die bayerische Staatsregierung plant eine Verkürzung der Erzieherinnenausbildung auf 3 Jahre (3 Tage Arbeit + 2 Tage Schule, alle drei Jahre an einer Praxisstelle, ähnlich wie beim Automechaniker ) plus ein Jahr Vorkurs (ohne nähere Ausdifferenzierung, was damit gemeint ist).
ErzieherIn in der Kindertagesstätte - mehr als Kaffetante in der Kinderaufbewahrungsanstalt! *)
Die seit 1982 geltende "Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung von Erziehern/Erzieherinnen" (Rauschenbach/Beher/Knauer 1996, S. 178) fordert statt des bis dahin geltenden einjährigen Vorpraktikums eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mehrjährige Berufstätigkeit bzw. eine vergleichbare, von den Ländern bestimmte Alternative (Derschau 1991, S. 979). Die Voraussetzungen für Bewerberinnen an Fachakademien sind im Vergleich zu den 60er/70er Jahren deutlich angehoben worden.