Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass die Dienstgeberseite der AK Caritas nicht nur der Auffassung ist, dass die Mindestlohnstundenvergütung nur durchschnittlich pro Monat zu zahlen ist (Milo-FAQ, S. 3*), sondern auch darauf besteht, dass das Gesetz aus Gründen der Klarheit, so geändert wird, wie die Caritas es versteht, indem das Wort "durchschnittlich" bzw. "im Durchschnitt" im § 1 MiLoG ergänzt wird. (vgl. Pressemitteilung vom 24. April 2015)
Noch nicht an die Öffentlichkeit gehen wolle die Dienstgeberseite der AK Caritas hingegen mit der Überlegung, bei der Berechnung des Durchschnittsverdienstes alle Beschäftigten der jeweiligen Betriebe mit einzubeziehen. Bei künftigen Steigerungen könnte man die Situation dann dadurch entschärfen, dass das Durchschnittsprinzip auf das ganze Bundesland erstreckt wird.
* "Um zu ermitteln, ob tatsächlich alle geleisteten Arbeitsstunden (vertraglich vereinbarte Arbeitszeit + Bereitschaftsdienstzeiten + sonstige Überstunden) mit dem Mindestlohn vergütet wurden, ist das gezahlte Monatsentgelt durch die geleisteten Arbeitsstunden zu teilen." (Dienstgeberseite AK Caritas, Fragen & Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn)
Vorletztes Gerücht
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