Die Arbeit von Haushalts- und Pflegehilfen solle stärker honoriert werden, appelliert Franziskus in einer über Twitter verbreiteten Botschaft
meldet die Katholische Presseagentur Österreichs am 29. 7. 2014
Weiter heisst es, Papst Franziskus fordere mehr Wertschätzung für Altenbetreuer und Haushaltshilfen. "Wir wollen die Arbeit von Haushalts- und Pflegehilfen mehr honorieren", wird der Papst aus einer am Dienstag über Twitter verbreiteten Meldung zitiert. Diese Menschen leisteten einen "wertvollen Dienst", so der Papst.
Mitte Juni habe Franziskus bereits bei einem Mittagsgebet auf dem Petersplatz beklagt, dass die Arbeit der oft ausländischen Altenbetreuer und Haushaltshilfen nicht angemessen gewürdigt werde.
Infoblog für Verdi-Betriebsgruppen in Caritas-Einrichtungen & Interessierte. In Bayern und anderswo.
Donnerstag, 31. Juli 2014
Auch EZB für deutlich höhere Löhne
Am 21. Juli haben wir darüber berichtet:
Ob das für die aktuellen "Nichtverhandlungen bei der Caritas" hilfreich ist?
Bundesbank für kräftiges TarifplusInzwischen hat sich auch die EZB in diesem Tenor geäussert:
Nach der Bundesbank hat sich auch die Europäische Zentralbank (EZB) für deutliche Lohnsteigerungen in Deutschland ausgesprochen. In der Bundesrepublik seien höhere Steigerungsraten der Verdienste angemessen, sagte EZB-Chefvolkswirt Peter Praet dem "Spiegel". Er begründete dies mit der niedrigen Inflationsrate und der guten Lage auf dem deutschen Arbeitsmarkt.Quelle und mehr *klick*
Ob das für die aktuellen "Nichtverhandlungen bei der Caritas" hilfreich ist?
Mittwoch, 30. Juli 2014
Erzieherinnen lassen sich nicht schnitzen
kommentiert die WELT den Fachkräftebedarf und stellt ergänzend fest:
Wie das alles gehen kann - und was die Beschäftigten dazu beisteuern können - haben wir letzte Woche angerissen: "Vorbild Curanum Zwickau - so gehts:" und "Vorbild Charité: mehr Personal durchgesetzt"
... Beim Ausbau von Kitas ist schon viel erreicht worden. Aber es fehlen Erzieherinnen. Das ändert man nicht durch ein Gesetz oder akademische Titel, sondern am besten durch bessere Bezahlung.Quelle: http://www.welt.de/debatte/kommentare/article130570707/Erzieherinnen-lassen-sich-nicht-schnitzen.html
...
Bisher hat uns vor allem der quantitative Ausbau der Kitaplätze beschäftigt. Da wurde viel erreicht. Nun muss die Aufmerksamkeit denen gelten, die dort arbeiten sollen. Eine gute Kita machen nicht bunte Wände und ethisch einwandfreies Holzspielzeug aus, sondern ihre Menschen.
Wie das alles gehen kann - und was die Beschäftigten dazu beisteuern können - haben wir letzte Woche angerissen: "Vorbild Curanum Zwickau - so gehts:" und "Vorbild Charité: mehr Personal durchgesetzt"
Dienstag, 29. Juli 2014
Milliarden, die sich rechnen ...
Unter dieser Überschrift nimmt die Süddeutsche Zeitung die gestern zitierte Pressemeldung des DGB auf und kommentiert die Forderungen nach mehr Personal und einem vermehrten KiTA-Ausbau:
26. Juli 2014 14:01
Kita-Ausbau
Milliarden, die sich rechnen
Die Bundesregierung hat die Kinderbetreuung deutlich ausgebaut, die Qualität in den Einrichtungen ist aber höchst unterschiedlich. Um gemeinsame Standards durchzusetzen, braucht es aber vor allem eines: viel Geld.
Montag, 28. Juli 2014
Wieviele ErzieherInnen fehlen überhaupt?
Dazu hat Bertelsmann eine Studie veröffentlicht,
Pressemeldung
Gütersloh, 25.07.2014
Zu wenig Erzieherinnen in Kitas
In der frühkindlichen Bildung bleibt gute Qualität oftmals auf der Strecke, weil viele Kindertageseinrichtungen nicht genügend Erzieherinnen* haben. Die Personalschlüssel für Kitas in Deutschland weichen teilweise erheblich von einem kindgerechten und pädagogisch sinnvollen Betreuungsverhältnis ab ....
Samstag, 26. Juli 2014
Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht
Beim obligatorischen Samstagsgerücht in dieser Woche lassen wir den Stempel "Satire" mal weg. Wir haben ja durchaus eine besondere Situation, die das Scherzen erschwert: wenn wir richtig gezählt haben, gab es nach dem Tarifabschluss im öffentlichen Dienst vom 1. April 2014 inzwischen eine Sitzung der Bundeskommission und ein Dutzend Sitzungen der 6 Regionalkommissionen. Es ist wohl nicht zu kritisch formuliert, wenn man sagt, dass noch nicht einmal die Idee einer Lösung am Horizont erkennbar ist.
Gerüchteweise war zu hören, dass am 23. Juli 2014 der Vermittlungsausschuss der AK getagt hat, dieser habe sich, weiteren Gerüchten zufolge, auf Ende August vertagt. Vor der für den 23. Oktober
vorgesehenen nächsten Sitzung der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission könne, einen substantiellen Vorschlag des Vermittlungsausschusses vorausgesetzt, eine Sondersitzung der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission noch einmal den Versuch eines BK-Beschlusses unternehmen.
Freitag, 25. Juli 2014
Nächste Tariferhöhung der Caritas erst im April 2015?
...die Sorgen sind wohl nicht ganz unbegründet. Hier das aktuelle Info der RK Bayern, das auch über die aktuelle Entwicklung auf Bundesebene informiert (Vermittlungsausschusssitzungen am 23. Juli und am 21. August 2014):
"Ist die Arbeit bei der Caritas weniger wert als im öffentlichen Dienst? - Alle Tarifvergleiche haben bisher das Gegenteil bewiesen."
...behauptet der Verhandlungsführer der Dienstgeberseite der AK Caritas auf www.caritas-dienstgeber.de.
Wir müssen widersprechen: unser Tarifvergleich vom 13. Mai 2014 ist noch nicht überholt:
aktuell (seit 1. März 2014) liegen die Tabellen des TVöD (also die einschlägigen sogenannten Verdi-Tarife) mindestens 3,5 % über den Tabellen der AVR Caritas.(in den unteren Lohngruppen ist die Differenz noch größer!).
aktuell (seit 1. März 2014) liegen die Tabellen des TVöD (also die einschlägigen sogenannten Verdi-Tarife) mindestens 3,5 % über den Tabellen der AVR Caritas.(in den unteren Lohngruppen ist die Differenz noch größer!).
Und wenn man den Absichtserklärungen des Verhandlungsführers der Dienstgeberseite folgt, wird der Abstand zumindest in den unteren Lohngruppen bleiben bzw. sogar wachsen!
Caritasspezifisch ist die Begründungsfigur, warum die unteren Lohngruppen nicht mit dem "groben Klotz" (Dr Brockhoff) Mindestbetrag oder Sockelbetrag belastet werden dürfen: der Mindestbetrag würde in der Altenpflege dazu führen, dass die Attraktivität der Altenpflegequalifikation wegen des mangelnden Lohnabstands beeinträchtigt wird!
Aktion der Verdi-Betriebsgruppe des Dominikus-Ringeisen-Werks Ursberg: Beschäftigte fordern TVöD-Abschluß auch für die Caritas!
Lohnerhöhung für die Beschäftigten der Caritas ungewiss.Caritas Beschäftigte in Bayern warten seit 1. März 2014 auf ihre Lohnerhöhung
Die ver.di Betriebsgruppe Dominikus-Ringeisen-Werk (DRW) in Ursberg hat in der vergangenen Woche 700 Unterschriften dem Caritasverband für die Diözese Augsburg e.V. überreicht. 700 Bonbons stehen für 700 Beschäftigte die eine Lohnerhöhung erwarten.
Hintergrund der Unterschriften
Aktion sind die momentanen Lohnverhandlungen für die bayrischen Beschäftigten
der Caritas.
„Wir haben uns aktiv in der
Tarifrunde öffentlicher Dienst 2014 durch solidarische Aktionen mit beteiligt
und haben erwartet, wie in der Vergangenheit, dass die Caritas den Abschluss
1:1 übernimmt. “, so Arina Wolf, ver.di Bezirk Augsburg.
Das Angebot der
Dienstgeberseite liegt weit unter dem Abschluss des öffentlichen Dienstes.
Darüber hinaus wollen die Dienstgeber deutliche Unterschiede nach Branchen und
Regionen (Ost-West) im Lohngefüge, sowie die Lohnerhöhung zu Lasten der
unteren Lohngruppen (Hauswirtschaft und Reinigung) einführen.
„Ohne viel Aufwand haben wir
innerhalb von wenigen Wochen über 700 UnterstützerInnen für unsere Aktion
gefunden. Das ist ein toller Erfolg, der zeigt, dass viele MitarbeiterInnen
bereit sind aktiv ihre Lohnerhöhungen einzufordern und die Übernahme des
Tarifabschlusses öffentlicher Dienst erwarten“, berichtet Fikret Alabas, ver.di
Vertrauensmann vom DRW in Ursberg.
Seit 2010 übernimmt die Caritas
die Tarifergebnisse des öffentlichen Dienstes für ihre Mitarbeiter in der
Pflege, sowie im Sozial- und Erziehungsdienst. Dieses Vorgehen will die
Dienstgeberseite für 2014 nicht fortführen.
„Die Beschäftigten wollen die
Grundsätze der katholischen Kirche nicht nur nach außen leben sondern auch nach
innen befolgt sehen. Und das heißt, gute Löhne für gute Arbeit und keine
Spaltung der Belegschaft nach Regionen und nach Tätigkeiten“ fordert Arina
Wolf, ver.di Bezirk Augsburg
Donnerstag, 24. Juli 2014
Resümee: Tarifverträge fallen nicht vom Himmel
Stell Dir vor, Du erbst nichts, Du nennst keine Häuser Dein eigen, hortest kein Vermögen und bist nicht Firmenchef. Also musst Du vom Lohn deiner Arbeit leben. Stell dir vor, du müsstest diesen Lohn selbst mit Deinem Chef aushandeln. Du rechnest ihm vor, was Deine Arbeit wert ist, wie er Deine besondere Qualifikation vergüten und die Belastungen der Schichtarbeit ausgleichen sollte.mehr? Einfach mal bei ver.di "klicken"
...
Mittwoch, 23. Juli 2014
Vorbild Charité: mehr Personal durchgesetzt
Tariferhöhungen dürfen nicht durch Personalabbau finanziert werden. Die Berliner Charité hat das jetzt erreicht:
und besonders schön: alle Auszubildenden werden unbefristet übernommen!
Man sieht, was eine starke ver.di Betriebsgruppe erreichen kann.
Tariferfolg bei Charité: 80 neue PflegekräfteQuelle: ver.di
Die Tarifvertragsparteien haben sich auf einen Kompromiss geeinigt: Bis Ende 2014 sollen 80 neue Pflegekräfte eingestellt werden. Die Zusatzkräfte sollen dort eingesetzt werden, wo die Überlastung am größten ist. Dies ist ein Teilerfolg auf dem Weg zu einem langfristigen Tarifvertrag zur Mindestpersonalbesetzung.
....
und besonders schön: alle Auszubildenden werden unbefristet übernommen!
Man sieht, was eine starke ver.di Betriebsgruppe erreichen kann.
Dienstag, 22. Juli 2014
Vorbild Curanum Zwickau - so gehts:
Einsicht nach 25 StreiktagenQuelle: ver.di
Altenpflege
Einigung: Curanum legt 350 Euro drauf
Nach 25 Streiktagen kommt die Einigung am 4. Juni überraschend. Und so sieht das Ergebnis aus: Ab 1. Juli 2014 bekommen examinierte Altenpflegekräfte 350 Euro mehr im Monat und obendrauf nochmals 500 Euro als Einmalzahlung. Eine Pflegehilfskraft bekommt 250 Euro mehr plus 350 Euro Einmalzahlung.
....
Montag, 21. Juli 2014
Bundesbank für kräftiges Tarifplus
Unter dieser Überschrift berichtet die Tagesschau - nein, nicht vom "kollektiven Betteln" bei der Caritas, sondern von dem, was volkswirtschaftlich notwendig wäre:
Bundesbank für kräftiges Tarifplusmehr bei der Tagesschau (*klick*)
Mit höheren Löhnen gegen die Deflation
Stand: 21.07.2014 14:49 Uhr
Manch einer mag sich verwundert die Augen reiben: Die Bundesbank, jahrelang strenger Mahner für moderate Lohnabschlüsse, ermutigt die Gewerkschaften, bei den Tarifverhandlungen in die Vollen zu gehen. ....
Tarifvertrag Pflege für AWO, Caritas, Diakonie, DRK, Paritäter...
in Brandenburg?
Vergangene Woche berichteten Gesundheitsstadt Berlin - das hauptstadtnetzwerk und die Ärzte Zeitung über eine zwischen den Spitzenverbänden von Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Diakonie, dem Deutschen Roten Kreuz, dem Paritätischen Wohlfahrtsverband sowie Verdi vereinbarten Absichtserklärung einen einheitlichen Tarifvertrag für Pflege in den Blick zu nehmen. Der Tarifvertrag könnte dann durch die Landesregierung für allgemeinverbindlich erklärt werden. Der brandenburgische Sozialminister Baaske habe bereits die Bereitschaft hierzu signalisiert.
Die privaten Leistungserbringerverbände sind dabei nicht mit von der Partie.
Vergangene Woche berichteten Gesundheitsstadt Berlin - das hauptstadtnetzwerk und die Ärzte Zeitung über eine zwischen den Spitzenverbänden von Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Diakonie, dem Deutschen Roten Kreuz, dem Paritätischen Wohlfahrtsverband sowie Verdi vereinbarten Absichtserklärung einen einheitlichen Tarifvertrag für Pflege in den Blick zu nehmen. Der Tarifvertrag könnte dann durch die Landesregierung für allgemeinverbindlich erklärt werden. Der brandenburgische Sozialminister Baaske habe bereits die Bereitschaft hierzu signalisiert.
Die privaten Leistungserbringerverbände sind dabei nicht mit von der Partie.
Samstag, 19. Juli 2014
Samstag abend - Zeit für das jüngste Gerücht
Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass der wahre Grund für das Zaudern der Caritas-Dienstgeber in der Tarifrunde 2014/2015 das Bedürfnis ist, auch die Tariferhöhungen am Jahresmotto der Caritas zu orientieren:
"Weit weg ist näher als du denkst".
"Weit weg ist näher als du denkst".
Freitag, 18. Juli 2014
Caritas auf der Suche nach dem Königsweg für die Zukunftsbranche Altenhilfe
Nein, diesmal war das Thema nicht die nötige Absenkung der unteren Lohngruppen in der Altenpflege und die Erwartung von Experten, "dass sich die Arbeit in den Pflegeheimen bis 2030 um weitere 30 bis 50 Prozent verdichten müsse".
Auch die Suche nach einer Alternative zum 3. Weg war nicht das Thema, sondern Qualität und Finanzierung der Altenpflege im Vergleich zum skandinavischen Modell.
Thomas Becker hat im aktuellen Heft der Neuen Caritas unter dem Titel "Auf der Suche nach dem Königsweg" einen anregenden Bericht zur Veranstaltung "Altenhilfe: gut gesteuert in die Zukunft?" vom 26. Juni 2014 verfaßt. Die Altenhilfeexpertin Cornelia Heintze* wird darin zitiert mit den Worten:
Auch die Suche nach einer Alternative zum 3. Weg war nicht das Thema, sondern Qualität und Finanzierung der Altenpflege im Vergleich zum skandinavischen Modell.
Thomas Becker hat im aktuellen Heft der Neuen Caritas unter dem Titel "Auf der Suche nach dem Königsweg" einen anregenden Bericht zur Veranstaltung "Altenhilfe: gut gesteuert in die Zukunft?" vom 26. Juni 2014 verfaßt. Die Altenhilfeexpertin Cornelia Heintze* wird darin zitiert mit den Worten:
"Die Caritas kann nicht stolz sein auf ihre Leistungen in der Altenhilfe, und zwar deshalb nicht, weil sie sich mit zu wenig Geld zufrieden gibt. Unter diesem Kostendruck ist keine gute Qualität möglich."
Donnerstag, 17. Juli 2014
(Außer bei der Caritas:) Tarifgehälter steigen so stark wie seit 15 Jahren nicht mehr
...meldeten die Medien von Focus über Welt, FAZ, n-tv, Abendzeitung, Schwäbische Zeitung gestern ohne den vorangestellten Hinweis "Außer bei der Caritas". Siehe Googlenews unter Berufung auf eine Mitteilung der Boeckler-Stiftung, die Informationen aus deren tarifpolitischem Halbjahresbericht wiedergibt.
PS. Für Neugierige: Gründe für die Sachverhalte finden sich in den Infos der Boeckler-Stiftung.
ver.di macht katholischem Träger weiteres Angebot
Pressemitteilung ver.di Aachen:
Aachen, den 16.07. 2014
ver.di macht katholischem Träger weiteres Angebot:
Einheitliche Vergütung für alle Beschäftigten nach Notlagentarifvertrag
Im Rahmen des runden Tisches am 7. Juli zur drohenden Schließung des Schwertbads hatte ver.di einen Gehaltsverzicht der Beschäftigten als akzeptable Lösung bezeichnet, wenn der Arbeitgeber Bedingungen zur Sicherung der Einkommensverluste und eine Besserung der tarifvertraglichen Bedingungen garantiert sowie den arbeitnehmerseitigen Beitrag zum Erhalt der Traditionseinrichtung ausnahmslos auf alle Beschäftigten in der Klinik ausdehnt.
Mittwoch, 16. Juli 2014
Auf die derzeit laufende Onlinepetition "Mehr Geld für Caritas-Beschäftigte"...
- Openpetition: Mehr Geld für Caritas-Beschäftigte - weisen wir natürlich gerne hin, wenn wir auch nicht die dort gemachte Feststellung teilen, bei der Caritas dürfe nicht gestreikt werden.
Bekanntlich sind wir Anhänger der Auffassung "Streikrecht ist Grundrecht" und meinen gleichzeitig, dass Grundrechte nicht an den Toren der Caritas enden.
Im 2. Weg wäre die Caritas mit anderen Wohlfahrtsverbänden vielleicht am 1. April bereits zu einem Ergebnis gekommen, das vielleicht auch besser aussehen könnte, weil die Arbeitnehmerschaft ungeteilter gekämpft hätte... Utopisch? Illusorisch? Eine Verheißung? Wer weiß?
Übrigens: das Tarifergebnis vom 1. April 2014 ist ein Konsens (wenn man denn überhaupt in Tarifdingen von einem "Konsens" reden kann): am Ende der Tarifauseinandersetzung steht der Friedensschluss im Tarifvertrag.
Im 3. Weg kann es nur noch Verlierer geben: entweder - der unwahrscheinliche Fall - die Ergebnisse sind besser als im TVöD, dann sieht sich die Dienstgeberseite als Verlierer oder - der wahrscheinlichere Fall - es gelingt nicht, die Tarifergebnisse "wertgleich" zu übernehmen, dann wird sich die Arbeitnehmerseite als Verlierer betrachten.
Bekanntlich sind wir Anhänger der Auffassung "Streikrecht ist Grundrecht" und meinen gleichzeitig, dass Grundrechte nicht an den Toren der Caritas enden.
Im 2. Weg wäre die Caritas mit anderen Wohlfahrtsverbänden vielleicht am 1. April bereits zu einem Ergebnis gekommen, das vielleicht auch besser aussehen könnte, weil die Arbeitnehmerschaft ungeteilter gekämpft hätte... Utopisch? Illusorisch? Eine Verheißung? Wer weiß?
Übrigens: das Tarifergebnis vom 1. April 2014 ist ein Konsens (wenn man denn überhaupt in Tarifdingen von einem "Konsens" reden kann): am Ende der Tarifauseinandersetzung steht der Friedensschluss im Tarifvertrag.
Im 3. Weg kann es nur noch Verlierer geben: entweder - der unwahrscheinliche Fall - die Ergebnisse sind besser als im TVöD, dann sieht sich die Dienstgeberseite als Verlierer oder - der wahrscheinlichere Fall - es gelingt nicht, die Tarifergebnisse "wertgleich" zu übernehmen, dann wird sich die Arbeitnehmerseite als Verlierer betrachten.
Dienstag, 15. Juli 2014
Berichterstattung zum Ende der normalen Vergütungsverhandlungen bei der Caritas
Aktuell lassen sich zum Ende der normalen Vergütungsverhandlungen, dem Drängen der Arbeitgeber auf weitere Absenkungen und dem Verweis in die Vermittlung kaum Berichte in den Medien finden. Hier sind zwei Meldungen:
a) Tagesspiegel:
http://www.tagesspiegel.de/politik/caritas-niedrigloehne-in-der-kirche/10192290.html
b) hpd:
http://hpd.de/node/19038
Man hat den Eindruck, den bisher vereinzelt feststellbaren Tarifaktionen - wie hier bei der Caritas Freiburg - fehlt noch die mediale Durchschlagskraft, die eine starke Gewerkschaft erzeugt.
Hier die Bilder: "klick"
a) Tagesspiegel:
http://www.tagesspiegel.de/politik/caritas-niedrigloehne-in-der-kirche/10192290.html
b) hpd:
http://hpd.de/node/19038
Man hat den Eindruck, den bisher vereinzelt feststellbaren Tarifaktionen - wie hier bei der Caritas Freiburg - fehlt noch die mediale Durchschlagskraft, die eine starke Gewerkschaft erzeugt.
Gestern fand im und um den Hauptbahnhof in Freiburg eine Aktion zur Unterstützung unserer Tarifforderung statt. "Zeitung" lesende Mitarbeiter der Caritas mischten sich für 15 Minuten unter die Reisenden.Quelle: mav-forum und Homepage der DiAG-MAV-B in Freiburg
Hier die Bilder: "klick"
Montag, 14. Juli 2014
Wann ist ein Streik legal?
Die stockenden Verhandlungen bei der AK Caritas lassen den Unmut der Beschäftigten gären. Nach einer Online-Meldung sollen Beschäftigte planen, im August und September stundenweise die Arbeit niederzulegen.
Vor möglichen "wilden Streiks" kann nur gewarnt und bereits im Vorfeld eine versierte arbeitsrechtliche Beratung empfohlen werden. Wir zitieren hier aus dem online verfügbaren HANDBUCH ARBEITSRECHT von Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Fachanwalt für Arbeitsrecht:
Vor möglichen "wilden Streiks" kann nur gewarnt und bereits im Vorfeld eine versierte arbeitsrechtliche Beratung empfohlen werden. Wir zitieren hier aus dem online verfügbaren HANDBUCH ARBEITSRECHT von Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Fachanwalt für Arbeitsrecht:
...
Wann genau ist ein Streik legal?
Samstag, 12. Juli 2014
Samstag abend - Zeit für das jüngste Gerücht
Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass die katholische Kirche in Deutschland plant, zum 50. Jahrestag der Enzyklika Gaudium et Spes am 7. Dezember 2015, in der die Kirche ihren Frieden mit der Demokratie gemacht hat, den Worten Taten folgen zu lassen. Den Beschäftigten der katholischen Kirche soll künftig die Wahl eröffnet werden, bei der Tarifgestaltung zwischen dem 2. und 3. Weg und bei der betrieblichen Mitbestimmung zwischen dem Betriebsverfassungsgesetz und der Mitarbeitervertretungsordnung. Ein neu geschaffenes Organ der Zentral-KODA soll sich mit der Vorbereitung dieses neugeschaffenenen Instruments der Dienstgemeinschaftsabstimmung befassen.
Freitag, 11. Juli 2014
Gute Arbeit in Kitas? Von wegen!
Ich zitiere hier aus dem Buch "Gute Arbeit", Ausgabe 2014 - Profile prekärer Arbeit - Arbeitspolitik von unten (Bund - Verlag, ver.di) S. 274 f,
*) Fuchs T./Tischler F., Arbeitsqualität aus Sicht von Erzieherinnen und Erziehern, Ergebnisse aus der Untersuchung zum DGB-Index Gute Arbeit, INIFES, Stadtbergen
**) WZB Brief, Januar 2012
***) Statistisches Bundesamt, Statistik der Kinder. und Jugendhilfen, 01.03.2011
-----------
"Und geben Sie den Hinweis auf diesen Blog auch an Freunde und Kolleginnen und Kollegen weiter! Denn nur in einer großen Gemeinschaft kommen wir voran!" FlyerzumBlog
...Der Text bezieht sich u.a. auf folgende Quellen:
Bereits die DGB-Index Befragung der Beschäftigten im Erziehungsdienst im Jahr 2009 *) hat deutlich herausgestellt, dass für die Beschäftigten in den Kitas die Intensität der Arbeit gestiegen ist, ein starker Zeit- und Termindruck vorherrscht und enorme physische und psychische Belastung die Arbeit kennzeichnen - bei immer knapper werdender Personalbemessung.
Trotz vielfältiger Regelungen zum Gesundheitsschutz seit 2009 hat sich für die Beschäftigten bisher wenig getan. "Steigende Arbeitslast trotz Personalzuwachs" lautet die Bewertung des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung **). Trotzdem erfolgen auch weiterhin Einstellungen in großem Umfang über Befristungen und mehrheitlich in Teilzeit. Nur 66,8 Prozent der Beschäftigten in Tageseinrichtungen arbeiten in Vollzeit und 15,9 Prozent arbeiten mit weniger als 21 Wochenstunden ***). Viele Beschäftigte befinden sich in der Teilzeitfalle, da es an Angeboten der Arbeitgeber fehlt, ihre Arbeitszeit zu verlängern. Damit wird aber auch versäumt, die Lücke beim Fachkräftebedarf in diesem Bereich weiter zu schließen, denn bundesweit fehlen noch rund 13 000 Fachkräfte. Jedoch versuchen die Bundesländer nun in ihrer Rolle als Gesetzgeber, die Kita-Gesetze zu novellieren und die Personalbemessung zu reduzieren. Dies ist ein bildungs- und arbeitspolitischer Skandal. Damit wird das politische Ziel der Verbesserung der Elementarbildung zu einer Politshow, die auf dem Rücken der Beschäftigten sowie zu Lasten der Qualität der Betreuung ausgetragen wird.
...
*) Fuchs T./Tischler F., Arbeitsqualität aus Sicht von Erzieherinnen und Erziehern, Ergebnisse aus der Untersuchung zum DGB-Index Gute Arbeit, INIFES, Stadtbergen
**) WZB Brief, Januar 2012
***) Statistisches Bundesamt, Statistik der Kinder. und Jugendhilfen, 01.03.2011
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Mittwoch, 9. Juli 2014
Was verdienen Erzieherinnen und Erzieher?
Pressemitteilung der Hans-Böckler-Stiftung vom 8.7.2014:Das Bruttomonatseinkommen von Erzieher/innen beträgt ohne Sonderzahlungen auf Basis einer 38-Stunden-Woche durchschnittlich 2.490 Euro. Die Hälfte der Erzieherinnen und Erzieher verdient weniger als 2.420 €. Beschäftigte in tarifgebundenen Einrichtungen stellen sich bei Monatseinkommen und Sonderzahlungen deutlich besser. Zu diesen Ergebnissen kommt eine Online-Umfrage des Internetportals www.lohnspiegel.de, das vom WSI-Tarifarchiv der Hans-Böckler-Stiftung betreut wird. Die vorliegende Auswertung stützt sich auf die Daten von 716 Erzieherinnen und Erziehern.
Dienstag, 8. Juli 2014
Runder Tisch zur drohenden Schließung des Schwertbades
Am Montag, den 07. Juli trafen sich
neben Vertretern der im Rat der Stadt Aachen maßgeblich vertretenen
politischen Parteien, die Vertreter der Agentur für Arbeit, der
deutschen Rentenversicherung, des Bistums Aachen, des DGB,
des Betriebsrats des Schwertbads, dem Vertreter von ver.di und dem katholischen Träger des Schwertbad zum „runden Tisch“, um die Schließung des Traditionsbads abzuwenden.
Vor dem Rathaus versammelten sich die Beschäftigten der Reha-Klinik sowie Unterstützerinnen und Unterstützer:
Dazu auch WDR-Lokalzeit vom 07.07.2014:
Mindestlohn und Lohnuntergrenzen ersetzen keine Tarifverträge
Der fulminante Vortrag von Prof. Friedhelm Hengsbach auf der Eichstätter Fachtagung im März 2014 ist seit kurzem online:
Mindestlohn und Lohnuntergrenzen ersetzen keine Tarifverträge - Eichstätt/März 2014
Mindestlohn und Lohnuntergrenzen ersetzen keine Tarifverträge - Eichstätt/März 2014
Montag, 7. Juli 2014
Samstag, 5. Juli 2014
Samstag abend - Zeit für das jüngste Gerücht
Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass die Delegiertenversammlung des Deutschen Caritasverbandes im Oktober 2014 die Ordnung der Arbeitsrechtlichen Kommission dergestalt novellieren möchte, dass die Bandbreiten großzügig erweitert werden und künftig zwischen 0 und unendlich liegen sollen. Damit soll auch die Entscheidungsfreude der Bundeskommission befördert werden. Gleichzeitig wolle man damit den Flächentarif sichern, der dann liebevoll regional gestaltet auch dem Individualisierungsgedanken Rechnung trägt. Dass man sich auf der Bandbreite nach unten auf 100 % beschränke, sei sozialen Gesichtspunkten geschuldet; nach oben sei hingegen keine Begrenzung erforderlich, was auch dem Leistungswillen der Leitungskräfte entspräche.
Großes Vorbild sei dabei der 1. Weg, bei dem es auch gelungen ist, in der Fläche Tarifverträge zu vermeiden und dadurch eine maximale Einheit bei gleichzeitiger unendlicher Vielfalt sicherzustellen.
Großes Vorbild sei dabei der 1. Weg, bei dem es auch gelungen ist, in der Fläche Tarifverträge zu vermeiden und dadurch eine maximale Einheit bei gleichzeitiger unendlicher Vielfalt sicherzustellen.
Freitag, 4. Juli 2014
Donnerstag, 3. Juli 2014
Neue Anlage 25 AVR - Caritas ebnet den Weg zur TVöD Anwendung
Allgemein verbindlicher Sozialtarifvertrag in Sicht?
Wir fordern es schon lange: nur ein allgemein verbindlicher Sozialtarifvertrag kann den Preisdruck und die Lohndrückerei im Sozialbereich beenden. Und das kann dann nur auf Grundlage der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes geschehen.
=> Siehe unser Bericht: "Hanebüchen oder blühend? Wer gibt den Standard vor ...." vom 13. Juni 2014
Im Streit um die Übernahme des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst ist es nun fast untergegangen. Mit der neuen Anlage 25 AVR Caritas "können Träger, die zwar die Grundordnung des kirchlichen Dienstes übernommen haben, aber nicht die Arbeitsvertragsrichtlinien der Caritas anwandten, auch weiterhin Arbeitsverträge nach Tarifverträgen für die kommunalen Arbeitgeber (TVöD-VKA bzw. TV-Ärzte-VKA und diese ergänzende Tarifverträge) anstatt nach AVR abschließen."
Im Dienstgeberbrief wird dazu geschrieben:
Nur so wird dem verfassungsrechtlichen Auftrag aus dem Subsidiaritätsgrundsatz auch Rechnung getragen.
Wir meinen ergänzend: auch auf die Entscheidung der Träger sollte es nicht ankommen. Es gibt zwei Vertragspartner im Arbeitsvertrag - Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Da die Arbeitnehmer, deren ganz persönliche Einkommenssituation vom "richtigen Tarifvertrag" abhängt, ein existentielles Interesse "am richtigen Bezug" haben, muss deren Interesse sogar vorrangig sein. Aufgrund der Anlage 25 können auch die die ver.di Betriebsgruppen, Mitarbeitervertretungen und vor allem die Beschäftigten selbst aktiv werden, und den entsprechenden Tarifverweis in ihren Arbeitsverträgen fordern. Vor allem neue Arbeitsverträge und Änderungen sollten nur noch mit dem Bezug auf die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes abgeschlossen werden. Damit die unwürdige Bettelei um Vergütungserhöhungen ein Ende hat. Und jede einzelne Vereinbarung des TVöD ebnet den Weg zum allgemein verbindlichen Sozialtarifvertrag, zum Ende der Preiskonkurrenz und zu einer besseren Refinanzierung.
Aus der Enzyklika: "MATER ET MAGiSTRA":
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Wir fordern es schon lange: nur ein allgemein verbindlicher Sozialtarifvertrag kann den Preisdruck und die Lohndrückerei im Sozialbereich beenden. Und das kann dann nur auf Grundlage der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes geschehen.
=> Siehe unser Bericht: "Hanebüchen oder blühend? Wer gibt den Standard vor ...." vom 13. Juni 2014
Im Streit um die Übernahme des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst ist es nun fast untergegangen. Mit der neuen Anlage 25 AVR Caritas "können Träger, die zwar die Grundordnung des kirchlichen Dienstes übernommen haben, aber nicht die Arbeitsvertragsrichtlinien der Caritas anwandten, auch weiterhin Arbeitsverträge nach Tarifverträgen für die kommunalen Arbeitgeber (TVöD-VKA bzw. TV-Ärzte-VKA und diese ergänzende Tarifverträge) anstatt nach AVR abschließen."
Im Dienstgeberbrief wird dazu geschrieben:
... Einführung einer neuen Anlage 25 zu den AVR (Übergangsregelung für caritative Träger, die das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes anwenden)So, wie hier die "Übergangsregelung" bezeichnet wird, sieht das so aus, als ob auch diese Träger zur Anwendung der AVR Caritas wechseln sollen. Das allerdings wäre der falsche Weg. Der Kreis derjenigen Einrichtungen, die das Tarifvertragsrecht des öffentlichen Dienstes anwenden, muss vielmehr ausgeweitet werden.
Nur so wird dem verfassungsrechtlichen Auftrag aus dem Subsidiaritätsgrundsatz auch Rechnung getragen.
Wir meinen ergänzend: auch auf die Entscheidung der Träger sollte es nicht ankommen. Es gibt zwei Vertragspartner im Arbeitsvertrag - Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Da die Arbeitnehmer, deren ganz persönliche Einkommenssituation vom "richtigen Tarifvertrag" abhängt, ein existentielles Interesse "am richtigen Bezug" haben, muss deren Interesse sogar vorrangig sein. Aufgrund der Anlage 25 können auch die die ver.di Betriebsgruppen, Mitarbeitervertretungen und vor allem die Beschäftigten selbst aktiv werden, und den entsprechenden Tarifverweis in ihren Arbeitsverträgen fordern. Vor allem neue Arbeitsverträge und Änderungen sollten nur noch mit dem Bezug auf die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes abgeschlossen werden. Damit die unwürdige Bettelei um Vergütungserhöhungen ein Ende hat. Und jede einzelne Vereinbarung des TVöD ebnet den Weg zum allgemein verbindlichen Sozialtarifvertrag, zum Ende der Preiskonkurrenz und zu einer besseren Refinanzierung.
Aus der Enzyklika: "MATER ET MAGiSTRA":
...-----------
92. .... Zweifellos muß ein Unternehmen, das der Würde des Menschen gerecht werden will, auch eine wirksame Einheitlichkeit der Leitung wahren; aber daraus folgt keineswegs, daß wer Tag für Tag in ihm arbeitet, als bloßer Untertan zu betrachten ist, dazu bestimmt, stummer Befehlsempfänger zu sein, ohne das Recht, eigene Wünsche und Erfahrungen anzubringen; daß er bei Entscheidungen über die Zuweisung eines Arbeitsplatzes und die Gestaltung seiner Arbeitsweise sich passiv zu verhalten habe.
...
97. Offenkundig erleben die Arbeiterorganisationen in unserer Zeit einen mächtigen Aufschwung und haben ganz allgemein auf nationa1er und internationaler Ebene eine anerkannte Rechtsstellung. Sie treiben die Arbeiter nicht mehr in den Klassenkampf, sondern leiten sie zu sozialer Partnerschaft an. Dazu dienen vor allem die Gesamtarbeitsverträge zwischen den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden. ...
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Mittwoch, 2. Juli 2014
Caritas Delegiertenversammlung im Herbst - keine Kooperation mit Gewerkschaft geplant
Im neuesten Dienstgeberbrief geht die Arbeitgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas auf die im Herbst bevorstehende Delegiertenversammlung ein:
Der Verweis auf die Bischöfe ist fragwürdig. Caritas-Arbeitgeber müssten demnach also die Erlaubnis der Bischöfe einholen, um katholisch sein-, und das universelle Kirchenrecht einhalten zu dürfen. Für kirchliche Arbeitgeber gilt nämlich c. 1286 CIC uneingeschränkt. Und der verpflichtet die Ökonomen, genauestens das weltliche Arbeitsrecht unter Berücksichtigung der Grundsätze der katholischen Soziallehre zu beachten. Diese Grundsätze stehen aber für das Gewerkschaftsprinzip und den Tarifvertrag (Mater et Magistra, 97), nicht für irgendwelche "Dritte Wege", deren einziger Zweck darin besteht, eine wirksame Koalition der eigenen Arbeitnehmer zu verhindern. Wie unglaubwürdig kann man die katholische Kirche noch machen?
Wie lange sich (nicht nur) die gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten (oder auch Rom oder Karlsruhe) diese Ignoranz des Kirchen- und Koalitionsrechts noch gefallen lassen werden, ist in der Tat spannend.
... Die AK Ordnung ist wieder einmal Thema der Delegiertenversammlung im Oktober. Wer jetzt aber mutmaßt, die erneute Beschäftigung der Delegiertenversammlung mit der Thematik habe mit den Urteilen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 20.11.2012 zur Beteiligung der Gewerkschaften im Dritten Weg zu tun, liegt falsch.Das Abwarten der Arbeitgeber erstaunt. Es müsste auch in deren ureigenem Interesse sein, den Lohnkostenwettbewerb in der Branche zu beenden und über einen allgemein verbindlichen Tarifvertrag den Weg zu tariflichen Mindestlöhnen mit den Gewerkschaften anzustreben.
In der Arbeitsgruppe, die die Thematik für die Delegiertenversammlung aufbereitet, ist man sich zwar einig, dass die Einbindung der Gewerkschaften ein wichtiges Thema für die Delegiertenversammlung ist. Noch gibt es aber keine Aussage der Deutschen Bischofskonferenz zu diesem Thema und es ist auch nicht vor November mit einer Stellungnahme und Vorschlägen zur Gestaltung der Rahmenbedingungen für die Einbindung der Gewerkschaften zu rechnen.
Da diese Aussage aber Grundlage für die Änderungen in der AK-Ordnung sein soll, muss noch abgewartet werden. Einigkeit besteht auch darüber, dass die von der Arbeitsgruppe erarbeiteten Änderungsvorschläge frühestens zu Beginn der nächsten Amtsperiode d. h. ab 01.01.2017 wirksam werden und für eine Wahl unter den geänderten Voraussetzungen ein Vorlauf von etwa neun Monaten erforderlich ist. Die Delegiertenversammlung im Herbst 2015 würde daher für die entsprechenden Beschlüsse zeitlich ausreichen; eine außerordentliche Delegiertenversammlung im Frühjahr wäre somit entbehrlich.
Spannend ist die Frage, ob die Gewerkschaften sich auch an diesen Zeitplan halten oder ob sie sich nicht mit Verweis auf die BAG-Rechtsprechung und die fehlende Beteiligung der Gewerkschaften im Dritten Weg mit Tarifforderungen an einzelne große Einrichtungen wenden und diese als ultima ratio auch mit Streiks überziehen.
Der Verweis auf die Bischöfe ist fragwürdig. Caritas-Arbeitgeber müssten demnach also die Erlaubnis der Bischöfe einholen, um katholisch sein-, und das universelle Kirchenrecht einhalten zu dürfen. Für kirchliche Arbeitgeber gilt nämlich c. 1286 CIC uneingeschränkt. Und der verpflichtet die Ökonomen, genauestens das weltliche Arbeitsrecht unter Berücksichtigung der Grundsätze der katholischen Soziallehre zu beachten. Diese Grundsätze stehen aber für das Gewerkschaftsprinzip und den Tarifvertrag (Mater et Magistra, 97), nicht für irgendwelche "Dritte Wege", deren einziger Zweck darin besteht, eine wirksame Koalition der eigenen Arbeitnehmer zu verhindern. Wie unglaubwürdig kann man die katholische Kirche noch machen?
Wie lange sich (nicht nur) die gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten (oder auch Rom oder Karlsruhe) diese Ignoranz des Kirchen- und Koalitionsrechts noch gefallen lassen werden, ist in der Tat spannend.
Dienstag, 1. Juli 2014
Caritas - 2.Weg/3. Weg - der Stand der Dinge in der Tarifrunde 2014/2015 - Update 1. Juli 2014
Tarifrunden 2012 bis 2014
Wegstreckenübersicht 2. Weg/3. Weg
Update 1. Juli 2014
Tarifrunde TVöD 2014/2015 | Tarifrunde MB/TV-Ärzte/VKA 2013/2014 | Tarifrunde TVöD 2012/2013 |
Einigung 1.4.2014 (1)* Erklärungsfrist**: 30.4.2014 Laufzeit 1.3.2014-29.2.2016 | Einigung: 6.3.2013 (1)* Erklärungsfrist**: 23.3.2013 Laufzeit: 1.1.2013-30.11.2014 | Einigung 31.3.2012 (1)* Erklärungsfrist**: 30.4.2012 Laufzeit 1.3.2012-28.2.2014 |
Lineare Erhöhungen: 1.3.2014: + 3,0 %, mind. 90 € 1.3.2014: + 2,4 % (zusätzlich: Erhöhung der Ausbildungsvergütungen, einheitlicher Jahresurlaub 30 Tage...) | Lineare Erhöhungen: 1.1.2013: +2,6 % 1.1.2014: +2,0 % (zusätzlich: Erhöhung der Bereitschaftsdienstentgelte um durchschn. 8 % ab 1.4.2013...) | Lineare Erhöhungen: 1.3.2012: + 3,5 % 1.1.2013: + 1,4 % 1.8.2013: + 1,4 % (zusätzlich: Erhöhung der Ausbildungsvergütungen, Änderung Jahresurlaub...) |
Der kirchliche Sonderweg im Arbeitsrecht hat sich sowohl für Dienstgeber als auch für die Mitarbeiter
und Mitarbeiterinnen in der Caritas bisher bewährt, denn er hat sich auch unter den derzeit
schwierigen Wettbewerbsbedingungen als vergleichsweise robust erwiesen. Die Caritas orientiert
sich mit ihrem vergleichsweise hohen Entgeltniveau weiterhin an maßgeblichen Tarifen in der Sozialwirtschaft.
Die Tarifbindung ist hoch, Dienstgeberseite wie auch Mitarbeiterseite stehen weiterhin
für die Stärkung des Flächentarifes.
aus: Gemeinsames Positonspapier Dienstgeber//Dienstnehmer AK Caritas vom 5. Juni 2014
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