Freitag, 29. November 2013

Fw: ver.di NEWS 17/2013

 
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mehr als zwei Monate nach der Bundestagswahl liegt der
Koalitionsvertrag vor. Zustimmen müssen allerdings noch die
SPD-Mitglieder. Der DGB-Vorsitzende Michael Sommer bewertet
das 185-Seiten-starke Papier weitgehend positiv. Immerhin
werde das Tarifvertragssystem gestärkt, unter anderem durch
die geplante Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns.
Der Koalitionsvertrags ist das Schwerpunktthema der aktuellen
Ausgabe der „ver.di News“ (Nummer 17_2013).
Die elektronische Version der aktuellen Ausgabe ist unter
http://www.verdi-news.de/abonnenten.html soeben im Internet
freigeschaltet worden.
 

Donnerstag, 28. November 2013

EVANGELII GAUDIUM - und Gefahren der Weltlichkeit

Langsam breitet sich die Erkenntnis aus - auch Papst Franziskus wandelt in den Spuren Benedikts. Wer das jemals bezweifelt hat, der wird durch das Papstschreiben "Evangelii Gaudium" belehrt:

Mittwoch, 27. November 2013

Vollversammlung der Bayer. Regional-KODA 27.-28.11.2013

Aufweichung der Grundordnung durch Beratungsgremium der Bischöfe?

Wie aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen zu erfahren war, gibt es Bestrebungen um Bereich der katholischen Kirche, durch KODA-Beschluss eine Ausnahme vom bischöflichen Gesetz "Grundordnung" zu gewähren. Damit soll kirchlichen Arbeitgebern, die sich schon seit Jahren über kirchenrechtliche Vorgaben hinwegsetzen, über den 31.12.2013 hinaus diese Missachtung ermöglicht und sogar legalisiert werden.

Sonntag, 24. November 2013

Papst Franziskus: Die „Mystik“ in der katholischen Soziallehre

Eine „Sozialenzyklika im Kleinen“ hat Papst Franziskus am Donnerstagabend in Form einer Videobotschaft verbreitet. Er fasste darin einige Punkte der katholischen Soziallehre zusammen, die er mit neuen Perspektiven und Interpretationen versah. Im Einzelnen sprach der Papst über sein Bild der Globalisierung, über die gesellschaftliche Rolle jugendlicher und alter Menschen, über Solidarität, die heutzutage geradezu als „Schimpfwort“ gelte, und er ermutigte ausdrücklich die Wirtschaftsform der christlichen Genossenschaft.

Freitag, 22. November 2013

Prozession der Lohnsklaven: Proteste mit Gottes Segen

Das Video gibt es hier

Auf dem Bundesparteitag der SPD wurden Beschlüsse zum Kirchlichen Arbeitsrecht gefasst:

"Allgemeine Arbeitnehmerrechte müssen auch für Einrichtungen der Kirchen und Religionsgemeinschaften gelten. Das betrifft insbesondere das Streikrecht und die betriebliche Mitbestimmung" wird dazu der Vorsitzende der SPD Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen, MdB Klaus Barthel, in EPD Sozial Nr. 47 vom 22.11.2013 zitiert. Wir dokumentieren die Beschlüsse im Wortlaut:

Donnerstag, 21. November 2013

Dienstag, 19. November 2013

Gescheiterte Verhandlungen NordOst - 30.000 Caritas-Mitarbeiter erhalten bis zu 14 Prozent weniger Geld als West-Kollegen

"Nach 18 Monaten ergebnisloser Verhandlungen und Vermittlungen bei der Caritas steht der Sonderweg der Katholischen Kirche im Arbeitsrecht für den Norden und Osten vor dem Scheitern."
Mit diesem Absatz endet die Pressemeldung der Mitarbeiterseite!
Der gesamte Text ist abrufbar unter www.akmas.de!

----------- "Und geben Sie den Hinweis auf diesen Blog auch an Freunde und Kolleginnen und Kollegen weiter! Denn nur in einer großen Gemeinschaft kommen wir voran!" FlyerzumBlog

Gesundheit braucht genug Personal

Ein Riesentransparent hängt seit dem 8. November am ver.di-Haus in Berlin. Darauf steht "Gesundheit braucht genug Personal - Personalbemessung per Gesetz"!

mehr: *klick*

Montag, 18. November 2013

Die Caritas im Aufbruch - caritas-verdianer bringen ver.di-Hauptamtliche bei ihren Leitungen ins Spiel

Ein großer Tag in einer Caritas-Einrichtung: Sylvia Bühler, unsere Bundesvorsitzende im Fachbereich 3 "Gesundheit, soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen" besuchte die Rehaklinik "Alpenklinik Santa Maria" in Oberjoch, Bad Hindelang.
Wie die Redaktion erfahren hat, setzten sich Mitglieder der dortigen ver.di-Betriebsgruppe, als sie hörten, dass Sylvia Bühler ins Allgäu kommt, dafür ein, dass sie von der Klinikleitung auch in ihre Einrichtung eingeladen wird. Es sollte klar werden, dass die schwierige Situation der Reha nur mit dem Engagement von ver.di gegenüber der Politik gelöst werden kann.
Das ist eine neue Qualität der Problemlösung:

Samstag, 16. November 2013

Die Würde des Menschen ist unantastbar - "es sei denn, er ist altersdement oder sonst sehr pflegebedürftig"

mit diesem Ausspruch, wiedergegeben im Leitartikel auf der ersten Seite, berichtet die SÜDDEUTSCHE ZEITUNG heute unter dem Titel "Richter als Altenpfleger" von einer Disseration der Rechtswissenschaftlerin Susanne Moritz am Regensburger Lehrstuhl für Öffentliches Recht.

UNI Global Union Durchbruch-Auszeichnung 2013 für Ver.di

UNI global union (UNI) ist ein internationaler Gewerkschaftsdachverband. Weltweit sind 900 Gewerkschaften mit mehr als 14 Millionen Mitgliedern Partner von UNI global union

UNI Global Union-Durchbruch-Auszeichnungen

Die UNI Global Union-Durchbruch-Auszeichnungen belohnen UNI- Mitgliedsorgani­sation, die außerordentliche Organisierungserfolge bei der Verwirklichung der UNI Global Union-Durchbruch-Strategie erzielten.

Freitag, 15. November 2013

Die evangelische Doppelstrategie

titelt Publik-Forum und führt weiter aus:
Hartes Gesetz und unverbindliche Lyrik:

Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland hat in Düsseldorf einen Doppelbeschluss zum Kirchenrecht gefasst. Streiks sind weiter verboten; der Dritte Weg zur Lohnfindung bleibt. Doch neue Diakonie-Tarifverträge sind nicht mehr in weiter Ferne
...

Katakombenpakt - Kirche für die Armen und "Entweltlichung"

Am 16. November 1965 – drei Wochen vor dem Abschluss des II. Vatikanischen Konzils – trafen sich in den Domitilla-Katakomben außerhalb Roms 40 Bischöfe der ganzen Welt. Sie griffen ein Leitwort auf, das Johannes XXIII. einige Jahre vorher ausgegeben hatte.

Johannes hatte das Leitwort von einer “Kirche der Armen” in seiner Rundfunkansprache vier Wochen vor der Eröffnung des II. Vatikanischen Konzils am 11. Sept. 1962 ausgegeben. Er meinte damit keine Sonderkirche, die im Gegensatz zu einer anderen Kirche oder zu einer anderen Gruppierung in der Kirche steht – etwa die Armen gegen die Reichen oder die Laien gegen die Priester. Sondern er wollte darauf aufmerksam machen, dass die Armen die Kirche überhaupt repräsentierten. Sie sind die Mehrheit des Volkes Gottes in der heutigen Welt. Mehrfach hat er auch Kardinal Lercaro aufgefordert, zu diesem Thema im Konzil zu sprechen. ...
Quelle *klick*

Papst Franziskus scheint diesen Ansatz zu verfolgen. Bei seiner ersten Pressekonferenz am 16. März 2013 sagte er:
„Ich möchte eine arme Kirche und eine Kirche für die Armen.“
Auch die Wahl seines Papstnamens steht für das Programm einer Kirche, die auf Reichtum und Privilegien verzichtet, um für die Armen da sein zu können.

Was aber ist eine Kirche für die Armen?

Donnerstag, 14. November 2013

sopoaktuell Nr. 154 "Mindestlohn und Mütterrente - Appell zu den Koalitionsverhandlungen"

 
 
sopoaktuell Nr. 154

Mindestlohn und Mütterrente
Appell zu den Koalitionsverhandlungen


Betreff: Flashmob bundesweit Sa 16.11. Pflege am Boden

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Entlastung der Beschäftigten in der Alten- und Krankenpflege ist für uns das zentrale Thema. Derzeit konzentrieren wir uns darauf, dass im Koalitionsvertrag eine gesetzliche Personalbemessung vorgesehen wird. Jetzt zieht eine Idee Kreise: Flashmob „Pflege am Boden“. Was an verschiedenen Orten schon lokal gelaufen ist (z.B. Uniklinik Tübingen am 6.11.2013) wird jetzt von vielen aufgegriffen. U.a. macht es auf facebook die Runde und wir werben seit heute auch auf der Internetseite des Fachbereichs Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen dafür:

Flashmob Pflege am Boden
Samstag 16.November 2013 von 11:55 Uhr bis 12:05 Uhr
HINLEGEN! Bundesweit in allen Einkaufsstrassen

Derzeit wissen wir von Aktionen in Bad Wildungen, Berlin, Kempten, ... stündlich werden es mehr.
Stattgefunden haben schon Aktionen in Bielefeld, Dortmund, Essen, Frankfurt, Köln, Langenfeld, Minden, Münster, Siegen, Tübingen.

EKD-Synode beharrt auf Sonderweg - aber auch Tarifverträge sollen künftig möglich sein

Wie sich aus der Überschrift zur Pressemitteilung der EKD vom 10. November 2013 ergibt, möchten "Kirche und Diakonie auf die Gewerkschaften zugehen."

Die Kirchenspitze bleibt allerdings weiterhin auf Ausgrenzungskurs.
In dem der Synode vorgelegten >> Bericht wird die in dem Gesetzentwurf zur Regelung des Arbeitsrechts vorgesehene Gleichberechtigung von kirchlichen Tarifverträgen und des Dritten Weges über Arbeitsrechtliche Kommissionen behauptet. Die Gewerkschaften erhielten im Dritten Weg „gute Möglichkeiten der koalitionsmäßigen Betätigung“. Sie seien in den Einrichtungen willkommen, um zu informieren und zu werben. Auch würden die Rechte der Mitarbeitervertretungen gestärkt.<<

Damit setzt sich der Berichterstatter sowohl über geltendes Recht wie auch über die höchstrichterliche Rechtsprechung hinweg. Die Regelungen des "Dritten Weges" sind nämlich keine Tarifverträge und stehen diesen auch nicht gleich. Es handelt sich vielmehr nur um "Allgemeine Geschäftsbedingungen", die vom Arbeitgeber in den Arbeitsverträgen zugrunde gelegt werden (statt vieler vgl. BAG, Urteil vom 17. 11. 2005 - 6 AZR 160/05, Rd.Nr. 1 Buchst. b) der Begründung sowie BAG Urt. v. 09.Okt. 2012, Az 3 AZR 493/10 Nr. 2 a (Rd.Nr. 125) der Begründung )

Mittwoch, 13. November 2013

Es geht in der Caritas voran - eine erfreuliche e-mail zum "nachmachen"

Wir in der Caritas brauchen ver.di! Und deshalb muss ver.di Gelegenheit bekommen, zu uns zu kommen!
Und das Erfreuliche ist, immer mehr Kolleginnen und Kollegen schaffen in ihren Einrichtungen die Voraussetzungen dafür.
Dazu einen "anomysierten"  Erfahrungsbericht aus der Praxis, der in der Redaktion eingegangen ist:

Minijobs und Schwarzarbeit - Arbeits- und Gesundheitsschutz

sopoaktuell Nr. 153

Bekämpfung illegaler Beschäftigung erfordert gemeinsame Anstrengungen

 
Ende Oktober hat der Deutsche Bundestag den „12. Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung“ entgegen genommen. Die Stellungnahmen der DGB-Gewerkschaften haben dazu beigetragen, dass der Bericht kritischer als die vorherigen Berichte ausgefallen ist.
 
Mehr dazu in unserer sopoaktuell Nr. 153 – wie immer – unter www.sopo.verdi.de.

sopoaktuell Nr. 152

Kurswechsel beim Arbeits- und Gesundheitsschutz: Europa tritt auf die Bremse

 
Die Europäische Union (EU) hat im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in den letzten Jahrzehnten eine fortschrittliche Politik verfolgt. Nicht nur das geltende Arbeitsschutzgesetz, sondern auch eine Vielzahl von Verordnungen und Vorschriften im deutschen Recht basieren auf verpflichtenden europäischen Regelungen. Diese müssen in den Mitgliedsstaaten der EU mit einheitlichen Mindeststandards umgesetzt werden und stellen somit eine wichtige Grundlage der sozialen Harmonisierung dar. Nun aber hat die Kommission in Abkehr von der bisherigen Linie angekündigt, von weiteren verbindlichen europäischen Arbeitsschutzvorschriften absehen zu wollen. Es sei außerdem geplant die bestehenden Vorschriften daraufhin zu überprüfen, ob sie der Wettbewerbsfähigkeit schaden.
 
Mehr dazu in unserer sopoaktuell Nr. 152 – wie immer – unter www.sopo.verdi.de.

Dienstag, 12. November 2013

Nachtrag zum Montag - Mindestlohn - Tarifvertrag stärken

Die Frankfurter Rundschau hat dazu vor einigen Tagen folgenden Beitrag gebracht:
(Zitat)
Gastbeitrag
Den Tarifvertrag stärken  Von Reinhard Bispinck
Mindestlohn allein reicht nicht aus. Auch das System allgemeinverbindlicher Vereinbarungen muss wirksamer werden.
(Zitat Ende)
 

17.000 Unterschriften für Tarifverträge an Vize-Präses der EKD-Synode übergeben - heute Entscheidung

Erfolgreiche Aktion in Düsseldorf ***17 000 Unterschriften übergeben***

Die Kolleginnen und Kollegen in ver.di haben Flagge gezeigt und klare Botschaften in Richtung Evangelische Kirche transportiert.

Mehr könnt Ihr nachlesen unter
http://www.streikrecht-ist-grundrecht.de/

Dort findet ihr auch die Pressemeldung von Sylvia Bühler zur Synode. Sie fordert die Synodalen auf, gegen die vorgelegten Kirchengesetze zu stimmen. Diese blieben "weit hinter den Anforderungen des Bundesarbeitsgerichts zu den Rechten der Gewerkschaften" zurück.

Montag, 11. November 2013

Mindestlohn - gesetzlich oder tariflich?

 die ak.mas erneuert ihre Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn. Das überrascht - ist doch die Vereinbarung höherer Mindestlöhne gegen das gemeinsame "Tauziehen" von Caritas (Lodde und Schwendele) und ver.di (Paschke) letztendlich auch an der Diakonie gescheitert. Die Mindestlöhne für Fensterputzer (Gebäudereinigung) sind höher als der Mindestlohn in der Pflege. Die auch hier gezeigte Blockadehaltung der Diakonie war ursächlich für die Streikaufrufe in diakonischen Einrichtungen. Trotzdem möchte die AK-MAS diesen bisher nur wenig erfolgfreichen Weg weiter gehen und gibt hierzu folgende Pressemitteilung heraus:

Sonntag, 10. November 2013

Samstag, 9. November 2013

Koalition will Krankenhäuser schließen

das berichtet jedenfalls n-tv:
"Die Experten Spahn und Lauterbach leiten in den Koalitionsverhandlungen die Arbeitsgruppe Gesundheit und Pflege. In einem Punkt sind sie sich bereits einig: In Deutschland gibt es zu viele Krankenhäuser. Wenn eine Abteilung schlecht ist, solle sie geschlossen werden."

9. November - Glückstage für Deutschland

... und das betrifft nicht nur Hitlers vergeblichen Griff nach der Macht am 9. November 1923. Der Nazi-Aufstand im November 1923 scheiterte auch am beherzten Eingreifen von engagierten Katholiken wie der bayerisch-schwedischen Sozialpolitikerin Ellen Ammann.  

Eine der lange andauernden Folgen der - wenige Jahre später erfolgreichen - Machtergreifung ist erst am 9. November 1989 gefallen:
„Und im Übrigen: Die Grenze ist auf“

Lasst uns an diesem Tag auch daran denken, die Mauer zwischen der katholischen Kirche und unserer Gewerkschaft zu fällen. Ver.di hat schon im Oktober 2010 mit der Stellungnahme zur Novellierung der Grundordnung ein Gesprächsangebot an die Bischöfe abgegeben.
Bisher ohne Echo?

Wer die Stellungnahme nachlesen will:
sie ist im Kircheninfo Nr. 15 vom Herbst 2010, auf S. 18, abgedruckt

9. November - Schandtage für Deutschland

... und das betrifft nicht Hitlers vergeblichen Griff nach der Macht am 9. November 1923. Der Nazi-Aufstand im November 1923 scheiterte auch am beherzten Eingreifen von engagierten Katholiken wie der bayerisch-schwedischen Sozialpolitikerin Ellen Ammann.  "Ammann sorgte dafür, dass Einheiten der Reichswehr nach München verlegt wurden. Und sie organisierte ein Auto, das die Regierung in ein Ausweichquartier nach Regensburg brachte. Hätte Amman gezögert, die Politiker um Franz Matt wären wohl von den Nationalsozialisten überrascht worden. Und der Putschversuch Hitlers hätte womöglich ein anderes Ende genommen."

"Amman gründete mit anderen Frauen den "Marianischen Mädchenschutzverein", aus dem unter anderem die erste katholische Bahnhofsmission Deutschlands entstand. Mädchen vom Land, die in der Stadt Arbeit suchten, sollten vor unsittlichen Angeboten und Ausbeutern geschützt werden. 1904 gründete Ammann den Münchner Zweig des Katholischen Deutschen Frauenbundes (KDFB), um politisch für die Rechte von Frauen einzutreten."
Quelle  http://www.sueddeutsche.de/muenchen/jahre-nach-hitlerputsch-vergessene-widerstandskaempferin-1.1814405

Leider war der mutige Einsatz nicht von dauerhaftem Erfolg. 15 Jahre später, folgten die Novemberpogrome 1938 – bezogen auf die Nacht vom 9. auf den 10. November 1938, auch (Reichs-)Kristallnacht oder Reichspogromnacht genannt. Sie markieren den Beginn der systematischen Verfolgung deutscher und europäischer Juden.

Und sie markierten mit der Sprachlosigkeit der Bischöfe und anderer Vertreter der katholischen Kirche zu diesen Terrorakten die Kapitulation der deutschen Katholiken vor dem nationalsozialistischen Terror.

Die Einführung der TO/A und TO/B  (in Köln, mit Wirkung vom 1.4.1939) war eine der Folgen dieser Kapitulation, die heute noch nachwirkt.

Wie lange noch?

Neue Drei ist da

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
 
Die neue Drei ist da - und jetzt nicht nur über das Mitgliedernetz abrufbar
Die neue Drei ist online. Steigt ein mit den Leitartikeln: "Mehr Personal - sofort", da geht es um unsere Unterschriften für eine Personalbemessung und der Aktion in Berlin, einen kleiner Bericht von der Saarbrücker Demo am 12.10. und natürlich auch die kleine Kolumne Ganz vorn und dann das Schwarze Brett mit allen Infos zur Überstundenproblematik und die
 

Chance zum Wechsel


Katholische Einrichtungen müssen sich entscheiden: Betriebsverfassungsgesetz oder kirchlicher Sonderweg
 
 

Freitag, 8. November 2013

Die Beschlüsse der AK-Bundeskommission (AVR Caritas) vom 10. Oktober 2013 eingearbeitet

 
 
 KollegKollege Wolfram Schiering hat die Beschlüsse der AK-Bundeskommission vom 10. Oktober 2013 auf seiner homepage in die AVR Caritas
eingearbeitet - siehe

http://schiering.org/arhilfen/gesetz/avr/avr.htm

Unter Anderem ab 1.11.2013 Anlagen 31, 32, 33 Leistungsentgelt /
Sozialkomponente neu, ab 01.01.2014 AVR Anlage 23 (Fahrdienste) neu

Wichtiger Hinweis:
Beschlüsse der AK Bundeskommission werden erst rechtswirksam, wenn sie vom jeweiligen Diözesanbischof in Kraft gesetzt (promuligert) werden.
Im Amtsblatt für das Erzbistum München und Freising Nr. 12 v. 31. Oktober 2013 wurden z.B. nur für das Erzbistum in Kraft gesetzt:
- Beschlüsse der Bundeskommission vom 13.06.2013
-- Übernahme des Tarifabschlusses des TV-Ärzte / VKA (Empfehlungsbeschluss)
-- Verschwiegenheitspflicht und Aussagegenehmigung in seelsorgerlichen Angelegenheiten
- ein Beschluss der Regionalkommission vom 02.07.2013
-- Übernahme des Beschlusses der Bundeskommission zum Tarifabschluss TV-Ärzte / VKA

Evangelischer Alleingang

unter diesem Titel setzt sich PUBLIK FORUM mit den Vorschlägen zur evangelischen Synode auseinander - deren Zielsetzung nicht die Kooperation mit den Gewerkschaften sondern der weitere Ausschluss von gewerkschaftlicher Beteiligung ist.

PUBLIK FORUM schreibt dazu:

Evangelischer Alleingang

Kirchenjuristen legen ein neues evangelisches Arbeitsrecht vor – ohne Beteiligung der Mitarbeiter. Und ohne Streikrecht. Wird das die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland Mitte November absegnen? Es spricht manches dafür
 
Mehr hier => Link   

Dazu ein ein Kommentar von Christoph Fleischmann:
"...
Die in der Diakonischen Konferenz versammelten diakonischen Arbeitgeber wollten schnell handeln, um das spezifisch kirchliche Verfahren der Lohnfestsetzung, den sogenannten Dritten Weg, "streiksicher" zu machen. 
...
 Aber die bundesweiten Kirchen- und Diakonieleitungen haben diese Verständigung bisher nicht wirklich gesucht, sondern neue Gesetze und Ordnungen gestrickt, um so einseitig Fakten zu schaffen. Ein riskanter Weg.
..."
 

Donnerstag, 7. November 2013

Sonderweg der Kirchen ist ethisch und theologisch nicht zu rechtfertigen

Sozialethiker warnt vor Glaubwürdigkeitsproblemen

Prof. Dr. Hartmut Kreß, Professor für Sozialethik an der Universität Bonn hat sich in einem Gutachten für die Hans-Böckler-Stiftung mit den Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts auseinandergesetzt.

Er stellt fest, "dass die Kirchen für ihren Binnenbereich und daher auch für ihr Arbeitsrecht bis heute die Grund- und Menschenrechte nicht anerkennen". Seiner Analyse zufolge ist diese Position weder sozial- und rechtsethisch noch theologisch zu rechtfertigen.

Link zur Pressemeldung der Hans-Böckler-Stiftung

Mittwoch, 6. November 2013

Die neue "Drei" ist demnächst online

... unter anderem auch mit einem Bericht zum Thema "Übernahme Grundordnung spätestens bis 31.12.2013".
Die neue drei wird nächste Woche ausgeliefert – sie wird dann auch wie gewohnt online zur Verfügung stehen.
Vorab schon mal den link zur pdf (funktioniert nur, wenn ihr im Intranet angemeldet seid):
 

Noch Fragen? Was ist Weihnachtsgeld?

Bekommst du Weihnachtsgeld? Wofür würdest Du es ausgeben? "Noch Fragen?" hat skurrile, berührende, nostalgische Antworten auf dem Großstadt-Asphalt gefunden...

Quelle und die Antworten auf die Fragen - ver.di Mitgliedernetz

Dienstag, 5. November 2013

Folgen des Pflegenotstands

Die Süddeutsche Zeitung berichtet online in einer Video-Analye von Werner Bartens:
Folgen des Pflegenotstands
"Wird im Krankenhaus gespart, geht das auf Kosten der Patienten"
Patienten brauchen Geduld und Fürsprache. Der Pflegenotstand in den Krankenhäusern führt zu menschlicher und körperlicher Vernachlässigung. Welche konkreten Folgen haben die Sparmaßnahmen für kranke Menschen?

Aktionswoche: "Am Ende ist mehr drin"

Bei der 2. ver.di-Aktionswoche vom 11. bis 15. November dreht sich alles ums Thema Zuwendung: Weihnachtsgeld, Gratifikation, Ergebnisbeteiligung etc. und wie es dazu kam.

Quelle: ver.di Mitgliedernetz

Montag, 4. November 2013

ak.mas newsletter 2013-11-03

  jetzt auch im newsletter der ak.mas (bei uns schon am 30. Oktober mit Bewertung):

 
2013-11-03
ak.mas newsletter
november 2013 (17)
 
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Vermittlung erfolgreich

Mitte: Tarifregelung für Ärzte beschlossen

Arzt1Die Regionalkommission (RK) Mitte hat einem Beschlussvorschlag aus dem Vermittlungsausschuss zugestimmt.
Damit wurde eine Einigung für die Ärztinnen und Ärzte im Zuständigkeitsbereich der RK Mitte erzielt, die beiden Seiten Eingeständnisse abverlangt. 
 
 

BaWü: Dienstgebervertreter brechen Verhandlungen ab

Immer noch keine Tariferhöhung für Ärzte in Ba-Wü

 Kein Einlenken der Dienstgeber: Sie wollen eine Regelung unterhalb des Abschlusses des Marburger Bundes erreichen. Mit diesem Ziel rufen sie nun den Vermittlungsausschuss an.
.

Stichtag 31.12.2013 

 

Die Benachteiligung für Minijobber hat ein Ende

Was sich ändert, was veranlasst werden muss - Wertvolle Tipps im AK-Magazin NRW
Die Ausnahmeregelung für Minijobberinnen in den AVR 1 läuft zum Jahresende 2013 aus. 
Das bedeutet:  Alle geringfügig Beschäftigten haben Anspruch auf eine Vergütung, die durch eine ordnungsgemäße Eingruppierung festgestellt ist. 
Eine frei vereinbarte Stundenvergütung ist ab dem 1. Januar 2014 nicht mehr zulässig.
.
 
 
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AWO Bayern - Tarifinfo Oktober 2013 - nirgends gibt's etwas geschenkt

Samstag, 2. November 2013

Noch zwei Monate .... Countdown Teil V

Die Neue Caritas schreibt:
Grundordnung
Kirchliche Rechtsträger müssen Farbe bekennen

Kirchliche Rechtsträger, die in arbeitsrechtlicher Hinsicht am kirchlichen Selbstbestimmungsrecht teilhaben wollen, sind verpflichtet, die kirchliche Grundordnung zu übernehmen.


...

Grundordnung muss in Statut übernommen werden

Art. 2 Abs. 2 S. 1 GrO legt fest, dass für einen kirchlichen Rechtsträger, der nicht der bischöflichen Gesetzgebungsgewalt unterliegt, die Grundordnung nur dann Anwendung findet, wenn ihre Übernahme rechtsverbindlich in seinem Statut erklärt wird. Die Übernahmeerklärung ist in diesen Fällen konstitutive Bedingung für die Geltung der Grundordnung. Die Entscheidung für oder gegen die GrO ist strikt rechtsträgerbezogen, das heißt, ein kirchlicher Rechtsträger (zum Beispiel eine GmbH), dem mehrere rechtlich unselbstständige Einrichtungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit zugeordnet sind, kann die Übernahme der GrO nur für alle Einrichtungen dieses einen Rechtsträgers erklären. Bei einer kirchlichen Unternehmensverbindung aus mehreren selbstständigen Rechtsträgern (Konzern, Holding) hat die Entscheidung für jeden selbstständigen Rechtsträger innerhalb des Unternehmensverbundes gesondert zu ergehen.
....
(Die) Rechtsfolgenregelung bringt in generell-abstrakter Form zum Ausdruck, dass das kirchenarbeitsrechtliche Proprium, wie es in der Grundordnung zusammenfasst ist, na­mentlich das Loyalitätsrecht (Art. 3, 4 und 5 GrO), das Mitarbeitervertretungsrecht (Art. 8 GrO), der Dritte Weg (Art. 7 GrO) und die Kirchliche Arbeitsgerichtsordnung (Art. 10 GrO), bei diesem Rechtsträger keine Anwendung findet. Diese Unternehmungen sind folglich verpflichtet, ihren Arbeitsrechtsbeziehungen staatliches Ar­beitsrecht im Ganzen zugrunde zu legen. Das heißt: Statt der Mitarbeitervertretungsordnung gilt das weltliche Betriebsverfassungsrecht. Bei diesen Rechtsträgern findet der Dritte Weg keine Anwendung. Streik und Aussperrung sind nach Maßgabe des staatlichen Arbeitskampfrechts möglich und zulässig. Arbeitsvertragsbedingungen werden in diesen Einrichtungen entweder individual­vertraglich zwischen Arbeitgeber und ­Arbeitnehmer(in) oder im Wege eines ­Tarifvertrags festgelegt. Für die Arbeitsverhältnisse bei diesen Rechtsträgern gelten die Loyalitätsobliegenheiten im Sinne des Art. 3 bis 5 GrO nicht. Ob sich diese Rechtsträger auf den Tendenzschutz (vgl. § 118 Abs. 1 BetrVG) berufen können, wird im Streitfall durch die staatliche Gerichtsbarkeit zu klären sein.
...
Quelle: Neue Caritas (*klick*)

Lassen Sie uns eines deutlich machen: die Entscheidung für den "Dritten Weg" bedeutet zumindest in seiner derzeitigen Form das uneingeschränkte Arbeitskampfrecht. Streik und Aussperrung sind uneingeschränkt möglich und zulässig. Friedenspflicht gibt es nur in den Fragen, die durch einen ungekündigten Tarifvertrag mit der Gewerkschaft geregelt sind.