Seit 1. September 2022 gilt die Tariflohnpflicht in der Altenpflege. Arbeitgeber in der ambulanten und (teil-)stationären Altenpflege können zukünftig nur noch Leistungen mit den Pflegekassen abrechnen, wenn sie tarifgebunden sind, sie ihre Beschäftigten in Pflege und Betreuung nach einem Tarifvertrag, der in mindestens einer Einrichtung in der Region gilt, bezahlen oder sie ihre Beschäftigten in Pflege und Betreuung im Durchschnitt der jeweiligen Entgeltgruppe mindestens auf dem Niveau der durchschnittlichen tariflichen Entgeltniveaus des jeweiligen Bundeslandes zahlen.Auf viele Fragen, die sich daraus ergeben, hat unsere ver.di FAQ zur Tariflohnpflicht und Antworten formuliert. Sie richten sich v.a. an Beschäftigte in der Altenpflege. Wenn ihr Betriebszeitungen, MAV-Infos o.ä. in euren Einrichtungen herausgebt, verweist gern für die Kolleg*innen auf unsere FAQ-Seite (z.B. per kostenlos zu erstellendem QR-Code) bzw. verlinkt von eurer Homepage auf die FAQ und verbreitet die FAQ auch gern in den sozialen Medien, soweit ihr sie nutzt.
Zu den FAQ: https://gesundheit-soziales-bildung.verdi.de/mein-arbeitsplatz/altenpflege/++co++9cdb04e4-3a4d-11ed-92ce-001a4a160129
Kolleg*innen aus betrieblichen Interessenvertretungen legen wir unser Seminar nahe, das wir neu in unser Bildungsprogramm aufgenommen haben: https://verdi-bub.de/seminar/4400