Sonntag, 26. April 2026

Sonntagsnotizen - Leo XIV. in Afrika: Kirche im Selbstverständnis zur "vorrangigen Option der Kirche für die Armen"

Auf seiner Rundreise durch Afrika ist Lex XIV. von Algerien über Kamerun und Angola nach Äquatorialguinea gereist. Schlagzeilen haben in den Medien in dieser Zeit vor allem die polternd-provokanten Breitseiten des US-Präsidenten gegen den Pontifex gefunden, der diese mit wenigen zurückhaltenden Worten gekontert hat.
Dabei sind einige der Aussagen von Leo XIV. auch und gerade für die etablieren und gesättigten kirchlichen Einrichtungen "im Westen" viel wichtiger als die Pöbeleien eines Egomanen aus Florida.
Wir wollen einen Teil dieser Aussagen in chronologischer Reihenfolge auch hier wiedergeben.

Die Ansprachen und Predigten des Papstes in Algerien waren dem Andenken an den Kirchenvater Augustinus und der Verständigung mit dem Islam gewidmet.

Bereits in seiner ersten Ansprache an REPRÄSENTANTEN DES STAATES, DER ZIVILGESELLSCHAFT UND DES DIPLOMATISCHEN KORPS in Algerien rief der Papst dazu auf:
Es gilt, zu kritischem Denken und zur Freiheit, zum Zuhören und zum Dialog sowie zu jenem Vertrauen zu erziehen, das uns im Anderen einen Weggefährten erkennen lässt und nicht eine Bedrohung. Wir müssen uns gemeinsam einsetzen für die Heilung der Erinnerung und die Versöhnung ehemaliger Gegner.

Katholisch.de schrieb am 18.04.2026 um 19:17 Uhr:
Papst Leo XIV. beklagt Ausbeutung und Knechtschaft
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In Kamerun hatte das Kirchenoberhaupt am Samstagvormittag eine Messe am Flughafen der Hauptstadt Yaoundé gefeiert. In seiner Predigt beim Gottesdienst in Yaoundé bestätigte Leo XIV. eine zentrale Soziallehre seines Vorgängers Franziskus: die "vorrangige Option der Kirche für die Armen". Ausdrücklich betonte er, dass mehr gefordert sei als gute Taten einzelner Menschen. Es gehe auch darum, dass politische und gesellschaftliche Strukturen den Kampf gegen Armut und für Gerechtigkeit unterstützten. Gesellschaftliche und politische Institutionen müssten Werkzeuge für das Gemeinwohl sein – und nicht Schauplätze von Konflikten, Eigeninteressen oder fruchtlosen Kämpfen.

Theologisch begründete der Papst, der als Missionar und Bischof lange in Peru gearbeitet hat, dies mit den Worten: "Im Übrigen hat sich Gott, indem er Mensch wurde, mit den Geringsten identifiziert, und dies macht die vorrangige Sorge für die Armen (1) zu einer grundlegenden Option unserer christlichen Identität, wie Papst Franziskus mehrfach betont hat."
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Bei dem Treffen mit Vertretern von Regierung, Zivilgesellschaft und Diplomaten (in Angolas Hauptstadt Luanda) ... rief das Kirchenoberhaupt ... die heutigen politischen Akteure, die eine Entwicklung des Landes behinderten, zur Umkehr auf. Mächtige Interessen streckten sich nach dem Rohstoffreichtum Angolas aus. "Wie viel Leid, wie viele Tote, wie viele soziale und ökologische Katastrophen bringt diese ausbeuterische Logik mit sich."

Gemeinwohl in den Vordergrund stellen

Eindringlich plädierte der Papst für ein pluralistisches Gesellschaftsmodell und sagte: "Fürchten Sie sich nicht vor Meinungsverschiedenheiten, seien Sie in der Lage, Konflikte zu bewältigen und sie in Wege der Erneuerung zu verwandeln. Stellen Sie das Gemeinwohl über das Partikularinteresse und verwechseln Sie niemals Ihren Teil mit dem Ganzen."
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In seiner Predigt anlässlich der Messfeier am 20. April führte Papst Leo dann aus:
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Die Mahnung, die der Herr an die Menge richtet, verwandelt sich so in eine Einladung: »Müht euch nicht ab für die Speise, die verdirbt, sondern für die Speise, die für das ewige Leben bleibt« (Joh 6,27).
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Insbesondere »verkündet [die Kirche] die Frohbotschaft nicht allein durch die Verkündigung des Wortes, das sie vom Herrn empfangen hat, sondern auch durch das Zeugnis des Lebens, ...
Kann man darin das Thema "Entweltlichung" angesprochen sehen?

Bei seiner ANSPRACHE im Präsidentenpalast von Malabo - Äquatorial-Guinea am Dienstag, 21. April 2026 kam Leo erneut auf die kirchliche Soziallehre zurück:
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Heute ist die Soziallehre der Kirche eine Hilfe für alle, die sich den „neuen Herausforderungen“ stellen wollen, die unseren Planeten und das menschliche Zusammenleben bedrohen, indem sie vor allem das Reich Gottes und seine Gerechtigkeit suchen. Dies ist ein wesentlicher Bestandteil der Sendung der Kirche: zur Gewissensbildung beizutragen durch die Verkündigung des Evangeliums, durch das Aufzeigen moralischer Maßstäbe und echter ethischer Grundsätze, durch Achtung der Freiheit eines jeden Einzelnen und der Selbstbestimmung der Völker und ihrer Regierungen. Das Ziel der Soziallehre ist es, dazu zu befähigen, die immer neuen Probleme anzugehen, weil jede Generation anders ist, mit neuen Herausforderungen, neuen Träumen und neuen Fragen.

Konkret stehen wir vor Fragen, die die Grundfesten der menschlichen Erfahrung erschüttern. Wie ich bereits betont habe, als ich unsere Zeit mit jener verglich, in der Papst Leo XIII. die Enzyklika Rerum novarum promulgierte, ist heute »die Ausgrenzung das neue Gesicht der sozialen Ungerechtigkeit.
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Diesbezüglich schließe ich mich dem Appell von Papst Franziskus an, der vor genau einem Jahr verstorben ist: Wir »müssen […] heute ein Nein zu einer Wirtschaft der Ausschließung und der Disparität der Einkommen sagen. Diese Wirtschaft tötet« (Franziskus, Apostolisches Schreiben Evangelii gaudium, 53). ...
Katholisch.de reflektiert die gesamte Afrika-Reise und bemerkt:
Papst Leo XIV. wünscht sich politische Veränderungen in Afrika

Mongomo ‐ Vorletzter Tag der langen Reise des Papstes durch vier afrikanische Länder. Im katholischen Äquatorialguinea absolviert Leo XIV. besonders viele Termine. Seine Aussagen reichen über das kleine Land hinaus. ...
sowie
Drei Päpste, eine Kritik: Leo erreicht letzte Afrika-Etappe
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Leo würdigte Vorgänger Franziskus
... mit einem der härtesten Sätze aus dem Pontifikat seines Vorgängers Franziskus: "Heute müssen wir auch 'Du sollst nicht' sagen zu einer Wirtschaft der Ausgrenzung und Ungleichheit. Eine solche Wirtschaft tötet."
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Anmerkungen:
Sämtliche Wortmeldungen des Papstes in ihrer offiziellen Fassung finden Sie auf der Internetseite des Heiligen Stuhls. Dies schließt auch die Ansprachen und Predigten der Apostolischen Reise nach Afrika ein.
(1) Die "Option für die Armen" hatten die Bischöfe Lateinamerikas bei ihren historischen Versammlungen in Medellín (1968) und Puebla (1979) aus der linken Befreiungstheologie übernommen. (zitiert nach katholisch.de)
(2) Der Wortlaut der Predigt, die der Papst bei der Messe am Flughafen Yaoundé-Ville (Kamerun) gehalten hat, ist von Radio Vatikan dokumentiert
Der Papst hatte auch die Katholischer Uni in Kamerun aufgesucht und dort ein Plädoyer für Dialog, Moral, Gerechtigkeit abgegeben und aufgerufen "... in der heutigen Zeit - auch mit Blick auf die Digitalisierung - ein Vorbild in Dialog und Begegnung zu sein und kritisches Denken, moralische Integrität, Liebe und Dienst zu fördern. Es gelte, „gemäß einer Ethik zu handeln, die dem Gemeinwohl dient."
(3) Der Wortlaut der Ansprache von Papst Leo XIV. an Politik und Gesellschaft in Angola ist von Radio Vatikan dokumentiert

weitere Quellen:
Kirche+Lben: Leo XIV. in Afrika - Harte Herrscher-Kritik und leidenschaftliche Predigten
NZZ: Ein bissiger Papst Leo XIV. spricht auf seiner Afrika-Reise über «Despoten und Tyrannen» – will aber nicht Trump gemeint haben
SRF: Unterwegs fürs Gemeinwohl - So direkt war Papst Leo auf seiner Afrikareise
Tagesschau: Papst Leo XIV. als Mahner der Mächtigen

Freitag, 24. April 2026

Nun ist es soweit: Nuntius verabschiedet sich

Am 20. Januar hatten wir dem päpstlichen Nuntius noch zum Geburtstag gratuliert. "Der Papst-Botschafter Nikola Eterovic verlässt nun Deutschland mit dankbarem Abschluss und kehrt in seine Heimat Kroatien zurück. Welche Erfahrungen er mitnimmt und welche Rolle die vatikanische Diplomatie heute spielt" beschreibt das Domradio
.Der Apostolische Nuntius ist in Doppelfunktion Gesandter des Papstes bei einer Ortskirche und zugleich bei einem Staat oder einer öffentlichen Autorität. Als Mittelsmann des Papstes soll er in erster Linie die Verbindung zwischen dem Apostolischen oder Heiligen Stuhl und der Kirche seines Gastlandes halten und stärken. Zudem soll er nach den Normen des internationalen Rechts das Verhältnis zwischen dem Vatikan und den Staatsautoritäten pflegen, Staat-Kirche-Fragen behandeln und etwa durch Konkordate oder andere Vereinbarungen regeln.
Der Nuntius wird in sein Gastland nicht als Botschafter des Vatikanstaats, sondern des Heiligen Stuhls entsandt, dem weltweit als Völkerrechtssubjekt anerkannten Leitungsorgan der katholischen Weltkirche. Er ist den Botschaftern weltlicher Mächte gleichgestellt, genießt wie diese diplomatische Immunität und Ex-Territorialität seines Amtssitzes. Er wird durch Überreichung eines Beglaubigungsschreibens an das Staatsoberhaupt akkreditiert. In vielen Ländern ist der Papst-Botschafter auch Doyen des Diplomatischen Corps. Bei Verhandlungen mit staatlichen Stellen ist er laut Kirchenrecht gehalten, die Ortsbischöfe um Rat zu fragen und über den Verhandlungsverlauf zu informieren.
Zu seinen innerkirchlichen Aufgaben gehört es, den Vatikan über die Lage der Ortskirche zu informieren und die Bischöfe des Landes zu unterstützen. Bei Bischofsernennungen muss er Informationen über geeignete Kandidaten einholen. Zudem soll er auf gute Kontakte zu anderen Kirchen und Religionen hinwirken und sich für Frieden und Fortschritt einsetzen. (KNA)
Der 75-jährige Eterovic hatte den Heiligen Stuhl seit 2013 in Deutschland vertreten und stand in dieser Funktion zugleich als Ehrenältester - Doyen - dem Diplomatischen Korps vor. Eterovic gilt als einer der Spitzendiplomaten der römischen Kurie. Sein Nachfolger in Berlin wird der niederländische Erzbischof Hubertus van Megen (64), der zuvor Apostolischer Nuntius in Kenia war.

Weitere Quellen:
katholisch.de: Nuntius Eterović verabschiedet sich – Bischof Wilmer würdigt Einsatz

Sonntag, 19. April 2026

Sonntagsnotizen - Kirchenklausel im Gleichbehandlungsgesetz, und was dann?

Nach der Kritik von Gewerkschaftern und Theologen und dem vernichtenden Urteil der europäischen Rechtsprechung zieht nun auch der Gesetzgeber nach: Regierung will Kirchenklausel im Gleichbehandlungsgesetz ändern haben wir am Mittwoch gemeldet.
Laut dem Gesetzentwurf soll künftig klargestellt werden, dass für eine Ungleichbehandlung ein Bezug zwischen der Religion oder Weltanschauung und der konkreten Art der Tätigkeit der Beschäftigten bestehen müsse.

Wir haben also eine deutliche Änderung der Sichtweise vor uns. Wenn es vor Jahren noch hieß, jeder Betrieb, jede Einrichtung in kirchlichem Eigentum sei dem weltlichen Arbeitsrecht entzogen 1) - der Focus also auf die Besitzverhältnisse eines Betriebes gerichtet war - kommt es jetzt auf die unmittelbare Tätigkeit an. Konfessionelle Betriebe sind kein rechtsfreier Raum. Wir haben diese Entwicklung seit Jahren begleitet und beleuchtet.

Wenn eine Kirche (oder eine andere Organisation, deren Ethos auf religiösen Grundsätzen oder Weltanschauungen beruht) zur Begründung einer Handlung oder Entscheidung wie der Ablehnung einer Bewerbung auf eine bei ihr zu besetzende Stelle geltend macht, die Religion sei nach der Art der betreffenden Tätigkeiten oder den vorgesehenen Umständen ihrer Ausübung eine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung angesichts des Ethos dieser Kirche (bzw. Organisation), muss ein solches Vorbringen Gegenstand einer wirksamen gerichtlichen Kontrolle sein können. Das angerufene Gericht muss sich vergewissern, dass die in der Richtlinie für die Abwägung der gegebenenfalls widerstreitenden Rechte genannten Kriterien im konkreten Fall erfüllt sind.
Damit ist ein (maßgeblicher) Baustein des sogenannten "kirchlichen Arbeitsrechts", die sogenannte "Loyalitätsverpflichtung" 2) endgültig auf ihen Kern reduziert. Geschieden, wiederverheiratet, gar aus der Kirche ausgetreten - das soll alles nur noch im dem Kernbereich eine Rollte spielen dürfen, in dem sie unmittelbar zum Berufsbild gehört: ein katholischer Priester etwas wird schon selbst katholisch sein müssen, um sein Amt ausüben zu können. Ansonsten kommt es aber auf den "förmlichen Taufschein" und andere Lebensumstände nicht mehr an.

Es gehört nicht viel Phantasie dazu, sich auszurechnen, dass die Differenzierung auch auf die anderen "Säulen" des sogenannten "kirchlichen Arbeitsrechts" Auswirkungen haben muss 3).

Ein Streikverbot für die Mitarbeitenden der Gehaltsabrechnung im Ordinariat oder beim Förster im Kirchenforst, bei den Sachbearbeitungen in der Liegenschafsverwaltung, die für Mietabrechnungen und Erbbauzinseinzüge verantwortlich sind? Womit sollte dieses Streikverbot begründbar sein? Ja, jeder Arbeitgeber sagt gerne, dass in seinem Betrieb nicht gestreikt werden dürfe - aber auch wenn ein Pfarrer oder Prälat oder gar ein Bischof höchstpersönlich das behauptem, wird noch lange keine Glaubenswahrheit daraus. Dabei ist das so behauptete Streikverbot "bei Kirchens" ohnehin längst gekippt. Wir haben auch diese Diskussion begleitet und die entsprechenden Urteile schon mehrfach hingewiesen. Und dass sich ein absolutes Streikverbot weder kirchenrechtlich noch theologisch begründen lassen, haben wir für unsere katholische Kirche unter Verweis auf die entsprechenden Vorgaben des CIC, des Katechismus und der katholischen Soziallehre ohnehn längst ausgeführt.

Damit stellt sich die Frage, wie kirchliche Amtsträger den Abschluss von Tarifverträgen weiterhin argumentativ verweigern wollen. Ja, die verfassungsrechtlich gewährleistete "negative Koalitionsfreiheit" gesteht jedermann zu, mit Gewerkschaften "nichts zu tun haben zu wollen". Jedermann - das gilt auch für jeden Arbeitgeber, und natürlich auch für den "Arbeitgeber Kirche". Aber wie jeder andere Arbeitgeber kann dann auch ein kirchlicher Arbeitgeber - bis hin zum Erwzingungsstreik - entsprechend "bekehrt werden".
In meinen kühnsten Träumen stelle ich mir vor, welche Durchsetzungskraft es hätte, wenn die Arbeitnehmer*Innen einer Branche gemeinsam für ihre Ziele einstehen würden. Als Ende 2022 die Altersteilzeit nicht mehr verlängert wurde, hätte ein gemeinsamer Einsatz auch der kirchlichen Mitarbeitenden mit den Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes diesen Eingriff höchstwahrscheinlich verhindert. Caritas und Diakonie könnten gemeinsam mit ver.di und den anderen Gewerkschaften vorbildliche Regelungen schaffen, jetzt aber - das ein Vorgriff auf die anstehende Tarifrunde im öffentlichen Dienst - erschöpfen sie sich in Abwehrkämpfen in einer Branche, die von Finanzpolitikern und Haushältern finanziell ausgetrocknet wird.

Sicher kann und wird bei vielen Berufsfeldern etwa des katechetischen, liturgischen und pastoralen Dienstes weiterhin kirchenspezifische Regelung geben, sei es Religionsunterreicht, Kirchenmusik, Mesnerdienst, bei den Berufsfeldern der Gemeinde- und Pastoralreferenten. Und daher gibt es auch gute Argumente, die Arbeitsrechtlichen Kommissionen der Kirchen für die Normierung solcher Regelungen beizubehalten. Aber das ist keine Begründung dafür, den Kommissionen auch die Lohn- und Gehaltsverhandlungen für alle Arbeitnehmer*Innen in kirchlichen Einrichtungen zu übertragen. Dazu fehlt es dort nicht nur an Duchsetzungsmacht. Und damit sind wir bei einem "altbayrischen Wadlbeisser" 4) - es ist immer zu hinterfragen, ob Regelungen hinsichtlich des kirchlichen Profils und kirchlicher Erfordernisse in einem bestimmten Beruf wirklich notwendig, sachgerecht und zielführend sind. Ansonsten sollte die gemeinsame Stärke aller Arbeitnehmer im Vordergrund stehen.


Anmerkungen:
1) vgl. dazu Urteil VGH München zur Errichtung eines Betriebsrates in einer Klosterbrauerei, Entscheidung vom 13.09.1989 - 17 P 89 00759, u.a. hier zitiert
2) die Loyalitätsverpflichtung ist ein aus dem Mittelalter stammendes, politisches Herrschaftskonzept. "Sie stärkt zwar nicht den Staat, aber sie stärkt den Mann der der Spitze, und deshalb ersetzt er Kompetenz durch Unterwerfung, Wissen durch Vertrauen, Institutionen durch Gunst. Es entsteht eine Mischung aus Pragmatismus und Sakralität. ..." - zitiert nach Klaus Brinkbäumer "Der Amerikanische Albtraum - Faschismus made in USA", S.Fisch-Verlag, 2026). Davon zu unterscheiden ist die "kritische Loyalität", wie sie etwa von Gewerkschaftern in demokratischen Staaten gepflegt wird. Sie ersetzt Unterwerferung durch konstruktive Kritik. 3) vgl. Bischof Hanke "WARUM BRAUCHEN WIR ÜBERHAUPT NOCH DIESEN SONDERWEG?" Bischof Hanke schlägt Abkehr von kirchlichem Arbeitsrecht vor"
4) vgl. KODA-Kompass Nr. 99 / Mai 2026, S. 8 f - alles Gute an Robert Winter zum neuen Lebensabschnitt

Mittwoch, 15. April 2026

Nach der Rechtsprechung: Regierung will Kirchenklausel im Gleichbehandlungsgesetz ändern

Das (nach dem Doppelpunkt) berichtet ZEIT online:
Laut einem Entwurf sollen Kirchen Mitarbeiter bald nur noch begrenzt nach Religionszugehörigkeit einstellen dürfen.

Die Kirchen in Deutschland sollen Angestellte künftig nur noch begrenzt nach Religionszugehörigkeit einstellen dürfen. Das geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesministerien für Justiz und Familie hervor. Darin heißt es, die sogenannte Kirchenklausel im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) solle leicht verändert und an »höchstgerichtliche Anforderungen« angepasst werden.

Laut dem Gesetzentwurf soll künftig klargestellt werden, dass für eine Ungleichbehandlung ein Bezug zwischen der Religion oder Weltanschauung und der konkreten Art der Tätigkeit der Beschäftigten bestehen müsse. ...
Wer aufmerksam unseren Blog verfolgt wird feststellen - dass ist auf Grundlage der Rechtsprechung des EuGH längst geltendes Recht. Und die bisherige "gesetzliche Rechtslage" ist ohnehin auch theologisch längst nicht mehr haltbar.

Wir dürfen hier auf Manfred Lütz, einen bekannten katholischen Mediziner, Psychiater, Psychotherapeut, katholischen Theologen Autor und Experten verweisen, der sich in der Seelsorge und im päpstlichen Rat für die Laien engagiert (siehe unser Blogbeitrag vom 31. Mai 2013).
Wir erinnern weiter an die Caritas im Bistum Berlin. In einem beeindruckenden Vortrag auf Schloss Hirschberg im Altmühltal erklärte Prof. Dr. Ulrike Kostka, Diözesancaritasdirektorin und Vorstandsvorsitzende, warum die Arbeitsverträge mit Nichtkatholiken und sogar Nichtchristen theologisch (und daher auch kirchenrechtlich) völlig unproblematisch sind.

Immerhin - inzwischen bequemt sich auch der Gesetzgeber, die Dinge, die schlicht nicht mehr haltbar sind, zu bereinigen. Aber eine führende "Vorreiter-Rolle" lässt sich bei den Mandatsträgern in den Parlamenten nicht finden - die zockeln der Entwicklung immer noch schlafmützig hinterher.

Mittwoch, 1. April 2026

104. Deutschen Katholikentag - 13. bis 17. Mai unter dem Leitwort "Hab Mut, steh auf!" in Würzburg

Bei vielen Katholikentagen in der Vergangenheit haben gewerkschaftlich organisierte Mitarbeitende katholischer Einrichtungen (Betriebsgruppen) beantragt, teilnehmen zu dürfen. Die Organisatoren haben dies in der Vergangenheit immer abgelehnt und stattdessen die Gremien des Dritten Weges (die gegen die Umsetzung der eigenen Soziallehre und damit entgegen dem päpstlichen Lehramt konstituiert wurden) hofiert.

Dem Vernehmen nach planen die Organisatoren des Katholikentages nun selbst, gewerkschaftlich organisierte Mitarbeitende über die Geschäftsstelle der DGB-Gewerkschaften (insbesondere über ver.di) zur Teilnahme am Katholikentag einzuladen und die Gewerkschaft ver.di wegen ihres Jahrzehntelangen Einsatzes für die Umsetzung der katholischen Soziallehre und die Treue zum päpstlichen Lehramt auszuzeichnen.
Gerade vor dem Hintergrund von Krieg, stetig voranschreitendem Klimawandel und Artensterben, sozialer Spaltung und Krisen in Politik und Kirche sei das Bedürfnis nach konstruktiven Diskursen und einem gemeinsamen Ringen um Antworten und Suchen nach solidarischen Lösungen groß.
(Zitat Quelle)

Das "Zentralkomitee der Katholiken (ZdK)" als oberste Vertretung der katholischen Laien in Deutschland hält seine beiden Vollversammlungen 2026 am 12. und 13. Mai und damit unmittelbar vor Beginn des Katholikentags ebenfalls in Würzburg