Infoblog für Verdi-Betriebsgruppen in Caritas-Einrichtungen & Interessierte. In Bayern und anderswo.
Donnerstag, 29. November 2018
Auch die Kirche sei lernfähig
Mittwoch, 28. November 2018
Wohlfahrt Intern zum kirchlichen Arbeitsrecht: "nicht mehr zeitgemäß"
Frage des Monats
Kirchliches Arbeitsrecht nicht mehr zeitgemäß
Montag, 26. November 2018
ver.di-Bundestarifkommission Altenpflege erwartet von den Arbeitgebern die Aufnahme von Tarifverhandlungen spätestens im Januar
Insofern begrüße ver.di die Bestrebungen der weltlichen Wohlfahrtsverbände, einen gemeinsamen Arbeitgeberverband zu gründen, so Bühler weiter. „Die Bundestarifkommission Altenpflege appelliert an Diakonie und Caritas, den Prozess hin zu einem bundesweiten Tarifvertrag zu unterstützen. Die großen konfessionellen Anbieter haben eine gesellschaftliche Verantwortung, die Altenpflege insgesamt attraktiv zu gestalten.“ Das kirchliche Arbeitsrecht dürfe diesem Vorhaben nicht im Weg stehen. „Ein bundesweit geltender Tarifvertrag hilft nicht nur den Beschäftigten, sondern letztendlich auch den Arbeitgebern.“
Die ver.di-Bundestarifkommission Altenpflege setzt sich aus Vertreter/innen aus allen ver.di-Landesbezirken und allen Trägerarten zusammen: aus kommunalen Einrichtungen, freigemeinnützigen – also weltliche und kirchliche Wohlfahrtsverbände – und kommerziellen Pflegekonzernen. Auf ihrer nächsten Sitzung am 18. Januar 2019 will die Bundestarifkommission ihre konkreten Forderungen für einen Tarifvertrag beschließen. Die Forderungen werden sich am Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes orientieren.
„Unser Ziel ist ein Tarifvertrag, der vom Bundesarbeitsminister auf das gesamte Arbeitsfeld erstreckt wird, und zwar auf die stationäre und die ambulante Altenpflege für alle Beschäftigten dort, nicht nur für Pflegekräfte“, so Bühler weiter. „Ein solcher Tarifvertrag gilt dann auch für kommerzielle Anbieter, die sich bislang Tarifverträgen verweigern, also auch für die Unternehmen, denen die Maximierung ihrer Gewinne wichtiger ist als eine gute Versorgung und gute Arbeitsbedingungen.“
[Quelle: Ver.di-Pressemitteilung vom 23. 11. 2018]
Sonntag, 25. November 2018
Sonntagsnotizen: Altenpflege - Aufstehen, statt beten und büßen
Mit bundesweiten Aktionen trugen Beschäftigte aus der Altenpflege am Buß- und Bettag (21.11.2018) ihren Plan für mehr Personal und gute Pflege in die Öffentlichkeit.
Am Buß- und Bettag, dem 21.11.2018, hieß es Gesicht zeigen für die Altenpflege. Deutschlandweit beteiligten sich zahlreiche Kolleginnen und Kollegen an der ver.di-Fotoaktion, nahmen an Kundgebungen und Demonstrationen teil, sprachen auf Infoveranstaltungen mit Politikern oder gingen in die aktive Mittagspause.
Dass der ver.di-Aktionstag ausgerechnet an diesem Datum stattfand, hat historische Gründe: Vor 23 Jahren wurde der Buß- und Bettag in allen Bundesländern außer Sachsen als Feiertag abgeschafft, um die Arbeitgeberbeiträge zur Pflegeversicherung auszugleichen. Doch Entlastung für das Pflegepersonal ist nicht zu spüren...
Toll, dass es inzwischen auch selbstverständlich ist, dass sich Einrichtungen von Caritas und Diakonie an den Aktionen beteiligen!
mehr: https://gesundheit-soziales.verdi.de/mein-arbeitsplatz/altenpflege
Samstag, 24. November 2018
Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht
Vorletztes Gerücht
Freitag, 23. November 2018
DGB-Index Gute Arbeit - Interaktionsarbeit und Arbeit in der Alten- und Krankenpflege
Die in vielen Gefährdungsbeurteilungen herausgearbeitete hohe Belastung wird auch hier deutlich. In den Bereich Gesundheit, Soziales, Erziehung stehen die Beschäftigten weniger Kunden (als Träger einer kaufkräftigen Nachfrage) gegenüber, sondern Leistungsberechtigten (Träger von Rechten) geht, denen sie als Fachkräfte in Vertretung des Leistungsträgers gegenüber stehen und deren Rechte zu realisieren ihr Auftrag ist. Dies vielfach im Kontext von Notlagen der Menschen mit denen wir arbeiten, bedeutet, gerade in Kombination mit dem Beratungsauftrag des SGB sowie den fachlichen Standards eine erhebliche Mehrbelastung. Diese wird u.a. in der Grafik auf S. 10 deutlich und dann auf S. 16 bei der Gesamtbetrachtung im Branchenvergleich finden sich Erziehung und Unterricht sowie Sozialwesen auf den letzten Plätzen.
Mittwoch, 21. November 2018
ver.di-Medieninfo: Bundesweiter ver.di-Aktionstag in der Altenpflege
angefügt haben wir die Medieninformation vom 20.11.2018
„Bundesweiter ver.di-Aktionstag in der Altenpflege: Beschäftigte fordern gute Arbeitsbedingungen, bessere Bezahlung und mehr Personal“
zur Kenntnisnahme und weiteren Verteilung.
Hier der Link:
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M e d i e n i n f o r m a t i o n
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Bundesvorstand www.verdi.de
Bundesweiter ver.di-Aktionstag in der Altenpflege: Beschäftigte fordern gute Arbeitsbedingungen, bessere Bezahlung und mehr Personal
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ruft am Mittwoch (21. November) Beschäftigte in der Altenpflege bundesweit zu einem Aktionstag auf, um ihren Forderungen nach guten Arbeitsbedingungen, besserer Bezahlung und mehr Personal Nachdruck zu verleihen. Neben lokalen Kundgebungen und Informationsveranstaltungen ist eine bundesweite Fotoaktion geplant. "Es ist eine zentrale Zukunftsaufgabe der Gesellschaft, die Situation in der Altenpflege nachhaltig zu verbessern", sagte ver.di- Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. Aufgrund der demografischen Entwicklung würden immer mehr Fachkräfte in diesem Bereich gebraucht. "Wer Menschen für diese so wichtige gesellschaftliche Aufgabe gewinnen und halten will, muss für angemessene Personalausstattung, verlässliche Arbeitszeiten und gute Bezahlung sorgen."
Der ver.di-Aktionstag findet am 21. November, dem Buß- und Bettag, statt. Dieser wurde Mitte der 1990er Jahre als Feiertag in allen Bundesländern außer Sachsen abgeschafft, um den Arbeitgeberanteil zur neu geschaffenen Pflegeversicherung auszugleichen. Diesen Tag nehmen die Pflegekräfte nun zum Anlass, auf ihre Arbeitssituation hinzuweisen.
Unzählige Überstunden, Einspringen außerhalb des Dienstplans und Arbeiten ohne Pause seien in Pflegeeinrichtungen Alltag, so Bühler weiter. "Die Beschäftigten kümmern sich jeden Tag mit viel Engagement um Menschen, die Hilfe und Pflege brauchen. Es darf nicht sein, dass sie selbst durch die viel zu dünne Personaldecke krank werden." Die von der Bundesregierung beschlossenen 13.000 zusätzlichen Pflegestellen für den stationären Bereich bedeuteten nicht einmal eine Stelle pro Einrichtung - damit werde weder eine gute Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner noch die Entlastung der Beschäftigten erreicht. Bühler: "Die Altenpflege ist ein sinnstiftender Beruf mit Zukunft, doch die Bedingungen müssen stimmen."
Bundesarbeitsgericht stärkt Streikrecht
Dienstag, 20. November 2018
Morgen ist Aktionstag Altenpflege - mitmachen!
"Vertrauenskrise extremsten Ausmaßes"
Bischof Overbeck fordert deutliche Veränderungen in der KircheQuelle und mehr: Domradio
"Vertrauenskrise extremsten Ausmaßes"
Nach Veröffentlichung der Missbrauchsstudie fordert Essens Bischof Franz-Josef Overbeck deutliche Veränderungen in der katholischen Kirche. Diese erlebe "eine Vertrauenskrise extremsten Ausmaßes", sagte der Ruhrbischof in Mülheim an der Ruhr.
Fragen zur Sicht der Kirche auf Homosexualität, Zölibat, Machtmissbrauch und die Rolle der Frau müssten neu gestellt und beantwortet werden, so Overbeck nach Angaben des Bistums vom Mittwoch bei einer Podiumsdiskussion.
Wir meinen: auch die Verweigerung der Kooperation mit Gewerkschaften könnte als "Machtmissbrauch" verstanden werden. Diese Haltung entspringt den
Abhängigkeitsstrukturen zwischen Geistlichen und Laien(zitiert aus einem Bericht des Domradio *klick*) - allerdings können sich Gewerkschaften auch auf anderen Wegen zu Wort melden. Daher gilt auch hier das Schlagwort:
Auch zum Klerikalismus nehmen die Wissenschaftler Stellung: Sie definieren ihn "als das Bestreben, einer Religion über die religiös-geistige Einflusssphäre hinaus weltliche Macht zu verleihen und religiösen Dogmen politische Geltung und politisches Gewicht zu verschaffen".
Sie kommen zu dem Schluss, dass "Priester mit klerikalem Amtsverständnis dazu tendieren, Laien in der Interaktion zu dominieren und asymmetrische Abhängigkeitsstrukturen zwischen sich und Laien zu schaffen".
"Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben."
Montag, 19. November 2018
Sauberkeit braucht Zeit - Warnstreiks im Gebäudereiniger-Handwerk
Was geht das uns an? - könnte man fragen... Tja, in kirchlichen Einrichtungen gibt es nicht nur Reinigungskräfte in der Dienstgemeinschaft sondern auch außerhalb derselben, nämlich dort, wo Kolleginnen und Kollegen in Service-GmbHs outgesourct wurden.
Dementsprechend dürfte es heute auch zu Warnstreiks an und in kirchlichen Kliniken kommen.
Die streikenden Kolleginnen und Kollegen verdienen unseren Respekt, unsere Anerkennung und vielleicht auch unsere Solidarität!
Freitag, 16. November 2018
Vatikan: "Menschenrechte gelten für jeden, überall und immer"
Donnerstag, 15. November 2018
Essener Generalvikar kann sich Abschaffung des Zölibats vorstellen
Mittwoch, 14. November 2018
BAG: auch Excel-Tabellen für Zeiterfassung sind Mitbestimmungspflichtig
I. Die Beteiligten haben über das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts bei der Verwendung von Microsoft Excel zur Erfassung von Anwesenheitszeiten der Mitarbeiter, welche zuvor händisch erfasst worden ist, gestritten. Das Ar-beitsgericht hat dem Antrag des Betriebsrats, die Arbeitgeberin zu verpflichten, es zu unterlassen, ohne Zustimmung des Betriebsrats oder diese ersetzenden Spruch der Einigungsstelle in einer näher bezeichneten Excel Tabelle näher bezeichneter Einträge mit näher bezeichneten Kürzeln vorzunehmen, (im We-sentlichen) stattgegeben. Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Arbeitgebe-rin hat das Landesarbeitsgericht (im Wesentlichen) zurückgewiesen und die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen. Hiergegen wendet sich die Arbeitgeberin mit ihrer auf die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage und auf Divergenz gestützten Nichtzulassungsbeschwerde.Die MAVO ist hinsichtlich dieses Mitbestimmungsrechts dem staatlichen Gesetz nachgebildet und verwendet identische Begriffe (Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen). Die bischöflichen Gesetzgeber wollten also den gleichen Sachverhalt identisch wie im staatlichen Recht regeln. Es ist kein Grund ersichtlich, wonach bei kirchlichen Einrichtungen anderes gelten sollte.
II. Die Nichtzulassungsbeschwerde hat keinen Erfolg.
1. Die Grundsatzbeschwerde ist unbegründet.
(wird ausgeführt)
Dienstag, 13. November 2018
Kirchen stehen von großem Personalmangel
Die beiden großen christlichen Kirchen in Deutschland kämpfen mit einem dramatischen Personalmangel bei Priestern und Pastoren. Das schreibt das Nachrichtenmagazin „Focus“.berichtet RADIO VATIKAN
Der EKD-Ratsvorsitzende warnte beim Eröffnungsgottesdienst vor einer "normativen Kraft der Grauhaarigen".
Neue Ideen vor allem junger Menschen bräuchten dabei Platz und Vertrauen. "Am Anfang kann nicht immer schon klar sein, was das Ergebnis sein soll", sagte der EKD-Vorsitzende.Wen wundert's?
Die Bindung junger Menschen an die Kirche ist das Schwerpunktthema der Synode, die bis Mittwoch in Würzburg berät. Junge Leute täten sich oft schwer mit der Kirche. Es erscheine manchmal so, als würde man diese Generation nicht mehr erreichen, beklagte Bedford-Strohm.
Wir verweisen zum Thema Glaubwürdigkeit und Machtmissbrauch in der Kirche auf unseren Beitrag vom letzten Sonntag.
Montag, 12. November 2018
Es werde Licht! - Zeit für Menschen.Würde. Respekt - Aktion und Demonstration in Würzburg zuum Auftakt der Synode der Evangelischen Kirche Deutschlands
Etwa 400 Kolleginnen und Kollegen haben gestern zum Auftakt der Synode der Evangelischen Kirche Deutschlands in Würzburg gegen den Umgang der Evangelischen Kirche und der Diakonie mit ihren Beschäftigten deomonstriert. Zahlreiche Kolleginnen und Kollegen waren aus mehreren Bundesländern (Niedersachsen, Baden-Württemberg, Hessen...) angereist um die Aktion "Es werde Licht - Zeit für Menschen. Würde. Respekt" zu unterstützen.
Die Forderungen richten sich insbesondere darauf, nicht mehr mit sogenannten "Arbeitsvertragsrichtlinien" abgespeist zu werden, sondern, wie andere Beschäftigte auch die Arbeitsbedingungen in Tarifverträgen auf Augenhöhe zu verhandeln und zu vereinbaren.
Sonntag, 11. November 2018
Sonntagsnotizen zum November - Schicksalstage in Schicksalsjahren
Lasst uns einen Blick zurück werfen:
Der Kieler Matrosenaufstand begann am 3. November 1918 nachdem die Seekriegsleitung (SKL) für den 30. Oktober eine letzte militärische Aktion gegen die weit überlegene britische Grand Fleet geplant hatte. Kieler Matrosen und Arbeiter protestierten gegen die Verhaftung der "Meuterer". Der Aufstand entwickelte sich rasend schnell zu einer flächendeckenden revolutionären Bewegung, in der Arbeiter- und Soldatenräte vielfach die Kontrolle der Städte übernahmen.
Die Novemberrevolution entwickelte sich als Befreiungsschlag gegen die Gräuel des Weltkrieges und das millionenfache Sterben in den Schlachten um die Schützengräben und auf den Meeren.
Am 11. November 1918, ab 11 Uhr, ruhten die Waffen - der erste Weltkrieg war beendet *).
Bereits am 7. November 1918 wurde in München durch Kurt Eisner das Königreich Bayern als erster Bundesstaat des Reiches zum Freistaat – also zur Republik – erklärt.
Am 9. November 1918 erfolgte in Berlin gleich zweimal die "Ausrufung der Republik": durch den SPD-Politiker Philipp Scheidemann unter bürgerlich-demokratischen und 2 Stunden später durch den Führer des Spartakusbundes, Karl Liebknecht, unter sozialistischen Vorzeichen. Letztendlich hat die Erklärung Scheidemanns den Weg in die Demokratie bereitet. Es war "eine tiefgreifende Zäsur in der deutschen Geschichte", wie Bundespräsident Steinmeier in seiner Festansprache formulierte.
Die Revolution brachte allen deutschen Parlamenten das allgemeine und gleiche Wahlrecht - endlich, zum ersten Mal auch für die Frauen! Sie bahnte den Weg zur Weimarer Nationalversammlung, zu einer republikanischen Verfassung, zur parlamentarischen Demokratie, der ersten in der Geschichte unseres Landes. Auch die Fundamente des modernen Sozialstaats legte diese Revolution: Achtstundentag, Tarifpartnerschaft, Mitbestimmung durch Betriebsräte - all das steht für den sozialen Fortschritt, der damals inmitten der Nachkriegswirren begann.Tatsächlich verkündete der "Rat der Volksbeauftragten" bereits am 12. November, dass zu den neuen Regeln auch das Wahlrecht der Frauen gehören würde - eine wahrlich revolutionäre Umwälzung.
In der Panik vor einer Enteignung entschlossen sich die Fabrikanten, die vorher die Gewerkschaften bekämpft hatten, schon am 15. November 1918 zum "Stinnes-Legien-Abkommen" und der Kooperation mit Gewerkschaften. Die Arbeitgeberverbände erkannten diese als Vertreter der Arbeiterschaft an (Nr. 1 der Vereinbarung) und vereinbarten die Arbeitsbedingungen durch Kollektivvereinbarungen (Nr. 6 der Vereinbarung; später Tarifverträge) zu regeln. Zugleich wurde damit von Arbeitgeberseite die Einrichtung von Arbeiterausschüssen in den Betrieben (Nr. 7 der Vereinbarung; später Betriebsräten) zugestanden.
Das Abkommen war die Vorlage für gesetzliche Normen in der Weimarer Republik (Verordnung über Tarifverträge, Arbeiter- und Angestellten-Ausschüsse und Schlichtung von Arbeitsstreitigkeiten vom 23. Dezember 1918) und das Tarifvertragsgesetz vom 9. April 1949.
In der die am 31. Juli 1919 in Weimar beschlossenen, am 11. August ausgefertigten und am 14. August 1919 verkündeten ersten effektiven demokratische Verfassung Deutschlands (Weimarer Verfassung) wurde im 5. Abschnitt das Wirtschaftsleben geregelt. Dieser Abschnitt zielte auch auf die Schaffung eines einheitlichen Arbeitsrechts. Der Schutz des Koalitionsrechts (Art. 159) und von Arbeitnehmerrechten wurde garantiert, was auch die Bildung von Betriebsräten umfasste, zudem wurden auch „soziale Rechte“ (Art. 162) eingeräumt.
Es ist kein Zufall, dass Adolf Hitler ausgerechnet am 9. November 1923 in München den ersten Anlauf zum Sturz der Republik unternahm.
Nur wenige Jahre später wurde der Mohr, der seine Schuldigkeit getan hatte, mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten zu Tode gehetzt (Zerschlagung der Gewerkschaften am 02.Mai 1933).
1. Merksatz:
Demokratie ist immer auch mit gewerkschaftlicher Betätigungsfreiheit verbunden. Beschränkungen der gewerkschaftlichen Betätigungsfreiheit und Pseudogewerkschaften gibt es in autoritären, autokratischen und undemokratischen Systemen.
Samstag, 10. November 2018
Es werde Licht: Zeit für Menschen Würde Respekt - Aktion zur Synode der Evangelischen Kirche Deutschlands morgen in Würzburg
- Augenhöhe statt Dienstherrschaft - also Tarifverträge
- eine Stärkung der Rechte der Beschätigten statt Verschlechterungen bei der Neufassung des MVG
- verbindliche Arbeitsbedingungen
Wir Beschäftigten der Caritas teilen die Probleme unserer Kolleginnen und Kollegen bei Diakonie und evangelischer Kirche: auch wir haben Arbeitsvertragsrichtlinien statt Tarifverträge, auch wir haben Mitarbeitervertretungen statt Betriebsräte.
Die Aktion in Würzburg ist eine gute Gelegenheit, Solidarität zu üben und für einheitliche Tarifbedingungen und Mitbestimmungsrechte für die Beschäftigten zu kämpfen, die in den gleichen Branchen in den Bereichen Gesundheit/Pflege/Erziehung/Soziales diesselbe gesellschaftliche Arbeit leisten.
Flugblatt als pdf
Weitere Informationen: https://gesundheit-soziales.verdi.de/tarifbereiche/diakonie
Freitag, 9. November 2018
Durchbruch bei unbezahlten Ausbildungen im Krankenhausbereich
Durchbruch bei den unbezahlten AusbildungenQuelle und mehr
Nach langen Verzögerungen haben wir in der Nacht auf Mittwoch endlich einen Durchbruch bei den unbezahlten Ausbildungen im Krankenhausbereich erzielt. Ab dem 1. Januar 2019 erhalten die betroffenen Auszubildenden endlich eine Ausbildungsvergütung. Sie wird rund 90 Prozent des Ausbildungstarifvertrages in der Pflege (TVA-L Pflege) betragen. Und das ist keine Satire!
Das Ergebnis bedeutet im Einzelnen:
1. Ausbildungsjahr 965,24 €
2. Ausbildungsjahr 1025,30 €
3. Ausbildungsjahr 1122,03 €
An kommunalen Krankenhäusern:
Die Schülerinnen und Schüler in Ausbildung zu Diätassistent_in, Ergotherapeut_in, Logopäd_in, Medizinisch-technische Laboratoriumsassistent_in, Medizinisch-technische Radiologieassistent_in, Medizinisch-technische_r Assistent_in für Funktionsdiagnostik, Veterinärmedizinisch-technische_r Assistent_in, Orthoptist_in und Physiotherapeut_in werden in den Geltungsbereich des TVAöD – Allgemeiner Teil – und – Besonderer Teil Pflege – einbezogen.
An Uni-Kliniken:
Für die Schülerinnen und Schüler in Ausbildung zu Diätassistent_in, Ergotherapeut_in, Logopäd_in, Medizinisch-technische Laboratoriumsassistent_in, Medizinisch-technische Radiologieassistent_in, Medizinisch-technische_r Assistent_in für Funktionsdiagnostik, Veterinärmedizinisch-technische_r Assistent_in, Orthoptist_in und Physiotherapeut_in, die in einem Ausbildungsverhältnis zu einer Universitätsklinik stehen, wird ein „Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Gesundheitsberufen“ vereinbart, der bis auf die folgenden Punkte dem TVA-L Pflege entspricht:
Das monatliche Ausbildungsentgelt beträgt 965,24 €/1.025,30 €/1.122,03 € im 1./2./3. Ausbildungsjahr. Das entspricht 91 Prozent der ab 1. Januar 2018 geltenden Beträge im TVA-L Pflege. Diese Beträge erhöhen sich entsprechend dem Ergebnis der Entgeltrunde 2019.
Die anteiligen Pflegezulagen stehen nicht zu. Die Einbeziehung der aufgeführten Auszubildenden, die in einem Ausbildungsverhältnis zu einer psychiatrischen Landesklinik im Bereich der TdL stehen, wird geprüft.
Für alle betroffenen Auszubildenden:
Das ist allerdings noch nicht alles. Die Regelungen des jeweiligen Manteltarifvertrags werden angewendet: d.h. es gibt eine Abschlussprämie von 400€, 29 bzw. 30 Tage Urlaub und eine Jahressonderzahlung. Die wöchentliche Arbeitszeit wird fest mit 38,5 Stunden/Woche geregelt.
Das ist ein riesen Erfolg für die Auszubildenden, die über Jahre nicht locker gelassen haben!
Gewerkschaft lohnt sich! Tarifdeluxe – denn weniger ist Wahnsinn!
Dass wir die kirchlichen Krankenhäuser hier nicht aufführen können, ist kein Zufall.
Dienstag, 6. November 2018
Kasseler Konferenz/Sozial- und Erziehungsdienst: Beschäftigte fordern mehr Personal und verstärkte Ausbildung von Fachkräften
Vor dem Hintergrund der Diskussion um die Finanzierung des Gute-Kita-Gesetzes betonte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey bei der Konferenz, gute Qualität in Kindertagesstätten gebe es nur mit genug qualifiziertem Personal. Sie kündigte eine "Fachkräfteoffensive" an, mit der unter anderem die Bedingungen der Ausbildung verbessert werden sollen. Die Ministerin erklärte zudem, sie werde sich dafür einsetzen, die finanzielle Unterstützung des Bundes für die Kitas über 2022 hinaus fortzusetzen. „Ich halte die Aufwertung der sozialen Berufe für ein Schlüsselthema des 21. Jahrhunderts“, so die Ministerin Giffey.