In einer am Freitag noch kurzfristig anberaumten Verhandlung einigten sich der Vorstand des Klinikums Augsburg und ver.di noch vor Ablauf der dreiwöchigen Urabstimmung auf einen Vertragstext. Die Arbeitgeberseite möchte diesen den künftig verantwortlichen Staatsministerien vorlegen. „Damit hat es letztlich die Staatsregierung in der Hand, ob es zu mehrwöchigen Streikmaßnahmen kommt", erklärte Robert Hinke, Leiter des Fachbereichs Gesundheitsdienste bei ver.di Bayern: „Unsere Mitglieder haben sich zu 93% für einen Arbeitskampf entschieden, sollte es zu keiner Einigung kommen". Am heutigen Montag werden die Streikdelegierten am Klinikum Augsburg ihr weiteres Vorgehen beraten.
Die überwältigende Mehrheit der ver.di-Mitglieder am Klinikum Augsburg hat sich für einen Erzwingungsstreik ausgesprochen. Bei der zwischen Anfang Oktober bis gestern laufenden Urabstimmung votierten 93 Prozent der befragten Gewerkschaftsmitglieder für einen unbefristeten Streik, um einen Tarifvertrag für Entlastung und mehr Personal durchzusetzen. „Die Beteiligung war überwältigend und hatte sich aufgrund der Stimmung im Haus bereits abgezeichnet", freute sich Stefan Jagel, verantwortlicher Gewerkschaftssekretär in Augsburg.
Infoblog für Verdi-Betriebsgruppen in Caritas-Einrichtungen & Interessierte. In Bayern und anderswo.
Dienstag, 30. Oktober 2018
Montag, 29. Oktober 2018
Kircheninfo 32/November 2018 ist erschienen
Zweimal jährlich erscheint das Kircheninfo. Es fasst die Entwicklungen in kirchlichen Betrieben zusammen und informiert über Arbeitsrecht und Kirchen.
Aus dem Inhalt des Kircheninfo Nr. 32, November 2018:
Aus dem Inhalt des Kircheninfo Nr. 32, November 2018:
- Vielleicht merkt’s ja niemand – Augen zu und durch
- Arbeitsvertragsrichtlinien: Alles ist möglich, Verbindlichkeit jedoch nicht
- Arbeits- sowie tarifvertragliche Regelungen in den Evangelischen Landeskirchen und den Diakonischen Werken
- Diakonie Würzburg: Auf dem Weg zum Tarifvertrag
- Diakonie Mitteldeutschland: Keine Entlastung, minimale Entgelterhöhung
- Tarifbewegung öffentlicher Dienst: Kirchliche Beschäftigte waren dabei
- Diakonie Baden: Tarifverträge – wir bleiben dran!
- Diakonie Württemberg: Wettbewerbsvorteil dank kirchlichem Sonderstatus
- Kreuznacher Diakonie: Prekäre Beschäftigung von Technik und Verwaltung
- Diakonie Hessen: Wahl zum Gesamtausschuss sabotiert
- Caritas Ost: Auf Kosten unterer Lohngruppen sparen
- Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD: Wirksame Mitbestimmung überfällig
- Seminarangebote für Mitarbeitervertretungen
- Urteil zum kirchlichen Arbeitsrecht: Mit EU-Recht nicht vereinbar
- Mindeststandards in der Altenpflege: Auch auf Caritas und Diakonie kommt es an
- Altenpflege: Den Teufelskreis durchbrechen
- Universitätskliniken: Ermutigende Streiks für Entlastung
- Demonstration in Düsseldorf: Starkes Signal für mehr Personal
- Kita-Gesetz: Der Flickenteppich muss weg
Sonntag, 28. Oktober 2018
Sonntagsnotizen - "Kirche im Aufbruch" und 100 Jahre Sozialpartnerschaft vrs. Volks- Betriebs-, und Dienstgemeinschaft
Heute endet die Synode im Vatikan. Das Schlussdokument der Synode ist gestern veröffentlicht und unter dem Titel
Das Dokument gliedert sich in mehrere Teile:
Der erste Teil: „Er ging mit ihnen“ - das Erkennen
Zweiter Teil: „Ihre Augen wurden aufgetan“ - das Deuten
Dritter Teil: „Noch in derselben Stunde brachen sie auf“ - das Wählen (und Handeln)
Und dann - ab in die Ortskirche:
ob der Dreisatz - im Sinne der Glaubwürdigkeit unserer Kirche - aber auch wirklich alle Aspekte des kirchlichen Dienstes umfasst?
Der päpstliche Aufruf zur Entweltlichung ist uns immer noch als vergeblicher Appell in Erinnerung.
An verknöcherten und klerikalen Strukturen ist schon mancher Aufbruch versandet. *)
Emmaus, Jugend, Kirche im Aufbruchbei Radio Vatikan zusammengefasst worden.
Das Dokument gliedert sich in mehrere Teile:
Der erste Teil: „Er ging mit ihnen“ - das Erkennen
Zweiter Teil: „Ihre Augen wurden aufgetan“ - das Deuten
Dritter Teil: „Noch in derselben Stunde brachen sie auf“ - das Wählen (und Handeln)
Und dann - ab in die Ortskirche:
ob der Dreisatz - im Sinne der Glaubwürdigkeit unserer Kirche - aber auch wirklich alle Aspekte des kirchlichen Dienstes umfasst?
Der päpstliche Aufruf zur Entweltlichung ist uns immer noch als vergeblicher Appell in Erinnerung.
An verknöcherten und klerikalen Strukturen ist schon mancher Aufbruch versandet. *)
Donnerstag, 25. Oktober 2018
Kirchliche Einstellungspraxis: ver.di begrüßt Urteil des Bundesarbeitsgerichtes - Kirchliches Arbeitsrecht deutlich eingeschränkt
Pressemeldung von ver.di zum BAG-Urteil:
25.10.2018Quelle und mehr: ver.di https://www.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++562cd0ae-d872-11e8-ac37-525400b665de
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt das heutige Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) in Erfurt zur kirchlichen Einstellungspraxis, das der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 17. April 2018 folgt und den Kirchen enge Grenzen setzt.
„Das wegweisende Urteil schafft mehr Gerechtigkeit. Damit entfallen starke Einschränkungen für Menschen, die darauf angewiesen sind, beim zweitgrößten Arbeitgeber Deutschlands, den Kirchen und ihren Wohlfahrtsverbänden, zu arbeiten. Es gibt Regionen mit fast ausschließlich konfessionellen Trägern im Gesundheits- und Sozialwesen. Bei der Arbeitsplatzsuche gibt es dort für eine Erzieherin oder einen Krankenpfleger Schwierigkeiten, wenn sie nicht Mitglied einer christlichen Kirche sind. Gut, wenn bei verkündigungsfernen Tätigkeiten auch für kirchliche Arbeitgeber nur noch die Eignung und Qualifikation zählen darf und nicht mehr so etwas sehr Persönliches, wie der Glaube. Das hat das BAG jetzt bestätigt“, sagte Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand.
…
„Wir fordern die Kirchen auf, die Zeichen der Zeit zu erkennen und endlich auch in ihren Betrieben weltliches Arbeitsrecht anzuwenden“, so Bühler: „Die allgemein geltenden Rechte von Beschäftigten müssen Anwendung finden; das betrifft insbesondere den Abschluss von Tarifverträgen und die Wirksamkeit des Betriebsverfassungsgesetzes.“
Breaking news zur BAG Entscheidung von heute - 8 AZR 501/14 - "Entschädigungsanspruch wegen Benachteiligung bei der Bewerberauswahl aufgrund der Religionszugehörigkeit"
Das Bundesarbeitsgericht bestätigt: Diskriminierungsverbot gilt in seiner europäischen Ausformung auch für kirchliche Einrichtungen in Deutschland. Es handelt sich um "für alle geltendes Recht".
hier "klick mich" findet sich die Pressemitteilung Nr. 53/18 des Bundesarbeitsgerichts zu dem Urteil.
hier "klick mich" findet sich die Pressemitteilung Nr. 53/18 des Bundesarbeitsgerichts zu dem Urteil.
Der Beklagte (also der Arbeitgeber aus der Diakonie) ist verpflichtet, an die Klägerin eine Entschädigung iHv. 3.915,46 Euro zu zahlen.
Der Beklagte hat die Klägerin wegen der Religion benachteiligt. Diese Benachteiligung war nicht nach § 9 Abs. 1 AGG ausnahmsweise gerechtfertigt. Eine Rechtfertigung der Benachteiligung nach § 9 Abs. 1 Alt. 1 AGG scheidet aus. § 9 Abs. 1 Alt. 1 AGG ist einer unionsrechtskonformen Auslegung im Einklang mit Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 2000/78/EG** nicht zugänglich und muss deshalb unangewendet bleiben. Die Voraussetzungen für eine Rechtfertigung nach § 9 Abs. 1 Alt. 2 AGG liegen nicht vor. Nach § 9 Abs. 1 Alt. 2 AGG - in unionsrechtskonformer Auslegung - ist eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion nur zulässig, wenn die Religion nach der Art der Tätigkeiten oder den Umständen ihrer Ausübung eine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung angesichts des Ethos der Religionsgemeinschaft bzw. Einrichtung darstellt. Vorliegend bestehen erhebliche Zweifel an der Wesentlichkeit der beruflichen Anforderung. Jedenfalls ist die berufliche Anforderung nicht gerechtfertigt, weil im konkreten Fall keine wahrscheinliche und erhebliche Gefahr bestand, dass das Ethos des Beklagten beeinträchtigt würde. Dies folgt im Wesentlichen aus dem Umstand, dass der jeweilige Stelleninhaber/die jeweilige Stelleninhaberin - wie auch aus der Stellenausschreibung ersichtlich - in einen internen Meinungsbildungsprozess beim Beklagten eingebunden war und deshalb in Fragen, die das Ethos des Beklagten betrafen, nicht unabhängig handeln konnte. Der Höhe nach war die Entschädigung auf zwei Bruttomonatsverdienste festzusetzen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25. Oktober 2018 - 8 AZR 501/14 -
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Mai 2014 - 4 Sa 157/14, 4 Sa 238/14 -
Konfessionslose: Bundesarbeitsgericht zwingt Kirchen zur Öffnung
... meldet soeben die Süddeutsche Zeitung:
"Konfessionslose: Bundesarbeitsgericht zwingt Kirchen zur Öffnung
Die Evangelische Diakonie darf eine Referentenstelle nicht Protestanten vorbehalten. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden - und damit eine wegweisendes Urteil gesprochen.
Die Kirche ist zu weit gegangen: Einen Bericht zur Antirassismus-Konvention kann auch eine Konfessionslose erarbeiten. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden."
...und Spiegel online:
Kirche darf bei Einstellungen nicht auf Religionszugehörigkeit pochen
Montag, 22. Oktober 2018
Das Krankenhauspersonal reicht nur bis heute: ver.di ruft Beschäftigte auf, ein Zeichen gegen regelmäßiges Einspringen zu setzen
Das Krankenhauspersonal reicht nur bis zum 22. Oktober: ver.di ruft Beschäftigte auf, ein Zeichen gegen regelmäßiges Einspringen zu setzen
Beschäftigte in Krankenhäusern machen am 22./23. Oktober bundesweit mit Aktionen auf die Personalnot aufmerksam. Denn in diesem Jahr wäre das vorhandene Personal bereits am 22. Oktober aufgebraucht, wenn die Schichten so besetzt würden, wie es für eine sichere Versorgung der Patientinnen und Patienten notwendig wäre. Das hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) auf Grundlage einer Befragung errechnet, an der sich bundesweit rund 600 Stationsteams beteiligten. Das Ergebnis zeigt keine signifikanten Unterschiede zwischen Regionen und Trägerformen und trifft auch auf psychiatrische Einrichtungen zu.
Beschäftigte in Krankenhäusern machen am 22./23. Oktober bundesweit mit Aktionen auf die Personalnot aufmerksam. Denn in diesem Jahr wäre das vorhandene Personal bereits am 22. Oktober aufgebraucht, wenn die Schichten so besetzt würden, wie es für eine sichere Versorgung der Patientinnen und Patienten notwendig wäre. Das hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) auf Grundlage einer Befragung errechnet, an der sich bundesweit rund 600 Stationsteams beteiligten. Das Ergebnis zeigt keine signifikanten Unterschiede zwischen Regionen und Trägerformen und trifft auch auf psychiatrische Einrichtungen zu.
Freitag, 19. Oktober 2018
"You'll never walk alone" - auf dem 3. Weg?
Die Verheißung "You'll never walk alone" ist offensichtlich nicht auf den 3. Weg gemünzt. Das aktuelle Info der RK-Ost-Mitarbeiterseite schildert eine neue Variante den paritätischen Konsens zu vereiteln: man lässt die andere Seite alleine suchen.
"Wir sind allein in LeipzigDienstgeberseite erscheint nicht zur Sitzung
Kein einziger Vertreter der Dienstgeberseite erscheint zur Sitzung der Regionalkommission Ost am 18. Oktober 2018 in Leipzig, obwohl hierzu rechtzeitig geladen wurde. Auf Nachfrage bei der Geschäftsstelle der Arbeitsrechtlichen Kommission in Freiburg wurde uns mitgeteilt, dass die Dienstgeberseite ihre Teilnahme abgesagt hätte.
Am Morgen des 18. Oktober 2018 erreichte uns ein Schreiben der Dienstgeberseite. Darin stellte sie eine weitere Zusammenarbeit erst für die Sitzung am 13. Dezember 2018 und deren Vorbereitung in Aussicht. Diese Entscheidung bedauern wir sehr."
...meldet jedenfalls das aktuelle Info der Mitarbbeiterseite der RK Ost.
Montag, 15. Oktober 2018
100 Jahre Sozialpartnerschaft – erfolgreich in die Zukunft (ohne die Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände)
Der DGB informiert heute per Pressemitteilung:
In diesem Jahr feiern Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften 100 Jahre Tarifautonomie. 1918 schlossen Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften erstmals eine umfangreiche Kollektivvereinbarung – das sogenannte Stinnes-Legien-Abkommen.
Heute gehört es zum Selbstverständnis dieses Landes, dass die Arbeitsbedingungen, insbesondere Entgelte und Arbeitszeiten, von den Tarifvertragsparteien autonom ausgehandelt und in Tarifverträgen geregelt werden. Diese Unabhängigkeit von staatlichem Einfluss und das verantwortungsvolle Zusammenwirken der Tarifpartner sind ein starkes Fundament für den wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands.
Samstag, 13. Oktober 2018
Donnerstag, 11. Oktober 2018
In Krankenhäusern fehlen rund 100.000 Pflege-Stellen – Gesetze und Gesetzesvorschläge des Gesundheitsministeriums greifen zu kurz
Heute tritt die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung in Kraft.
Eine von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Expertise befasst sich kritisch mit aktuellen Gesetzesregelungen:
Die Studie selber gibt es hier: https://www.boeckler.de/pdf/p_fofoe_WP_096_2018.pdf
Eine von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Expertise befasst sich kritisch mit aktuellen Gesetzesregelungen:
Im Pflegedienst deutscher Krankenhäuser fehlen schätzungsweise gut 100.000 Vollzeitstellen. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Expertise. Zwei geplante Gesetzesregelungen aus dem Haus von Gesundheitsminister Jens Spahn sollen nun für „ausreichend“ Pflegepersonal sorgen. Die vorliegenden Entwürfe des Bundesgesundheitsministeriums werden die große Personallücke aber nicht schließen, zeigt die Studie von Prof Dr. Michael Simon, Pflegeexperte von der Hochschule Hannover.mehr: Pressemitteilung der Hans-Böckler-Stiftung vom 8. Oktober 2018
Die Studie selber gibt es hier: https://www.boeckler.de/pdf/p_fofoe_WP_096_2018.pdf
Mittwoch, 10. Oktober 2018
Dienstag, 9. Oktober 2018
Fachtagung Altenhilfe am 21. November 2018 in München
Fachtagung Altenpflege im Münchener Gewerkschaftshaus,
am 21.11.2018 in München
Folgende Themen werden auf der Fachtagung behandelt:Aktueller Stand der Vereinigung der Pflegenden in Bayern
Auswirkungen des PSG II + III auf die Bewohner, Leistungserbringer und die Beschäftigten
- Referent: Timo Balmberger (Geschäftsführer CAIDAO Institut für Betriebsratsberatung)
Schwerpunkt Altenpflege „Drei Wege sollst Du gehen…“
Referent: Lorenz Ganterer (ver.di Bayern, Landesfachbereich 3)
Arbeitsgruppen wird es z folgenden betrieblichen Themen geben:
- Dienstplangestaltung
- „brennende“ Themen wie Entlastung im Arbeitsalltag
- Ausbildung in der Altenpflege
Weitere Information zur Anmeldung und den Tagungskosten sowie zur Freistellung finden sich in der Einladung, welche zum Download bereit steht.
Montag, 8. Oktober 2018
Evaluation Entgelttransparenzgesetz
Im Sommer 2019 soll die erste Evaluation des Gesetzes zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern vorliegen. Im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird diese von der Kienbaum Consultants International GmbH erstellt.
Wichtiger Bestandteil der Evaluation ist eine Online-Befragung unter Betriebs- und Personalräten - und natürlich Mitarbeitervertretungen - zu ihren Erfahrungen mit dem Entgelttransparenzgesetz in der Praxis. Dadurch sollen Rückmeldungen zum Gesetz bzw. Anregungen zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Regelungen erfasst werden, um darauf aufbauend Handlungsempfehlungen abzuleiten.
Die Online-Befragung kann über folgenden Link aufgerufen werden:
https://survey.kienbaum.com/studio/050920181551/entgeltgleichheit/
Dort finden sich auch weitere Informationen zur Befragung und Hinweise zum Ausfüllen des Fragebogens. Der Fragebogen sollte bis zum 15. Oktober 2018 bearbeitet werden. Für die Beantwortung der Fragen werden ca. 20 Minuten Zeit benötigt.
Die im Rahmen der Befragung erhobenen Daten werden streng vertraulich behandelt und nur anonymisiert ausgewertet. Im Rahmen der Aufbereitung der Ergebnisse wird keine Identifikation von handelnden Personen möglich sein.
Sollten weitere Informationen zur Online-Befragung benötigt werden oder sich Fragen ergeben, können diese an entgelttransparenz@kienbaum.de gestellt werden.
Eine rege Beteiligung an auch durch Mitarbeitervertretungen wäre wichtig. Sie erhöht die Chance, Kritikpunkte am Entgelttransparenzgesetz in der ersten Evaluation sicher zu verankern und die notwendige Weiterentwicklung des Gesetzes voranzutreiben.
Anmerkungen:
Das Entgelttransparenzgesetz gilt selbstverständlich auch für die Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände, sie sind im Gesetz mit ihren Besonderheiten ausdrücklich erwähnt. Die Befragung von Kienbaum erwähnt die Kirchen allerdings nicht und auch nicht die Mitarbeitervertretungen. Der Versuch, bei der Befragung sich der Alternative Unternehmen / Privater Sektor - Institution der öffentlichen Verwaltung
zu verweigern, führt zum Ausschluss bei der Befragung. Wenn man sich entweder als "privat" oder "öffentlich" charakterisiert und die Anrede als Betriebs-/Personalrat überhört, gelingt die Beteiligung an der Befragung, die auch insgesamt lehrreich ist.
Warum das zuständige Bundesministerium die Kirchen und ihre Beschäftigten nicht in den Evaluationsauftrag mit einbezogen hat, wissen wir auch nicht.
Wichtiger Bestandteil der Evaluation ist eine Online-Befragung unter Betriebs- und Personalräten - und natürlich Mitarbeitervertretungen - zu ihren Erfahrungen mit dem Entgelttransparenzgesetz in der Praxis. Dadurch sollen Rückmeldungen zum Gesetz bzw. Anregungen zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Regelungen erfasst werden, um darauf aufbauend Handlungsempfehlungen abzuleiten.
Die Online-Befragung kann über folgenden Link aufgerufen werden:
https://survey.kienbaum.com/studio/050920181551/entgeltgleichheit/
Dort finden sich auch weitere Informationen zur Befragung und Hinweise zum Ausfüllen des Fragebogens. Der Fragebogen sollte bis zum 15. Oktober 2018 bearbeitet werden. Für die Beantwortung der Fragen werden ca. 20 Minuten Zeit benötigt.
Die im Rahmen der Befragung erhobenen Daten werden streng vertraulich behandelt und nur anonymisiert ausgewertet. Im Rahmen der Aufbereitung der Ergebnisse wird keine Identifikation von handelnden Personen möglich sein.
Sollten weitere Informationen zur Online-Befragung benötigt werden oder sich Fragen ergeben, können diese an entgelttransparenz@kienbaum.de gestellt werden.
Eine rege Beteiligung an auch durch Mitarbeitervertretungen wäre wichtig. Sie erhöht die Chance, Kritikpunkte am Entgelttransparenzgesetz in der ersten Evaluation sicher zu verankern und die notwendige Weiterentwicklung des Gesetzes voranzutreiben.
Anmerkungen:
Das Entgelttransparenzgesetz gilt selbstverständlich auch für die Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände, sie sind im Gesetz mit ihren Besonderheiten ausdrücklich erwähnt. Die Befragung von Kienbaum erwähnt die Kirchen allerdings nicht und auch nicht die Mitarbeitervertretungen. Der Versuch, bei der Befragung sich der Alternative Unternehmen / Privater Sektor - Institution der öffentlichen Verwaltung
zu verweigern, führt zum Ausschluss bei der Befragung. Wenn man sich entweder als "privat" oder "öffentlich" charakterisiert und die Anrede als Betriebs-/Personalrat überhört, gelingt die Beteiligung an der Befragung, die auch insgesamt lehrreich ist.
Warum das zuständige Bundesministerium die Kirchen und ihre Beschäftigten nicht in den Evaluationsauftrag mit einbezogen hat, wissen wir auch nicht.
Samstag, 6. Oktober 2018
Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht
Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass eine Reihe von professoralen Advokaten des 3. Wegs und des Sonderarbeitsrechts der katholischen Kirche weder persönlich vom 3. Weg noch vom kirchlichen Mitbestimmungsrecht betroffen und gelegentlich nicht mal katholisch sind.
Vorletztes Gerücht
Vorletztes Gerücht
Freitag, 5. Oktober 2018
Fachtagung Behindertenhilfe am 5. November 2018 in Nürnberg
Die Fachtagung Behindertenhilfe am 05.11.2018
wird sich mit folgenden Themen befassen:
Wie das Bundesteilhabegesetz die Behindertenhilfe neu steuert – neue Rollen, Finanzierung und Auswirkungen auf die Beschäftigten
Schulische Inklusion in Förderschulen für geistige Entwicklung in Bayern – Vorgaben, Konzepte, Erfahrungen, Perspektiven
Arbeitsgruppen wird es zu folgenden Themenfelder geben:
Es sind noch Plätze frei!
Infos und Anmeldemöglichkeit:
https://gesundheit-soziales-bayern.verdi.de
wird sich mit folgenden Themen befassen:
Wie das Bundesteilhabegesetz die Behindertenhilfe neu steuert – neue Rollen, Finanzierung und Auswirkungen auf die Beschäftigten
- Referenten: Timo Balmberger (Geschäftsführer CAIDAO Institut für Betriebsratsberatung) und Detlev Blitz (langjähriger Geschäftsführer eines Wohlfahrtsverbandes und Kooperationspartner von CAIDAO)
Schulische Inklusion in Förderschulen für geistige Entwicklung in Bayern – Vorgaben, Konzepte, Erfahrungen, Perspektiven
- Referent: Ullrich Reuter (Schulleiter der Jakob-Muth-Schule für geistige Entwicklung der Lebenshilfe Nürnberg e. V., Vorsitzender des Ausschusses für Kindheit und Jugend des Landesverbandes der Lebenshilfe Bayern e. V.)
Arbeitsgruppen wird es zu folgenden Themenfelder geben:
- Arbeitszeitmodellen
- Aufwertungskampagne (HEP – Ausbildung)
- Meister - FK in den Werkstätten
- Situation von SozialpädagogInnen
Es sind noch Plätze frei!
Infos und Anmeldemöglichkeit:
https://gesundheit-soziales-bayern.verdi.de
Donnerstag, 4. Oktober 2018
Fachtagung Altenhilfe: Altenhilfe braucht Bewegung
ver.di-Fachtagung: Beschäftigte fordern Entlastung und Aufwertung. Doch die Pläne der Bundesregierung sind unzureichend. Es braucht Engagement und Druck aus den Betrieben.
"Den Teufelskreis durchbrechen!"
ist das wesentliche Fazit der Fachtagung Altenhilfe am 4./5. September 2018 in Göttingen:
Ein der Befragung im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie von Prof. Wolfgang Schröder zufolge...
..sind viele Beschäftigte in den Pflegeeinrichtungen durchaus bereit, sich zu engagieren und an Aktionen bis hin zu Streiks teilzunehmen. Das Problem ist nur: Sie wissen nicht, wie. Vier von fünf Beschäftigten geben an, noch nie von einem oder einer Gewerkschafter/in angesprochen worden zu sein. »Das ist ein Teufelskreis«, erklärte Schroeder. »Die Gewerkschaft hat wenige Mitglieder, verfügt deshalb über geringe Ressourcen und ist in den Betrieben kaum präsent – und gewinnt dadurch wenige neue Mitglieder.«
Diesen Teufelskreis zu durchbrechen, haben sich die Teilnehmer/innen der Göttinger Tagung fest vorgenommen. In einer Resolution riefen sie »unsere Kolleginnen und Kollegen in allen stationären und ambulanten Einrichtungen (…) dazu auf, aktiv zu werden, betriebliche Interessenvertretungen zu wählen, sich gewerkschaftlich zu organisieren, Tarifverträge zu erkämpfen. Nur so lässt sich die Abwärtsspirale aus geringer Bezahlung, schlechten Arbeitsbedingungen und fehlenden Pflegekräften durchbrechen. Mehr von uns ist besser für alle!«
Einen ausführlichen Bericht mit weiterführenden Hinweisen gibt es hier:
ver.di-Fachtagung: Beschäftigte fordern Entlastung und Aufwertung
Montag, 1. Oktober 2018
Konstituierende Sitzung der ver.di-Tarifkommission Altenpflege: "Werden uns bei den Forderungen am Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes orientieren"
Auf ihrer konstituierenden Sitzung hat die ver.di-Tarifkommission Altenpflege am Freitag in Berlin über Forderungen für einen Tarifvertrag diskutiert, der auf die gesamte Altenpflege erstreckt werden soll. „Den Mitgliedern der Tarifkommission ist sehr bewusst, für welches außergewöhnliche Tarifprojekt sie Verantwortung übernehmen. Wir werden uns bei unseren Forderungen am Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes orientieren und alle Regelungsmöglichkeiten ausschöpfen, die das Arbeitnehmerentsendegesetz zulässt“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler im Anschluss an die Sitzung. Neben der Bezahlung habe für die Mitglieder der Tarifkommission auch der Gesundheitsschutz eine besondere Bedeutung, weil die Arbeit nicht zuletzt wegen der viel zu dünnen Personaldecke sehr belastend sei. „Wenn Pflegekräfte nachts allein im Wohnbereich arbeiten, können sie oft nicht einmal eine Pause machen.“
Die ver.di-Tarifkommission Altenpflege setzt sich aus allen ver.di-Landesbezirken und allen Trägerarten zusammen: aus kommunalen Einrichtungen, freigemeinnützigen – also weltliche und kirchliche Wohlfahrtsverbände – und privaten Pflegekonzernen. Mit den weltlichen Wohlfahrtsunternehmen will ver.di einen Tarifvertrag verhandeln, mit Caritas und Diakonie soll ein angemessener Weg der Beteiligung gefunden werden. Die nächste Sitzung der Tarifkommission findet am 22. November 2018 in Berlin statt.
„Unser Ziel ist ein Tarifvertrag, der vom Bundesarbeitsminister auf das gesamte Arbeitsfeld erstreckt wird, und zwar auf die stationäre und die ambulante Altenpflege für alle Beschäftigten dort, nicht nur für Pflegekräfte“, so Bühler weiter. „Ein solcher Tarifvertrag gilt dann auch für kommerzielle Anbieter, die sich bislang Tarifverträgen verweigern, also auch für die Unternehmen, denen die Maximierung ihrer Gewinne wichtiger ist als eine gute Versorgung und gute Arbeitsbedingungen.“
[Quelle: Pressemitteilung ver.di vom 28. September 2018]
Die ver.di-Tarifkommission Altenpflege setzt sich aus allen ver.di-Landesbezirken und allen Trägerarten zusammen: aus kommunalen Einrichtungen, freigemeinnützigen – also weltliche und kirchliche Wohlfahrtsverbände – und privaten Pflegekonzernen. Mit den weltlichen Wohlfahrtsunternehmen will ver.di einen Tarifvertrag verhandeln, mit Caritas und Diakonie soll ein angemessener Weg der Beteiligung gefunden werden. Die nächste Sitzung der Tarifkommission findet am 22. November 2018 in Berlin statt.
„Unser Ziel ist ein Tarifvertrag, der vom Bundesarbeitsminister auf das gesamte Arbeitsfeld erstreckt wird, und zwar auf die stationäre und die ambulante Altenpflege für alle Beschäftigten dort, nicht nur für Pflegekräfte“, so Bühler weiter. „Ein solcher Tarifvertrag gilt dann auch für kommerzielle Anbieter, die sich bislang Tarifverträgen verweigern, also auch für die Unternehmen, denen die Maximierung ihrer Gewinne wichtiger ist als eine gute Versorgung und gute Arbeitsbedingungen.“
[Quelle: Pressemitteilung ver.di vom 28. September 2018]
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