Tarifverträge mit Diakonie und Caritasaus der Begründung:
Diakonie und Caritas sind die größten Anbieter im sozialen Bereich. Mit insgesamt einer Million Beschäftigten sind sie folglich auf die größten Arbeitgeber. Damit haben die Arbeitsbedingungen bei den kirchlichen Wohlfahrtsverbänden einen entscheidenden Einfluss auf das Branchenniveau. Diese über Tarifverträge gut zu regeln, hat für uns eine große Bedeutung. Auch unser Ziel, eines allgemein verbindlichen Tarifvertrages über Mindestbedingungen in der Altenpflege, setzt die Beteiligung kirchlicher Träger voraus.
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Diakonie und Caritas verweigern überwiegend noch immer den Abschluss von Tarifverträgen. Die kirchlichen Arbeitgeber favorisieren nach der BAG-Entscheidung zum Streikrecht eine Beteiligung von ver.di in den Strukturen des kirchengesetzlich normierten Dritten Weges. Dieser hat in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass für eine große Zahl von Beschäftigten in der Diakonie und zunehmend auch in der Caritas, das Niveau des TVöD unterschritten wird, teilweise sehr erheblich. Da die Regelungen des Dritten Weges nur über die einzelvertragliche Bezugnahme Verbindlichkeit erhält, ist eine zwingende und unmittelbare Wirkung, wie nach Tarifvertragsgesetz, nicht gegeben. Da der Dritte Weg keine Verhandlungen auf Augenhöhe gewährleistet, beteiligt sich ver.di auch aus diesem Grund nicht an diesem System."
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