Montag, 27. April 2015

Breaking News - Sozial- und Erziehungsdienst - Urabstimmung beschlossen

Die große Tarifkommission von ver.di hat soeben das Scheitern der Verhandlungen für den Sozial- und Erziehungsdienst erklärt und die Urabstimmung beschlossen.
Diese wird in den nächsten Tagen durchgeführt. Nach dem Ergebnis der Urabstimmung ist mit Erzwingungstreiks zu rechnen.

4 Kommentare:

  1. Jetzt müssen wir auch Durchhalten,ich möchte nochmals Darauf-Hinweisen,das HeilerziehungspflegerInnen in der Ausbildung, obwohl Sie in der Woche 3 Tage Arbeiten und 2 Tage Unterricht haben in Privaten Einrichtungen nur 200.--450 Euro Bekommen und Teilweise nicht einmal die Rentenversicherung usw. Bezahlt wird!!! Klaus Klemenz (Ehemaliger Konzern-Betriebsrats-Vors. in einen Privaten Behinderten-Konzern)

    AntwortenLöschen
  2. Jetzt müssen wir auch Durchhalten,ich möchte nochmals Darauf-Hinweisen,das HeilerziehungspflegerInnen in der Ausbildung, obwohl Sie in der Woche 3 Tage Arbeiten und 2 Tage Unterricht haben in Privaten Einrichtungen nur 200.--450 Euro Bekommen und Teilweise nicht einmal die Rentenversicherung usw. Bezahlt wird!!! Klaus Klemenz (Ehemaliger Konzern-Betriebsrats-Vors. in einen Privaten Behinderten-Konzern)

    AntwortenLöschen
  3. jetzt muss ich doch nachfragen - geht's um den öffentlichen Dienst oder private Einrichtungen?

    a)
    der Streik geht um die Eingruppierung im kommunalen Dienst, nicht um private Einrichtungen ... da können die unterschiedlichsten tariflichen Regelungen bis hin zu Haustarifverträgen oder gar keiner Tarifbindung bestehen ...

    Für den TVAöD hat die Bundesfachbereichskonferenz unseres Fachbereichs 3 jetzt beschlossen, dass die Heilerziehungspflegeschülerinnen und Heilerziehungspflegeschüler (entgegen der bisherigen Regelung des § 1 Absatz 2 des TVAöD) in den Geltungsbereich des Tarifvertrages aufgenommen werden sollen.

    b)
    Daher ist zunächst doch einmal zu hinterfragen, welche tariflichen Regelungen ggf. gelten.

    c)
    Genau wie jeder andere Arbeitnehmer in Deutschland haben im Übrigen nun fast alle Praktikanten *) Anspruch auf einen Stundenlohn von mindestens 8,50 Euro brutto. Den einzufordern müssen die Betroffenen aber doch - ggf. mit gewerkschaftlicher Unterstützung - selber, oder?
    *) ausgenommen sind doch nur die sogenannten Pflichtpraktika, also solche Praxisaufenthalte, die aufgrund bestimmter schulrechtlicher Bestimmungen, Ausbildungs- oder Studienordnungen vorgeschrieben sind. Praktikanten, die freiwillig und nicht länger als drei Monate in ein Unternehmen oder eine Institution hineinschnuppern, haben auch keinen Anspruch auf Mindestlohn, wenn das Praktikum der Berufsorientierung dient oder ausbildungs- und studienbegleitend geleistet wird.

    e.s.

    AntwortenLöschen
  4. Hallo Kollege,das endgültige Ergebniss hat natürlich auch Auswirkungen außerhalb vom TVöD! Leider Berufen sich die meisten Privaten Einrichtungen, das die HEP einen Ausbildungsvertrag haben und deshalb keinen Mindestlohn Bezahlen müssen!!! Klaus Klemenz

    AntwortenLöschen




Ihr könnt Eure Kommentare vollständig anonym abgeben. Wählt dazu bei "Kommentar schreiben als..." die Option "anonym". Wenn Ihr unter einem Pseudonym schreiben wollt, wählt die Option "Name/URL". Die Eingabe einer URL (Internet-Adresse) ist dabei nicht nötig.

Wir freuen uns, wenn Ihr statt "Anonym" die Möglichkeit des Kommentierens unter Pseudonym wählt. Das Kommentieren und Diskutieren unter Pseudonym erleichtert das Austauschen der Argumente unter den einzelnen Benutzern.