Dienstag, 31. Mai 2022

Verpasste Chance zur Erneuerung: ver.di kritisiert Pläne der katholischen Kirche zum Arbeitsrecht als verpasste Chance zur Erneuerung und fordert gleiche Rechte für Kirchenbeschäftigte

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) übt deutliche Kritik am heute veröffentlichten Entwurf für eine neue Grundordnung der katholischen Kirche. „Der Entwurf bleibt weit hinter dem zurück, was dringend erforderlich wäre, um den rund 700.000 Beschäftigten allein bei der Caritas endlich umfassende Rechte einzuräumen. Die Arbeit von Erzieherinnen und Erziehern, von Kranken-, Alten- und Heilerziehungspflegern, Sozialarbeitern, Notfallsanitätern, Ärztinnen und Ärzten sowie all den anderen wichtigen Berufen bei der katholischen Kirche und der Caritas unterscheidet sich nicht von der Arbeit bei staatlichen Trägern oder weltlichen Wohlfahrtsverbänden. Die Sonderrechte, die der Staat den kirchlichen Arbeitgebern zubilligt, gehören abgeschafft“, sagte Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. 

„Wir schreiben das Jahr 2022 und die Kirchenspitze will fundamentale Rechte der Beschäftigten offenbar noch immer nicht respektieren.“ Die Aushandlung von Tarifverträgen auf Augenhöhe sei weiterhin nicht vorgesehen und auch das Grundrecht auf Streik werde den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern abgesprochen. Auch in Fragen der Glaubens- und Meinungsfreiheit könnten Beschäftigte weiterhin von ihrem Arbeitgeber sanktioniert werden – bis hin zum Verlust des Arbeitsplatzes. Explizit ist dieser beispielsweise vorgesehen, wenn Beschäftigte aus der katholischen Kirche austreten. „Nach der sehr eindrucksvollen Aktion #OutInChurch drängt sich der Eindruck auf, dass die Spitze der katholischen Kirche immer nur so viel Veränderung zugesteht, wie es unter dem öffentlichen Druck sein muss“, sagte Bühler mit Blick auf die Proteste gegen die Diskriminierung von Kirchenbeschäftigten aufgrund ihrer sexuellen Orientierung. „Echter Reformwille ist nicht zu erkennen.“

Montag, 30. Mai 2022

Warum wir nicht Bischöfe werden könnten ... auch eine Pfingstvorbereitung

Der „Kölner Stadt-Anzeiger“ veröffentlichte einen Fragebogen (auch bei kath.ch) des Papst-Botschafters. Nachdem die FAZ vor gut 20 Jahren einen ähnlichen Fragebogen publizierte, sind vor allem auch die Unterschiede der beiden Fragebogen auf das Interesse der Medien gestoßen.
Der nun bekannt gewordene aktuelle Fragebogen hat auch bei kirchlich engagierten Personen zum Teil heftige Reaktionen hervorgerufen:
Beschäftigtendatenschutz ist im Vatikan ein Fremdwort. Gleich die erste Frage versucht, möglichst viele besondere Kategorien abzuhaken: »Beschreiben Sie die körperliche Erscheinung, den Gesundheitszustand, den Grad der Belastbarkeit, die Verhältnisse der Familie aus zivilrechtlicher, religiöser und vor allem gesundheitlicher Sicht im Hinblick auf mögliche Erbkrankheiten.« (Die Frage nach der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit, einen solchen Fragebogen – möglicherweise als kirchliche*r Amtsträger*in – auszufüllen und an den diplomatischen Vertreter des Drittlands ohne angemessenes Datenschutzniveau zu übermitteln, dürfte Stoff für mindestens eine staatskirchenrechtliche Hausarbeit sein.)
(Quelle: Art. 91 Blog - Wochenrückblick KW 20/2022)
Nach dem kirchlichen Datenschutzgesetz (KDG) gilt die Regelung, dass Datenübertragungen in ein Drittland wie den Vatikan auch dann zulässig sind, wenn »der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter nach Beurteilung aller Umstände, die bei der Übermittlung eine Rolle spielen, davon ausgehen kann, dass geeignete Garantien zum Schutz personenbezogener Daten bestehen.« (§ 40 Abs. 2 lit. b KDG). Ob das mit dem Europarecht in Einlang steht und im Vatikan dann tatsächlich gewährleistet ist, wird aufgrund der dort herrschenden Rechtslage allerdings kritisch gesehen.
Frauen gelten offenbar nichts (Respekt wird nur gegenüber Ordensfrauen abgefragt). Dafür stehen aber Aufopferung und insgesamt Linientreue hoch im Kurs. Die Reihenfolge betrachtend, sind intellektuelle Fähigkeiten (unter denen die Rechtgläubigkeit auch anhand veröffentlichter Werke verhandelt wird!) wichtiger als geistliche und seelsorgliche Eigenschaften.
(aus einem Twitter-Kommentar)
Abgesehen von dem in vieler Hinsicht fragwürdigen Fragekatalog: Wenn man bedenkt, wer alles Bischof ist oder in den Kandidatenpool gehört - ich meine - wer von denen erfüllt diese Kriterien? Und wieso können inkompetente Männer, die kaum Rückhalt im Bistum haben, Bischof bleiben?
(Doris Reisinger auf Twitter)
Wir wissen aus dem Fragebogen, der Kommentierung des Stadt Anzeigers und von katholisch.de, dass wir jedenfalls nicht die Chance hätten, zu Bischofswürden zu gelangen.


weitere Quellen:
Domradio (Köln): Einstellung zum Priesteramt wird abgefragt
Katholisch.de: VERÖFFENTLICHTER FRAGEBOGEN ZEIGT ... UNTERSCHIEDE ZU FRÜHER - Vatikan legt bei Bischofswahl Wert auf Thema Missbrauch
Kirche + Leben (Münster): Missbrauch spielt für Vatikan bei Ernennung von Bischöfen größere Rolle

Sonntag, 29. Mai 2022

Heute endet der 102. Deutsche Katholikentag

wir hatten bereits über die Erfahrungen gewerkschaftlich organisierter Katholiken aus kirchlich-katholischen Einrichtungen mit dem Katholikentag berichtet.
Die "Blase Katholikentag", die sich damals gezeigt hat und den Dialog zwischen #Politik und Zivilgesellschaft, zwischen Jung und Alt, zwischen der katholischen Basis und jenen, die die Kirche vertreten, verweigert wird immer kleiner. Das Interesse schrumpft.
So berichtete die "Stuttgarter Zeitung":
Während am Eröffnungstag (Deutscher Evangelischer Kirchentag) 2015 der ganze Schlossplatz bis zu den Treppen des Kunstmuseums mit Menschen gesäumt war und in einem Lichtermeer aus 60 000 Kerzen versank, wirkt der Auftakt des 102. Katholikentag am Eckensee eher wie ein Welt-Pfandfindertreffen. Am Ende werden dort 6000 Besucher vom Veranstalter gezählt. Eine wohlwollende Schätzung. Denn die Reihen auf der Wiese vor der Bühne sind licht. Entsprechend lau ist die Stimmung beim Vorprogramm.
Selbst "katholisch.de" bemerkt:
... die Freude trügt, denn es sind nur wenige Teilnehmer angereist – und diese verlieren sich in der Großstadt.
Die NZZ aus der Schweiz meint:
Auf dem deutschen Katholikentag lässt sich die Implosion der Kirche beobachten
...
Ob die katholische Kirche in Deutschland mittelfristig verschwindet, wird die Zukunft weisen. Dass und wie sie implodiert, lässt sich auf dem Katholikentag sehen.
Auch die konservative WELT bemerkt:
Hier schafft sich der Katholizismus ab
Und der ebenso eher konservative Bayerische Rundfunk meldet - diplomatisch verkkausuliert:
Katholikentag mit wenig Kontroverse und ohne Union

Ab heute findet in Stuttgart der 102. Katholikentag statt. Gut 30.000 Teilnehmer werden erwartet. Auffällig wenig vertreten im Programm sind hochrangige Unionspolitiker. CDU- und CSU-Spitze bleiben nahezu komplett fern.

... Anders, als noch beim letzten Katholikentag 2018 in Münster, an dem sich rund 90.000 Besucher beteiligten, werden heuer nur gut 30.000 Teilnehmer vor Ort erwartet.....
und das Domradio stellt abschließend fest:
Weniger Teilnehmer bei Katholikentag
Künftige Treffen schmaler?
27.000 Teilnehmende zählt der Deutsche Katholikentag, deutlich weniger als früher. Diese Zahl gaben die Veranstalter am Samstag vor Journalisten in Stuttgart bekannt. Nach Stuttgart seien 20.000 Dauer- und 7.000 Tagesgäste gekommen.

Der Katholikentag (ein Symbol unserer Kirche) hat seine Strahlkraft verloren. Nicht einmal mehr Politiker, die sonst jedes Volksfest und jede Eröffnung eines Straßentunnels heimsuchen, halten den Katholikentag noch für so wichtig, dass man dabei Präsenz zeigen müsste.

Samstag, 28. Mai 2022

Samstagsnotizen: FEHLENDE BESCHÄFTIGUNG MIT MENSCHEN VON HEUTE - Wagenburg für instituionalisierte Strukturen statt "froher Botschaft"?

Die Erkenntnis stimmt schon mal. Katholisch.de zitiert unter dem Titel "Warum es keine Kirchenkrise gibt" den Pastoraltheologen Rainer Bucher:
Die Kirche war über Jahrhunderte an der Herrschaft und ahnte nun, dass es damit vorbei sein könnte, fasst es der Pastoraltheologe Rainer Bucher zusammen. Deshalb habe sie "die sozialtechnologischen Techniken und Wissensformate der Moderne zu deren Abwehr adaptiert". Entstanden sei "eine sakralisierte klerikale Bürokratie etwa, eine mit modernem Personalismus aufgeladene naturrechtliche Moraltheologie, eine Rede von Gott mit naturwissenschaftlicher Exaktheitsanmutung, jüngst eine Menschenrechtsrhetorik, die für alle anderen, aber nicht für einen selber galt. Wie sollte das gut gehen?"
Und der Sozialethiker Friedhelm Hengsbach wird dann mit der Aussage
"Sie blockiert sich selbst durch ihr unverständliches, dogmatisch verkrustetes Sprechen von Gott, durch ein verkümmertes Gottesbild, durch wiederholtes Zitieren ihrer eigenen Zitate und das Beharren auf das einmal Definierte. Damit stößt sie auf Unverständnis, ohne zu begreifen, warum sie nicht verstanden wird"

Der Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke hat seine Schlußfolgerung wie folgt gezogen:
"Wir sind in Deutschland allzu sehr strukturfixiert, wir haben vielleicht sogar überstrukturierte Formen des kirchlichen Lebens", sagte Hanke im Interview der "Nürnberger Zeitung" (Mittwoch). ... Die Kirche der Zukunft werde weniger Institution, aber mehr Inhalt bieten müssen.
Quelle 1: Domradio
Quelle 2: katholisch.de

Nun ist strukturelle Organisation eine zwingende Folge von Aufgaben, die übernommen werden.
Wer das staatliche Arbeitsrecht ablehnt muss zwangsläufig eigene Regelungen finden und strukturieren.
Wer das staatliche Datenschutzrecht ablehnt muss zwangsläufig eigene Regelungen finden und strukturieren.
Und das geht ggf. bis hin zur Rechtskontrolle über eigene Institutionen.

Mit jeder dieser strukturellen Organisation wird die Kirche aber immer mehr zu "strukturellen Macht-Institution" und verliert den Kern ihrer Botschaft aus den Augen. Je größer die Organisation, desto größer sind die Teile, die sich mit der Organisation selbst und ihrem "Funktionieren" befassen müssen. Oder anders gesagt:
Eine Institution beschäftigt sich mit zunehmender Größe und struktureller Organisation auch zunehmend mit sich selbst und weniger mit dem eigentlichen Wesenskern. Und wer dann bei Kritik an der strukturellen (Über-)Organisation übt, der löst zugleich einen Verteidigungsreflex aus, der mit zunehmender Kritik dann zu einer "Wagenburgmentalität" wird. Kritik wird dann als "Angriff von Aussenstehenden" und die Verteidigung der Wagenburg als Versuch der Rettung verstanden. Ist das aber wirklich so - oder verliert derjenige, der "ein totes Pferd" reiten will, zunehmend die Möglichkeit der Einflussnahme und Gestaltung?

In größeren Bistümern "mögen sich solche Extreme noch verlieren, in kleineren belastet so etwas mehr".
Kleinere Organisationen haben gar nicht die Kraft, entsprechende Wagenburgen aufzubauen. Es erscheint bezeichnend, dass der Magdeburger Bischof Gerhard Feige die Gefahr erkennt.
Es erscheine heute auch innerkatholisch vonnöten, "falsche Götter zu entlarven und pseudoreligiöse Systeme ihrer Gottlosigkeit zu überführen", so der Bischof weiter: "Wenn es uns dabei als Kirche nicht gelingt, aus dem Korsett von sturen Denkverboten, dogmatischen Verkrustungen und totalitären Anmaßungen auszubrechen, werden wir den gleichen Niedergang oder Zusammenbruch erleben wie der real existierende Sozialismus mit seiner marxistisch-leninistischen Überforderung."
Quelle 1: Domradio
Quelle 2: katholisch.de

Freitag, 27. Mai 2022

Rasche Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts?

Das Domradio stellt das in den Raum:
Caritas-Präsidentin erwartet rasche Arbeitsrechts-Änderung
"Spürbarer Reformwille"
Die Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes, Eva-Maria Welskop-Deffaa, rechnet mit der Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts noch in diesem Jahr. Erste Entwürfe könnten schon in den nächsten Wochen veröffentlicht werden.
Leut', seit's mer ned bös. Aber an Wunder glaub ich erst, wenn sie eingetreten sind. Die rasche Änderung wird sich nur auf die Dinge beschränken, die ohnehin nicht mehr haltbar sind; also auf Loyalitätsverpflichtungen, die gegen das AGG verstoßen.
Ansonsten läuft alles weiter wie gehabt
meint
Erich scz

Seit gut vier Jahren: Datenschutz - warum manche die kircheneigenen Regelungen für sich entdecken

Vor vier Jahren haben wir am 25. Mai unter der Überschrift:
"EU - Datenschutz-Grundverordnung" (DSGVO) vrs. "Gesetz über den kirchlichen Datenschutz" (KDG)
geschrieben, warum wir überzeugt sind, dass das "KDG" eine nicht anwendbare Regelung auch für kirchliche Einrichtungen sein würde.
Heute müssen wir feststellen: das KDG wird angewendet, trotz einiger Urteile insbesondere auf europäischer Ebene, mit denen die Rechtswirksamkeit seperater kirchlicher Regelungen hinterfragt wird.
Wenn das so ist, dann stellt sich die Frage - warum? Warum beharrem die Kirchen auf ein eigenes Datenschutzrecht, dessen Wirksamkeit auf "tönernen Füßen" steht?
Der Artikel-91 Blog bringt die Antwort.
Die Angst vor Geldbußen prägte die Einführung des neuen Datenschutzrechts – vier Jahre danach hat sie sich gelegt. Im kirchlichen Datenschutz ist das Bußgeld-Risiko noch einmal deutlich niedriger, zeigt ein Blick in KDG und DSG-EKD.
(Twitter-Meldung)

Oder - um den Blog richtig zu zitieren:
Die Lage nach der DSGVO
Eines der Markenzeichen der DSGVO ist die enorme mögliche Bußgeldhöhe, die dem Datenschutz Zähne verleihen soll: Geldbußen sollen »wirksam, verhältnismäßig und abschreckend« sein und gerade kein Knöllchen aus der Portokasse.
Je nach Verstoß liegt die Obergrenze bei 10 oder 20 Millionen respektive 2 Prozent oder 4 Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs, je nachdem, was höher ist (Art. 83 Abs. 4f. DSGVO). In Deutschland sind nur Behörden und sonstige öffentliche Stellen fein raus: Gegen sie kann kein Bußgeld verhängt werden (§ 43 Abs. 3 BDSG).

Die Lage nach dem KDG
Dem katholischen Datenschutzrecht unterliegende Verantwortliche können schon bei der Maximalhöhe aufatmen: § 51 Abs. 5 deckelt die Höhe auf maximal eine halbe Million Euro. Analog zu staatlichen Behörden sieht das KDG auch für kirchliche Stellen, die öffentlich-rechtlich verfasst sind, keine Bußgelder vor, sofern sie nicht als Unternehmen am Wettbewerb teilnehmen (§ 51 Abs. 6 KDG).
Im Ergebnis führt das dazu, dass ein großer der katholischen Verantwortlichen, nämlich unter anderem alle Bistümer und Pfarreien, keine Bußgelder zu fürchten haben – dabei ist gerade dort besonders hohes Potential für Datenschutzverstöße angesichts des Zugriffs auf Meldedaten. In ihren Berichten beklagen die Aufsichten – etwa die KDSA Nord – folgerichtig auch regelmäßig, dass es für Bußgelder zwar Anlässe gegeben hätte, aber keine Rechtsgrundlage für die Verhängung. Generell scheinen die katholischen Aufsichten sehr zurückhaltend mit Geldbußen zu sein. Die höchste liegt laut der Südwest-Aufsicht im fünfstelligen Bereich, ohne dass mehr bekannt war; in einem Fall, in dem durch eine Entscheidung des IDSG die Höhe bekannt wurde – 2100 Euro wegen eines fehlgelaufenen Arztbriefes gegen ein katholisches Krankenhaus mit 88 Millionen Euro Umsatz –, bezeichnete das Gericht die Höhe als sehr moderat.

Die Lage nach dem DSG-EKD
Im Vergleich zum KDG hat das evangelische Datenschutzgesetz noch weniger Zähne: ...

Donnerstag, 26. Mai 2022

Christi Himmelfahrt und Pfingsten

zwei der wichtigsten kirchlichen Fest- und Feiertage, die bei uns auch mit einer Ferienzeit verbunden sind.
Wir werden daher auch im Blog bzw. "www" die nächsten Wochen wieder etwas "ruhiger" antreten. Wir hoffen stattdessen auf den Heiligen Geist, der besonders dort wehen sollte, wo er am meisten benötigt wird (und damit nach vielfacher Meinung in unserer Kirche entbehrlich sein soll ?)

Mittwoch, 25. Mai 2022

Interview mit Frank Bsirske und ein Bericht von der Podiumsdiskussion

 auf die wir am 18. Mai d.J. hingewiesen hatten. Der Bericht zur 

Podiumsdiskussion vom 23. Mai in München 


ist nun mit einem Interview (mit MdB Frank Bsirske) beim lokalen Münchner Sender Radio-Lora "online". 

Heute beginnt in Stuttgart der 102. Katholikentag

Bischof Bätzing hofft dabei auf fruchtbare Debatten - meldet das Domradio. Wir fragen uns, mit wem diese Debatten denn geführt werden sollen, wenn mehr als das "Kreisen um die eigene Nabelschau" herauskommen soll.
Katholisch.de schreibt:
Es sind momentan schwierige Zeiten für die Kirche. Doch wer kann sie aus ihrem Tief holen? Thomas Seiterich blickt auf den anstehenden Katholikentag in Stuttgart: Bei diesem könne dafür einen Anstoß geliefert werden, kommentiert er.
Ein Anstoß für was und durch wen?
Katholisch.de berichtet: auch der
Münsteraner Religionssoziologe Detlef Pollack sieht die katholische Kirche angesichts von Säkularisierung, Kirchenaustritten und Missbrauchsskandalen in einer sehr schwierigen Lage. Die Handlungsmöglichkeiten von Bischöfen und Kirchenspitze seien gering, sagte Pollack am Dienstag im Interview der "Südwest Presse" in Ulm. "Möglicherweise können nur die Gläubigen die Kirche noch aus ihrem Tief holen."
Vielleicht wäre das ja möglich, aber dazu müssten die Bischöfe auf ihre Machtposition verzichten und die Gläubigen "machen lassen". Dazu würden sich erst einmal die Themen anbieten, die unsere katholische Kirche in Deutschland von der Weltkirche und dem eigenen sozialen Bekenntnis trennt. So gering wären die Handlungsmöglichkeiten der Bischöfe in diesem Bereich gar nicht. Man hat allerdings den Eindruck, dass sich die Bischöfe nicht an den "Befreiungsschlag" herantrauen sondern versuchen, sich mit wohlfeien Worten an die Macht zu klammern und darum ringen, Fehlstrukturen zu erhalten. Soweit ersichtlich gibt es in ganz Deutschland nur einen (!) Bischof, der bereit ist, das kirchliche Arbeitsrecht und die Machtstellung der Bischöfe dort zur Disposition zu stellen - und stattdessen eine faire Partnerschaft einzugehen?
Lässt sich der Änderungs- bzw. besser, Abschaffungsbedarf "totschweigen"? Wie anders ist die donnernde Stille zu werten, die etwa auf die Aufforderung der KAB (wir berichteten am 30. April)
hierzu aus den diversen bischöflichen Pressestellen zu vernehmen war?

Das kirchliche Arbeitsrecht steht derzeit heftig in der Diskussion. Ein umfassender Diskussionsbeitrag auf dem Katholikentag fehlt anscheinend.

Dienstag, 24. Mai 2022

Missbrauch gibt es nicht nur in Deutschland

Missbräuche in der Kirche in Italien: Das Schreiben der Italienischen Kirchenkoordination @ItalyChurchToo an die italienische Bischofskonferenz ist auch auf Deutsch und hier im Internet publiziert.
Wir sind gespannt, wie der neue Vorsitzende der Italienischen Bischofskonferenz, der ERzbischof von Bologna, Kardinal Matteo Zupi, mit solchen Vorwürfen umgeht.

Neuer Lobbyverband für Konfessionslose gegründet

Der BR berichtete:
In Berlin haben sich 13 säkulare Organisationen zum "Zentralrat der Konfessionsfreien" zusammengeschlossen. Es geht ihnen um einen Einsatz gegen die "politische Dimension" von Religion. Einige große Verbände allerdings fehlen in dem neuen Gremium.

... Als wichtigste Forderungen des neuen Verbandes nannte er die Aufhebung des kirchlichen Arbeitsrechts, die Streichung des Abtreibungsparagraphen 218 und des Werbeverbots für Abtreibungen aus dem Strafgesetzbuch sowie die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen.
...

Der neue Zentralrat ging aus dem "Koordinierungsrat säkularer Organisationen" hervor. Im September 2021 habe sich die Mehrheit der säkularen Verbände für die Umbenennung ausgesprochen, heißt es beim Zentralrat. Offenbar aber nicht die großen Verbände wie der Humanistische Verband Deutschlands (HVD), der Deutsche Freidenker-Verband und der Dachverband freier Weltanschauungsgemeinschaften - denn die traten daraufhin aus. Michael Bauer, Vorstand der Humanistischen Vereinigung (HV), distanzierte sich auf Anfrage ausdrücklich von dem neuen Rat.
...
Hintergrund könnte sein, dass die Humanistische Vereinigung (HV) selbst - etwa in Nürnberg - eigene Einrichtungen z.B. KiTAs, mit mehreren hundert Beschäftigten betreibt. Für diese sollen dann auch besondere Loyalitätsanforderungen gelten.

Montag, 23. Mai 2022

Die Pflege nicht vergessen !

In den letzten Tagen hatten wir mehrfach über die Tarifauseinandersetzungen im Sozial- und Erziehungsdienst berichtet. Dabei könnte unter gehen, dass die Pflege ebenfalls für eine Verbesserung der Pflegequalität kämpft. Hier ein Bericht der Süddeutschen Zeitung aus Dachau:
"Diese Pflege ist gefährlich"

Mitarbeiter im Helios Amper-Klinikum beklagen skandalöse Zustände für Patienten und Angestellte. Der Vorwurf: Kranke blieben ohne Medikamente, hungrig, ungewaschen und unversorgt. Die Klinikleitung widerspricht.


Sie sind wütend - und verzweifelt. Rund 30 Mitarbeitende des Dachauer Krankenhauses haben sich am Donnerstag vor dem Helios Amper-Klinikum versammelt, um die von ihnen wahrgenommene extreme Belastung im Beruf und die Unterversorgung von Patienten anzuprangern. Auf Plakate haben sie geschrieben "Betten sperren" und "Profite pflegen keine Menschen". Aus unterschiedlichen Abteilungen sind sie am internationalen Tag der Pflege zu einer sogenannten "Aktiven Mittagspause" zusammengekommen. Die Zustände, die sie in dem privaten Dachauer Krankenhaus beschreiben, an dem auch der Landkreis Anteile hält, klingen haarsträubend....
Die Nachricht bringen wir beispielhaft für die gesamte Alten- und Krankenpflege, auch z.B. in NRW (Münster - Facebook).
Seit den vermehrten Privatisierungen bestimmen zunehmend gewinnorientierte Anbieter die Bedingungen - zu Lasten der Betreuten, Patienten und des Personals. Denn aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist Personal ein "Kostenfaktor", der die Gewnne redziert. Und weil sich die Refinanzierung nach den Angebotspreisen der Billigheimer richtet - der Sozialstaat "kauft" die Leistungen "auf dem Markt" - müssen nach betriebswirtschaftlicher Logik die Kosten reduziert werden, um die Gewinne aufrecht zu erhalten oder zu erhöhen.

Nachtrag zum Einigungspapier "Sozial- und Erziehungsdienst"

Die Tarifeinigung dürfte nicht selbsterklärend sein. Dieses wird in den nächsten Wochen noch genauer vorgestellt. Zudem wird es zur Tarifeinigung neben ausführlicheren Flugblättern noch ein TSöD-Bericht zur Erläuterung, FAQs auf unserer Homepage etc. geben.

Zum kurzen Überblick über die Eckpunkte der Tarifeinigung:
Entlastungstage (2+2):

Zwei zusätzliche arbeitsfreie Tage („Reproduktionstage“) zusätzlich zum Jahresurlaub, die um zwei weitere wählbare freie Tage ergänzt werden können. Letzteres durch Umwandlung der neuen SuE-Zulagen in Freizeit (Verrechnung 1:1; angesichts des Volumens der Zulagen werden diese nicht vollständig aufgezehrt)

Vorbereitungszeit:

Statt der 19,5 Stunden Vorbereitungszeit werden nunmehr 30 Stunden für Zwecke der Vorbereitung und Qualifizierung oberhalb gesetzlicher Regelungen bestimmt.

SuE-Zulage:

Erzieher*innen, Kinderpfleger*innen und Beschäftigte in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung erhalten

· 130 Euro Zulage monatlich für Erziehungsberufe (Gehaltsgruppen S 2 bis S 11a); 130 Euro x 12 Monate = ein Plus von 1.560 Euro im Jahr
· 180 Euro Zulage monatlich für Sozialarbeiter*innen (Gehaltsgruppen S 11b bis S 12 sowie S 14 und S 15 (Fallgruppe 6)) = 2.160 Euro im Jahr

Da diese Zulagen für Berufsanfänger*innen sowie die jeweiligen S-Gruppen identisch sind, kommt ihnen die Bedeutung einer sozialen Komponente zu.

Berufserfahrung wird besser honoriert:

Die Stufenlaufzeiten werden ab dem 1. Oktober 2024 verkürzt, womit sich Berufserfahrung finanziell schneller lohnt.

Eingruppierung

Für verschiedene Tätigkeiten konnten Merkmale ergänzt und schwierige Tätigkeiten neu gefasst werden, die zu einer höheren Eingruppierung führen können, zum Beispiel für Sozialarbeiter*­innen, Sozialpädagog*innen sowie Heilpädagog*innen, Kinderpfleger*innen und Sozialassistent*innen.

Heim-/Wohnzulage

Die bisherige Heimzulage wird in eine auf 100 Euro erhöhte Wohnzulage umgewandelt und erhöht. Mit Blick auf die Ambulantisierung wird diese damit auch für die Zukunft gesichert.

Sonderkündigungsrecht

Das Sonderkündigungsrecht für die SuE-spezifischen Regelungen bleibt bestehen. Ein wichtiges Gut für künftige SuE-Tarifrunden neben den allgemeinen Tarifverhandlungen zum TVöD. Kolleg*innen im SuE-Dienst profitieren von beiden Tarifrunden. Die nächste steht mit dem Jahreswechsel an.

Damit sind nach den Sonder-Tarifrunden in 2009 und 2015 erneut Verbesserungen für den Sozial- und Erziehungsdienst verhandelt worden. Die reguläre Tarifrunde zur Vergütung wird mit dem Jahreswechsel 2022/23 aufgenommen. Hier starten bereits die ersten Vorbereitungen.

Mehr und aktuelles unter: https://mehr-braucht-mehr.verdi.de/

Unsere Mitglieder haben nunmehr das Wort, bis Mitte Juni wird die Mitgliederbefragung laufen.

Dann gilt es, die Tarifeinigung des öffentlichen Dienstes in den Bereichen der kirchlichen und freien Wohlfahrtsverbände hineinzutragen und für dessen Nachvollzug zu streiten. Auch in zahlreichen Haustarifverhandlungen wird das Ergebnis aufzugreifen sein. Gerade mit Blick auf die 2+2 zusätzlichen freien Tage dürften ernsthafte Konflikte vorprogrammiert sein.

Sonntag, 22. Mai 2022

Sonntagsnotizen - Sturm-Warnung

Unter dieser Überschrift nimmt sich "CHRIST IN DER GEGENWART" (Ausgabe 21/2022) auf Seite 2 eines aktuellen Ereignisses an (wir berichteten):
Vielsagender aks der überraschende Rücktritt des Speyrer Generalvikars Andreas Sturm ist die Reaktion der Bischöfe

Stell Dir vor, eine römisch-katholische Führungsfigur verlässt die Kirche, tritt über zu den Altkatholiken - und kein Bischof sagt etwas dazu. Das geschieht gerade im Fall des zurückgetretenen Generalvikars Andreas Stum. Sein verzweifelter Rückzug hatte bis jetzt genau eine bischöfliche Reaktion zur Folge. Sturms bisheriger Chef, Bischof Karl-Heinz Wiesemann, bedauerte den Rücktritt natürlich.
Und sonst? Nichts. Wir haben an dieser Stelle schon des Öfteren über Frustration und Fassungslosigkeit angesichts des Umgangs der katholischen Führung mit der massiven Kirchenkrise geschrieben. Es gehen einem die emotionalen Superlative aus. ...
Anm. 1)
Dem wäre nicht viel hinzuzufügen.

Aber eine klitzekleine aktuelle Meldung gibt es dann doch noch - aus dem SPIEGEL:
Schummelverdacht bei katholischem Hilfswerk
Wohin fließen die Missio-Spenden wirklich?

Samstag, 21. Mai 2022

Samstagsnotizen: Abkehr vom kirchlichen Arbeitsrecht - was bedeutet das (2.9.) zum Abschluss: Datenschutz

Wie berichtet, hat sich der DGB erlaubt, den Entwurf für ein "Beschäftigtendatenschutzgesetz" vorzulegen. In der Zeitschrift für Datenschutz (ZD) ist der Entwurf wenige Tage später gewürdigt worden. Im Kontext mit den Empfehlungen des vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eingesetzten Beirat zum Beschäftigtendatenschutz wird ausgeführt:
....
4. DGB-Entwurf eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes
Ausführlicher und detaillierter in Einzelfragen als der Abschlussbericht des Beirats stellt sich der 40 Paragrafen und 22 Seiten umfassende, individualrechtlich ausgerichtete Entwurf des DGB dar. Er wurde gemeinsam von DGB, seinen Mitgliedsgewerkschaften und Prof. Peter Wedde, der auch Mitglied des Beirats war, erarbeitet. In vielen Punkten bestehen inhaltliche Überschneidungen zu den Empfehlungen des Beirats, sodass mit dem DGB-Entwurf insoweit konkret ausformulierte Regelungsvorschläge vorliegen.

Nachtrag - Homophobie und Volksverhetzung

Gestern hatten wir auf zwei Gerichtsverfahren in Bremen und Köln hingewiesen. Die Entscheidungen dazu liegen nun vor.

In Bremen wurde entschieden:
Das Amtsgericht Bremen hatte Pastor Olaf Latzel für seine Aussagen über Homosexuelle im November 2020 wegen Volksverhetzung verurteilt. Im Berufungsverfahren sprach ihn das Landgericht nun von dem Vorwurf frei.

... Im Oktober 2019 hatte Latzel in einer "biblischen Fahrschule zur Ehe" vor 30 Paaren unter anderem gesagt, Homosexualität sei eine "Degenerationsform von Gesellschaft". Der Theologe warnte vor einer "Homolobby": "Überall laufen die Verbrecher rum vom Christopher Street Day. Der ganze Genderdreck ist ein Angriff auf Gottes Schöpfungsordnung, ist teuflisch und satanisch." ...
(Quelle)

In Köln gab es folgendes Ergebnis:

Freitag, 20. Mai 2022

Heute: Evaluation Wissenschaftszeitvertragsgesetz

LIVESTREAM
Pressekonferenz zur Vorstellung der Ergebnisse der Alternativen Evaluation des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes

Freitag, 20. Mai – 12:15 Uhr HIER LIVE

Auf dem Podium sprechen

Prof. Dr. Tilman Reitz (Friedrich-Schiller-Universität Jena, Autor der Evaluation)
Dr. Mathias Kuhnt (Technische Universität Dresden, Autor der Evaluation)
Dr. Lisa Janotta (Universität Rostock, Netzwerk für Gute Arbeit in der Wissenschaft)
Sonja Staack (ver.di-Bundesfachkommissionsleiterin Hochschule und Forschung)

Homophobie und Volksverhetzung

Heute wird voraussichtlich Rechtsgeschichte geschrieben:
In Bremen fällt das Urteil in der Causa Olaf Latzel:
Im Fall des wegen Volksverhetzung verurteilten evangelischen Pastors Olaf Latzel will das Landgericht Bremen am Freitag ein Urteil sprechen. Der Pfarrer hatte Berufung gegen eine Verurteilung wegen Volksverhetzung eingelegt. (Quelle)

In Köln wird nach der Anzeige eines Münchner Priesters gegen zwei Kleriker - einer bekannten polnischen Persönlichkeit und eines emeritierten Hochschullehrers für katholische Dogmatik - wegen "Volksverhetzung" verhandelt. Es geht um einen aus der Anzeige folgenden Strafbefehl des Amtsgerichts Köln, gegen den beide Priester umgehend Einspruch eingelegt hatten.

Donnerstag, 19. Mai 2022

PARLAMENTARISCHER ABEND 2022 DER CARITAS MITARBEITERSEITE

Tariflose Zustände verursachen ungerechtfertigte Ungleichbehandlung. Dadurch wird der gesellschaftliche Zusammenhalt gefährdet; Tarifbindung ist eine zentrale Frage sozialer Gerechtigkeit. Gleiches gilt für planbare Arbeitszeiten, die genug Freizeit für Erholung und Familienleben lassen. Deshalb darf der Achtstundentag nicht durch die Hintertür abgeschafft werden. Es gilt, mehr soziale Gerechtigkeit zu wagen.
Wir zitieren aus den Reden anlässlich der gestrigen Veranstaltung:

BREAKING NEWS - Einigung zum Sozial- und Erziehungsdienst?

Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen,

die Verhandlungen für die kommunalen Einirchtugnen haben ein Ergebnis gebracht, das nun die seitigen Gremien zur Abstimmung und Entscheidung vorgelegt wird.
Pressemeldung von ver.di: Ergebnis bei Tarifverhandlungen für Sozial- und Erziehungsdienste – ver.di (verdi.de)

Hier sind die links zu PM, Einigungspapier und Flugblatt:

Einigung erzielt – ver.di (verdi.de)

220518_Einigungspapier_final.pdf (verdi.de)

Flugblatt zur dritten Verhandlungsrunde SuE (verdi.de)

Die Mitglieder der Verhandlungskommission und die Bundestarifkommission werden den Einigungsstand sicher noch eingehender prüfen und bewerten.
Näheres folgt.

Anmerkung:
Die Tarifverhandlungen SuE sind keine Entgeltrunden sondern eine Eingruppierungs- und Entlastungstarifverhandlung gewesen. Den Abschluss auf die monetäre Auswirkung zu reduzieren wird dem Ergebnis nicht gerecht. Der Abschluss ist deutlich komplexer. Die Erhöhungen der Entgelttabellen werdem bereits im Dezember wieder verhandelt.
Hier ist der link zum Newsletter Nr. 5 zur Tarifrunde SuE: https://newsletter.verdi.de/go/x367snf4db32x29ietemfsbo88ib6e4vabackgoos5uu
In diesem Newsletter werden einige Punkte der Tarifrunde angesprochen und auf die Mitgliederbefragung bis ca. Mitte Juni verwiesen.

Sargnagel für kirchliches Sonderrecht - Kircheninfo Nr. 39 / Mai 2022 erschienen

Unter dieser Überschrift ist im aktuellen Kirchen.info Nr. 39 (ver.di, Ausgabe Mai 2022) ein interessantes Interview veröffentlicht worden, das sich aus Sicht von zwei Mitarbeitervertretern aus diakonischen Einrichtungen mit der Entwicklung des kirchlichen Sonderarbeitsrechts befasst:
Bundesregierung kündigt Prüfung des kirchlichen Arbeitsrechts an

Ein Interview mit den Mitarbeitervertretern und engagierten ver.di-Mitgliedern Tobias Warjes und Daniel Wenk
Quelle und mehr "klick"

Das gesamte Kircheninfo Nr. 39, Mai 2022 ist auch online abrufbar - klick. Aus dem Inhalt:
Erster Tarifvertrag in der diakonischen Altenhilfe in Hessen - Eine echte Verbesserung

Bundesregierung kündigt Prüfung des kirchlichen Arbeitsrechts an - Ein Sargnagel für das kirchliche Sonderrecht

Fotopetition in der Coburg Inklusiv - Für Transparenz, Sicherheit und einen Tarifvertrag

Forum MAV-aktiv - Auf dem Laufenden sein, vernetzen und gegenseitig unterstützen

Der Caritas-blog - Solide Informationen aus dem Kirchenbereich für Gewerkschafter*innen

Wie Gott uns schuf - Coming Out in der Katholischen Kirche

Aktualisiert: Praxisleitfaden für Mitarbeitervertretungen in Diakonie und Evangelischer Kirche
Neben gewerkschaftlichen Aktivitäten findet ihr Berichte über verschiedene Tarifauseinandersetzungen, aus aktuellem Anlass z.B. dem Sozial- und Erziehungsdienst, an der sich sowohl viele Beschäftigte aus Caritas-Betrieben, wie auch aus Einrichtungen der Diakonie und Evangelischen Kirche aktiv beteiligt haben.

Mittwoch, 18. Mai 2022

Kirchliches Arbeitsrecht - Reformieren oder Abschaffen? - Podiumsdiskussion am 23. Mai in München

Spätestens seit der TV-Dokumentation "Wie Gott uns schuf", in der sich Anfang des Jahres in der ARD zur besten Sendezeit 125 Beschäftigte als queer outeten, ist das kirchliche Arbeitsrecht enorm unter Druck. Ein guter Anlass für den Bund für Geistesfreiheit München mit Beschäftigten aus der katholischen und evangelischen Kirche den sog. "Dritten Weg des kirchlichen Arbeitsrechts" zu diskutieren. Die Veranstaltung findet am 23. Mai 2022 um 19 Uhr im Tagungszentrum der Münchner Aidshilfe, Lindwurmstraße 71, statt.

"Gemeinsam mit den Kirchen prüfen wir, inwiefern das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen werden kann." So steht es im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition. Heißt das nun, das kirchliche Arbeitsrecht könnte zur Disposition stehen und abgeschafft werden? Nein, das ist nicht zu erwarten, aber es wird eingeschränkt werden.

Eine zunehmende Zahl an Kritiker*innen moniert, dass eine Krankenpflegerin Christin sein müsse, um in einem kirchlichen Krankenhaus arbeiten zu dürfen, dass sich vor allem die Caritas noch immer schwer damit tue, Wiederverheiratete oder Menschen, die lesbisch, schwul, bisexuell, transgender, intergeschlechtlich oder nicht-binär sind, zu beschäftigen und dass Mitarbeiter*innen bei Caritas und Diakonie keine Betriebsräte gründen, keine Tarifverträge abschließen sowie nicht streiken dürfen bzw. Tarifverträge und Streiks immer noch die absolute Ausnahme sind.

Einige Bistümer haben in den vergangenen Wochen erklärt, aufgrund der sexuellen Orientierung oder Wiederverheiratung nicht mehr zu kündigen. Es tut sich also was im individuellen Arbeitsrecht, weniger hingegen im kollektiven Arbeitsrecht.

In der Veranstaltung wollen wir wissen:

  • Warum haben Kirchen überhaupt ein eigenes Arbeitsrecht?
  • Sind Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen Arbeitnehmer*innen zweiter Klasse oder hat das kirchliche Arbeitsrecht auch viele Vorteile?
  • Wie könnte eine Reform des kirchlichen Arbeitsrechts aussehen oder sollte in kirchlichen Einrichtungen einfach das normale Arbeitsrecht gelten?
  • Sollte der Gesetzgeber tätig werden oder die Kirchen selbst bzw. die einzelnen Bistümer?

Über diese Fragen diskutieren:

  • Irene Löffler, im Vorstand des Lesben- und Schwulenverband (LSVD) in Bayern
  • Irmgard Fischer, Mitarbeiterin der Betriebsseelsorge in der Erzdiözese München und Freising
  • Wolfgang Rudolph, Mitarbeitervertreter einer diakonischen Einrichtung
  • Michael Wladarsch, Vorsitzender des Bundes für Geistesfreiheit München

 Die Moderation übernimmt Martina Helbing von den ver.di-Frauen München.


Die Veranstaltung findet am 23. Mai 2022 im Tageszentrum der Münchner Aidshilfe, Lindwurmstr. 71, statt. Los gehts um 19.00 Uhr. Der Eintritt ist frei.

Mehr Info und Kontakt: www.bfg-muenchen.de, info@bfg-muenchen.deM

Dienstag, 17. Mai 2022

Internationaler Tag gegen Homophobie - Dienstag 17. Mai 2022

Artikel 5 Verstöße gegen Loyalitätsobliegenheiten
(1) Erfüllt eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter die Beschäftigungsanforderungen nicht mehr, so muss der Dienstgeber durch Beratung versuchen, dass die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter diesen Mangel auf Dauer beseitigt. Im konkreten Fall ist zu prüfen, ob schon ein solches klärendes Gespräch oder eine Abmahnung, ein formeller Verweis oder eine andere Maßnahme (z. B. Versetzung, Änderungskündigung) geeignet sind, dem Obliegenheitsverstoß zu begegnen.
Als letzte Maßnahme kommt eine Kündigung in Betracht.
(2) Für eine Kündigung aus kirchenspezifischen Gründen sieht die Kirche insbesondere folgende Verstöße gegen die Loyalitätsobliegenheiten im Sinn des Art. 4 als schwerwiegend an:
...
2. Bei katholischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern:
...
c) den kirchenrechtlich unzulässigen Abschluss einer Zivilehe, wenn diese Handlung nach den konkreten Umständen objektiv geeignet ist, ein erhebliches Ärgernis in der Dienstgemeinschaft oder im beruflichen Wirkungskreis zu erregen und die Glaubwürdigkeit der Kirche zu beeinträchtigen; eine solche Eignung wird bei pastoral oder katechetisch tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die aufgrund einer Missio canonica oder einer sonstigen schriftlich erteilten bischöflichen Beauftragung beschäftigt werden, unwiderlegbar vermutet,
d) das Eingehen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft; bei diesem Loyalitätsverstoß findet Ziff. 2c) entsprechende Anwendung.
aus der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse (GrO).

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
§ 1 Ziel des Gesetzes
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Einige links zu den Tarifverhandlungen (insbesondere in den kommunalen Sozial- und Erziehungsberufen )

Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen,

hier sind einige links zu den Tarifverhandlungen SuE:

Kita-Streik: Warum Erzieherinnen mehr verdienen sollten - Wirtschaft - SZ.de (sueddeutsche.de)
Gute Kitabetreuung ist schon deshalb unverzichtbar, weil immer mehr Eltern berufstätig sein wollen. Die Arbeit am Menschen muss generell besser bezahlt werden - auch in Pflege und Kliniken.

Tarife - Potsdam - 1500 Menschen aus sozialen Berufen demonstrieren - Karriere - SZ.de (sueddeutsche.de)

09.05.2022 - PM 121.22 | Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (bayern.de): Kita-Beschäftigte als Zukunftsmacher

Montag, 16. Mai 2022

Podiumsdiskussion am 23. Mai 2022 in München: Kirchliches Arbeitsrecht - Reformieren oder Abschaffen? -

Hat der Sonderweg „Kirchliches Arbeitsrecht” eine Zukunft?
Spätestens seit der TV-Dokumentation „Wie Gott uns schuf”, in der sich Anfang des Jahres in der ARD zur besten Sendezeit 125 Beschäftigte als queer outeten, ist das kirchliche Arbeitsrecht enorm unter Druck. Ein guter Anlass für den Bund für Geistesfreiheit München mit Beschäftigten aus der katholischen und evangelischen Kirche den sog. "Dritten Weg des kirchlichen Arbeitsrechts" zu diskutieren. Die Veranstaltung „Kirchliches Arbeitsrecht - Reformieren oder Abschaffen?” findet am 23. Mai 2022 um 19 Uhr im Tagungszentrum der Münchner Aidshilfe, Lindwurmstraße 71, statt.
Quelle und mehr: bfg-muenchen.de

Caritas-Chefin fordert Umdenken bei kirchlichem Arbeitsrecht

berichtet katholisch.de und führt aus:
"FOKUSSIERUNG AUF PRIVATE LEBENSFÜHRUNG NICHT MEHR ZEITGEMÄSS"

"Was in keinem Fall mehr zeitgemäß ist, ist diese Fokussierung auf die private Lebensführung": Caritas-Präsidentin Eva-Maria Welskop-Deffaa hat für ein Umdenken beim kirchlichen Arbeitsrecht plädiert.


...

Zuletzt hatte der Deutsche Gewerkschaftsbund am Mittwoch eine Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrechts und einen Abbau der Beteiligungsrechte der Kirchen bei der Festsetzung allgemeinverbindlicher Tarifverträge gefordert. Auf seinem Bundeskongress bestätigte der Dachverband der Gewerkschaften mit einem Beschluss zur Stärkung von Tarifbindung und Mitbestimmung seine Position, dass das kirchliche Arbeitsrecht "mit seinen Beschränkungen der Tarifautonomie und Mitbestimmung nicht zeitgemäß ist und abgeschafft gehört". (stz/KNA)
Weitere Quelle:
Domradio "Gemeinsam glaubwürdig sein"
(wir berichteten über die DGB-Forderung)

Ob noch Hoffnung auf eine freiwillige und damit selbst "gelenkte" Abschaffung kirchlicher Beschränkungen besteht? Der frühere Speyrer Generalvikar, Andreas Sturm, scheint die Hoffnung inzwischen verloren zu haben. Jedenfalls schreiben ihm das Domradio sowie Katholisch.de sowie Kirche und Leben und SPIEGEL ONLINE oder auch der SWR übereinstimmend den Satz zu:
"Ich habe im Lauf der Jahre Hoffnung und Zuversicht verloren, dass die römisch-katholische Kirche sich wirklich wandeln kann. "
Die Meldung von Radio Vatikan zum Rücktritt ist nicht mehr online.

Samstag, 14. Mai 2022

Samstagsnotizen: Abkehr vom kirchlichen Arbeitsrecht - was bedeutet das (2.8.) kirchliche Arbeitsgerichte (Art. 10 GG und KAGO)

"Das Volk verlangt Gerechtigkeit, und Gerechtigkeit braucht Wahrheit, Vertrauen, Loyalität und Reinheit der Ziele" ... "Glaubwürdige Zeugenaussagen, Gerechtigkeitsliebe, Autorität, Unabhängigkeit von anderen konstituierten Gewalten und ein loyaler Pluralismus der Positionen sind die Gegenmittel, um zu verhindern, dass politische Einflüsse, Ineffizienz und Unehrlichkeit die Oberhand gewinnen"
(Papst Franziskus Anfang April in einer Ansprache an den Obersten Rat der Richter Italiens - Quelle).

Der Staat hat bisher grundsätzlich *) Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des kirchlichen Mitarbeitervertretungsrechts nicht zu den staatlichen Gerichten zugelassen. Die Kirchen nehmen zwar die öffentlich-rechtliche Rechtsetzungsbefugnis in Anspruch, die ihnen aufgrund der Rechtsstellung als "Körperschaften des öffentlichen Rechts" zugestanden ist - der Staat verweigert aber die daraus erwachsene Rechtsschutzgarantie ****). Er war der Auffassung, dass die Kirchen - wenn sie schon eigene kirchenrechtliche Regelungen aufstellen - auch für den Rechtsschutz im Bereich dieser Regelungen zuständig sein sollen. Ob diese Auffassung mit der verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechtsschutzgarantie **) des Rechtsstaates (Stichwort: Justizgewährleistungspflicht) immer in Übereinstimmung steht, kann durchaus hinterfragt werden. Denn

Freitag, 13. Mai 2022

Streikbewegung für bessere Bedingungen im Sozial- und Erziehungsdienst

13. Mai 2022 – 45.000 Kolleg*innen im Streik - Auch in dieser Woche haben wir bundesweit mit Kundgebungen, Demos und unzähligen Aktionen gezeigt, dass wir für die ver.di-Forderungen nach besseren Arbeitsbedingungen für die rund 330.000 Beschäftigten im öffentlichen Sozial- und Erziehungsdienst ordentlich Druck machen. Dieses Signal dürfte bei den kommunalen öffentlichen Arbeitgebern angekommen sein! Am 16. Mai gehen die Verhandlungen in die dritte Runde.
Quelle und mehr: ver.di *klick*

Donnerstag, 12. Mai 2022

Katholischer Klinikseelsorger fordert Abschaffung der Grundordnung

Es ist völlig egal, wer der Träger ist:
"Sie machen mich zur Maschine, haben mir die Seele geraubt"
Mit diesem Zitat weist das Domradio am 12. Mai auf die Problematik in der Pflege hin:
"Ich habe meine Ideale verloren, und sie sagen mir, das muss so sein. So ist das heute eben, sei hart und schnell, das ist professionell."
und weiter zitiert das Domradio den katholische Saarbrücker Klinikseelsorger Hermann-Josef Mayers:
Insbesondere von den christlichen Krankenhausträgern zeigt sich Mayers enttäuscht. Sie machten sich gemein mit dem "Spar- und Konkurrenzkampf" anderer Kliniken. "Ich erwarte von einem christlichen Träger, dass er sich politisch lautstark bemerkbar macht und sich einsetzt, um den Pflegenotstand zu beheben und die Mitarbeitenden und die Patienten zu schützen." Er fordert, die kirchliche Grundordnung abzuschaffen, damit Pflegende für bessere Arbeitsbedingungen streiken dürften.
Unsere Empfehlung: nicht auf die fürstbischöfliche Erlaubnis warten, sondern gemeinsam in der Gewerkschaft einfach tun.

Ein Interview mit H.-J. Mayers ist vor etwa 6 Jahren hier erschienen:
»Das ganze System ist krank«
Interview mit dem Saarbrücker Klinikseelsorger Hermann-Josef Mayers
Die Personalnot in den Krankenhäusern hat ihre Ursache in einer großen »Ökonomisierungshysterie«, glaubt der katholische Klinikseelsorger Hermann-Josef Mayers. Die überwiegende Mehrheit der Beschäftigten habe Angst, dagegen aufzubegehren. Mayers fordert ein radikales Umdenken in der Gesundheitspolitik – und geht auch mit den kirchlichen Klinikträgern hart ins Gericht. Das haben diese ihm übel und ihn nun härter an die Kandare genommen: Bei einer Veranstaltung des »Saarbrücker Appells für mehr Pflegepersonal« am 29. November war er als Referent angekündigt, ließ dort dann aber ein Email verlesen, in dem er zwar kein Wort dieses Interviews zurücknahm, aber durchblicken ließ, dass es momentan besser sei, nicht zu diesem Thema öffentlich aufzutreten. Wir dokumentieren ein Interview aus der Saarbrücker Zeitung vom 1. September 2016, das der SZ-Redakteur Daniel Kirch geführt hat.

DGB fordert Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrechts

berichtet katholisch.de
SONDERRECHTE VON KIRCHEN SOLLEN ABGEBAUT WERDEN

BERLIN ‐ Die Gewerkschaften halten weiterhin nichts vom kirchlichen Arbeitsrecht. In einem Beschluss fordern sie nun noch mehr – damit sich der Ärger um den an der Caritas gescheiterten Pflegetarifvertrag aus dem vergangenen Jahr nicht wiederholen kann.


Der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert eine Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrechts und einen Abbau der Beteiligungsrechte der Kirchen bei der Festsetzung allgemeinverbindlicher Tarifverträge. Auf seinem Bundeskongress bestätigte der Dachverband der Gewerkschaften am Mittwoch mit einem Beschluss zur Stärkung von Tarifbindung und Mitbestimmung seine Position, dass das kirchliche Arbeitsrecht "mit seinen Beschränkungen der Tarifautonomie und Mitbestimmung nicht zeitgemäß ist und abgeschafft gehört".

Die Regeln für Mitbestimmungsgesetze müssen laut DGB auch für Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft gelten. "Sonderregelungen für Tendenzunternehmen" lehnten die Gewerkschaften entschieden ab.
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Beteiligung der Kirchen an allgemeinverbindlichen Tarifverträgen abschaffen

Ausführlich äußert sich der DGB zu einer Reform des Arbeitnehmerentsenderechts. Bislang ist im Arbeitnehmerentsendegesetz festgelegt, dass Tarifverträge in der Pflegebranche nur dann für allgemeinverbindlich erklärt werden können, wenn die zuständigen kirchlichen arbeitsrechtlichen Kommissionen zustimmen. An der fehlenden Zustimmung der arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas scheiterte im vergangenen Jahr die Einführung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags in der Altenpflege. Der DGB fordert nun, das Zustimmungsverweigerungsrecht der Kirchen zu einem bloßen besonderen Anhörungsrecht abzuändern. "So kann bei der Erweiterung der Anwendbarkeit von Tarifverträgen einer Blockade auf Seiten der kirchlichen Arbeitgeber*innen entgegengewirkt werden", betonten die Gewerkschaften.
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Der Redakteur von katholisch.de ist - soweit ersichtlich - der einzige Redakteur kirchennaher Medien, der den Beschluss des DGB-Bundeskongresses wahrgenommen und publiziert hat. Wer die originalen Anträge und Beschlüsse zum 22. Ordentlichen DGB-Bundeskongress nachlesen will, kann auf die Internet-Publikation des DGB (klick) verwiesen werden. Dort gibt es auch mehr interessante Texte zu finden.

Mittwoch, 11. Mai 2022

Tarifverhandlungen

unter der Überschrift "Erneut Streiks in bayerischen Kitas" berichtet die Süddeutsche Zeitung:
Am Mittwoch sind vor allem Einrichtungen in Nordbayern betroffen, am Donnerstag soll dann der Süden folgen. Eine Notbetreuung ist diesmal nicht geplant.

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Die Mütter und Väter seien aber sehr verständnisvoll, sagte Verdisprecher Hans Sterr. Sie wüssten, dass es den Beschäftigten nicht nur darum gehe, mehr Geld zu bekommen, sondern auch ganz stark um Betreuungsqualität und Arbeitsbedingungen. "Die Eltern sehen, dass das im Sinne ihrer Kinder ist, wenn es da Verbesserungen gibt", ....
Das Ergebnis der Tarifverhandlungen wirkt sich unmittelbar auf die Vergütungen in den katholischen Pfarrkindergärten (Vergütungsautomatik, ABD) - und zumindest mittelbar als "Zielmarke" auch auf die Vergütungen in den Caritas-KiTAs (AVR Caritas) aus. Die MitarbeiterInnen der katholische KITas haben daher ein originäres Interesse an einem möglichst guten Verhandlungsabschluss.
Es ist selbstverständlich, dass katholische Kindergärten nicht als "Streikbrecher" fungieren und etwa Kinder aus kommunalen KiTAs zusätzlich betreuen. Ganz im Gegenteil - es wäre wünschenswert, wenn über die Streiktage auch solidarische Aktionen in den katholischen KiTAs stattfinden würden. Bis hin zur Schließung der eigenen Einrichtung wegen Betriebsausflug, Mitarbeiterversammlungen (vorangekündigt) oder aus anderen Gründen bietet sich ein breites Feld an Unterstützungsmöglichkeiten. Und wenn es nur ist, dass man der Streikversammlung der benachbarten KiTA einen Solidaritätsbesuch abstattet - natürlich mit der örtlichen Presse als Begleitung.
ErzieherInnen und KinderpflegerInnen sowie Sozialpädagogen sind äusserst phantasievoll, wenn es darum geht, Solidaritätsaktionen auch "unterhalb der Streikschwelle" durchzuführen. Es gibt kaum eine kreativere Berufsgruppe.
Und Beispiele veröffentlichen wir gerne.
Und die Möglichkeit zur Solidarität gibt es nicht nur in Bayern:

Dienstag, 10. Mai 2022

"Liebe gewinnt" - erst Segnung und danach arbeitsrechtliche Konsequenzen?

Zentralen Aktionstag am 10. Mai
Die Organisatoren der Aktion "Liebe gewinnt" haben eine zweite Auflage der Aktion angekündigt. Erstmal wird auch ein Bischof bei der Segnungsfeier für queere und wiederverheiratet-geschiedene Paare dabei sei.
berichtete das Domradio schon vor einigen Tagen. Und in diversen kirchennahen Medien - unter anderem auch dem Domradio - war über die Reaktion aus dem Vatikan spekuliert worden:
Toleriert der Vatikan Segnungsfeiern für Liebende?

Dazu kommt immer noch die Befürchtung kirchlicher MitarbeiterInnen hinsichtlich arbeitsrechtlicher Konsequenzen. Nicht alle Generalvikare und Bischöfe haben schließlich erklärt, auf solche Konsequenzen bei solchen Verstößen gegen die Loyalitätspflichten aus der Grundordnung verzichten zu wollen. Wäre nach der Segnung in einem Bistum dann die Kündigung beim eigenen, kirchlichen Arbeitgeber in einem anderen Bistum zumindest möglich? So "ist auch in ganz München keine Kirche gefunden worden, in der die Türen (für entsprechende Segnungsfeiern) offen gestanden hätten".
Nun hat sich Papst Franziskus selbst mit einem bemerkenswerten Statement zu Wort gemeldet:
Papst: Nicht Kirche lehnt LGBT-Menschen ab, nur einzelne Glieder
(Quelle: katholisch.de)
Siehe auch Radio Vatikan "Gott verleugnet keines seiner Kinder":
„Was sagen Sie zu LGBT-Katholiken, die die Ablehnung der Kirche erfahren haben?" Papst Franziskus dazu: „Ich möchte, dass sie dies nicht als ,Ablehnung der Kirche`, sondern als ,Ablehnung von Menschen in der Kirche` erkennen. Die Kirche ist eine Mutter und sie ruft alle ihre Kinder zusammen. Nehmen Sie zum Beispiel das Gleichnis von den zum Festmahl Geladenen: ,die Gerechten und die Sünder, die Reichen und die Armen, usw.' Eine ,selektive' Kirche, eine ,reinblütige', ist nicht die Heilige Mutter Kirche, sondern eher eine Sekte."
Eine Kündigung wegen einer Segnungshandlung für eine LGBT-Segnungsfeier sollte also "vom Tisch" sein.

Das heißt nämlich nichts anderes, als dass die Vorgaben der deutschen Bischöfe in der Grundordnung von Anfang an falsch und "nicht katholisch" sondern "sektiererisch" waren. Denn eine "höhere Instanz" als den amtierenden Papst gibt es in der katholischen Kirche nicht. Es handelte sich um keine verbindliche katholische Anforderung, sondern um die ablehnende Meinung einer Reihe von Bischöfen - oder besser: einer Reihe von Juristen, die diesen Text erarbeitet haben und dann die Bischöfe zur Inkraftsetzung bewegten.
Damit stellt sich dann aber auch die Frage, was das für Folgen für die anderen Bestandteile der Grundordnung hat. Dass die dort formulierte Ablehnung gewerkschaftlicher Kooperation nicht auf der Grundlage der eigenen katholischen Soziallehre steht, haben wir ja schon mehrfach heraus gearbeitet.

Montag, 9. Mai 2022

Digitale Streikkonferenz der Sozialen Arbeit - DONNERSTAG, 12. MAI 2022 UM 10:30

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Die Arbeitgeber bewegen sich nicht? Wir uns schon! Bundesweit finden aktuell Aktionstage und Warnstreiks der Beschäftigten im öffentlichen Sozial- und Erziehungsdienst statt. Bevor es am 16. und 17. Mai in in Potsdam in die dritte Verhandlungsrunde geht wollen wir nochmal gemeinsam zusammenkommen:
Am 12. Mai ab 10.30 Uhr laden wir Euch herzlich zur „Digitalen Streikkonferenz der Sozialen Arbeit“ ein. Im Livestream blicken wir auf die Situation in der Sozialen Arbeit und machen nochmal ordentlich Druck, damit sich die Arbeitgeber endlich bewegen!

Samstag, 7. Mai 2022

Samstagsnotizen: Abkehr vom kirchlichen Arbeitsrecht - was bedeutet das (2.7.) - weiterhin Grundordnung?

Am 28. April - hat "Feinschwarz.net" einen Aufruf zu einem notwendigen Diskussionsprozess einer Initiativgruppe von Theolog*innen, die in der Caritas tätig sind, veröffentlicht. Die Caritastheologen fordern ein transparentes Verfahren und die Beteiligung der MAVen und sonstigen Akteure bei der Veränderung der Grundordnung ein, ohne den "Dritten Weg" zu hinterfragen. Bei Theologen würden wir eigentlich erwarten, dass sie einer Sache auch mal auf den Grund oder an die Wurzel gehen, aber das ist hier nicht der Fall. Das kirchliche Sonderarbeitsrecht selbst wird nicht in Zweifel gezogen oder in Frage gestellt, es wird im Wesentlichen das gefordert, was die (zumindest die katholischen) Amtskirchen ohnehin schon aus Gründen der Legitimationsrettung vorgesehen haben und vorsehen: die Beteiligung und Anhörung der Organe, die man geschaffen hat (DiAGen, BAG-MAV usw.).
Lassen Sie uns dennoch aus dem Aufruf zitieren:
1. Das kirchliche Arbeitsrecht – der Neuanfang braucht eine selbstkritische Aufarbeitung
Von ihrer Bedeutung bildet die Grundordnung des kirchlichen Dienstes (GrO) den Grundpfeiler der Arbeitsrechtsverfassung und erfasst alle Bausteine des kirchlichen Arbeitsrechts. Sie ist insoweit wohl die wichtigste Rechtsquelle des kirchlichen Arbeitsrechts im Bereich der katholischen Kirche in Deutschland.
....
Mit Blick auf die Wirkungsgeschichte der GrO (Kultur der Angst und Bedrohung) braucht es daher eine Aufarbeitung seitens der katholischen Kirche und der kirchlichen Träger. Heute liest sich diese Geschichte als der Versuch der Kirchenleitungen, nach dem Machtverlust im Staat und in der Gesellschaft zumindest die Macht über die Lebensführung und die Beziehungen ihrer Mitarbeitenden auszuüben.

Eine zeitgemäße Fortschreibung der GrO ist nur möglich, wenn sich die Bischöfe und auch die kirchlichen Träger dieser Geschichte der Verletzungen, Ausgrenzungen und Herabwürdigung von Lebensentwürfen ihrer Mitarbeitenden und der je eigenen Mitwirkung stellen.


2. Was braucht eine zukunftsorientierte Kirche?
Das Anliegen, einen ideellen, religiös begründeten Grundkonsens aller katholischen Einrichtungen und Dienste zu formulieren, ist in einer pluralen Gesellschaft berechtigt und sinnvoll. Das eigentliche Ziel ist programmatischer Art: Was macht einen Träger heute christlich, ja konfessionell?

Rumoren bei katholischen Frauen und Jugend

Bei den Laienverbände in der katholischen Kirche rumort es.
Die Katholische Frauengemeinschaft Deutschland (KFD) *) kritisiert die Auffassung des Vatikan über die Verwendung von kirchlichem "Sondervermögen" ohne Beteiligung der Laienvertreter zur Vermögensverwaltung.
Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend hat sich ein neues Grundsatzprogramm gegeben.
Das auf der Hauptversammlung beschlossene Programm nehme das Drängen auf kirchliche Reformen auf, teilte der BDKJ am Freitagabend in Düsseldorf mit. Damit solle die Spannung berücksichtigt werden "zwischen kirchlichen Erfahrungen und den Lebenswelten junger Menschen".
berichtet katholisch.de. Dort - und auch beim Domradio - (auch hier) wird allerdings kaum erwähnt, wo konkret Reformen angemahnt werden.
So fordert der BDKJ unter anderem mehr Demokratie und Mitbestimmung in der Kirche, mehr Rechte für Frauen, Kinder und Jugendliche sowie das Recht auf sexuelle und geschlechtliche Selbstbestimmung.
ist dann doch etwas allgemein gehalten.
Auch das katholisch.de-Interview mit DBK-Jugendbischof Johannes Wübbe geht über "Allgemeinplätze" nicht hinaus.

Erst etwas "Internet-Recherche" führt dann zum neuen Grundsatzprogramm. Dort finden sich dann Passagen wie:
Wir praktizieren eine christliche Spiritualität der Menschenrechte, da jeder Mensch ein Ebenbild Gottes ist und wir für die Freiheit und Würde jedes Menschen eintreten. Bei uns darf jede Person so sein, wie sie ist.

Wir verpflichten uns auf die Kinder- und Menschenrechte

Wir setzen uns ein für die Achtung und Verwirklichung der universellen Menschenrechte und der UN-Kinderrechtskonvention. Dazu gehört insbesondere die unantastbare Würde jedes Menschen, die sich in Gleichberechtigung aller Geschlechtsidentitäten, Anerkennung der Glaubens- und Gewissensfreiheit, Schutz vor jeglicher Gewalt und dem Recht auf sexuelle und geschlechtliche Selbstbestimmung unabhängig von Hautfarbe, Herkunft, Behinderung, Alter oder sozialem Status zeigt. ... Wir setzen uns dafür ein, dass in Kirche, Staat und Gesellschaft die Kinder- und Menschenrechte gelten und rechtlich verbindlich eingehalten werden
Darin könnte man eine nicht ausdrücklich formulierte, diplomatisch versteckte Kritik am kirchlichen Arbeitsrecht sehen, das genau in diesen Punkten enorme Defizite aufweist.

So deutlich wie jetzt erst die KAB äusserten sich die katholischen Verbände also nicht.
Es rumort etwas - von einem regelrechten "Aufbegehren" kann aber nicht gesprochen werden.


*) Die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) ist mit rund 450.000 Mitgliedern der größte katholische Frauenverband und einer der größten Frauenverbände Deutschlands.

Donnerstag, 5. Mai 2022

Sozial- und Erziehungsdienst: Bundesweiter Streik- und Aktionstag in der Behindertenhilfe am 5. Mai - Tempo machen für gute Arbeitsbedingungen, bessere Bezahlung und Inklusion

Unter dem Motto „Tempo machen für Aufwertung – faire Bezahlung ist unser Ziel“ ruft die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) heute, am Donnerstag, den 5. Mai 2022 bundesweit Beschäftigte aus der Behindertenhilfe zu einem Streik- und Aktionstag auf. In Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen, Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern legen Fachkräfte in Werkstätten für behinderte Menschen, Beschäftigte in Wohneinrichtungen und vielen weiteren Arbeitsfeldern der Behindertenhilfe ihre Arbeit nieder. Zentrale Kundgebungen sind unter anderem in Marburg und Hannover geplant.


Anlass für den bundesweiten Streik- und Aktionstag ist die aktuelle Tarifauseinandersetzung mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst. Bislang haben sich die Arbeitgeber einer Aufwertung der Behindertenhilfe und des gesamten Sozial- und Erziehungsdienstes verweigert. ver.di fordert in den Tarifverhandlungen eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel und die finanzielle Anerkennung der Arbeit der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst.

Die pädagogischen Anforderungen an die Beschäftigten in der Behindertenhilfe sind durch den Anspruch auf Inklusion deutlich gestiegen. Bereits 2009 hat Deutschland sich durch die Unterzeichnung der Behindertenrechtskonvention verpflichtet, Menschen, die unter den Bedingungen von Behinderung leben, die gleichen Rechte zu ermöglichen wie allen anderen Menschen.

Montag, 2. Mai 2022

„Wir können viel von Polen lernen“ - kirchennahe Medien zum 1. Mai?

während in früheren Jahren wenigstens noch verbal die Bedeutung des 1. Mai auch für die katholische Soziallehre in den kirchennahen Medien gewürdigt wurde, bestand die Berichterstattung in diesem Jahr eher aus "beredetem Schweigen".

Trägerhopping für Krankenhäuser an der Donau - kommunal -> kirchlich -> privat

Ein verwirrendes "Trägrhopping" findet derzeit an der Donau statt.

1. Kehlheim - aus kommunaler Klinik wird Caritas:
Am Samstag wurde berichtet:
„Verdi will Rechte für Mitarbeitende einklagen“
Die Caritas im Bistum Regensburg übernimmt die Mehrheit an der kommunalen Goldberg-Klinik in Kelheim. Jetzt hat sie Ärger mit der Gewerkschaft Verdi.
- Die Caritas im Bistum Regensburg streitet mit Verdi wegen der Übernahme einer kommunalen Klinik in Kelheim.
- Die Gewerkschaft bemängelt mangelnden Kündigungsschutz und fürchtet um Tariferhöhungen für die Mitarbeitenden.
- Verdi erwägt juristische Schritte.
Quelle und mehr: Newsletter der Wohlfahrt intern (Abo-Bereich)

2. Neuburg an der Donau - aus Katholischer Jungendfürsorge wird Ameos (privater Klinikkonzern):
Der bisherige Gesellschafter, die Katholische Jugendfürsorge im Bistum Augsburg, will das erst vor einigen Jahren erworbene Krankenhaus in den kommenden Monaten an Ameos übergeben.
Die Gruppe hatte sich in einem Bieterverfahren unter anderem gegen den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen durchgesetzt. "In der Öffentlichkeit und in der Belegschaft war nie die Rede über den Verkauf an einen privaten Investor", kritisiert Verdi. Und: "Ganz im Gegenteil: Die Beschäftigten wog man in Sicherheit, indem man ihnen die Verhandlungen mit dem Landkreis vorlegte. " Horst Klein, der Vorsitzende der Mitarbeitervertretung, fordert deshalb einen engen, konstruktiven und ehrlichen Austausch mit dem neuen Gesellschafter und auch mit der bisherigen Geschäftsführung.
(Quelle und mehr: Donaukurier)

Arbeitsniederlegungen in sozialen Berufen, der Kinderbetreuung und der Behindertenhilfe - Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) schließt sich dem Streikaufruf der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi an.

berichtet die Abendzeitung

Dazu ergänzend: https://www.facebook.com/josef.ilsanker/videos/467756031770930
Tagesschau: Sozialarbeiter beginnen Streikwoche

Sonntag, 1. Mai 2022