Das ist endgültig vorbei.Diese Grundordnung ist auch anzuwenden im Bereich der sonstigen kirchlichen Rechtsträger und ihrer Einrichtungen, unbeschadet ihrer Rechtsform sowie des Verbandes der Diözesen Deutschlands und des Deutschen Caritas verbandes. Die vorgenannten Rechtsträger sind gehalten, die Grundordnung für ihren Bereich rechtsverbindlich zu übernehmen
Infoblog für Verdi-Betriebsgruppen in Caritas-Einrichtungen & Interessierte. In Bayern und anderswo.
Dienstag, 31. Dezember 2013
Drei - Zwei - Eins !!!! Countdown vorbei
Heute um 24:00 Uhr wird die Ausschlussfrist ablaufen:
Caritas muss ihre Minijobber besser bezahlen
...meldete die Neue Westfälische auf nw-news.de am vergangenen Freitag in einem Artikel, der sich mit der zum 31. Dezember 2013 auslaufenden Regelung in den AVR befaßt. Zu Wort kommen in dem Artikel die seitigen AK-Vertreter aus dem Caritasverband Paderborn, Norbert Altmann (DG-Seite, die Entwicklung bedauernd) und Thomas Rühl (DN-Seite, die Entwicklung begrüßend).
Zum Jahresende wird damit eine gegen das Teilzeitbefrstungsförderungsgesetz (TzBfG) verstoßende "Spezialregelung" der Caritas beendet. Nach dem Gesetz gilt, dass Minijobber genauso eingestuft werden müssen wie die hauptamtlichen Caritas-Beschäftigten. Eine Krankenschwester oder eine Erzieherin, die nur wenige Stunden arbeiten, müssen nach dem Gesetz den für ihre Berufsgruppe vereinbarten tariflichen Bruttostundenlohn erhalten. Allerdings gibt es bei der Caritas noch eine Übergangsphase, wonach die Minijobber bis zum 31. Dezember 2013 nach einer "pauschalen Nettobetrachtung" bezahlt werden dürfen. Dabei kalkulierte die Caritas bei der Entlohnung den Vorteil ein, den die Minijobber durch die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht erzielten.
Zum Jahresende wird damit eine gegen das Teilzeitbefrstungsförderungsgesetz (TzBfG) verstoßende "Spezialregelung" der Caritas beendet. Nach dem Gesetz gilt, dass Minijobber genauso eingestuft werden müssen wie die hauptamtlichen Caritas-Beschäftigten. Eine Krankenschwester oder eine Erzieherin, die nur wenige Stunden arbeiten, müssen nach dem Gesetz den für ihre Berufsgruppe vereinbarten tariflichen Bruttostundenlohn erhalten. Allerdings gibt es bei der Caritas noch eine Übergangsphase, wonach die Minijobber bis zum 31. Dezember 2013 nach einer "pauschalen Nettobetrachtung" bezahlt werden dürfen. Dabei kalkulierte die Caritas bei der Entlohnung den Vorteil ein, den die Minijobber durch die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht erzielten.
Mittwoch, 25. Dezember 2013
DEUS CARITAS EST
ENZYKLIKA
DEUS CARITAS EST
VON PAPST
BENEDIKT XVI.
AN DIE BISCHÖFE
AN DIE PRIESTER UND DIAKONE
AN DIE GOTTGEWEIHTEN PERSONEN
UND AN ALLE CHRISTGLÄUBIGEN
ÜBER DIE CHRISTLICHE LIEBE
DEUS CARITAS EST
VON PAPST
BENEDIKT XVI.
AN DIE BISCHÖFE
AN DIE PRIESTER UND DIAKONE
AN DIE GOTTGEWEIHTEN PERSONEN
UND AN ALLE CHRISTGLÄUBIGEN
ÜBER DIE CHRISTLICHE LIEBE
Gegeben zu Rom, Sankt Peter, am 25. Dezember, dem Hochfest der Geburt des Herrn, im Jahr 2005, dem ersten des Pontifikats BENEDICTUS PP. XVI; wir zitieren:
26. .... Richtig ist, daß das Grundprinzip des Staates die Verfolgung der Gerechtigkeit sein muß und daß es das Ziel einer gerechten Gesellschaftsordnung bildet, unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips jedem seinen Anteil an den Gütern der Gemeinschaft zu gewährleisten. Das ist auch von der christlichen Staats- und Soziallehre immer betont worden. Die Frage der gerechten Ordnung des Gemeinwesens ist — historisch betrachtet — mit der Ausbildung der Industriegesellschaft im 19. Jahrhundert in eine neue Situation eingetreten. Das Entstehen der modernen Industrie hat die alten Gesellschaftsstrukturen aufgelöst und mit der Masse der lohnabhängigen Arbeiter eine radikale Veränderung im Aufbau der Gesellschaft bewirkt, in der das Verhältnis von Kapital und Arbeit zur bestimmenden Frage wurde, die es in dieser Form bisher nicht gegeben hatte. Die Produktionsstrukturen und das Kapital waren nun die neue Macht, die, in die Hände weniger gelegt, zu einer Rechtlosigkeit der arbeitenden Massen führte, gegen die aufzustehen war.
27. Man muß zugeben, daß die Vertreter der Kirche erst allmählich wahrgenommen haben, daß sich die Frage nach der gerechten Struktur der Gesellschaft in neuer Weise stellte. Es gab Wegbereiter; einer von ihnen war zum Beispiel Bischof Ketteler von Mainz († 1877). Als Antwort auf die konkreten Nöte entstanden Zirkel, Vereinigungen, Verbände, Föderationen und vor allem neue Ordensgemeinschaften, die im 19. Jahrhundert den Kampf gegen Armut, Krankheit und Bildungsnotstand aufnahmen. Das päpstliche Lehramt trat im Jahr 1891 mit der von Leo XIII. veröffentlichen Enzyklika Rerum novarum auf den Plan. Ihr folgte 1931 die von Pius XI. vorgelegte Enzyklika Quadragesimo anno. Der selige Papst Johannes XXIII. veröffentlichte 1961 seine Enzyklika Mater et Magistra, während Paul VI. in der Enzyklika Populorum progressio (1967) und in dem Apostolischen Schreiben Octogesima adveniens (1971) nachdrücklich auf die soziale Problematik einging, wie sie sich nun besonders in Lateinamerika verschärft hatte. Mein großer Vorgänger Johannes Paul II. hat uns eine Trilogie von Sozial-Enzykliken hinterlassen: Laborem exercens (1981), Sollicitudo rei socialis (1987) sowie schließlich Centesimus annus (1991). So ist stetig in der Auseinandersetzung mit den je neuen Situationen und Problemen eine Katholische Soziallehre gewachsen, die in dem vom ,,Päpstlichen Rat für Gerechtigkeit und Frieden’’ 2004 vorgelegten Kompendium der Soziallehre der Kirche zusammenhängend dargestellt ist. Der Marxismus hatte die Weltrevolution und deren Vorbereitung als das Allheilmittel für die soziale Problematik vorgestellt: Durch die Revolution und durch die damit verbundene Vergesellschaftung der Produktionsmittel sollte — so diese Lehre — plötzlich alles anders und besser werden. Dieser Traum ist zerronnen. In der schwierigen Situation, in der wir heute gerade auch durch die Globalisierung der Wirtschaft stehen, ist die Soziallehre der Kirche zu einer grundlegenden Wegweisung geworden, die weit über die Kirche hinaus Orientierungen bietet. Angesichts der fortschreitenden Entwicklung muß an diesen Orientierungen im Dialog mit all denen, die um den Menschen und seine Welt ernstlich Sorge tragen, gemeinsam gerungen werden.
Montag, 23. Dezember 2013
Für die Region Ost ist im Flächentarif der Caritas kein Platz mehr
Caritas-Arbeitgeber setzen ihre Interessen gegen Mitarbeitervertreter im Osten durch
Samstag, 21. Dezember 2013
Caritas-Arbeitgeber verstärken ihren Angriff auf die unteren Vergütungsgruppen
Das gestrige Tarifinfo Nr. 3 aus der gestrigen Vorstandssitzung der Mitarbeiterseite der AK:
Freitag, 20. Dezember 2013
Donnerstag, 19. Dezember 2013
Regionalkommission Ost: Einzelheiten zum "salomonischen Vermittlungsspruch" in der Region Ost
Die Dienstgeberseite der RK Ost informiert in ihrem neuen Dienstgeberbrief über nähere Einzelheiten:
Ihre Begeisterung über die nun gefundenen Regelungen können sie dabei kaum verbergen ("...Regelungen, die wir uns anders gewünscht hätten, die aber zur Kompromissfindung notwendig waren") und man muß sich auch nicht wundern, wenn man die Einzelheiten betrachtet.
Heute nichts im Blog?
Wir wollen uns ja allen miteinander Weihnachtsstress ersparen - und da darf dann auch mal ein Werktag lesefrei bleiben ....
Mittwoch, 18. Dezember 2013
Dienstag, 17. Dezember 2013
RK Ost: Salomon oder Warten auf Godot?
Die Dienstgeberseite der RK Ost feiert einen heute ergangenen Vermittlungsvorschlag als Erfolg von biblischer Größe ("salomonischer Spruch"): Erfolgreiche Vermittlung in der zweiten Stufe.
Die Pressemitteilung der Dienstgeber führt weiter aus:
Nur noch zwei Wochen bis zum 31.12.2013: Countdown Teil VIII
Es sind nur noch 15 Tage, bis in den Statuten Ihres Rechtsträgers die Anwendung der "Grundordnung" rechtlich festgeschrieben werden muss - ansonsten kann der Träger das kirchliche Arbeitsrecht nicht mehr für sich in Anspruch nehmen.
Ihr Arbeitgeber hat bisher weder die Grundordnung in der Satzung übernommen, noch die Weichenstellung für die Wahl eines Betriebs- oder Personalrats unterstützt?
Au weia - wer nimmt dann ab 01. Januar die Aufgaben der Vertretung von Beschäftigten war?
Höchste Zeit, tätig zu werden!
Und die Betriebs- (oder Personalrats-)wahl vorbereiten. Dazu muss nicht unbedingt die MAV entsprechenden Kontakt und gewerkschaftliche Beratung suchen. Das kann z.B. auch jedes Mitglied bei ver.di machen.
Ihr Arbeitgeber hat bisher weder die Grundordnung in der Satzung übernommen, noch die Weichenstellung für die Wahl eines Betriebs- oder Personalrats unterstützt?
Au weia - wer nimmt dann ab 01. Januar die Aufgaben der Vertretung von Beschäftigten war?
Höchste Zeit, tätig zu werden!
Und die Betriebs- (oder Personalrats-)wahl vorbereiten. Dazu muss nicht unbedingt die MAV entsprechenden Kontakt und gewerkschaftliche Beratung suchen. Das kann z.B. auch jedes Mitglied bei ver.di machen.
Montag, 16. Dezember 2013
Samstag, 14. Dezember 2013
Freitag, 13. Dezember 2013
Fw: Pflegebeben Stärke 9
passend zum Beitrag von Erich von heute morgen ist uns soeben die folgende Information zugegangen, die wir in Auszügen wiedergeben:
(Zitat)
Gesundheitswesen: Pflegebeben Stärke 9
Eine aktuelle Studie belegt: Von allen europäischen Ländern trifft Deutschland der Sparkurs im Gesundheitswesen offenbar am härtesten - zumindest was das Pflegepersonal im Krankenhaus betrifft. Darunter leiden sowohl die Pflegekräfte, als auch die Patienten.
Kommerzialisierung der Daseinsvorsorge?
Gestern Abend war ich auf der Vorstandssitzung des ver.di Bezirks München. Einer der Diskussionspunkte waren die anstehenden Kommunalwahlen und die für ver.di bestehenden kommunalpolitischen Themenfelder.
Donnerstag, 12. Dezember 2013
Es wird weiterhin an der Verbesserung und Durchsetzung der tarifpolitischen Interessen der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst gearbeitet - Kasseler Konferenz des Sozial- und Erziehungsdienstes 8./9. November 2013
In 2014/15 geht es auch im SuE um sehr viel. Wir wollen erreichen, dass eine "Aufwertung" unserer sozialen Arbeit erfolgt, d.h. eine leistungsgerechtere Eingruppierung und Bezahlung.
Das Tolle an der Kasseler Konferenz 2013 war,
Das Tolle an der Kasseler Konferenz 2013 war,
Mittwoch, 11. Dezember 2013
Auszeichnung des US-Magazins "Time" - wir gratulieren Papst Franziskus
Papst zu "Person des Jahres" gekürtund
Das New Yorker "Time"-Magazin hat Papst Franziskus zur "Person des Jahres" gekürt. Kaum ein anderer neuer Akteur auf der Weltbühne habe jemals "so schnell so viel Aufmerksamkeit" von allen Seiten erhalten wie das Oberhaupt der katholischen Kirche, begründete "Time" die Wahl. ...
... in nur neun Monaten im Amt habe sich der neue Papst „ins Zentrum der wichtigsten Debatten unserer Zeit“ gesetzt: um „Wohlstand und Armut, Fairness und Gerechtigkeit, Transparenz, Modernität, Globalisierung, die Rolle von Frauen, die Natur der Ehe und die Versuchungen der Macht“....Quellen: Tagesschau und FAZ
Was ist Gerechter Lohn?
... Er muß im Verhältnis zu den zur Verfügung stehenden Mitteln dem Arbeiter und seiner Familie eine menschenwürdige Lebenshaltung gestatten. .(Joh. XXIII., 1963 in "Pacem in terris", 20, vgl. auch Pius XI. 1931 in "Quadragesimo anno", 70 ff u.v.a.)
Ein Stundenlohn von knapp 12,00 Euro ist heute schon erforderlich, um nach 45 Beitragsjahren und Vollzeitarbeit eine Rente zu erhalten, die über dem Sozialhilfesatz liegt.
"Es ist beispielhaft eine Überlegung wert, ob der Mindestlohn auch für unter 25-Jährige gelten soll."zitiert der SPIEGEL (print, 09.12.2013, S. 18) aktuell MdB Peter Weiß, den Vorsitzenden der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU - Fraktion.
Was ist eigentlich daran christlich, dass junge Eltern weniger erhalten sollen?
Dienstag, 10. Dezember 2013
Vermögenswirksame Leistungen dürfen den Mindestlohn nicht verringern!
Das hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 07.11.2013 - C-522/12 auf entsprechende Fragen des Bundesarbeitsgerichts entschieden:
Vermögenswirksame Leistungen müssen zusätzlich zum Mindestlohn gezahlt werden. Denn vermögenswirksame Leistungen sind zwar von der Arbeitsleistung nicht trennbar. Sie unterscheiden sich aber vom Lohn im eigentlichen Sinne, denn sie tragen zur Bildung von Vermögen bei, in dessen Genuss der Arbeitnehmer binnen einer mehr oder weniger langen Frist kommen wird. Vermögenswirksame Leistungen zielen darauf ab, ein sozialpolitisches Ziel zu verwirklichenQuelle/Download (S.9): DGB Einblick 21/13
Realitäts- gegen Wunschdenken? - Die Dienstgeberseite der AK zur Dezembersitzung der Bundeskommission
Inzwischen ist das aktuelle Dienstgeber-Brief erschienen, in dem die Dienstgeber ihre Sicht auf die kürzlich beendeten Verhandlungen und Ausblicke auf die Zukunft darstellen:
Die Politik lässt mit den von ihr gesetzten Refinanzierungsbedingungen keinen Spielraum für eine Teilhabe der Mitarbeiter(innen) an der allgemeinen Lohnentwicklung.
Großen Spielraum dagegen sieht die Dienstgeberseite für die weitere Fortentwicklung der unteren Lohngruppen nach unten, wie man den weiteren Ausführungen im Dienstgeberbrief entnehmen kann.
In diesen unteren Lohngruppen finden sich dann wohl jene, die caritasspezifische Tätigkeiten ausüben und, weil sie kaum Bildungschancen hatten und nutzen konnten, nun Vergütungen erhalten, die den geraden Weg in die Altersarmut sicherstellen.
Rainer Maria Kardinal Woelki hat am Wochenende in Christ & Welt in seiner "Rezension" des Lehrschreibens Evangelii Gaudium auf die Notwendigkeit der Zähmung des freien Marktes durch die Politik hingewiesen und diese eingefordert. Nur, was tut man, wenn die Politik und die von ihr gesetzten Refinanzierungsbedingungen die desktruktiven Kräfte des freien Marktes nur noch verstärken?
Mit dem Zukunftsmodell 3. Weg ist sichergestellt, dass sich gegen die (gottgegebenen?) Refinanzierungsbedingungen und Marktmächte keine verbandsübergreifenden solidarischen Kräfte entwickeln können, die im Sinne von Kardinal Lehmann (Tötet dieses System?) den wachsenden gesellschaftlichen Klüften etwas entgegensetzen könnten.
Die finanziellen Möglichkeiten der Dienstgeberseite und die „Wunschvorstellungen“ der Mitarbeiterseite lagen in der Sitzung der Bundeskommission am 05.12.2013 zu weit auseinander. Die Dienstgeberseite versuchte erneut zu verdeutlichen, dass auch sie im Grundsatz eine Teilhabe der Mitarbeiter(innen) an der allgemeinen Lohnentwicklung will, obwohl die Politik mit den von ihr gesetzten Refinanzierungsbedingungen hierfür keinen Spielraum belässt. Diese ersten Gespräche der beiden Seiten haben gezeigt, dass viele Hindernisse auszuräumen sind. Zum jetzigen Zeitpunkt haben sich beide Seiten kompromisslos gezeigt.Auch beim zweiten Lesen verändert sich der Inhalt nicht:
Die Politik lässt mit den von ihr gesetzten Refinanzierungsbedingungen keinen Spielraum für eine Teilhabe der Mitarbeiter(innen) an der allgemeinen Lohnentwicklung.
Großen Spielraum dagegen sieht die Dienstgeberseite für die weitere Fortentwicklung der unteren Lohngruppen nach unten, wie man den weiteren Ausführungen im Dienstgeberbrief entnehmen kann.
In diesen unteren Lohngruppen finden sich dann wohl jene, die caritasspezifische Tätigkeiten ausüben und, weil sie kaum Bildungschancen hatten und nutzen konnten, nun Vergütungen erhalten, die den geraden Weg in die Altersarmut sicherstellen.
Rainer Maria Kardinal Woelki hat am Wochenende in Christ & Welt in seiner "Rezension" des Lehrschreibens Evangelii Gaudium auf die Notwendigkeit der Zähmung des freien Marktes durch die Politik hingewiesen und diese eingefordert. Nur, was tut man, wenn die Politik und die von ihr gesetzten Refinanzierungsbedingungen die desktruktiven Kräfte des freien Marktes nur noch verstärken?
Mit dem Zukunftsmodell 3. Weg ist sichergestellt, dass sich gegen die (gottgegebenen?) Refinanzierungsbedingungen und Marktmächte keine verbandsübergreifenden solidarischen Kräfte entwickeln können, die im Sinne von Kardinal Lehmann (Tötet dieses System?) den wachsenden gesellschaftlichen Klüften etwas entgegensetzen könnten.
Montag, 9. Dezember 2013
9. Dezember: Tag der Würde arbeitender Kinder
In verschiedenen Laendern und Staedten Lateinamerikas feiern die Organisationen arbeitender Kinder auch in diesem Jahr am 9. Dezember wieder den “Internationalen Tag der Wuerde arbeitender Kinder”. Er erinnert an das erste Treffen organisierter arbeitender Kinder aus Afrika, Asien und Lateinamerika im Jahr 1996. “Wir sind Rechtssubjekte”, heisst es in der Erklaerung von MOLACNATS, der regionalen Bewegung fuer Lateinamerika und die Karibik.Quelle: Latin@rama
....
Es ist unglaublich, dass es immer noch Kinderarbeit gibt. Und das in einem Umfang, der offenbar Selbsthilfeorganisationen erforderlich macht. Wir dürfen die globale Not nicht aus den Augen verlieren. Wie twitterte Papst Franziskus heute?
Papst Franziskus @Pontifex_de
Wenn wir jemanden sehen, der um Hilfe bittet, halten wir da an? Es gibt viel Leid und Armut, und es braucht viele barmherzige Samariter.
Der Münsteraner Weihbischof Timmerevers und der Bischofsrat unterstützen die Forderung nach einem gesetzlichen und tarifvertraglichen Mindestlohn
Mit ihrer Unterschrift unterstützen sie (so KAB Impuls Nr. 6/2013) eine Aktion des DGB und seinen Mitgliedsgewerkschaften wie ver.di sowie kirchlichen Arbeitnehmerverbänden wie der KAB:
Sonntag, 8. Dezember 2013
"Evangelii gaudium" - Tötet dieses System?
In Christ & Welt Ausgabe 50/2013, setzen sich Kardinal Karl Lehmann und Kardinal Rainer Maria Woelki mit dem am 24.November unterzeichnete Schreiben „Evangelii gaudium“ von Papst Franziskus auseinander.
Kardinal Lehmann formuliert:
Kardinal Woelki meint:
Kardinal Lehmann formuliert:
...
„Evangelii gaudium“ lässt sich aber nicht auf eine wohlfeile und relativ billige Kapitalismuskritik reduzieren. Der Text kennt auch durchaus „noble“ Fortschritte und Verbesserungen des sozialen Zusammenlebens der Menschen. Aber er geht mit bestimmten Tendenzen unserer Gesellschaften sehr deutlich ins Gericht: Es gibt eine steigende Ungleichheit in der Verteilung der Güter; die Wohlstandskultur betäubt; oft wird das Geld vergöttert; es gibt eine „absolute Autonomie der Märkte“; die Finanzspekulation verstärkt dies alles; eine Gier nach Macht und Geld ist unverkennbar; wir leben in einer „Wegwerfkultur“, in der ein außerordentlicher Konsumdruck vorherrscht; die Vernichtung von vielen Nahrungsmitteln, eine auch in fortgeschrittenen Ländern bestehende Korruption und eine hohe Steuerhinterziehung werden genannt. So ist es für Papst Franziskus auch ein Skandal, wie viele Menschen aus einer solchen Welt ausgeschlossen werden und als „Abfall“ gelten. „Ausschluss“ ist ein Schlüsselwort des neuen Schreibens. Kein Wunder, dass in diesen Bereichen auch jede Ethik als unvereinbar abgelehnt wird.
Es geht dem Apostolischen Schreiben, das sich bewusst nicht eigens sozialen Fragen zuwendet, also keineswegs nur um die missionarische Erneuerung einer auf sich selbst konzentrierten Kirche, nicht um eine akademische Kapitalismuskritik, sondern es legt überaus deutlich den Finger auf entartete Entwicklungen und Schädigungen in unserem Sozialsystem. Es ist erstaunlich, dass man mancherorts und von allen Seiten her über diese Ausführungen hinwegliest.
...
Kardinal Woelki meint:
...Ich denke, wir sollten unsere Beiträge (nicht nur dieses Monats) vor den Aussagen von Franziskus lesen.
Der Papst richtet wie ein guter Arzt den Blick auf die Wurzel des Übels. Hier erkennt er eine „tiefe anthropologische Krise“: „die Leugnung des Vorrangs des Menschen!“ Wird einem Menschen die Würde abgesprochen, dann ist der Weg frei zu allen Formen der Entmenschlichung – bis zum sozialen Tod. Der erste Therapieansatz liegt somit darin, die Degradierung des Menschen zum Objekt zu „heilen“, das heißt, jedem Menschen seine Würde, sein Subjektsein zurückzugeben.
....
Welche Schlussfolgerungen sind nun aus den Äußerungen des Papstes zu ziehen? Papst Franziskus ist in seinem Urteil gegenüber Verhältnissen, die wenig Rücksicht auf die Würde der Schwachen nehmen, die die Menschen als Objekte der Macht behandeln, unerbittlich. Zugespitzt könnte man seine Sichtweise folgendermaßen zusammenfassen: Eine Wirtschaft, die nicht dem Menschen dient, dient zu nichts. Aber es geht nicht nur um den Inhalt seiner Aussagen, sondern auch der neue Ton bleibt nicht ohne Wirkung. Man hat fast den Eindruck, dass der Schrei der Ausgegrenzten widerhallt in seinen glasklaren Worten.
Samstag, 7. Dezember 2013
"Caritasspezifisch" = Leichtlohngruppen? - Sitzung der Bundeskommission der AK Dezember 2013
BK-Info der Mitarbeiterseite Dezember 2013 als pdf
Weitere Kommentare sind hier wohl nicht mehr nötig - "der Osten zeigt die Kraft des Konsensprinzips?" u.ä.?
Eine Demonstration des 3. Weges als "sakralisierter Mechanismus", der ein "undifferenziertes, naives Vertrauen auf die Güte derer [...], die die wirtschaftliche Macht in Händen halten" ausdrückt?
Freitag, 6. Dezember 2013
Wenn sich die Herren über die Dienstgemeinschaft nicht zur Übernahme der Grundordnung entschließen können: Countdown Teil VII
Betriebsverfassungsrecht für Caritas-Einrichtungen
in diesen Tagen gilt es aufmerksam zu sein. Alle Einrichtungen im katholischen Bereich, müssen sich entscheiden, die katholische Grundordnung anzuerkennen. Wird eine solche Anerkennung nicht durch die jeweiligen Beschlussorgane vorgenommen und in den Statuten (z.B. einer Vereinssatzung) verankert, sind ab 01. Januar 2014 Betriebsräte zu wählen. Denn das kirchliche Arbeitsrecht gilt dann nicht mehr.
Ob bis zur Wahl eines Betriebsrates möglicherweise ein Übergangsmandat für die bisherige MAV gilt prüfen wir derzeit.
Donnerstag, 5. Dezember 2013
Schade...
Im aktuellen Heft der "Blätter für deutsche und internationale Politik" befaßt sich Christoph Fleischmann unter dem Titel "Wie die evangelische Kirche Fakten schafft" mit den aktuellen Beschlüssen der EKD-Synode. Einen Lichtschimmer sieht er in Niedersachsen im Bestreben dort, einen Diakonie-Tarifvertrag abzuschließen mit dem Fernziel, zu einem Branchentarifvertrag Soziales zu kommen.
Dem Fazit im Christoph Fleischmanns Artikel kann und muss man sich anschließen:
---
Was die Synode in Düsseldorf beschlossen hat, war absehbar: Christoph Fleischmann, Evangelischer Alleingang in Publik-Forum vom 6.11.2013.
cm
Dem Fazit im Christoph Fleischmanns Artikel kann und muss man sich anschließen:
"Schade ist nur, dass die beiden kirchlichen Wohlfahrtsverbände, Diakonie und Caritas, mit ihren zusammen über eine Millionen Beschäftigten bisher nicht ihre soziale Verantwortung erkennen und sich beherzt die sinnvolle Idee der Niedersachsen zu eigen machen, sondern stattdessen lieber ihre juristischen Besitzstände verteidigen."
(Blätter 12/2013, S. 12)
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Was die Synode in Düsseldorf beschlossen hat, war absehbar: Christoph Fleischmann, Evangelischer Alleingang in Publik-Forum vom 6.11.2013.
cm
Dienstag, 3. Dezember 2013
Befragung zur Pflegekammer: ver.di sieht keine ausreichende Mehrheit
München, den 03. Dezember 2013
Befragung zur Pflegekammer: ver.di sieht keine ausreichende Mehrheit
Zu den heute im Gesundheits- und Pflegeausschuss des Bayerischen Landtags von Staatsministerin Huml bekanntgegebenen Ergebnissen zur Befragung für eine Pflegekammer nimmt ver.di Bayern wie folgt Stellung:
Nicht einmal einen Monat bis zum 31.12.2013: Countdown Teil VI
Die örtlichen ver.di Kirchensekretäre werden gebeten, sich auf Anfragen aus kirchlichen Einrichtungen entsprechend einzustellen. Bei Bedarf werden ggf. auch besondere Schulungstermine ermöglicht.
Aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland liegen uns bereits mehrere Meldungen vor, wonach in mehreren Einrichtungen die Grundordnung nicht übernommen werden soll. Wir dokumentieren deshalb hier die allgemeinen Schulungstermine für Wahlvorstände zur Betriebsratswahl aus dieser Region:
Aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland liegen uns bereits mehrere Meldungen vor, wonach in mehreren Einrichtungen die Grundordnung nicht übernommen werden soll. Wir dokumentieren deshalb hier die allgemeinen Schulungstermine für Wahlvorstände zur Betriebsratswahl aus dieser Region:
Montag, 2. Dezember 2013
sopoaktuell Nr. 156 "Welttag der Menschen mit Behinderungen"
Eine Arbeitswelt für alle – UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen
Der 3. Dezember ist der Welttag der Menschen mit Behinderungen – für ver.di jährlich ein Anlass, mit allem Nachdruck die Rechte der Menschen mit Behinderung einzufordern – in Ausbildung und Beruf, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens.Mehr dazu in unserer sopoaktuell Nr. 156 – wie immer – unter www.sopo.verdi.de.
Caritas-Präsident Prälat Peter Neher heute im Interview mit der SZ u.a. über den 3. Weg der Caritas
In der heutigen SZ (2.12.2013, S. 18)stellt sich Caritas-Präsident Neher auf den Wirtschaftsseiten im Montagsinterview den Fragen über Glaube, Geld und Macht.
Sonntag, 1. Dezember 2013
Papst Franziskus @Pontifex_de "twitterte" am 25 Nov
Den Nächsten lieben heißt, nicht die eigenen Interessen suchen, sondern die Lasten der Schwächeren und Ärmeren tragen.die Schwächeren und Ärmeren sind diejenigen, die von prekären Beschäftigungsverhältnissen leben müssen. Lasst uns gemeinsam - Caritas und ver.di - beraten, wie wir miteinander den unsolidarischen Lohnkostenwettbewerb in der Sozialbranche beenden können, denn der führt zu prekären Arbeitsverhältnissen, vor allem auch bei Frauen!
Freitag, 29. November 2013
Fw: ver.di NEWS 17/2013
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mehr als zwei Monate nach der Bundestagswahl liegt der
Koalitionsvertrag vor. Zustimmen müssen allerdings noch die
SPD-Mitglieder. Der DGB-Vorsitzende Michael Sommer bewertet
das 185-Seiten-starke Papier weitgehend positiv. Immerhin
werde das Tarifvertragssystem gestärkt, unter anderem durch
die geplante Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns.
Der Koalitionsvertrags ist das Schwerpunktthema der aktuellen
Ausgabe der „ver.di News“ (Nummer 17_2013).
Die elektronische Version der aktuellen Ausgabe ist unter
http://www.verdi-news.de/abonnenten.html soeben im Internet
freigeschaltet worden.
mehr als zwei Monate nach der Bundestagswahl liegt der
Koalitionsvertrag vor. Zustimmen müssen allerdings noch die
SPD-Mitglieder. Der DGB-Vorsitzende Michael Sommer bewertet
das 185-Seiten-starke Papier weitgehend positiv. Immerhin
werde das Tarifvertragssystem gestärkt, unter anderem durch
die geplante Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns.
Der Koalitionsvertrags ist das Schwerpunktthema der aktuellen
Ausgabe der „ver.di News“ (Nummer 17_2013).
Die elektronische Version der aktuellen Ausgabe ist unter
http://www.verdi-news.de/abonnenten.html soeben im Internet
freigeschaltet worden.
Donnerstag, 28. November 2013
EVANGELII GAUDIUM - und Gefahren der Weltlichkeit
Langsam breitet sich die Erkenntnis aus - auch Papst Franziskus wandelt in den Spuren Benedikts. Wer das jemals bezweifelt hat, der wird durch das Papstschreiben "Evangelii Gaudium" belehrt:
Mittwoch, 27. November 2013
Vollversammlung der Bayer. Regional-KODA 27.-28.11.2013
Aufweichung der Grundordnung durch Beratungsgremium der Bischöfe?
Wie aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen zu erfahren war, gibt es Bestrebungen um Bereich der katholischen Kirche, durch KODA-Beschluss eine Ausnahme vom bischöflichen Gesetz "Grundordnung" zu gewähren. Damit soll kirchlichen Arbeitgebern, die sich schon seit Jahren über kirchenrechtliche Vorgaben hinwegsetzen, über den 31.12.2013 hinaus diese Missachtung ermöglicht und sogar legalisiert werden.
Wie aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen zu erfahren war, gibt es Bestrebungen um Bereich der katholischen Kirche, durch KODA-Beschluss eine Ausnahme vom bischöflichen Gesetz "Grundordnung" zu gewähren. Damit soll kirchlichen Arbeitgebern, die sich schon seit Jahren über kirchenrechtliche Vorgaben hinwegsetzen, über den 31.12.2013 hinaus diese Missachtung ermöglicht und sogar legalisiert werden.
Dienstag, 26. November 2013
Kirchliches Arbeitsrecht in ver.news Ausgabe 16.Nov.2013
Unter dem Titel "Reform absolut unzureichend" hat es die Beschlussfassung der EKD zur Reform des Arbeitsrechts in Einrichtungen der evangelischen Kirche und Diakonie auf die Titelseite von www.verdi-news.de geschafft.
Weitere Meldungen sind z.B. die Durchbruch-Auszeichnung von UNI Global Union für ver.di oder das Gutachten von Prof. Kreß "Grundrechte vorenthalten - Kirchliches Arbeitsrecht weder sozialethisch noch theologisch zu rechtfertigen." (wir berichteten)
Weitere Meldungen sind z.B. die Durchbruch-Auszeichnung von UNI Global Union für ver.di oder das Gutachten von Prof. Kreß "Grundrechte vorenthalten - Kirchliches Arbeitsrecht weder sozialethisch noch theologisch zu rechtfertigen." (wir berichteten)
Montag, 25. November 2013
Moderne Sklaverei - Prälat Kossen, Münster, in VER.DI PUBLIK
VER.DI PUBLIK widmet sich in der Ausgabe 07/2013 u.a. dem Thema Mindestlohn. In einer Reihe von unterschiedlichen Artikeln kommt auf Seite 11 auch Prälat Peter Kossen zu Wort.
=> zur Ausgabe von VER.DI PUBLIK
Wir haben aus der Caritas auch schon andere Töne vernommen.
=> zur Ausgabe von VER.DI PUBLIK
Wir haben aus der Caritas auch schon andere Töne vernommen.
Sonntag, 24. November 2013
Papst Franziskus: Die „Mystik“ in der katholischen Soziallehre
Eine „Sozialenzyklika im Kleinen“ hat Papst Franziskus am Donnerstagabend in Form einer Videobotschaft verbreitet. Er fasste darin einige Punkte der katholischen Soziallehre zusammen, die er mit neuen Perspektiven und Interpretationen versah. Im Einzelnen sprach der Papst über sein Bild der Globalisierung, über die gesellschaftliche Rolle jugendlicher und alter Menschen, über Solidarität, die heutzutage geradezu als „Schimpfwort“ gelte, und er ermutigte ausdrücklich die Wirtschaftsform der christlichen Genossenschaft.
Freitag, 22. November 2013
Auf dem Bundesparteitag der SPD wurden Beschlüsse zum Kirchlichen Arbeitsrecht gefasst:
"Allgemeine Arbeitnehmerrechte müssen auch für Einrichtungen der Kirchen und Religionsgemeinschaften gelten. Das betrifft insbesondere das Streikrecht und die betriebliche Mitbestimmung" wird dazu der Vorsitzende der SPD Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen, MdB Klaus Barthel, in EPD Sozial Nr. 47 vom 22.11.2013 zitiert. Wir dokumentieren die Beschlüsse im Wortlaut:
Donnerstag, 21. November 2013
Flashmob Pflege am Boden
ver.di hat inzwischen einige Berichte zum Flashmob auf die Internetseite gestellt
=> mehr
Auch "indirektes Streikbrechen" ist Arbeitskampf
Die Mitarbeiterseite der Zentral-KODA wendet sich in ihrem aktuellen Zentral-KODA-Organ Nr. 68 gegen die bisher gelegentlich geübte Praxis, Arbeitskämpfe im Kitabereich zu konterkarieren:
Mittwoch, 20. November 2013
Dienstag, 19. November 2013
Gescheiterte Verhandlungen NordOst - 30.000 Caritas-Mitarbeiter erhalten bis zu 14 Prozent weniger Geld als West-Kollegen
"Nach 18 Monaten ergebnisloser Verhandlungen und Vermittlungen bei der Caritas steht der Sonderweg der Katholischen Kirche im Arbeitsrecht für den Norden und Osten vor dem Scheitern."
Mit diesem Absatz endet die Pressemeldung der Mitarbeiterseite!
Der gesamte Text ist abrufbar unter www.akmas.de!
----------- "Und geben Sie den Hinweis auf diesen Blog auch an Freunde und Kolleginnen und Kollegen weiter! Denn nur in einer großen Gemeinschaft kommen wir voran!" FlyerzumBlog
Mit diesem Absatz endet die Pressemeldung der Mitarbeiterseite!
Der gesamte Text ist abrufbar unter www.akmas.de!
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Gesundheit braucht genug Personal
Ein Riesentransparent hängt seit dem 8. November am ver.di-Haus in Berlin. Darauf steht "Gesundheit braucht genug Personal - Personalbemessung per Gesetz"!
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Montag, 18. November 2013
Die Caritas im Aufbruch - caritas-verdianer bringen ver.di-Hauptamtliche bei ihren Leitungen ins Spiel
Ein großer Tag in einer Caritas-Einrichtung: Sylvia Bühler, unsere Bundesvorsitzende im Fachbereich 3 "Gesundheit, soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen" besuchte die Rehaklinik "Alpenklinik Santa Maria" in Oberjoch, Bad Hindelang.
Wie die Redaktion erfahren hat, setzten sich Mitglieder der dortigen ver.di-Betriebsgruppe, als sie hörten, dass Sylvia Bühler ins Allgäu kommt, dafür ein, dass sie von der Klinikleitung auch in ihre Einrichtung eingeladen wird. Es sollte klar werden, dass die schwierige Situation der Reha nur mit dem Engagement von ver.di gegenüber der Politik gelöst werden kann.
Das ist eine neue Qualität der Problemlösung:
Wie die Redaktion erfahren hat, setzten sich Mitglieder der dortigen ver.di-Betriebsgruppe, als sie hörten, dass Sylvia Bühler ins Allgäu kommt, dafür ein, dass sie von der Klinikleitung auch in ihre Einrichtung eingeladen wird. Es sollte klar werden, dass die schwierige Situation der Reha nur mit dem Engagement von ver.di gegenüber der Politik gelöst werden kann.
Das ist eine neue Qualität der Problemlösung:
Sonntag, 17. November 2013
Samstag, 16. November 2013
Die Würde des Menschen ist unantastbar - "es sei denn, er ist altersdement oder sonst sehr pflegebedürftig"
mit diesem Ausspruch, wiedergegeben im Leitartikel auf der ersten Seite, berichtet die SÜDDEUTSCHE ZEITUNG heute unter dem Titel "Richter als Altenpfleger" von einer Disseration der Rechtswissenschaftlerin Susanne Moritz am Regensburger Lehrstuhl für Öffentliches Recht.
UNI Global Union Durchbruch-Auszeichnung 2013 für Ver.di
UNI global union (UNI) ist ein internationaler Gewerkschaftsdachverband. Weltweit sind 900 Gewerkschaften mit mehr als 14 Millionen Mitgliedern Partner von UNI global union
UNI Global Union-Durchbruch-Auszeichnungen
Die UNI Global Union-Durchbruch-Auszeichnungen belohnen UNI- Mitgliedsorganisation, die außerordentliche Organisierungserfolge bei der Verwirklichung der UNI Global Union-Durchbruch-Strategie erzielten.
UNI Global Union-Durchbruch-Auszeichnungen
Die UNI Global Union-Durchbruch-Auszeichnungen belohnen UNI- Mitgliedsorganisation, die außerordentliche Organisierungserfolge bei der Verwirklichung der UNI Global Union-Durchbruch-Strategie erzielten.
Freitag, 15. November 2013
Die evangelische Doppelstrategie
titelt Publik-Forum und führt weiter aus:
Hartes Gesetz und unverbindliche Lyrik:
Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland hat in Düsseldorf einen Doppelbeschluss zum Kirchenrecht gefasst. Streiks sind weiter verboten; der Dritte Weg zur Lohnfindung bleibt. Doch neue Diakonie-Tarifverträge sind nicht mehr in weiter Ferne
...
Katakombenpakt - Kirche für die Armen und "Entweltlichung"
Am 16. November 1965 – drei Wochen vor dem Abschluss des II. Vatikanischen Konzils – trafen sich in den Domitilla-Katakomben außerhalb Roms 40 Bischöfe der ganzen Welt. Sie griffen ein Leitwort auf, das Johannes XXIII. einige Jahre vorher ausgegeben hatte.Quelle *klick*
Johannes hatte das Leitwort von einer “Kirche der Armen” in seiner Rundfunkansprache vier Wochen vor der Eröffnung des II. Vatikanischen Konzils am 11. Sept. 1962 ausgegeben. Er meinte damit keine Sonderkirche, die im Gegensatz zu einer anderen Kirche oder zu einer anderen Gruppierung in der Kirche steht – etwa die Armen gegen die Reichen oder die Laien gegen die Priester. Sondern er wollte darauf aufmerksam machen, dass die Armen die Kirche überhaupt repräsentierten. Sie sind die Mehrheit des Volkes Gottes in der heutigen Welt. Mehrfach hat er auch Kardinal Lercaro aufgefordert, zu diesem Thema im Konzil zu sprechen. ...
Papst Franziskus scheint diesen Ansatz zu verfolgen. Bei seiner ersten Pressekonferenz am 16. März 2013 sagte er:
„Ich möchte eine arme Kirche und eine Kirche für die Armen.“Auch die Wahl seines Papstnamens steht für das Programm einer Kirche, die auf Reichtum und Privilegien verzichtet, um für die Armen da sein zu können.
Was aber ist eine Kirche für die Armen?
Donnerstag, 14. November 2013
sopoaktuell Nr. 154 "Mindestlohn und Mütterrente - Appell zu den Koalitionsverhandlungen"
sopoaktuell Nr. 154
Mindestlohn und Mütterrente
Appell zu den Koalitionsverhandlungen
Betreff: Flashmob bundesweit Sa 16.11. Pflege am Boden
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Entlastung der Beschäftigten in der Alten- und Krankenpflege ist für uns das zentrale Thema. Derzeit konzentrieren wir uns darauf, dass im Koalitionsvertrag eine gesetzliche Personalbemessung vorgesehen wird. Jetzt zieht eine Idee Kreise: Flashmob „Pflege am Boden“. Was an verschiedenen Orten schon lokal gelaufen ist (z.B. Uniklinik Tübingen am 6.11.2013) wird jetzt von vielen aufgegriffen. U.a. macht es auf facebook die Runde und wir werben seit heute auch auf der Internetseite des Fachbereichs Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen dafür:
Flashmob Pflege am Boden
Samstag 16.November 2013 von 11:55 Uhr bis 12:05 Uhr
HINLEGEN! Bundesweit in allen Einkaufsstrassen
Derzeit wissen wir von Aktionen in Bad Wildungen, Berlin, Kempten, ... stündlich werden es mehr.
Stattgefunden haben schon Aktionen in Bielefeld, Dortmund, Essen, Frankfurt, Köln, Langenfeld, Minden, Münster, Siegen, Tübingen.
EKD-Synode beharrt auf Sonderweg - aber auch Tarifverträge sollen künftig möglich sein
Wie sich aus der Überschrift zur Pressemitteilung der EKD vom 10. November 2013 ergibt, möchten "Kirche und Diakonie auf die Gewerkschaften zugehen."
Die Kirchenspitze bleibt allerdings weiterhin auf Ausgrenzungskurs.
In dem der Synode vorgelegten >> Bericht wird die in dem Gesetzentwurf zur Regelung des Arbeitsrechts vorgesehene Gleichberechtigung von kirchlichen Tarifverträgen und des Dritten Weges über Arbeitsrechtliche Kommissionen behauptet. Die Gewerkschaften erhielten im Dritten Weg „gute Möglichkeiten der koalitionsmäßigen Betätigung“. Sie seien in den Einrichtungen willkommen, um zu informieren und zu werben. Auch würden die Rechte der Mitarbeitervertretungen gestärkt.<<
Damit setzt sich der Berichterstatter sowohl über geltendes Recht wie auch über die höchstrichterliche Rechtsprechung hinweg. Die Regelungen des "Dritten Weges" sind nämlich keine Tarifverträge und stehen diesen auch nicht gleich. Es handelt sich vielmehr nur um "Allgemeine Geschäftsbedingungen", die vom Arbeitgeber in den Arbeitsverträgen zugrunde gelegt werden (statt vieler vgl. BAG, Urteil vom 17. 11. 2005 - 6 AZR 160/05, Rd.Nr. 1 Buchst. b) der Begründung sowie BAG Urt. v. 09.Okt. 2012, Az 3 AZR 493/10 Nr. 2 a (Rd.Nr. 125) der Begründung )
Die Kirchenspitze bleibt allerdings weiterhin auf Ausgrenzungskurs.
In dem der Synode vorgelegten >> Bericht wird die in dem Gesetzentwurf zur Regelung des Arbeitsrechts vorgesehene Gleichberechtigung von kirchlichen Tarifverträgen und des Dritten Weges über Arbeitsrechtliche Kommissionen behauptet. Die Gewerkschaften erhielten im Dritten Weg „gute Möglichkeiten der koalitionsmäßigen Betätigung“. Sie seien in den Einrichtungen willkommen, um zu informieren und zu werben. Auch würden die Rechte der Mitarbeitervertretungen gestärkt.<<
Damit setzt sich der Berichterstatter sowohl über geltendes Recht wie auch über die höchstrichterliche Rechtsprechung hinweg. Die Regelungen des "Dritten Weges" sind nämlich keine Tarifverträge und stehen diesen auch nicht gleich. Es handelt sich vielmehr nur um "Allgemeine Geschäftsbedingungen", die vom Arbeitgeber in den Arbeitsverträgen zugrunde gelegt werden (statt vieler vgl. BAG, Urteil vom 17. 11. 2005 - 6 AZR 160/05, Rd.Nr. 1 Buchst. b) der Begründung sowie BAG Urt. v. 09.Okt. 2012, Az 3 AZR 493/10 Nr. 2 a (Rd.Nr. 125) der Begründung )
Mittwoch, 13. November 2013
Es geht in der Caritas voran - eine erfreuliche e-mail zum "nachmachen"
Wir in der Caritas brauchen ver.di! Und deshalb muss ver.di Gelegenheit bekommen, zu uns zu kommen!
Und das Erfreuliche ist, immer mehr Kolleginnen und Kollegen schaffen in ihren Einrichtungen die Voraussetzungen dafür.
Dazu einen "anomysierten" Erfahrungsbericht aus der Praxis, der in der Redaktion eingegangen ist:
Und das Erfreuliche ist, immer mehr Kolleginnen und Kollegen schaffen in ihren Einrichtungen die Voraussetzungen dafür.
Dazu einen "anomysierten" Erfahrungsbericht aus der Praxis, der in der Redaktion eingegangen ist:
Minijobs und Schwarzarbeit - Arbeits- und Gesundheitsschutz
sopoaktuell Nr. 153
Bekämpfung illegaler Beschäftigung erfordert gemeinsame Anstrengungen
Ende Oktober hat der Deutsche Bundestag den „12. Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung“ entgegen genommen. Die Stellungnahmen der DGB-Gewerkschaften haben dazu beigetragen, dass der Bericht kritischer als die vorherigen Berichte ausgefallen ist.
Mehr dazu in unserer sopoaktuell Nr. 153 – wie immer – unter www.sopo.verdi.de.
sopoaktuell Nr. 152
Kurswechsel beim Arbeits- und Gesundheitsschutz: Europa tritt auf die Bremse
Die Europäische Union (EU) hat im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in den letzten Jahrzehnten eine fortschrittliche Politik verfolgt. Nicht nur das geltende Arbeitsschutzgesetz, sondern auch eine Vielzahl von Verordnungen und Vorschriften im deutschen Recht basieren auf verpflichtenden europäischen Regelungen. Diese müssen in den Mitgliedsstaaten der EU mit einheitlichen Mindeststandards umgesetzt werden und stellen somit eine wichtige Grundlage der sozialen Harmonisierung dar. Nun aber hat die Kommission in Abkehr von der bisherigen Linie angekündigt, von weiteren verbindlichen europäischen Arbeitsschutzvorschriften absehen zu wollen. Es sei außerdem geplant die bestehenden Vorschriften daraufhin zu überprüfen, ob sie der Wettbewerbsfähigkeit schaden.
Mehr dazu in unserer sopoaktuell Nr. 152 – wie immer – unter www.sopo.verdi.de.
Dienstag, 12. November 2013
Nachtrag zum Montag - Mindestlohn - Tarifvertrag stärken
Die Frankfurter Rundschau hat dazu vor einigen Tagen folgenden Beitrag gebracht:
(Zitat)
(Zitat)
Gastbeitrag
Den Tarifvertrag stärken Von Reinhard Bispinck
17.000 Unterschriften für Tarifverträge an Vize-Präses der EKD-Synode übergeben - heute Entscheidung
Erfolgreiche Aktion in Düsseldorf ***17 000 Unterschriften übergeben***
Die Kolleginnen und Kollegen in ver.di haben Flagge gezeigt und klare Botschaften in Richtung Evangelische Kirche transportiert.
Mehr könnt Ihr nachlesen unter
http://www.streikrecht-ist-grundrecht.de/
Dort findet ihr auch die Pressemeldung von Sylvia Bühler zur Synode. Sie fordert die Synodalen auf, gegen die vorgelegten Kirchengesetze zu stimmen. Diese blieben "weit hinter den Anforderungen des Bundesarbeitsgerichts zu den Rechten der Gewerkschaften" zurück.
Die Kolleginnen und Kollegen in ver.di haben Flagge gezeigt und klare Botschaften in Richtung Evangelische Kirche transportiert.
Mehr könnt Ihr nachlesen unter
http://www.streikrecht-ist-grundrecht.de/
Dort findet ihr auch die Pressemeldung von Sylvia Bühler zur Synode. Sie fordert die Synodalen auf, gegen die vorgelegten Kirchengesetze zu stimmen. Diese blieben "weit hinter den Anforderungen des Bundesarbeitsgerichts zu den Rechten der Gewerkschaften" zurück.
Montag, 11. November 2013
Mindestlohn - gesetzlich oder tariflich?
die ak.mas erneuert ihre Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn. Das überrascht - ist doch die Vereinbarung höherer Mindestlöhne gegen das gemeinsame "Tauziehen" von Caritas (Lodde und Schwendele) und ver.di (Paschke) letztendlich auch an der Diakonie gescheitert. Die Mindestlöhne für Fensterputzer (Gebäudereinigung) sind höher als der Mindestlohn in der Pflege. Die auch hier gezeigte Blockadehaltung der Diakonie war ursächlich für die Streikaufrufe in diakonischen Einrichtungen. Trotzdem möchte die AK-MAS diesen bisher nur wenig erfolgfreichen Weg weiter gehen und gibt hierzu folgende Pressemitteilung heraus:
Sonntag, 10. November 2013
Kirchen-Beschäftigte demonstrieren für Streikrecht und mehr Mitbestimmung : Lokalzeit aus Düsseldorf
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Samstag, 9. November 2013
Koalition will Krankenhäuser schließen
das berichtet jedenfalls n-tv:
"Die Experten Spahn und Lauterbach leiten in den Koalitionsverhandlungen die Arbeitsgruppe Gesundheit und Pflege. In einem Punkt sind sie sich bereits einig: In Deutschland gibt es zu viele Krankenhäuser. Wenn eine Abteilung schlecht ist, solle sie geschlossen werden."
"Die Experten Spahn und Lauterbach leiten in den Koalitionsverhandlungen die Arbeitsgruppe Gesundheit und Pflege. In einem Punkt sind sie sich bereits einig: In Deutschland gibt es zu viele Krankenhäuser. Wenn eine Abteilung schlecht ist, solle sie geschlossen werden."
9. November - Glückstage für Deutschland
... und das betrifft nicht nur Hitlers vergeblichen Griff nach der Macht am 9. November 1923. Der Nazi-Aufstand im November 1923 scheiterte auch am beherzten Eingreifen von engagierten Katholiken wie der bayerisch-schwedischen Sozialpolitikerin Ellen Ammann.
Eine der lange andauernden Folgen der - wenige Jahre später erfolgreichen - Machtergreifung ist erst am 9. November 1989 gefallen:
„Und im Übrigen: Die Grenze ist auf“
Lasst uns an diesem Tag auch daran denken, die Mauer zwischen der katholischen Kirche und unserer Gewerkschaft zu fällen. Ver.di hat schon im Oktober 2010 mit der Stellungnahme zur Novellierung der Grundordnung ein Gesprächsangebot an die Bischöfe abgegeben.
Bisher ohne Echo?
Wer die Stellungnahme nachlesen will:
sie ist im Kircheninfo Nr. 15 vom Herbst 2010, auf S. 18, abgedruckt
Eine der lange andauernden Folgen der - wenige Jahre später erfolgreichen - Machtergreifung ist erst am 9. November 1989 gefallen:
„Und im Übrigen: Die Grenze ist auf“
Lasst uns an diesem Tag auch daran denken, die Mauer zwischen der katholischen Kirche und unserer Gewerkschaft zu fällen. Ver.di hat schon im Oktober 2010 mit der Stellungnahme zur Novellierung der Grundordnung ein Gesprächsangebot an die Bischöfe abgegeben.
Bisher ohne Echo?
Wer die Stellungnahme nachlesen will:
sie ist im Kircheninfo Nr. 15 vom Herbst 2010, auf S. 18, abgedruckt
9. November - Schandtage für Deutschland
... und das betrifft nicht Hitlers vergeblichen Griff nach der Macht am 9. November 1923. Der Nazi-Aufstand im November 1923 scheiterte auch am beherzten Eingreifen von engagierten Katholiken wie der bayerisch-schwedischen Sozialpolitikerin Ellen Ammann. "Ammann sorgte dafür, dass Einheiten der Reichswehr nach München verlegt wurden. Und sie organisierte ein Auto, das die Regierung in ein Ausweichquartier nach Regensburg brachte. Hätte Amman gezögert, die Politiker um Franz Matt wären wohl von den Nationalsozialisten überrascht worden. Und der Putschversuch Hitlers hätte womöglich ein anderes Ende genommen."
"Amman gründete mit anderen Frauen den "Marianischen Mädchenschutzverein", aus dem unter anderem die erste katholische Bahnhofsmission Deutschlands entstand. Mädchen vom Land, die in der Stadt Arbeit suchten, sollten vor unsittlichen Angeboten und Ausbeutern geschützt werden. 1904 gründete Ammann den Münchner Zweig des Katholischen Deutschen Frauenbundes (KDFB), um politisch für die Rechte von Frauen einzutreten."
Quelle http://www.sueddeutsche.de/muenchen/jahre-nach-hitlerputsch-vergessene-widerstandskaempferin-1.1814405
Leider war der mutige Einsatz nicht von dauerhaftem Erfolg. 15 Jahre später, folgten die Novemberpogrome 1938 – bezogen auf die Nacht vom 9. auf den 10. November 1938, auch (Reichs-)Kristallnacht oder Reichspogromnacht genannt. Sie markieren den Beginn der systematischen Verfolgung deutscher und europäischer Juden.
Und sie markierten mit der Sprachlosigkeit der Bischöfe und anderer Vertreter der katholischen Kirche zu diesen Terrorakten die Kapitulation der deutschen Katholiken vor dem nationalsozialistischen Terror.
Die Einführung der TO/A und TO/B (in Köln, mit Wirkung vom 1.4.1939) war eine der Folgen dieser Kapitulation, die heute noch nachwirkt.
Wie lange noch?
"Amman gründete mit anderen Frauen den "Marianischen Mädchenschutzverein", aus dem unter anderem die erste katholische Bahnhofsmission Deutschlands entstand. Mädchen vom Land, die in der Stadt Arbeit suchten, sollten vor unsittlichen Angeboten und Ausbeutern geschützt werden. 1904 gründete Ammann den Münchner Zweig des Katholischen Deutschen Frauenbundes (KDFB), um politisch für die Rechte von Frauen einzutreten."
Quelle http://www.sueddeutsche.de/muenchen/jahre-nach-hitlerputsch-vergessene-widerstandskaempferin-1.1814405
Leider war der mutige Einsatz nicht von dauerhaftem Erfolg. 15 Jahre später, folgten die Novemberpogrome 1938 – bezogen auf die Nacht vom 9. auf den 10. November 1938, auch (Reichs-)Kristallnacht oder Reichspogromnacht genannt. Sie markieren den Beginn der systematischen Verfolgung deutscher und europäischer Juden.
Und sie markierten mit der Sprachlosigkeit der Bischöfe und anderer Vertreter der katholischen Kirche zu diesen Terrorakten die Kapitulation der deutschen Katholiken vor dem nationalsozialistischen Terror.
Die Einführung der TO/A und TO/B (in Köln, mit Wirkung vom 1.4.1939) war eine der Folgen dieser Kapitulation, die heute noch nachwirkt.
Wie lange noch?
Neue Drei ist da
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die neue Drei ist da - und jetzt nicht nur über das Mitgliedernetz abrufbar
Die neue Drei ist online. Steigt ein mit den Leitartikeln: "Mehr Personal - sofort", da geht es um unsere Unterschriften für eine Personalbemessung und der Aktion in Berlin, einen kleiner Bericht von der Saarbrücker Demo am 12.10. und natürlich auch die kleine Kolumne Ganz vorn und dann das Schwarze Brett mit allen Infos zur Überstundenproblematik und die
Chance zum Wechsel
Katholische Einrichtungen müssen sich entscheiden: Betriebsverfassungsgesetz oder kirchlicher Sonderweg
Freitag, 8. November 2013
Die Beschlüsse der AK-Bundeskommission (AVR Caritas) vom 10. Oktober 2013 eingearbeitet
KollegKollege Wolfram Schiering hat die Beschlüsse der AK-Bundeskommission vom 10. Oktober 2013 auf seiner homepage in die AVR Caritas
eingearbeitet - siehe
http://schiering.org/arhilfen/gesetz/avr/avr.htm
Unter Anderem ab 1.11.2013 Anlagen 31, 32, 33 Leistungsentgelt /
Sozialkomponente neu, ab 01.01.2014 AVR Anlage 23 (Fahrdienste) neu
Wichtiger Hinweis:
eingearbeitet - siehe
http://schiering.org/arhilfen/gesetz/avr/avr.htm
Unter Anderem ab 1.11.2013 Anlagen 31, 32, 33 Leistungsentgelt /
Sozialkomponente neu, ab 01.01.2014 AVR Anlage 23 (Fahrdienste) neu
Wichtiger Hinweis:
Beschlüsse der AK Bundeskommission werden erst rechtswirksam, wenn sie vom jeweiligen Diözesanbischof in Kraft gesetzt (promuligert) werden.
Im Amtsblatt für das Erzbistum München und Freising Nr. 12 v. 31. Oktober 2013 wurden z.B. nur für das Erzbistum in Kraft gesetzt:
- Beschlüsse der Bundeskommission vom 13.06.2013
-- Übernahme des Tarifabschlusses des TV-Ärzte / VKA (Empfehlungsbeschluss)
-- Verschwiegenheitspflicht und Aussagegenehmigung in seelsorgerlichen Angelegenheiten
- ein Beschluss der Regionalkommission vom 02.07.2013
-- Übernahme des Beschlusses der Bundeskommission zum Tarifabschluss TV-Ärzte / VKA
Evangelischer Alleingang
unter diesem Titel setzt sich PUBLIK FORUM mit den Vorschlägen zur evangelischen Synode auseinander - deren Zielsetzung nicht die Kooperation mit den Gewerkschaften sondern der weitere Ausschluss von gewerkschaftlicher Beteiligung ist.
PUBLIK FORUM schreibt dazu:
PUBLIK FORUM schreibt dazu:
06.11.2013
Donnerstag, 7. November 2013
Sonderweg der Kirchen ist ethisch und theologisch nicht zu rechtfertigen
Sozialethiker warnt vor Glaubwürdigkeitsproblemen
Prof. Dr. Hartmut Kreß, Professor für Sozialethik an der Universität Bonn hat sich in einem Gutachten für die Hans-Böckler-Stiftung mit den Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts auseinandergesetzt.
Er stellt fest, "dass die Kirchen für ihren Binnenbereich und daher auch für ihr Arbeitsrecht bis heute die Grund- und Menschenrechte nicht anerkennen". Seiner Analyse zufolge ist diese Position weder sozial- und rechtsethisch noch theologisch zu rechtfertigen.
Link zur Pressemeldung der Hans-Böckler-Stiftung
Prof. Dr. Hartmut Kreß, Professor für Sozialethik an der Universität Bonn hat sich in einem Gutachten für die Hans-Böckler-Stiftung mit den Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts auseinandergesetzt.
Er stellt fest, "dass die Kirchen für ihren Binnenbereich und daher auch für ihr Arbeitsrecht bis heute die Grund- und Menschenrechte nicht anerkennen". Seiner Analyse zufolge ist diese Position weder sozial- und rechtsethisch noch theologisch zu rechtfertigen.
Link zur Pressemeldung der Hans-Böckler-Stiftung
Mittwoch, 6. November 2013
Die neue "Drei" ist demnächst online
... unter anderem auch mit einem Bericht zum Thema "Übernahme Grundordnung spätestens bis 31.12.2013".
Die neue drei wird nächste Woche ausgeliefert – sie wird dann auch wie gewohnt online zur Verfügung stehen.
Vorab schon mal den link zur pdf (funktioniert nur, wenn ihr im Intranet angemeldet seid):
Noch Fragen? Was ist Weihnachtsgeld?
Bekommst du Weihnachtsgeld? Wofür würdest Du es ausgeben? "Noch Fragen?" hat skurrile, berührende, nostalgische Antworten auf dem Großstadt-Asphalt gefunden...
Quelle und die Antworten auf die Fragen - ver.di Mitgliedernetz
Quelle und die Antworten auf die Fragen - ver.di Mitgliedernetz
Dienstag, 5. November 2013
Folgen des Pflegenotstands
Die Süddeutsche Zeitung berichtet online in einer Video-Analye von Werner Bartens:
Patienten brauchen Geduld und Fürsprache. Der Pflegenotstand in den Krankenhäusern führt zu menschlicher und körperlicher Vernachlässigung. Welche konkreten Folgen haben die Sparmaßnahmen für kranke Menschen?
Aktionswoche: "Am Ende ist mehr drin"
Bei der 2. ver.di-Aktionswoche vom 11. bis 15. November dreht sich alles ums Thema Zuwendung: Weihnachtsgeld, Gratifikation, Ergebnisbeteiligung etc. und wie es dazu kam.
Quelle: ver.di Mitgliedernetz
Quelle: ver.di Mitgliedernetz
Montag, 4. November 2013
ak.mas newsletter 2013-11-03
jetzt auch im newsletter der ak.mas (bei uns schon am 30. Oktober mit Bewertung):
|
Samstag, 2. November 2013
Noch zwei Monate .... Countdown Teil V
Die Neue Caritas schreibt:
Lassen Sie uns eines deutlich machen: die Entscheidung für den "Dritten Weg" bedeutet zumindest in seiner derzeitigen Form das uneingeschränkte Arbeitskampfrecht. Streik und Aussperrung sind uneingeschränkt möglich und zulässig. Friedenspflicht gibt es nur in den Fragen, die durch einen ungekündigten Tarifvertrag mit der Gewerkschaft geregelt sind.
GrundordnungQuelle: Neue Caritas (*klick*)
Kirchliche Rechtsträger müssen Farbe bekennen
Kirchliche Rechtsträger, die in arbeitsrechtlicher Hinsicht am kirchlichen Selbstbestimmungsrecht teilhaben wollen, sind verpflichtet, die kirchliche Grundordnung zu übernehmen.
...
Grundordnung muss in Statut übernommen werden
Art. 2 Abs. 2 S. 1 GrO legt fest, dass für einen kirchlichen Rechtsträger, der nicht der bischöflichen Gesetzgebungsgewalt unterliegt, die Grundordnung nur dann Anwendung findet, wenn ihre Übernahme rechtsverbindlich in seinem Statut erklärt wird. Die Übernahmeerklärung ist in diesen Fällen konstitutive Bedingung für die Geltung der Grundordnung. Die Entscheidung für oder gegen die GrO ist strikt rechtsträgerbezogen, das heißt, ein kirchlicher Rechtsträger (zum Beispiel eine GmbH), dem mehrere rechtlich unselbstständige Einrichtungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit zugeordnet sind, kann die Übernahme der GrO nur für alle Einrichtungen dieses einen Rechtsträgers erklären. Bei einer kirchlichen Unternehmensverbindung aus mehreren selbstständigen Rechtsträgern (Konzern, Holding) hat die Entscheidung für jeden selbstständigen Rechtsträger innerhalb des Unternehmensverbundes gesondert zu ergehen.
....
(Die) Rechtsfolgenregelung bringt in generell-abstrakter Form zum Ausdruck, dass das kirchenarbeitsrechtliche Proprium, wie es in der Grundordnung zusammenfasst ist, namentlich das Loyalitätsrecht (Art. 3, 4 und 5 GrO), das Mitarbeitervertretungsrecht (Art. 8 GrO), der Dritte Weg (Art. 7 GrO) und die Kirchliche Arbeitsgerichtsordnung (Art. 10 GrO), bei diesem Rechtsträger keine Anwendung findet. Diese Unternehmungen sind folglich verpflichtet, ihren Arbeitsrechtsbeziehungen staatliches Arbeitsrecht im Ganzen zugrunde zu legen. Das heißt: Statt der Mitarbeitervertretungsordnung gilt das weltliche Betriebsverfassungsrecht. Bei diesen Rechtsträgern findet der Dritte Weg keine Anwendung. Streik und Aussperrung sind nach Maßgabe des staatlichen Arbeitskampfrechts möglich und zulässig. Arbeitsvertragsbedingungen werden in diesen Einrichtungen entweder individualvertraglich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer(in) oder im Wege eines Tarifvertrags festgelegt. Für die Arbeitsverhältnisse bei diesen Rechtsträgern gelten die Loyalitätsobliegenheiten im Sinne des Art. 3 bis 5 GrO nicht. Ob sich diese Rechtsträger auf den Tendenzschutz (vgl. § 118 Abs. 1 BetrVG) berufen können, wird im Streitfall durch die staatliche Gerichtsbarkeit zu klären sein.
...
Lassen Sie uns eines deutlich machen: die Entscheidung für den "Dritten Weg" bedeutet zumindest in seiner derzeitigen Form das uneingeschränkte Arbeitskampfrecht. Streik und Aussperrung sind uneingeschränkt möglich und zulässig. Friedenspflicht gibt es nur in den Fragen, die durch einen ungekündigten Tarifvertrag mit der Gewerkschaft geregelt sind.
Mittwoch, 30. Oktober 2013
Caritas Mitte: Umsetzung des Beschlusses zur Ärztevergütung
Wie dem Dienstgeberbrief der RK Mitte zu entnehmen ist, gibt es für die Region Mitte einen Beschluss zur Ärztevergütung. Die Regionalkommission hat in ihrer RK-Sitzung vom 29./30. Oktober 2013 eine Beschlussvorlage des Vermittlungsausschusses übernommen, die folgendes vorsieht:
Die Vergütungen der Ärztinnen und Ärzte werden ab
und ab dem
Die Vergütungen der Ärztinnen und Ärzte werden ab
- 01.11.2013 um 2,6 %
und ab dem
- 01.01.2014 um weiter 2 % erhöht.
Die Beschäftigten erhalten darüber hinaus eine (am Beschäftigungsumfang orientierte) Einmalzahlung von ingesamt 1400 Euro, von denen 250 Euro im Dezember 2013 und 1150 Euro im Februar 2014 zu zahlen sind.
Rechnerisch liegen damit die realen, individuellen Ergebnisse für das Jahr 2013 teils über, teils unter den vergleichbaren Werten des MB-Tarifs bzw. "Bundestarifs" der AK. Der plus-/minus-Wert kippt nach unserer ersten Bewertung bei etwa 6400 Euro monatlich und bewegt sich zwischen ca. 50 Euro monatlich plus bei den niedrigeren Entgeltgruppen und ca. 30 Euro monatlich minus bei den höchsten Entgeltgruppen.
(Nicht berücksichtigt sind bei dieser Vergleichsdarstellung die Unterschiede, die sich aus der unterschiedlichen Urlaubsregelung und der gegenüber dem MB-Tarif erst später erfolgenden Veränderung der Bereitschaftsdienstfaktorisierung ergeben.)
Caritas unterstützt nicht nur die Armen, sondern auch die Union - und zwar in deren heldenhalften Kampf gegen den gesetzlichen Mindestlohn
Mit diesem Sachverhalt setzt sich Prof. Stefan Sell in seinem überaus lesenswerten Blogbeitrag auf seinem sozialpolitischen Infoblog von Anfang dieser Woche ausienander:
Ergänzend: ein Stundenlohn von 11,35 Euro wäre heute schon erforderlich, um nach 45 Beitragsjahren eine Rente zu bekommen, die oberhalb von Hartz IV liegt!
Mit Gottes Hilfe gegen den gesetzlichen Mindestlohn? Was bleibt, sind immer wieder solche Behauptungen: Die Gefährdung der Tarifautonomie, die angeblich ganz vielen Ungelernten im Niedriglohnsektor und die Produktivitätsfrage
Ergänzend: ein Stundenlohn von 11,35 Euro wäre heute schon erforderlich, um nach 45 Beitragsjahren eine Rente zu bekommen, die oberhalb von Hartz IV liegt!
Dienstag, 29. Oktober 2013
Dienstgemeinschaft – Idee und Wirklichkeit
Unter diesem Titel schreibt Dr. iur. h. c. Norbert Feldhoff, Dompropst, Köln, in der ZAT 5_2013, S. 149
Lassen Sie uns dazu noch im Oktober - der für die Entstehung des Begriffes "Dienstgemeinschaft" von historischer Bedeutung ist - einige Anmerkungen machen:
Das GG der Bundesrepublik Deutschland garantiert den Kirchen im Rahmen der für alle geltenden Gesetze das Selbstbestimmungsrecht. Dies schließt nach den Worten des Bundesverfassungsgerichts ein, „dass die Kirchen der Gestaltung des kirchlichen Dienstes auch dann, wenn sie ihn auf der Grundlage von Arbeitsverträgen regeln, das besondere Leitbild einer christlichen Dienstgemeinschaft aller ihrer Mitarbeiter zugrunde legen können“. Der vorliegende Beitrag soll nun diese Idee der Dienstgemeinschaft als Grundlage der Gestaltung des kirchlichen Dienstes, ihre Umsetzung und Ausgestaltung in der Praxis sowie auch bestehende Kritik und Problemfelder skizzieren.´Feldhoff - den wir ansonsten als profilierten Kenner der Caritas kennen und schätzen - nimmt in seinem Aufsatz dann auch Kritik namhafter katholischer und evangelischer Autoren auf, meint aber dazu, das Bundesarbeitsgericht in Erfurt habe am 20.11.2012 die Idee und das theologische Leitbild der Dienstgemeinschaft bestätigt. Das stimmt wohl, wiewohl es schon auf den ersten Blick merkwürdig anmutet, dass "die Idee der Dienstgemeinschaft" erst durch die Bestätigung staatlicher Gerichte ihre Legitimation auch für den kirchlichen Bereich erhält. Ein originiär kirchlicher Begriff sollte einer solchen Bestätigung durch weltliche Gerichte gar nicht erst bedürfen. Oder anders gesagt: ein Begriff erhält für die katholische Kirche nicht dadurch religiöse Inhalte, weil das staatliche Gericht diese "Besetzung" in einem Urteil für die Diakonie akzeptiert.
Lassen Sie uns dazu noch im Oktober - der für die Entstehung des Begriffes "Dienstgemeinschaft" von historischer Bedeutung ist - einige Anmerkungen machen:
Montag, 28. Oktober 2013
Die aktuelle Situation der ambulanten Pflegedienste
ist der Caritas einen Artikel wert:
Die Analyse stimmt.
Das derzeitige System der Refinanzierung belohnt Dienste, die ihre Mitarbeiter unterhalb der Flächentarife vergüten. Schlechtere Arbeitsbedingungen können zu einem Arbeitskräftemangel, zu Versorgungslücken und einem Qualitätsverlust führen. ...Quelle (*klick*)
Das derzeitige System der Refinanzierung belohnt Träger, die es schaffen, Mitarbeiter(innen) im individuellen Arbeitsvertrag oder durch Abschluss von Haustarifen unterhalb von ortsüblichen Flächentarifen zu entlohnen, da diese nicht mit Abschlägen in der Refinanzierung rechnen müssen. Dies führt dazu, dass die Anbieter mit Flächentarifen zunehmend unter Druck geraten. Hier kommt es zusammen mit den beschriebenen Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen zu höchst problematischen Entwicklungen auf einem immer mehr umkämpften Arbeitsmarkt. Die Sicherung der derzeit noch bestehenden guten Standards der Qualität der Versorgung wird so mittelfristig gefährdet.
...
Die Analyse stimmt.
Sonntag, 27. Oktober 2013
Papst Franziskus, auch zur Situation vieler älterer Menschen
Papst Franziskus @Pontifex_de 25 Okt
Die Wegwerfgesellschaft erzeugt viele bittere Früchte: von der Verschwendung von Lebensmitteln bis zur Vereinsamung vieler älterer Menschen.Quelle: Twitter
Samstag, 26. Oktober 2013
Woche der Gewerkschaft - zum Abschluss
möchten wir einen namhaften deutschen Kardinarl zitieren:
Unser Kardinal sprich sich also eindeutig und unmissverständlich für die Tarifautononmie mit den Gewerkschaften "auf Augenhöhe" aus. Gesetzliche Mindestlöhne soll es (nur) dort geben, wo sich die Arbeitgeber erolgreich den Tarifverhandlungen verweigern und daher keine tarflichen Mindestlohne besehen, was er aber heftig kritisiert.
Folgt jetzt die Frage nach der Glaubwürdigkeit der Kirche im eigenen Handeln?
...Quelle: Reinhard, Kardinal Marx, "Das Kapital" S. 78 bis 80 und S. 123
Erst die staatliche Arbeiterschutzgesetzgebung, die Entstehung von Gewerkschaften und die gesetzliche Anerkennung des Arbeitskampfrechts und der Tarifautonomie haben die Arbeitnehmerseite in den Stand versetzt, auf gleicher Augenhöhe mit den Arbeitgebern Verträge auszuhandeln.
...
Tatsächliche Arbeitsvertragsfreiheit ist deshalb erst mit der rechtlichen Anerkennung und Garantie der Tarifautonomie erreicht worden.
...
Wo Löhne gezahlt werden, die gegen die guten Sitten verstoßen, da muss der Staat eingreifen. Und auch wo einzelne Unternehmer versuchen, durch Dumpinglöhne jene Wettbewerber vom Markt zu verdrängen, die anständige Tariflöhne zahlen - früher nannte man das "Schmutzkonkurrenz" -, da sollte der Staat nicht tatenlos zusehen. und
Man hört durchaus Klagen von Arbeitnehmern verschiedener Branchen, dass in einzelnen Tarifbezirken Arbeitgeber nicht bereit wären, sich mit den Gewerkschaften an einen Tisch zu setzen, um Tarifverträge neu zu verhandeln.
...
Wer sich so verhält, darf sich dann aber nicht beklagen, wenn ihm die Politik irgendwann einen gesetzlichen Mindestlohn vorschreibt.
...
Unser Kardinal sprich sich also eindeutig und unmissverständlich für die Tarifautononmie mit den Gewerkschaften "auf Augenhöhe" aus. Gesetzliche Mindestlöhne soll es (nur) dort geben, wo sich die Arbeitgeber erolgreich den Tarifverhandlungen verweigern und daher keine tarflichen Mindestlohne besehen, was er aber heftig kritisiert.
Folgt jetzt die Frage nach der Glaubwürdigkeit der Kirche im eigenen Handeln?
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