Sonntag, 28. Februar 2021

Sonntagsnotizen - wer wundert sich?

Heute gehören noch rund 43,3 Millionen Menschen in Deutschland einer der beiden großen Kirchen an – gerade einmal 52 Prozent der Gesamtbevölkerung. 2019 hatte der Freiburger Finanzwissenschaftler Bernd Raffelhüschen den Kirchen prognostiziert, dass bis 2060 sowohl die Mitgliederzahlen als auch das Kirchensteueraufkommen auf etwa die Hälfte zurückgehen werde. Allein im Jahr 2019 waren 272.771 Menschen aus der katholischen Kirche ausgetreten – ein neuer Rekord.
Quelle: Bischöfe diskutieren bei virtueller Frühjahrsvollversammlung - Studientag über Kirchenaustritte: "Die, die weg sind, sind weg"

Samstag, 27. Februar 2021

Kostenlos · Online: Jubiläumsfeier 1.700 Jahre Freier Sonntag

Veranstaltung von KAB Bezirksverband München und Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Deutschlands
Online: allianz-fuer-den-freien-sonntag.de
Mittwoch, 3. März 2021 von 11:00 UTC+01 bis 13:00 UTC+01
Preis: Kostenlos · Dauer: 2 Std.


Freitag, 26. Februar 2021

Spontane Demonstration in Jena (gegen die aktive Unterstützung von Dumpinglöhnen durch die Caritas)

Während die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) nach den wichtigen deutschen Gewerkschaften die Arbeitgeber der Caritas für deren Nein zur Einführung eines bundesweiten Tarifvertrags in der Altenpflege kritisiert
"Das laute Klatschen im Sommer für die Pflegerinnen und Pfleger in der Altenhilfe haben die kirchlichen Dienstgeber der Caritas jetzt unverständlicherweise mit einer heftigen Watschen für Beschäftigte im privaten Pflegebereich beantwortet",
und der Sprecher der Caritas-Arbeitgeber wortreich zu rechtfertigen sucht, was nicht zu rechtfertigen ist, kommt es zu einer spontanen Demonstration.
Heute haben wir in einer spontanen Aktion vor der Caritas Gemeinde in Jena unseren Unmut über die gestern getroffene Ablehnung des Allgemeinverbindlichen Tarifvertrages für die Altenpflege kundgetan.
Quelle: Facebook

In dem Zusammenhang: das Domradio (Köln) hat heute auf die Ergebnisse einer Umfrage hingewiesen:
Kirchen sollen laut Umfrage ihr Kerngeschäft machen - Seelsorge statt Sozialpolitik

Presseecho (1) zur Altenpflege: Beschluss der AK Caritas Bundeskommission

Wir hatten gestern schon berichtet:
Allgemeinverbindlicher Tarifvertrag Altenpflege gescheitert

Die Abstimmung zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Tarifvertrags in der Altenpflege ergab keine Mehrheit für den Antrag. Schon im Vorfeld hatten einige Dienstgebervertreter in der Öffentlichkeit Bedenken gegen eine derartige Regelung geäußert. Damit ist das Anliegen durch die Ablehnung der Bundeskommission gescheitert.
...
Inzwischen haben auch die größeren Medien *) das Thema aufgegriffen:
Wir können nicht alle Medienberichte vermelden, daher nur eine Auswahl

Donnerstag, 25. Februar 2021

„Bitterer Tag für Beschäftigte in der Pflege“

 ...stellt der DGB fest:

Caritas lehnt Tarifvertrag Altenpflege ab

„Bitterer Tag für Beschäftigte in der Pflege“

Die Caritas lehnt einen bundesweit geltenden Tarifvertrag für die Altenpflege ab. Damit ist heute die große Chance vertan worden, die Arbeit in der Pflege nachhaltig aufzuwerten. DGB und ver.di kritisieren die Entscheidung der Caritas scharf.

„Das ist ein bitterer Tag für die Beschäftigten in der Pflege“, kritisiert DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel das Votum der Caritas. Der christliche Wohlfahrtsverband lehnt eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung des von ver.di und der Bundesvereinigung der Arbeitgeber (BVAP) ausgehandelten Tarifvertrags für die Altenpflege ab. „Damit ist heute die große Chance vertan worden, die Arbeit in der Pflege nachhaltig aufzuwerten.“ Insbesondere in Zeiten der Corona-Pandemie, in denen Pflegekräfte unter extremsten Bedingungen nicht zuletzt ihre eigene Gesundheit und die ihrer Familien riskieren, sei das ein schlechtes Signal für all diejenigen, die man im Beruf halten will und künftig für diesen Beruf begeistern möchte, sagt Piel.

Tarifvertrag Altenpflege: ver.di und Arbeitgeber sind sich einig

Bundesweiter Tarifvertag Altenpflege: ver.di kritisiert Ablehnung durch die Caritas als scheinheilig

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert die Ablehnung eines bundesweiten Tarifvertrages für die Altenpflege durch die Caritas scharf. „Die Caritas handelt mit dieser Entscheidung in krassem Widerspruch zu ihren eigenen sonstigen Aussagen und Werten, wenn es um gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Bedeutung sozialer Dienste geht. Das ist mehr als scheinheilig. Die Arbeitgeberseite in der Arbeitsrechtlichen Kommission kommt ihrer gesellschaftlichen Verantwortung, für bundesweit bessere Arbeitsbedingungen in der Altenpflege zu sorgen, nicht nach. Das ist ein schlimmes Signal für die Beschäftigten in der Altenpflege“, sagte Sylvia Bühler, ver.di-Bundesvorstandsmitglied. Die Ideologen unter den kirchlichen Arbeitgebern würden auftrumpfen, Verlierer seien aber die rund 1,2 Millionen Beschäftigte in der Altenpflege. „Ideologie schlägt Humanität, das ist ein trauriger Tag für die Altenpflege. Die Beschäftigten leisten gerade auch in der Corona-Krise Außerordentliches. Jetzt müssen sie konstatieren: Nach dem Klatschen kommt die Klatsche.“

„Händeringend werden überall Altenpflegerinnen und Altenpfleger gesucht – diese gewinnt man nur mit guten Arbeitsbedingungen und anständiger Bezahlung“, so Bühler weiter. Ein bundesweit geltender Tarifvertrag mit rechtlich verbindlichen Mindestbedingungen würde das Lohnniveau nach unten absichern. „Die Ablehnung eines solchen Tarifvertrages macht die Caritas unglaubwürdig, denn faktisch profitieren von dieser Entscheidung diejenigen privaten Arbeitgeber, die das eklatante Personalproblem in der Altenpflege durch schlechte Löhne und miese Arbeitsbedingungen verursacht haben. Ausgerechnet mit denen macht sich der kirchliche Wohlfahrtsverband gemein.“ Die heutige Entscheidung der Caritas werfe erneut die Frage nach Legitimation der bislang grundgesetzlich geschützten Stellung der Kirchen auf.

Die Mitarbeiterseite der AK meldet soeben: Antrag zur Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrags Altenpflege gescheitert

 Die Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas (Bundeskommission) hat heute dem Antrag zur Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrags Altenpflege nicht zugestimmt. Eine Mehrheit für den Antrag scheiterte an der fehlenden Unterstützung der Dienstgebervertreter. 

Thomas Rühl, Sprecher der Caritas Mitarbeiterseite:
„Wir bedauern die mangelnde Solidarität der Caritas-Dienstgeber. Ein allgemeinverbindlicher Tarif Altenpflege hätte für tausende zumeist bei privaten Anbietern beschäftigte Menschen ein Ende von Dumpinglöhnen bedeutet.
Die Caritas Mitarbeiterseite wollte, dass auch in der übrigen Branche gute Mindestbedingungen herrschen – dieses gesellschaftlich wichtige Projekt ist nun ausgerechnet an den Dienstgebern der Caritas gescheitert.
Die Caritas wirbt derzeit mit einer Kampagne für mehr Solidarität und für eine Aufwertung sozialer Berufe und Gesundheitsberufe. Mit ihrer Verweigerungshaltung hat die Dienstgeberseite den Ruf und die Glaubwürdigkeit der Caritas massiv beschädigt.“ 

[Quelle: Twitter akmas_caritas]

Auch die Arbeitgeberseite der Caritas hat sich inzwischen zum Thema geäußert:

Pressemitteilung Caritas-Dienstgeber vom 25.2.2021

In der Pressemitteilung verkünden die Arbeitgeber der Caritas darüber hinaus stolz von den auf dem 3. Weg zustandegekommenen Tariferhöhungen bei der Caritas:

„Mit dem heutigen Abschluss unserer Verhandlungen zu den Arbeitsvertragsrichtlinien der Caritas setzen wir unseren Kurs der zwischen Mitarbeiter- und Dienstgeberseite gemeinschaftlich vereinbarten guten Arbeitsbedingungen fort. Für die über 600.000 Beschäftigten in der Caritas steigen die Entgelte zum 01.04.2021 um 1,4 Prozent, mindestens um 50 Euro und zum 01.04.2022 um weitere 1,8 Prozent. In der Altenhilfe der Caritas steigen die Entgelte sogar bis zum 01.04.2022 im Durchschnitt um 8,5 Prozent. Dies liegt an neuen Zulagen, die für den gesamten Pflegebereich – also Alten- und Krankenhilfe – beschlossen wurden. Die Vergütung einer Pflegefachkraft bei der Caritas liegt daher ab 01.04.2021 bei fast 40.000 Euro pro Jahr (bzw. 3.300 Euro pro Monat) im Einstieg und steigt auf rund 50.000 Euro pro Jahr (bzw. 4.100 Euro pro Monat) in der letzten Erfahrungsstufe. Hinzu kommen (Zeit-)Zuschläge sowie die fast vollständig arbeitgeberfinanzierte Zusatzversorgung..."

Dass diese mit Stolz verkündete eigene Leistung einer Tarifregelung sich im Wesentlichen dem Tarifabschluss des Öffentlichen Dienstes vom 25. Oktober 2020 verdankt, wird mit keinem Wort erwähnt!


Heute entscheidet die Arbeitsrechtliche Kommission (Bundeskommission) der Caritas über ...

...
1) die Zustimmung zum allgemeinverbindlichen Tarifvertrag Altenpflege und
2) die Tarifrunde der Caritas.


zu 1)
Die tarifvertragliche Regelung ist mittlerweise auf Kritik aus Kreisen von Arbeitgebern gestoßen.
Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) will die Gewerkschaft Verdi vor Gericht für „tarifunfähig“ erklären lassen. Das Verfahren gegen Verdi wird laut AGVP auch von kirchlicher Arbeitgeberseite unterstützt
(FAZ vom 01.02.2021). Begründet wird die behauptete "Tarifunfähigkeit" - so die FAZ - mit der Aussage, dass der Tarifvertrag nur durch Verhandlung und nicht durch Arbeitskampfmaßnahmen zustande gekommen sei ...

Mittwoch, 24. Februar 2021

Einführung Personalbemessungsverfahren in der Altenpflege: "langsam, unkonkret, unverbindlich"

 

ver.di kritisiert Regierungsplan zur Einführung eines Personalbemessungsverfahrens in der Altenpflege als völlig unzureichend. »Zu langsam, zu unkonkret, zu unverbindlich.«

Die Gewerkschaft ver.di kritisiert den vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegten Plan zur Einführung eines Personalbemessungsverfahrens in der stationären Altenpflege als völlig unzureichend. »Es ist gut, dass der Plan der Bundesregierung endlich auf dem Tisch liegt. Doch inhaltlich bleibt er in entscheidenden Punkten deutlich hinter dem zurück, was dringend notwendig ist«, sagte Sylvia Bühler, die im ver.di-Bundesvorstand für das Gesundheitswesen zuständig ist. »Zu langsam, zu unkonkret, zu unverbindlich – das ist das absolut falsche Signal an die Beschäftigten und pflegebedürftigen Menschen.«....


Quelle und mehr: https://gesundheit-soziales.verdi.de/mein-arbeitsplatz/altenpflege/++co++bbc977b2-76a1-11eb-b25f-001a4a160100

Tarifvertrag Altenpflege zwischen ver.di und BVAP steht - was machen Caritas und Diakonie?

Es ist schon seit einigen Tagen bekannt. Der Tarifvertrag Altenpflege zwischen ver.di und BVAP steht. Dennoch mussten wir gestern über Widerstände aus dem Arbeitgeberlager berichten: ver.di verurteilt Verunglimpfung von flächendeckend besseren Löhnen und Arbeitsbedingungen in der Altenpflege. Nun kommt es auf Caritas und Diakonie an.
Wir möchten daher heute auf die Veröffentlichung von ver.di hinweisen, die auch die Inhalte der tarifvertraglichen Regelung darstellt:
ver.di und die Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) haben sich auf den endgültigen Inhalt des Tarifvertrags über Mindestbedingungen in der Altenpflege verständigt. Das bedeutet eine Steigerung von insgesamt 25 Prozent gegenüber dem Pflegemindestlohn für die Branche. Der Tarifvertrag Altenpflege soll nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz zum 1. August 2021 auf die gesamte Branche erstreckt werden und das Tarifniveau nach unten absichern. Nach oben gute Regelungen in anderen Tarifverträgen bleiben davon unberührt. Die Mindestentgelte für Pflegefachpersonen in der Altenpflege steigen mit dem Tarifvertrag Altenpflege im Vergleich zum aktuell geltenden Pflegemindestlohn in vier Schritten auf über 3.000 Euro deutlich an.

Vorausgegangen waren intensive Verhandlungen zwischen den Tarifvertragsparteien sowie die im Arbeitnehmerentsendegesetz vorgesehenen Anhörungen von Caritas und Diakonie. BVAP und ver.di sind zuversichtlich, dass die kirchlichen Wohlfahrtsverbände Caritas und Diakonie den gemeinsamen Weg zu flächendeckend wirkenden Arbeitsbedingungen unterstützen werden. In den Anhörungen war deutlich geworden, dass es das gemeinsame Ziel gibt, bundesweit die Arbeitsbedingungen in diesem relevanten Bereich zu verbessern. Gewerkschaft und Arbeitgeberverband haben zudem einen dringenden Appell an Politik und Kostenträger gerichtet, eine ausreichende Finanzierung der neuen Mindestentgelte in der Altenpflege sicherzustellen, ohne dass die Eigenanteile der Bezieherinnen und Beziehern von Pflegeleistungen oder deren Angehörigen steigen.

Dienstag, 23. Februar 2021

Frühere Impfungen für Grundschul- und Kita-Personal

vermeldete heute früh die Tagesschau:
Stand: 23.02.2021 00:12 Uhr

Von Impfpriorität drei zu zwei: Grund- und Förderschullehrkräfte sowie Kita-Personal sollen früher geimpft werden als bisher geplant. Darauf haben sich Bund und Länder geeinigt. Um das umzusetzen, muss die Impfverordnung geändert werden.
weitere Berichte:
Süddeutsche Zeitung: Erzieher und Lehrerinnen sollen früher geimpft werden
SPIEGEL ONLINE: Ethikrat kritisiert vorgezogene Lehrerimpfung 

Wir dürfen ergänzend auf unsere Blogbeiträge, so den Beitrag von gestern Mittag, und den Beitrag "Erzieher*Innen erkranken besonders oft an Corona - unverzügliche Impfangebote als Konsequenz" verweisen

ver.di verurteilt Verunglimpfung von flächendeckend besseren Löhnen und Arbeitsbedingungen in der Altenpflege

 Altenpflege
»Verunglimpfung ist unverantwortlich«

ver.di verurteilt Verunglimpfung von flächendeckend besseren Löhnen und Arbeitsbedingungen in der Altenpflege

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) verurteilt die Verunglimpfung von flächendeckend besseren Löhnen und Arbeitsbedingungen in der Altenpflege von Teilen des Arbeitgeberlagers. "Es ist unverantwortlich, wie einige Arbeitgeberfunktionäre das Problem des Personalnotstandes in der Altenpflege ignorieren und mit aller Macht verhindern wollen, dass Ausbeutung in diesem gesellschaftlich so relevanten Arbeitsfeld der Daseinsvorsorge beendet wird. Händeringend werden landauf, landab Altenpflegerinnen und -pfleger gesucht. Diese gewinnt und hält man nur mit guten Arbeitsbedingungen und anständiger Bezahlung", sagte Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. "Ein bundesweit geltender Tarifvertrag mit rechtlich verbindlichen Mindestbedingungen sichert das Lohnniveau nach unten ab."

Montag, 22. Februar 2021

Wird die Impfverordnung geändert?

am 8. Februar hatten wir unter dem Titel "Breaking News - neue Impfverordnung" die neue Verordnung verlinkt, die leider - trotz der besonderen Gefährdung für MitarbeiterInnen in Erziehungsberufen - keine adäquate Berücksichtigung dieses Personenkreises vorsah. Auch auf diese Gefährdung hatten wir mehrfach verwiesen.

Nun ist eines offiziell - ab dieser Woche wird (in allen Ländern unterschiedlich) sukzessive von "Notbetreuung" auf regulären Betrieb umgestellt; ein "„ein gefährliches Experiment“, wie der Münchner Merkur meint? Damit wird jedenfalls auch die Frage nach der Gefährdung in den Einrichtungen immer drängender (ein Problem, das schon längst hätte geregelt werden müssen).

Wie die Tagesschau schon am Freitag um 20:15 Uhr vermeldete, haben sich nun Bund und Länder
darauf verständigt, dass Erzieher und Grundschullehrkräfte früher als vorgesehen geimpft werden dürfen.
Quelle: Tagesschau Mediathek bei 09:00

Am Wochenende haben das auch andere Medien aufgegriffen:
Süddeutsche Zeitung: Länder wollen Impfreihenfolge ändern
ZDF - heute: Familienministerin Giffey fordert Impfungen für Lehrer und Erzieher, sobald es möglich ist.

Kirchenaustritt von Koch: kein Kündigungsgrund

 Kürzlich hat der Bund-Verlag über ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Stuttgart informiert:

Eine evangelische Kirchengemeinde  wollte den Koch in einer ihrer Kindertagesstätten fristlos kündigen, weil dieser aus der Kirche ausgetreten ist war. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat die Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart, das die Kündigung für unwirksam erklärt hatte, zurückgewiesen: bei einem Mitarbeiter im Küchendienst stelle die Kirchenzugehörigkeit keine wesentliche und berechtigte Anforderung an den Arbeitnehmer dar.
LAG Stuttgart, Urteil vom 10.02.2021, Az: 4 Sa 27/20; Vorinstanz: Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 12. März 2020, Az: 22 Ca 5625/19


Die Frage, ob ein konfessioneller Arbeitgeber von seinen Beschäftigten – unabhängig von deren Position und Einsatzbereich – eine Kirchenmitgliedschaft verlangen darf, beschäftigt die Gerichte immer wieder.
Der EuGH urteilte im September 2018, die Entscheidung einer Kirche an ihre leitenden Mitarbeiter bestimmte Anforderungen im Sinne der kirchlichen Vorgaben zu stellen, müsse Gegenstand einer wirksamen gerichtlichen Kontrolle sein. Die nationalen Gerichte müssten bei dieser Kontrolle prüfen, ob die Religion im Hinblick auf die Art der betreffenden Tätigkeit eine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung darstelle.
Das BAG entschied wenige Wochen später, dass die Forderung nach einer bestimmten Religionszugehörigkeit für eine Stellenbesetzung „wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt“ sein muss (BAG, 25.10.2018 – 8 AZR 501/14).

Koch-Kündigungen in der katholischen Kirche sind zwar aktuell nicht bekannt aber auch die katholische Kirche und die Caritas erklären den Austritt (zumindest aus der katholischen Kirche) in Artikel 5 der Grundordnung ausdrücklich zu einem möglichen Grund einer "Kündigung aus kirchenspezifischen Gründen". 
Allerdings sind für den Fall eines solchen "schwerwiegenden Loyalitätsverstoßes" die Einzelfallumstände abzuwägen. 
Diese Bestimmungen in der Grundordnung sollten von in den Diözesen gebildete "zentrale Stellen"  begutachtet und mit einer Stellungnahme bedacht werden. Unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der zentralen Stellen, sollten im Jahre 2020 die Zweckmäßigkeit und Wirksamkeit der Regelungen durch den Verband der Diözesen Deutschlands einer Überprüfung unterzogen werden. Über diese Überprüfung sollte dem Ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz Bericht erstattet und Vorschläge für mögliche Änderungen unterbreitet werden. (vgl. Grundordnung Artikel 5, Abs. 4 und 5)

Erkenntnisse, der Bericht und Vorschläge sind nicht bekannt. 


*)
weitere Meldungen:
LTO: Kündigung wegen Kirchaustritts unwirksam
SPIEGEL Online "Eine Kita entließ einen Koch, weil der aus der Kirche ausgetreten war. Doch nun entschied ein Gericht: Seine Religion spielt für den Job in der Küche keine Rolle."
Steuerzahler.de: Außerordentliche Kündigung wegen Kirchenaustritts unwirksam
Stuttgarter Nachrichten: Kirche darf Kitakoch nicht kündigen
SWR aktuell: Außerordentliche Kündigung von Koch in evangelischer Kita unwirksam
ZEIT ONLINE: Kirche als Arbeitgeber: Gemeinde darf Kita-Koch nicht wegen Kirchenaustritt feuern

Sonntag, 21. Februar 2021

Sonntagsnotizen - Machtmissbrauch ansprechen und verhindern

Dem Thema "Machtmissbrauch" haben wir immer wieder den einen oder anderen Blogbeitrag gewidmet, zuletzt am Sonntag letzter Woche: "Sonntagsnotizen - Machtstrukturen hinterfragen!"
Viele bemerkten gar nicht, dass sie ihre Macht missbrauchten - andere nähmen nicht war, dass sie von Machtmissbrauch betroffen seien, schilderte der Bamberger Erzbischof eine Schwierigkeit bei der Thematik.


Wir möchten diese Reihe heute mit dem Hinweis auf ein Interview mit dem Jesuiten Stefan Kiechle anlässlich einer Online-Tagung zum Thema Machtmissbrauch fortsetzen. Der spricht im katholisch.de-Interview über Präventionsmaßnahmen – und erklärt, warum das Thema erst jetzt in den Fokus rückt.
...
Kiechle: In dieser "Männergesellschaft", einem durchaus männerbündischen Miteinander, gibt es Hierarchien.
...
Als vor gut zehn Jahren der Missbrauch von Minderjährigen bekannt wurde, war den meisten, die sich damit befasst haben, klar, dass das etwas mit Macht und deren Missbrauch zu tun hat. Deshalb hat man begonnen, sich intensiv auch mit dem Thema Macht zu beschäftigen. Später kam dann die Frage nach dem Missbrauch geistlicher Macht dazu. Und nach und nach zeigt sich, dass eben nicht nur Minderjährige, sondern auch erwachsene Frauen und Männer von Machtmissbrauch betroffen sind.
...
Männer sieht man eher als diejenigen, die Führungsaufgaben haben und Macht ausüben – und damit eher in der Täterrolle. Dabei vergisst man aber jene, die keine Macht haben und daher leicht Opfer von Missbrauch werden können.
...
Frage: Wo beginnt Machtmissbrauch ...?

Kiechle: In Gemeinschaften mit einem Gehorsamsgelübde kann er beginnen, also in Konventen oder geistlichen Gemeinschaften: Obere können dieses dazu nutzen, andere Männer zu manipulieren oder sie zu etwas drängen, was diese selbst nicht wollen. Ähnliches gilt für fast alle anderen kirchlichen Einrichtungen. Oft fängt Missbrauch ganz subtil und in kleinem Maß an. Und dann kann er sich ausweiten.

Frage: Zu welchen Formen kann es sich steigern?

Kiechle: Eine Form ist, psychische Abhängigkeit zu schaffen. Oder ein Vorgesetzter verteilt Privilegien – und um diese zu bekommen, muss man sich einschmeicheln oder sich unterwerfen und anpassen.
...
Aber wenn Sie nach strukturellen Ursachen fragen: Es gibt wenig Machttransparenz und wenig Machtkontrolle in der Kirche – und das in einem sehr patriarchalischen und hierarchischen System. Wer schaut bei Führungskräften hin, wie sie agieren? Wo gibt es da wirkliche Überprüfungen – das Kirchenrecht sieht Visitationen vor? Wie ernst werden diese genommen? Gibt es Beschwerdestellen, eine unabhängige Justiz? Im Sinne von Machtkontrolle oder Machtpartizipation kann strukturell sicher einiges verbessert werden. Aber es kommt natürlich auch auf das persönliche Verhalten an. Angefragt ist etwa die Ausbildung in Priesterseminaren, in Ordenshäusern, in der Seelsorge: dass die nächste Generation sensibler wird für das Thema und bei sich selbst oder anderen Fehlverhalten wahrnimmt und dagegen angeht.

Frage: Wo kann man noch ansetzen, um Formen des Machtmissbrauchs zu verhindern?

Kiechle: Das wichtigste wäre, besser über diese Themen sprechen zu lernen. Das gilt für alle Formen von Missbrauch. Wir müssen eine andere Sprachkultur entwickeln und einüben. Danach kommen natürlich Dinge wie entsprechende Ausbildung und Prävention. Aber gerade bei Führungskräften muss es Kontrolle und Machtteilung geben, damit es auch eine soziale Kontrolle gibt.
...
(Kiechle ist ehemaliger Provinzial der Deutschen Ordensprovinz und Chefredakteur der Zeitschrift "Stimmen der Zeit". Er beschäftigt sich besonders seit der Aufdeckung des kirchlichen Missbrauchsskandals vor rund zehn Jahren mit der Verbindung zwischen Macht und Missbrauch; Quelle

Ein Schelm, wer in der Praxis des Arbeitsrechts nicht immer wieder auch auf solche Ausformungen der "Dienstgemeinschaft" zu treffen meint. Da werden etwa Fortbildungen, Kurse und Studien nach Wohlverhalten anerkannt - oder eben nicht, ganz subtil.

Es lohnt sich zumindest, darüber nachzudenken.



Literaturhinweis zum Thema:
Christiane Florin "Trotzdem! Wie ich versuche, katholisch zu bleiben"
... es gehe um die Zukunftstauglichkeit der Kirche, um das Verhältnis zwischen den Hirten und den Schafen, um echte Mitbestimmung statt "Partizipationssimulation", um ein Weiterkämpfen, statt in Zynismus abzurutschen.
Link zum Buch

Freitag, 19. Februar 2021

Covid: Keine Impfpflicht - aber dringende Empfehlung

Das hat ver.di schon vor längerer Zeit deutlich gemacht, wie wir u.a. hier berichteten:
ver.di ruft Beschäftigte im Gesundheitswesen zur Impfung gegen die Covid-19-Erkrankung auf – Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen abgelehnt (13. Januar) und
Impfangebote für beruflich besonderes gefährdete Personen sind dringend erforderlich (23. Januar)

Die Diskussion hat inzwischen auch den Vatikan erreicht und ist - nach anfänglichen Irritationen - genauso auch geklärt worden:
Vatikan: Keine Strafen für Nicht-Geimpfte (Quelle 1)
Nach Spekulationen über Kündigungsandrohung für Impfverweigerer - Vatikan stellt klar: Keine Corona-Zwangsimpfung für Angestellte (Quelle 2)
Der Vatikan hat klargestellt, dass er für seine Angestellten keine Zwangsimpfung gegen Corona beabsichtigt. Der Gesundheitsschutz sei zwar wichtig - wer sich nicht impfen lassen könne, solle aber auch nicht dafür bestraft werden. (Quelle 2)

FAQs zur Impfung werden u.a. hier beantwortet:
(130) 7 kritische Fragen zur Impfung - YouTube
ca. 20 Min.

Donnerstag, 18. Februar 2021

Aus Sorge um Patienten zeigte er seinen Chef an – und wurde gefeuert

mit diesem Titel berichtete SPIEGEL ONLINE über eine höchstrichterliche Entscheidung:
Ein Arzt hegt einen ungeheuerlichen Verdacht gegen seinen Chef. Was soll er tun? Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied im Fall eines deutschen Mediziners, was Whistleblower dürfen.
Quelle zur Entscheidung: SPIEGEL-online - "Ein fatales Signal"

Die Entscheidungen ergingen noch nach einer älteren Rechtsgrundlage. Seit Dezember 2019 ist eine EU-Richtlinie in Kraft. Auf deren Basis gibt es ein deutsches "Schutzgesetz für Whistleblower", das nach Meinung des DGB aber sehr nachbesserungsbedürftig ist
DGB-Gutachten
Bundesregierung muss beim Schutz von Whistleblowern nachbessern

Ein neues EU-Gesetz soll Whistleblower vor Repressalien schützen, wenn sie Missstände aufdecken. Bei der nun anstehenden Umsetzung in deutsches Recht muss die Bundesregierung nachbessern und Lücken schließen, fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund in einem Gutachten.
Da auch nach MAVO und MVG *) eine Beteiligung der MAV bei Kündigungen vorgesehen ist, wird die Rechtsentwicklung auch den kirchlichen Bereich betreffen.


*)
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) nimmt die Kirchen und ihre Einrichtungen nicht aus (vgl. § 23). Es gilt also auch für diese, selbst wenn sie und ihre Mitarbeitervertretungen nicht ausdrücklich erwähnt sind.
In § 1 Abs. 2 Nr. 1 KSchG wird für Betriebe des privaten Rechts auf den "Betriebsrat oder eine andere nach dem Betriebsverfassungsgesetz insoweit zuständige Vertretung der Arbeitnehmer" verwiesen. Da das Betriebsverfassungsgesetz die staatliche Rechtsgrundlage für die Einrichtung von Mitarbeitervertretungen ist, sind diese wohl und den "anderen nach dem Betriebsverfassungsgesetz zuständigen Vertretungen" zu subsummieren.
In § 1 Abs. 2 Nr. 2 KSchG wird für die Betriebe und Verwaltungen des öffentlichen Rechts auf die "zuständige Personalvertretung" verwiesen. Der Begriff "Personalvertretung" umfasst nicht nur den Personalrat sondern ist offensichtlich weiter gefasst. Im Bereich der "(öffentlich-rechtlich) verfassten Kirche" ist die Mitarbeitervertretung genauso wie ein Personalrat im Begriff der "Personalvertretung" zu subsummieren. Das gilt auch für § 15 Abs. 2 KSchG (Kündigung eines Mitglieds einer Personalvertretung, einer Jugend- und Auszubildendenvertretung oder einer Jugendvertretung).

Mittwoch, 17. Februar 2021

Kliniksterben im Corona-Jahr - am Mittwoch in plusminus

20 Krankenhäuser haben im Corona-Jahr 2020 geschlossen. Für dieses Jahr sind zahlreiche weitere Schließungen geplant.
berichtete ARD plusminus gestern, Mi., 17.02.21 in der Sendung von 21:45 Uhr. Auch wir haben über die Schließung kirchlicher Krankenhäuser, wie das in der Sendung genannte Ottweiler, mehrfach berichtet.
Ver.di kritisiert seit Jahren die rein wirtschaftliche Ausrichtung der Krankenhausfinanzierung.


Der Beitrag ist hier in der Mediathek abrufbar

Infopost Altenpflege Nr. 14 erschienen

 


Die Infopost Altenpflege Nr. 14 ist fertig und bereits im Druck. Sie wird in Kürze allen Kolleginnen und Kollegen, die im Print-Verteiler sind, auch als gedruckte Version zugestellt. Wer die Infopost Altenpflege zukünftig ebenfalls in Betrieb oder ver.di-Bezirk geliefert haben möchte, kann das über den Ver.di-Bezirk organisieren.

Die aktuelle Ausgabe und alle bisherigen Ausgaben gibt es zum Download hier:

https://gesundheit-soziales.verdi.de/service/publikationen/++co++b6cbc718-d256-11e6-bdc1-525400940f89

Auch dieses Mal gibt es Informationen und Berichte zu ver.di-Aktionen und zu aktuellen gewerkschaftlichen Themen in der Altenpflege. Themen sind u.a.:

 §  Corona-Pandemie – Schutz organisieren

In den Pflegeeinrichtungen herrschen teils dramatische Zustände. Hier fordert die Corona-Pandemie die meisten Opfer. So zählt das Robert Koch-Institut zum Redaktionsschluss Ende Januar mehr als 900 Ausbrüche in Pflegeheimen. Entsprechend groß ist die Verantwortung und Belastung der Pflegekräfte. Es muss alles daran gesetzt werden, die pflegebedürftigen Menschen und die Beschäftigten zu schützen.

 §  ver.di fordert Pflegereform – „Spahn betreibt Flickschusterei“

Pflege geht jede und jeden an, wir alle sind von dem Thema früher oder später in irgendeiner Form betroffen. Deshalb werden wir mit ganz ver.di und dem Deutschen Gewerkschaftsbund gemeinsam in die breite Öffentlichkeit gehen und für eine solidarische und gute Pflege werben. Die Pflege zukunftsfähig zu machen, ist eine der nötigen Lehren aus der Corona-Pandemie. Lasst uns dafür #GemeinsameSache machen!

 §  Liebenau Leben im Alter (LiLA) - Beschäftigte katholischer Pflegeeinrichtungen erreichen Verbesserungen durch Streik

Dienstag, 16. Februar 2021

Hilferuf an Spahn - Klinikbeschäftigte richten Hilferuf an Spahn: Belegschaftsvertretungen fordern schnellstmöglich bedarfsgerechte Personalvorgaben

PPR 2.0 - Hilferuf an Spahn

Klinikbeschäftigte richten Hilferuf an Spahn: Belegschaftsvertretungen fordern schnellstmöglich bedarfsgerechte Personalvorgaben

Die Interessenvertretungen von insgesamt rund einer halben Million Krankenhausbeschäftigten haben eindringlich an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) appelliert, den Krankenhäusern schnellstmöglich bedarfsgerechte Personalvorgaben zu machen. In einem offenen Brief fordern die Betriebs- und Personalräte sowie Mitarbeitervertretungen, die PPR 2.0 kurzfristig auf den Weg zu bringen. Das Instrument zur Personalbemessung in der Krankenhauspflege hatten die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Deutsche Pflegerat und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) bereits vor über einem Jahr gemeinsam vorgelegt. "Für weitere Verzögerungen gibt es kein Verständnis mehr", heißt es in dem Schreiben. "Unsere Geduld ist aufgebraucht."

Montag, 15. Februar 2021

Experte für Epochenwandel: Kirche in ihrer Existenz bedroht

unter dieser Überschrift berichtet Katholisch.de über die Existenzbedrohung der katholischen Kirche in Deutschland, die durch die Kette von nicht abreißenden Skandalen droht:
Die Kirche steckt derzeit in einer tiefen Krise und muss sich zudem mit gesellschaftlichen Veränderungen auseinandersetzen. Angesichts dieser Konflikte prophezeit der Historiker Martin Kaufhold der Glaubensgemeinschaft eine düstere Zukunft.
Der Historiker Martin Kaufhold sieht die katholische Kirche in Deutschland angesichts nicht abreißender Skandale in ihrer Existenz bedroht. "Wenn es so weitergeht, würde ich der katholischen Kirche als Institution in Deutschland in dieser Form noch etwa 20 Jahre geben", sagte der Augsburger Geschichtsprofessor und Experte für Epochenwandel der "Augsburger Allgemeinen" (Donnerstag).
...
Wir brauchen für diese Feststellung keinen "Bezahlartikel", schließlich beklagen wir die Unglaubwürdigkeit kirchlicher Institutionen in Deutschland seit Jahren. Wir meinen auch nicht, dass alleine die "Affäre Woelki großen Schaden für katholische Kirche" anrichtet (wie die Augsburger Allgemeinen den Münchner Kardinal und langjährige Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz Reinhard Marx zitieren möchte). Ob ein Auftraggeber ein von ihm beauftragtes juristisches Gutachten veröffentlicht oder nicht ist für sich genommen keine Affäre, die Grundmauern der Kirche erschüttern und langfristigen Schaden bewirken könnte.
Der langfristige Schaden hat sich vielmehr seit Jahrzehnten in die tägliche Praxis der "Machtausübung durch die Kirche" eingeschlichen. Dieser schleichende Verlust der Tragfähigkeit erfolgt nahezu unbemerkt, so, als ob eine teuflische Termitenschar die Balken des Tragwerks von innen aushöhlen würde, ohne dass dies großartig sichtbar würde. Allenfalls etwas Bohstaub zeugt für aufmerksame Beobachter vom entstehenden Problem. Mittlerweile vergeht aber kaum ein Monat, in dem nicht in der Folge wieder ein Balken der kirchlichen Machtausübung krachend zu Boden stürzt.
- Finanzskandale (Eichstätt, Freiburg, Limburg, Würzburg)
- Arbeitsrechtsprobleme (unverständliche Loyalitätspflichten und Gewerkschaftsboykott) und nicht zuletzt
- das alles überlagernde ständige Thema "Mißbrauch"
sorgen dafür, dass unsere Kirche nicht aus den negativen Schlagzeilen heraus kommt. Zumindest diese Probleme könnten die deutschen Bischöfe lösen, ohne in Rom um die oberhirtliche Erlaubnis bitten zu müssen.
Wir finden es nun aber bemerkenswert, dass nun auch Medien wie die mehrfach ausgezeichnete "Augsburger Allgemeine" aus der regionalen Bischofsstadt in dieses Klagelied mit einstimmen.

Sonntag, 14. Februar 2021

Sonntagsnotizen - Machtstrukturen hinterfragen!

Diese Forderung wird im Kontext mit dem "Synodalen Weg" immer wieder erhoben. So berichtet "Kirche und Leben" Anfang Februar:
Drei von Missbrauch Betroffene haben bei der Delegiertenversammlung gefordert, der Synodale Weg dürfe nicht weiter auf die Stimme der Betroffenen verzichten.
Einer von ihnen fragte, wann Änderungen im kirchlichen Verfahrensrecht erfolgten, „die Überlebende vom Objekt zur handelnden Person machen“.
Die Erfurter Theologin Julia Knop kritisiert (bei einer jetzt beendeten Online-Tagung zum Thema "Gestaltwandel des Priesterlichen. Verortung des Leitungsdienstes in einer sich wandelnden Kirche" der Katholischen Akademie Schwerte) nach einem Bericht von katholisch.de, dass die Kirche weiterhin vielfach von Standesdenken geprägt sei.
Was momentan häufig als Klerikalismus kritisiert werde, sei letztlich eine Standeslogik, die zum Habitus geworden sei, so die Theologin: dass Bischöfe Dinge "unter sich" regelten und Mitbrüder einander näherstünden als diejenigen, die von Missbrauch betroffen seien. ...
Die Macht eines geistlichen Amtes sollte nach Ansicht von Jesuitenpater Klaus Mertes nicht verleugnet werden. Wer ein geistliches Amt innehabe, dieses aber nicht als Amt begreife oder bestehende Machtgefälle negiere, ändere nichts an den Fakten. ... Mertes mahnte zudem zu einer differenzierten Sprache. So lasse sich etwa zwischen Grenzverletzungen, Übergriffen und Missbrauchstaten unterscheiden.
...
und der frühere Bundesrichter Thomas Fischer kritisiert die „Hysterisierung“ in der Debatte um Missbrauchsgutachten im Erzbistum Köln. „Alles ist überaufgeregt“ (so Radio Vatikan).
Alles überzogen?

Freitag, 12. Februar 2021

Online Fachtagung: Mitbestimmungsrechte beim Arbeits- und Gesundheitsschutz in Zeiten der Corona-Pandemie


am 17. Februar 2021 veranstaltet ver.di ein digitales Live-Event zu den Mitbestimmungsrechten beim Arbeits- und Gesundheitsschutz in Zeiten der Corona-Pandemie. Die Fachtagung richtet sich an Mitglieder der gesetzlichen Interessenvertretungen.
Hier der Link zu ver.di und den dort zum Download hinterlegten pdf-Dateien 

Donnerstag, 11. Februar 2021

Online Fachtagung: "Mitbestimmung in der Altenpflege in Zeiten der Corona-Pandemie"

 



Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir möchten euch noch einmal auf unsere virtuelle ver.di-Fachtagung Altenpflege zum Thema "Mitbestimmung in der Altenpflege in Zeiten der Corona-Pandemie" am 22./23.02.2021 per Videokonferenz hinweisen.

Es sind noch Plätze frei! Ver.di hat deshalb die Anmeldefrist verlängert. Nutzt die Chance und meldet euch jetzt noch schnell an! Auch Reservierungen sind noch möglich.

Eure Anmeldungen und Reservierungen sendet ihr bitte an info.berlin@verdi-bub.de

Weitere Informationen findet ihr im Programmflyer, den es auch hier zum Download gibt:
https://gesundheit-soziales.verdi.de/service/seminare/++co++c05ff736-bc45-11ea-a5d3-525400940f89
Dort gibt es auch ein Anmeldeformular .

Die digitale ver.di-Fachtagung Altenpflege steht ganz im Zeichen aktueller, pandemiebezogener Themen für die betriebliche Mitbestimmung in der Altenpflege:

Die Corona-Pandemie stellt Beschäftigte und betriebliche Interessenvertretungen in der Altenpflege vor ungeahnte Herausforderungen. Beschäftigte in der Altenpflege sind täglichen Risiken bei der Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 ausgesetzt. Die Arbeitgeber haben dafür Sorge zu tragen, dass die Beschäftigten vor möglicher Gefährdung ihrer Gesundheit geschützt werden. Auch hier sind die allgemeinen Grundsätze zum Arbeits- und Gesundheitsschutz gemäß Arbeitsschutzgesetz, aber auch die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie der Berufsgenossenschaft und die 'SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel' verbindlich und in der betrieblichen Umsetzung zu beachten.

Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie fordern deshalb auch betriebliche Interessenvertretungen in besonderer Art und Weise. Neben der Frage, wie die Interessenvertretung die Geschäftsführung auf der Grundlage der Regelungen u.a. des Betriebsverfassungsgesetzes und unter gleichzeitiger Einhaltung der Hygieneempfehlungen des Robert-Koch-Instituts und der Verfügungen der Länder organisieren kann, sind Entscheidungen in Bezug auf Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor Ansteckung oder hinsichtlich einer Verkürzung oder Verlängerung der Arbeitszeit zu treffen.

Die Corona-Pandemie hat auch für die betrieblichen Interessenvertretungen zu neuen Herausforderungen für die Anwendung digitaler Techniken geführt. Virtuelle Betriebsversammlungen, Gremiensitzungen per Videokonferenz oder kollaboratives Zusammenarbeiten online haben auch die Prozesse in der Mitbestimmung verändert. Gute Interessenvertretung kann auch im Wandel mit den neuen Online-Möglichkeiten gestaltet werden.

Gleichzeitig ist es auch Aufgabe der betrieblichen Interessenvertretungen die Einführung digitaler Techniken im Betrieb zu begleiten. Digitale Technik soll schließlich Arbeitsprozesse unterstützen, Belastungen reduzieren und Versorgungsqualität erhöhen. Damit sie diese Versprechen erfüllen kann, erscheint es unabdingbar, dass die Beschäftigten und ihre Interessenvertretungen bei Einführung und Einsatz mitbestimmen.

Die genannten Themen werden in verschiedenen Foren durch erfahrene Referent*innen behandelt. Dabei geht es neben der inhaltlichen Vermittlung auch um konkrete Handlungshilfen. Dabei soll genügend Raum für einen moderierten Erfahrungsaustausch gegeben werden.


Seid dabei! Wir freuen uns auf eine gemeinsame Tagung und den Austausch mit euch.


Bitte leitet diese Mail auch gern an eure Kolleg*innen und die entsprechenden Verteiler weiter.


Antworten auf häufig gestellte Fragen und weitere informative Links zum Thema Corona:

Link: Info-Flugblatt Altenpflege: Prämie und Schutz
Link: FAQ Mitbestimmung richtig nutzen (für Betriebsräte/Personalräte/Mitarbeitervertretungen)
Link: FAQ Infos für Beschäftigte (individuelles Arbeitsrecht)
Link: FAQ Auszubildende und Covid-19
Link: FAQ Kitas, Soziale Dienste und Covid-19
Link: ver.di Gefährdungsanzeige Schutzausrüstung mit Merkblatt
Link: Info-Flugblatt Covid19 als Berufskrankheit
Link: Info-Flugblatt Haf­tungs­aus­schlus­s­er­klä­rung - Hän­de weg vom Ku­gel­schrei­ber!
Link: Information und FAQs zur Sonderprämie Altenpflege

 





 



Mittwoch, 10. Februar 2021

Wenn Öffnung, dann aber mit klaren Vorgaben - Regeln für Betreuungseinrichtungen

Mit einer Presseerklärung hat ver.di Bayern soeben u.a. die Forderung nach oberster Priorität für die Beschäftigten in Kindertagesstätten bekräftigt:
„Wenn sich die Politik für ein rasches Wiedervorhalten der Bildungs- und Betreuungsangebote entscheidet, dann aber mit klare n Entscheidungen für sichere Einrichtungen für die Beschäftigten und für die Kinder“, forderte Brigitte Zach von ver.di Bayern. Wenn schon die Bildung und die Betreuung oberste Priorität haben, dann müssten die dort Beschäftigten oberste Priorität bei der Impfstrategie haben. „Die pädagogischen Fachkräfte sind unverzichtbar für Kindeswohl und Kinderschutz. Daraus muss aber auch mehr Wertschätzung für die Arbeitsbedingungen folgen“, so Zach.

Am Mittwoch treffen die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen die bundesweiten Maßnahmen, in Bayern wird danach das bayerische Kabinett diese Maßnahmen für Bayern umsetzen und am Freitag im Landtag beraten. Erst ab Freitag wird deshalb feststehen, was ab Montag, 15.02.2021 gelten wird. „Wenn also schon die Beschäftigten ohne Distanz und mit der Unsicherheit von möglicherweise infizierten Kindern arbeiten müssen, dann ist Arbeits- und Gesundheitsschutz das Mindeste“, betonte Zach.

Das Impfen werde ja bei den Meisten nicht vor dem Sommer geschehen können. Deshalb müsse es für die Beschäftigten in den Einrichtungen kostenfreie und tägliche Tests geben „und zwar sofort mit der Wiederaufnahme der Bildungs- und Betreuungsangebote“, forderte Zach. Für die Beschäftigten müsse es die Möglichkeit täglicher Tests geben. Das müsse auch für die Kinder gelten, weil nur dann eine Berufskrankheit auch für die Zukunft dokumentiert sei.

„Die pädagogischen Fachkräfte dürfen nicht zum Spielball werden“, forderte Brigitte Zach. Wenn die Politik Prioritäten festlege, dann könne sie sich nicht aus der Verantwortung für klare Regelungen heraushalten. Es müsse einen für alle verbindlichen Stufenplan je nach Inzidenz und unter Berücksichtigung einer Gefährdung durch Mutationen geben. Voraussetzung für die Wiedereröffnung müssten kleine und feste Gruppen und eine Anpassung der Öffnungszeiten entsprechend der Personalstärke sein, ferner feste Regelungen für die Arbeitszeit unter Einhaltung der Einschränkung durch das Tragen der FFP2-Masken. „Kranke Kinder gehören nicht in die Kita, ein bisschen krank kann es hier nicht geben“, so Zach.
Quelle: Presseerklärung ver.di Bayern

Aufruf zu den MAV-Wahlen 2021 - Mitbestimmung gegen Widerstände: Mitarbeitervertretung in der Kirche

In der Zeit von März bis Juni 2021 finden in den meisten Einrichtungen der (Erz-)Diözesen und der Caritas die Wahlen zu den Mitarbeitervertretungen statt.
Wir wissen: es gibt auch von gewerkschaftlicher Seite Kritik am kirchlichen Mitbestimmungsrecht (vgl. drei.71 - Kritik am kirchlichen Sonderweg):
Streitschrift: Mitbestimmung in kirchlichen Betrieben - ver.di mit Link zum download
Kirchliche Mitbestimmung im Vergleich - ver.di mit den Rechtsanwält*innen Mira Gathmann und Baumann-Czichon mit Link zum download

Es ist zunächst Kritik an den geringeren Mitbestimmungsrechten nach MVG-EKD und MAVO - die in der Praxis oft auf überforderte Arbeitgeber und übervorteilte Arbeitnehmer (so katholisch.de) trifft.
Mangelnde Professionalität auch auf Seite der Arbeitgeber darf aber kein Grund dazu sein, den Mitarbeiter*Innen in kirchlichen Einrichtungen den Schutz vorzuenthalten, der in den - auch nicht optimalen - Mitbestimmungsregeln steht. Zumindest die zugestandenen Rechte müssen auch ausgeübt werden.
Wir bitten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichungen nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten zu suchen und sich auch selbst für dieses Amt zur Verfügung zu stellen.
Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und stärken Sie ihren gewählten Mitarbeitervertretungen den Rücken.
(Aus dem Wahl-Aufruf der bayerischen "Diözesanen Arbeitsgemeinschaften").

"Die Kölner MAV-Vorsitzende Renate Müller verrät im katholisch.de-Interview, wo Probleme liegen – und warum sich das Engagement trotzdem lohnt."

Hilfestellung bei der Gründung einer Mitarbeitervertretung geben die "Diözesanen Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen" (DiAG-MAV). Dort gibt es auch kostenfrei eine Wahlmappe mit Infos und Formularen.

Adressen der Bayerischen DiAGen:
A = Verfasste katholische Kirche; B = Caritas, C = Sondereinrichtungen wie kirchliche Schulen, ohne Kennzeichnung = gemeinsame Arbeitsgemeinschaft
DiAG-A Augsburg - Martin Lieble - 0821 / 3166-85 oder - 8533 - diag-mav-a@bistum-augsburg.de
DiAG-B Augsburg - Wilfried Olesch - 08281/92-2047 - geschaeftsstelle@diag-b-augsburg.de oder wolesch@diag-b-augsburg.dehttp://www.diag-b-augsburg.de/ 
DiAG-C Augsburg (für die MAVen des Schulwerks der Diözese Augsburg): Gottfried Zeltner - diag-mav-c-augsburg@posteo.de - www.diag-mav-c-augsburg.de
DiAG Bamberg - Thomas Müller - 0951 / 502 20 20 - diag-mav@erzbistum-bamberg.de - www.diag-mav-bamberg.de
DiAG A Eichstätt - Richard Ulrich - 08241 / 506 14 - diag-mav-a@bistum-eichstaett.de - https://diag-mav-a.bistum-eichstaett.de
DiAG B Eichstätt - Gisela Hirsch - 0841 / 309-142 - gisela.hirsch@caritas-ingolstadt.de - https://www.bistum-eichstaett.de/mitarbeitervertretungen/diag-mav-b/
DiAG A München - Charlotte Hermann - 089 / 2137 - 1746 - diag-mav-a@eomuc.de - www.diag-mav-a-muenchen.de
DiAG B München - Werner Kotter - 089 / 55 16 94 96 - diag-b.muenchen@web.de - https://www.caritas-nah-am-naechsten.de/diag-mav-b
DiAG A Passau - Andreas Nock - 08561 / 91 81 23 - andreas.nock@bistum-passau.de
DiAG B Passau - Werner Haider - 08671 / 70 06 269 Die und Mi, 0851 / 392 214 Donnerstags - diag-b-mav@caritas-passau.de 
DiAG A Regensburg - Bernhard Hommes - 0941 / 597-1051 oder -1453 - bhommes.reg@bistum-regensburg.de 
DiAG B Regensburg - Mario Stark - 0941 / 3691260 - diagb-rgbg@barmherzige-regensburg.de
DiAG A Würzburg - Dorothea Weitz - 0931 / 38 66 57 19 - mav@bistum-wuerzburg.de - www.mav.bistum-wuerzburg.de
DiAG B Würzburg - Sebastian Zgraja - 0931 / 38 66 66 71 - Geschäftsführerin: Sabine.Werner@caritas- wuerzburg.de - www.diag-mav-wuerzburg.de
DiAG C Würzburg (für die anderen MAVen im ABD-Bereich) - Georg Seifert - 0931 / 304 72 39 - diag-mav.c@bistum-wuerzburg.de - www.diag-mavc.bistum-wuerzburg.de

Es spricht auch nichts dagegen, wenn sich gewerkschaftlich organisierte Kolleg*Innen in einem gemeinsamen Flyer vorstellen und zur Wahl aufrufen. Hilfestellung geben die örtlichen Gewerkschaftssekretärinnen und Gewerkschaftssekretäre.

Weitere Links und Kontaktadressen von ver.di für Mitglieder aus kirchlichen Betrieben:
ver.di in kirchlichen Betrieben: Mario Gembus - 030/6956-1049 - mario.gembus@verdi.de - https://gesundheit-soziales.verdi.de/mein-arbeitsplatz/kirchliche-betriebe
Landesbezirk Baden-Württemberg: Irene Gölz - 0711 / 88 788 030 - irene.goelz@verdi.de https://gesundheit-soziales-bawue.verdi.de/tarif/caritas/
Landesbezirk Bayern: Kathrin Weidenfelder - 089 / 59977-1033 - kathrin.weidenfelder@verdi.de https://bayern.verdi.de/
Landesbezirk Berlin - Brandenburg: https://bb.verdi.de/service
Landesbezirk Hamburg: Dr. Arnold Rekittke - 040 / 89 06 15 - 736 - arnold.rekittke@verdi.de - https://gesundheit-soziales-hamburg.verdi.de/branchen/kirche-diakonie-und-caritas
Landesbezirk Hessen: https://hessen.verdi.de/
Landesbezirk Niedersachsen - Bremen: https://nds-bremen.verdi.de/branchen-und-berufe/gesundheit-soziale-dienste-wohlfahrt-und-kirchen
Landesbezirk Nord: https://gesundheit-soziales-nord.verdi.de/mein-arbeitsplatz/kirchliche-betriebe
Landesbezirk Nordrhein-Westfalen: https://gesundheit-soziales-nrw.verdi.de/branchen-und-berufe/kirchen
Landesbezirk Rheinland-Pfalz / Saarland: https://rps.verdi.de/branchen-und-berufe/gesundheit-soziales
Landesbezirk SAT (Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen): https://sat.verdi.de/branchen-berufe/gesundheit-soziale-dienste-wohlfahrt-und-kirchen_1

Dienstag, 9. Februar 2021

Ver.di fordert bundeseinheitliche Teststrategie und mehr Schutz für Beschäftigte in den Kindertageseinrichtungen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nachfolgend die Ver.di Medieninformation vom 09.02.2021 „ver.di fordert bundeseinheitliche Teststrategie und mehr Schutz für Beschäftigte in den Kindertageseinrichtungen“ zur Kenntnisnahme und gern zur weiteren Verteilung.
Anlässlich der morgen stattfindenden Bund-Länder-Konferenz fordert die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) wie schon seit Monaten, den Schutz der Beschäftigten in Kindertagesstätten, Eltern und Kinder zu erhöhen und bundesweit einheitliche Regelungen einzuführen.

"Das Ende der Pandemie ist noch nicht abzusehen und auch sinkende Infektionszahlen dürfen uns nicht verleiten, jetzt unvorsichtig zu einem Regelbetrieb in den Kitas überzugehen", betont die stellvertretene ver.di Vorsitzende Christine Behle.

Der Bund sollte endlich eine bundesweite Teststrategie auflegen, die durch regelmäßige Schnelltests der Beschäftigten sicherstellt, dass sich das Virus nicht unerkannt verbreitet, fordert die Gewerkschafterin. Bei erkannten Infektionen sei sofort die Testung auf die gesamte Kita auszudehnen. Gerade die Ausbrüche in Kitas mit der Mutation B 1.1.7 hätten gezeigt, wie schnell das Virus um sich greife.

"Gleichzeitig sind alle Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die die Arbeitsschutzverordnungen vorsehen. Hier sehen wir dringenden Handlungsbedarf auf Seiten der Arbeitgeber. Warum sich die Arbeitgeber oftmals nicht von Betriebsärzten und Arbeitssicherheitskräften beraten lassen und mit ihnen gemeinsam Maßnahmen entwickeln, ist uns ein Rätsel. Das halten wir für grob fahrlässig", so Behle.

Und noch ein Urteil: einstweiliger Verfügung gegen den von ver.di organisierten Streik abgewiesen

Das Urteil betrifft zwar den LEG-Konzern, bestätigt aber die seit Jahrzehnten geltende höchstrichterliche Rechtsprechung:
„Das Urteil heute bestätigt nur, was schon vorher klar war. Wir lassen uns nicht vom Verhandlungstisch klagen. Der Antrag des LEG Konzerns ist genauso überflüssig wie unser Streik. Wir sind sofort bereit, ernsthaft und im Sinne der Beschäftigten zu verhandeln und hoffen, dass der LEG Konzern nun endlich seine Verweigerungshaltung aufgibt und den Anspruch seiner Beschäftigten auf einen Tarifvertrag ernst nimmt.“
Quellen: Pressemitteilung von ver.di

Der erste Senat des BAG hat bereits am 10.06.1980 (1 AZR 168/79, Rd.Nr. 22) entschieden:
Seit Bestehen der Bundesrepublik sind die Produktivität und das Preisniveau ständig gestiegen, so daß den Gewerkschaften die Aufgabe zufiel, die notwendigen Anpassungen zu erreichen. Hingegen konnten die Arbeitgeber als ihre Tarifvertragspartner kein unmittelbares Interesse daran haben, z.B. die Löhne stärker anzuheben, die Arbeitszeit zu verkürzen, die Rationalisierung durch Schutzvorschriften zu erschweren. Bei diesem Interessengegensatz wären Tarifverhandlungen ohne das Recht zum Streik im allgemeinen nicht mehr als "kollektives Betteln" (Blanpain). Soweit Tarifverträge überhaupt zustande kämen, beruhten sie nur auf dem einseitigen Willensentschluß einer Seite und böten daher nicht die Gewähr eines sachgerechten Ausgleichs der beiderseitigen Interessen.
Natürlich behauptet jeder Arbeitgeber gerne, dass in seinem Betrieb nicht gestreikt werden darf. Daraus wird aber noch lange keine Glaubenswahrheit und erst recht kein bindendes Gesetz, wenn ein Pfarrer oder ein Jurist aus einer oberpfälzischen Provinzhauptstadt diese Auffassung vertreten.
Wir haben dem Thema "Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen eine Reihe von Blogbeiträgen gewidmet. Weitere Blogbeiträge sind z.B.(Auswahl):
Bundesarbeitsgericht bestätigt Streikrecht in der Diakonie
Erste Presseberichte zu den Urteilsgründen der BAG-Urteile vom 20.11.2012 - und Anmerkungen zur ACU
Konsequenzen aus den BAG-Entscheidungen zum Streikrecht für die Kirchen und die Gewerkschaften - Referat von Prof. Dr. Heide Pfarr
Kommentare zum Bestätigenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Ver.di fordert Corona-Prämie für alle Beschäftigten in Kliniken, im Rettungsdienst und in der Behindertenhilfe sowie dauerhafte Verbesserungen

Berlin, 08.02.2021

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, Krankenhausbeschäftigten eine Corona-Prämie zu zahlen.

"Die Beschäftigten in den Krankenhäusern stehen im Kampf gegen die Pandemie in vorderster Linie. Es ist absolut richtig, ihre außerordentlichen Leistungen und Belastungen in der Pandemie mit einer Prämie zu honorieren", erklärt Sylvia Bühler, im ver.di-Bundesvorstand für das Gesundheitswesen zuständig. "Ich rate allerdings dringend, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen und eine Prämie zu beschließen, die tatsächlich als Anerkennung wahrgenommen wird und alle Beschäftigten miteinschließt. Auch die Beschäftigten im Rettungsdienst und in der Behindertenhilfe erwarten endlich eine Anerkennung ihrer besonderen Belastungen."

Im September 2020 hatte die Bundesregierung 100 Millionen Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds für Sonderzahlungen zur Verfügung gestellt, von denen nur ein kleiner Teil der Krankenhäuser und Beschäftigten profitierten. "Die große Mehrheit der Pflegepersonen und der anderen Beschäftigtengruppen ging komplett leer aus", erinnert Bühler. "Jetzt muss es besser laufen: Alle Beschäftigen im Gesundheitswesen müssen eine, gegebenenfalls abgestufte, Prämie erhalten. Denn alle leisten einen wichtigen Beitrag zu einer guten Krankenversorgung." Auch außerhalb der Covid-19-Bereiche seien Beschäftigte durch Schutzmaßnahmen und nötige Umstrukturierungen zusätzlichen Belastungen ausgesetzt. "Der enormen Flexibilität und Einsatzbereitschaft aller Kolleginnen und Kollegen ist es zu verdanken, dass das Gesundheitswesen der Krise bislang gut standgehalten hat. Das muss sich in der Prämie widerspiegeln", so Bühler.

Werde die Zahlung erneut nur einem Teil der Beschäftigten zuteil, führe dies in den Einrichtungen zu Spaltung und Unfrieden.

"Diejenigen, die nichts bekommen haben, obwohl sie unglaublich viel geleistet haben, wären zu Recht tief enttäuscht und fühlten sich nicht wertgeschätzt. Das darf nicht sein und nicht erneut passieren", fordert Bühler. "Eine ausfinanzierte Prämie für alle Beschäftigten im Gesundheitswesen wäre ein starkes Signal."

Die Prämie mache außerdem auch die dringend und dauerhaft nötigen Verbesserungen nicht überflüssig. "Die Beschäftigten im Gesundheitswesen brauchen eine flächendeckend gute Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungen durch mehr Personal. Die Bundesregierung muss daher die von ver.di, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Deutschen Pflegerat entwickelte Personalbemessung für die Krankenhauspflege, die PPR 2.0, auf den Weg bringen", so die Gewerkschafterin.
Quelle: pressestelle@verdi.de

Montag, 8. Februar 2021

Breaking News - neue Impfverordnung

Die Tagessschau hat die heute in Kraft getretene neue Impfverordnung mit einer angepassten Impfreihenfolge. veröffentlicht. https://www.tagesschau.de/inland/impfverordnung-103.pdf

Auszug:
§ 1
Anspruch
(1) Personen nach Satz 2 haben im Rahmen der Verfügbarkeit der vorhandenen Impfstoffe Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2. Anspruchsberechtigt nach Satz 1 sind:
1. Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert sind,
2. Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland haben,
3. Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland in einer in den §§ 2 bis 4 genannten Einrichtung oder in einem in den §§ 2 bis 4 genannten Unternehmen behandelt, gepflegt oder betreut werden, oder tätig sind, oder enge Kontaktperson im Sinne von § 3 Absatz 1 Nummer 3 oder § 4 Absatz 1 Nummer 3 sind, und 4. Personen nach § 3 Absatz 1 Nummer 6 und § 4 Absatz 1 Nummer 4 und 6, die im Ausland tätig sind, und ihre mitausgereisten Familienangehörigen.
(2) Die Länder und der Bund haben den vorhandenen Impfstoff so zu nutzen, dass die Anspruchsberechtigten in der folgenden Reihenfolge berücksichtigt werden:
1. Anspruchsberechtigte nach § 2,
2. Anspruchsberechtigte nach § 3,
3. Anspruchsberechtigte nach § 4 und

4. alle übrigen Anspruchsberechtigten nach Absatz 1.
...

§ 2
Schutzimpfungen mit höchster Priorität

(1) Folgende Personen haben mit höchster Priorität Anspruch auf Schutzimpfung:
1. Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,
2. Personen, die in stationären und teilstationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
3. Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen, sowie Personen, die im Rahmen der ambulanten Pflege Begutachtungs- oder Prüftätigkeiten ausüben,

4. Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in den Impfzentren im Sinne von § 6 Absatz 1 Satz 1 sowie in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden,
5. Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin.
...

§ 3
Schutzimpfungen mit hoher Priorität

(1) Folgende Personen haben mit hoher Priorität Anspruch auf Schutzimpfung:
1. Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, 2. folgende Personen, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV2 besteht:
a) Personen mit ...
...
3. bis zu zwei enge Kontaktpersonen
a) von ...
...

§ 4
Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität

(1) Folgende Personen haben mit erhöhter PrioritätAnspruch auf Schutzimpfung:
1. Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben,
2. Personen, bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht:
a) Personen mit ...
...
4. Personen, die Mitglieder von Verfassungsorganen sind oder in besonders relevanter Position in den Verfassungsorganen, in den Regierungen und Verwaltungen, bei der Bundeswehr, bei der Polizei, beim Zoll, bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz einschließlich des Technischen Hilfswerks, in der Justiz und Rechtspflege, in den Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland oder bei Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland tätig sind,
5. Personen, die in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, im Bestattungswesen, in der Ernährungswirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, in der Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen,
6. Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit niedrigem Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere in Laboren, und Personal, das keine Patientinnen oder Patienten betreut,
7. Personen, die im Lebensmitteleinzelhandel tätig sind,
8. Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege, in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und als Lehrkräfte tätig sind,
9. Personen mit prekären Arbeits- oder Lebensbedingungen.
(2) ....
wir haben einige Berufsgruppen aus unserem Fachbereich fett hervorgehoben. Es ist mehr als bedauerlich, dass die Personen, die in der Kindererziehung und -betreuung arbeiten, und daher besonders oft an Corona erkranken, in der Impfreihenfolge erst weit abgeschlagen vorgesehen sind.

Ver.di Bayern: Klare Vorgaben gefordert - Einheitliche Regelungen für Kitas

München, den 08. Februar 2021

Jetzt, wo in Bayern die Inzidenzen fast überall zurückgehen, reden alle von Wiedereröffnung der Kitas und Schulen. Viele waren allerdings gar nicht geschlossen, die Betreuungsquote in Krippen und Kitas waren regional teilweise wie im Regelbetrieb. „Es braucht nun eine klare Regelung, welche Eltern ihre Kinder nachweisbar wegen Notbetreuung in Krippe und Kita geben können“, forderte Brigitte Zach, Leiterin des Fachbereichs Gemeinden bei ver.di Bayern.

Ob Regelbetrieb oder eingeschränkter Betrieb in einer Krippe oder Kita zur Anwendung kommen, müsste nicht nur vom Inzidenzwert, sondern von weiteren Umständen auch regional abhängig gemacht werden, so Zach. Das gelte insbesondere bei Auftreten von Virus-Mutationen.

Der Arbeits- und Gesundheitsschutz müsse eine größere Bedeutung bekommen. Vielfach werde von Risikopersonen Präsenz erwartet, FFP2-Masken werden aber nicht gestellt und die Öffnungszeiten werden nicht an das vorhandene Personal angepasst. Es seien beim Tragen von Masken auch mehr Pausen notwendig als ohne. Die Kinderbetreuung müsse in kleinen und festen Gruppen erfolgen.

Den Beschäftigten müsse die Möglichkeit zu kostenlosen und täglichen Tests gegeben werden. Das gelte auch für die zu betreuenden Kinder. Zweifelhafte Studien über Infektionen bei Kindern nähren nur Misstrauen. Wenn Studien seriös sein sollen, dann müssten sie auch vorhandene Antigene testen.¬ Deshalb dürfe nicht erst abgewartet werden, bis Schnelltests zugelassen sind. Nach der Zulassung müssen sie den Einrichtungen in ausreichender Anzahl auch tatsächlich zur Verfügung stehen, betonte Zach.

„Die Interessen der Eltern als Wähler und Vertragspartner dürfen den Bürgermeistern und Trägern nicht mehr wert sein als die Gesundheit ihrer Beschäftigten“, so Zach. Die Ängste der Beschäftigten müssten ernst genommen werden, forderte Zach: „Man spielt nicht mit der Gesundheit der Beschäftigten und hofft, dass es schon gut gehen wird.“ Den Beschäftigten müsse ferner die Möglichkeit gegeben werden, sich impfen zu lassen. „Also keine Wiedereröffnung der Kinderbetreuungseinrichtungen ohne ausreichenden Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten“, betonte Brigitte Zach.
Quelle: Mitteilung ver.di Bayern; ver.di Gesundheit und Soziales: München & Region

Und noch ein Urteil: Befristung - Kirchenmusikerin hat Anspruch auf Vollzeitstelle

Eine Kirchenmusikerin, die erst in Teilzeit angestellt war und dann befristet auf 39 Wochenstunden angehoben wurde, um eine vakante Stelle zu füllen, hat weiterhin Anspruch auf Beschäftigung in Vollzeit. Die nur befristete Erhöhung ihrer Stundenzahl war unangemessen benachteiligend - so das LAG München schon am 20.10.2020, Aktenzeichen: 6 Sa 672/20:
Aus der Begründung:
Der von der Arbeitgeberin formulierte Änderungsvertrag unterlag als Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) der Inhaltskontrolle.

Erhöht der Arbeitgeber die Arbeitszeit um mindestens 25 Prozent einer Vollzeitstelle, sei eine Befristung nur dann angemessen, wenn Umstände vorliegen, die die Befristung eines Arbeitsvertrages insgesamt rechtfertigen würden.

Im Falle der Kirchenmusikern habe weder ein vorübergehender betrieblicher Bedarf, noch ein sonstiger Befristungsgrund vorgelegen. Wann eine Befristung zulässig ist, bestimmt sich nach § 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Daher war die Befristung unwirksam.
Kurzberichte:
Pressemitteilung LAG München
Bund-Verlag

Erzieher*Innen erkranken besonders oft an Corona - unverzügliche Impfangebote als Konsequenz

das belegt eine Studie der AOK, die seit den Weihnachtstagen letzten Jahres bekannt ist:
Die AOK stellt fest, dass Versicherte, die in der Kindererziehung und -betreuung arbeiten, besonders häufig wegen Corona krankgeschrieben werden. Gesundheitsberufe folgen an zweiter Stelle, auch Beschäftigte in der Alten- und Krankenpflege sind stark betroffen.
Unsere ver.di hat aufgrund älterer Erkenntnisse *) schon vorher gefordert:
Corona-Schutzimpfungen möglichst früh für Risikogruppen und Beschäftigte der Daseinsvorsorge - Beschäftigte von Kitas und Schulen ebenfalls priorisieren

...
„Es ist Pflicht der Arbeitgeber, ihre Beschäftigten zu schützen und auch für diejenigen, die besonderen gesundheitlichen Risiken unterliegen, Alternativen zu entwickeln.“

ver.di habe einen offenen Brief an alle Träger von Kindertageseinrichtungen sowie sozialpädagogische Angebote an Schulen gerichtet und sie aufgefordert, ihren Pflichten nachzukommen und ihre Beschäftigten zu schützen, da es hier erhebliche Defizite gebe.
Die AOK-Studie ist von unterschiedlichen Gruppen, selbstverständlich auch von unserer Geschwistergewerkschaft im DGB, der GEW, aufgegriffen worden. Auch wir haben Impfangebote für beruflich besonderes gefährdete Personen gefordert.

Geschehen ist ....?
Ein unübersichtlicher Flickenteppich:
07.01.2021: Bayerisches Staatsministerium für Famlien, Arbeit und Soziales: 383. Newletter "Einschränkungen in der Kindertagesbetreuung ab dem 11. Januar 2021"
12.01.2021: Niedersächsisches Kultusministerium: Fragen und Antworten (FAQ) zu geschlossenen Kindertageseinrichtungen und zur Notbetreuung für Kindertageseinrichtungen
13.01.2021: Sowohl-als-auch-Regelung überfordert Eltern und Erzieher
16.01.2021: Nordrhein-Westfalen: Noch immer sind 35 Prozent der Kinder in den Kitas

22.01.2021: "Kitas sind doch offen": Eltern haben Probleme, Kinderkrankentage zu nehmen
29.01.2021: Kölner Kitas fühlen sich im Stich gelassen
02.02.2021: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales: 390. Newsletter "Freistaat stellt Masken für Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung bereit"
04.02.2021: Stamp kündigt engmaschigere Corona-Tests für Kita-Personal in NRW an
07.02.2021: Domradio: Erzieherinnen an den Grenzen ihrer Belastbarkeit - "Die Nerven liegen blank"
Damit wollen wir den Monatsrückblick beenden, der inhaltlich von der Redaktion nicht beliebig ausgewählt wurde sondern aus einer einfachen "google-Suche" entstanden ist.

Wenn KiTAs schon systemrelevant sind, weil sie zumindest die Kinder von systemrelevanten Berufstätigen betreuen müssen, dann muss auch das KiTA-Personal den bestmöglichen Schutz erhalten. Und das sind nicht nur engmaschige Corona-Tests oder Masken, sondern vor allem unverzügliche Impfangebote.
Wir verweisen auf erneute Medienberichte und drängen daher weiter:
07.02.2021: ZDF - heute: Impfung gegen Corona - Ärzte, Erzieher und Lehrer drängen
07.02.2021: Bischöfe "Schneller und gerechter" impfen

Hinweise von ver.di, auch speziell zum Sozial- und Erziehungsdienst (#Wir sind unverzichtbar):
Aktuelles
FAQ: Infos für Beschäftigte
FAQ: Kitas, Soziale Dienste und Covid-19
Kita-Positionspapier mit Kriterien zur Ausweitung der Betreuung in Kindertagesstätten

*)
vgl. z.B. Corona–Kita–Studie – Oktober 2020

Sonntag, 7. Februar 2021

Freitag, 5. Februar 2021

Neue ver.di-Studie „Leistungssteuerung und Arbeitsintensität. …" - Gesundheitsschäden

Ver.di hat eine neue Studie „Leistungssteuerung und Arbeitsintensität. Eine Sonderauswertung des DGB-Index Gute Arbeit 2019 für den Dienstleistungssektor“ veröffentlicht:
Hohe Arbeitsintensität – Arbeitsstress – ist für viele Beschäftigte im Dienstleistungssektor nicht erst seit Corona Realität. Als eine Ursache hierfür gelten neue Steuerungsmodelle, bei denen Verantwortung für das Erreichen der geforderten Leistungen an Beschäftigte delegiert wird – oft aber, ohne sie mit den entsprechenden Ressourcen und Handlungsspielräumen auszustatten.

Die ver.di-Studie „Leistungssteuerung und Arbeitsintensität im Dienstleistungssektor“ untersucht auf Grundlage des DGB Index Gute Arbeit 2019, wie die Arbeitsleistung in den Unternehmen gesteuert wird, welche Effekte die Leistungssteuerung auf die Intensität der Arbeit und welche Folgen die hohe Arbeitsintensität vor allem auf die Gesundheit der Beschäftigten hat. Betrachtet wird sowohl der Dienstleistungssektor insgesamt als auch die Situation in der Sozialarbeit bzw. Sozialpädagogik, bei wissenschaftlichem Personal in Hochschulen, im Versand- und Einzelhandel, der Informations- und Kommunikationstechnologie, den Finanzdienstleistungen sowie in der Alten- und Krankenpflege.
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Zu hohe Leistungsanforderungen und hohe Arbeitsintensität können zum Verzicht auf Pausen oder zu Präsentismus (krank zur Arbeit gehen) führen und negative Auswirkungen auf die psychische wie physische Gesundheit haben. Die Ergebnisse zeigen:

Donnerstag, 4. Februar 2021

Einheitlicher Präventionsregeln für Mitarbeiter*Innen

Seit Anfang 2020 gelten die neuen Ordnungen zum Umgang mit Missbrauch und zur Prävention sexualisierter Gewalt in der Kirche – eine Umsetzung ins kirchliche Arbeitsrecht fehlte bislang. Der Versuch, dies bundeseinheitlich zu regeln, ist nach Mitteilung der Zentral-KODA bereits im Januar gescheitert.
Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) bedauert, dass sich die Kommissionen zur Ordnung des diözesanen Arbeitsvertragsrechts auf Bundesebene (Zentral-KODA) nicht auf eine bundesweit einheitliche Umsetzung der Ordnungen zur Prävention sexualisierter Gewalt einigen konnten.
(Quelle: katholisch.de)
Zentral-KODA und katholisch.de verweisen nun auf die Regelungsmöglichkeit durch regionale Kommissionen.

Da den Kirchen auch jede Regelungsbefugnis für Personen fehlt, die der jeweiligen Kirche nicht angehören (z.B. Art. 1 Abs. 2 RKonk, Bundesverfassungsgericht, dritter Leitzsatz im Urteil vom 14.12.1965 - 1 BvR 413/60), können kirchliche Arbeitgeber genauso wenig wie die kirchlichen Gesetzgeber in einer "Ordnung" solche Regelungen einseitig festlegen.

Tatsächlich besteht allerdings auch die Frage, ob durch "Allgemeine Geschäftsbedingungen" wie etwa die AVR der Caritas unmittelbar in die Rechte der Beschäftigten eingegriffen werden kann. Da gibt es nicht zuletzt auch grundsätzlliche verfassungsrechtliche Bedenken (wir berichteten). Zuletzt hat das Bundesarbeitsgericht auch bestätigt, dass eine reine Regelung des "Dritten Weges" durch die allgemeine Bezugnahme in Arbeitsverträgen nicht ausreicht, um wesentliche Arbeitsbedingungen zu gestalten (wir berichteten). Das kann bei Praeventationsregelungen nicht anders sein.