Montag, 31. Dezember 2018

Gedanken zu Silvester

Liebe Kolleg*Innen,

In diesem Jahr hat ver.di - besser: haben die Mitglieder der Gewerkschaft - viel erreicht. Wir möchten nur an die Tarifabschlüsse zum März des Jahres und den ersten Einstieg in die Tarifierung der Ausbildungsvergütung für den Sozial- und Erziehungsdienst (OPTI-PRAX) erinnern. In unserem Fachbereich hat die "Bewegung Entlastung" gezeigt, dass schon wenige Arbeitskämpfe ausreichen, um viel zu erreichen - auch politisch.

Aber die Erfahrung lehrt auch: Letztendlich kommt es auf das Engagement der Vielen an – die uns kein Nikolaus noch Weihnachtswünsche ersetzen kann. Arbeits- und Einkommensbedingungen verbessern sich nicht im Selbstlauf. Da hilft bekanntlich auch Weihnachten nicht – und schon gar nicht der ‚Dritte Weg‘ der Kirchen. "Tarifverhandlungen ohne Streikrecht sind nicht mehr als kollektives Betteln" hat das Bundesarbeitsgericht schon vor Jahrzehnten festgestellt (BAG vom 10.6.1980 – Az. 1 AZR 822/79). Dass die Regelungen des "Dritten Weges" aber einmal den Tarifverträgen voraus sind, hat man in den letzten Jahrzehnten kaum festgestellt. Die Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände Caritas und Diakonie hinken der Entwicklung in vergleichbaren Einrichtungen der öffentlichen Hand zunehmend länger hinterher.

Wenn also im kirchlichen Dienst ein Arbeitskampf vermieden werden soll, dann sind die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass gar nicht erst gestreikt werden muss.

Sonntag, 23. Dezember 2018

Weihnachten 2018


Die aufgehende Sonne, deren Strahlen in den Wolken reflektieren, die markanten Münchner Domtürme und das Ordinariat, das unauffällig über die Maxburg herüber leuchtet - das alles bildet ein kräftiges Symbol für die Adventszeit und das folgende Weihnachtsfest.
Das Volk, das im Finstern wandelt, sieht ein großes Licht, und über denen, die da wohnen im finstern Lande, scheint es hell.(Jesaja 9,1)
Ich bin das Licht der Welt. Wer mir nachfolgt, der wird nicht wandeln in der Finsternis, sondern wird das Licht des Lebens haben. (Johannes 8,12)

In diesem Sinne wünschen wir allen Lesern ein frohes Weihnachtfest, gute Erholung "zwischen den Jahren" und ein gesundes und glückliches Neues Jahr.
Kommt nun, lasst uns wandeln im Licht des HERRN! (Jesaja 2,5)

Freitag, 21. Dezember 2018

Kardinal Marx für mehr Gewaltenteilung in der Kirche

Mit einem "Paukenschlag" endet die Adventszeit im Erzbistum München und Freising. Wie Medien *) berichten, hat sich Kardinal Marx am Donnerstag bei seinem traditionellen Jahresabschlussgespräch im Münchner Presseclub massiv gegen den auch von uns immer wieder kritisierten "Klerikalismus in der Kirche" gewandt:
 
Kardinal Reinhard Marx sieht im Klerikalismus ein Hauptproblem für den Missbrauch – daher brauche es mehr Verantwortung für Laien.
...
Die Antwort der Geschichte auf solche Zustände sei die Kontrolle und Teilung von Macht.
 
Im Lärm um sexuellen Missbrauch durch Kleriker scheinen allerdings einige weitere Untertöne der Aussagen von Kardinal Marx fast unterzugehen. Dabei haben diese Aussagen noch bedeutend mehr "Sprengkraft". Katholisch.de zitiert Marx mit folgender Aussage:
 
Es geht nicht um Weihe, sondern um Kompetenz

Mittwoch, 19. Dezember 2018

Ver.di begrüßt Fachkräfteoffensive - Gute Kitas brauchen gut ausgebildetes Personal in ausreichender Zahl:

 
 
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

inzwischen gibt es eine weitere Medieninformation vom 18.12.2018 der Kirchengewerkschaft im DGB:

ver.di begrüßt Fachkräfteoffensive - Gute Kitas brauchen gut ausgebildetes Personal in ausreichender Zahl:

Jetzt sind die Länder gefordert“ zur Kenntnisnahme und weiteren Verteilung.

Quelle:

https://gesundheit-soziales.verdi.de/mein-arbeitsplatz/sozial-und-erziehungsdienst/++co++0be9276e-02b0-11e9-bc5f-525400afa9cc

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M e d i e n i n f o r m a t i o n

ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Bundesvorstand www.verdi.de

ver.di begrüßt Fachkräfteoffensive - Gute Kitas brauchen gut ausgebildetes Personal in ausreichender Zahl: Jetzt sind die Länder gefordert

Berlin, 18.12.2018

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Initiative des Bundes-Familienministeriums, neben dem "Gute-KiTa-Gesetz" nun direkt auf den Fachkräftemangel im Kita-Bereich zu reagieren. Die heute durch Bundesministerin Franziska Giffey vorgestellte Fachkräfteoffensive zur Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern sei ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, so die beiden ver.di-Bundesvorstandsmitglieder Wolfgang Pieper und Sylvia Bühler.

Ver.di zur KiTA - Fachkräfteoffensive des Bundes - BMFSFJ

 
 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

Bundesfamilienministerin Giffey hat nun die Fachkräfteoffensive des Bundes vorgestellt.

Das Programm umfasst drei Säulen:

·        Praxisintegrierte-vergütete Ausbildung

·        Praxisanleitung

·        Aufstiegsbonus

 

 

Die Träger müssen beim BMFSFJ direkt die Förderung beantragen. Das Interessenbekundungsverfahren beginnt im Februar, dir Förderung im Herbst 2019. Die Fakten hat das BMFSFJ auf einem „Factsheet“ zusammengefasst.

Dienstag, 18. Dezember 2018

KiTAs: Länder müssen in Qualität investieren und Fachkräfte ausbilden

Wie die Tagesschau gestern berichtete, will Familienministerin Franziska über fünf Jahre hin 300 Millionen für Erzieher-Azubis ausgeben und damit das Personal der Einrichtungen fördern.
Das Geld soll dem Bericht zufolge unter anderem dazu verwendet werden, die Erzieherausbildung zu vergüten. Derzeit werden die ersten beiden Ausbildungsjahre im Erzieherberuf, die an einer Fachschule stattfinden, nicht bezahlt.

Die Funke-Zeitungen zitieren aus einer aktuellen Prognos-Studie im Auftrag des Bundesfamilienministeriums, nach der bis zum Jahr 2025 in deutschen Kitas 191.000 Fachkräfte *) fehlen, bis zum Jahr 2030 sind es demnach 199.000. Der Studie zufolge ließen sich durch die Einführung einer Ausbildungsvergütung 50.000 zusätzliche Schulabgänger für eine Erzieherausbildung gewinnen.
Hintergrund ist ein schwelender Konflikt über die Verwendung der Mittel aus dem nun beschlossenen "Gute-Kita-Gesetz". Die Länder bestehen darauf, dass diese Mittel auch für die Beitragsfreiheit des KiTA-Besuches verwendet werden können.
Aus Sicht der Arbeitnehmer ist es dagegen schon aufgrund des zunehmenden Fachkräftemangels nötig, die Attraktivität des Berufes massiv zu verbessern.

Montag, 17. Dezember 2018

Stiftung Liebenau: In unserer Mitte – Der Mensch

So beginnt die Eigendarstellung auf der Website https://www.stiftung-liebenau.de/ der Stiftung Liebenau.
 
1870 initiiert, ist die Stiftung Liebenau eine kirchliche Stiftung privaten Rechts mit rund 40 Tochtergesellschaften, Beteiligungen verschiedener Art und mehrere selbstständige Stiftungen. Im Verbund mit der Stiftung Helios Leben im Alter (Goldach/Schweiz) und der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist (Kisslegg) sind wir tätig in Deutschland, Österreich, Italien, Bulgarien, der Schweiz und der Slowakei.
 
Da passt es dann gar nicht, wenn die Stiftung Liebenau (die doch nach dem Europäischen Betriebsrätegesetz auch einen europäischen Betriebsrat haben müsste) mit einer Demonstration von Arbeitnehmern in die öffentlichen Medien gerät.
Genau das ist aber am Wochenende passiert:
 
Mitarbeiter-Demo der Stiftung Liebenau in Stuttgart Protest gegen kirchlichen Arbeitgeber
 
Verdi hatte am Samstag zu einer Demo vor der Bischofskirche St. Eberhard in Stuttgart aufgerufen. Der Grund:

Freitag, 14. Dezember 2018

Bundestag heute: "Gutes-KiTA-Gesetz" - ver.di: Kitas brauchen gute Arbeitsbedingungen

Der Bundestag entscheidet heute über das sogenannte "Gute-Kita-Gesetz", obwohl sich in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses neun von zehn Sachverständigen gegen den Entwurf ausgesprochen *) hatten. Wenn die Abgeordneten sich mit Mehrheit dafür entscheiden, muss der Bundesrat noch zustimmen.

Kundgebung gegen den Ausstieg der Stiftung Liebenau aus der AVR Caritas, morgen, 15. Dezember 2018, 12:00 Uhr vor St. Eberhard, Bischofskirche in Stuttgart

Wir erinnern noch einmal an die für morgen geplante Kundgebung gegen den Ausstieg der Stiftung Liebenau aus dem kirchlichen Arbeitsvertragsrecht für einige ihrer Gesellschaften.

Zu der Kundgebung rufen gemeinsam auf:

  • Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes
  • Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen Rottenburg-Stuttgart
  • Fachbereich Gesundheit und Wohlfahrt von ver.di Baden-Württemberg
Die Mitarbeiterseite der AK hat in einer ausführlichen Pressemitteilung Stellung bezogen:

Donnerstag, 13. Dezember 2018

Gewinne statt Gemeinwohl

unter diesem Titel berichtete die Tagesschau gestern über den "Profit mit der Pflege". Als Leitgedanke wurde dem Bericht die folgende Aussage vorangestellt:
Jahrhundertelang war die Pflege Sache der Familie, der Kirchen, der Wohlfahrtsverbände. Inzwischen drängen internationale Kapitalanleger in den Markt. Auf Kosten der Pflegebedürftigen?

Mittwoch, 12. Dezember 2018

Missbrauch: kfd ruft zur Klageandacht für Erneuerung der Kirche auf

heute
richten Hunderttausende Frauen Taschenlampen auf Kirchentüren. "Macht Licht an!", fordern die kfd-Mitglieder von den Bischöfen: Mit Gebeten und Forderungen wollen sie, dass endlich etwas Wirksames gegen den Missbrauch in der Kirche geschieht.
Quelle: Katholisch.de
Die kfd greift an einem Extrembeispiel des klerikalen Amtsmissbrauchs einen Punkt einer größeren Problemlage auf. Und sie stößt damit auf offene Türen. Zum 100-jährigen Jubiläum der kfd hat Kardinal Woelki im Festgottesdienst vom 1. Adventssonntag gepredigt:
"Wir brauchen die kfd!"

Die Gründung der kfd im Erzbistum Köln sowie die Erinnerung an die Einführung des Frauenwahlrechts seien ein Aufruf, „nicht locker zu lassen, Gleichberechtigung voranzutreiben, Demokratie zu fördern und zu schützen und die Welt, in der wir leben, aus dem christlichen Glauben heraus zu gestalten“. Auch heute bedürfe es wieder einer solchen Haltung wie der der Frauen von damals.

Tatsächlich steckt die katholische Kirche in einer massiven Vertrauenskrise, wie eine Umfrage vom Ende November des Jahres bestätigt hat (Quelle 1 und Quelle 2) *). Der Anlass der Umfrage - sexueller Missbrauch - dürfte allerdings nur das Symptom einer viel tieferen strukturellen Ursache sein. Solange unter den Schlagwörtern Gemeinschaft, Gehorsam, Lebenshingabe oder Kreuzesübernahme Druck zur Unterwerfung ausgeübt wird - wobei es am Ende darum geht, autoritäre Beziehungsstrukturen zu legitimieren - solange wird sich an dieser Vertrauenskrise auch nichts ändern.

Wir meinen: auch die Verweigerung der Kooperation mit Gewerkschaften ist Machtmissbrauch der Kirchen - und im Übrigen mit der katholischen Soziallehre und dem päpstlichen Lehramt nicht vereinbar.



*)
vgl. auch die am 28. November 2018 in der ZEIT veröffentlichten Zahlen zu Kirchenaustritten (ZEITmagazin Nr. 49/2018)

Montag, 10. Dezember 2018

Kirche, Gewerkschaft und Menschenrechte

Es sollte inzwischen unstrittig sein:
Die "im Rahmen der für alle geltenden Gesetze" auch in Deutschland geltenden Menschenrechte umfassen nach dem Artikel 8 des UN-Sozial­pak­tes und dem UN-Zivil­pakt (Artikel 22) auch das Koalitionsrecht und das Recht der Beschäftigten, ihre Interessen ggf. im Arbeitskampf zu vertreten - um mit einem Tarifvertrag dann auch wieder den Konflikt zu beenden.

Donnerstag, 6. Dezember 2018

Hiobs ... bei der Caritas-Pensionskasse - "Schöne Bescherung" zu Nikolaus

Gerade zu Nikolaus melden diverse Medien *) Finanzprobleme bei kirchlichen Pensionskassen.
https://www.katholisch.de/aktuelles/aktuelle-artikel/finanzprobleme-bei-caritas-pensionskasse
Der Pensionskasse der Caritas und deren Schwesterunternehmen, die Kölner Pensionskasse **), sind in finanzielle Schieflage geraten. Die Kassen, die Betriebsrenten für bundesweit rund 55.000 Mitarbeiter von Caritas und anderen katholischen Einrichtungen organisieren, erfüllen nach Einschätzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) derzeit bei der Kapitaldeckung nicht die gesetzlich vorgegebenen Anforderungen.
Das Forum für die deutsche betriebliche Altersversorgung hat schon ein paar Tage vorher und mit deutlich mehr Informationen auf die wohl selbst verschuldete Problematik hingewiesen:

Mittwoch, 5. Dezember 2018

Tarifflucht bei der Stiftung Liebenau - Aufruf zur Kundgebung am 15. Dezember 2018 in Stuttgart

Die Stiftung Liebenau hat für ihre Gesellschaften die Liebenau Leben im Alter, die Liebenau Dienste für Menschen und die Liebenau Therapeutische Einrichtungen beschlossen, die Bindung an die kirchliche Grundordnung aufzugeben.  Die bis 31.12.2018 befristete Befreiung von der Anwendung der kirchlichen Grundordnung soll offensichtlich auf Dauer gestellt werden.

Zu dem Komplex insgesamt:

Vertreter der Mitarbeiterseite der AK, Ver.di und die DiAG MAV Rottenburg-Stuttgart rufen nun zum Protest gegen die 

auf. 

Kommen Sie zu unserer Kundgebung am 15.12.18 um 12:00 Uhr vor St. Eberhard, der Bischofskirche in Stuttgart, Königsstraße 7A!

Dienstag, 4. Dezember 2018

Infopost Altenpflege Nr. 10 - Dezember 2018

Die Infopost Altenpflege Nr. 10 ist soeben erschienen. die komplette Ausgabe gibt es hier:


Auch dieses Mal gibt es Informationen und Berichte zu ver.di-Aktionen und zu aktuellen gewerkschaftlichen Themen in der Altenpflege.
  • Wie geht es voran mit einem flächendeckend erstreckten Tarifvertrag für die Altenpflege?
  • Wie schätzen Beschäftigte ihre Arbeitsbedingungen in der Altenpflege ein?
  • Wie ist der ver.di-Aktionstag Altenpflege gelaufen?
Ältere Ausgaben gibt es hier:

Montag, 3. Dezember 2018

Tarifverhandlungen bei der Diakonie Niedersachsen

Bei der Diakonie Niedersachsen beginnen im Dezember die Tarifverhandlungen. 

Die wichtigsten Forderungen sind:
  •  6% Entgelterhöhung, mindestens 200 Euro (bei 12 Monaten Laufzeit)
  • 100 Euro mehr für Auszubildende und 30 Tage Urlaub
  • Aufwertung der Altenpflege durch Abschaffung der gesonderten Altenpflegetabelle
  • Begrenzung der Anzahl von Bereitschafts- und Rufbereitschaftsdiensten
  • Zwei zusätzliche freie Tage für Gewerkschaftsmitglieder
Tarifverhandlungen und Tarifverträge sind natürlich auch bei kirchlichen Wohlfahrtsverbänden möglich. Man muss es nur wollen! 

Soli- und Unterstützungsbotschaften sind willkommen!

Donnerstag, 29. November 2018

Auch die Kirche sei lernfähig

behauptet der katholischer Sozialethiker Prof. Dr. Gerhard Kruip (er lehrt Christliche Anthropologie und Sozialethik an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz) in einem Artikel auf https://www.katholisch.de/aktuelles/aktuelle-artikel/kann-die-kirche-in-moralischen-fragen-dazulernen und bringt dazu einige Beispiele:

Mittwoch, 28. November 2018

Wohlfahrt Intern zum kirchlichen Arbeitsrecht: "nicht mehr zeitgemäß"

Wenn sich "das Entscheider-Magazin für die Sozialwirtschaft" mit arbeitgeberkritischen Berichten zu Wort meldet, dann lässt das aufhorchen. In seiner aktuellen Ausgabe nimmt das Magazin eine Umfrage auf:
 

Frage des Monats

Kirchliches Arbeitsrecht nicht mehr zeitgemäß

65 Prozent der Sozial- und Gesundheitswirtschaft hält das kirchliche Arbeitsrecht für nicht mehr zeitgemäß. Das hat die Wohlfahrt Intern Umfrage zur Frage des Monats ergeben.

Montag, 26. November 2018

ver.di-Bundestarifkommission Altenpflege erwartet von den Arbeitgebern die Aufnahme von Tarifverhandlungen spätestens im Januar

Die Bundestarifkommission Altenpflege der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat auf ihrer zweiten Sitzung am Donnerstag (22. November) die klare Erwartung an die Arbeitgeber formuliert, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, um spätestens im Januar 2019 Tarifverhandlungen aufzunehmen. Ziel ist ein Tarifvertrag, der auf die gesamte Altenpflege erstreckt werden soll. „Die Zeit drängt. Um das gesellschaftlich wichtige Feld der Altenpflege attraktiv zu machen, brauchen wir mehr Personal und eine gute Bezahlung. Der angestrebte Tarifvertrag wird dazu erheblich beitragen“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler.

Insofern begrüße ver.di die Bestrebungen der weltlichen Wohlfahrtsverbände, einen gemeinsamen Arbeitgeberverband zu gründen, so Bühler weiter. „Die Bundestarifkommission Altenpflege appelliert an Diakonie und Caritas, den Prozess hin zu einem bundesweiten Tarifvertrag zu unterstützen. Die großen konfessionellen Anbieter haben eine gesellschaftliche Verantwortung, die Altenpflege insgesamt attraktiv zu gestalten.“ Das kirchliche Arbeitsrecht dürfe diesem Vorhaben nicht im Weg stehen. „Ein bundesweit geltender Tarifvertrag hilft nicht nur den Beschäftigten, sondern letztendlich auch den Arbeitgebern.“

Die ver.di-Bundestarifkommission Altenpflege setzt sich aus Vertreter/innen aus allen ver.di-Landesbezirken und allen Trägerarten zusammen: aus kommunalen Einrichtungen, freigemeinnützigen – also weltliche und kirchliche Wohlfahrtsverbände – und kommerziellen Pflegekonzernen. Auf ihrer nächsten Sitzung am 18. Januar 2019 will die Bundestarifkommission ihre konkreten Forderungen für einen Tarifvertrag beschließen. Die Forderungen werden sich am Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes orientieren.

„Unser Ziel ist ein Tarifvertrag, der vom Bundesarbeitsminister auf das gesamte Arbeitsfeld erstreckt wird, und zwar auf die stationäre und die ambulante Altenpflege für alle Beschäftigten dort, nicht nur für Pflegekräfte“, so Bühler weiter. „Ein solcher Tarifvertrag gilt dann auch für kommerzielle Anbieter, die sich bislang Tarifverträgen verweigern, also auch für die Unternehmen, denen die Maximierung ihrer Gewinne wichtiger ist als eine gute Versorgung und gute Arbeitsbedingungen.“

[Quelle: Ver.di-Pressemitteilung vom 23. 11. 2018]

Sonntag, 25. November 2018

Sonntagsnotizen: Altenpflege - Aufstehen, statt beten und büßen

Mit bundesweiten Aktionen trugen Beschäftigte aus der Altenpflege am Buß- und Bettag (21.11.2018) ihren Plan für mehr Personal und gute Pflege in die Öffentlichkeit.


Am Buß- und Bettag, dem 21.11.2018, hieß es Gesicht zeigen für die Altenpflege. Deutschlandweit beteiligten sich zahlreiche Kolleginnen und Kollegen an der ver.di-Fotoaktion, nahmen an Kundgebungen und Demonstrationen teil, sprachen auf Infoveranstaltungen mit Politikern oder gingen in die aktive Mittagspause.

Dass der ver.di-Aktionstag ausgerechnet an diesem Datum stattfand, hat historische Gründe: Vor 23 Jahren wurde der Buß- und Bettag in allen Bundesländern außer Sachsen als Feiertag abgeschafft, um die Arbeitgeberbeiträge zur Pflegeversicherung auszugleichen. Doch Entlastung für das Pflegepersonal ist nicht zu spüren...

Toll, dass es inzwischen auch selbstverständlich ist, dass sich Einrichtungen von Caritas und Diakonie an den Aktionen beteiligen!

mehr: https://gesundheit-soziales.verdi.de/mein-arbeitsplatz/altenpflege

Samstag, 24. November 2018

Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass das verfassungsrechtliche Privileg der Kirchen, ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes zu ordnen und zu verwalten, auch das Recht beinhaltet, diese Angelegenheiten zu enteignen und fremdzuvergeben.

Vorletztes Gerücht

Freitag, 23. November 2018

DGB-Index Gute Arbeit - Interaktionsarbeit und Arbeit in der Alten- und Krankenpflege

Zwei aktuelle Veröffentlichungen aus dem DGB-Index Gute Arbeit befassen sich mit den speziellen Belastungen in den Tätigkeitsfeldern Interaktionsarbeit (Arbeit mit PatientInnen, Lernenden, Kundschaft)

Die in vielen Gefährdungsbeurteilungen herausgearbeitete hohe Belastung wird auch hier deutlich. In den Bereich Gesundheit, Soziales, Erziehung stehen die Beschäftigten weniger Kunden (als Träger einer kaufkräftigen Nachfrage) gegenüber, sondern Leistungsberechtigten (Träger von Rechten) geht, denen sie als Fachkräfte in Vertretung des Leistungsträgers gegenüber stehen und deren Rechte zu realisieren ihr Auftrag ist. Dies vielfach im Kontext von Notlagen der Menschen mit denen wir arbeiten, bedeutet, gerade in Kombination mit dem Beratungsauftrag des SGB sowie den fachlichen Standards eine erhebliche Mehrbelastung. Diese wird u.a. in der Grafik auf S. 10 deutlich und dann auf S. 16 bei der Gesamtbetrachtung im Branchenvergleich finden sich Erziehung und Unterricht sowie Sozialwesen auf den letzten Plätzen.

Nähere Informationen und und den Report gibt es hier: 
DGB Index Gute Arbeit 2018 - Interaktionsarbeit

Eine Sonderauswertung des DGB Index Gute Arbeit befaßt sich mit den Arbeitsbedingungen in der Gesundheits- und Krankenpflege. Sie basiert auf den zusammengefassten Erhebungsdaten der repräsentativen Beschäftigtenbefragung zum DGB-Index Gute Arbeit für die Jahre 2012 bis 2017. In diesem Zeitraum wurden insgesamt 1.858 Pflegebeschäftigte befragt. Von diesen waren 1.260 in der Krankenpflege und 598 in der Altenpflege tätig.

Mittwoch, 21. November 2018

ver.di-Medieninfo: Bundesweiter ver.di-Aktionstag in der Altenpflege

 
 
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

angefügt haben wir die Medieninformation vom 20.11.2018

„Bundesweiter ver.di-Aktionstag in der Altenpflege: Beschäftigte fordern gute Arbeitsbedingungen, bessere Bezahlung und mehr Personal“

zur Kenntnisnahme und weiteren Verteilung.

 

Hier der Link:

https://gesundheit-soziales.verdi.de/mein-arbeitsplatz/altenpflege/++co++0180608c-eca6-11e8-8db2-525400423e78

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M e d i e n i n f o r m a t i o n

 

ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Bundesvorstand www.verdi.de

 

Bundesweiter ver.di-Aktionstag in der Altenpflege: Beschäftigte fordern gute Arbeitsbedingungen, bessere Bezahlung und mehr Personal

 

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ruft am Mittwoch (21. November) Beschäftigte in der Altenpflege bundesweit zu einem Aktionstag auf, um ihren Forderungen nach guten Arbeitsbedingungen, besserer Bezahlung und mehr Personal Nachdruck zu verleihen. Neben lokalen Kundgebungen und Informationsveranstaltungen ist eine bundesweite Fotoaktion geplant. "Es ist eine zentrale Zukunftsaufgabe der Gesellschaft, die Situation in der Altenpflege nachhaltig zu verbessern", sagte ver.di- Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. Aufgrund der demografischen Entwicklung würden immer mehr Fachkräfte in diesem Bereich gebraucht. "Wer Menschen für diese so wichtige gesellschaftliche Aufgabe gewinnen und halten will, muss für angemessene Personalausstattung, verlässliche Arbeitszeiten und gute Bezahlung sorgen."

Der ver.di-Aktionstag findet am 21. November, dem Buß- und Bettag, statt. Dieser wurde Mitte der 1990er Jahre als Feiertag in allen Bundesländern außer Sachsen abgeschafft, um den Arbeitgeberanteil zur neu geschaffenen Pflegeversicherung auszugleichen. Diesen Tag nehmen die Pflegekräfte nun zum Anlass, auf ihre Arbeitssituation hinzuweisen.

Unzählige Überstunden, Einspringen außerhalb des Dienstplans und Arbeiten ohne Pause seien in Pflegeeinrichtungen Alltag, so Bühler weiter. "Die Beschäftigten kümmern sich jeden Tag mit viel Engagement um Menschen, die Hilfe und Pflege brauchen. Es darf nicht sein, dass sie selbst durch die viel zu dünne Personaldecke krank werden." Die von der Bundesregierung beschlossenen 13.000 zusätzlichen Pflegestellen für den stationären Bereich bedeuteten nicht einmal eine Stelle pro Einrichtung - damit werde weder eine gute Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner noch die Entlastung der Beschäftigten erreicht. Bühler: "Die Altenpflege ist ein sinnstiftender Beruf mit Zukunft, doch die Bedingungen müssen stimmen."

 

Bundesarbeitsgericht stärkt Streikrecht

Mit éinem erneuten Grundsatzurteil (Az: 1 AZR 189/17) hat das höchste deutsche Arbeitsgericht das Streikrecht in Deutschland gestärkt. Ver.di darf demnach auch auf einem betrieblichen Parkplatz Streikposten aufstellen. Es gebe keine Alternative, um mit den Mitarbeitern ins Gespräch zu kommen.

Dienstag, 20. November 2018

Morgen ist Aktionstag Altenpflege - mitmachen!

Der morgige Aktionstag Altenpflege ist eine gute Gelegenheit auch für Einrichtungen der Caritas und ihre Beschäftigten, sich für mehr Personal und gute Pflege in der Altenpflege einzusetzen. 









"Vertrauenskrise extremsten Ausmaßes"

Bischof Overbeck fordert deutliche Veränderungen in der Kirche

"Vertrauenskrise extremsten Ausmaßes"


Nach Veröffentlichung der Missbrauchsstudie fordert Essens Bischof Franz-Josef Overbeck deutliche Veränderungen in der katholischen Kirche. Diese erlebe "eine Vertrauenskrise extremsten Ausmaßes", sagte der Ruhrbischof in Mülheim an der Ruhr.

Fragen zur Sicht der Kirche auf Homosexualität, Zölibat, Machtmissbrauch und die Rolle der Frau müssten neu gestellt und beantwortet werden, so Overbeck nach Angaben des Bistums vom Mittwoch bei einer Podiumsdiskussion.
Quelle und mehr: Domradio

Wir meinen: auch die Verweigerung der Kooperation mit Gewerkschaften könnte als "Machtmissbrauch" verstanden werden. Diese Haltung entspringt den
Abhängigkeitsstrukturen zwischen Geistlichen und Laien

Auch zum Klerikalismus nehmen die Wissenschaftler Stellung: Sie definieren ihn "als das Bestreben, einer Religion über die religiös-geistige Einflusssphäre hinaus weltliche Macht zu verleihen und religiösen Dogmen politische Geltung und politisches Gewicht zu verschaffen".

Sie kommen zu dem Schluss, dass "Priester mit klerikalem Amtsverständnis dazu tendieren, Laien in der Interaktion zu dominieren und asymmetrische Abhängigkeitsstrukturen zwischen sich und Laien zu schaffen".
(zitiert aus einem Bericht des Domradio *klick*) - allerdings können sich Gewerkschaften auch auf anderen Wegen zu Wort melden. Daher gilt auch hier das Schlagwort:
"Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben."

Montag, 19. November 2018

Sauberkeit braucht Zeit - Warnstreiks im Gebäudereiniger-Handwerk

Seit heute gibt es Warnstreiks im Gebäudereiniger-Handwerk.

Was geht das uns an? - könnte man fragen... Tja, in kirchlichen Einrichtungen gibt es nicht nur Reinigungskräfte in der Dienstgemeinschaft sondern auch außerhalb derselben, nämlich dort, wo Kolleginnen und Kollegen in Service-GmbHs outgesourct wurden.

Dementsprechend dürfte es heute auch zu Warnstreiks an und in kirchlichen Kliniken kommen.

Die streikenden Kolleginnen und Kollegen verdienen unseren Respekt, unsere Anerkennung und vielleicht auch unsere Solidarität!

Freitag, 16. November 2018

Vatikan: "Menschenrechte gelten für jeden, überall und immer"

mit einer bemerkenswerten Äusserung hat sich ein amtlicher Vertreter des Vatikan zur Diskussion über die Geltung der Menschenrechte in kirchlichen Einrichtungen geäussert.
Wie das DOMRADIO https://www.domradio.de/nachrichten/2018-11-16/vatikan-bedauert-rueckzuege-aus-un-migrationspakt berichtet, hat Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin, der Chefdiplomat des Papstes, in einem Vortrag die Menschenrechtspolitik des Heiligen Stuhls erläutert:
Zu deren Grundsätzen gehöre zum einen die Universalität der Menschenrechte, die für jeden, überall und immer gelten - ohne Ausnahme.  .... Zu Beginn hatte Parolin eingeräumt, dass die katholische Kirche sich zunächst von einer Gegnerin der Menschen- und Bürgerrechte der Französischen Revolution (1789) über die erste päpstliche Sozialenzyklika von 1891 und das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965) zu einer Verteidigerin von Menschenrechten entwickelt habe.
 
Der Verweis auf die erste päpstliche Sozialenzyklika und die nachfolgende Entwicklung kann doch nur so verstanden werden, dass Religionsfreiheit, das Gewerkschaftsprinzip und das Koalitionsrecht auch nach amtlicher Auffassung aus dem Vatikan auch zu den Menschenrechten gehören.

Donnerstag, 15. November 2018

Essener Generalvikar kann sich Abschaffung des Zölibats vorstellen

Der Essener Generalvikar Klaus Pfeffer attestierte der Kirche in dem Interview zudem eine "riesige Glaubwürdigkeitskrise", die nicht nur mit dem Missbrauchsskandal der vergangenen Jahre zu tun habe. "Die katholische Kirche hat jahrzehntelang von einem hohen Ross herunter den Menschen gesagt, wie sie zu leben haben, gerade im Bereich der Sexualmoral", erklärte er. Doch plötzlich werde klar, wie zwiespältig die Institution Kirche sei: "Dass nämlich manche, die restriktive Botschaften verkündeten, nicht nur selbst weit hinter ihren Ansprüchen zurückgeblieben sind, sondern teilweise sogar Verbrechen begangen haben. Da kochen Wut und Enttäuschung so hoch, dass es für uns unglaublich schwer ist, Vertrauen zurückzugewinnen".
 
Und wir möchten anmerken, dass diese Glaubwürdigkeitskrise auch die Arbeitswelt, speziell die katholische Soziallehre und den Umgang mit Gewerkschaften betrifft. Solange sich selbst ernannte Sozialbischöfe leisten, Gesprächsangebote von Gewerkschaftsvorsitzenden unbeantwortet zu lassen, kann man jedenfalls diesbezüglich nicht von Glaubwürdigkeit der Kirche ausgehen.

Mittwoch, 14. November 2018

BAG: auch Excel-Tabellen für Zeiterfassung sind Mitbestimmungspflichtig

Beschluss vom 23. Oktober 2018, Erster Senat, - 1 ABN 36/18 -
I. Die Beteiligten haben über das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts bei der Verwendung von Microsoft Excel zur Erfassung von Anwesenheitszeiten der Mitarbeiter, welche zuvor händisch erfasst worden ist, gestritten. Das Ar-beitsgericht hat dem Antrag des Betriebsrats, die Arbeitgeberin zu verpflichten, es zu unterlassen, ohne Zustimmung des Betriebsrats oder diese ersetzenden Spruch der Einigungsstelle in einer näher bezeichneten Excel Tabelle näher bezeichneter Einträge mit näher bezeichneten Kürzeln vorzunehmen, (im We-sentlichen) stattgegeben. Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Arbeitgebe-rin hat das Landesarbeitsgericht (im Wesentlichen) zurückgewiesen und die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen. Hiergegen wendet sich die Arbeitgeberin mit ihrer auf die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage und auf Divergenz gestützten Nichtzulassungsbeschwerde.
II. Die Nichtzulassungsbeschwerde hat keinen Erfolg.
1. Die Grundsatzbeschwerde ist unbegründet.
(wird ausgeführt)
Die MAVO ist hinsichtlich dieses Mitbestimmungsrechts dem staatlichen Gesetz nachgebildet und verwendet identische Begriffe (Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen). Die bischöflichen Gesetzgeber wollten also den gleichen Sachverhalt identisch wie im staatlichen Recht regeln. Es ist kein Grund ersichtlich, wonach bei kirchlichen Einrichtungen anderes gelten sollte.

Dienstag, 13. November 2018

Kirchen stehen von großem Personalmangel

Die beiden großen christlichen Kirchen in Deutschland kämpfen mit einem dramatischen Personalmangel bei Priestern und Pastoren. Das schreibt das Nachrichtenmagazin „Focus“.
berichtet RADIO VATIKAN

Der EKD-Ratsvorsitzende warnte beim Eröffnungsgottesdienst vor einer "normativen Kraft der Grauhaarigen".
Neue Ideen vor allem junger Menschen bräuchten dabei Platz und Vertrauen. "Am Anfang kann nicht immer schon klar sein, was das Ergebnis sein soll", sagte der EKD-Vorsitzende.

Die Bindung junger Menschen an die Kirche ist das Schwerpunktthema der Synode, die bis Mittwoch in Würzburg berät. Junge Leute täten sich oft schwer mit der Kirche. Es erscheine manchmal so, als würde man diese Generation nicht mehr erreichen, beklagte Bedford-Strohm.
Wen wundert's?

Wir verweisen zum Thema Glaubwürdigkeit und Machtmissbrauch in der Kirche auf unseren Beitrag vom letzten Sonntag.

Montag, 12. November 2018

Es werde Licht! - Zeit für Menschen.Würde. Respekt - Aktion und Demonstration in Würzburg zuum Auftakt der Synode der Evangelischen Kirche Deutschlands


Etwa 400 Kolleginnen und Kollegen haben gestern zum Auftakt der Synode der Evangelischen Kirche Deutschlands in Würzburg gegen den Umgang der Evangelischen Kirche und der Diakonie mit ihren Beschäftigten deomonstriert. Zahlreiche Kolleginnen und Kollegen waren aus mehreren Bundesländern (Niedersachsen, Baden-Württemberg, Hessen...) angereist um die Aktion "Es werde Licht - Zeit für Menschen. Würde. Respekt" zu unterstützen.

Die Forderungen richten sich insbesondere darauf, nicht mehr mit sogenannten "Arbeitsvertragsrichtlinien" abgespeist zu werden, sondern, wie andere Beschäftigte auch die Arbeitsbedingungen in Tarifverträgen auf Augenhöhe zu verhandeln und zu vereinbaren.

Sonntag, 11. November 2018

Sonntagsnotizen zum November - Schicksalstage in Schicksalsjahren

Wir haben ja bereits darauf hingewiesen - vor einigen Wochen ist die "hundertjährige Sozialpartnerschaft" gefeiert worden. Historisch gesehen einige Tage zu früh.

Lasst uns einen Blick zurück werfen:
Der Kieler Matrosenaufstand begann am 3. November 1918 nachdem die Seekriegsleitung (SKL) für den 30. Oktober eine letzte militärische Aktion gegen die weit überlegene britische Grand Fleet geplant hatte. Kieler Matrosen und Arbeiter protestierten gegen die Verhaftung der "Meuterer". Der Aufstand entwickelte sich rasend schnell zu einer flächendeckenden revolutionären Bewegung, in der Arbeiter- und Soldatenräte vielfach die Kontrolle der Städte übernahmen.
Die Novemberrevolution entwickelte sich als Befreiungsschlag gegen die Gräuel des Weltkrieges und das millionenfache Sterben in den Schlachten um die Schützengräben und auf den Meeren.
Am 11. November 1918, ab 11 Uhr, ruhten die Waffen - der erste Weltkrieg war beendet *).

Bereits am 7. November 1918 wurde in München durch Kurt Eisner das Königreich Bayern als erster Bundesstaat des Reiches zum Freistaat – also zur Republik – erklärt.
Am 9. November 1918 erfolgte in Berlin gleich zweimal die "Ausrufung der Republik": durch den SPD-Politiker Philipp Scheidemann unter bürgerlich-demokratischen und 2 Stunden später durch den Führer des Spartakusbundes, Karl Liebknecht, unter sozialistischen Vorzeichen. Letztendlich hat die Erklärung Scheidemanns den Weg in die Demokratie bereitet. Es war "eine tiefgreifende Zäsur in der deutschen Geschichte", wie Bundespräsident Steinmeier in seiner Festansprache formulierte.
Die Revolution brachte allen deutschen Parlamenten das allgemeine und gleiche Wahlrecht - endlich, zum ersten Mal auch für die Frauen! Sie bahnte den Weg zur Weimarer Nationalversammlung, zu einer republikanischen Verfassung, zur parlamentarischen Demokratie, der ersten in der Geschichte unseres Landes. Auch die Fundamente des modernen Sozialstaats legte diese Revolution: Achtstundentag, Tarifpartnerschaft, Mitbestimmung durch Betriebsräte - all das steht für den sozialen Fortschritt, der damals inmitten der Nachkriegswirren begann.
Tatsächlich verkündete der "Rat der Volksbeauftragten" bereits am 12. November, dass zu den neuen Regeln auch das Wahlrecht der Frauen gehören würde - eine wahrlich revolutionäre Umwälzung.

In der Panik vor einer Enteignung entschlossen sich die Fabrikanten, die vorher die Gewerkschaften bekämpft hatten, schon am 15. November 1918 zum "Stinnes-Legien-Abkommen" und der Kooperation mit Gewerkschaften. Die Arbeitgeberverbände erkannten diese als Vertreter der Arbeiterschaft an (Nr. 1 der Vereinbarung) und vereinbarten die Arbeitsbedingungen durch Kollektivvereinbarungen (Nr. 6 der Vereinbarung; später Tarifverträge) zu regeln. Zugleich wurde damit von Arbeitgeberseite die Einrichtung von Arbeiterausschüssen in den Betrieben (Nr. 7 der Vereinbarung; später Betriebsräten) zugestanden.
Das Abkommen war die Vorlage für gesetzliche Normen in der Weimarer Republik (Verordnung über Tarifverträge, Arbeiter- und Angestellten-Ausschüsse und Schlichtung von Arbeitsstreitigkeiten vom 23. Dezember 1918) und das Tarifvertragsgesetz vom 9. April 1949.

In der die am 31. Juli 1919 in Weimar beschlossenen, am 11. August ausgefertigten und am 14. August 1919 verkündeten ersten effektiven demokratische Verfassung Deutschlands (Weimarer Verfassung) wurde im 5. Abschnitt das Wirtschaftsleben geregelt. Dieser Abschnitt zielte auch auf die Schaffung eines einheitlichen Arbeitsrechts. Der Schutz des Koalitionsrechts (Art. 159) und von Arbeitnehmerrechten wurde garantiert, was auch die Bildung von Betriebsräten umfasste, zudem wurden auch „soziale Rechte“ (Art. 162) eingeräumt.

Es ist kein Zufall, dass Adolf Hitler ausgerechnet am 9. November 1923 in München den ersten Anlauf zum Sturz der Republik unternahm.

Nur wenige Jahre später wurde der Mohr, der seine Schuldigkeit getan hatte, mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten zu Tode gehetzt (Zerschlagung der Gewerkschaften am 02.Mai 1933).
1. Merksatz:
Demokratie ist immer auch mit gewerkschaftlicher Betätigungsfreiheit verbunden. Beschränkungen der gewerkschaftlichen Betätigungsfreiheit und Pseudogewerkschaften gibt es in autoritären, autokratischen und undemokratischen Systemen.

Samstag, 10. November 2018

Es werde Licht: Zeit für Menschen Würde Respekt - Aktion zur Synode der Evangelischen Kirche Deutschlands morgen in Würzburg

Zur morgen beginnenden Tagung der Synode der evangelischen Kirche in Würzburg fordern Beschäftigte von Diakonie und Evangelischer Kirche:
- Augenhöhe statt Dienstherrschaft - also Tarifverträge
- eine Stärkung der Rechte der Beschätigten statt Verschlechterungen bei der Neufassung des MVG
- verbindliche Arbeitsbedingungen

Wir Beschäftigten der Caritas teilen die Probleme unserer Kolleginnen und Kollegen bei Diakonie und evangelischer Kirche: auch wir haben Arbeitsvertragsrichtlinien statt Tarifverträge, auch wir haben Mitarbeitervertretungen statt Betriebsräte.

Die Aktion in Würzburg ist eine gute Gelegenheit, Solidarität zu üben und für einheitliche Tarifbedingungen und Mitbestimmungsrechte für die Beschäftigten zu kämpfen, die in den gleichen Branchen in den Bereichen Gesundheit/Pflege/Erziehung/Soziales diesselbe gesellschaftliche Arbeit leisten.

Flugblatt als pdf


Weitere Informationen: https://gesundheit-soziales.verdi.de/tarifbereiche/diakonie

Freitag, 9. November 2018

Durchbruch bei unbezahlten Ausbildungen im Krankenhausbereich

Durchbruch bei den unbezahlten Ausbildungen

Nach langen Verzögerungen haben wir in der Nacht auf Mittwoch endlich einen Durchbruch bei den unbezahlten Ausbildungen im Krankenhausbereich erzielt. Ab dem 1. Januar 2019 erhalten die betroffenen Auszubildenden endlich eine Ausbildungsvergütung. Sie wird rund 90 Prozent des Ausbildungstarifvertrages in der Pflege (TVA-L Pflege) betragen. Und das ist keine Satire!

Das Ergebnis bedeutet im Einzelnen:
1. Ausbildungsjahr 965,24 €
2. Ausbildungsjahr 1025,30 €
3. Ausbildungsjahr 1122,03 €

An kommunalen Krankenhäusern:
Die Schülerinnen und Schüler in Ausbildung zu Diätassistent_in, Ergotherapeut_in, Logopäd_in, Medizinisch-technische Laboratoriumsassistent_in, Medizinisch-technische Radiologieassistent_in, Medizinisch-technische_r Assistent_in für Funktionsdiagnostik, Veterinärmedizinisch-technische_r Assistent_in, Orthoptist_in und Physiotherapeut_in werden in den Geltungsbereich des TVAöD – Allgemeiner Teil – und – Besonderer Teil Pflege – einbezogen.

An Uni-Kliniken:
Für die Schülerinnen und Schüler in Ausbildung zu Diätassistent_in, Ergotherapeut_in, Logopäd_in, Medizinisch-technische Laboratoriumsassistent_in, Medizinisch-technische Radiologieassistent_in, Medizinisch-technische_r Assistent_in für Funktionsdiagnostik, Veterinärmedizinisch-technische_r Assistent_in, Orthoptist_in und Physiotherapeut_in, die in einem Ausbildungsverhältnis zu einer Universitätsklinik stehen, wird ein „Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Gesundheitsberufen“ vereinbart, der bis auf die folgenden Punkte dem TVA-L Pflege entspricht:

Das monatliche Ausbildungsentgelt beträgt 965,24 €/1.025,30 €/1.122,03 € im 1./2./3. Ausbildungsjahr. Das entspricht 91 Prozent der ab 1. Januar 2018 geltenden Beträge im TVA-L Pflege. Diese Beträge erhöhen sich entsprechend dem Ergebnis der Entgeltrunde 2019.

Die anteiligen Pflegezulagen stehen nicht zu. Die Einbeziehung der aufgeführten Auszubildenden, die in einem Ausbildungsverhältnis zu einer psychiatrischen Landesklinik im Bereich der TdL stehen, wird geprüft.

Für alle betroffenen Auszubildenden:
Das ist allerdings noch nicht alles. Die Regelungen des jeweiligen Manteltarifvertrags werden angewendet: d.h. es gibt eine Abschlussprämie von 400€, 29 bzw. 30 Tage Urlaub und eine Jahressonderzahlung. Die wöchentliche Arbeitszeit wird fest mit 38,5 Stunden/Woche geregelt.

Das ist ein riesen Erfolg für die Auszubildenden, die über Jahre nicht locker gelassen haben!
Gewerkschaft lohnt sich! Tarifdeluxe – denn weniger ist Wahnsinn!
Quelle und mehr

Dass wir die kirchlichen Krankenhäuser hier nicht aufführen können, ist kein Zufall.

Dienstag, 6. November 2018

Kasseler Konferenz/Sozial- und Erziehungsdienst: Beschäftigte fordern mehr Personal und verstärkte Ausbildung von Fachkräften

Deutlich mehr Personal und zusätzliche Mittel zum Ausbau der Kapazitäten für die Ausbildung von Fachkräften sowie Lehrpersonal forder Beschäftigte der Sozial- und Erziehungsdienste am 2. November 2018 bei der „Kasseler Konferenz“ der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di). Fachkräfte der Kinder-, Jugend- und Behindertenhilfe diskutierten dort zwei Tage über die aktuellen Herausforderungen und Rahmenbedingungen ihrer Arbeit. ver.di macht sich für bessere Personalschlüssel, eine finanzielle Aufwertung der Berufe sowie eine gute Ausbildung für Fachkräfte stark.

Vor dem Hintergrund der Diskussion um die Finanzierung des Gute-Kita-Gesetzes betonte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey bei der Konferenz, gute Qualität in Kindertagesstätten gebe es nur mit genug qualifiziertem Personal. Sie kündigte eine "Fachkräfteoffensive" an, mit der unter anderem die Bedingungen der Ausbildung verbessert werden sollen. Die Ministerin erklärte zudem, sie werde sich dafür einsetzen, die finanzielle Unterstützung des Bundes für die Kitas über 2022 hinaus fortzusetzen. „Ich halte die Aufwertung der sozialen Berufe für ein Schlüsselthema des 21. Jahrhunderts“, so die Ministerin Giffey.

Dienstag, 30. Oktober 2018

Klinikum Augsburg: Starkes Votum für Entlastung

In einer am Freitag noch kurzfristig anberaumten Verhandlung einigten sich der Vorstand des Klinikums Augsburg und ver.di noch vor Ablauf der dreiwöchigen Urabstimmung auf einen Vertragstext. Die Arbeitgeberseite möchte diesen den künftig verantwortlichen Staatsministerien vorlegen. „Damit hat es letztlich die Staatsregierung in der Hand, ob es zu mehrwöchigen Streikmaßnahmen kommt", erklärte Robert Hinke, Leiter des Fachbereichs Gesundheitsdienste bei ver.di Bayern: „Unsere Mitglieder haben sich zu 93% für einen Arbeitskampf entschieden, sollte es zu keiner Einigung kommen". Am heutigen Montag werden die Streikdelegierten am Klinikum Augsburg ihr weiteres Vorgehen beraten.

Die überwältigende Mehrheit der ver.di-Mitglieder am Klinikum Augsburg hat sich für einen Erzwingungsstreik ausgesprochen. Bei der zwischen Anfang Oktober bis gestern laufenden Urabstimmung votierten 93 Prozent der befragten Gewerkschaftsmitglieder für einen unbefristeten Streik, um einen Tarifvertrag für Entlastung und mehr Personal durchzusetzen. „Die Beteiligung war überwältigend und hatte sich aufgrund der Stimmung im Haus bereits abgezeichnet", freute sich Stefan Jagel, verantwortlicher Gewerkschaftssekretär in Augsburg.

Montag, 29. Oktober 2018

Kircheninfo 32/November 2018 ist erschienen

Zweimal jährlich erscheint das Kircheninfo. Es fasst die Entwicklungen in kirchlichen Betrieben zusammen und informiert über Arbeitsrecht und Kirchen.

Aus dem Inhalt des Kircheninfo Nr. 32, November 2018:


  • Vielleicht merkt’s ja niemand – Augen zu und durch
  • Arbeitsvertragsrichtlinien: Alles ist möglich, Verbindlichkeit jedoch nicht
  • Arbeits- sowie tarifvertragliche Regelungen in den Evangelischen Landeskirchen und den Diakonischen Werken
  • Diakonie Würzburg: Auf dem Weg zum Tarifvertrag
  • Diakonie Mitteldeutschland: Keine Entlastung, minimale Entgelterhöhung
  • Tarifbewegung öffentlicher Dienst: Kirchliche Beschäftigte waren dabei
  • Diakonie Baden: Tarifverträge – wir bleiben dran!
  • Diakonie Württemberg: Wettbewerbsvorteil dank kirchlichem Sonderstatus
  • Kreuznacher Diakonie: Prekäre Beschäftigung von Technik und Verwaltung
  • Diakonie Hessen: Wahl zum Gesamtausschuss sabotiert
  • Caritas Ost: Auf Kosten unterer Lohngruppen sparen
  • Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD: Wirksame Mitbestimmung überfällig
  • Seminarangebote für Mitarbeitervertretungen
  • Urteil zum kirchlichen Arbeitsrecht: Mit EU-Recht nicht vereinbar
  • Mindeststandards in der Altenpflege: Auch auf Caritas und Diakonie kommt es an
  • Altenpflege: Den Teufelskreis durchbrechen
  • Universitätskliniken: Ermutigende Streiks für Entlastung
  • Demonstration in Düsseldorf: Starkes Signal für mehr Personal
  • Kita-Gesetz: Der Flickenteppich muss weg

Sonntag, 28. Oktober 2018

Sonntagsnotizen - "Kirche im Aufbruch" und 100 Jahre Sozialpartnerschaft vrs. Volks- Betriebs-, und Dienstgemeinschaft

Heute endet die Synode im Vatikan. Das Schlussdokument der Synode ist gestern veröffentlicht und unter dem Titel
Emmaus, Jugend, Kirche im Aufbruch
bei Radio Vatikan zusammengefasst
worden.

Das Dokument gliedert sich in mehrere Teile:
Der erste Teil: „Er ging mit ihnen“ - das Erkennen
Zweiter Teil: „Ihre Augen wurden aufgetan“ - das Deuten
Dritter Teil: „Noch in derselben Stunde brachen sie auf“ - das Wählen (und Handeln)
Und dann - ab in die Ortskirche:

ob der Dreisatz - im Sinne der Glaubwürdigkeit unserer Kirche - aber auch wirklich alle Aspekte des kirchlichen Dienstes umfasst?

Der päpstliche Aufruf zur Entweltlichung ist uns immer noch als vergeblicher Appell in Erinnerung.
An verknöcherten und klerikalen Strukturen ist schon mancher Aufbruch versandet. *)

Donnerstag, 25. Oktober 2018

Kirchliche Einstellungspraxis: ver.di begrüßt Urteil des Bundesarbeitsgerichtes - Kirchliches Arbeitsrecht deutlich eingeschränkt

Pressemeldung von ver.di zum BAG-Urteil:
25.10.2018
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt das heutige Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) in Erfurt zur kirchlichen Einstellungspraxis, das der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 17. April 2018 folgt und den Kirchen enge Grenzen setzt.
„Das wegweisende Urteil schafft mehr Gerechtigkeit. Damit entfallen starke Einschränkungen für Menschen, die darauf angewiesen sind, beim zweitgrößten Arbeitgeber Deutschlands, den Kirchen und ihren Wohlfahrtsverbänden, zu arbeiten. Es gibt Regionen mit fast ausschließlich konfessionellen Trägern im Gesundheits- und Sozialwesen. Bei der Arbeitsplatzsuche gibt es dort für eine Erzieherin oder einen Krankenpfleger Schwierigkeiten, wenn sie nicht Mitglied einer christlichen Kirche sind. Gut, wenn bei verkündigungsfernen Tätigkeiten auch für kirchliche Arbeitgeber nur noch die Eignung und Qualifikation zählen darf und nicht mehr so etwas sehr Persönliches, wie der Glaube. Das hat das BAG jetzt bestätigt“, sagte Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand.



„Wir fordern die Kirchen auf, die Zeichen der Zeit zu erkennen und endlich auch in ihren Betrieben weltliches Arbeitsrecht anzuwenden“, so Bühler: „Die allgemein geltenden Rechte von Beschäftigten müssen Anwendung finden; das betrifft insbesondere den Abschluss von Tarifverträgen und die Wirksamkeit des Betriebsverfassungsgesetzes.“
Quelle und mehr: ver.di https://www.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++562cd0ae-d872-11e8-ac37-525400b665de

Breaking news zur BAG Entscheidung von heute - 8 AZR 501/14 - "Entschädigungsanspruch wegen Benachteiligung bei der Bewerberauswahl aufgrund der Religionszugehörigkeit"

Das Bundesarbeitsgericht bestätigt: Diskriminierungsverbot gilt in seiner europäischen Ausformung auch für kirchliche Einrichtungen in Deutschland. Es handelt sich um "für alle geltendes Recht".

hier "klick mich" findet sich die Pressemitteilung Nr. 53/18 des Bundesarbeitsgerichts zu dem Urteil.
Der Beklagte (also der Arbeitgeber aus der Diakonie) ist verpflichtet, an die Klägerin eine Entschädigung iHv. 3.915,46 Euro zu zahlen.

Der Beklagte hat die Klägerin wegen der Religion benachteiligt. Diese Benachteiligung war nicht nach § 9 Abs. 1 AGG ausnahmsweise gerechtfertigt. Eine Rechtfertigung der Benachteiligung nach § 9 Abs. 1 Alt. 1 AGG scheidet aus. § 9 Abs. 1 Alt. 1 AGG ist einer unionsrechtskonformen Auslegung im Einklang mit Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 2000/78/EG** nicht zugänglich und muss deshalb unangewendet bleiben. Die Voraussetzungen für eine Rechtfertigung nach § 9 Abs. 1 Alt. 2 AGG liegen nicht vor. Nach § 9 Abs. 1 Alt. 2 AGG - in unionsrechtskonformer Auslegung - ist eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion nur zulässig, wenn die Religion nach der Art der Tätigkeiten oder den Umständen ihrer Ausübung eine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung angesichts des Ethos der Religionsgemeinschaft bzw. Einrichtung darstellt. Vorliegend bestehen erhebliche Zweifel an der Wesentlichkeit der beruflichen Anforderung. Jedenfalls ist die berufliche Anforderung nicht gerechtfertigt, weil im konkreten Fall keine wahrscheinliche und erhebliche Gefahr bestand, dass das Ethos des Beklagten beeinträchtigt würde. Dies folgt im Wesentlichen aus dem Umstand, dass der jeweilige Stelleninhaber/die jeweilige Stelleninhaberin - wie auch aus der Stellenausschreibung ersichtlich - in einen internen Meinungsbildungsprozess beim Beklagten eingebunden war und deshalb in Fragen, die das Ethos des Beklagten betrafen, nicht unabhängig handeln konnte. Der Höhe nach war die Entschädigung auf zwei Bruttomonatsverdienste festzusetzen.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25. Oktober 2018 - 8 AZR 501/14 -
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Mai 2014 - 4 Sa 157/14, 4 Sa 238/14 -

Konfessionslose: Bundesarbeitsgericht zwingt Kirchen zur Öffnung

... meldet soeben die Süddeutsche Zeitung
"Konfessionslose: Bundesarbeitsgericht zwingt Kirchen zur Öffnung

Die Evangelische Diakonie darf eine Referentenstelle nicht Protestanten vorbehalten. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden - und damit eine wegweisendes Urteil gesprochen.
Die Kirche ist zu weit gegangen: Einen Bericht zur Antirassismus-Konvention kann auch eine Konfessionslose erarbeiten. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden."

...und Spiegel online:
Kirche darf bei Einstellungen nicht auf Religionszugehörigkeit pochen



Montag, 22. Oktober 2018

Das Krankenhauspersonal reicht nur bis heute: ver.di ruft Beschäftigte auf, ein Zeichen gegen regelmäßiges Einspringen zu setzen

Das Krankenhauspersonal reicht nur bis zum 22. Oktober: ver.di ruft Beschäftigte auf, ein Zeichen gegen regelmäßiges Einspringen zu setzen


Beschäftigte in Krankenhäusern machen am 22./23. Oktober bundesweit mit Aktionen auf die Personalnot aufmerksam. Denn in diesem Jahr wäre das vorhandene Personal bereits am 22. Oktober aufgebraucht, wenn die Schichten so besetzt würden, wie es für eine sichere Versorgung der Patientinnen und Patienten notwendig wäre. Das hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) auf Grundlage einer Befragung errechnet, an der sich bundesweit rund 600 Stationsteams beteiligten. Das Ergebnis zeigt keine signifikanten Unterschiede zwischen Regionen und Trägerformen und trifft auch auf psychiatrische Einrichtungen zu.

Freitag, 19. Oktober 2018

"You'll never walk alone" - auf dem 3. Weg?

Die Verheißung "You'll never walk alone" ist offensichtlich nicht auf den 3. Weg gemünzt. Das aktuelle Info der RK-Ost-Mitarbeiterseite schildert eine neue Variante den paritätischen Konsens zu vereiteln: man lässt die andere Seite alleine suchen.

"Wir sind allein in LeipzigDienstgeberseite erscheint nicht zur Sitzung
Kein einziger Vertreter der Dienstgeberseite erscheint zur Sitzung der Regionalkommission Ost am 18. Oktober 2018 in Leipzig, obwohl hierzu rechtzeitig geladen wurde. Auf Nachfrage bei der Geschäftsstelle der Arbeitsrechtlichen Kommission in Freiburg wurde uns mitgeteilt, dass die Dienstgeberseite ihre Teilnahme abgesagt hätte.
Am Morgen des 18. Oktober 2018 erreichte uns ein Schreiben der Dienstgeberseite. Darin stellte sie eine weitere Zusammenarbeit erst für die Sitzung am 13. Dezember 2018 und deren Vorbereitung in Aussicht. Diese Entscheidung bedauern wir sehr."

...meldet jedenfalls das aktuelle Info der Mitarbbeiterseite der RK Ost. 

Montag, 15. Oktober 2018

100 Jahre Sozialpartnerschaft – erfolgreich in die Zukunft (ohne die Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände)

Der DGB informiert heute per Pressemitteilung: 
In diesem Jahr feiern Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften 100 Jahre Tarifautonomie. 1918 schlossen Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften erstmals eine umfangreiche Kollektivvereinbarung – das sogenannte Stinnes-Legien-Abkommen.
Heute gehört es zum Selbstverständnis dieses Landes, dass die Arbeitsbedingungen, insbesondere Entgelte und Arbeitszeiten, von den Tarifvertragsparteien autonom ausgehandelt und in Tarifverträgen geregelt werden. Diese Unabhängigkeit von staatlichem Einfluss und das verantwortungsvolle Zusammenwirken der Tarifpartner sind ein starkes Fundament für den wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands.  

Donnerstag, 11. Oktober 2018

In Krankenhäusern fehlen rund 100.000 Pflege-Stellen – Gesetze und Gesetzesvorschläge des Gesundheitsministeriums greifen zu kurz

Heute tritt die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung in Kraft.

Eine von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Expertise befasst sich kritisch mit aktuellen Gesetzesregelungen:
Im Pflegedienst deutscher Krankenhäuser fehlen schätzungsweise gut 100.000 Vollzeitstellen. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Expertise. Zwei geplante Gesetzesregelungen aus dem Haus von Gesundheitsminister Jens Spahn sollen nun für „ausreichend“ Pflegepersonal sorgen. Die vorliegenden Entwürfe des Bundesgesundheitsministeriums werden die große Personallücke aber nicht schließen, zeigt die Studie von Prof Dr. Michael Simon, Pflegeexperte von der Hochschule Hannover.
mehr: Pressemitteilung der Hans-Böckler-Stiftung vom 8. Oktober 2018

Die Studie selber gibt es hier: https://www.boeckler.de/pdf/p_fofoe_WP_096_2018.pdf

Dienstag, 9. Oktober 2018

Fachtagung Altenhilfe am 21. November 2018 in München

Fachtagung Altenpflege im Münchener Gewerkschaftshaus,
 am 21.11.2018 in München

Folgende Themen werden auf der Fachtagung behandelt:

Aktueller Stand der Vereinigung der Pflegenden in Bayern

Auswirkungen des PSG II + III auf die Bewohner, Leistungserbringer und die Beschäftigten

  • Referent: Timo Balmberger (Geschäftsführer CAIDAO Institut für Betriebsratsberatung)

Schwerpunkt Altenpflege „Drei Wege sollst Du gehen…“
Referent: Lorenz Ganterer (ver.di Bayern, Landesfachbereich 3)

Arbeitsgruppen wird es z folgenden betrieblichen Themen geben:

  • Dienstplangestaltung
  • „brennende“ Themen wie Entlastung im Arbeitsalltag
  • Ausbildung in der Altenpflege

Weitere Information zur Anmeldung und den Tagungskosten sowie zur Freistellung finden sich in der Einladung, welche zum Download bereit steht.

Montag, 8. Oktober 2018

Evaluation Entgelttransparenzgesetz

Im Sommer 2019 soll die erste Evaluation des Gesetzes zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern vorliegen. Im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird diese von der Kienbaum Consultants International GmbH erstellt.

Wichtiger Bestandteil der Evaluation ist eine Online-Befragung unter Betriebs- und Personalräten - und natürlich Mitarbeitervertretungen - zu ihren Erfahrungen mit dem Entgelttransparenzgesetz in der Praxis. Dadurch sollen Rückmeldungen zum Gesetz bzw. Anregungen zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Regelungen erfasst werden, um darauf aufbauend Handlungsempfehlungen abzuleiten.

 Die Online-Befragung kann über folgenden Link aufgerufen werden:

https://survey.kienbaum.com/studio/050920181551/entgeltgleichheit/

Dort finden sich auch weitere Informationen zur Befragung und Hinweise zum Ausfüllen des Fragebogens. Der Fragebogen sollte bis zum 15. Oktober 2018 bearbeitet werden. Für die Beantwortung der Fragen werden ca. 20 Minuten Zeit benötigt.

Die im Rahmen der Befragung erhobenen Daten werden streng vertraulich behandelt und nur anonymisiert ausgewertet. Im Rahmen der Aufbereitung der Ergebnisse wird keine Identifikation von handelnden Personen möglich sein.

 Sollten weitere Informationen zur Online-Befragung benötigt werden oder sich Fragen ergeben, können diese an entgelttransparenz@kienbaum.de gestellt werden.

Eine rege Beteiligung an auch durch Mitarbeitervertretungen wäre wichtig. Sie erhöht die Chance, Kritikpunkte am Entgelttransparenzgesetz in der ersten Evaluation sicher zu verankern und die notwendige Weiterentwicklung des Gesetzes voranzutreiben.

Anmerkungen:
Das Entgelttransparenzgesetz gilt selbstverständlich auch für die Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände, sie sind im Gesetz mit ihren Besonderheiten ausdrücklich erwähnt. Die Befragung von Kienbaum erwähnt die Kirchen allerdings nicht und auch nicht die Mitarbeitervertretungen. Der Versuch, bei der Befragung sich der Alternative Unternehmen / Privater Sektor - Institution der öffentlichen Verwaltung
zu verweigern, führt zum Ausschluss bei der Befragung. Wenn man sich entweder als "privat" oder "öffentlich" charakterisiert und die Anrede als Betriebs-/Personalrat überhört, gelingt die Beteiligung an der Befragung, die auch insgesamt lehrreich ist.
Warum das zuständige Bundesministerium die Kirchen und ihre Beschäftigten nicht in den Evaluationsauftrag mit einbezogen hat, wissen wir auch nicht.



Samstag, 6. Oktober 2018

Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass eine Reihe von professoralen Advokaten des 3. Wegs und des Sonderarbeitsrechts der katholischen Kirche weder persönlich vom 3. Weg noch vom kirchlichen Mitbestimmungsrecht betroffen und gelegentlich nicht mal katholisch sind.

Vorletztes Gerücht

Freitag, 5. Oktober 2018

Fachtagung Behindertenhilfe am 5. November 2018 in Nürnberg

Die Fachtagung Behindertenhilfe am 05.11.2018

wird sich mit folgenden Themen befassen:

Wie das Bundesteilhabegesetz die Behindertenhilfe neu steuert – neue Rollen, Finanzierung und Auswirkungen auf die Beschäftigten

  • Referenten: Timo Balmberger (Geschäftsführer CAIDAO Institut für Betriebsratsberatung) und Detlev Blitz (langjähriger Geschäftsführer eines Wohlfahrtsverbandes und Kooperationspartner von CAIDAO)

Schulische Inklusion in Förderschulen für geistige Entwicklung in Bayern – Vorgaben, Konzepte, Erfahrungen, Perspektiven

  • Referent: Ullrich Reuter (Schulleiter der Jakob-Muth-Schule für geistige Entwicklung der Lebenshilfe Nürnberg e. V., Vorsitzender des Ausschusses für Kindheit und Jugend des Landesverbandes der Lebenshilfe Bayern e. V.)

Arbeitsgruppen wird es zu folgenden Themenfelder geben:

  • Arbeitszeitmodellen
  • Aufwertungskampagne (HEP – Ausbildung)
  • Meister - FK in den Werkstätten
  • Situation von SozialpädagogInnen

Es sind noch Plätze frei!

Infos und Anmeldemöglichkeit:
https://gesundheit-soziales-bayern.verdi.de


Donnerstag, 4. Oktober 2018

Fachtagung Altenhilfe: Altenhilfe braucht Bewegung

ver.di-Fachtagung: Beschäftigte fordern Entlastung und Aufwertung. Doch die Pläne der Bundesregierung sind unzureichend. Es braucht Engagement und Druck aus den Betrieben.


"Den Teufelskreis durchbrechen!"
ist das wesentliche Fazit der Fachtagung Altenhilfe am 4./5. September 2018 in Göttingen:

Ein der Befragung im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie von Prof. Wolfgang Schröder zufolge...
..sind viele Beschäftigte in den Pflegeeinrichtungen durchaus bereit, sich zu engagieren und an Aktionen bis hin zu Streiks teilzunehmen. Das Problem ist nur: Sie wissen nicht, wie. Vier von fünf Beschäftigten geben an, noch nie von einem oder einer Gewerkschafter/in angesprochen worden zu sein. »Das ist ein Teufelskreis«, erklärte Schroeder. »Die Gewerkschaft hat wenige Mitglieder, verfügt deshalb über geringe Ressourcen und ist in den Betrieben kaum präsent – und gewinnt dadurch wenige neue Mitglieder.«
Diesen Teufelskreis zu durchbrechen, haben sich die Teilnehmer/innen der Göttinger Tagung fest vorgenommen. In einer Resolution riefen sie »unsere Kolleginnen und Kollegen in allen stationären und ambulanten Einrichtungen (…) dazu auf, aktiv zu werden, betriebliche Interessenvertretungen zu wählen, sich gewerkschaftlich zu organisieren, Tarifverträge zu erkämpfen. Nur so lässt sich die Abwärtsspirale aus geringer Bezahlung, schlechten Arbeitsbedingungen und fehlenden Pflegekräften durchbrechen. Mehr von uns ist besser für alle!«

Einen ausführlichen Bericht mit weiterführenden Hinweisen gibt es hier:
ver.di-Fachtagung: Beschäftigte fordern Entlastung und Aufwertung


Montag, 1. Oktober 2018

Konstituierende Sitzung der ver.di-Tarifkommission Altenpflege: "Werden uns bei den Forderungen am Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes orientieren"

Auf ihrer konstituierenden Sitzung hat die ver.di-Tarifkommission Altenpflege am Freitag in Berlin über Forderungen für einen Tarifvertrag diskutiert, der auf die gesamte Altenpflege erstreckt werden soll. „Den Mitgliedern der Tarifkommission ist sehr bewusst, für welches außergewöhnliche Tarifprojekt sie Verantwortung übernehmen. Wir werden uns bei unseren Forderungen am Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes orientieren und alle Regelungsmöglichkeiten ausschöpfen, die das Arbeitnehmerentsendegesetz zulässt“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler im Anschluss an die Sitzung. Neben der Bezahlung habe für die Mitglieder der Tarifkommission auch der Gesundheitsschutz eine besondere Bedeutung, weil die Arbeit nicht zuletzt wegen der viel zu dünnen Personaldecke sehr belastend sei. „Wenn Pflegekräfte nachts allein im Wohnbereich arbeiten, können sie oft nicht einmal eine Pause machen.“

Die ver.di-Tarifkommission Altenpflege setzt sich aus allen ver.di-Landesbezirken und allen Trägerarten zusammen: aus kommunalen Einrichtungen, freigemeinnützigen – also weltliche und kirchliche Wohlfahrtsverbände – und privaten Pflegekonzernen. Mit den weltlichen Wohlfahrtsunternehmen will ver.di einen Tarifvertrag verhandeln, mit Caritas und Diakonie soll ein angemessener Weg der Beteiligung gefunden werden. Die nächste Sitzung der Tarifkommission findet am 22. November 2018 in Berlin statt.

„Unser Ziel ist ein Tarifvertrag, der vom Bundesarbeitsminister auf das gesamte Arbeitsfeld erstreckt wird, und zwar auf die stationäre und die ambulante Altenpflege für alle Beschäftigten dort, nicht nur für Pflegekräfte“, so Bühler weiter. „Ein solcher Tarifvertrag gilt dann auch für kommerzielle Anbieter, die sich bislang Tarifverträgen verweigern, also auch für die Unternehmen, denen die Maximierung ihrer Gewinne wichtiger ist als eine gute Versorgung und gute Arbeitsbedingungen.“

[Quelle: Pressemitteilung ver.di vom 28. September 2018]



Sonntag, 30. September 2018

Homosexuelle um Vergebung bitten und ihnen die Anstellung verweigern: Varianten katholischer Skurrilität?

Die "Deutsche Welle" hat am Freitag in einem außerordentlich interessanten Interview mit Professor Thomas Schüller, Theologe, Kirchenrechtler und Direktor des Instituts für katholisches Recht an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster dem Thema "Homsexualität und Kirche ein interessantes Interview gewidmet:

"Skurrile Situation im kirchlichen Arbeitsrecht"

Der zugrundeliegende Fall war ein katholisches Gymnasium, das den Anstellungsvertrag für einen Referendar zurückzog, weil der angehende Lehrer angekündigt hatte, seinen Lebenspartner heiraten zu wollen. Der Fall ging in den letzten Tagen durch die Medien.

Prof. Schüller setzt zwar seine Hoffnung in den Mut der Bischöfe, die kirchliche Gesetzgebung zu verändern, neigt dann aber doch der Erwartung zu, dass sinkende Akzeptanz kirchlicher Einrichtungen oder zurückgehende Finanzmittel kirchliche Einrichtungen derartige mit kirchlichen Einrichtungen assoziierte Problemlagen reduzieren werden.

"Homsexuelle um Vergebung bitten" war eine Idee von Papst Franziskus, die auf derselben Seite des Beitrags der "Deutschen Welle" verlinkt ist:
Papst: "Homosexuelle um Vergebung bitten"
Papst Franziskus stellt sich gegen die Ausgrenzung von Homosexuellen. Die Kirche sollte sich für manche falsche Entscheidung entschuldigen, sagte das Oberhaupt der Katholiken auf dem Rückflug aus Armenien.