Samstag, 30. September 2017

Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass ungeachtet der laufenden Koalitionsverhandlungen die AK Caritas an der Obergrenze festhalten möchte. Und zwar soll weiterhin der TVöD die Obergrenze bilden für Tarifbeschlüsse, die durch die AK für die Beschäftigten bei der Caritas festgelegt werden.
Auch bei den sogenannten mittleren Werten sei es gelungen, diese als Obergrenze zu gestalten, so dass nur der untere Bereich der Bandbreiten genutzt wird und die Caritas-Einrichtungen wirksam vor Belastungen durch die etwaige Nutzung der Bandbreite oberhalb der mittleren Werte geschützt werden.

Vorletztes Gerücht

Freitag, 29. September 2017

Mehr Personal auch nach der Wahl

Die zahlreichen bundesweiten Proteste und kreativen Aktionen der Beschäftigten in den Krankenhäusern mit ihrer Gewerkschaft ver.di zeigen Wirkung: Die Pflege war Top-Thema in der letzten Woche vor der Bundestagswahl. Alle Parteien haben zugesichert, sich für mehr Personal, eine bessere Bezahlung oder gar einen „Neustart“ in der Pflege einsetzen zu wollen. Nun, nach der Wahl, werden wir sie an ihren Worten messen.

Bereits im Juni 2017 hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das Personaluntergrenzen für pflegesensitive Bereiche vorsieht. Endlich wird der Zusammenhang zwischen Personalausstattung und Versorgungsqualität nicht mehr bestritten, Die Politik hat verstanden,  dass sie das Gesundheitssystem nicht Markt und Wettbewerb überlassen darf. Doch dieses Gesetz reicht uns nicht. Denn es soll erst ab 2019 wirken, nur bestimmte Bereiche umfassen und die Finanzierung ist offen. Wir wollen Vorgaben für alle Pflegebereiche und umgehend Entlastung.

Arbeitgeber in die Pflicht  nehmen


Nach der Charité haben nun bundesweit Klinikbeschäftigte nachgelegt und für Entlastung gestreikt. Ein Prozent der Krankenhäuser haben wir im Juli zu Verhandlungen über einen Tarifvertrag Entlastung aufgefordert. Und diejenigen Arbeitgeber, die sich nicht gesprächsbereit zeigten, haben am
19. September die Kraft der Beschäftigten zu spüren bekommen. Je nachdem, wie die Tarifverhandlungen sich entwickeln, sind weitere Streiks im Oktober nicht ausgeschlossen.

Auch die Krankenhäuser, in denen wir zurzeit keine Tarifverhandlungen führen, sind in Bewegung. Zahlreiche Teams und Stationen beteiligen sich an unseren Aktionstagen und erhöhen so den Druck auf Arbeitgeber und Politik. Wir zeigen gemeinsam: Wir meinen es ernst und lassen nicht locker.

Wie können  wir  uns beteiligen?

Mittwoch, 27. September 2017

ver.di macht weiter mobil gegen die Überlastung der Krankenhausbeschäftigten

Am 25. September 2017, dem Tag nach Bundestagswahl, legten mehr als 400 Kolleginnen und Kollegen am Klinikum Augsburg die Arbeit nieder, um für einen Tarifvertrag Entlastung zu demonstrieren. Die Aktion zeige, »dass immer mehr Beschäftigte bereit sind, sich mit gewerkschaftlichen Mitteln für eine Verbesserung ihrer Arbeitssituation und der Patientenversorgung einzusetzen«, erklärte Bayerns ver.di-Landesfachbereichsleiter Robert Hinke.

Der zuständige Gewerkschaftssekretär Stefan Jagel sagte, die Streikbeteiligung sei »noch besser, als wir erwartet hatten«. 13 von 21 OP-Sälen wurden infolge der Arbeitsniederlegung geschlossen, 200 von 1.751 Betten konnten nicht belegt werden. Der ursprünglich für vergangenen Dienstag geplante Warnstreik war wegen Differenzen über die Notdienstvereinbarung um eine Woche verschoben worden. Seither habe die Streikbereitschaft von Tag zu Tag zugenommen, berichtete Jagel. Grund sei die schlechte Personalausstattung, die zur permanenten Überlastung der Beschäftigten führe. »Zu wenig Personal heißt zu wenig Zeit. Die ständige Zeitnot macht die Beschäftigten krank«, kritisierte der Gewerkschafter. »Eine gute Gesundheitsversorgung ist unter diesen Umständen nicht möglich.« Das gelte für alle Krankenhäuser, ob in öffentlicher oder privater Trägerschaft. Deshalb habe ver.di bundesweit Kliniken verschiedener Träger zu Tarifverhandlungen über Entlastung aufgefordert.

Montag, 25. September 2017

Belastungscheck Kirche


Wieder aus dem Frei eingesprungen? Ständig überarbeitet und keine Zeit für PatientInnen?

Zeit für #Entlastung! Lass die Arbeitsbelastung in deinem kirchlichen Krankenhaus checken. Melde dich an auf www.belastungscheck.de



Siehe hierzu auch: Auch in den Marienhaus-Kliniken aktiv



Sonntag, 24. September 2017

Sonntagsnotizen - egal wie die Wahl heute ausgeht: die wesentlichen Verbesserungen kommen nicht von selbst und nicht "von der Politik", wir Betroffene müssen uns auch selbst darum kümmern

Spiegel-Online hat sich in dieser Woche in mehreren interessanten Artikeln mit der Situation in der Altenpflege befasst.

Deutlich wird: wenn die Beschäftigten in der Altenpflege nicht auch selber aktiv werden, wird es die notwendigen Veränderungen nicht geben!

Wahlversprechen
Was sich Pfleger wirklich wünschen
Mehr Lohn, weniger Stress: Alle großen Parteien versprechen, die Situation für Pflegekräfte zu verbessern. Doch der wichtigste Punkt, sagen die Betroffenen, findet sich in keinem Wahlprogramm.

Personalmangel in der Altenpflege
"Wir laufen auf eine Katastrophe zu"
Kurz vor der Wahl wird der Pflegenotstand zum Thema. Im Interview spricht Ökonom Stefan Sell von Niedriglöhnen und Personalmangel - und erklärt, weshalb Altenpfleger in die Gewerkschaft eintreten sollten.
"Gesundheitsökonomen haben die Kosten für gleiche Löhne in Alten- und Krankenpflege mit 5,9 Milliarden Euro berechnet. Aber das Geld muss auch bei den Altenpflegern ankommen. Das wird absehbar nicht geschehen, wenn man sich darauf beschränkt, nur mehr Geld ins System zu geben."
Denn fast die Hälfte der Heime von werden von privatgewerblichen Trägern betrieben, deren wesentlicher Zweck es ist, Gewinne zu machen, die um so höher ausfallen können, je weniger man ihn mit den Beschäftigten teilt.
Und ein weiteres Zitat von Prof. Sell:
"...und zumindest in der ökonomischen Theorie müssten die Heimbetreiber ordentlich mehr Geld bieten, um überhaupt Personal zu bekommen. Allerdings besteht in der Altenpflege ein starkes Kräftegefälle zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, und zwar aus zwei Gründen: Zum einen werden viele Heime von kirchlichen Trägern betrieben - und nach wie vor wird ihren Angestellten das fundamentale Recht zum Streik verwehrt. Und wo das nicht der Fall ist, sind zum anderen nur sehr wenige Pflegekräfte in einer Gewerkschaft, die gute Flächentarifverträge durchsetzen könnte. Man kann den Pflegekräften nur raten: Organisiert euch!"

Anders wird es nicht gehen!

Samstag, 23. September 2017

Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass die Kirchen den Parteien sehr dankbar seien, dass diese, bis auf die notorische Ausnahme zweier Parteien, das kirchliche Arbeitsrecht im Wahlkampf nicht thematisiert haben. Das lasse hoffen, dass von Seiten der kommenden Regierung keine Gefahr drohe und die Dienstgeber mit ihren Beschäftigten weiterhin die Annehmlichkeiten der Dienstgemeinschaft genießen können.

Vorletztes Gerücht

Freitag, 22. September 2017

Solidaritätserklärung aus der Fachtagung Behinderthilfe mit den streikenden Kolleginnen und Kollegen in den Kliniken

An die Kolleginnen und Kollegen, die sich für bessere Arbeitsbedingungen, mehr Personal und Entlastung im Krankenhaus einsetzen und sich seit Dienstag, dem 19.09.2017 im Arbeitskampf befinden

Wir, die knapp einhundert anwesenden Betriebs- und Personalräte sowie Mitarbeitervertretungen der ver.di-Fachtagung Behindertenhilfe in Dortmund, bekunden unsere Solidarität mit den streikenden Kolleginnen und Kollegen in den Kliniken in Bayern, Hessen, NRW, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Berlin.

Zu wenig Personal, zu wenig Zeit für den Menschen und Arbeitsbedingungen, die krankmachen. Auch wir Beschäftigte in der Behindertenhilfe kennen das leider nur zu gut. Der Kampf für bessere Arbeitsbedingungen und mehr Personal ist daher ein Kampf, der uns Beschäftigte in allen Bereichen des Gesundheits- und Sozialwesens verbindet. Es ist ein wichtiges Signal, den Druck nun weiter zu erhöhen!

Wir stehen an eurer Seite und wünschen euch viel Ausdauer, Kraft und Erfolg!

Mittwoch, 20. September 2017

Was könnte man tun, um Ungleichheit zu reduzieren?

Politik und Sozialpartner können auf vielen verschiedenen Ebenen etwas bewirken.

Bildung: Der kostenlose oder staatlich gestützte Zugang zu frühkindlicher Bildung, aber auch zu höheren Bildungseinrichtungen ist ein zentrales Element, um Chancengleichheit zu gewährleisten und soziale Mobilität zu ermöglichen.

Gewerkschaftlicher Organisationsgrad: Gemäß Forscherinnen des Internationalen Währungsfonds steigt die Einkommensungleichheit mit fallendem Einfluss von Gewerkschaften an. Dies ist neben einer sinkenden Verhandlungsmacht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch darauf zurückzuführen, dass starke Gewerkschaften über ihre politische Einflussnahme einen umverteilenden Wohlfahrtstaat fördern. Eine Stärkung des gewerkschaftlichen Organisationsgrads sollte folglich eine ungleichheitsmindernde Wirkung haben.

Dienstag, 19. September 2017

Tarifvertrag Entlastung in Kliniken: ver.di zieht positive Zwischenbilanz des Streiktags

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) zieht eine positive Zwischenbilanz des Streiktags für einen Tarifvertrag Entlastung. „Die Beschäftigten haben deutlich gemacht, dass sie dringend Entlastung und Hilfe benötigen. Die unternehmerische Freiheit endet dort, wo der Gesundheitsschutz der Beschäftigten beginnt“, sagte Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler am Dienstag. Die Arbeitsniederlegungen fanden zunächst in Kliniken in Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Berlin statt.

Klinikbeschäftigte streiken für Entlastung

Nachdem die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) im Juli bundesweit Kliniken zu Verhandlungen über einen Tarifvertrag Entlastung aufgefordert hatte, finden heute (Dienstag, 19. September 2017) die ersten Streiks statt. „Leider zeigten einige Arbeitgeber keine Bereitschaft, Entlastung für die Beschäftigten zu schaffen, so dass sich ein Streik nicht verhindern ließ“, so Sylvia Bühler, ver.di-Bundesvorstand. Aufgerufen zum Streik wurden Beschäftigte in Kliniken in Bayern, Hessen, NRW, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Berlin. An anderen Kliniken sind die Arbeitgeber gesprächsbereit.

Anlass für die Tarifauseinandersetzung ist die schlechte Personalausstattung in den Krankenhäusern, die zur permanenten Überlastung der Beschäftigten führt. „Zu wenig Personal heißt zu wenig Zeit. Die ständige Zeitnot macht die Beschäftigten krank. Eine gute Versorgung der Patienten ist unter diesen Umständen oft nicht möglich. Das betrifft alle Krankenhäuser, egal ob öffentlich oder privat. Deshalb führen wir die Auseinandersetzung bundesweit und haben Kliniken verschiedenster Träger zu Verhandlungen aufgefordert“, betonte Bühler. Dass ausgerechnet in Krankenhäusern immer wieder gegen den Gesundheitsschutz verstoßen werde, der gesetzlichen Verpflichtung der Arbeitgeber zum Trotz, sei nicht länger hinnehmbar. „Da hilft den Arbeitgebern auch kein Verweis auf die unternehmerische Freiheit. Die endet dort wo der Gesundheitsschutz der Beschäftigten beginnt“, so Bühler.

Montag, 18. September 2017

Bundestagswahl 2017 - am 24. September wählen gehen!

Entscheide mit über die Zukunft des Gesundheitswesens und der Pflege! Deine Stimme für eine sichere Versorgung und gute Arbeit: für eine gesetzliche Personalbemessung im Krankenhaus und für mehr Personal in der Altenpflege.
Geh zur Bundestagswahl! Wir brauchen im Deutschen Bundestag Mehrheiten für eine soziale Gesundheits- und Pflegepolitik. Wir brauchen Abgeordnete, die die Gesundheitsversorgung und die Pflege als Kernbereich öffentlicher Daseinsvorsorge verstehen und sich dafür einsetzen.

Entlastung für die Pflege

Ob in Krankenhäusern, Altenheimen oder der ambulanten Pflege – überall mangelt es an Personal, sind Beschäftigte überlastet, fehlt die Zeit für eine gute Versorgung. Eine zentrale Ursache ist, dass der Alltag in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen zunehmend von betriebswirtschaftlichen Kennziffern bestimmt wird. Wie in der Industrie herrscht ein ständiger Druck, noch flexibler, noch billiger zu arbeiten. Fachkräfte werden durch weniger qualifiziertes Personal ersetzt. Pro Pflegekraft sind im Durchschnitt immer mehr Patient/innen bzw. Bewohner/innen zu versorgen. Tausende Überlastungsanzeigen dokumentieren: Die Arbeitsverdichtung, der Zeit- und Leistungsdruck machen die Beschäftigten krank.
Längst ist belegt, dass die Versorgungsqualität in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen stark davon abhängt, ob genug qualifiziertes Personal zur Verfügung steht. In anderen europäischen Ländern sind rechtliche Vorgaben für die Personalausstattung durchaus verbreitet. Wird das Verhältnis Pflegekraft pro Patient/in betrachtet, ist Deutschland im internationalen Vergleich das Schlusslicht. Das muss sich ändern.

Samstag, 16. September 2017

Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass die Kirchensteuereinnahmen der Katholischen Kirche in den vergangenen 5 Jahren mit einer deutlich besseren Performanz aufwarten können, als die AVR-Vergütungen von Fachkräften in der Pflege bei der Caritas. So hätten sich die Kirchensteuereinnahmen zwischen 2011 und 2016 von 4918 Millionen auf 6146 Millionen €, also um 24,97 % gesteigert, während die Vergütungen in der Anlage 32, 7a nur von 2801,05 auf 3220,01, also um 14,57 % gestiegen sind. Man wolle die Verhältnisse nicht weiter vertiefen (!), aber man fände es doch bemerkenswert, dass die Wirtschaftskraft von Katholiken, soweit sie im Steueraufkommen zum Ausdruck komme, deutlich besser sei als die Wirtschaftskraft von Pflegekräften, auch wenn diese als Katholiken in Caritaseinrichtungen beschäftigt sind.
Man wolle diese Umstände aber keinesfalls skandalisieren.

Vorletztes Gerücht



Donnerstag, 14. September 2017

Fast schon prophetische Worte ....

... mit dieser Überschrift würdigt "katholisch.de" am 14. September letzten Jahres die Sozialenzyklika "Laborem exercens" und führt weiter aus:
Fast schon prophetische Worte

Ob Kapitalismus- oder Flüchtlingskrise oder gerechte Familienpolitik - mit seiner am 14. September 1981 veröffentlichten Enzyklika "Laborem Exercens" legte Johannes Paul II. eine bestechende gesellschaftliche Analyse vor.
...

Dem Grundsatz "Arbeit vor Kapital" folgend, hält "Laborem Exercens" auch die Arbeiterrechte hoch. Ansprüche haben die Arbeiter sowohl gegen den "direkten Arbeitgeber", also etwa das Unternehmen, das den Arbeiter beschäftigt, wie gegen den "indirekten Arbeitgeber": die sozialen und rechtlichen Strukturen, die die Arbeit in einer Gesellschaft regeln. Dazu gehören etwa das Arbeitsrecht, Tarifverträge und nationale und internationale Institutionen, die die Rechte der Arbeitnehmer beeinflussen und gestalten.

Ein Jahr nach Gründung der polnischen oppositionellen Gewerkschaft Solidarnosc überrascht es nicht, dass Johannes Paul II. sich auch stark macht für das Recht, Gewerkschaften zu gründen, und für das Streikrecht der Arbeiter – eine Forderung, die immer wieder in der Soziallehre der Kirche erhoben wird; auch wenn die Kirche als Arbeitgeber davon nicht immer etwas wissen will.
...
Einige Jahre zuvor hat der "deutsche Papst" Benedikt, der seine deutsche Kirche wie kaum ein anderer kennt, diese Sozialenzyklika bei seiner Abschiedsrede auf dem Flughafen München seiner Heimat besonders an's Herz gelegt.

Dienstag, 12. September 2017

Bündnis für Pflege - Antworten auf Wahlprüfsteine

Die im Bundestag vertretenen Parteien haben auf die Wahlprüfsteine des Bündnisses für Gute Pflege geantwortet. Die ausführlichen Antworten finden Sie in einer Synopse zusammengestellt auf der Homepage des Bündnisses (Synopse_Wahlbausteine

Das Bündnis für Gute Pflege setzt sich für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Pflege zugunsten der pflegebedürftigen Menschen, ihrer pflegenden und begleitenden Angehörigen und der beruflich Pflegenden ein. Von den aktuell im Bundestag vertretenen politischen Parteien wollte das Bündnis wissen, was diese unternehmen, damit sich die Situation der Pflege verbessert.

Dazu wurden Positionen erfragt, zu beispielsweise den Themen: Personalausstattung, verbesserte Arbeitsbedingungen, Pflegeausbildung und der  Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Das Bündnis für Gute Pflege ist der Ansicht, dass Beschäftigte in der Pflege als auch pflegende Angehörige für ihre Tätigkeit nach wie vor nur geringe gesellschaftliche und persönliche Wertschätzung erfahren. Um dies zu ändern, fordert das Bündnis:

  •  maßgeschneiderte Leistungen für Pflegebedürftige,
  • Unterstützung und Anerkennung für pflegende Angehörige,
  • bessere Lohn- und Arbeitsbedingungen der Pflegeberufe und
  • eine gerechte Finanzierung der Pflege, die nicht zu einseitigen Belastungen der Betroffenen führt, sondern von der sozialen Pflegeversicherung getragen wird.

Montag, 11. September 2017

Altenpflege darf nicht zum Spekulationsobjekt verkommen

ver.di warnt vor Hedgefonds

Sylvia Bühler: Altenpflege darf nicht zum Spekulationsobjekt verkommen

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) warnt davor, dass die Altenpflege zunehmend zum Spekulationsobjekt von Finanzinvestoren und Großkonzernen wird. Das belegten aktuelle Übernahmediskussionen. "Die kommende Bundesregierung muss erklären, wie sie diese für pflegebedürftige Menschen und Beschäftigte gefährliche Entwicklung unterbindet", betont ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler.
"In der Pflege muss es um die Menschen gehen. Doch stattdessen spielen immer häufiger Profitinteressen die zentrale Rolle", kritisiert Bühler. Der Anteil privatwirtschaftlicher Betriebe stieg zwischen 1999 und 2015 von 43,7 auf 52,3 Prozent. Die Tendenz sei weiter steigend. Zuletzt hätten insbesondere Finanzinvestoren und ausländische Großkonzerne die Pflege als Profitquelle entdeckt.

Samstag, 9. September 2017

Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass die Dienstgeberseite der AK Caritas  das gewerkschaftliche Zutrittsrecht neu geregelt hat: Gewerkschaften, die über Benutzername und Passwort verfügen, haben künftig auch Zugang zum 3. Weg.

Vorletztes Gerücht


Freitag, 8. September 2017

RK Nord: wenig Konsens in der RK-Sitzung am 30. August 2017 in Hannover

Inzwischen sind sowohl der Dienstgeberbrief als auch das RK Info Nord der Mitarbeiterseite erschienen, die zur Sitzung am 30. August 2017 in Hannover den Konsens dokumentieren, dass kein Konsens besteht:

  • 6 Anträge gemäß § 14 der AK-Ordnung konnten nicht bearbeitet werden und auch die Geschäftsordnung zur Arbeit in der UK wurde nicht weiter beraten. Hintergrund sind Auseinandersetzungen über die personellen Ressourcen der Mitarbeiterseite, in denen sich die Mitarbeiterseite in ihrer Arbeitsfähigkeit behindert sieht.
  • Keine Einigung kam zustande zu der Problematik, dass in der Region Nord die Beschäftigten in der P4 (Pflegehelfer) durch die zeitliche Verschiebung der Tariferhöhung einen finanziellen Nachteil erleiden.
    Hier gab es einen Vermittlungsvorschlag des Vermittlungsausschusses, der an der Dienstgeberseite scheiterte.
    Ein Ausgleich für diese Benachteiligung der niedrigsten Lohngruppe in der Pflege wäre noch möglich noch, wenn der erweiterte Vermittlungsausschuss angerufen wird und für ein poslitives Ergebnis sorgt.
  • "Etliche Caritas-Einrichtungen betreiben eigene Servicegesellschaften. In diesen wird teilweise die AVR nicht angewendet." stellt die Mitarbeiterseite fest und startet eine Online-Umfrage zum zu ermitteln, "wie viele Einrichtungen eigene Servicegesellschaften" betreiben. 



Mittwoch, 6. September 2017

Überwachung am Arbeitsplatz

Wie gestern die größeren Medien berichtet haben, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einem Kläger Recht gegeben, dem wegen privater Kommunikation gekündigt worden war. Die Art und Weise, wie der Mitarbeiter überwacht worden sei, habe sein Recht auf Privatleben verletzt.
Die Entscheidung der 17 Richtern der Großen Kammer des Gerichts ist rechtskräftig und dürfte die Rechtsprechung in den 47 Mitgliedsländern des Europarats maßgeblich beeinflussen.
(Fall Bogdan Barbulescu)

Quellen:
FAZ - Bericht vom 05.09.2017, 10:41 Uhr
Tagesschau, Bericht vom 05.09.2017, 12:24 Uhr
Süddeutsche Zeitung, Bericht vom 05.09.2017, 12:47 Uhr


Das deutsche Bundesarbeitsgerichts, Az: 2 AZR 681/16 (Pressemitteilung), hielt ebenso eine heimliche Überwachung nur im Ausnahmefall für erlaubt, also nur, wenn es konkreten Anlass für die Vermutung einer schweren Pflichtverletzung gibt (Entscheidung von Ende Juli d.J.).

Montag, 4. September 2017

Bedingungen und Potentiale kollektiven Handelns in der Altenpflege

...ist der Titel einer geplanten Veröffentlichung des Politologen Prof. Dr. Wolfgang Schroeder, die sich auf der Grundlage einer Erhebung unter 749 Altenpflegekräften mit den Arbeitsbeziehungen in der Pflege auseinandersetzt. Wesentliche Zielsetzung der Untersuchung ist es, den Handlungsspielraum der Beschäftigten in der Altenpflege auszuloten.
In den WSI-Mitteilungen 3/2017 (Schwerpunktheft ERWERBSTÄTIGKEIT IM SOZIAL- UND GESUNDHEITSSEKTOR: AUSGEBAUT, AUFGEWERTET, AUSGEBREMST?) hat Schroeder unter dem Titel "Altenpflege zwischen Staatsorientierung, Markt und Selbstorganisation" eine erste Zusammenstellung der Ergebnisse vorgelegt.

Schroeder verweist darauf, dass der "fulminanten Aufstieg der frauendominierten Care-Arbeit in einer zunehmend wettbewerblich strukturierten Sozialwirtschaft" sich in "enormen Wachstumsraten" und einem "starken gesellschaftlichen Bedeutungs- und Reputationsgewinn der Beschäftigten" niedergeschlagen hat, dabei aber selbstbewusstes, kollektives Beschäftigtenhandeln sich nicht in dem Maße entwickelt hat, wie es angesichts des Ausbau der ökonomischen Logik auf der Arbeitgeberseite notwendig gewesen wäre.

Sonntag, 3. September 2017

Sonntagsnotiz: Wählt Menschlichkeit

Die Caritas-Kampagne „Wählt Menschlichkeit“ findet bundesweit im Aktionszeitraum vom 16. August bis 22. September 2017 statt unter www.waehltmenschlichkeit.de, #waehltmenschlichkeit, auch auf der Facebookseite des Caritasverbandes Köln: www.facebook.com/caritaskoeln werden Beiträge zur Kampagne gepostet.
Mit dieser Kampagne wollen wir unserer Gesellschaft ins Gewissen reden. Wir wollen Zeichen setzen gegen Fremdenfeindlichkeit und Vorurteile, wollen gesellschaftlichen Tendenzen zur Ausgrenzung von Gruppen entgegenwirken und an die Solidarität unserer Gesellschaft appellieren.

Es heißt "liebe deinen Nächsten wie dich selbst" und nicht "frag vorher nach seinem Pass"
Quelle: Blog Caritas Köln "klick"

Samstag, 2. September 2017

Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass die Mitarbeiterseite der AK Caritas nach den kürzlich getroffenen Feststellungen der ArbeitDienstgeberseite der AK, die tariflichen Arbeitsbedingungen in Einrichtungen und Diensten der Caritas seien besser als die von der Gewerkschaft ver.di abgeschlossenen Tarifverträge, ihre wiederholte Forderung, den TVöD jeweils zeitnah zu übernehmen, auf den Prüfstand stellen wolle.

Die Mitarbeiterseite wolle mit dieser Prüfung sicherstellen, dass nicht aus Versehen schlechtere Tarife für die Caritasbeschäftigten beschlossen würden. Als Alternative würde auch überlegt, den Dienstgebern endlich mal wieder entgegenzukommen und ihnen zuzugestehen, vom Luxustarif AVR weg und hinunter zum Billigtarif TVöD zu kommen.



Vorletztes Gerücht

Freitag, 1. September 2017

Rentenniveau im sozialen Dienstleistungsbereich

Der aktuelle WSI Policy Brief Nr. 13/2017 von Florian Blank befasst sich unter dem Titel "Das Rentenniveau in der Diskussion" mit den Folgen eines sinkenden Rentenniveaus bei Mindest- und Tariflöhnen. Der Mindestlohn, der Pflegemindestlohn sowie die tarifliche (TVöD-) Vergütung werden stehen dabei im besonderen Fokus.


  • Die Berechnungen in diesem Report illustrieren den Effekt der Absenkung des Rentenniveaus anhand von Mindest-  und Tariflöhnen. Sie zeigen, wie lange bei einem gegebenen Rentenniveau gearbeitet werden muss, um die Grundsicherungs- bzw. Armutsgefährdungsschwelle zu überschreiten.  So erreicht eine Person, die als Pflegerin nach TVöD bezahlt wird (BT-B, EG 7a Stufe 6), die Grundsicherungsschwelle beim 2015 geltenden Rentenniveau nach 25,2 Jahren, bei einem geringeren Rentenniveau von 41,7 % erst nach 28,8 Jahren.
  • Unter der Annahme einer 45jährigen Erwerbsbiografie war bei Vollzeitbeschäftigung 2015 ein Stundenlohn  von 11,42 Euro notwendig, um die Grundsicherungsschwelle zu erreichen, bei einem Rentenniveau von 41,7 % wäre ein Stundenlohn von 13,06 Euro notwendig. Bei kür- zeren Erwerbsbiografien ist entsprechend  ein höherer Lohn notwendig.