Freitag, 31. Dezember 2021

Zum Jahresende: "Schöne Aussichten" für ein erfolgreiches und gesegnetes Neues Jahr?

Nach einer Prognose des Deutschen Städtetages fehlen Deutschland Hunderttausende Erzieher und Pfleger - berichtet jedenfalls der SPIEGEL:
In deutschen Kliniken, Heimen und Kitas droht in den kommenden Jahren ein massiver Fachkräftemangel, warnt der Deutsche Städtetag. Es fehlten 230.000 Erzieher und 300.000 Pflegerinnen. Die Lösung sei klar.

»Wir rechnen mit 230.000 fehlenden Erzieherinnen und Erziehern in den Kitas sowie 300.000 fehlenden Pflegekräften in den kommenden Jahren«
Nun kann man den kommunalen Spitzenverband nicht unbedingt als "gewerkschaftsnah" bezeichnen, auch wenn der Städtetag die Warnungen der ErzieherInnen- und Pflegegewerkschaft ver.di aufnimmt - die schon seit Jahren auf den zunehmenden Fachkraftmangel hinweist.

Die Folgerung, die der Städtetag nun aber propagiert, bringt allenfalls einen Notverband für eine offene Wunde:
»Deshalb ist es richtig, dass die neue Bundesregierung Arbeitskräften die Zuwanderung nach Deutschland erleichtern will. Im neuen Jahr muss der Bund sehr zügig konkrete Schritte dafür gehen.«
Dazu gehöre, in anderen EU-Staaten und in Drittstaaten »gezielt und schnell« Fachkräfte für soziale Berufe anzuwerben sowie die Ausbildung junger Menschen vor Ort konkret zu unterstützen.
Was die kirchlichen und kommunalen Arbeitgeber seit Jahren verweigern - die Aufwertung der entsprechenden Berufe - soll jetzt also zu Lasten anderer Länder geflickt werden.
Das wäre - wenn es denn durchführbar ist (innerhalb der EU gilt ohnehin die Freiheit, sich den Arbeitgeber selbst aussuchen zu dürfen) - allenfalls ein Notverband. Wichtiger wäre es, die strukturellen Mängel, die zum Fachkraftmangel geführt haben, endlich zu beseitigen. Da sind vor allem die Arbeitsbedingungen zu bedenken, deren Verbesserung seit Jahren von ver.di angemahnt wird.

Die kommenden Tarifrunden bieten dem Deutschen Städtetag wie auch den kirchlichen Arbeitgebern die Möglichkeit, die egiene Bereitschaft zu konstruktiven Lösungen zu belegen.

Na dann - auf ein erfolgreiches und gesegnetes Neues Jahr.

Freitag, 24. Dezember 2021

Jetzt endgültig: Frohe Weihnachten

so scheint am 23. Dezember - der fast "längsten Nacht des Jahres" - die Sonne in unsere Stube; wenn das nicht an eine hoffnungsvoll stimmende Leucht- oder Lichterscheinung erinnert, eine Sonnenkrone oder ein Strahlenkranz über dem Kopf oder dem Körper ganz besonderer Menschen und Engeldarstellungen ...

Donnerstag, 23. Dezember 2021

Ein letztes Posting vor Weihnachten: seid's g'sund !

Es gibt bekennende Atheisten, die eine tiefe Menschenliebe ausstrahlen und die unglaublich uneigennützig handeln, bis hin zum Einsatz ihres Lebens. Das sind in Warhheit Christen. Dagegen gibt es bekennende Christen, die permanent vom lieben Gott reden, aber immer nur zusehen, dass sie ihre Schäfchen ins Trockene bekommen
Manfred Lütz, Psychiater, Theologe und Autor - zitiert im STERN vom 16.12.2021, S. 30

Wir wünschen allen unseren Lesern, die guten Willens sind (Matthäus 7,21; auch Matthäus 7,22; Matthäus 25,11; Lukas 6,46) ein besinnliches und frohes Weihnachtsfest und ein glückliches und erfolgreiches Neues Jahr, auch wenn formale Loyalitätsanforderungen der Grundordnung nicht eingehalten werden können. Damit der "Barmherzige Samariter" auch in der Kirche eine Chance hat.

Dienstag, 21. Dezember 2021

TdL: Tarifeinigung ist von der Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst (BTK) angenommen - Tarifrunde Sozial- und Erziehungsdienst steht unmittelbar bevor, Forderungen beschlossen

Hier ist der link zum Newsletter Nr. 8 zur Tarif- und Besoldungsrunde der Länder:
Tarifinfo Nr. 8 – Annahme der Tarifeinigung mit den Ländern


und https://gemeinden-bayern.verdi.de/fachgruppen/sozial-kinder-und-jugendhilfe/++co++4b759bea-6164-11ec-a7df-001a4a160111">zum Flugblatt:
Tarifrunde Länder beendet – Tarifrunde Sozial- und Erziehungsdienst am Neustart – ver.di (verdi.de)

Dazu noch: Tarifrunde Sozial- und Erziehungsdienst steht unmittelbar bevor.
Das Ergebnis dieser Tarifrunde wird mittelbar oder unmittelbar auch für die MitarbeiterInnen in den katholischen Kindertagesstätten von entscheidender Bedeutung sein.
Mitmachen, aktiv werden!
In der Tarif- und Besoldungsrunde der Länder haben 2.000 Tarifbotschafter:innen über den direkten Draht zu ihren Kolleg:innen in den Betrieben und Dienststellen informiert, standen für Gespräche bereit und haben Kolleg:innen für Aktionen und Streiks fit gemacht. Sie haben auf diese Weise einen wesentlichen Beitrag geleistet, den Angriff der TdL auf die Eingruppierungsregeln abzuwehren. Auch für die Tarifrunde SuE brauchen wir in möglichst jedem Betrieb Kolleg:innen, die Verantwortung für ihre künftigen Arbeitsbedingungen übernehmen und Botschafter:innen zwischen ihrem Betrieb und ver.di sind.
Weitere Informationen
unter: mehr-braucht-mehr.verdi.de

Montag, 20. Dezember 2021

Bischof Meier: Wer bei der Kirche arbeitet, dem muss man es anmerken

zitiert katholisch.de
Augsburgs Bischof Bertram Meier hat Kirchen-Mitarbeitende dazu aufgerufen, sich als "lebendige Visitenkarten" zu verstehen. "Wer bei der Kirche beschäftigt ist, dem muss man es anmerken. Bei der Kirche arbeiten heißt nicht nur, sie als 'Brötchengeberin' zu sehen, sondern auch in ihr und mit ihr zu leben",
Wie jetzt?
Muss ich als kirchliche/r Mitarbeiter/in täglich mit einem entrückten Seeligkeitslächeln durch die Welt flanieren und allen Mitmenschen ein durchgeistigtes "Hosianah" zulispeln?
Darf ich als kirchliche/r Mitarbeiter keine emotionalen Regungen mehr zeigen - sind das neue Loyalitätspflichten?
Ja, ich bin katholisch - auch aus einer langen Familiengeschichte deren Ziele ich mir zu eigen gemacht habe - und manchmal bin ich so wütend auf meine katholische Kirche, dass ich dieser meiner Kirche am liebsten den ganzen Betel vor die Füße werfen würde. Diese meine Kirche macht es mir und vielen anderen unendlich schwer, mit ihr zu leben. Muss man mir das auch anmerken?
Wie war das mit dem "Heiligen Zorn" (Johannes 2:13 ff; vgl. auch Mt 21,12–17; Mk 11,15–19; Lk 19,45+46) - und passt das nicht gerade auch auf die Adventszeit und nicht nur auf den dritten Fastensonntag?

Nun, der Bischof meint weiter:
"Wie oft legen wir die alten Schallplatten auf, ohne auf die 'Zeichen der Zeit' zu achten. Was vor 30 oder 40 Jahren gut war, ist 2021 wahrscheinlich überholt", mahnte der Bischof. Zukunftsfähige Pastoral sei mehr als neue Strukturen für dünnere Personaldecken zu organisieren: "Wir müssen sie mit Inhalt füllen!"

Dass eine nicht unerhebliche Zahl von Menschen sich zu freikirchlich anmutenden Gemeinschaften hingezogen fühle, müsse der katholischen Kirche zu denken geben. "Sollte es daran liegen, dass sie bei uns nicht das finden, was sie eigentlich suchen: geistliche Nahrung, 'Sprit' fürs Leben?" Die Kirche dürfe kein "seelenloser Apparat" sein, betonte der Bischof, sie müsse "als Werkzeug lebendiger Seelsorge" dienen. "Für mich steht die Seelsorge ganz oben. Sie hat absolute Vorfahrt." (tmg/KNA)
- da hat er ja nicht unrecht: der Kirche gelingt es nicht, sich auf die Lebenswirklichkeit in der Gesellschaft einzustellen, die "frohe Botschaft" zeitgerecht zu verkünden. Sie agiert stattdessen mit Hoheitsakten, Druck, Strafe und Verweigerung, und verlangt letztlich dass sich die Gesellschaft der alten Schallplatte anpasst.
Die Beharrung auf "katholische MAV-Vorsitzende" (wir berichteten), die in manchen bayerischen Diözesen ihr Unwesen treibt und weder eine deutsche katholische Anforderung (siehe die anderen Bistümer) noch eine Regel aus Rom ist, sondern lediglich eine völlig überzogene theologische Überhöhung (vgl. Nell Breuning und Hengsbach) einer durch den Staat in vielen Gesetzen erzwungenen Tätigkeit) ist ein typisches Zeichen der "Weltfremdheit" dieser Amtskirche - repräsentiert auch durch Bischof Meier.
Aber am gleichen Tag bringt "katholisch.de" auch einen aufschlußreichen weiteren Bericht:
Klerikalismus ist in der Kirche nicht die Regel, aber auch nicht die Ausnahme, schreibt Julia Knop. Mitarbeiter spüren zu lassen, "dass er ein Bischof ist und ich nur ein Mensch", ist noch an der Tagesordnung.
meint Erich Sczepanski

Pflegekräfte müssen streiken – statt auf das Einlösen von Versprechen zu warten

kommentiert das sicher nicht gewerkschaftsnahe HANDELSBLATT und führt aus:
Beschäftigte in der Pflege dürfen sich nicht abspeisen lassen. Der Streik der Krankenhausbewegung in Berlin ist wegweisend für die Branche....

Samstag, 18. Dezember 2021

Samstagsnotizen: Medienrundschau zum kirchlichen Arbeitsrecht

Wir hatten bereits am 2. Dezember darauf hingewiesen:
Zentral-KODA: sachgrundlose Befristung wird eingeschränkt

Inzwischen wird diese mehr als sensationelle Nachricht - wann macht die Kirche schon etwas, das über die gesetzlichen Mindestanforderungen und die Tarifabschlüsse der Gewerkschaft hinausgeht (?) - sogar von den kirchlichen Medien kolportiert.
Das Domradio (Köln) meldet:
18.12.2021

Kirchengericht schränkt Befristung von Arbeitsverträgen ein
"Sehr gute Lösung für die Mitarbeitenden"
Der Kirchliche Arbeitsgerichtshof in Bonn hat die Möglichkeit der "sachgrundlosen" Befristung von Arbeitsverträgen eingeschränkt. Das Urteil muss nun noch von den jeweiligen Ortsbischöfen in Kraft gesetzt werden.
und "katholisch.de" bringt am gleichen Tag:
Arbeitsgerichtshof entscheidet für Verbesserung der Arbeitsbedingungen
Kirchliches Arbeitsrecht: Sachgrundlose Befristung stark eingeschränkt
Passen sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnisse zur katholischen Soziallehre? Dienstnehmervertreter bezweifeln das. Schon lange fordern sie die Abschaffung – nun konnten sie zumindest eine starke Einschränkung der Praxis erwirken.


Wer diesen Blog liest, ist also klar im Vorteil der Erkenntnis.

Dennoch können wir uns zwei Bemerkungen nicht verkneifen:
1.
es ist bezeichnend, dass sogar positive kirchenspezifische Regelungen nur auf dem Gerichtsweg und nach jahrelanger Auseinandersetzung ertrotzt werden können.
2.
welche positiven Schlagzeilen würde es wohl machen, wenn sich auch die deutsche Kirche endlich entsprechend der Vorgabe des weltweiten Kirchenrechts (c. 1286 CIC) und der eigenen Soziallehre (Mater et magistra) zur (tarif-)vertraglichen Kooperation mit der Gewerkschaft bereit finden würde. Das würde wochen- und monatelang jede andere Berichterstattung über die Kirchen überstrahlen.

Freitag, 17. Dezember 2021

Infos insbesondere für die bayerische Landesfachgruppe Sozial- Kinder- und Jugendhilfe (LFG SKJ) + digitale Veranstaltung 20.12.2021, 18:30 Uhr für Tarifbotschafter*innen

Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen,

über die Beteiligung an der Forderungs-Umfrage könnt ihr euch weiterhin unter Umfrage – ver.di (verdi.de) informieren.

Für die Tarifrunde Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) hat Berlin eine Mailingliste eingerichtet, über die Berlin Tarifbotschafter*innen informieren und zu Veranstaltungen, vor allem den Videokonferenzen im Anschluss an die Verhandlungstermine einladen kann. Seit Mitte September können sich Kolleg*innen über die Kampagnenseite unter "Werde Tarifbotschafter*in – ver.di (verdi.de)" als Tarifbotschafter*in registrieren. Manche schon gemeldete Tarifbotschafter*innen wurden über die Mailingliste angeschrieben und begrüßt.

Über die Ergebnisse der Umfrage hat die Verhandlungskommission am vergangenen Donnerstag und Freitag intensiv diskutiert und die Beschlussfassung in der Bundestarifkommission ö.D. (BTK ö.D.) vorbereitet. Die BTK ö.D. kommt am Freitag, dem 17. Dezember zusammen. Über den Beschluss und die Hintergründe wollen euch unsere Verhandlungsspitze, die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle und der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke informieren und mit euch das weitere Vorgehen besprechen.

Ver.di lädt dazu die Tarifbotschafter*innen zur Videokonferenz am Montag, 20. Dezember 2021 von 18:30 bis 19:30 Uhr herzlich ein.

Über die Mailingliste werden die Tarifbotschafter*innen auf dem Laufenden gehalten, werden wichtige Informationen zur Tarifrunde SuE gesendet und rechtzeitig auch die Zugangsdaten zur Videokonferenz zugeschickt. Deshalb am besten eintragen!

Viele Informationen rund um die Tarifrunde SuE sind auf der Website Berlins unter "Sozial- und Erziehungsberufe – ver.di (verdi.de)" zu finden. Die Seite wird laufend ergänzt und aktualisiert. Neu ist ein kurzes Video „Darum geht’s und darum brauchen wir euch!“.

Dann noch ein Hinweis, wenn ihr neben der Meldung des Statistischen Landesamts regionalisierte Daten finden wollt:
https://smex-ctp.trendmicro.com:443/wis/clicktime/v1/query?url=www.statistik.bayern.de%2fpresse%2fmitteilungen%2f2021%2fpm340&umid=61db10fa-ddc9-4943-b94d-f74aeca0203f&auth=2dd8041ec45ad5eb7109e42231112bb930ab0f82-0e25500c86b628b2287802066f88a4c2ecb69143
, z.B. mit folgender Aussage:
Ende 2020 gab es in Bayern 3 598 Einrichtungen für Kinder und Jugendliche (ohne Kindertageseinrichtungen und ohne Behörden bzw. Geschäftsstellen der Jugendhilfe). Von diesen leisteten nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik 1 048 Einrichtungen Hilfe zur Erziehung bzw. Hilfe für junge Volljährige sowie für die Inobhutnahme. Speziell für junge Menschen mit Behinderung standen darüber hinaus 214 Einrichtungen zur Verfügung, außerdem 337 Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche sowie 1 672 Einrichtungen der Jugendarbeit, wie z.B. betreute Zeltplätze oder Jugendherbergen.
....

Donnerstag, 16. Dezember 2021

Einladung zur digitalen Branchenkonferenz für die Ganztags- und Kita-Betreuung am 11.01.2022 und für die Behindertenhilfe am 17. Januar 2022 von 17.00-19.00 Uhr

nachdem die Ergebnisse der Befragung in der Behindertenhilfe vorliegen (wir berichteten) geht ver.di nun den nächsten Schritt:
Die ver.di-Mitglieder in der Behindertenhilfe, den Teilhabe- und Inklusionsdiensten sind zur Branchenkonferenz für die Behindertenhilfe in Vorbereitung auf die nächste Tarifrunde in 2022 herzlich eingeladen. Diese Tarifrunde betrifft die Arbeitnehmer*innen im Sozial- und Erziehungsdienst bei den Kommunen und in Betrieben, die den TVöD anwenden.

Du erinnerst Dich? Im Frühjahr 2020 hat die Pandemie die Verhandlungen zwischen ver.di und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ausgebremst. In den letzten Monaten haben wir eifrig diskutiert, wie die bereits beschlossenen Forderungen weiterzuentwickeln sind und eine Umfrage durchgeführt. Am 17. Dezember beschließt nun die ver.di Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst die aktualisierten Forderungen. Auf der Konferenz wollen wir Dich informieren, was neu ist.

Wie geht’s weiter? Im Sommer haben wir gehofft, die Pandemie überstanden zu haben. Seit Herbst ist die Situation in vielen Betrieben der Behindertenhilfe wieder brisant, die Belastung ist hoch und gemeinsame Treffen und Aktionen sind nur unter erschwerten Bedingungen durchführbar. Auf der Konferenz wollen wir Dir den aktuellen Zeitplan für die Tarifrunde vorstellen.

Gemeinsam aktiv! Wir wollen uns sichtbar machen und unseren Forderungen mit Aktionen Nachdruck verleihen. Dafür planen wir Aktionstage und entwickeln Aktionsideen. Auf der Konferenz stellen wir Dir den aktuellen Stand vor und werden gemeinsam weitere Ideen sammeln. Denn wir brauchen eine große Durchsetzungskraft und da sind Eure Ideen gefragt.

Melde Dich für die Branchenkonferenz am Montag, 17. Januar 2022, bitte direkt hier bis spätestens 12. Januar 2022 an. Für die Videokonferenz nutzen wir den Anbieter WebEx, die Zugangsdaten erhältst Du 2-3 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Zu Beginn der Konferenz wird es eine technische Unterstützung geben. Solltet du keine Möglichkeit haben, per Videoschaltung teilzunehmen, kannst du dich auch telefonisch einwählen.
! Wichtiger Hinweis !

Auf dem Formular besteht auch die Möglichkeit, sich zur digitalen Branchenkonferenz Ganztags und Kita am 11.01.2022 anzumelden. Wir gehen davon aus, dass sich auch die ver.di Mitglieder aus den kirchlichen Einrichtungen, die den TVöD kommunal arbeitsvertraglich durch direkte oder indirekte Inbezugnahme vereinbart haben, dort anmelden können.
Eine direkte Bezugnahme findet sich in alten Arbeitsverträgen durch den Verweis auf den BAT, der bekanntlich durch den TVöD abgelöst wurde. Auch die unmittelbare Vereinbarung des TVöD VKA ist arbeitsvertraglich möglich, da es sich bei den kirchlichen Regelungen nur um "Allgemeine Geschäftsbedingungen" handelt (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung i.V. mit §305 b BGB).
Eine indirekte Bezugnahme ist etwa im Bereich des Arbeitsvertragsrecht der Bayerischen Erzdiözesen (ABD) durch die "Vergütungsautomatik" (§§ 12 ff, 20 a ABD) gegeben. Die arbeitsvertragliche Vereinbarung des ABD schließt die Übernahme der Entgeltabschlüsse im TVöD mit ein. Eine Änderung zu Lasten der Arbeitnehmer wäre nach unserer Ansicht rechtswidrig. Ein Änderungsvorbehalt zu Lasten der Arbeitnehmer ist wohl unzulässig (§ 308 Nr. 4 BGB - "Wegfall der Geschäftsgrundlage").
Das bedeutet, dass sich auch kirchliche MitarbeiterInnen an der Forderungsdiskussion beteiligen können. Darüber hinaus ist eine Unterstützung zur Durchsetzung dieser Forderungen - dort wo es notwendig wäre - erwünscht und zulässig.
Ein guter und starker Abschluss im TVöD kommunal wirkt sich unmittelbar auf die MitarbeiterInnen im Bereich des ABD aus. Ein solcher Abschluss ist dann auch die Grundlage für die "Übernahmeverhandlungen" in der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas (AVR Caritas).

Mittwoch, 15. Dezember 2021

Koalitionsvertrag zum kirchlichen Arbeitsrecht - Bewertung durch ver.di liegt vor

am 24. November 2021 hat die Koalition aus SPD, Grüne und FDP ihren Koalitionsvertrag veröffentlicht. Das 177 Seiten starke Papier enthält erstmals in einem Koalitionsvertrag einer Bundesregierung auch ein Vorhaben, das sich auf die kirchliche Nebenrechtsordnung im Arbeitsrecht bezieht. Doch wie hoch dürfen die Erwartungen an die vorliegende Vereinbarung im Koalitionsvertrag sein? ver.di hat die Vereinbarung bewertet und vergleicht sie mit den Absichtserklärungen der Regierungsparteien in ihren Wahlprogrammen.

Hier geht’s zum Artikel: https://gesundheit-soziales.verdi.de/mein-arbeitsplatz/kirchliche-betriebe/++co++5c47abea-599c-11ec-a14b-001a4a160111

Dienstag, 14. Dezember 2021

Nun schon mindestens 56 Jahre: Keine kirchliche Rechtsetzungsbefugnis für Personen, die der Kirche nicht angehören

Das BVerfG hat schon am 14.12.1965 ausgeführt,
aus der Pflicht des Staates zur religiösen und konfessionellen Neutralität folge das Verbot, einer Religionsgemeinschaft Hoheitsbefugnisse gegenüber Personen zu verleihen, die ihr nicht angehören.
Quelle: BVerfG, (BVerfGE 19,206) Im gleichen Sinne: BVerfG, U. v. 14.12.1965, BVerfGE 19,226 (237); U. v. 14.12.1965, BVerfGE 19, 242 (247); U. v. 14.12.1965, BVerfGE 19, 268 (273 f.).

Dabei ist diese Entscheidung nicht überraschend! Im Gegenteil: bereits in den Konkordatsverträgen - so etwa im Artikel 1 des Reichskonkordats - ist eine kirchliche Regelungsbefugnis auf die Angehörigen der jeweiligen Kirche beschränkt. Kirchliche Normen können daher für Personen, die der Kirche nicht angehören, nicht rechtswirksam vorgeschrieben werden.
Das gilt etwa für die Anwendung kirchlicher Datenschutzregelungen - oder kirchlicher Loyalitätspflichten nach der Grundordnung.

Ergebnisse der Befragung von Beschäftigten in der Behindertenhilfe

Liebe Kolleg*innen,

in diesem Jahr fand bundesweit eine Befragung von Beschäftigten in der Behindertenhilfe statt. Mehr als 8.000 Kolleginnen und Kollegen haben die Chance genutzt, Auskunft über ihre Arbeitsbedingungen zu geben. Rund ein Drittel der Kolleg*innen, die sich beteiligten, stammten aus kirchlichen Einrichtungen. Vielen Dank an dieser Stelle für eure Unterstützung und ggf. auch eure eigene Beteiligung!

Die Ergebnisse der Befragung zeigen auf, was sich in der Behindertenhilfe ändern muss. Es fehlt an Kolleginnen und Kollegen. Beschäftigte gehen, insbesondere auch in der Pandemie, an ihre Grenzen, um Klient*innen dennoch gut zu versorgen und ihre Kolleg*innen nicht allein zu lassen. Einen Überblick über die Ergebnisse der Befragung findet ihr unter https://gesundheit-soziales.verdi.de/mein-arbeitsplatz/behindertenhilfe/++co++1bfbc194-4c35-11ec-a2a7-001a4a160100

Auf der Homepage findet ihr auch ein Faktenblatt als PDF zum Download. Die gezeigten Ergebnisse stellen eine knappe Vorabauswertung der Gesamtergebnisse dar. Die Gesamtstudie wird in 2022 veröffentlicht werden.

Montag, 13. Dezember 2021

DGB kritisiert Ampel-Pläne zu Minijobs

Null soziale Sicherheit bei Minijobs
DGB kritisiert Ampel-Pläne

Minijobs sollen nicht als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht oder zur Teilzeitfalle besonders für Frauen werden. Im Koalitionsvertrag der Ampel wird eindeutig erklärt, dass dies verhindert werden soll. Gleichzeitig will die Ampel ...
Quelle und mehr: DGB-Link

Sonntag, 12. Dezember 2021

Der EU-Mindestlohn kommt ...

titelt die FAZ und schreibt:
Der Vorstoß der Europäischen Kommission für die Einführung „fairer Mindestlöhne“ hat eine weitere Hürde genommen. Nach dem Europäischen Parlament hat sich am Montag auch der Ministerrat, das Gremium der Mitgliedstaaten, hinter den Vorschlag gestellt. Die EU legt damit einheitliche Kriterien fest, nach denen die Mitgliedstaaten ihren Mindestlohn festlegen sollen. Dazu gehört die allgemeine Lohnentwicklung, die Entwicklung der Produktivität, aber auch die Kaufkraft der Mindestlöhne mit Blick auf die Lebenshaltungskosten.
Quelle: FAZ

Wer erinnert sich noch an die "SINN-"losen Panikmeldungen eines neoliberalen Wirtschaftsideologen, der vor einigen Jahren im Kontext mit der Mindestlohndebatte den Verlust von tausenden von Arbeitsplätzen und massenhafte Insolvenzen "menetekelt" hatte? Nichts davon ist eingetreten. Ganz im Gegenteil: die Wirtschaft wurde durch gestiegene Nachfragen gestärkt - und gleichzeitig wurden die Sozialkassen entlastet.

Nach Jahren der Debatte hat die neue Koalition in Berlin schon einen Mindestlohn von 12 Euro verabredet. Das wird jetzt auch für die Caritas spannend. Denn gerade die untersten Tabellenlöhne der AVR Caritas (P 4, P 5) kratzen an der neuen Mindestlohngrenze herum.

Und es wird noch einmal spannend:
Die sicher nicht gewerkschaftsnahe FAZ schreibt auch:
Größere Auswirkungen – auch für Deutschland – dürfte ... am Ende der zweite Aspekte des neuen Gesetzes haben: die Vorgaben, dass für mindestens 70 Prozent der Beschäftigten in den Staaten Tarifverträge gelten sollen. Die Kommission hatte das vorgeschlagen, weil in den Staaten mit hoher Tarifbindung höhere Löhne gezahlt werden. Erreichen die Staaten diese Schwelle nicht, müssen sie der Kommission einen Aktionsplan dafür vorlegen, wie sie das ändern wollen. In Deutschland beträgt der Anteil momentan nur 50 Prozent.
...
Das Parlament will die Staaten auf eine Tariflohnbindung von 80 Prozent verpflichten. Die Schwelle übertreffen nur wenige Staaten: Österreich, Frankreich, Italien, Belgien, Finnland, Dänemark und Schweden.
Der niedrige Anteil von tarifvertraglichen Löhnen in Deutschland ist auch den Kirchen und ihren Wohlfahrtsverbänden zu verdanken. Denn die beiden - nach dem Staat zweitgrößten - Arbeitgeberkonzerne der Republik verweigern (mit wenigen Ausnahmen) den Abschluss von Tarifverträgen. Deren Regelungen aus dem "Dritten Weg" sind keine Tarifverträge - sondern nur "Allgemeine Geschäftsbedingungen". Nichts anderes also als das "Kleingedruckte beim Staubsaugerkauf" - etwas, das viele andere "weltliche" Arbeitgeber auch beanspruchen.
Die EU-Initiative würde also zwangsläufig das Ende der kirchlich beanspruchten Freiheit zum Lohndumping nach sich ziehen.

Vielleicht gelingt es ja der EU, die deutsche katholische Kirche noch "katholisch zu machen" - zumindest was die Einhaltung der eigenen Soziallehre betrifft.

Samstag, 11. Dezember 2021

Die Liebeskirche straft wieder: Neues kirchliches Strafrecht in Kraft

berichtet katholisch.de und zitiert unter vielen anderen den Tübinger Kanonisten Bernhard Sven Anuth:
"Ein scharfes Schwert war und ist das kirchliche Strafrecht nur für diejenigen, die in einem existenziellen Abhängigkeitsverhältnis von der Kirche stehen, also Kleriker oder andere kirchlich Beschäftigte – und für die, die sich von geistlichen Strafen innerlich treffen lassen wollen",
Eine erste Kommentierung wird hier angesprochen.

Wir sind gespannt, wie sich das auf die beinahe tägliche Amtsanmaßung mancher Führungskräfte auswirkt.
Amtsanmaßung? Ja. So ist beispielsweise in § 14 Abs. 1 MAVO zu den in Bayern geforderten zwingend "katholischen Vorsitzenden" geregelt:
In begründeten Fällen kann der Ordinarius ... der Wahl einer nichtkatholischen Mitarbeiterin oder eines nichtkatholischen Mitarbeiters zustimmen.
Ordinarius - das ist der Diözesanbischof, sein Generalvikar oder die Bischofsvikare (can. 134 § 1 CIC). Praxis ist in einigen Bistümern aber, dass diese Entscheidung nicht vom Ordinarius sondern von einem untergeordneten weltlichen Mitarbeiter, einem Juristen oder Personalreferenten getroffen wird. Ist das jetzt eine Amtsanmaßung i.S. des Can. 1381 § 1 CIC?
Wir müssen das mit der Amtsanmaßung also wohl zurück nehmen. Rein formal ist diese Verweigerung nicht einmal zu beanstanden - denn die MAVO sagt nur, dass die Ausnahme vom Ordinarius genehmigt werden muss. Die Entscheidung, dass keine Ausnahme vorliegt, kann so gesehen also auch irgendeine subalterne Hilfskraft treffen. Ein Bischof ist demnach also nur noch der "Urkundsbeamte", der "Unterschriftenonkel" dieser Hilfskraft.
Na ja, wenn der Bischof das so will ...

In dem Zusammenhang möchten wir aber auch gleich die gesamte Regelung hinterfragen.
Can. 149 § 1 CIC verlangt, dass nur jemand, der "in der Gemeinschaft der Kirche steht", zu einem Kirchenamt berufen werden kann. Die Übertragung eines Kirchenamtes ist also - in leichter Sprache formuliert - nur an Katholiken zulässig. Aber - ist das Amt einer oder eines MAV-Vorsitzenden in "Kirchenamt"? Das Kirchenamt ist in Can. 145 CIC definiert. Es ist "auf Dauer eingerichtet und dient der Wahrnehmung eines geistlichen Zweckes". So, ehrlich gesagt, haben wir die Aufgabe des Sprechers einer Personalvertretung noch nie verstanden - auch nicht die von Sprechern einer katholischen Mitarbeitervertretung.
Die MAVO-Regelung ist ein typisches Beispiel dafür, wie durch eine "theologische Überhöhung" das kirchliche Arbeitsrecht von der deutschen Kirche in die Nähe eines priesterlichen Dienstes gerückt wird. Kirchliche MitarbeiterInnen müssen schon an sich ein heiligmäßiges Leben führen (Artikel 4 der Grundordnung), und die Sprecher der Mitarbeitervertretung müssen zumindest über die Grundlagen für die "niederen Weihen" verfügen. So kann man zumindest die geltenden Bestimmungen verstehen.

Anmerkung:
Wir haben im vorgenannten Beitrag noch die alte "grüne", seit Jahren geltende Ausgabe des CIC zitiert bzw. auf deren Normen verwiesen. Die neue, seit 8. Dezember geltende Regelung (senfgelb) liegt uns nicht vor. Es wäre durchaus möglich, wenn auch relativ unwahrscheinlich, dass in der Neufassung auch alle MitarbeiterInnen der Diözesankurie, deren Name mit einem bestimmten Buchstaben des Alphabetes beginnt - einem "S" z.B. - als "Ordinarius" bezeichnet werden.

Freitag, 10. Dezember 2021

Tag der Menschenrechte am 10. Dezember

Heute ist der internationale Tag der Menschenrechte. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948) besteht aus 30 Artikeln, beschlossen von den Vereinten Nationen. Die ursprüngliche deutsche Übersetzung der Vereinten Nationen von 1948 finden Sie auf der Seite des UN-Kommissariats für Menschenrechte. Dort finden Sie die Allgemeine Erklärung auch in zahlreichen anderen Übersetzungen, unter anderem in Gebärdensprache.
Wir erlauben uns, einige Teile der Erklärung - soweit sie auch für das kirchliche Arbeitsrecht (z.B. im Hinblick auf Loyalitätsanforderungen) von Interesse sein könnten - nachfolgend wieder zu geben:
...
Artikel 2 (Verbot der Diskriminierung)
Jeder Mensch hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa aufgrund rassistischer Zuschreibungen, nach Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.
..
Artikel 7 (Gleichheit vor dem Gesetz)
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.

Artikel 8 (Anspruch auf Rechtsschutz)
Jeder Mensch hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die die ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.
...
Artikel 12 (Freiheitssphäre des Einzelnen)
Niemand darf willkürlichen Eingriffen in das eigene Privatleben, die eigene Familie, die eigene Wohnung und den eigenen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen der eigenen Ehre und des eigenen Rufes ausgesetzt werden. Jeder Mensch hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.
...
Artikel 18 (Gedanken-, Gewissens-, Religionsfreiheit)
Jeder Mensch hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, die Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, die eigene Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.
...
Artikel 23 (Recht auf Arbeit, gleichen Lohn)
Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.

Jeder Mensch, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.

Jeder Mensch, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und der eigenen Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.

Jeder Mensch hat das Recht, zum Schutz der eigenen Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.
...
Artikel 30 (Auslegungsregel)
Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, dass sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.
(aktualisierte Übersetzung von Amnesty International)

Donnerstag, 9. Dezember 2021

Caritas Arbeitsrechtliche Kommission - Wahlergebnisse nun bekannt

Die Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas (AK-MAS) hat nun die ERGEBNISSE DER WAHLEN FÜR DIE MITARBEITERSEITE DER ARBEITSRECHTLICHEN KOMMISSION bekannt gemacht. Gemäß § 6 der Wahlordnung der Mitarbeiterseite hat jede wahlberechtigte Mitarbeitervertretung und jede(r) Wahlbewerber_in das Recht, die die Wahl innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Veröffentlichung des Wahlergebnisses in der Ausgabe der "neuen caritas" anzufechten. Diese Frist endet am 20. Dezember 2021. Die Anfechtung ist gegenüber dem zuständigen Wahlvorstand schriftlich zu erklären.
Der Christlicher Gewerkschaftsbund - GÖD - Regionalverband Südwest (von ver.di als "Scheingwerkschaft" bezeichnet) hat zudem einen Vertreter in die Regionalkommission Mitte entsandt.
Quelle und mehr: Bekanntmachung der AK-MAS Zusammensetzung (ohne Gewähr):

Mittwoch, 8. Dezember 2021

5 Fragen zur Insolvenz

die natürlich auch den kirchlichen Einrichtungen privater Rechtsform drohen kann
....
5. Wie ist die Rolle der Gewerkschaften in der Insolvenz?
Der Gewerkschaft kommt eine entscheidende Rolle zu! Sie hat gegenüber dem Insolvenzverwalter alle Rechte aus dem Koalitionsgrundrecht (Art. 9 Abs. 3 GG), inklusive Tarifrecht. Ausführliches zu Sanierungstarifverträgen und zur Rolle der Gewerkschaft in der Insolvenz findet sich ebenfalls im Insolvenzhandbuch. Gewerkschaften senden oft eigene Vertreter in Gläubigerausschüsse. Ihre Betriebsbetreuung endet nicht vor den Toren der Insolvenz! Wie auch sonst stehen sie ein für Beschäftigung und Beschäftigtenrechte.


mehr beim BUND-Verlag im Internet unter https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~5-Fragen-zur-Insolvenz~.html

Montag, 6. Dezember 2021

Branchenkonferenzen im Rahmen der Tarifrunde für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst 2022

Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen,

Am 11.01.2022 findet die Branchenkonferenz für den Bereich Kita und Ganztag / Hort,

am 12.01.2022 die Branchenkonferenz für die Sozialarbeit (inkl. Kinder- und Jugendhilfe) und

am 17.01.2022 für die Behindertenhilfe.

Ihr könnt euch schon hier über diesen link Kampagnenseite anmelden.
Ursprünglich gab es eine andere Zeitschiene mit dem 01.12./02.12. und 03.12.2021, diese sind auf die Januar 2022 verschoben.

Sonntag, 5. Dezember 2021

Sonntagsnotizen: Zwischen Patientenwohl und Ökonomie – Krankenhäuser unter Druck

mehrfach haben wir die warnende Botschaft aus Rom gepostet:
Papst warnt katholische Krankenhäuser vor einer Ausrichtung am Gewinnstreben
sowie z.B. hier
entschiedene Absage gegen Kommerzdenken in kirchlichen Krankenhäusern

Wer unseren Blog unter dem Stichwort "Krankenhaus" durchsucht wird aber feststellen müssen, dass sich die überwiegende Zahl ver Beiträge - jeweils aus aktuellem Anlass - gerade mit den Folgen des "kirchlichen Kommerzdenkens" auseinandersetzt.

Einmal wenigstens nicht aus aktuellem kirchlichen Anlass ein kleiner Hinweis auf SWR2 FEATURE:
Zwischen Patientenwohl und Ökonomie – Krankenhäuser unter Druck

Vor 1985 war es untersagt, mit Kliniken Gewinne zu erzielen. Seither wurden die Gesetze gelockert und das Gesundheitswesen auf Marktvernunft getrimmt.

Ab 2005 gilt an den deutschen Krankenhäusern ein neues Abrechnungssystem, statt Festbeträgen pro Krankenhaustag werden Diagnosen pauschal vergütet (Fallpauschalen) – nach der Faustregel: je höher der Aufwand, desto mehr Geld fließt.

Das heißt, der Druck auf die Kliniken steigt. Dass Krankenhaus-Ärzte ihre Patienten heilen und gleichzeitig mit ihnen Gewinne erzielen sollen, erleben viele als unlösbaren Konflikt – auf Kosten gleichermaßen des schlechtbezahlten Pflegepersonals wie der Patienten.

Freitag, 3. Dezember 2021

Aktionstag von Beschäftigten der Behindertenhilfe

ver.di fordert bessere Arbeitsbedingungen und finanzielle Aufwertung - Befragung zeigt großen Handlungsbedarf

Zum heutigen Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung fordert die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) bessere Arbeitsbedingungen in den Einrichtungen der Behindertenhilfe. „Für eine gelingende Inklusion brauchen Menschen mit Behinderung die bestmögliche individuelle Unterstützung, das geht nur mit genug qualifiziertem Personal“, sagte Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. „Gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung sind Voraussetzungen dafür, dass sich in Zukunft genug Menschen für diese so wichtigen und verantwortungsvollen Berufe entscheiden und dort auch bleiben.“ Diesen Forderungen verleihen heute Beschäftigte aus bundesweit etwa 50 Betrieben unter dem Motto „Wir machen Inklusion“ mit betrieblichen und öffentlichen Aktionen Nachdruck.

„Das Ziel, Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und nach dem Bundesteilhabegesetz gleichzeitig die Kosten drücken zu wollen, passt nicht zusammen“, betonte Bühler. Inklusion erfordere nicht weniger, sondern mehr professionelle Unterstützung. „Beschäftigte in der Behindertenhilfe müssen vor Überforderung geschützt werden – auch im Interesse der Klientinnen und Klienten“, so die Gewerkschafterin. In Anbetracht der hohen Belastung in der Behindertenhilfe aufgrund der Pandemie müsse der vom designierten Bundeskanzler Olaf Scholz angekündigte Pflegebonus auch den Beschäftigten in der Behindertenhilfe ausgezahlt werden.

Wie es um die Arbeitsbedingungen in der Behindertenhilfe bestellt ist, macht eine Beschäftigtenbefragung der TU Darmstadt deutlich, deren zentrale Ergebnisse heute veröffentlicht wurden. Demnach denkt fast die Hälfte der Beschäftigten darüber nach, ihren Beruf aufzugeben. Über 60 Prozent der mehr als 8.000 Befragten sind in den vergangenen zwölf Monaten krank zur Arbeit gegangen. Fast 80 Prozent berichten von gestiegenen Anforderungen infolge der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Die von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie deckt auf, dass auch die Versorgungsqualität unter den schlechten Arbeitsbedingungen leidet. So gaben nur gut 21 Prozent der Beschäftigten an, genug Zeit zu haben, um auf die Bedarfe und Anforderungen ihrer Klientinnen und Klienten eingehen zu können. Der hohen Belastung steht aus Sicht der Beschäftigten eine unzureichende Bezahlung gegenüber: Über drei Viertel der Befragten halten ihr Einkommen nur in geringem Maß oder gar nicht für angemessen.

„Die Befragung zeigt den großen Handlungsbedarf. Neben besseren Arbeitsbedingungen braucht es eine weitere finanzielle Aufwertung der Berufe in der Behindertenhilfe“, erklärte Bühler auch unter Verweis auf die Anfang nächsten Jahres anstehenden Tarifverhandlungen im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst. „Ob in öffentlichen, privaten, freigemeinnützigen oder kirchlichen Einrichtungen – die Bedingungen müssen sich flächendeckend verbessern. Dafür macht sich ver.di, die Gewerkschaft der Sozialen Arbeit, weiter stark.“

Weitere Informationen und zentrale Ergebnisse der Beschäftigtenbefragung:
https://gesundheit-soziales.verdi.de/mein-arbeitsplatz/behindertenhilfe

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Am heutigen Aktionstag haben sich auch Kolleginnen und Kollegen aus Einrichtungen der Caritas beteiligt, hier etwa das St. Josefs-Stift in Eisingen bei Würzburg:



 

Donnerstag, 2. Dezember 2021

Im Kalender ROT ANSTREICHEN

das kirchenspezifische zuerst:
Zentral-KODA: sachgrundlose Befristung wird eingeschränkt
teilt uns ein Kollege aus der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas mit, und weiter:
Die Mitarbeiterseite der Zentral-KODA hatte im Jahr 2017 einen Antrag auf Abschaffung der sachgrundlosen Befristung bei Arbeitsverhältnissen von Caritas und verfasster Kirche gestellt.

Es folgten Studientag, Ausschussberatung, Diskussionen … und letztendlich die Ablehnung im Plenum der Zentral-KODA.

Daraufhin rief die Mitarbeiterseite den Vermittlungsausschuss unter Vorsitz der beiden Bundesarbeitsrichter i.R. Christoph Schmitz-Scholemann und Klaus Bepler an. Der Vermittlungsausschuss fasste im Jahr 2019 einstimmig folgenden Beschluss:
„Befristete Arbeitsverhältnisse dürfen ohne Sachgrund für die Dauer von bis zu 14 Monaten abgeschlossen werden. Bis zu dieser Gesamtdauer von 14 Monaten ist eine einmalige Fristverlängerung statthaft.“

Ein typischer Kompromiss: Wir wollten die Abschaffung, die Dienstgeberseite wollte weiterhin die im Teilzeit- und Befristungsgesetz getroffene Regelung (2 Jahre mit dreimaliger Verlängerung) beibehalten.

Unmittelbar nach der einstimmigen Beschlussfassung des Vermittlungsausschusses beklagte die Dienstgeberseite die Zentral-KODA und bezweifelte deren Beschlusskompetenz für diese Regelung. Zunächst 2020 vor dem Interdiözesanen Arbeitsgericht NRW, dann jetzt, am Freitag, 26. November 2021, vor dem Kirchlichen Arbeitsgerichtshof (KAGH) in Bonn wurde von den Gerichten die Regelungskompetenz für die Zentral-KODA bestätigt.

Das bedeutet: Der Beschluss (des Vermittlungsausschusses) der Zentral-KODA zur Eindämmung der sachgrundlosen Befristung ist rechtmäßig und muss jetzt den Diözesanbischöfen zur Inkraftsetzung zugeleitet werden.

(Unsere (d.h. die des berichtenden AK-Mitgliedes) Rechtsauffassung ist, dass dieser Beschluss ab dem 26.11.21 gültig ist – und nicht erst ab Inkraftsetzung *).)
Sachgrundlose Befristungen bei Caritas und verfasster Kirche sind somit künftig nur noch für die Dauer von maximal 14 Monaten bei höchstens einmaliger Verlängerung zulässig.