Montag, 31. Mai 2021

Gesetzentwurf zur Entlohnung in der Altenpflege nur zweitbeste Lösung

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hält die zwischen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vereinbarten Regelungen zur Entlohnung in der Altenpflege für einen Kompromiss mit vielen offenen Fragen. „Das ist die allenfalls die zweitbeste Lösung“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke am Sonntag. Ob und wie die jetzt vorgelegten Regelungen greifen, könne niemand mit Gewissheit sagen. „Der vorgelegte Gesetzentwurf ist kein adäquater Ersatz für einen Tarifvertrag, dessen Erstreckung auf die gesamte Pflegebranche für hunderttausende Beschäftigte in der stationären und ambulanten Pflege bereits ab August dieses Jahres verlässlich deutlich höhere Löhne gebracht hätte“, ergänzte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. Die ursprünglich geplante Allgemeinverbindlichkeitserklärung war vor einigen Wochen am Widerstand der Caritas gescheitert.

Auf Druck von ver.di wird seither nach einer anderen Lösung gesucht: „Der Kompromiss ist zwar besser, als weiterhin ausschließlich auf Pflegemindestlöhne zu setzen“, so Bühler. Allerdings sei völlig offen, ob die vorgesehenen sehr komplexen Reglungen überhaupt auf breiter Front zu dem überfälligen Anstieg der Löhne führen. Dass erst bis Ende 2025 überprüft werden solle, ob überhaupt die erwünschte Wirkung erzielt werde, sei geradezu irrwitzig. „Das ist eine sehr lange Zeit, wenn es um die gesellschaftliche Rolle der Altenpflege und die Attraktivität dieses Berufsfelds geht“, betonte Bühler.

Hochproblematisch sei, dass es im geplanten Gesetz keinen Mechanismus gebe, der Gefälligkeitstarifverträge von Pseudogewerkschaften mit kommerziellen Pflegeanbietern ausschließe, damit diese die Voraussetzungen für einen Versorgungsvertrag erfüllten. „Es muss sichergestellt werden, dass die Bezugnahme ausschließlich auf relevante Flächentarifverträge erfolgt“, forderte ver.di-Chef Werneke: „In der bevorstehenden parlamentarischen Beratung und bei der Ausgestaltung der Umsetzungsrichtlinie müssen die entscheidenden Nachbesserungen eingearbeitet werden. Der Gesetzentwurf muss gegen die absehbaren Versuche der Umgehung von Schutzwirkungen durch die kommerziellen Pflegeanbieter wasserdicht gemacht werden.“

[Quelle: Ver.di-Pressemitteilung 30.5.2021]


Dienstag, 25. Mai 2021

Ohne Worte: Caritas und Diakonie fordern eine Pflegereform "in kleinen Schritten"

Diakonie und Caritas drängen auf Reform
Die Spitzen von Diakonie und Caritas fürchten ein Scheitern selbst kleiner Schritte zu einer Pflegereform. Die Koalition müsse jetzt liefern, fordern sie.

Nachdem die Koalition ihr Versprechen einer großen Pflegereform nicht eingelöst habe, müsse sie nun wenigstens noch dringend notwendige kleine Schritte tun. Es dürfe kein Nichtstun geben, sagte Neher und forderte die Bundestagsfraktionen von Union und SPD auf, an einer Lösung mitzuarbeiten.

...

Pikant für die Caritas ist, dass das Verfahren zu einem Flächentarif in der Altenpflege an den katholischen Arbeitgebern gescheitert war. Präsident Neher räumte einen „kommunikativen Gau“ ein, der seinem Verband geschadet habe. ...
berichtet CAR€ Invest assistiert durch die ÄrzteZeitung:
Tariflohn und Eigenanteil
Caritas und Diakonie machen Druck bei Pflegereform
Eine große Reform der Pflege kriege die Koalition zwar nicht mehr hin. Zeit für Verbesserungen bleibe aber noch, mahnen die beiden kirchlichen Sozialverbände.

.... Eine Pflegereform lösten Union und SPD zwar in dieser Wahlperiode nicht mehr ein, obwohl die Reform ein „großes Versprechen“ der Koalition gewesen sei, erklärten die Präsidenten der evangelischen Diakonie und der katholischen Caritas, Ulrich Lilie und Peter Neher, bei einer virtuellen Presseunterrichtung am Freitag.

Die wenigen verbleibenden Parlamentswochen müsse die Koalition aber nutzen, um zumindest flächendeckend Tariflöhne in der Altenpflege gesetzlich zu verankern. Überdies seien die Eigenanteile der Pflegeheimbewohner auf ein „leistbares“ Niveau zu senken und die Pflegebeschäftigten durch verbindliche Vorgaben für ausreichend Personal zu entlasten. ....
- aber bitte "Tariflohn" nicht durch "Allgemeine Geschäftsbedingungen" übersetzen !

Freitag, 21. Mai 2021

Das Neue Kircheninfo Nr. 37 ist erschienen.

Gerade rechtzeitig zur Lektüre über die Pfingstfeiertage:

Das neue Kirchen.info Nr. 37 ist online bzw. für Besteller*innen auch in Printform auf dem Weg in den Briefkasten. Der aktuelle Titel „Solidarisch geht anders – Caritas und Diakonie auf Irrwegen“ hält wieder viele spannende Informationen und Berichte über gewerkschaftliche und kirchenrechtliche Entwicklungen in konfessionellen Betrieben für euch bereit. Der Schwerpunkt liegt dieses Mal auf den Entwicklungen rund um die Pflegelöhne und die kritikwürdige Rolle der kirchlichen Wohlfahrtsverbände bzw. der Arbeitgeber unter ihrem Dach.



Neben gewerkschaftlichen Aktivitäten in den verschiedenen Hilfefeldern findet ihr auch Berichte über verschiedene Tarifauseinandersetzungen, z.B. mit der diakonischen Altenhilfe in Hessen oder der Caritas-Erziehungshilfe in Bremen. Des Weiteren berichten wir über die Durchsetzung einer Corona-Prämie in Baden, die „Dank“ kirchlichem Sonderweg kaum für jemanden gilt, eine Bewertung aktueller Urteile zum Kirchenaustritt als Kündigungsgrund, ver.di-Forderungen zur Reform der Erzieherausbildung und ihr erfahrt etwas über den Fortgang des Kampfes um Entlastung bei unseren Kolleg*innen im Agaplesion-Klinikum in Rotenburg.


Hier gelangt ihr direkt zur PDF und einigen online gestellten Artikeln der neuen Ausgabe:
www.kircheninfo.verdi.de

Mittwoch, 19. Mai 2021

ver.di-Kita-Personalcheck

Vom 15.Mai bis 15.Juni 2021 läuft die bundesweite Befragung in allen Kitas. Wir stellen Fragen zu Deiner Arbeitszufriedenheit, zur Personalsituation, zur Fluktuation im Team, zu den Verfügungs- und Vorbereitungszeiten, zur Anleitung/ Ausbildung und zu Deinen Möglichkeiten der Weiterqualifizierung.

Nie zuvor wurde über die Kitas so viel öffentlich gestritten und berichtet wie in den letzten Wochen und Monaten. Lasst uns JETZT gemeinsam diese Aufmerksamkeit nutzen und sichtbar werden.

Wir, die Gewerkschaft ver.di führen bis zum  15.Juni 2021 eine bundesweite Befragung in allen Kitas durch. Die in ver.di organisierten Fachkräfte aus den Kitas, wollen von Euch wissen, wie es bei Euch in der alltäglichen Arbeit aussieht. Daher stellen wir Fragen zu Eurer Arbeitszufriedenheit, zur Personalsituation, zur Fluktuation im Team, zu den Verfügungs- und Vorbereitungszeiten, zur  Anleitung/ Ausbildung und zur Euren Möglichkeiten der Weiterqualifizierung.

Hier kannst Du dir ein kleines Video zum Kita-Personalcheck anschauen: https://www.youtube.com/watch?v=P08SYtzZ21A

Gerne kannst Du das teilen und an die Kolleginnen und Kollegen weiterleiten!

Nach der Befragung wollen wir Eure Antworten auswerten und die Ergebnisse in Kita-Netzwerken diskutieren und gemeinsam überlegen, wie wir aktiv werden können. Bist Du dabei? Und nimmst auch Deine Kolleg*innen mit?

Die Befragung findet als Online-Befragung statt, d.h. Du gelangst über den Link 

https://mehr-braucht-mehr.verdi.de

oder den QR Code zum Kita-Personalcheck.  

 


 

Freitag, 14. Mai 2021

Jetzt handeln und den Missbrauch von Befristungen stoppen! Ein Aufruf von Gewerkschafter*innen, von Betriebsräten und Personalräten an die Politik


Über drei Millionen Beschäftigte haben in Deutschland nur einen befristeten Arbeitsvertrag. Über die Hälfte der Menschen unter 30 Jahren landen heute in befristeten Jobs. Mehr als die Hälfte der Befristungen ist sachgrundlos, fast jede zweite Neueinstellung ist davon betroffen. Je größer der Betrieb, desto höher der Anteil an Befristungen, oft reihen sich hier Befristungen mit Sachgründen nahtlos an die sachgrundlose Befristung an.

Für die betroffenen Menschen ist diese Situation unerträglich: Sie können sich keine verlässliche berufliche Perspektive aufbauen, haben es schwer, eine Wohnung zu finden, eine Familie zu gründen oder auch nur einen Urlaub mit den Kindern zu planen. Befristet Beschäftigte haben oft auch Angst, sich im Betrieb oder ihrer Dienststelle für ihre Interessen einzusetzen, da sie fürchten müssen, dass ihr Vertrag sonst schlicht nicht verlängert wird: Zukunftschancen werden verbaut, ein Klima der Angst befördert.

Diese Entwicklung muss gestoppt, dem Missbrauch des Teilzeit- und Befristungsgesetzes ein Riegel vorgeschoben werden:

  • Sachgrundlose Befristungen gehören abgeschafft,
  • Kettenbefristungen deutlich begrenzt,
  • Befristungen nach Sachgrund müssen auf ein Minimum reduziert werden; dafür gehören zunächst die Sachgründe „zur Erprobung“ und „begrenzter Haushaltsmittel“ abgeschafft.

Mittwoch, 12. Mai 2021

Ausgerechnet: Caritas fordert bessere Mindeststandards in der Pflege - wie man mit Schaufenstererklärungen vom eigenen Desaster ablenkt

berichtet katholisch.de
Dienstgeber und Dienstnehmer in der Caritas fordern zum Tag der Pflege die Sicherung von Mindeststandards bei der Entlohnung in der Pflege. Die Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission (ak.mas) mahnte am Mittwoch eine spürbare Aufwertung der Vergütungen an. Der Gesetzgeber stehe in der Verantwortung, eine flächendeckende Tarifbindung durchzusetzen. Die Dienstgeberseite betonte am selben Tag, dass es für die für die Branche eine "Absicherung nach unten" brauche.
Und auf dem Twitter-Account von Caritas Deutschland wird gefordert:
#Pflegereform muss noch in dieser Legislatur kommen: Versorgungsverträge nur mit Anbietern schließen, die tarifliche Leistungen wie betriebliche Altersvorsorge und zusätzliche Urlaubstage bieten.

Wie dieses hehre Ziel nach der Blockade eines allgemein verbindlichen Tarifvertrages durch die Caritas-Arbeitgeberseite erreicht werden soll, bleibt allerdings ungewiss.
Der von Bundesgesundheitsminister Spahn vorgelegte Entwurf ("ortsübliche Vergütung") überlässt die Vergütungsentwicklung völlig dem "Markt". Löhne steigen "ortsüblich" nur, wenn eine bessere Vergütung zur Personalgewinnung für die einzelnen Arbeitgeber dringend erforderlich ist. Da kann man dann auch auf Gewerkschaften oder eine Arbeitsrechtliche Kommission verzichten.

Die Dienstnehmerseite forderte den Gesetzgeber auf,
eine flächendeckende Tarifbindung in der Altenpflege durchzusetzen. Lediglich Mindestlöhne durch die Pflegekommission festlegen zu lassen, greife zu kurz. Der Personalbedarf in der Pflege sei weiterhin enorm und die Corona-Krise führe die Bedeutung und den Wert guter Pflege täglich vor Augen, betont ak.mas-Sprecher Thomas Rühl. "Die Politik muss die Erwartungen endlich erfüllen und die Altenpflege jetzt spürbar aufwerten. Das geht nur mit einer strikten Tarifbindung ohne Schlupflöcher, die Schluss macht mit Billiglöhnen!", so Rühl weiter. Die Personalnot werde zudem durch die großen Verdienstunterschiede zwischen Alten- und Krankenpflege noch verschärft. Diese Unterschiede müssten kurzfristig überwunden werden.
Der Ansatz ist richtig.
Allgemeine Geschäftsbedingungen - wie sie etwa die bpa anstrebt - eignen sich nicht dafür, als Grundlage allgemein verbindlicher Regelungen zu dienen. Da steht die in § 305 b normierte individuelle Vertragsfreiheit entgegen.

Der Sprecher der Dienstgeber, Norbert Altmann, sieht dagegen offenbar keinen umfassenden Änderungsbedarf. Er verweist im Bericht auf den jüngsten Tarifabschluss bei der Caritas, dort seien "ohne jegliche staatliche Einflussnahme" die Arbeitsbedingungen noch einmal gesteigert worden. Altmann unterschlägt dabei geflissentlich, dass sich die Caritas auf das (in der Regel zeitlich verzögerte) Abschreiben des Tarifabschlusses von ver.di im öffentlichen Dienst (TVöD - Kommunalbereich) beschränkt, soweit nicht diese Abschlüsse zu Lasten der Arbeitnehmer unterschritten werden. In der Pflege ist das z.B. bei in den unteren Vergütungsgruppen (P 5 / P 4) sowie im "Osten", zu dem auch Hamburg und Schleswig-Holstein gehören, auch noch mit Abstrichen der Fall:
Tabelle TVöD VKA Anlage E (Pflegedienst) gültig ab 1. März 2019 bis 29. Februar 2020 Stufe 1 bis Stufe 5:
Pflegehelfer P 6: 2.353,39 - 2.511,84 - 2.669,68 - 3.005,36 - 3.090,93 - 3.248,88 €
Pflegehelfer P 5: 2.258,01 - 2.474,64 - 2.538,06 - 2.643,35 - 2.722,35 - 2.907,93 €

Tabelle AVR Caritas Anlage 32 - Regionalkommissionen BW, BY, Mitte, Nord und NRW - gültig ab 1. Januar 2019
Pflegehelfer P 6: 2.353,39 - 2.511,84 - 2.669,68 - 3.005,36 - 3.090,93 - 3.248,88 €
Hilfskraft P 4: 2.259,16 - 2.422,26 - 2.459,79 €

Tabelle AVR Caritas Anlage 32 - Regionalkommissionen Ost - Tarifgebiet Ost - gültig ab gültig ab 1. Januar 2019
Pflegehelfer P 6: 2.170,89 - 2.857,71 - 3.003,74 €
Hilfskraft P 4: 2.110,96 - 2.004,75 - 2.164,99 - 2.198,54 €
Quelle jeweils: Entlohnung Caritas 2018 (bundesgesundheitsministerium.de)

Schon vorher hat Ulrike Kostka im Heft Mai 2021 der "Herder Korrespondenz" (Forum: "Zum Sündenbock taugt sie nicht - Die Caritas und der Streit um die Altenpflege") die Richtung vorgegeben. Allerdings wird die geschönte Darstellung von Kostka den Realitäten - leider - nicht gerecht.

Daher ein doch: die Caritas taugt zum Sündenbock - aus mehreren Gründen

Internationaler Tag der Pflege - tut sich was?

Der Internationale Tag der Pflege wird jährlich am 12. Mai begangen. Der Tag erinnert an den Geburtstag der britischen Krankenpflegerin und Pionierin der modernen Krankenpflege, Florence Nightingale.
Unsere Pflegekräfte setzen sich in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und bei der Pflege zu Hause tagtäglich unermüdlich für Menschen ein, die Hilfe benötigen. Pflegerinnen und Pfleger sind eine tragende Säule unserer Gesundheitsversorgung. Dafür verdienen sie Anerkennung und Dank, vor allem aber gute Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung. Deshalb haben wir die Voraussetzungen geschaffen, damit Krankenhäuser mehr Personal am Krankenbett beschäftigen können, die Personalausstattung in Pflegeeinrichtungen angepasst wird, mehr Betreuungskräfte eingestellt werden und die Bezahlung der Pflegekräfte nach Tarif gestärkt wird. Wichtig ist jetzt, dass die Verantwortlichen in den Bundesländern, in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen die Verbesserungen schnell umsetzen, damit sie den Pflegekräften zugutekommen.
(Pressemitteilung Bundesgesundheitsministerium vom 12. Mai 2016 !)

Montag, 10. Mai 2021

STERN-TV zu Caritas und Altenpflege Tarifvertrag: Diskussion zwischen Sylvia Bühler , ver.di Bundesvorstand und Eva Maria Welskop-Deffaa vom Deutschen Caritasverband

Nach dem Klatschen kommt die Klatsche: Caritas verhindert die Lohnerhöhung in der Pflege
„Die Caritas ist ihrer großen Verantwortung nicht gerecht geworden“, sagt Sylvia Bühler aus dem ver.di-Bundesvorstand mit Blick auf den geplatzten Tarifvertrag in der Altenpflege. Eva Maria Welskop-Deffaa vom Deutschen Caritasverband hält dagegen: „Wir haben keinen Dissens über das Ziel, wir haben einen Dissens über den Weg zu Verbesserungen in der Pflege.“ Das Gespräch in voller Länge:
stern TV, https://www.sterntv.de/unsere-themen-dieser-woche-77
Mittwoch, 05.05.2021, ab 22:15 Uhr bei RTL
facebook: bzw. facebook

Samstag, 8. Mai 2021

Echte Tarifverträge schaffen gute Arbeit - in der Pflege und überall!

Die Koalition debattiert wieder über gerechte Löhne in der Pflegebranche: Pünktlich zum 1. Mai hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil Gesetzesänderungen vorgeschlagen, damit Betreiber von Pflegeeinrichtungen künftig nur dann Geld aus der Pflegeversicherung bekommen, wenn sie ihren Beschäftigten Tariflöhne zahlen. Jetzt hat auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn einen Vorschlag vorgelegt, der Tarifverträge vorsieht, die sich jedoch an der ortsüblichen Vergütung orientieren können. Damit würde die Tarifbindung nicht nur nicht verbessert, sondern schlichtweg ausgehebelt. Anstatt zu streiten, muss die Bundesregierung schnell eine Lösung auf den Weg bringen, die echte Tariflöhne vorschreibt und auch finanziert: Eine Erhöhung des Bundeszuschusses an die Pflegeversicherung muss weiter steigende Eigenanteile für Pflegebedürftige verhindern. 

Freitag, 7. Mai 2021

Quarantäne, Urlaubsanspruch und Kündigung - erste Gerichtsentscheidungen schließen Regelungslücken

Immer wieder gibt es unvorhergesehene Entwicklungen, für die Gesetzgeber oder Tarifvertragspartner (noch) keine normativen Regelungen getroffen haben. Eine dieser Entwicklungen ist eine Pandemie, die durch eine angeordnete Quarantäne von Kontaktpersonen und möglichen Krankheitsträgern bekämpft wird. Die Betroffenen dürfen das Haus nicht verlassen - aber was ist, wenn gerade in dieser Zeit ein Urlaub eingeplant war?
Schicksal des Urlaubs, der in die Zeit einer angeordneten Quarantäne fällt.
Mit der Argumentation "Quarantäne ist nicht gleich krank" und mit "Hinweis auf das Bundesurlaubsgesetz" vertreten manche Arbeitgeber die Auffassung, dass der Urlaub als eingebracht gilt. Mit Hilfe von Verdi und dem DGB-Rechtsschutz lies eine Kollegin dies rechtlich klären.
Inzwischen gibt es das Urteil des AG Leipzig vom 15.04.2021 (8. Kammer):
... „Zwar hat der Gesetzgeber während der Pandemie eine Reihe von gesetzlichen Regelungen getroffen, jedoch keine Erweiterung oder Abwendung des §9 Bundesurlaubsgesetz vorgenommen. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass der Gesetzgeber die Folge der häuslichen Absonderung der nachträglichen Unmöglichkeit der Erbringung der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer und die Auswirkung auf genehmigten Urlaub nicht im Blick hatte.“ ...
Letzten Endes gibt das AG Leipzig dem Kläger Recht „die 6 Urlaubstage aus dem Kalenderjahr 2020 sind nach zu gewähren“. Das ist das erste uns bekannte Urteil in der Richtung. Spannend wie es weiter geht. Wir gehen aber davon aus, dass der Arbeitgeber das Verfahren nicht weiter betreiben wird.

Das Arbeitsgericht Köln hat mit Urteil - ebenfalls vom 15.04.2022, 8 Ca 7334/20 - eine weitere "Quarantäne-Entscheidung" getroffen:
Ein bei einem Dachdeckerbetrieb angestellter Monteur erhielt im Oktober 2020 einen Anruf vom Gesundheitsamt, durch den ihm gegenüber eine häusliche Quarantäne angeordnet wurde. Der Monteur hatte Kontakt zu einer mit dem Corona-Virus infizierten Person. Da sich die Zusendung der schriftlichen Bestätigung der Quarantäne-Anordnung wegen der Vielzahl der vom Gesundheitsamt zu bearbeitenden Fälle verzögerte, zweifelte der Arbeitgeber die Quarantäne-Anordnung an und verlangte vom Monteur zur Arbeit zu erscheinen. Da sich dieser weigerte, kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis. Dagegen richtete sich die erfolgreiche Kündigungsschutzklage des Monteurs.
....
Quelle und mehr "klick"

Mittwoch, 5. Mai 2021

Inklusion braucht Fachkräfte: Ausbildungsbedingungen für Heilerziehungspflege nachhaltig verbessern


Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), der Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. (CBP) und der Berufsverband Heilerziehungspflege in Deutschland e. V. fordern zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung der Menschen mit Behinderung am 5. Mai, die Ausbildungsbedingungen für die Heilerziehungspflege nachhaltig zu verbessern. Es sind die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Behindertenhilfe, den Teilhabe- und Inklusionsdiensten, die tagtäglich Menschen mit Behinderung assistieren und dadurch gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Kern-Profession in den multiprofessionellen Teams im Wohnbereich, den Werkstätten, Schulen und Kindergärten sind die Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger. Es muss Schluss damit sein, dass Auszubildende trotz des hohen Fachkräftebedarfs immer noch Schulgeld zahlen und meist auch keine Ausbildungsvergütung erhalten. Es ist sicherlich kein Zufall, dass ausgerechnet Berufe, die häufig von Frauen gewählt werden, eine solche Diskriminierung erfahren.

Dienstag, 4. Mai 2021

Statement des ver.di-Vorsitzenden Frank Werneke zur Auseinandersetzung in der Bundesregierung über höhere Löhne in der Altenpflege

Frank Werneke, Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di):

„Wir fordern die Bundesregierung auf, den Streit um höhere Löhne in der Altenpflege beizulegen. Es ist zu begrüßen, dass mit der Initiative von Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil für eine Verbesserung der Entlohnungsbedingungen der Beschäftigten im Pflege- und Betreuungsbereich der Alten- und Langzeitpflege wieder Bewegung in die Auseinandersetzung gekommen ist. Die Pandemie verlangt den Beschäftigten alles ab. Die Betroffenen haben kein Verständnis dafür, wenn ihre berechtigten Forderungen nach mehr Anerkennung ihrer verantwortungsvollen und oft auch belastenden Arbeit im Wahlkampf untergehen. Es bedarf jetzt einer Lösung.

Ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag für alle Beschäftigten in der Altenpflege bleibt der wirksamste und unkomplizierteste Weg für faire Löhne in der Altenpflege. Er bleibt daher das Ziel von ver.di.

Die Verknüpfung der Refinanzierung von Leistungen aus der Pflegekasse an die Anwendung eines Tarifvertrages durch die Betreiber von Pflegeeinrichtungen kann ein sinnvoller Zwischenschritt sein – zumal er kurzfristig umsetzbar ist. Dies muss dann selbstverständlich auch für bestehende Versorgungsverträge gelten.

Damit diese Regelung von gewinnorientierten, kommerziellen Anbietern nicht unterlaufen werden kann, bedarf es klarer Voraussetzungen. Wichtig ist, dass nur relevante Flächentarifverträge für eine Refinanzierung aus der Pflegekasse zu Grunde gelegt werden können – und dann entsprechend die Entlohnung der Beschäftigten erfolgt. Solche Tarifregelungen bestehen für die kommunalen Altenpflegeeinrichtungen und eine Reihe von freigemeinnützigen Trägern in der Pflege.

Eine Bezugnahme auf irgendwo in der Pflegebranche bestehende Haustarife reicht nicht aus, da dieser Weg ausgesprochen missbrauchsanfällig ist. Das ist geradezu eine Einladung dazu, im Bereich der privaten Pflegekonzerne Gefälligkeitstarifverträge abzuschließen und auf diese Weise ungehindert weiter schlechte Löhne zahlen zu können. Das haben wir alles schon erlebt.

Die notwendige Verbesserung der Einkommen der Pflegebeschäftigten darf nicht zulasten der Pflegebedürftigen durch steigende Eigenanteile finanziert werden. ver.di strebt daher eine grundlegende Weiterentwicklung der Pflegeversicherung hin zu einer solidarischen Pflegegarantie an, die alle pflegebedingten Kosten abdeckt. Kurzfristig ist eine Deckelung der Eigenanteile notwendig. Finanziert werden soll sie durch einen ausreichend hohen Bundeszuschuss in die Pflegeversicherung.“

[Quelle:  Ver.di-Pressemitteilung 3. Mai 2019]

Samstag, 1. Mai 2021

Mai-Aufruf 2021: Solidarität ist Zukunft



 Livestream zum Tag der Arbeit: Solidarität ist Zukunft - am 1. Mai 2021 ab 14 Uhr

Der Tag der Arbeit steht auch 2021 im Zeichen der Corona-Pandemie. Neben Aktionen vor Ort wird der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) wie im vergangenen Jahr wieder einen Livestream zum 1. Mai senden. Denn eines ist in diesen Zeiten wichtiger denn je: Zeigen, dass die Gewerkschaften für die Menschen in diesem Land aktiv sind.

Mehr: https://www.dgb.de/erster-mai-tag-der-arbeit