Montag, 31. August 2020

Betreuungsschlüssel in Kitas

auch während der bayerischen Ferien werden wir unsere Sommerpause ab und an für aktuelle Meldungen unterbrechen. Eine dieser Unterbrechungen schulden wir einem Kommentar der ZEIT ONLINE:
Vier Kinder gleichzeitig wickeln, wie soll das gehen?
Unbetreute Kinder und überforderte Erzieher: Das ist Realität in deutschen Kitas. Dass die Familienministerin den Personalmangel infrage stellt, grenzt an Ignoranz.
Ein Kommentar von Caroline Rosales 27. August 2020, 15:05 Uhr
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Freitag, 28. August 2020

BÜNDNIS FÜR GUTE PFLEGE FORDERT GERECHTE, SOLIDARISCHE UND NACHHALTIGE REFORM DER PFLEGEVERSICHERUNG

Das Bündnis für Gute Pflege, ein Zusammenschluss von 23 Verbänden und Organisationen mit insgesamt rund 13,6 Millionen Mitgliedern, fordert eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung zur Finanzierung der Pflege. Die Corona-Pandemie zeigt deutlich, wie wichtig eine gute pflegerische Versorgung ist. Die vergangenen Monate haben die Defizite der Pflegeversicherung mit ihrem Teilleistungsprinzip noch einmal verdeutlicht. Der Anteil, den die Pflegebedürftigen im Pflegeheim selbst zahlen müssen, liegt inzwischen bei durchschnittlich 2.015 Euro pro Monat. Davon 786 Euro für Pflege, 455 Euro für Investitionskosten und der Rest für Unterkunft und Verpflegung. Selbst mit einer auskömmlichen Rente ist dies nicht mehr zu bewältigen. So bezieht mittlerweile jede*r dritte Heimbewohner*in Sozialhilfe. Pflegebedürftigkeit ist zum realen Armutsrisiko geworden.

Eine qualitativ hochwertige und am Bedarf orientierte Pflege setzt eine deutlich bessere Personalausstattung in der stationären und ambulanten Altenpflege voraus sowie eine angemessene tarifliche Bezahlung der Pflegekräfte. Nur so können die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessert und dringend benötigte Pflegefachkräfte gewonnen werden. Die damit verbundenen Kostensteigerungen dürfen jedoch nicht einseitig zu Lasten der Betroffenen gehen. Hier besteht dringender Reformbedarf, denn Pflege geht alle an.

Deshalb fordert das Bündnis für Gute Pflege einen Systemwechsel in der Pflegeversicherung hin zu einer gerechten, solidarischen und nachhaltigen Pflegeversicherung, die alle pflegebedingten Kosten abdeckt. Das Bündnis hat dazu einen Forderungskatalog zur Reform der Finanzierung der Pflegeversicherung aufgestellt, der kurzfristig umzusetzende Maßnahmen und mittelfristige Re-formvorschläge umfasst:

- die Steuerfinanzierung „versicherungsfremder“ Leistungen

- die Übernahme der medizinischen Behandlungspflege in stationären Einrichtungen durch die Krankenkassen

- die Auflösung des Pflegevorsorgefonds

- die Übernahme der Investitionskosten durch die Länder

- die Dynamisierung der Leistungen

- die Begrenzung der Eigenanteile

- ein Systemwechsel in der Pflegeversicherung hin zu einer solidarischen und paritätischen Finanzierung von Pflege

Quelle: http://www.buendnis-fuer-gute-pflege.de/

Das Forderungspapier gibt es hier: Forderungspapier vom 25.8.2020

Dienstag, 25. August 2020

Öffentlicher Dienst für Bund und Kommunen: ver.di fordert Einkommenserhöhung von 4,8 Prozent bzw. Mindestbetrag von 150 Euro – Ost-West-Angleichung der Arbeitszeit

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert für die rund 2,3 Millionen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen unter anderem eine Anhebung der Einkommen um 4,8 Prozent bzw. einen Mindestbetrag von 150 Euro monatlich bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Die Ausbildungsvergütungen und Praktikantenentgelte sollen um 100 Euro monatlich angehoben werden. Gefordert wird die Ost-West-Angleichung der Arbeitszeit. Darüber hinaus soll das Thema der Entlastung der Beschäftigten in den Tarifverhandlungen behandelt werden. Die besonderen Themen des Gesundheitswesens und der Pflege sollen an einem eigenen Verhandlungstisch eingebracht werden. Das hat die Bundestarifkommission der Gewerkschaft am Dienstag (25. August 2020) in Berlin beschlossen. Das Ergebnis soll später zeit- und wirkungsgleich auf Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger übertragen werden.

„Die Corona-Pandemie zeigt: Der öffentliche Dienst und seine Beschäftigten halten das Land zusammen. Das muss auch im Tarifergebnis deutlich werden. Klatschen allein hilft niemandem – schon gar nicht den Beschäftigten und der Konjunktur“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. Vor diesem Hintergrund sei die Forderung der öffentlichen Arbeitgeber nach einer Nullrunde absolut unakzeptabel. „Wir als ver.di fürchten keinen tarifpolitischen Konflikt“, stellte Werneke klar.

„Der Tarifrunde im öffentlichen Dienst kommt in diesem Jahr eine entscheidende Rolle bei der Stabilisierung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zu“, betonte Werneke. „Wir haben einen robusten Binnenmarkt und die Chance auf dauerhafte wirtschaftliche Erholung. Das wird sich nur dann realisieren lassen, wenn die Binnennachfrage dauerhaft belebt wird. Diese Chance müssen wir nutzen“, sagte der ver.di-Vorsitzende.

ver.di führt die Tarifverhandlungen gemeinsam mit der GdP, der GEW, der IG BAU und dem dbb beamtenbund und tarifunion.

Termine der bereits vereinbarten Verhandlungsrunden sind:

1. Runde: 1. September 2020 (Potsdam)

2. Runde: 19./20. September 2020 (Potsdam)

3. Runde: 22./23. Oktober 2020 (Potsdam)


[Quelle: Ver.di-Pressemitteilung 25.8.2020]

Freitag, 21. August 2020

ver.di begrüßt Urteil des LAG Berlin-Brandenburg: Bulgarischer Betreuerin wird Nachzahlung des gesetzlichen Mindestlohns zugesprochen - Modell der sogenannten 24-Stunden-Pflege basiert auf Gesetzesbruch

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 17.8.2020, das einer bulgarischen Betreuerin die Nachzahlung des gesetzlichen Mindestlohns zugesprochen hat. Sie lebte im Haushalt einer 96-Jährigen und sollte dort rund um die Uhr für Körperpflege, Hilfe beim Essen und Ankleiden sowie soziale Aufgaben zur Verfügung stehen. Bezahlt wurde sie laut Arbeitsvertrag allerdings nur für 30 Stunden pro Woche und erhielt knapp 1.000 Euro netto. Vermittelt wurde die Beschäftigte von einer deutschen Agentur, angestellt war sie bei einer bulgarischen Firma, die nun zur Nachzahlung von über 30.000 Euro allein für das Jahr 2015 verurteilt wurde. Die Revision ist zugelassen, weshalb der Fall vor dem Bundesarbeitsgericht landen könnte.

„Das Urteil ist ein wichtiger Erfolg für die Kollegin und für ver.di und den DGB, die sie in diesem Prozess unterstützt haben“, bilanzierte Sylvia Bühler, die im ver.di-Bundesvorstand für das Gesundheits- und Sozialwesen zuständig ist. „Es bestätigt, dass die hiesigen Arbeitsschutzgesetze auch für ausländische Betreuungskräfte gelten, die zu Hunderttausenden in den Haushalten pflegebedürftiger Menschen tätig sind.“ Über die Zahl dieser sogenannten Live-in-Kräfte gibt es keine genauen Daten, Schätzungen reichen bis zu einer halben Million.

„Das System ist so ausgelegt, dass die Versorgung pflegebedürftiger Menschen in Deutschland in weiten Teilen auf der illegalen Ausbeutung ausländischer Arbeitskräfte basiert. Das ist ein Skandal“, kritisierte Bühler. Das gehe nicht nur zulasten der betroffenen Beschäftigten, sondern auch der Menschen, die auf eine qualitativ hochwertige Versorgung angewiesen seien. Die allermeisten dieser Kolleginnen und Kollegen seien keine gelernten Pflegekräfte, dennoch müssten sie Pflegetätigkeiten ausführen.

„Das Modell der sogenannten 24-Stunden-Pflege basiert auf systematischem Gesetzesbruch – das ist schon lange bekannt und nun auch gerichtlich bestätigt“, erklärte Bühler. Wenn Beschäftigte rund um die Uhr zur Verfügung stehen müssten, sei das auch mit dem Arbeitszeitgesetz und anderen Vorschriften nicht vereinbar. „Pflegebedürftige und ihre Familien brauchen Alternativen zu dieser illegalen Praxis. Die ambulanten Pflege- und Betreuungsangebote müssen massiv ausgebaut werden.“ Die Gewerkschafterin plädierte dafür, die Pflegeversicherung zu einer „Solidarischen Pflegegarantie“ weiterzuentwickeln, bei der alle pflegebedingten Kosten übernommen werden und die von allen Bürgerinnen und Bürgern solidarisch finanziert wird. „Das Urteil ist für die politischen Entscheidungsträger ein Weckruf. Sie dürfen nicht länger wegschauen, sondern müssen die Versorgung pflegebedürftiger Menschen endlich auf eine solide und gesetzeskonforme Grundlage stellen.“

[Quelle: Pressemitteilung ver.di 17.8.2020]

 




siehe auch unser Blogbeitrag vom Montag, 27. Juli 2020
Gerichtsverfahren zu Arbeitszeit : Rund um die Uhr im Dienst

Donnerstag, 20. August 2020

ver.di begrüßt geplanten Corona-Bonus für Beschäftigte in Krankenhäusern

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn jetzt auch für Beschäftigte der Krankenhäuser einen Corona-Bonus in Aussicht gestellt hat. „Krankenhausbeschäftigte sind von der Corona-Pandemie besonders betroffen“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. „Sie haben großartig mitgezogen und sich auf einen Ansturm an COVID-19-Patienten eingestellt, der bisher Gott sei Dank in Deutschland verhindert werden konnte.“ Der Bonus solle eine Anerkennung sein, ein Dankeschön für hohen Einsatzwillen - nicht weniger, aber auch nicht mehr. Eine solche Einmalzahlung ersetze weder eine dauerhaft bessere Bezahlung noch die vielen fehlenden Personalstellen in den Kliniken, betonte Bühler.

ver.di appelliert an die Deutsche Krankenhausgesellschaft und den GKV-Spitzenverband, die zeitnah einen konkreten Vorschlag für die Bonuszahlung vorlegen sollen, neben den Pflegekräften auch die anderen, während der Pandemie besonders geforderten Berufe im Blick zu haben. „Krankenversorgung ist Teamarbeit unterschiedlicher Professionen und Tätigkeiten. Deshalb solle der Bonus allen Krankenhausbeschäftigten zugutekommen, die dazu beitragen, in der Pandemie eine gute Versorgung aufrecht zu erhalten“, erklärte Bühler.

ver.di hat für alle systemrelevanten Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen einen Bonus gefordert. In der Altenpflege geht die Bonuszahlung, die schließlich gesetzlich geregelt wurde, auf eine Tarifinitiative von ver.di und dem Arbeitgeberverband BVAP zurück. Im Bereich der Krankenhäuser werden bisher nur vereinzelt solche Corona-Prämien gezahlt. Auch die während der Pandemie extrem geforderte Behindertenhilfe wurde bisher nicht berücksichtigt.

„Die Beschäftigten im Gesundheitswesen setzen sich mit aller Kraft dafür ein, das Wohlergehen und das Leben der Menschen zu schützen. Sie haben kein Verständnis dafür, wenn Einzelne sich weigern, die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie einzuhalten und andere auf diese Weise gefährden“, sagte Bühler. „Es ist weiterhin Solidarität gefragt – untereinander und gegenüber denjenigen, die im Kampf gegen die Pandemie in vorderster Linie stehen. Gut, dass es für sie nun eine längst überfällige Anerkennung geben soll.“


[Quelle: ver.di-Pressemitteilung 14.8.2020]

Mittwoch, 19. August 2020

Sonntagsöffnungen ver.di und KAB Bamberg schreiben Rechtsgeschichte

Wenn die Zusammenarbeit nur überall so gut funktionieren würde
....

>
> Liebe Kolleginnen und Kollegen,
>
> ver.di und KAB Bamberg haben Rechtsgeschichte geschrieben. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in der Frage, ob rechtswidrige Verordnungen von Kommunen zu Sonntagsöffnungen auch nach Fristablauf beklagt werden können, zugunsten von ver.di und KAB entschieden.
>
> Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit seinem grundlegenden Urteil vom 6.08.2020 das Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth aus dem Jahr 2018 bestätigt und ver.di sowie der KAB ein Klagerecht gegen Sonntagsverordnungen auch nach Ablauf der einjährigen Klagefrist eingeräumt.
>
> Besonderer Dank gilt neben Dr. Friedrich Kühn der als Rechtsanwalt die Klage für uns geführt hat auch unseren ver.di Sekretär Paul Lehmann der gemeinsam mit Ralf Korschinsky von der KAB Bamberg die Klage initiiert und vorbereitet hat.
>
> Revision ist nicht zugelassen, ob die Stadt Hallstadt nun mit einer Nichtzulassungsbeschwerde dagegen vorgeht ist offen.
>
> Herzliche Grüße
> Hubert Thiermeyer
> ver.di Bayern
> Fachbereich Handel
> Schwanthalerstr. 64
> 80336 München
>
>

Montag, 17. August 2020

Haben Pfarrhaushälterinnen eine Zukunft?

Unter dieser Überschrift befasste sich das DOMRADIO (Köln) mit dem zunehmenden "Fachkraftmangel" in einem so kirchenspezifischen Beruf:
"Man muss schon flexibel sein, wenn man den Beruf ergreift"

Sie arbeiten für die katholische Kirche und werden immer seltener. Gemeint sind nicht die Pfarrer – aber der Beruf ist an sie gekoppelt: Auch Pfarrhaushälterinnen gibt es nach aktuellen Schätzungen immer weniger. Wie hat der Beruf sich gewandelt?
Wir wollen jetzt nicht in der ausgleichenden Logik (weniger Pfarrer verlangt weniger Pfarrhaushälterinnen) auf die Spalte neben dem Bericht hinweisen, wonach nach einer
Umfrage der "Augsburger Allgemeinen" (Freitag) die Zahl der katholischen Priesterweihen in Deutschland auch 2020 niedrig (bleibt). Demnach gibt es insgesamt 57 Weihen in den 27 Bistümern bundesweit, wobei neue Ordenspriester nicht mitgezählt wurden. Das ist der zweitniedrigste Wert in der Geschichte nach nur 55 Weihen im Vorjahr.
Wir fragen uns aber, ob für beide Erscheinungen nicht auch vergleichbare Ursachen dingfest gemacht werden können. Inwieweit ist denn die Kirche noch "etwas besonderes"? Sind kirchliche Einrichtungen und Pfarrer nicht inzwischen ganz normale Arbeitgeber wie jeder weltliche Arbeitgeber auch?

Sonntag, 16. August 2020

Sonntagsnotizen: das Wichtigste ist ... die Kirchensteuer (?)

hat die WELT letzten Sonntag hinterfragt:
Kirche in der Krise
Kann ein Kirchensteuer-Rabatt den Mitgliederschwund stoppen?
Stand: 15:25 Uhr

In kaum einem Alter ist die Wahrscheinlichkeit eines Kirchenaustritts so hoch wie zwischen 20 und 35 Jahren. EKD-Ratschef Bedford-Strohm bringt deshalb einen Steuerrabatt für junge Menschen ins Spiel. Aber geht es bei der Mitgliederkrise ums Geld – oder um etwas anderes?

Tatsächlich sind die Zahlen dramatisch: Insgesamt 542.000 Menschen traten 2019 aus beiden Kirchen aus – so viele wie noch nie.

Dass sich hieran durch Änderungen bei der Kirchensteuer in nennenswertem Umfang etwas ändern ließe, ist eher unwahrscheinlich. Der Aufschlag auf den jeweiligen Einkommensteuerbetrag eines Kirchenmitglieds (acht Prozent in Bayern und Baden-Württemberg, ansonsten neun Prozent) geistert zwar als angebliches Motiv durch viele Debatten über Kirchenaustritte, ist in der Realität aber nicht sonderlich relevant.
So begründeten Ausgetretene bei einer sehr gründlichen Befragung durch die EKD im Jahr 2014 ihren Abschied von der Kirche erst an sechster Stelle mit der Kirchensteuer. Wichtigere Gründe waren etwa religiöse Gleichgültigkeit der Menschen, die einfach nichts mit Gott anfangen können, sowie der Eindruck, die Kirchen seien nicht vertrauenswürdig. ...
was das Vertrauen betrifft, hat schon die Würzburger Synode (Beschluss Kirche und Arbeiterschaft) festgestellt:
1. EIN FORTWIRKENDER SKANDAL

Diese beklagenswerte Tatsache findet ihren beredten Ausdruck in dem weltbekannt gewordenen Wort Pius’ XL zu Cardijn, worin der Papst es als den großen Skandal des 19. Jahrhunderts beklagt, daß die Kirche die Arbeiterschaft verloren habe.
(S. 313 (321) ff)

Die Kirche(n) sollte(n) sich überlegen, ob das eigene Verhalten - etwa die Weigerung, entgegen der eigenen Soziallehre mit Gewerkschaften zu kooperieren - wirklich zur "Vertrauenswürdigkeit" beiträgt.
Die kirchliche Soziallehre bleibt eine "verkopfte Theoriediskussion", solange die Kirche nicht selbst zur glaubwürdigen Umsetzung beiträgt sondern sich herausnimmt, "Staat im Staat" zu sein. Aber dazu schrieben wir uns ja im Blog schon seit Jahren die Finger wund …

Samstag, 15. August 2020

5 Jahre Neufassung der Grundordnung und Kündigung einer Erzieherin

Die am 27. April 2015  durch die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands  neu gefaßte Grundordnung sollte "fünf Jahre nach dem Inkrafttreten dieser Ordnung unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der zentralen Stelle" (Artikel 5, Abs. 5 GO) die Neufassung der Loyalitätsobliegenheiten in Artikel 5 GO hinsichtlich ihrer Zweckmäßigkeit und Wirksamkeit und Zweckmäßigkeit einer Überprüfung unterzogen werden. 

Einzelheiten dieser Überprüfung sind nicht bekannt. 

 Eine Klärung der unter Beschäftigten der Kirchen und ihrer Wohlfahrtsverbände verbreiteten Frage, ob ein Konfessionswechsel zur Kündigung führen kann, ist jetzt in Freiburg erfolgt. 

Im Erzbistum Freiburg wurde eine Erzieherin zum 30.9.2020 gekündigt, nachdem sie aus der Katholischen Kirche ausgetreten ist, um in die Altkatholische Kirche einzutreten. 


Freitag, 14. August 2020

Damit wird Intensivpflege zuhause unmöglich gemacht

mit dieser Überschrift meldete sich am Dienstag die Berliner Zeitung zu Wort und führte weiter aus:
Die Politik hatte versprochen, das umstrittene Intensivpflegegesetz solle Patienten nicht in Heime zwingen. Doch nun taucht ein Papier auf, das den Fall IPReG anders darstellt.

Berlin Monatelang haben Patienten, Pfleger und Angehörige gegen das sogenannte IPReG protestiert, Anfang Juli wurde es trotzdem verabschiedet: Das umstrittene Intensivpflege- und Rehabilitationsgesetz von Jens Spahn (CDU) sorgt einen Monat nach seiner Fertigstellung weiter für Aufregung. Fraglich war schon von Beginn an, ob das Gesetz dazu geeignet ist, Intensivpflegepatienten gegen ihren Willen aus der häuslichen Versorgung heraus und in Heime zu zwingen. Spahn hat diesen Vorwurf stets zurückgewiesen.
Doch nun ist ein Papier aufgetaucht, das eine neue Sprache spricht. Darin ist von Anforderungen für Ärzte zu lesen, die künftig alle sechs Monate die Verordnungen zur häuslichen Intensivpflege erneuern sollen. Diese Ärzte müssten nach dem Papier eine Reihe von Anforderungen aufweisen, die kaum zu leisten sind.
Quelle und mehr: Berliner Zeitung vom 11.08.2020 "klick"

Donnerstag, 13. August 2020

Altenpflege - warum die meisten Träger zu wenig bezahlen ...

Auch Caritas-Arbeitsrecht@Lambertus-Verlag "zwitschert". Als Verlag, der den kirchlichen Arbeitgebern nahe steht, natürlich vor allem Dinge, die kirchliche Arbeitgeber gerne lesen. Am Dienstag hat Caritas-Arbeitsrecht retweetet
Caritas Deutschland
@Caritas_web
Gehalt in der Altenpflege - Altenpfleger verdienen oft besser als gedacht.
via @pflegen_online
Das macht neugierig. Und beim Lesen des verlinkten Artikels von pflegen-online.de findet sich dann auch Aussage wie:
Pflegehelferin verdient mehr als eine Friseurin (Anm. 1) 

Eine PDL verdient so viel wie eine Grundschullehrerin (Anm. 2)

Manche Träger rücken mit konkreten Angaben zu Gehältern nicht raus
… Der AWO-Bundesverband (Anm. 3) und die Azurit-Hansa-Gruppe antworteten schlichtweg nicht trotz mehrmaliger Nachfrage,

Diakonie, Caritas & Co. zahlen überdurchschnittlich (Anm. 4)
Diakonie, Caritas, Johanniter-Unfallhilfe e.V., Agaplesion gAG und Evangelische Heimstiftung GmbH (Stuttgart) hatten hingegen kein Problem damit, ihre Gehaltsstrukturen offen zu legen. Wohl auch deshalb, weil sie ihre Mitarbeiter überdurchschnittlich gut bezahlen inklusive diverser Zuschläge für Schicht-, Nacht- und Sonntagsarbeit sowie Kinderzulagen, was insgesamt noch einmal mindestens 5 bis 10 Prozent des Bruttomonatslohns ausmacht. …

Hilfskräfte bei der Caritas besonders gut gestellt (Anm. 5)

Nach zehn Jahren schneidet die Hilfskraft bei der Caritas mit einem Grundgehalt von gut 3.000 Euro wiederum deutlich besser ab als ihre Kolleginnen bei der Diakonie (2.760 Euro), bei den Johannitern (2.660 Euro) und Agaplesion (2.433 Euro): Berufserfahrung wird also hier besonders honoriert.
So kann man sich die Situation in der Altenpflege auch schönreden. Denn bei näherem Hinsehen erweist sich die grandiose Aussage als Luftnummer.

Schwere methodische Mängel:
Das fängt damit an, dass die Redaktion von pflegen-online offenbar einfach die jeweiligen Arbeitgeber abgefragt hat (siehe Text zur AWO und Azurit-Hansa-Gruppe). Und die einzelnen Arbeitgeber haben natürlich Interesse, das eigene Gehaltsgefüge möglichst positiv darzustellen und die Vorteile zu betonen.
Das Ergebnis dieser arbeitgeberseitigen Auskünfte dann zusammen zu fassen und weiter zu verbreiten, zeugt nicht unbedingt von methodisch sorgfältiger journalistischer Arbeit.
Dazu fehlt ein wichtiger Referenztarif. Wenn es denn wirklich um Vergütungsvergleiche geht, dann sollte man folgendes Berücksichtigen:
Die Altenpflege ist mit mehr als 13.600 stationären Einrichtungen und noch mal so vielen ambulanten Diensten regelrecht zerklüftet. In der Branche konkurrieren öffentliche, kirchliche und gemeinnützige Arbeitgeber, kleine private Firmen, börsennotierte Konzerne und solche, hinter denen Hedgefonds stehen, miteinander. Die einen arbeiten gewinnorientiert, die anderen orientieren sich am Gemeinwohl, wieder andere sollen die öffentliche Daseinsvorsorge sicherstellen. Nach Tarifvertrag zahlen in der Regel nur die kommunalen und freigemeinnützigen Arbeitgeber. Die Tarifverträge *) der freigemeinnützigen liegen aber unter dem Niveau des öffentlichen Dienstes, der bei den kommunalen Trägern gilt. Für die Kirchen gelten wegen ihres Selbstbestimmungsrechtes eigene kirchliche Tarifverträge **). Viele private Unternehmen zahlen nur den Mindestlohn oder die Beschäftigten müssen frei verhandeln.
Quelle: ZEIT-ONLINE vom 16. Oktober 2018

*) Gemeint sind nicht Tarifverträge sondern Vergütungen der freigemeinnützigen Träger, denn
**) Kirchliche Regelungen sind keine Tarifverträge sondern Allgemeine Geschäftsbedingungen. Und das hat auch nichts mit einem "Selbstbestimmungsrecht der Kirchen" zu tun, das sich so weder in der Verfassung noch in den Konkordatsvereinbarungen findet, sondern lediglich mit der "negativen Koalitionsfreiheit", die jedermann, also auch den Kirchen, zugestanden ist. 

Aber dann ins Detail:

Mittwoch, 12. August 2020

Tarifrunde öffentlicher Dienst - Forderungsdiskussion und mehr; jetzt informieren und beteiligen

Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen,

wenn sich jemand melden möchte, sich noch einml denVideo-Clip der Tarifkonferenzen anschauen möchte oder sich an der Forderungsfindung beteiligen möchte, dann findet ihr hier die links:
Tarifbotschafter: https://unverzichtbar.verdi.de/tarifbotschafterin

Video: https://wir-sind-es-wert.verdi.de/clip-webkonferenzen

Anmeldung zum Messenger-Dienst Telegram: www.unverzichtbar.verdi.de

Jugend: https://www.tarifrebellion.de/

Und nochmal ganz wichigt:
Tarifbotschafter: https://unverzichtbar.verdi.de/tarifbotschafterin
Tarifbotschafter sind das "Bindeglied" zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Kolleginnen und Kollegen in den Tarifverhandlungen. Denn ver.di ist demokratisch. Ver.di verhandelt für die Mitglieder und nicht über deren Köpfe hinweg.
Das "Beteiligen" gilt im Übrigen auch für die kirchlichen Einrichtungen. Denn das Ergebnis der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst ist z.B. die "Messlatte" für die Caritas - und "Beteiligung" ist erst recht dort gefragt, wo eine Vergütungsautomatik wie bei der verfassten Kirche besteht.
Wir, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst, sind keine "Trittbrettfahrer" und wollen das auch nicht sein.

Dienstag, 11. August 2020

Fw: ver.di NEWS - Ausgabe 10/2020

am 27. Juli haben wir über die "häusliche Pflege" von 24-Stunden Pflegekräften geschrieben und auf ein Gerichtsverfahren in Berlin hingewiesen. Inzwischen ist das - mit weiteren interessanten Berichten - auch bei ver.di news thematisiert:
 
 
 
Ausgabe 10/2020
 
Liebe Kolleg*innen,

mindestens 12 Euro pro Stunde sollte der Lohn in Deutschland betragen. Dazu will auch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, SPD, beitragen. Er hat angekündigt, im Herbst Vorschläge zur Weiterentwicklung des Mindestlohns und der Stärkung der Tarifbindung vorlegen zu wollen. Die Gewerkschaften begrüßten diese Ankündigung. Die Mindestlohnkommission, in der auch die Gewerkschaften vertreten sind, hatte Ende Juni ihre Vorschläge vorgelegt. Ihr Kompromiss sieht vor, dass die Lohnuntergrenze in den kommenden beiden Jahren schrittweise steigt und ab 1. Juli 2022 bei 10,45 Euro pro Stunde liegt. Das ist auch das Schwerpunktthema der aktuellen Ausgabe der ver.di news, die unter news.verdi.de heruntergeladen werden kann. 

Eine erkenntnisreiche Lektüre wünscht euch

euer „ver.di news“-Team 

und bleibt solidarisch und vor allen Dingen gesund

Weitere Themen dieser Ausgabe:

ERNSTHAFTER VERSUCH
Mit der Grundrente die Lebensleistung von Geringverdienenden würdigen

MEHR ALS EIN TARIFSTREIT
Allianz von ver.di und Fridays for Future Ende Juli in Berlin vorgestellt

SCHUTZ VOR DEM ABSTURZ
Die Beschäftigten von Galeria Karstadt Kaufhof und Karstadt Sports wehren sich gegen Schließungen

2:0 FÜR DEN BETRIEBSRAT
Behinderung der Betriebsratsarbeit bei der Friseurkette Klier

GRUNDSÄTZLICHE BEDENKEN
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg stellt das Modell der 24-Stunden-Pflege in Frage. In einem laufenden Verfahren einer bulgarischen Beschäftigten will es einen Vergleichsvorschlag ausarbeiten


PERSÖNLICHE KONKTATE
Nach und nach haben die ver.di-Bildungszentren den Seminarbetrieb den Sommer über wieder aufgenommen. Anfang September sollen noch Brannenburg und Undeloh folgen

PARFORCERITT DURCH POLITIKFELDER
ver.di-Chefökonom Dierk Hirschel schreibt in seinem Buch „Das Gift der Ungleichheit" über deren Folgen

Übrigens ist die ver.di news jetzt bei Instagram zu finden unter instagram.com/ver.di_news/

     
 

Sonntag, 9. August 2020

Sonntagsnotizen: Neue Angriffe auf den arbeitsfreien Sonntag

Das Bündnis verkaufsoffene Sonntage von ver.di und Kirche im Ruhrgebiet ist zerbröckelt – die Kirchen scheinen die Seiten gewechselt zu haben
berichtet Gewerkschaftsforum.de und führt darin u.a. aus:
Die NRW- Landesregierung möchte dem von der wirtschaftlichen Krise und Ausgangssperre der Konsumenten gebeutelten Handel mit verkaufsoffenen Sonntagen in 2020 die Umsatzeinbrüche zumindest etwas ausgleichen.
Hier steht die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di mittlerweile einsam auf verlorenem Posten, weil vor allem die Kirchen als Verbündete die bundesweite Sonntagsallianz verlassen und keine Einwände bei dem erneuten Vorstoß der NRW-Landesregierung mehr haben.

Freitag, 7. August 2020

Bundesverfassungsgericht: Leiharbeit darf Streik nicht unterlaufen

Die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit heute veröffentlichtem Beschluss eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich unmittelbar gegen § 11 Abs. 5 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes richtete. Die Vorschrift enthält das bußgeldbewehrte Verbot, Leiharbeitskräfte auf bestreikten Arbeitsplätzen einzusetzen, wenn der Entleiherbetrieb unmittelbar durch einen Arbeitskampf betroffen ist, also den Einsatz als Streikbrecher. Die Kammer entschied, nachdem sie dazu Stellungnahmen eingeholt hatte, dass die Regelung die Beschwerdeführerin nicht in ihren Grundrechten verletzt.
Quelle: Pressemitteilung Nr. 68/2020 vom 6. August 2020 zum Beschluss vom 19. Juni 2020 1 BvR 842/17

Ergänzende Berichte:
Deutscher Gewerkschaftsbund: Leiharbeiter dürfen nicht als Streikbrecher eingesetzt werden *klick*
Tagesschau: Es dürfen weiterhin keine Leiharbeiter als "Streikbrecher" eingesetzt werden. (klick)

Donnerstag, 6. August 2020

KZVK - Geldanlage umstritten

Kirchliche Versorgungskasse KZVK verteidigt Anlagestrategie
Wird in Private Equity investiert?
Obwohl die Anlage in Private Equity in der katholischen Kirche untersagt sei, etwa im Erzbistum Köln und im Bistum Hildesheim, baue die Versorgungskasse KZVK ihre Investitionen in Private Equity aus, berichtet die FAZ. Was bedeutet das für die Betriebsrenten?
berichtet das Domradio Köln und führt weiter aus:

Mittwoch, 5. August 2020

Breaking News: Verfassungsbeschwerden gegen Streikmaßnahmen auf dem Betriebsgelände der Arbeitgeberinnen erfolglos

Die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit heute veröffentlichtem Beschluss zwei Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen Entscheidungen der Arbeitsgerichte über die Zulässigkeit von Streikmaßnahmen auf dem Betriebsparkplatz direkt vor dem Haupteingang zum Betrieb richteten.
Die Kammer entschied, dass die nicht tarifgebundenen Beschwerdeführerinnen durch Streikmaßnahmen auf dem betriebseigenen Parkplatz vor dem Eingang zum Betrieb nicht in ihren Grundrechten auf Eigentum und unternehmerische Handlungsfreiheit verletzt werden, da die Gewerkschaft auf die Möglichkeit angewiesen sei, Beschäftigte ansprechen zu können, um ihre Rechte aus Art. 9 Abs. 3 GG auszuüben. Diese Abwägung der betroffenen Grundrechte verkennt die grundgesetzlichen Wertungen nicht. Daher sind die fachgerichtlichen Entscheidungen hier verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
Quelle: Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht Nr. 67/2020 vom 5. August 2020 zum Beschluss vom 09. Juli 2020 1 BvR 719/19, 1 BvR 720/19
Ergänzend berichtet die FAZ:
Seit Jahren versucht Verdi, bei Amazon einen Tarifvertrag durchzusetzen. Bei Streikaktionen werden Mitarbeiter auch direkt vor dem Haupteingang abgepasst - eine Verletzung des Hausrechts? Jetzt sorgt das Bundesverfassungsgericht für Klarheit.


Da die kirchlichen Einrichtungen ebenfalls (im Sinne des Tarifvertragsgesetzes) nicht tarifgebunden sind, und beim "Dritten Weg" kein zulässiges Arbeitskampfverbot besteht (ebenso Bundesverfassungsgericht), wäre diese Entscheidung auch für kirchliche Einrichtungen von Bedeutung - wenn denn einmal die Gewerkschaften dort zu einem Streik aufrufen würden.

Vom Umgang mit Pflegepersonal in Belgien und Deutschland

Vom Umgang mit Pflegepersonal in Belgien und Deutschland / Die kirchliche “Dienstgemeinschaft” – oder der lange Schatten des nationalsozialistischen Arbeitsrechts in Deutschland
Unter dieser Überschrift vergleicht derr Europa-Abgeordnete und evangelische Pfarrer Jürgen Klute den Umgang mit der "systemrelevanten Pflege" in Belgien und Deutschland. Er kommt abschließend zu folgendem Resümee:
... Durch Symbolpolitik lassen sich die Missstände im Gesundheits- und Sozialsektor nicht verändern. Dazu bedarf es einer gesellschaftlichen Machtverschiebung, die es ohne Gewerkschaften nicht geben wird. Es reicht nicht, dass die Kirchen über gesellschaftliche Verantwortung nachdenken, sie müssen sie auch wahrnehmen dort, wo sie als dominante Akteuere in der Gesellschaft aktiv sind.
In den Verhandlungen in der ersten Hälfte der 1950 Jahre zur Durchsetzung des arbeitsrechtlichen Sonderweges der Kirchen betonte der damalige Präsident der EKD Kirchenkanzlei Heinz Brunotte gegenüber der Adenauer-Regierung: „Das die Kirche hierbei allen berechtigten sozialen Anforderungen gegenüber den bei ihr Beschäftigten in vollem Umfange nachkommt, ist selbstverständlich.“ (Heinz Brunotte als Präsident der EKD Kirchenkanzlei in einem Brief an den damaligen Bundesarbeitsminister vom 12. 06. 1950). Und wenig später bekundete Rechtsanwalt Eichholz, der die Innere Mission im Rahmen der Verhandlungen zum Bundespersonalvertretungsgesetz vertrat: „Gerade aus dem Geist der Dienstgemeinschaft heraus sind wir nicht bestrebt, weniger als die anderen zu tun.“ (Kurzprotokoll der 15. Sitzung des Unterausschusses Personalvertretung vom 20. September 1954 in Bonn, Deutscher Bundestag.)
Die beiden Kirchenvertreter haben der Adenauer-Regierung zugesagt, auf keinen Fall hinter den Arbeitsbedingungen in der freien Wirtschaft zurückzubleiben. Wenn diese Zusage noch immer gilt, dann reicht es unter den heutigen Bedingungen im Gesundheits- und Sozialsektors nicht mehr aus, dass die Kirchen auf ihren gewerkschaftsfeindlichen arbeitsrechtlichen Sonderweg verzichten, sondern sie müssen zudem eine vollständig paritätische Unternehmensmitbestimmung einführen, weil es sich hier um eine gesellschaftliche Aufgabe handelt, wie in dem oben erwähnten Interview mit Bernd Hontschick in der Frankfurter Rundschau dargelegt wird, und sie müssen sich dafür einsetzen, dass der Gesundheits- und Sozialsektor nicht weiterhin einer marktwirtschaftlichen Logik unterworfen wird, sondern wieder der Logik der öffentliche Daseinsvorsorge folgt.
Das ergibt sich aus den Erfahrungen der Corona-Krise.
Quellen:
1) Gewerkschaftsforum.de
https://gewerkschaftsforum.de/vom-umgang-mit-pflegepersonal-in-belgien-und-deutschland-die-kirchliche-dienstgemeinschaft-oder-der-lange-schatten-des-nationalsozialistischen-arbeitsrechts-in-deutschland/#more-8793

2) Europa-Blog
https://europa.blog/vom-umgang-mit-pflegepersonal-in-belgien-und-deutschland/

Montag, 3. August 2020

Ansprüche aus Zusatzversorgung für frühere Teilzeitbeschäftigte .... überprüfen

Da hatten wir eine kleine Diskussion in der Redaktion:
Keine Ansprüche ...
… weil die Versicherungspflicht erst bei Beschäftigungsumfängen ab 80% Vollzeit gegriffen hat. So war das halt.
war die erste Meinung.
Das BAG hat diese Regelung für unwirksam gehalten und einen Anspruch an den jeweiligen Arbeitgeber bekräftigt (BAG Urt. v. 16. März 1993, 3 AZR 389/02 - AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Teilzeit im Anschluß an das Urteil vom 28. Juli 1992, 3 AZR 173/92 - AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG).
Begründet wurde das damit, das die Zusatzversorgung - anders als die Leistungen aus der gesetzlichen RV - ein vom Arbeitnehmer im laufenden Arbeitsverhältnis erdientes und nur wegen der Zweckbestimmung als Versorgung nicht frei verfügbares Entgelt für die erbrachten Leistungen darstellt.
war die Gegenmeinung.

Wir meinen: derzeit erreichen viele MitarbeiterInnen das Rentenalter. Da wird es Zeit, die Ansprüche zu überprüfen und sich - ggf. mit anwaltlicher bzw. gewerkschaftlicher Beratung - zu versichern, dass alle Ansprüche erfüllt werden.