Heute können wir entgegen den sinn-freien Prognosen eines Professors aus München mit der SÜDDEUTSCHEN ZEITUNG konstatieren:
Mindestlohn im PraxistestZu denen, die "den Mindestlohn unterlaufen" zählt sich wohl auch die Dienstgeberseite der Caritas. In der PRESSEMITTEILUNG 05/2015 vom 24 April 2015 *) wird ausgeführt:
8,50 Euro Mindestlohn - na und?
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100 Tage nach Einführung des Mindestlohns sind die Folgen weit weniger dramatisch als von vielen Ökonomen und Unternehmen prophezeit.
Die Zahl der Minijobber sank binnen weniger Wochen um mehrere Hunderttausend. Verantwortlich dürften aber auch regionale Effekte sein.
Produkte und Dienstleistungen sind, besonders in Ostdeutschland, teils teurer geworden.
Beobachter gehen davon aus, dass viele Unternehmen den Mindestlohn zudem unterlaufen, indem sie Mitarbeiter länger arbeiten lassen.
Am Anfang zeichneten Ökonomen Schreckensszenarien. Bis zu 900 000 Arbeitsplätze werde der Mindestlohn kosten, warnte das Ifo-Institut. Andere Experten prophezeiten steigende Preise, untergehende Kleinbetriebe, eine höhere Jugendarbeitslosigkeit. Nun, gut 100 Tage nach der Einführung der gesetzlichen Lohnuntergrenze von 8,50 Euro, ist zumindest eines sicher: Die befürchtete ordnungspolitische Kernschmelze ist bislang nicht eingetreten. ....
Der Zeitpunkt für den Startschuss hätte kaum besser ausgewählt werden können: Die Wirtschaft floriert, Produkte made in Germany sind nach wie vor weltweit gefragt, viele Unternehmen brauchen mehr Mitarbeiter. Dies hat dazu beigetragen, dass der Mindestlohn bis April den Beschäftigungsboom nicht abgewürgt hat. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) rechnet sogar damit, dass die Zahl der Erwerbstätigen 2015 um 350 000 auf den Rekordwert von 43 Millionen zulegen wird.
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...das heißt doch in der Konsequenz, dass die normale Arbeitsstunde "verbilligt" wird, damit dann mit dem Bereitschaftsdienst insgesamt ein durchschnittlicher Lohn von 8,50 Euro erreicht wird.
„Wir Dienstgeber vertreten die Ansicht, dass das auf den Monat bezogene Gehalt geteilt durch die gesamte Arbeitszeit mindestens 8,50 Euro ergeben muss. Wir fordern, das Gesetz so zu ändern, dass „die erfahrungsgemäß durchschnittlich anfallende Arbeitsleistung als Arbeitszeit gewertet und mindestens mit dem Mindestlohn vergütet wird.“ Die pauschale Vergütung von Bereitschaftsdiensten muss ausdrücklich zugelassen werden“, sagt Lioba Ziegele.
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Dass das BAG schon im letzten Jahr festgestellt hat **):
Der Mindestlohn für den Pflegebereich ist nicht nur für Vollarbeit, sondern auch für Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst zu zahlen., kann man so listig übergehen.
Und bei der Gelegenheit lässt sich auch noch die nächste "Wünsch-Dir-was-Liste" der Caritas-Arbeitgeber lancieren:
Neben den Bereitschaftsdiensten drückt den Caritas-Dienstgebern auch der Schuh bei den bisherigen Regelungen im MiLoG zur Vergütung von Praktikanten, Hospitanten und Ehrenamt sowie bei Arbeitszeitkonten. „Hier sind dringend Korrekturen geboten, um Schaden von den sozialen Diensten abzuwenden“, fordert Lioba Ziegele.Nicht irritieren lassen! Der Mindestlohn ist auch bei Nebentätigkeiten zu zahlen, wie wir schon einmal gemeldet haben. ***)
*) So kann man sein Image als Sozialverband halt auch verspielen und sich als ganz normaler Arbeitgeber outen. Dann sollte man aber auch als ganz normaler Arbeitgeber behandelt werden.
**) Quellen zum Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.11.2014 – Az.: 5 AZR 1101/12 u.a.:
DGB Rechtsschutz: Mindestlohn in der Pflege auch bei Bereitschaftsdienst!
Ver.di Nachrichten: BAG-Urteil: Mindestlohn in der Pflege auch bei Bereitschaftsdienst
***) Hat Frau Ziegele schon davon gehört, dass auch Papst Franziskus gegen prekäre Arbeitsverhältnisse wettert, und schon heute mindestens Elf Euro pro Stunde gegen Altersarmut - bis 2028 auf mehr als 17 Euro steigend erforderlich wären, anscheinend noch nie gehört?
Ach ja, und der Papst meint nicht nur Nepal oder Nicaragua, er hat vor dem Europaparlament ähnliches gesagt.
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