Donnerstag, 28. Januar 2021

Zum Europäischen Datenschutztag: Warum die Kirche kein eigenes Datenschutzrecht haben kann ...

haben wir im Blog schon mehrfach erörtert. Es sind nicht die "eigenen" Daten der Kirche, sondern die der Menschen, der Betreuten, der Patienten und Beschäftigten, die vielfach nicht einmal der Kirche angehören. Für diese Personen fehlt jegliche kirchliche Rechtsetzungsbefugnis (Art. 1 Abs. 2 RKonk; BVerfG Urt. v. vom 14. Dezember 1965 auf die mündliche Verhandlung vom 13. und 14. Juli 1965, Az. 1 BvR 413/60;).

Der oberste Datenschutz-Richter der Kirche, Gernot Sydow, hat nun im Interview bei "katholisch.de" aus seiner Sicht begründet, dass "die Kirche ein eigenes Datenschutzrecht braucht"
Wir geben diesen Beitrag aus Chronistenpflicht weiter, möchten aber zugleich eine ganz einfache Stellungnahme abgeben:

Online-Fachtagung zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel am 17.02.2021, 10-16 Uhr

Ein digitaler Live-Event zu den Mitbestimmungsrechten beim Arbeits- und Gesundheitsschutz in Zeiten der Corona-Pandemie - Online-Fachtagung zur SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel via WebEx am 17. Februar 2021 an.

Ziel der Tagung ist, Interessenvertretungen über ihre Mitbestimmungsrechte beim Arbeits-und Gesundheitsschutz zu informieren und konkrete Handlungsansätze zu vermitteln, um eine professionelle Vertretung der Interessen der Beschäftigten sicher zu stellen – auch und insbesondere unter den Wirkungen und Nachwirkungen der Corona-Pandemie.

Die Veranstaltung ist diesmal kostenpflichtig. Alle Informationen (wie Ausschreibung/Programm/Anmeldeformular) gibt es hier:

Online-Fachtagung zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel

 Anmeldeschluss ist der 5. Februar 2021.


Montag, 25. Januar 2021

Online: Berührungspunkte und Schnittstellen von Eingliederungshilfe und Pflege als Handlungsfeld für die Mitbestimmung

Am 12. März 2021 widmet sich eine Online-Veranstaltung von Ver.di dem Thema 

  • "Schnittstellen von Eingliederungshilfe und Pflege als Handlungsfeld für die Mitbestimmung". 

Auf der Veranstaltung wird es darum gehen, wie sich die Abgrenzung zwischen den Leistungen der Pflege und der Eingliederungshilfe auf die Arbeit der Beschäftigten in der Behindertenhilfe auswirken. 

Weitere Infos sind hier zu finden:

Berührungspunkte und Schnittstellen von Eingliederungshilfe und Pflege als Handlungsfeld für die Mitbestimmung

Zielgruppe sind Betriebsräte, Mitarbeitervertretungen und Personalräte

Die Teilnahme ist kostenlos.

Anmeldung  bis 1. März 2021 erbeten.


Samstag, 23. Januar 2021

Impfangebote für beruflich besonderes gefährdete Personen sind dringend erforderlich

das sind insbesondere auch die "Vergessenen" - also etwa der Sozial- und Erziehungsdienst
Laut einer Auswertung der Versichertendaten der AOK sind Erzieher*innen die Berufsgruppe mit den meisten Corona-Diagnosen hierzulande, noch vor den Beschäftigten im Gesundheitswesen. Verdi-Gewerkschaftssekretär Jörn Kroppach fordert mehr Schutz und ...
Quelle: ZDF https://www.zdf.de/verbraucher/volle-kanne/erzieher-innen-in-not-100.html
(Video verfügbar bis 22.01.2022)
sowie Freie Pflegekräfte
Sie springen in der Corona-Pandemie immer häufiger in Pflegeheimen und Krankenhäusern ein. Doch ausgerechnet die Zeitarbeitskräfte werden in einigen Bundesländern nicht geimpft.
Quelle: Tagesschau

Freitag, 22. Januar 2021

Pflege-Petition mit breiter Resonanz

Innerhalb weniger Tage unterzeichnen fast 140.000 Menschen eine Stern-Petition für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege und eine Abkehr vom Profitdenken im Gesundheitswesen.

»Wir alle brauchen Pflege in Würde«, heißt es zur Begründung einer Petition von Pflegekräften und Prominenten, die am 11. Januar 2021 auf Initiative des Stern beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags eingereicht wurde. »Dafür brauchen wir gut ausgebildete Pflegekräfte, die Zeit haben. Die uns zuhören, beobachten, Fragen stellen. Die da sind, wenn wir uns einsam fühlen oder Angst haben.« Innerhalb weniger Tage haben mehr als  140.000 Menschen für »Personalschlüssel nach echtem Bedarf«, »Sofortiges Handeln bei Unterbesetzung« und eine finanzielle Aufwertung des Pflegeberufes unterschrieben. Zudem fordern sie eine »konsequente Abkehr von Profitdenken und ökonomischen Fehlanreizen durch eine Gesundheitsreform«.

mehr: ver.di: Pflege-Petition mit breiter Resonanz

Montag, 18. Januar 2021

Urteil: Arbeitgeber müssen Pflegekräfte vor Überlastung schützen

Das Urteil des ArbG Kiel, Beschluss vom 26.07.2017 - 7 BV 67 c/16, ist gerade in Zeiten einer Pandemie von besonderer Bedeutung - und es hat auch für den kirchlichen Bereich deutliche Konsequenzen. Angesichts der extremen Belastungen der Pflegenden (DLF) möchten wir auf diese Entscheidung hinweisen.
Das Arbeitsgericht Kiel entschied zwar für einen Betriebsrat, dass der Betriebsrat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bei betrieblichen Regelungen über den Gesundheitsschutz hat. Es bezieht sich aber in der Begrüundung auf §§ 3 und 5 Arbeitsschutzgesetz, das auch für die Kirchen gilt. Die Vorgabe einer Mindestbesetzung sei durchaus eine Maßnahme, mit der der Gefährdung der Mitarbeiter begegnet werden könne.

Freitag, 15. Januar 2021

Finanzaufsicht macht zwei Pensionskassen - Kölner Pensionskasse und Caritas Versicherungsverein - endgültig dicht

berichtet der SPIEGEL und führt weiter aus:
Die Kölner Pensionskasse und der Caritas Versicherungsverein müssen ihre Arbeit einstellen. Was das für die Versicherten bedeutet.

Schon 2018 standen sie kurz vor dem Aus – nun ist es für die Kölner Pensionskasse und das Schwesterunternehmen Caritas Versicherungsverein endgültig vorbei: Die Finanzaufsicht Bafin entzog ihnen die Betriebserlaubnis. Bereits bestehende Versicherungsverträge sollen jedoch weiterlaufen. Renten sollen ebenfalls weiter gezahlt werden.

Mittwoch, 13. Januar 2021

ver.di ruft Beschäftigte im Gesundheitswesen zur Impfung gegen die Covid-19-Erkrankung auf – Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen abgelehnt

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ruft die Beschäftigten im Gesundheitswesen auf, sich so schnell wie möglich gegen die Covid-19-Erkrankung impfen zu lassen, lehnt eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen jedoch ab. „Nach Abwägung aller Chancen und Risiken ist es schon aus Gründen des Selbstschutzes und des Schutzes der Angehörigen angeraten, sich impfen zu lassen, sofern nicht ernste gesundheitliche Gründe dagegen sprechen“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. „Die Impfung muss freiwillig sein; eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen darf es nicht geben.“ Die Betroffenen, beispielsweise Pflegepersonen sowie Ärztinnen und Ärzte, müssten selbst entscheiden, ob sie sich impfen lassen wollten.

„Die Debatte um eine Impflicht ist kontraproduktiv für die gesellschaftliche Akzeptanz der Impfmaßnahmen“, so Werneke weiter. „Stattdessen muss deutlich mehr Überzeugungsarbeit für die Impfmaßnahmen geleistet werden.“ Gerade Pflegepersonen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen würden seit Jahren am eigenen Leib erfahren, dass Politik und Arbeitgeber die Gesundheitsgefährdung der Beschäftigten auf Grund von viel zu wenig Personal billigend in Kauf nähmen. „Jetzt müssen Politik und Arbeitgeber aktiv und transparent über alle Aspekte der Impfung aufklären.“ Zudem seien Bund und Länder aufgefordert, endlich für eine zügige und reibungslose Umsetzung der Impfkampagne zu sorgen.

ver.di organisiert mehrere hunderttausend Beschäftigte in den Bereichen Gesundheit und Pflege.

[Quelle: ver.di-Pressemitteilung 12.1.2021]

Flugblatt Corona-Impfung als pdf


Freitag, 8. Januar 2021

ver.di-Fachtagung "Mitbestimmung in der Altenpflege in Zeiten der Corona-Pandemie" - 22.02.-23.02.2021

Online-Fachtagung für betriebliche Interessenvertretungen in der Altenpflege vom 22.-23.02.2021:

Die digitale ver.di-Fachtagung Altenpflege steht ganz im Zeichen aktueller, pandemiebezogener Themen für die betriebliche Mitbestimmung in der Altenpflege.

Die Corona-Pandemie stellt Beschäftigte und betriebliche Interessenvertretungen in der Altenpflege vor ungeahnte Herausforderungen. Beschäftigte in der Altenpflege sind täglichen Risiken bei der Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 ausgesetzt. Die Arbeitgeber haben dafür Sorge zu tragen, dass die Beschäftigten vor möglicher Gefährdung ihrer Gesundheit geschützt werden. Auch hier sind die allgemeinen Grundsätze zum Arbeits- und Gesundheitsschutz gemäß Arbeitsschutzgesetz, aber auch die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie der Berufsgenossenschaft und die 'SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel' verbindlich und in der betrieblichen Umsetzung zu beachten.

Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie fordern deshalb auch betriebliche Interessenvertretungen in besonderer Art und Weise. Neben der Frage, wie die Interessenvertretung die Geschäftsführung auf der Grundlage der Regelungen u.a. des Betriebsverfassungsgesetzes und unter gleichzeitiger Einhaltung der Hygieneempfehlungen des Robert-Koch-Instituts und der Verfügungen der Länder organisieren kann, sind Entscheidungen in Bezug auf Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor Ansteckung oder hinsichtlich einer Verkürzung oder Verlängerung der Arbeitszeit zu treffen.

Sonntag, 3. Januar 2021

Sonntagsnotizen - 50 Jahre danach

unter dieser Überschrift fordert der Limburger Bischof Bätzing und Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz auf „Texte der Würzburger Synode in den Blick nehmen.“
Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Bischof Georg Bätzing, will Reformen auf dem Synodalen Weg frühzeitig mit dem Vatikan abstimmen. Genau 50 Jahren nach dem Beginn der Würzburger Synode sollten deren Texte in die heutigen Diskussionen miteinfließen.
Synodaler Weg könnte Fragen bringen, die zum Teil nur ein Konzil entscheiden könne.

... Er wünsche sich, so Bätzing weiter, dass man bei den nächsten Etappen des Synodalen Weges noch stärker die Texte der Würzburger Synode in den Blick nehme, „denn da können wir auf viel gut Durchdachtes, wenn auch noch nicht überall Umgesetztes, aufbauen“. ....
Quelle: Kirche und Leben

Wir erinnern seit Jahren immer wieder an den Beschluss "Kirche und Arbeiterschaft", der auch ohne ein Konzil schon jetzt umgesetzt werden könnte: