Samstag, 23. Dezember 2023

Ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest - und ein ebenso gesegnetes Neues Jahr 2024

wünscht die Blog-Redaktion und geht wieder in den traditionellen Winterschlaf zum Jahreswechsel. Die letzten Wochen und Monate waren turbulent - das lässt uns erwarten, dass die wichtigsten Meldungen für dieses Jahr schon im Blog untergebracht wurden. Wenn nicht, werden wir selbstverständlich auch unsere weihnachtliche Erholungs- und Ruhepause unterbrechen. Damit es dann im Neuen Jahr mit Neuer Kraft weiter gehen kann.

Freitag, 22. Dezember 2023

Mahnende Worte von Papst Franziskus

berichtet der FOCUS unter der Überschrift
Papst will Entlohnung stärker an Leistung koppeln, warnt vor Schuldenfalle
Entlohnung? Das ist doch Arbeitsrecht - und damit schon eine Pflichtlektüre für Mitglieder der Blogredaktion. Wir haben den Artikel daher mit zunehmendem Interesse gelesen. Daraus wird nicht nur deutlich, dass auch der Vatikan "nur mit Wasser kocht" und "rechnen muss". Wichtig ist uns dann eine konkrete Aussage des Papstes:
Nachdrücklich rief er die Mitarbeiter zu Loyalität in ihrem Dienst auf. Sie müssten „nein sagen, wenn das, was man euch darstellt oder was ihr in den Kontrollen findet, die Mission verrät, wenn das Einzelinteresse einiger über das kollektive überwiegt, wenn die Regeln verletzt oder kunstvoll umgangen werden, um Ziele zu verfolgen, die denen des Heiligen Stuhls und der Kirche fremd sind.“ Loyalität bedeute, „niemals zum Komplizen zu werden, und sei es nur, indem man so tut, als ob man es nicht sähe.“
Daraus wird deutlich, dass die Loyalität der Kurie nicht einem Vorgesetzten sondern der "großen Linie" geschuldet ist - und dass sich kirchliche Mitarbeitende gegen den Missbrauch kirchlicher Ämter und gegen (rechts-)widrige Vorgaben ihrer Vorgesetzten wenden müssen.
(eine Kopie des FOCUS-Berichtes gibt es hier,
und ergänzend berichtet Vatican-News - nachfolgend zitiert - ausführlich hier)
Papst Franziskus hat seine leitenden Mitarbeiter zur Wachsamkeit gegenüber „ideologischen Fixiertheiten“ eingeladen. Wer in der Kurie arbeite, müsse dem Licht der Frohen Botschaft folgen, das „uns manchmal dazu bringt, unerforschte Pfade zu suchen und neue Wege zu beschreiten“, sagte der Papst bei der Weihnachtsansprache an sein Führungspersonal an diesem Donnerstag.
...
Franziskus hielt in seiner Weihnachtsansprache fest, „dass das Leben der Menschen und die Wirklichkeit, die uns umgibt, den Ideen und Theorien immer überlegen sind und bleiben.“ Deshalb helfe die Unterscheidung auch den Kurienleuten, „dem Heiligen Geist zu folgen, so dass wir in der Lage sind, Wege zu wählen und Entscheidungen zu treffen, die ... dem Evangelium entsprechen.“
sowie
Deshalb müsse auch das Führungspersonal der Kurie in der Mitte der Weltkirche immer in Bewegung sein. Es gebe da die Versuchung, „stehen zu bleiben und innerhalb unserer umhegten Bereiche und Ängste ,herumzuirren´, so Franziskus wörtlich. „Ängste, Starrheit und schablonenhafte Wiederholung erzeugen eine Unbeweglichkeit, die den scheinbaren Vorteil hat, keine Probleme zu schaffen”.
Das lateinische Leitwort „quieta non movere“, frei übersetzt: keine schlafenden Hunde wecken, führe aber zu nichts anderem, als „dass wir uns in unseren Labyrinthen im Kreis drehen, worunter dann der Dienst für die Kirche und die ganze Welt leidet, zu dem wir berufen sind. Und bleiben wir wachsam gegenüber einer ideologischen Fixiertheit, die uns oft unter dem Deckmantel guter Absichten von der Wirklichkeit trennt und an der Bewegung hindert.” Wie die Sterndeuter sollten deshalb leitende Kirchenmitarbeiter aufbrechen und dem Licht folgen, „das uns manchmal dazu bringt, unerforschte Pfade zu suchen und neue Wege zu beschreiten“ – „mit Demut und Staunen.“
Der Wortlaut der päpstlichen Ansprache ist von Vatican News hier online gestellt.

Wir fühlen uns mit unserer Kritik an der Ideologie der historisch schwer belasteten "Dienstgemeinschaft" und unserem Aufruf an die deutschen Bischöfe gestärkt - Entweltlicht Euch.




Donnerstag, 21. Dezember 2023

§ Caritas macht einen Rückzieher

wir haben am Montag bereits darüber informiert und inzwischen auch die Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts verlinkt. Inzwischen hat ver.di eine erste Bewertung der Entscheidung zur Kündigung der Hebamme Sandra Eltzner vorgenommen und im Internet veröffentlicht. Wir möchten selbstverständlich auch diese Bewertung niemandem vorenthalten.
Caritas macht Rückzieher
Katholischer Klinikträger verhindert Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs zur Kündigung einer Hebamme, die aus der Kirche ausgetreten war
.
...
Sandra Eltzner wird bei der Fachtagung am 4.-5. März 2023 in Berlin dabei sein - wir freuen uns.
Link zum Programm der Fachtagung hier *klick*

Überlastungsanzeigen - Formlos, Sinnlos, Zwecklos?

Unter der Überschrift
Arbeitsüberlastung und Personalmangel - Pflegefachfrau verklagt Klinikum Lippe
berichtete der WDR am 15.12.2023, 12:27 Uhr
Das Arbeitsgericht Detmold beschäftigt sich mit der Klage einer Pflegefachfrau gegen das Klinikum Lippe. Der Vorwurf: Ihre Beschwerden über Arbeitsüberlastung und Personalmangel seien nicht ernst genommen worden. Das Klinikum äußerte sich bislang nicht.
Im Gerichtssaal machte der Richter schnell klar (so der WDR), dass "die Klage ein wichtiges Thema sei". Wer darauf gehofft hat, dass das Arbeitsgericht eine oder mehrere Überlastungsanzeigen eher beiseite schieben wird, dürfte mit dieser Erwartung enttäuscht worden sein. Überlastungsanzeigen in im Pflege- und Betreuungsbereich dienen nicht nur dem Schutz der Patienten, sondern auch und gerade auch dem Schutz der Arbeitnehmer. Das macht deren Missachtung zu einem arbeitsrechtlich brisanten Thema. Der Personalmangel (wir berichteten zuletzt am 19. Dezember) hat es inzwischen bis in die Gerichtssääle gebracht.

Linkhinweis ver.di: Infos zu Gefährdungsanzeigen - Wie die Gefährdungsanzeige im Arbeitsalltag richtig eingesetzt wird

Unsere ver.di beklagt schon seit Jahren die Überlastung im Pflegebereich (Link zum ver.di Versorgungsbarometer). Wir haben darüber und über repräsentative Umfragen schon im Jahr 2015 berichtet. Seither hat sich kaum etwas verbessert. Ver.di hat es aber bereits in einigen Haustarifverträgen geschafft, verbindliche Regelungen zur Entlastung für bessere Arbeitsbedingungen zu vereinbaren.
Dass es nicht flächendeckend zu solchen Regelungen gekommen ist, ist sicher auch der von den Arbeitgebern aller Coleur unterstützten Zersplitterung der "Tariflandschaft" zu verdanken, die ein gemeinsames Vorgehen der Arbeitnehmer behindert.

Im Zusammenhang "Überlastung" verweisen wir - um nicht nur ver.di zu zitieren - nun auf eine Umfrage, die gestern im "Ärzteblatt" veröffentlicht wurde:
Umfrage zeigt gravierenden Pflegekräftemangel (Anm.: nicht nur) im Nachtdienst
Berlin – Viele Pflegekräfte müssen in Heimen und Krankenhäusern nachts mehr Bewohner beziehungsweise Patienten betreuen, als eigentlich zu leisten ist. Das zeigt eine neue Umfrage ....
Rund 55 Prozent der Befragten versorgt 20 bis 40 Menschen im Nachtdienst, aber fast ein Fünftel gab an, für 80 und mehr Bewohner oder Patienten zuständig zu sein. Dies ist offenbar keine Momentaufnahme, sondern die Regel, denn mehr als 93 Prozent der Befragten gaben an, ihre Angaben entsprächen dem Durchschnitt des vergangenen Monats.
Wir erlauben uns den Hinweis, dass es diese beklagte Überlastung - eine Auswirkung ist der sogenannte "Fachkräftemangel" nicht nur in der Alten- und Krankenpflege gibt. Wir müssen dazu auch aufdie Betreuungseinrichtungen für Behinderte, Kinder und Jugendliche hinweisen.
Zurück zum WDR-Bericht aus dem Arbeitsgericht Detmold:
Nach kurzer Befragung beider Seiten kam er zu dem Schluss, dass eine außergerichtliche Einigung schwierig sei.
Man darf gespannt sein, wie es weitergeht. "Das Klinikum wurde bei Gericht durch einen Anwalt vertreten und äußerte sich nicht. Bis Januar muss die Klinikleitung auf die Vorwürfe reagieren. Im März folgt dann ein nächster Termin."

Weitere Inhalte zum Thema von Prof. Dr. Sell bei X (Twitter) *klick*

Mittwoch, 20. Dezember 2023

+++ Anmeldestart +++ MAV-Fachtagung 4./5. März +++ Berlin +++

 Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

 wir laden euch sehr herzlich zu unserer Fachtagung für Mitarbeitervertretungen aus evangelischer und katholischer Kirche sowie Diakonie und Caritas ein. Ab sofort ist die Anmeldung möglich unter Fachtagung  - dia e.V. (mav-seminare.de) Am besten reserviert ihr umgehend, wenn ihr schon wisst, dass ihr teilnehmen werdet.

 

Besprochen, geprüft, geändert?

Aktuelle Perspektiven für Beschäftigte und Interessenvertretungen im kirchlichen Arbeitsrecht

4./5. März 2024

Berlin (Nähe Ostbahnhof)

 

Die Ausschreibung und alle Infos zur Veranstaltung findet ihr hier: https://gesundheit-soziales-bildung.verdi.de/mein-arbeitsplatz/kirchliche-betriebe/++co++7b562828-980a-11ee-8ac5-efc590bc9715

 

Wir freuen uns auf eure Anmeldung und den gemeinsamen Blick nach vorn.

 

Solidarische Grüße

 

Mario Gembus

 

Gewerkschaftssekretär

 

ver.di Bundesverwaltung

Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft

Kirchen, Diakonie und Caritas

Paula-Thiede-Ufer 10

10179 Berlin

 

Telefon: 030 6956 -1049

Fax: 030 6956 -3420

Mail: mario.gembus@verdi.de

 



Fragen und Antworten:

Für kirchlich Beschäftigte

Zum Pflegemindestlohn

Für Beschäftigte zur Tariflohnpflicht in der Pflege

DATENSCHUTZ: BESCHWERDE GEGEN KATHOLISCHE KIRCHE IN BELGIEN ERFOLGREICH

Im Kontext mit der europäischen Rechtseinheit müsste auch der Datenschutz europarechtlich einheitlich geregelt werden. Unseren "Hader" mit dem kirchlichen Sonderweg in Deutschland haben wir zuletzt am 15. Dezember artikuliert. Eine unterschiedliche Behandlung zwischen Lüttich und Aachen ist danach nur schwer vorstellbar.
In diesem Kontext möchten wir auf eine Entscheidung der belgischen Datenschutzaufsicht hinweisen, die auch und gerade für die Handhabung in Deutschland "Fragen aufwirft".
Katholisch.de berichtet:
Datenschutzaufsicht: Kirche muss Einträge aus Taufregister löschen
Wir können und wollen uns nicht zur konkreten Frage äussern, ob die Entscheidung der belgischen Datenaufsicht richtig ist oder nicht. Es fängt dabei schon mit der Frage an, ob (hand)schriftlich geführte Taufmatrikel denn wirklich "Daten" im Sinne der elektronischen Datenverarbeitung sind. Das ist nicht unser Metier.

Die Medienwelt wird heute von den Reaktionen auf "Fiducia supplicans" geprägt. Über die arbeitsrechtlichen Konsequenzen haben wir bereits gestern berichtet. Damit wollen wir es zunächst bewenden lassen.

Dienstag, 19. Dezember 2023

Und was sagen die Kinder? SOS Kita - Überlastung der Fachkräfte

 Was sagen die Kinder? Wie sieht die kindgerechte Kita aus der Perspektive der Kinder aus?

Und wie können wir diese unter den aktuellen Bedingungen realisieren ohne uns ins Burnout zu treiben? Wir wollen gute Arbeit machen und uns nicht aufreiben lassen.
Das wollen wir auf unserer nächsten Ringvorlesung in Nürnberg diskutieren.
👉🏼 Anmeldung per Mail an fb-b.mfr@verdi.de



Personal fehlt - vorne und hinten und überall

Correctiv.org berichtet zu KiTAs in NRW:
Sorge vor der Kita-Pleitewelle: Platzmangel in NRW könnte sich verschärfen
Einige der größten freien Träger in Nordrhein-Westfalen warnen vor Kita-Schließungen
.

... viele Träger befürchten, dass Einrichtungen im kommenden Jahr Gruppen verkleinern oder sogar ganz schließen müssen.

... Träger müssten bereits ihr Personal deutlich reduzieren.

Dies führe dazu, dass die Kitas bei Personalausfällen sofort in der personellen Unterbesetzung landen würden und angehalten seien, kurzfristig Betreuungszeiten zu reduzieren oder Gruppen zu schließen. „Für Vertretungskräfte ist kein Geld mehr vorhanden“, sagt Prott. „Die Finanzierung von Ausbildungsplätzen können sich viele Träger nicht mehr leisten, was angesichts des Fachkräftemangels fatal ist.“

Folgen des Kita-Personalmangels: Burnout, Gewalt, Überlastung

Bereits jetzt reichen die Kita-Plätze in NRW nicht aus, obwohl jedes Kind ab dem ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch darauf hat. Im Bundesland fehlen mehr als 110.000 Kita-Plätze, veröffentlichte kürzlich die Bertelsmann Stiftung in einer neuen Studie. Täglich werden Unterbesetzungen gemeldet. Allein in NRW mussten Einrichtungen im vergangenen Kitajahr in 7.495 Fällen den Jugendämtern mitteilen, dass sie Gruppen oder die gesamte Einrichtung schließen mussten. In einer bundesweiten Recherche zeigte CORRECTIV.Lokal zudem die Folgen des Personalmangels: Erzieherinnen brennen aus, Eltern sind überlastet, Kinder erleben Gewalt.
Das zumindest geben mehrere freie Wohlfahrtsverbände auf Anfrage von CORRECTIV.Lokal an. Darunter sind die Diakonie, das Deutsche Rote Kreuz (DRK) und die Arbeiterwohlfahrt (AWO). ....

Freie Träger berichten von weiteren Finanzierungslücken für Kitas in Bayern und Rheinland-Pfalz

Die offenbar massiven Finanzierungsprobleme, die bereits Kitas in NRW betreffen, könnten bald auch in weiteren Bundesländern zum Thema werden. Auf Anfrage von CORRECTIV.Lokal nennen mehrere freie Träger explizit Finanzierungslücken in Bayern und Rheinland-Pfalz. ...

Der Heinrichsverlag berichtet:
Personalmangel - Katholisches Pflegeheim in München schließt
München (KNA) – Der Sankt Josefsverein schließt sein traditionsreiches Alten- und Pflegeheim in München-Haidhausen zum 29. Februar 2024. Grund dafür seien eklatanter Personalmangel und infrastrukturelle Herausforderungen, teilte der Vorstand des Vereins am Mittwoch in München mit. Damit fielen knapp 60 Pflegeplätze im Viertel weg. ...
vgl. auch:
Abendzeitung und auch hier:
Als Christian Dobmeier, der Vizevorsitzende des St.-Josefsvereins in Haidhausen, am Mittwochmorgen die Mitarbeiter aus der Pflege, Küche, Verwaltung und der Haustechnik zusammenruft, ahnen sie schon, dass es keine guten Nachrichten geben wird. Aber dass es so schlimm kommt, nimmt ihnen dann doch den Atem. "Es geht nicht mehr", sagt er. Es sei endgültig kein Pflegepersonal mehr zu bekommen.
Süddeutsche Zeitung
So ungewöhnlich die Schließung eines Altenheims derzeit sei: Christian Dobmeier sagt, er befürchte, dass dies in Zukunft öfter passieren könne, weil in der gesamten Branche Fachkräfte fehlen. In ganz München seien es laut städtischem Gesundheitsreferat rund 2000.

Montag, 18. Dezember 2023

Breaking news: § Bundesarbeitsgericht: Anerkenntnisurteil zugunsten der wegen Kirchenaustritt entlassenen Hebamme - Segnung gleichgeschlechtlicher Paare macht Grundordnung obsolet

Katholisch.de berichtet:
Die von einem katholischen Krankenhaus entlassene Hebamme, die aus der Kirche ausgetreten ist, hat vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) Recht bekommen. In der vergangenen Woche erging das Anerkenntnisurteil des Gerichts, teilte ein Sprecher des BAG auf Anfrage von katholisch.de mit. Der vom BAG in einem Vorabentscheidungsverfahren angerufene Europäische Gerichtshof (EuGH) wird daher vorerst nicht über die Frage entscheiden, ob die im kirchlichen Arbeitsrecht in Deutschland vorgesehene Möglichkeit, Beschäftigte aufgrund eines Kirchenaustritts zu entlassen, mit dem EU-Recht vereinbar ist.
Wir weisen darauf hin, dass damit der kirchliche Arbeitgeber "über den Schatten von Artikel 6 Abs. 5 Satz 2 der Grundordnung gesprungen sind.
1Wer sich kirchenfeindlich betätigt, wird nicht eingestellt. 2Das gilt auch für Personen, die aus der katholischen Kirche ausgetreten sind. 3Artikel 7 Abs. 3 und Abs. 4 gelten entsprechend.
Dort wird der Kirchenaustritt auch schon vor einer Einstellung im Kontext mit "kirchenfeindlichem Verhalten" geseheh.
Zur Pressemitteilung Nr. 48/23 - Kündigung einer Hebamme wegen Austritts aus der katholischen Kirche vor Begründung des Arbeitsverhältnissesdes Bundesarbeitsgerichts - geht es hier "klick". Gleichzeitig bitten um Verständnis, dass wir diese arbeitsrechtliche Entscheidung vorrangig publizieren.
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Wir möchten aber zugleich auf die vom Papst gebilligte Erklärung „Fiducia supplicans“ des vatikanischen Dikasteriums für die Glaubenslehre hinweisen. Sie erlaubt die Segnung von gleichgeschlechtlichen und unverheirateten Paaren – aber unter genau festgelegten Bedingungen. Die kirchliche Lehre über die Ehe ändert sich nicht; die Segnung bedeutet keine Billigung der Verbindung.
Vaticannews berichtet darüber - und auch katholisch.de. Auch die Süddeutsche Zeitung berichtet. Während katholisch.de auf die Reaktion der Bischöfe eingeht würdigt die FAZ die Erklärung zurecht (Kopie auch hier) als eine "kleine Sensation".
Die Erklärung hat auch arbeitsrechtliche Konsequenzen. Denn wenn eine Segnung zugelassen und erfolgt ist - dann kann und darf diese gesegnete Verbindung nicht als Grund für eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses (Kündigung) missbraucht werden. Dies gilt auch für pastpral tätige Mitarbeitende. Die "Grundordnung des kirchlichen Dienstes" kann nicht mehr dazu dienen, solche Partnerschaften als "kirchenfeindliche Betätigung" i.S. des Artikels 7 Abs. 3 der Grundordnung zu subsummieren. Auch für pastoral tätige Mitarbeitende gilt nun Art. 7 Abs. 2 Satz 3 der Grundordnung uneingeschränkt.

Beamte (!) dürfen in Deutschland nicht streiken

das hat nach Jahren der gerichlichen Auseinandersetzungen jetzt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden. Ein gut lesbares Kompendium der unterschiedlichen REchtswege und Zuständigkeiten hat am letzten Freitag Prof. Dr. Sell in seinem Blog "Aktuelle Sozialpolitik" veröffentlicht:
Man weiß, dass sich Verfahren vor den Gerichten lange, sehr lange hinziehen können. Bis etwas letztendlich vom höchsten deutschen Gericht, also dem Bundesverfassungsgericht, abschließend behandelt und entschieden wird, ziehen meistens viele Jahre an einem vorbei. Letztendlich und abschließend? Könnte man denken, wenn es um das Bundesverfassungsgericht geht. Aber tatsächlich geht es auf der juristischen Himmelsleiter noch weiter hinauf. Da ist dann der Europäische Gerichtshof (EuGH), dessen Entscheidungen auch durchaus mal anders ausfallen (können) als das, was das BVerfG geurteilt hat. Wenn wir in die vergangenen Jahre zurückschauen, dann muss man zur Kenntnis nehmen, dass die Rechtsprechung des EuGH in den hier besonders interessierenden arbeits- und sozialrechtlichen Fragen eine zunehmende Bedeutung erfahren hat.

Aber es gibt auf der europäischen Ebene neben dem EuGH auch noch den EGMR – das Kürzel steht für Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte. Der EGMR als Gerichtshof mit Sitz in Straßburg agiert auf Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), der alle 46 Mitglieder des Europarats beigetreten sind. Und diese Institution war nun Schauplatz von seit Jahren vorangetriebenen Klagen, mit denen eine Grundsatzfrage aufgerufen und entschieden werden sollte: Dürfen Beamte in Deutschland streiken? Verstößt das Streikverbot für Beamte gegen die Menschenrechte? ....
wenn man die "Tiefen und Untiefen der Sozialpolitik" und die Urteile des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts zum "Streikrecht im Dritten Weg" (wir berichteten) näher durchleuchtet, dann gibt es für die Kirchen eigentlich nur zwei gerichtsfeste Möglichkeiten, Arbeitskämpfe in ihren Einrichtungen zu verhindern:
1. Verbeamtung aller Mitarbeitenden - der in kirchlichen Einrichtungen geforderten "besonderen Treue" (Loyalitätspflichten, Streikverbot) würde dann auch eine "besondere Fürsorgepflicht" entsprechen
oder
2. Abschluss eines Tarifvertrages mit der daraus resultierenden "tarifvertraglichen Friedenspflicht". An ver.di würde ein solcher Tarifvertrag wohl nicht scheitern. Bietet er doch die Chance, gemeinsam mit demn Kommunen die Schwelle der tarifgebundenen Arbeitnehmer zu überschreiten, die nach dem Tarifvertragsgesetz für die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen nötig ist.

Zwischenstrand zur ver.di Petition "Gleiches Recht"

 



Bild zur Neuigkeit

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

Bisher haben bereits mehr als 32.000 Menschen online oder auf Papier die Forderung unterschrieben. Das ist richtig stark! Es ist höchste Zeit, dass Beschäftigte bei Diakonie, Caritas und Kirchen nicht mehr wegen privater Entscheidungen gekündigt werden können. Sie haben es verdient, über ihre Arbeitsbedingungen wirksamer mitbestimmen zu können. Wir fordern vom Gesetzgeber, beides endlich neu zu regeln.

Unsere Forderung machen wir am 5. März gemeinsam in Berlin sichtbar. Wir übergeben die Unterschriften unserer Petition „Gleiches Recht für kirchlich Beschäftigte“ an das Bundesarbeitsministerium. Denn es reicht nicht, das kirchliche Arbeitsrecht nur zu überprüfen, wie es SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Die Bundesregierung muss handeln – jetzt!

Kommt zur Aktion in Berlin:
Wann? Dienstag, 5. März 2024, ab 13 Uhr
Wo? Bebelplatz (nahe Staatsoper Unter den Linden)

Schluss mit der Diskriminierung kirchlich Beschäftigter wegen privater Entscheidungen!
Volle Mitbestimmung in unseren Betrieben!

Hilf mit, ein starkes Zeichen zu setzen. Sprich mit Deinen Kolleg*innen an und fordere sie auf mitzukommen. Aktuelle Informationen zur Übergabeaktion findest du hier: gesundheit-soziales-bildung.verdi.de/mein-arbeitsplatz/kirchliche-betriebe/++co++34504742-95d0-11ee-800a-a55c11d677a4 Lasst uns viele sein, wenn wir die Petition übergeben!

Bis dahin sammeln wir selbstverständlich noch weitere Unterstützung für unsere Petition: www.gleichesrecht.verdi.de

Für Rückfragen kannst du dich per Mail an gesundheit-soziales-bildung@verdi.de wenden.

Freitag, 15. Dezember 2023

Grundrecht auf Datenschutz

Am 15. Dezember 1983 wurde vom Bundesverfassungsgericht ein wegweisendes Urteil getroffen. Die Bürgerinnen und Bürger hätten ein "Recht auf informationelle Selbstbestimmung".
Unter den Bedingungen der modernen Datenverarbeitung wird der Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten von dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des GG Art 2 Abs. 1 in Verbindung mit GG Art 1 Abs. 1 umfaßt. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.
Mit diesem "Grundrecht auf Datenschutz" sei eine Rechts- und Gesellschaftsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß, so das Bundesverfassungsgericht. Oder, wie das Gericht es formulierte:
Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. (…) Hieraus folgt: Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus. (…) Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen
Seit 40 Jahren steht es also fest: die Bürgerinnen und Bürger haben einen (aus den Grundrechten der Menschenwürde und des Persönlichkeitsrechts in den Artikeln 1 und 2 des Grundgesetzes abgeleiteten, also) verfassungsrechtlich gewährleisteten Anspruch darauf, dass sie selbst über die Erhebung, Soecherung, Verwendung und Weitergabe der persönlichen Daten bestimmen können.

Mittwoch, 13. Dezember 2023

Noch knapp drei Monate Aufruf | Übergabe der Petition | Gleiches Recht für kirchlich Beschäftigte | 5. März 2024 | Berlin

mehr folgt

FRAUEN IN DER GESCHICHTE DER MITBESTIMMUNG - Pionierinnen in Betriebsräten, Gewerkschaften und Politik:

das Thema "katholische Kirche und Frauen" beherrscht im Kontext mit den "Weiheämtern" einen Teil der Debatten um den "Synodalen Weg". Das kirchliche Sakramenten- und Weiherecht ist kein arbeitsrechtliches Thema. Deshalb können und werden wir uns in diesen Diskussionen nicht einmischen. Arbeitsrechtlich relevant ist aber die Gleichberechtigung für Frauen und Männern in der Arbeitswelt. Und da ist nun ein interessantes Büchlein erschienen.
Uwe Fuhrmann hat in seinem neuen Buch #Frauen porträtiert, die sich um die #Gewerkschafts- und #Betriebsräte-Bewegung verdient gemacht haben. Ein 🎁-Tipp, nicht nur für Weihnachten:
im Handel, @BundVerlag und als kostenloser Download:

Dienstag, 12. Dezember 2023

Veröffentlichung: Das kirchliche Sonderarbeitsrecht ist unter Druck

Die Bundeskonferenz der Arbeitsgemeinschaften und Gesamtausschüsse der Mitarbeitervertretungen im diakonischen Bereich (BuKO) - vergleichbar einer bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der DiAG-Mitarbeitervertretungen aus dem Berich "B" (Caritas) - hat auf ihrer homepage folgende Veröffentlichtung publiziert:
Das kirchliche Sonderarbeitsrecht ist unter Druck
Vielfache Reformbemühungen von Kirche und Diakonie, aber auch eine schwindende Akzeptanz des kirchlichen Arbeitsrechts sind derzeit zu beobachten
...
Quelle und mehr: Buko

Montag, 11. Dezember 2023

Gewerkschaftliche Betätigung in kirchlichen Einrichtungen - Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Am 10. Dezember 1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte AEMR verabschiedet. Vatikan news "twittert" dazu unter Bezug auf Papst Franziskus:
Vor 75 Jahren wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte unterzeichnet. Der Einsatz für die Menschenrechte ist nie zu Ende! In dieser Hinsicht bin ich allen nahe, die kämpfen und einen persönlichen Preis zahlen, um die Rechte derer zu verteidigen, die nicht zählen.
Dazu steht auf der Homepage folgender Artikel
Papst: Einsatz für Menschenrechte endet nie!
Papst Franziskus hat zu mehr Einsatz für die Menschenrechte aufgerufen: „Der Einsatz für Menschenrechte endet nie! Aus diesem Grund bin ich allen nahe, die im Stillen im täglichen Leben für die Menschenrechte kämpfen und auch persönlich dafür zahlen, dass sie die Rechte derjenigen verteidigen, die nicht zählen", sagte das katholische Kirchenoberhaupt diesen Sonntag nach seinem Mittagsgebet auf dem Petersplatz. ....

Die Erklärung ist das wohl bekannteste Menschenrechtsdokument und stellt gleichzeitig auch den Grundstein für den internationalen Menschenrechtsschutz dar.
Artikel 23 – Recht auf Arbeit und gleichen Lohn, Koalitionsfreiheit
1. «Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf angemessene und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz gegen Arbeitslosigkeit.»
2. «Alle Menschen haben ohne jede unterschiedliche Behandlung das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.»
3. «Jeder Mensch, der arbeitet, hat das Recht auf angemessene und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert und die, wenn nötig, durch andere soziale Schutzmassnahmen zu ergänzen ist.»
4. «Jeder Mensch hat das Recht, zum Schutze seiner Interessen Berufsvereinigungen zu bilden und solchen beizutreten.»
Quelle und Erläuterung (klick)

Die Erklä#rung hat in vielen Dokumenten ethische und rechtliche Bedeutung erlangt. Die Koalitionsfreiheit ist in Artikel 9 Absatz 3 GG garantiert. Sie steht jedermann zu und beinhaltet das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände) zu bilden. in dieser Regelung ist fesgehalten, dass das Streikrecht untrennbarer Bestandteil des Koalitionsrechts ist. Es darf nicht einmal im "Verteidigungsfall" beeinträchtigt werden:
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.
(3) 1Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. 2Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. 3Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.
Das gilt auch für die Kirchen. Auf unsere Blogbeiträge unter dem Stichwort "Kirche und Gewerkschaft" und - für uns Katholiken - insbesondere die Sozialenzyklika "Laborem exercens" dürfen wir verweisen.

Wenn nun kirchennahe Medien auf dieses Jubiläum verweisen, klingt durchaus auch Kritik an:
katholisch.de:
Bischof Georg Bätzing: Christen zur Verteidigung der Menschenrechte aufgerufen
Friederike Frücht: Auch in der Kirche werden die Menschenrechte verletzt

Nun denn - wir sind drann, seit Jahren ...



Edit 12.12.2023:
Kirchenrechtler: Kirche kann Menschenrechte nicht umsetzen
Die Kirche in ihrer aktuellen Verfassung ist aus Sicht des Kirchenrechtlers Adrian Loretan nicht befähigt, Grund- und Menschenrechte konsequent umzusetzen.
Solange die geistlichen Autoritäten wie Priester und Bischöfe einen „schrankenlosen Vorbehalt“ gegenüber den Laien besäßen, „kann von Grundrechten in einem strikten Sinn in der Kirche nicht die Rede sein“, sagte der Luzerner Kirchenrechtler am Sonntag dem Portal kath.ch. „Genau diese schrankenlose Autorität führt zum Machtmissbrauch. ....
berichtet Vatican-news. Müssen wir jetzt darüber nachdenken, was arbeitsrechtlich außerhalb Deutschlands und etwa in Italien bei der katholischen Kirche problemlos möglich ist?

Montag, 4. Dezember 2023

Höherer Mindestlohn in Altenpflege

Der Mindestlohn pro Stunde ist zum 1. Dezember für Pflegefachkräfte auf 18,25 Euro (+ 60 Cent), für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 15,25 Euro (+ 35 Cent) und für Pflegehilfskräfte auf 14,15 Euro (+ 25 Cent) pro Stunde gestiegen.
berichtet das Ärzteblatt und meint, dass das etwa 1,3 Millionen Beschäftigte in der Altenpflege betrifft, die Mindestlohn bekommen.
Wenn die kirchlichen Wohlfahrtsverbände - allen voran die Caritas - nicht mit ihrem "Tanz um den Dritten Weg" blockiert hätten (wir berichteten), dann bräuchte es solche Meldungen nicht.
Aber das ist scheinbar Geschäfts- und Personalpolitik. Immer nur grad so viel zahlen, wie unvermeidbar ist. Und sich dann wundern, dass niemand den Job machen will ...

Zum Vergleich die Entgelte im öffentlichen Dienst zuzüglich Jahressonderzahlung, Betriebsrente usw usw. - der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes samt Entgeltordung ist der Webseite der VKA zu finden:

Diakonie schlägt Alarm: Plätze für Menschen mit Behinderung fehlen

berichtet das Ärzteblatt zum UN-Welttag der Menschen mit Behinderung:
Die Diakonie Deutschland schlägt Alarm wegen Personalnot in der Behindertenhilfe: Anfragen von Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen nach Betreuungsplätzen müssten vielfach wegen fehlender Fachkräfte abgelehnt werden. Das geht aus einer Erhebung der Diakonie hervor, die der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt.

„Je weniger Stellen besetzt werden können, desto weniger Plätze stehen auch in den Einrichtungen zur Verfügung“, sagte Diakonie-Sozialvorständin Maria Loheide. Der Fachkräftemangel führe dazu, dass die dringend notwendige Unterstützung für Menschen mit Behinderungen nicht ausreichend gesichert sei.
...
das kommt an - genau mein Humor.
Hat sich der Diakonie-Fachverband für Teilhabe, der 600 evangelische Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie vertritt, schon mal gefragt, warum 60 Prozent der offenen Fachkräfte-Stellen in den befragten Mitgliedseinrichtungen länger als sechs Monate unbesetzt bleiben?

Da passt es gut, dass der Papst eine bessere Inklusion für Menschen mit Behinderung fordert. Die Caritas könnte dann ja dementsprechend voran gehen und mit ver.di einen - für die Branche und Personalaquise vorbildlichen - Tarifvertrag schließen. An ver.di dürfte das nicht scheitern.

Sonntag, 3. Dezember 2023

Sonntagsnotizen - Kirchenrecht und Lebenswirklichkeit

Unter dem Stichwort "Lebenswirklichkeit" haben wir mehrfach darauf hingewisen, dass der autorität-hierarchische "Dritte Weg", der aus der historisch schwer belasteten Ideologie der Dienstgemeinschaft abgeleitet ist, mit der freiheitlich-demokratischen Gesellschaftsstruktur unseres Landes nicht in Einklang zu bringen ist.
Nun ist dieser Sonderweg für die Weltkirche eine absolute Ausnahme. Er wird - in ökumenischer Solidarität - lediglich im deutschsprachigen Raum gepflegt. Und er beruht ausschließlich auf der kirchenrechtlichen Grundlage diözesaner Bischöfe. Papst Franziskus hat nun zurecht darauf hingewiesen:
Kirchenrecht ist nicht unabänderlich
In dem Artikel von katholisch.de wird weiter ausgeführt:
Deutlich sprach sich das katholische Kirchenoberhaupt für ein an die jeweilige Zeit angepasstes Kirchenrecht aus: "Das Volk Gottes lebt in der Geschichte; daher können seine Lebens- und Organisationsformen nicht unabänderlich sein." Es gelte zu unterscheiden, was im täglichen Leben der Kirche wesentlich ist und was lediglich eine Reihe äußerer Formen, "die vielleicht in der Vergangenheit nützlich und bedeutsam waren, aber in der Gegenwart nicht mehr, ja manchmal sogar ein Hindernis für ein Zeugnis darstellen, das gerade heute eine größere Einfachheit erfordert, um glaubwürdig zu sein".
Darüber sollten die Verfechter des kirchlichen Sonderrechts einmal nachdenken.

Freitag, 1. Dezember 2023

§ LAG Niedersachsen: Kirchenmusiker - Kündigung nach Kündigungsverzicht unzulässig

Die Kirchenmusiker sind ja echte Künstler - und daher manchmal für ein etwas "verpeiltes Organisationstalent" und eine anschließende Kündigung gut (wir berichteten). Ein diametral entgegenstehendes Organisationstalent zeigte ein anderer Angehöriger dieser Berufsgruppe bei seiner Lebensplanung - und der seiner Familie:
Im Kern des Falls stand ein Domkantor, der mit seinem Ehemann den Kinderwunsch durch Leihmutterschaft erfüllen wollte. Nachdem dieser Plan intern kommuniziert wurde, verzichtete der Arbeitgeber zunächst auf disziplinarische Maßnahmen, also auch auf die Möglichkeit einer Kündigung.

Später kündigte der Arbeitgeber dennoch das Arbeitsverhältnis, als der Domkantor seine Pläne revidierte.
berichtet der Deutsche Anwaltverein unter Bezug auf das Landesarbeitsgericht Hannover, Urteil vom 27. Juni 2023 (AZ: 10 Sa 762/22) und weist zurecht auf den Urteilstenor des Landesarbeitsgerichts hin:
Das Landesarbeitsgericht in Hannover stellte fest, dass der Arbeitgeber durch die Erklärung, es würden keine "dienstrechtlichen Konsequenzen" gezogen, rechtlich an seinen Verzicht auf das Kündigungsrecht gebunden ist. Dies hatte zur Folge, dass die spätere Kündigung nicht mehr wirksam war.

Die Entscheidung betrifft mehrere Problembereiche des kirchlichen Sonderrechts:

Montag, 27. November 2023

40 Jahre CIC / 1983

Vor genau 40 Jahren, am 27. November 1983, trat der neue Kodex des Kirchenrechts (Codex Iuris Canonici - CIC) in Kraft.
Er ist, wie die überwiegende Lehrmeinung sagt, die Umsetzung des Zweiten Vatikanischen Konzils, das 1965 zu Ende ging. Allerdings ist auch der CIC - so wie jedes andere Textdokument auch - zu "interpretieren". Und dafür gibt es verschiedene Methoden, deren Inhalt und Reihenfolge gelehrt wird.
Was wollte der Gesetzgeber?
Diese Interpretationsmethode ist im weltlichen Recht absolut nachrangig. Es gibt zwar eine amtliche Begründung für Gesetze, die von den Gerichten auch herangezogen wird, wenn andere vorrangige Interpretationsmethoden kein vernünftiges Ergebnis bringen - aber Gesetzgeber, das ist im weltlichen Bereich ein Parlament. Und von daher ist es relativ unrelevant, was denn die einzelnen Mitglieder eines Parlaments mit dem Gesetzgebungsakt erreichen wollten. In einem hierarchischen System ist das anders. Und deshalb regelt der CIC/1983 gleich zu Anfang:
Can. 17 — Kirchliche Gesetze sind zu verstehen gemäß der im Text und im Kontext wohl erwogenen eigenen Wortbedeutung; wenn sie zweifelhaft und dunkel bleibt, ist zurückzugreifen auf Parallelstellen, wenn es solche gibt, auf Zweck und Umstände des Gesetzes und auf die Absicht des Gesetzgebers.
Das Konzil bildet die Grundlage für das Verständnis der kirchrechtlichen Normen und dessen Anwendung. Die Konzilstexte können daher zur Auslegung des Gesetzes herangezogen werden.
Zum heutigen Tag bringt katholisch.de ein Interview mit dem Innsbrucker Kirchenrechtler Wilhelm Rees, auf das wir diesbezüglich hinweisen.

Warum wir das schreiben?
Nun, kirchennahe Arbeitsrechtler (die meist der evangelischen Kirche zugehören und vom katholischen Kirchenrecht daher oft wenig verstehen) behaupten gerne, ein - den Kirchen angeblich verfassungsrechtlich zugestandenes - Recht auf kircheneigene Regelungen im Arbeitsrecht, die vom staatlichen Arbeitsrecht abweichen.
Wir verweisen dagegen immer wieder gerne darauf, dass das katholische Kirchenrecht auf theologischer Grundlage aufbaut und dann auf die folgende Regelung:
Can. 1286 — Die Vermögensverwalter haben:
1° bei der Beschäftigung von Arbeitskräften auch das weltliche Arbeits- und Sozialrecht genauestens gemäß den von der Kirche überlieferten Grundsätzen zu beachten;
2° denjenigen, die aufgrund eines Vertrages Arbeit leisten, einen gerechten und angemessenen Lohn zu zahlen, so daß sie in der Lage sind, für ihre und ihrer Angehörigen Bedürfnisse angemessen aufzukommen.
und interpretieren:
1.
die genaueste Beachtung des weltlichen Arbeits- und Sozialrechts lässt für kircheneigene arbeitsrechtliche Besonderheiten ("Dritter Weg") kaum Raum, zumindest aber gibt es keine theologische Grundlage oder gar Notwendigkeiten für abweichende Regelungen (es sei denn zur Umsetzung der von der Kirche überlieferten Grundsätze)
2.
diese von der Kirche überlieferten Grundsätze - namentlich der päpstlichen Sozialenzykliken - verlangen die Umsetzung des "Gewerkschaftsprinzips" auch und gerade in der Kirche
und
3.
die Bedürfnisse sind auch im Alter unter Berücksichtigung der Angehörigen (Witwen und Waisen) zu erfüllen. Armutslöhne, die zur Altersarmut führen, sind daher in kirchlichen Einrichtungen unzulässig. Unter diesem Stichwort haben wir dann auch mehrfach auf Fehlentwicklungen hingewiesen, z.B. vor knapp 10 Jahren.

Tarifvertrag Diakonie Niedersachsen - Ergebnisse

Es sollte klar sein, dass die Caritas nicht auf einer Insel isoliert im Meer schwimmt. Viele andere Entwicklungen beeinflussen die Caritas. Deshalb erlauben wir uns auch immer wieder einen Blick über den Tellerrand - insbesondere, wenn es die Sozialen Dienste betrifft.
Über den Abschlss der Verhandlungen zum TV der Diakonie NS haben wir schon informiert. Das Flugblatt mit den Ergebnissen ist nun da. Hierin sind die wichtigsten Punkte nochmal niedergeschrieben. Einige Fragestellungen aus den Diskussionen der ersten Stunden nach Abschluss wurden mit aufgenommen.
Klar ist, dass einige Themen betrieblich neu geregelt werden müssen. Dies liegt daran, dass viele von den Themen mit dem DDN aus verschiedenen Gründen nicht zu verhandeln waren.
Quelle: Facebook

Sonntag, 26. November 2023

Sonntagsnotizen - Zehn Jahre Evangelii Gaudium: Dokument, das provokative Kraft bewahrt hat

So betitelt Vatikan-News seine Rückschau auf ein Dokument, dem wir bisher einige Beiträge widmen durften.
„Evangelii gaudium ist nicht nur das erste Dokument, es ist auch das programmatische Dokument des Pontifikats von Papst Franziskus, das schreibt er selbst auf den ersten Seiten“
und
...es gibt auch einige große Neuerungen (Anm. zur Synode von 2012): zum Beispiel zur sozialen Dimension, zur Notwendigkeit, dass die Kirche arm sein muss, zum Beharren auf einem Kulturwandel im Umgang mit verschiedenen Themen. Es ist ein programmatisches Dokument, das noch immer seine ganze treibende und provokative Kraft bewahrt hat.“
(Zitiert aus Vatican-News)

Lassen Sie uns am letzten Sonntag im Kirchenjahr - dem "Christkönigs-Sonntag" - daran erinnern, dass es für Christen nur einen König geben darf. Darin und in der "Gemeinschaft der Kirche" liegt das Ziel für den Aufbruch der Kirche, nicht in einer historisch schwer belasteten Ideologie der "Dienstgemeinschaft" oder in einem kirchengesetzlich erlassenen "Streikverbot". Das Streikverbot der Grundordnung des kirchlichen Dienstes (Grundordnung, GrO) dient der Machterhaltung. Es verurteilt zum "kollektiven Betteln" (vgl. BAG, Urteil vom 12. September 1984 - 1 AZR 342/83 -, juris, Rn. 96, bestätigt durch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 09. Juli 2020 - 1 BvR 719/19 -,) und verhindert eine faire Partnerschaft auf Augenhöhe. Es ist (auch vor dem heutigen Evangelium nach Mt 25, 31–46) "unkatholisch" und hat - soweit dies theologisch begründet wird - häretischen Charakter und schismatische Tendenzen. Die Solidarität untereinander und insbesondere mit den Schwächeren zeichnet das Gewerkschaftsprinzip aus.

Dass die Kirche "im Aufbruch" ist, kann niemand bestreiten. Auch wenn man manchmal den Eindruck hat, die Aufbrechenden würden in alle möglichen Richtungen los marschieren und dabei den Zusammenhalt untereinander verlieren. Manchmal, so wünscht man sich, wäre es sinnvoll, nicht irgendwohin aufzubrechen - es würde als ersten und enscheidenden Schritt schon ausreichen, eingefahrene, verkrustete und völlig überholte Strukturen aufzubrechen, und so die Einheit mit der Weltkirche wieder herzustellen. Oder sind uns die Protestanten dabei voraus? Sind sie dabei, in diesem Punkt katholischer als die deutschen Amtskatholiken zu werden?

P.S.: nur in den bayerischen Bistümern "müssen" die MAV-Vorsitzenden katholisch sein, und im Bistum Augsburg wird jeder Dispens schon von untergeordneten Chargen verwehrt (vgl. Kirchl. Arbeitsgericht Augsburg, Az. 1 MV 19/19, nicht veröffentlicht). Dort können nur KatholikInnen MAV-Vorsitzende werden - was soll das?

Freitag, 24. November 2023

Die (katholische) rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) dringt auf Reform des kirchlichen Arbeitsrechts

berichtet katholisch.de und führt aus:
...Der sogenannte Dritte Weg zum Aushandeln von Gehältern und Arbeitsbedingungen könne außerhalb der Kirche kaum noch nachvollzogen werden, sagte sie am Mittwochabend beim Parlamentarischen Abend der evangelischen Kirchen in Rheinland-Pfalz im Mainzer Landtag.
...
"Es wäre sehr schlau, von der Kirche zu sagen: Wir packen das mal am Schopf", sagte Dreyer. Ein Festhalten an dem Sonderweg im Arbeitsrecht schade der eigenen Glaubwürdigkeit. ...
vgl. taz-archiv: Dreyer ruft zu Reformen auf

Malu Dreyer greift eine Debatte auf, die wir hier schon seit Jahren führen.

Wenn dann von katholisch.de gebetsmühlenartig wiederholt wird:
Das Grundgesetz räumt den großen Kirchen weitreichende Freiheiten bei der Ausgestaltung des Arbeitsrechts für ihre Mitarbeiter ein. Für kirchliche Beschäftigte werden Gehälter und Arbeitszeiten zwischen Mitarbeiter-Vertretern und Kirchenverwaltung in paritätisch besetzten Arbeitsrechtlichen Kommissionen ausgehandelt. Streiks und Aussperrungen sind nicht zulässig. Hintergrund des sogenannten Dritten Wegs ist der Gedanke, dass alle Kirchenmitarbeiter eine Dienstgemeinschaft bilden. (epd)
dann wird diese ständige Wiederholung noch immer nicht zur Wahrheit:
1. Die Gestaltung des Arbeitsvertragsrechts insbesondere mit nichtkirchlichen Beschäftigten ist keine eigene, interne Angelegenheit der jeweiligen Kirche. Verträge sind immer eine mehrseitige Regelung, und keine interne und einseitig regelbare Materie.
2. Die Verweigerung von Tarifverträgen ist lediglich Ausfluß der verfassungsrechtlich jedermann - und daher auch den Kirchen - zugestandenen "negativen Koalitionsfreiheit". Jeder Arbeitgeber könnte für seine Beschäftigten auf Tarifverträge verzichten und Dritte, Vierte oder Fünfte Wege einführen.
3. Dem steht die verfassungsrechtlich ebenso geschützte positive Koalitionsfreiheit der kirchlichen Beschäftigten einschließlich des Streikrechts gegenüber.
4. Die Dienstgemeinschaft ist ein historisch schwer belasteter Begriff mit einer knapp hundertjährigen Geschichte. Sie steht im Kontext zur Betriebs- und Volksgemeinschaft und war auch ein faschistischer Kampfbegriff gegen die "Gemeinschaft der Kirche".
5. Zumindest für die katholische Kirche ist die eigene Soziallehre (dokumentiert durch päpstliche Sozialenzykliken) auch über das universelle Kirchenrecht vorrangig. Diese betonen das Gewerkschaftsprinzip und (in "Mater et magistra") auch den Abschluss von Tarifverträgen. Darüber hinaus ist dort und im Katechismus ausnahmslos das Streikrecht bekräftigt, ausnahmslos heißt insbesondere, für alle Beschäftigten - auch für kirchliche MitarbeiterInnen.
Diese Vorgaben nicht einzuhalten schadet der Glaubwürdigkeit der katholischen Kirche (was für die evangelischen Gemeinschaften gilt sei dahin gestellt, für Katholiken ist jedenfalls das päpstliche Lehramt maßgeblich).

Die Folgen des realen Handelns sind eindeutig: Vertrauensverlust und Erosion des Glaubens. "Die Bedeutung der Kirchen bricht in sich zusammen"- wie das Domradio unter Bezug auf die NZZ feststellt, ohne allerdings den arbeitsrechtlichen Kontext zu erkennen.

Daher stehen wir hinter dem Aufruf:

Altersstarrsinn, Beharrungsvermögen oder Sturheit?

Wir haben immer wieder die Kluft zwischen der katholischen Kirche in Deutschland und dem päpstlichen Lehramt angesprochen, insbesondere, was das "kirchliche Arbeitsrecht" betrifft. In den letzten Wochen waren diese Hinweise verstärkt.

Nun bringt das DOMRADIO (Köln) ein Interview mit der katholischen Journalistin Dorothea Schmidt. Diese war eine der vier Frauen, die vor wenigen Tagen ganz schnell und ganz überraschend Post aus Rom erhalten hat (wir berichteten mit der Wiedergabe dieses Briefes).
Auch, wenn es sich beim Thema dieses Briefes nicht um kirchenspezifisches deutsches Arbeitsrecht handelt: die Grundproblematik ist gleich.
Die weltweit tätige katholische Kirche sieht sich nationalen gesellschaftlichen Entwicklungen gegenüber, die zu einer unterschiedliche Interpretation der Glaubenslehre führen - und damit zu einer Teilung der universellen, katholischen Kirche führen können. Der Papst erscheint - um es bildhaft auszudrücken - wie der Lenker einer vielspännigen Kutsche, deren Pferde dabei sind, in alle möglichen Richtungen auszubrechen. Können die Zügel den Zusammenhalt bewahren?
Wir haben mit dem Stichwort "Lebenswirklichkeit" auf die immer wieder geforderte Erneuerung des kirchlichen Auftretens hingewiesen. Dabei darf freilich der Zusammenhang des Ganzen nicht verloren gehen.
Und auch wenn die Fliehkräfte stark sind - sollte man nicht wenigstens dort den römischen Kurs befolgen, wo die Lebenswirklichkeit der eigenen Gesellschaft und die römischen Direktiven übereinstimmen? Das wäre dann die katholische Soziallehre mit dem Bekenntnis zum partnerschaftlichen Gewerkschaftsprinzip - ENTWELTLICHT EUCH ENDLICH !
Dorothea Schmidt sieht die Alternative sehr klar:
Meines Erachtens gibt es jetzt zwei Möglichkeiten darauf zu reagieren. Entweder wir sehen das nicht ein, was der Papst sagt, wir schimpfen über Rom und alle Bischöfe, Kardinäle, Laien in der Welt, die ihm folgen. Oder wir lassen die Frage zu: Wenn wir immer wieder zu hören bekommen, auch von wichtigen Autoritäten der Kirche, sogar vom Papst selbst, dass wir falschliegen, sollten wir uns dann nicht einmal besinnen? Das fehlt noch, finde ich. Statt mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, wäre Besinnung angesagt.
Das können wir 1:1 für das sepzifisch kirchliche Arbeitsrecht unterschreiben und das hier auch:
Es gibt ja bereits ganz viele grüne Glaubensoasen, .... Und da können wir hinschauen und evaluieren, warum dort so viele Berufungen hervorgehen. Warum strahlen die Leute so eine Freude aus? Wir sehen, dass alle diese Gemeinschaften "back to the roots" gehen. Sie sind auch gewinnend, weil sie zum Kern des katholischen Glaubens zurückführen.
...
Dort herrscht kein klerikaler Geist, sondern ein tiefes Zusammen von Laien und Klerikern. Also Amtsträger sind dort nicht klerikalistisch und Laien nicht klerikal. Jeder steht an seinem Platz, ergänzt einander. Dort sehen wir, wie tatsächlich Erneuerung oder Stärkung der Kirche – wie Sie sagten – wirklich funktionieren können.
...
(Links im Interview durch uns eingefügt)
Mit anderen Worten:
Dort wird ein partnerschaftlicher Umgang "auf Augenhöhe" gepflegt. Die Zeit der Fürstbischöfe ist vorbei. Das sollte auch für die sehr zweifelhaften Dritten Wege gelten.
ENTWELTLICHT EUCH ENDLICH ! Sonst müssten wir es tun ...

Donnerstag, 23. November 2023

ver.di begrüßt NRW-Bundesratsinitiative zu Kliniken: Existenzbedrohte Krankenhäuser müssen unterstützt werden

 

Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

Bundesverwaltung/Pressestelle

ver.di begrüßt NRW-Bundesratsinitiative zu Kliniken: Existenzbedrohte Krankenhäuser müssen unterstützt werden

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt den Antrag Nordrhein-Westfalens in der morgigen Sitzung des Bundesrats, für existenzbedrohte Krankenhäuser kurzfristig ein Nothilfeprogramm aufzulegen und Tariferhöhungen für alle Berufsgruppen dauerhaft zu finanzieren. „Die Krankenhäuser und ihre Beschäftigten schlagen seit Wochen Alarm. Die politisch Verantwortlichen müssen endlich handeln. Es darf nicht dazu kommen, dass Kliniken, die für die Versorgung gebraucht werden, aus wirtschaftlicher Not schließen müssen“, warnte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. „Alles andere wäre hoch fahrlässig und im wahrsten Sinne des Wortes für viele Patientinnen und Patienten lebensgefährlich.“ Alle Bundesländer seien dringend aufgefordert, den Antrag zu unterstützen und neben kurzfristigen Hilfen auch eine dauerhafte Finanzierung von Tariferhöhungen für alle Berufsgruppen zu verlangen.

Bisher würden ausschließlich Tarifsteigerungen für die Pflege am Bett voll finanziert. „Der Kostendruck auf alle anderen Berufsgruppen im Krankenhaus ist enorm, dabei sind sie für eine gute Versorgung ebenso unerlässlich“, betonte Bühler. „Nur mit ausreichendem Personal können die Herausforderungen einer alternden Gesellschaft gemeistert werden. Dazu muss der Arbeitsplatz Krankenhaus attraktiv sein, und dafür braucht es anständige Löhne, die zu refinanzieren sind.“

Kritisch sieht ver.di lediglich die im Antrag vorgeschlagene Möglichkeit, die sogenannten Landesbasisfallwerte und damit die Finanzierung aller Kliniken rückwirkend für 2022 und 2023 zu erhöhen. „Die Hilfen sollten besser gezielt eingesetzt werden, damit kein bedarfsnotwendiges Krankenhaus aus wirtschaftlicher Not geschlossen wird.“

V.i.S.d.P.

Richard Rother 
ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin

Tel.: 030/6956-1011, -1012
E-Mail: pressestelle@verdi.de
www.verdi.de/presse