Altenpflege

N-TV berichtet:
14.08.2024 16:02 Uhr – 01:38 min
"Bei Anruf Sorry"
Pflegeeinrichtungen schlagen Alarm

Laut einer Stichprobe müssen Pflegeeinrichtungen im Durchschnitt dreimal täglich Anfragen abweisen. Dieser anhaltende Notstand belastet vor allem Angehörige von Pflegebedürftigen.
Quelle: https://www.n-tv.de/mediathek/videos/politik/Pflegeeinrichtungen-schlagen-Alarm-article25156585.html
Das Problem lässt sich doch von "Lieschen Müller" an einer Hand ausrechnen: die geburtenstarken Jahrgänge kommen ins Rentenalter und zunehmend auch in die Pflegebedürftigkeit. Pflege ist nun eine ganz persönliche Dienstleistung. Sie braucht Menschen, die diesen Dienst erbringen. Und da heben wir schon seit Jahren einen massiven Fachkraftmangel.
Wer ver.di medial folgt wird schon seit Jahren die Warnrufe unserer Gewerkschaft - und auch die gewerkschaftlichen Ansätze zur Problemlösung zur Kenntnis genommen haben. Der Pflegeberuf muss deutlich attraktiver werden. Das geht nicht, wenn die benötigten Mittel immer mehr von Kürzung bedroht sind.

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Die Die Ausgabe der Infopost Altenpflege Nr. 20 / Dezember 2023 ist erschienen, u.a. mit folgenden Themen:

Aktiv für solidarische Pflege - Beschäftigte aus der Altenpflege machen rund um den Buß- und Bettag mit betrieblichen Aktionen auf die schlechten Arbeitsbedingungen aufmerksam.

Besser mit Tarifvertrag - Trotz »Tariflohnpflicht«: Es lohnt sich für Beschäftigte in der Altenpflege, sich für Tarifverträge einzusetzen.

Pleitewelle und Protest - 25.000 demonstrieren vor dem Düsseldorfer Landtag für den Erhalt der sozialen Infrastruktur. Insolvenzen nehmen zu – aus unterschiedlichen Gründen.

u.V.m.

Infopost Altenpflege Nr. 20 / Dezember 2023 als pdf

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Aufkaufen, ausbeuten, weiterziehen: Wie Finanzinvestoren die Pflege ausschlachten
Finanzinvestor*innen haben Pflegeeinrichtungen ins Visier genommen. Sie kaufen etwa Pflegeheime auf Pump auf und erhöhen den Druck, Rendite zu erzielen. Die Immobilien werden ausgegliedert, die Einrichtungen müssen fortan hohe Mieten zahlen.
Aurora Li und Jorim Gerrard von der Bürgerbewegung Finanzwende skizzieren das Vorgehen der Private-Equity-Firmen und zeigen, was die Politik dagegen unternehmen kann.
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mehr? => GEGENBLENDE - DGB (Link)
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

die Infopost Altenpflege Nr. 19 ist fertig und bereits im Druck. Sie wird in Kürze allen Kolleginnen und Kollegen, die im Print-Verteiler sind, auch als gedruckte Version zugestellt. Wer die Infopost Altenpflege zukünftig ebenfalls in Betrieb oder ver.di-Bezirk geliefert haben möchte, kann sich gern an mich wenden.

 

Die aktuelle Ausgabe und alle bisherigen Ausgaben gibt es außerdem auch zum Download hier: Infopost Altenpflege | Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft (verdi.de)

 

Auch dieses Mal gibt es Informationen und Berichte zu ver.di-Aktionen und zu aktuellen gewerkschaftlichen Themen in der Altenpflege.

Die Ausgabe der Infopost Altenpflege Nr. 19 / August 2023 erscheint u.a. mit folgenden Themen:

 

§  Starke Bewegung - Warnstreiks in der kommunalen Altenpflege

§  »Wir zeigen uns jetzt« - Beschäftigte aus diakonischen Pflegeeinrichtungen in Hessen können ihre Arbeitsbedingungen erstmals in Tarifverhandlungen selbst mitgestalten.

§  AWO Schwedt: Warnstreiks wirken - Beschäftigte erkämpfen Tarifvertrag

§  640 Kilometer Protest - Beschäftigte aus der Altenpflege haben am 5. Juli mit vielen anderen bei der Gesundheitsministerkonferenz in Friedrichshafen demonstriert. Einige sind sogar aus Dresden mit dem Rad gekommen.

§  u.V.m.


Viel Spaß beim lesen 

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Fachtagung Altenpflege am 10.11.2022, 10:00 – 13:00 – Gewerkschaftshaus Nürnberg, Kornmarkt 5 - 7, 90402 Nürnberg - Personalbemessung und Wiedereinstiegsprogramme! Teilnehmen! Mitmachen! Jetzt anmelden!
In den letzten Jahren wurde immer klarer, dass die Arbeitsbedingungen in der Altenpflege grundsätzlich verbessert werden müssen, wenn wir auch in Zukunft eine hochwertige Pflege haben wollen. Inzwischen ist dies auch bei allen Verantwortlichen angekommen und es werden verschiedene Maßnahmen und Unterstützungen angepackt.

Dazu gehören:

die gesetzliche Personalbemessung,
das Tariftreuegesetz und
ein Programm, um Berufsrückkehrer*innen zu gewinnen.
Mit diesen drei Themen wollen wir uns auf der diesjährigen Fachtagung intensiv beschäftigen und überprüfen, ob sie auch praxistauglich sind.

Diese virtuelle Fachtagung findet am 10. November 2022 von 10 bis 13 Uhr online statt. Es handeln sich dabei um ganz aktuelle Informationen. Denn noch am Tag vorher, 9.11.22, findet eine weitere Verhandlung der Verantwortliche zur Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens statt!

Wir werden uns anschließend mit dem aktuellen Stand der gesetzlichen Tariflohnpflicht beschäftigten.

Diese Fachtagung findet in Zusammenarbeit mit dem DGB Bildungswerk statt. Den Zugangsbutton bzw. den Link zur Teilnahme bekommen die Teilnehmenden einige Tage vorher vom DGB Bildungswerk. Dazu braucht das Bildungswerk die entsprechende Mailadresse. Daher, bitte, beim DGB Bildungswerk anmelden und in der Zeile „E-Mail“, die eigene Mailadresse einfügen.

Diese und weitere Informationen zur Anmeldung den Kosten, der Freistellung und den Ablauf der Fachtagung können Sie dem Flyer entnehmen der hier zum Download bereit steht.




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"Altenpflege bedeutet weit mehr, als eine Spritze zu verabreichen"
mit dieser Überschrift befasst sich die Süddeutsche Zeitung am 12. Mai 2022 aus der Sicht eines Heimbetreibers mit der neuen generalistische Ausbildung für Pflegerinnen und Pfleger. [quote]Bei den fachlichen Themen gibt es sicher Überschneidungen. Aber es ist eben ein großer Unterschied, ob ich in einem Akutkrankenhaus arbeite, wo Patienten vier, fünf Tage bleiben, oder in der Langzeitpflege. In unseren Einrichtungen liegt die durchschnittliche Verweildauer bei mehr als drei Jahren. Die Menschen wohnen bei uns. Da geht es nur zum Teil um pflegefachliche und medizinische Themen, entscheidend ist ... Soziale Kompetenz. Wir praktizieren in unseren Einrichtungen ein Hausgemeinschaftskonzept. Das heißt, die Bewohnerinnen und Bewohner nehmen mit Hilfe des Pflegepersonals aktiv am Alltag teil, so gut das eben geht. Diese Arbeit erfordert Einfühlungsvermögen und Sensibilität, es entstehen Beziehungen. Die zentralen Fragen lauten: Wie nehmen wir die Botschaften wahr, die uns die älteren Menschen, auch die demenziell erkrankten, sehr wohl vermitteln? Wie gehen wir darauf ein? Wie schaffen wir es, dass sich die Menschen wohlfühlen bei uns? Ist da jemand traurig und braucht eine Hand auf der Schulter, ein Gespräch? Altenpflege bedeutet halt weit mehr, als eine Spritze zu verabreichen oder ein Medikament. Nicht zuletzt die Pandemie hat das noch einmal sehr deutlich gezeigt...[/quote]




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Die Infopost Altenpflege Nr. 16 ist fertig und bereits im Druck.
Die aktuelle Ausgabe findet ihr als digitale Version auch zum Download hier:
https://gesundheit-soziales.verdi.de/service/publikationen/++co++b6cbc718-d256-11e6-bdc1-525400940f89?fbclid=IwAR0pmGUocfxRQz2rR0NUxDASUrxJwY0KfajypLv-qDHLWN_bf1kDh02laJw





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Der Tagesspiegel befasste sich am 17. Juli 2021 mit der Kommerzialisierung der Altenpflege - lesenswert:
Das Milliardengeschäft Altenpflege
Heime als Gewinnmaschinen für Konzerne und Investoren
Vernachlässigte Bewohner, überarbeitete Angestellte, knallharte Sparvorgaben. Und viel Geld vom Staat. Eine Recherche von Investigate Europe.
(Quelle 2) - zumal auch kirchliche Anbieter nach dem gleichen Muster agieren.




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Am 31. März in Freiburg - Bilder sagen mehr als Worte:
(Fotos: Facebook DGB Südbaden)




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Protest vor Caritas Bundesverband in Freiburg · Karlstraße 40, 79104 Freiburg im Breisgau, Deutschland
(Quelle: ver.di über Facebook)




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Protest am 18.03.2021 vor dem Mainzer Dom

Bilder sagen mehr als Worte





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Protest am 11.03.2021 vor der Caritas-Zentrale in Freiburg:




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Presseecho (7) - Die Medien lassen nicht locker ... wieder einmal: Tarifverhandlungen in der Altenpflege

siehe auch
Presseecho (1) zur Altenpflege: Beschluss der AK Caritas Bundeskommission
Presseecho (2): Caritas erledigt Drecksarbeit
Presseecho (3) zur Altenpflege: Beschluss der AK Caritas Bundeskommission - Machtmissbrauch in der / durch die Kirche?
Presseecho (4) zur Altenpflege: Caritas unter Druck
Presseecho (5) - Demonstrationen vor mehreren Caritas-Standorten vom 8./9. März
Presseecho (6): Keine Ruhe im Caritas-Karton

Die Anstalt vom 16. März 2021

Politsatire mit Max Uthoff und Claus von Wagner

Max wird aus seinem Schlaf gerissen und ist plötzlich Kanzler. Ist etwa alles nur ein Traum? Im Kanzleramt bekommt er es mit deutscher Bürokratie und Tarifverhandlungen in der Altenpflege zu tun.
Quelle: ZDF - https://www.zdf.de/comedy/die-anstalt/die-anstalt-vom-16-maerz-2021-100.html?fbclid=IwAR39SBoYndnzRvJ0IFmIFdREIV04xrLQbrbw_0QHZdRfKPx0HnLEDU4ZaXA#xtor=CS5-22
sowie
Die Kirchen-Cam
(ZDF-Ausschnitt)
(Videos verfügbar bis 16.03.2022)





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Caritas fordert Nachbesserungen bei Pflege-Reform-Konzept

Vor wenigen Stunden haben wir über die Reaktion von ver.di berichtet. Nun liegt uns auch die Stellungnahme der Caritas vor:
Caritas fordert Nachbesserungen bei Pflege-Reform-Konzept
"Das können wir nicht hinnehmen"


Der Deutsche Caritasverband fordert Nachbesserungen am Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeversicherung. Der jüngst bekannt gewordene Arbeitsentwurf des Gesundheitsministeriums enthalte aber zahlreiche gute Ansätze.

Das erklärte der katholische Wohlfahrtsverband am Dienstag in Berlin. Enttäuschend sei, dass der darin vorgesehene Mechanismus der Tarifbindung, der Pflegekräfte vor Dumpinglöhnen schützen soll, gegenüber früheren Ankündigungen stark aufgeweicht worden sei.

"Wir erwarten eine Tarifbindung, die diesen Namen verdient - sprich: Wer keine Tarifbindung vorweisen kann, darf nicht am Markt agieren," erklärte Caritas-Präsident Peter Neher. Auch private Arbeitgeber müssten verpflichtet werden, faire Löhne zu zahlen. "Eine Aushöhlung durch den Verweis auf ein 'ortsübliches Entlohnungsniveau', wie jetzt im Entwurf zu lesen ist, ist nicht akzeptabel", so Neher. Nicht zuletzt sei völlig unklar, wie dieses Niveau zu bestimmen sei.

Tarifbindung ein Etikettenschwindel

"Bleibt es bei dieser Regelung, ist die Tarifbindung ein Etikettenschwindel," fügte Neher hinzu. "Das können wir nicht hinnehmen." ...
Quellen: Caritas-Verband, Domradio,





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Statt dem Tarifvertrag Altenpflege folgt ... »Einfach nur dreist«

Noch im Oktober letzten Jahres hat Gesundheitsminister Spahn höhere Löhne für die Pflege gefordert:
In der Debatte über eine grundlegende Pflegereform will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) u. a. Pflegeheime dazu bewegen, ihre Angestellten besser zu entlohnen.
"Um mit der Pflegeversicherung Leistungen abrechnen zu können, muss ein Pflegeheim oder ein Pflegedienst die Mitarbeiter in Zukunft nach Tarif bezahlen", sagte Spahn der "Bild am Sonntag" (BamS). Grundlage könne ein Haus- oder ein Branchentarifvertrag sein.
Nach dem Scheitern eines allgemein verbindlichen Tarifvertrages durch die Arbeitgeber der Caritas in deren Arbeitsrechtlicher Kommission ist nun der lang erwartete - über 70seitige - Arbeitsentwurf bekannt geworden.

Der Gesetzentwurf zur Pflegereform, der dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt, bringt keine höheren Löhne - die zur Verbesserung der Pflegesituation für mehr qualifiziertes Personal dringend erforderlich wären.
Ver.di hat daher die folgende Pressemitteilung veröffentlicht:
Pressemitteilung. Berlin, 15.03.2021. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert den Arbeitsentwurf für eine Gesetzesänderung zur Pflegeversicherung aus dem Bundesgesundheitsministerium, mit der vorgeblich eine Besserbezahlung von Pflegepersonen erreicht werden soll, als völlig unzureichend. "Dieser Entwurf ist einfach nur dreist. Oberflächlich wird der Eindruck erweckt, als würde der Versorgungsvertrag an faire Löhne gebunden. Tatsächlich wird damit aber weder ein Beitrag zur Verbesserung der Einkommen noch sonstiger Arbeitsbedingungen in der ambulanten und stationären Pflege geleistet," kritisierte Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand, die geplanten Regelungen scharf. "Ein solch unzulängliches Gesetz wäre überhaupt kein Ersatz für den Tarifvertrag, der auf die gesamte Altenpflege erstreckt werden sollte, aber vorerst an der Caritas gescheitert ist."

Der Regelungsentwurf werfe zudem zahlreiche Fragen und Probleme auf.
Damit werde nicht verhindert, dass Pseudo-Gewerkschaften mit Pflegeanbietern billige Gefälligkeitstarifverträge abschließen, wie das auch schon in der Vergangenheit der Fall sei, so Bühler weiter. Der Entwurf sei zudem voller Schlupflöcher; wenn kein Tarifvertrag herangezogen werden könne, solle auf ortsübliche Entlohnung zurückgegriffen werden. "Damit dreht man sich im Kreis, weil vielerorts die Löhne aktuell ja nur auf dem unzulänglichen Niveau des Pflegemindestlohnes liegen," so Bühler. Noch dazu sei die gesicherte vollständige Refinanzierung von tarifvertraglich vereinbarten Gehältern sowie entsprechende Vergütungen nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen gefährdet. Hier soll künftig geprüft werden, ob diese eine nach ortsüblichen Maßstäben wirtschaftliche Entlohnungsstruktur vorsehen. Das sei völlig inakzeptabel. Tariflöhne müssten weiterhin immer als wirtschaftlich gelten, so Bühler. "Dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gegenüber den Beschäftigten in der Pflege, die gerade im letzten Jahr seit Ausbruch der Corona-Pandemie alles gegeben haben, jetzt so tut, als würde er eine höhere Bezahlung auf den Weg bringen und in Wirklichkeit die geplanten Regelungen gar keine besseren Arbeitsbedingungen bedeuten und sogar noch gute Tarifverträge unter Druck setzen würden, ist eine verhängnisvolle Botschaft."

Bemerkenswert sei auch der geplante Schutz der kirchlichen Arbeitsregelungen - völlig unabhängig vom Niveau. "Wenn Caritas und Diakonie verhindern wollen, dass der Eindruck entstehe, sie hätten einen Freibrief rausgehandelt, dafür, dass sie den allgemeinverbindlichen Tarifvertrag zu Fall gebracht haben, müssen die kirchlichen Wohlfahrtsverbände jetzt gegen diesen Arbeitsentwurf protestieren," erklärte die Gewerkschafterin.

Die Arbeitgeber von Caritas und Diakonie, die bei ihrer Ablehnung des Tarifvertrages Altenpflege, der als Mindestarbeitsbedingungen auf die gesamte Branche erstreckt werden sollte, vor allem auf die durch den Bundesgesundheitsminister angekündigte Pflegereform verwiesen hatten, müssten nun erkennen, dass über diesen Weg keine flächendeckende Verbesserung für die Beschäftigten erreicht werden könne. "Ich rege an, dass sich die Arbeitsrechtlichen Kommissionen von Diakonie und Caritas angesichts dieser Ausgangslage erneut mit dem Tarifvertrag befassen", so Bühler.
Prof. Sell bringt es auf die einfache Formel:
Beginnt jetzt die Verwässerungsphase – oder soll wenigstens etwas gerettet werden bis zur Bundestagswahl? Zur geplanten Entlastung beim Eigenanteil für die Pflegekosten:
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Heute-Show zum Pflegenotstand und der Caritas-Entscheidung

Wenn das kein "Weckruf" ist: https://youtu.be/KcabnpiEa1s






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Der Beschluss der AK Caritas erschüttert immer noch kirchliche Kreise.

Wir dokumentieren die Stellungnahme der Bundeskommission der Katholischen Betriebsseelsorge im Wortlaut
11. März 2021
Die Bundeskommission der Katholischen Betriebsseelsorge
zur Ablehnung des Tarifvertrags in der Pflege durch die arbeitsrechtliche Kommission der Caritas


Altenpfleger*innen sind, nicht erst seit Corona, in Ihrer verantwortungsvollen Arbeit oft überlastet und unterbezahlt. Um die Arbeitsbedingungen in der Altenpflege zu verbessern, wurde die Allgemeinverbindlichkeitserklärung tarifvertraglicher Regelungen in der Altenpflege bereits im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung festgeschrieben.

Als Betriebsseelsorger*innen sehen wir, wie insbesondere Privatisierung der Pflegedienste und -einrichtungen und die Gewinnorientierung der "Pflegekonzerne" die Situation der Beschäftigten zusätzlich verschärft haben - Personalreduzierung und Ausbeutung der Beschäftigten sind wesentliche Grundlage dieses Geschäftsmodells. Fragwürdig ist zudem, warum 30 Jahre nach der Wiedervereinigung Pflege in Ostdeutschland weniger wert sein soll als im Westen. Die Sozialethiker*innen der katholischen Fakultäten haben diese Fehlentwicklungen zu Recht kritisiert und als unvereinbar mit der katholischen Sozialverkündung herausgestellt.

Mit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung tarifvertraglicher Regelungen in der Altenpflege kann die Gewinnmaximierung zu Lasten der Altenpfleger*innen und ihre Ungleichbehandlung wirksam beschränkt werden. Das hätte auch ein Anfang sein können, den Beruf wieder für mehr Menschen erfüllend und aushaltbar zu machen. Zugleich hätten diese Verbesserungen auch echte Anerkennung für die Leistungen dieser "systemrelevanten" Berufsgruppe bedeutet.

Vor diesem Hintergrund sind wir bestürzt über die dienstgeberseitig zu verantwortende Entscheidung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas, durch Nichtzustimmung einen bundeseinheitlichen Tarifvertrag Altenpflege verhindert zu haben.

Die Kirchen haben es über Ihre Sozialverbände Diakonie und Caritas maßgeblich in der Hand, die Grundwerte ihrer eigenen Sozialverkündung dort umsetzen, wo sie selbst als Akteure auf dem Markt für Pflege unterwegs sind. Versagen die Kirchen hier und kapitulieren vor den Versuchungen von wirtschaftlicher Macht und Gewinnstreben, stellen sie selbst Ihre Glaubwürdigkeit in der Arbeitswelt und ihre Relevanz für die Gesellschaft insgesamt in Frage. Die aktuelle Entscheidung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas offenbart eine fatale Logik: Betriebswirtschaftliche Interessen haben offensichtlich Vorrang vor der katholischen Soziallehre und ihrer unbedingten Forderung nach Tarifautonomie. Genau die umgekehrte Reihenfolge ist dem kirchlichen Selbstverständnis angemessen und für künftige Entscheidungen sicherzustellen.

Wir Betriebsseelsorger*innen haben den kirchlichen Auftrag, in der Gesellschaft und insbesondere in der Arbeitswelt Fehlentwicklungen entgegenzutreten, gerade weil unsere Botschaft von Menschenwürde, Gerechtigkeit und Solidarität für die Menschen in der Arbeitswelt überlebenswichtig ist. Der massive Verstoß gegen die Grundsätze der katholischen Soziallehre im konkreten Handeln der Kirchlichen Sozialverbände schadet den Beschäftigten in der Altenpflege und untergräbt die Bemühungen und die Glaubwürdigkeit der gesamten Kirche.
"Die Würde des Menschen und das Gemeingut gelten mehr als das Wohlbefinden einiger, die nicht auf ihre Privilegien verzichten wollen. Wenn jene Werte bedroht sind, muss eine prophetische Stimme erhoben werden" (Evangelii gaudium 2013, 218).
Diese Forderung des Papstes gilt selbstverständlich auch für die Caritas.

Für die Bundeskommission der Betriebsseelsorge

Christian Bindl
Richard Wittmann
Christian Gojowczyk
Dr. Manfred Böhm

ergänzend Publik-Forum
Pflege weiter zu schlecht bezahlt
Die Caritas verhindert einen besseren Altenpflege-Tarifvertrag für alle. Von Thomas Klatt






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Katholisch.de berichtet:
Mitarbeitervertreter enttäuscht von "mangelnder Solidarität"
Pflege-Flächentarif: Caritas-Präsident Neher gegen neue Abstimmung
Die Diskussion um das Aus für den Flächentarif in der Pflege geht weiter: Während Caritas-Präsident Peter Neher die Ablehnung nicht noch einmal ändern will, klagen die Mitarbeitervertreter über verlorenes Vertrauen und mangelnde Solidarität.


...Kein Verständnis habe der Caritas-Präsident angesichts der Proteste von Gewerkschaften gegen den Sozialverband. Er frage sich, "weshalb die Gewerkschaft bei uns protestiert und nicht dort, wo Dumpinglöhne gezahlt werden", so Neher ...
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Die in der IG-MiCK zusammengeschlossenen Gremien der Mitarbeiterseiten der arbeitsrechlichen Kommissionen in verfasster Kirche (Zentral-KODA) und Caritas (ak.mas) und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen (BAG-MAV) sieht durch die Entscheidung der Arbeitsrechtlichen Kommission die Glaubwürdigkeit der Kirche beschädigt. "Dass wir jenen, die ohne Tarif beschäftigt sind, durch unsere Zustimmung bessere Arbeitsbedingungen ermöglichen, ist zuvor von Vielen in der Gesellschaft, der Politik aber auch aus der Caritas und der Kirche erwartet worden", so die Erklärung. "Die Dienstgeberseite in der AK hat diese Zustimmung verweigert – eine große Chance ist verpasst, Erwartungen sind enttäuscht worden, der Ruf der Caritas und der Kirche hat in ohnehin schwierigen Zeiten zusätzlich gelitten", so die Mitarbeitendenvertreter weiter.
...
Im Interview mit der ZEIT bemüht sich Caritas-Präsident Neher den Fokus der Medien von der nicht zu rechtfertigenden Entscheidung der Caritas-Arbeitgeber abzulenken:
"Es hilft uns nicht weiter, wenn wir dem Tarifvertrag nachtrauern"
Die Caritas hat den ersten bundesweiten Tarifvertrag für die Altenpflege verhindert. Caritaspräsident Peter Neher will das nicht rückgängig machen – trotz Protest.
...
Nun äußert sich der Caritaspräsident erstmals zur umstrittenen Entscheidung und erklärt, weshalb er nicht fordert, sie rückgängig zu machen. ...
Neher hebt dabei die zur Hälfte von berufenen Arbeitgebervertretern besetzte Arbeitsrechtliche Kommission des Caritasvereines auf das Niveau des demokratisch gewählten "Gesetzgebungsorganes Bundestag" und verweist nun auf die Pflegemindestlohnkommission:
Sie ist dafür da, höhere Löhne in der Branche auszuhandeln. Sie ist jetzt gefragt. Ich finde, das muss noch in der laufenden Legislaturperiode geschehen. In dieser Kommission sitzen übrigens Vertreterinnen und Vertreter der Caritas, aber auch von den privaten Betreibern und der Gewerkschaften. Mein Appell an alle wäre: Lassen Sie uns dort konstruktiv zusammenarbeiten.
Dass diese Kommission in den letzten Jahren daran gescheitert ist, Löhne zu vereinbaren, die im Alter mehr erlauben als Altersarmut, verschweigt Neher. Aber nach 18 Jahren im Amt als Caritaspräsident kann man ja nicht alles wissen. Und dass die katholische Soziallehre das Primat der Tarifverträge betont (Mater et magistra) übergeht Neher ebenso.
Zentral ist aus meiner Sicht eine grundlegende Pflegereform, die nicht nur bessere Arbeitsbedingungen festlegt, sondern auch klärt, wer die Kosten trägt. Das hätte ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag übrigens nicht geleistet.
...
Gerade vor dem Hintergrund klammer Kassen der Versicherungen und Kommunen bestand die Sorge, dass es künftig heißt: Wir finanzieren nur noch den allgemeinverbindlichen Tarif. ....


Wir lesen dazu gemeinsam aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014), § 82 Finanzierung der Pflegeeinrichtungen
(1) .... Die Pflegevergütung ist von den Pflegebedürftigen oder deren Kostenträgern zu tragen. Sie umfasst auch ...
und weiter aus Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014) - § 84 Bemessungsgrundsätze
...
(2) Die Pflegesätze müssen leistungsgerecht sein. Sie sind nach dem Versorgungsaufwand, den der Pflegebedürftige nach Art und Schwere seiner Pflegebedürftigkeit benötigt, entsprechend den fünf Pflegegraden einzuteilen. Davon ausgehend sind bei vollstationärer Pflege nach § 43 für die Pflegegrade 2 bis 5 einrichtungseinheitliche Eigenanteile zu ermitteln; dies gilt auch bei Änderungen der Leistungsbeträge. Die Pflegesätze müssen einem Pflegeheim bei wirtschaftlicher Betriebsführung ermöglichen, seine Aufwendungen zu finanzieren und seinen Versorgungsauftrag zu erfüllen unter Berücksichtigung einer angemessenen Vergütung ihres Unternehmerrisikos. Die Bezahlung von Gehältern bis zur Höhe tarifvertraglich vereinbarter Vergütungen sowie entsprechender Vergütungen nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen kann dabei nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden. Für eine darüber hinausgehende Bezahlung bedarf es eines sachlichen Grundes. ...

Die Bischöfe haben die Sozialverantwortung der Kirche in die Hände der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas gegeben und damit der Unternehmens-Caritas anvertraut. Es wäre Aufgabe des Caritas-Präsidenten, einen Missbrauch dieser Ermächtigung zu verhinden. Neher "wäscht seine Hände in Unschuld" - so, wie er angeblich bereits in seinen früheren Arbeitsstationen im Allgäu nichts mit dem "Allgäu-Stift" und dem dort betriebenen Mißbrauch des kirchlichen Arbeitsrechts zu tun hatte.
Wenn Neher seine Tätigkeit im Sinne des päpstlichen Lehramtes ernst nehmen würde, dann müsste der fordern, dass nur noch diejenigen Träger eine Förderung erhalten, die tatsächlich Tarifverträge mit Gewerkschaften abgeschlossen haben - nicht aber Einrichtungen, die lediglich "Allgemeine Geschäftsbedingungen" zugrunde legen. Denn dort lassen sich auch Arbeitsbedingungen zu Lasten der Arbeitnehmer vereinbaren (§ 305 b BGB). Der Einschub "sowie entsprechender Vergütungen nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen" ist zu streichen. Er bevorzugt ohne Grund die kircheneigenen Anbieter gegenüber anderen, die ebenfalls keine Tarifverträge mit Gewerkschaften abgeschlossen haben. Jedem - auch kircheneigenen - Anbieter kann zugemutet werden, die finanzielle und rechtliche Situation der Pflegekräfte durch Tarifverträge mit einer starken Gewerkschaft ausreichend zu sichern.
Für die Caritas, die ja fürchtet:
Wenn die Pflegekassen nur noch Löhne nach dem allgemeingültigen Tarifvertrag erstatten würden, könnten wir das allein nicht aufstocken, so die Befürchtung. Auch deshalb hat sich die Kommission gegen einen einheitlichen Tarif gestellt.
wäre es ein leichtes, anstatt der regelmäßig zeitverzögerten Kopie des einschlägigen TVöD einen "Anwendungstarifvertrag" mit ver.di zu vereinbaren. Der hätte dann die Chance, zum allgemein verbindlichen Standard der Branche zu werden - so wie das früher der BAT war. Dazu müssten die Ideologen aber bereit sein, eigene Machtpositionen zu räumen.
Es wäre für die Bischöfe im Übrigen jederzeit möglich, anstelle der Regelung von Artikel 7 *) der Grundordnung des kirchlichen Dienstes den Abschluss von Tarifvertrgäen vorzuschreiben. Damit würde zugleich während der Laufzeit dieser Tarifverträge die "tarifvertragliche Friedenspflicht" gelten.


Anmerkung
Artikel 7 der Grundordnung lautet:
Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen
(1) 1 Das Verhandlungsgleichgewicht ihrer abhängig beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Abschluss und Gestaltung der Arbeitsverträge sichert die katholische Kirche durch das ihr verfassungsmäßig gewährleistete Recht, ein eigenes ArbeitsrechtsRegelungsverfahren zu schaffen. 2 Rechtsnormen für den Inhalt der Arbeitsverhältnisse kommen zustande durch Beschlüsse von arbeitsrechtlichen Kommissionen, die mit Vertretern der Dienstgeber und Vertretern der Mitarbeiter paritätisch besetzt sind. 3 Die Beschlüsse dieser arbeitsrechtlichen Kommissionen bedürfen der bischöflichen Inkraftsetzung für die jeweilige (Erz-)Diözese. 4 Das Nähere, insbesondere die jeweiligen Zuständigkeiten, regeln die einschlägigen Ordnungen. 5 Die arbeitsrechtlichen Kommissionen sind an diese Grundordnung gebunden.
(2) 1 Wegen der Einheit des kirchlichen Dienstes und der Dienstgemeinschaft als Strukturprinzip des kirchlichen Arbeitsrechts schließen kirchliche Dienstgeber keine Tarifverträge mit Gewerkschaften ab. 2 Streik und Aussperrung scheiden ebenfalls aus.
Die Grundordnung ist Kirchengesetz. Sie verpflichtet die den jeweiligen Diözesanbischöfen unterstehenen kirchlichen Einrichtungen und soll über die arbeitsvertragliche Inbezugnahme auch für die kirchlichen MitarbeiterInnen gelten, auch wenn diese nicht der katholischen Kirche angehören.
Dadurch wird sowohl kirchlichen Einrichtungen wie auch den eigenen MitarbeiterInnen die Ausübung der Koalitionsfreiheit untersagt. Denn diese dient letztendlich dazu, über Tarifverträge die eigenen Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu wahren und zu fördern.
Mit der Bildung von Kommissionen nach Art. 7 Abs. 1 der Grundordnung sowie dem Verbot von Arbeitskampfmaßnahmen nach Art. 7 Abs. 2 S. 2 der Grundordnung ist stattdessen im "Dritten Weg der Kirchen" der "Unternehmens-Caritas" eine absolute Sperrminorität eingeräumt. Die Arbeitgeber können - wie zuletzt beim Beschluss zum Tarifvertrag "Altenpflege" - jede Entwicklung zugunsten der Beschäftigten blockieren.
Ob Artikel 7 Absatz 2 der Grundordnung vor dem Hintergrund von Art. 9 Absatz 3 Grundgesetz rechts- und verfassungswidrig ist, kann mit sehr guten Gründen bezweifelt werden. Das Grundgesetz lautet:
Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.






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Presseecho (3) zur Altenpflege: Beschluss der AK Caritas Bundeskommission - Machtmissbrauch in der / durch die Kirche?

siehe auch:
Presseecho (1) zur Altenpflege: Beschluss der AK Caritas Bundeskommission
Presseecho (2): Caritas erledigt Drecksarbeit


Bis jetzt findet der Beschluss der AK Caritas (Bundeskommission) immer weiter Kritik in den nichtkirchlichen Medien.

Der Deutschlandfunk wärmt eine etwa zwei Jahre alte Beitragsreihe wieder auf:
Denkfabrik: Gott im Grundgesetz, Teil 1
Wie Gott in die Präambel kam
und berichtet nun unter dem gleichen Titel:
Als der Zweite Weltkrieg endet, tut sich ein Machtvakuum in Deutschland auf. Die katholische Kirche nutzt dies geschickt und drückt der Verfassung ihren Stempel auf. So entstehen Privilegien, die in einer pluralen Gesellschaft immer problematischer werden.
...
Sonderrechte für Caritas und Diakonie

„Man kann danach fragen, ob es den Kirchen eigentlich gut zu Gesicht steht, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ganz grundlegende Freiheitsrechte zu verweigern: nämlich sich zu fusionieren, sich zu versammeln, für die eigenen Rechte einzutreten – oder ob das nicht dem christlichen Impuls, der die Kirchen auch bewegen sollte, widerspricht“, gibt Thomas Großbölting zu Bedenken.
Aktuell ist die Problematik dieser Sonderrechte wieder sichtbar geworden, als sich Caritas weigerte, den Verdi-Tarifvertrag mit Lohnerhöhungen für Pflegekräfte zu übernehmen. Der Grund: Sie wollen nicht Teil des weltlichen Tarifvertragssystems sein. Die Folge: eine flächendeckende Verbesserung der Einkommen von Pflegekräften wurde damit unmöglich gemacht.
„Die Kirche hat sich immer noch diesen Restraum – wir sind zuständig für die Moral und das Gute – immer noch gesichert trotz der Missbrauchsfälle“, sagt Kirchenkritiker Carsten Frerk.
Trotz ihres Bedeutungsschwunds in einer zunehmenden säkularen Welt bleiben die christlichen Kirchen wichtige Impulsgeber für die ethisch-moralischen Debatten, die wiederum Eingang finden in unsere Gesetzgebung: in Fragen von Zeugung, Sexualität, Familie, Schule und Gentechnik, Sterbehilfe, Sozialstaatlichkeit. Doch der Umgang mit den Missbrauchsskandalen nagt an der kirchlichen Autorität.
Und die Frage nach der Legitimität kirchlicher Sonderrechte ist nach wie vor unbeantwortet. Seit 1949..
Deutschlandfunk - ZEITFRAGEN | Beitrag vom 03.03.2021
(siehe auch Deutschlandfunk: Sind die Kirchen ein Staat im Staate? und unseren Beitrag zur "Dienstgemeinschaft" und ihrer Geschichte)

Zurück zum konkreten Anlass für die neuerliche Berichterstattung:
Grund für die weiteren Berichte sind zum Teil erst jetzt herausgegebene neue Auflagen von Periodika, zum Teil aber auch diverse Presseerklärungen.

So fragt die KONTEXT WOCHENZEITUNG:
Pflegetarifvertrag gescheitert Danke, Caritas!
Von Gesa von Leesen|Datum: 03.03.2021
Was bekommt die katholische Kirche, genauer die Caritas, wohl als Belohnung von den privaten Betreibern in der Altenpflege? Mit ihrem Nein zum Pflegetarifvertrag hat sie verhindert, dass er allgemeinverbindlich wird.
...
Die privaten Altenheimbetreiber, die mittlerweile etwa 40 Prozent der Betten haben, können sich also bedanken bei der Caritas. Die hat sie davor bewahrt, examinierten Pflegekräften mindestens 18,75 Euro pro Stunde zahlen zu müssen.
Die Caritas selbst hätte der Tarifvertrag eher wenig tangiert. In ihren Einrichtungen wird mehr bezahlt als der Tarifvertrag vorsehen würde. Was also treibt diesen Sozialverband der katholischen Kirche, der laut eigener Webseite seine "Wurzeln in der Liebe Jesu zu den Menschen" sieht? Man habe den Tarifvertrag abgelehnt aus Sorge um den Dritten Weg, teilt die Caritas mit. Also jenen Weg, der ihr gestattet, keine Betriebsräte zu haben und kein Betriebsverfassungsgesetz anzuwenden. ...
Der Dritte Weg gilt auch in der evangelischen Kirche und damit auch in der Diakonie, also dem evangelischen Wohlfahrtsverband. Die Diakonie äußert sich nach dem Caritas-Nein nun gar nicht mehr zum Tarifvertrag, drückt sich also vor einer Entscheidung.
...

Dazu hat am Mittwoch der DGB HESSEN-THÜRINGEN / REGION FRANKFURT-RHEIN-MAIN eine Presseerklärung abgegeben:
PM 235 - 03.03.2021
DGB Frankfurt am Main kritisiert Beschluss auf Caritas-Bundesebene: Arbeit von Frauen gerade während Corona mehr wertschätzen
Die Vorsitzende der DGB-Frauen Frankfurt am Main, Britta Brandau, kritisiert die jüngste Ablehnung eines bundesweit verbindlichen Tarifvertrags im Pflegebereich durch den kirchlichen Träger Caritas aufs Schärfste. Dieser bundesweit geltende Tarifvertrag mit rechtlich verbindlichen Mindestbedingungen würde das Lohnniveau nach unten absichern. Verlierer:innen seien die rund 1,2 Millionen Beschäftigten in der Altenpflege.


„Es ist mir völlig unverständlich, dass die Caritas sich einerseits für die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen einsetzt, nun aber, wenn es ernst wird, deren Arbeitsrechtliche Kommission dies verhindert“, so Britta Brandau.
Frauen machten den Großteil der Beschäftigten in den sogenannten „systemrelevanten“ Berufen aus: Die Kassiererin, die Reinigungskraft, die Altenpflegerin, die Erzieherin und die Krankenschwester. Sie seien es, die Leben retten und anderen in der Pandemie weitgehend Normalität ermöglichen.
„Jetzt müssen sie feststellen: Nach dem Klatschen kommt die Klatsche.“ stellt Britta Brandau fest. „Die Ablehnung eines solchen Tarifvertrages macht die Caritas nicht nur selbst unglaubwürdig, sie führt auch dazu, dass die Allgemeinverbindlichkeit verhindert wird. Faktisch profitieren von dieser Entscheidung diejenigen privaten Arbeitgeber, die das Personalproblem in der Altenpflege durch schlechte Löhne und miese Arbeitsbedingungen verursacht haben. Ausgerechnet mit dieser Handlungsweise macht sich der kirchliche Wohlfahrtsverband gemein“, so Brandau, und ergänzt: „Gleiches gilt für die Diakonie, die sich durch ihr Schweigen den Caritas-Beschluss zu eigen gemacht hat.“
Mit Blick auf den Internationalen Frauentag am 8. März will Brandau verdeutlichen, was aus gewerkschaftlicher Perspektive notwendig sei, um soziale und personenbezogene Dienstleistungen gesellschaftlich aufzuwerten: „Neben einer Erleichterung der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen müssen Arbeitsentgelte stets existenzsichernd sein, das Personal muss so bemessen sein, dass der Gesundheitsschutz der Beschäftigten sichergestellt ist und die Qualität der Arbeit nicht leidet. Insgesamt muss hier deutlich mehr investiert werden“, so Brandau abschließend.


Nun wird das Kernthema Tarifvertrag für die Altenpflege primär in den Fachmedien diskutiert.
Das Ärzteblatt berichtete am Montag:
Diakonie stimmte nicht über Pflegetarifvertrag ab
....
Unterdessen hält die Kritik am Nein der Caritas zu einem bundesweiten Tarifvertrag in der Altenpflege an. Neben der Pflegebeauftragten der SPD-Bundestagsfraktion, Heike Baehrens, bedauerte auch der Landes-Caritasverband Bremen die Entscheidung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas auf Bundesebene.

„Wir hätten es richtig gefunden, die Arbeitsbedingungen für das Pflegepersonal konkret sichtbar und dauerhaft zu verbessern“, erklärte der Bremer Caritasdirektor Martin Böckmann zur Ablehnung des Ta­rifvertrags durch die Arbeitgeberseite in der Arbeitsrechtlichen Kommission (AK) der Caritas auf Bundes­ebene. Er selbst arbeite als Vorstand der Tarifgemeinschaft Pflege in Bremen seit Jahren daran mit, dass die Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags Pflege im Land Bremen anerkannt werde.
...

Am gleichen Tag greift Bibliomed Pflege - Das Portal für die Pflege - die Entscheidung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie auf, und berichtet
Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Sabine Dittmar, und ihr Bundestagskollege, Bernd Rützel, reagierten am Freitag mit Bedauern auf das vorläufige Scheitern eines Altenpflege-Tarifvertrags.
"Wir sind fassungslos: Ausgerechnet die kirchlichen Arbeitgeber haben mit ihrer Entscheidung einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag mit besseren Arbeitsbedingungen und Tariflöhnen in der Pflege verhindert."
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) werde auf die neue Situation reagieren und die Pflege-Mindestlohn-Kommission einberufen. Auf diesem Wege könnten höhere Lohnuntergrenzen vereinbart werden. Das Pflegelöhneverbesserungsgesetz sehe dies explizit als Alternative vor.

Auch die Präsidentin der Pflegekammer Niedersachsen, Nadya Klarmann, äußerte sich enttäuscht:
"Das Scheitern des Tarifvertrags in der Altenpflege ist ein herber Rückschlag für viele Pflegekräfte, die mehr verdienen als geringe Löhne. Es muss Schluss sein mit den Dumpinglöhnen in der Altenpflege."
Der ausgehandelte Mindestlohn von rd. 16 Euro pro Stunde für examinierte Altenpflegepersonen markiere zwar eine Untergrenze, sei aber nicht angemessen für die mental und körperlich herausfordernde Arbeit von Pflegefachpersonen.

Klarmann forderte deshalb ein Einstiegsgehalt von mind. 24 Euro pro Stunde für Pflegefachpersonen bei voller Refinanzierung durch die Pflegeversicherung.

In den täglich publizierten kirchlichen Medien scheint dagegen das skandalösen Verhalten der Caritas-Arbeitgeber jetzt erst stärker auf. So nimmt das Domradio eine Meldung der KNA auf und berichtet:
https://www.domradio.de/themen/soziales/2021-03-03/vertane-chance-kirchlicher-dienst-kritisiert-caritas-nein-zu-pflege-tarif
03.03.2021

Kirchlicher Dienst kritisiert Caritas-Nein zu Pflege-Tarif "Vertane Chance"

Kritik am Nein der Caritas zu einem flächendeckenden Tarifvertrag in der Altenpflege kommt vom Kirchlichen Dienst in der Arbeitswelt (KDA) der evangelischen Nordkirche. Damit sei die Chance vertan, den Fachkräftemangel zu bekämpfen.

Ein flächendeckenden Tarifvertrag wäre ein wichtiger Baustein zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege gewesen, sagte die Leiterin des Kirchlichen Diensts in der Arbeitswelt (KDA), Gudrun Nolte, am Mittwoch in Hamburg. "Zudem hätte er zu einer Aufwertung des Pflegeberufes beitragen können, auch um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken." Dies werde nun durch die Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas verhindert.

Die zuständige Bundeskommission der Caritas hatte vergangene Woche dagegen gestimmt, einen von dem relativ kleinen Pflege-Arbeitgeberverband BVAP und der Gewerkschaft Verdi ausgehandelten Tarifvertrag auf die ganze Branche auszuweiten. Allerdings bedauerte die Mitarbeiterseite die Entscheidung. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) wollte diesen Vertrag auf die ganze Branche ausdehnen, benötigte dazu jedoch die Zustimmung von Caritas und Diakonie. Nach dem Nein der Caritas stimmte die Diakonie am Freitag nicht mehr darüber ab.

Mehr Solidarität mit Pflegekräften

Auch dieses Verhalten der Diakonie kritisierte Nolte als "vertane Chance". Auch im Nicht-Kommunizieren eines so wichtigen und großen Trägers von Pflegeeinrichtungen sei eine Botschaft enthalten. Sie habe sich eine größere Solidarität gewünscht. "Als kirchlicher Fachdienst bedauern wir diese Entwicklungen sehr und stellen uns an die Seite der Altenpflegekräfte sowie der Gewerkschaften und Verbände, die sich für den Tarifvertrag stark gemacht haben."

Kritik von Bundesarbeitsminister

Am Montag hatte bereits Heil Kritik geäußert: Durch die Verhinderung sei "eine historische Chance" verpasst worden. Er sehe es als "eine Frage der Vernunft, dass wir bessere Lohn- und Arbeitsbedingungen haben". Zuvor hatten sich beide kirchlichen Wohlfahrtsverbände für eine bessere Bezahlung und attraktivere Arbeitsbedingungen in der Pflege stark gemacht. Auch die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) kritisierte das Vorgehen. Ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag hätte für die gesamte Pflegebranche Mindestbedingungen etwa für Gehälter und Urlaubsansprüche gebracht, so die KAB.

Der KDA der Nordkirche versteht sich als Fachdienst für die Bereiche Wirtschaft und Arbeitswelt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) und als Vermittler zwischen Kirche und Arbeitswelt.

(KNA)

Das Domradio greift dann heute auch die aktuelle Diskussion auf:
04.03.2021
Kritik am gescheiterten Branchentarif in der Pflege
Ist der "Dritte Weg" der Kirchen in Gefahr?
Die Kirchen haben ein eigenes System zur Aushandlung von Arbeitsvertragsbedingungen – aber nachdem die arbeitsrechtliche Kommission der Caritas einem Branchentarif in der Pflege nicht zugestimmt hat, wächst der Ärger über den sogenannten "Dritten Weg".

...
... Kritik kommt aus Teilen der evangelischen wie der katholischen Kirche, der Sozialverband VdK Deutschland warnt vor den Folgen für die Pflegebedürftigen. Auch der zuständige Arbeitsminister Hubertus Heil zeigt sich verärgert. Besonders die arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Kerstin Tack, kritisiert die Caritas deutlich und fordert als Konsequenz, die Autonomie der Kirchen bei der Lohnfindung auf den Prüfstand zu stellen.
Diese besondere Stellung hat die Kirche durch den sogenannte "Dritten Weg": Die Arbeitsbedingungen werden nicht durch Tarifverträge, sondern durch paritätisch besetzte arbeitsrechtliche Kommissionen festgelegt. Denn nach Ansicht der Bischofskonferenz sind weltliche Instrumentarien zur Regelung der Arbeitsvertragsbedingungen (Tarifvertrag, Streik und Aussperrung) mit dem Leitbild der christlichen Dienstgemeinschaft unvereinbar.

Kirche ist ohnehin schon unter Druck

Diese Sonderstellung wird jetzt mehr denn je in Frage gestellt – das befürchtet auf DOMRADIO.DE-Anfrage der Bundesvorsitzende der Katholischen Arbeitnehmerbewegung (KAB) Andreas Luttmer-Bensmann: "Die Sonderwege in der katholischen und der evangelischen Kirche werden sowieso mit großer Kritik gesehen. Und wenn dann tarifliche Auseinandersetzungen nicht funktionieren, ist das mit ein Grund, die Sonderwege infrage zu stellen."
...
Unterstützung für die Position der Caritas

Unterstützung für die Caritas kommt vom Bund Katholischer Unternehmer (BKU). ...

Katholisch.de bringt ebenfalls heute, am 4. März ein Interview mit Thomas Rühl, dem Sprecher der Caritas-Mitarbeiterseite:
Caritas-Mitarbeitervertreter zum Flächentarif: "Die Chance ist vertan"
Die Arbeitsbedingungen in der Pflege sind oft prekär – und ausgerechnet die Caritas hat verhindert, dass es zu einem Flächentarif gekommen ist. Für den Sprecher der Caritas-Mitarbeiterseite eine Enttäuschung: Im Interview erklärt er, warum er sich einen Flächentarif gewünscht hätte
.
...
"Das würde massiv der Caritas mit ihren höheren Tarifen schaden", erklärte die Dienstgeberseite nach der Entscheidung. Die Dienstnehmerseite bedauert das. Deren Sprecher Thomas Rühl erklärt im katholisch.de-Interview, warum ein Flächentarif kein Problem für die Caritas wäre – und wie es jetzt weitergeht.

Frage: Herr Rühl, die Kirche hat ein eigenes System zur Tariffindung – wie konnte es dann dazu kommen, dass die Entscheidung der Caritas den Ausschlag für einen Flächentarif gibt?

Rühl:
Die Kirchen waren über das Katholische Büro in Berlin stark in die Entstehung der Regelung im Arbeitnehmerentsendegesetz, dem § 7a, eingebunden, über die jetzt der Flächentarif eingeführt werden sollte. Natürlich hat die Kirche mit dem Dritten Weg einen Sonderweg in Deutschland, aber von der katholischen Soziallehre her befürwortet sie Tarifverträge. Tarifverträge sind auch gerade in diesem Bereich der Pflege sozial sinnvoll. Damit die Kirchen mit ihrem Arbeitsrecht von dem Tarifvertrag aber nicht überlagert werden, hat man diese besondere Regelung des § 7a geschaffen, der vorsieht, dass ein ausgehandelter Tarifvertrag der Zustimmung der Kirchen bedarf, wenn er für allgemeinverbindlich erklärt werden soll.
Frage: Ein Flächentarif nach diesem System wäre also eine Bestätigung des Dritten Wegs und keine Gefahr?

Rühl:
Richtig. Es gibt im Arbeitnehmerentsendegesetz noch eine weitere Regelung, den § 5, mit dem ein Tarifvertrag nur für die Bereiche abgeschlossen werden kann, in denen Tarifverträge möglich sind – der würde dann nicht für die Kirche gelten. Nur in diesem Fall wäre das passiert, was die Arbeitgeber jetzt als Argument anführen.

Frage: Die Befürchtung der Dienstgeberseite ist, dass von Kostenträgern den Einrichtungen nur noch das erstattet wird, was dem Flächentarif entspricht, und die höheren Caritas-Tarife nicht mehr finanziert sind. Das wäre aber ausgeschossen?

Rühl:
Richtig. Der § 7a lässt nicht viele andere Regelungsmöglichkeiten zu, als sie auch die Pflegekommission mit dem Pflegemindestlohn beschließen kann. Das Gesetz schließt viele Regelungsbereiche aus, zum Beispiel ist es nicht möglich, eine betriebliche Altersvorsorge allgemeinverbindlich zu machen.

Frage: Es besteht also zu keiner Zeit die Gefahr, dass Caritas-Mitarbeitende schlechter gestellt würden bei einem Flächentarif?

Rühl:
Nein. Wenn die Gefahr bestanden hätte, hätten wir auf Mitarbeiterseite das nicht mitgemacht.
...
Frage: Der Bund Katholischer Unternehmer (BKU) hat genau diese Position vertreten: Der Tarif ist nicht das drängende Problem, die Arbeitsbedingungen sind es, und daher braucht es auch den Flächentarif nicht.

Rühl:
Der BKU ist nun von der Altenpflege weit weg. Ich wüsste nicht, wie er das beurteilen könnte. ....

Auch Caritas-Präsident Peter Neher hat sich (wie bereits berichtet) zum Beschluss der Bundeskommission geäussert:
... Als katholische Institution begegnet uns immer wieder der Vorwurf der Doppelmoral. Wer Nächstenliebe als Maxime hat, steht berechtigterweise unter besonderer Beobachtung und muss das eigene Handeln danach orientieren. Das ist fair. Nicht fair ist, alles mit allem zu vermischen. Die Entscheidung zum Tarifvertrag hat nichts, aber rein gar nichts, mit Missbrauchsfällen und Verfehlungen von Klerikern zu tun. Gerade als Priester darf ich das sagen: Lassen Sie bitte die Kirche im Dorf.“

Damit fehlt eigentlich nur noch eine Äusserung der katholischen Bischöfe zur aktiven Unterstützung von Schmutzkonkurrenz durch die Caritas-Arbeitgeber. Die Bischöfe haben die Beschlussfassung jedenfalls nicht erkennbar kommentiert. Und die Aussage von Erzbischof Marx "DAS KAPITAL", 2008 im Patloch-Verlag, kann man sicher nicht als Beitrag zur aktuellen Diskussion werten.
Wir möchten diese zeitlosen Texte dennoch zitieren:
Erst die staatliche Arbeiterschutzgesetzgebung, die Entstehung von Gewerkschaften und die gesetzliche Anerkennung des Arbeitskampfrechts und der Tarifautonomie haben die Arbeitnehmerseite in den Stand versetzt, auf gleicher Augenhöhe mit den Arbeitgebern Verträge auszuhandeln. ... Wo Löhne gezahlt werden, die gegen die guten Sitten verstoßen, da muss der Staat eingreifen. Und auch wo einzelne Unternehmen versuchen, durch Dumpinglöhne jene Wettbewerber vom Markt zu verdrängen, die anständige Tariflöhne zahlen - früher nannte man das "Schmutzkonkurrenz" - da sollte der Staat nicht tatenlos zusehen (S. 78 ff)
...
Die Tarifautonomie hat sich bewährt. ... Wer versucht, eine vorübergehende Schwäche des Tarifpartners bis zum Äußersten auszunutzen, mag einem kurzfristigen Kalköl entsprechend schlau handeln, aber er schadet dem Gemeinwohl und mittel- bis langfristig auch sich selbst. ... Wer sich so verhält, darf sich dann aber nicht beklagen, wenn ihm die Politik irgendwann einen gesetzlichen Mindestlohn vorschreibt. ....(S. 123)
Wir haben diese Texte schon vor Jahren aufgegriffen, und uns gefragt, warum die Kirche dieses bewährte Instrument nicht nutzen will. Der "Dritte Weg" der Kirche ist doch schlicht die Weigerung, mit Gewerkschaften zu kooperieren und den eigenen MitarbeiterInnen "auf Augenhöhe" in bewährter Tarifautonomie zu begegnen. Eine Möglichkeit, die nicht nur kirchlichen Arbeitgebern offen steht. Stattdessen sind Tarifverhandlungen ohne Streikrecht getreten, die das Bundesarbeitsgericht als "kollektives Betteln" bezeichnet. Und für jeden Beschluss wird eine 2/3 Mehrheit, also die Zustimmung zumindest großer Teile der Arbeitgeber, benötigt. Aber auch bei einem Beschluss wird lediglich eine Vorlage für die Diözesanbischöfe erstellt. Diese setzen dann mit der "Promulgation im Amtsblatt" die eigentliche Inkraftsetzung um. Es geht nichts ohne Arbeitgeber - und es geht nichts ohne den jeweiligen Ortsbischof. Der Machtanspruch der kirchlichen Hierarchie ist so mehrfach abgesichert. Für die katholische Kirche steht dieses Ausnützen der "negativen Koalitionsfreiheit" in krassem Gegensatz zur päpstlichen Soziallehre und den Sozialenzykliken - und zur Weltkirche.

Hat die Verweigerung der Tarifautonomie für die kirchlichen MitarbeiterInnen daher nicht doch etwas mit Machtgefälle und Machtmissbrauch in der Kirche zu tun?


Noch bis Dienstag fand die von der "Wolfsburg" organisierte Fachtagung "Macht, Partizipation und Gewaltenteilung - Was ist in der katholischen Kirche möglich?" mit rund 110 Teilnehmenden statt. Dort wäre ein Forum vorhanden gewesen, um bischöfliche Sichtweise deutlich zu machen. Im Gegensatz zur verweigerten Zustimmung durch die Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas hat diese Fachtagung mit ihren theoretischen Äusserungen zur Machtstruktur in der katholischen Kirche auch breiten Raum in der kirchlichen Medienpräsenz (und deutlich weniger in der säkularen Öffentlichkeit) gefunden.
Domradio - katholisch.de 1 - katholisch.de 2 -

Wir möchten daher einige Beiträge aus dieser "Machtdiskussion" der letzten Wochen aufgreifen:
Die Kirche befinde sich in einer Situation, in der sie neu für die Plausibilität des Glaubens werben müsse, so der Ruhrbischof. Das hänge wesentlich damit zusammen, „eine neue Glaubwürdigkeit der Kirche und für die Kirche zu gewinnen“.
wird Bischof Franz-Josef Overbeck zitiert
Quelle 1 "klick"
Quelle 2 *klick"

Der Erzbischof von Bamberg, Ludwig Schick, fordert mehr Engagement gegen Machtmissbrauch in der Kirche. „Amtsträger missbrauchen ihre Macht für ihre Machtgier, ihre Habgier und ihren Ehrgeiz“, sagte Schick dem Kölner Domradio.
...
Macht müsse zwar „wahrgenommen und ernstgenommen“, aber auch „kontrolliert werden“, so Erzbischof Schick. ...
Quelle: Radio Vatikan
"Wahrhaftigkeit und Transparenz bei jeder Amtsführung sind gefordert. Seilschaften, Männerbünde und Klüngel - Quellen des Machtmissbrauchs - sind mit der Botschaft Jesu unvereinbar."
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Auch „bischöfliches Schweigen und Schweigen insgesamt, wo ein Machtwort gegen Unrecht und Machtmissbrauch nötig wäre“, sei ein Verstoß gegen das Recht und zugleich ein moralisches Versagen, mahnte Schick
Quelle 1 "klick"
Quelle 2 *klick*






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Aufruf zur Protestaktionen vor Caritas- und Diakonie-Verwaltungen "Nach dem Klatschen kommt die Klatsche"
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ausgerechnet Caritas und Diakonie haben den Tarifvertrag Altenpflege, der bundesweit erstreckt werden sollte, zu Fall gebracht. Die Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas hat den Antrag auf Erstreckung (auf Grund der Verweigerung der Arbeitgeber) abgelehnt, die ARK der Diakonie Deutschland hat daraufhin gar nicht mehr abgestimmt und damit dem wichtigen Projekt ebenfalls die Unterstützung verweigert. Die ver.di-Pressemitteilung vom 25.02. dazu: https://www.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++927055fc-776e-11eb-a21b-001a4a16012a

Das steht alles in krassem Widerspruch zu den sonstigen Aussagen und Werten der konfessionellen Wohlfahrtsverbänden. Durch ihre Ablehnung haben sie sich als scheinheilig entlarvt und ein schlimmes Signal an die vielen Beschäftigten gesendet, die nun weiterhin nur Pflegemindestlohn bekommen. Spontan hat es Aktionen gegeben, die die Caritas daran erinnern sollen, dass der Verband eine besondere gesellschaftliche Verantwortung hat.

Wir meinen, der 8. März, der internationale Frauentag, eignet sich besonders gut für weitere Aktionen vor Verwaltungseinrichtungen der Caritas und der Diakonie: „Nach dem Klatschen kommt die Klatsche!“

Warum, der 8. März? Immerhin sind rund 83 Prozent der Beschäftigten in der Altenpflege Frauen. Und es ist bezeichnend, dass die Arbeitgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommissionen vorwiegend durch Männer besetzt, mit ihrer ablehnenden Entscheidung bessere Lohnbedingungen für hunderttausende Arbeitnehmerinnen verhindert haben.

Einige Impressionen der spontanen Aktionen findet ihr im Anhang und auch einen kurzen Nachrichtenbeitrag im SR über eine Aktion der ver.di- und DGB-Jugend in Saarbrücken (ab Minute 4:32):
https://www.ardmediathek.de/sr/video/aktuell-18-uhr/aktuell-18-00-uhr-02-03-2021/sr-fernsehen/Y3JpZDovL3NyLW9ubGluZS5kZS9BSzE4Xzk5ODg2/

Wenn ihr vor Ort Aktionen macht, denkt bitte daran, die örtliche Presse zu informieren, sie über die sozialen Medien zu verbreiten und uns Fotos zu schicken an gesundheit-soziales@verdi.de. Sprecht gerne auch mit euren örtlichen ver.di-Ansprechpartner*innen, ob z.B. bereits etwas geplant ist.

Mario Gembus
Gewerkschaftssekretär
ver.di Bundesverwaltung
Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen
Kirchen, Diakonie und Caritas
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin
Mail: mario.gembus@verdi.de





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Gewerkschaftsjugend kritisiert Caritas und Diakonie mit Saarbrücker Solidaritätsbanner
Pressemitteilung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) Rheinland-Pfalz/Saarland, DGB-Jugend Saar, vom 2. März 2021
Meuler: „Kirchliche Arbeitgeber blockieren bundesweiten Tarifvertrag in der Altenpflege!“

Auf die Blockade eines bundesweiten Tarifvertrages in der Altenpflege durch Caritas und Diakonie haben die ver.di-Jugend Saar-Trier und die DGB-Jugend Saar heute mit einer gemeinsamen Protestaktion aufmerksam gemacht. Die Gewerkschaftsjugend hat im Zentrum von Saarbrücken gegenüber den Gebäuden „Haus der Caritas“ und „Haus der Diakonie“ ein Banner aufgehängt, um ihre Solidarität mit den Beschäftigten zu bekunden.
Hannah Meuler, Landesjugendsekretärin des DGB im Saarland, erklärt: „Verlierer dieser Blockadehaltung sind die rund 1,2 Millionen Beschäftigte in der Altenpflege. Und junge Menschen werden weiter abgeschreckt, einen Pflegeberuf zu ergreifen. Deshalb steht auf unserem Banner: „Wertschätzung fordern, aber gerechte Arbeitsbedingungen verhindern? Ihr seid scheinheilig, Caritas & Diakonie!“ Damit antwortet die Gewerkschaftsjugend direkt auf ein Banner am Caritas-Gebäude mit der Aufschrift: „Bleibt unsere Wertschätzung - oder verfliegt sie wie unser Applaus?“ Hintergrund der Aktion:
Ver.di hatte sich zuletzt mit der Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) auf den endgültigen Inhalt des Tarifvertrages über Mindestbedingungen in der Altenpflege verständigt. Dieser sollte nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz zum 1. August 2021 auf die gesamte Branche erstreckt werden. Caritas und Diakonie wollen keinen bundeseinheitlichen Tarifvertrag für die Beschäftigten in der Altenpflege. Laut Gesetz müssen die Arbeitsrechtlichen Kommissionen von Caritas und Diakonie dem Antrag auf Allgemeinverbindlichkeitserklärung zustimmen, bevor der Bundesarbeitsminister ihn auf die gesamte Branche erstrecken kann.

Medienberichte dazu:
Plakat-Aktion: Gewerkschaftsjugend kritisiert Caritas-Veto zu Tarifvertrag - Bericht: SR

Etwas umfangreicher in der ARD Mediathek ab Minute 4:30

weitere Quelle: Facebook
Am 2. März 1810 wurde der spätere Papst Leo XIII. "der Soziale" geboren. Das Domradio Köln zitiert aus diesem Anlass heute den "Arbeiterpapst", der mit "Rerum novarum" die erste Sozialenzyklika der römisch-katholischen Kirche veröffentlichte, mit den Worten:
"Im Allgemeinen ist in Bezug auf den Lohn wohl zu beachten, dass es wider göttliches und menschliches Gesetz geht, Notleidende zu drücken und auszubeuten, um des eigenen Vorteils Willen. Dem Arbeiter den ihm gebührenden Verdienst vorzuenthalten, ist eine Sünde, die zum Himmel schreit."
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Ergänzend heutige Meldungen der kirchlichen Medien:
anlässlich des Jahrestages der Unterzeichnung der Lateranverträge, die 1929 zwischen Italien und dem Heiligen Stuhl abgeschlossen wurden, forderte Erzbischof Vincenzo Paglia, Präsident der Päpstlichen Akademie für das Leben, von der neuen Regierung Italiens einen "Paradigmenwechsel" im Umgang mit älteren Menschen.
Quelle (klick)

Gleichzeitig forderte der Leiter der vatikanischen Entwicklungsbehörde - Kurienkardinal Peter Turkson - Entscheidungsträger und Institutionen auf, das Recht auf Gesundheit für die gesamte Bevölkerung zu gewährleisten.
Quelle "klick"

Was kann uns das im Kontext der Abstimmung der Caritas-Arbeitgeber zur Einführung eines allgemein verbindlichen Tarifvertrages für die Altenpflege sagen?





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Caritas stützt Lohndumping: Demonstration in Nürnberg

Auch heute ging der Corona-Konforme Protest gegen das von der Caritas unterstützte Lohndumping weiter. Nach Jena ist nun in Nürnberg ein Zeichen gesetzt worden.
Altenpflegekräfte protestieren für bessere Bezahlung
„Die Entscheidung der Caritas gegen einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag zementiert Niedriglöhne in der privaten Altenpflege“

Kundgebung am Montag den 1.3. um 17 Uhr vor der Caritas, Pirckheimer Straße 12 in Nürnberg. Beschäftigte aus der privaten Altenpflege sind wütend über die Entscheidung der arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas, einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für die Altenpflege nicht zuzustimmen. Dieser hätte Mindestbedingungen für Beschäftigte in nicht tarifgebundenen Altenpflegeeinrichtungen geschaffen, ohne die eigenen Regelungen der kirchlichen Einrichtungen oder bestehende Tarifverträge zu gefährden.
„Die Haltung von Caritas und Diakonie ist ein Schlag ins Gesicht von hunderttausenden Beschäftigten in der privaten Altenpflege, die unter oft schwierigen Arbeitsbedingungen mit zu niedrigen Löhnen eine gesellschaftlich unverzichtbare Arbeit leisten“, erklärte Tatjana Sambale, Betriebsratsvorsitzende eines privaten Altenpflegeheims in Nürnberg. „Dabei sprechen wir von Kolleg*innen, deren Einkommen so niedrig ist, dass sie oftmals gezwungen sind, Zweitjobs anzunehmen, oder Kredite aufzunehmen, wenn mal die Waschmaschine kaputt geht oder das Auto in die Werkstatt muss. Urlaubs-oder Weihnachtsgeld sind für Viele ohnehin ein Fremdwort. Die von der Kirche beanspruchten Sonderrechte werden als einziges Argument genannt um Dumpinglöhne in privaten Pflegeeinrichtungen zu festigen. Statt ihre christlichen Werte ernst zu nehmen, stützen Caritas und Diakonie damit Profitemacherei auf Kosten der Beschäftigten.“
Die Gewerkschaft ver.di hatte mit der Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) einen Tarifvertrag mit Lohnsteigerungen oberhalb des Mindest-lohnniveaus vereinbart, den der Bundesarbeitsminister für allgemeinverbindlich erklären wollte. Hierzu wäre eine Zustimmung der kirchlichen Träger nötig gewesen.
„Die Entscheidung der Caritas ist mehr als scheinheilig. Niedriglöhne und unzureichende Arbeitsbedingungen in der Altenpflege sind nicht länger hinnehmbar und in Zeiten der Corona-Pandemie besonders skandalös. Leidtragende sind neben den Beschäftigten auch die Bewohner*innen der privaten Altenpflegeeinrichtungen. Daher werden wir auch weiterhin für eine bessere Bezahlung, verbindliche Vorgaben für genug Personal und eine solidarische Pflegegarantie eintreten.“
sagte ver.di Gewerkschaftssekretär Martin Schmalzbauer. Neben der Gewerkschaft und der Initiative Gesundheit statt Profit unterstützen auch solidarische Beschäftigte der Caritas den Protest der Altenpflegekräfte.
Quelle: Presseinfo ver.di Bezirk Mittelfranken

Nachtrag:
Bayerischer Rundfunk: Demo für bessere Bezahlung in der privaten Altenpflege
Pflegekräfte in der privaten Altenpflege wollen besser bezahlt werden. Am Montagabend haben sie in der Nürnberger Nordstadt demonstriert, vor den Geschäftsräumen der Caritas und gegen Niedriglöhne.

Die Beschäftigten aus der privaten Altenpflege seien wütend über die Entscheidung der arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas, einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für die Altenpflege nicht zuzustimmen. Das Gebaren der kirchlichen Wohlfahrtsverbände zementiere Niedriglöhne in der privaten Altenpflege, so Verdi in einer Mitteilung.
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LabourNet Germany: Die einen wollen Tariflöhne in der Altenpflege, die anderen die Arbeitgeber genau davor bewahren
Protestkundgebung vor der Geschäftsstelle der Caritas und der Diakonie Bayern am 1.3. in Nürnberg: Die Altenpflege kämpft weiter – weil schlechte Arbeitsbedingungen nicht gottgegeben sind!





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Presseecho (2): Caritas erledigt Drecksarbeit ...

schreibt nd unter Bezug auf Prof. Stefann Sell:
Trotz des Pflegenotstands ist der Versuch gescheitert, die Mindestlöhne in der Branche zu erhöhen. Was bedeutet das für Beschäftigte?

Wenn Arbeitskräfte knapp sind, können sie höhere Gehälter durchsetzen, heißt es oft. Pflegekräfte sind knapp. Ihre Arbeit ist wichtig und in der Pandemie schwieriger geworden. Dennoch ist am Donnerstag der Versuch gescheitert, einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für die Altenpflege umzusetzen, der wenigstens die Mindestlöhne erhöht hätte. Gestoppt haben das Vorhaben die Arbeitgebervertreter der Caritas. Sie haben die »Drecksarbeit« für andere gemacht, sagt der Sozialforscher Stefan Sell.
...
(Foto: Facebook - Solidarität aus Hamburg)

aber zurück zur Presse in alphabetischen Reihenfolge:
Der AWO Bundesverband meint in einer Pressemitteilung:
"Ein trauriger Tag für die Pflege"
... Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt kritisiert die Entscheidung scharf.
Dazu erklärt Jens M. Schubert, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes:

„Diese Entscheidung lässt mich schlicht fassungslos zurück. Es ist ganz einfach: Altenpflegekräfte sollen und müssen endlich besser bezahlt, ein fairer Wettbewerb, der nicht über die Löhne geführt wird, muss etabliert werden. Ein für alle geltender Branchentarifvertrag hätte das erreichen können. Die Situation der Pflegefachkräfte in der Altenpflege ist seit Jahren mehr als angespannt. Der erstreckte Tarifvertrag wäre dagegen ein Meilenstein auf dem Weg zu einer anständigen Bezahlung und damit zu besseren Arbeitsbedingungen, einer Entlastung der Pflegekräfte und einem Ende des Fachkräftemangels gewesen. Dass die Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas sich zum Nachteil einer ganzen Berufsgruppe querstellt, zeigt leider, welche Wertschätzung sie dieser entgegenbringt. Ein trauriger Tag für die Pflege."

Der Deutschlandfunk vermeldet:
Bundesweiter Tarifvertrag gescheitert
Mindestlohn in der Altenpflege wird nicht erhöht

...
Die Arbeitgeberseite des katholischen Wohlfahrtsverbands erklärte, man habe sich die Entscheidung nicht leicht gemacht. Allerdings würde der vorliegende Tarifvertrag in die Strukturen des Tarifgefüges der Caritas eingreifen. Zudem gebe es Befürchtungen, dass bestimmte Kosten künftig nicht mehr übernommen würden. Das würde der Caritas mit ihren höheren Tarifen schaden, hieß es.

„Verweigerungshaltung“ und „mangelnde Solidarität
Der Sprecher der Mitarbeiterseite, Rühl, warf der Caritas eine Verweigerungshaltung vor und beschuldigte die Dienstgeber mangelnder Solidarität. „Ein allgemein verbindlicher Tarif Altenpflege hätte für Tausende zumeist bei privaten Anbietern beschäftigte Menschen ein Ende von Dumpinglöhnen bedeutet“, erklärte Rühl. Dabei werbe die Caritas derzeit mit einer Kampagne für eine Aufwertung sozialer Berufe und Gesundheitsberufe. Ruf und Glaubwürdigkeit der Caritas seien massiv beschädigt.
...
Die FAZ berichtet:
ABLEHNUNG DER CARITAS:
Bundesweiter Tarifvertrag in der Altenpflege vorerst gescheitert

Arbeitsminister Hubertus Heil kann einen ausgehandelten Tarifvertrag in der Altenpflege nicht auf die gesamte Branche ausdehnen. Die Caritas stimmt dem Vorhaben nicht zu.

Die Frankfurter Rundschau meint:
„Nach dem Klatschen kommt die Klatsche“: Caritas verhindert Tarifvertrag in der Altenpflege
Durch das Veto der Caritas scheitert ein flächendeckender Tarifvertrag in der Altenpflege. Gewerkschaften sind entrüstet, Arbeitgeber atmen auf.


Die Gewerkschaft „Verdi“ einigt sich mit der „Bundesvereinigung Arbeitgeber in der Pflegebranche“ (BVAP) auf einen Tarifvetrag.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) möchte diesen bundesweit auf die gesamte Branche ausweiten.
Der katholische Wohlfahrtsverband „Caritas“ verweigert seine Zustimmung und lässt das Vorhaben scheitern.
...

Der NDR schreibt:
Branchentarifvertrag in der Pflege gescheitert
Dass Altenpflegekräfte anständig bezahlt werden sollten, ist gesellschaftlicher Konsens. Doch nun, da es mit der Bezahlung ins Detail geht, blockieren ausgerechnet die Wohlfahrtsverbände der Kirchen.
...

Das Redaktionsnetzwerk Deutschland meldet
Katholische Kirche bringt Flächentarifvertrag für die Altenpflege zum Scheitern
Seit Jahren wird darum gerungen, in der Altenpflege einen Flächentarifvertrag einzuführen.
Geplant war nun, das über eine Ausweitung eines Tarifvertrags auf die gesamte Branche zu erreichen.
Doch die katholische Kirche hat das Vorhaben zum Scheitern gebracht.

...
und zitiert den Sozialverband VdK:
Gescheiterter Altenpflege-Tarif: Sozialverband warnt vor Folgen
Der Plan für einen Branchentarifvertrag in der Altenpflege ist gescheitert.
Auch für die Pflegebedürftigen hat das Folgen, warnt der Sozialverband VdK Deutschland.
Eine gute Versorgung sei nur möglich, wenn bald etwas für die Pflegekräfte getan werde.

...

RTL meldet sich mit:
Tarifvertrag für Altenpflege: Kritik an Caritas-Ablehnung
Die Ablehnung eines bundesweiten Tarifvertrages für die Altenpflege durch den kirchlichen Anbieter Caritas ist bei der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi auf massive Kritik gestoßen. "Das ist das komplett falsche Signal und steht in krassem Gegensatz zur aktuellen Debatte in der Pflegepolitik", erklärte Steffen Kühhirt von Verdi Nord am Freitag. Nach seinen Worten würde ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag für Tausende Altenpfleger und Altenpflegerinnen im Norden deutliche Einkommensverbesserungen bedeuten....

Die Süddeutsche Zeitung kommentiert
Egoistisch
Der Widerstand der Caritas gegen einen bundesweiten Tarifvertrag ist unverantwortlich.

Diese Entscheidung ist in höchstem Maße egoistisch. ...

SWR bringt ein Interview mit dem bereits zitierten Prof. Dr. Sell:
Ein allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag für die Altenpflege scheitert. An der Caritas

Interview zum Thema „Caritas verhindert einen flächendeckenden Tarifvertrag für die Altenpflege“ in der Sendung „Arbeitsplatz“ (SWR 1) am 27.02.2021

Der VdDD meint in einer PRESSEMITTEILUNG:
... | Schade um die verlorene Zeit!
Die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie befasste sich nicht mehr mit dem Tarifvertrag Altenpflege.
...
„Wir bekräftigen unsere Empfehlung die bewährte Pflegemindestlohnkommission zu ergänzen, durch die Bindung der Pflegefinanzierung an eine Tarifanwendung. Es ist bedauerlich, daß ausgerechnet in dieser Legislaturperiode, in der viel hätte bewegt werden können, so viel Zeit mit einem Weg vertan wurde, der nun in die Sackkasse geführt hat“, .... Alle Anstrengungen sollten nun darauf gerichtet werden, den hierdurch erlittenen Rückschlag durch eine Ergänzung des § 72 SGB XI in der verbleibenden Zeit bis zur Bundestagswahl noch wett zu machen. ....

Und die eher konservative WELT stellt sich nach der Meldung die Frage:
Seit Monaten stellt die Politik Altenpflegern als Licht ans Ende des Corona-Tunnels vor allem eins: die Aussicht auf eine wirksame Regelung für bessere Löhnen. Doch daraus wird nichts.
...
Damit kann - anders als seit mehr als einem Jahr geplant - ein Tarifvertrag, den die Gewerkschaft Verdi mit einem Pflegeverband geschlossen hat, nicht durch Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) für allgemeinverbindlich erklärt werden. Völlig unklar ist, wie die zerklüftete Lohnlandschaft bei den Altenpflegerinnen und -pflegern in Deutschland nun einheitlicher werden soll.
...

Die SPD-Zeitschrift "vorwärts" blickt in die Zukunft und zitiert Minister Heil:
Caritas verhindert Tarifvertrag in der Altenpflege – wie es jetzt weitergeht

...
„Ich will und ich werde mich nicht mit unzureichenden Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Altenpflege abfinden. Der Kampf ist nicht vorbei.“
Von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erwarte er nun, dass er das tue, was er angekündigt hat: nämlich einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Finanzierung aus der Pflegeversicherung verbindlich an Tarifverträge binde, betonte Heil. „Im Interesse der Fachkräftebindung und fairer Bezahlung ist jetzt auch mein Kollege Spahn gefordert.“ Dies soll nach Heils Vorstellung noch in dieser Legislaturperiode geschehen. „Das sind wir den Beschäftigten in der Pflege schuldig und es ist eine Frage der Vernunft.“




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"Equal Care Days" am 1. März: mit Pflege-Mindestlohn droht Altersarmut

Die Worte sind wohlfeil:
Diakonie-Vorstand zum "Equal Care Day" - "Care-Arbeit" darf nicht zu Altersarmut führen
berichtete das Domradio (Köln) am 28. Februar

Die Fakten sehen - auch "Dank der Caritas" - anders aus:
Pflegehilfskraft mit Branchenmindestlohn müsste 53 Jahre lang arbeiten, um eine Rente auf Grundsicherungsniveau zu bekommen: Das geht aus Zahlen der Bundesregierung hervor.
meldet u.a. "evangelisch.de"

weitere Quellen:
Quelle 2 "klick"
Quelle 3 *klick*
Quelle 4 (klick)
Berlin. Mit dem Branchenmindestlohn schaffen es ungelernte oder gering qualifizierte Pflegekräfte im Berufsleben nicht, sich eine Rente in Höhe der Grundsicherung von aktuell 832 Euro zu erarbeiten. Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt, geht hervor, dass eine Pflegehilfskraft 53 Jahre mit 35 Wochenstunden arbeiten müsste, um bei dem ab April gültigen Mindestlohn von 11,80 Euro die Stunde (Westdeutschland) eine Rente auf Grundsicherungsniveau zu erreichen.
....

Der SPIEGEL interviewt dazu u.a. Rüdiger Becker, Jahrgang 1962, Pfarrer und Direktor der Evangelischen Stiftung Neuerkerode im Südosten Niedersachsens. Becker ist Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Dienstgeberverbandes Niedersachsen (DDN), dessen Betriebe rund 40.000 Menschen im Pflege-, Gesundheits- und Sozialbereich beschäftigen, sowie Mitglied im Vorstand der Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP).
...
Becker: Wissen Sie, wie lange Pflegehelfer zum Mindestlohn arbeiten müssen, um im Alter eine Rente über Grundsicherungsniveau zu haben – also konkret 832 Euro im Monat? Am Stichtag 1. Januar 2022 liegt der Mindestlohn für sie bei zwölf Euro, dann müssten sie 51 Jahre lang in Vollzeit arbeiten. Die Pflegemindestlohn-Kommission hat in zehn Jahren eben nicht das Ziel erreicht, für auskömmliche Verdienste zu sorgen. Da landen Menschen im Alter in Armut, obwohl sie ihr Leben lang voll gearbeitet haben.
...




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Spontane Demonstration in Jena (gegen die aktive Unterstützung von Dumpinglöhnen durch die Caritas)

Während die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) nach den wichtigen deutschen Gewerkschaften die Arbeitgeber der Caritas für deren Nein zur Einführung eines bundesweiten Tarifvertrags in der Altenpflege kritisiert
"Das laute Klatschen im Sommer für die Pflegerinnen und Pfleger in der Altenhilfe haben die kirchlichen Dienstgeber der Caritas jetzt unverständlicherweise mit einer heftigen Watschen für Beschäftigte im privaten Pflegebereich beantwortet",
und der Sprecher der Caritas-Arbeitgeber wortreich zu rechtfertigen sucht, was nicht zu rechtfertigen ist, kommt es zu einer spontanen Demonstration.
Heute haben wir in einer spontanen Aktion vor der Caritas Gemeinde in Jena unseren Unmut über die gestern getroffene Ablehnung des Allgemeinverbindlichen Tarifvertrages für die Altenpflege kundgetan.
Quelle: Facebook

In dem Zusammenhang: das Domradio (Köln) hat heute auf die Ergebnisse einer Umfrage hingewiesen:
Kirchen sollen laut Umfrage ihr Kerngeschäft machen - Seelsorge statt Sozialpolitik




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Presseeocho (1)

Inzwischen haben auch die größeren Medien *) das Thema aufgegriffen:
Wir können nicht alle Medienberichte vermelden, daher nur eine Auswahl unter den online zugänglichen seriösen Publikationen.
HEUTE (ZDF) meldet:
Caritas stimmt nicht zu
-Altenpflege-Tarifvertrag vorerst gescheitert
Bessere Löhne für Altenpfleger - das sollte ein Branchentarif garantieren. Aber die Caritas hat den Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit abgelehnt....
und bemerkt dann, wer die Entscheidung kritisiert - und wer sie lobt, in wessen Interesse also die Weigerung der Caritas-Arbeitgeber erfolgt ist.

N-TV ist etwas deutlicher:
"Ideologie schlägt Humanität"
Caritas verhindert flächendeckenden Altenpflege-Tarifvertrag

Seit Monaten stellt die Politik den Altenpflegern in Deutschland eine Regelung für bessere Löhnen in Aussicht. Nun kommt der flächendeckende Tarifvertrag für die Altenpflege wohl doch nicht zustande. Die Caritas ist dagegen.

Der geplante flächendeckende Tarifvertrag für die Altenpflege in Deutschland steht vor dem Aus. Die Arbeitgeberseite der Caritas hat sich dagegengestellt. ...

Die Süddeutsche Zeitung schreibt:
Bundesweiter Tarifvertrag gescheitert
Kein Ende der Dumping-Gehälter: Verdi, einige Arbeitgeber und Arbeitsminister Heil wollten höhere Mindestlöhne in der Altenpflege durchsetzen - und scheitern an der Caritas

Die Tagesschau berichtet:
Flächendeckender Tarifvertrag vor dem Aus

Die Hoffnungen der Gewerkschaften waren groß: Ein flächendeckender Tarifvertrag für die Altenpflege sollte die Lohnungleichheiten in der Branche endlich beenden. Doch nun hat die Caritas ihr Veto eingelegt. ....
und verweist ebenfalls auf: "Genugtuung herrschte hingegen bei privaten Pflegeanbietern."

Der Tagesspiegel dazu:
Kein Tarifvertrag für die Altenpflege
Caritas blockiert Allgemeinverbindlichkeit
Überraschende Entscheidung der Caritas-Arbeitgeber. Arbeitnehmervertreter sind entsetzt: Schlechter Tag für Pflegekräfte. ...

Die taz berichtet ebenfalls:
Tarifvertrag für Pflegende scheitert
Ausgerechnet die Caritas
Ein allgemeiner Tarifvertrag für die Altenpflege schien greifbar – doch jetzt hat sich die Caritas quergestellt. Pflegekräfte sind entsetzt.
...
Wir sind komplett überrascht und erschüttert“, sagte Rolf Cleophas von der Caritas-Beschäftigtenseite gegenüber der „taz“. „Wir wussten, dass es kritische Stimmen gibt, aber dass sich die komplette Dienstgeberseite in dem Gremium dagegen ausgesprochen hat, ist ein Schock.“

Angst um Sonderrechte
Der Tarifvertrag hätte laut Gewerkschaft Verdi für einige Beschäftigte der Altenpflege Lohnsteigerungen bis zu 25 Prozent vorgesehen. Gerade die privaten Anbieter, die oft nur den Pflegemindestlohn zahlen, hätten ihre Beschäftigten deutlich besser honorieren müssen. „Das wäre schon ein wichtiger Schritt für die Aufwertung der Pflege gewesen“, sagte Cleophas.

Die Ablehnung der Caritas kommt nicht nur für deren Beschäftigte überraschend. Denn ausgerechnet das katholische Büro, die Dienststelle der Deutschen Bischofskonferenz und die des Verbandes der Diözesen Deutschlands, hatten das Projekt Tarifvertrag in den vergangenen Jahren forciert.
wer die Zusammensetzung der Arbeitgeberseite in der Arbeitsrechtlichen Kommission kennt, der weiß, dass Vertrauenspersonen der Bischöfe dort nicht unbedingt "am Katzentisch" sitzen.

ZEIT ONLINE schreibt:
Caritas lehnt flächendeckenden Tarifvertrag für Altenpflege ab
Der Tarifvertrag sollte für bessere Löhne in der Altenpflege sorgen. Doch daraus wird vorerst nichts: Die Caritas lehnte den Antrag von Pflegeverband und ver.di ab.
und analysiert dann:
Die von der Kirche machen nicht mit
Ausgerechnet die katholische Caritas verhindert den Tarifvertrag zur Altenpflege.
Dabei zahlen die Kirchen sowieso gut und sind große Arbeitgeber **). Warum die Ablehnung?
...
Die Kirchen befürchten, dass mit dem Tarifvertrag grundsätzlich der sogenannte Dritte Weg, ein Sonderrecht der Kirchen bei den Lohnverhandlungen, beeinträchtigt worden wäre.
...

In den Kontext passt dann auch der Kommentar der Frankfurter Rundschau (FR):
LEITARTIKEL

Letzte Chance

Die katholische Kirche muss vieles grundsätzlich ändern. Sonst wird sie bedeutungslos.

Es war einmal eine katholische Kirche, an die hierzulande ihre Mitglieder glaubten. Es war einmal eine Kirche, auf die ihre Anhänger vertrauten. Eine Kirche, die spirituelle Autorität besaß. Es war einmal … Um es mit einem Bild der Bibel zu sagen: Der Fels, auf den Petrus seine Kirche gebaut hat, ist unterspült, das Fundament untergraben. Denn die Basis ist nicht mehr bereit, das Gebäude zu tragen – nicht in seiner bisherigen Form.
...

Der Kommentar bezieht sich zwar auf die zeitgleich stattfindende Frühjahrsvollversammlung der katholischen Bischöfe; aber die Abstimmung bei der Caritas ist symptomatisch für die gesamte Krise, in der unsere Kirche steckt. Konservative Kräfte ringen um den Machterhalt, unabhängig von der Gesellschaft. Und sie beanspruchen dazu vom Staat scheinbar gewährte Sonderrechte, um sich als Staat im Staat jeder Kontrolle entziehen zu können. Im Kielwasser dieser scheintheologisch verbrämten Ansprüche werden knallharte Machtinteressen durchgesetzt. Bei der Caritas nutzen kirchliche Arbeitgeber den arbeitsrechtlichen Sonderweg **), um reine Arbeitgeberinteressen gegen den sozialen Anspruch der Institution durchzusetzen. Damit wird die Glaubwürdigkeit der kirchlichen Sozialethik durch das eigene Führungspersonal angeschossen, oder wie die FR schreibt:
Unübersehbar – die Gläubigen sind wütend. Die Verfasstheit der jahrtausendealten Anstalt wird so heftig kritisiert wie selten zuvor. Es geht nicht mehr um einzelne Konflikte, es geht um das System.
Den hierarchischen Aufbau der Kirche: der Papst ein oberster Potentat, jeder Bischof ein kleiner König, fehlende Mitsprache der Untertanen. Die patriarchalen Verhältnisse: keine Frau in geweihtem Amt oder Beteiligung an der Macht.
Die internen Strukturen: geprägt vom Selbstverständnis eines Clans, der sich außerhalb der staatlichen Gerichtsbarkeit und der Öffentlichkeit wähnt. Die Führungskultur: Gehorsamsgelübde nach oben, Folgsamkeitserwartungen nach unten, organisierte Verantwortungslosigkeit als Folge. ....
„Verspielen Sie nicht die letzte Chance!“ Mit diesem Appell haben sich katholische Laienorganisationen an ihre Bischöfe gewandt. Der Aufschrei ist auch ein Hilferuf: Zerstört unsere Kirche nicht! Ohne Gläubige kann es sie nicht geben. Wird der Weckruf endlich gehört? Wenn nicht, werden wir zusehen, wie das System kollabiert: Eine Institution, die an sich selbst erstickt.
Während die Bischöfe mühsam versuchen, mit optischen Signalen (wie der Besetzung von organisatorischen Führungspositionen durch Frauen) dem Druck der kirchlichen Bewegungen nachzugeben und die durch zahlreiche Skandale deutlich gewordenen Spannungen zu lösen und die Risse zuzukleistern, zeigen die Arbeitgebervertreter in der Caritas einmal mehr das ungeschminkte Gesicht der "Machtanstalt Kirche". Es geht um rein wirtschaftliche Interessen - und den Machterhalt der Firma. "Sozialpartnerschaft" ist suspekt und kann auf dieser Grundlage nur abgelehnt werden, auch wenn es andere betrifft.


Anmerkungen:
*)
Auch kirchennahe Medien berichten. Die Meldungen sind aber sehr schnell "nach unten gerutscht". Beispielhaft möchten wir "Kirche und Leben" anführen.
Arbeitsminister Heil: Heute ist ein schlechter Tag für die Pflege in Deutschland
Caritas lehnt Antrag für bundesweiten Tarifvertrag für Altenpflege ab


**)
Dass diese mit Stolz verkündete eigene Leistung einer Tarifregelung sich im Wesentlichen dem Tarifabschluss des Öffentlichen Dienstes vom 25. Oktober 2020 verdankt, wird mit keinem Wort erwähnt! Dann kann man allerdings stolz auf die vermeintlichen eigenen Erfolge melden:
Tarifrunde 2021/22 fast abgeschlossen
Einigung gab es beim Antrag zur Tarifrunde auf Grundlage des Tarifabschlusses des VKA/TVöD von 2020. Damit konnte nicht nur weitestgehend eine 1:1 Übernahme, sondern auch die zeitgleiche Inkraftsetzung mit dem VKA /TVöD Abschluss zum 01.04.2021 erreicht werden!
Für die Umsetzung dieses BK Beschlusses in den Regionen ist noch die Beschlussfassung in den Regionalkommissionen notwendig. Die Sitzungen stehen bereits in den nächsten Monaten an:
RK BW: 05.03.2021
RK NRW: 09.03.2021
RK Mitte: 17.03.2021
RK Nord: 18.03.2021
RK Bayern: 24.03.2021
RK Ost: 22.04.2021
Und danach bedarf es auch noch der Inkraftsetzung durch den jeweiligen (Erz-)Bischof.
Man sieht, wieviele "Sicherungen" eingebaut sind, damit ja kein Bischof genötigt wird, die caritativen Einrichtungen mit mehr Mitteln zu unterstützen, als freiwillig von der Kirchensteuer abgezwackt werden.


**)
Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz sieht vor, dass die zuständigen Gremien von Caritas und Diakonie Anträge auf die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen in der Pflege prüfen. Das ist ein Beteiligungsrecht, das die kirchlichen Wohlfahrtsverbände ohne Grund bevorzugt. Mit welcher Grundlage wollen die Kirchen mit entscheiden, welche Löhne bei privaten Anbietern der Altenpflege gezahlt werden? Diese Befugnis für Caritas und Diakonie ist verfassungsrechtlicher Unsinn. Er ist auch bei großzügigster Ausdehnung der Religionsfreiheit nicht zu begründen. Welcher religiöse Glaubenssatz bestimmt, dass den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von privaten Anbietern Dumpinglöhne gezahlt und diesen gewerblichen Anbietern damit möglichst hohe Gewinne ermöglicht werden? Daher gehört die Arbeitnehmerentsendegesetz vorgesehenen Anhörungen von Diakonie und Caritas auf den Müllhaufen der Geschichte.
Der Sonderstatus der Kirchen ist auch Machtmissbrauch. Und das bei näherer Sicht ohne jede Grundlage. Das Recht zur Selbstordnung und Selbstverwaltung besteht nur für die eigenen Angelegenheiten und im Rahmen der für alle geltenden Gesetze.
Kann der demokratische Rechtsstaat seine Bürger der Willkür von nicht gewählten Gesetzgebern ausliefern? Nein - und das steht schon im Artikel 1 Abs. 2 des Reichskonkordats. Da fehlt ausdrücklich eine Rechtsetzungsbefugnis für Dritte.
Der "dritte Weg" der Kirchenbeansprucht auch Geltung für Beschäftigte ohne kirchliche Bindung. Er ist verfassungsrechtlich nicht konstituiert. Das ist ein Eigenkonstrukt. Die Kirchen machen lediglich vom Recht der "negativen Koalitionsfreiheit" Gebrauch, das jedem Arbeitgeber zusteht - müssen aber dann wie jeder andere Arbeitgeber auch mit Arbeitskampfmaßnahmen bis hin zum Erzwingungsstreik rechnen.
Warum also ein eigenes Betriebsverfassungsrecht, das es schon in der Weimarer Zeit - bei gleicher verfassungsrechtlicher Grundlage - nicht gab? Jedes (!) Bundesland kann durch das "für alle geltende Gesetz" die Schranken des kirchlichen Selbstordnungsrechts enger ziehen. Wie wäre es z.B. damit, im Personalvertretungsrecht die kirchlichen Verwaltungen nicht mehr ausdrücklich auszunehmen?
Warum etwa ein eigenes Datenschutzrecht? Sind das die Daten der Kirche oder die Daten der Beschäftigten oder Patienten, die vielfach gar nicht Mitglieder der Kirche sind? Was ist an Datenverarbeitung "kircheneigen" oder "kirchenspezifisch"? Nichts !




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„Bitterer Tag für Beschäftigte in der Pflege“

 ...stellt der DGB fest:

Caritas lehnt Tarifvertrag Altenpflege ab

„Bitterer Tag für Beschäftigte in der Pflege“

Die Caritas lehnt einen bundesweit geltenden Tarifvertrag für die Altenpflege ab. Damit ist heute die große Chance vertan worden, die Arbeit in der Pflege nachhaltig aufzuwerten. DGB und ver.di kritisieren die Entscheidung der Caritas scharf.

„Das ist ein bitterer Tag für die Beschäftigten in der Pflege“, kritisiert DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel das Votum der Caritas. Der christliche Wohlfahrtsverband lehnt eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung des von ver.di und der Bundesvereinigung der Arbeitgeber (BVAP) ausgehandelten Tarifvertrags für die Altenpflege ab. „Damit ist heute die große Chance vertan worden, die Arbeit in der Pflege nachhaltig aufzuwerten.“ Insbesondere in Zeiten der Corona-Pandemie, in denen Pflegekräfte unter extremsten Bedingungen nicht zuletzt ihre eigene Gesundheit und die ihrer Familien riskieren, sei das ein schlechtes Signal für all diejenigen, die man im Beruf halten will und künftig für diesen Beruf begeistern möchte, sagt Piel.

Tarifvertrag Altenpflege: ver.di und Arbeitgeber sind sich einig

ver.di hatte sich zuletzt mit der BVAP in der Pflegebranche auf den endgültigen Inhalt des Tarifvertrages über Mindestbedingungen in der Altenpflege verständigt. Dieser sollte nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz zum 1. August 2021 auf die gesamte Branche erstreckt werden. Die Mindestentgelte in der Altenpflege würden demnach für alle Pflegebeschäftigten im Vergleich zum aktuell geltenden Pflegemindestlohn in vier Schritten deutlich ansteigen; eine Pflegefachkraft bekäme demnach ab 1. Juni 2023 einen Stundenlohn von mindestens 18,75 Euro. Vorausgegangen waren intensive Verhandlungen zwischen den Tarifvertragsparteien sowie die im Arbeitnehmerentsendegesetz vorgesehenen Anhörungen von Diakonie und Caritas. Laut Gesetz müssen die Arbeitsrechtlichen Kommissionen von Diakonie und Caritas dem Antrag auf Allgemeinverbindlichkeitserklärung zustimmen, bevor der Bundesarbeitsminister ihn auf die gesamte Branche erstrecken kann.

Scharfe Kritik von ver.di an der Caritas

ver.di kritisiert die Ablehnung eines bundesweiten Tarifvertrages für die Altenpflege durch die Caritas scharf. „Die Caritas handelt mit dieser Entscheidung in krassem Widerspruch zu ihren eigenen sonstigen Aussagen und Werten, wenn es um gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Bedeutung sozialer Dienste geht. Das ist mehr als scheinheilig. Die Arbeitgeberseite in der Arbeitsrechtlichen Kommission kommt ihrer gesellschaftlichen Verantwortung, für bundesweit bessere Arbeitsbedingungen in der Altenpflege zu sorgen, nicht nach. Das ist ein schlimmes Signal für die Beschäftigten in der Altenpflege“, sagte Sylvia Bühler, ver.di-Bundesvorstandsmitglied.

Ideologen unter den kirchlichen Arbeitgebern trumpfen auf

Die Ideologen unter den kirchlichen Arbeitgebern würden auftrumpfen, Verlierer seien die rund 1,2 Millionen Beschäftigte in der Altenpflege, so Bühler. „Ideologie schlägt Humanität, das ist ein trauriger Tag für die Altenpflege. Die Beschäftigten leisten gerade auch in der Corona-Krise Außerordentliches. Jetzt müssen sie konstatieren: Nach dem Klatschen kommt die Klatsche.“


[Quelle: DGB, 25.2.2021]





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Bundesweiter Tarifvertag Altenpflege: ver.di kritisiert Ablehnung durch die Caritas als scheinheilig

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert die Ablehnung eines bundesweiten Tarifvertrages für die Altenpflege durch die Caritas scharf. „Die Caritas handelt mit dieser Entscheidung in krassem Widerspruch zu ihren eigenen sonstigen Aussagen und Werten, wenn es um gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Bedeutung sozialer Dienste geht. Das ist mehr als scheinheilig. Die Arbeitgeberseite in der Arbeitsrechtlichen Kommission kommt ihrer gesellschaftlichen Verantwortung, für bundesweit bessere Arbeitsbedingungen in der Altenpflege zu sorgen, nicht nach. Das ist ein schlimmes Signal für die Beschäftigten in der Altenpflege“, sagte Sylvia Bühler, ver.di-Bundesvorstandsmitglied. Die Ideologen unter den kirchlichen Arbeitgebern würden auftrumpfen, Verlierer seien aber die rund 1,2 Millionen Beschäftigte in der Altenpflege. „Ideologie schlägt Humanität, das ist ein trauriger Tag für die Altenpflege. Die Beschäftigten leisten gerade auch in der Corona-Krise Außerordentliches. Jetzt müssen sie konstatieren: Nach dem Klatschen kommt die Klatsche.“

„Händeringend werden überall Altenpflegerinnen und Altenpfleger gesucht – diese gewinnt man nur mit guten Arbeitsbedingungen und anständiger Bezahlung“, so Bühler weiter. Ein bundesweit geltender Tarifvertrag mit rechtlich verbindlichen Mindestbedingungen würde das Lohnniveau nach unten absichern. „Die Ablehnung eines solchen Tarifvertrages macht die Caritas unglaubwürdig, denn faktisch profitieren von dieser Entscheidung diejenigen privaten Arbeitgeber, die das eklatante Personalproblem in der Altenpflege durch schlechte Löhne und miese Arbeitsbedingungen verursacht haben. Ausgerechnet mit denen macht sich der kirchliche Wohlfahrtsverband gemein.“ Die heutige Entscheidung der Caritas werfe erneut die Frage nach Legitimation der bislang grundgesetzlich geschützten Stellung der Kirchen auf.

ver.di hatte sich zuletzt mit der Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) auf den endgültigen Inhalt des Tarifvertrages über Mindestbedingungen in der Altenpflege verständigt. Dieser sollte nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz zum 1. August 2021 auf die gesamte Branche erstreckt werden. Die Mindestentgelte in der Altenpflege würden demnach für alle Pflegebeschäftigten im Vergleich zum aktuell geltenden Pflegemindestlohn in vier Schritten deutlich ansteigen; eine Pflegefachkraft bekäme demnach ab 1. Juni 2023 einen Stundenlohn von mindestens 18,75 Euro. Vorausgegangen waren intensive Verhandlungen zwischen den Tarifvertragsparteien sowie die im Arbeitnehmerentsendegesetz vorgesehenen Anhörungen von Diakonie und Caritas. Laut Gesetz müssen die Arbeitsrechtlichen Kommissionen von Diakonie und Caritas dem Antrag auf Allgemeinverbindlichkeitserklärung zustimmen, bevor der Bundesarbeitsminister ihn auf die gesamte Branche erstrecken kann.


[Quelle: Ver.di-Pressemitteilung 25.2.2021]





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 Die Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas (Bundeskommission) hat dem Antrag zur Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrags Altenpflege nicht zugestimmt. Eine Mehrheit für den Antrag scheiterte an der fehlenden Unterstützung der Dienstgebervertreter. 

Thomas Rühl, Sprecher der Caritas Mitarbeiterseite:
„Wir bedauern die mangelnde Solidarität der Caritas-Dienstgeber. Ein allgemeinverbindlicher Tarif Altenpflege hätte für tausende zumeist bei privaten Anbietern beschäftigte Menschen ein Ende von Dumpinglöhnen bedeutet.
Die Caritas Mitarbeiterseite wollte, dass auch in der übrigen Branche gute Mindestbedingungen herrschen – dieses gesellschaftlich wichtige Projekt ist nun ausgerechnet an den Dienstgebern der Caritas gescheitert.
Die Caritas wirbt derzeit mit einer Kampagne für mehr Solidarität und für eine Aufwertung sozialer Berufe und Gesundheitsberufe. Mit ihrer Verweigerungshaltung hat die Dienstgeberseite den Ruf und die Glaubwürdigkeit der Caritas massiv beschädigt.“ 

[Quelle: Twitter akmas_caritas]

Auch die Arbeitgeberseite der Caritas hat sich inzwischen zum Thema geäußert:

Pressemitteilung Caritas-Dienstgeber vom 25.2.2021

In der Pressemitteilung verkünden die Arbeitgeber der Caritas darüber hinaus stolz von den auf dem 3. Weg zustandegekommenen Tariferhöhungen bei der Caritas:

„Mit dem heutigen Abschluss unserer Verhandlungen zu den Arbeitsvertragsrichtlinien der Caritas setzen wir unseren Kurs der zwischen Mitarbeiter- und Dienstgeberseite gemeinschaftlich vereinbarten guten Arbeitsbedingungen fort. Für die über 600.000 Beschäftigten in der Caritas steigen die Entgelte zum 01.04.2021 um 1,4 Prozent, mindestens um 50 Euro und zum 01.04.2022 um weitere 1,8 Prozent. In der Altenhilfe der Caritas steigen die Entgelte sogar bis zum 01.04.2022 im Durchschnitt um 8,5 Prozent. Dies liegt an neuen Zulagen, die für den gesamten Pflegebereich – also Alten- und Krankenhilfe – beschlossen wurden. Die Vergütung einer Pflegefachkraft bei der Caritas liegt daher ab 01.04.2021 bei fast 40.000 Euro pro Jahr (bzw. 3.300 Euro pro Monat) im Einstieg und steigt auf rund 50.000 Euro pro Jahr (bzw. 4.100 Euro pro Monat) in der letzten Erfahrungsstufe. Hinzu kommen (Zeit-)Zuschläge sowie die fast vollständig arbeitgeberfinanzierte Zusatzversorgung..."

Dass diese mit Stolz verkündete eigene Leistung einer Tarifregelung sich im Wesentlichen dem Tarifabschluss des Öffentlichen Dienstes vom 25. Oktober 2020 verdankt, wird mit keinem Wort erwähnt!






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Es ist schon seit einigen Tagen bekannt. Der Tarifvertrag Altenpflege zwischen ver.di und BVAP steht. Dennoch mussten wir gestern über Widerstände aus dem Arbeitgeberlager berichten: ver.di verurteilt Verunglimpfung von flächendeckend besseren Löhnen und Arbeitsbedingungen in der Altenpflege. Nun kommt es auf Caritas und Diakonie an.
Wir möchten daher heute auf die Veröffentlichung von ver.di hinweisen, die auch die Inhalte der tarifvertraglichen Regelung darstellt:
ver.di und die Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) haben sich auf den endgültigen Inhalt des Tarifvertrags über Mindestbedingungen in der Altenpflege verständigt. Das bedeutet eine Steigerung von insgesamt 25 Prozent gegenüber dem Pflegemindestlohn für die Branche. Der Tarifvertrag Altenpflege soll nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz zum 1. August 2021 auf die gesamte Branche erstreckt werden und das Tarifniveau nach unten absichern. Nach oben gute Regelungen in anderen Tarifverträgen bleiben davon unberührt. Die Mindestentgelte für Pflegefachpersonen in der Altenpflege steigen mit dem Tarifvertrag Altenpflege im Vergleich zum aktuell geltenden Pflegemindestlohn in vier Schritten auf über 3.000 Euro deutlich an.

Vorausgegangen waren intensive Verhandlungen zwischen den Tarifvertragsparteien sowie die im Arbeitnehmerentsendegesetz vorgesehenen Anhörungen von Caritas und Diakonie. BVAP und ver.di sind zuversichtlich, dass die kirchlichen Wohlfahrtsverbände Caritas und Diakonie den gemeinsamen Weg zu flächendeckend wirkenden Arbeitsbedingungen unterstützen werden. In den Anhörungen war deutlich geworden, dass es das gemeinsame Ziel gibt, bundesweit die Arbeitsbedingungen in diesem relevanten Bereich zu verbessern. Gewerkschaft und Arbeitgeberverband haben zudem einen dringenden Appell an Politik und Kostenträger gerichtet, eine ausreichende Finanzierung der neuen Mindestentgelte in der Altenpflege sicherzustellen, ohne dass die Eigenanteile der Bezieherinnen und Beziehern von Pflegeleistungen oder deren Angehörigen steigen.
Quelle und mehr: ver.di



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 Altenpflege
»Verunglimpfung ist unverantwortlich«

ver.di verurteilt Verunglimpfung von flächendeckend besseren Löhnen und Arbeitsbedingungen in der Altenpflege

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) verurteilt die Verunglimpfung von flächendeckend besseren Löhnen und Arbeitsbedingungen in der Altenpflege von Teilen des Arbeitgeberlagers. "Es ist unverantwortlich, wie einige Arbeitgeberfunktionäre das Problem des Personalnotstandes in der Altenpflege ignorieren und mit aller Macht verhindern wollen, dass Ausbeutung in diesem gesellschaftlich so relevanten Arbeitsfeld der Daseinsvorsorge beendet wird. Händeringend werden landauf, landab Altenpflegerinnen und -pfleger gesucht. Diese gewinnt und hält man nur mit guten Arbeitsbedingungen und anständiger Bezahlung", sagte Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. "Ein bundesweit geltender Tarifvertrag mit rechtlich verbindlichen Mindestbedingungen sichert das Lohnniveau nach unten ab."

Es könne nicht sein, dass diejenigen Arbeitgeber, die das Problem durch schlechte Löhne und miese Arbeitsbedingungen verursacht hätten, um höhere Renditen zur erwirtschaften, weiterhin Lösungen torpedierten. "Gute Arbeit und faire Löhne sollten für verantwortungsvolle Sozialpartner selbstverständlich sein." Dies sei auch ein Gebot der Vernunft, um gute Pflege zu sichern. "Der Angriff auf faire Vergütung ist letztlich auch gegen die Interessen der Wirtschaft: Wenn Facharbeiter zu Hause bleiben müssen, um ihre pflegebedürftige Angehörigen zu versorgen, weil es nicht genug professionelle Pflegepersonen gibt, fehlen sie in den Unternehmen."

ver.di hatte sich zuletzt mit der Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) auf den endgültigen Inhalt des Tarifvertrages über Mindestbedingungen in der Altenpflege verständigt. Dieser soll nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz zum 1. August 2021 auf die gesamte Branche erstreckt werden. Die Mindestentgelte in der Altenpflege steigen demnach für alle Pflegebeschäftigten im Vergleich zum aktuell geltenden Pflegemindestlohn in vier Schritten deutlich an; eine Pflegefachkraft bekommt demnach ab 1. Juni 2023 einen Stundenlohn von mindestens 18,75 Euro. Vorausgegangen waren intensive Verhandlungen zwischen den Tarifvertragsparteien sowie die im Arbeitnehmerentsendegesetz vorgesehenen Anhörungen von Diakonie und Caritas.

[Quelle: Pressemitteilung ver.di 22.02.2021]





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Die Infopost Altenpflege Nr. 14 ist fertig und bereits im Druck. Sie wird in Kürze allen Kolleginnen und Kollegen, die im Print-Verteiler sind, auch als gedruckte Version zugestellt. Wer die Infopost Altenpflege zukünftig ebenfalls in Betrieb oder ver.di-Bezirk geliefert haben möchte, kann das über den Ver.di-Bezirk organisieren.

Die aktuelle Ausgabe und alle bisherigen Ausgaben gibt es zum Download hier:

https://gesundheit-soziales.verdi.de/service/publikationen/++co++b6cbc718-d256-11e6-bdc1-525400940f89

Auch dieses Mal gibt es Informationen und Berichte zu ver.di-Aktionen und zu aktuellen gewerkschaftlichen Themen in der Altenpflege. Themen sind u.a.:

 §  Corona-Pandemie – Schutz organisieren

In den Pflegeeinrichtungen herrschen teils dramatische Zustände. Hier fordert die Corona-Pandemie die meisten Opfer. So zählt das Robert Koch-Institut zum Redaktionsschluss Ende Januar mehr als 900 Ausbrüche in Pflegeheimen. Entsprechend groß ist die Verantwortung und Belastung der Pflegekräfte. Es muss alles daran gesetzt werden, die pflegebedürftigen Menschen und die Beschäftigten zu schützen.

 §  ver.di fordert Pflegereform – „Spahn betreibt Flickschusterei“

Pflege geht jede und jeden an, wir alle sind von dem Thema früher oder später in irgendeiner Form betroffen. Deshalb werden wir mit ganz ver.di und dem Deutschen Gewerkschaftsbund gemeinsam in die breite Öffentlichkeit gehen und für eine solidarische und gute Pflege werben. Die Pflege zukunftsfähig zu machen, ist eine der nötigen Lehren aus der Corona-Pandemie. Lasst uns dafür #GemeinsameSache machen!

 §  Liebenau Leben im Alter (LiLA) - Beschäftigte katholischer Pflegeeinrichtungen erreichen Verbesserungen durch Streik

Bei LiLA scheint die unendliche Geschichte der Ungleichbehandlung nun doch ein Ende zu nehmen. Die Auseinandersetzung zeigt, dass sich solidarisches Handeln und gewerkschaftliche Organisation auch in katholischen Einrichtungen auszahlen.

 §  Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein - Mitglieder stimmen ab

Endlich ist es soweit: Zwischen dem 15. und 28. Februar können die Mitglieder der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein darüber abstimmen, ob diese fortbestehen soll oder nicht. ver.di hat lange gefordert, dass alle Pflegepersonen nach ihrer Meinung gefragt werden. Auf sie kommt es schließlich an. Alle Pflegefachkräfte in Schleswig-Holstein müssen Mitglied sein und die Kammer mit ihren Beiträgen finanzieren. Jetztwerden sie gefragt, ob sie das wollen. Gut so!

 §  ver.di startet Sonderaktion für die Altenpflege mit GUV/FAKULTA

ver.di und die gewerkschaftliche Unterstützungseinrichtung GUV/FAKULTA machen eine Sonderaktion für Beschäftigte der Altenpflege: Werdet bis Ende 2021 Mitglied und bekommt bis zu zwölf Monate Beitragsfreiheit geschenkt!

Die GUV/FAKULTA hilft bei Schäden aus Anlass der beruflichen Tätigkeit sowie bei Unfällen auf dem Weg zur Arbeit oder gewerkschaftlichen Veranstaltungen.

 





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ver.di-Fachtagung "Mitbestimmung in der Altenpflege in Zeiten der Corona-Pandemie" - 22.02.-23.02.2021

Online-Fachtagung für betriebliche Interessenvertretungen in der Altenpflege vom 22.-23.02.2021:
Die digitale ver.di-Fachtagung Altenpflege steht ganz im Zeichen aktueller, pandemiebezogener Themen für die betriebliche Mitbestimmung in der Altenpflege.

Die Corona-Pandemie stellt Beschäftigte und betriebliche Interessenvertretungen in der Altenpflege vor ungeahnte Herausforderungen. Beschäftigte in der Altenpflege sind täglichen Risiken bei der Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 ausgesetzt. Die Arbeitgeber haben dafür Sorge zu tragen, dass die Beschäftigten vor möglicher Gefährdung ihrer Gesundheit geschützt werden. Auch hier sind die allgemeinen Grundsätze zum Arbeits- und Gesundheitsschutz gemäß Arbeitsschutzgesetz, aber auch die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie der Berufsgenossenschaft und die 'SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel' verbindlich und in der betrieblichen Umsetzung zu beachten.

Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie fordern deshalb auch betriebliche Interessenvertretungen in besonderer Art und Weise. Neben der Frage, wie die Interessenvertretung die Geschäftsführung auf der Grundlage der Regelungen u.a. des Betriebsverfassungsgesetzes und unter gleichzeitiger Einhaltung der Hygieneempfehlungen des Robert-Koch-Instituts und der Verfügungen der Länder organisieren kann, sind Entscheidungen in Bezug auf Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor Ansteckung oder hinsichtlich einer Verkürzung oder Verlängerung der Arbeitszeit zu treffen.

Die Corona-Pandemie hat auch für die betrieblichen Interessenvertretungen zu neuen Herausforderungen für die Anwendung digitaler Techniken geführt. Virtuelle Betriebsversammlungen, Gremiensitzungen per Videokonferenz oder kollaboratives Zusammenarbeiten online haben auch die Prozesse in der Mitbestimmung verändert. Gute Interessenvertretung kann auch im Wandel mit den neuen Online-Möglichkeiten gestaltet werden.

Gleichzeitig ist es auch Aufgabe der betrieblichen Interessenvertretungen die Einführung digitaler Techniken im Betrieb zu begleiten. Digitale Technik soll schließlich Arbeitsprozesse unterstützen, Belastungen reduzieren und Versorgungsqualität erhöhen. Damit sie diese Versprechen erfüllen kann, erscheint es unabdingbar, dass die Beschäftigten und ihre Interessenvertretungen bei Einführung und Einsatz mitbestimmen.

Die genannten Themen werden in verschiedenen Foren durch erfahrene Referent*innen behandelt. Dabei geht es neben der inhaltlichen Vermittlung auch um konkrete Handlungshilfen. Dabei soll genügend Raum für einen moderierten Erfahrungsaustausch gegeben werden.

Hinweis: Leider musste die Altenpflegetagung 2020 ausfallen. Die für den 22.-23.02.2021 angesetzte Alternativveranstaltung findet nun aufgrund der nach wie vor angespannten Pandemie-Lage statt in Leipzig im digitalen Raum statt.

Weitere Informationen und Anmeldeformulare gibt es hier:

https://gesundheit-soziales.verdi.de/service/seminare



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Zuletzt am Donnerstag, 24. September 2020, haben wir unter der Überschrift
AK Caritas - Mitarbeiterseite begrüßt mehr Lohngerechtigkeit in der Altenpflege

Mitarbeiterseite der Caritas begrüßt Zustandekommen eines flächendeckenden Tarifvertrags: vor allem Beschäftigte bei kommerziellen Trägern profitieren
von den Bemühungen berichtet, das Lohndumping in der Altenpflege - die sogenannte "Schmutzkonkurrenz" - durch einen Allgemein verbindlichen Tarifvertrag mit Mindestbedingungen zu beenden. Damit wäre eine deutliche Verbesserung bei den nicht tarifgebundenen Trägern und ein Ende des Lohndumpings zu erreichen, ohne bessere Regelungen (wie etwa bei der Caritas) auszuschließen. Am Schluß des Beitrags hatten wir ausgeführt:
Wir haben die Verhandlungen in unserem Blog begleitet und zuletzt am 18. September über den Abschluss berichtet. Und wir fragen uns - wo bleiben die Rückmeldungen der arbeitsrechtlichen Kommissionen aus der Diakonie? Gibt's da keine Altenpflege???

Inzwischen liegt die Reaktion der Protestanten vor. Wir können - und wollen - diese unseren Lesern nicht vorenthalten. Evangelisch.de berichtet:
Diakonie will Änderungen beim Tarifvertrag in der Altenpflege
Die Diakonie wird dem geplanten allgemeingültigen Tarifvertrag in der Altenpflege nur mit Änderungen zustimmen. Sie fürchtet eine Schlechterstellung durch das vom Arbeitgeberverband BVAP und der Gewerkschaft ver.di ausgehandelte Vertragswerk.

...
mehr unter evangelisch.de.

Will die Diakonie tatsächlich die Allgemeinverbindlichkeit von Mindestregelungen verhindern und damit weiterhin den Kostenwettbewerb mit seinen prekären Arbeitsverhältnissen und einer damit einhergehenden schlechteren Betreuungsqualität (weniger Zeit für die Betreuten) fördern?



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Corona-Krise
Der verzweifelte Kampf der Pflegekräfte
berichtete die Tagesschau heute, Stand: 12.10.2020 01:05 Uhr und führte weiter aus:
Der Corona-Ausbruch setzte im Frühjahr Pflegeheimen ganz besonders zu. Auch heute bringt die Pandemie die Einrichtungen an ihre Grenzen. Die Angst vor einer zweiten Welle bleibt.
(Video-Bericht)



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AK Caritas - Mitarbeiterseite begrüßt mehr Lohngerechtigkeit in der Altenpflege (24.09.2020)
Mitarbeiterseite der Caritas begrüßt Zustandekommen eines flächendeckenden Tarifvertrags: vor allem Beschäftigte bei kommerziellen Trägern profitieren

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat sich mit der Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) auf einen flächendeckenden Tarifvertrag in der Altenpflege geeinigt.


Darin werden Mindestbedingungen festgelegt, die größtenteils über das hinaus gehen, was bisher in der Pflegekommission zum Pflegemindestlohn festgelegt wurde. Über das Arbeitnehmerentsendegesetz soll der Tarifvertrag vom Bundesarbeitsministerium auf die gesamte Pflegebranche erstreckt werden. Dazu bedarf es auch der Zustimmung durch die Arbeitsrechtlichen Kommissionen der Kirchen.

Thomas Rühl, Sprecher der Caritas Mitarbeiterseite:
„Die Einigung zwischen ver.di und BVAP ist ein wichtiger Schritt zu mehr Lohngerechtigkeit in der Altenpflege. Auch wenn der neue Tarifvertrag keine unmittelbare Wirkung auf die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) der Caritas entfalten wird, weil diese oberhalb des nun festgelegten Mindestniveaus liegen, sehen wir darin eine echte Chance, dem wirtschaftlichen Wettbewerb in der Altenpflege Einhalt zu gebieten. Das Lohndumping der kommerziellen Träger dürfte dann ein Ende haben.“
Die vorgesehenen Mindestentgelte sind eine deutliche Steigerung gegenüber dem bisher festgelegten Pflegemindestlohn und sollen ab dem 1. Juli 2021 gelten. Danach erfolgt eine schrittweise Erhöhung bis zum Januar 2023, sodass examinierte Kräfte dann mindestens 18,50 Euro, Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung 14,15 Euro und solche mit ein- bis zweijähriger Ausbildung 15,00 Euro pro Stunde erhalten.
Außerdem sind eine jährliche Sonderzahlung (Urlaubsgeld) von 500 Euro für Vollzeitbeschäftigte sowie ein Jahresurlaub von mindestens 28 Tagen vorgesehen.

Thomas Rühl:
„Obwohl es 30 Jahre nach dem Mauerfall eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte, freut es uns insbesondere, dass das Verhandlungsergebnis keinen Unterschied mehr zwischen Ost- und West-Löhnen vorsieht.“
Die Mitarbeiterseite der Caritas hofft nun auf ein schnelles Inkraftsetzungsverfahren und insbesondere darauf, dass jene Anbieter, die flächendeckende Regelungen bisher abgelehnt haben, nun ihre Widerstände aufgeben
Quelle: Twitter und Internet


Wir haben die Verhandlungen in unserem Blog begleitet und zuletzt am 18. September über den Abschluss berichtet. Und wir fragen uns - wo bleiben die Rückmeldungen der arbeitsrechtlichen Kommissionen aus der Diakonie? Gibt's da keine Altenpflege???



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Ein Linkhinweis:
LabourNet Germany - 31. August 2020
Die einen wollen Tariflöhne in der Altenpflege, die anderen die Arbeitgeber genau davor bewahren"



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WARUM DIE MEISTEN TRÄGER ZU WENIG BEZAHLEN

Auch Caritas-Arbeitsrecht@Lambertus-Verlag "zwitschert". Als Verlag, der den kirchlichen Arbeitgebern nahe steht, natürlich vor allem Dinge, die kirchliche Arbeitgeber gerne lesen. Am Dienstag hat Caritas-Arbeitsrecht retweetet
Caritas Deutschland
@Caritas_web
Gehalt in der Altenpflege - Altenpfleger verdienen oft besser als gedacht.
via @pflegen_online
Das macht neugierig. Und beim Lesen des verlinkten Artikels von pflegen-online.de findet sich dann auch Aussage wie:
Pflegehelferin verdient mehr als eine Friseurin (Anm. 1) 

Eine PDL verdient so viel wie eine Grundschullehrerin (Anm. 2)

Manche Träger rücken mit konkreten Angaben zu Gehältern nicht raus
… Der AWO-Bundesverband (Anm. 3) und die Azurit-Hansa-Gruppe antworteten schlichtweg nicht trotz mehrmaliger Nachfrage,

Diakonie, Caritas & Co. zahlen überdurchschnittlich (Anm. 4)
Diakonie, Caritas, Johanniter-Unfallhilfe e.V., Agaplesion gAG und Evangelische Heimstiftung GmbH (Stuttgart) hatten hingegen kein Problem damit, ihre Gehaltsstrukturen offen zu legen. Wohl auch deshalb, weil sie ihre Mitarbeiter überdurchschnittlich gut bezahlen inklusive diverser Zuschläge für Schicht-, Nacht- und Sonntagsarbeit sowie Kinderzulagen, was insgesamt noch einmal mindestens 5 bis 10 Prozent des Bruttomonatslohns ausmacht. …

Hilfskräfte bei der Caritas besonders gut gestellt (Anm. 5)

Nach zehn Jahren schneidet die Hilfskraft bei der Caritas mit einem Grundgehalt von gut 3.000 Euro wiederum deutlich besser ab als ihre Kolleginnen bei der Diakonie (2.760 Euro), bei den Johannitern (2.660 Euro) und Agaplesion (2.433 Euro): Berufserfahrung wird also hier besonders honoriert.
So kann man sich die Situation in der Altenpflege auch schönreden. Denn bei näherem Hinsehen erweist sich die grandiose Aussage als Luftnummer.

Schwere methodische Mängel:
Das fängt damit an, dass die Redaktion von pflegen-online offenbar einfach die jeweiligen Arbeitgeber abgefragt hat (siehe Text zur AWO und Azurit-Hansa-Gruppe). Und die einzelnen Arbeitgeber haben natürlich Interesse, das eigene Gehaltsgefüge möglichst positiv darzustellen und die Vorteile zu betonen.
Das Ergebnis dieser arbeitgeberseitigen Auskünfte dann zusammen zu fassen und weiter zu verbreiten, zeugt nicht unbedingt von methodisch sorgfältiger journalistischer Arbeit.
Dazu fehlt ein wichtiger Referenztarif. Wenn es denn wirklich um Vergütungsvergleiche geht, dann sollte man folgendes Berücksichtigen:
Die Altenpflege ist mit mehr als 13.600 stationären Einrichtungen und noch mal so vielen ambulanten Diensten regelrecht zerklüftet. In der Branche konkurrieren öffentliche, kirchliche und gemeinnützige Arbeitgeber, kleine private Firmen, börsennotierte Konzerne und solche, hinter denen Hedgefonds stehen, miteinander. Die einen arbeiten gewinnorientiert, die anderen orientieren sich am Gemeinwohl, wieder andere sollen die öffentliche Daseinsvorsorge sicherstellen. Nach Tarifvertrag zahlen in der Regel nur die kommunalen und freigemeinnützigen Arbeitgeber. Die Tarifverträge *) der freigemeinnützigen liegen aber unter dem Niveau des öffentlichen Dienstes, der bei den kommunalen Trägern gilt. Für die Kirchen gelten wegen ihres Selbstbestimmungsrechtes eigene kirchliche Tarifverträge **). Viele private Unternehmen zahlen nur den Mindestlohn oder die Beschäftigten müssen frei verhandeln.
Quelle: ZEIT-ONLINE vom 16. Oktober 2018

*) Gemeint sind nicht Tarifverträge sondern Vergütungen der freigemeinnützigen Träger, denn
**) Kirchliche Regelungen sind keine Tarifverträge sondern Allgemeine Geschäftsbedingungen. Und das hat auch nichts mit einem "Selbstbestimmungsrecht der Kirchen" zu tun, das sich so weder in der Verfassung noch in den Konkordatsvereinbarungen findet, sondern lediglich mit der "negativen Koalitionsfreiheit", die jedermann, also auch den Kirchen, zugestanden ist. 

Aber dann ins Detail:
Anm. 1:
Ist die Friseurin - die bekanntlich einen der am niedrigsten vergüteten Berufe ausübt - wirklich ein geeigneter Vergleichsmaßstab? Wer um einen Euro mehr zahlt als die niedrigste tarifliche Entlohnung, würde nach diesem Vergleichsmaßstab also schon "gut verdienen".

Anm. 2:
Eine PDL (Pflegedienstleitung) verdient soviel wie eine Grundschullehrerin - aha(?). Wieviel Pflegefachkräfte werden denn in ihrem Arbeitsleben zur PDL? Man kann es sich ausrechnen, wenn man die Zahlen eines kleineren Krankenhauses für eine Stadt mit etwa 20.000 Einwohnern zu Rate zieht. Da gibt es einen ärztlichen Direktor (Chefarzt), einen Verwaltungsleiter (Gehobener oder Höherer Dienst) und die Pflegedienstleitung (Grundschullehrerniveau). Und wieviel verdient eine Grundschullehrerin?

Anm. 3)
Der AWO-Bundesverband ist selbst nicht Arbeitgeber, also Träger und Tarifpartner für Altenheime. Die Tarifverträge werden vielmehr mit den örtlichen bzw. regionalen Gliederungen der AWO abgeschlossen. Ein kleiner Blick in's Internet hätte die Redaktion von "pflegen-online" nicht nur über diesen Sachverhalt informiert, sondern auch die entsprechenden Tarifverträge zugänglich gemacht.
Den Blick gibt's hier für unsere Leser: https://www.agv-awo.de/downloads/.

Anm. 4)
Bei den freigemeinnützigen Trägern gibt es Tarifverträge, die sich an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst anpassen und Platz für arbeitgeberspezifische Besonderheiten lassen - etwa bei der AWO, dem BRK oder dem DRK. Diese Tarifverträge fehlen im Vergleich aber genauso wie die Tarifregelungen für die kommunalen Einrichtungen (Referenztarifvertrag). 

Die Diakonie hat sich von der Angleichung an den öffentlichen Dienst verabschiedet. Es gibt weniger Vergütungsgruppen und weniger "Stufenaufstiege" (gestaucht und gekürzt). Der Vergleich ist daher mehr als schwierig. Das fängt schon bei der Zuordnung der "richtigen" Vergütungsgruppe an. Hat die Diakonie etwas zu verbergen? Was ist der Grund für diese "Verschleierung"?

Die Caritas hingegen orientiert sich am öffentlichen Dienst. "Orientiert" - das heißt, dass das Verhandlungsergebnis des öffentlichen Dienstes abgewartet wird, bevor sich die Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas (AK-Caritas) auf den Weg macht, das Ergebnis mühsam nachzuverhandeln. Die Arbeitgeber sehen den Tarifabschluss des öffentlichen Dienstes dabei als "Orientierungsgröße", die man (möglichst) unterschreiten sollte. Die Arbeitnehmer zielen natürlich auf eine möglichst gleichwertige 1:1 Übernahme ab. Je hinhaltender der Widerstand der Arbeitgeberseite ist, desto später erfolgt die Einigung - und desto länger haben sich die Arbeitgeber die entsprechenden höheren Tariflöhne aus dem öffentlichen Dienst gespart. Aufgrund der geforderten Mehrheiten bei den Abstimmungen (und dem systembedingten "Zwang zum Konsens") muss dann schon ein gewichtiger Teil der Arbeitgeber "weichgeklopft" werden, bis es zu einem Beschluss kommt.
Mit dem Beschluss der Bundeskommission der AK Caritas ist es aber nicht getan.
Jetzt kommen die Regionalkommissionen zum Zuge, die im Rahmen einer "Bandbreite" das Ergebnis der Bundeskommission nachverhandeln müssen. Selbstredend, dass auch hier die Arbeitgeber diese Bandbreite möglichst ausnützen wollen - nach unten wohlgemerkt. Und selbstredend, dass sich die Arbeitnehmerseite schwer tut, die Bandbreite nach oben auszunützen. Auch hier können zähe und zeitaufreibende Verhandlungen die Folge sein. Als Beispiel für die regionalen Anpassungsschwierigkeiten an den öffentlichen Dienst möchten wir auf die "Region Ost" der Caritas verweisen. Dieser sind nicht nur die (gar nicht mehr so) "neuen Bundesländer" sondern auch Hamburg und Schleswig-Holstein zugeordnet.
Aber auch bei einer Einigung in der jeweiligen Regionalkommission ist noch nicht alles "in trockenen Tüchern". Denn eine Einigung in den diversen Kommissionen führt beileibe nicht zur Zahlung der (hoffentlich erhöhten) Gehälter. Jetzt müssen die Diözesanbischöfe das Ergebnis erst einmal "in Kraft setzen". Erst damit - das heißt mit der Veröffentlichung im jeweiligen Amtsblatt - werden die Arbeitgeber der Caritas kirchenrechtlich verpflichtet. die geänderten Gehälter auch zu bezahlen. Und es soll durchaus schon vorgekommen sein, dass Caritas-Arbeitgebervertreter zwar in der Abstimmung der Arbeitsrechtlichen Kommission einem Beschluss zugestimmt haben - die Arbeitgeber dann aber nichts dringenderes zu tun hatten, als beim Bischof zu intervenieren, er möge diesen Beschluss um Himmelswillen ja nicht in Kraft setzen.
Abgesehen davon wird - manchmal mit bischöflichem Segen - durchaus einzelvertraglich weniger Vergütung vereinbart, als die AVR eigentlich hergeben.
Und was macht jetzt der Bischof, wenn ein Caritas-Arbeitgeber trotz der kirchenrechtlichen Verpflichtung einen Beschluss nicht umsetzt? Nichts kann er machen, außer vielleicht mit "verschärftem Liebesentzug" zu drohen. Denn die Regeln des "Dritten Weges" sind und bleiben "Allgemeine Geschäftsbedingungen". Es sind keine Tarifverträge, die AVR stehen solchen Tarifverträgen auch nicht gleich. Daher fehlt diesen Regelungen die Verbindlichkeit, die Tarifverträgen als "Mindestregelungen" (normative Wirkung) zukommt. Aber das kommt ja schon im Namen zum Ausdruck: Allgemeine Vertrags Richtlinien .

Anm. 5)
Tja - und das gute Abschneiden der Hilfskräfte bei der Caritas ist auch nur der Tatsache geschuldet, dass die Arbeitgeber der Diakonie zur Personalgewinnung etwas bessere Gehälter zahlen - schon nach wenigen Jahren aber die Tabellenlöhne des öffentlichen Dienstes (und damit auch der Caritas, soweit sie denn mit Zeitverzögerung übernommen wurden) deutlich unterschreiten. Das ist kein "Verdienst" der Caritas, sondern schlicht "Versagen" der diakonischen Arbeitgeber.
Und ganz nebenbei - wer erinnert sich noch an die Absenkungen der "unteren Vergütungsgruppen" der Caritas in Baden-Württemberg? Diese regionalen Absenkungen bleiben bei einem bundesweiten Vergleich natürlich unberücksichtigt.

Ja, wir kennen das Argument der Arbeitgeber aus den Vergütungsverhandlungen:

Die Caritas ist nicht alleine im Markt:
Das kann ein Vorteil für die Beschäftigten sein - wenn man zur Personalgewinnung oder zur Betriebsbindung bewährter MitarbeiterInnen einfach mehr bieten muss, als die Konkurrenz. Dafür braucht es dann aber keine "Arbeitsrechtliche Kommission". Da entscheidet "der Markt" (und das individuelle Verhandlungsgeschick der Einzelnen), ob noch (mehr oder weniger) qualifizierte Fachkräfte gewonnen und im Betrieb gehalten werden können.
Das kann sich aber auch nachteilig auswirken, wenn bei der Refinanzierung der Pflegeleistungen die Angebotspreise der Billigheimer unter den Anbietern zugrunde gelegt werden.
An dieser Stelle möchten wir nochmals hinweisen, dass die Altenpflege von einer Vielzahl von nicht tarifgebundenen privaten Trägern dominiert wird.
Nach den Zahlen des TERRANUS Pflegeatlas für 2015 wächst der private Sektor in der stationären Pflege weiterhin mehr als viermal so schnell wie der Freigemeinnützige. So hat sich die Zahl der Plätze in privater Trägerschaft seit 1999 bis 2015 mehr als verdoppelt (+ 110 Prozent). Der Zuwachs der stationären Plätze im freigemeinnützigen Sektor betrug im selben Zeitraum nur etwa 26 Prozent. Die Kapazitäten öffentlich-rechtlicher Träger gehen unterdessen kontinuierlich zurück (- 28 Prozent).

Derzeit liegt der Anteil freigemeinnütziger Pflegeplätze bei rund 56 Prozent. Der Anteil der Privaten näherte sich 2015 der 40 Prozent-Marke, was knapp 400.000 Pflegeplätzen entspricht. Öffentlich-rechtliche Träger spielen mit einem Marktanteil von rund 5 Prozent eine untergeordnete Rolle.
Quellen:
Terranus - Spezialmakler und Beratungsgesellschaft für Sozialimmobilien in Deutschland, Presseinformation vom 9. März 2016
Haufe Online Redaktion: "Pflegeheime: Marktanteil privater Träger verdoppelt sich" - Mitteilung vom 10. März 2016

Bei einer genaueren Analyse muss man feststellen, dass sich der Anteil freigemeinnütziger, privater oder regionaler Träger regional unterschiedlich bemisst.
Öffentliche Träger haben, wie im ambulanten Bereich, den geringsten Anteil (5 %). Die freigemeinnützigen Heime sind besonders stark in Mecklenburg-Vorpommern (64 %), Brandenburg und Nordrhein-Westfalen (je 63 %) vertreten. Die Privaten weisen die höchsten Anteile in Schleswig-Holstein und Niedersachsen (66 % und 60 %).
Auch bei einer Bewertung nach der Zahl der verfügbaren Plätze sind die Heime in frei-gemeinnütziger Trägerschaft "Marktführer" in Deutschland. Von den bundesweit rund 929 000 Plätzen in Pflegeheimen befinden sich 509 000 beziehungsweise 55 % in freigemeinnützigen Heimen. Der Anteil der Privaten beträgt 39 % – er hat somit um circa einen Prozentpunkt gegenüber 2013 (und um rund 13 Prozentpunkte gegenüber 1999) zugenommen; die Öffentlichen weisen einen Anteil von 6 % auf.
Hohe Marktanteile haben die Privaten auch bei dieser Bewertung nach Plätzen in Schleswig-Holstein und Niedersachsen (65 % und 58 %). Die Freigemeinnützigen sind hingegen stark im Saarland (67 %) und in Nordrhein-Westfalen (66 %) vertreten.
Quelle: Marktanalyse zur Pflegestatistik 2015 des Bundesamtes für Statistik.

Solche sehr unterschiedlichen regionalen Zahlen sind mit der Änderung der Marktanteile deutliche Zeichen für einen massiven Umbruch der "Trägerlandschaft".

Entwicklungstendenzen - Aktualisierung:
Nun muss man darauf hinweisen, dass es derzeit nach der Pflegestatistik 2017 des Statistischen Bundesamtes in Deutschland 14.480 Pflegeheime gibt, deren Träger sich auf zwei große Blöcke verteilen: 6.167 entfallen auf „private Träger“ und mit 7.631 befindet sich (noch) die Mehrheit der Heime in freigemeinnütziger Trägerschaft. „Öffentliche Träger“, also kommunale Pflegeheime, spielen mit 682 keine relevante Rolle. Und wir haben es immer noch mit einem überaus zersplitterten „Markt“ zu tun: »Etwa die Hälfte der insgesamt rund 875.000 Pflegeplätze in Pflegeheimen verteilt sich auf die 400 führenden Betreiberorganisationen«, so Sebastian Meißner in seinem Bericht >Die 30 größten Pflegeheimbetreiber 2019<. Dort findet man aber auch diesen Hinweis: »In den vergangenen drei Jahren erhöhte sich der Marktanteil der 30 größten Unternehmen um 2 Prozentpunkte von 19,5 Prozent auf nunmehr 21,5 Prozent.«
Die stellen in der ambulanten Pflege schon seit längerem die Mehrheit, bei den Pflegeheimen marschieren diese Anbieter auf die 50 Prozent-Quote zu. Und immer wieder wird man mit dem Argument konfrontiert, dass man eigentlich im Bereich der Altenpflege keine gewinnorientierten Anbieter zulassen sollte, vor allem nicht dann, wenn es sich bei diesen Unternehmen um Kapitalgesellschaften und Investoren handelt, denen es aus ihrer Sicht verständlich vor allem um eine möglichst hohe Rendite geht, die man aber in der Pflege alter Menschen angesichts des sehr hohen Anteils der Personalkosten über kurz oder lang nur über eine Absenkung der Personalkosten erreichen kann – und/oder über teilweise windige Geschäftsmodelle mit Betriebs- und Immobiliengesellschaften, bei denen die Kosten auf die Betroffenen abgewälzt werden können.

Wie immer besteht bei solchen Debatten die Gefahr, dass man große Schneisen zu schlagen versucht und dabei ganz unterschiedliche Fallkonstellationen über einen Kamm schert. „Private Träger“ in der Altenpflege sind keineswegs so homogen wie viele vielleicht meinen. Das gilt auch für die große Gruppe der „freigemeinnützigen Träger“. Da gibt es „gute“ und „schlechte“ Träger und auch gemeinnützige Träger erwirtschaften „Gewinne“, die hier Überschüsse heißen und die aufgrund der rechtlichen Vorgaben anders als bei privatgewerblichen Trägern nicht an Anteilseigner beispielsweise als Dividenden oder Gewinnanteile ausgeschüttet werden dürfen. Aber auch bei „den“ privatgewerblichen Anbietern gibt es viele kleine Familienunternehmen, die (noch) ein oder zwei Heime betreiben und deren Unternehmensziel alles andere als gewinnmaximierendes Verhalten darstellt. ...
Quelle: Aktuelle Sozialpolitik "Die Altenpflege als expandierende Spielwiese für Private-Equity-Investoren" - Beitrag vom 29. April 2019 von Stefan Sell

Und nebenbei bemerkt: auch immer mehr Träger der "Caritas-Familie" geben ihre Einrichtungen auf. Wir erinnern beispielhaft an unsere Beiträge vom 13. Januar 2016, vom 02. April 2017, vom 10. November und vom 13. November letzten Jahres.

Es findet also (auch zu Lasten der Caritas) ein Verdrängungswettbewerb durch private Träger statt. Das sind überwiegend Träger, die mit ihren Pflegediensten möglichst viel "Gewinn" machen wollen. Da steht der Ertrag für die Firmeninhaber an erster Stelle. Den kann man erreichen, indem man die Kosten senkt. Und Personalkosten sind nun mal im Dienstleistungsbereich der größte Kostenfaktor. Mehr Ertrag kann man durch Kostensenkung, also niedrigere Vergütungen wie auch durch Arbeitsverdichtung erreichen, d.h. durch immer weniger Pflegekräfte, die sich die Betreuung der zu Pflegenden aufteilen müssen. Das wird vor allem der Fall sein, wenn sich die Einnahmen nicht entsprechend steigen lassen.
Und die Refinanzierung der Pflegedienste richtet sich dann nach den "Dumpingpreisen" dieser Anbieter. Damit geraten natürlich auch die Träger, die faire Tariflöhne zahlen wollen, unter Druck. Früher nannte man das "Schmutzkonkurrenz". Das ist eine Konkurrenz nicht nur zu Lasten der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Denn diese "Schmutzkonkurrenz" erschwert oder verhindert den Abschluss besserer Tarifverträge bei den tarifgebundenen Arbeitgebern bzw. zumindest deren Anwendung bei den tariftreuen Trägern.

(Nicht nur) die Altenpflege ist "im Umbruch". Wenn die etablierten Träger ihre Marktanteile behalten wollen, müssen sie etwas tun. Und das kann sich nicht auf einen "Billigpreiswettbewerb" erstrecken, es muss ein "Qualitätswettbewerb" stattfinden. Dafür wäre es aber notwendig, eine gemeinsame Wettbewerbsgrundlage zu schaffen - also einheitliche Grundkosten, die insbesondere über ein flächendeckend einheitliches Lohngefüge erreicht werden können. Warum etwa sollen die Löhne und Gehälter in Neu-Ulm anders sein als jenseits der Donau in Ulm? Warum in Aschaffenburg anders als in Frankfurt, Wiesbaden oder Mainz?
Damit wäre auch die gemeinsame (höhere) Refinanzierung der Pflegedienste gewährleistet.

Was kann eine Gewerkschaft tun?
Der "Klassische Weg" wäre der Weg in den "Häuserkampf". Jeder einzelne Arbeitgeber müsste durch Arbeitskampfmaßnahmen zum Abschluss eines Tarifvertrages mit (deutlich) besseren Konditionen verpflichtet werden. Ob damit der Verdrängungswettbewerb beendet wird - oder ob sich die Gewerkschaften nur "verzetteln", mit unterschiedlichen Regelungen und unterschiedlichen Laufzeiten dann sogar selbst die Zersplitterung der "Tariflandschaft" fördern?

Ist das wirklich politisch gewollt? Hat das Finanzielle die Sozialpolitik "zur Seite gefegt"?
Was ist wichtiger? Der verfassungsrechtlich garantierte Anspruch an den Sozialstaat oder der zu Lasten der Sozialleistungen ausgeglichene Haushalt?

Ein "politischer Weg" führt über die Erklärung der "Allgemeinverbindlichkeit" von Tarifverträgen nach dem Tarifvertragsgesetz. Dazu schrieb ZEIT ONLINE:
Altenpflege:
Löhne wie im öffentlichen Dienst für alle Pflegekräfte

Ver.di hat eine Tarifkommission gegründet, um die Voraussetzungen für einen allgemein verbindlichen Tarifvertrag zu schaffen. Doch die privaten Arbeitgeber wehren sich.
Quelle: ZEIT-ONLINE vom 16. Oktober 2018

Warum ist das noch nicht so weit? Nun: für die Allgemeinverbindlichkeitserklärung nach Tarifvertragsgesetz muss eine Mehrheit der Beschäftigten "tarifgebunden" sein. Das haben wir aber nicht. Ein wesentlicher Grund dafür ist, dass sich die kirchlichen Anbieter - die immer noch als größte Trägergruppe dominieren - weigern, Tarifverträge abzuschließen. Sie machen damit vom Recht der "negativen Koalitionsfreiheit" Gebrauch. Das ist zulässig.
Ob es dagegen ethisch vertretbar ist, den daraus resultierenden Verdrängungswettbewerb mit seinen zunehmend prekären Löhnen in Kauf zu nehmen, müssen sich die kirchlichen Träger freilich fragen lassen.
Dazu "Kirchen als Hindernis bei Verbesserungen in der Altenpflege?" - Blogbeitrag vom 03. August 2018

Jetzt sind also wieder die Beschäftigten selbst gefragt.
Hilfe zur Selbsthilfe - das kann die Gewerkschaft leisten. Auch hier hat es die ZEIT ONLINE auf den Punkt gebracht:
Bislang gibt es in der Pflege keinen Flächentarifvertrag. Eine Ursache dafür ist, dass nur sehr wenige Beschäftigte – rund zehn Prozent – gewerkschaftlich organisiert sind. ...
Das kann jede/r einzelne ändern.
Gemeinsam sind alle stark. Fangen wir also bei den (noch) größten Anbietern, bei Caritas und Diakonie, an. Und wenn sich nicht genug KollegInnen finden, die sich gewerkschaftlich engagieren wollen, dann kann man auch "mit den Füßen abstimmen" und zu einem tarifgebundenen Arbeitgeber wechseln. Auch bei anderen Arbeitgebern, bei Arbeiterwohlfahrt, Kommunen oder Rotem Kreuz werden weiter Fachkräfte gesucht.

Prof. Stefan Sell verweist in seinem Beitrag auf einen anderen Ansatz und die Diskussion, die auch in Österreich geführt wird:
An anderer Stelle hat das bereits zu aus deutscher Sicht radikalen Konsequenzen geführt – siehe dazu am Beispiel des österreichischen Burgenlandes den Beitrag „Gewinnorientiertes Denken hat in diesem Bereich nichts zu suchen“. Also Pflegeheime nur noch in gemeinnütziger Hand …" vom 4. April 2019.
Quelle: Aktuelle Sozialpolitik vom 29-04.2019





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Ver.di Infopost Altenpflege

Schwerpunkt der aktuellen Ver.di-Infopost Altenpflege ist das

Thema "Solidarische Altenpflege" auf dem Hintergrund von Corona.

ver.di-Infopost Altenpflege 13/Juli 2020 als pdf



Siehe auch

gemeinsamesache.verdi.de:







Auch der aktuelle "Politik.brief" der Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission rückt das Thema in den Fokus.


akmas-Politikbrief Sommer 2020 als pdf


Interessant in diesem Zusammenhang und zum Nachlesen ist auch ein Beitrag von Sylvia Bühler aus der Neuen Caritas, der inzwischen schon über 6 Jahre alt, aber immer noch aktuell ist:

Caritas und Ver.di können gemeinsam viel erreichen

Quelle: verdiakonie-baden.de





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ver.di und Arbeitgeberverband BVAP einigen sich auf Tarifvertrag für Corona-Sonderprämie von 1500 Euro in der Pflegebranche - Allgemeinverbindlichkeit wird beantragt
06.04.2020



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ver.di begrüßt Gründung des neuen Arbeitgeberverbandes in der Pflege

Berlin, 23.05.2019



Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die angekündigte Gründung der Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) als entscheidende Voraussetzung für einen bundesweiten Tarifvertrag in der Altenpflege. "Wir begrüßen die anstehende Gründung des Arbeitgeberverbandes sehr. Bisher fehlte uns noch der Verhandlungspartner. Mit dem neuen Arbeitgeberverband BVAP kann nun endlich das wichtige Tarifobjekt in Angriff genommen werden.



Unser Ziel ist ein Tarifvertrag, der vom Bundesarbeitsminister auf das gesamte Arbeitsfeld erstreckt wird, damit Beschäftigte in der stationären und ambulanten Pflege für ihre verantwortungsvolle und oft auch sehr belastende Arbeit endlich überall anständig bezahlt werden", sagte Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. Auch Arbeitgeber, die sich bisher Tarifverhandlungen verweigerten, seien dann verpflichtet, faire Löhne zu zahlen.



"Arbeitgeber, denen die nachhaltige Entwicklung der Altenpflege und faire Löhne wichtig sind, sollten jetzt dem Arbeitgeberverband beitreten," so Bühler weiter. Alle Akteure in der Altenpflege müssten ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden und dazu beitragen, damit die Arbeitsbedingungen in der Altenpflege attraktiv werden. Dies sei eine Voraussetzung, um Personal zu gewinnen, damit Pflegebedürftige sicher und qualifiziert versorgt werden können. "Ein bundesweit geltender Tarifvertrag mit rechtlich verbindlichen Mindestbedingungen hilft nicht nur den Beschäftigten, sondern auch den Arbeitgebern", ist sich Bühler sicher. Mit guten Arbeitsbedingungen und einer angemessenen Bezahlung könnten erfahrene Fachkräfte gehalten und neue gewonnen werden. Und viele, die in Teilzeittätigkeiten geflüchtet seien, würden wieder aufstocken.



Nun gehe es darum, keine weitere Zeit zu verlieren, so Bühler weiter.

"ver.di ist startklar. Wir können jederzeit mit Tarifverhandlungen beginnen." 
Die zuständige ver.di-Tarifkommission habe bereits im Januar ihren Forderungskatalog aufgestellt.





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"Gepflegt in die Zukunft" war das Motto des diesjährigen parlamentarischen Abends der akmas am 19. Februar 2019 in Berlin:



Referiert haben beim parlamentarischen Abend

  • Thomas Rühl, Sprecher der Mitarbeiterseite
  • Dr. Peter Neher, Präsident des Deutschen Caritasverbandes
  • Staatssekretär Björn Böhning vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales
  • Sylvia Bühler vom Bundesvorstand von ver.di
Den Politikbrief der akmas gibt es hier:
Einen ergänzenden Akzent setzt Böckler-Impuls im aktuellen Heft 3/2019 vom 21.2.2019 im Beitrag 
"Der Beitrag wirft einen Blick auf die aktuelle Tätigkeit von Finanzinvestoren in Deutschland. Das Geschäft von Finanzinvestoren in Deutschland boomt. Die Firmenjäger greifen vor allem nach mittleren und kleineren Unternehmen. Das Nachsehen haben oft die Beschäftigten."
...
"Die Gesundheitsbranche erlebte einen starken Anstieg an Übernahmen und nahm mit einem Anteil von rund 15 Prozent – gleichauf mit der Software- und Internetbranche – den ersten Rang ein. Gemessen an der Zahl der Beschäftigten lag sie mit einem Anteil von mehr als einem Drittel unangefochten auf dem ersten Platz. Ausschlaggebend dafür war zum einen die Übernahme mehrerer großer Pflegeheimbetreiber."

Die Entwicklung wird wohl die Situation in den Caritas-Pflegeheimen nicht unberührt lassen, unabhängig davon, ob Caritas-Pflegeheime selbst Objekte der Übernahmen sind oder "nur" mit der wachsenden Marktmacht von Finanzinvestoren im Gesundheitswesen konfrontiert sind.




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Die Bundestarifkommission Altenpflege der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat auf ihrer Sitzung am 18. Januar 2019 ihre Forderungen für einen Tarifvertrag Altenpflege beschlossen, der auf das gesamte Arbeitsfeld erstreckt werden soll. „Die Zeit drängt. Um das gesellschaftlich wichtige Feld der Altenpflege attraktiv zu machen, brauchen wir mehr Personal und eine gute Bezahlung. Der angestrebte Tarifvertrag wird dazu erheblich beitragen“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. Mit ihrem Forderungskatalog habe die ver.di-Bundestarifkommission ihre Hausaufgaben erledigt. „Wir sind startklar für Tarifverhandlungen, jetzt sind die Arbeitgeber am Zug“, sagte Bühler.

Konkret fordert ver.di für Pflegefachkräfte einen Einstiegslohn von mindestens 16 Euro pro Stunde, für Pflegehilfskräfte soll dieser mindestens 12,84 Euro betragen. Diese Werte sollen bundesweit gelten, unterschiedliche Entgelte in Ost und West soll es nicht geben. Zudem fordert ver.di einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Jahr bei einer Fünf-Tage-Woche. Darüber hinaus verlangt ver.di, dass künftig keine Beschäftigte bzw. keine Beschäftigter in Altenpflegeeinrichtungen in einer Schicht allein arbeiten muss.

Die ver.di-Bundestarifkommission Altenpflege setzt sich aus Vertreter/innen aus allen ver.di-Landesbezirken und allen Trägerarten zusammen: aus kommunalen Einrichtungen, freigemeinnützigen – also weltliche und kirchliche Wohlfahrtsverbände – und kommerziellen Pflegeunternehmen.

„Unser Ziel ist ein Tarifvertrag, der vom Bundesarbeitsminister auf das gesamte Arbeitsfeld erstreckt wird. Und zwar auf die stationäre und ambulante Altenpflege für alle Beschäftigten dort, nicht nur für Pflegekräfte“, so Bühler weiter. ver.di wolle alle Regelungsmöglichkeiten ausschöpfen, die das Arbeitnehmerentsendegesetz biete. Der Weg, den Tarifvertrag über das Arbeitnehmerentsendegesetz zu erstrecken, gewährleiste auch, dass bereits bestehende günstigere Tarifregelungen weiter gelten. Bühler: „Mit guten Arbeitsbedingungen und einer angemessenen Bezahlung können erfahrene Fachkräfte gehalten und neue gewonnen werden. Und viele, die in Teilzeittätigkeiten geflüchtet seien, werden wieder aufstocken. Ein bundesweit geltender Tarifvertrag hilft nicht nur den Beschäftigten, sondern letztendlich auch den Arbeitgebern.“

[Quelle: https://gesundheit-soziales.verdi.de/mein-arbeitsplatz/altenpflege]




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Die Infopost Altenpflege Nr. 10 ist soeben erschienen. die komplette Ausgabe gibt es hier:


Auch dieses Mal gibt es Informationen und Berichte zu ver.di-Aktionen und zu aktuellen gewerkschaftlichen Themen in der Altenpflege.
  • Wie geht es voran mit einem flächendeckend erstreckten Tarifvertrag für die Altenpflege?
  • Wie schätzen Beschäftigte ihre Arbeitsbedingungen in der Altenpflege ein?
  • Wie ist der ver.di-Aktionstag Altenpflege gelaufen?
Ältere Ausgaben gibt es hier:




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Die Bundestarifkommission Altenpflege der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat auf ihrer zweiten Sitzung am Donnerstag (22. November) die klare Erwartung an die Arbeitgeber formuliert, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, um spätestens im Januar 2019 Tarifverhandlungen aufzunehmen. Ziel ist ein Tarifvertrag, der auf die gesamte Altenpflege erstreckt werden soll. „Die Zeit drängt. Um das gesellschaftlich wichtige Feld der Altenpflege attraktiv zu machen, brauchen wir mehr Personal und eine gute Bezahlung. Der angestrebte Tarifvertrag wird dazu erheblich beitragen“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler.

Insofern begrüße ver.di die Bestrebungen der weltlichen Wohlfahrtsverbände, einen gemeinsamen Arbeitgeberverband zu gründen, so Bühler weiter. „Die Bundestarifkommission Altenpflege appelliert an Diakonie und Caritas, den Prozess hin zu einem bundesweiten Tarifvertrag zu unterstützen. Die großen konfessionellen Anbieter haben eine gesellschaftliche Verantwortung, die Altenpflege insgesamt attraktiv zu gestalten.“ Das kirchliche Arbeitsrecht dürfe diesem Vorhaben nicht im Weg stehen. „Ein bundesweit geltender Tarifvertrag hilft nicht nur den Beschäftigten, sondern letztendlich auch den Arbeitgebern.“

Die ver.di-Bundestarifkommission Altenpflege setzt sich aus Vertreter/innen aus allen ver.di-Landesbezirken und allen Trägerarten zusammen: aus kommunalen Einrichtungen, freigemeinnützigen – also weltliche und kirchliche Wohlfahrtsverbände – und kommerziellen Pflegekonzernen. Auf ihrer nächsten Sitzung am 18. Januar 2019 will die Bundestarifkommission ihre konkreten Forderungen für einen Tarifvertrag beschließen. Die Forderungen werden sich am Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes orientieren.

„Unser Ziel ist ein Tarifvertrag, der vom Bundesarbeitsminister auf das gesamte Arbeitsfeld erstreckt wird, und zwar auf die stationäre und die ambulante Altenpflege für alle Beschäftigten dort, nicht nur für Pflegekräfte“, so Bühler weiter. „Ein solcher Tarifvertrag gilt dann auch für kommerzielle Anbieter, die sich bislang Tarifverträgen verweigern, also auch für die Unternehmen, denen die Maximierung ihrer Gewinne wichtiger ist als eine gute Versorgung und gute Arbeitsbedingungen.“

[Quelle: Ver.di-Pressemitteilung vom 23. 11. 2018]


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… der Konferenz der Gesundheitsminister am 20. Juni 2018 in Düsseldorf.

Mehr Personal für Krankenhäuser und Altenheime!
 
 

 

 

M e d i e n i n f o r m a t i o n

 

ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Bundesvorstand www.verdi.de

 

Altenpflege als Spielball von Profitmaximierern

 

Berlin, 10.07.2018

 

Nach nur einem Jahr verkauft der Finanzinvestor Oaktree Anteile an der Pflegeheimkette "Pflegen & Wohnen". Der Käufer mit eindeutigen

Profitinteressen: die Immobiliengesellschaft "Deutsche Wohnen".

 

Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand, kritisiert das Gebaren von finanzgetriebenen Anbietern in der Altenpflege: "Der Verkauf beweist einmal mehr, dass die Finanzinvestoren kein langfristiges Interesse an der Altenpflege haben. Altenpflege braucht aber Planungssicherheit und qualitativ hochwertige Versorgung. Wenn es in erster Linie darum geht, den Wert des Portfolios zu erhöhen, läuft etwas gewaltig schief." Selten sei es so offensichtlich, dass es den Investoren im Bereich der Altenpflege vor allem um Immobiliengeschäfte und kurzfristige Profite gehe, wie bei diesem Deal.

 

Das ist nicht der erste Wechsel der Eigentümer für "Pflegen & Wohnen". Im August 2017 hatten die Burkart Verwaltungen GmbH und die Andreas Franke Unternehmensgruppe "Pflegen & Wohnen" an den US-Finanzinvestor Oaktree verkauft. Oaktree übernahm zeitgleich auch die Vitanas Gruppe, die ihrerseits Anteile an Pflegen & Wohnen hielt. Der Finanzinvestor Oaktree verwaltet Anlagegelder in Höhe von rund 120 Milliarden US-Dollar.

 

Die "Deutsche Wohnen" ist nach eigener Darstellung eine der führenden börsennotierten Immobiliengesellschaften Deutschlands. In ihrem Kerngeschäft - der Vermietung von Wohnungen - hat sie sich einen zweifelhaften Ruf erarbeitet: Demnach dränge sie mit steigenden Mieten und einer auf maximalen Gewinn ausgerichtete Strategie Mieter/innen aus ihren Wohnungen. Das Geschäftsjahr 2017 hat die Immobiliengesellschaft mit einem Konzerngewinn von 1,8 Milliarden Euro abgeschlossen.

 

Gut für die Beschäftigten: Mit "Pflegen & Wohnen" besteht bereits seit Jahren ein Tarifvertrag, erst kürzlich konnte die aktuelle Tarifrunde mit einer deutlichen Gehaltserhöhung abgeschlossen werden.

Besonders wichtig in der derzeitigen Situation: ver.di hat den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen bis 31.Dezember 2022 im Tarifvertrag durchgesetzt.

 

Die Tarifbindung in der Altenpflege ist insgesamt aber gering. Gerade bei schnellen Inhaberwechseln helfen Tarifverträge, die Beschäftigten abzusichern. Da sich viele kommerzielle Anbieter aber Tarifverträgen verweigern, sei hier die Politik gefragt, so Bühler. "Wir brauchen einen flächendeckenden Tarifvertrag für die gesamte Altenpflege, an den sich auch Finanzinvestoren und Pflegekonzerne halten müssen."

 

Der Verband der privaten Arbeitgeber bpa hingegen stemmt sich mit aller Kraft gegen die Bemühungen, die Arbeits- und Gehaltsbedingungen zu verbessern. Der Aufforderung zu Tarifverhandlungen mit ver.di hatte er unlängst eine Absage erteilt. Und in einem Brief an Bundestagsabgeordnete vom Juni 2018 lehnt der bpa einen flächendeckenden Tarifvertrag ab. Bühler: "Die Arbeitgeber versuchen, die Abgeordneten in die Irre zu führen, indem sie völlig unverbindliche Regelungen voller Schlupflöcher anpreisen. Ein durchschaubarer Bluff."

 

Pressekontakt:

V.i.S.d.P.:

 

Richard Rother

ver.di-Bundesvorstand

Paula-Thiede-Ufer 10

10179 Berlin

 

Tel.: 030/6956-1011

und -1012

Fax: 030/6956-3001

 

e-mail:

pressestelle@verdi.de

 

 




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Das ist genau die richtige Stelle, um unseren Unmut zu zeigen. Es wäre toll, wenn viele Klinikbeschäftigte nach Düsseldorf kommen würden. Denn je größer der Protest, desto deutlicher machen wir: So geht es nicht weiter. (Jutta Markowski, Knappschaftskrankenhaus Bottrop in der drei 65, Seite 3)

Alle Infos: www.gesundheit-soziales.nrw.verdi.de


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Wie und wohin die Diskussionen laufen, wenn die Wohlfahrtsverbände die Pflege dem Markt überlassen, statt mit Tarifverträgen Standards zu setzen ...

...darüber berichtet die Junge Welt am 15. Juni 2015 in einem Beitrag über den "Hauptstadtkongress 2015" unter dem Titel
"...Über »Mindestlohn, Schwarzmarkt und die Sicherstellung der 24-Stunden-Pflege« diskutierten Vertreter von Staat und Unternehmen. Deren Haltung: Lohnuntergrenzen gefährden die Qualität in der Pflege. Gewerkschafter hatten die Tagungsveranstalter gar nicht erst auf das Podium geholt..."



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 Bericht zur Arbeitstagung Altenpflege

als pdf



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Der Landtagsabgeordnete der CSU und der Pflegebeauftrage der bayerischen Staatsregierung Hermann Imhof hat einen grundlegenden Tarif-Wechsel in der Pflege gefordert, um die materielle Situation der Beschäftigten in der Altenpflege zu verbessern.
Laut den Nürnberger Nachrichten vom 24. April 14 setzt sich Hermann Imhof für eine Art Muster-Tarifvertrag ein, den zunächst die Gewerkschaft mit dem öffentlichen Dienst aushandeln müsste. Ziel sind wesentliche Verbesserungen für die Beschäftigten und die von ihnen betreuten Menschen. Das Ergebnis soll dann für alle Träger verbindlich sein. Hermann Imhof schlägt dazu eine freiwillige Selbstverpflichtung vor. Kommt die nicht zustande, müsse der Staat die Regelungen für allgemeinverbindlich erklären.

Verdi hat dazu eine Stellungnahme verfasst: 



Vollständige Stellungnahme als pdf


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In einem SPIEGEL-ONLINE Artikel wird über den Münchner Anwalt für Sozialrecht Alexander Frey berichtet:
Verfassungsklage für bessere Pflege: "Ich kenne kein einziges gutes Heim"
Quelle und mehr: "klick"

Die dort angesprochenen Probleme sind bekannt. Sie sind auch den Refinanzierungsbedingungen geschuldet. Ein Grund mehr, die Bemühungen von ver.di zu unterstützen.



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Flugblatt Altenpflege in Bayern 1/2014





Flugblatt Altenpflege in Bayern 1/2014 als pdf

2 Kommentare:

  1. Der Kommentar wurde von einem Blog-Administrator entfernt.

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  2. Vor dem Beruf des Pflegers / der Pflegerin habe ich immensen Respekt;)

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