Donnerstag, 31. März 2016

BR - Mediathek "stationen" zum Katakombenpakt

Das Zweite Vatikanische Konzil, zu dem sich zwischen 1962 und 1965 fast 3.000 Bischöfe in Rom versammelt haben, gehört zu den bedeutendsten Kirchenversammlungen der Geschichte. Kaum bekannt ist, dass sich kurz vor Ende des Konzils eine Gruppe von 40 Bischöfen in einer Katakombe traf, um einen Pakt zu schließen: Sie versprachen einen einfachen Lebensstil ohne Prunk und Ehrentitel. Weitere 500 Bischöfe schlossen sich der Selbstverpflichtung an.
der Beitrag von gestern Abend befasste sich mit dem "Katakombenpakt", dem wir uns im Blog auch schon gewidmet hatten
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Wir wollen nicht mehrere Programmhinweise an einem Tag bringen - und wenn ein Thema schon mehrfach erörtert wurde, dann haben die aktuellen Meldungen entsprechend Vorrang. Aber - zumindest einen Hinweis auf die Mediathek wollen wir uns nicht verkneifen. Wer den Beitrag also in aller Ruhe anschauen will ... "Der Katakombenpakt - Das geheime Vermächtnis des Konzils"

Regionalkommission Nord beschließt Erhöhungen im Sozial- und Erziehungsdienst zum 1. April 2016

Die Dienstgeberseite der Regionalkommission Nord berichtete gestern, dass die "Tarifverhandlungen für ca. 13000 Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst in den niedersächsischen Einrichtungen" gestern in Osnabrück mit dem Ergebnis abgeschlossen haben, den Beschluss der Bundeskommssion vom 10. Dezember 2015 mit vierteljähriger Verzögerung zum 1.4.2016 zu übernehmen. Vorausgegangen war ein sogenanntes Vermittlungsverfahren, in dem einen entsprechenden Vorschlag gemacht wurde. 
Damit hat auch die letzte Caritas-Region den AK-Beschluss vom Dezember 2015 (der den SuE-Abschluss des öffentlichen Dienstes für den Caritas-Bereich bereits mit einer halbjährigen Verspätung übernommen hatte) mit einer zusätzlichen Verzögerung um ein viertel Jahr realisiert. 

Die Dienstgeberseite zeigt sich erfreut, "dass der Beschluss nicht rückwirkend in Kraft tritt." Die Erhöhungen beziffern die Dienstgeber auf 3,5 %. Die 9 Monate Verzögerung kann man dementsprechend mit 31,5 % einer Monatsvergütung veranschlagen.

Die Neue Osnabrücker Zeitung weist darauf hin, dass die Beschäftigten der Bistümer und Kirchen in Niedersachsen ihre Erhöhungen natürlich rückwirkend zum 1. Juli 2015 erhalten haben.

(Ist natürlich auch eine Möglichkeit, sich als Caritas gegenüber der Kirche zu profilieren...)

Mittwoch, 30. März 2016

Programmhinweis: Reiches Bayern, arme Alte - 3sat, 20:15

Mi, 30.03.2016 20:15 - 21:00 Uhr: Reiches Bayern, arme Alte, Ein Film von Christian Bock - 3sat

Bayern, das Muster-Bundesland: Aber trotzdem ist jeder fünfte Bayer ab 65 von Altersarmut bedroht, der Höchstwert für Deutschland. Wer ist betroffen? Wie geht die Gesellschaft damit um? Die Dokumentation zeigt die armen Alten im reichen Bayern und ihre Überlebenstechniken in ihrem mühsamen Alltag. Außerdem stellt sie ehrenamtliche Helfer vor, die kontinuierliche Unterstützung anbieten und in Notlagen schnell und unbürokratisch zur Stelle sind. So wie der Münchner Verein Lichtblick Seniorenhilfe e.V.
siehe:
ARD: Sendungsinfo

Dienstag, 29. März 2016

Wir lassen uns nicht spalten! - Gleicher Lohn für gleiche Arbeit - den MIssbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen beenden! - Kundgebung am 9. April 2016 in München

Am Samstag den 9. April 2016, 11:00 Uhr veranstaltet der DGB eine Kundgebung in München, die sich gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen wendet.

In zahlreichen DGB- und Ver.di-Bezirken in  Bayern (und etwa auch in Baden-Württemberg) werden Busse organisiert, um die Teilnahme vieler Kolleginnen und Kollegen zu ermöglichen.

Der Missbrauch von Leiharbeit nimmt immer mehr zu. Viele Arbeitgeber reduzieren dieLeiharbeit nicht, sondern bauen sie sogar weiter aus. Im Juni 2015 waren in Deutschland über 960.000 Menschen in Form von Leiharbeit beschäftigt. Im Vergleich zum Juni 2013 sind das fast 100.000 Beschäftigte mehr.

Problem Werkverträge
Neben zeitlich befristeten Arbeitsverträgen und Leiharbeit haben die Arbeitgeber mit dem Werkvertrag einen weiteren Weg für sich entdeckt,  die Schutzmechanismen des Arbeitsrechts auszuhebeln. Eine aktuelle Studie der Hans-Böckler-Stiftung stuft viele Werkverträge als rechtlich problematisch ein. *)

Montag, 28. März 2016

Ausstellung zum Turiner Grabtuch

Aktuelle Ausstellung:

| Karmelitersaal München
Karmeliterstraße 1
80333 München

| Öffnungszeiten: 25. Februar bis 3. April 2016
Dienstag bis Samstag 10:00 - 18:00 Uhr
Sonntag 12:00 - 18:00 Uhr
Der Eintritt ist frei
Spenden sind erbeten

| Führungen:
Gruppenführungen nach vorheriger Anmeldung
Beatrix und Vicco von Arnim
Telefon 0 89 / 80 92 44 00

Mehr Informationen "klick"

Donnerstag, 24. März 2016

Flugblätter zum Verhandlungsauftakt im öffentlichen Dienst

Erste Tarifverhandlung für öffentlichen Dienst ohne Ergebnis - Bsirske schließt Aktionen vor nächster Runde nicht aus
Die erste Tarifverhandlungsrunde für die 2,14 Millionen Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes und der Kommunen in Potsdam ist am Montagnachmittag (21.3.) ohne Ergebnis zu Ende gegangen. „Wir haben uns ausgetauscht, aber nicht angenähert“, sagte der Vorsitzende  der  Vereinten  Dienstleistungsgewerkschaft  (ver.di)  und Verhandlungsführer Frank Bsirske. Die Arbeitgeber würden an einem Eingriff in das Leistungsrecht der betrieblichen Altersversorgung festhalten. „Das ist aus gewerkschaftlicher Sicht ein No-Go“, erklärte Bsirske. Die geplante Absenkung des Rentenniveaus ließe schon jetzt für viele kein auskömmliches Leben im Alter erwarten.

Mittwoch, 23. März 2016

Bündnis 90/Grüne zum Dritten Weg

Die Grünen haben sich in einem bemerkenswerten Papier, das vergangene Woche veröffentlicht wurde *) auch mit dem sogenannten "Dritten Weg" bei den Kirchen und ihren Wohlfahrtsverbänden befasst.

Auf Seite 24 wird zunächst das Streikrecht als soziales Grundrecht hochgehalten, "das mit dem Tendenzschutz und dem kirchlichen Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsrecht vereinbar ist".
Dann aber wird das Leitbild der "Dienstgemeinschaft" angemahnt und eingefordert und erklärt, die "Wesensmerkmale des 'Dritten Weges', nämlich Parität, Partnerschaft, Gleichberechtigung und Unabhängigkeit" müssten "ernstgenommen werden".
Zum "Leitbild der Dienstgemeinschaft" hat Hermann Lührs das Nötige gesagt **). Und die "Wesensmerkmale des 'Dritten Weges'" klingen zwar gut, aber was hat man von der hochgelobten Parität, wenn man eine 2/3- oder 3/4-Mehrheit braucht? Jürgen Kühling hat zu diesem Thema festgestellt:
"...erfahrungsgemäß ist es am Verhandlungstisch leichter, den status quo zu verteidigen, als Veränderungen gegen die Interessen des Gegenspielers durchzusetzen. Die bestehende Tariflage ist aber durchweg günstiger für die Arbeitgeber als für die Arbeitnehmer. Den Gewerkschaften fällt damit bei Lohnverhandlungen stets die Rolle des Fordernden zu, die Arbeitgeber können sich auf die des Neinsagers zurückziehen. In dieser Situation ist die Arbeitnehmerseite regelmäßig auf Druckmittel angewiesen, um überhaupt etwas zu erreichen."

Dienstag, 22. März 2016

Neunkirchen und die Folgen: kirchliche Sonderrechte hinterfragt

Stefan Sell, ver.di und wir haben (jeweils mit weiteren Hinweisen) auf die aktuelle Situation der ehemals städtischen "Klinik Neukirchen gGmbH" und den offenkundigen Missbrauch kirchlicher Sonderrechte hingewiesen.
Das Krankenhaus wurde von einem großen Sozialkonzerne aus dem kirchlichen Raum *) übernommen, der Stiftung Kreuznacher Diakonie - und mit dem Wechsel des Mehrheitsgesellschafters soll bruchlos - ohne Übergangsregelung - der Betriebsrat nicht mehr existent und das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) nicht mehr anwendbar sein, auch wenn noch keine MAV gewählt wurde.
Unternehmensmitbestimmung, Wirtschaftsausschuss, Erzwingbarer Sozialplan, Nachteilsausgleich ... alle diese Regelungen aus dem Betriebsverfassungsgesetz sollen nicht mehr gelten; und weil die EU-Richtlinie 2001/23/EG ebenso im Betriebsverfassungsgesetz umgesetzt wurde, sollen die Regelungen zu Übergangs- bzw. Restmandaten des Betriebsrates auch nicht angewendet werden. Gerade während der Umstrukturierung der Einrichtung wären die Beschäftigen - entgegen den Vorgaben der EU-Richtlinie - damit ohne den Schutz einer betrieblichen Interessenvertretung.

In Kenntnis dieses erneuten Versuchs, die Mitbestimmungs- und Schutzrechte von Beschäftigten durch Flucht in das kirchliche Arbeitsrecht zu umgehen, hat der Gewerkschaftsrat von ver.di **) unter Beratung von schon beim Bundeskongress vorgelegten Anträgen in seiner aktuellen Sitzung beschlossen ***):

Montag, 21. März 2016

Beginn der Verhandlungsrunde für den öffentlichen Dienst (und seinen unmittelbaren und mittelbaren Nachfolgern bei Kirche und Caritas)


DGB Rechtsschutz erstreitet 261 Millionen Euro

... meldet ver.di News vom 19. März 2016 (S.6) für das Jahr 2015 als Ergebnis der Tätigkeit von 385 Rechtsschutzsekretär/inne/n an insgesamt 160 Standorten in Deutschland.
Sowohl bei den Fallzahlen (126.576 neue Verfahren) wie auch beim Erfolgswert (261 Millionen Euro) habe es gegenüber dem Jahr 2014 einen Zuwachs gegeben. Mit etwas weniger als 1/3 der Fälle waren Kolleginnen und Kollegen von ver.di beteiligt - ver.di belegt daher nach der IG Metall den "zweiten Platz im Verfahrensranking". Das spiegelt auch die Größe der Einzelgewerkschaften wieder. Ver.di (2,038 Mio. Mitgliedern) ist nach der IG-Metall (2,273 Mio. Mitglieder) die zweitgrößte DGB-Gewerkschaft, mit einem Mitgliederzuwachs von 0,3 % (ver.di in 2015) gegenüber 0,47 % (IG Metall in 2015).
Schwerpunkte der Verfahren waren - so der DGB - die Themen Arbeitsentgelt (45,1 %) und betriebsbedingte Kündigungen (24,3 %).
Bereits im September letzten Jahres konnten wir melden, dass in Bayern 33,4 Millionen Euro für Gewerkschaftsmitglieder erstritten wurden. Und wir können uns an dieser Stelle einmal selbst zitieren:
Nicht beziffert ist die Größenordnung, die kirchliche Arbeitgeber betrifft. Ein angemessener Rechtsschutz ist übrigens auch bei kirchlichen Arbeitgebern von Nöten. Es ist nämlich ein verbreiteter Irrtum, dass das kirchliche Sonderarbeitsrecht einen kostenlosen oder preiswerten Arbeitsrechtsschutz im Individualarbeitsrecht sicherstellt. Wenn es ernst wird, helfen auch die AVR-Schlichtungsstellen nicht weiter. Denn sie können nur unverbindliche Vorschläge machen - und im Ernstfall landet man dann doch vor dem Arbeitsgericht, wo auch kirchliche Arbeitgeber in der Regel die Dienste von Anwälten in Anspruch nehmen, die Jura und nicht Barmherzigkeit studiert haben.
Gewerkschaftsmitglieder genießen auch gegenüber kirchlichen Arbeitgeber einen im Mitgliedsbeitrag inbegriffenen Rechtsschutz, der eine sachgerechte Vertretung sicherstellt.
Im Übrigen: der gewerkschaftliche Rechtsschutz dient auch der solidarischen Klärung von Rechtsfragen. Gelegentlich wird versucht dies zu vereiteln, indem Arbeitgeber - kurz bevor eine Rechtsfrage zu ihren Ungunsten geklärt zu werden droht - eine gütliche Einigung anbieten und so die streitige Sache individualisieren...
Ach ja - und sobald ein ver.di Mitglied in einer MAV vertreten ist, gibt es nach der ver.di Satzung auch "Gremienrechtsschutz"; damit kann nicht nur die MAV durch ver.di beraten werden, sondern ggf. auch die (Vor-)Finanzierung von Anwälten geleistet werden, deren Kosten der kirchliche Arbeitgeber (zunächst) nicht übernehmen will.

Sonntag, 20. März 2016

Medienrückschau: Ist das deutsche AGG wirklich EU-konform?

Der "Equal Pay Day: vom Wert der Arbeit" rückt zurecht jedes Jahr wieder die Benachteiligung von Frauen in den Fokus. Allerdings ist der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht nur auf Frauen beschränkt. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet die nicht gerechtfertigte Benachteiligung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität (§ 7 Abs. 1 i.V. mit § 1)

Beim Bundesarbeitsgericht und bei den Grünen hat das Diskriminierungsverbot mit seiner deutschen Ausprägung im AGG in der letzten Woche zu bemerkenswerten Verlautbarungen geführt:

Samstag, 19. März 2016

Josefstag am Equal Pay Day: vom Wert der Arbeit

Erstmals fällt heuer der Equal Pay Day mit dem Josefstag zusammen. In der katholischen Kirche steht der Tag unter dem Motto "Faire Arbeit - Jugend braucht Perspektive". Die entsprechenden Kampagnen richten sich gegen prekäre Arbeitsverhältnisse, mit denen Jugendliche häufig konfrontiert sind, befristete Beschäftigung, Zeitarbeit, Scheinselbständigkeit bei Werkverträgen, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse. (Einzelne dieser Dinge sind auch bei kirchlichen Wohlfahrtsverbänden weit verbreitet.)
Weil der Heilige Josef nur für die eine Hälfte der arbeitenden Bevölkerung (nämlich die männliche) als Patron zuständig ist, muß der Equal Pay Day sich um jenen Teil kümmern, der unter systematischen Benachteiligungen zu leiden hat:

Der Equal Pay Day markiert die Lohnlücke zwischen den Geschlechtern. Bezogen auf die Zahlen des statistischen Bundesamtes verdienten Frauen 2014 durchschnittlich 21,6 % weniger als Männer. In Tagen umgerechnet, arbeiten Frauen 79 Tage, dh. vom 1. Januar bis 19. März 2016 umsonst.
Natürlich sind diese Zahlen nicht unumstritten, das arbeitgebernahe IW in Köln kommt auf lediglich 2 % Differenzen, während das DIW in Berlin auf 39 % kommt.*

Auch das Gesetz für Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen wird an den Verhältnissen nichts ändern, solange bei frauentypischen Berufen (Sozial- und Erziehungsdienst, Pflege u.ä.) sich die Wertschätzung auf verbale Bekundungen beschränkt, statt diese Wertschätzung auch materiell in entsprechenden Vergütungen zu realisieren.
Das geht nicht ohne Konflikte und Kämpfe und sicher nicht auf dem 3. Weg.

* Ein kritischer Überblick findet sich auf aktuelle-sozialpolitik.blogspot.de. Ebenso eine ausführliche Darstellung der Problematik selbst.

Freitag, 18. März 2016

Zwischenruf - Entgeltordnung (3)

Heute:
Folgerungen aus der Vorgabe, dass im Dienstleistungsbereich die Bereitstellung der Arbeitskraft im Fokus steht!

"Quantität ist etwas, was man zählt - Qualität ist etwas, auf was man zählt"

Bei Bereitstellung der Dienstleistungen steht die Qualität der Arbeit im Vordergrund des Interesses. Das wird an einem einfachen Beispiel deutlich.
Krankenhauskeime sind eine der wichtigsten Probleme im Klinikbereich. Sogar im Reinigungsdienst kann es daher nicht um die Quadratmeter gehen, die mehr oder weniger oberflächlich gereinigt werden. Gründlichkeit geht "vor Fläche". Und was schon im Reinigungsdienst gilt, muss für den Umgang mit Menschen - sei es als Arzt oder als Pflegekraft - erst recht gelten.
Dabei muss der "ganzheitliche Ansatz" im Mittelpunkt der Bemühungen stehen. Es hilft wenig, die Aufgaben etwa in der Altenpflege so zu "zerlegen", dass etwa die verantwortlichen Pflegefachkraft nicht mehr überblicken kann, ob genug Flüssigkeit aufgenommen wird - weil die Versorgung mit Lebensmitteln und Getränken durch Hilfskräfte eines Cateringunternehmens erfolgt. Das mag finanziell günstiger sein - dient im Zweifel aber nicht der optimalen Versorgung.

Donnerstag, 17. März 2016

Gabriel: Sicherung von Arbeitsplätzen und rechtssichere Tarifverträge ...

sind wichtiger als Bedenken des Kartellamts. Das erschließt sich jedenfalls aus der soeben bekannt gewordenen Ministererlaubnis. Gabriel hob damit eine Entscheidung des Bundeskartellamtes auf, das die Edeka-Tengelmann-Fusion ursprünglich verboten hatte.
... Dies ist möglich, wenn er ein überragendes Interesse der Allgemeinheit sieht - wie zum Beispiel den Erhalt von Arbeitsplätzen.
Erhaltung von Arbeitsplätzen und rechtssichere Tarifverträge sind also im überragendes Interesse der Allgemeinheit.

Quellen und mehr:
Tagesschau
SPIEGEL
FAZ
Die Geschäfte von Kaiser's Tengelmann müssen fünf Jahre erhalten bleiben. Das gilt ebenso für die Mintbestimmung in den Betriebsräten.
Kündigungen von Beschäftigten sind ausgeschlossen. Die Supermärkte dürfen in dieser Zeit auch nicht an selbstständige Kaufleute übertragen werden, die den Arbeitnehmern möglicherweise in niedrigeres Schutzniveau bieten.
...
Nach den fünf Jahren setzt eine weitere Zwei-Jahres-Frist ein. Sollten in dieser Zeit Filialen an Dritte verkauft werden, sichern noch abzuschließende Tarifverträge die Jobs und Rechte der Arbeitnehmer. Etwaigen Ausnahmen müssen die Gewerkschaften Ver.di oder NGG zustimmen Diese erhalten damit eine starke Stellung. ....
Quelle: Berliner Morgenpost (print) 18.03.2016 S. 6
Sollte Edeka gegen die Auflagen verstoßen, also etwa Jobgarantien kippen oder die Kaiser's-Tengelmann-Fleischwerke Birkenhof schließen, gilt die Ministererlaubnis als "nicht erteilt".
Quelle:
Süddeutsche Zeitung

Europa überaltet - in den Pensionskassen der größten OECD-Nationen fehlen 78 Billionen Dollar

das meldet die SÜDDEUTSCHE ZEITUNG soeben unter Bezugnahme auf Berechnungen der Bank Citigroup
...
Besonders gefährdet ist der Studie zufolge Europa, weil Staaten wie Deutschland oder Frankreich umfangreiche staatliche Rentensysteme haben. Die Citigroup hat in ihrer Studie errechnet, dass Deutschland, Frankreich, Italien, Großbritannien, Portugal und Spanien Lücken bei den Pensionsverpflichtungen haben, die wohl mehr als dreimal so hoch sind wie das Bruttoinlandsprodukt dieser Länder. ...
Anzumerken ist:
1.
die "gesetzliche Rente" wird im "Umlagesystem" finanziert. Das bedeutet, dass die erwerbstätige Generation die Rente der älteren Generation bezahlt, die den erwerbstätigen Ausbildung und Studium ermöglicht hat.
Wir müssen demnach froh um alle Migranten sein, die hier eine Erwerbstätigkeit aufnehmen und in den Generationenvertrag einzahlen.

2.
Die Studie zeigt aber auch, wie wichtig (zumindest teilkapitalgedeckte) Betriebsrenten wie die Zusatzversorgung des öffentlichen und kirchlichen Dienstes sind.

Mittwoch, 16. März 2016

ver.di-Umfrage: Auszubildende in den Pflegeberufen häufig unzufrieden

Auszubildende in Pflegeberufen leiden unter Überstunden, kurzfristigen und ungeplanten Versetzungen, Zeitmangel ihrer Praxisanleiterinnen und Zeitdruck bei der Arbeit. Das sind die zentralen Befunde des "Ausbildungsreports Pflegeberufe 2015", den die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) auf Grundlage einer Umfrage unter bundesweit knapp 3.500 Auszubildenden in den Pflegeberufen erstellt hat.

Dienstag, 15. März 2016

Veranstaltungshinweis: Bin ich mein eigener Chef? - Scheinselbstständigkeit aus Sicht der Rentenversicherung - Nürnberg, 18. März 2016, 16:00-19:00 Uhr

Niedersachsen hat nachträglich Millionen in die Sozialkassen gezahlt, weil 20.000 Honorarkräfte an Schulen nur scheinselbstständig waren. Wer für bayerische Landtagsabgeordnete auf Rechnung arbeitet, muss sich auf Scheinselbstständigkeit prüfen lassen. Die Süddeutsche Zeitung hat Anfang 2016 ihre Pauschalisten angestellt, um nicht in den Ruch des Sozialmissbrauchs zu geraten. Die Bundesarbeitsministerin wollte mit einem Gesetz zu Werkverträgen (gegen das die CSU opponiert hat) Scheinselbstständigkeit verhindern. Das hat nicht wenige gut bezahlte ITler auf die Palme gebracht: Sie fürchten, dass sie dann gegen ihren Willen als Angestellte arbeiten müssen. Wer nur einen Auftraggeber hat und womöglich in dessen Räumen arbeitet, muss sehr gute Argumente haben, um dennoch als selbstständig zu gelten.

Welche Kriterien legt die Rentenversicherung an, wenn sie auf Scheinselbstständigkeit prüft? Das erläutert Gerhard Roth von der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern am

Freitag 18. März 2016
16-19 Uhr
DGB-Haus  am Kornmarkt, 7. Stock (Raum Burgblick)
90402 Nürnberg

öffentlich, Eintritt frei

Ver.di-Selbständige in Bayern

Montag, 14. März 2016

Dienstag 12:00 Uhr: Solidaritätsdemo in Neunkirchen

Zu den Vorgängen um das Krankenhaus Neunkirchen erreichte uns die angefügte E-Mail (Hervorhebungen durch die Redaktion):
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am Dienstag, 15.3.2016 findet um 12:00 Uhr eine Kundgebung vor dem klinikum Neunkirchen statt. Wir würden uns freuen, wenn ihr Eure Solidarität vor dem haus mit einem transparent zum Ausdruck bringen könntet. Wer dies mit einem Grußwort tun möchte, kann das gerne tun.

Das Klinikum Neunkirchen gGmbH, deren Gesellschafter zu 100% die Stadt Neunkirchen war, hat mit Zustimmung des Stadtrates ihre Gesellschafter gewechselt. Die kreuznacher diakonie hat zu 94% Gesellschafteranteile an der gGmbH.

Kommunal -> diakonisch -> ökonomisch

Wie mit dem Vorwand des "Kirchlichen Sonderrechts" versucht wird, Mitbestimmungsrechte abzuschalten:


Letzte Woche erreichte uns die Nachricht, dass die „kreuznacher diakonie“ den Betriebsrat des
ehemals städtischen Krankenhauses für „abgesetzt“ erklärt hat *).
Durch Mehrheitsbeschluss des Neunkircher Stadtrats war die Neunkircher Klinik vor wenigen Monaten an die „kreuznacher diakonie“ verkauft worden. (Siehe untenstehende Pressemitteilung der Gewerkschaft ver.di). Im Krankenhaus Neunkirchen werden nicht nur die Symbole der Stadt Neunkirchen entfernt. Der Betriebsrat wurde für nicht mehr existent erklärt. Das Emailkonto wurde abgeschaltet und die freigestellten Betriebsräte wieder in der Pflege eingesetzt.

Als erstes wird nun die Mitbestimmung angegriffen. Was soll dann folgen?

Wir denken, das geht alle an.

Sonntag, 13. März 2016

Medienrückschau - Arbeitnehmersachen bei der Diakonie

Die "Wir sind Diakonie!"-Ausgabe der AGMAV Württemberg beschäftigt sich in der aktuellen
Ausgabe u.a. mit folgenden Themen:

  • geplante Änderung des ARRG, 
  • internationaler Tag der Frauen: Film und Buchempfehlung 
  • diakonische Wahlprüfsteine.






Ebenso ist vor kurzem die kircheninfo spezial-Broschüre "Abschalten jetzt/Kirchliche Arbeitsrechte sind historisch überholt erschienen. Die Themen hier:

  • Sonderrechte in der Kirche sind historisch überholt – abschalten: jetzt!
  • JA zu Selbstbestimmung und Menschenrechten 
  • JA zu Gewerkschaften in Kirchenbetrieben 
  • JA zu Betriebsräten
  • NEIN zu Arbeitsrechtlichen Kommissionen 
  • JA zu Tarifverträgen 
  • JA zum Streikrecht 
  • Zeit zu Handeln – Markt und Wettbewerb im Sozialwesen zurückdrängen 
Die Ausführungen beziehen sich zwar auf den Bereich der Evangelischen Kirche und ihrer Diakonie, die wesentlichen Umstände dürften aber derer der Katholischen Kirche und ihrer Caritas sehr ähneln.

Über die Frage und Beispiele, wie weltliche Rechte abgeschaltet werden, wird es morgen im Blog einen Beitrag geben.



Samstag, 12. März 2016

Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass die Kirche Praktiken wie die der Firma Stölting Care & Service, die auch in Sankt Marienhospitälern (etwa Buer) tätig ist, nämlich Gewerkschaftsmitgliedern eine Prämie für den Fall zu offerieren, dass sie aus der Gewerkschaft austreten, nicht gut heißt.
Sie selbst habe solche Praktiken nicht nötig, weil sie über andere Möglichkeiten verfüge, den Einfluss der Gewerkschaften, auf das erforderliche Maß zu beschränken: man schließe keine Tarifverträge ab, verpflichte alle kirchlich gebildeten Gremien darauf, das umzusetzen (Art. 7 Abs. 2 S. 5 und Art. 8 S. 3 der Grundordnung) biete aber den Gewerkschaften Plätze am Katzentisch von Kommissionen an und habe - hihi - nur vergessen, in der MAVO den Gewerkschaften Zutrittsrechte zu Einrichtungen oder Mitarbeitervertretungen (BetrVG § 2, § 31) einzuräumen.
Auch wenn die Diözesanen Arbeitsgemeinschaften Novellierungswünsche in dieser Richtung derzeit nicht äußern würden, denke man aber doch darüber nach, Gewerkschaften entsprechende Möglichkeiten zu eröffnen. Voraussetzung dabei sei natürlich, dass Gewerkschaften, die von diesen Möglichkeiten Gebrauch machen wollen, verpflichtet sind, Tarifverträge doof zu finden und bereit sind und öffentlich bekennen, dem 3. Weg und der kirchlichen Betriebsverfassung die nötige Ehrerbietung entgegenzubringen.

Vorletztes Gerücht

Freitag, 11. März 2016

Zwischenruf - Entgeltordnung (2)

Wie letzte Woche angekündigt werden wir den Blog in den nächsten Wochen nützen, um zwischendurch immer wieder einen Blick auf die Grundlagen und die Entwicklung zu werfen.
"Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet" (§ 611 BGB).
Der Dienstvertrag ist eben gerade kein Werkvertrag (§§ 631 ff BGB), der auf einen vereinbarten Erfolg (Herstellung eines Werkes) ausgerichtet ist. Was, so stellt sich die Frage, soll nun bei einem Dienstvertrag die Grundlage für die "vereinbarte Vergütung" sein?

Konkret: Was wird eigentlich bezahlt - geleistete Arbeit oder die Bereitstellung der Arbeitskraft?

Donnerstag, 10. März 2016

Veranstaltungshinweis: Alter(n)sgerechtes Arbeiten unter dem Vorzeichen der Digitalisierung

Der DGB Bayern veranstaltet am 6. April 2016 in München im Rahmen der Initiative "Ältere und Arbeitswelt"* eine Tagung zum Thema:
Edelstahl statt altes Eisen - Alter(n)sgerechtes Arbeiten unter dem Vorzeichen der Digitalisierung

Die Tagung findet im Münchner DGB-Haus statt
(Anmeldung - siehe unten - bis 1. April 2016 möglich)

Mittwoch, 9. März 2016

Gesetz für Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern - auch bei Kirche und Caritas?

Anfang Dezember 2015 hatte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) einen Referentenentwurf zu einem "Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen" vorgestellt, das Gegenstände berührt und verbindet, die wir die letzten beiden Tage thematisiert hatten: Mitbestimmung und Lohngerechtigkeit zwischen den Geschlechtern.
Inzwischen haben sich z.B. die Vereinigung der bayerischen Wirtschaft und  Bundesarbeitgeberverband Chemie kritisch gegen den Gesetzentwurf gewandt ("Symbolpolitik", "Bürokratie"), während die IG Metall und der Deutsche Juristinnenbund die Zielsetzung des Gesetzes begrüßen, aber Nachbesserungen einfordern.
Auffallend zurückhaltend zum Thema sind die Kirchen und ihre Caritas in dieser Thematik und einschlägige Stellungnahmen zum Gesetz waren bislang aus kirchlichen Kreisen nicht wahrzunehmen.. Domradio hat sich gestern mit der Feststellung zur Wort gemeldet:
Die katholische Kirche wird von Männern dominiert, das ist schwer zu bestreiten. 2013 beschlossen die deutschen Bischöfe, mehr Frauen für Führungspositionen gewinnen zu wollen. Was ist aus dem Vorhaben geworden?
Das erwähnte "Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen" sieht auch Veränderungen im Betriebsverfassungsgesetz vor ("Stärkung der Sensibilisierung des Betriebsrates in Bezug auf Gleichstellung und das Entgeltgleichheitsgebot"), für die im kirchlichen Bereich das gewohnte Schema (bei tariflichen wie Mitbestimmungs-Regelungen) ebenso zu erwarten wie zu befürchten ist: einschlägige Regelungen werden, wenn überhaupt, mit gehöriger zeitlicher Verzögerung und in abgeschwächter Form ihren Niederschlag in den kirchlichen Surrogaten der Mitbestimmung finden.
Alles andere wäre ein Wunder?

Dienstag, 8. März 2016

Kardinal Marx ermutigt die Gewerkschaften zu einer Weiterentwicklung der Mitbestimmung

...meldet Domradio.

Kritisch hatte sich gestern Junge Welt im Vorfeld der Verstanstaltung, auf die wir gestern hingewiesen hatten, mit dem Auftritt von Kardinal Marx auf der DBG-Veranstaltung befasst und zwischen den Zeilen die Erwartung formuliert, der DGB möge auch für den kirchlichen Bereich eine bessere Mitbestimmung einfordern.

Heute ist internationaler Frauentag - Aktionstag für die Gleichstellung der Frau

Frauen kämpften für ihre Rechte: für bessere Arbeitsbedingungen, gleichen Lohn für gleiche und
gleichwertige Arbeit und die Gleichstellung der Frau!
Der Kampf der Frauen um ihre Rechte geht heute weiter und wird jährlich am 8. März international besonders gefeiert und bekräftigt!
Immer mehr Frauen sind berufstätig, leider oft zu prekären Bedingungen: zu niedrigsten Löhnen, in unfreiwilliger Teilzeit, befristet oder in Minijobs. Ein Job reicht oft zum Leben nicht mehr aus! Das ist ein Skandal!
Noch ist die weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise nicht ausgestanden. Trotzdem muss gerade auch jetzt die Gleichstellung der Geschlechter in Wirtschaft und Verwaltung, in Politik, Wissenschaft und Gesellschaft auf der Agenda bleiben.

Montag, 7. März 2016

Mitbestimmungsjahr 2016 (Heute Ausstellungseröffnung mit Kardinal Reinhard Marx)

Die Wanderausstellung „Vom Wert der Mitbestimmung“ der Hans-Böckler-Stiftung wird heute in Berlin eröffnet und öffentlich präsentiert. Festredner ist Kardinal Reinhard Marx.

Die Wanderausstellung „Vom Wert der Mitbestimmung“ der Hans- Böckler-Stiftung zeigt anhand von mehr als 20 historischen Stationen, wie die Mitbestimmung zum zentralen demokratischen Gestaltungselement der sozialen Marktwirtschaft wurde. Frei gewählte Betriebsräte ebneten den Weg für den Wiederaufbau der Demokratie. In den Gründerjahren der Bundesrepublik erkämpften die Gewerkschaften die betriebliche Mitbestimmung. In den 1970er Jahren gelang es, gesetzliche Mitbestimmungsrechte weiter auszubauen.
Vor 40 Jahren, am 1. Juli 1976, trat das Mitbestimmungsgesetz in Kraft, das VertreterInnen der Beschäftigten eine paritätische Beteiligung im Aufsichtsrat großer Kapitalgesellschaften garantiert. Die Mitbestimmung hierzulande war entscheidend bei der Bewältigung von Wirtschaftskrisen und Strukturwandel. Neue Herausforderungen an die Mitbestimmung sind in der globalisierten und zunehmend digitalen Wirtschaft im 21. Jahrhundert entstanden, in der Unternehmen versuchen, sich durch Lücken in der nationalen und europäischen Gesetzgebung der Mitbestimmung zu entziehen. Erstmals öffentlich präsentiert wird die Ausstellung am 7. März in Berlin, Festredner ist Kardinal Reinhard Marx, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz. Vom 9. bis 19. März ist die Wanderausstellung im Willy-Brandt-Haus der SPD in Berlin zu sehen (Stresemannstraße 28,dienstags bis sonntags, 12 bis 18 Uhr). www.boeckler.de/6273

Quelle: Einblick 4/2016

Morgen ist übrigens Oswald von Nell-Breunings 126. Geburtstag.
Aus diesem Anlaß wiederholen wir mal wieder seine Mahnung:

Sonntag, 6. März 2016

Medienrückblick...

...diesmal auf die digitalen Medien des DGB, eine Pressemitteilung vom 3. März 2016:
("Wollen Sie heute frühstücken oder gewaschen werden" - der Bericht über die Pflegetätigkeit in Krankenhäuser findet sich im Report ab Seite 37)


DGB-Report zeigt: „Arbeiten ohne Ende“ ist in Bayern an der Tagesordnung

Matthias Jena: „Wir brauchen eine neue Ordnung der Arbeit.“

Der heute veröffentlichte Report des DGB Bayern zeigt: „Arbeiten ohne Ende“ ist in Bayern an der Tagesordnung. Ausdehnung, Flexibilisierung und Verdichtung der Arbeitszeit betreffen branchenübergreifend viele Beschäftigte in Bayern. Das sind die zentralen Ergebnisse des Reports „Arbeiten ohne Ende in Bayern“ des DGB Bayern. Matthias Jena, Vorsitzender des DGB Bayern, fordert daher: „Wir brauchen eine neue Ordnung der Arbeit.“

Samstag, 5. März 2016

Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichten Kreisen ist zu vernehmen, dass die Katholische Kirche und ihre Caritas enttäuscht sei über die Weigerung der Gewerkschaft Ver.di, sich am 3. Weg zu beteiligen und die bereitgestellten Stühle in den Kommissionen zur Ordnung des kirchlichen Arbeitsrechts zu besetzen. Man habe alles dafür getan, bei den Gewerkschaften für die Beteiligung an den Kommissionen zu werben. So würden seit Jahrzehnten die deutschen Bischöfe das System der Tarifverträge loben, das ein Garant für angemessene Löhne der Arbeitnehmer bei öffentlichen und privaten Arbeitgebern sei. Man nehme sich sogar bei den eigenen Arbeitsvertragssystemen die Tarifverträge etwa des öffentlichen Dienstes zum Vorbild und übernehme regelmäßig ganze Passagen und Tabellen. Dass angesichts dieses hohen Wertschätzung von Tarifverträgen, die hierin deutlich werde, die gemütlichen Plätze in den Arbeitsrechtlichen Kommissionen durch die Gewerkschaften verschmäht werden, sei mal wieder typisch.

Vorletztes Gerücht

Freitag, 4. März 2016

Zwischenruf - Entgeltordnung (1)

Als 2004 / 2005 der BAT durch den TVöD und den TV-L abgelöst wurde, sollte auch eine neue Entgeltordnung geschaffen werden. Bis heute liegt diese Entgeltordnung im TVöD nicht vor.
Beschäftigte werden bei einer Eingruppierung nach den alten "BAT-Regularien" einer Lohn- oder Vergütungsgruppe nach dem BAT zugeordnet, und dann nach einer "logischen Sekunde" in die entsprechende Entgeltgruppe des TVöD übergeleitet.

Donnerstag, 3. März 2016

Zukunftsorientierte Pflege: anregendes Papier aus dem Landtag Baden-Württemberg

Heute vor sechs Wochen wurde der "Bericht und Empfehlungen der Enquetekommission „Pflege in Baden-Württemberg zukunftsorientiertund generationengerecht gestalten" veröffentlicht. Das voluminöse Papier (über 1000 Seiten) enthält (in den Worten des Kommissionsvorsitzenden) "mehr als 600 Handlungsempfehlungen, die dazu beitragen sollen, die Pflege in Baden-Württemberg zukunftsfähig zu machen". Die 19-köpfige Enquete-Kommission hat während ihrer rund 21-monatigen Tätigkeit in 16 Sitzungen mit insgesamt 60 Vorträgen von 57 Sachverständigen sowie der Anhörung von 26 Verbänden eine beeindruckende Darstellung verschiedener Problemlagen in der Pflege erarbeitet, die auch über das Bundesland hinaus von großem Interesse sein dürfte. Auch im Landtag von Sachsen hat sich am 20. Januar 2016 eine Enquete-Kommission "Sicherstellung der Versorgung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege älterer Menschen im Freistaat Sachsen" konstituiert.

Mittwoch, 2. März 2016

Danke an Peter Weidenbach

Wir trauern um Peter Weidenbach - er war uns ein treuer Freund und Ratgeber,
ein aufrechter Gewerkschafter der auch unserem Blog verbunden war

Peter, wir denken gerade in dieser Stunde an Dich. Mögest Du dort angelangt sein, wohin Dein Glaube Dich immer geführt hat.
Und begleite uns weiter mit Deiner wohlwollenden Unterstützung - diesmal von einer etwas höheren Ebene als gewohnt.
Die Blog-Redaktion

Infodienst Krankenhäuser 72 - März 2016





...diesmal u. a. mit den Themen:
  • Pflegestellen-Förderprogramm und  Pflegezuschlag
  • Referentenentwurf zur Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen
  • Pflegeberufsgesetz: Aufwertung durch Verschulung?
  • Widerstand gegen PEPP
  • Pflegekammern: ein Überblick

Dienstag, 1. März 2016

Caritas - 2.Weg/3. Weg - der Stand der Dinge in den Tarifrunden 2012-2015 und 2016 - Update 1. März 2016

Tarifrunde TVöD 2016

  • 18. Februar: Forderungsaufstellung Ver.di - TVöD: 6 % Erhöhung, 100 Euro plus für Auszubildende, Abschaffung sachgrundloser Befristungen
    Kurz darauf: 
    Caritas-Mitarbeiterseite kommt nach politischer und wirtschaftlicher Einschätzung zu den gleichen Forderungen wie die Gewerkschaft ver.di für den öffentlichen Dienst


Tarifrunde Sozial und Erziehungsdienst 2015

Abschluß SuE im öffentlichen Dienst: 30.9.2015

  • Erklärungsfrist: 29. Oktober 2015/Zustimmungsquote 57,2 % (bei Ver.di)
  • Geltung ab 1. Juli 2015
  • Laufzeit: Mindestlaufzeit 30. Juli 2020

Caritas Bundeskommission (10. Dezember 2015):

Der Abschluss im TVöD/SuE vom  30.9.2015 wird in wesentlichen Teilen übernommen. Die Erhöhung der Tabellen erfolgt mit einer halbjährigen Verzögerung. (Eine Tarifrunde 2015 gibt es also eigentlich nicht)
(Wenn man den Dienstgebern folgt - durchschnittlich 3,5 % Steigerung! - bedeutet das im Ergebnis eine Schlechterstellung der Caritasmitarbeiter von 21 % einer Monatsvergütung).


Realisierung des Bundesbeschlusses vom 10. Dezember 2015 durch die Umsetzung in den Regionalkommissionen