Infoblog für Verdi-Betriebsgruppen in Caritas-Einrichtungen & Interessierte. In Bayern und anderswo.
Montag, 30. Juli 2018
Volksbegehren in Bayern: Stoppt den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern
Nach Angaben der Gewerkschaft ver.di fehlen alleine in Bayerns Krankenhäusern derzeit 12.000 Pflegestellen. Dies hat tagtäglich negative Auswirkungen auf die Versorgung der Patient*innen und auf die Gesundheit des Pflegepersonals. Dies wollen die Initiator*innen gemeinsam mit Bündnispartner*innen und über 200 Erstunterzeichner*innen ändern und starten deshalb ein Volksbegehren, um die Qualität der Patient*innenversorgung im Krankenhaus zu verbessern und die chronisch überlasteten Pflegekräfte zu entlasten.
Mittwoch, 25. Juli 2018
Verhandlungen zu Pflegepersonaluntergrenzen in Krankenhäusern gescheitert: Jetzt ist der Gesundheitsminister gefragt
Hier die ver.di Pressemitteilung dazu:
Verhandlungen zu Pflegepersonaluntergrenzen in Krankenhäusern gescheitert: Jetzt ist der Gesundheitsminister gefragt
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt das Scheitern der Verhandlungen zu den vollkommen unzureichenden Pflegepersonaluntergrenzen in Krankenhäusern. Mit der heutigen Erklärung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), sie weise den Verhandlungsstand mit den Krankenkassen zurück, sei "der Weg frei für die große Lösung", so Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand.Montag, 23. Juli 2018
Pressemeldung: Historische Chance in der Altenpflege
Kann die Altenpflege endlich aufgewertet werden? Im Ringen um flächendeckende Tariflöhne in der Altenpflege gibt es jedenfalls deutliche Fortschritte.Quelle und mehr: Stuttgarter Zeitung
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„Wir werden mit den weltlichen Wohlfahrtsverbänden Tarifverhandlungen führen“, kündigte Bühler an. „Mit Caritas und Diakonie wiederum suchen wir einen gangbaren Weg, damit sie adäquat beteiligt sind.“
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Da auch die Gewerkschaft, die weltlichen und die kirchlichen Wohlfahrtsverbände dahinter stünden, „muss die Politik diese historische Chance jetzt nutzen und in dieser Wahlperiode die flächendeckenden Tariflöhne ermöglichen“.
Sonntag, 22. Juli 2018
Sonntagsnotizen - 6 Jahre Blog - was nun bei Caritas und ver.di ?
Eine kleine Vorschau bietet vielleicht die Süddeutsche Zeitung (print, S. 4) vom Wochenende. Unter der Überschrift "Neue Glaubwürdigkeit" schreibt OLIVER DAS GUPTA anlässlich des Umgangs mit Flüchtlingen:
" … Die Kirchen sind dabei sich zu emanzipieren. …
Diese klare Kante verschafft den Kirchen neue Glaubwürdigkeit, sie sind auf dem richtigen Weg. Aber die Strecke, die bisher zurück gelegt wurde, reicht nicht. Die Mitgliedszahlen werden weiter sinken, wenn es den Kirchen nicht gelingt, ihre Relevanz und Funktion für Kopf und Herz schlüssig zu begründen. Dazu gehört auch der faire Umfang mit den Menschen, die in kirchlichen Institutionen arbeiten. Die Kirchen sollten sich auch um sie bemühen. sind sie doch in einer besonderen Spannungslage: In einer säkularen Gesellschaft muss man nicht mehr Mitglied einer Religionsgemeinschaft sein, um Menschen in Not zu helfen."
Freitag, 20. Juli 2018
Info-Post Altenpflege Nr. 9/Juli 2018
Mittwoch, 18. Juli 2018
Auch die Regionalkommission Baden-Württemberg übernimmt den Beschluss der Bundeskommission der AK "1:1"
Info der Mitarbeiterseite der RK Baden-Württemberg als pdf
Damit hatten jetzt alle Regionen den BK-Beschluss auf der Tagesordnung. Bayern, Mitte und NRW und heute Baden-Württemberg haben die Bundesbeschlüsse 1:1 übernommen, in der Region Nord gab es keine Verständigung.
Die Region Ost "profitiert" von einem Beschluss vom Dezember 2017, der auf ein Vermittlungsverfahren zurückgeht, der automatische, terminlich schon festgelegte Anpassungsschritte vorsieht, die Prozentverhältnisse zu den sogenannten mittleren Werte als Tabellenwerte festlegen.
Weil der Hinweis sich sonst schwer finden lässt: der Beschluss der Bundeskommission vom 14. Juni 2018 basiert wesentlich und substantiell auf dem Tarifergebnis des öffentlichen Dienstes vom 18. April 2018. Wie fast schon gewohnheitsmäßig werden die Erhöhungsschritte üblicherweise so verschoben, dass das Gesamtniveau sowie die Tabellenwerte am Ende der (TVöD-)Laufzeit "passen". So wird bei der Caritas der 2. Erhöhungsschritt vom 1.4.2019 auf den 1.1.2019 vorgezogen, womit der um 3 Monate verzögerte 1. Erhöhungsschritt (1.6. statt 1.3.2018) kompensiert werden soll und weitgehend kompensiert wird.
In diesem Zusammenhang noch ein kleiner Hinweis:
Die gestrige Presseerklärung des Deutschen Caritasverbandes "Tariflohn in der Pflege"* lässt zwei Aspekte unerwähnt, die nicht unbedeutend sind:
Montag, 16. Juli 2018
Info AK-Nord mit offenem Brief
Info RK Nord als pdf
Der Brief im Wortlaut:
Sehr geehrte Herren,
anlässlich der gescheiterten Übernahme des Bundestarifbeschlusses für die Regional- kommission Nord wenden wir uns mit diesem offenen Brief an Sie.
In der aktuellen Tarifrunde der Caritas konnte in der Regionalkommission Nord keine Einigung zwischen den Verhandlungspartnern erzielt werden. Trotz intensiver Beratungen ist die Arbeitgeberseite nicht bereit, den im Juni erzielten bundesweiten Abschluss auch für Niedersachsen und Bremen zu übernehmen.
Mit ihrer Forderung, die im Bundesbeschluss vereinbarten Termine zur Tariferhöhung um etliche Monate nach hinten zu verschieben, wäre es seit 2008 die sechste Tarifrunde in Folge, bei der die Caritas-Mitarbeiter im Norden schlechter gestellt werden sollen als in anderen Bundesländern. Eine Begründung für dieses Ansinnen gibt es nicht: Sowohl die Kostenstruktur als auch die zu leistende Arbeit unterscheidet sich nicht von anderen Tarifgebieten der Caritas.
Freitag, 13. Juli 2018
Pressemitteilung EuGH: auch Religionsgemeinschaften unterliegen dem europäischen Datenschutzrecht
Eine Religionsgemeinschaft … ist gemeinsam mit ihren als Verkündiger tätigen Mitgliedern für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten verantwortlich, die im Rahmen einer … Verkündigungstätigkeit erhoben werden
Die im Rahmen einer solchen Tätigkeit erfolgenden Verarbeitungen personenbezogener Daten müssen mit den unionsrechtlichen Vorschriften über den Schutz personenbezogener Daten im Einklang stehen
Mittwoch, 11. Juli 2018
Pressemeldung: Altenpflege als Spielball von Profitmaximierern
M e d i e n i n f o r m a t i o n
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Bundesvorstand www.verdi.de
Altenpflege als Spielball von Profitmaximierern
Berlin, 10.07.2018
Nach nur einem Jahr verkauft der Finanzinvestor Oaktree Anteile an der Pflegeheimkette "Pflegen & Wohnen". Der Käufer mit eindeutigen
Profitinteressen: die Immobiliengesellschaft "Deutsche Wohnen".
Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand, kritisiert das Gebaren von finanzgetriebenen Anbietern in der Altenpflege: "Der Verkauf beweist einmal mehr, dass die Finanzinvestoren kein langfristiges Interesse an der Altenpflege haben. Altenpflege braucht aber Planungssicherheit und qualitativ hochwertige Versorgung. Wenn es in erster Linie darum geht, den Wert des Portfolios zu erhöhen, läuft etwas gewaltig schief." Selten sei es so offensichtlich, dass es den Investoren im Bereich der Altenpflege vor allem um Immobiliengeschäfte und kurzfristige Profite gehe, wie bei diesem Deal.
Das ist nicht der erste Wechsel der Eigentümer für "Pflegen & Wohnen". Im August 2017 hatten die Burkart Verwaltungen GmbH und die Andreas Franke Unternehmensgruppe "Pflegen & Wohnen" an den US-Finanzinvestor Oaktree verkauft. Oaktree übernahm zeitgleich auch die Vitanas Gruppe, die ihrerseits Anteile an Pflegen & Wohnen hielt. Der Finanzinvestor Oaktree verwaltet Anlagegelder in Höhe von rund 120 Milliarden US-Dollar.
Die "Deutsche Wohnen" ist nach eigener Darstellung eine der führenden börsennotierten Immobiliengesellschaften Deutschlands. In ihrem Kerngeschäft - der Vermietung von Wohnungen - hat sie sich einen zweifelhaften Ruf erarbeitet: Demnach dränge sie mit steigenden Mieten und einer auf maximalen Gewinn ausgerichtete Strategie Mieter/innen aus ihren Wohnungen. Das Geschäftsjahr 2017 hat die Immobiliengesellschaft mit einem Konzerngewinn von 1,8 Milliarden Euro abgeschlossen.
Gut für die Beschäftigten: Mit "Pflegen & Wohnen" besteht bereits seit Jahren ein Tarifvertrag, erst kürzlich konnte die aktuelle Tarifrunde mit einer deutlichen Gehaltserhöhung abgeschlossen werden.
Besonders wichtig in der derzeitigen Situation: ver.di hat den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen bis 31.Dezember 2022 im Tarifvertrag durchgesetzt.
Die Tarifbindung in der Altenpflege ist insgesamt aber gering. Gerade bei schnellen Inhaberwechseln helfen Tarifverträge, die Beschäftigten abzusichern. Da sich viele kommerzielle Anbieter aber Tarifverträgen verweigern, sei hier die Politik gefragt, so Bühler. "Wir brauchen einen flächendeckenden Tarifvertrag für die gesamte Altenpflege, an den sich auch Finanzinvestoren und Pflegekonzerne halten müssen."
Der Verband der privaten Arbeitgeber bpa hingegen stemmt sich mit aller Kraft gegen die Bemühungen, die Arbeits- und Gehaltsbedingungen zu verbessern. Der Aufforderung zu Tarifverhandlungen mit ver.di hatte er unlängst eine Absage erteilt. Und in einem Brief an Bundestagsabgeordnete vom Juni 2018 lehnt der bpa einen flächendeckenden Tarifvertrag ab. Bühler: "Die Arbeitgeber versuchen, die Abgeordneten in die Irre zu führen, indem sie völlig unverbindliche Regelungen voller Schlupflöcher anpreisen. Ein durchschaubarer Bluff."
Pressekontakt:
V.i.S.d.P.:
Richard Rother
ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin
Tel.: 030/6956-1011
und -1012
Fax: 030/6956-3001
e-mail:
Montag, 9. Juli 2018
Pressemeldung Qualität in Kitas benötigt gut ausgebildetes Personal
M e d i e n i n f o r m a t i o n
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Bundesvorstand www.verdi.de
Qualität in Kitas benötigt gut ausgebildetes Personal
Berlin, 06.07.2018
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Aufstockung der Mittel für die Realisierung des "Gute-Kita-Gesetzes"
auf 5,5 Mrd. Euro durch die Bundesregierung. Gleichzeitig fordert ver.di, dass hiermit neue Fachkräfte für Kitas gewonnen beziehungsweise ausgebildet werden.
Das größte Problem bei der Qualitätsentwicklung in den Kitas stelle der von Jahr zu Jahr anwachsende Fachkräftemangel dar, betont ver.di-Bundesvorstandsmitglied Wolfgang Pieper. Für alle Maßnahmen, durch die die Kindertagesbetreuung qualitativ weiterentwickelt werden könne, werde gut ausgebildetes Fachpersonal benötigt.
"Auf allen Ebenen des Systems, angefangen bei der täglichen Arbeit in den Kitas, über das Studium der Fachschullehrerinnen bis hin zur Förderung von Nachwuchs an den Universitäten, brauchen wir dringend gutes Personal", so Pieper. Eine Personalgewinnung über "Schmalspurausbildungen" würde die Weiterentwicklung der Kita-Qualität jahrzehntelang unmöglich machen.
ver.di fordert die Bundesregierung daher auf, die Gewinnung von Interessentinnen und Interessenten und die Ausbildung von Fachkräften für die Kindertagesbetreuung sowie des gesamten Ausbildungs- und Unterstützungssystems in den Mittelpunkt der Zielvereinbarungen mit den Ländern im Rahmen des "Gute-Kita-Gesetzes" (KiQuEG) zu stellen.
Pressekontakt:
V.i.S.d.P.:
Martina Sönnichsen
ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin
Tel.: 030/6956-1011
und -1012
Fax: 030/6956-3001
e-mail:
pressestelle@verdi.de
Mittwoch, 4. Juli 2018
Konzertierte Aktion Pflege: ver.di sieht letzte Chance für die Politik
Es brauche gesetzliche Vorschriften für die Personalausstattung in der Altenpflege und in Krankenhäusern, die sich am Pflegebedarf orientieren, so Bühler weiter. „Das System funktioniert nur noch, weil die Beschäftigten alles aus sich rausholen und die eigenen Interessen hintanstellen – oft zulasten ihrer Gesundheit. Das Grundrecht auf gesunde Arbeitsbedingungen gilt aber auch im Gesundheitswesen.“ Notwendig sei zudem eine bessere Bezahlung, vor allem in der Altenpflege. Bühler: „Der ruinöse Wettbewerb mit beschämend niedrigen Löhnen kann nur unterbunden werden, wenn ein Tarifvertrag auf die gesamte Altenpflege erstreckt wird. Alle, denen eine gute Altenpflege wichtig ist, müssen jetzt ihren Teil zum Gelingen beitragen.“ Insbesondere die kommerziellen Pflegekonzerne hielten sich nicht an gesellschaftliche Spielregeln und verweigerten Tarifverträge. „Es ist verlogen, sich angesichts der politischen Initiative für einen bundesweiten Tarifvertrag auf die Tarifautonomie zu berufen“, so Bühler.
Quelle: ver.di-PM
Dienstag, 3. Juli 2018
Meine private Mobilfunknummer und mein Arbeitgeber
Az.: 6 Sa 442 / 17 und 6 Sa 444 / 17 - Vorinstanz: Arbeitsgericht Gera, Az.: 5 Ca 163 /17 und 5 Ca 125/17
mit der Frage befasst, ob Arbeitnehmer außerhalb des Rufbereitschaftsdienstes dem Arbeitgeber ihre private Mobilfunknummer offenbaren müssen:
Abmahnung – Muss der Arbeitnehmer zur Absicherung eines Notfalldienstes außerhalb einer Rufbereitschaft seine private Mobilfunknummer herausgeben?Das Thüringer Landesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 16.05.2018 in den entschiedenen Fällen diese Frage verneint und deshalb die eingelegte Berufung des Arbeitgebers zurückgewiesen. Ein kommunaler Arbeitgeber hatte das System seiner Rufbereitschaft zur Einrichtung eines Notdienstes geändert. In diesem Zusammenhang hatte er von den Arbeitnehmern die Bekanntgabe ihrer privaten Mobilfunknummer verlangt, um sie außerhalb des Bereitschaftsdienstes im Notfall erreichen zu können.