Donnerstag, 30. Juni 2022

Sozial- und Erziehungsdienst: Verhandlungsergebnis nach Mitgliederbefragung angenommen - AK Caritas befasst sich morgen mit dem Thema

Über die Mitgliederbefragung zum Verhandlungsergebnis in der Tarifrunde informiert das  aktuelle ver.di-Flugblatt "Wir machen Tarif"

Großes Thema ist die Tarifrunde auch in der Fachbereichszeitschrift 3 (die in der alten Fassung letztmals erscheint). Online ist die Ausgabe hier zugänglich: 
WEB--drei_81.pdf

Die Tarifeinigung ist auch im Fokus der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes. Die Bundeskommission tagt heute in Münster und die Forderung der Mitarbeiterseite ist klar: "Einigung im Öffentlichen Dienst - bei Caritas jetzt zügig übernehmen!"





Mittwoch, 29. Juni 2022

Altenpflegefachtagung in Leipzig 12./13. September 2022

 Am 12./13. September 2022 findet die ver.di Fachtagung für betriebliche Interessenvertretungen in der Altenpflege am 12./13. September 2022 in Leipzig statt. 

Anmeldeschluss ist der 1. Juli 2022; es empfiehlt sich daher bei Interesse eine zügige Anmeldung.

Themen sind u.a.:

  • Gemeinwohlorientierung statt Profitmaximierung in der Altenpflege
  • Bundespolitische Vorhaben in der Altenpflege
  • Tariftreue in der Altenpflege nach GVWG – Konsequenzen der Regelungen für Betriebe, Beschäftigte und betriebliche Interessenvertretungen
  • Beschäftigtendatenschutz in der Altenpflege
  • Arbeitsmigration in der Pflege – Mit Mitbestimmung gelingt Integration
  • „Ich pflege wieder, wenn…“ – Ergebnisse der Pflegepotentialstudie und Handlungsimplikationen für betriebliche Interessenvertretungen
  • Personalbemessung in der stationären Altenpflege
  • Aktuelle Rechtsprechung

Natürlich wird auch der Austausch und die Vernetzung nicht zu knapp kommen.

Anmeldeschluss ist der 01. Juli 2022.

Anmeldung unter: https://verdi-bub.de/onlineanmeldung?seminarnummer=F03-2209121


Veranstaltungsflyer als pdf

Dienstag, 28. Juni 2022

Infos zum Pflegebonus in der Altenpflege und in den Krankenhäusern

Bundestag und Bundesrat haben den sogenannten Pflegebonus beschlossen. Wer bekommt ihn und wie hoch ist er? Dazu gibt es Ver.di-Informationen in

Antworten auf häufig gestellte Fragen und weitere informative Links zum Thema Corona:

Link: Info-Flugblatt Altenpflege: Prämie und Schutz

Link: FAQ Mitbestimmung richtig nutzen (für Betriebsräte/Personalräte/Mitarbeitervertretungen)

Link: FAQ Infos für Beschäftigte (individuelles Arbeitsrecht)

Link: FAQ Auszubildende und Covid-19

Link: FAQ Kitas, Soziale Dienste und Covid-19

Link: ver.di Gefährdungsanzeige Schutzausrüstung mit Merkblatt

Link: Info-Flugblatt Covid19 als Berufskrankheit

Link: Info-Flugblatt Haf­tungs­aus­schlus­s­er­klä­rung - Hän­de weg vom Ku­gel­schrei­ber!

Link: Information und FAQs zur Sonderprämie Altenpflege

Montag, 27. Juni 2022

Veranstaltungshinweis: morgen bei Zoom - Sylvia Bühler: "Ein gemeinsamer Weg – echte Tarifpartnerschaft von Caritas und ver.di ist möglich"

Das Online-Forum des DiCV Köln "Die neue kirchliche Grundordnung in der Diskussion" am Dienstag, 28. Juni um 16:30 Uhr per Zoom.

Im Ziel sind sich Caritas und ver.di im Grunde einig: In den Einrichtungen der Caritas soll es faire Löhne und anständige Arbeitsbedingungen geben. Deshalb lohnt jeder Versuch, nach einem Weg zu suchen, wie die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten gemeinsam ausgehandelt werden können. Von einer gedeihlichen Zusammenarbeit von Caritas und ver.di zur Gestaltung der Arbeitsbeziehungen der Caritas-Beschäftigten würden alle profitieren. Und es wäre ein gutes Signal in Gesellschaft und Öffentlichkeit, dass Konflikte gelöst werden können.

Sylvia Bühler
Bundesvorstand Verdi
Bundesfachbereichsleiterin
Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft

Moderation: Melanie Wielens

Frage: ist der "Dritte Weg" wirklich theologisch begründbar (wir glauben nicht, weil das auf Theologie aufbauende universelle Kirchenrecht diesen Sonderweg, der gegen die eigene Soziallehre verstößt, nicht kennt) - und was hätte das für Auswirkungen auf die Koalitionsrechte?
Quelle Domradio: Ein aufgeschlagenes Grundgesetz liegt auf einem Tisch / © Harald Oppitz ( KNA )

Freitag, 24. Juni 2022

ver.di begrüßt Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Lauterbach zur Einführung verbindlicher Personalvorgaben im Krankenhaus

berichtet ver.divon der Gesundheitsministerkonferenz in Magdeburg (Quelle: klick).

So etwas wie verbindliche Personalvorgaben wären eigentlich auch schon längst Themen für die Gremien des Dritten Weges - was etwa würde denn sonst ein kirchliches Krankenhaus oder Seniorenzentrum auszeichnen als eine Personalvorgabe, die weit über den Mindeststandarts liegt und auch eine intensive persönliche Betreuung ermöglicht.

Donnerstag, 23. Juni 2022

ver.di mahnt die Bundesregierung zur Weiterführung des Gute-Kita-Gesetzes

Im Rahmen der Beratungen für den Bundeshaushalt 2023 wird in diesen Tagen auch über die Fortführung der Mittel zum sogenannten Gute-Kita-Gesetz entschieden. Der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) wurde in diesem Zusammenhang bekannt, dass die Verhandlungen zwischen dem Bundesfinanzministerium und dem Bundesfamilienministerium zum Gute-Kita-Gesetz ins Stocken geraten sind und dass die Fortführung in Frage steht. ver.di mahnt die Bundesregierung zur Weiterführung des Gesetzes.

Das Gute-Kita-Gesetz dient der Weiterentwicklung der Qualität und der Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiQuTG). Der Bund unterstützt die Länder hierbei seit Januar 2019 bis zum Ende des Jahres 2022 mit 5,5 Mrd. Euro.

„Durch das Gute-Kita-Gesetz sind viele sinnvolle Maßnahmen, wie beispielsweise die Erhöhung der Personalschlüssel, die Aufstockung der Leitungsstunden oder der Ausbau der praxisintegrierten Ausbildung auf den Weg gebracht worden“, betont die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle. „Das wieder zurückzunehmen wäre grob fahrlässig. Die Kitas und ihre Beschäftigten sind am Limit.“ ver.di habe durch den Tarifabschluss für die Beschäftigten in den Kitas den Anspruch auf Regenerationstage und die Ausweitung der Vor- und Nachbereitungszeiten erreicht. Damit dies zu einer Entlastung der Beschäftigten führe, müssten nun auch Bund und Länder ihren Teil leisten.

Mittwoch, 22. Juni 2022

Hoheitliche Aufgaben im Bereich der Datenschutzaufsicht für die Kirchen?

Gestern haben wir (wieder einmal) die Legitimation spezifisch kirchlicher Gerichte hinterfragt. Ist es wirklich so, dass sich die Religionsgemeinschaften mit der verfassungsmäßig zugestandenen "Selbstordnungs-" und "Selbstverwaltungsrechten" als "Staat im Staat" bis hin zu einer eigenen, vom Staat unabhängigen Gerichtsbarkeit entwickeln können? Wir meinen, dass es für diese Sondergerichte (Paralelljustiz) keine Legitimität geben kann.
Was für sogenannte kirchliche "(Datenschutz-)Gerichte" gilt, muss im Grundsatz auch für die kirchlichen Datenschutzaufsichten gelten. Auch die können kein "Staat im Staat" sein, sondern sind im Grundsatz nichts anderes als die Datenschutzbeauftragen (DSB) in größeren Konzernen. In der WP 243 ist unter Nr. 2.3 und 2.4 unter anderem nachzulesen:
"Der DSB muss – gegebenenfalls mithilfe eines Teams – in der Lage sein, mit Betroffenen wirksam zu kommunizieren und mit den zuständigen Aufsichtsbehörden effektiv zusammenzuarbeiten. Dies bedeutet, dass die Kommunikation in der bzw. den von den Aufsichtsbehörden und dem Betroffenen verwendeten Sprache(n) erfolgen muss."
Weitere Informationen: EDSA Leitlinie zu DSB
Die "zuständige Aufsichtsbehörde" kann nur eine staatliche Institution sein. Denn hoheitliches Handeln - insbesondere in der sogenannten "Eingriffsverwaltung" - ist nur der "Staatsgewalt" selbst möglich. Und Ausnahmen - wie etwa ein "beliehenes Unternehmen" (Stichwort: TÜV) - liegen eindeutig nich vor.
Es darf daher nicht verwundern, dass in der Datenschutzkonferenz des Bundes und der Länder starke Bedenken bestehen, den sogenannten "spezifischen Aufsichten" - also etwa den sogenannten "Datenschutzaufsichten der Religionsgemeinschaften" - überzogene Beteiligungsrechte zu gewähren. Die Begründung für diese zurückhaltende Handhabung liefert ein aktuelles Gutachten »Rechtliche Möglichkeiten zur Stärkung und Institutionalisierung der Kooperation der Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK 2.0)« von Prof. Eike Richter und Prof.Dr.jur.Indra Spiecker. Hier fehlt es - wie bei den sogenannten "Kirchengerichten" - schlicht an der Unabhängigkeit dieser "Aufsichtsstellen" gegenüber den Bischöfen.

Dienstag, 21. Juni 2022

Entwicklungen beim kirchlichen Sonderrecht?

Obwohl der "Dritte Weg" zunehmend an seine Grenzen und damit in die gesellschaftliche Diskussion gerät (siehe zuletzt unser Hinweis vom Montag) und - wie das Thema "Tarifvertrag Altenpflege" beweist - die Macht der Caritas-Arbeitgeber ein Hemmklotz für die gesamte Branche ist, beschränkt sich die Neufassung der Grundordnung lediglich auf das Thema "persönliche Loyalitätspflichten" (Angst vor Arbeitgeberin Kirche) - und auch da wird alles andere als "sauber" gearbeitet.
Quellen z.B.:
Domradio: Kirchliche Arbeitsrechtsreform lässt noch manche Frage offen - "Insbesondere Beziehungsleben und Intimsphäre"
Katholisch.de: Im Arbeitsrecht muss es um Engagement und Kompetenz gehen
Ein Interview mit Bruno Schrage (Verantwortlicher für Caritaspastoral und für Grundsatzfragen des Diözesancaritasverbandes Köln) bringt es auf den Punkt:
Das Arbeitsrecht ist im staatlichen Kontext ein Schutzrecht für Arbeitnehmer und beschreibt die Beziehung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgeber. Jetzt könnte man die Frage stellen: Brauchen Arbeitnehmer ein besonderes Schutzrecht bei der Kirche? Oder: Braucht die Kirche ein besonderes Schutzrecht gegenüber Arbeitnehmern?
*)

Anstatt die kirchlichen Absonderlichkeiten (Sonderwege) zu beseitigen, flüchten sich die Kirchen nun in neue Sonderregelungen. So soll in Folge des Münsteraner Gutachtens, das die systemischen Ursachen des Machtmissbrauches der "Täterorganisation Kirche" deutlich machte, eine weitere kirchliche "Sondergerichtsbarkeit" gebildet werden.
Bindung an Entscheidungen von Gremien und kirchlichem Verwaltungsgericht

Der Bischof zeigte sich dankbar gegenüber den Forschern der Universität Münster, die die unabhängige Studie erarbeitet haben. Die Studie werfe "ein erschreckendes Licht auf die institutionellen und systemischen Faktoren sexuellen Missbrauchs, auf die verheerenden Auswirkungen einer rigiden Sexualmoral, eines völlig überhöhten Priesterbildes, eines geschlossenen Systems, das wesentlich von Männern geprägt und bestimmt war, einer gänzlich falsch verstandenen Mitbrüderlichkeit und einer bewusst geschaffenen Intransparenz im Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs", so der Bischof. Bei der Pressekonferenz kündigte er daher konkrete Konsequenzen für die Missbrauchsaufarbeitung und -prävention an.
Missbrauch sei immer auch Missbrauch von Macht, so Genn. Daher werde er eine vorübergehende kirchliche Verwaltungsgerichtsbarkeit in Kraft setzen, mit der kirchliche Verwaltungsakte überprüft werden sollen. Eine von der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) beschlossene Ordnung für eine bundesweite kirchliche Verwaltungsgerichtsbarkeit liegt seit Jahren in Rom zur Prüfung.
berichtet katholisch.de
Wir können davor nur warnen. Die Schwächen der angeblich unabhängigen kirchlichen Gerichte, die explizit im Auftrag der Bischöfe tätig sind, haben wir bereits aufgezeigt. Diese vorgeblichen Gerichte ändern also nichts an der Macht der Bischöfe und ihrer willfährigen Helfer.

Es genügt allerdings ein Blick in's Grundgesetz, um diesen Fluchtversuchen klare Grenzen aufzuzeigen. Dort steht:
Art 92
Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut; sie wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch die in diesem Grundgesetze vorgesehenen Bundesgerichte und durch die Gerichte der Länder ausgeübt.

...
Art 101
(1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.
(2) Gerichte für besondere Sachgebiete können nur durch Gesetz errichtet werden.
Das Grundgesetz sollte ein für alle, also auch für die Kirchen, geltendes Gesetz sein. Und ein weltliches Gesetz, das kirchliche Arbeits-, Datenschutz- oder Verwaltungsgerichte ausdrücklich errichtet oder zumindest deren Errichtung ausdrücklich erlaubt, haben wir bisher noch nicht gefunden.



*) Veranstaltungshinweis:
Das Online-Forum des DiCV Köln - "Kirchliches Arbeitsrecht: Auf dem Prüfstand oder schon auf dem Abstellgleis?" heute, am Dienstag, 21. Juni 2022 um 16:30 Uhr per Zoom.

Eine Woche später am Dienstag, 28. Juni um 16:30 Uhr folgt in der gleichen Reihe:
Im Ziel sind sich Caritas und ver.di im Grunde einig: In den Einrichtungen der Caritas soll es faire Löhne und anständige Arbeitsbedingungen geben. Deshalb lohnt jeder Versuch, nach einem Weg zu suchen, wie die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten gemeinsam ausgehandelt werden können. Von einer gedeihlichen Zusammenarbeit von Caritas und ver.di zur Gestaltung der Arbeitsbeziehungen der Caritas-Beschäftigten würden alle profitieren. Und es wäre ein gutes Signal in Gesellschaft und Öffentlichkeit, dass Konflikte gelöst werden können.

Sylvia Bühler
Bundesvorstand Verdi
Bundesfachbereichsleiterin
Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft

Moderation: Melanie Wielens

Montag, 20. Juni 2022

Immer mehr Sonderrechte für die Kirche? Der Dritte Weg und die Frage nach Machtkontrolle und Gewaltenteilung - Veranstaltung der Katholischen Akademie Freiburg 28./29.Juni2022

 Kommende Woche (28. bis 29.6.2022) veranstaltet die Katholische Akademie Freiburg eine Präsenztagung zum kirchlichen Sonderarbeitsrecht/Dritten Weg:

Immer Sonderrechte für die Kirche?
Der Dritte Weg und die Frage nach Machtkontrolle und Gewaltenteilung

Aus dem Veranstaltungsflyer:

Das Grundgesetz garantiert den Kirchen in Deutschland das Recht auf Selbstverwaltung und Selbstorganisation. Auf dieser Grundlage haben sie ein eigenes System des Arbeits- und Tarifrechts entwickelt, den sogenannten Dritten Weg. Arbeitnehmer- und Arbeitgeber*innen verstehen sich demnach als Dienstgemeinschaft; »weltliche« Instrumentarien zur Regelung von Arbeitsvertragsbedingungen scheinen unvereinbar mit diesem Leitbild. Sind die Kirchen jahrzehntelang auf diesem Weg gut gefahren, mehren sich in den letzten Jahren die Anfragen: Unzeitgemäß, ungerecht und undemokratisch sei dieser Dritte Weg, die Mitarbeitendenseite letztlich ohne Macht und Durchsetzungsvermögen. 

Diese Debatte um den Dritten Weg fällt mit einer noch grundsätzlicheren Diskussion zusammen, die in der katholischen Kirche in Deutschland aktuell vor allem im Kontext des »Synodalen Wegs« geführt wird: mit der Frage nach Macht, Machtkontrolle und Gewaltenteilung in der Kirche insgesamt. 

Dienstag, 14. Juni 2022

„Das kirchliche Arbeitsrecht mit Vernunft und Weitsicht unserer Zeit anpassen“ - Gastbeitrag von MdB Sandra Bubendorfer-Licht, FDP

Im gemeinsamen Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP haben wir uns auf einen Prüfauftrag verständigt, inwiefern das kirchliche Arbeitsrecht an das weltliche angepasst werden kann. Dieses Vorhaben ist auch mehr als notwendig und längst überfällig. Besonders im Hinblick auf die gesellschaftlichen Reformprozesse in Sachen Loyalitätsobliegen bei kirchlichen Trägern. 

In unserer heutigen Gesellschaft darf niemand mehr Konsequenzen aufgrund seiner Lebensweise fürchten. Es ist für mich ein unhaltbarer Zustand, wenn beispielsweise der Krankenpfleger auf dem Land bei einem kirchlichen Arbeitgeber Angst haben muss gekündigt zu werden, nur weil er homosexuell ist.

Diese Erkenntnis ist aber auch bereits bei den Kirchen angekommen. Hierbei war auch die Outinginitiative #outinchurch ein enorm wichtiger Schritt hin zu mehr Bewusstsein und Reformwille.

Auch kirchliche Träger wie die Caritas wünschen sich dabei Rechtssicherheit und eine klare Liberalisierung. Das begrüße ich sehr, denn gute und zukunftsweisende Veränderungen können nur im Miteinander und im Dialog auf den Weg gebracht werden.

In Sachen Tarifverhältnisse hat sich der dritte Weg in meinen Augen jedoch durchaus bewährt. Gerade in Sachen Tarifbindung und betrieblicher Altersvorsorge können kirchliche Arbeitgeber überzeugen. Hierbei muss man aufpassen, dass man dieses gute Niveau und diese beispielhafte Tarifbindung beibehält. 

Man sollte eher ins Auge fassen, wie wir die Bezahlung auch bei nicht-kirchlichen Arbeitgebern verbessern können. Grundsätzlich sollten diese beiden Gruppen aber nicht gegeneinander ausgespielt werden.

Daher ist in den Gesprächen und Dialogen eine hohe Sensibilität gefragt. Mit Respekt, Akzeptanz und dem sachlichen Austausch können hier gemeinsam echte Fortschritte erreicht werden, zugunsten aller Beschäftigten.

Die Ampel-Koalition hat sich diesem Fortschritt verpflichtet. Hier geht es nicht um die Befindlichkeiten einzelner Akteure, sondern um das große Ganze und den Fortschritt unserer Gesellschaft und unseres Landes.

Wir werden in dieser Legislaturperiode intensiv den Dialog suchen, um eine Lösung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die Großkirchen zu finden. Der neue Stil unserer Politik zeichnet sich auch dadurch aus, dass wir nicht auf Basta setzen sondern auf das Verbindende.        

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Mit diesem Gastbeitrag beschließen wir die Beiträge von Mitgliedern der Regierungskoalition zum kirchlichen Arbeitsrecht im Blog. Im Februar hatten sich bereits Abgeordnete von SPD und Bündnis 90/Die Grünen positioniert: 

Klaus Barthel, SPD: "Jetzt besteht eine realistische Chance, das kirchliche Arbeitsrecht abzuschaffen. Nutzen wir sie!"

Frank Bsirske, Bündnis 90/Die Grünen: "Das kirchliche Arbeitsrecht muss abgeschafft werden!"

Freitag, 10. Juni 2022

Infopost Altenpflege Juni 2022

 Soeben ist die aktuelle Ausgabe der Infopost Altenpflege Nr. 17/Juni 2022 erschienen. 

U.a. befasst sie sich mit folgenden Themen:

  • Entlastung durch Arbeitszeitverkürzung – 35-Stunden-Woche bei der AWO Augsburg
    Per Tarifvertrag werden die Arbeitszeiten in der Pflege sowie im Sozial- und Erziehungsdienst von 39 auf 35 Wochenstundenabgesenkt – bei vollem Lohnausgleich.
  • „Wir sind jetzt auf dem Weg“
    Infopost Altenpflege im Interview mit der Pflegebevollmächtigten zu einheitlichen Personalschlüsseln in der Altenpflege
  • Aktive Belegschaften nutzen ihre Chance
    Tariferfolge bei kommerziellen Pflegeheimbetreibern Korian und Vitanas

            u.V.m.

Hingewiesen wird auf auf folgende Termine:

Weitere Infos, pdf-Ausgabe



Dienstag, 7. Juni 2022

Tarifergebnis Sozial- und Erziehungsdienst

BEI CARITAS ZÜGIG ÜBERNEHMEN! titelt die Mitarbeiterseite der AK  in ihrem aktuellen Tarifinfo.


Bei Ver.di läuft derzeit die Mitgliederbefragung zur Tarifeinigung. Die Erklärungsfrist endet am 17. Juni 2022. 

Die Arbeitsrechtliche Kommission (Bundeskommission) tagt am 30. Juni in Münster. Für den Fall der Übernahme im Caritasbereich durch die Bundeskommission wäre anschießend die regionale Umsetzung durch entsprechende Beschlüsse der Regionalkommissionen an. 


Auf der Ver.di-Internet-Seite zum Abschluss mehr-braucht-mehr.verdi.de finden sich neben dem Einigungspapier auch zahlreiche weitere Flugblätter für einzelne Berufsgruppen und Tätigkeitsfelder sowie ein eigenes Flugblatt auch für Beschäftigte der Caritas.


PDF-Datei Caritas-Flugblatt

Sonntag, 5. Juni 2022

Pfingst- Sonntagsnotizen - Kardinal Faulhaber, der Hitler-Gläubige ... aus der Geschichte nichts gelernt !

Wir haben den Münchner Kardinal Faulhabe bereits mehrfach eigenen Beiträge gewidmet und ihn in anderen erwähnt. Vielfach war die Freigabe seiner Tagebücher dazu der Anlass (www.faulhaber-edition.de), so z.B. bei den Blogbeiträgen:
- Zum Geburtstag von Kardinal Faulhaber - der letzte Fürstbischof?
- Ein etwas anderer Wochenrückblick
- Sonntagsnotizen - Kardinal Faulhaber und die Zerschlagung der Gewerkschaftsbewegung 1933
- "Irrlehre" und "Götzenkult" - 80 Jahre "Mit brennender Sorge"
- Dienstgemeinschaft – Idee und Wirklichkeit
(mit der "Option für das Gewerkschaftsprinzip" in der Ansprache Pius XII. an die italienischen christlichen Arbeitervereine vom 11. März 1945, 3 und Brief Pius XII. an Kardinal Faulhaber v. 01.11.1945 zur Frage der "Einheitsgewerkschaft")
. - Vom September 1933 bis zum September 2019
Insgesamt ist dabei ein wenig schlüssiges und widersprüchliches Bild des Kardinals entstanden.

Heute möchten wir die Reihe mit einem Blick in die Presselandschaft fortsetzen. Nun ist mit den Bänden 1942 bis 1944 die gesamte Notizführung Faulhabers die der NS-Zeit dokumentiert. Es fehlen zwar noch die Bände zur Weimarer Republik - aber zum Verhältns von Faulhaber zu Hitler und der NS-Diktatur lässt sich ein zumindest vorläufiger Schlußstrich ziehen.
Unter dem Titel >Das Hitler-Attentat - ein "ruchloses Verbrechen"< nimmt sich der gewiss nicht linkslastige Münchner Merkur (Ausgabe Nr. 113 vom 17.05.2022) einer weiteren Auswertung der Tagebuch-Einträge von Kardinal Faulhaber an. *)
Am bezeichnenststen für die Haltung Fauhalbers gegenüber dem NS-Regime sind ... die Notizen nach dem 20. Juli 1944 ... "Heute alles nervös, weil das ruchlose Verbrechen, das Attentat auf den Führr bekannt wurde", heißt es am 21. Juli im Tagebuch. ...<
Das Hitler-Attentat - ein ruchloses Verbrechen? ....

...
Wie eingeschränkt der Horizont Faulhabers damals schon war, zeigt ein weiterer Tagebuch-Eintrag vom 21. Juli 1944. Faulhaber berichtet hier über die Entschärfung eines Blindgängers in der Promenadenstraße - "sechs Tage war die Straße gesperrt. Dachauer lösten einander ab. Es wurde ausgegraben." "Dachauer" - damit waren KZ-Häftlinge aus Dachau gemeint. Dass Faulhaber deren Schicksl irgendwie rührte, ist zumindest hier nicht ersichtlich. Der leidenschaftslose Begriff der "Dachauer" aufder einen Seite, die Empörung über das "ruchlose Verbrechen" auf der anderen Seite - größer könnte der Kontrast nicht sein. ...


Wer sich so äußert, und Hitler (wie es im Artikel des Merkur heißt) "persönlich sehr schätzt" (Zitat 1937), der sieht die Zerschlagung der Gewerkschaftsbewegung eher nicht kritisch - der steht wohl auch der Ideologie von Volks-, Betriebs- und Dienstgemeinschaft erst einmal nicht skeptisch gegenüber. Das könnte erklären, warum auch die katholische Kirche in Deutschland entgegen der eindeutigen Hinweise aus Rom (s.o.) am Leitbild der "Dienstgemeinschaft als tragendes Grundprinzip des kirchlichen Dienstes und damit auch des kirchlichen Arbeitsrechts" festgehalten hat.
Dann ist aber auch der Verlust der Arbeitnehmerschaft für die Kirche die unausweichliche und logische Konsequenz - ein "fortwährender Skandal", wie schon die Würzburger Synode festgestellt hat.
Warum steckt die katholische Kirche in einer tiefen Krise und verliert ihre eigenen Anhänger? Zwei Theologen erklären die "desaströse Lage" geschichtlich: Man habe aus der jüngeren Vergangenheit nichts gelernt.

Die katholische Kirche hat nach Ansicht von zwei Theologen aus der totalitären "Absturzgeschichte" der Moderne nichts gelernt. Heute fehlten ihr deswegen Mechanismen, um Macht zu kontrollieren und Machtmissbrauch entgegenzuwirken, schreiben Rainer Bucher und Birgit Hoyer in einem am Mittwoch veröffentlichten Beitrag auf dem österreichischen Portal feinschwarz.net. Moderne liberale Gesellschaften orientierten sich mittlerweile an Menschenrechten und praktizierten Gewaltenteilung. Die Kirche hingegen habe sich "dank des Beistandes Gottes und dank der eigenen überlegenen Moral" vor Machtmissbrauch geschützt gewähnt: "Das war natürlich eine Illusion."

Die "desaströse Lage" der katholischen Kirche führen beiden Experten auf "das fundamentale Glaubwürdigkeitsdefizit" zurück. "Wenn religiöse Institutionen gegen zentrale normative Grundlagen jener Gesellschaften verstoßen, in die sie eingebettet sind, geraten sie in gesellschaftliche Existenzprobleme", schreiben sie. Die Kirche habe es mit "strukturellen Selbstwidersprüchen" zu tun und verliere dadurch vor allem ihre eigenen Anhänger.
...
Quelle: katholisch.de

Wir stellen am Entwurf der Grundordnung fest, dass sich der Heilige Geist trotz anhaltender Skandale immer noch an den Portalen der katholischen Domkirchen und der Bischofshäuser vorbei schleicht!

e.s.


Weitere Hinweise zur Haltung Faulhabers:
*) siehe auch katholisch.de "Kardinal Faulhaber sah Attentat auf Hitler als "ruchloses Verbrechen""
Tagebücher von Münchner Erzbischof aus Nazizeit jetzt online (Radio Vatikan)
Der Münchner Kardinal, der bei der Revolution weinte (Münchner Merkur)
Auf welcher Seite stand Kardinal von Faulhaber? (Süddeutsche Zeitung)
Der Kardinal, der Hitler beglückwünschte (WELT)

Samstag, 4. Juni 2022

Pfingst- Samstagsnotizen: Reaktionen zum neuen Entwurf der Grundordnung

Am Dienstag hatten wir unter dem Titel:
Verpasste Chance zur Erneuerung
bereits die erste ver.die Reaktion zum Entwurf der Grundordnung veröffentlicht.

Auch die Katholischen LSBT+ Komitees und der Initiative #OutInChurch - deren Anliegen besonders berücksichtigt werden sollte - äussern sich in einer gemeinsamen Stellungnahme eher zurückhaltend.
Veronika Gräwe vom Katholischen LSBT+ Komitee fordert: „Der Entwurf muss dringend nachgebessert und konkretisiert werden, damit auch für trans- und intergeschlechtliche sowie nichtbinäre Mitarbeitende der kirchliche Arbeitsplatz zu einem Arbeitsplatz ohne Angst wird.
Jens Ehebrecht-Zumsande von der Initiative #OutInChurch erklärt zum neuen Entwurf: „Der Entwurf wirft einige Fragezeichen auf, weil die genannten christlichen Werte nicht präzise definiert sind. Wenn jemand sich auf einer Dating-Plattformen outet, ist das schon öffentlich und damit zu sanktionieren oder noch privat? Ist z.B. die Forderung nach Frauenordination schon kirchenschädliches Verhalten, das eine Kündigung nach sich ziehen kann? Ist eine Transition von transgeschlechtlichen Menschen mit dem geforderten christlichen Menschenbild vereinbar? Hier gibt es noch einen erheblichen Klärungsbedarf.“
Unzufrieden zeigt sich Ehebrecht-Zumsande mit den Möglichkeiten der Partizipation und der Transparenz des Verfahrens: „Bis heute wurde die Expertise von queeren katholischen Organisationen nicht in die Beratung einbezogen. Wir sehen auch jetzt keine Einladung zum Dialog. Wollen Bischöfe und Arbeitsgruppe hinter verschlossenen Türen beraten? Offen bleibt zudem, wie und wann die Prinzipien der Grundordnung auf die Verleihung der Missio canonica für Religionslehrkräfte übertragen werden.“
Veronika Gräwe macht auf eine Konsequenz der neuen Regelungen aufmerksam: „Zahlreiche Berichte von LSBTIQ* Mitarbeitenden im kirchlichen Dienst belegen die enormen psychischen Belastungen, die für sie mit einer Tätigkeit im kirchlichen Dienst verbunden sind. Wo Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, wie in dem Entwurf vorgesehen, die Gesundheit in den Blick nehmen, müssen im Hinblick auf LSBTIQ* auch Minderheitenstress und internalisierte Homonegativität und Transfeindlichkeit als Risikofaktoren in Gefährdungsbeurteilungen miteinfließen.“
(weitere Quelle: Dr. Michael Brinkschröder im Domradio)
Es bleiben also erhebliche Rechtsunsicherheiten für queere Menschen. Diese und weitere, möglicherweise noch unerkannte Probleme lassen sich nur lösen, wenn - wie wir angemahnt hatten - die beratende Beteiligung möglichst breit gestreut ist. Dazu gehört auch nach eigenen Maßstäben die Mitwirkung der bei den Kirchen tätigen tausenden Arbeitnehmer, die sich in Arbeitnehmerverbänden wie KAB und/oder Gewerkschaften organisieren, über ihre jeweiligen Verbände. Das geht beim "typisch kirchlichen Abstimmungsverfahren" nur bedingt - denn dort wird im kleinen Kreis so lange nach konsesualen Formulierungen gesucht, bis alle Interessenten glauben, sich in diesen Formulierungen wieder zu finden. Die Folge sind nicht nur schwammig unklare Regelungen, sondern - so trivial das ist - Abstimmungsprobleme bei zu viel Beteiligten. Dies reduziert die Zahl derjenigen, die sich am Abstimmungsprozess beteiligen dürfen. Eine klare und richtungsweisende Neufassung kann so nicht entstehen.


Wir möchten der verpatzten Chance nicht zu viel Aufmerksamkeit widmen. Diese hat das Papier nicht verdient.
Einige Anmerkungen können wir uns aber nicht verkneifen.

Die Deutsche Bischofskonferenz schreibt zur weiteren Entwicklung:
Damit die Beratung noch in diesem Jahr abgeschlossen werden kann, ist die Einbindung der verschiedenen Beteiligten des kirchlichen Dienstes in das Gesetzgebungsverfahren vorgezogen worden. In dieses Verfahren mit der Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme zu den vorliegenden Entwürfen sind die Personalwesenkommission des Verbandes der Diözesen Deutschlands, der Arbeitsrechtsausschuss der Zentral-KODA, die Deutsche Ordensobernkonferenz, der Deutsche Caritasverband, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen sowie die Arbeitsgemeinschaft caritativer Unternehmen eingebunden.
Da sind also all diejenigen zur Beratung eingebunden, die vom System profitieren. Besonders deutlich wird das bei den institutionalisierten Mitarbeitergremien, denen kirchengesetzlich die Treue zum "Dritten Weg" vorgeschrieben ist (siehe unser Beitrag vom 13. April d.J.) bzw. der "Arbeitsgemeinschaft caritativer Unternehmen" - denn caritativ, also selbstlos und unternehmerisch (also mit Gewinnerzielungsabsicht) tätig zu sein, schließt sich bekanntlich aus. Solche Unternehmen sind dann auch nicht vom Betriebsverfassungsgesetz befreit - nur interessiert das keinen. Eine klare kritische Würdigung am Entwurf selbst und an den "bischöflichen Erläuterungen zum Entwurf" ist von diesen Gremien jedenfalls nicht zu erwarten. Dabei müsste loyale Kritik schon dort ansetzen *).

Die Bischöfe "fragen also nur die Frösche, ob sie den Sumpf trocken legen dürfen". Wie wäre es anders herum, auch diejenigen zu fragen, die vom kirchlichen Dritten Weg geschädigt sind - z.B. die Gruppe #OutInChurch und die Beschäftigten in der privaten Altenpflege, die dank des Engagements der Arbeitgeber in der Caritas keine tariflichen Mindestlöhne erhalten **)?. Und was ist mit der eigenen Soziallehre, in der die Gewerkschaften als Vertreter der mitarbeitenden Arbeitnehmer ausdrücklich (und mehrfach) genannt werden?

Dass der - vermutlich am Entwurf beteiligte - kirchennahe Arbeitsrechtler Prof. Dr. Reichold den Entwurf als einen "Aufschlag, der sich sehen lassen kann" bezeichnet, vermag nicht zu überraschen.

Freitag, 3. Juni 2022

Abschluss Sozial- und Erziehungsdienst: Zur Mitgliederdiskussion

 Gewerkschaftliche Tarifarbeit ist vor allem demokratisch legitimiert. Die Verhandlungsergebnisse werden den betroffenen Gewerkschaftsmitgliedern zugestimmt. Gerade bei wichtigen Abschlüssen erfolgt eine Mitgliederbefragung, in der die erzielten Ergebnisse zur Diskussion gestellt werden.

Unsere Schwestergewerkschaft im DGB, die GEW, hat wichtige Fragen und Antworten zusammen gestellt. Wir möchten Euch diese Zusammenstellung nicht verheimlichen:


Fragen und Antworten zum Abschluss
Der Tarifabschluss für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst hat viele Details. Die GEW berät alle Mitglieder und gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Der Abschluss im Überblick
Einstieg in die Entlastung erreicht: 2+2 Erholungstage pro Jahr (zwei feste und zwei wählbare Tage)
Aufwertung erreicht: 130,00 Euro Zulage monatlich für Erziehungsberufe (Gehaltsgruppen S 2 bis S 11a)
Aufwertung erreicht: 180,00 Euro für Sozialarbeiter:innen (Gehaltsgruppen S 11b bis S 12 sowie S 14 und S 15, Fallgruppe 6)
Berufserfahrung lohnt sich nun schneller: Verkürzung der Stufenlaufzeiten ab 1. Oktober 2024
Mehr Zeit für pädagogische Arbeit

Fragen und Antworten
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