Dienstag, 31. August 2021

LAG Berlin-Brandenburg: Gewerkschaft ver.di tariffähig auch für Pflege außerhalb von Krankenhäusern

Falls sich einige Fragen, was aus dem Antrag des Arbeitgeberverbandes einiger kommerzieller Träger in der Altenpflege (AGVP) auf Feststellung der Tarifunfähigkeit von ver.di in der Altenpflege beim LAG Berlin-Brandenburg geworden ist:
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat Anträge des Arbeitgeberverbands Pflege e. V. zur Feststellung fehlender Tariffähigkeit der Gewerkschaft ver.di zurückgewiesen (LAG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 24.6.2021 – 21 BVL 5001/21).

Im Arbeitgeberverband Pflege e. V. (AGVP) haben sich private Pflegeunternehmen zusammengeschlossen. Daneben bestehen weitere Arbeitgeberverbände der Pflegebranche, u. a. die Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP). Die Gewerkschaft ver.di hat am 1. Februar 2021 mit dem BVAP einen Tarifvertrag über Mindestarbeitsbedingungen in der Pflegebranche abgeschlossen. Angestrebt wurde eine Allgemeinverbindlicherklärung dieses Tarifvertrags nach § 7a Arbeitnehmer-Entsendegesetz, zu der es wegen der fehlenden Zustimmung der Caritas nicht kam.

Mit seinem noch während der Auseinandersetzungen über die mögliche Allgemeinverbindlichkeit dieses Tarifvertrags beim Landesarbeitsgericht eingereichten Antrag hat der AGVP eine fehlende Tariffähigkeit der Gewerkschaft ver.di für Pflegebetriebe, die Pflegeleistungen außerhalb von Krankenhäusern erbringen, geltend gemacht.

...
Zur Begründung hat das Landesarbeitsgericht ausgeführt, Voraussetzung für die Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung sei, dass sie sozial mächtig und von ihrem organisatorischen Aufbau her in der Lage sei, die ihr gestellten Aufgaben einer Tarifvertragspartei zu erfüllen. Abzustellen sei auf die Durchsetzungskraft und organisatorische Leistungsfähigkeit in einem zumindest nicht unbedeutenden Teil des von der Arbeitnehmervereinigung beanspruchten Zuständigkeitsbereichs. Es gebe keine partielle, auf bestimmte Regionen, Berufskreise oder Branchen beschränkte Tariffähigkeit. Vielmehr sei die Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung für den beanspruchten Zuständigkeitsbereich einheitlich zu beurteilen. Es sei davon auszugehen, dass eine in erheblichen Teilen des von ihr beanspruchten Zuständigkeitsbereichs durchsetzungsfähige Arbeitnehmervereinigung sich auch in den Bereichen, in denen es ihr an Durchsetzungskraft fehle, beim Abschluss von Tarifverträgen nicht den Forderungen der Arbeitgeberseite unterwerfe.

Daher habe eine etwa fehlende Durchsetzungskraft von ver.di im Bereich der Pflegebranche für sich genommen auch nicht zur Folge, dass ver.di insgesamt tarifunfähig sei. Als Gesamtorganisation sei ver.di im Sinne der Anforderungen an die soziale Mächtigkeit offensichtlich organisations- und durchsetzungsfähig sowie in der Lage, hinreichenden Druck auf den sozialen Gegenspieler aufzubauen.
Quelle: AuA - Arbeit und Arbeitsrecht vom 26.08.2021.
(die Entscheidung ist auch für diejenigen von Interesse die bezweifeln, dass ver.di in kirchlichen Einrichtungen tariffähig sei)

Montag, 30. August 2021

Arbeitsgericht: Streik auch ohne Notdienstvereinbarung mit Klinikleitung zulässig

Anstatt die von ver.di angebotene Notdienstvereinbarung - gegebenenfalls modifiziert - zu akzeptieren, hatte die Geschäftsleitung des landeseigenen Berliner Krankenhauskonzerns "Vivantes" beim örtlichen Arbeitsgericht eine einstweilige Verfügung (Streikverbot) gegen ver.di beantragt - mit der Begründung, dass keine Notdienstvereinbarung bestünde und daher das Wohl der Patienten beeinträchtigt werden könne (Quelle z.B. ver.di und Vivantes).
Demnach braucht ein Arbeitgeber aus einer Einrichtung der Daseinsvorsorge (Altenheim, Behinderteneinrichtung, KiTA, Krankenhaus ...) nur eine Notdienstvereinbarung mit ver.di abzulehnen, um in seinem Haus ein "Streikverbot" zu bewirken. Das wäre eine völlig Umdrehung des verfassungsrechtlich zugesicherten Streikrechts, das nicht einmal im Falle eines Notstandes beeinträchtigt werden darf (Art. 9 Abs. 3 Satz 2 und 3 GG).
Das Verfahren wurde auch von Arbeitgebern aus kirchlichen Einrichtungen mit Interesse verfolgt.
Die Eil-Entscheidung des örtlichen Arbeitsgerichts hat nur wenige Stunden gehalten. Das Arbeitsgericht hat dann in der mündlichen Verhandlung vor der Kammer klar gemacht: so geht es doch nicht.
Die Beschäftigten von Vivantes dürfen ihren zeitweise ausgesetzten Streik gegen ihren Arbeitgeber wieder aufnehmen. Laut Verdi entschied das Berliner Arbeitsgericht am Dienstag zugunsten der Klinikmitarbeiter.

Die Beschäftigten von Vivantes dürfen wieder streiken. "Die Kammer hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. Das heißt, es kann jetzt wieder gestreikt werden", sagte ein Sprecher des Berliner Arbeitsgerichts am Dienstag. ...
Quelle: rbb
https://fb.watch/7ErrZn9VJj/

Bereits vor dieser Entscheidung hat Vivantes - wohl in richtiger Einschätzung der Rechtslage - die Bereitschaft zu zunächst abgelehnten Verhandlungen erklärt (Quelle: Vivantes).

Freitag, 27. August 2021

Bundestagswahl - Anforderungen von ver.di an die KandidatInnen und Parteien

zur Bundestagswahl 2021 hat verdi entsprechend der zentralen Anforderungen zu folgenden fünf Teile eine Synopse erstellt:

1. Arbeit der Zukunft

2. Moderner Sozialstaat/öffentliche Daseinsvorsorge

3. Sozial-ökologischer Umbau

4. Staatsschulden und eine gerechte Steuerpolitik

5. Die Demokratie stärken und den Frieden bewahren

Sie ist hier auf der Kampagnenseite von ver.di eingestellt: Bundestagswahl 2021 – ver.di (verdi.de) und speziell zu den Anforderungen: Stark für eine arbeitnehmerorientierte Politik – ver.di (verdi.de)

Der ver.di-Bundesvorstand hat im Juni sehr sorgfältig die Frage des Umgangs mit der AfD in unsere Synopsen beraten. Diese Partei steht außerhalb des demokratischen Spektrums und unsere Beschlusslage stellt unmissverständlich klar, dass wir zu dieser Partei keine Beziehung haben und ihr kein Forum bieten. Eine Erwähnung birgt immer die Gefahr einer unfreiwilligen Aufwertung. Eine Nicht-Erwähnung birgt die Gefahr, sich dem Vorwurf auszusetzen, nicht transparent zu sein und eine Auseinandersetzung zu scheuen. In Abwägung beider Gefahren erscheint der zielführendere Weg, die Positionen der AfD - und zwar räumlich abgesetzt von den Positionen der demokratischen Parteien - in die Synopse einzubeziehen und damit in einer offensiven Auseinandersetzung sprechfähig zu sein. Die Nennung der AfD in einem Atemzug mit den demokratischen Parteien würde zu einer Normalisierung ihrer Positionen beitragen. Zur AfD im Bundestagswahlkampf hat der DGB eine aktuelle Broschüre erstellt, die digital verfügbar ist, diese können wir euch gerne senden. Wenn diese Broschüre verlinkt ist, bekommt ihr ihn.

Die Prioritäten der WählerInnen und Wähler werden individuell unterschiedlich sein. Die Anforderungen, die der ver.di Bundesvorstand erarbeitet hat, spiegeln natürlich primär die gewerkschaftlichen Interessen wieder. Aber die angesprochenen Fragen können natürlich eine Orientierung für die eigene Wählerprüfung sein.

Donnerstag, 26. August 2021

Zur Tarifrunde im öffentlichen Dienst der Länder: ver.di fordert 5 Prozent mehr Gehalt, mindestens aber 150,00 Euro

Die Gewerkschaften gehen mit einer Forderung nach 5 Prozent mehr Gehalt und einem Mindestbetrag von 150 Euro monatlich bei einer Laufzeit von zwölf Monaten in die Einkommens- und Besoldungsrunde für den öffentlichen Dienst der Länder. „Diese Ta-rifrunde wird auch zeigen müssen, ob die Versprechen der Politik, dass die Folgekosten der Pandemie nicht allein auf die Arbeitneh-mer*innen abgewälzt werden, gehalten werden“, erklärte dazu der stv. Landesbezirksleiter von ver.di Bayern, Norbert Flach.Beschäftigte des Gesundheitswesens im öffentlichen Dienst der Länder sollen monatlich 300 Euro mehr erhalten. Die Ausbildungsvergütungen sollen um 100 Euro angehoben werden.

Der öffentliche Dienst der Länder könne nur mit guten Löhnen und guten Arbeitsbedingungen im zunehmenden Wettbewerb um Fachkräfte als attraktiver Arbeitgeber punkten, so Flach. ver.di strebt darüber hinaus mit den Ländern einen separaten „Verhandlungstisch“ zum Gesundheitswesen an.

„Die Beschäftigten im Gesundheitswesen haben mit maximalem Einsatz gegen die Corona-Pandemie gekämpft. Das muss jetzt endlich honoriert werden“
, stellte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke klar. ver.di habe die Erwartung, dass auch über „Restanten“ aus der Tarifrunde 2019 gesprochen werde. Dies betreffe etwa die Anhebung des Zeitzuschlags bei Wechselschicht- oder Schichtarbeit in Krankenhäusern sowie die Anwendung der dynamischen Zulage für Pflegekräfte auch für die Beschäftigten der ambulanten und stationären Pflege im Justiz- und Maßregelvollzug und den Landeskrankenhäusern. Zudem erwartet ver.di, dass Verhandlungen über tarifliche Regelungen für studentische Hilfskräfte aufgenommen und die Verhandlungszusage über Straßenbetriebsdienst und Straßenbau eingelöst werden.

Die Verhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) für rund 1,1 Millionen Tarifbeschäftigte (940.000 Vollzeitstellen) und 48.000 Auszubildende im öffentlichen Dienst der Länder (außer Hessen) werden am 8. Oktober 2021 in Berlin aufgenommen.
ver.di fordert die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten und die Versorgungsempfänger im Bereich der Länder sowie im Bereich der Kommunen.
Quelle: Pressemeldung ver.di Landesbezirk Bayern
Ein Flugblatt von ver.di mit ausführlicheren Informationen ist hier im Netz
Einen weiteren Bericht mit umfassenderen Informationen gibt es hier
https://unverzichtbar.verdi.de/?fbclid=IwAR37JfpY04daWN-2tErI0I9sds3FYRlMQRNJ5nhkNTXFFOhrhPUDAMWTSQ4


dpa meldete bereits heute morgen
Öffentlicher Dienst vor schwieriger Tarifrunde
dpa 26.08.2021 08:30 Uhr

Knappe Kassen, hohe Inflation: Bei der nächsten Einkommensrunde für den öffentlichen Dienst zeichnen sich schwierige Gespräche ab.
Quelle https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/%C3%B6ffentlicher-dienst-vor-schwieriger-tarifrunde/ar-AANKqWo?ocid=msedgntp

Am kommenden Dienstag - ver.di-Thementag „Gute Bildung“ als Online-Veranstaltung

Trotz massivem Kita-Ausbau zeigt sich seit Jahren dasselbe Bild: Im Westen gibt es zu wenig Plätze und im Osten betreut eine Fachkraft zu viele Kinder. Dieses doppelte Ost-West-Gefälle können Bund und Länder innerhalb der kommenden zehn Jahre weitgehend auflösen, wenn jetzt die richtigen Weichen gestellt werden. Notwendig sind insbesondere mehr Erzieher:innen.berichtet eine aktuelle Studie der Bertelsmann-Stiftung.
Aber: Mehr als 230.000 Fachkräfte fehlen bis 2030
(u.a. zitiert von der Tagesschau - klick)
mehr unter Sozial- und Erziehungsdienste, Behindertenhilfe und Kitas - Kindertagesstätten im Blog


Am 31. August findet nun der ver.di-Thementag „Gute Bildung“ als Online-Veranstaltung statt. In diesem im Rahmen wird auch folgendes eine wichtige Rolle spielen: „Mehr Qualität braucht mehr Qualifikation – Ausbildungen in sozialen Berufen attraktiv gestalten“. Im Fokus stehen dabei die Ausbildungen zur Erzieher*in und zur Heilerziehungspfleger*in, in der Zeit ab 15.30 Uhr.

Wir laden euch herzlich ein, selbst zahlreich teilzunehmen und es wäre toll, wenn ihr die Veranstaltung auch bei euren Kontakten im Sozial- und Erziehungsdienst und der Behindertenhilfe bewerbt. Wir sind sicher, dass es spannende Diskussion geben wird. Es gibt auch einen offenen Chat und wir freuen uns über eine rege Beteiligung und Fragen, die über den Chat an die Diskussionsteilnehmer*innen gestellt werden können.

Zum Livestream gelangt ihr am 31.08. hier: https://www.youtube.com/watch?v=dpUFslacKFY Eine Anmeldung ist nicht notwendig.

Neben ehrenamtlichen ver.di-Kolleg*innen aus der Praxis werden dabei sein:

Cansel Kiziltepe, MdB, SPD
Matthias Seestern-Pauly, MdB, FDP
Norbert Müller, MdB, DIE LINKE
Nina Stahr, Landesvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen Berlin und Kandidatin für den Bundestag
Christine Behle, stellvertretende ver.di-Vorsitzende
Sylvia Bühler, ver.di Bundesvorstand

Alle Veranstaltungen im Format Livestream werden aufgenommen und nach der Veranstaltung als Video zur Verfügung gestellt.

Mittwoch, 25. August 2021

Anmeldeformular zur Fachtagung SuE Bayern

Kontakt für inhaltliche Rückfragen:
ver.di Landesbezirk Bayern
Fachbereich 7 Gemeinden
Fachgruppe Sozial-, Kinder- und Jugendhilfe
Telefon: 089-59977-350
Fax : 089-59977-494
E-Mail: fb07.Bayern@verdi.de

bzw. Fachbereich 3 Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirche
Telefon: 089-59977-360
Fax : 089-59977-498
E-Mail: fb03.Bayern@verdi.de

Schriftliche Anmeldungen bitte bis spätestens 29.09.2021
Für Mitglieder aus dem FB 7 e-Mail: fb07.bayern@verdi.de
Für Mitglieder aus dem FB 3 e-Mail: fb03.bayern@verdi.de

Coronabedingt kann es zu einer Begrenzung der Teilnehmendenzahl kommen.
Anmeldung
Hiermit melde ich mich verbindlich zu der Fachtagung „Die Aufwertung geht weiter im Sozial- und Erziehungsdienst“ am 06.10.2021 in München, Adolf-Kolping-Haus, Raum Festsaal an:



Name, Vorname: _______________________________________________________



Mitgliedsnummer: _____________________________________________________



Dienststelle bzw. Betrieb:____________________________________________



E-Mail-Adresse: _____________________________________________________



Datum, Unterschrift _________________________________________________

Teilnahme am vegetarischen Mittagessen:

 ja  nein

Regionale Tarifkonferenzen für die MitarbeiterInnen aller Träger im Sozial- und Erziehungsdienst: hier - Bayern am 06. Oktober 2021

Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen,

hier ist die Ausschreibung für die regionale Tarifkonferenz SuE Bayern am 06. Oktober 2021 mit der Bitte um Beachtung und Weiterleitung.

Einladung zur Fachtagung:

Die Aufwertung geht weiter im Sozial- und Erziehungsdienst
am 06. Oktober 2021 im


Tagungszentrum Kolpinghaus
München-Zentral GmbH
Adolf-Kolping-Str.1, Fußweg vom HBF München ca. 7 Minuten
80336 München

Ablauf der Fachtagung
ab 09:30 Uhr Anreise & Anmeldung
10:00 Uhr Eröffnung und Begrüßung
Martina Meyer, Linda Sewald und Angela Merkl
Vorsitzende und Stellvertretungen der Landesfachgruppe Sozial-, Kinder und Jugendhilfe
in Bayern

10:10 Uhr Bericht über den aktuellen Stand im Sozial- und Erziehungsdienst und
anschließende Diskussion
Christine Behle

Stellvertretende Vorsitzende von ver.di, Mitglied des Bundesvorstands und Verhandlungsführerin

12:15 Uhr Mittagspause

13:00 Uhr Fortsetzung des Austauschs und Arbeitsgruppen
nach Berufsgruppen (Kita, Soziale Dienste & Behindertenhilfe)
15:00 Uhr Kaffeepause
15:30 Uhr Vorstellung der Ergebnisse
und Aussprache dazu
16:15 Uhr Zusammenfassung und Schlussworte
Dr. Brigitte Zach und Dr. Robert Hinke
Landesfachbereichsleiter/in im ver.di Landesbezirk Bayern
16:30 Uhr Veranstaltungsende

Zielgruppe:
In der Tarifarbeit erfahrene oder daran einschlägig interessierte ver.di-Mitglieder mit Anbindung an eine/n Betrieb/Dienststelle im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes.

Teilnahmebeitrag:
Ein Teilnahmebeitrag wird nicht erhoben.

Freistellung:
Für Personalrät*innen kann nach Art. 46 Abs. 6 BayPVG, für Betriebsrät*innen nach § 37 Abs. 6 BetrVG, für MAVen § 19 Abs. 3 MVG, § 16 Abs. 1 MAVO oder § 179 Abs. 4 SGB IX die Freistellung vom Dienst beantragt werden.

Fahrtkosten:
Wegen der Fahrtkosten bitte an den vom entsendenden bzw. zuständigen ver.di-Bezirk und an den bzw. die zuständige/n Gewerkschaftssekretär bzw. Gewerkschaftssekretärin wenden.

Bitte bewerbt diese Veranstaltung und weist bitte darauf hin, dass für eine Teilnahme coronabedingt und den sich möglicherweise ändernden Regelungen für Veranstaltungen eine Anmeldung unbedingt erforderlich ist.
nachdem die aufgenommenen Gespräche zwischen ver.di und der VKA im März 2020 coronabedingt unterbrochen wurden, werden diese nunmehr fortgesetzt. Denn aufgeschoben ist nicht aufgehoben!

Wir bleiben dran an der Aufwertung der Sozial-und Erziehungsberufe. Gemeinsam haben wir in den beiden zurückliegenden Tarifrunden im SuE in den Jahren 2009 und 2015einigeserreicht. Unsere Erfolge: die gesellschaftliche Wahrnehmung ist wertschätzender, der hohe Verantwortungsgrad wird gesehen. In den Köpfen ist angekommen, dass Bildung bereits vor Schuleintritt beginnt.Für die 3-jährigen OptiPrax-Studierenden sind tarifvertraglich die Anwendung des TVAöD und der Tabellenwerte des Besonderen Teils seit 2018 vereinbart, das ist gut. Und das ist ein erster Schritt.

Die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie zeigen uns, dass dringender Handlungsbedarf vorliegt. Die Problemlagen aus der Zeit vor der Pandemie, wie die Auswirkungen der Digitalisierung auf den sozialen Bereich, die demografische Entwicklung und neue Vorhaben in der Gesetzgebung, sind noch nicht gelöst und haben sich eher verstärkt. Es fehlen Fachkräfteund Standards, die Beschäftigten des Sozial-und Erziehungsdienstes sollen immer mehr stemmen und müssen sich neuen Herausforderungen stellen.
Dies und den grundlegenden Umbauder Gesellschaft beantworten wir tarifpolitisch mit der Aufwertung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Sozial-und Erziehungsberufe. Interaktionsarbeit bleibt in unseren Berufen unersetzlich. Das muss sich in einer guten Bezahlung und guten Rahmenbedingungen widerspiegeln.

Mit dieser Fachtagung blicken wir auf unsere tarifpolitischen Themen und berichten wir über die Gespräche im Sozialministerium: Es gibt weiteren Regelungsbedarf und es muss weiter verbessert werden. Das zeigt auch die Umfrage im Kita-Personalcheck. Wir fragen uns, welches die Herausforderungen für die künftige Tarifarbeit sind: was ist uns wichtig, wofür wollen wir uns wie mit voller Kraft einsetzen?

Wir freuen uns, in dieser Fachtagung Christine Behle, stellvertretende Vorsitzende von ver.di, Mitglied des Bundesvorstandsund Verhandlungsführerin in dieser Tarifrunde mit einem Bericht über den aktuellen Stand begrüßen zu können.
Nach diesem Bericht haben die Teilnehmenden dieser Fachtagung die Möglichkeit zum Austausch und zur Diskussion. Hierfür werden auch Ansprechpartner aus dem Tarifsekretariat in Berlin und die Tarifkoordination Bayern teilnehmenund für Fragen zur Verfügung stehen können. Nach der Mittagspause werden wir in Arbeitsgruppen mit einer Bestandsaufnahme vor Ortbeginnen und mit der Planung gemeinsamer Aktivitäten, der Beteiligung in allen Bezirken und in der Fläche, der Entwicklung von Ideen, der Bildung von Expertinnen, der Netzwerkbildung, der Ansprache von Bündnispartnernund Aktione nAktionsformate und -beteiligte weitermachen.
Wir freuen uns auf einen guten Austausch, spannende Diskussionen, kreative Ideen und nach der langen Zeit ohne Präsenzveranstaltungen auf euch!
(bitte mit den persönlichen Angaben zur Anmeldung, siehe extra Anmeldeformular im nachfolgenden Blogbeitrag)

Montag, 23. August 2021

Tipps für Mitarbeitervertretungen in katholischen Einrichtungen

Mitarbeitervertreter*innen in den Dienststellen der katholischen Kirche und den Betrieben der Caritas können sich freuen. Kürzlich hat der Bund-Verlag die Ratgeberreihe für Mitarbeitervertretungen „aktiv in der Mitarbeitervertretung“ mit einem entsprechenden Band für den katholischen Bereich ergänzt und erweitert.
Quelle und mehr: ver.di "klick"

Sonntag, 22. August 2021

Aufruf für Umverteilung und eine gerechte Gesellschaft

Eine große Anzahl von Verantwortlichen von Wohlfahrts- und Sozialverbänden, Sozialwissenschaftlern, Gewerkschaftern und Kulturschaffenden haben einen Aufruf gestartet, mit dem insbesondere auch auf dem Hintergrund der Corona-Pandemie  ein politischer Kurswechsel hin zu einer ökologischen und sozial gerechten Gesellschaft für alle gefordert wird. 

Der Aufruf, der unter anderem auch von den Präsidenten von Caritas und Diakonie mitgetragen wird, lenkt den Blick auf sozialstaatliche Defizite, denen eine sehr viel stärkere Aufmerksamkeit im Hinblick auf die anstehenden Bundestagswahlen zu wünschen ist. 

Download "Aufruf für Umverteilung und eine gerechte Gesellschaft als pdf

Weitere und vertiefende Informationen finden sich auf der Internetseite der Kampagne:

https://gerechte-gesellschaft.de/

Die Kernforderungen sind:

  • Wir fordern einen politischen Kurswechsel: Wir wollen eine ökologische und sozial gerechte Gesellschaft für alle!
  • Wir fordern die Sicherung und Stärkung des Sozialstaates sowie massive Investitionen in den sozial-ökologischen Umbau unserer Wirtschaft und Gesellschaft.
  • Wir fordern eine Abkehr von der Schuldenbremse, mehr Steuer- und Verteilungsgerechtigkeit, eine konsequente Verfolgung von Steuerflucht und -umgehung sowie den Abbau umwelt- und klimaschädlicher Subventionen, um die gesellschaftlich notwendigen Veränderungen finanzieren zu können.


Es ist etwas Besonderes, dass wir diesen Beitrag heute veröffentlichen können. Denn am 21. August 1991 - also vor 20 Jahren und einem Tag - starb Oswald von Nell-Breuning (SJ), der "Nestor der katholischen Soziallehre". Sein "Input" trägt wenigstens in diesem Aufruf noch Früchte, wenn schon die Bischöfe der katholische Kirche in Deutschland mit ihren Einrichtungen selbst nichts von den essentiellen Forderungen des Sozialethikers und Theologen umsetzen wollen.
Die große Bedeutung N.s für die Sozialgeschichte der Bundesrepublik liegt darin, daß er kritische Vermittlungsdienste über trennende politische Gräben hinweg leisten konnte. So nahm er einen gesellschaftlichen Standort zwischen der kath. Kirche und den Arbeitern sowie den Einheitsgewerkschaften ein. Das spröde Verhältnis der beiden gesellschaftlichen Gruppen empfand er als „fortwirkenden Skandal“, wie es in dem Dokument der Würzburger Synode formuliert wurde. In diesem Beschluß sah er das schwere Unrecht wieder gutgemacht, das die Bischöfe zu Beginn des Jahrhunderts den Arbeitern|zugefügt hatten, als sie ihnen verboten, sich in christlichen Gewerkschaften zusammenzuschließen. Aus Sympathie für die abhängig Beschäftigten und ihre Gewerkschaften lehnte er das Sonderarbeitsrecht der Kirchen, den sog. dritten Weg einer „Dienstgemeinschaft“ ab, weil den kirchlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Tarifvertrag und die betriebliche Mitbestimmung verwehrt blieb.
Quelle und mehr: Deutsche Biographie

Er war und ist ein "einsamer Rufer" in der Kirche, wie Dr. Michael Schäfers, Leiter des KAB Grundsatzreferates, zum 40jährigen der "Würzburger Synode" deutlich machte.
Hier ein Bericht des WDR zu seinem Todestag

Freitag, 20. August 2021

Bundestagswahl - Veranstaltungen zum kirchlichen Arbeitsrecht

Veranstaltungen, die sich kritisch mit dem kirchlichen Arbeitsrecht auseinander setzen, sind inzwischen selten geworden. Die etablierten Tagungen befassen sich in geschlossenen Zirkeln allenfalls kritisch mit wenigen Auswüchsen, ansonsten wird die generelle "Selbstbestimmung der Kirchen", die kirchliche Mitarbeiter in elementaren Fragen wie der Selbstbestimmung über die eigenen Arbeitsbedingungen unmündig hält, nicht in Frage gestellt. Die Machtstellung der kirchlichen Arbeitgeber, die einen partnerschaftlichen "Umgang auf Augenhöhe" verhindert und sich auch auf Dritte (Tarifvertrag Altenpflege - wir berichteten) desaströs auswirkt, bleibt unangetastet.
Umso bemerkenswerter ist es, wenn in Wahlkampfzeiten dazu eingeladen wird. Wir übernehmen den Text der Einladung, die uns erreicht hat:
Das kirchliche Arbeitsrecht schafft es in den letzten Jahren immer wieder in den Fokus der Medienberichterstattung. Vom Chefarzt, der wegen seiner Wiederheirat nach seiner Scheidung entlassen wurde, bis zum fehlenden Streikrecht unter dem „dritten Weg“ muten die Vorgaben, denen sich Beschäftigte bei kirchlichen Arbeitgebern ausgesetzt sehen, häufig bemerkenswert und nicht selten rechtspolitisch fragwürdig an. Welche besonderen Rahmenbedingungen dabei der Staat den Kirchen setzt, wie sich diese vom „normalen“ Arbeitsrecht unterscheiden und wo etwaiger Reformbedarf besteht, wollen wir näher beleuchten. Gemeinsam mit dem Netzwerk der Säkularen Sozis lädt die ASJ Münster/Münsterland deshalb zum Vortrag von Ingrid Matthäus-Maier ein, Juristin und ehemaliges Mitglied des Deutschen Bundestages. Sie ist ausgewiesene Kennerin des kirchlichen Arbeitsrechts, meldet sich regelmäßig mit Beiträgen zur Trennung von Staat und Kirche zu Wort und ist Sprecherin der Kampagne „Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz“. Im Anschluss an den Vortrag gibt es Gelegenheit zur Diskussion.

Die Veranstaltung findet am

24.08.2021 um 19 Uhr per Zoom statt.


Anmeldung unter: ASJ Münster asj@spd-muenster.de – die Zugangsdaten kommen dann per E-Mail

Mittwoch, 18. August 2021

Ver.di Publik - "WENN WIR VIELE SIND ERREICHEN WIR VIEL"

Mit dieser Überschrift leitet die Mitgliederzeitung unserer ver.di Ausgabe 5/2021 einen ganzseitigen Bericht zum Sozial- und Erziehungsdienst ein:
Noch immer wird in den Kindertagesstätten in Deutschland unterschiedlich bezahlt, Personal fehlt allerorts. Mit einem Organizing-Projekt und neuen Mitgliedern will ver.di die Arbeitsbedingungen in den Kitas verbessern.
Der Artikel ist auch online verfügbar: Link https://publik.verdi.de/ausgabe-202105/wenn-wir-viele-sind-erreichen-wir-viel/

zum Online - Mitgliedsantrag hier klicken

Montag, 16. August 2021

Wie weiter mit der Zusatzversorgung in kirchlichen Einrichtungen?

Im kommenden Monat findet in Köln eine Diskussionsveranstaltung bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse Köln (KZVK) statt. 

Die KZVK sichert die Zusatzversorgung der dort versicherten kirchlichen MitarbeiterInnen über die so genannte "Kapitaldeckung". Das heißt, dass die Versorgungsansprüche durch entsprechende Kapitalbildung und die daraus erzielten Zinseszinsen abgesichert werden sollen. Wenn die tatsächliche Rendite höher ist, kann auch eine höhere Rente ausbezahlt werden. Wenn aber die Erträge niedriger ausfallen, als von den Verantwortlichen prognostiziert wurden, wird das eng. Die Kölner Caritas-Pensionskasse und der Caritas-Versicherungsverein sind Beispiele für die Problematik dieses Systems (wir berichteten).

Samstag, 14. August 2021

Vorankündigung: Pflegeaufstand Mainz !

 Sylvia Bühler vom ver.di-Bundesvorstand kommt am 11.9. nach Mainz und wird an der Pflegedemo des Bündnisses "Pflegeaufstand Rheinland-Pfalz" teilnehmen und dann auch auf dem Ernst-Ludwig-Platz sprechen.

Mittwoch, 11. August 2021

Noch einen Monat - Pflegeaufstand!

GESUNDHEITSWESEN: NACH DEM KLATSCHEN NUN DIE KLATSCHE?
11. SEPTEMBER, 11 UHR

DEMONSTRATION UND FORDERUNGSÜBERGABE AN DIE PARTEIEN

Trotz Applaus und öffentlichen Zuspruchs während der Pandemie bestehen die Probleme im Gesundheitswesen fort. Es gibt noch immer zu wenig Pflegekräfte. Die Arbeitsbedingungen sind noch immer viel zu belastend. Noch immer führt der politisch herbeigeführte Kostendruck in Krankenhäusern, Altenpflege - und in Niedersachsen auch im Rettungsdienst - zu Problemen bei Versorgung und Arbeitsbedingungen. Noch immer gibt es keine flächendeckenden Tariflöhne in der Altenpflege. Noch immer üben Politik und Krankenkassen Druck auf Tariflöhne im Rettungsdienst aus.
Vor den Bundestagswahlen und niedersächsischen Kommunalwahlen machen wir auf unsere Forderungen aufmerksam und übergeben unsere Forderungen an die Parteien.
Du willst dabei sein? Dann wende dich an ver.di vor Ort.
WANN und WO ??
z.B. 11. SEPTEMBER, 11 UHR, 30159 Hannover, TREFFPUNKT: GOSERIEDE 10, VER.DI, Quelle und mehr: https://facebook.com/events/s/gesundheitswesen-nach-dem-klat/535121470865376/

ebenso in Mannheim, Mainz,

Montag, 9. August 2021

ver.di fordert bundeseinheitliche Qualitätsstandards für Kindertageseinrichtungen

Gerade rechtzeitig zum Ferienende in einzelnen Bundesländern (ja, in Bayern haben die Ferien erst begonnen) kommt eine erneute Initiative von ver.di:
ver.di fordert bundeseinheitliche Qualitätsstandards für Kindertageseinrichtungen

Kindertageseinrichtungen sind wichtige Bildungseinrichtungen für junge Menschen. Sie zu besuchen, ist für den weiteren Lebenslauf von Kindern von hoher Bedeutung. Die emotionale, soziale, körperliche, kognitive, sprachliche, musische und kreative Entwicklung von Kindern wird hier individuell begleitet, unterstützt und angeregt und ermöglicht einen guten Start in das Leben. ....
Quelle und mehr: ver.di

Sonntag, 8. August 2021

Sonntagsnotizen: Ist die katholische Kirche in Deutschland noch katholisch?

In einem Beitrag von Radio Vatikan wird aktuell auf das Dilemma der Kirche eingegangen:
Theologen sehen Kirche „am Kipppunkt“
Die Theologen Hans-Joachim Sander und Rainer Bucher sehen die katholische Kirche „am Kipppunkt“. Das schreiben sie in einem Gastbeitrag für das österreichische Internetportal „feinschwarz.net“.

Der Verfall der Glaubwürdigkeit werde sich nicht abschwächen, solange der Ernst der Lage nicht „benannt, ernsthaft anerkannt und reumütig bekannt“ werde. ...
Original 1. Teil: https://www.feinschwarz.net/am-kipppunkt-1/
Original 2. Teil: https://www.feinschwarz.net/am-kipppunkt-2/

Es ist nicht unsere Art, österreichische Quellen zu verwenden, wenn wir auf die Fehlentwicklung des "kirchlichen Arbeitsrechts" in Deutschland und dem Beharren auf einen historisch schwer belasteten Begriff als Basis für diesen "Dritten Weg" verweisen wollen. Zumal ja schon in Österreich das dortige Betriebsverfassungsrecht für die Kirchen gilt und kirchliche Tarifverträge mit den Gewerkschaften üblich sind (Quelle). Was aber in Kufstein oder Scharnitz selbstverständlich "katholisch" ist, kann in Kiefersfelden oder Mittenwald nicht kirchenfeindlich oder unkatholisch sein. 

Wir können daher nicht umhin zu bemerken, dass der sektiererische "Dritte Weg" der Kirchen in Deutschland ein weiteres Problem für die Glaubwürdigkeit der kirchlichen Verkündigung ist. Von einer Einheit mit der Weltkirche (siehe c. 1286 CIC) sind wir diesbezüglich weit entfernt. Und daher müssen wir die Folgerung der beiden Autoren Sander und Bucher leider auch auf diesen deutschen Sonderweg ausweiten:
Räumt man den Kipppunkt ein, dann ergeben sich einige ebenso schlichte wie naheliegende Postulate.
  • Kein Gesundbeten von dem, was absterben wird: Selbsttäuschungen und Heuche­leien sind wirkliche Verführungen, also falsche Versprechen.  
  • Keine kulturpessimistischen Restaurationsillusionen: Man steigt schlicht nicht zweimal in denselben Fluss.  
  • Keine progressistischen Zukunftsidyllen: Denn das Wünschen hat tatsächlich noch nie geholfen.  
  • Keine Gemeinschafts- und Einmütigkeitsfiktionen: Ohne eine strukturierte Konflikt- und Entscheidungskultur kann eine komplexe Organisation heute nicht mehr bestehen.  
  • Abbau der kirchlichen Menschenrechtsdefizite: Anders wird neue Glaubwürdigkeit nie entstehen. 
  • Pastorale Aufgaben- statt Sozialformorientierung: Denn die Kirche verliert sich nicht im Außen, sondern sie findet sich dort, weil dort ihre konstitutive Aufgabe, die kreative Konfrontation von Evangelium und heutiger Existenz, wartet. 
  • Es braucht Vertrauen, Freiheit und selbstrelativierende Demut. Und Gottes Rest wird sich weisen.

Donnerstag, 5. August 2021

9 Jahre Blog und dann: "Es ist paradox: die miese Situation der Beschäftigten bei den Kirchen scheint niemanden zu interessieren ..."

berichtet ein Beitrag im "Gewerkschaftsforum", meint aber wohl die (kollektiven) Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten und überzogenen (Loyalitäts-)Anforderungen an die einzelnen Mitarbeiter'Innen. Im Text des Beitrags wird nämlich weiter ausgeführt:
Die kirchlichen Unternehmen sind in eine unüberschaubare Anzahl von Einrichtungen und Rechtsträgern aufgesplittert, die als Körperschaften des öffentlichen Rechts, als eingetragene Vereine oder gemeinnützige GmbH firmieren. Sie werden je nach Sichtweise und Interessenlage unterschiedlich zugeordnet und gezählt und bilden auch bei gleicher Trägerschaft einen bunten Flickenteppich.

Diese Einrichtungen haben sich zu profitablen Unternehmen mit ständig wachsenden Beschäftigtenzahlen entwickelt.