Montag, 30. April 2018

Gute Vergütungen für Geringverdienende sind unsozial?

Liest man den aktuellen Newsletter der AcU (Arbeitsgemeinschaft caritativer Unternehmen) muss man zu dem Ergebnis kommen, dass eine Verringerung der gesellschaftlichen Spaltung - bei der Caritas konkret: zwischen den besseren und den unteren Vergütungsgruppen - unsozial ist, "da so ganze Berufsgruppen aus dem System gedrängt werden".
Die Argumentation kennt man aus der Mindestlohndiskussion. Die Befürchtungen in Bezug auf den Arbeitsmarkt, die vor Einführung des gesetzlichen Mindestlohns insbesondere auch die konservativen Medien überschwemmten, haben sich nicht bestätigt. Nicht nur in Veröffentlichungen und Studien des Hans-Böckler-Instituts, sondern selbst die FAZ kommt zu dem Ergebnis:

Offensichtlich haben die Argumente gegen eine Verbesserung der unteren Vergütungsgruppen insbesondere im Bereich der Pflege inzwischen ein Überlebensreservat bei AcU und BPA gefunden.
Liest man die "Tarifpolitischen Ziele der AcU", gewinnt man schnell den Eindruck, dass in Fragen der Lohngerechtigkeit, die Caritas die Verantwortung hier den dominierenden Akteuren der AcU überlassen hat, die, wie andere profane Arbeitgeber auch, die inhaltliche Ausfüllung von (Lohn-)Gerechtigkeit weitgehend an den Markt delegiert haben.
"Keine Tarifverträge!" und "marktgerechte Löhne!" scheinen sich zu Hauptzielen der Caritas zu entwickeln.
Sozialpolitische und Caritas-ethische Aspekte muss man in den einschlägigen Positionierungen mit der Lupe suchen. Dafür gibt es schließlich Sonntagsreden. 

PS. Mit der aktuellen Caritas-P4-Vergütung erreicht man bei Anwendung der Rentenformel nach 50 Jahren ununterbrochener Vollzeitbeschäftigung eine gesetzliche Nettorente von über 1000 Euro monatlich. Mit 49 Jahren liegt man noch leicht darunter. 

Samstag, 28. April 2018

Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass auch der 3.Weg eine - natürlich bessere - Entsprechung zu Erklärungsfrist und Mitgliederbefragung bei Tarifeinigungen im 2. Weg habe. Wie im 2. Weg innerhalb der Erklärungsfrist beide Tarifparteien die Möglichkeit haben, das Verhandlungsergebnis anzunehmen oder abzulehnen, haben auch im 3. Weg beide Seiten die Möglichkeiten einen Beschluss der Bundeskommission oder der Regionalkommission abzulehnen, nämlich sowohl die Diözesanbischöfe der Dienstgeberseite als auch die Diözesanbischöfe der Mitarbeiterseite.
Die Beschäftigten direkt zu fragen, ob sie einen Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission annehmen oder ablehnen, verbietet sich aus dem einfachen Grund, dass sie schließlich auch nicht bei der Tarifforderung beteiligt wurden.

Vorletztes Gerücht

Freitag, 27. April 2018

Aufwertung beginnt in der Ausbildung - Lernende in praxisintegrierten Ausbildungen zur/zum Erzieher*in haben jetzt tarifvertragliche Ansprüche

Guten Nachrichten für alle angehenden Erzieher*innen, die aktuell bei kommunalen Trägern - oder bei Trägern die den Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) anwenden - eine pra- xisintegrierte Ausbildung zur/zum Erzieher*in absolvieren!

ver.di hat es geschafft: Rückwirkend zum 01.03.2018 werden sie vom TVAöD erfasst. Es wurde vereinbart, die Ausbildungen von da an in den Geltungsbereich des TVAöD - Besonderer Teil Pflege - aufzunehmen.

Spannend wird die Frage, wie gut und schnell es gelingen wird, das was ver.di für die Auszubildenden bei kommunalen Trägern durchgesetzt hat, auch im Bereich von Kirche und Caritas zu realisieren. 



Donnerstag, 26. April 2018

Tag der Arbeit - 1. Mai 2018: Solidarität, Vielfalt, Gerechtigkeit

Der 1. Mai 2018, der "Tag der Arbeit", steht in diesem Jahr unter dem Motto "Solidarität, Vielfalt, Gerechtigkeit". Die zentrale Mai-Kundgebung des DGB mit dem DGB-Vorsitzenden Reiner Hoffmann findet in diesem Jahr in Nürnberg statt.

Informationen zu den lokalen Veranstaltungen am 1. Mai gibt es in den Ver.di-Bezirken.

Aufruf des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum Tag der Arbeit 2018


Wir stehen für Solidarität, Vielfalt und Gerechtigkeit. Dafür kämpfen Gewerkschaften!
Die Große Koalition hat sich für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einiges vorgenommen. Aber das reicht nicht. Wir wollen mehr soziale Gerechtigkeit, mehr solidarische Politik, mehr Förderung der Vielfalt. Wir werden die Bundesregierung drängen, die politischen Weichen in die richtige Richtung zu stellen: Solidarität statt gesellschaftliche Spaltung und Ausgrenzung, klare Kante gegen Rassismus und extreme Rechte.

Mittwoch, 25. April 2018

ver.di NEWS 06/2018

Auch wenn nicht immer alles die Beschäftigten der kirchlichen Wohlfahrtsverbände betrifft: die aktuelle Ausgabe der ver.di news enthält wieder einmal Berichte über Themen, die sich zumindest indirekt auf kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auswirken

Montag, 23. April 2018

Aktuelle Flugblätter von Ver.di und AK Caritas (Mitarbeiterseite)

Im öffentlichen Dienst findet aktuell die Mitgliederbefragung zur Tarifeinigung vom 17. April 2018 statt (ein Pendant dazu gibt es im 3. Weg bekanntlich nicht - wenn man die Inkraftsetzung durch die Bischöfe nicht als solche betrachtet). Die Mitglieder entscheiden dabei, ob die Tarifeinigung angenommen wird oder nicht; die Erklärungsfrist endet am 18. Juni 2018 für beide Seiten.

Zwei Flugblätter zum Tarifergebnis öD für den Fachbereich 3 und die Jugend wollen wir noch nachtragen:

Tarifrunde Bund und Kommunen 2018 Tarifeinigung/Mehr Geld, voller Nachtzuschlag, Entlastung  -- als pdf


#tarifdeluxe/Weniger ist Wahnsinn - Eure Warnstreiks bringen ein starkes Ergebnis für die Jugend -- als pdf









Auch im Caritas-Bereich gab es in der vergangenen Woche zwei Veröffentlichungen:

Samstag, 21. April 2018

Samstag Abend - Zeit für das jüngste Gerücht

Wie aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen verlautet, zeigt sich die Caritas beeindruckt von den über 220.000 Kolleginnen und Kollegen aus dem öffentlichen Dienst, die in den letzten Wochen mit Warnstreiks und anderen Aktionen ihre Solidarität mit den Tarifforderungen der Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas (AK-MAS) gezeigt, und diese Forderungen eindrucksvoll vertreten hätten.
Die Arbeitgeberseite der Caritas habe bereits - so heißt es - ein Menü geschnürt, das den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst weit übertreffen würde. Dieser wird bekanntlich von gewerkschaftlicher Seite als "branchenübergreifend der beste Tarifabschluss der letzten Jahre - auch gegenüber der Metall- und Elektroindustrie -" bezeichnet.
"Wir wollen die Interessen der Dienstgemeinschaft natürlich bundesweit in allen unseren Einrichtungen viel deutlicher umsetzen, als das im öffentlichen Dienst passiert" wird der amtierende arbeitgeberseitige Vorsitzende der bundesweit tätigen Zentral-KODA unter vorgehaltener Hand zitiert.

Vorletztes Gerücht

Freitag, 20. April 2018

EuGH Urteil näher betrachtet: Diskriminierungs- und Willkürverbot auch bei Kirche - staatliche Gerichte zur Kontrolle berufen

I. DIE ENTSCHEIDUNG DES EuGH

Wie wir bereits am Dienstag unter Wiedergabe verschiedener Meldungen berichteten, hat der EuGH das Diskriminierungs- und Willkürverbot auch für die Begründung von Arbeitsverhältnissen in kirchlichen Einrichtungen bestätigt. Die Zugehörigkeit zu einer Konfession darf nur gefordert werden, wenn dies für die Tätigkeit "objektiv geboten" ist. Außerdem muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.
Wenn eine Kirche (oder eine andere Organisation, deren Ethos auf religiösen Grundsätzen oder Weltanschauungen beruht) zur Begründung einer Handlung oder Entscheidung wie der Ablehnung einer Bewerbung auf eine bei ihr zu besetzende Stelle geltend macht, die Religion sei nach der Art der betreffenden Tätigkeiten oder den vorgesehenen Umständen ihrer Ausübung eine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung angesichts des Ethos dieser Kirche (bzw. Organisation), muss ein solches Vorbringen Gegenstand einer wirksamen gerichtlichen Kontrolle sein können. Das angerufene Gericht muss sich vergewissern, dass die in der Richtlinie für die Abwägung der gegebenenfalls widerstreitenden Rechte genannten Kriterien im konkreten Fall erfüllt sind.

Donnerstag, 19. April 2018

Flugblatt zur Tarifeinigung: Tarifeinigung erzielt - Erhöhung der Entgelte im Gesamtvolumen von 7,5 Prozent!

Das aktuelle Ver.di-Flugblatt informiert über die grundlegenden Inhalte der erzielten Tarifeinigung.

Inwieweit die Mitarbeiterseite der AK Caritas an ihren ursprünglichen Forderungen festhält oder sie in Folge des Tarifabschlusses im öD modifiziert, ist derzeit nicht bekannt.
Die zuständige Bundeskommission tagt am 14. Juni 2018 in Fulda.

Aus dem Ver.di-Flugblatt:

Am 17. April 2018 konnte in der dritten Verhandlungsrunde eine Tarifeinigung mit dem Bund und den kommunalen Arbeitgebern erreicht werden.

Entgelt

Mit der Tarifeinigung werden drei Leitlinien umgesetzt:

  1. Überproportionale  Steigerung für Fachkräfte, um den öffentlichen Dienst in der Konkurrenz zur Privatwirt­schaft wettbewerbsfähig zu machen.
  2. Erhöhung der Stufe 1 in allen Entgeltgruppen um gut 10 Prozent, um den öffentlichen Dienst für Berufseinsteiger attraktiver zu machen.
  3. Deutliche Erhöhungen in den unteren und mittleren Entgeltgruppen, um auch dort einen ausreichenden Einkommenszuwachs sicher zu stellen. Es gibt keinen Tabellen­wert, der um weniger als  175 Euro angehoben wird. In vielen Fällen sind es 200 bis 250 Euro im Monat.

Mittwoch, 18. April 2018

Pressemitteilung von ver.di zur Einigung im Tarifstreit öD

 
 
 
M e d i e n i n f o r m a t i o n
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Bundesvorstand www.verdi.de
 
Durchbruch im öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen
Bsirske: "Bestes Tarifergebnis seit vielen Jahren"
 
Berlin, 18.04.2018
 
Bei den Tarifverhandlungen für die 2,3 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen wurde eine Einigung erzielt. Der neue Tarifvertrag soll am 1. März 2018 in Kraft treten.
 
7,5 Prozent Lohnerhöhung bei 30 Monaten Laufzeit, darauf haben sich die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes in Potsdam verständigt. Der Verhandlungsführer der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Frank Bsirske sprach vom "besten Ergebnis seit vielen Jahren". Besonders hohe Zuwächse habe man in den Bereichen vereinbaren können, in denen der öffentliche Dienst die größten Personalgewinnungsprobleme auf dem Arbeitsmarkt hat: Bei Fach- und Führungskräften, Technikern, Ingenieuren, IT-Fachleuten und bei den sozialen Berufen, betonte Bsirske.
 
Der ver.di-Vorsitzende hob hervor, dass es zugleich gelungen sei, auch für Beschäftigte in den unteren und mittleren Entgeltgruppen einen deutlichen Sprung nach oben zu sichern. Bsirske: "100 Euro mehr an Ausbildungsvergütung und eine Anhebung der Löhne um durchschnittlich 10 Prozent bei Beschäftigungsbeginn. Dies erhöht die Attraktivität des öffentlichen Dienstes als Arbeitgeber. Das ist wichtig, weil alle Bürgerinnen und Bürger auf einen funktionsfähigen öffentlichen Dienst angewiesen sind."
 
Die Warnstreiks von 220.000 Beschäftigten in den letzten Tagen hätten dazu beigetragen, dass jetzt ein Durchbruch erzielt werden konnte, unterstrich der ver.di-Vorsitzende. Er begrüßte zugleich, dass Bundesinnenminister Horst Seehofer in den Verhandlungen die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten zugesagt habe.
 
Nach einer intensiven Diskussion hat die Bundestarifkommission den ver.di-Mitgliedern für die anstehende Mitgliederbefragung die Annahme des Ergebnisses empfohlen.

Dienstag, 17. April 2018

BREAKING NEWS: Tarifabschluss im öffentlichen Dienst

Wie soeben unter Bezug auf dpa und Reuters gemeldet wurde, haben sich die Verhandlungsführer für die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst verständigt.
Danach - so wird berichtet, sollen die
etwa 2,3 Millionen Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen ... in drei Stufen bis zum Jahr 2020 mehr Gehalt bekommen.
...
Rückwirkend zum 1. März 2018 soll es im Schnitt 3,19 Prozent mehr geben. Zum 1. April kommenden Jahres gibt es dann 3,9 Prozent mehr - und zum 1. März 2020 weitere 1,6 Prozent. Außerdem soll es bis zur Entgeltgruppe sechs eine Einmalzahlung von 250 Euro geben. Die Laufzeit des Tarifvertrages soll 30 Monate betragen. Den Kreisen zufolge sollen Auszubildende 2018 und 2019 je 50 Euro mehr Geld erhalten.
Das geschnürte Tarifpaket wurde am Abend noch von den Tarifkommissionen von Verdi und dbb beraten. Der kommunale Arbeitgeberverband VKA erörterte das Resultat in einer Mitgliederversammlung mit den Vertretern der deutschen Kommunen. Stimmen die Gremien zu, wären weitere Warnstreiks endgültig abgewendet.

Quellen:
Meldung von 20:07 Uhr: Mehr Geld für öffentlichen Dienst
Meldung von 20:15 Uhr: Durchbruch im Tarifstreit: Mehr Geld in drei Stufen
Meldung von 20:18 Uhr: Mehr Geld in drei Stufen für öffentlichen Dienst
Meldung von 20:22 Uhr: "Tarifverhandlungen: Mehr Geld in Stufen für öffentlichen Dienst vorgesehen"

Wir werden über die Beratungsergebnisse der Tarifkommissionen zeitnah berichten.


Es wird spannend, ob - wann - und wie die kirchlichen Einrichtungen die Vorlage aus dem öffentlichen Dienst übernehmen können. Die bisherige Erfahrung bei der Caritas ist, dass es immer später und auch mit immer mehr "Abschwächungen" erfolgt.

EuGH zur Kirchlichen Einstellungspraxis: ver.di begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das den Kirchen Grenzen setzt

Kirchliche Einstellungspraxis: ver.di begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur kirchlichen Einstellungspraxis. Demnach dürfen kirchliche Arbeitgeber bei Einstellungen gemäß nationalem Recht nur dann von Bewerberinnen und Bewerbern die Zugehörigkeit zu einer Konfession verlangen, wenn die auszuübende Tätigkeit direkt mit dem Glauben und der Verkündigung desselben zu tun hat. "Bei verkündigungsfernen Tätigkeiten gilt: Kirchliche Arbeitgeber dürfen bei Einstellungen ausschließlich die Qualifikation und Eignung berücksichtigen. Das ist jetzt auch gerichtlich überprüfbar", sagte Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. "Der Sonderstatus der Kirchen ist ein Relikt vergangener Zeiten. Er hätte längst abgeschafft werden müssen. Insbesondere der Freibrief für Diskriminierungen aufgrund von Religionszugehörigkeit oder Lebenswandel ist völlig antiquiert."Im Konkreten hatte der EuGH über den Fall von Vera Egenberger zu entscheiden. Die Berlinerin hatte sich im Jahr 2012 auf eine befristete Stelle beim Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung beworben. Die Bewerbung blieb erfolglos, weil Egenberger weder der evangelischen noch katholischen Kirche angehörte. Eine solche Zugehörigkeit hatte die Diakonie in der Ausschreibung als Einstellungsvoraussetzung angegeben. Vera Egenberger, vom ver.di-Rechtsschutz juristisch und finanziell unterstützt, zeigt sich mit dem heutigen Urteil "sehr zufrieden": "Das war ein langer Rechtsweg. Dass der EuGH mir Recht gibt, bestätigt mich darin, dass diese Form der Diskriminierung abgestellt werden muss."
ver.di fordert den Gesetzgeber auf, das Urteil zum Anlass zu nehmen, die kirchlichen Privilegien im Arbeitsrecht abzuschaffen. ver.di-Vorstandsmitglied Sylvia Bühler: "Auch in kirchlichen Betrieben und Einrichtungen müssen endlich die allgemein geltenden Rechte von Beschäftigten Anwendung finden, das betrifft etwa den Abschluss von Tarifverträgen und die Geltung des Betriebsverfassungsgesetzes. Rechte, die allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zustehen, dürfen den Kolleginnen und Kollegen in kirchlichen Einrichtungen nicht vorenthalten werden."

Samstag, 14. April 2018

Samstag Abend - Zeit für das jüngste Gerücht

Wie aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen zu erfahren ist, soll der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst besondere Leistungen für engagierte Gewerkschaftsmitglieder und Unterstützer enthalten, die auch bei den so genannten "Satelliten" z.B. über die Vergütungsautomatik u.a. zur Wirkung kommen sollen.
Zum Ausgleich werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich nicht zumindest mit einer Solidaritätsaktion an der Auseinandersetzung beteiligt haben (eine Fotodokumentation über die Soli-Aktion soll als "Gegenbeweis" ausreichen) ausdrücklich zu einer "Null-Runde" verpflichtet. Diese Beschäftigten sollen vom Tarifabschluss nicht betroffen sein.
Ein namhafter Rechtsexperte, Prof. Dr. Sch. aus Berlin, begründet dies wie folgt:
"Die Gewerkschaft kann und wird künftig vermehrt nur für ihre Mitglieder verhandeln.
Wer sich trotz Aufforderung der Gewerkschaften über Internet und andere Medien nicht an den Auseinandersetzungen beteiligt, macht durch konkludentes Handeln deutlich, dass er auch am Ergebnis nicht profitieren will. Es ist dann konsequent und entspricht dem Willen der Beteiligten, dass diese Personen auch ausdrücklich vom Tarifabschluss ausgenommen werden."
Von Seite des kommunalen Arbeitgeberverbandes wurde durch einen Vertreter, Herrn B. aus München, bereits erklärt:
"Wir begrüßen diesen Vorstoß. Damit wird einerseits den engagierten Beschäftigten eine höhere Entlohnung für deren Engagement ermöglicht, während andererseits die nicht engagierten Beschäftigten durch ihren Verzicht dazu beitragen, dass den Kommunen noch ausreichende Mittel für Investitionen etwa in Einrichtungen der Altenhilfe, in Krankenhäusern und in der Sozial- und Jugendhilfe verbleiben."



Vorletztes Gerücht


Gemeinsam sind wir stärker

In der Tarifrunde in Bund und Kommunen gehen sie alle gemeinsam auf der Straße: Beschäftigte aus den Krankenhäusern, dem Rettungsdienst, Altenpflege, Kitas, Seite an Seite mit Flughafenbeschäftigten, der Müllabfuhr und vielen anderen Kolleginnen und Kollegen. Auch Kirchenbeschäftigte sind dabei und zeigen Solidarität.
Quelle mit Fotos: ver.di Gemeinsam für mehr Geld. TRÖD 2018



Donnerstag, 12. April 2018

Demozüge und Kundgebungen zur aktuellen Tarifrunde in den Städten


Nach den Kundgebungen, etwa am Dienstag mit 8000 Teilnehmern in München und gestern mit 9000 Teilnehmern in Nürnberg, geht es heute und morgen weiter in folgenden Städten:

12. April
Saarbrücken
11:00 Uhr Start des Demozugs ab Stadtwerke, Hohenzollernstraße 104-106
12:00 Uhr Kundgebung am Theatervorplatz (Tiblisser Platz)

Hamburg
08:00 Uhr Treffen Beim Neuen Krahn 2 – mit Frank Bsirske
09:00 Uhr Beginn der Demo
11:00 Uhr Abschlusskundgebung vor dem Hamburger Gewerkschaftshaus am Besenbinderhof 60

Schwerin
11:00 Uhr Start der Demo ab Bertha-Klingberg-Platz
12:00 Uhr Kundgebung auf dem Marktplatz

Ulm
09:00 Uhr Treffpunkt Herbert v. Karajan Platz (Theater)
09:30 Start des Demozugs
10:00 Uhr Kundgebung auf dem Münsterplatz

13. April
Ingelheim
09:15 Uhr Treff und Demozug ab Am Großmarkt 8 (Bowlingcenter)

10:00 Uhr Kundgebung an zentralem Platz (noch offen)


Dienstag, 10. April 2018

Tarifrunde im öffentlichen Dienst - Solidarität ist auch eine christliche Tugend

während der Druck auf die kommunalen Arbeitgeber zunimmt - z.B. in München ...
9. April 2018, 17:41 Uhr

Streiks im öffentlichen Dienst
Warum München am Dienstag *) stillsteht

Verdi und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) rufen an diesem Dienstag erneut zum Streik auf.
Streiken werden unter anderem die Mitarbeiter der Wertstoffhöfe, der städtischen Kindertagesstätten, der Stadtwerke und das Sozialreferat.
Auch der Flughafen München rechnet mit umfassenden Streiks. Die Lufthansa hat vorab 240 Flüge getrichen.
...
Quelle: Süddeutsche Zeitung

... überlegen viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wie sie ihre Solidarität mit den Streikenden des öffentlichen Dienstes bekunden können.

Denkbar wäre z.B. ein Info-Tisch im Eingangsbereich der kirchlichen Einrichtung, an dem Informationsmaterial über die Aktionen und Forderungen der Gewerkschaften ausliegt - und ein Hinweis, welche Auswirkungen das Ergebnis dieser Tarifauseinandersetzungen für den kirchlichen Dienst hat - entweder als Vorbild und Referenzabschluss (wie bei der Caritas) oder gar unmittelbar mit Vergütungsautomatik (bei der verfassten Kirche).

Wer sich an den Demonstrationen und Kundgebungen der Gewerkschaften nicht selbst beteiligen kann (bitte ruhig mit einem Plakat, das auf die kirchliche Einrichtung hinweist), hat auch noch eine andere Möglichkeit, Solidarität zu zeigen. An einem vereinbarten Tag verabreden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, mit "etwas rotem an der Kleidung" zum Dienst zu kommen - egal ob Bluse, Hemd, Krawatte, Socken oder Sticker. Ein Solidaritätsfoto (gerne mit E-Mail an die Blog-Redaktion) tut ein Übriges.

Die beste Solidarität ist natürlich der Gewerkschaftsbeitritt, aber as brauchen wir seit dem Beschluss der Würzburger Synode (zur Arbeiterschaft) nicht mehr eigens zu betonen.



*)
Über die Vielzahl der gewerkschaftlichen Aktionen zu informieren übersteigt die Möglichkeiten des Blogs. Wir beschränken uns auf die zentralen bayerischen Termine - heute, am Dienstag, in München und morgen, am Mittwoch, in Nürnberg.

Montag, 9. April 2018

Tarifrunde im öffentlichen Dienst - Warnstreiks werden ausgeweitet

Vor der nächsten Verhandlungstermin am 15. und 16. April in Potsdam wird es landauf, landab zu Warnstreiks in Betrieben im gesamten Tarifbereich kommen.

Neben den Warnstreiks werden in den nächsten Tagen Beschäftigte auch auf Kundgebungen ihren Unmut über die Arbeitgeber, die sich in den beiden ergebnislosen ersten Runden nur in Floskeln und Leersätzen verloren haben, deutlich machen.

In Bayern etwa wird  es am 10.04. in München und am 11.04. in Nürnberg zentrale Kundgebungen geben, bei denen auch für Caritas-Beschäftigte Gelegenheit gibt, sich mit den Tarifforderungen von Ver.di zu solidarisieren.

Denn im wesentlichen wird nur das was in der aktuellen Tarifrunde im öffentlichen Dienst durchgesetzt wird, den Rahmen setzen, was bei der Caritas durchzusetzen sein wird. Für die Beschäftigten im sogenannten "verfassten Bereich" der katholischen Kirche in Bayern kämpfen die Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst ohnehin direkt mit, weil in diesem "Tarifgebiet" eine Tarifautomatik greift, die im Ergebnis dafür sorgt, dass die Abschlüsse im öffentlichen Dienst direkt wirksam werden.


Samstag, 7. April 2018

Samstag Abend - Zeit für das jüngste Gerücht

wie aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen zu erfahren ist, wollen Deutschlands Bischöfe in dieser Woche bei offiziellen Terminen mit "etwas Rotem an der Kleidung" in Erscheinung treten.
Das dürfe aber keinesfalls als Solidaritätszeichen für die Streikenden im öffentlichen Dienst gewertet werden, hieß es. Auch wenn vereinzelte Stimmen aus dem gewerkschaftlichen Umfeld vorschlagen, sich am 10. April (zentraler Demonstrationstag in Südbayern) oder am 11. April (Nordbayern) mit entsprechenden Kleidungsoutfit solidarisch zu zeigen.

Vorletztes Gerücht

Mittwoch, 4. April 2018

Seminar "Ausfallkonzepte und verlässliche Arbeitszeit"

Ver.di B+B bietet ein Seminar an, das sich den Handlungsmöglichkeiten von Interessenvertretungen bei kurzfristigen Änderungen von Dienstplänen und ungeplanten Einsätzen widmet und dessen Thematik auch in zahlreichen Einrichtungen der Caritas eine starke Bedeutung hat:


Ausfallkonzepte und verlässliche Arbeitszeiten

Die kurzfristige Änderung von Dienstplänen und der ungeplante Einsatz auf ´fremden´ Stationen belasten die Kolleginnen und Kollegen im Pflegedienst (und Funktionsdienst) stark. Deshalb nehmen die Beschäftigten neue Dienstplanmodelle der Arbeitgeberseite bereitwillig an, auch wenn deren Regelungen nicht immer fair sind und manche gegen Tarifverträge verstoßen. Beispiele: Stand-by-Dienst, ADAR, Rollendienstplan oder Flexi-Dienst.

Dienstag, 3. April 2018

Infos aus der AK Caritas

In der vergangenen Woche wurden zwei kürzere Infos der Mitarbeiterseite der AK veröffentlicht.

Das "ak.mas INFO März 2018" informiert über die Sitzung der Bundeskommission in Bad Hersfeld am 15. März 2018 und kommentiert insbesondere die Sachbeschlüsse, die inzwischen auch veröffentlicht wurden.

ak.mas INFO März 2018 als pdf 

Die Beschlüsse gibt es hier:

Bundeskommissionsbeschlüsse vom 15. März 2018

(Siehe auch die bisherigen Infos zur Sitzung am 15. März: Tarifrunde 2018/2019 bei der AK Caritas und Warnstreiks im öffentlichen Dienst - Warten auf die nächste Tarifrunde bei der Caritas)

Am 22. März 2018 hat auch die Regionalkommission Ost getagt. Hierzu gibt es ein kurzes Info.

Info Mitarbeiterseite RK Info Ost März 2018 als pdf



Sonntag, 1. April 2018

BREAKiNG NEWS - Papst Franziskus mischt sich in Deutschlands Gewerkschaftsstreit ein

Wie aus einem bisher noch geheim gehaltenen Schreiben des Vatikans an die Deutschen Bischöfe hervorgeht, fordert der Heilige Vater diese auf, die "Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse" (GrO) radikal zu kürzen.

Der Heilige Vater soll dazu den Deutschen Bischöfen zur Ausgestaltung die folgenden Anweisungen gegeben haben.