..zur Übernahme des Bundesbeschlusses der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 16. Juni 2016 für den Bereich der Region Mitte (Bistümer Fulda, Limburg, Mainz, Speyer und Trier)
Hintergründe zu den Gründen des Scheiterns in der Sitzung vom 30. Juni 2016 gibt es hier:
http://www.akmas.de/index.php/regionalkommissionen/mitte
Die Region Ost, deren Verhandlungen am selben Tag (30.6.2016) gescheitert waren, verhandeln am 29. September weiter.
Einen Überblick über den Stand in allen Regionen gibt es bei uns im Monatstarifrundenupdate vom 1. August 2016
Wenn Ergebnisse aus der Region Mitte vorliegen, werden wir das Monatsupdate für September aktualisieren.
Infoblog für Verdi-Betriebsgruppen in Caritas-Einrichtungen & Interessierte. In Bayern und anderswo.
Mittwoch, 31. August 2016
Dienstag, 30. August 2016
Veranstaltungshinweis: ver.di-Krankenhaustagung am 10./11. November 2016 in Berlin
Gesetzliche Personalbemessung, Expertenkommission, Überstundenberg, Krankenhauspetition, Nachtdienstcheck, Aktion 162.000 sind nur einige Stichworte für ein ganz großes Thema, das alle bewegt und das von ver.di eindrucksvoll bewegt wird – Entlastung. Das ist Anlass für uns, dass wir unsere achte Krankenhaustagung unter das Motto »Mitbestimmung nutzen – Entlastung gewinnen« stellen. Denn neben den gesetzlichen und den tariflichen Möglichkeiten bietet auch die Mitbestimmung vielfältige Ansatzpunkte, Entlastung mit und für die Kolleginnen und Kollegen zu schaffen.
Die aktuellen Rahmenbedingungen und politischen Entwicklungen, das Krankenhausstrukturgesetz und seine Relevanz für die Interessenvertretung sind ebenso Thema der Tagung wie die Pflegeberufsreform. Prof. Dr. Bernhard Badura, führender Experte der betrieblichen Gesundheitsförderung, stellt Studienergebnisse und Maßnahmen vor. Wir hören Zahlen, Daten, Fakten zur Gesundheit von Krankenhausbeschäftigten und wir beleuchten das Krankenhausstrukturgesetz aus ökonomischer Sicht eines einzelnen Krankenhauses.
Wie Mitbestimmung konkret dazu genutzt werden kann, Entlastung zu schaffen, dazu arbeiten wir in Foren. Themen der Foren sind: der Umgang mit indirekter Steuerung, Auszubildende lernen lassen, Gefährdungsanzeigen, psychische Belastung/Gefährdungsanalysen, Überstunden, Digitalisierung – Entlastung und/oder Belastung, Patientensicherheit und Personalausstattung.
Wir erleben eine Podiumsdiskussion mit der früheren Vorsitzenden des Deutschen Ethikrats, Prof. Dr. Christiane Woopen, die im April 2016 mit einer aufsehenerregenden Stellungnahme u.a. für gesetzliche Personalbemessung in Krankenhäusern plädiert hat. Das Podium wird durch einen Vertreter des GKV-Spitzenverbandes, der Gesundheitswirtschaft und des Verbraucherschutzes ergänzt.
Die Tagung richtet sich an betriebliche Interessenvertretungen sowie Jugend- und Auszubildendenvertretungen aus öffentlichen, privaten, freigemeinnützigen und kirchlichen Krankenhäusern/Universitätsklinika sowie an das Krankenhaus/ die Universitätsklinik angeschlossenen Servicegesellschaften
Veranstaltungsflyer als pdf
Die aktuellen Rahmenbedingungen und politischen Entwicklungen, das Krankenhausstrukturgesetz und seine Relevanz für die Interessenvertretung sind ebenso Thema der Tagung wie die Pflegeberufsreform. Prof. Dr. Bernhard Badura, führender Experte der betrieblichen Gesundheitsförderung, stellt Studienergebnisse und Maßnahmen vor. Wir hören Zahlen, Daten, Fakten zur Gesundheit von Krankenhausbeschäftigten und wir beleuchten das Krankenhausstrukturgesetz aus ökonomischer Sicht eines einzelnen Krankenhauses.
Wie Mitbestimmung konkret dazu genutzt werden kann, Entlastung zu schaffen, dazu arbeiten wir in Foren. Themen der Foren sind: der Umgang mit indirekter Steuerung, Auszubildende lernen lassen, Gefährdungsanzeigen, psychische Belastung/Gefährdungsanalysen, Überstunden, Digitalisierung – Entlastung und/oder Belastung, Patientensicherheit und Personalausstattung.
Wir erleben eine Podiumsdiskussion mit der früheren Vorsitzenden des Deutschen Ethikrats, Prof. Dr. Christiane Woopen, die im April 2016 mit einer aufsehenerregenden Stellungnahme u.a. für gesetzliche Personalbemessung in Krankenhäusern plädiert hat. Das Podium wird durch einen Vertreter des GKV-Spitzenverbandes, der Gesundheitswirtschaft und des Verbraucherschutzes ergänzt.
Die Tagung richtet sich an betriebliche Interessenvertretungen sowie Jugend- und Auszubildendenvertretungen aus öffentlichen, privaten, freigemeinnützigen und kirchlichen Krankenhäusern/Universitätsklinika sowie an das Krankenhaus/ die Universitätsklinik angeschlossenen Servicegesellschaften
Veranstaltungsflyer als pdf
Montag, 29. August 2016
Erst die staatliche Arbeiterschutzgesetzgebung, die Entstehung von Gewerkschaften und die gesetzliche Anerkennung des Arbeitskampfrechts .....
.... und der Tarifautonomie haben die Arbeitnehmerseite in den Stand versetzt, auf gleicher Augenhöhe mit den Arbeitgebern Verträge auszuhandeln.Reinhard Marx, "Das Kapital - Ein Plädoyer für den Menschen", 2008, S. 78 - 79
...
Tatsächliche Arbeitsvertragsfreiheit ist deshalb erst mit der rechtlichen Anerkennung und Garantie der Tarifautonomie erreicht worden.
Sonntag, 28. August 2016
Sonntagsnotizen: Der dritte Weg der Päpste
"Der dritte Weg der Päpst. Die Wirtschaftsideen des Vatikans" (Konstanz 2016)
ist der Titel eines Werks von Hans Frambach und Daniel Eissrich, in dem diese Geschichte und Theorie der päpstlichen Soziallehren zwischen Leo XIII und Papst Franziskus in einem gelungenen Überblick darstellen.
Eine ausführliche kritische Rezension mit anregenden ergänzenden Informationen gibt es von Hermann-Josef Große Kracht im aktuellen Heft der Zeitschrift Ethik und Gesellschaft das sich schwerpunktmäßig dem Thema
ist der Titel eines Werks von Hans Frambach und Daniel Eissrich, in dem diese Geschichte und Theorie der päpstlichen Soziallehren zwischen Leo XIII und Papst Franziskus in einem gelungenen Überblick darstellen.
Eine ausführliche kritische Rezension mit anregenden ergänzenden Informationen gibt es von Hermann-Josef Große Kracht im aktuellen Heft der Zeitschrift Ethik und Gesellschaft das sich schwerpunktmäßig dem Thema
Die Vermögenskonzentration und das Zuviel an sozialer Ungleichheitwidmet.
Samstag, 27. August 2016
Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht
Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass die Dienstgeberseite der AK die Beteiligung der Gewerkschaften MB und DBSH an der künftigen Arbeitsrechtlichen Kommission sehr entspannt betrachtet. Solange für wichtige Beschlüsse der AK eine 3/4-Mehrheit erforderlich sei, könne es der Dienstgeberseite völlig egal sein, wie sich die Dienstnehmerseite zusammensetzt. Wichtig sei vor allem, dass die durch die 3/4-Mehrheit befriedete Parität und ihr Anschein gesichert ist und das Bundesarbeitsgericht (1 AZR 179/11) zufrieden ist, wovon man selbstverständlich ausgehe.
Vorletztes Gerücht
Vorletztes Gerücht
Freitag, 26. August 2016
Die Tarifautonomie
"Die Tarifautonomie als friedliche Konfliktbewältigung, die sich an Flächentarifverträgen verkörpert, wird selbst von Arbeitgebern und Unternehmen wieder positiv bewertet. Sie gewährleistet nämlich gleiche Wettbewerbsbedingungen auf den sogenannten Arbeitsmärkten. Dass die Kirchen Tarifverträge und die Kooperation mit bewährten Gewerkschaften verweigern, ist aus politischen Gründen nicht, aus religiösen Motiven schon gar nicht vertretbar."
Quelle: Friedhelm Hengsbach, Teilen, nicht töten, S. 107f
Quelle: Friedhelm Hengsbach, Teilen, nicht töten, S. 107f
Donnerstag, 25. August 2016
Die Kirche hat das Recht auf gewerkschaftlichen Zusammenschluß anerkannt, verteidigt und gefördert
Die Kirche hat das Recht auf gewerkschaftlichen Zusammenschluß anerkannt, verteidigt und gefördert und dabei eine gewisse theoretische und historische Vorliebe für korporative und bipolare Formen überwunden. Sie hat nicht nur die zahlemäßige Stärke entdeckt, die die Tatsache des Zusammenschlusses zu einer Gemeinschaft mit sich bringen mußte, die auf die Demokratie ausgerichtet ist, sondern sie gewahrte auch die Fruchtbarkeit der neuen Ordnung, die aus der Organisation der Arbeiter erblühen konnte: das Bewußtsein des Arbeiters um seine Würde und seine Stellung im sozialen Gefüge, der Sinn für Disziplin und Solidarität, der Anreiz zu beruflicher und kultureller Vervollkommnung, die Fähigkeit, am Produktionszyklus teilzunehmen, und zwar nicht mehr als bloß ausführendes Organ, sondern in gewissem Sinne auch als mitverantwortliches und mitinteressiertes Glied usw.
Papst Paul VI, Ansprache bei der 75-Jahrfeier von"Rerum novarum" am 22.5.1966, zitiert nach: Texte zur Katholischen Soziallehre, Köln, Kevelaer 2007, S. 401
Papst Paul VI, Ansprache bei der 75-Jahrfeier von"Rerum novarum" am 22.5.1966, zitiert nach: Texte zur Katholischen Soziallehre, Köln, Kevelaer 2007, S. 401
Mittwoch, 24. August 2016
Tarifrunde Diakonie Niedersachsen 2016
Im zweiten Weg fallen die Tarife nicht vom Himmel, sie müssen erkämpft werden:
Für die anstehende Tarifrunde für die Diakonie in Niedersachsen hat die ver.di-Tarifkommission ihre
Forderungen aufgestellt. Für die 32.000 Beschäftigten in den diakonischen Einrichtungen fordert die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di
- 6 Prozent mehr Gehalt
- Erhöhung der Vergütung für die Auszubildenden um 80 Euro
- Erhöhung des Nachtzuschlages auf 25 Prozent je Stunde
- Anhebung der Entgelte für Berufseinsteiger um die Attraktivität der Berufe zu erhöhen
Den zurzeit gültigen Tarifvertrag Diakonie Niedersachsen (TV DN) gibt es seit September 2014, die Laufzeit endet zum 30. September diesen Jahres. Die Beschäftigten der Diakonie arbeiten in Krankenhäusern, Altenpflegeeinrichtungen, in Einrichtungen der Jugendhilfe, der Behindertenhilfe, der Wohnungslosen- und Flüchtlingshilfe.
„Die Forderungen der Beschäftigten vollziehen das nach, was in anderen Tarifbereichen schon längst vereinbart wurde. Es sind also keine utopischen Forderungen, sondern lediglich das, was in der Gesundheits- und Sozialbranche üblich ist. Damit halten wir Anschluss an die Tarifentwicklung in der sozialen Arbeit“, begründete ver.di-Verhandlungsführerin Annette Klausing die Forderungen.
Die erste Verhandlungsrunde für den Tarifvertrag Diakonie Niedersachsen beginnt bereits am 6. September.
Quelle (und weitere Informationen):
Pressemitteilung Ver.di Niedersachsen-Bremen
Flugblatt als pdf
Recht auf Streik in der Katholischen Kirche
Bei ihrem Einsatz für die berechtigten Forderungen ihrer Mitglieder bedienen sich die Gewerkschaften auch der Methode des Streiks, das heißt der Arbeitsniederlegung als einer Art von Ultimatum, das sich an die zuständigen Organe und vor allem an die Arbeitgeber richtet. Sie wird von der katholischen Soziallehre als eine unter den notwendigen Bedingungen und in den rechten Grenzen erlaubte Methode anerkannt. Auf dieser Grundlage müßte den Arbeitnehmern das Recht auf Streik garantiert werden, ohne daß ihre Teilnahme daran negative Folgen für sie nach sich zieht.
Quelle: Johannes Paul II, Laborem exercens, 20
Quelle: Johannes Paul II, Laborem exercens, 20
Dienstag, 23. August 2016
Arme und Reiche, Barmherzigkeit und Gerechtigkeit
Die Liebe zu den Armen ist mit der ungezügelten Liebe zum Reichtum oder mit dessen egoistischem Gebrauch unvereinbar:
„Ihr aber, ihr Reichen, weint nur und klagt über das Elend, das euch treffen wird. Euer Reichtum verfault, und eure Kleider werden von Motten zerfressen. Euer Gold und Silber verrostet; ihr Rost wird als Zeuge gegen euch. auftreten und euer Fleisch verzehren wie Feuer. Noch in den letzten Tagen sammelt ihr Schätze. Aber der Lohn der Arbeiter, die eure Felder abgemäht haben, der Lohn, den ihr ihnen vorenthalten habt, schreit zum Himmel; die Klagerufe derer, die eure Ernte eingebracht haben, dringen zu den Ohren des Herrn der himmlischen Heere. Ihr habt auf Erden ein üppiges und ausschweifendes Leben geführt, und noch am Schlachttag habt ihr euer Herz gemästet. Ihr habt den Gerechten verurteilt und umgebracht, er aber leistete euch keinen Widerstand" (Jak 5,1-6).Der hl. Johannes Chrysostomus erinnert an diese Pflicht mit den eindringlichen Worten: „Die Armen nicht an seinen Gütern teilhaben lassen, heißt sie bestehlen und ihnen das Leben nehmen. Nicht unsere Güter haben wir in Besitz, sondern die ihrigen" (Laz. 1,6). „Zuerst muß man den Forderungen der Gerechtigkeit Genüge tun, und man darf nicht als Liebesgabe anbieten, was schon aus Gerechtigkeit geschuldet ist" (AA 8).
Quelle: Katechismus der Katholischen Kirche 2445f
Montag, 22. August 2016
Ungleicher Lohn der Caritas-Beschäftigten
...war gestern Thema in NDR-Info Blickpunkt Diesseits
Link zum podcast der Sendung (ab 9:28)
Interessanter Beitrag, der die Konstellation der Caritas im Spannungsfeld Diakonie - öD - private Träger kritisch darstellt.
Link zum podcast der Sendung (ab 9:28)
Interessanter Beitrag, der die Konstellation der Caritas im Spannungsfeld Diakonie - öD - private Träger kritisch darstellt.
Sonntag, 21. August 2016
Oswald von Nell-Breuning zum 3. Weg der Kirchen
Der heutige 25. Todestag von Oswald von Nell-Breuning SJ ist für uns Anlaß, mal wieder an einige Zitate zu errinnern, die Pater Nell-Breunings kritische Einschätzung des arbeitsrechtlichen Sonderwegs der Kirchen dokumentieren:
"Keine noch so idealen Vorstellungen von Dienstgemeinschaft vermögen es zu rechtfertigen, Menschen, die nichts weiter wollen als rechtschaffenen Broterwerb und gutes Fortkommen im Leben, ein religiös bestimmtes Dienstverhältnis aufzunötigen, das mehr Opfer und Verzichte abverlangt und weniger Freiheit und rechtliche Absicherung gewährt als ein Arbeitsverhältnis beim Staat oder in der Wirtschaft."Oswald von Nell-Breuning, Kirchliche Dienstgemeinschaft, Stimmen der Zeit 1977, S. 707
"Die Kirchen sind nicht wie die Unternehmer von Haus aus Arbeitgeber; sie sind vielmehr erst durch die Entwicklung der neueren und neuesten Zeit in diese ihnen an sich fremde Rolle hineingewachsen, ohne sich bis jetzt dieser Tatsache mit allen sich daraus ergebenden Folgewirkungen voll bewusst geworden zu sein. Daraus erklärt sich das Suchen nach dem vermeintlichen „dritten Weg“. Diesen „dritten Weg“ werden sie nicht finden; den „dritten Weg“ gibt es nicht."[Schlußabsatz von: Arbeitnehmer in kirchlichem Dienst*, aus: Klute/Segbers (Hrsg): Gute Arbeit verlangt ihren gerechten Lohn, *Erstveröffentlichung in: Arbeit und Recht. Zeitschrift für Arbeitsrechtspraxis. Heft 11, Januar 1979.]
"Gelänge es der Kirche (den Kirchen), sich zu den Entschluss durchzuringen, auch für ihre Anstalten und Einrichtungen sich des Tarifvertrags als einer vom staatlichen Recht dargebotenen Möglichkeit "zur Wahrung und Förderung der Arbeitsbedingungen" zu bedienen, dann würde(n) sie nach meiner festen Überzeugung nicht nur sich nicht das Allergeringste vergeben, sondern dürfte(n) sich davon einen hohen Gewinn an Ansehen und Vertrauen in breiten Kreisen der Arbeitnehmerschaft versprechen. - Die Unternehmerschaft hat lange gebraucht, um die hohen Vorzüge unseres Tarifvertragssystems zu begreifen, die selbstverständlich auch ihren Preis kosten. Mein dringender Wunsch ist, dass auch bei den Kirchen diese Einsicht sich bald siegreich durchsetzt."
(aus: Oswald von Nell-Breuning SJ, Kirche(n) als Arbeitgeber, Erstveröffentlichung in ötv-magazin 3/1980, S. 33-35, hier zitiert nach Klute/Segbers (Hrsg.) Gute Arbeit verlangt ihren gerechten Lohn, S. 147)
Samstag, 20. August 2016
Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht
Aus gewöhnlich gut unterrichten Kreisen ist zu vernehmen, dass die Dienstgeberseite der Regionalkommission Ost sich mit dem Gedanken trägt, ein Angebot zu machen, mit dem die Vergütung in der Region Ost in wenigen Jahren systematisch dem aktuellen Niveau im Westen angepasst werden könnte. So könnte man zum Beispiel die Vergütungen gemeinsam mit dem Umfang der Wochenarbeitszeit jährlich um einen festen Prozentsatz erhöhen, bis das Westniveau der aktuellen Vergütung erreicht ist. Die Höhe der gesetzlich zulässigen Wochenarbeitszeit erlaubt derzeit völlig problemslos die Anpassung der Ost-West-Vergütung.
Freitag, 19. August 2016
Die Tarifautonomie hat sich bewährt...
...Und ich appelliere an die Tarifparteien, dieses bewährte Instrument ... am Leben zu erhalten. Wer versucht, eine vorübergehende Schwäche des Tarifpartners bis zum Äußersten auszunutzen, mag einem kurzfristigen Kalkül entsprechend schlau handeln, aber er schadet dem Gemeinwohl und mittel- bis langfristig auch sich selbst. Man hört durchaus Klagen von Arbeitnehmern verschiedener Branchen, dass ... Arbeitgeber nicht bereit wären, sich mit den Gewerkschaften an einen Tisch zu setzen, um Tarifverträge neu zu verhandeln ... Wer sich so verhält, darf sich dann aber nicht beklagen, wenn ihm die Politik irgendwann einmal einen gesetzlichen Mindestlohn vorschreibt. ....Reinhard Marx, "Das Kapital - Ein Plädoyer für den Menschen", 2008, S. 123
Donnerstag, 18. August 2016
Während die Einkommen einiger weniger exponentiell steigen, ...
.... sind die der Mehrheit immer weiter entfernt vom Wohlstand dieser glücklichen Minderheit. Dieses Ungleichgewicht geht auf Ideologien zurück, die die absolute Autonomie der Märkte ... verteidigen. Darum bestreiten sie das Kontrollrecht der Staaten, die beauftragt sind, über den Schutz des Gemeinwohls zu wachen.
...
Hinter dieser Haltung verbergen sich die Ablehnung der Ethik und die Ablehnung Gottes. ....
Mittwoch, 17. August 2016
Dienstgemeinschaft verlangt Tarifverträge
Die Dienstgemeinschaft ist ein Ausdruck der Tatsache, dass sich diakonische Einrichtungen und Unternehmen ethischen Anforderungen in besonderer Weise stellen wollen. Der Grundsatz der Dienstgemeinschaft steht Tarifverträgen nicht entgegen. Im Gegenteil. Tarifverträge sind nicht Ausdruck des Konfliktdenkens zweier einander unversöhnlich konträr gegenüberstehender Parteien. Ihr Ziel ist nicht der Konflikt, sondern die Einigung - dies freilich unter fairer und gerechter Berücksichtigung der Interessen beider Seiten. Dienstgemeinschaft richtig verstanden heißt: partizipations- und konsensorientierte Entscheidungsprozesse zu beschreiten. Tarifverträge gehören dazu.
Dienstag, 16. August 2016
Materielle Parität oder "erschlichene" Parität
Die materielle Verhandlungsparität ist jedoch nur dann gewährleistet, wenn auf gleicher Augenhöhe verhandelt wird, das heißt: wenn keine Seite der anderen ihren Willen aufzwingen kann. Dass eine solche Parität in den Verhandlungen der Arbeitsrechtsregelungs-Kommissionen zwischen Dienstgeber- und Mitarbeiterseite existiert, kann zu Recht bezweifelt werden.
Montag, 15. August 2016
Gewerkschaften, die sich für die wirtschaftlichen Ansprüche der Arbeitnehmer einsetzen...
Gewerkschaften, die sich für die wirtschaftlichen Ansprüche der Arbeitnehmer einsetzen, führen keinen Kampf gegen andere, sondern nehmen teil am Kampf für die soziale Gerechtigkeit.
Sonntag, 14. August 2016
Sonntagsnotizen
Zeit-Online hat in dieser Woche sich in zwei bemerkenswerten Artikeln von Daniel Drepper mit der Situation in Altenheimen auseinandergesetzt:
Dazu passt dann auch eine Meldung von Radio Bremen:
- Ausgepflegt
Tausende Pfleger in Deutschland sind ausgebrannt und geben auf. Menschenwürde im Heim? Oft unmöglich. Das System erdrückt Bewohner und Betreuer. Zwei Pfleger berichten. - Pflegeheime in Deutschland: Wer gut pflegt, legt drauf
Ein schlecht bewertetes Hotel bucht kaum jemand. Warum funktioniert das nicht für Pflegeheime? Drei Probleme müsste man lösen, damit Qualität sich durchsetzt.
Leider nicht online verfügbar ist ein großer Beitrag in der gedruckten Zeit in dieser Woche, in dem Moritz Herrmann seine Mutter, die sich als Krankenschwester seit 30 Jahren in der ambulanten Pflege um alte Menschen kümmert, auf ihrer letzten Schicht begleitet und sich der Frage widmet: "Was ist das für ein Job, der eine wie sie zum Aufgeben zwingt?"
Die Zeit, 11. August 2016, Seite 53
Offener Brief
Diakoniemitarbeiter wehren sich gegen Lohnkürzungen
In einem offenen Brief wenden sich die Mitarbeiter diakonischer Einrichtungen an die Öffentlichkeit: Ihnen drohen massive Lohneinbußen, insbesondere im Bereich der Pflege. Die Arbeitgeber begründen dies mit dem Erhalt der Arbeitsplätze. Die Gewerkschaft Verdi Bremen sieht aber ganz andere Motive.
...
Samstag, 13. August 2016
Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht
Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass die Caritas nie die Absicht gehabt habe, mit der 2008 eingeführten Regionalisierung der Arbeitsrechtlichen Kommission einzelne Regionen schlechter zu stellen als die anderen, vielmehr habe man mit der Regionalisierung die Absicht verbunden, jene andere besser zu stellen als die übrigen. Die Entwicklung seit 2008 habe auch deutlich gemacht, dass eine undifferenzierte Gleichbehandlung der Regionalisierung schweren Schaden zufügen würde.
Vorletztes Gerücht
Vorletztes Gerücht
Freitag, 12. August 2016
Helios-Konzern scheitert mit Ausschlussverfahren gegen Betriebsratsmitglied
Der Fall ist sicher nicht nur für den Bereich privater Kliniken und den Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes von Interesse, sondern auch für kirchliche Gesundheits-/Pflege-/Sozialkonzerne. Auch dort soll es knappe Personaldecken, Gefährdungsanzeigen und unerfreuliche Reaktionen auf solche geben...
Helios-Klinikum Salzgitter
34 Patienten - versorgt nur von einer Krankenschwester und einer Auszubildenden? Das Helios Klinikum Salzgitter findet das ganz normal und wollte das Betriebsratsmitglied Jana aus dem Betriebsrat ausschließen lassen, nachdem Jana im April 2015 der betroffenen Krankenschwester bei der Abfassung einer sog. Gefährdungsanzeige behilflich war.Das Arbeitsgericht Braunschweig hat in seiner heutigen Verhandlung diesen Antrag abgewiesen. Jana habe keinen Pflichtverstoß begangen, sondern ihre Aufgaben als Betriebsrat ordnungsgemäß wahrgenommen.
Donnerstag, 11. August 2016
Caritas-Krankenhaus behindert gewerkschaftliche Betätigung
Dominikus Krankenhaus gegen Grundgesetz – Caritas-Krankenhaus behindert gewerkschaftliche Betätigung
In der Auseinandersetzung um die Schließung der Dominikus Servicegesellschaft (DSG) behindert die Geschäftsleitung des Dominikus Krankenhauses die gewerkschaftliche Betätigung der betroffenen Kolleginnen und Kollegen.
In einem offiziellen Schreiben an die Beschäftigten wird diesen von der Geschäftsführung Frau van Schewick verboten „ohne Zustimmung der Geschäftsführung“, Flugblätter zu verteilen. Die Beschäftigten werden darüber hinaus angewiesen, „nicht autorisierte Zettel und Flyer (…) sofort zu entfernen“.
Das Verteilen von Gewerkschaftinformationen im Betrieb gehört zu den Kernbestandteilen des gewerkschaftlichen Betätigungsrechts, das durch Art. 9, Abs. 3 des Grundgesetzes geschützt ist. Mit dem Schreiben schränkt die Geschäftsführung dieses Grundrecht ein und fordert die Beschäftigten auf, sich daran zu beteiligen.
„Dass in einigen christlichen Häusern noch Lernbedarf in Bezug auf gewerkschaftliche Betätigungsrechte besteht, ist leider nicht neu. Dass aber in einem offiziellen Schreiben eine Geschäftsführung deren Einrichtung zum Caritasverband gehört, zu Grundgesetzverletzungen aufgefordert wird, ist schon ein starkes Stück.“ erklärt hierzu der zuständige Gewerkschaftssekretär Kalle Kunkel.
ver.di hatte die Geschäftsführung aufgefordert, das entsprechende Schreiben zurückzunehmen und dies gegenüber der Gewerkschaft zu bestätigen. Dieser Aufforderung ist die Geschäftsführung nicht gefolgt.
„Dieser Schritt der Geschäftsführung zeigt ihr schlechtes Gewissen. Eine öffentliche Auseinandersetzung über die Kündigung der Kolleginnen und Kollegen aus der DSG ist offensichtlich nicht gewollt. Dies zeigt uns, dass es richtig ist, weiter auf das unsoziale Gebaren dieses christlichen Hauses hinzuweisen.“, so Kunkel abschließend.
Quelle:
Ver.di-Pressemitteilung 9. August 2016
Die Auseinandersetzungen in und um das katholische Dominikus Krankenhaus in Berlin waren bereits am 10. Juli Thema im Blog: Medienrückblick - Dominikus kündigt Beschäftigte
Mittwoch, 10. August 2016
Das Versöhnungsprinzip im Arbeitskampf
"Wenn geltend gemacht wird, ein Arbeitskampf lasse sich schlecht mit den Prinzipien christlicher Nächstenliebe und Versöhnung vereinbaren, so ist dem entgegenzuhalten, dass Unversöhnlichkeit und Lieblosigkeit in dem Lohnkonflikt begründet sind, der zum Arbeitskampf führt. Die Arbeitnehmer sind in diesem Konflikt strukturell unterlegen und greifen zu Arbeitskampfmaßnahmen, weil sie nur auf diesem Wege eine gleich starke Verhandlungsposition erlangen können. Verwehrt ihnen der strukturell überlegene Arbeitgeber diesen Ausweg, dann nimmt er ihnen die Chance auf einen fairen Abschluss. Hierfür das Prinzip der Nächstenliebe zu bemühen, mag weltlicher Kritik entzogen sein. Bei der Gewichtung dieses Aspekts bleibt aber zu berücksichtigen, dass auch die Arbeitgeberseite Nächstenliebe und Rücksichtnahme schuldet und es grundsätzlich nicht aufklärbar ist, welche Seite bei der Entstehung des Konflikts es daran hat fehlen lassen. Viele Arbeitnehmer kämpfen zudem auch für ihre Familien, denen gegenüber sie – fraglos in Übereinstimmung mit christlicher Moral – eine stärkere Loyalitätsbindung empfinden als gegenüber ihrem Arbeitgeber.Insgesamt wirkt die Begründung des kirchlichen Standpunktes mit dem Prinzip der Nächstenliebe und Versöhnung bei näherer Betrachtung wenig überzeugend. Ein Arbeitgeber, der in einem Konflikt um Arbeitsbedingungen Nächstenliebe von seinen Arbeitnehmern einfordert, schiebt ihnen damit einseitig die Verantwortung an der Entstehung des Konflikts zu. Indem er ihnen die ihnen zu Gebote stehenden Druckmittel nimmt, unterwirft er sie zugleich seinen Herrschaftsinteressen."
Dienstag, 9. August 2016
Kirchliche Sozialkonzerne und ihre Rolle bei der Zersplitterung der Tariflandschaft im Sozialsektor
Kirchliche Sozialkonzerne unterliegen in ihren wirtschaftlichen Tätigkeiten den gleichen Anforderungen und Gestaltungsbedingungen wie die Sozialkonzerne anderer Leistungsanbieter im Sozialsektor. Die von der Kirche und ihren Verbänden behauptete Besonderheit mit Blick auf corporate identity, Leitbild und Werteorientierung spielt in der prak tischen Marktperformance schon lange keine besondere Rolle mehr: »structure follows function«- so hat ein Direktor eines Diözesancaritasverbandes diese Entwicklung einmal gekennzeichnet (Manderscheid 2005) und die faktische Entwicklung in der Sozialwirtschaft gibt ihm Recht. Anstatt in dieser Situation das bestehende ordnungspolitische Defizit im Sozialsektor, das Fehlen eines flächendeckenden Branchentarifvertrages, offensiv anzugehen und für dessen Realisierung die Vor aussetzungen zu schaffen, insistieren die Kirchen und ihre Verbände mit Verweis auf das kirchliche Selbstbestimmungsrecht darauf, dass in den kirchlichen Sozialkonzernen das Konzept der Dienstgemeinschaft zur Anwendung kommen müsse. Anstatt in Tarifverträgen mit den Gewerkschaften ein Zeichen dafür zu setzen,dass man der gegenwärtigen Zersplitterung der Tariflandschaft im Sozialsektor entgegen wirken will, werden die Tarife privater Anbieter zum Beweis dafür genommen,dass sich der Dritte Weg bewährt habe.
Montag, 8. August 2016
Ohne Tariffähigkeit ist jede Debatte über gerechten Lohn für die Katz
...sagt Friedhelm Hengsbach SJ;
zitiert aus dem Bericht über eine Diskussionveranstaltung der Christen in der SPD Baden-Württemberg von 2007 zum Thema gerechter Lohn.
Sonntag, 7. August 2016
Gewerkschaft für Anfänger: Was ist Personalbemessung?
Die Kinderreporterinnen Elisabeth und Edda haben sich gefragt: Was ist eigentlich eine Personalbemessung? Hat das etwa was mit der Göße des Personals zu tun oder doch nicht? Elisabeth und Edda haben versucht eine Erklärung zu finden und Antworten bekommen. Am Ende sind sie ganz schön fertig: Den Film gibt es hier:
Was ist Personalbemessung?
Samstag, 6. August 2016
Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht
Aus gewöhnlich gut unterrichten Kreisen ist zu vernehmen, dass die Entscheidung dreier katholischer bayerischer Bischöfe, die novellierte Grundordnung für ihre Diözesen dann doch noch zu übernehmen, weniger der seinerzeit in Regensburg tagende Delegiertenversammlung des Deutschen Caritasverbandes als Willkommensgabe geschuldet gewesen sei, sondern sich vielmehr der Einsicht verdankt habe, dass die novellierte Grundordnung keine einschneidenden Verbesserungen für die Beschäftigten beinhaltet habe und insbesondere mit der Fortführung des Regel-Ausnahme-Konzepts die bewährte Rechtsunsicherheit für die Beschäftigten als Quell der Gnade und der Furcht erhalten geblieben sei.
Vorletztes Gerücht
Vorletztes Gerücht
Freitag, 5. August 2016
Donnerstag, 4. August 2016
Der 3. Weg im Katholischen Erwachsenenkatechismus
"Koalitionsrecht, Streik und Aussperrung
In der modernen Wirtschaft und Gesellschaft richten sich viele Bemühungen auf die Gewährleistung von Rechten: das Recht auf angemessenen Lohn für geleistete Arbeit sowie auf Freizeit und Erholung, auf Ruhestandsund Altersbezüge, auf humane Arbeitsbedingungen und Produktionsverfahren, auf Mitwirkung in Betrieb und Unternehmen. Daran, wie diese Rechte gewährleistet und ausgefüllt werden und wie die Arbeit selbst ausgeführt wird, entscheidet sich zu einem erheblichen Teil, in welchem Maße in einem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen System Gerechtigkeit verwirklicht wird.
Mittwoch, 3. August 2016
Warum fehlt es der katholischen Soziallehre trotz ihres überzeugenden Wahrheitsgehalts an Glaubwürdigkeit?
"Warum fehlt es der katholischen Soziallehre trotz ihres überzeugenden Wahrheitsgehalts an Glaubwürdigkeit? Die Welt fragt, ob die Taten den Worten entsprechen. Und da liegt - Gott sei es geklagt - die entscheidende Schwäche der katholischen Soziallehre; allzuweit bleiben die Taten hinter den Worten zurück, nicht selten widersprechen sie ihnen gerade zu. Nicht nur in breitesten Kreisen des Kirchenvolkes, sondern gerade auch im Klerus und in den religiösen Orden und Kongregationen herrscht vielfach ein erschreckender Mangel an sozialem Verantwortungsbewußtsein, und es wird gar nicht selten ein Beispiel sozialen oder richtiger gesagt asozialen Verhaltens gegeben, das unsere Soziallehre zu heuchlerischem Geschwätz abwertet.
Dienstag, 2. August 2016
Montag, 1. August 2016
Caritas - 2.Weg/3. Weg - der Stand der Dinge in den Tarifrunden 2015-2016 - Update 1. August 2016
Inzwischen hatten alle Regionalkommissonen den Beschluss der Bundeskommission vom 16. Juni 2016 auf den Tagesordnungen ihrer Sitzungen.
Keine Ergebnisse gab es
- am 30.6.2016 in der Region Ost
- am 30.6.2016 in der Region Mitte
Ergebnisse gab es
- am 22. Juni 2016 in der Region Nord
- am 5. Juli 2016 in der Region NRW
- am 7. Juli 2016 in der Region Bawü
- am 13. Juli 2016 in der Region Bayern
Die Einigung im öffentlichen Dienst erfolgte am 29. April 2016
Keine Ergebnisse gab es
- am 30.6.2016 in der Region Ost
- am 30.6.2016 in der Region Mitte
Ergebnisse gab es
- am 22. Juni 2016 in der Region Nord
- am 5. Juli 2016 in der Region NRW
- am 7. Juli 2016 in der Region Bawü
- am 13. Juli 2016 in der Region Bayern
Die Einigung im öffentlichen Dienst erfolgte am 29. April 2016
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