Mittwoch, 29. August 2018

Im Zeichen von Solidarnosc - Kardinal Marx in Polen

wie die Münchner Kirchenzeitung mitteilt, wird sich Kardinal Marx in dieser Woche von Mittwoch bis Samstag in Polen aufhalten und am Donnerstag die Dauerausstellung des Solidarnosc-Zentrums besuchen.
... Die Gewerkschaft und Oppositionsbewegung Solidarnosc ("Solidarität"), die auch von der Kirche stark unterstützt wurde, trug maßgeblich zur Überwindung des Kommunismus bei. Zuvor, im August 1980, hatten Arbeiter der Danziger Lenin-Werft gestreikt. Am 31. August 1980 unterschrieben Streikführer Lech Walesa und Vize-Ministerpräsident Mieczyslaw Jagielski die Vereinbarung von Danzig. Damit wurde im Ostblock erstmals eine unabhängige Gewerkschaft anerkannt. ...
Auch Radio Vatikan berichtet

Dienstag, 28. August 2018

Kirchliche Wohlfahrtsverbände erhalten Unterstützung durch Arbeitgeberverbände beim Kampf gegen (allgemeinverbindliche) Tarifverträge in der Altenpflege

Die TAZ hat vor ein paar Wochen (TAZ 10.8.2018) unter dem Titel "Nicht mit Verdi an einem Tisch" über einen drohender Tarifkonflikt in der Altenpflege berichtet.

Dem Artikel stellt die Probleme dar, mit denen sich die Koalitionspolitiker von Union und SPD bei ihrem Vorhaben konfrontiert sehen, die Bezahlung in der Altenhilfe nach Tarif zu stärken.

Die große Koalition der Politik sieht sich in der Altenpflege einer großen Koalition der Tarifvertragsverweigerer und -verächter gegenüber, für die Tarifverträge ein Eingriff in die Tarifautonomie darstellen oder das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen verletzen, also in dieser Beziehung Teufelszeug sind.
Inzwischen hat man auch einen gemeinsamen Titel für die Tarifvertragsverweigerung: "Arbeitsvertragsrichtlinien", die es inzwischen in einer evangelischen (diakonischen) und katholischen (caritativen) Fassung sowie auch in einer säkularen Fassung (beim BPA Arbeitgeberverband) gibt.

Donnerstag, 23. August 2018

Fw: Wertgleiche Übernahme des Bundesbeschlusses in der RK Nord

Heute sind die ersten Informationen aus den Verhandlungen der AK-MAS RK Nord bekannt geworden:
 
(Mitteilung der Mitarbeiterseite der RK Nord weitergeleitet)

 

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

In den späten Abendstunden des gestrigen Tages konnten sich Mitarbeiterseite und Dienstgeberseite der Regionalkommission Nord auf eine wertgleiche Übernahme des Bundesbeschlusses verständigen. 

 

Details:

Übernahme des Bundesbeschlusses mit der Ausnahme, dass der zweite Erhöhungsschritt statt am 01.01.2019 erst zum 01.04.2019 umgesetzt wird. 

Hierfür erhalten die Mitarbeiter als Kompensation eine Einmalzahlung in Höhe von 9,3% (für jeden Monat Verzug 3,1%) mit der Februarvergütung 2020 ausgezahlt. 

 

Besonders bemerkenswert ist, dass die Dienstgeberseite von ihrem eisernen Grundsatz abgewichen ist, und die RK Nord erstmals eine rückwirkende Vergütungserhöhung beschlossen hat, sodass  der Bundesbeschluss bereits zum 01.06.2018 wirksam wird.

 

Weitere Details und Bewertungen folgen! 

 

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Regionalkommission Nord: heute beginnt in Hannover die 2. Verhandlungsrunde zur Übernahme des BK-Beschlusses vom Juni 2018

In den Regionen Bayern, Mitte, NRW und Baden-Württemberg gab es im Anschluss an den BK-Beschluss jeweils in der ersten Verhandlungsrunde Ergebnisse, in denen die Bundesbeschlüsse vom 14. Juni 2018 1:1 übernommen wurden; für die Region Ost gab es einen Beschluss, mit dem der BK-Beschluss als "automatischer" Bezugswert bereits im Dezember 2017 festgelegt worden war. (siehe Caritas-Verdi-Blogspot 18. Juli 2018)

Die Mitarbeiterseite der RK Nord hat Unterschriften gesammelt, mit denen der Forderung "Übernahme 1:1" Nachdruck verliehen werden sollte. Bis vorgestern wurden 8257 Unterschriften ausgezählt!


Dienstag, 21. August 2018

Arbeitsgericht: Kündigung eines Mitarbeiters der Caritas in zweiter Ehe glücklich gescheitert

Die Westfalenpost hat am vergangenen Dienstag über einen interessanten Fall beim Caritasverband Hagen berichtet.
Unter der nicht ganz korrekten Überschrift *) "Caritas muss Mitarbeiter nach zweiter Ehe weiterbeschäftigen" wird von einem siebenfachen Vater berichtet, der nach über 25 Jahren Beschäftigung bei der Caritas außerordentlich "mit sozialer Auslauffrist" gekündigt werden sollte, weil er nach einer Scheidung erneut geheiratet hatte.
Geholfen hatte dem Beschäftigten wohl auch, dass die kündigende Dienstgeberin zweimal urlaubsbedingt nicht in der Lage war, persönlich vor Gericht zu erscheinen.

Ansonsten erlaubt die 2015 neu gefaßte Grundordnung des kirchlichen Dienstes in ihrem Artikel 5 auch weiterhin die Möglichkeit einer (allerdings nicht mehr automatisch erfolgenden) Kündigung. Für die Anwendung dieser Norm hat die Deutsche Bischofskonferenz in Abs. 4 und 5 des Artikels 5 GO die Einrichtung einer zentralen Stelle vorgesehen, bei der Stellungnahmen eingeholt werden können, die dann 2020 überprüft werden sollen.

Auch katholisch.de berichtet (unter dem eherechtlich korrekten Titel "Caritas muss Mitarbeiter in zweiter Ehe wieder einstellen") über den Fall.

In gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen geht man davon aus, dass Artikel 5 der Grundordnung in zahlreichen nachehelichen Beziehungen von Caritasbeschäftigten ein extrem beliebtes Gesprächsthema und geeignet ist, das Eingehen einer weiteren Ehe mit Angst und Schrecken zu betrachten. (Obwohl die Folgen ehelichen Scheiterns nicht mehr die Dramatik haben wie zu Zeiten Heinrich VIII...)



*) Anmerkungen:
Die Überschrift ist deswegen nicht ganz korrekt, weil nach dem katholischen Kirche- bzw. Eherecht nicht die Beendigung etwa einer zweiten Ehe das Problem darstellt, sondern das Bestehen dieser zweiten [Zivil-]Ehe; im Text ist dann richtig dargestellt, dass die erneute Heirat zur Kündigung führen sollte.

Weiter möchten wir anmerken, dass das kirchliche Arbeitsrecht zunehmend unter richterlichen Druck gerät. Die noch von Richardi u.a. vorgegebene Lehrmeinung, die Kirche sei autark und unabhängig, steht schon seit jeher auf "tönernen Füßen".
Die Rechtsprechtung des EuGH mach das deutlich - und kippt das "Kartenhaus kirchliches Arbeitsrecht" nun schon bei den untersten Gerichten. Wir verweisen hier beispielhaft auf unsere Blogbeiträge
- vom 20.04.2018: "EuGH Urteil näher betrachtet: Diskriminierungs- und Willkürverbot auch bei Kirche - staatliche Gerichte zur Kontrolle berufen"
- vom 31.05.2018: "High Noon an Fronleichnam - Chefarzturteil zum ... wieviele waren es jetzt schon?"

Wer da noch von verfassungsrechtlich geschützter Selbstbestimmung schwadroniert, bewegt sich auf "sehr dünnem Eis".

Donnerstag, 16. August 2018

Pressemeldung: Kita-Gewerkschaft ver.di fordert ein wirklich "Gutes-Kita-Gesetz"

trotz Ferien - die Arbeit geht weiter, und Pflege oder Sonntagsarbeit ist nicht das einzige Betätigungsfeld der Gewerkschaft. Dazu die folgende Pressemeldung:
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Bundesvorstand www.verdi.de


Kita-Gewerkschaft ver.di fordert ein wirklich "Gutes-Kita-Gesetz"

Berlin, 10.08.2018


Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert, dass der Referentenentwurf für ein "Gute-Kita-Gesetz" hinter dem Ziel des Ministeriums zurückbleibt. Dennoch begrüßt ver.di, dass der Bund Mittel für die Kitas zur Verfügung stellt, die über den vereinbarten Betrag in der Koalitionsvereinbarung hinausgehen. Leider ist im Entwurf nicht verbindlich vorgesehen, dass dauerhaft Mittel vom Bund zur Verbesserung der Qualität der Kitas und zum Ausbau des Angebots sowie zur Gewinnung von Fachkräften zur Verfügung gestellt werden.

Sonntag, 12. August 2018

Sonntagsnotizen - Sonntagsarbeit

Es ist eigentlich längst geklärt - Sonntagarbeit ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Trotzdem versuchen immer wieder neu verschiedene Interessenten - Einzelhändler, Kommunen - die gesetzliche Regelung zu unterlaufen. Ver.di und katholische Organisationen wie die KAB scheinen die einzigen zu sein, die den Sonntag noch nicht dem Kommerz opfern wollen. Inzwischen ist es erneut zu einem Gerichtsverfahren gekommen:

Donnerstag, 9. August 2018

Sommerpause? Trotzdem tut sich was - sachgrundlose Befristung

Während sich die Mitarbeiterseite der Bayerischen Regional-KODA seit längerer Zeit bemüht, die sachgrundlose Befristung durch einen KODA-Beschluss verbindlich abzuschaffen (vgl. KODAKOMPASS Nr. 69, März 2018, S. 4 "woran wir arbeiten und Bericht aus Sicht der Mitarbeiterseite von der 182. Vollversammlung der Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen am 20. und 21. Juni 2018 in Augsburg), schafft das Bistum Eichstätt "Fakten".


Das Bistum Eichstätt verzichtet künftig darauf (aufgrund eines Beschlusses der Ordinariatskonferenz), und der Vermittlungsausschuss der Regional-KODA NW hat am 18. Juli den Beschluss gefasst, den Plan der Großen Koalition in die KAVO zu übernehmen. Der Text dazu ist auf "katholisch.de" veröffentlicht worden.
Exklusiv: Kirche in NRW schränkt sachgrundlose Befristungen ein

Schon lange sind sachgrundlose Befristungen den kirchlichen Mitarbeitern ein Dorn im Auge: Sie fordern die Prinzipien der katholischen Soziallehre auch für ihre Arbeitsverträge ein. Nun gibt es in den NRW-Bistümern eine neue Regelung. Der neue Gesetzestext liegt katholisch.de exklusiv vor.
Wir warten auf Nachfolger - auch bei der Caritas!

Mittwoch, 8. August 2018

Boeckler-Studie: Arbeitsbedingungen von Pflegenden - In Schweden läuft manches besser

Ähnlich wie in Deutschland ist bei den Arbeitsbedingungen von Altenpflegekräften in Japan und Schweden noch viel Luft nach oben. Manches läuft insbesondere in Schweden allerdings besser, zeigt eine von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Vergleichsstudie.*

Die Altenpflege wird angesichts des demografischen Wandels in den Industriestaaten immer wichtiger. Ein "Best Practice"-Beispiel, das gute Leistungen für Pflegebedürftige, gute Arbeitsbedingungen für Pflegende und eine gesicherte Finanzierung zusammenbringt, gibt es bislang in keinem Land. Interessante Unterschiede dagegen schon. Das zeigt die Studie der Sozialwissenschaftlerin Prof. Dr. Hildegard Theobald von der Universität Vechta, die die Situation in Deutschland, Schweden und Japan vergleicht. Zeitdruck, Erschöpfung und prekäre Arbeitsverhältnisse sind demnach unter den Pflegekräften in allen drei Ländern verbreitet. Schweden tut sich immerhin durch eine umfassende Qualifizierungsstrategie hervor. In Japan ist der Männeranteil  in der stationären Versorgung vergleichsweise hoch. Deutschland verfügt im Ländervergleich über ein relativ hohes Qualifikationsniveau in der ambulanten Pflege, während die stationären Einrichtungen in dieser Hinsicht relativ schlecht dastehen. Außerdem haben es Beschäftigte mit Migrationshintergrund hierzulande vergleichsweise schwer.

Freitag, 3. August 2018

Kirchen als Hindernis bei Verbesserungen in der Altenpflege?

In den Extraseiten "Christ & Welt" der Wochenzeitung "Die Zeit" findet sich in der aktuellen Ausgabe vom 2. August 2018 ein ungewöhnlich prägnanter Beitrag zur problematischen Rolle, welche die kirchlichen Wohlfahrtsverbände für das Elend der Altenpflege spielen:

Frank Drieschner befasst sich unter dem Titel
"Wie schwer wiegt das Elend? Die Altenpflege soll reformiert, aber nicht ernsthaft verbessert werden - und die Kirchen unterstützen das"
Als problematisch ordnet Drieschner insbesondere die Doppelrolle der Kirchen und ihrer Wohlfahrtsverbände ein:
"Sie machen, wie andere Anbieter von Pflegeleistungen, das Beste aus schlechten Bedingungen. Und sie verpassen der Altenpflege ihr Gütesiegel. Wer wirklich nicht wissen will, wie es in den Heimen zugeht, der kann sich damit trösten: So schlimm können die Verhältnisse nicht sein, wenn doch die Kirchen daran mitwirken, sie zu gestalten."