Infoblog für Verdi-Betriebsgruppen in Caritas-Einrichtungen & Interessierte. In Bayern und anderswo.
Samstag, 23. Dezember 2023
Ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest - und ein ebenso gesegnetes Neues Jahr 2024
Freitag, 22. Dezember 2023
Mahnende Worte von Papst Franziskus
Papst will Entlohnung stärker an Leistung koppeln, warnt vor SchuldenfalleEntlohnung? Das ist doch Arbeitsrecht - und damit schon eine Pflichtlektüre für Mitglieder der Blogredaktion. Wir haben den Artikel daher mit zunehmendem Interesse gelesen. Daraus wird nicht nur deutlich, dass auch der Vatikan "nur mit Wasser kocht" und "rechnen muss". Wichtig ist uns dann eine konkrete Aussage des Papstes:
Nachdrücklich rief er die Mitarbeiter zu Loyalität in ihrem Dienst auf. Sie müssten „nein sagen, wenn das, was man euch darstellt oder was ihr in den Kontrollen findet, die Mission verrät, wenn das Einzelinteresse einiger über das kollektive überwiegt, wenn die Regeln verletzt oder kunstvoll umgangen werden, um Ziele zu verfolgen, die denen des Heiligen Stuhls und der Kirche fremd sind.“ Loyalität bedeute, „niemals zum Komplizen zu werden, und sei es nur, indem man so tut, als ob man es nicht sähe.“Daraus wird deutlich, dass die Loyalität der Kurie nicht einem Vorgesetzten sondern der "großen Linie" geschuldet ist - und dass sich kirchliche Mitarbeitende gegen den Missbrauch kirchlicher Ämter und gegen (rechts-)widrige Vorgaben ihrer Vorgesetzten wenden müssen.
- Was die "große Linie" ist, hat Felix Neumann bei katholisch.de aus den vielen Dokumenten der der Transparenzoffensive des Glaubensdikasteriums analysiert.
- Wie der "Dritte Weg" in Deutschland mit der "großen Linie", der katholischen Soziallehre und dem universellen Kirchenrecht vereinbar ist - nämlich gar nicht - haben wir unter dem Stichwort "Dienstgemeinschaft" immer wieder herausgearbeitet. Damit werden "die Regeln verletzt oder kunstvoll umgangen ..., um Ziele zu verfolgen, die denen des Heiligen Stuhls und der Kirche fremd sind."
und ergänzend berichtet Vatican-News - nachfolgend zitiert - ausführlich hier)
Papst Franziskus hat seine leitenden Mitarbeiter zur Wachsamkeit gegenüber „ideologischen Fixiertheiten“ eingeladen. Wer in der Kurie arbeite, müsse dem Licht der Frohen Botschaft folgen, das „uns manchmal dazu bringt, unerforschte Pfade zu suchen und neue Wege zu beschreiten“, sagte der Papst bei der Weihnachtsansprache an sein Führungspersonal an diesem Donnerstag.sowie
...
Franziskus hielt in seiner Weihnachtsansprache fest, „dass das Leben der Menschen und die Wirklichkeit, die uns umgibt, den Ideen und Theorien immer überlegen sind und bleiben.“ Deshalb helfe die Unterscheidung auch den Kurienleuten, „dem Heiligen Geist zu folgen, so dass wir in der Lage sind, Wege zu wählen und Entscheidungen zu treffen, die ... dem Evangelium entsprechen.“
Deshalb müsse auch das Führungspersonal der Kurie in der Mitte der Weltkirche immer in Bewegung sein. Es gebe da die Versuchung, „stehen zu bleiben und innerhalb unserer umhegten Bereiche und Ängste ,herumzuirren´, so Franziskus wörtlich. „Ängste, Starrheit und schablonenhafte Wiederholung erzeugen eine Unbeweglichkeit, die den scheinbaren Vorteil hat, keine Probleme zu schaffen”.Der Wortlaut der päpstlichen Ansprache ist von Vatican News hier online gestellt.
Das lateinische Leitwort „quieta non movere“, frei übersetzt: keine schlafenden Hunde wecken, führe aber zu nichts anderem, als „dass wir uns in unseren Labyrinthen im Kreis drehen, worunter dann der Dienst für die Kirche und die ganze Welt leidet, zu dem wir berufen sind. Und bleiben wir wachsam gegenüber einer ideologischen Fixiertheit, die uns oft unter dem Deckmantel guter Absichten von der Wirklichkeit trennt und an der Bewegung hindert.” Wie die Sterndeuter sollten deshalb leitende Kirchenmitarbeiter aufbrechen und dem Licht folgen, „das uns manchmal dazu bringt, unerforschte Pfade zu suchen und neue Wege zu beschreiten“ – „mit Demut und Staunen.“
Wir fühlen uns mit unserer Kritik an der Ideologie der historisch schwer belasteten "Dienstgemeinschaft" und unserem Aufruf an die deutschen Bischöfe gestärkt - Entweltlicht Euch.
Donnerstag, 21. Dezember 2023
§ Caritas macht einen Rückzieher
Caritas macht RückzieherSandra Eltzner wird bei der Fachtagung am 4.-5. März 2023 in Berlin dabei sein - wir freuen uns.
Katholischer Klinikträger verhindert Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs zur Kündigung einer Hebamme, die aus der Kirche ausgetreten war.
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Link zum Programm der Fachtagung hier *klick*
Überlastungsanzeigen - Formlos, Sinnlos, Zwecklos?
Arbeitsüberlastung und Personalmangel - Pflegefachfrau verklagt Klinikum Lippeberichtete der WDR am 15.12.2023, 12:27 Uhr
Das Arbeitsgericht Detmold beschäftigt sich mit der Klage einer Pflegefachfrau gegen das Klinikum Lippe. Der Vorwurf: Ihre Beschwerden über Arbeitsüberlastung und Personalmangel seien nicht ernst genommen worden. Das Klinikum äußerte sich bislang nicht.Im Gerichtssaal machte der Richter schnell klar (so der WDR), dass "die Klage ein wichtiges Thema sei". Wer darauf gehofft hat, dass das Arbeitsgericht eine oder mehrere Überlastungsanzeigen eher beiseite schieben wird, dürfte mit dieser Erwartung enttäuscht worden sein. Überlastungsanzeigen in im Pflege- und Betreuungsbereich dienen nicht nur dem Schutz der Patienten, sondern auch und gerade auch dem Schutz der Arbeitnehmer. Das macht deren Missachtung zu einem arbeitsrechtlich brisanten Thema. Der Personalmangel (wir berichteten zuletzt am 19. Dezember) hat es inzwischen bis in die Gerichtssääle gebracht.
Linkhinweis ver.di: Infos zu Gefährdungsanzeigen - Wie die Gefährdungsanzeige im Arbeitsalltag richtig eingesetzt wird
Unsere ver.di beklagt schon seit Jahren die Überlastung im Pflegebereich (Link zum ver.di Versorgungsbarometer). Wir haben darüber und über repräsentative Umfragen schon im Jahr 2015 berichtet. Seither hat sich kaum etwas verbessert. Ver.di hat es aber bereits in einigen Haustarifverträgen geschafft, verbindliche Regelungen zur Entlastung für bessere Arbeitsbedingungen zu vereinbaren. Dass es nicht flächendeckend zu solchen Regelungen gekommen ist, ist sicher auch der von den Arbeitgebern aller Coleur unterstützten Zersplitterung der "Tariflandschaft" zu verdanken, die ein gemeinsames Vorgehen der Arbeitnehmer behindert.
Im Zusammenhang "Überlastung" verweisen wir - um nicht nur ver.di zu zitieren - nun auf eine Umfrage, die gestern im "Ärzteblatt" veröffentlicht wurde:
Umfrage zeigt gravierenden Pflegekräftemangel (Anm.: nicht nur) im NachtdienstWir erlauben uns den Hinweis, dass es diese beklagte Überlastung - eine Auswirkung ist der sogenannte "Fachkräftemangel" nicht nur in der Alten- und Krankenpflege gibt. Wir müssen dazu auch aufdie Betreuungseinrichtungen für Behinderte, Kinder und Jugendliche hinweisen.
Berlin – Viele Pflegekräfte müssen in Heimen und Krankenhäusern nachts mehr Bewohner beziehungsweise Patienten betreuen, als eigentlich zu leisten ist. Das zeigt eine neue Umfrage ....
Rund 55 Prozent der Befragten versorgt 20 bis 40 Menschen im Nachtdienst, aber fast ein Fünftel gab an, für 80 und mehr Bewohner oder Patienten zuständig zu sein. Dies ist offenbar keine Momentaufnahme, sondern die Regel, denn mehr als 93 Prozent der Befragten gaben an, ihre Angaben entsprächen dem Durchschnitt des vergangenen Monats.
Zurück zum WDR-Bericht aus dem Arbeitsgericht Detmold:
Nach kurzer Befragung beider Seiten kam er zu dem Schluss, dass eine außergerichtliche Einigung schwierig sei.Man darf gespannt sein, wie es weitergeht. "Das Klinikum wurde bei Gericht durch einen Anwalt vertreten und äußerte sich nicht. Bis Januar muss die Klinikleitung auf die Vorwürfe reagieren. Im März folgt dann ein nächster Termin."
Weitere Inhalte zum Thema von Prof. Dr. Sell bei X (Twitter) *klick*
Mittwoch, 20. Dezember 2023
+++ Anmeldestart +++ MAV-Fachtagung 4./5. März +++ Berlin +++
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
wir laden euch sehr herzlich zu unserer Fachtagung für Mitarbeitervertretungen aus evangelischer und katholischer Kirche sowie Diakonie und Caritas ein. Ab sofort ist die Anmeldung möglich unter Fachtagung - dia e.V. (mav-seminare.de) Am besten reserviert ihr umgehend, wenn ihr schon wisst, dass ihr teilnehmen werdet.
Besprochen, geprüft, geändert?
Aktuelle Perspektiven für Beschäftigte und Interessenvertretungen im kirchlichen Arbeitsrecht
4./5. März 2024
Berlin (Nähe Ostbahnhof)
Die Ausschreibung und alle Infos zur Veranstaltung findet ihr hier: https://gesundheit-soziales-bildung.verdi.de/mein-arbeitsplatz/kirchliche-betriebe/++co++7b562828-980a-11ee-8ac5-efc590bc9715
Wir freuen uns auf eure Anmeldung und den gemeinsamen Blick nach vorn.
Solidarische Grüße
Mario Gembus
Gewerkschaftssekretär
ver.di Bundesverwaltung
Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft
Kirchen, Diakonie und Caritas
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin
Telefon: 030 6956 -1049
Fax: 030 6956 -3420
Mail: mario.gembus@verdi.de
Fragen und Antworten:
DATENSCHUTZ: BESCHWERDE GEGEN KATHOLISCHE KIRCHE IN BELGIEN ERFOLGREICH
In diesem Kontext möchten wir auf eine Entscheidung der belgischen Datenschutzaufsicht hinweisen, die auch und gerade für die Handhabung in Deutschland "Fragen aufwirft".
Katholisch.de berichtet:
Datenschutzaufsicht: Kirche muss Einträge aus Taufregister löschenWir können und wollen uns nicht zur konkreten Frage äussern, ob die Entscheidung der belgischen Datenaufsicht richtig ist oder nicht. Es fängt dabei schon mit der Frage an, ob (hand)schriftlich geführte Taufmatrikel denn wirklich "Daten" im Sinne der elektronischen Datenverarbeitung sind. Das ist nicht unser Metier.
Die Medienwelt wird heute von den Reaktionen auf "Fiducia supplicans" geprägt. Über die arbeitsrechtlichen Konsequenzen haben wir bereits gestern berichtet. Damit wollen wir es zunächst bewenden lassen.
Dienstag, 19. Dezember 2023
Und was sagen die Kinder? SOS Kita - Überlastung der Fachkräfte
Was sagen die Kinder? Wie sieht die kindgerechte Kita aus der Perspektive der Kinder aus?
Personal fehlt - vorne und hinten und überall
Sorge vor der Kita-Pleitewelle: Platzmangel in NRW könnte sich verschärfen
Einige der größten freien Träger in Nordrhein-Westfalen warnen vor Kita-Schließungen.
... viele Träger befürchten, dass Einrichtungen im kommenden Jahr Gruppen verkleinern oder sogar ganz schließen müssen.
... Träger müssten bereits ihr Personal deutlich reduzieren.
Dies führe dazu, dass die Kitas bei Personalausfällen sofort in der personellen Unterbesetzung landen würden und angehalten seien, kurzfristig Betreuungszeiten zu reduzieren oder Gruppen zu schließen. „Für Vertretungskräfte ist kein Geld mehr vorhanden“, sagt Prott. „Die Finanzierung von Ausbildungsplätzen können sich viele Träger nicht mehr leisten, was angesichts des Fachkräftemangels fatal ist.“
Folgen des Kita-Personalmangels: Burnout, Gewalt, Überlastung
Bereits jetzt reichen die Kita-Plätze in NRW nicht aus, obwohl jedes Kind ab dem ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch darauf hat. Im Bundesland fehlen mehr als 110.000 Kita-Plätze, veröffentlichte kürzlich die Bertelsmann Stiftung in einer neuen Studie. Täglich werden Unterbesetzungen gemeldet. Allein in NRW mussten Einrichtungen im vergangenen Kitajahr in 7.495 Fällen den Jugendämtern mitteilen, dass sie Gruppen oder die gesamte Einrichtung schließen mussten. In einer bundesweiten Recherche zeigte CORRECTIV.Lokal zudem die Folgen des Personalmangels: Erzieherinnen brennen aus, Eltern sind überlastet, Kinder erleben Gewalt.
Das zumindest geben mehrere freie Wohlfahrtsverbände auf Anfrage von CORRECTIV.Lokal an. Darunter sind die Diakonie, das Deutsche Rote Kreuz (DRK) und die Arbeiterwohlfahrt (AWO). ....
Freie Träger berichten von weiteren Finanzierungslücken für Kitas in Bayern und Rheinland-Pfalz
Die offenbar massiven Finanzierungsprobleme, die bereits Kitas in NRW betreffen, könnten bald auch in weiteren Bundesländern zum Thema werden. Auf Anfrage von CORRECTIV.Lokal nennen mehrere freie Träger explizit Finanzierungslücken in Bayern und Rheinland-Pfalz. ...
Der Heinrichsverlag berichtet:
Personalmangel - Katholisches Pflegeheim in München schließtvgl. auch:
München (KNA) – Der Sankt Josefsverein schließt sein traditionsreiches Alten- und Pflegeheim in München-Haidhausen zum 29. Februar 2024. Grund dafür seien eklatanter Personalmangel und infrastrukturelle Herausforderungen, teilte der Vorstand des Vereins am Mittwoch in München mit. Damit fielen knapp 60 Pflegeplätze im Viertel weg. ...
Abendzeitung und auch hier:
Als Christian Dobmeier, der Vizevorsitzende des St.-Josefsvereins in Haidhausen, am Mittwochmorgen die Mitarbeiter aus der Pflege, Küche, Verwaltung und der Haustechnik zusammenruft, ahnen sie schon, dass es keine guten Nachrichten geben wird. Aber dass es so schlimm kommt, nimmt ihnen dann doch den Atem. "Es geht nicht mehr", sagt er. Es sei endgültig kein Pflegepersonal mehr zu bekommen.Süddeutsche Zeitung
So ungewöhnlich die Schließung eines Altenheims derzeit sei: Christian Dobmeier sagt, er befürchte, dass dies in Zukunft öfter passieren könne, weil in der gesamten Branche Fachkräfte fehlen. In ganz München seien es laut städtischem Gesundheitsreferat rund 2000.
Montag, 18. Dezember 2023
Breaking news: § Bundesarbeitsgericht: Anerkenntnisurteil zugunsten der wegen Kirchenaustritt entlassenen Hebamme - Segnung gleichgeschlechtlicher Paare macht Grundordnung obsolet
Die von einem katholischen Krankenhaus entlassene Hebamme, die aus der Kirche ausgetreten ist, hat vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) Recht bekommen. In der vergangenen Woche erging das Anerkenntnisurteil des Gerichts, teilte ein Sprecher des BAG auf Anfrage von katholisch.de mit. Der vom BAG in einem Vorabentscheidungsverfahren angerufene Europäische Gerichtshof (EuGH) wird daher vorerst nicht über die Frage entscheiden, ob die im kirchlichen Arbeitsrecht in Deutschland vorgesehene Möglichkeit, Beschäftigte aufgrund eines Kirchenaustritts zu entlassen, mit dem EU-Recht vereinbar ist.Wir weisen darauf hin, dass damit der kirchliche Arbeitgeber "über den Schatten von Artikel 6 Abs. 5 Satz 2 der Grundordnung gesprungen sind.
1Wer sich kirchenfeindlich betätigt, wird nicht eingestellt. 2Das gilt auch für Personen, die aus der katholischen Kirche ausgetreten sind. 3Artikel 7 Abs. 3 und Abs. 4 gelten entsprechend.Dort wird der Kirchenaustritt auch schon vor einer Einstellung im Kontext mit "kirchenfeindlichem Verhalten" geseheh. Zur Pressemitteilung Nr. 48/23 - Kündigung einer Hebamme wegen Austritts aus der katholischen Kirche vor Begründung des Arbeitsverhältnissesdes Bundesarbeitsgerichts - geht es hier "klick". Gleichzeitig bitten um Verständnis, dass wir diese arbeitsrechtliche Entscheidung vorrangig publizieren.
Vaticannews berichtet darüber - und auch katholisch.de. Auch die Süddeutsche Zeitung berichtet. Während katholisch.de auf die Reaktion der Bischöfe eingeht würdigt die FAZ die Erklärung zurecht (Kopie auch hier) als eine "kleine Sensation".
Die Erklärung hat auch arbeitsrechtliche Konsequenzen. Denn wenn eine Segnung zugelassen und erfolgt ist - dann kann und darf diese gesegnete Verbindung nicht als Grund für eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses (Kündigung) missbraucht werden. Dies gilt auch für pastpral tätige Mitarbeitende. Die "Grundordnung des kirchlichen Dienstes" kann nicht mehr dazu dienen, solche Partnerschaften als "kirchenfeindliche Betätigung" i.S. des Artikels 7 Abs. 3 der Grundordnung zu subsummieren. Auch für pastoral tätige Mitarbeitende gilt nun Art. 7 Abs. 2 Satz 3 der Grundordnung uneingeschränkt.
Beamte (!) dürfen in Deutschland nicht streiken
Man weiß, dass sich Verfahren vor den Gerichten lange, sehr lange hinziehen können. Bis etwas letztendlich vom höchsten deutschen Gericht, also dem Bundesverfassungsgericht, abschließend behandelt und entschieden wird, ziehen meistens viele Jahre an einem vorbei. Letztendlich und abschließend? Könnte man denken, wenn es um das Bundesverfassungsgericht geht. Aber tatsächlich geht es auf der juristischen Himmelsleiter noch weiter hinauf. Da ist dann der Europäische Gerichtshof (EuGH), dessen Entscheidungen auch durchaus mal anders ausfallen (können) als das, was das BVerfG geurteilt hat. Wenn wir in die vergangenen Jahre zurückschauen, dann muss man zur Kenntnis nehmen, dass die Rechtsprechung des EuGH in den hier besonders interessierenden arbeits- und sozialrechtlichen Fragen eine zunehmende Bedeutung erfahren hat.wenn man die "Tiefen und Untiefen der Sozialpolitik" und die Urteile des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts zum "Streikrecht im Dritten Weg" (wir berichteten) näher durchleuchtet, dann gibt es für die Kirchen eigentlich nur zwei gerichtsfeste Möglichkeiten, Arbeitskämpfe in ihren Einrichtungen zu verhindern:
Aber es gibt auf der europäischen Ebene neben dem EuGH auch noch den EGMR – das Kürzel steht für Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte. Der EGMR als Gerichtshof mit Sitz in Straßburg agiert auf Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), der alle 46 Mitglieder des Europarats beigetreten sind. Und diese Institution war nun Schauplatz von seit Jahren vorangetriebenen Klagen, mit denen eine Grundsatzfrage aufgerufen und entschieden werden sollte: Dürfen Beamte in Deutschland streiken? Verstößt das Streikverbot für Beamte gegen die Menschenrechte? ....
1. Verbeamtung aller Mitarbeitenden - der in kirchlichen Einrichtungen geforderten "besonderen Treue" (Loyalitätspflichten, Streikverbot) würde dann auch eine "besondere Fürsorgepflicht" entsprechen
oder
2. Abschluss eines Tarifvertrages mit der daraus resultierenden "tarifvertraglichen Friedenspflicht". An ver.di würde ein solcher Tarifvertrag wohl nicht scheitern. Bietet er doch die Chance, gemeinsam mit demn Kommunen die Schwelle der tarifgebundenen Arbeitnehmer zu überschreiten, die nach dem Tarifvertragsgesetz für die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen nötig ist.
Zwischenstrand zur ver.di Petition "Gleiches Recht"
Liebe Kollegin, lieber Kollege,
Bisher haben bereits mehr als 32.000 Menschen online oder auf Papier die Forderung unterschrieben. Das ist richtig stark! Es ist höchste Zeit, dass Beschäftigte bei Diakonie, Caritas und Kirchen nicht mehr wegen privater Entscheidungen gekündigt werden können. Sie haben es verdient, über ihre Arbeitsbedingungen wirksamer mitbestimmen zu können. Wir fordern vom Gesetzgeber, beides endlich neu zu regeln.
Unsere Forderung machen wir am 5. März gemeinsam in Berlin sichtbar. Wir übergeben die Unterschriften unserer Petition „Gleiches Recht für kirchlich Beschäftigte“ an das Bundesarbeitsministerium. Denn es reicht nicht, das kirchliche Arbeitsrecht nur zu überprüfen, wie es SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Die Bundesregierung muss handeln – jetzt!
Kommt zur Aktion in Berlin:
Wann? Dienstag, 5. März 2024, ab 13 Uhr
Wo? Bebelplatz (nahe Staatsoper Unter den Linden)
Schluss mit der Diskriminierung kirchlich Beschäftigter wegen privater Entscheidungen!
Volle Mitbestimmung in unseren Betrieben!
Hilf mit, ein starkes Zeichen zu setzen. Sprich mit Deinen Kolleg*innen an und fordere sie auf mitzukommen. Aktuelle Informationen zur Übergabeaktion findest du hier: gesundheit-soziales-bildung.verdi.de/mein-arbeitsplatz/kirchliche-betriebe/++co++34504742-95d0-11ee-800a-a55c11d677a4 Lasst uns viele sein, wenn wir die Petition übergeben!
Bis dahin sammeln wir selbstverständlich noch weitere Unterstützung für unsere Petition: www.gleichesrecht.verdi.de
Für Rückfragen kannst du dich per Mail an gesundheit-soziales-bildung@verdi.de wenden.
Freitag, 15. Dezember 2023
Grundrecht auf Datenschutz
Unter den Bedingungen der modernen Datenverarbeitung wird der Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten von dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des GG Art 2 Abs. 1 in Verbindung mit GG Art 1 Abs. 1 umfaßt. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.Mit diesem "Grundrecht auf Datenschutz" sei eine Rechts- und Gesellschaftsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß, so das Bundesverfassungsgericht. Oder, wie das Gericht es formulierte:
Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. (…) Hieraus folgt: Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus. (…) Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.Seit 40 Jahren steht es also fest: die Bürgerinnen und Bürger haben einen (aus den Grundrechten der Menschenwürde und des Persönlichkeitsrechts in den Artikeln 1 und 2 des Grundgesetzes abgeleiteten, also) verfassungsrechtlich gewährleisteten Anspruch darauf, dass sie selbst über die Erhebung, Soecherung, Verwendung und Weitergabe der persönlichen Daten bestimmen können.
Donnerstag, 14. Dezember 2023
Liebe Kolleg*innen, liebe Mitstreiter*innen, liebe Unterstützer*innen,
zehntausende Menschen fordern mit ihrer Unterschrift: Gleiches Recht für kirchlich Beschäftigte! Es ist höchste Zeit, dass Beschäftigte bei Diakonie, Caritas und Kirchen nicht mehr wegen privater Entscheidungen gekündigt werden können. Sie haben es verdient, über ihre Arbeitsbedingungen wirksamer mitbestimmen zu können. Wir fordern vom Gesetzgeber, beides endlich neu zu regeln.
Kommt zur Aktion in Berlin:
Wann? Dienstag, 5. März 2024, ab 13 Uhr
Wo? Bebelplatz (Treffpunkt, nahe Staatsoper Unter den Linden)
Aktuelle Infos & Ansprechpartner*innen: Handeln – Jetzt!
Wann? Dienstag, 5. März 2024, ab 13 Uhr
Wo? Bebelplatz (Treffpunkt, nahe Staatsoper Unter den Linden)
Aktuelle Infos & Ansprechpartner*innen: Handeln – Jetzt!
Mittwoch, 13. Dezember 2023
FRAUEN IN DER GESCHICHTE DER MITBESTIMMUNG - Pionierinnen in Betriebsräten, Gewerkschaften und Politik:
Uwe Fuhrmann hat in seinem neuen Buch #Frauen porträtiert, die sich um die #Gewerkschafts- und #Betriebsräte-Bewegung verdient gemacht haben. Ein 🎁-Tipp, nicht nur für Weihnachten:
im Handel, @BundVerlag und als kostenloser Download:
Dienstag, 12. Dezember 2023
Veröffentlichung: Das kirchliche Sonderarbeitsrecht ist unter Druck
Das kirchliche Sonderarbeitsrecht ist unter DruckQuelle und mehr: Buko
Vielfache Reformbemühungen von Kirche und Diakonie, aber auch eine schwindende Akzeptanz des kirchlichen Arbeitsrechts sind derzeit zu beobachten
...
Montag, 11. Dezember 2023
Gewerkschaftliche Betätigung in kirchlichen Einrichtungen - Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Vor 75 Jahren wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte unterzeichnet. Der Einsatz für die Menschenrechte ist nie zu Ende! In dieser Hinsicht bin ich allen nahe, die kämpfen und einen persönlichen Preis zahlen, um die Rechte derer zu verteidigen, die nicht zählen.Dazu steht auf der Homepage folgender Artikel
Papst: Einsatz für Menschenrechte endet nie!
Papst Franziskus hat zu mehr Einsatz für die Menschenrechte aufgerufen: „Der Einsatz für Menschenrechte endet nie! Aus diesem Grund bin ich allen nahe, die im Stillen im täglichen Leben für die Menschenrechte kämpfen und auch persönlich dafür zahlen, dass sie die Rechte derjenigen verteidigen, die nicht zählen", sagte das katholische Kirchenoberhaupt diesen Sonntag nach seinem Mittagsgebet auf dem Petersplatz. ....
Die Erklärung ist das wohl bekannteste Menschenrechtsdokument und stellt gleichzeitig auch den Grundstein für den internationalen Menschenrechtsschutz dar.
Artikel 23 – Recht auf Arbeit und gleichen Lohn, KoalitionsfreiheitQuelle und Erläuterung (klick)
1. «Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf angemessene und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz gegen Arbeitslosigkeit.»
2. «Alle Menschen haben ohne jede unterschiedliche Behandlung das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.»
3. «Jeder Mensch, der arbeitet, hat das Recht auf angemessene und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert und die, wenn nötig, durch andere soziale Schutzmassnahmen zu ergänzen ist.»
4. «Jeder Mensch hat das Recht, zum Schutze seiner Interessen Berufsvereinigungen zu bilden und solchen beizutreten.»
Die Erklä#rung hat in vielen Dokumenten ethische und rechtliche Bedeutung erlangt. Die Koalitionsfreiheit ist in Artikel 9 Absatz 3 GG garantiert. Sie steht jedermann zu und beinhaltet das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände) zu bilden. in dieser Regelung ist fesgehalten, dass das Streikrecht untrennbarer Bestandteil des Koalitionsrechts ist. Es darf nicht einmal im "Verteidigungsfall" beeinträchtigt werden:
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.Das gilt auch für die Kirchen. Auf unsere Blogbeiträge unter dem Stichwort "Kirche und Gewerkschaft" und - für uns Katholiken - insbesondere die Sozialenzyklika "Laborem exercens" dürfen wir verweisen.
(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.
(3) 1Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. 2Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. 3Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.
Wenn nun kirchennahe Medien auf dieses Jubiläum verweisen, klingt durchaus auch Kritik an:
katholisch.de:
Bischof Georg Bätzing: Christen zur Verteidigung der Menschenrechte aufgerufen
Friederike Frücht: Auch in der Kirche werden die Menschenrechte verletzt
Nun denn - wir sind drann, seit Jahren ...
Edit 12.12.2023:
Kirchenrechtler: Kirche kann Menschenrechte nicht umsetzenberichtet Vatican-news. Müssen wir jetzt darüber nachdenken, was arbeitsrechtlich außerhalb Deutschlands und etwa in Italien bei der katholischen Kirche problemlos möglich ist?
Die Kirche in ihrer aktuellen Verfassung ist aus Sicht des Kirchenrechtlers Adrian Loretan nicht befähigt, Grund- und Menschenrechte konsequent umzusetzen.
Solange die geistlichen Autoritäten wie Priester und Bischöfe einen „schrankenlosen Vorbehalt“ gegenüber den Laien besäßen, „kann von Grundrechten in einem strikten Sinn in der Kirche nicht die Rede sein“, sagte der Luzerner Kirchenrechtler am Sonntag dem Portal kath.ch. „Genau diese schrankenlose Autorität führt zum Machtmissbrauch. ....
Montag, 4. Dezember 2023
Höherer Mindestlohn in Altenpflege
Der Mindestlohn pro Stunde ist zum 1. Dezember für Pflegefachkräfte auf 18,25 Euro (+ 60 Cent), für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 15,25 Euro (+ 35 Cent) und für Pflegehilfskräfte auf 14,15 Euro (+ 25 Cent) pro Stunde gestiegen.berichtet das Ärzteblatt und meint, dass das etwa 1,3 Millionen Beschäftigte in der Altenpflege betrifft, die Mindestlohn bekommen.
Wenn die kirchlichen Wohlfahrtsverbände - allen voran die Caritas - nicht mit ihrem "Tanz um den Dritten Weg" blockiert hätten (wir berichteten), dann bräuchte es solche Meldungen nicht.
Aber das ist scheinbar Geschäfts- und Personalpolitik. Immer nur grad so viel zahlen, wie unvermeidbar ist. Und sich dann wundern, dass niemand den Job machen will ...
Zum Vergleich die Entgelte im öffentlichen Dienst zuzüglich Jahressonderzahlung, Betriebsrente usw usw. - der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes samt Entgeltordung ist der Webseite der VKA zu finden:
Diakonie schlägt Alarm: Plätze für Menschen mit Behinderung fehlen
Die Diakonie Deutschland schlägt Alarm wegen Personalnot in der Behindertenhilfe: Anfragen von Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen nach Betreuungsplätzen müssten vielfach wegen fehlender Fachkräfte abgelehnt werden. Das geht aus einer Erhebung der Diakonie hervor, die der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt.das kommt an - genau mein Humor.
„Je weniger Stellen besetzt werden können, desto weniger Plätze stehen auch in den Einrichtungen zur Verfügung“, sagte Diakonie-Sozialvorständin Maria Loheide. Der Fachkräftemangel führe dazu, dass die dringend notwendige Unterstützung für Menschen mit Behinderungen nicht ausreichend gesichert sei.
...
Hat sich der Diakonie-Fachverband für Teilhabe, der 600 evangelische Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie vertritt, schon mal gefragt, warum 60 Prozent der offenen Fachkräfte-Stellen in den befragten Mitgliedseinrichtungen länger als sechs Monate unbesetzt bleiben?
Da passt es gut, dass der Papst eine bessere Inklusion für Menschen mit Behinderung fordert. Die Caritas könnte dann ja dementsprechend voran gehen und mit ver.di einen - für die Branche und Personalaquise vorbildlichen - Tarifvertrag schließen. An ver.di dürfte das nicht scheitern.
Sonntag, 3. Dezember 2023
Sonntagsnotizen - Kirchenrecht und Lebenswirklichkeit
Nun ist dieser Sonderweg für die Weltkirche eine absolute Ausnahme. Er wird - in ökumenischer Solidarität - lediglich im deutschsprachigen Raum gepflegt. Und er beruht ausschließlich auf der kirchenrechtlichen Grundlage diözesaner Bischöfe. Papst Franziskus hat nun zurecht darauf hingewiesen:
Kirchenrecht ist nicht unabänderlichIn dem Artikel von katholisch.de wird weiter ausgeführt:
Deutlich sprach sich das katholische Kirchenoberhaupt für ein an die jeweilige Zeit angepasstes Kirchenrecht aus: "Das Volk Gottes lebt in der Geschichte; daher können seine Lebens- und Organisationsformen nicht unabänderlich sein." Es gelte zu unterscheiden, was im täglichen Leben der Kirche wesentlich ist und was lediglich eine Reihe äußerer Formen, "die vielleicht in der Vergangenheit nützlich und bedeutsam waren, aber in der Gegenwart nicht mehr, ja manchmal sogar ein Hindernis für ein Zeugnis darstellen, das gerade heute eine größere Einfachheit erfordert, um glaubwürdig zu sein".Darüber sollten die Verfechter des kirchlichen Sonderrechts einmal nachdenken.
Freitag, 1. Dezember 2023
§ LAG Niedersachsen: Kirchenmusiker - Kündigung nach Kündigungsverzicht unzulässig
Im Kern des Falls stand ein Domkantor, der mit seinem Ehemann den Kinderwunsch durch Leihmutterschaft erfüllen wollte. Nachdem dieser Plan intern kommuniziert wurde, verzichtete der Arbeitgeber zunächst auf disziplinarische Maßnahmen, also auch auf die Möglichkeit einer Kündigung.berichtet der Deutsche Anwaltverein unter Bezug auf das Landesarbeitsgericht Hannover, Urteil vom 27. Juni 2023 (AZ: 10 Sa 762/22) und weist zurecht auf den Urteilstenor des Landesarbeitsgerichts hin:
Später kündigte der Arbeitgeber dennoch das Arbeitsverhältnis, als der Domkantor seine Pläne revidierte.
Das Landesarbeitsgericht in Hannover stellte fest, dass der Arbeitgeber durch die Erklärung, es würden keine "dienstrechtlichen Konsequenzen" gezogen, rechtlich an seinen Verzicht auf das Kündigungsrecht gebunden ist. Dies hatte zur Folge, dass die spätere Kündigung nicht mehr wirksam war.
Die Entscheidung betrifft mehrere Problembereiche des kirchlichen Sonderrechts: