Freitag, 26. Juli 2024

St. Josef Klinikum in Schweinfurt - Fusion gescheitert, Schließung beschlossen

"Höchste fachliche Kompetenz gepaart mit menschlicher Zuwendung" - so wird im Internetauftritt des Schweinfurter Klinikums St. Josef geworben. Auf einer anderen Selbstdarstellung heißt es:
Das Krankenhaus St. Josef verbindet moderne und zukunftsorientierte Medizin mit traditionellen, christlichen Werten. Von seiner Einweihung im Jahr 1931 bis heute hat es sich als einziges konfessionelles Krankenhaus der Region zu einem modernen Akutkrankenhaus der Grund- und Regelversorgung gewandelt.
Seine ... Mitarbeiter versorgen und behandeln jährlich rund 13.400 stationäre und rund 20.000 ambulante Patient/innen - sowohl in den Haupt- als auch in den Belegabteilungen. Die Kooperationspartner unseres medizinischen Kompetenznetzwerkes ergänzen unser Leistungsangebot. Wir bieten unseren Patient/innen neben einer kompetenten und qualifizierten medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Betreuung eine Atmosphäre der Wertschätzung und des Vertrauens. Auch der Nachwuchs liegt uns am Herzen. In unserer Berufsfachschule für Pflege werden die Schüler/innen nach dem Modell der “Generalistischen Pflegeausbildung mit beruflichem Schwerpunkt” ausgebildet. Daneben verfügen die Fachabteilungen Zentrale Notaufnahme, Innere Medizin, Chirurgie, Geriatrie und Palliativmedizin über die Weiterbildungsermächtigungen zur Ausbildung von Fachärzten.
Ein durch und durch solides kirchliches Krankenhaus - möchte man meinen. Trotzdem haben wir bereits Ende November letzten Jahres von Problemen beim Krankenhaus berichtet.
Die "Kongregation der Schwestern des Erlösers" aus Würzburg sieht sich nicht imstande, ihr Krankenhaus St. Josef in Schweinfurt weiterzuführen. Der Orden schlägt der Stadt vor, dass die Klinik künftig vom Leopoldina-Krankenhaus betrieben werden soll.
Wir hatten seinerzeit keine Einwände gegen einen solchen Trägerwechsel. Der ist vielfach der einzige gangbare Weg, wenn kirchliche Eigentümer ihre Einrichtungen mit mehr wirtschaftlich betreiben können. In einem solchen Fall müsste ohnehin das Betriebsverfassungsrecht angewendet werden. Denn von dessen Geltung sind nur die Kirche und ihre caritativ, also selbstlos tätigen Einrichungen, befreit. Und wenn eine Einrichtung schon aus wirtschaftlichen Gründen abgegeben oder geschlossen werden soll, dann belegt das doch geradezu, dass diese Einrichtung eben nicht selbstlos sondern nach wirtschaftlichen Kriterien betrieben wird.

Wir hatten aber auch auf die Probleme im Mitarbeitervertretungsrecht bei einem solchen Trägerwechsel zwischen kirchlichen und weltlichen Trägern hingewiesen.
Deutlich weniger Probleme gäbe es, wenn das Betriebsverfassungsrecht umfassend und unbezweifelbar auch für die kirchlichen Einrichtungen gelten würde.
Am Dienstag dieser Woche wurde es nun bestätigt: nach fast 100 Jahren steht die Kinik "aus betriebswirtschaftlichen Gründen" - wie es heißt - nun tatsächlich "vor dem Aus" - knapp 800 Mitarbeitende sind betroffen. Träger des St. Josef Krankenhauses ist die in Würzburg ansässige Kongregation der Schwestern des Erlösers. Daher wurde das Krankenhaus mit der Begründung, caritativ - also selbstlos und ohne Gewinnerzielung - betrieben zu werden, dem von der Kirche beanspruchten "Sonderweg im Arbeitsrecht" unterworfen.
Diese Sonderweg bedeutet unter anderem:
- weniger Mitbestimmungsrechte beim Betrieb der Einrichtung
- weniger Mitbestimmungsrechte bei der Schließung von Einrichtungen (Geltung von Mitarbeitervertretungsordnung / MAVO statt Betriebsverfassungsrecht)
- keine partnerschaftliche Problemlösung mit Gewerkschaften ("Dritter Weg" statt Tarifpartnerschaft, keine geregelte Rückbindung der Mitarbeitervertretung mit einer zuständigen Gewerkschaft)
Noch vor einigen Stunden hat ein Privatmann - nach Bekanntwerden der Schließung - eine Petition zum Erhalt des Krankenhauses gestartet. Dass eine solche Petition nichts mehr nützt, müssen wir leider eingestehen.
Was aber helfen würde, wäre, wenn die kirchlichen Einrichtungen durch das "für alle geltende Gesetz" ausnahmslos auch dem weltlichen Arbeitsrecht unterliegen würden. Hinsichtlich der Ausnahme vom Betriebsverfassungsrecht kann das der Bundesgesetzgeber mit einer einfachen gesetzlichen Änderung regeln. Und damit auch die Mitarbeitenden in den Einrichtungen der "juristischen Personen des öffentlichen Rechts" nicht benachteiligt werden, kann jedes Landesparlament das Personalvertretungsgesetz des jeweiligen Landes ändern. Warum auch sollen kirchliche Mitarbeitende in einem Ordenskrankenhaus oder einer kirchlichen KiTA weniger Rechte haben als die Mitarbeitenden einer kommunalen Klinik oder einer kommunalen Kita ?

Schweinfurt zeigt mal wieder: Wir brauchen Gleiches Recht für kirchlich Beschäftigte.



Weitere Links zum Klinikum Schweinfurt:
BILD-Zeitung: Pleite! Aus für Schweinfurter Krankenhaus St. Josef
Die Schwestern hatten bereits im Oktober vergangenen Jahres ihren Rückzug aus wirtschaftlichen Gründen erklärt.
„Das Vermögen der Kongregation haben die Schwestern gemeinsam in ihrer früheren Tätigkeit in der Pflege erarbeitet“ .... „Das Geld, das jetzt übrig ist, können wir nicht verspielen, das brauchen die Schwestern für ihre eigene Pflege.“
Frage: Wer hat das Vermögen erarbeitet - die Schwestern oder die Mitarbeitenden?

InFranken.de: Nach 93 Jahren: Krankenhaus in Franken schließt - "Trauer und Schmerz"
RadioPrimaton: Gesundheitsministerium kann St. Josef Krankenhaus nicht retten!
TVMainfranken.de: Übernahmegespräche gescheitert – St. Josef Krankenhaus in Schweinfurt muss wohl schließen

Mittwoch, 24. Juli 2024

In Weimar vom Wahnsinn umzingelt

50% der nichtärztlichen Beschäftigten des Sophien- und Hufeland-Klinikums im Weimar haben sich in ver.di organisiert. Sie fordern bessere Arbeitsbedingungen und Lohnerhöhungen in einem Tarifvertrag. Wer.di hat mit dieser Vollmacht Tarifgespräche eingefordert. Zurecht, wenn man überlegt wie schlecht zum Beispiel Pflegehilfskräfte in den AVR-EKM bezahlt werden.
Nun haben Kirche und Diakonie in Mitteldeutschland zusammen mit der Klinik eine Unterlassungsklage gegen ver.di eingereicht.
Ver.di dürfte also nicht einmal mehr für die Mitglieder in Tarifverhandlungen eintreten !

Geht's noch?

Das Koalitionsrecht ist inklusve des Streikrechts in Art. 9 Grundgesetz verfassungsrechtlich garantiert. Diese Garantie besteht für alle - unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder einem religiösen Bekenntnis. Das dem entgegen gehaltene Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsrecht der Kirchen aus der Weimarer Reichsverfassung besteht nur "im Rahmen der für alle geltenden Gesetze". Wieso die Weimarer Kirchenfürsten glauben oder meinen, dass das Grundgesetz in Weimarer Einrichtungen nicht gelten soll, haben sie bisher nicht erklärt.

weitere Berichte:
MDR: Beschäftigte fordern bessere Arbeitsbedingungen
MDR: Kirche gegen Verdi - Streiks an Klinikum Weimar sollen vor Gericht verhindert werden
Thüringer Allgemeine: Verdi zeigt sich verwundert über Weimarer Klinikum (Bezahlschranke)

Bayern: Einladung zum Dienstplanungsseminar

 Einladung zum Dienstplanungsseminar

 

an alle Interessierte in Krankenhäusern und Seniorenheimen im Bereich TVöD und AVR

 

 

Liebe Kolleg*innen, liebe Mitstreiter*innen,

 

nach vielfältigen Anfragen freue ich mich Euch auf das Seminar „Dienstplangestaltung in Krankenhäusern und Seniorenheimen im Bereich TVöD und AVR“, welches wir zusammen mit dem DGB-Bildungswerk Bayern veranstalten, aufmerksam machen zu dürfen.

Die Referenten sind Albrecht Christ, Personalrat und Bildungsmitarbeiter sowie Stefan Kimmel, Gewerkschaftssekretär ver.di Bayern Bezirk Würzburg-Aschaffenburg.

 

Termin:

                               Mittwoch, 16. Oktober 2024, 10:15 Uhr bis

Freitag, 18. Oktober 2024, 15:30 Uhr

 

Ort:       

Landgasthof Euringer

Dorfstraße 23

92339 Beilngries-Paulushofen

 

 

 

 

 

Die Anmeldung zur Tagung erfolgt über das DGB-Bildungswerk. Der Anmeldeschluss ist vier Wochen vor Seminarbeginn.

 

Die Seminarausschreibung mit nähren Informationen und dem Anmeldeformular kann auch bei Heinz Neff angefordert werden.

 

Anmeldung und Rückfragen

bitte an die Landesstelle des DGB-Bildungswerkes Bayern e.V., Neumarkter Str. 22, 81673 München,

Tel. 089 / 55 93 36-50, Fax -61, landesstelle@bildungswerk-bayern.dehttps://www.bildungswerk

 

 

Solidarische Grüße

 

 

Heinz Neff

Gewerkschaftssekretär

 

ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

Landesbezirk Bayern

Fachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft.

 

Neumarkter Str. 22, 81673 München

 

T.: 0151-70672478

 

heinz.neff@verdi.de

www.gesundheit-soziales-bayern.verdi.de  

http://macht-immer-sinn.de/

 

 

Montag, 22. Juli 2024

Franziskanische Kirche? Vielleicht bleibt der Kirche in Deutschland gar nichts anderes übrig.

Denn mit den einbrechenden Kirchensteuereinnahmen wird auch der "Dritte Weg", der vollständig von den kirchlichen Arbeitgebern finanziert wird, immer mehr hinterfragt - schon aus finanziellen Gründen.
NICHT ALLE BISTÜMER GLEICH BETROFFEN
2023 sanken Kirchensteuern in Bayern um 160 Millionen Euro

Die beiden großen Kirchen in Bayern haben 2023 auf breiter Front Einbußen bei ihrer Haupteinnahmequelle hinnehmen müssen. Das Kirchensteueraufkommen sank um fast 160 Millionen Euro auf rund 2,606 Milliarden Euro, wie eine Umfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) ergab. Der Rückgang fiel anteilig um einiges höher aus als im Bundesdurchschnitt. Dies gilt vor allem für die sieben katholischen Bistümer im Freistaat. Zusammen genommen verbuchten sie 5,9 Prozent weniger Kirchensteuer, insgesamt 116 Millionen Euro, das sind fast ein Prozent mehr als im Schnitt aller 27 deutschen Diözesen. Dazu muss man wissen, dass bundesweit mehr als jeder vierte Euro der katholischen Kirchensteuereinkünfte in Bayern aufgebracht wird.
...
Quelle und mehr: katholisch.de

Montag, 15. Juli 2024

Jetzt anmelden! 18. + 19. November 2024 +++ 23. Kasseler Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht

 Liebe Kolleg*innen,

 mit einem topaktuellen Thema laden wir am 18. und 19. November 2024 in Kassel zur Fachtagung kirchliches Arbeitsrecht ein. Meldet euch schnelle an, erfahrungsgemäß sind die Plätze schnell vergeben.

 

Fachtagung  - dia e.V. (mav-seminare.de)

 

MAV – Beteiligung fördern und fordern!

Demokratisches Handeln im Betrieb

 

Die Arbeitsbedingungen in sozialen Berufen haben sich deutlich verschlechtert. Wir erleben schlechte Dienstplanung, häufiges Einspringen. Überall fehlen Fachkräfte. Der Einsatz digitaler Werkzeuge führt nicht zur Entlastung, eine damit verbundene Arbeitserleichterung wird genutzt , den Arbeitnehmer:innen zusätzliche Arbeit aufzubürden. Viele fühlen sich dieser Entwicklung hilflos ausgesetzt. Dabei gibt es viele Möglichkeiten der Beteiligung.

 

Wir wollen darüber diskutieren, wie Mitarbeitervertretungen diese Beteiligung unterstützen und organisieren können.

Mitbestimmte Betriebe und Unternehmen, also solche, in denen die Mitarbeiter:innen an wichtigen Prozessen beteiligt werden, sind in der Regel erfolgreiche Unternehmen – weil es den Arbeitnehmer:innen besser geht.

 

Wir freuen uns auf eine spannende Tagung.

 

Solidarische Grüße

 

Daniel Wenk

 

Gewerkschaftssekretär

 

ver.di Bundesverwaltung

Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft

Kirchen, Diakonie und Caritas

Paula-Thiede-Ufer 10

10179 Berlin

 

Telefon: 030 6956-1049

Mobil:    0151 18422103

E-Mail: daniel.wenk@verdi.de

Sonntag, 14. Juli 2024

Papst Franziskus wünscht franziskanische Kirche

So interpretieren wir jedenfalls die Aussagen vom Angelusgebet an diesem Sonntag - und es wäre eigentlich keine Überraschung.

Berichte:
Domradio:
Papst Franziskus fordert Abkehr von Überflüssigem
Gemeinschaft in den Vordergrund
Papst Franziskus hat die Kirche zu Gemeinsamkeit, Dialogbereitschaft und zur Beschränkung auf das Wesentliche aufgerufen. Anstelle von parteiischem Denken und Vorurteilen müsse die Gemeinschaft der Kirche in den Vordergrund treten.

Beim traditionellen Mittagsgebet auf dem Petersplatz sagte der Papst am Sonntag, die biblische Botschaft rufe die Jünger dazu auf, alles Überflüssige abzulegen, alles zu teilen und frei für ihren Auftrag zu sein. ...
Parteiische Sichtweisen, Vorurteile und starres Denken behinderten das Fortkommen auf dem Weg, mahnte Franziskus. Wenn man einander nicht zuhöre und der Individualismus regiere, werde das Leben schwierig, und Begegnungen ein Grund zur Beunruhigung. ...
Katholisch.de:
EINE WAHRHAFT MISSIONARISCHE KIRCHE LEBE OHNE ÜBERFLÜSSIGES
Papst: Kirche soll sich aufs Wesentliche beschränken
Papst Franziskus hat die Kirche zu Gemeinsamkeit, Dialogbereitschaft und zur Beschränkung auf das Wesentliche aufgerufen. Beim traditionellen Mittagsgebet auf dem Petersplatz sagte der Papst am Sonntag, die biblische Botschaft rufe die Jünger dazu auf, alles Überflüssige abzulegen, alles zu teilen und frei für ihren Auftrag zu sein. ...
Parteiische Sichtweisen, Vorurteile und starres Denken behinderten das Fortkommen auf dem Weg, mahnte Franziskus. Wenn man einander nicht zuhöre und der Individualismus regiere, werde das Leben schwierig, und Begegnungen ein Grund zur Beunruhigung. Eine wahrhaft missionarische Kirche lebe hingegen ohne Überflüssiges und in Gemeinschaft, so der Papst. ...
Radio Vatikan:
Papst beim Angelus: Gemeinschaft und Mäßigung
Beim Angelusgebet an diesem Sonntag hat Franziskus Individualismus und Neid eine klare Absage erteilt. „Wenn jeder seinen eigenen Weg geht, wenn nur materielle Dinge zählen, dann wird das Leben schwierig,“ warnte der Papst auf dem Petersplatz. ...
„Das Evangelium wird nicht allein verkündet: nein, man verkündet es gemeinsam, als Gemeinschaft. Und dazu ist es wichtig, Mäßigung walten zu lassen: sich darauf zu verstehen, maßvoll zu sein im Umgang mit den Dingen; Ressourcen, Fähigkeiten und Gaben zu teilen und auf Überflüssiges zu verzichten. Und warum? Damit man frei ist - das Überflüssige macht dich zum Sklaven - und alle das haben, was sie brauchen, um in Würde leben und aktiv zur Mission beitragen zu können.“
...
„Fragen wir uns also: Spüre ich die Freude, das Evangelium zu verkünden; in das Umfeld, in dem ich lebe, die Freude und das Licht zu tragen, die aus der Begegnung mit dem Herrn kommen? Bin ich bereit, mit anderen zusammenzuarbeiten, Ideen und Fähigkeiten mit ihnen zu teilen, mit einem offenen Geist und einem großzügigen Herzen? Und schließlich: Weiß ich, wie ich einen maßvollen Lebensstil pflegen kann? Einen Lebensstil, der auf die Bedürfnisse meiner Brüder und Schwestern achtet? Das sind Fragen, die wir uns stellen sollten; es wird uns guttun.“

Wir müssen hier nicht wiederholen, dass wir den gegenwärtigen "Dritten Weg der Kirchen in Deutschland" für so "überflüssig wie einen Kropf" halten - und dieser "Dritte Weg" aus unserer Sicht nur den Interessen (und dem Machterhalt) der kirchlichen Arbeitgeber dient, die alles andere als eine franziskanische Kirche vertreten.
Wie wäre es - nur so mal als Anregung - wenn sich diese vielen arbeitsrechtlichen Kommissionen einmal mit der Frage beschäftigen würden, wie eine "franziskanische Kirche" in Deutschland ausschauen könnte - was denn eine kirchliche Einrichtung von weltlichen Betrieben unterscheidet, und ob die REgelung der Arbeitsbedingungen und die Vergütung der Beschäftigten wirklich eine der "kircheninternen Angelegenheiten" sind, die ohne Gewerkschaft besser gelöst werden können.

Samstag, 13. Juli 2024

12 Jahre Caritas-ver.di-Blog

Vor 11 Jahren haben wir auf unser "einähriges" hingewiesen.
Am 13. Juli 2012 ist der Caritas-Verdi-Blog an die digitale Öffentlichkeit gegangen. Und das hier waren die ersten Einträge:
13.7.2012 - Medieninformation: Grundrecht gelten auch in kirchlichen Einrichtungen
14.7.2012 - Kommentierte Liste - Materialien zu den Themen "Dritter Weg" und "TV Soziales"
14.7.2012 - Im aktuellen Heft der Neuen Caritas
15.7.2012 - Aktionswoche: Streikrecht ist Grundrecht
sowie
Unsere Seite verzeichnet inzwischen über 40000 Zugriffe mit zunehmender Tendenz.

Nach 12 Jahren kann man ja eine kleine Aktualisierung wagen.
Also:
- an den ersten Beiträgen hat sich nichts geändert,
- und auch die dort angesprochenen Themenkreise beschäftigen uns immer noch (inzwischen ist vor allem das Thema "kirchliches Datenschutzrecht" dazu gekommen).

Wir haben aber inzwischen fast 1,2 Mio. Seitenaufrufe - das sind nach 12 Jahren durchschnittlich fast 100.000 Zugriffe pro Jahr. Tagesaktuell hatten wir am 1.12.2016 mit über 23.500 Aufrufen die höchste Zugriffszahl. Die höchsten Leserzahlen hatten Artikel, die sich mit aktuellen Lohnvergleichen in der Branche - von erzieherischen Tätigkeiten in KiTAs bis zur Pflege - befassen. Die 5 meistgelesenen Beiträge waren
Sonntagsnotizen: Lohnabstand in der Pflege bei TVöD und AVR Caritas - Gepostet von caritas-verdi- 8.821 
AVR Caritas - Zusatzversorgung Anlage 8 auch künftig rechtswidrig? - Gepostet von caritasverdiblog - 3.813 
Tarifrunde Diakonie Niedersachsen 2016 - Gepostet von caritas-verdi - 2.602 
Was verdienen Erzieherinnen und Erzieher? - Gepostet von caritas-verdi - 2.547 
Caritas schlägt Verdi? Wie Wohlfahrt Intern mit großen Tabellen die Realität in ihr Gegenteil verkehrt - Gepostet von caritas-verdi - 1.645 
Das Thema "Lohn und Vergütung" interessiert unsere Leser also überdurchschnittlich.

Und von den fachspezifischen Seiten ist die Seite Sozial- und Erziehungsdienste, Behindertenhilfe und Kitas - Kindertagesstätten mit deutlichem Abstand am meisten aufgerufen.

Welche Schlussfolgerungen würden unsere Leser jetzt daraus ziehen? Dieser Artikel kann kommentiert werden - wie übrigends jeder andere Blogbeitrag auch.

Freitag, 12. Juli 2024

Gut katholisch, diskret und keine Tattoos

... so hättet ihr es wohl gerne. Aber im Bericht bei katholisch.de über eine arbeitsrechtliche Regelung im Vatikan steht dann auch:
Im Vatikan wird der "Erste Weg" angewendet: Arbeitsbedingungen werden erlassen, sei es vom Papst, sei es vom Kardinalstaatssekretär, sei es vom Präfekten der vatikanischen Stadtregierung.
Das ist die Krux in der Kirche. Der theoretischen Erkenntnis der "Partnerschaft" (siehe katholische Soziallehre) steht die über Jahrtausende entstandene hierarchische Verfassung der Kirche gegenüber. Und genauso, wie die Aussage zutrifft, dass nichts glaubwürdiger ist als sein Handeln nach den eigenen Ansprüchen auszurichten, gilt es auch im Umkehrschluss: nichts macht so unglaubwürdig, wie der Widerspruch des eigenen Tuns zu den selbst erklärten hehren Ansprüchen. Und nichts ist für eine Religionsgemeinschaft verheerender als der Verlust der Glaubwürdigkeit.
Gerade im Vatikan - dem letzten Rest des Kirchenstaates mit absoluter weltlicher Macht - ist das hierarchische Beharrungsvermögen der "Fürstbischöfe" besonders ausgeprägt.
Dass die vatikanische Gewerkschaft - wie wir gestern morgen berichteten - den "Papst beim Wort nehmen" möchte, ist daher selbstverständlich.
Dass es trotz der offensichtlichen Mängel noch nicht zu einem größeren Aufstand gekommen ist, erklärt der Autor des Berichts über den Vatikan auch:
Für Angestellte vatikanischer Institutionen gilt so, was man über Beamte sagt: "Der Rock ist eng, aber warm." Verglichen mit deutschen Gehältern zahlt der Vatikan seinen Angestellten nicht besonders viel Geld, aus italienischer Perspektive ist das Salär aber durchaus passabel. Das Grundgehalt liegt zwischen 1.500 und 3.000 Euro, für leitende Angestellte zwischen 2.900 und 3.600 Euro, dazu kommen Zulagen und Entwicklungsstufen, abgezogen wird die Renten- und Krankenversicherung, aber keine Einkommenssteuer. Ansonsten sind die Bedingungen aber recht großzügig: 36-Stunden-Woche, 26 Feiertage, darunter der Namenstag und der Jahrestag der Wahl des Papstes, bei einer Fünftagewoche 22 Urlaubstage und 13 Gehälter, Sonderurlaubsregelungen für familiäre Ereignisse.

In Deutschland - um den Tagträumen von hiesigen Fürstbischöfen und ihren Adlaten gleich zu entgegnen - gilt das hierarchische Prinzip nicht, wenn sich der kirchliche Arbeitgeber für die Wahl des weltlichen Arbeitsvertragsrechts entscheidet, um Arbeitsverhältnisse zu begründen. Die Kirchen könnten ja auch - beispielsweise - das Beamtenrecht als Grundlage wählen. Dort steht dann der "besonderen Treuepflicht" auch eine "besondere Fürsorgepflicht" gegenüber. Wer dagegen einen "Dritten Weg" wählt, und die "besondere Treue" fordert, ohne auch eine "besondere Fürsorge" entgegen zu setzen, der ist auf dem Holzweg.
Um nur ein Beispiel zu nennen: Normales, weltliches, Arbeitsvertragsrecht inkludiert auch das Koalitionsrecht der Arbeitnehmer - und diesem Koalitionsrecht ist das Streikrecht inhärent. Solange es also keine tarifvertragliche Friedenspflicht gibt, entscheiden einzig und alleine die Gewerkschaftsmitglieder, ob, wann und wo sie zum Arbeitskampf greifen.

Donnerstag, 11. Juli 2024

Und wieder einmal - Streikrecht bei kirchlichen Einrichtungen in Deutschland

der alte und höchstrichterlich schon vor Jahren entschiedene Streit wird mal zum "Sommerloch" wieder aufgewärmt - das Domradio (mit weiterführenden Links zum Thema) und katholisch.de berichten über ein Interview der "Zeit"-Beilage "Christ und Welt" (Donnerstag).
MITARBEITER SOLLTEN AUCH WEITERHIN KEIN STREIKRECHT HABEN
Caritas-Direktorin: Arbeitskampf passt nicht zur Kirche

BERLIN ‐ Für Arbeitnehmer in kirchlichen Betrieben gilt ein gesondertes Arbeitsrecht. Das sollte auch so bleiben, meint Caritas-Direktorin Ulrike Kostka. Ein Grünen-Bundestagsabgeordneter hält jedoch dagegen. ....
Der Grünen-Bundestagsabgeordnete ist unser ehemaliver ver.di Vorsitzender Frank Bsirske. Deshalb scheint der Artikel lesenswert.

Weiter zitieren wir aus unserem Beitrag von heute früh:  
Das "Recht zum Streik" muss nicht ausdrücklich gewährt und verbrieft sein. Es ist ein Menschenrecht und darf - und kann - daher nicht verboten werden.
In Deutschland ist das Streikrecht verfassungsrechtlich geschützt und durch die höchstrichterliche Rechtsprechung ausdrüclklich auch im "Dritten Weg" anerkannt. Das ist schon die Folge einer von den kirchlichen Arbeitgebern vorgenommenen Rechtswahl. Wer sich des normalen Arbeitsvertragsrechts bedient - statt etwa beamtenrechtliche Dienstverhältnisse zu begründen - der muss auch das Streikrecht seiner Mitarbeitenden als integralem Bestandteil dieses Arbeitsvertragsrechts akzeptieren.
Jeder Arbeitgeber behauptet gerne, dass seine Mitarbeitenden nicht streiken dürfen. Und wenn das ein Pfarrer oder gar ein Bischof behaupten, wird aus dieser Behauptung nicht auch eine Glaubenswahrheit.
Im weltweit geltenden Katechismus ist es ausdrücklich und ausnahmslos für alle Tätigkeiten (!) anerkannt (2435) und in den päpstlichen Sozialenzykliken mehrfach bekräftigt.
Vor diesem Hintergrund gilt: wir haben es nicht nötig, unsere kirchlichen Arbeitgeber darum zu bitten, dass wir in derem kirchlichen Betrieb streiken dürfen - wir nehmen uns dieses Recht, sobald und wenn es unabweisbar nötig ist.
Und ansonsten wollen wir uns nicht endlos weiter wiederholen.

Gewerkschaft im Vatikan !

Wer unter der Suchleiste die Begriffe "Gewerkschaft" und "Vatikan" eingibt, findet immer wieder Beiträge, in denen wir auf die gewerkschaftliche Bewegung im Vatikan hinweisen. Wir möchten nur zwei Beiträge dieses Jahres hervorheben.
Am 15. Januar schrieben wir, "Wie im Vatikan gestreikt wurde ..." und am 13. Mai berichteten wir unter der Überschrift "Gewerkschaft im Vatikan?" von Aussagen, dass es im Vatikan angeblich an einer Arbeitnehmervertretung fehlt. Wäre da nun nicht auch langsam wieder ein Blick nach Rom fällig? Fünf Monate Abstand - wie bei diesen beiden Beiträgen - sind zwar noch nicht vorbei, aber man muss ja nicht alles ausreizen.
Und - voilà - da ist schon der nächste Artikel. Katholisch.de berichtet aus der Hauptstadt der katholischen Soziallehre:
NACH SOZIALPOLITISCHEN GRUNDSATZREDEN VON PAPST FRANZISKUS
Vatikan-Angestellte fordern mehr soziale Absicherung
VERÖFFENTLICHT AM 08.07.2024 UM 16:16 UHR

Angestellte des Vatikan haben Privilegien wie steuerfreies Tanken oder günstigen Wohnraum. .... Ihre Arbeitnehmervertretung ist dennoch aktiv. Den Papst nimmt sie gern beim Wort.

Einen Tag nach sozialpolitischen Grundsatzreden von Papst Franziskus in Triest hat die sogenannte Vatikangewerkschaft die konsequente Umsetzung der Papstworte auch im Vatikan gefordert. In einer am Montag veröffentlichten Stellungnahme der Vereinigung der Vatikanangestellten (ADLV) heißt es, die Worte des Papstes bei den Sozialwochen der Katholiken seien auch eine Richtschnur für die vatikanische Arbeitnehmervereinigung.
Obwohl sie stets den Dialog gesucht habe, sei sie auf der Gegenseite oft nicht einmal angehört worden, so die ADLV. Einige Stellen würden die Interessenvertretung der Angestellten offenbar als Störfaktor empfinden. Man sei, in den Worten des Papstes, "wahrhaft auf dem Weg", um ein besseres Arbeitsumfeld zu schaffen. ....
irgendwie kommt uns das bekannt - um nicht zu sagen, "geschwisterlich" - vor. Auch "Kirche in Deutschland" kokettiert gerne mit Gewerkschaft, empfindet diese im eigenen Haus aber offenbar als Störfaktor. Nun ja, das mag bei vielen Arbeitgebern so sein und ist auch beim "Arbeitgeber Kirche" nicht überraschend.

Wenn es im Artikel aber heißt: Doch eines haben sie nicht: das Recht zu streiken. - dann müssen und möchten wir sogar gerne widersprechen. Das "Recht zum Streik" muss nicht ausdrücklich gewährt und verbrieft sein. Es ist ein Menschenrecht und darf - und kann - daher nicht verboten werden.
Jeder Arbeitgeber behauptet gerne, dass seine Mitarbeitenden nicht streiken dürfen. Und wenn das ein Pfarrer oder gar ein Bischof behaupten, wird aus dieser Behauptung nicht auch eine Glaubenswahrheit.
Im weltweit geltenden Katechismus ist es ausdrücklich und ausnahmslos für alle Tätigkeiten (!) anerkannt (2435) und in den päpstlichen Sozialenzykliken mehrfach bekräftigt. Felix Neumann zitiert bei katholisch.de:
"Streik ist sittlich berechtigt, wenn er ein unvermeidliches, ja notwendiges Mittel zu einem angemessenen Nutzen darstellt", heißt es dort (im Katechismus) unter der Nummer 2435.
Vor diesem Hintergrund gilt: wir haben es nicht nötig, unsere kirchlichen Arbeitgeber darum zu bitten, dass wir in deren kirchlichem Betrieb streiken dürfen - wir nehmen uns dieses Recht, sobald und wenn es unabweisbar nötig ist.

Mittwoch, 10. Juli 2024

Sonnige Aussichten – Arbeitsrecht rund um den Urlaub

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Liebe Kollegin, lieber Kollege, 

 

wir haben einen riesigen Schatz an Wissen und Erfahrungen, den wir gerne mit dir teilen wollen.

Wie? Mit unserer Online-Eventreihe rund um das Thema Arbeitsrecht – dem AR-Navigator!
Und das Beste: Wir sind ganz Ohr für deine Fragen und Anliegen!

 

📆 Nächstes Highlight:  Am Donnerstag, den 18. Juli 2024 um 18:00 Uhr,
dreht sich alles um „Sonnige Aussichten – Arbeitsrecht rund um den Urlaub“.

Passend kurz vor der Haupturlaubszeit in Bayern, wollen wir die wichtigsten Regelungen zum Thema Urlaub mit dir besprechen.
Dank unserer Tarifverträge gibt es noch mehr sonnige Aussichten, sprich mehr Urlaubstage.

Dennoch gibt es einige arbeitsrechtliche Fragen rund um das Thema Urlaub.
Martin Schmidl, Jurist und Rechtssekretär aus unserem Team Beratung und Recht Franken wird dabei Rede und Antwort stehen.
Du bist herzlich eingeladen.

 

Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Über diesen Link kannst du teilnehmen: https://kurzelinks.de/AR-Navigator

Dienstag, 9. Juli 2024

Kirchen in Deutschland erstmals in der Minderheit - geänderte Lebenswirklichkeit und Glaubwürdigkeitsfrage

die NZZ (Schweiz) hat immer auch einen wachen Blick auf Deutschland. Nun wird eine klare Aussage getroffen:
DATENANALYSE
Kirchen in Deutschland erstmals in der Minderheit – so rasant hat sich die religiöse Landkarte verändert
In der Bundesrepublik gibt es keine einzige Grossstadt mehr mit evangelischer Mehrheit, katholisch geprägte nur noch vier. Wo der Rückgang am stärksten ist, zeigen neue Zahlen aus 11 000 Städten und Gemeinden.

Die Entkirchlichung Deutschlands hat im vergangenen Jahrzehnt rasant an Geschwindigkeit zugelegt und wirkt sich besonders im Westen des Landes in immer mehr Städten und Gemeinden aus. Das geht aus Daten des Statistischen Bundesamtes zur Religionszugehörigkeit hervor, die die NZZ angefordert hat. . ...
Die mit eindrucksvollen Graphiken unterlegte Analyse ist das Eine. Die Ursachenklärung ist das Andere. Und von der Ursachenklärung dann auch zu entsprechenden Handlungen zu kommen erfordert einen weiteren Schritt.

Wir haben schon mehrfach darauf hingewiesen, dass es nach unserer Auffassung zwei maßgebliche Ursachen für den schweren Bedeutungsverlust der Kirchen gibt.
1. die geänderte Lebenswirklichkeit - mit den traditionellen Rezepten und Riten kann in einer weltoffenen Gesellschaft kaum mehr jemand begeistert werden, und
2. der massive Glaubwürdigkeits- und Vertrauensverlust, den sich die Kirchen selbst zuzuschreiben haben. Der ist das Schlimmste, das einer Religionsgemeinschaft passieren kann. Wer von einem Skandal in den anderen stolpert, wer Wasser predigt und selbst Wein säuft, wer sich mit seinem eigenen Handeln völlig konträr zu seinen ethischen Grundsätzen stellt - der braucht sich über den zunehmenden Verlust an Glaubwürdigkeit nicht zu wundern. Kann die Kirche aus ihren Fehlern wirklich lernen?

Was den Widerspruch zwischen "Theorie und Praxis" etwa der katholischen Soziallehre anbelangt - das haben wir oft genug thematisiert.
Was die Veränderung des kirchlichen "Tun's" anbelangt - das haben wir oft genug angemahnt.
Bleibt uns jetzt nur noch die Rolle der Chronisten des Niedergangs?


weitere Meldung zum Thema:
Domradio vom 09.07.2024: Fast keine Städte mit christlicher Mehrheit
katholisch.de vom 09.07.2024 - 12:24 Uhr Bundesweit fast keine Städte mehr mit christlicher Mehrheit
Vatikan News am 10. Juli 2024 - 11:35: Christen jetzt Minderheit? Was sagt die Religionssoziologie

Montag, 8. Juli 2024

Kirchlicher Umgang mit kritischer Loyalität ? Chefredakteur des „domradio“ überraschend abgelöst

informierte der Kölner Stadt Anzeiger am 03.07.2024 spät Abens und führte aus:
... Im Erzbistum Köln ... waren eilends anberaumte Informationsveranstaltungen zuletzt Grund zu Sorge und Unruhe. Beim Multimedia-Sender „domradio“ war es am Mittwochnachmittag wieder so weit.*

Just in der Zeit, in der Chefredakteur Ingo Brüggenjürgen mit dem Rad auf einer zwölftägigen Klostertour kreuz und quer durch Deutschland bis nach Italien fährt und von unterwegs berichtet (Motto: Pilgern live – himmlische Hotspots), wurde daheim in Köln hastig seine Ablösung bekannt gegeben.

In einer – wie Teilnehmende einer „Teams“-Videoschalte berichten – recht lapidaren Erklärung bekam die „domradio“-Crew gesagt, dass Brüggenjürgens Nachfolger Renardo Schlegelmilch, seit 15 Jahren selbst beim Sender tätig, bereits in vier Wochen, am 1. August, sein Amt antritt. Nach nur einem Monat Übergang ist Brüggenjürgen dann zum 1. September endgültig raus. Kurz bevor er die 25 Jahre an der Spitze des von ihm konzipierten und maßgeblich geprägten Senders voll gemacht hätte. ....
Kurz vor einem solchen Jubiläum? Das ist bei leitenden Mitarbeitenden eher ungewöhnlich und lässt aufmerken. Beim Domradio selbst liest sich der Bericht zum "Generationenwechsel in der Chefredaktion" allerdings nicht so dramatisch. Und auch katholisch.de informiert unter Hinweis auf weitere Änderungen im Umfeld kurz über den Wechsel.

Wir wissen nicht, welche Hintergründe konkret zum "Generationenwechsel in der Chefredaktion" beigetragen haben. Insofern halten wir es für geboten, auf die unterschiedlichen Sichtweisen hinzuweisen.

Wir beobachten natürlich - damit sei es signalisiert -, was in den Chefetagen der Bistümer und mit den kirchlichen Medien geschieht. Zumal das Domradio ein Medium ist, das zu unserer fast täglichen "Pflichtlektüre" für den Blog gehört. Und der Wechsel an so prominenter Steller ist - gerade auch in Köln - manchmal auch ein arbeitsrechtliches Thema. Das hat vor einigen Monaten die Klage der ehemaligen Leiterin der Stabsstelle Recht eindrucksvoll gezeigt. Diese hatte in dem Verfahren gegen die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses erfolgreich geklagt (Az. 16 Ca 4198/21).

edit:  
Ein kritischer Kommentar bei katholisch.de bringt es auf den Punkt:
... Wieder einmal greift eine Bistumsleitung bei kirchlichen Medien ein, und das ist sehr bedauerlich.

Samstag, 6. Juli 2024

Terminrückblick - Finanzierung der Pflege weiter unter Handlungsdruck

Das Bundeskabinett befasste sich am Mittwoch mit einem Bericht zur Finanzierung der Pflege und möglichen Reformen. DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel mahnte dazu in einem Statement dringend Reformen an für "eine Pflegebürgerversicherung, in die mehr Menschen einzahlen, die alle Pflegekosten trägt und bei der es keine Eigenanteile gibt, die ins Unermessliche wachsen".
Die Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes, Eva Maria Welskop-Deffaa, will dagegen Wohlhabende stärker zur Finanzierung der Pflegeversicherung heranziehen.

Der aktuell vorgestellte Bundeshaushalt lässt entsprecende Ansätze vermissen:
Bereits vor der Haushaltseinigung der Bundesregierung forderte ver.di mit einem breiten Bündnis aus Wohlfahrtsverbänden und Campact, die Demokratie zu schützen und den Sozialstaat zu erhalten.
...
Das Bündnis fordert von der Bundesregierung im Detail
Die Stabilisierung der Pflegeversicherung, damit Menschen in Würde altern können.
Die Sicherung einer qualitativ guten, wohnortnahen gesundheitlichen Versorgungsstruktur, inklusive der Krankenhausversorgung.
Die auskömmliche Refinanzierung der gemeinnützigen sozialen Infrastruktur, insbesondere der Leistungen der Freien Wohlfahrtspflege und Unterstützung für nachhaltige Investitionen in diese tragende Säule sozialer Sicherheit und Versorgung.
Ein Investitionsprogramm für den Ausbau von Kitaplätzen und bundesweite Qualitätsstandards in den Kitas. Zudem müssen rund 3 Millionen Kinder und Jugendliche endlich durch eine Kindergrundsicherung aus der Armutsfalle befreit und ihr Recht auf Bildung und Teilhabe gesichert werden.
.....
Quelle und mehr: ver.di

Berichte:
Bericht der Bundesregierung: Zukunft der Pflegeversicherung
Veröffentlicht durch das Bundesgesundheitsministerium (über 130 Seiten)
Maria Klein-Schmeink, stellvertretende Vorsitzende der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Statement zum Bericht der Bundesregierung

AOK zur Finanzierung der Pflegeversicherung: Die Regierung muss von der Analyse ins Handeln kommen
Ärzte-Zeitung: Ungeduld wegen ausbleibender Pflegefinanzreform wächst
Bietigheimer Zeitung: Caritas - Vermögende bei der Pflegefinanzierung mehr belasten
Frankfurter Rundschau: Lauterbach kündigt Konzept für Pflegereform an
„Wir werden nach der Sommerpause ein Konzept vorlegen“
Nordbayrischer Kurier: Caritas - Vermögende bei der Pflegefinanzierung mehr belasten
Verbraucherzentrale Bundesverband: Pflegereform nicht auf die lange Bank schieben
ZEIT ONLINE: Caritas will wohlhabende Senioren stärker an Pflegekosten beteiligen

Wir hätten gerne kokreteres über die künftige Entwicklung berichtet.

Freitag, 5. Juli 2024

27.000 Hilfe-Rufe

KINDERTAGESSTÄTTEN — Die Situation in Deutschlands Kitas ist dramatisch. Der Fachkräftemangel eskaliert, Kinder, Eltern und Beschäftigte leiden und fordern Entlastung
berichtet aktuell unsere ver.di publik Ausgabe 4-2024
Es geht also nicht nur in den kirchlichen KiTAs so - auch bei den anderen freigemeinnützigen und kommunalen Trägern brennts:
Die erstmalig veröffentlichten Detail- ergebnisse der ver.di-Arbeitszeitbefragung, an der sich bundesweit 12.614 Erzieherinnen und Erzieher beteiligt haben, verdeutlichen die gravierenden Probleme und Personalengpässe in den Kitas. Die Fachkräftelücke wächst von Jahr zu Jahr. Momentan liegt sie bei über 20.000 unbesetzen Stellen – das ist statistisch die größte Fachkräftelücke, in keiner anderen Berufsgruppe klafft so ein Loch offener Stellen in Deutschland.
Und eine Lösung können wir nur trägerübergreifend erreichen.
Dazu dann auch in der aktuellen Fachbeilage "mittendrin" für Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft (Nr. 8 Juli - September 2024):
Ohne uns geht´s nicht
Unverzichtbar, dennoch häufig übersehen – Kolleg*innen in Dienstleistungstöchtern von Kitas und Kliniken wollen keine Beschäftigte zweiter Klasse sein.
...

»
Uns reicht es«
Das Küchen- und Reinigungspersonal der Elbkinder-Kitasin Hamburg streikt für mehr Lohn.


Tag für Tag sorgen sie dafür, dass die Kitas blitzsauber sind, alles geputzt und gewaschen ist. Sie bereiten Frühstück zu, kochen Mittagessen und backen Geburtstagskuchen, nebenbei trösten sie auch mal ein weinendes Kind und gehen den Erzieherinnen zur Hand. Doch das Küchen- und Reinigungspersonal der Elb- kinder-Kitas in Hamburg wird dafür mit Niedriglöhnen abgespeist. Damit soll endlich Schluss sein. Die Beschäftigten der Servicegesellschaft der Elbkinder-Kitas, kurz EKSG, streiken für mehr Lohn.
...
Kitas: 27.000 melden SOS
ver.di-Delegation übergibt von Zehntausenden unterzeichnete »kollektive Gefährdungsanzeige« an Konferenz der Jugend- und Familienminister*innen.

Es ist ein zehntausendfacher Hilferuf: Am Freitag (24. Mai 2024) übergab eine ver.di-Delegation eine »kollektive Gefährdungsanzeige« an die Konferenz der Jugend- und Familienminister*innen in Bremen – unterzeichnet von mehr als 27.000 Kita-Beschäftigten aus dem ganzen Bundesgebiet. ...
- und noch viel mehr Informationen aus dem Bereich

Montag, 1. Juli 2024

Tour de Pflege - morgen beim Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus in Speyer

Heute hat die "Tour de Pflege" begonnen. An 11 Stationen wird auf fünf Themen der Pflege fokussiert. Wer selbst nicht bei der Tour mitmacht, kann sich an den einzelnen Stationen wenigstens solidarisch zeigen.

Mehr Infos: https://www.pfausta.de/dritte-tour-de-pflege-startet-am-1-juli-2024/

Sonntag, 30. Juni 2024

Sonntagsnotizen - Glaubwürdigkeit und der Papst als Mahner: fünf Jahre Papstbrief nach Deutschland

Jedes Jahr wird zu Beginn des Sommers über neue Austrittswellen aus der katholischen Kirche berichtet. Auch wir haben die aktuellen Zahlen wieder einmal zum Anlass genommen, auf die Glaubwürdigkeitsprobleme unserer Kirche hinzuweisen. Tatsächlich tendien - so katholisch.de -
drei Viertel der katholischen Befragten ... zu einem Kirchenaustritt.
Über die Gründe lässt sich treffend spekulieren. Wir sehen als wesentlichen Grund ein "Glaubwürdigkeitsproblem". Die Kirche kann nicht "Wasser predigen" und zugleich "Wein saufen".

Kardinal Woelki lenkt nun die Aufmerksamkeit auf ein wesentliches "Sommerloch-Ereignis", einen "Brief aus Rom":
...
"Mal ehrlich: Wer hat dieses Schreiben eigentlich wirklich gelesen?", fragt Woelki. Dabei habe der Papst immer und immer wieder betont, wie wichtig ihm gerade dieser Brief sei.
Am 29. Juni 2019 schrieb Papst Franziskus einen Brief "an das pilgernde Volk Gottes in Deutschland".
...
Laut Woelki hat der Papst einen Monat lang an dem Brief geschrieben. "Eigenhändig in freien Stunden. So wichtig war es ihm,
...
Kein anderes Volk hat von ihm einen solchen, schon historisch zu nennenden Brief erhalten", so der Kardinal. (KNA)
(Quelle: katholisch.de) *)

Im Juni 2022 - also vor nunmehr zwei Jahren - führte der Papst in einem Interview mit der Jesuiten-Zeitschrift »La Civiltà Cattolica « erneut im Kontext zu aktuellen Debatten in der deutschen katholischen Kirche aus:
»In Deutschland gibt es eine sehr gute evangelische Kirche. Wir brauchen nicht zwei davon«:
(Quelle).

Im Juli 2022 folgte eine kurze namenlose Erklärung des Heiligen Stuhls zum Synodalen Weg.
Die Erklärung des Heiligen Stuhls im Wortlaut Zur Wahrung der Freiheit des Volkes Gottes und der Ausübung des bischöflichen Amtes erscheint es notwendig klarzustellen: Der "Synodale Weg" in Deutschland ist nicht befugt, die Bischöfe und die Gläubigen zur Annahme neuer Formen der Leitung und neuer Ausrichtungen der Lehre und der Moral zu verpflichten.

Es wäre nicht zulässig, in den Diözesen vor einer auf Ebene der Universalkirche abgestimmten Übereinkunft neue amtliche Strukturen oder Lehren einzuführen, welche eine Verletzung der kirchlichen Gemeinschaft und eine Bedrohung der Einheit der Kirche darstellen würden. In diesem Sinne rief der Heilige Vater in seinem Schreiben an das pilgernde Volk Gottes in Deutschland in Erinnerung: "Die Weltkirche lebt in und aus den Teilkirchen, so wie die Teilkirchen in und aus der Weltkirche leben und erblühen; falls sie von der Weltkirche getrennt wären, würden sie sich schwächen, verderben und sterben. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, die Gemeinschaft mit dem ganzen Leib der Kirche immer lebendig und wirksam zu erhalten." Daher ist es wünschenswert, dass die Vorschläge des Weges der Teilkirchen in Deutschland in den synodalen Prozess, auf dem die Universalkirche unterwegs ist, einfließen mögen, um zur gegenseitigen Bereicherung beizutragen und ein Zeugnis der Einheit zu geben, mit welcher der Leib der Kirche seine Treue zu Christus, dem Herrn, bekundet.
Quelle - klick

Allen Dokumenten eigen ist der nahezu flehentliche Aufruf, das Papstprimat und die Einheit mit der Weltkirche zu beachten - um der eigenen Glaubwürdigkeit willen. So wird im päpstlichen Schreiben unter Nr. 6 ausgeführt:
„Daher erscheint es mir wichtig, das nicht aus den Augen zu verlieren, was „die Kirche wiederholt gelehrt hat, ...“

Der unbefangene Betrachter mag jetzt rätseln, wo denn die deutsche katholische Kirche in Abkehr und Distanz zur Weltkirche, in einer regelrechten Abfuhr zu dem, "was die Kirche wiederholt gelehrt hat", aber in Gemeinsamkeit mit der evangelischen Kirche so an "amtlichen Strukturen oder Lehren" eingeführt hat und pflegt - oder zumindest einführen will. Im Vordergrund werden dann immer Themen wie Frauenweihe oder Zölibat genannt. Aber - das alles scheint keine ernsthafte Realisierungschance zu haben.

Was also dann?
Uns liegt dann immer ein Thema am Herzen: die historisch belastete "Ideologie der Dienstgemeinschaft", die alle diese kritischen Punkte in sich vereinigt und wie ein Krebsgeschwür in der katholischen Kirche in Deutschland (und nur dort) wuchert.
Wer die katholische Soziallehre glaubhaft vertreten will, der darf sich nicht zum Verteidiger des "Dritten Weges" aufschwingen.

Oder, um es auf auf gut bayrisch den Punkt zu bringen:
Leit', bleibt's halt katholisch und sorgt's dafür, dass d'Kirch a wieda katholisch werd !


Anmerkungen:
*) Für alle, die den Text des päpstlichen Schreibens nachlesen wollen: es ist hier veröffentlicht (Klick).

Freitag, 28. Juni 2024

Mitgliederschwund der katholischen Kirche - mehr als 400.000

 Eine Nachricht ist es immer noch - wenngleich die Nachricht inzwischen zur Normalität wurde:

Die katholische Kirche hat zuletzt wieder hunderttausende von Mitgliedern verloren

Wir geben dazu diverse Quellen an:

Bischof Bätzing bezeichnet Kirchenstatistik als alarmierend - DOMRADIO.DE

Katholische Kirche verliert weiter an Mitgliedern - DOMRADIO.DE

Kirchenaustritt: Katholische Kirche verliert mehr als 400.000 Mitglieder (faz.net)

Katholische Kirche verliert weiter Mitglieder - mehr als 400.000 Austritte | MDR.DE

 Massenhafte Austritte: Katholische Kirche verliert fast 600.000 Mitglieder - WELT

Katholische Kirche: 400.000 Austritte allein im Jahr 2023 - ZDFheute

Müssen wir nochmal darauf hinweisen, dass die Kirchen ein "Glaubwürdigkeitsproblem" haben? Und der Verlust von Glaubwürdigkeit ist das schlimmste, was einer religiösen Gemeinschaft passieren kann. 

Vielleicht denkt ja mal einer der Verantwortlichen darüber nach - und zieht die richtigen Schlüsse. 

Donnerstag, 27. Juni 2024

AGG vrs. Kirchenrecht

In der Theorie klingt es ganz einfach, frei nach Mt 22,15–22:
So gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist!
Und auch schon die Weimarer Reichsverfassung, deren "Kirchenartikel" in das Grundgesetz (GG) übernommen wurden sowie die Konkordate - allen voran das über Art. 123 GG geltende Reichskonkordat - sagen es deutlich: das kirchliche Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsrecht gelten nur "im Rahmen des für alle geltenden Gesetzes". Es obliegt also dem Staat, mit dem "für alle" geltenden Gesetz diese Grenzen fest zu legen.
Mit dem Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist nun schon seit Jahren ein Diskriminierungsverbot auf Grundlage einer europäischen Richtlinie in Gesetzesform erlassen und Rechtswirksam. Und dieses Gesetz ist - im Zeifel - europarechtskonform auszulegen. Daher ist es nicht uninteressant, wie in anderen europäischen Staaten auf kirchenrechtliche Verbote reagiert wird.
Nun hat sich ein belgisches Gericht mit einer solchen Regelung befasst. Katholisch.de berichtet darüber:
GERICHT SIEHT DISKRIMINIERUNG
Frau als Diakonin abgelehnt: Erzbischöfe müssen Entschädigung zahlen
Das Urteil - das noch nicht rechtskräftig ist - könnte zunächst zumindest in grenznahen Regionen für Unruhe sorgen. Denn wieso sollte es im "Städtedreieck Lüttich (Belgien), Maastricht (Niederlande) und Aachen (Deutschland)" eine unterschiedliche Auslegung des europäischen Rechts geben?

Mittwoch, 26. Juni 2024

Neu: ver.di Klinikzeitung

🤓 Die zweite Ausgabe der ver.di-Klinikzeitung ist da 🙂👇
👉 Sie richtet sich an alle Beschäftigten in Akutkliniken, Psychiatrien, Servicegesellschaften und Reha-Einrichtungen.
Quelle und mehr: ver.di (klick)

Freitag, 21. Juni 2024

Es wird mal wieder wieder richtig Sommer ...

Heute vor 91 Jahren: Abschluss Reichskonkordat

Am 20. Juli 1933 wurde das Reichskonkordat abgeschlossen. Katholisch.de nutzt diesen Jahrtag, um auf eine Veröffentlichung des Historikers Jan H. Wille ("Das Reichskonkordat. Ein Staatskirchenvertrag zwischen Diktatur und Demokratie 1933-1957") und die Geschichte und vor allem die von Anfang an bestehenden Kontroversen um diesen Staatsvertrag hinzuweisen. Tatsächlich ist der Vertrag ja sowohl staatsrechtlich (aus Art. 123 GG, Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 1957) wie auch kirchenrechtlich (aus can. 3 des Codex Iuris Canonici) von herausragender Bedeutung.
Auch wir haben das Reichskonkordat mehrfach in unserem Blog thematisiert. Und wir haben dabei auf eine Regelung hingewiesen, die so nur im Reichskonkordat, nicht aber in den nahezu gleichlautenden Regelungen der Weimarer Verfassung enthalten sind. In Art. 1 Abs. 2 des Konkordats ist der katholischen Kirche nur für die eigenen Mitglieder eine Regelungsbefugnis der katholischen Kirche zugestanden.
Woher die Kirche dann die "unglaubliche Chuzpe" nimmt, für Arbeitnehmer, die ihr nicht angehören, eigenes "kirchliches Arbeitsrecht" zu normieren - oder für Alte, Behinderte, Kinder und Kranke Personen, die der Kirche nur als Bewohner, als KiTA-Besucher oder Patienten verbunden sind, ein eigenes "Datenschutzrecht" zu kreieren, hat uns noch niemand nachvollziehbar erklären können.

Mittwoch, 19. Juni 2024

Homosexualität und kirchliche Mitarbeitende

Eigentlich mischen wir uns in theologische Diskussionen nicht ein. Etwas anderes kann gelten, wenn die entsprechenden Auswirkungen diskriminierend sind und auf das Arbeitsrecht in kirchlichen Einrichtungen durchschlagen. Das ist bei homosexuellen Mitarbeitenden in kirchlichen Einrichtungen der Fall.
1. diskriminierend ist eine Regelung, die Mitarbeitende aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt (vgl. § 1 AGG)
2. In vielen Einrichtungen und beim letzten Dorfpfarrer scheint die vor zwei Jahren heiß geführte Debatte zur Neufassung der Grundordnung immer noch nicht angekommen zu sein.Denn es kommt immer wieder zu Kündigungen von Personen aufgrund ihrer Orientierung, die insbesondere bei pastoral tätigen Mitarbeitenden als "Verletzung grundlegender Werte der katholischen Kirche" und "öffentliche Eintreten gegen tragende Grundsätze der katholischen Kirche", damit also sogar als "kirchenfeindliche Betätigung" gewertet wird (Art. 7 GrO).

Dass diese Bewertung nicht stimmt, hat der Moraltheologe Daniel Bogner aus Zürich klar gestellt. Er
fordert eine Wende der katholischen Kirche in ihrer Einstellung zu Homosexuellen. Es dürfe nicht länger sein, dass Personen aufgrund bestimmter Persönlichkeitsmerkmale einfach ausgeschlossen werden, sagte Bogner dem Portal kath.ch (Samstag). Auch aus theologischen Gründen müsse die Kirche Vorkämpferin für Vielfalt werden und queere Menschen als Bereicherung anerkennen, weil sie "den Sinn für die Größe von Gottes Schöpfungswerk" sichtbar machten.
...
Die auch von vielen Bischöfen vertretene Maxime, man müsse "den Sünder lieben, aber nicht die Sünde", kritisierte Bogner als problematisch und als "dramatischen theologischen Fehler". Eine solche Sichtweise spalte den Menschen und unterscheide den "Menschen an sich" und dessen Sexualität als wesentliche Dimension, in der sich Menschsein äußere.
...
Viele erlebten in der Kirche, dass sie sich "verbiegen und zu Unrecht für etwas schämen" müssten, ergänzte der Theologe: "Das widerspricht fundamental der Botschaft des Evangeliums." Die biblische Botschaft von einem Gott, der "Menschen in ihrer Vielfalt aus Liebe geschaffen" habe, sei "kraftvoller als alles, was die religiösen Institutionen daraus gemacht haben".
(zitiert von katholisch.de). Mit dieser Stellungnahme sollten arbeitsrechtliche Konsequenzen aufgrund einer "unüblichen sexuellen Orientierung" definitiv nicht mehr haltbar sein.

Dienstag, 18. Juni 2024

Zusammen geht mehr: Jetzt anmelden - Online-Schulungen zu Organizing-Methoden

Die Konkretisierung der gewersckaflichen Forderungen für die kommende Tarifrunde startet. Da stellt sich dann die Frage:
💡 Wie können wir für die nächste Tarifrunde öffentlicher Dienst noch mehr Kolleg*innen mobilisieren und gemeinsam noch stärker werden?
Die Antwort:
Unsere Online-Schulungen zu Organizing-Methoden!
In diesen Schulungen lernst du:
➡️ Wie du deine Kolleg*innen organisierst und mobilisierst.
➡️ Wie du effektive Aktionen planst und durchführst.
➡️ Wie du deine Stimme laut machst und etwas bewirkst.

📆 Termine jeweils 17 - 19:00 Uhr:
19. Juni 2024, 17-19 Uhr
26. Juni 2024, 17-19 Uhr
3. Juli 2024, 17-19 Uhr
10. Juli 2024, 17-19 Uhr
ES IST FÜNF VOR ZWÖLF !!!

Seid dabei und lasst uns zusammen stärker werden! Eine Anmeldung ist auch noch kurzfristig möglich.
Mehr erfahren und anmelden: Tarif- und Besoldungsrunde öffentlicher Dienst Bund und Kommunen 2025 - Zusammen stärker werden – Mach mit bei unseren Onlineschulungen

Belastung im Job: Die neue Wut der Beschäftigten

was ver.di insbesondere in den Sozialen Berufen schon seit Jahren beklagt, hat nun sogar die WirtschaftsWoche aufgeschreckt. Die sicher nicht gewerkschafsnahe Zeitschrift schreibt:
Deutsche Arbeitnehmer sind immer unzufriedener. Ihnen setzt die Mehrarbeit durch ausgedünnte Belegschaften gesundheitlich stark zu, zeigt die aktuelle Gallup-Studie. Manager müssen dringend gegensteuern.
und stellt zu den Ursachen unter anderem fest:
Hinzu komme vor allem aber in vielen Branchen die Belastung durch den Arbeitskräftemangel, weil die verbliebenen Arbeitnehmer die allzu dünne Personaldecke kompensieren müssten.
Was tut man gegen Arbeitskräftemangel?
Richtig - vernünftige und zukunftsorientierte Tarifverträge.

Dafür steht unsere ver.di - und was vernünftig und zukunftsorientiert ist, wird von den Gewerkschaftsmitgliedern in demokratischen Verfahren - und nicht im Hinterzimmer - beraten und beschlossen.

Darum: werde auch DU der Tarifbotschafter der Kolleginnen und Kollegen in Deiner Einrichtung !

Montag, 17. Juni 2024

Forderungsaufstellung für die Tarifrunde im öffentlichen Dienst - werde auch Du Tarifbotschafter für Deine Einrichtung !

Seit wenigen Tagen hat ver.di mit der Forderungsfindung für die anstehende Tarifrunde im Öffentlichen Dienst (TVöD) begonnen. Wir sind gut beraten, uns bereits heute mit viel Engagement auf eine herausfordernde Tarifauseinandersetzung vorzubereiten. Die Arbeitgeber werden angesichts einer verfehlten Haushalts- und Steuerpolitik auf knappe Kassen verweisen! Arbeitszeitfragen waren historisch besonders konfliktträchtig. Wir haben unsere Erfahrungen aus der letzten Tarifrunde in einer Broschüre zusammengefasst. Hier lassen sich viele Anregungen für die eigene Planung vor Ort aus einem außerordentlich erfolgreichem Arbeitskampf finden! Wir lernen im Vorwärtsgehen! Gemeinsam stark!
Der öffentliche Dienst ist die maßgebliche Bezugsgröße für die kirchlichen Wohlfahrtsverbände, soweit nicht sogar - wie etwa bei der katholischen Kirche in Bayern im § 20a ABD TEil A - eine Vergütungsautomatik besteht, und auch andere Regelungen wie die zur Betriebsrente (Zusatzversorgung, ABD Teil D 10a) auf die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes verweisen.

Daher ist es gerade auch für kirchliche Mitarbeitende von essentiellem Interesse, dass
1. die Abschlüsse für die Beschäftigten möglichst gut sind und
2. diese Abschlüsse auch für die Mitarbeitenden kirchlicher Einrichtungen umsetzbar bleiben. 

Nicht alle Regelungen, die etwa in den kommunalen Kindertagesstätten oder Krankenhäusern der Großstädte sinnvoll sind, können auch in den kleinstrukturierten Einrichtungen der Kirchen wirksam werden.
 
Um die zwei genannten Punkte zu erreichen muss die Kommunikation der ver.di Mitglieder aus kommunalen und kirchlichen Einrichtungen erhalten und vertieft werden. 
Denn "ver.di" - das ist kein Zirkel hauptamtlicher Funktionäre, 
ver.di - das sind wir alle. Und in den Verhandlungen kann nur eingebracht werden, was die Mitglieder unserer ver.di auch als nötige Forderung diskutieren.

Deshalb:
WERDE AUCH DU TARIFBOTSCHAFTER !

Diskutiere mit Deinen KollegInnen, was für Euch in Eurer Situation wichtig ist. Gewinne weitere Gewerkschaftsmitglieder, um mit einer starken Belegschaft auch in ver.di zu punkten. Vieles ist auch online möglich. Vor allem aber: Melde Dich als Tarifbotschafter bei Deinem ver.di Bezirk.
Eine starke Gewerkschaft braucht eine lebendige Verankerung im Betrieb. ..... Tarifbewegungen waren und sind in unseren (Teil-)Branchen häufig von Minderheiten getragen. Das gilt für Flächentarifverträge mehr noch als für Haustarifverhandlungen. Sprich: Nur eine Minderheit der Beschäftigten ist gewerkschaftlich organisiert und aktiv.
Die Mehrheit sympathisiert vielleicht mit uns, verharrt aber in einer passiven Rolle. Mitglieder und gewerkschaftliche Kraft sind also aus der Dynamik der Auseinandersetzung erst noch zu gewinnen.
Wir sind als Gewerkschaft umso erfolgreicher und attraktiver, je mehr sich organisieren, sich engagieren und mit Herzblut einbringen. Mit dem Grad der Beteiligung wächst zudem die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen.
(Quelle)