Nach den Caritas-Dienstgebern wendet sich nun auch der VKA in einer Pressemitteilung und einem "Vorschläge" betitelten Papier gegen die Aufwertungskampagne für den Sozial- und Erziehungsdienst an die Öffentlichkeit.
1.
Charakter des Papiers
Nach
ausdrücklicher Aussage des Hauptgeschäftsführers der VKA, Herrn
Hoffmann, in den Verhandlungen am 21. April 2015 handelt es sich bei dem
Papier
nicht um ein Angebot.
2.
Bezugnahme auf die Verhandlungen von 2009
Die VKA verweist
auf „zum Teil sehr deutliche Einkommenssteigerungen“ in 2009, um damit
den Eindruck zu erwecken, es habe bereits 2009 eine Aufwertung der
Tätigkeiten im Sozial- und Erziehungsdienst stattgefunden.
Dies ist jedoch nicht der Fall. Richtig ist dagegen, dass 2009 Verschlechterungen gegenüber dem bis 2005 geltenden BAT (weitgehend)
ausgeglichen wurden.
3.
Erzieherinnen und Erzieher
Die VKA ist weder
bereit, die Eingruppierung von Erzieher/-innen mit Normaltätigkeit,
noch die Eingruppierung von Erzieher/-innen mit
besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten anzuheben. Ihr Vorschlag, ein
neues Tätigkeitsmerkmal für Erzieher/-innen mit schwierigen
fachlichen Tätigkeiten in der Entgeltgruppe S 7 zu schaffen, würde
unabhängig von der Frage, wie viele Beschäftigte davon überhaupt
profitieren würden, nur zu Entgelterhöhungen zwischen
27 und 39 Euro monatlich führen. Dies entspräche einer prozentualen
Erhöhung zwischen 0,9 und 1,6 Prozent! Hinzu kommt, dass viele Kommunen
schon jetzt die Erzieherinnen und Erzieher nach Entgeltgruppe S 8
bezahlen, weil sie sonst ihre Stellen nicht besetzen
könnten. Auch das Gerede von der „Reduzierung der Anforderungen für die
Entgeltgruppe S 8“ läuft daher leer. Eine Umsetzung der Vorschläge der
VKA wäre daher sogar mit der
Gefahr der Herabgruppierung für die jetzt besser eingruppierten Erzieher/-innen verbunden.
4.
Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger
Auch hier ist die
VKA weder bereit, die Eingruppierung von Kinderpfleger/-innen mit
Normaltätigkeit noch diejenige von Kinderpfleger/-innen mit schwierigen
fachlichen Tätigkeiten anzuheben. Wir bezweifeln,
dass die von der VKA ins Gespräch gebrachte „Erleichterung der
Eingruppierung in die Entgeltgruppe S 4“ statt in die Entgeltgruppe S 3
überhaupt bei einer nennenswerten Zahl von Beschäftigten zum Tragen
kommen würde.
5.
Leitungen und stellvertretende Leitungen von Kindertagesstätten.
Die von der VKA
vorgeschlagen Anhebungen der Eingruppierungen würden nur für den kleinen
Anteil der Kitas mit wenigen Plätzen greifen. Für den größeren Anteil
der Kitas mit höheren Kinderzahlen ist die
VKA nicht zu einer verbesserten Eingruppierung bereit. Die von der VKA
dafür gepriesene Einführung eines weiteren Eingruppierungskriteriums
würde sich nach ihren eigenen Angaben für einen Anteil zwischen 100 und
66 Prozent der Kita-Leitungen
gar nicht eingruppierungserhöhend auswirken. Nach unseren ersten Recherchen ist davon auszugehen, dass dieser Prozentsatz noch höher ist.
6.
Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen
Die VKA lehnt für
Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung sowie für
Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter mit abgeschlossener
Berufsausbildung und sonderpädagogischer Zusatzqualifikation bzw.
Fortbildung
als Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung oder mit zusätzlicher
Meisterqualifikation jedwede Eingruppierungsverbesserung ab. Lediglich
für die Einrichtungsleitungen, die schon jetzt in der Regel
übertariflich bezahlt werden, ist die VKA zu
Eingruppierungsverbesserungen
bereit.
7.
Sozialarbeiter/-innen und Sozialpädagogen/-innen
Für die Sozialarbeiter/-innen und Sozialpädagogen/-innen lehnt die VKA kategorisch jedwede Eingruppierungsverbesserung ab.
8.
Andere Berufsgruppen
Bei allen anderen
Berufsgruppen sieht die VKA entweder keinen Bedarf für eine höhere
Eingruppierung oder äußerte sich gar nicht inhaltlich dazu. Dies gilt
insbesondere für Leitungen von Tagesstätten für
Erwachsene, Leitungen von Erziehungsheimen, Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeutinnen und –therapeuten sowie für
Beschäftigte, die zusätzlich mit Praxisanleitungsaufgaben oder
Ausbildungsaufgaben beauftragt sind.
Insgesamt bleibt festzustellen, dass die VKA über alle fünf Verhandlungsrunden wie von ihr schon in der Auftaktverhandlung am 25. Februar 2015 ausdrücklich erklärt, nicht einmal einen Grund für eine generelle Verbesserung der Eingruppierung im Sozial- und Erziehungsdienst sieht. Sie ist lediglich bereit, einigen wenigen „Häuptlingen“ mehr zu zahlen, nicht aber den „Indianern“.
Ihr Papier ist ein reines Täuschungsmanöver.
Ergänzend:
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