Unter diesem Titel hatten wir
bereits am 30. Dezember letzten Jahres über die Entwicklung beim katholischen Marienhaus-Konzern aus Trier berichtet. Wir werden unter diesem Titel immer wieder über Entwicklungen informieren, die Zweifel an der kirchlichen Zuordnung und der damit verbundenen Befreiung der "caritativen Einrichtungen" von den Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes wecken können.
Heute wollen wir uns der Situation in Karlsruhe widmen.
In Karlsruhe gibt es drei große Krankenhäuser:
1. das städtische Klinikum mit bis zu 1.600 Betten und rund 4.000 Beschäftigten
2. die der Caritas angehörenden St. Vincentius-Kliniken gemeinnützige Aktiengesellschaft (gAG) mit über 760 Betten und rd. 1.900 Beschäftigten,
2.1. die Kliniken gAG sind einziger Gesellschafter der Tochtergesellschaft
"St.-Marien-Klinik gGmbH" (einer kleineren Klinik, spezialisiert auf Frauenheilkunde und Geburtshilfe) und
3. das zur Diakonie gehörende Diakonissenkrankenhaus mit über 460 Betten und rd. 1.250 Beschäftigten. Das Diakonissenkrankenhaus (mit angeschlossenem Mutterhaus für Diakonissen) gehört mit einem Altenheim zur "Evangelischen Diakonissenanstalt Karlsruhe-Rüppur".