Infoblog für Verdi-Betriebsgruppen in Caritas-Einrichtungen & Interessierte. In Bayern und anderswo.
Freitag, 30. August 2019
Vorankündigung - EGO für handwerkliche Tätigkeiten in Bayern
Donnerstag, 29. August 2019
"Diese Wirtschaft tötet ..."
Mittwoch, 28. August 2019
Dritte Verhandlungsrunde für neuen Caritas-Ärzte-Tarif abgesagt
Für den 27. August war ursprünglich in Frankfurt a.M. die dritte Verhandlungsrunde für den Ärzte-Tarif der Caritas angesetzt. Dieser Termin wurde abgesagt.
Für die Mitarbeiterseite macht es wenig Sinn, vor dem endgültigen Abschluss der Redaktionsverhandlungen im Öffentlichen Dienst zwischen dem Marburger Bund und der VKA die Arbeitsbedingungen für die 30.000 Caritas-Ärztinnen und Ärzte detaillierte Regelungen zu verhandeln.
Für die ak.mas geht es nicht um einen schnellen Abschluss, sondern um Regelungen, die verlässlich und wirkungsvoll die Arbeitsbelastung und vor allem die Bereitschaftsdienste zu reduzieren helfen.
Im Öffentlichen Dienst hatten sich beide Seiten im Mai auf einen Abschluss geeinigt – die Details, die dort aktuell noch verhandelt werden, will die ak.mas im Interesse der Caritas-Mitarbeiter noch abwarten.
Ohne Ergebnis endeten zuvor auch die Verhandlungen zur Ärzte-Tarifrunde zwischen Dienstnehmer- und Dienstgeberseite im Vorfeld der Sitzung der Bundeskommission vom 4. Juli.
"Ohne Ergebnis endeten die Verhandlungen zur Tarifrunde Ärzte zwischen Dienstnehmer- und Dienstgeberseite im Vorfeld der Sitzung der Bundeskommission. Insbesondere bei der Begrenzung und den Voraussetzungen zur Anordnung von Bereitschaftsdiensten, aber auch bei der verlässlichen Planung von Erholungszeiten und der Erfassung der Arbeitszeit ist man noch weit von einer Einigung entfernt.
Die Mitarbeiterseite beharrt weiter auf der 1:1-Übernahme des zwischen Marburger Bund und der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) ausgehandelten Tarifkompromisses.
Damit geht die Tarifrunde für die 30.000 Caritas-Ärztinnen und Ärzte weiter! Die Zeit bis zum 10. Oktober -dann findet die nächste Sitzung der Bundeskommission mit einer möglichen Beschlussfassung statt- soll für weitere Verhandlungen genutzt werden."
Dienstag, 27. August 2019
Ver.di Bayern: Umsetzungsprobleme bei der Pflegeberufe-Reform - ver.di befürchtet Rückgang der Auszubildendenzahlen
2017 wurde das neue Pflegeberufe-Gesetz beschlossen, das ab 2020 die Pflegeausbildung grundlegend neu regelt. Die drei bisherigen Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege werden zu einem künftig einheitlichen Ausbildungsberuf zusammengeführt werden. Das letzte Drittel der Ausbildung kann unter bestimmten Voraussetzungen auf die Pflege von Kindern oder auf die Pflege von alten Menschen fokussiert werden. Das Pflegeberufe-Gesetz beansprucht, die Attraktivität des Pflegeberufs zu steigern und somit einen Beitrag für eine ausreichende Anzahl gut qualifizierter Pflegekräfte zu leisten. Hierzu wurden und werden von zahlreichen Einrichtungen der schulischen und praktischen Ausbildung erhebliche Anstrengungen unternommen. Um die hierzu erforderlichen Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten zu fördern und zu unterstützen, hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Anfang des Jahres ein „Bündnis für generalistische Pflegeausbildung in Bayern“ auf den Weg gebracht.
Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung wurde am 2. Oktober 2018 erlassen. Erstmals in der Geschichte der Pflegeausbildung werden zur nachhaltigeren Umsetzung der Reformansprüche bundeseinheitliche Rahmenpläne erstellt. Diese wurden vom Bundesgesundheitsministerium am 1. August auf ihrer Homepage veröffentlicht. Die bayerische Umsetzung der vorgeschlagenen Rahmenpläne durch die bayerische Lehrplankommission wird zum Jahreswechsel erwartet – und liegt den für die praktische Umsetzung verantwortlichen Schulen und praktischen Ausbildungsträger folglich sehr spät vor. Auch mit Blick für die Qualität der Ausbildung und der Sicherstellung eines reibungsfreien Ausbildungsverlaufs erscheint es zwar nachvollziehbar, dass zum Teil auch größere Einrichtungen ihren Ausbildungskurs April ausfallen lassen. „Angesichts des dramatischen Personalbedarfs in der Pflege kann sich unsere Gesellschaft aber einen auch nur vorläufigen Rückgang an Auszubildenden nicht leisten“, erklärte Hinke: „Wir hoffe, dass der für das erste Halbjahr 2020 absehbare Rückgang an Ausbildungskursen von der Politik, den Arbeitgebern und Pflegeschulen mit erhöhten Anstrengungen im zweiten Halbjahr kompensiert werden wird.“
[Quelle: Pressemitteilung ver.di Bayern 23.8.2019]
Montag, 26. August 2019
Regionalkommission Nord: Sitzung 21.8.2019
Die Mitarbeiterseite der RK informiert hier:
Am kommenden Donnerstag tagt die RK Mitte.
Sonntag, 25. August 2019
Irfan Mohammad...
Der Grund: eine Familienfehde, die bislang mindestens drei Tote gefordert hat. Mittlerweile spricht der 22-jährige Pakistani fließend Deutsch, absolviert gerade erfolgreich eine Krankenpflegehelfer-Ausbildung am Uniklinikum Marburg mit Übernahmegarantie und finanziert sich vollständig aus eigenen Mitteln.
Dennoch steht er auf der Abschiebeliste.
Mark Müller, Vorsitzender der JAV am Marburger Uniklinikum, und ver.di-Sekretär Fabian Dzewas-Rehm wollen das verhindern. Sie haben ein breites Unterstützungsbündnis initiiert. Es sammelt unter anderem in einer Online-Petition Unterschriften. Sie kann noch bis Ende des Monats unterschrieben werden.
https://www.openpetition.de/petition/online/sos-fuer-irfan-stoppt-abschiebung-nach-pakistan
Mittwoch, 21. August 2019
ver.di-Fachtagung für betriebliche Interessenvertretungen in der Altenpflege am 24./25. Oktober 2019 in Göttingen
Die Veranstaltung findet vom 24. bis 25. Oktober 2019 in Göttingen statt.
Im Zentrum der Veranstaltung steht die Stärkung der Handlungskompetenz von Interessenvertretungen in der Altenpflege.
In einem einem breiten Programm werden zahlreiche praxisrelevante Themen behandelt:
- Dienstplangestaltung
- Umgang mit Ausfällen und Arbeitszeitmodellen
- Digitalisierung
- Arbeitnehmerhaftung und Gefährdungsanzeige
- Nachwuchsgewinnung für die Arbeit als IV
- Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
Doch auch die (branchen)politischen Themen kommen nicht zu kurz. Wir freuen uns, dass wir auf unserer Tagung Sylvia Bühler (Mitglied im ver.di-Bundesvorstand und Leiterin des Fachbereichs Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen) wird über branchenpolitische Themen, u.a. über das aktuelle politische Geschehen im Bereich der Altenpflege (wie z.B. die Konzertierte Aktion Pflege oder einen flächendeckenden Tarifvertrag zu Mindestbedingungen in der Altenpflege) berichten und die Vorhaben aus gewerkschaftlicher Sicht einordnen.
Flyer zur Veranstaltung
Anmeldeformular
Ver.di-Seite zur Veranstaltung
Mittwoch, 14. August 2019
Buchbesprechung: Benjamin Weller - Kirche und Streikrecht
Aus der Produktbeschreibung
Im "Dritten Weg" erfolgt die Gestaltung der Arbeitsbedingungen kirchlicher und diakonischer Mitarbeiter mithilfe Arbeitsrechtlicher Kommissionen, die paritätisch mit Dienstnehmern und Dienstgebern besetzt sind. Aus verfassungsrechtlicher Sicht bewegt sich dieser "Dritte Weg" im Spannungsfeld zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der verfassten Kirchen und der Koalitionsfreiheit. Während die Zuordnung beider Gewährleistungen nach tradiertem Verständnis vom Grundsatz der praktischen Konkordanz beherrscht wird, greift Benjamin Weller auf das kirchengemäße Untermaßverbot zurück. Er zeigt, dass sich die Koalitionsfreiheit bereits auf Tatbestandsebene den Besonderheiten des kirchlichen Dienstes öffnen kann. Den Kern der Untersuchung bilden die nach wie vor umstrittenen Voraussetzungen, die das Grundgesetz sowie internationale Regelungen wie das Unionsrecht und die EMRK für einen kirchlichen Streikausschluss und die kirchengesetzliche Ausgestaltung des "Dritten Weges" bestimmen. Um diesen zu bewerten, ist es unerlässlich, sämtliche Arbeitsrechtsregelungsordnungen aus dem evangelischen und katholischen Bereich im Wege einer vergleichenden Gegenüberstellung darzustellen und zu systematisieren.
Montag, 12. August 2019
KiTas: "Milliarden, die die Kitas nicht unbedingt besser machen" - Süddeutsche Zeitung zur Verwendung der Mittel aus dem "Gute-KiTA-Gesetz"
Gebühren senken statt in die Qualität zu investieren
Anfang des Jahres ist das Gesetz in Kraft getreten, das Familienministerin Franziska Giffey (SPD) schlau "Gute-Kita-Gesetz" getauft hat. Bis 2022 überweist der Bund den Ländern insgesamt 5,5 Milliarden Euro. Macht das die Kitas besser?
...
Tatsächlich geht der Trend woanders hin: ... anstatt die 5,5 Milliarden Euro größtenteils in Gehälter, Personalentwicklung und die Ausstattung zu stecken, wozu Experten dringend raten, senken viele Landesregierungen lieber die Kitagebühren, auch für Gutverdiener. Eine Logik, die Gewerkschafterin Alsago kritisiert: "Dem System durch die Gebührenfreiheit für alle sogar noch Geld zu entziehen, halten wir angesichts des Mangels für absurd."
...
Aufwendungs- und Kostenersatz für Behördliches Führungszeugnis im Bereich des ABD (katholische Kirche Bayern)
Fordert der Arbeitgeber in einem laufenden Arbeitsverhältnis die Vorlage von Zeugnissen, kommt eine Erstattung nach den Grundsätzen des zivilrechtlichen Auftragsrechts in Betracht. Danach kann derjenige, der im Interesse und auf Wunsch eines anderen Aufwendungen macht, Ersatz dieser Aufwendungen verlangen (§ 670 BGB). Das BAG hat im Hinblick auf eine mögliche Erstattungspflicht des Arbeitgebers folgende Grundsätze entwickelt (u. a. BAG, Urteil vom 14.10.2003, 9 AZR 657/02):
• Aufwendungen des Arbeitnehmers, die zur selbstverständlichen Einsatzpflicht des Arbeitnehmers im Rahmen seiner Arbeitsleistung gehören, werden bereits durch seine Vergütung abgegolten.
• Aufwendungen im Interesse und auf Wunsch des Arbeitgebers, die über die normale Einstandspflicht des Arbeitnehmers hinausgehen, kann dieser analog § 670 BGB ersetzt verlangen. Der Arbeitgeber muss sie allerdings nur dann voll tragen, wenn sein Interesse so weit überwiegt, dass das Interesse des Arbeitnehmers vernachlässigt werden kann.
Beginn oder Ende einer Dienstreise ist in der Regel der Dienstort – der Wohnort nur im Ausnahmefall, wenn und soweit die Dienstreise dort begonnen oder beendet wird.