Mittwoch, 19. März 2025

Memmingen: 500 Jahre - die erste Erklärung der Menschenrechte

Vor 400 Jahren gingen die "Zwölf Artikel" in Druck - das faszinierend progressive Manifest der Rebellen im Bauernkrieg (1524 - 1526), die (nach der Magna Carta von 1215) als eine der ersten niedergeschriebenen Forderungen nach Menschen- und Freiheitsrechten in Europa gelten. Abgesandte dreier "Bauernhaufen" der Region kamen Anfang März in Memmingen zusammen, um ihre Forderungen gegen herrscherliche Willkür und Ausbeutung abzustimmmen. Der Memminger Kürschnergeselle Sebastian Lotzer formulierte daraus die "Zwölf Artikel". In den Artikeln werden Prinzipien wie Selbstbestimmung, Gerechtigkeit und gesellschaftliche Teilhabe formuliert. Die Bauern verlangten darin konkret die Aufhebung der Leibeigenschaft, die Abschaffung von Frondiensten und Abgaben, die Rückkehr zu alten Freiheiten und Rechten sowie die freie Wahl des Pfarrers.
(aus der Broschüre "anno domini 1525" Memmingen - Stadt der Menschenrechte - Die Zwölf Bauernartikel (c) 2018 Kulturamt der Stadt Memmingen)

Manches, wie die zentrale Forderung, die "Dienste auf ein erträgliches Maß herab zu setzen", können angesichts der Überlastung etwa im Pflegebereich auch heute noch als aktuell angesehen werden.

ergänzende Links
Antenne Bayern: Gedenken an Bauernkrieg: Freiheitsappell von Steinmeier
BR 24: 500 Jahre Bauernkrieg - Festakt in Memmingen
Domradio: Steinmeier pocht auf Verteidigung von Freiheit und Demokratie - an Menschenrechten orientieren
n-tv: Steinmeier warnt vor Geschichtsverdrehern
SWR aktuell: Bauernkrieg 1525 in Oberschwaben - Aufstand für Freiheit und Menschenrechte

Dienstag, 18. März 2025

Der 20. Deutsche Bundestag entscheidet heute, am Dienstag, 18. März 2025, namentlich über den von den Fraktionen der SPD und CDU/CSU eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (20/15096).

Deutscher Bundestag mit Link zur Life-Übertragung ab 10:35 Uhr

Ver.di stellt dazu fest:
Sondervermögen, Reform der Schuldenbremse – was die Pläne der kommenden Bundesregierung bedeuten

ver.di fordert es schon seit vielen Jahren: ein finanzielles Sofortprogramm vor allem in den Bereichen Gesundheit, Pflege, Bildung, ÖPNV und Energie. Mit dem geplanten Sondervermögen der voraussichtlich neuen Bundesregierung aus Union und SPD in Höhe von 500 Milliarden könnten alle notwendigen Investitionen in die öffentliche Infrastruktur real werden. Für die Bundeswehr sollen weitere Hunderte Milliarden durch eine Reform der Schuldenbremse bereitgestellt werden. Das sagt der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke zu den Plänen

INHALT
Was in den Koalitionsverhandlungen jetzt wichtig ist
Das fordert ver.di insbesondere für die Kommunen
Für einen starken Sozialstaat
Für eine zukunftsorientierte Politik

Jetzt soll es schnell gehen. Der neue Bundestag hat sich noch nicht einmal konstituiert, da wollen die künftigen Koalitionspartner Union und SPD ein mehrere Hunderte Milliarden-Euro schweres Finanzpaket noch im alten Bundestag verabschieden. Das sagt der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke zu den Plänen der voraussichtlich neuen Regierung:

„Ein solches Sondervermögen ist eine echte Chance“
ver.di fordert seit vielen Jahren eine öffentliche Investitionsoffensive. Jetzt wollen Union und SPD ein Sondervermögen Infrastruktur von 500 Milliarden Euro für die nächsten zehn Jahre ins Leben rufen. Welche Investitionen sollten aus ver.di-Sicht vorrangig und schnell angegangen werden?

Frank Werneke: Ich bin erleichtert, dass sich auf unseren jahrelangen Druck hin nun endlich die Einsicht in das Notwendige auch politisch durchsetzt. ...

Tarifverhandlungen im öD gescheitert - wie geht es weiter?

Kein Verhandlungsergebnis in Potsdam. Wir waren verhandlungsbereit aber die Arbeitgeber wollen in die Schlichtung!
Die Arbeitgeber haben die Verhandlungen heute für gescheitert erklärt und rufen die Schlichtung an.

Wir haben immer wieder neue Lösungsvorschläge angeboten und bedauern es sehr, dass sich die VKA und der Bund jetzt in die Schlichtung flüchten.


Weitere Links:
dpa: Tarifstreit des öffentlichen Dienstes - Schlichter übernehmen
Die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen sind vorerst gescheitert - jetzt sind die Schlichter am Zug. Sie sollen binnen drei Tagen ihre Arbeit aufnehmen. Ab dann sind Warnstreiks, wie sie in ganz Deutschland zuletzt Kitas, Müllabfuhr und andere Einrichtungen lahmlegten, nicht mehr zugelassen.
Während der Schlichtung gilt die sogenannte Friedenspflicht - spätestens ab Donnerstag. Bis dahin sind nach Angaben der Gewerkschaft Verdi ganz vereinzelt über das Bundesgebiet verteilt kleine Ausstände möglich. Sie würden aber keine großen Auswirkungen auf Bürgerinnen und Bürger haben, erläuterte ein Verdi-Sprecher.
Süddeutsche Zeitung: Tarifstreit im öffentlichen Dienst - Schlichtungskommission nötig
Tagesschau: Keine Tarifeinigung im öffentlichen Dienst
ZDF-heute: Öffentlicher Dienst - Tarifgespräche gescheitert
Auch bei den vorherigen Verhandlungen für die Beschäftigten von Bund und Kommunen 2023 gab es ein solches Verfahren. Bei einer Schlichtung wird versucht, festgefahrenen Verhandlungen mit Hilfe von unabhängigen Schlichtern zum Durchbruch zu verhelfen.

Bayerische Fachtagung Pflege am 29.04.2025 in Nürnberg

Es ist in der Pflege viel in Bewegung, vieles kommt auf Pflegekräfte und ihre betrieblichen Interessenvertretungen zu. Daher laden wir euch zu unserer überaus wichtigen und hochkarätig besetzten

Fachtagung Pflege am 29. April 2025 in Nürnberg - Uhrzeit: 9:45 Uhr bis 16:30 Uhr

ein. Es gilt sich proaktiv auf die sich abzeichnenden Veränderungen im Pflegemix einzustellen und sich betrieblich, tariflich und politisch einzumischen. Mitmachen! Anmelden! Jetzt!
zum Link mit Einladung und Anmeldungsformular

Wir wollen uns sektorenübergreifend mit dem Thema „Qualifikationsmix in der pflegerischen Praxis – Wie arbeiten wir als Pflegende unterschiedlicher Ausbildungsabschlüsse jetzt und künftig gut zusammen?“ beschäftigen. Die Fachtagung richtet sich an betriebliche Interessensvertretungen, die sich für den Tag entsprechend ihrer gesetzlichen Grundlage Freistellung und Kostenübernahme einholen können, aber auch an interessierte Pflegende und Aktive im Betrieb, die (noch) nicht in einer Interessensvertretung sind.

Meldet Euch in diesem letzteren Fall bitte schnellstmöglich bei uns, um gemeinsam nach einer Möglichkeit eurer Teilnahme zu suchen.

Wir freuen uns auf eine lebendige Fachtagung, in der unterschiedliche Perspektiven zu Wort kommen. Um dies auch aus der Sicht der Praxis sicherzustellen, ist auch Deine Teilnahme hilfreich.

Montag, 17. März 2025

"Wissen ist Macht". Gewerkschaftliche Bildungsarbeit gehört damit zum Kern gewerkschaftlicher Arbeit.

Anbei Informationen zu unserem ergänzenden Programm für unseren Fachbereich Gesundheit & Bildung in Bayern.
Bildungsprogramm ver.di Gesundheit & Bildung Bayern. Gemeinsam mit dem DGB Bildungswerk Bayern legen wir auch dieses Jahr ein zusätzliches Bildungsangebot eigens für unseren Fachbereich vor.
Die Anforderungen an die betrieblichen Interessenvertretungen als auch an die Gewerkschaftsarbeit insgesamt steigen. Diesen gilt es mit Kontinuität und neu aufgenommenen Inhalten zu entsprechen. Wichtig erscheint es uns auch, sich mit gleichgesinnten Kolleg*innen auszutauschen und zu vernetzen. Um regelmäßig auf dem Laufenden zu sein, könnt ihr euch in unsere Mailinglisten eintragen lassen: http://gesundheit-soziales-bildung-bayern.verdi.de/... .

Wir bieten im Übrigen betrieblichen Interessenvertretungen auch eine Qualifizierungsberatung an. Wendet euch hierzu an eure örtlichen Gewerkschaftssekretär*innen. Das gilt gleichermaßen für Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen oder JAVen. Eine kompetente, beteiligungsorientierte und damit durchsetzungsfähige betriebliche Interessensvertretung darf sich mit Stolz als ein wesentlicher Eckpfeiler unserer Demokratie begreifen! Gewerkschaftliche Betriebsarbeit ist damit immer auch Präventionsarbeit gegen unsolidarische und demokratiefeindliche Haltungen. Das alte Motto der Gewerkschaftsbewegung „Wissen ist Macht“, hat nichts von seiner Bedeutung verloren – im Gegenteil.
Wir wünschen euch viel Erfolg und auch Spaß in eurer Arbeit und auf unseren Seminaren. https://gesundheit-soziales-bildung-bayern.verdi.de/...

Dazu eine "Approbation" von höchster kirchlicher Stelle:
Wenn vom Schutz der berechtigten Ansprüche der Arbeitnehmer je nach den verschiedenen Berufen die Rede ist, muß man natürlich immer vor Augen haben, was in jedem Beruf für den subjekthaften Charakter der Arbeit entscheidend ist, aber gleichzeitig oder sogar in erster Linie, was die dem Subjekt der Arbeit eigene Würde bedingt. Hier eröffnen sich der Tätigkeit der Gewerkschaften vielfältige Möglichkeiten, auch in ihrer Bildungs- und Erziehungsarbeit und bei ihrer Förderung der Selbsterziehung. Große Verdienste haben sich dabei Gewerkschaftsschulen, die sogenannten Arbeiter und Volkshochschulen sowie die Programme und Kurse für Fortbildung erworben, die gerade derartige Aktivitäten entwickelt haben und dies weiterhin tun. Es ist stets zu wünschen, daß es dem Arbeitnehmer dank des Wirkens seiner Gewerkschaft gelingt, nicht nur mehr zu »haben«, sondern vor allem mehr zu »sein«, sein Menschsein also in jeder Richtung voller zu verwirklichen.
Zitat aus "Laborem exercens", Rd.Nr. 20 "Die Bedeutung der Gewerkschaften" von PAPST JOHANNES PAUL II., 1981

Tarif-Grüße von der MAV St. Josef aus Stuttgart (Kinder-/Jugend-/Familienhilfe)

👋🏼. Auch sie wollen:
+8%, mind. 350 Euro
+200 Euro für Azubis und Praktikanten
unbefristete Übernahme nach Ausbildung
bezahlte Pause bei Wechselschicht
3 zusätzliche freie Tage
"Meine Zeit Konto"
höhere Zulage für bes. belastende Tätigkeiten
Neue Regelung zur Altersteilzeit

Quelle: Caritas Mitarbeiterseite in facebook

Sonntag, 16. März 2025

AK MAS Caritas - Mitarbeiterseite zur Übertragung des Tarifabschlusses "Ärzte" in die AVR Caritas

Am 20. März tagt die AK Caritas in Fulda. Die Mitarbeiterseite hat hierzu die folgende Meldung veröffentlicht:
"Dienstgeberseite verspielt mit Verweigerung nur Zeit"

Tarifrunde Ärzte 2024 14. März 2025 Zuletzt aktualisiert: 14. März 2025
Am 13. März endete der erste Termin in der Tarifrunde für die Ärztinnen und Ärzte der Caritas ergebnislos. Die Dienstgeberseite war nicht bereit, zu verhandeln. Die Mitarbeiterseite fordert die Dienstgeberseite eindringlich auf, sich nicht länger zu verwehren.

Oliver Hölters, Sprecher der Caritas Mitarbeiterseite:

„Die Dienstgeberseite verspielt mit ihrer Verweigerung nur Zeit. Das fällt hunderten von Caritas Krankenhäusern bei ihrer Personalsuche auf die Füße. Der Öffentliche Dienst hat vorgelegt. Unser Ziel ist ein zügiger Tarifabschluss auf diesem Niveau. Je später wir uns einigen, desto schlechter für die Caritas.“

Nach dem erfolgreichen Abschluss für die Ärztinnen und Ärzte der kommunalen Kliniken sollten auch die Tarifverhandlungen in der Caritas beginnen. In den bundesweit 365 zur Caritas gehörenden Krankenhäusern arbeiten über 34.000 Ärztinnen und Ärzte.

In einem Sondierungsgespräch hatte die Dienstgeberseite für den ersten Verhandlungstag am 13. März noch ein Angebot angekündigt; dieses blieb jedoch aus.

Ein Beschluss auf der kommenden Sitzung der Bundeskommission am 20. März in Fulda ist damit unwahrscheinlich geworden. Der nächstmögliche Termin für einen Tarifbeschluss ist der 5. Juni.

Stephan Kliem, Verhandlungsführer der Caritas Mitarbeiterseite:

„Unsere Position ist seit Langem bekannt. Die Tarifeinigung für die kommunalen Krankenhäuser hat deutlich gemacht, wohin die Reise geht. Es gibt keinen Grund mehr für die Dienstgeber der Caritas, sich weiter zu verweigern. Wir erwarten, dass sie endlich ihre Blockadehaltung aufgeben und sich unverzüglich an den Verhandlungstisch setzen.“

Die Caritas Mitarbeiterseite fordert neben Gehaltssteigerung von 8 Prozent eine leistungsgerechtere Vergütung von Bereitschaftsdiensten und Rufbereitschaft. Wie in vergangenen Tarifrunden ist die Reduzierung der Arbeitsbelastung und damit der Gesundheitsschutz ein weiterer Schwerpunkt.
Quelle: Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Caritasverbandes



Wir meinen: die Caritas ist der größte nicht tarifgebundene Arbeitgeber der Branche. Genauso, wie der Tarifabschluss des öffentlichen Dienstes als "Blockadebrecher" fungiert, genauso übt auch das Niveau der Caritas-Einrichtungen entsprechende Rückwirkungen auf die anderen Anbieter aus. Leider wird die Caritas viel zu oft im Interesse der gewinnorientierten Anbieter (z.B. Altenpflege) und viel zu selten im Interesse der Betreuten, der Patienten und nicht zuletzt auch der Mitarbeitenden tätig.

Genauso, wie die Caritas-Mitarbeitenden ein Interesse an guten Abschlüssen des öffentlichen Dienstes interessiert sein müssen, genauso müssen auch die Mitarbeitenden in den tarifgebundenen Einrichtungen das Interesse an einer zügigen, am Besten inhalts- und zeitgleichen Umsetzung bei der Caritas haben. Auch die Caritas gehört "zum Geleitzug TVöD".

Solidarität ist keine Einbahnstraße !

AK MAS Caritas - Mitarbeiterseite zur Unterstützung von ver.di

👉🏼In den Tarifverhandlungen zwischen ver.di und den Arbeitgebern von Bund und Kommunen geht es nicht weiter. Am heutigen Donnerstag reagieren die Kolleginnen und Kollegen in kommunalen Kliniken, Pflegeheimen und im Rettungsdienst daher mit einem bundesweiten Warnstreik.
Dieser wertvolle Dienst an den Menschen, an der Gesellschaft muss entsprechend gewürdigt werden. Nur ein Inflationsausgleich ist keine Antwort.
Oliver Hölters, Sprecher der Caritas Mitarbeiterseite: "Wir fordern unsere Kolleginnen und Kollegen in der Caritas auf: zeigt Euch solidarisch mit dem Warnstreik im Öffentlichen Dienst, unterstützt die Aktionen von ver.di! Was uns vereint, ist dieses Ziel - Gehälter rauf, Arbeitsbelastung runter!“

❗️Mitmachen! Schickt uns Eure Fotos an akmas@caritas.de
Am 14. März geht der Tarifkonflikt im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen in die dritte Verhandlungsrunde. Arbeitgeber bewegen sich nicht - ver.di hat zu Warnstreiks aufgerufen!
Als Mitarbeiterseite der Caritas zeigen wir Solidarität mit ver.di - Eure Tarifforderungen sind auch unsere! #zusammengehtmehr
👍🏼Danke an die Kolleginnen und Kollegen der Migrationsberatung in Verden für Euren Foto-Gruß! Plus 8% - "Gehälter rauf! Arbeitsbelastung runter!"
Quelle: AK MAS Facebook (13. März 14:08 Uhr)

Wir bedanken uns für die Unterstützung !

Donnerstag, 13. März 2025

Heute Großdemos in Bayern - Nürnberg, München, Augsburg !

Erste Eindrücke zu unserem heutigen bayerischen Aktions- und Streiktag hat Robert Hinke auf Facebook gepostet (aus München, mehr alsbald auf unserer Homepage). Kälte und Regen trotzend setzten sich auf unserer Kundgebung in Nürnberg mindestens 12.000 Kolleg*innen nachdrücklich für ihre Forderungen ein, in München 5.000 und in Augsburg 1.500.
Gemeinsam stark!

Mittwoch, 12. März 2025

NRW liegt lahm: Wie weit geht der Streik noch?

berichtete gesterm das ZDF:
Verdi erhöht den Druck in den Tarifverhandlungen: In NRW ist der Nahverkehr nahezu lahmgelegt, Kitas bleiben geschlossen. Viele Betroffene nehmen es gelassen.

Vor zwei Tagen wollte niemand Fluggast sein. Und heute will niemand Pendler sein, erst recht nicht in Nordrhein-Westfalen. Denn der öffentliche Nahverkehr steht still. Nicht nur das: Mülltonnen quellen über, Kitas haben höchstens Notbetrieb, Verwaltungen sind geschlossen. Kurzum, fast alle städtischen Bereiche des öffentlichen Lebens scheinen lahmgelegt.
Das nervt einige, aber viele Menschen haben auch Verständnis. "Das sind natürlich Situationen, die jetzt sehr schwierig für uns sind, aber trotzdem, ich verstehe schon, dass die Leute mehr Geld fordern", sagt etwa Mutter Tina Kaub.
...

Donnerstag, 13. März - WARNSTREIKTAG !!!

 Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

für den morgigen Donnerstag, den 13. März, mobilisieren wir in ganz Bayern zu Warnstreiks im Öffentlichen Dienst (TVöD). Die Tarifrunde geht uns alle an. Denn der TVöD  prägt die Standards der Arbeits- und Einkommensbedingungen im Gesundheits-, Bildungs- und Sozialwesen. Damit ist sie auch für Fragen der Refinanzierung von Seiten der Kostenträger maßgeblich.

 

Nunmehr hat Karin Welge (Vorsitzende des Verbandes der Kommunalen Arbeitgeber) auch ganz öffentlich in einem Interview mit dem WDR erklärt, dass man sich allein eine Kompensation des Kaufkraftverlustes, sprich einen Inflationsausgleich vorstellen könne!

 

Hört selbst:

https://www.facebook.com/reel/2099983383748530

 

Diese Interview erfolgte nach dem in Aussicht gestellten 500 Mrd Paket! Raus zum Warnstreik am Donnerstag! Die Zukunft des Öffentlichen Dienstes entscheidet sich am Personal! Faire Bezahlung und attraktivere Arbeitsbedingungen - Jetzt!

Auch alle anderen sind aufgefordert, sich solidarisch zu zeigen. Durch Solidaritätsgrüße vor Ort, auf Facebook, Instagram oder unseren Großkundgebungen in München und Nürnberg.

 

Der Wortlaut der Verhandlungsführerin der Arbeitgeberseite sei kurz kommentiert:

 

  • „Wir haben sowieso zu wenige Mitarbeiter in den essentiellen Berufen. Deswegen finden wir die Forderungen so überholt und fern der Realität.“ Deshalb könne man offenbar am Personal sparen! Mit dieser Haltung wird die Öffentliche Daseinsvorsorge an die Wand gefahren!

·         „Wir können kurzfristig zu einem Abschluss kommen, der den Mitarbeitenden die Kaufkraft erhält. Die Größenordnung ist Inflationsausgleich.“ Das wären 2% Lohnerhöhung! Bislang möchte die Arbeitgeberseite einen Tarifvertrag von mindestens drei Jahren Laufzeit!

·         „Wir sind der öffentliche Dienst. Wir sind systemrelevant. Wir müssen in schwierigen Zeiten bescheiden sein.“ D.h., die in Aussicht gestellten 100 Milliarden Euro für die Kommunen und Länder sollen in Baumaßnahmen fließen und nicht in die Mitarbeiter und mehr Personal.

·         „Wir sind ein sicherer Arbeitgeber. Jeder wird gebraucht, niemand verliert seinen Job.“ Der Öffentliche Dienst ist immer noch Spitzenreiter bei Befristungen! Selbst bei den Auszubildenden verweigern sich die Arbeitgeber, eine Übernahmegarantie vorzusehen.

 

JETZT gilt es die Blockadepolitik der Arbeitgeber aufzubrechen. Es gilt die Arbeitgeber in die Pflicht zu nehmen. 500 Mrd. Euro sind für Infrastruktur vorgesehen. In den nächsten Wochen geht es darum, wie dieses Geld genutzt wird. Die wichtigste Investition in die Öffentliche Daseinsvorsorge sind angesichts des teils bereits dramatischen, insgesamt wachsenden Personalmangels fraglos gute Einkommen und attraktivere Arbeitsbedingungen! Gemeinsam sind wir stark! Geben wir der Arbeitgeberseite eine ganz praktische Antwort. Seit morgen aktiv dabei!

 

Solidarische Grüße

 

Robert

 

Bilder von unseren Branchentagen (Gesundheitswesen / Care-Arbeit) letzte Woche findet ihr auf unserer Homepage:

 

  

Vor 25 Jahren: Das große „Mea Culpa“ Johannes Pauls II.

berichtet RadioVatikan und führt aus:
Es war ein besonderer Moment in der Kirchengeschichte: Am Mittwoch vor genau 25 Jahren sprach Johannes Paul II. (1978-2005) ein großes Sündenbekenntnis.

Der polnische Papst war davon überzeugt, dass die katholische Kirche beim Eintritt ins neue Jahrtausend historischen Ballast abwerfen, ihr „Gedächtnis reinigen“ sollte. ...

Wir können nicht oft genug daran erinnern, dass seine Enzyklika "Laborem Exercens" bereits 1981 die Grundlage für die Entwicklung einer freier Gewerkschaft in Polen und damit dem ehemaligen "Ostblock" war. Und wir erinnern daran, dass der "deutsche Papst" Benedikt, der seine deutsche Kirche wie kaum ein anderer kannte, diese Enzyklika seiner deutschen Kirche bei seiner Abschiedsrede auf dem Flughafen München am 14. September 2006 seiner Heimat besonders an's Herz gelegt hat.

Umso bedauerlicher, dass die Oder-Neisse-Grenze noch immer dafür steht, wie diametral entgegen gesetzt die Oberen der deutschen und der polnischen katholischen Kirche zur gewerkschaftlichen Bewegung stehen, und wie gerade die Bischöfe der deutschen katholischen Kirche in ökumenischer Blindheit die Bedeutung der Gewerkschaft für den sozialen Ausgleich der Gesellschaft negieren.

Dienstag, 11. März 2025

Nicht vergessen - Warnstreiks im öffentlichen Dienst gehen uns alle an !

Überall im Land treten Beschäftigte des öffentlichen Dienstes dieser Tage in den Warnstreik, um für ihre Forderungen Druck zu machen. Bereits im Februar haben die Kolleg*innen der Evangelischen Gesellschaft (eva) in Stuttgart und anderer diakonischer Träger, die aufgrund einer »Tarifautomatik« in den kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien unmittelbar von den Tarifergebnissen im öffentlichen Dienst profitieren, gezeigt:
WIR sind Teil der Tarifbewegung
und weiter:
»Wir erbringen als kirchlicher Träger staatliche Aufgaben«, erklärt der Sozialarbeiter Philipp Käser, der in der Schuldnerberatung tätig ist. »Wir sind Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Deshalb ist es für mich klar, dass wir auch Teil der Tarifbewegung im öffentlichen Dienst sind.« Die Verbesserungen, die ver.di in den Verhandlungen mit Bund und Kommunen erreicht, werden automatisch auf die diakonischen Einrichtungen im Südwesten übertragen. »Wir wollen keine Trittbrettfahrer sein, sondern selbst zu einem guten Ergebnis beitragen«, betont Philipp Käser. »Und wir merken, dass es was bringt.« ver.di habe in den vergangenen Jahren in den Kommunen und speziell im Sozial- und Erziehungsdienst deutliche Verbesserungen erreicht. »Die Kurve zeigt nach oben – und das ist gut so.«
(Quelle)
Das Gleiche gilt etwa für die nach "ABD" angestellten Mitarbeitenden der katholischen Kirche in Bayern. Auch dort gilt eine Vergütungsautomatik. Und selbst, wenn - wie bei der Caritas - das Tarifergebnis des öffentlichen Dienstes mühsam nachverhandelt wird: ein guter Abschluss ist allemal zumindest eine steile Referenzvorlage, die von den kirchlichen Arbeitgebern nicht ignoriert werden kann.

Jetzt kommen die Bischöfe wieder zu ihrer Frühjahrsvollversammlung zusammen. Dieses mal im beschaulichen Kloster Steinfeld in der Eifel.
Der in den Medien genannte Themenkomplex lässt eine weltweite Spielwiese erwarten, aber leider auch den Bezug auf die drängenen Probleme im eigenen Haus vermissen.

Dabei wäre es so einfach, drei Fragen zu stellen:
1. Wie lange wollen Sie sich noch gegen das päpstliche Lehramt stemmen (Mater et magistra, Bekenntnis zum Tarifvertrag; katholische Soziallehre, Gewerkschaftsprinzip)?
2. Wie lange wollen Sie die Kirche noch unglaubwürdig halten - gerade, was die eigenen Soziallehre betrifft?
3. Wie lange wollen Sie noch daran mitwirken, dass tarivertragliche Lösungen für die gesamte Wohlfahrtsbranche scheitern (beispielhaftes Stichwort: Altenpflege)?

Aber ja, die Bischöfe beschäftigten sich lieber mit der Weltpolitik, als die eigenen, selbst gemachten Probleme anzugehen. Denn dann müsste man ja das eigene, bequeme Bett verlassen, sich den eigenen Fehlern stellen und vielleicht sogar etwas "Macht" abgeben. Und das fällt schwer.

Wir zitieren einen Bischof (von dem wir früher mehr gehalten haben):
Erst die staatliche Arbeiterschutzgesetzgebung, die Entstehung von Gewerkschaften und die gesetzliche Anerkennung des Arbeitskampfrechts und der Tarifautonomie haben die Arbeitnehmerseite in den Stand versetzt, auf gleicher Augenhöhe mit den Arbeitgeber Verträge auszuhandeln.
Dadurch ist die Freiheit auf dem Arbeitsmarkt nicht beseitigt, sondern erst hergestellt worden.
....
Tatsächliche Arbeitsvertragsfreiheit ist deshalb ert mit der rechtlichen Anerkennung und Garantie de Tarifautonomie erreicht worden. ...
und weiter
Die Tarifautonomie hat sich bewährt. Und ich appelliere an die Tarifparteien, dieses bewährte Instrument durch eine beiderseite Bereitschaft zum Kompromiss am Leben zu erhalten. Wer versucht, eine vorübergehende Schwäche des Tarifpartners bis zum Äußersten auszunutezn, mag einem kurzfristigen Kalkül entsprechend schlau handeln, aber er schadet dem Gemeinwohl und mittel- bis langfristig auch sich selbst. Man hört durchaus Klagen von Arbeitnehmern verschiedener Branchen, dass in einzelen Tarifbezikren Arbeitgeber nicht bereit wären, sich mit den Gewerkschaften an einen Tisch zu setzen, um Tarifverträge neu zu verhandeln. .... Wer sich so verhält, darf sich dann nicht beklagen, wenn ihm die Politik irgendwann einen gesetzlichen Mindestlohn vorschreibt.
Das gemeinsame Ziel aller wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Akteure muss es sein, soziale Ausgrenzungen in allen ihren Erscheinungsformen zu überwinden.
vermutlich hat der Autor nicht einmal bemerkt, wie treffend er da das Verhalten der kirchlichen Oberen und den "Dritten Weg" der Kirchen beschreibt.

Samstag, 8. März 2025

Warnstreiks in Kitas und Kliniken - Tausende protestieren alleine in Hessen

meldete die dpa vor nicht ganz 24 Stunden:
Im Tarifstreit des öffentlichen Dienstes bei Bund und Kommunen erhöht die Gewerkschaft Verdi den Druck. Hessenweit legten am Morgen in zahlreichen Kitas, Jugend- und Sozialämtern sowie Kliniken, Pflege- und sozialen Einrichtungen die Arbeit nieder. Eine Verdi-Sprecherin sprach von zusammen rund 3.750 Teilnehmerinnen und Teilnehmern bei Kundgebungen in Offenbach, Kassel, Darmstadt, Marburg und Wiesbaden. ...
...
Die Gewerkschaft kündigte aber auch generell mit Blick auf Hessen an: «In der kommenden Woche werden die Warnstreiks zum Teil erheblich ausgeweitet.» Deren Dauer «variiert von einem bis zu mehreren Tagen quer durch alle Branchen.» Am Dienstag soll es eine Großdemonstration in Frankfurt geben, am Mittwoch eine große Demonstration in Kassel.
...
es ist nie zu spät sich anzuschließen ...

AWO und katholische Kirche Bayern:

Die Tarifrunde Öffentlicher Dienst geht uns alle an. Denn sie prägt die Standards der Arbeits- und Einkommensbedingungen im Gesundheits-, Bildungs- und Sozialwesen. Damit ist sie auch für Fragen der Refinanzierung von Seiten der Kostenträger maßgeblich.
Für Beschäftigte im Kitabereich (BayKiBiG) und den Heilpädagogischen Tagesstätten sowie integrativen Gruppen in Kindertagesstätten der AWO und der katholischen Kirche in Bayern (ABD-Anwendung) gilt dies im besonderen Maße. Ihre Tabellenentgelte sind direkt mit der Entwicklung des TVöD verknüpft.
Viele Kolleg*innen der AWO haben sich schon aktiv mit ihren Kolleg*innen im Öffentlichen Dienst solidarisiert - und sich damit zugleich für ihre eigenen Interessen eingesetzt. Wo bleiben die Fotos der Kolleg*innen aus den vielen katholischen Pfarrkindergärten?

Ihr wollt mitmachen? Dann wendet euch an ver.di vor Ort. Mach Dich und Deine Gewerkschaft stärker!
Fotoquelle: Robert Hinke, Facebook

Freitag, 7. März 2025

Euqal Pay Tag

Noch immer verdienen Frauen weniger als Männer

Heute ist Equal Pay Day. dpa
7 Prozent betrug der sogenannte Gender Pay Gap Arbeitsmarkt 2024, womit er im Vergleich zum Vorjahr um zwei Prozentpunkte sinkt, wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag mitteilte. Der Indikator schließt neben der Verdienstlücke pro Arbeitsstunde auch die Unterschiede in der bezahlten monatlichen Arbeitszeit. Vor zehn Jahren lag er noch bei 45 Prozent. Grund für den Rückgang in den vergangenen beiden Jahren ist der gestiegene Bruttomonatsverdienst ohne Sonderzahlungen, der sich bei Frauen im vergangenen Jahr gegenüber 2023 um acht Prozent erhöhte, während bei Männern hier ein Anstieg von lediglich fünf Prozent verzeichnet wurde.
Anlässlich des heutigen Equal Pay Days und des am Samstag stattfindenden Weltfrauentags hat die Gewerkschaft Verdi für diesen Freitag Berufsgruppen, in denen besonders viele Frauen arbeiten, zu einem bundesweiten Warnstreiktag aufgerufen. Am Samstag finden dann anlässlich des Weltfrauentags in Deutschland und auf der Welt verschiedene Veranstaltungen und Demonstrationen statt, bei denen auf die Rechte von Frauen aufmerksam gemacht und mehr Gleichstellung angemahnt wird.
Quelle: F.A.Z. Frühdenker

Im Fokus steht die Soziale Arbeit. Vor dem Hintergrund, dass der 7. März zugleich den symbolträchtigen Equal Pay Day (Genderg-Pay.Gap 2024 16%) repräsentiert und am 8. März sogleich der Internationale Frauentag ansteht, beteiligen sich neben Kitas, Einrichtungen der Behindertenhilfe auch weiterhin Krankenhäuser, Psychiatrien und die Altenhilfe an unseren Warnstreiks. Denn all diese Bereiche eint, dass hier vorrangig Frauen beschäftigt sind. Gemeinsam stark!

Bildergalerie: Branchenstreiktag Gesundheitswesen am 06.03.2025
Foto: Caritas Mitarbeitende in Passau solidarisieren sich in einer aktiven Mittagspause.

Dienstag, 4. März 2025

Trend in deutschen Kitas wird uns in 20 Jahren zum Verhängnis

berichtet die Frankfurter Rundschau unter Bezug auf das „Ländermonitoring Frühkindliche Bildungssysteme“ der Bertelsmann Stiftung und die stetig sinkende Fachkraftquote.
In 13 von 16 Bundesländern ist laut Studie ein Rückgang von Kita-Fachkräften zu beobachten. Wie wirkt sich dieser Fachkraft-Mangel in den Kitas auf die Entwicklung der Kinder aus? „Wir wissen, dass ein sehr starker Effekt auf die sogenannte alltagsintegrierte Sprachbildung erfolgt“, sagt Kathrin Bock-Famulla BuzzFeed News Deutschland von IPPEN.MEDIA. Sie ist Expertin für frühkindliche Bildung bei der Bertelsmann Stiftung.

Wir haben dazu auch auf die falsche Verwendung der Fördermittel aus dem "Gute-Kita-Gesetz" hingewiesen. Anstatt die Qualität in den Einrichtungen zu verbessern, und die Mittel für Fort- und Weiterbildung der Mitarbeitenden einzusetzen, wurden mit der Gießkanne diverse Wahlgeschenke an Eltern finanziert.

Montag, 3. März 2025

Verdi ruft am Donnerstag zu Warnstreik in Kliniken und Pflegeheimen auf

berichten z.B. die Frankfurter Rundschau und der Spiegel.

Solidaritätsbesuche der Streikenden durch KollegInnen auch aus kirchlichen Einrichtungen (auch eine Demonstration mit Plakaten für Pressebilder) sind zumindest in der Freizeit jederzeit möglich. Es wäre auch denkbar, dass eine MAV am Donnerstag eine MAV-Sitzung mit einem Tagesordnungspunkt wie etwa "Information zu den Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst" in das Streiklokal von ver.di verlegt. Denn schließlich ist das Ergebnis der Tarifverhandlungen dort auch die Steilvorlage für den "Dritten Weg" und andere Satelliten - soweit nicht sogar eine Vergütungsautomatik besteht. Das ist selbst noch kein Streik - von dem die kirchlichen Arbeitgeber wie alle anderen Arbeitgeber gerne behaupten, dass so etwas in ihren Betrieben nicht zulässig sei.
Ob darüber hinaus auch ein Solidaritätsstreik möglich wäre, muss dagegen jeweils im Einzelfall durch die Gewerkschaft geprüft werden. Klar ist - auch in einer kirchlichen Einrichtung kann und darf eine Gewerkschaft (aber nur diese, nicht etwa die MAV) zu einem Streik aufrufen.

Mindestlohn für Beschäftigte in der Zeitarbeit steigt ab März 2025

Auch in kirchlichen Einrichtungen werden Beschäftigte in Zeitarbeit ("Leiharbeitnahmer") tätig - z.B. im Reinigungsdienst. Daher möchten wir auf Folgendes hinweisen:
Für Berufstätige in der Zeitarbeit steigt der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn um 53 Cent auf 14,53 Euro. Das Bundesministerium für Arbeit legte die Erhöhung in einer Verordnung im Oktober fest. Der Mindestlohn gilt demnach auch für Beschäftigte, die für ausländische Firmen arbeiten.

Arbeitnehmer in diesem Sektor sind bei einer Leih- oder Zeitarbeitsfirma angestellt und werden von anderen Firmen für einen bestimmten Zeitraum "geliehen". Im Jahr 2023 machten die Beschäftigten in Zeitarbeit einen Anteil von 2,6 Prozent am gesamten deutschen Arbeitsmarkt aus.
Quelle: ZEIT ONLINE

Es schadet nichts, wenn die MAVen und Gewerkschafter in kirchlichen Einrichtungen die Kolleginnen und Kollegen von der Zeitarbeit darauf hinweisen.

Donnerstag, 20. Februar 2025

§ Bundesverfassungsgericht stärkt Tarifautonomie

wie einer Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zu entnehmen ist, hat das Gericht die Tarifautonomie der Tarifvertragsparteien gestärkt:
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts den Verfassungsbeschwerden ... stattgegeben, die sich insbesondere gegen die gerichtlich zuerkannte Zahlung höherer als der tariflich vereinbarten Nachtzuschläge wenden, und die Verfassungsbeschwerden der Verbände verworfen, die die betroffenen Tarifnormen vereinbart hatten.
...
Die Auslegung des Bundesarbeitsgerichts, wonach die tarifvertraglichen Zuschlagsregelungen über die Nachtschichtarbeit mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar seien und auf Rechtsfolgenebene die Zuschlagsregelungen zur Nachtarbeit Anwendung fänden („Anpassung nach oben“), berücksichtigt die Koalitionsfreiheit nicht in verfassungsrechtlich zutreffender Weise. Zwar müssen die in kollektiver Privatautonomie handelnden Tarifvertragsparteien bei der Tarifnormsetzung den Grundsatz der Gleichbehandlung aus Art. 3 Abs. 1 GG beachten. Bei der Prüfung der Tarifverträge hat das Bundesarbeitsgericht aber die Bedeutung der Tarifautonomie aus Art. 9 Abs. 3 GG für die Reichweite dieser Bindung an Art. 3 Abs. 1 GG wie auch für die Folgen seiner Verletzung nicht ausreichend beachtet....
das Urteil würde auch für kirchliche "Tarifregelungen" gelten, wenn diese denn auch Tarifvertragsqualität hätten. Hierbei handelt es sich aber nur um "Allgemeine Geschätfsbedingungen".
Und ob die Vereinbarung von Vertragspartnern "auf Augenhöhe" auch auf Allgemeine Geschäftsbedingungen anwendbar sind, kann schon formal im Hinblick auf §§ 305 ff BGB und und materiell im Hinblick auf die fehlende gleichwertige Verhandlungsmacht mir guten Argumenten bezweifelt werden.

weitere Quelle: Handelsblatt - Urteil: Bundesverfassungsgericht beschränkt Eingriff in Tarifverträge

Dienstag, 18. Februar 2025

Tarifverhandlungen für die rund 2,5 Mio Beschäftigten von Bund und Kommunen vertagt

Liebe Kolleg:innen,

die Tarifverhandlungen für die rund 2,5 Mio Beschäftigten von Bund und Kommunen wurden heute ohne Annäherung vertagt. Die Arbeitgeber haben sich erneut geweigert, ein Angebot zu machen – weder bei der Entgelterhöhung noch bei der Verbesserung der Arbeitsbedingungen oder der Entlastung gibt es Fortschritte.

Das ist eine bittere Enttäuschung! In einer Zeit, in der zigtausend Stellen unbesetzt sind und die Kolleg:innen täglich an die Grenze der Belastbarkeit gehen, zeigen die Arbeitgeber keine Wertschätzung für das, was ihr im öffentlichen Dienst jeden Tag leistet.

Aber wir lassen uns nicht entmutigen und machen weiter Druck! In der dritten Verhandlungsrunde am 14./15. März 2025 wollen wir Bewegung – Dafür machen wir mobil!

Wir kämpfen gemeinsam weiter, für bessere Arbeitsbedingungen, für eine faire Bezahlung, für mehr Respekt!

https://wapo.do/bnOmNn

Donnerstag, 13. Februar 2025

Zum heutigen ANSCHLAG AUF VER.DI DEMOZUG IN MÜNCHEN

Heute ist in München ein Auto in eine Streikkundgebung der Gewerkschaften gefahren. Wir sind Betroffene, Freund:innen von Betroffenen und Gewerkschafter:innen. Viele von uns waren heute auf der Streikundgebung anwesend. Wir stehen mit unseren Freund:innen und Kolleg:innen, die verletzt wurden und bangen um ihr Leben. Wir sind schockiert von dem Geschehenen.

 Unsere Gedanken sind bei den Opfern und ihren Angehörigen.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen uns noch keine gesicherten Informationen über die Hintergründe des Vorfalls vor. Wir beteiligen uns nicht an Spekulationen und warten die Ermittlungen der Polizei ab. Wir Gewerkschafter stehen für ein solidarisches Miteinander, gerade auch in so einer dunklen Stunde. 

Wir wenden uns an die Öffentlichkeit, weil wir angewidert sind von den Reaktionen der Politik, die diesen Angriff auf uns und unsere Freund:innen zu einem Angriff auf unsere migrantischen und geflüchteten Kolleg:innen machen wollen! Als Gewerkschafter:innen und Betroffene sehen wir diese Stimmungsmache nicht als Unterstützung, sondern im Gegenteil als weiteren Angriff auf uns und fordern die Politik auf, sie zu unterlassen!
Wir verwehren uns gegen die Instrumentalisierung dieser Tat und rufen alle auf, uns in dieser Forderung zu unterstützen!

ergänzend:

Stellungnahme ver.di: "Wir stehen für ein solidarisches Miteinander" 

Wahlorientierung zur Bundestagswahl: CSU und die Kirchen

in einem bemerkenswerten Artikel der DPA wird das Verhältnis der CSU zu den Kirchen besprochen:
Wer zahlt, schafft an? Söder und die Kirchen
Aktualisiert am 12.02.2025, 04:32 Uhr

weitere Quelle "klick" mit einem Zitat von Söder:
«Ich weiß, wie plural Kirchen organisiert sind. Deswegen keine Kritik, aber vielleicht als kleiner Merkposten: Nicht vergessen, wer am Ende noch an der Seite der Institution Kirche steht. Das sind nämlich wir. Nicht, dass irgendwann man ganz plötzlich alleine steht. Denkt mal darüber nach.»

Mittwoch, 12. Februar 2025

Wahlorientierung zur Bundestagswahl: SPD und kirchliches Arbeitsrecht

Hier wird aus dem SPD-Wahlprogramm zum Thema Kirchen und Religionsgemeinschaften zitiert:
Im Gegensatz zur Bundestagswahl 2021 fordert die SPD nciht mehr ausdrücklich die Abschaffung des "Dritten Wegs" im kirchlichen Arbeitsrecht.
(Video bei 0:30)

Montag, 10. Februar 2025

Wahlorientierungen zur Bundestagswahl: Allgemein und "DIE LINKE"

bietet unter anderem auch das DOMRADIO (Köln) an.
Wir hatten in einer Reihe von Stellungnahmen bereits vor einiger Zeit die Repräsentanten der Regierungskoalition (Ampel) in einer Reihe von Gastbeiträgen (MdB Frank Bsirske, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - MdB Sandra Bubendorfer-Licht, FDP - Klaus Barthel, Bundesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) in der SPD) um Stellungnahmen zu ihrer Sicht auf die von den Kirchen beanspruchten Besonderheiten im Arbeitsrecht gebeten.
Heute wollen wir anderen den Blick auf die Parteiprogramme überlassen und auf deren Einschätzung und Bewertung hinweisen.

In einer Serie von Beiträgen wird vom Domradio der auf die Religionspolitik einiger Parteien gerichtet. Welche Ziele stehen im Vordergrund?
Zusammenfassend erklärt das Domradio:
Das Loriotsche "Früher war mehr Lametta" beschreibt auch die Berücksichtigung von Kirchen und Religion in den aktuellen Wahlprogrammen zur Bundestagswahl. Beim politischen Newcomer BSW findet sich dazu: null. Am detailreichsten behandelt das Thema die Linke.
...
Die Linke plädiert ebenfalls für den Sonntagsschutz, kommt aber anders als die Union von der Gewerkschaftsseite. Im gleichen Fahrwasser verlangen die Linken erneut die Abschaffung des eigenständigen kirchlichen Arbeitsrechts. Das Streikrecht etwa müsse auch in Einrichtungen von Diakonie und Caritas gelten, die zu den größten Arbeitgebern in Deutschland zählen.

Die SPD hält es knapp: Kirchen und Religionsgemeinschaften leisteten einen wertvollen Beitrag für das Zusammenleben. "Wir fördern den interreligiösen Dialog und schützen die Religionsfreiheit."
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Konkret also im Fokus: "Die Linke". Wir zitieren das Domradio zu unserem Schwerpunkt "kirchenspezifische arbeitsrechtliche Regelungen":
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Auch das kirchliche Arbeitsrecht steht auf der Reformagenda der Linken. Derzeit gelten (Anm.: wir würden "beanspruchen die Kirchen" formulieren) für kirchliche Einrichtungen Sonderregelungen, die es ihnen ermöglichen, Angestellten aufgrund ihrer Lebensführung, etwa einer Wiederverheiratung nach Scheidung oder ihrer sexuellen Orientierung, zu kündigen. "Es ist nicht mehr vermittelbar, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in kirchlichen Einrichtungen nicht die gleichen Rechte haben wie in jedem anderen Betrieb", sagte Pau. Die Partei fordert daher, dass das allgemeine Arbeitsrecht, einschließlich des Betriebsverfassungsgesetzes, uneingeschränkt auch für kirchliche Einrichtungen gilt.
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Donnerstag, 6. Februar 2025

Nochmal zum Thema: Queer-Bewegung

Queer-Bewegung fordert Kulturwandel in katholischer Kirche haben wir Ende Januar berichtet. Inzwischen gibt es einen Kommentar bei "Kirche und Leben", auf den wir unsere User aufmerksam machen wollen:
DREI JAHRE „OUT IN CHURCH“ 5. Februar 2025
Ein angstfreier Raum ist die katholische Kirche weiter nicht
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§ Fälligkeit einer Sozialplanabfindung - Verzugszinsen

Das gibt es immer öfter - kirchliche Einrichtungen werden geschlossen. Manchmal wird dann auch ein Sozialplan mit Abfindungsansprüchen vereinbart (vgl. dazu: Schiering Sozialplan und MAVO).
Dessen Geltung kann auch Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten sein. In einem solchen Fall stellt sich die Frage, ab wann entsprechende Leistungen fällig werden - zu dem Zeitpunkt, der als "Fälligkeitszeitpunkt" im Sozialplan bezeichnet ist, oder zu dem (späteren) Zeitpunkt, zu dem eine rechtskräfte Entscheidung zur Gültigkeit des Sozialplanes mit seinem Abfindungsanspruch erfolgt.
Das Bundesarbeitsgericht hat dazu nun eine klare Entscheidung getroffen:
Die – erfolglose – gerichtliche Anfechtung des Sozialplans hat nicht zu einer Verschiebung des dort bestimmten Fälligkeitszeitpunkts geführt. Die gerichtliche Entscheidung über die Wirksamkeit eines Einigungsstellen-spruchs hat lediglich feststellende und nicht rechtsgestaltende Wirkung- Die Beklagte traf auch ein Verschulden an der verspäteten Leistung. Die bloße Unsicherheit über die Wirksamkeit des Sozialplans begründete keinen unverschuldeten Rechtsirrtum.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 28.01.2025 Nr. 5/25 zum Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28. Januar 2025 – 1 AZR 73/24 –
Vorinstanz: Sächsisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 12. Dezember 2023 – 5 Sa 76/22 –

Der Erste Senat hat auch in einem Parallelverfahren der Revision stattgegeben (- 1 AZR 74/24 -)

Mittwoch, 5. Februar 2025

Vor 150 Jahren - preußischer Kulturkampf "auf einem Höhepunkt", Auswirkungen auf das Staatskirchenrecht

Im Februar 1875 wandte sich Pius IX. in seiner Enzyklika "Quod nunquam" an die Bischöfe in Preußen. Damit erreichte der "preußische Kulturkampf" einen neuen Höhepunkt - und dessen Ergebnis sollte bis heute über die "Weimarer Verfassung" und das "Reichskonkordat" das Verhältnis zwischen Staat und Kirchen in Deutschland prägen.

Bistum bietet Wahlomat mit katholischer Soziallehre

berichtet Radio Vatikan und führt aus:
Zur Bundestagswahl hat die Erzdiözese Freiburg einen „Wahlkompass“ erstellt, der Wählerinnen und Wählern, denen die christliche Soziallehre wichtig ist, eine fundierte Orientierung bei ihrer Wahlentscheidung bieten soll. Die Programme der zur Wahl stehenden Parteien werden mit zentralen Aussagen der katholischen Soziallehre abgeglichen. Wahlempfehlungen gibt es nicht.
...
also ganz ehrlich: wenn man nach der katholische Soziallehre und den spezifisch kirchliche Regelungen im Arbeitsrecht gehen würde (Dritter Weg statt Tarifvertrag usw.) dann wäre kein einziger Diözesanbischof in Deutschland wählbar. Aber die Bischöfe werden ja nicht gewählt, insofern erübrigt sich eine fundierte Orientierung für eine Wahlentscheidung

Montag, 27. Januar 2025

Queer-Bewegung fordert Kulturwandel in katholischer Kirche

mit dieser Überschrift zieht das Domradio (Köln) eine Zwischenbilanz nach dem Coming-Out durch "OutInChurch“ vor drei Jahren (wir berichteten). Im Bericht heißt es unter anderem:
..
Die Änderungen des kirchlichen Arbeitsrechts ist ein großer Erfolg. Sprecher Rainer Teuber sieht aber noch großen Handlungsbedarf.

Drei Jahre nach dem Start von "OutInChurch" ist nach Meinung der Initiative in der katholischen Kirche noch viel zu tun.
Pressesprecher Rainer Teuber wertete die im November 2022 erfolgte Reform des kirchlichen Arbeitsrechts am Donnerstag im Gespräch mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland als großen Erfolg der Initiative. Doch von ihren Kernforderungen sei damit nach drei Jahren lediglich eine erfüllt, sagte er.

...
Teuber und Schepers (Anm.: Weihbischof Ludger Schepers, Queer-Beauftragter der Deutschen Bischofskonferenz - DBK) sehen große Unterschiede zwischen den deutschen Bistümern, was den Stand der Aufarbeitung ihres Umgangs mit queeren Angestellten angeht. Schepers begrüßte den Vorschlag, Ombudsstellen in den Bistümern einzurichten, bei denen Religionslehrerinnen und -lehrer, die ihre kirchliche Lehrerlaubnis (Missio canonica) aufgrund ihrer queeren Identität verloren hätten, diese erneut beantragen könnten.
In der Tat: hier besteht ein massiver "Wiedergutmachungsbedarf".
Wenn man der Meinung ist, dass der Mensch als "Gottes Ebenbild" geschaffen ist, dann gehört auch die Sexualität zu Gottes Schöpfung - auch in der Form der LSBTIQA+ - das steht für Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans Personen, inter Personen, queere Personen, Asexuelle und weitere Identitäten. Und wenn man die Bibel mit der Aussage zitiert, dass der Mensch als "Mann und Frau" geschaffen wurde, dann sollte man das Wort "und" nicht als "oder" lesen. Ja, es gibt Menschen, deren Selbstbild von der biologischen Identität abweicht - und auch das ist Teil der Schöpfung.
Und alle Menschen haben Respekt verdient und eine unantastbare Würde.
Wie sich ein Mensch fühlt, welche sexuelle Identität er hat, in welchen anderen Menschen sich jemand verliebt und welche andere Menschen jemand lieben geht die Kirche - mit Verlaub - einen feuchten Sch... an.
Daraus dann auch noch arbeitsrechtliche Konsequenzen ziehen zu wollen, ist schlicht und ergreifend => absurd.

Donnerstag, 23. Januar 2025

Berichte zur Protestkundgebung vor dem Landeskirchenamt in Erfurt

🔥 Kirchliche Beschäftigte fordern Selbstbestimmung über ihre Arbeitsbedingungen! Solidarität mit den Beschäftigten vom Klinikum Weimar!

Berichte:
https://ag-mav.org/2025/01/ver-di-kundgebung-vor-dem-landeskirchenamt-erfurt/
Am 17. Januar protestierten rund 100 Gewerkschaftsmitglieder, überwiegend aus dem Sophien- und Hufelandklinikum Weimar, vor dem Landeskirchenamt in Erfurt für gleiche Rechte kirchlicher Arbeitnehmer:innen. Sie möchten Tarifverträge abschließen und das volle Streikrecht erhalten.
...
Bodo Ramelow auf Instagram
https://www.facebook.com/story.php?story_fbid=1086126070192610&id=100063856800535&_rdr
"Wir wollen als Gewerkschaft nicht über den Gottesdienst mitbestimmen, sondern mit den Arbeitgebern auf Augenhöhe über Bezahlung und Arbeitsbedingungen verhandeln"
Weil ihnen das immer noch verwehrt wird, streikte ver.di vor dem Landeskirchenamt Erfurt:
https://hpd.de/artikel/protestkundgebung-dem-landeskirchenamt-erfurt-22773
Eine Abordnung von knapp 100 Beschäftigten des Sophien- und Hufeland-Klinikums Weimar und anderer kirchlicher Einrichtungen hat vergangenen Freitag vor dem Landeskirchenamt in Erfurt für Tarifverträge und ihr Grundrecht auf Streik demonstriert.
....
https://www.katholisch.de/artikel/58807-linken-politiker-ramelow-arbeitsrecht-der-kirchen-muss-sich-anpassen
Linken-Politiker Bodo Ramelow kritisiert das Streikverbot in kirchlichen Einrichtungen. Damit zieht seine Partei auch in den Wahlkampf. Aus seiner Sicht wären die Kirchen im eigenen Interesse gut beraten mit einer Reform.
...
https://gesundheit-soziales-bildung-sat.verdi.de/mein-arbeitsplatz/krankenhaeuser/++co++75e92192-d71f-11ef-b3a2-d166223aa4fc
Pressebericht von ver.di

Montag, 20. Januar 2025

Tarifrunde im Wahlkampf - Verdi erwartet „keine Geschenke“

berichtete die Süddeutsche Zeitung am Freitag und formulierte:
Im Januar starten die Tarifgespräche im öffentlichen Dienst. Verdi fordert acht Prozent mehr Lohn und einen flexiblen Ausgleich von Überstunden. ...
Größere Streiks rund um die Bundestagswahl sind nach Meinung von ver.di Chef Frank Werneke nicht ausgeschlossen.
Da der öffentliche Dienst noch immer der Vorreiter auch für die "Dritten Wege der Kirchen" ist, wäre es gut und wichtig, dass auch kirchliche Mitarbeitende die Tarifauseinandersetzung unterstützend begleiten. Auch die kirchlichen Arbeitgeber gewähren keine Geschenke sondern zahlen gerade so viel, wie für die Personalgewinnung notwendig und unverzichtbar ist. Nur eine hohe Messlatte motiviert auch die kirchliche Arbeitgeber, mehr "drauf zu legen".

Freitag, 17. Januar 2025

Kitas im Erzbistum Köln - Anmerkungen zur gemeinsamen Servicegesellschaft mit gewerblichem Kita-Träger Fröbel

Am 7. Januar haben wir über Pläne des Bistums Trier berichtet, Kindertagesstätten in die "Bauträgerschaft" der Kommunen zu übergeben. 

Nur zehn Tage später wird vom Domradio (Köln) über ein anders Modell aus dem Erzbistum Köln in Form eines Interviews mit Frank Hüppelshäuser (Amtsleiter im Erzbischöflichen Generalvikariat Köln) informiert:
Das Erzbistum Köln gründet zusammen mit dem Kita-Träger Fröbel eine gemeinsame Servicegesellschaft. Was bedeutet das für die 525 Kindertagesstätten im Erzbistum Köln?
Auch Fröbel berichtet über diese "wegweisende Partnerschaft".

Zunächst einmal:
Fröbel ist einer der größten (Anm. gewerblichen) Träger von Kinderkrippen, Kindergärten und Horten in Deutschland mit über 5500 Mitarbeitenden, zwei Akademien für Fachkräfte und Kindergärten in Australien. Aktuelle Zahlen, Daten, Fakten stehen im Pressedossier
(Quelle: Eigendarstellung im Internet). 

Das in Form eines "Vereines" organisierte Unternehmen hat nach eigenen Angaben seit Jahren jährlich steigende Umsatzerlöse. Diese wurden für 2023 mit fast 300 Mio. Euro angegeben (konkret: 292.869 TEuro). Das Unternehmen ist Mitglied des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und verfügt über einen mit der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) ausgehandelten Fröbel-Haustarifvertrag. Die Gehaltsstufen und die Laufzeit orientieren sich nach eigenen Angaben am TVöD. Ein näherer Blick in diesen Haustarifvertrag offenbart allerdings schon einige Unterschiede. So ist die Stufenlaufzeit im Haustarifvertrag (§ 15 Abs. 7) erkennbar anders geregelt als im TVöD. Aber darauf soll es uns hier nicht ankommen.

Denn nach der Meldung des Domradio soll diese Servicegesellschaft primär mehrere andere Effekte erzielen:
...
wir müssen es auch unter der finanziellen Perspektive betrachten. Wir stecken eine ganze Menge Kirchensteuermittel in das Thema Kita, was genau richtig ist. Aber auf Sicht werden die Kirchensteuermittel weniger werden. Also müssen wir auch in diesem Umfeld zu sparen versuchen. Wir wollen aber nicht sparen, indem wir Kitas schließen. Ganz im Gegenteil. Wir wollen in der Verwaltung sparen und eigentlich jeden Euro, den wir dort sparen, in die Pädagogik, in die Ausstattung, in die Kitas vor Ort investieren. Das ist die Idee.
also - handelt es sich um die Umsetzung von Sparmöglichkeiten durch Synergieeffekte? Klar scheint jedenfalls, dass diese Bemühungen zu Lasten der "Personalkosten" gedacht sind, denn die Spareffekte bei einer gemeinsamen Beschaffung von Betriebsmitteln wie Computern, Druckerpapier usw. sind eher rudimentär. Dass ein stramm geführtes Wirtschaftsunternehmen natürlich betriebswirtschaftliche Prozesse (z.B. bei Beschaffungsmaßnahmen) stringenter, also schlanker umsetzen kann als eine an öffentlich-rechtliche Grundsätze  gebundene Verwaltung ist zu erwarten (Zitat: Verwaltung heißt: Finanzbuchhaltung, Controlling oder Einkauf).
Letztendlich werden die kirchlichen KiTAs künftig also nicht mehr nach den caritativen Grundsätzen der "Gemeinnützigkeit und "Wohltätigkeit" (ohne Gewinnerzielungsabsicht) betrieben, sondern nach eiskalten betriebswirtschaftlichen Regularien. 
Deutlicher kann man das kaum formulieren.

Samstag, 11. Januar 2025

Aufruf zur Solidaritätsdemo - 17. Januar 2025 - Erfurt

🔥 Kirchliche Beschäftigte fordern Selbstbestimmung über ihre Arbeitsbedingungen! 🔥
✊ Solidarität mit den Beschäftigten vom Klinikum Weimar! ✊

Die Beschäftigten am Sophien- und Hufeland-Klinikum Weimar sollen an der Ausübung ihrer grundlegenden Rechte gehindert werden. Das geht uns alle an!
Gemeinsam demonstrieren wir:
⏰ 17. Januar 2025 // 17:00 Uhr
📍 Erfurt, vor dem Landeskirchenamt in der Michaelisstr. 39
❓ Worum geht es? ❓
Die Beschäftigten am Sophien- und Hufeland-Klinikum Weimar wollen nicht länger in der Zuschauerrolle sein, wenn über ihre Löhne und Arbeitsbedingungen entschieden wird. Sie fordern ihren kirchlichen Arbeitgeber auf, mit der Gewerkschaft ver.di auf Augenhöhe über Tarifverträge zu verhandeln. So, wie es in den allermeisten Krankenhäusern üblich ist. Deshalb haben sich 370 Beschäftigte in ver.di organisiert. Sie sind bereit, sich für ihre Belange einzusetzen. Weil der Arbeitgeber ihre Anliegen ignoriert, wollen sie in den Warnstreik treten. Doch Kirche, Diakonie und Klinikleitung versuchen, den Streik verbieten zu lassen. 🔥 Das ist ein Angriff auf ein demokratisches Grundrecht, das allen Beschäftigten zusteht - auch in kirchlichen Einrichtungen. 🔥Zeigt euch am 17. Januar 2025 solidarisch!
Hier der Beitrag auf Facebook: Bitte teilen und teilnehmen 😅https://facebook.com/events/s/solidaritat-mit-den-beschaftig/1323539748795262/

Dienstag, 7. Januar 2025

Kirchengemeinden im Bistum Trier wollen Kita-Immobilien an kommunale Träger übergeben

berichtet katholisch.de und verweist auf die Abgabe der Baulasten:
Kirchengemeinden im Bistum Trier haben im Jahr 2024 in Rheinland-Pfalz und dem Saarland weitere 13 Bauträgerschaften für Kindertageseinrichtungen abgegeben. Seit dem Jahr 2020 sind es damit insgesamt 60 katholische Bauträgerschaften weniger, wie eine Bistumssprecherin auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mitteilte. Ende des Jahres 2024 gab es damit noch 223 katholische Bauträgerschaften von Kitas im Bistum Trier. Diese Bauträgerschaften werden von den Kirchengemeinden geführt.
Im Bistum sollen rund ein Drittel der Gebäude für Kindertagesstätten abgeben werden, die Einrichtungen selbst aber weiterhin kirchlich betrieben und dafür die Betriebsträgerschaften fortgeführt werden. Für die Familien ändert sich durch den Wechsel einer Bauträgerschaft in der Regel nichts. Der reguläre Betrieb der Kindertagesstätten und die Angebote der Einrichtungen bleiben unberührt.

Die Verantwortung für die Gebäude soll jedoch an kommunale Träger übergeben werden. Geplant ist dabei langfristig, die Zahl der katholischen Bauträgerschaften von Kindertageseinrichtungen im Bistum Trier im Zeitraum von 2020 bis 2029 von einst 283 auf dann maximal 183 zu reduzieren.
Damit werden die Belastungen durch die Übernahme einer kommunalen Pflichtaufgabe auch wieder den Kommunen übertragen - was im Hinblick auf die unzureichende Investitionsförderung der öffentlichen Hand im Grundsatz nicht zu kritisieren ist.
Was aber Kritikwürdig ist, wäre die weitere Betriebsführung durch die Kirchengemeinden - unter Fortgeltung des kirchenspezifischen Arbeitsrechts. Wenn eine Kommune schon die Investitionsbelastung übernimmt, dann sollte auch darauf geachtet werden, dass die rechtliche Situation der Mitarbeitenden in den so finanzierten Einrichtungen dem üblichen Standard der kommunalen Kindertagesstätten entspricht. Das heißt dann, dass es keine Beschränkungen durch das kirchliche Arbeitsrecht geben darf - weder bei gewerkschaftlicher Betätigungsfreiheit, noch bei der innenbetrieblichen Mitbestimmung, bei der Geltung von Tarifverträgen, beim (auch kollektivne) Rechtsschutz der Beschäftigten und erst recht nicht bei besonderen Loyalitätsanforderungen.

Ja, grundsätzlich gilt der verfassungsrechtliche Subsidiaritätsgrundsatz. Wer eine kirchlich geprägte Erziehung für seine Kinder will, muss dazu auch die Möglichkeit haben - und umgekehrt. Aber die Rechte der Mitarbeitenden haben mit einer religiös geprägten Erziehung nichts zu tun.

Samstag, 4. Januar 2025

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) will Diskriminierungsverbot queerer Menschen im Grundgesetz

berichtet Kirche und Leben:
"Als katholische Kirche haben wir eine besondere Verantwortung gegenüber LSBTIQ-Personen, weil wir in der Vergangenheit selbst daran beteiligt waren, diese Menschen aufgrund der kirchlichen Lehre zu diskriminieren", sagte der Theologe Andreas Heek dem Portal katholisch.de am Donnerstag. Es gehe auch darum, dass etwa die "Ehe für alle" oder das Selbstbestimmungsgesetz nicht mehr mit einfacher parlamentarischer Mehrheit revidiert werden könnten.
Auf Heeks Initiative hin beschloss der Laien-Dachverband, der sich als die Vertretung der katholischen Zivilgesellschaft versteht, im November Bundestag und Bundesrat aufzufordern, Artikel 3 des Grundgesetzes um folgenden Satz zu ergänzen: "Niemand darf aufgrund seiner sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität diskriminiert werden."
...
Das Anliegen stand auch im Koalitionsvertrag der zerbrochenen Ampel-Regierung. Eine angekündigte Bundesratsinitiative des Landes Berlin im Sommer versandete. In Sachsen-Anhalt wurde indes die Landesverfassung bereits entsprechend ergänzt.
Nun, was das ZdK da fordert, findet sich schon im Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Es ist aufgrund einer europäischen Richtlinie auch als Gesetzesnorm in Deutschland in Kraft gesetzt worden - und damit über die normalen Gesetze hinaus auch europarechtlich geschützt. Dort steht:
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Es wäre ehrlich, wenn das ZdK darauf hinweisen würde, dass - auf Intervention der Kirchen - in § 9 dieses Gesetzes auch Ausnahmen, also Diskriminierungsmöglichkeiten, für Religionsgemeinschaften eröffnet wurden. Demnach
... ist eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder der Weltanschauung bei der Beschäftigung durch Religionsgemeinschaften, die ihnen zugeordneten Einrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform oder durch Vereinigungen, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Religion oder Weltanschauung zur Aufgabe machen, auch zulässig, wenn eine bestimmte Religion oder Weltanschauung unter Beachtung des Selbstverständnisses der jeweiligen Religionsgemeinschaft oder Vereinigung im Hinblick auf ihr Selbstbestimmungsrecht oder nach der Art der Tätigkeit eine gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt.
(2) Das Verbot unterschiedlicher Behandlung wegen der Religion oder der Weltanschauung berührt nicht das Recht der in Absatz 1 genannten Religionsgemeinschaften, der ihnen zugeordneten Einrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform oder der Vereinigungen, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Religion oder Weltanschauung zur Aufgabe machen, von ihren Beschäftigten ein loyales und aufrichtiges Verhalten im Sinne ihres jeweiligen Selbstverständnisses verlangen zu können

Wie diese Schachtelsätze doch beliebt sind - sie zwingen nahezu zu aufreibenden und umständlichen gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Es wäre - um es auf den Punkt zu bringen - ehrlich und einfacher, wenn sich das ZdK die Streichung von § 9 AGG zum Ziel setzen würde. Dann braucht es auch den langen Atem nicht, den eine Verfassungsänderung erfordert - und danach folgende Verfassungsklagen zur Geltung dieses § 9 AGG.