Donnerstag, 29. Oktober 2020

Mitarbeiterseite der AK Caritas zum Abschluss im TVöD:

caritas ak.mas@akmas_caritas · 26. Okt.

1/2 Die gestern in der Tarifrunde Öffentlicher Dienst erzielte Einigung bezeichnet @_verdi als respektables Ergebnis in schwierigen Zeiten. Vor allem Pflegekräfte und Bezieher/innen unterer + mittlerer Einkommen werden bessergestellt. Wir gratulieren zu diesem schnellen Ergebnis!

caritas ak.mas@akmas_caritas · 26. Okt.

2/2 Welche Wirkung das auf die Tarifrunde für die über 600.000 nicht-ärztlichen Beschäftigten in der Caritas haben wird, müssen wir nun bewerten. Die Verhandlungen in der Caritas werden am Donnerstag wieder aufgenommen. http://akmas.de/tarif2020
Quelle: Twitter der AK-MAS

Wir wünschen Euch viel Erfolg bei den Verhandlungen.

Rechte der Personalvertretung (BR, PR, MAV) im Vergleich

Liebe Kolleg*innen,

in kirchlichen Betrieben gilt ein eigenes Mitbestimmungsrecht, da für sie eine Ausnahme vom weltlichen Betriebsverfassungsrecht gilt. Strukturell sind die Mitbestimmungsgesetze sich zwar ähnlich, aber inhaltlich bzw. im Verfahren unterscheiden sie sich z.T. erheblich. Die Rechte von MAVen sind schwächer, als die von Betriebsräten. Welche Unterschiede es im Einzelnen gibt, zeigen wir in unserer neu aufgelegten und aktualisierten Broschüre „Kirchliche Mitbestimmung im Vergleich: BetrVG - MVG.EKD - MAVO“ auf.

Ihr könnt sie ab sofort als PDF hier herunterladen: https://gesundheit-soziales.verdi.de/service/publikationen/++co++1326ea5c-0312-11eb-8472-001a4a160119 oder als Printversion bei euren zuständigen ver.di-Ansprechpartner*innen in den Bezirken bestellen.

Mittwoch, 28. Oktober 2020

Erzdiözese Freiburg muss 10,8 Millionen Euro Sozialabgaben nachzahlen

berichtete gestern katholisch.de und führt weiter aus:
Jahrelang hat es im Erzbistum Freiburg Fehler bei der Abrechnung von Sozialabgaben für geringfügig Beschäftigte gegeben. Daher muss es nun 10,8 Millionen Euro nachzahlen. Doch diese Summe fällt deutlich geringer aus als ursprünglich befürchtet.

... Dies ist das Ergebnis einer dreijährigen, aufwendigen Prüfung der Deutschen Rentenversicherung, wie die Diözese am Dienstag mitteilte. Die Summe setzt sich aus 6 Millionen Euro nicht gezahlter Abgaben sowie 4,8 Millionen Euro für Säumniszuschläge zusammen. ...

... Ende Oktober 2017 hatte die Erzdiözese öffentlich gemacht, dass es über Jahre und in zahlreichen Kirchengemeinden Unregelmäßigkeiten bei der Berechnung von Sozialabgaben gab. Untersucht wurden Abrechnungen, die bis ins Jahr 1999 zurückgehen. Betroffen waren mehr als 1.000 geringfügig Beschäftigte, für die die Kirchengemeinden keine oder zu wenig Abgaben zahlten, beispielsweise Hausmeister, Küster oder Organisten. Dem Vernehmen nach ging es auch um Verstöße gegen die steuerrechtlichen Vorgaben bei Geldzahlungen auf der Basis von sogenannten Ehrenamts- und Übungsleiterpauschalen. ...
weitere Quellen:

Sonntag, 25. Oktober 2020

Erste Reaktionen auf die Einigung im öffentlichen Dienst

Einige Stunden nach der Bekanntgabe des Abschlusses können wir erste Reaktionen der Leitmedien in der deutschen Medienlandschaft wiedergeben.

BREAKING NEWS - Tarifeinigung im öffentlichen Dienst

meldet soeben die Tagesschau Stand: 25.10.2020 11:43 Uhr unter Wiedergabe eines Berichts der dpa:
Im Tarifstreit des öffentlichen Dienstes haben sich Arbeitgeber und Gewerkschaften geeinigt. Das sagte Innenminister Seehofer bei einer Pressekonferenz der Tarifparteien. Vorgesehen sei unter anderem eine Gehaltssteigerung um 4,5 Prozent in der niedrigsten Entgeltgruppe und um 3,2 Prozent in der höchsten Eingruppierung.
ebenso berichten: die FAZ: Einigung bei Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst
oder ZDF heute: Öffentlicher Dienst: Einigung im Tarifstreit

Dazu die Pressemitteilung unserer ver.di:
Tarifeinigung im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen:
Deutliche Anhebung für untere Einkommen und Gesundheitsberufe

Sonntagsnotizen - kann die katholische Kirche eine "Lebenspartnerschaft" weiter als Kündigungsgrund verwenden?

Die Rekationen auf die jüngsten päpstlichen Äusserungen überschlagen sich. Im Domradio (Köln) wird der Brixener Moraltheologen Martin M. Lintner mit der Aussage zitiert, die Kirche könne eine Segnung homosexueller Partnerschaften nur noch schwerlich verweigern
Ja und? Brixen liegt bekanntlich in Südtirol. Und schon dazwischen - in Österreich - wird der Sonderweg der deutschen Kirche im kirchlichen Arbeitsrecht nur schwer verstanden. Anlässlich einer Tagung der Bayerischen Regional-KODA in Brixen hat der Ökonom der Diözese schon vor Jahren sein Unverständnis über diesen deutschen Sonderweg erklärt - auch am Beispiel der homosexuellen Orientierung.

Daher eine klare Antwort:
Ja, die Kirche kann. Das ist in Art. 5 der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse (nachfolgend: GrO)“ eindeutig geregelt. Wir haben in unserem Blogbeitrag am Donnerstag den Text zitiert.
Wenn es extrem kommt, dann wird etwa ein(e) Religionslehrer(in), ein(e) Pastoral- oder Gemeindereferent(in) in Südtirol die Segnung der katholischen Kirche für eine (zivilrechtliche) Lebenspartnerschaft erhalten - und bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz und Wohnort in Deutschland dort die Kündigung genau dieser Kirche im Briefkasten vorfinden.

Freitag, 23. Oktober 2020

Papst Franziskus und die Haltung der Kirche zur Homosexualität

damit hat es der Papst geschafft, die kirchliche Medienwelt zu dominieren:
Vom Domradio (Die Kirche wieder im Rennen) über katholisch.de
Im Umgang mit Homosexuellen muss Papst Franziskus endlich aktiv werden
Papst Franziskus befürwortet zivile Lebenspartnerschaften für Homosexuelle. Das sei auch ein Statement für die Kirche, kommentiert Christoph Paul Hartmann. Der Pontifex habe einen Maßstab gesetzt, dem er nun auch selbst genügen müsse.
und
Wie man die Aussagen des Papstes zu homosexuellen Beziehungen deuten kann
Franziskus für Lebenspartnerschaft: Ein neues Kapitel in der Kirche?

Mit seiner Äußerung, die Kirche müsse sich auf zivilrechtlicher Ebene für die eingetragene Lebenspartnerschaft für Homosexuelle einsetzen, hat Papst Franziskus für ein Beben gesorgt. Auch wenn sie keiner Lehränderung gleichkommen: Folgenlos dürften diese Aussagen kaum bleiben.
bis Kirche und Leben:
Franziskus äußert sich in neuem Dokumentarfilm
Papst will Rechtssicherheit für homosexuelle Paare – Lob und Kritik
wird das Thema aufgegriffen.

Und was ist mit all den anderen Balken, die vom Dachstuhl unserer Kirche bis auf den Boden krachen und diese im Fundament erschüttern?

Wie war das in der Würzburger Synode beim Beschluss "Kirche und Arbeiterschaft" mit dem "fortwirkenden Skandal?
Hat sich da auch nur im Ansatz etwas bewegt?

Wir können nicht überall auf den Papst hoffen und warten.
Von revolutionären Worten aus Rom oder Würzburg müsste es zu revolutionären Taten in Deutschland kommen.

Das Strohfeuer aus Rom wird sonst nie zu einem Leuchtfeuer werden.

Donnerstag, 22. Oktober 2020

Und es bewegt sich doch: die Kirche - nein, besser der Papst und Homosexualität

Das kennen wir:
„Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse (nachfolgend: GrO)“
Artikel 5 Verstöße gegen Loyalitätsobliegenheiten
(1) 1Erfüllt eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter die Beschäftigungsanforderungen nicht mehr, so muss der Dienstgeber durch Beratung versuchen, dass die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter diesen Mangel auf Dauer beseitigt. Im konkreten Fall ist zu prüfen, ob schon ein solches klärendes Gespräch oder eine Abmahnung, ein formeller Verweis oder eine andere Maßnahme (z. B. Versetzung, Änderungskündigung) geeignet sind, dem Obliegenheitsverstoß zu begegnen. 2Als letzte Maßnahme kommt eine Kündigung in Betracht.
(2) Für eine Kündigung aus kirchenspezifischen Gründen sieht die Kirche insbesondere folgende Verstöße gegen die Loyalitätsobliegenheiten im Sinn des Art. 4 als schwerwiegend an:
...
2. Bei katholischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern:
.... c) den kirchenrechtlich unzulässigen Abschluss einer Zivilehe, wenn diese Handlung nach den konkreten Umständen objektiv geeignet ist, ein erhebliches Ärgernis in der Dienstgemeinschaft oder im beruflichen Wirkungskreis zu erregen und die Glaubwürdigkeit der Kirche zu beeinträchtigen; eine solche Eignung wird bei pastoral oder katechetisch tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die aufgrund einer Missio canonica oder einer sonstigen schriftlich erteilten bischöflichen Beauftragung beschäftigt werden, unwiderlegbar vermutet,
d) das Eingehen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft; bei diesem Loyalitätsverstoß findet Ziff. 2c) entsprechende Anwendung.

(3) 1 Liegt ein schwerwiegender Loyalitätsverstoß nach Absatz 2 vor, so hängt die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung von der Abwägung der Einzelfallumstände ab. 2 Dem Selbstverständnis der Kirche ist dabei ein besonderes Gewicht beizumessen, ohne dass die Interessen der Kirche die Belange des Arbeitnehmers dabei prinzipiell überwiegen. 3 Angemessen zu berücksichtigen sind unter anderem das Bewusstsein der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters für die begangene Loyalitätspflichtverletzung, das Interesse an der Wahrung des Arbeitsplatzes, das Alter, die Beschäftigungsdauer und die Aussichten auf eine neue Beschäftigung. 4 Bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die pastoral, katechetisch, aufgrund einer Missio canonica oder einer sonstigen schriftlich erteilten bischöflichen Beauftragung beschäftigt werden, schließt das Vorliegen eines schwerwiegenden Loyalitätsverstoßes nach Absatz 2 die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung in der Regel aus. 5 Von einer Kündigung kann in diesen Fällen ausnahmsweise abgesehen werden, wenn schwerwiegende Gründe des Einzelfalles diese als unangemessen erscheinen lassen. 6Gleiches gilt für den Austritt einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters aus der katholischen Kirche.
Quelle: Grundordnung 2015 i.d.F. der Deutschen Bischofskonferenz


Das ist neu:
Domradio: Papst befürwortet Partnerschaften für Homosexuelle - "Sie sind Kinder Gottes und haben das Recht auf eine Familie"
Süddeutsche Zeitung: "Homosexuelle haben das Recht, in einer Familie zu leben"
Tagesschau: "Papst für Schutz gleichgeschlechtlicher Partnerschaften"
ZEIT Online: Papst für Schutz gleichgeschlechtlicher Partnerschaften
Domradio: "Es müssten schon Konsequenzen folgen" / Wucherpfennig über die Papstaussage zu homosexuellen Paaren


Unsere Blogbeiträge zum Thema
werden wir vorerst nicht neu formulieren. Es bleibt dabei. Das Eingehen einer Lebenspartnerschaft führt trotz hehrer päpstlicher Worte zu einem Risiko für das Arbeitsverhältnis - insbesondere bei pastoral oder katechetisch tätigen Beschäfigten.

Denn arbeitsrechtlich haben die deutschen Bischöfe die Trennung von Rom und dem päpstlichen Lehramt längst vollzogen.

Mittwoch, 21. Oktober 2020

Bistum Mainz: Sozialethik und katholische Soziallehre nicht (mehr?) wichtig

so muss man wohl die Pläne des Bistums verstehen, das "Haus am Maiberg" zu schließen.
Das 'Haus am Maiberg' hat sich in den 65 Jahren seines Bestehens und vor allem in den letzten zwanzig Jahren nicht nur in seiner politisch-pädagogischen Alltagsarbeit und der konzeptionellen Arbeit in der Politischen Bildung einen exzellenten Ruf erworben. .... Es ist seit Jahrzehnten ein bewährtes und weit über die katholische Kirche hinaus anerkanntes Forum eines intensiven interdisziplinären wissenschaftlichen Austausches. Dabei geht es nicht allein um den Bereich der Politischen Bildung, in der das 'Haus am Maiberg' zu einer Schnittstelle zwischen wissenschaftlicher Theorie und pädagogischer Praxis geworden ist. Auch die christliche Sozialethik und die Traditionen der katholischen Soziallehre haben im 'Haus am Maiberg' einen wichtigen Ort für den Austausch mit den zeitgenössischen Politik-, Rechts- und Sozialwissenschaften gefunden. ...
Quelle: Oswald von Nell-Breuning Institut >Protest gegen die Schließungsankündigung des Bistums Mainz für das "Haus am Maiberg"<

Wir verkennen nicht, dass die finanzielle Schieflage vieler Bistümer - die auch aus der Ent-Täuschung von katholischen Christen über ihre Amtskirche und deren Missständen genährt wird - zu finanziellen Sanierungsmaßnahmen zwingt. Wir Katholiken haben offenbar jeden Respekt verspielt.
Wir fragen uns aber, warum gerade so renomierte Einrichtungen zu Opfern dieser Entscheidungen werden.
Hat das damit zu tun, dass man "unbequeme Inhalte" damit beenden kann - oder damit, dass man die Inhalte dieser Arbeit gar nicht erst kennt, und daher deren Bedeutung nicht einmal ansatzweise schätzen kann?

Vorwurf der Veruntreuung - Prozess gegen Aachener Weihbischof wird verschoben

berichtet das Domradio aktuell (ebenso katholisch.de).
Die Kölner Staatsanwaltschaft hält dem Geistlichen vor, von einer dementen Bekannten 143.000 Euro veruntreut zu haben. Er hätte sich ursprünglich am 29. Oktober sowie am 5. und 6. November vor dem Amtsgericht erklären sollen.
Wir bedauern diese Verschiebung. Eine Aufklärung und die Beendigung von Gerüchten und Vorwürfen ist auch im Interesse des Angeklagten, der von einer Vorverurteilung schwer betroffen sein kann.

Dienstag, 20. Oktober 2020

Ver.di zum Angebot der Arbeitgeber: Mehr Ausdruck fehlender Wertschätzung geht nicht

Tarifrunde öffentlicher Dienst: Gewerkschaften kritisieren Arbeitgeberangebot als völlig unzureichend

Die Verhandlungsführer von ver.di und dbb, Frank Werneke und Ulrich Silberbach, haben das Arbeitgeberangebot in der Einkommensrunde für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen als unzureichend zurückgewiesen. "Die angebotenen Lohnsteigerungen sind geradezu respektlos. Für kleinere und mittlere Einkommen bedarf es eines deutlich höheren Mindestbetrags. Die Laufzeit ist eindeutig zu lang. Insbesondere die Vorschläge für das Gesundheitswesen sind richtig dreist. Nach warmen Worten von Politikerinnen und Politikern im Frühjahr erhalten die Beschäftigten in den Krankenhäusern von den Arbeitgebern eine Klatsche, während sie zeitgleich schon wieder um das Leben von Corona-Patienten ringen. Auch die weiteren Forderungen und Erwartungen wie die Anhebung der Ausbildungsvergütung um 100 Euro oder die zeitnahe Ost-West-Angleichung bei der Arbeitszeit werden nicht erfüllt", erklärte Frank Werneke, Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di): "Das ist sehr enttäuschend. Vor dem Hintergrund der Ankündigung des Bundesinnenministers, ein vernünftiges Angebot vorzulegen, ist das stattdessen der Ausdruck mangelnder Wertschätzung. Von einem Durchbruch sind wir weit entfernt."

Sonntag, 18. Oktober 2020

Sonntagsnotizen - In der Kirche braucht es die Mutigen

am letzten Sonntag hatten wir aus der neuen Enzyklika des Papstes zitiert:
241. ... Wer Unrecht erleidet, muss seine Rechte und die seiner Familie nachdrücklich verteidigen, eben weil er die ihm gegebene Würde schützen muss, eine Würde, die Gott liebt. Wenn ein Verbrecher mir oder einem geliebten Menschen Schaden zugefügt hat, kann mir niemand verbieten, Gerechtigkeit zu fordern und dafür Sorge zu tragen, dass diese Person – oder irgendjemand anders – mir oder anderen nicht wieder Schaden zufügt. Das ist mein Recht, und Vergebung negiert diese Notwendigkeit keineswegs, sondern verlangt sie sogar.
Heute möchten wir auf einen Kommentar von Pater Max Cappabianca auf "katholisch.de" hinweisen:
Standpunkt
In der Kirche braucht es die Mutigen!

Immer mehr Geistliche, auch Bischöfe, wehren sich
gegen

Samstag, 17. Oktober 2020

AK Caritas - Auftakt zu ersten Verhandlungen

Gestern war erster Termin der Caritas-Tarifrunde. Die Mitarbeiterseite hat dazu getwittert:
Noch immer kein schriftliches Angebot der Dienstgeber. Nur "Zurückhaltung" gegenüber unserer Forderung nach einem Sockelbetrag von 150 Euro. Gerade den brauchen wir, damit Caritas für ALLE Lohngruppen attraktiver Arbeitgeber ist!
Quelle: Twitter



Dem steht eine vom Lambertus-Verlag wiedergegebene Presseerklärung der Arbeitgeberseite gegenüber:
Verantwortung für Caritas-Arbeitsplätze im Blick behalten
Mitarbeitende in der Tarifrunde unterschiedlich belastet / Tarifrunde mit Augenmaß
....

Der Aufruf an Augenmaß wirkt nach unserem Blogbeitrag vom Dienstag etwas befremdlich. Anscheinend sollen nur die Mitarbeiter*Innen "Augenmaß" beweisen. Ob die Beschäftigten davon leben können, hinterfragt die Arbeitgeberseite nicht besonders. Auch mit "Augenmaß" kann frau/man zum Sozialfall werden.

Die Positionen liegen also noch weit auseinander. Im öffentlichen Dienst würden die Gewerkschaften zu medienwirksamen "Aufmerksamkeitsaktionen" aufrufen. Das wäre auch bei der Caritas möglich. Zumindest könnten sich Caritas-Beschäftigte bei den Aktionen der gleichzeitig stattfindenden Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst solidarisch beteiligen.
Auf die Plätze, fertig, los – Jetzt seid Ihr dran!
Denn je besser der Abschluss im Referenztarif ist, desto besser kann die Mitarbeiterseite der AK Caritas verhandeln.

Freitag, 16. Oktober 2020

Auf die Plätze, fertig, los – Jetzt seid Ihr dran!

Vor der dritten Verhandlungsrunde für die rund 2,3 Millionen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen am 22. Oktober: Wir zeigen Euch in einem Livestream, was wir drauf haben! Seid dabei, wenn wir 300 Aktionen zum Leben erwecken und macht mit, wenn wir virtuell auf die Straße gehen – Wir sehen uns: Am 21. Oktober von 11-14 Uhr auf dieser Seite, auf Facebook, auf Instagram und auf YouTube!
3 Tage - 300 Aktionen - bundesweit #unverzichtbar: Livestream am 21.10.2020 von 11:00 bis 14:00 Uhr
https://unverzichtbar.verdi.de/

Altenpflege - Diakonie blockiert Allgemeinverbindlichkeit

Zuletzt am Donnerstag, 24. September 2020, haben wir unter der Überschrift
AK Caritas - Mitarbeiterseite begrüßt mehr Lohngerechtigkeit in der Altenpflege

Mitarbeiterseite der Caritas begrüßt Zustandekommen eines flächendeckenden Tarifvertrags: vor allem Beschäftigte bei kommerziellen Trägern profitieren
von den Bemühungen berichtet, das Lohndumping in der Altenpflege - die sogenannte "Schmutzkonkurrenz" - durch einen Allgemein verbindlichen Tarifvertrag mit Mindestbedingungen zu beenden. Damit wäre eine deutliche Verbesserung bei den nicht tarifgebundenen Trägern und ein Ende des Lohndumpings zu erreichen, ohne bessere Regelungen (wie etwa bei der Caritas) auszuschließen. Am Schluß des Beitrags hatten wir ausgeführt:
Wir haben die Verhandlungen in unserem Blog begleitet und zuletzt am 18. September über den Abschluss berichtet. Und wir fragen uns - wo bleiben die Rückmeldungen der arbeitsrechtlichen Kommissionen aus der Diakonie? Gibt's da keine Altenpflege???

Inzwischen liegt die Reaktion der Protestanten vor. Wir können - und wollen - diese unseren Lesern nicht vorenthalten. Evangelisch.de berichtet:
Diakonie will Änderungen beim Tarifvertrag in der Altenpflege
Die Diakonie wird dem geplanten allgemeingültigen Tarifvertrag in der Altenpflege nur mit Änderungen zustimmen. Sie fürchtet eine Schlechterstellung durch das vom Arbeitgeberverband BVAP und der Gewerkschaft ver.di ausgehandelte Vertragswerk.

...
mehr unter evangelisch.de.

Will die Diakonie tatsächlich die Allgemeinverbindlichkeit von Mindestregelungen verhindern und damit weiterhin den Kostenwettbewerb mit seinen prekären Arbeitsverhältnissen und einer damit einhergehenden schlechteren Betreuungsqualität (weniger Zeit für die Betreuten) fördern?

Donnerstag, 15. Oktober 2020

Aufsichtsamt stellt rechtswidrige Dienstplangestaltung fest

berichtet die Rechtsdepesche und führt zum Urteil des VG Augsburg (Az.: Au 5 K 11.783) weiter aus:
Mehrfache Verstöße gegen gesetzliche Arbeits- und Ruhezeiten
Wer gegen arbeitszeitrechtlichen Regelungen verstößt, in dem er gesetzlich festgelegten Arbeits- und Ruhepausen missachtet, zieht vor Gericht den Kürzeren.

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) dient dem Zweck, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten. Die hierin enthaltenen Schutzbestimmungen sollten jedem Arbeitgeber geläufig sein, vor allem schon deshalb, da von diesen nicht abgewichen werden darf. Eine Ausnahme hiervon stellen nur Notfallsituationen dar, in denen eine Aufhebung dieser Vorgaben unausweichlich erscheint (vgl. § 14 ArbZG).
Verstößt ein Arbeitgeber jedoch bereits unter ganz normalen betrieblichen Umständen im Zuge der Dienstplanerstellung gegen arbeitszeitrechtliche Normen, so wird er einer möglichen Klage nichts entgegensetzen können ...

...
Regelmäßige Überstunden stellen keine Ausnahmesituation dar
Auch die von der Einrichtungsbetreiberin ins Feld geführte Vorschrift des § 14 ArbZG ist nicht geeignet, die Rechtmäßigkeit der im Bescheid getroffenen Anordnungen infrage zu stellen. Nach dieser Vorschrift darf bei vorübergehenden Arbeiten in Notfällen und außergewöhnlichen Situationen, die unabhängig vom Willen des Betroffenen eintreten und deren Folgen nicht anderweitig zu beseitigen sind, von den §§ 3 bis 5, 6 Abs.2, §§ 7, 9 und 11 ArbZG abgewichen werden (vgl. § 14 Abs. 1 ArbZG).
Im vorliegenden Fall ergab eine Zeugenbefragung, dass Wohnbereichsleiter häufig zwischen zwölf und vierzehn Stunden am Tag gearbeitet hätten. Grund hierfür sei der Fachkräftemangel, durch welchen die Personalabdeckung durchgehend unzureichend gewesen sei. Hierdurch kam es kam regelmäßig zu Überschreitungen der Arbeits- und zu Nichteinhaltungen der Ruhezeiten des Fachpersonals. Somit entsprach es dem Regelfall, Überstunden zu leisten. Des Weiteren seien ursprüngliche Dienstpläne mit Überstundenvermerk verloren gegangen. Oder es wurden Dienstpläne nachträglich zugunsten der Einrichtungsbetreiberin abgeändert.
Im Falle der Einrichtungsbetreiberin handelte es sich um arbeitszeitrechtliche Verstöße über einen längeren Zeitraum. § 14 ArbZG dient jedoch als gesetzliches Korrektiv bei Abweichungen im Einzelfall und nicht wie hier dazu, längerfristig gesetzliche Regelungen außer Kraft zu setzen. Die Klage war insofern abzuweisen.
Quelle: Rechtsdepesche

Dienstag, 13. Oktober 2020

Marienhaus-Gruppe: Wie ein katholischer Krankenhausbetreiber seine Kliniken kaputtspart

Unter dieser Überschrift widmet sich das (sicher nicht gewerkschaftsnahe) HANDELSBLATT der Marienhaus-Gruppe im Bistum Trier:
Im Bistum Trier nutzt die Marienhaus-Gruppe die Coronakrise, um sich zu sanieren. Zu leiden haben offenbar Patienten und Personal – trotz gefüllter Kassen.

Düsseldorf Die Hilferufe waren laut und deutlich, sie kamen aus Kliniken in St. Wendel, Ottweiler und Kohlhof. „Ich gehe heute mal wieder arbeiten mit Bauchweh (...) hab' das Gefühl, ich mache da bei diesem Verbrechen mit“, textete ein anonymer Absender im Mai. Ein anderer schrieb: „Seit Jahren wird die Belegschaft (…) geknechtet, wo es nur geht.“ Ein Dritter berichtete von einem „Massenandrang“ der Patienten, „psychisch kaum mehr auszuhalten“. ...

Es herrsche ein Klima der Angst in dem Klinikunternehmen, heißt es immer wieder. Berichtet wird von Arbeitsbedingungen, die das Wohl von Personal und Patienten beeinträchtigen, von einem harten Sanierungskurs und einem ausgedünnten Dienstplan, der sich den coronabedingt veränderten Pflegeschlüssel zunutze macht. Um die Vorgänge bei Marienhaus aufzuklären, wurde dem saarländischen Pflegebeauftragten Jürgen Bender im Mai Akteneinsicht gewährt. Sein abschließender Bericht ist noch nicht veröffentlicht. Ein Fragenkatalog, der dem Handelsblatt vorliegt, deutet jedoch auf massiven internen Druck der Geschäftsleitung, auf unzumutbare Dienstpläne und auf einen laxen Umgang mit dem Coronaschutz von Mitarbeitern hin.
...
Gespräche des Handelsblatts mit Mitarbeitern zeigen zudem, dass die eingeschränkte Pflege offenbar in einigen Häusern weiterging. Von den schlechten Arbeitsbedingungen berichtet eine Pflegerin aus St. Wendel. Sie und viele Kollegen, auch in Ottweiler, hätten sich zwischenzeitlich krankmelden müssen. „Man sieht die Menschen da liegen und leiden. Das war nicht mehr verantwortbar.“ Marienhaus dagegen spricht von „Kommunikationsproblemen“ an einigen Standorten.

Unter welchem Druck die Mitarbeiter bei Marienhaus standen, deutet auch der Fragenkatalog des Pflegebeauftragten Bender an. Dort heißt es unter anderem: „Was hat es mit der Anordnung auf sich, dass eine Intensivstation nur mit 4:1 zu besetzen sei, egal, welches Krankheitsbild vorliege? Wer zwingt wen in welcher Weise dazu, Patienten zu vernachlässigen? Wer droht, wenn man sich dem widersetzt, mit Abmahnung?“

Können Nächstenliebe und Sanierung nicht Hand in Hand gehen? Die finanzielle Situation der Marienhaus-Gruppe hat sich in den vergangenen Jahren verbessert. 2017 schrieb sie einen Bilanzverlust von knapp sieben Millionen Euro. 2019 rechnet man dank der Zusammenarbeit der Geschäftsführung mit Wolfram sowie der Wirtschaftsberatungsgesellschaft Ernst & Young nun mit einem Überschuss von zwölf Millionen Euro.

Auch beim Bistum Trier sind die Mittel da: 2019 nahm es mehr als 332 Millionen Euro Kirchensteuer ein. In der letzten einsehbaren Bilanz von 2017 ist das Vermögen der Kircheneinrichtung mit 900 Millionen Euro ausgewiesen. Warum sie nicht für die Bewältigung der Krise ausreichen, wollte das Bistum nicht erklären. Der Trierer Bischof Stephan Ackermann wollte sich auf Anfrage „nicht zu laufenden Vorgängen“ äußern.

Gleichzeitig geht der wirtschaftliche Aufwärtstrend von Marienhaus mit vielen Schließungen einher. Noch 2018 hatte der Träger für den Krankenhausstandort in Losheim eine Bestandsgarantie bis 2022 abgegeben – kassierte dafür 5,8 Millionen Euro öffentliche Fördergelder aus einem Krankenhausstrukturfonds. Doch seit September heißt es von Marienhaus, der Standort müsse aus der Notfallversorgung ausscheiden, stattdessen werde er in ein „altersmedizinisches Zentrum umgewandelt“.
...
Interne Finanzflüsse

Losheim ist der bisherige Höhepunkt in einer Reihe von geschlossenen Krankenhäusern der Marienhaus-Gruppe. Schon 2017 schlossen die Häuser in Wadern und Flörsheim, 2019 in Dillingen. Nach Angaben des Unternehmens stehen die Loreley-Kliniken in den rheinland-pfälzischen Gemeinden St. Goar und Oberwesel ebenso auf der Streichliste wie das saarländische Klinikum Ottweiler. Marienhaus gibt an, die Krankenhäuser hätten keine Perspektive und begründet das mit den politisch veränderten Rahmenbedingungen.

Die Bilanzen der Unternehmensgruppe zeigen, dass aber auch interne Faktoren eine Rolle spielen. Die Kliniken müssen nämlich gleichzeitig Gelder an die Kirche abführen, ein Grund ist die Altersvorsorge der Ordensschwestern bis 2031. Einst hatten sie die Marienhaus-Stiftung gegründet.

Für die weniger als 200 noch lebenden Franziskanerinnen sind in der Bilanz zwischen 2,1 und 2,7 Millionen Euro jährlich vermerkt. 2014 zog die Holding zudem einen Betrag von 21 Millionen Euro aus der Kliniksparte ab, zur „unternehmensinternen Kapitalkonsolidierung“, wie es heißt.
...
Wir stellen unsere Sonntagsnotizen - zu "Fratelli tutti" - von letzter Woche gegenüber.


Weitere Blogbeiträge zur Marienhausgruppe - z.B.:
Sonntag, 21. Juni 2020 Sonntagsnotizen - Marienhaus GmbH: uneigennützig und caritativ?
Mittwoch, 30. Dezember 2015 Katholisch - evangelisch - ökumenisch - ökonomisch
Wie war das doch gleich wieder mit den kirchlichen Krankenhäusern?
Sie sind caritativ, also uneigennützig und ohne die Absicht der Gewinnerzielung tätig. Caritas sei nämlich eine "Wesensäußerung" der Kirche. Und deshalb sei der Staat verpflichtet, den Kirchen weitestgehende Freiheiten bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten zu lassen.

Aber was ist, wenn die Kirchen diese Freiheiten nutzen, um mit ihren Einrichtungen möglichst viel Gewinn zu erwirtschaften? Ist das dann immer noch christlich fundierte "Wesensäußerung der katholischen Kirche"?
Und lässt sich aus dem Subsidiaritätsgrundsatz nicht auch eine Verpflichtung zum Gemeinwohl ableiten?

Wer wie ein privater, rein auf Gewinn orientierter Konzern agiert, der muss sich auch gefallen lassen, dass er wie ein rein auf Gewinn orientierter Konzern behandelt wird.

Montag, 12. Oktober 2020

342.000 Kitaplätze fehlen

das berichtete am Sonntag die Tagesschau unter Bezug auf Berechnungen des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW):
Immer mehr Kinder wurden in den vergangenen Jahren geboren, immer mehr Eltern wollen zudem Betreuung für ihre unter Dreijährigen. Die Folge: Es fehlen Hunderttausende Kitaplätze für Kleinkinder - so das Ergebnis einer Studie.

Trotz Milliardeninvestitionen in den Kita-Ausbau steigt in Deutschland die Zahl fehlender Kita-Plätze für Kinder unter drei Jahren. ...

In den Bundesländern ist die Entwicklung der IW-Berechnung zufolge zum Teil sehr unterschiedlich. Das Saarland ist negativer Spitzenreiter. Dort fehlte für 19,8 Prozent der Kinder unter drei Jahren ein öffentlich geförderter Betreuungsplatz. Es folgen Bremen mit 19,1 Prozent und Nordrhein-Westfalen mit 18,9 Prozent.
hier der Link zur Studie:
Über 340.000 Plätze für unter Dreijährige fehlen
mit einer Aufschlüsselung nach Ländern und weiteren Untersuchungen im Kontext

weitere aktuelle Meldungen:
SPIEGEL: Jedes siebte Kind unter drei Jahren hat keinen Kitaplatz
Welt am Sonntag: Für 342.000 Kleinkinder fehlt in Deutschland ein Kita-Platz
Die ZEIT - Kommentar: Ohne Kita wird das nichts mit der Gleichberechtigung
ZDF zur Studie: Es fehlen 342.000 Kita-Plätze

Blogbeiträge zum Thema (Auswahl)

Sonntag, 11. Oktober 2020

Sonntagsnotizen - zu "Fratelli tutti"

vor einer Woche hat der Papst seine neue Enzyklika "Fratelli tutti" unterzeichnet. Der Wortlaut der Enzyklika ist in der offiziellen Übersetzung hier nachlesbar. Wir können und wollen nur einige wenige Zeilen wiedergeben:
... 5. Die mit der Geschwisterlichkeit und der sozialen Freundschaft einhergehenden Fragestellungen waren mir immer ein Anliegen. In den letzten Jahren habe ich bei verschiedenen Gelegenheiten wiederholt darauf Bezug genommen. In dieser Enzyklika habe ich viele von diesen Beiträgen gesammelt und in einen größeren Reflexionsrahmen gestellt. Wenn mir bei der Abfassung von Laudato si’ eine Quelle der Inspiration durch meinen Bruder, den orthodoxen Patriarchen Bartholomaios, zuteilwurde, der sich nachdrücklich für die Sorge um die Schöpfung eingesetzt hat, so habe ich mich in diesem Fall besonders vom Großimam Ahmad Al-Tayyeb anregen lassen, dem ich in Abu Dhabi begegnet bin. Dort haben wir daran erinnert, dass Gott »alle Menschen mit gleichen Rechten, gleichen Pflichten und gleicher Würde geschaffen und sie dazu berufen hat, als Brüder und Schwestern miteinander zusammenzuleben«.
...
22. Oft stellt man fest, dass tatsächlich die Menschenrechte nicht für alle gleich gelten. Die Achtung dieser Rechte »ist ja die Vorbedingung für die soziale und wirtschaftliche Entwicklung eines Landes. Wenn die Würde des Menschen geachtet wird und seine Rechte anerkannt und gewährleistet werden, erblühen auch Kreativität und Unternehmungsgeist, und die menschliche Persönlichkeit kann ihre vielfältigen Initiativen zugunsten des Gemeinwohls entfalten«. Doch »wenn man unsere gegenwärtigen Gesellschaften aufmerksam beobachtet, entdeckt man in der Tat zahlreiche Widersprüche, aufgrund derer wir uns fragen, ob die Gleichheit an Würde aller Menschen, die vor nunmehr 70 Jahren feierlich verkündet wurde, wirklich unter allen Umständen anerkannt, geachtet, geschützt und gefördert wird. Es gibt heute in der Welt weiterhin zahlreiche Formen der Ungerechtigkeit, genährt von verkürzten anthropologischen Sichtweisen sowie von einem Wirtschaftsmodell, das auf dem Profit gründet und nicht davor zurückscheut, den Menschen auszubeuten, wegzuwerfen und sogar zu töten. Während ein Teil der Menschheit im Überfluss lebt, sieht der andere Teil die eigene Würde aberkannt, verachtet, mit Füßen getreten und seine Grundrechte ignoriert oder verletzt«. Was sagt das über die Gleichheit der Rechte aus, die in derselben Menschenwürde begründet liegen?
...

Der Wert der Solidarität

114. Ich möchte die Solidarität hervorheben. »Als moralische Tugend und soziales Verhalten, eine Frucht der persönlichen Umkehr, erfordert [sie] ein Engagement vieler Einzelner, die im Erziehungs- und Bildungswesen Verantwortung tragen. ...

202. Der Mangel an Dialog bringt es mit sich, dass niemand in den einzelnen Bereichen auf das Gemeinwohl bedacht ist, sondern nur darauf, aus der Macht Nutzen zu ziehen oder bestenfalls die eigene Denkweise durchzusetzen. So werden Gespräche zu bloßen Verhandlungen um die meiste Macht und den größtmöglichen Nutzen ohne eine gemeinsame Suche nach dem Gemeinwohl. Die Helden der Zukunft werden die sein, die diese ungesunde Logik zu durchbrechen wissen und mit allem Respekt die Wahrheit fördern, jenseits von persönlichen Interessen. So Gott will, wachsen diese Helden still im Herzen unserer Gesellschaft heran.


...
241. ...
Wer Unrecht erleidet, muss seine Rechte und die seiner Familie nachdrücklich verteidigen, eben weil er die ihm gegebene Würde schützen muss, eine Würde, die Gott liebt. Wenn ein Verbrecher mir oder einem geliebten Menschen Schaden zugefügt hat, kann mir niemand verbieten, Gerechtigkeit zu fordern und dafür Sorge zu tragen, dass diese Person – oder irgendjemand anders – mir oder anderen nicht wieder Schaden zufügt. Das ist mein Recht, und Vergebung negiert diese Notwendigkeit keineswegs, sondern verlangt sie sogar.
...

244. Wenn Konflikte nicht gelöst, sondern in der Vergangenheit verborgen oder begraben werden, kann Schweigen manchmal bedeuten, sich an schweren Fehlern und Sünden mitschuldig zu machen. Wahre Versöhnung aber geht dem Konflikt nicht aus dem Weg, sondern wird im Konflikt erreicht, wenn man ihn durch Dialog und transparente, aufrichtige und geduldige Verhandlungen löst. Der Kampf zwischen verschiedenen Gruppen kann, »wenn Feindseligkeiten und gegenseitiger Hass ferngehalten werden, allmählich zu einer ehrlichen Diskussion, die auf der Suche nach Gerechtigkeit beruht, werden«

Freitag, 9. Oktober 2020

Sitzung der Bundeskommission der AK Caritas am 8. Oktober 2020: Dienstgeber müssen jetzt Angebot vorlegen!

 Aus der gestrigen Sitzung der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission berichtet die Mitarbeiterseite:

„Dienstgeber müssen jetzt Angebot vorlegen!“

Am Donnerstag hat die Caritas Mitarbeiterseite ihre Tarifforderungen in die Bundeskommission eingebracht. Eine Verhandlungsgruppe aus Dienstgeber- und Mitarbeiterseite soll am 16. Oktober die Arbeit aufnehmen.

Die Dienstgeberseite ist in der Sitzung der Bundeskommission inhaltlich auf keinen Punkt der Tarifforderungen der Mitarbeiterseite eingegangen und hat auch kein eigenes Angebot vorgelegt. Die Verhandlungen werden nun in einer kleinen Verhandlungsgruppe geführt. Erster Verhandlungstermin ist Freitag, der 16. Oktober.

Thomas Rühl, Verhandlungsführer und Sprecher der Caritas Mitarbeiterseite:

„Unsere Forderungen sind auch angesichts der besonderen Belastungen der Beschäftigten durch die Coronapandemie angemessen. Jetzt müssen die Dienstgeber ein Angebot vorlegen. Dann können wir im Interesse der Caritas und der Beschäftigten schnell zu einem Abschluss kommen.“


[Quelle: https://www.akmas.de]

Montag, 5. Oktober 2020

Tarifrunde im öffentlichen Dienst: GEMEINSAM STARK

Auch in der zweiten Runde der Tarifverhandlungen für die rund 2,3 Millionen Beschäftigten bei Bund und Kommunen haben die Arbeitgeber kein Angebot vorgelegt. Sie gehen damit weiter auf Konfrontation. Das geht uns alle an. Denn der Tarifabschluss ist für die weitere Lohnentwicklung auch der fast 700.000 Beschäf- tigten der Caritas entscheidend. Die Mitarbeiterseite der Arbeits- rechtlichen Kommission (ak.mas) hat sich den ver.di-Forderungen angeschlossen und demonstriert den Schulterschluss mit den Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst.

Richtig so – nur gemeinsam sind wir stark!

Flugblatt als pdf

Samstag, 3. Oktober 2020

Heute unterzeichnet der Papst eine neue Enzyklika

... sollten wir ergänzend zu unserem Beitrag vom Donnerstag, 1. September, berichten.
Eine Enzyklika ist eine Aussage des (für die katholische Kirche essentiellen) päpstlichen Lehramtes. Katholisch.de hat aus diesem Anlass einen Artikel zur Geschichte der päpstlichen Sozialenzykliken erstellt und darin u.a. ausgeführt:
Am Samstag unterzeichnet Papst Franziskus sein neues Lehrschreiben
Vor "Fratelli tutti": Die Geschichte der päpstlichen Sozialenzykliken

Am Wochenende unterzeichnet Franziskus mit "Fratelli tutti" seine neue Sozialenzyklika. Mit dieser Art des kirchlichen Lehramts steht er in einer schon langen päpstlichen Tradition. Ein Überblick über 130 Jahre Sozialenzykliken.

...
Recht auf aktive Teilnahme der Arbeiter am Unternehmen
Die Enzyklika "Mater et magistra" (Mutter und Lehrerin) von Papst Johannes XXIII. von 1961 haben Zeitgenossen auch als "Mitbestimmungs-Enzyklika" bezeichnet. Sie spricht den Arbeitern ein Recht auf aktive Teilnahme am eigenen Unternehmen zu.
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Der "dritte Weg" zwischen Kapitalismus und Kommunismus
"Laborem exercens"
ist 1981 die erste von mehreren Sozialenzykliken von Johannes Paul II. (1978-2005). Sie befasst sich mit dem Wert der menschlichen Arbeit und sucht einen "dritten Weg" zwischen Kapitalismus und Kommunismus. Analysiert werden gesellschaftliche Fehlentwicklungen sowohl im bereits brüchiger werdenden kommunistischen System wie auch im wirtschaftlich erfolgreichen Kapitalismus. Mit Blick etwa auf wachsende Arbeitslosigkeit im Westen betont der Papst unter anderem den Vorrang der Arbeit vor dem Kapital. Mit Blick auf den Kampf der Gewerkschaft "Solidarnosc" erklärt er das Recht auf Gewerkschaften zum unantastbaren Grundrecht.
...
aber was juckt's die deutsche katholische Kirche, wenn der Papst in Rom etwas sagt - zu Gewerkschaften im Allgemeinen, zur Mitbestimmung und Tarifverträgen (Mater et magistra) im Besonderen (das haben wir hier oft genug beklagt).

Freitag, 2. Oktober 2020

Und noch ein religiöser Sonderweg ? DITIB wil islamische Wohlfahrtsorganisation "Ihsān" gründen

Caritas und Diakonie behaupten bekanntlich ja, die Geltung des "normalen" Arbeitsvertragsrechts sei aufgrund der Religionsfreiheit in kirchlichen Wohlfahrtseinrichtungen ausgeschlossen. Daher seien etwa besondere Loyalitätsvorschriften und Sanktionen bei Loyalitäts-Verstößen gerechtfertigt. Wer die in der Regel verwendeten verfassungsrechtlichen Grundlagen anschaut, der sieht dann allerdings, dass die beanspruchten Bestimmungen für alle Religionsgemeinschaften gelten, also etwa auch für den Islam, für Buddhisten oder Hindus - um nur einige zu nennen.
Inzwischen wird bekannt, dass die DITIB - die von der türkischen Regierung kontrollierte Dachgesellschaft von Muslimen in Deutschland - eine eigene Wohlfahrtsorganisation gründen möchte, die dann gleichberechtigt neben Caritas und Diakonie bestehen würde.

Nichts gegen Wohlfahrtseinrichtungen, die aufgrund religiöser Überzeugung gebildet werden. Der "barmherzige Samariter" war schon bei unseren älteren Geschwistern in jüdischen Zeiten ein beredetes Beispiel. Und im Koran ist Wohltätigkeit schon in der Sure 2, Verse 262-263 des Koran angelegt.
„Diejenigen, die ihr Vermögen um Gottes willen spenden und dann dem, was sie gespendet haben, weder Vorhaltungen noch Beleidigungen folgen lassen, haben ihren Lohn bei ihrem Herrn. Sie haben nichts zu befürchten und sie werden nicht traurig sein. Freundliche Worte und Verzeihen sind besser als ein Almosen, dem Beleidigungen folgen. Gott ist reich und milde.“
Und die Zakāt (arabisch زكاة, DMG Zakāh‚ Reinheit, Lauterkeit, Zuwachs‘) ist die für Muslime verpflichtende Abgabe eines bestimmten Anteils ihres Besitzes an Bedürftige und andere festgelegte Personengruppen. Sie bildet eine der fünf Säulen des Islams.

Was aber jetzt, wenn Muslime - mit dem gleichen Recht wie Christen - auch einen staatlich geduldeten arbeitsrechtlichen Sonderweg, etwa mit der Vorschrift der Vollverschleierung für Frauen und mit eigenen Gerichten für Loyalitätsverstößen einrichten wollen?
"Ihsan" (arab. für "Wohltat") steht nach Wikipedia nämlich auch für eine Kategorie des islamischen Strafrechts, die bei der Bemessung der Hadd-Strafe beim Delikt des außerehelichen Geschlechtsverkehrs (Zinā) zur Anwendung kommt. Während eine Person, die sich im Ihsān-Status befindet, im Falle von Zinā mit Steinigung zu bestrafen ist, ist bei Personen, bei denen dieser Status nicht vorliegt, die koranische Strafe (Sure 24:2) von hundert Peitschenhieben vorgesehen.

Damit wir uns richtig verstehen: nichts spricht gegen eine oder mehrere islamische Wohlfahrtsorganisationen, welchen Namens auch immer. Aber alles spricht gegen (insbesondere arbeitsrechtliche) Sonderrechte dieser Organisationen. Das hat im Übrigen schon vor Jahrzehnten auch das Bundesverfassungsgericht (Beschluss des zweiten Senats vom 04.Juni 1985 -- 2 BvR 1703, 1718/83 und 856/84 --) festgestellt: Wenn sich die Religionsgemeinschaft "der Privatautonomie bedienen, um ein Arbeitsverhältnis zu begründen und zu regeln ... findet das staatliche Arbeitsrecht Anwendung" (infolge einer Rechtswahl, wie das Bundesverfassungsgericht klarstellt). Und für eine Rechtsetzungsbefugnis gegenüber Personen, die der Religionsgemeinschaft nicht angehören, verbleibt ohnehin kein Raum (BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 413/60, 1 BvR 416/60 3. Leitsatz- vgl. Art. 1 RKonk für die katholische Kirche).

Donnerstag, 1. Oktober 2020

Sparen - sparen - sparen: Bistum Mainz plant Einschnitte bei Schulen und Tagungshäusern

das berichten "katholisch.de" und das Domradio (Köln). Das Domradio führt weiter aus:
Unvermeidlicher Schritt
Von "schmerzhaften Einschnitten" spricht Bischof Peter Kohlgraf: Das Bistum Mainz werde sich von mehreren katholischen Schulen und Tagungshäusern verabschieden müssen. Nun hat die Diözese ihre Pläne öffentlich gemacht.
Es sind strategische Überlegungen, die vom Bistum Mainz von langer Hand vorbereitet, mit Experten beraten und jetzt öffentlich gemacht wurden: Das Bistum will im Zuge von Einsparungen die Trägerschaft bei fünf katholischen Schulen abgeben und drei Tagungshäuser schließen.
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Unvermeidlicher Schritt
Von "schmerzhaften Einschnitten" spricht Bischof Peter Kohlgraf: Das Bistum Mainz werde sich von mehreren katholischen Schulen und Tagungshäusern verabschieden müssen. Nun hat die Diözese ihre Pläne öffentlich gemacht. Es sind strategische Überlegungen, die vom Bistum Mainz von langer Hand vorbereitet, mit Experten beraten und jetzt öffentlich gemacht wurden: Das Bistum will im Zuge von Einsparungen die Trägerschaft bei fünf katholischen Schulen abgeben und drei Tagungshäuser schließen.
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Beabsichtigt sei, bei 5 der 18 Schulen des Bistums die Trägerschaft nicht fortzuführen. Das Bistum trete nach ersten Gesprächen jetzt in Verhandlungen mit den Ländern Hessen und Rheinland-Pfalz sowie den Kreisen der betroffenen Kommunen über die Übernahme der Trägerschaften der Schulen.
Der Mainzer Weihbischof und Generalvikar Udo Markus Bentz sagte zur Strategie des Bistums: "Wir gehen an diesem Mittwoch mit unseren Überlegungen an die Öffentlichkeit, um in Ruhe und mit Transparenz die Umsetzung und die Lösung vieler Detailfragen angehen zu können."
Nach seinen Angaben sind folgende Schulen betroffen: die Liebfrauenschule in Bensheim, die Hildegardisschule in Bingen, die Martinus-Grundschule in Mainz-Gonsenheim sowie das Ketteler-Kolleg und -Abendgymnasium in Mainz. Für das Theresianum in Mainz solle "eine eigene Trägerkonstruktion geschaffen werden", etwa in Form einer kirchlichen Stiftung. Kriterien für die Auswahl der Schulen waren den Angaben zufolge vor allem betriebswirtschaftliche, personalpolitische, regionale und seelsorgerliche Aspekte.
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Auch Tagungshäuser werden schließen
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Kohlgraf sagte, heute gehe es um Schulen und Tagungshäuser, aber der Wandel betreffe "alle Bereiche". Beabsichtigt sei, die bisherigen 134 Seelsorgeeinheiten der Diözese bis 2030 in 50 Pfarreien zusammenzuführen. ...
Katholisch.de ergänzt:
Die 207 Kindertagesstätten, die sich noch überwiegend in Trägerschaft der Pfarrgemeinden befinden, werden in einen neuen Zweckverband überführt. Auch hier ist nicht auszuschließen, dass sich die Diözese künftig von einzelnen Einrichtungen trennen wird. Für Ende 2022 kündigte das Bistum zudem eine "Neujustierung" im Akademiebereich an.