Montag, 29. November 2021

Einigung im Tarifkonflikt mit den Ländern: 2,8 Prozent plus 1.300 Euro steuerfreie Zahlung und mehr Geld im Gesundheitsbereich

die Medieninformation vom 29.11.2021 kann unter folgendem Link angesehen und gern weiter verteilt werden.
Einigung im Tarifkonflikt mit den Ländern: 2,8 Prozent plus 1.300 Euro steuerfreie Zahlung und mehr Geld im Gesundheitsbereich

Im Konflikt mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) in der Tarif- und Besoldungsrunde am Montag (29. November 2021.) in Potsdam nach schwierigen Verhandlungen ein Ergebnis erzielt.

Danach erhalten die 1,1 Millionen Tarifbeschäftigten der Bundesländer (außer Hessen) Anfang kommenden Jahres eine steuerfreie Zahlung nach den Corona-Regelungen in Höhe von 1.300 Euro. Auszubildende, Praktikant*innen und Studierende erhalten zur gleichen Zeit 650 Euro steuerfrei. Am 1. Dezember 2022 werden die Entgelte um 2,8 Prozent erhöht. Die Entgelte von Auszubildenden, Praktikant*innen und Studierenden werden ab Dezember 2022 um 50 Euro bzw. um 70 Euro im Gesundheitswesen angehoben. Die Übernahmeregelung für Auszubildende wird wieder in Kraft gesetzt. Der Tarifabschluss hat eine Laufzeit von 24 Monaten.

„Das ist ein in weiten Teilen respektables Ergebnis. Es bringt für eine ganze Reihe von Beschäftigten im Gesundheitswesen spürbare Einkommensverbesserungen und ist ein weiterer Zwischenschritt auf unserem Weg zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen. Das werden wir in zukünftigen Tarifrunden fortsetzen“, betonte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke am Montag. Die ver.di-Jugend habe in der Tarifrunde mit viel Engagement und Kreativität an den Streiks teilgenommen und dadurch für Einkommenssteigerungen gesorgt, die sich sehen lassen können. „Auch so macht man den öffentlichen Dienst für junge Menschen attraktiv“, so Werneke. Ein wesentlicher Erfolg für ver.di ist die Abwehr der massiven Angriffe der Länderarbeitgeber auf die Eingruppierungsregeln.

Die vielfältigen Streikaktivitäten im Gesundheitsbereich haben zu spürbaren Erhöhungen der Zulagen ab 1. Januar 2022 geführt. Beispielsweise wird an den Unikliniken die Intensiv- und Infektionszulage von 90 auf 150 Euro erhöht und steigt damit um bis zu 67 Prozent. Das Tarifergebnis bringt beispielsweise für eine Intensivpflegekraft eine durchschnittliche monatliche Einkommenssteigerung von 230 Euro, für Physiotherapeut*innen von durchschnittlich mehr als 180 Euro und für Beschäftigte in Laborberufen ebenfalls von mehr als 220 Euro. Hinzu kommt jeweils noch die einmalige steuerfreie Zahlung von 1.300 Euro.

Vereinbart wurde zudem, dass zwischen TdL und ver.di Gespräche zu den Arbeitsbedingungen für studentisch Beschäftigte an Hochschulen aufgenommen werden. Basis dafür soll eine gemeinsame Bestandsaufnahme sein.

Der Abschluss gilt für rund 1,1 Millionen Tarifbeschäftigte (940.000 Vollzeitstellen) und 48.000 Auszubildende im öffentlichen Dienst der Länder (außer Hessen). Die Arbeitgeber sagten zu, das Tarifergebnis zeit- und inhaltsgleich auf die 1,2 Millionen Beamtinnen und Beamten sowie rund 880.000 Versorgungsempfänger im Bereich der Länder sowie 175.000 Beamtinnen und Beamte und 120.000 Versorgungsempfänger im Bereich der Kommunen zu übertragen (Angaben ebenfalls ohne Hessen).

ver.di führte die Tarifverhandlungen auch für die DGB-Gewerkschaften GdP, GEW und IG BAU sowie in einer Verhandlungsgemeinschaft mit dem dbb beamtenbund und tarifunion.
Online hier: https://gesundheit-soziales.verdi.de/tarifbereiche/oeffentlicher-dienst/++co++a49e9ecc-50fe-11ec-88af-001a4a160111

Weitere Berichte:
Tagesschau: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/konjunktur/oeffentlicher-dienst-tarifeinigung-laender-101.html

Samstag, 27. November 2021

Koalitionsvertrag: Was sonst noch zum kirchlichen Arbeitsrecht berichtet wird

Die Medien widmen sich inzwischen vielen Aspekten des Koalitionsvertrages. Spezifische Berichte zum Verhältnis "Kirche und Staat" sowie zum "kirchlichen Arbeitsrecht" müssen aber mit der Lupe gesucht werden. Ein Zeichen dafür, dass nach der Aufregung über die Absage zum "Tarifvertrag Mindestbedingungen Altenpflege" wieder der graue Alltag einkehrt? Dass das Thema kaum interessiert - oder dass immer neue Skandale immer neue Schlaglichter werfen? Ein Zeichen der Resignation (da ändert sich doch nichts) oder nach dem Motte "Die Fürstbischöfe sind beratungsresitent und mächtig"?

Der Deutschlandfunk (DLF) beschreibt unter der Überschrift
Religionsgemeinschaften und Koalitionsvertrag
Mehr Licht oder mehr Schatten?
allgemein ethische Aussagen, lässt aber das uns interessierende Thema unberührt. Abschließend stellt der DLF fest:
Die Deutsche Bischofskonferenz wollte sich zum neuen Koalitionsvertrag in einem Interview nicht äußern. Das höchste Laiengremium aber, das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK), begrüßt die Einigung. ZdK-Präsident Thomas Sternberg wörtlich: „Dieser Koalitionsvertrag ist besser als der Ruf, der ihm in den letzten Wochen in den Medien vorauseilte“.

Das Domradio bringt einen Aspekt in einem Interview mit Ursula Nothelle-Wildfeuer, Professorin für Praktische Theologie an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, auf den Punkt:
Unsere Gesellschaft ist religionsplural geworden.
...
Die anderen großen Religionsgemeinschaften, die angesprochen werden, sind Judentum und Islam. Für letzteren geht es im Vertrag sehr darum, zur Integration zu kommen, zur Unterstützung muslimischer Gemeinden. Da findet sich nicht mehr das, was vorher ganz stark im Fokus war, nämlich islamistischer Extremismus und Terrorismus. Da findet sich gar nichts dazu. Und für die jüdischen Gemeinden geht es eigentlich sehr schnell um den Blick auf den Antisemitismus, was ein ganz wichtiger Punkt momentan ist.
und damit wird deutlich, dass kein Platz für kirchliche Sonderrechte wie etwa ein Sonderarbeitsrecht besteht - denn was mein den Kirchen zugesteht, darf man anderen Religionsgemeinschaften nicht verwehren.
Kirchen und Religionsgemeinschaften haben demnach einen wichtigen Platz - den der ethisch-moralischen Wertevermittlung. Sie vermitteln einen Wertekompass, eine ethische Richtschnur auf religiöser Grundlage. Das ist enorm viel, eine zentrale Basis der Gesellschaft. Aber das bedeutet gerade in einer "religionspluralistischen Gesellschaft" keine konkrete Machtzuweisung, keine rechtliche Sonderrolle.
Das evangelische Magazin "chrismon" nimmt wohl diesen Aspekt auf:
Da steht wenig C drauf
Aber es ist viel christliches Gedankengut drin im neuen Koalitionsvertrag, findet Michael Güthlein.
...
Im neuen, 178 Seiten starken Koalitionsvertrag "Mehr Fortschritt wagen" der Ampelparteien SPD, Grüne und FDP kommen die Wörter Kirche/kirchlich und Religion/religiös je acht Mal vor. Christentum gar nicht. Kirchen und Religionsgemeinschaften seien "ein wichtiger Teil unseres Gemeinwesens", "leisten einen wertvollen Beitrag für das Zusammenleben und die Wertevermittlung", Fazit der Koalitionäre: Religionsgemeinschaften werden geschätzt und geachtet. Tiefer geht die Zuneigung aber nicht. Thematisch geht es um das kirchliche Arbeitsrecht, das nach einer Prüfung dem staatlichen angeglichen werden könnte und die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt, die die Regierung begleiten und fördern möchte. Außerdem ist eine Ablösung der Staatsleistungen angedacht, einer Zahlung in Höhe von einer halben Milliarde Euro, die die Kirchen jährlich als Ausgleich für entzogene Vermögenswerte während der Säkularisation erhalten. Und die eigentlich seit der Weimarer Verfassung schon eingestellt werden sollten. Das könnte nun tatsächlich geschehen.

Zunächst mag sich das alles aus kirchlicher Perspektive ernüchternd lesen, aber wer einen genaueren Blick auf die Vorhaben der neuen Koalition wirft, sieht, dass viele Pläne dem Ansinnen der evangelischen Kirche wesentlich näher kommen als in der vorherigen Regierung.

Aus juristischer Sicht hat die Anwaltskanzlei KUNZ eine Auswertung allgemeiner arbeitsrechtlicher Themen in's www gestellt, ohne aber auf die spezielle Problematik eines eigenständigen kirchen Arbeitsrechts einzugehen.
Die Regelungen zum Arbeitsrecht im Koalitionsvertrag
Der mit Spannung erwartete Koalitionsvertrag der wohl zukünftigen Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP enthält im Bereich Arbeitsrecht keine größeren Überraschungen. Auf der einen Seite finden sich zwar wenig Ansatzpunkte für angedachte Reformen, auf der anderen Seite damit aber auch wenig gesellschaftlicher Sprengstoff wie er von einigen erwartet worden war.
Die weiteren Aussagen - etwa zum Thema "Betriebsverfassung" - berühren das von den Kirchen beanspruchte Sonderarbeitsrecht nicht. Und die folgende kurze Aussage ist dann auch präzise:
Sonstiges
...
Das kirchliche Arbeitsrecht soll in verkündungsfernen Bereichen dem staatlichen Arbeitsrecht stärker angeglichen werden. Wie dies umgesetzt werden soll, bleibt offen. Offenbar sollen hier zunächst Gespräche mit den Kirchen stattfinden.
Insgesamt enthält der Koalitionsvertrag daher viele, teils gute Absichten, aber wenig konkrete Neuerungen. Teilweise bleiben die Abmachungen sogar unter denen der Vorgängerregierung zurück. Zum Arbeitsrecht gibt es also aus Berlin nichts Neues.
Vielleicht müssen wir wirklich noch etwas warten, bis dieses spezielle Thema die Medien im main-stream erreicht - oder bis sich die kirchliche Sonderrolle "ausläuft", weil in der künftigen Gesetzgebung keine Ausnahmen und Sonderrechte mehr zugestanden werden?

Freitag, 26. November 2021

SPIEGEL-Serie - Bericht von der Corona-Front


Krankenpflegerin Anika Fried
»Wir sind schon mitten im nächsten Albtraum«
Sie arbeitet am Universitätsklinikum Carl Gustav Carus in Dresden: Hier erklärt Anika Fried, 28, warum der psychische Druck in der vierten Welle noch größer ist als zuvor. Aufgezeichnet von Anika Freier•
»Wir sind schon mitten im nächsten Albtraum« - Sven Döring / DER SPIEGEL

Intensivpflegerin Simone Fücker
»Manchmal weiß ich nicht, wohin mit meiner Wut«
Sie arbeitet auf der Intensivstation am Lukaskrankenhaus in Neuss: Hier beschreibt Simone Fücker, 43, wie schwer es ihr fällt, Verständnis für Ungeimpfte aufzubringen. Von Lukas Eberle•
»Manchmal weiß ich nicht, wohin mit meiner Wut« - Dominik Asbach / DER SPIEGEL

Intensivpflegerin Claudia Hoffmann
»Ich kann diesen Wahnsinn nicht mehr ertragen«
Sie war Intensivpflegerin an mehreren Krankenhäusern im Saarland: Hier beschreibt Claudia Hoffmann*, 40, wie Überlastung und Stress bei der Arbeit sie in einen Burn-out trieben. Aufgezeichnet von Lukas Eberle•
»Ich kann diesen Wahnsinn nicht mehr ertragen« - Luka Dakskobler / imago images/ZUMA Wire

Stationsleiterin Carolin von Ritter-Zahony
»Ich habe Angst vor dem Dezember«
Sie leitet eine Covid-Intensivstation am Klinikum rechts der Isar der TU München: Hier beschreibt Carolin von Ritter-Zahony, 35, ihren Frust über Versorgungsengpässe, die vermeidbar gewesen wären. Aufgezeichnet von Maik Großekathöfer•
»Ich habe Angst vor dem Dezember« - Falk Heller / Klinikum rechts der Isar

Pflegerin Katrin Beischer
»Ich fühle mich wie an Deck der Titanic«
Sie ist Pflegerin auf der Intensivstation an der Universitätsmedizin Göttingen: Hier erklärt Katrin Beischer, 52, warum Coronaleugner und Politik sie auf die Straße treiben. Aufgezeichnet von Annette Großbongardt
»Ich fühle mich wie an Deck der Titanic« - Daniel Vogl / dpa

Intensivpfleger Alexander Jorde
»Die 35-Stunden-Woche muss kommen«
Er arbeitet auf der Intensivstation an einer Klinik in Münster: Im Interview erklärt Alexander Jorde, 25, was die neue Ampelregierung für die prekäre Arbeitssituation der Pflegekräfte tun kann. Ein Interview von Lukas Eberle•
»Die 35-Stunden-Woche muss kommen« - Lars Berg / DER SPIEGEL

Krankenpflegerin Ann-Kathrin Hintze
»Auf Dauer hält das niemand aus«
Sie ist Fachkrankenpflegerin für Anästhesie und Intensivpflege in den Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg in Jugenheim: Hier erklärt Ann-Kathrin Hintze, 33, warum Pflegeberufe attraktiver werden müssen. Aufgezeichnet von Maik Großekathöfer
»Auf Dauer hält das niemand aus« - Peter Jülich / DER SPIEGEL

Stationsleiter Jochen Treu
»Ich bin einfach nur müde«
Er leitet die Gastroenterologische Intensivstation am Universitätsklinikum Heidelberg: Hier erklärt Jochen Treu, 53, warum ihn nur noch der Zusammenhalt im Team aufrecht hält. Aufgezeichnet von Maik Großekathöfer
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Koalitionsvertrag: Reaktion der kirchennahen Medien

Inzwischen liegen die ersten Reaktionen der kirchennahen Medien vor.
Radio Vatikan meldet:
Kirchliche Organisationen loben Aspekte des Koalitionsvertrag
Kirchliche Organisationen haben den Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP in bestimmten Bereichen weitgehend als positiv bewertet.
Allerdings wurde auch Sorge um den Schutz der Religionsfreiheit weltweit laut.
Das Domradio bringt ein Interview mit der neuen Caritas-Präsidentin, deren Bewertung aus kirchlicher Sicht wohl unserem gestern geposteten ersten Eindruck entspricht:
Caritas-Präsidentin erleichtert über Koalitionsvertrag
"Die Sorge ist deutlich geringer geworden"
Welche Konsequenzen wird der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP für kirchlich Angestellte haben? Und wie sieht es mit den Themen Soziales oder Migration aus? Die Caritas freut sich, dass Änderungen "im Dialog" erarbeitet werden sollen.
und weiter:
DOMRADIO.DE: Thema kirchliches Arbeitsrecht. Die Ampelkoalition plant, das kritisch in den Blick zu nehmen. Es heißt dort: Gemeinsam mit den Kirchen prüfen wir, inwiefern das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen werden kann. Was wird das denn insbesondere für die Caritas bedeuten?

Welskop-Deffaa: Es war ja schon den Wahlprogrammen der Parteien zu entnehmen, die jetzt koalieren, dass das kirchliche Arbeitsrecht Thema werden würde. Wir freuen uns, dass hier letztlich ein Gesprächsangebot an die Kirchen gemacht wird. Es steht ja ausdrücklich drin "gemeinsam mit den Kirchen" soll darüber nachgedacht werden. Und es ist ja so, dass auch wir selbst als katholische Kirche im Augenblick damit beginnen, unsere Grundordnung zu evaluieren, noch mal zu schauen: Hat sich das bewährt, was wir hier vor sechs Jahren verabredet haben in Bezug auf die Loyalitätsobliegenheiten und ähnliche Regulierungen? Und von daher bin ich zuversichtlich, dass wir einen Dialog gestalten können, der am Ende gute Arbeit für alle in der Caritas und darüber hinaus weiter befördert.
Katholisch.de meint:
Ampel-Koalition: Mehr Trennung zwischen Staat und Kirche wagen
Analyse - Die Katze ist aus dem Sack: Am Mittwoch legten SPD, Grüne und FDP ihren Koalitionsvertrag vor. Der mutet den Kirchen einiges zu. Was erwartet sie ohne Beteiligung der traditionell christlich geprägten Unionsparteien in der Bundesregierung? Eine Analyse.
und führt dann aus:
Der Abschnitt zu Kirchen und Religionsgemeinschaften wird mit einem wertschätzenden Absatz eingeleitet: "Kirchen und Religionsgemeinschaften sind ein wichtiger Teil unseres Gemeinwesens und leisten einen wertvollen Beitrag für das Zusammenleben und die Wertevermittlung in der Gesellschaft. Wir schätzen und achten ihr Wirken." Das reicht aber auch an Nettigkeiten – danach geht es zur Sache. Die Koalitionäre kündigen ein zusammen mit den Ländern und Kirchen entwickeltes "Grundsätzegesetz" an, das einen "fairen Rahmen für die Ablösung der Staatsleistungen" schaffen will. Grundsätzlich haben sich in der Vergangenheit auch die Kirchen offen gezeigt für eine Ablösung der Staatsleistungen. Zugleich gibt es aber innerkirchlich Bedenken, wie angesichts sinkender Kirchenmitgliedschaft und Kirchensteuereinnahmen die Folgen eines solchen Gesetzes getragen werden können. Gerade die kleineren Bistümer und Landeskirchen im Osten bestreiten einen größeren Teil ihres Jahreshaushalts aus Staatsleistungen als die mitgliederstarken Kirchen im Westen.

Staat-Kirche-Verhältnis auf den Prüfstand
Generell stehen die Zeichen auf größeren Abstand zwischen Staat und Kirche: Das Religionsverfassungsrecht soll "im Sinne des kooperativen Trennungsmodells" weiterentwickelt werden.
...
Geplant ist auch, das kirchliche Arbeitsrecht kritisch in den Blick zu nehmen: "Gemeinsam mit den Kirchen prüfen wir, inwiefern das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen werden kann", heißt es im Kapitel über betriebliche Mitbestimmung, fast wörtlich aus dem SPD-Wahlprogramm übernommen. Verkündigungsnahe Tätigkeiten sollen dabei aber ausgenommen werden. Wieviel Konfliktpotential hier besteht, ist noch nicht abzusehen. Den Kirchen selbst ist im Licht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, der das in Deutschland traditionell hochgehaltene Selbstverwaltungsrecht der Kirchen weniger beachtet als die deutschen Gerichte, klar, dass hier Änderungen unvermeidlich sind.
...
Auf die Kirchen kommt eine spannende Legislaturperiode zu: Jahrelang hatte sie in der Bundesregierung eine Verbündete, die am Status quo des Verhältnisses von Staat und Kirche nichts Großes ändern wollte. Auf europäischer Ebene warb die unionsgeführte Regierung für das besondere Verhältnis in Deutschland und verhandelte beispielsweise Ausnahmen für Religionsgemeinschaften in Verordnungen, in denen man sie nicht erwartet hätte – etwa beim EU-Datenschutzrecht. Solche Zugeständnisse können die Kirchen nun nicht mehr erwarten. Bisher konnte man sich bequem auf den Standpunkt stellen, dass man einer Ablösung der Staatsleistungen offen gegenüber stehe – nun gibt es ein Gegenüber, das das auch tatsächlich will.

Für das kirchliche Arbeitsrecht drohten Einschnitte bisher hauptsächlich vom Europäischen Gerichtshof – nun kommt das auch in der deutschen Politik auf die Tagesordnung. Im Staatskirchenrecht kann die neue Bundesregierung einen jahrelangen Reformstau auflösen und der in Deutschland deutlich bunter gewordenen religiösen Landschaft einen angemessenen religionsverfassungsrechtlichen Rahmen geben.
Katholisch.de greift auch noch einen anderen Aspekt auf:
Koalitionsvertrag – Wenn Sport mehr Raum einnimmt als Religion
- aber ist das nicht längst in allen Medien so? Man vergleiche nur den Umfang der Berichterstattung von BILD bis Tagesschau, und weiß, welchen gesellschaftlichen Stellenwert der Sport gegenüber religiösen Themen hat.

Kirche und Leben titelt:
Ampel-Koalition stehe für einen starken Sozialstaat
Caritas, BDKJ und Missio loben Aspekte des Koalitionsvertrags
Auch die KirchenZeitung (Hildesheim) schreibt:
Lob für Koalitionsvertrag
Kirchliche Organisationen haben den Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP in bestimmten Bereichen weitgehend als positiv bewertet.
Das evangelische Sonntagsblatt hat nur eine schmale Anmerkung:
Koalitionsvertrag
Christlich ohne CDU? Das steht im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP zu Religion und Kirche
Von Oliver Marquart | 25. November 2021
Mit der Vorstellung des Koalitionsvertrags durch die Ampel-Parteien rückt eine Bundesregierung ohne die Unionsparteien immer näher. Hat das Einfluss auf die Rolle und Bedeutung von Christentum und Kirche? Wir haben uns den Koalitionsvertrag genauer angeschaut.
...
Schauen wir uns zunächst an, welche Rolle die Ampel-Parteien den Kirchen zuordnen. Es lässt sich festhalten: Eine relativ große. "Kirchen und Religionsgemeinschaften sind ein wichtiger Teil unseres Gemeinwesens und leisten einen wertvollen Beitrag für das Zusammenleben und die Wertevermittlung in der Gesellschaft", heißt es. Man schätze und achte ihr Wirken.
Allerdings heißt Wertschätzung nicht, dass man nicht dennoch Änderungsbedarf im Verhältnis sieht. "Wir schaffen in einem Grundsätzegesetz im Dialog mit den Ländern und den Kirchen einen fairen Rahmen für die Ablösung der Staatsleistungen", geht es nämlich weiter.

Das bedeutet schlicht: weniger Geld für viele Gemeinden, zumindest vom Staat.

Auch das Privileg des kirchlichen Arbeitsrechts soll nach dem Willen von SPD, Grünen und FDP fallen. "Gemeinsam mit den Kirchen prüfen wir, inwiefern das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen werden kann."
und das war's dann auch - beim Sonntagsblatt. Wir haben gestern den tweet des vielfach für die Kirchen tätige Professor Joussen zitiert: "Dann lasst uns mal prüfen ..."

Donnerstag, 25. November 2021

SPIEGEL-Serie - Bericht von der Corona-Front

SPIEGEL Print S. 14 ff
Ex-Pflegerin Uta Beißwenger
»Ich hatte oft nur Glück, dass keiner meiner Patienten gestorben ist«
Sie hat ihren Job als Pflegerin gekündigt und studiert jetzt: Hier erklärt Uta Beißwenger, 32, aus Hamburg wie zermürbend der akute Personalnotstand in der Klinik für sie war. Ein Interview von Maik Großekathöfer•
»Ich hatte oft nur Glück, dass keiner meiner Patienten gestorben ist« - Lars Berg / DER SPIEGEL

Pflegerin Eileen Rudolph
»Viel zu oft verlieren wir den Kampf gegen das Virus«
Sie arbeitet seit zehn Monaten auf der Intensivstation des St. Josef Krankenhauses in Haan: Hier erklärt Eileen Rudolph, 25, warum sie trotz zweimaliger Coronainfektion gerne zur Arbeit geht. Aufgezeichnet von Miriam Olbrisch
»Viel zu oft verlieren wir den Kampf gegen das Virus« - Dominik Asbach / DER SPIEGEL
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Koalitionsvertrag: Die erste Bilanz fällt gemischt aus – Ankündigung für Pflegebonus positiv

Koalitionsvertrag: Die erste Bilanz fällt gemischt aus – Ankündigung für Pflegebonus positiv

Kurzstatement von Frank Werneke, Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di): "Der Koalitionsvertrag ergibt auf den ersten Blick ein sehr gemischtes Bild: Er ist an einigen enttäuschend. So wird es künftig nicht mehr Steuergerechtigkeit geben, weder bei der Vermögenssteuer noch bei der Erbschaftssteuer. Es zeichnet sich auch kein wirklich sicherer Pfad für mehr Investitionen ab – die Schuldenbremse wird wieder in Kraft gesetzt, das ist negativ.

Im Bereich Arbeit und Soziales gibt es eine ganze Reihe positiver Punkte. Das betrifft etwa Ausbildung und Weiterbildung, das Schließen von Lücken in der Unternehmensmitbestimmung, das elektronische Zugangsrecht in Betriebe für Gewerkschaften. Bei der Rente haben sich die Grünen mit der staatlich organisierten und verpflichtenden Aktienrente durchgesetzt. Einzelheiten müssen noch analysiert werden – aber aus Sicht von ver.di schwächt dies die betriebliche Altersvorsorge. Leider hat sich auch an den Plänen der Ampelkoalition zur Anhebung der Hinzuverdienstgrenze von Minijobs nichts geändert.

Einen Erfolg gibt es hingegen bei der Arbeitszeit: Die geplante Öffnungsklausel für längere Arbeitszeiten und kürzere Ruhezeiten über Betriebsvereinbarungen ist vom Tisch, dies ist nur noch auf tarifvertraglicher Basis möglich. Solche Tarifverträge wird ver.di natürlich nicht abschließen. Das geplante Bundestariftreuegesetz ist positiv – die Ausgestaltung muss man sich natürlich genau anschauen. Erfreulich ist zudem, dass bei der Zergliederung von Unternehmen Betriebsübergänge nicht mehr dazu genutzt werden können, lästige Tarifverträge abzuschütteln. Zu den von uns geforderten Erleichterungen bei der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen findet sich allerdings außer viel Lyrik nichts Konkretes. Das ist schade. Die Kurzbilanz ist aber bei weitem noch nicht vollständig. Genauere Bewertungen etwa der Pläne in den Feldern Energie und Verkehr werden folgen müssen.

ver.di begrüßt zudem die Ankündigung von Olaf Scholz (SPD) eines Pflegebonus in Höhe von einer Milliarde als wichtiges Signal für die Beschäftigten, die durch die Corona-Pandemie besonders belastet und aufgrund der aktuellen dramatischen Situation vielfach mit ihren Kräften am Ende sind. Der angekündigte Bonus muss nun zeitnah an alle Berufsgruppen in den Krankenhäusern, der Altenpflege, den Reha-Einrichtungen und der Behindertenhilfe ausgezahlt werden."
Quelle: Presseveröffentlichung ver.di

Prof. Sell befasst sich in seinem Blog mit einem Teilaspekt der Vereinbarung:
Ein klassisches Tauschgeschäft: Der eine bekommt einen höheren Mindestlohn, der andere eine Verfestigung und Ausweitung der Minijobs. Trotz vieler Gegenargumente

Was uns allerdings primär interessiert, sind die Aussagen zum kirchlichen Sonderarbeitsrecht.

Mittwoch, 24. November 2021

Der Koalitionsvertrag im Wortlaut

u.a. hier zum download
Die ZEIT: https://www.zeit.de/politik/2021-11/koalitionsvertrag.pdf
ZDF Heute verlinkt auf die SPD: https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf

SPIEGEL-Serie - Bericht von der Corona-Front

SPIEGEL Print S. 14 ff
Pflegeleiterin Alexandra Vossenkaul
»Wir sind auf uns allein gestellt«
Sie leitet die Intensivpflege an der München Klinik in Schwabing: Hier erklärt Alexandra Vossenkaul, 37, wie es sich anfühlt, bei der Arbeit von Impfgegnern und Corona-Leugnern beschimpft zu werden. Von Jan Friedmann•
»Wir sind auf uns allein gestellt« - Peter Schinzler / DER SPIEGEL
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Dienstag, 23. November 2021

SPIEGEL-Serie - Bericht von der Corona-Front

SPIEGEL Print S. 14 ff
Pflegeleiter Burkhard Jezierski
»Man bekommt Kopfschmerzen, kann nicht mehr richtig denken«
Er leitet die Intensivstation im Klinikum Freising: Hier schildert Burkhard Jezierski, 55, seinen körperlich und psychisch belastenden Alltag bei der Betreuung von Coronapatienten. Aufgezeichnet von Miriam Olbrisch• »Man bekommt Kopfschmerzen, kann nicht mehr richtig denken« - Peter Schinzler / DER SPIEGEL
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Kircheninfo Nr. 38 ist unterwegs und online

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
liebe Freundinnen und Freunde des ver.di-Kircheninfos,

das neue Kirchen.info Nr. 38 ist online bzw. für Besteller*innen auch in Printform auf dem Weg in den Briefkasten. Der aktuelle Titel „Unsere Kraft liegt im Betrieb – Gemeinsam stärker“ hält wieder viele spannende Informationen und Berichte über gewerkschaftliche und kirchenrechtliche Entwicklungen in konfessionellen Betrieben für euch bereit.

Neben gewerkschaftlichen Aktivitäten findet ihr auch Berichte über verschiedene Tarifauseinandersetzungen, z.B. mit der diakonischen Altenhilfe in Hessen oder an den Berliner Krankenhäusern Charité und vivantes für Entlastung. Des Weiteren berichten wir über die erfolgreiche Organisierung in den evangelischen Kitas in Erfurt, über den beabsichtigten Verkauf des Klinikums Wilhelmsburg im Erzbistum Hamburg – ver.di fordert Erhalt -, Tipps für die MAV in der katholischen Kirche und Caritas und nehmen die bevorstehenden MAV- und JAV-Wahlen im evangelischen Bereich in den Blick.
Aufschlussreich ist auch die Entzauberung kirchlicher AVR, die gern von kirchlicher Seite als Pendant zu Tarifverträgen verkauft werden. Wir klären auf, warum das schlicht falsch ist. Außerdem kommentieren zwei Kolleginnen ihr Erleben in Bezug auf eine Corona-Prämie im Bereich der AVR Baden und Diakonie Deutschland und ihr findet wieder eine ganze Reihe empfehlenswerter Bildungsangebote für die MAV im aktuellen Heft.


Hier gelangt ihr zur PDF und einigen online gestellten Artikeln der neuen Ausgabe: www.kircheninfo.verdi.de

Montag, 22. November 2021

SPIEGEL-Serie - Berichte von der Corona-Front

SPIEGEL Print S. 14 ff
Corona-Frontberichte von der Intensivstation
Sie wollen Leben retten – und müssen beim Sterben zugucken
Auf der Intensivstation der Leipziger Uniklinik kämpfen Pflegerinnen und Pfleger verzweifelt um todkranke Ungeimpfte. Wie hält man das aus? Aus Leipzig berichtet Tobias Großekemper•
Sie wollen Leben retten – und müssen beim Sterben zugucken - Sven Döring / DER SPIEGEL
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+++ Umfrage Altenpflege +++ Betriebliches Gesundheitsmanagement +++ Bis Ende 2021 +++

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ein gutes Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) trägt maßgeblich dazu bei, Arbeitsbedingungen im Betrieb gesundheitsförderlich zu gestalten und die Qualität der Arbeit, auch in der Pflege, zu verbessern. In den Einrichtungen der Altenpflege ist die Situation sehr unterschiedlich. Während in manchen Einrichtungen „BGM“ ein Fremdwort ist, ist es in anderen Einrichtungen gute gelebte Praxis.

Anfang September 2021 ist mit dem „BGM-Branchenkompass“ die erste bundesweite Bestandsaufnahme in Form einer Online-Befragung gestartet.

Der „BGM-Branchenkompass“ ist ein Forschungsprojekt der IU Internationale Hochschule und wird durch ver.di als Kooperationspartnerin unterstützt.

Wir wenden uns daher an Dich, mit der Bitte die Untersuchung zum BGM in der Altenpflege zu unterstützen und zu bewerben.
Die Befragung richtet sich an betriebliche Interessenvertretungen und Verantwortungsträger*innen. SIe ist anonym und es sind keine direkten Rückschlüsse auf die konkrete Einrichtung möglich.

Gemeinsam wollen wir mit diesem Forschungsprojekt u.a. folgende Fragen beantworten:
Wie gesund kann in Betrieben der ambulanten und (teil)stationären Altenpflege tatsächlich gearbeitet werden?
Welche gesunden Strukturen bestehen? Welche müssen unbedingt auf den Weg gebracht werden?
Welchen Einfluss hat/hatte die Corona-Pandemie auf die Gesundheit am Arbeitsplatz?
Hierfür benötigen wir Eure Mithilfe und Unterstützung!

Du bist betriebliche Interessenvertretung in einer Pflegeeinrichtung oder einem Pflegedienst oder hast Führungsverantwortung (WBL, PDL, GF, EL) oder in einer solchen Einrichtung? Dann nimm Dir bitte einige Minuten Zeit zur Beantwortung aller Fragen im Fragebogen.

Teile diesen Aufruf auch gerne mit anderen Interessenvertretungen oder Menschen mit Führungsverantwortung.

Den Fragebogen findest du hier: https://www.umfrageonline.com/s/bgm-branchenkompass

Nähere Informationen zum BGM-Branchenkompass findest du unter: https://www.bgm-branchenkompass.de

Herzlichen Dank für Deine Unterstützung!

Sonntag, 21. November 2021

SPIEGEL-Serie - Berichte von der Corona-Front

Ausgabe 47/20.11.2021 (print)
Vor dem Kollaps - Die Lebensretter können nicht mehr
... Fast zwei Jahrzehnte lang wurden die Krankenhäuser dazu erzogen, sich wie Fabriken aufzustellen, umsatzgetrieben und gewinnorientiert. Spricht man mit langjährigen Pflegekräften, wann das Drama ihres Berufsstands begann, nennen die meisten das Jahr 2004. Damals trat verbindlich für alle Kliniken eine Reform in Kraft, die den Geist der neoliberalen Zeit atmete: Seither werden Kliniken nicht mehr danach bezahlt, wie viele Tage ein Patient bleiben muss und wie viele Pflegekräfte sich um ihn kümmern. Dieses »Vollkostenprinzip«, wie man es nannte, galt als zu teuer. Die neuen Fallpauschalen sollten das ändern: Für jedes neue Hüftgelenk und jede Bypass-Operation zahlen die Kassen seither den gleichen Betrag. Wie lange der Patient am Ende in der Klinik bleiben muss und wie viele Menschen sich um ihn kümmern, spielt kaum noch eine Rolle.

Die neue Abrechnungslogik bedeutete, dass Kliniken ihren Gewinn maximieren, wenn sie möglichst viele planbare Operationen ansetzen – und zugleich möglichst wenig Pflegeaufwand betreiben. Viele Manager hielten das für nötig, weil die Bundesländer an Investitionen in die Krankenhäuser sparten, für die sie eigentlich zuständig wären.

Seither werden in Deutschland überproportional viele künstliche Hüft- oder Kniegelenke eingesetzt, zugleich bauten die Kliniken Pflegestellen ab. Der liebste Patient wurde der, der nur wenige Tage nach einer OP nach Hause humpeln konnte. Seither spricht man in der Branche von »blutiger Entlassung«.

Verloren fühlten sich vor allem die Pflegekräfte, die zum Kostenfaktor in den Bilanzen mutierten. ...

Richtig ist: Seit Anfang 2019 gibt es verbindliche Untergrenzen für einige Klinikbereiche, die inzwischen noch verschärft wurden. Auf der Intensivstation soll sich eine Pflegekraft jetzt tagsüber um höchstens zwei Patienten kümmern.

Richtig ist aber auch: Die Reform krankt. Und hat mit der Realität auf den Stationen wenig gemein. Da sie die Standards ausgerechnet jener Krankenhäuser zugrunde legt, die am wenigsten Personal einsetzen, schreibt sie nur das gerade noch erträgliche Minimum fest – und nicht etwa einen soliden Qualitätsstandard. ...

Ein innovativeres Konzept, das für mehr Qualität sorgen könnte, haben der Deutsche Pflegerat, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Gewerkschaft Ver.di längst entwickelt. »Es liegt seit fast zwei Jahren auf dem Tisch«, sagt Ver.di-Vorstandsfrau Sylvia Bühler, sei aber von Spahn »sträflich ignoriert« worden. Um es umzusetzen, müssten die Kliniken bis zu 80.000 zusätzliche Stellen schaffen.

So trifft die vierte Welle nun auf einen Berufsstand, der ausgebrannt ist wie nie zuvor. ...
Internet (klick)

Zum Wochenanfang: Was bringt der Koalitionsvertrag?

Nach diversen Medienberichten soll in der kommenden Woche der "Koalitionsvertrag zur Ampel" fertig verhandelt sein. Bereits vor der Wahl hatten diverse Medien - auf die wir dann auch verwiesen hatten - über die Auswirkungen der Bundestagswahl auf das kirchliche Arbeitsrecht spekuliert. Denn eines ist klar - die Freiheit, ein kircheneigenes Arbeitsrecht zu gestalten, besteht nur "im Rahmen der für alle geltenden Gesetze". So ist das sowohl in Konkordatsvereinbarungen wie auch diversen verfassungsrechtlichen Normen geregelt. Damit hat aber der Staat durch seine Gesetzgebungsmacht die Möglichkeit, den kirchlichen "Entfaltungsspielraum" zu erweitern - oder auch einzuschränken. Und die letzten "Querschüsse" - insbesondere zu einem Allgemein verbindlichen Mindesttarifvertrag in der Altenpflege - haben die Bereitschaft, den Kirchen Gestaltungsfreiheit zu gewähren, deutlich beeinträchtigt.

Prof. em. Dr. Hartmut Kreß (lehrt Sozialethik an der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Universität Bonn und Lehrbeauftragter an der Juristischen Fakultät der Universität Düsseldorf) hat nun in einem Beitrag unter dem Titel
Neue Bundesregierung: Reform des kirchlichen Arbeitsrechts in Aussicht
(Quelle) einige wichtige Aspekte der staatskirchenrechtlichen Diskussion und die Beschlußlage der beteiligten "Ampel-Parteien" zusammen gefasst. Er geht nicht auf die innerkatholische Diskussion um die Anwendung der katholischen Soziallehre und den Widerspruch zum päpstlichen Lehramt ein. Aber das kann und darf man von ihm auch nicht erwarten. Die Grundlage der protestantischen Sozialethik ist für die katholische Diskussion nur von rudimentärer Bedeutung.
Diese innerkirchliche Diskussion, die u.a. von Nell-Breuning (SJ) und Hengsbach (SJ) maßgeblich geführt wurde, haben wir im Blog dargestellt, und mit unserer eigenen Kritik an der historisch schwer belasteten "Dienstgemeinschaft" nicht gespart.
Wenn denn "Mutter Kirche" nicht selbst in der Lage ist, die eigene Soziallehre umzusetzen und den universellen Kirchenrechtlichen Normen Geltung zu verschaffen (siehe unser Beitrag gestern), dann muss halt "Vater Staat" die Zügel in die Hand nehmen, um weitere Missbräuche der zugestandenen Freiheiten zu beenden.

Ergänzend aus dem Blog
Caritas-Verdi: Ampel-Koalition: Eine erste kritische Einordnung der Absichtserklärungen ...
Caritas-Verdi: Konsequenzen der Bundestagswahl - Warum eine Ampelkoalition eine Herausforderung für die Kirchen wäre
Caritas-Verdi: Bundestagswahl - Parteienaussagen zum kirchlichen Arbeitsrecht:

Samstag, 20. November 2021

Samstagsnotizen: Eva Maria Welskop-Deffaa zum kirchlichen Arbeitsrecht

in einem Interview der ZEIT ONLINE (Christ und Welt) wird Eva Maria Welskop-Deffaa - die neue Caritas-Vorsitzende - unter anderem auch zum kirchlichen Arbeitsrecht befragt:
C&W: Ist es für die Caritas eigentlich auch so wichtig, Kirche zu sein, weil dann ein gesondertes Arbeitsrecht für sie gilt? Eines, das die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benachteiligt?

Welskop-Deffaa: Wir können uns das ja nicht aussuchen. Von der Grundordnung der Bischöfe sind wir als Caritas unmittelbar erfasst. Wir haben den Auftrag, unsere Arbeitsverhältnisse danach zu gestalten.

Bereits bei diesen Aussagen müssen wir ein entschiedenes "moment mal" einwerfen. Die Bischöfe sind in der katholischen Kirche nicht die letzte Instanz. Diese hat ihren Sitz vielmehr in Rom. Und im Zweifel müssen wir Katholiken den päpstlichen Aussagen mehr Gehalt zubilligen als den Aussagen eines Bischofs. Das gilt für theologische Fragen (um eine Spaltung der Kirche nach dem Muster "Erzbischof Marcel Lefebvre" zu vermeiden) und genauso für sozialethische Äusserungen auf pseudotheologischer Grundlage ("Dienstgemeinschaft") - erst recht, wenn kirchengesetzlich eine Verpflichtung zur Einhaltung anderer Regelungen normiert ist.
Das "päpstliche Lehramt", das sich insbesondere in Sozialenzykliken äussert, ist für die katholische Kirche essentiell. Wie essentiell zeigt sich im "Codex Iuris Canonici" (CIC), dem universalkirchlichen Gesetzbuch, das im Bereich des Vermögensrechts (cc. 1273 ff CIC) allen Ökonomen der kirchlichen Einrichtungen den kirchengesetzlichen Auftrag gibt, diese Sozialenzykliken genauestens zu beachten (c. 1286 1° CIC).
Mit anderen Worten:
Bischöfliche Vorgaben, die gegen das universelle Kirchenrecht und das päpstliche Lehramt verstoßen müssen zumindest hinterfragt werden. Ein "blinder Gehorsam" wäre unverantwortlich.
Ein Weiteres:
Sowohl die Grundordnung wie auch das Betriebsverfassungsgesetz heben auf den Unterschied zwischen "caritativ" und "wirtschaftlich tätig" ab. "Caritativ" heißt "uneigennützig", "ohne die Absicht der Gewinnerzielung". Da fallen eine ganze Menge an Mitgliedern des Caritas-Verbandes schon von Hause aus durch das Raster. Für diese Unternehmen gilt selbst nach den bisweilen übergriffigen kirchengesetzlichen Vorgaben kein kirchliches Arbeitsrecht mehr.
Eine Frage an die gelernte Wirtschaftswissenschaftlerin: welche "Caritas-"Einrichtung wird denn noch völlig uneigennützig tätig? Welche Einrichtung erbringt ihre Leistung wirklich unentgeltlich? Wo ist denn keine Gewinn- und Verlustrechnung im Jahresabschluss?

Wir dokumentieren den Rest des Interviews, soweit er sich auf das kirchliche Arbeitsrecht bezieht, nachfolgend.

Freitag, 19. November 2021

Datenschutz und Kirche

Wir haben in verschiedenen Beiträgen schon darauf verwiesen, dass der Schutz der Daten von Beschäftigten, Betreuten und Patienten keine kircheneigene Angelegenheit sein kann, weil es sich hier um die Daten von Dritten handelt - eben von Beschäftigten, Betreuten und Patienten, die vielfach der betreffenden Kirche gar nicht angehören.

Den kircheneigenen Datenschutzregelungen fehlt es an der verfassungsrechtlichen Legitimation - die ist nämlich auf die eigenen Angelegenheiten beschränkt. Und was soll an den Behandlungsdaten von Patienten oder den Lebensverhältnissen von Beschäftigten bis hin zum intimen Blick ins Schlafzimmer eine "eigene Angelegenheit der Kirchen" sein?

Aber mit kircheneigenen Normen kann "Kirche" die eigene Kontrollsucht legitmieren und gleichzeitig verhindern, dass die zur Aufsicht berufenen staatlichen Instanzen zu viel vom eigenen Tun mitbekommen - Vertuschen statt klären.
Eine merkwürdige Blüte treibt diese klerikale Sucht, sich zum "Staat im Staat" zu entwickeln und das eigene Handeln vor staatlicher Kontrolle zu verstecken. Nun stimmt die protestantische Nordkirche für Übertragung der Datenschutzaufsicht an die EKD - anstatt sie dort zu lassen, wo sie hingehört - nämlich beim Staat.

Mittwoch, 17. November 2021

ARTE TV: Wenn Pflege krank macht - Ein Berufsstand vor dem Burnout

Wozu der jahrelange Pflegenotstand in Krankenhäusern führen kann, konnten die Deutschen während der Pandemie beobachten. Krankenpflegerinnen und –pfleger arbeiteten in 12-Stunden-Schichten bis zur völligen Erschöpfung. Die Politik schaute tatenlos zu. Die Folgen werden nun langsam sichtbar: Immer mehr Pflegekräfte werden wegen Burnout selbst zu Patientinnen und Patienten.
Quelle: https://www.arte.tv/de/videos/100300-055-A/re-wenn-pflege-krank-macht/


Sozial- und Erziehungsdient: Einladung zum ...

WiFF-Bundeskongress 2021

im Live-Stream

Fachberatung für Kindertageseinrichtungen –

Motor der Qualitätsentwicklung in der Frühen Bildung

am Dienstag, 30. November 2021 von 9:00 bis 15:30 Uhr

im System der Kindertagesbetreuung nimmt die Fachberatung eine Schlüsselrolle für die Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung frühpädagogischer Arbeit ein. Das Tätigkeitsspektrum der Fachberaterinnen und Fachberater ist dabei äußerst heterogen und deckt viele Aufgaben- und Zuständigkeitsbereiche ab, die teilweise miteinander im Widerspruch stehen; auch sind die Regelungen auf Landes- und Bundesebene für das fachberaterliche Handeln wenig verbindlich.
Aus diesem Grund hat die Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte das Thema Fachberatung in den Mittelpunkt ihrer diesjährigen Aktivitäten gestellt. Neben diversen Forschungsvorhaben analysieren wir auf unserem nächsten Bundeskongress zusammen mit zahlreichen Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Politik und Praxis das Arbeitsfeld und die Wirkung von Fachberaterinnen und Fachberatern. Des Weiteren diskutieren wir, welche Rahmenbedingungen gegeben sein müssen, damit Fachberatung ihre Wirksamkeit optimal entfalten kann und wo zukünftig noch Handlungsbedarfe bestehen.

Die Details zum Ablauf und den Inhalten entnehmen Sie bitte dem auf der Anmeldungsseite im www veröffentlichten Programm.

Sofern noch nicht geschehen, bitten wir um Ihre Anmeldung unter folgendem Link. Die Teilnahme ist kostenlos.

Den Link zur Veranstaltung versenden wir wenige Tage vor dem Bundeskongress an Ihre E-Mailadresse.

Zum Thema "Fachberatung für Kindertageseinrichtungen" erscheint im November 2021 ein neuer WiFF Wegweiser Weiterbildung. Als Ergänzung zum Bundeskongress bietet WiFF am 16. Dezember 2021 und am 24. Januar 2022 ein jeweils zweistündiges Webinar an, in dem der neue Wegweiser Weiterbildung vorgestellt wird. Die Webinare richten sich in erster Linie an Weiterbildnerinnen und Weiterbildner, die in der kompetenzorientierten Weiterbildung von Fach- und Leitungskräften tätig sind. Unter folgendem Link erhalten Sie weitere Informationen und die Möglichkeit sich anzumelden.

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme und einen anregenden Austausch.

Mit freundlichen Grüßen

Professorin Dr. Kirsten Fuchs-Rechlin
Leitung Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF)

Dienstag, 16. November 2021

Heute Warnstreik - Kann es überhaupt einen „richtigen“ Moment geben?

Dieser Frage widmet Prof. Sell in seinem Blog "Aktuelle Sozialpolitik" einen eigenen Beitrag
Streikaktionen der Pflegekräfte zwischen Notwendigkeit, Instrumentalisierung und dann auch noch „Nächstenliebe“
Wir möchten jetzt gar nicht erst auf die kirchliche Soziallehre eingehen, die das Recht auf Streik als Notwehr ausdrücklich betont (wie auch im Katechismus bestätigt wird).
Aber wenn man die Zweifler ernst nimmt, dann bräuchten die Arbeitgeber die Arbeitsverhältnisse nur soweit auszudünnen, dass jede Unterbrechung (und sei es zur Pause im Rahmen der Arbeitszeitgesetze) andere (Dritte) beeinträchtigt, und schon wäre das verfassungsrechtlich garantierte Streikrecht obsolet. Damit bestünde auch keine Chance zur "Notwehr" der Beschäftigten, wenn die Arbeitsverdichtung eine kritische Marge erreicht.
Das kann es doch nicht sein.
Das Gegenteil ist richtig - dort wo Streik notwendig ist, gerade auch um Gefahren von Dritten durch die Überlastung der eigenen Beschäftigten abzuwenden, dort muß es möglich sein, für bessere Arbeitsbedingungen zu kämpfen. Wenn es sein muss, dann auch durch einen Arbeitskampf - der im Übrigen nicht an der Verweigerung einer Notdienstvereinbarung durch die Arbeitgeber scheitern darf.

Montag, 15. November 2021

Erst kommunales Krankenhaus, dann Kirchlich - nun: vor Verkauf wird MAV aufgelöst

Saar Fernsehen zu der aktuellen Auseinandersetzung um die MAV am Diakonie Krankenhaus Neunkirchen mehr unter https://www.sr.de/
Link zur ver.di Betriebsgruppe Diakonie Klinikum Neunkirchen auf facebook

Am 16. November finden Warnstreiks im Gesundheitswesen statt.

ver.di erwartet in der Tarifrunde der Länder von Gesundheitsminister Holetschek und Wissenschaftsminister Sibler Unterstützung

In der laufenden Tarifrunde für den öffentlichen Dienst der Länder hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) den Landesgesundheitsminister Klaus Holetschek, den Landeswissenschaftsminister Sibler und die Vorstandsvorsitzenden der Universitätskliniken Augsburg, Erlangen, München, Regensburg und Würzburg sowie des Deutschen Herzzentrums (München) aufgefordert, sich zu den Aussagen des Verhandlungsführers der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) zu positionieren. „Dieser scheint die sich zuspitzende Situation im Gesundheitswesen zu verkennen oder bewusst zu ignorieren“, erklärt Luise Klemens, Landesbezirksleiterin von ver.di Bayern. Beides sei nicht hinnehmbar.

Der niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers hatte erklärt, dass eine bessere Bezahlung im Gesundheitswesen nicht nötig sei, heißt es in dem Brief der Landesbezirksleiterin Luise Klemens und des Landesfachbereichsleiters für Gesundheit Robert Hinke. Durch die Pandemie habe es laut Hilbers nur eine temporäre Belastung gegeben, die nicht dauerhaft zu honorieren sei; zudem müsse das Personal im Länderbereich einen nennenswerten Beitrag zur Konsolidierung der Haushalte leisten und auch ein Personalabbau sei nicht ausgeschlossen.

Samstag, 13. November 2021

Samstagsnotizen - Kirche und Lebenswirklichkeit ?

Der Wertverfall unserer Kirche in der Gesellschaft nimmt dramatische Formen an.
"Zukünftig wird die Rolle der Kirche als eine mächtige Institution kleiner werden"
, so der Hildesheimer Bischof Heiner Wilmer vor Vertretern von Politik, Religionsgemeinschaften und gesellschaftlichen Gruppen (zitiert vom Domradio Köln) - und weiter:
Mit dem Missbrauchsskandal habe die Kirche massiv das Vertrauen der Menschen verspielt, räumte Wilmer ein. "Wir stehen vor einem Scherbenhaufen." Dementsprechend könne sie nicht mehr die Gesellschaft beherrschen. "Sie ist nur ein Anbieter von Sinn neben anderen."
Tatsächlich - der Missbrauchsskandal oder besser die vielen Missbrauchs- und Vertuschungsskandale haben die Kirche erschüttert. Aber das ist nur eine von vielen Baustellen. Wir erinnern an die Finanzskandale, die auch wir benannt haben - und die im Schatten der Missbrauchsdebatte kaum medial ausgeschlachtet wurden. Aber auch da lässt sich feststellen: "Machtmissbrauch" und "Vertuschung" haben entscheidend mitgewirkt. Und wir erinnern an den "fortwirkenden Skandal" (Würzburger Synode) der selbst gewählten Abkehr der Kirche von der Arbeitnehmerschaft und ihren Gewerkschaften, die nun ein Spiegelbild findet.

Ist Wilmer's Blick nun Selbsterkenntnis oder nur ein fokussierter Reflex auf ein aufloderndes Schlaglicht?
Wir haben nicht nur in den letzten Wochen auf den Widerspruch zwischen "Tun und Lehre" - und auf die Lebenswirklichkeit der Christen und Katholiken in Deutschland hingewiesen, z.B.:
Dienstgemeinschaft – Idee und Wirklichkeit (insbesondere die Auführungen zu B) und weitere Beiträge zur sog. "Dienstgemeinschaft"
Samstagsfrage: Wie erneuert sich Kirche? .
Sonntagsnotizen: Streik und Krankenhausbewegung oder "wenn ich wissen will, wie die katholische Lehrmeinung ist, schau ich in den Katechismus".
Samstagsgedanken zu Paul Josef Kardinal Cordes: Weltbischofssynode und Rückblick auf die Würzburger Synode
und damit Anregungen gegeben, wie die Kirche selbst wieder glaubwürdiger werden könnte.

Freitag, 12. November 2021

ver.di fordert Kehrtwende in der Krankenhauspolitik

Angesichts der sich verschärfenden Corona-Krise verlangen die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und betriebliche Interessenvertretungen aus Krankenhäusern von den Parteien der zukünftigen Ampelkoalition, die nötigen Schlussfolgerungen aus den Erfahrungen in der Pandemie zu ziehen.
Quelle und mehr: Pressemitteilung. Berlin, 11.11.2021.

Donnerstag, 11. November 2021

Fachkräftemangel in der Pflege verschärft sich

berichtet das Ärzteblatt.de für NRW und führt alleine für NRW aus:
Die Zahl der offenen oder künftig notwendigen Vollzeitstellen hat sich von knapp 11.000 im Jahr 2016/17 auf rund 23.760 im Jahr 2019 mehr als verdoppelt.
Es wäre sehr verkürzend, einen Fachkräftemangel nur in NRW und nur in der Pflege zu konstatieren.

Dienstag, 9. November 2021

Weitere Übernahmen der Empfehlungsbeschlüsse der Bundeskommission in den Regionen - hier: NRW

hier hatten wir Ende Oktober von der ersten Übernahme der Empfehlungsbeschlüsse zur Anlage 7 AVR in einer Regionalkommission (BW) berichtet. Die einzelnen Regionen der Caritas arbeiten sich nacheinander am Emfpehlungsbeschluss der Bundeskommission ab. In ihrer Sitzung am 5. November 2021 hat die Regionalkommission NRW die neue Anlage 7 AVR mit allen mittleren Werten 1:1 übernommen. In ihrer aktuellen Infomail 11 aus 2021 wird von Mitgliedern der Mitarbeiterseite auch berichtet:
Weiterhin sind die Sonderregelungen der Regionalkommission NRW zur praxisintegrierten Ausbildung der Heilerziehungspfleger*innen gültig. Redaktionell wurden diese vom Abschnitt F der Anlage 7 AVR künftig in den Abschnitt J der Anlage 7 AVR verschoben.
Wir verzichten erneut auf den Abdruck der geänderten Beschlußtexte, weil wir unseren Blog nicht mit einer Fülle gleicher oder ähnlicher Texte überfrachten wollen und ohnehin erst die Publikation (Veröffentlichung im jeweiligen Amtsblatt) durch den jeweiligen Diözesanbischof rechtsverbindlich ist.

Donnerstag, 4. November 2021

Jetzt veröffentlicht - Ergebnisse des Kita-Personalchecks von ver.di

Fast 19.500 Kolleginnen und Kollegen aus Kindertageseinrichtungen nahmen vom 15. Mai und 22. Juni 2021 an der Befragung „Kita-Personalcheck“ teil.

Die Verteilung der Teilnehmenden entsprach sowohl hinsichtlich des Geschlechts (92,3 % weiblich) als auch der Verteilung nach Bundesländern oder der Differenzierung nach Leitungs- und Fachkräften den bekannten Verteilungsparametern. Außerdem befanden sich die Einrichtungen überwiegend trotz Corona im Regelbetrieb oder im eingeschränkten Regelbetrieb. Damit gelingt es dieser Studie den Alltag der Beschäftigten in Kitas repräsentativ und realistisch abzubilden.
berichtet ver.di und geht dann näher auf die fokussierten Themen ein

Dienstag, 2. November 2021

Das nächste kirchliche Krankenhaus schließt

Zuletzt mussten wir uns Ende September des Jahres der Kommerzialisierung in der Krankenhauslandschaft widmen. Inzwischen ist es wieder einmal so weit:
... bereits zum 12. November
Ibbenbürener Frauenklink schließt – SkF sieht „Katastrophe“
berichtet "Kirche und Leben" und meldet als Begründung
Dem Krankenhaus Ibbenbüren fehle es „an ärztlichen Mitarbeitenden und angestellten Hebammen“, hieß es.

Im Sinn der Patientensicherheit sei der Schritt unausweichlich, ein „ordnungsgemäßer Betrieb“ sei nicht mehr sichergestellt. Mehrere Gespräche mit „den Hebammen unter Beteiligung der Mitarbeitervertretung“ in Ibbenbüren hätten keine andere Lösung erbracht. Auch eine intensive Suche nach zusätzlichem Personal sei „nicht erfolgreich“ verlaufen.
diese Begründung scheint nachvollziehbar - vordergründig. Warum es aber zu der erfolglosen Personalsuche kommen konnte - das wird wohl wieder nicht analysiert werden.

Dass gleichzeitig eine neue Sorge vor Überlastung der Intensivstationen aufkommt, hat zwar unmittelbar nichts mit dern Frauenklinik von Ibbenbüren zu tun - wirft aber ein bezeichnendes Schlaglicht auf die gefährliche Schieflage, der unser Gesundheitswesen seit Jahren neiliberaler Kostensenkungen ausgesetzt ist. Die entscheidenden Politiker und ihre Ministerialbürokratie haben halt die jahrelangen Kassandra-Rufe der aktiven Beschäftigten mit ihrer Gewerkschaft nicht ernst genommen und lieber den Schalmeienklängen der Finanzjongleure geglaubt. Danach würde alles besser, sobald die Krankenhäuser kaputt gespart sind, das Personal überlastet und physische und psychisch am Ende ist und die Patienten "blutig entlassen" werden.