Donnerstag, 28. Februar 2019

Gar nicht unsinnig - christlich handeln, nicht instrumentalisieren

Papst Franziskus:
 
 
Das betonte Papst Franziskus am Mittwoch bei seiner ersten Generalaudienz unter freiem Himmel in diesem Jahr. Wir erinnern uns in dem Zusammenhang an die Vorgaben aus Arbeitgeberkreisen der Diakonie.
Unter der steilen These "Gott kann man nicht bestreiken" hatten die es tatsächlich geschafft, Einrichtungen im kirchlichen Besitz mit Gott gleich zu setzen.
 

Mittwoch, 27. Februar 2019

Resümee aus dem Gipfel im Vatikan?

Höchst widersprüchlich sind die Reaktionen auf den mehrtägigen Gipfel der Bischöfe in Rom.
Tatsächlich scheint die Umsetzung der päpstlichen Vorgabe "Null Toleranz" im Hinblick auf den körperlichen Missbrauch auch auf dem Weg zu sein. Die Leiter von Dikasterien (das sind die Ministerien im Vatikan), die mit dem Thema Kinder und Jugendliche zu tun haben, sowie Vertreter des Staatssekretariats trafen das Organisationskomitee des Kinderschutzgipfels und dessen Moderator Federico Lombardi.
Wir können und wollen uns an dieser spezifischen Diskussion nicht beteiligen.

Das Thema "sexueller Missbrauch" ist nach unserer Überzeugung nämlich nur die Auswirkung, das Symptom einer viel tiefer greifenden strukturellen Problematik, die unter dem Stichwort "klerikaler Machtmissbrauch" in der öffentlichen Diskussion immer wieder aufscheint.

Dienstag, 26. Februar 2019

Bundesarbeitsgericht veröffentlicht nun auch Urteilsbegründung "Egenberger"

Während die allgemein interessierte Welt auf das "Chefarzt-Urteil" des BAG blickt - wir haben darüber berichtet - hat das Bundesarbeitsgericht nun auch das Urteil zum Fall "Egenberger" veröffentlicht.
Zur Erinnerung: da ging es um die "Kirchenmitgliedschaft als Einstellungsvoraussetzung".
 
Wir können nicht das gesamte Urteil abdrucken. Das ist auch nicht nötig, die Entscheidung ist schließlich vom BAG im Internet bereit gestellt und wird sicherlich in den einschlägigen Fachmedien und Tagungen gewürdigt werden. Wir können aber wenigstens einen Teil der Begründung zusammenfassend wie folgt werten:
 
1.
Das Diskriminierungsverbot in seiner europarechtskonformen Interpretation (die der Gerichtshof de Europäischen Union vorgegeben hat) gehört zu den "Schranken der für alle geltenden Gesetze" und ist daher auch von den Kirchen einzuhalten.
 
2.
Ob das ordnungsgemäß erfolgt ist Prüfungsmaterie der staatlichen Gerichte.
 
3.
Willkommen im Rechtsstaat.
 
Hier geht es zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts:

Montag, 25. Februar 2019

"Gepflegt in die Zukunft" oder "Pflege im Visier von Finanzinvestoren"?

"Gepflegt in die Zukunft" war das Motto des diesjährigen parlamentarischen Abends der akmas am 19. Februar 2019 in Berlin:



Referiert haben beim parlamentarischen Abend

  • Thomas Rühl, Sprecher der Mitarbeiterseite
  • Dr. Peter Neher, Präsident des Deutschen Caritasverbandes
  • Staatssekretär Björn Böhning vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales
  • Sylvia Bühler vom Bundesvorstand von ver.di
Den Politikbrief der akmas gibt es hier:
Einen ergänzenden Akzent setzt Böckler-Impuls im aktuellen Heft 3/2019 vom 21.2.2019 im Beitrag 

Freitag, 22. Februar 2019

Ver.di zum BAG-Urteil vom Mittwoch zur kirchlichen Kündigungspraxis

Unzulässige Kündigung durch kirchlichen Arbeitgeber: ver.di begrüßt Urteil des Bundesarbeitsgerichtes – Beschäftigtenrechte weiter gestärkt


Pressemitteilung vom 20.02.2019:
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt das heutige Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt zur kirchlichen Kündigungspraxis, das der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 11. September 2018 folgt und den kirchlichen Spielraum im Arbeitsrecht weiter begrenzt. „Das Urteil ist überfällig und wegweisend. Es schafft mehr Gerechtigkeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in kirchlichen Betrieben. Einem Mitarbeiter zu kündigen, weil dieser ein zweites Mal geheiratet hat, findet heute auch in der Gesellschaft keine Akzeptanz mehr. Gut, dass das BAG einem solchen Gebaren nun einen Riegel vorgeschoben hat“, sagte Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand.
Im konkreten Fall hatte ein Chefarzt gegen seine Kündigung durch seinen Arbeitgeber, einen katholischen Krankenhausträger, geklagt. Der Arbeitgeber hatte ihm gekündigt, weil der Chefarzt nach seiner Scheidung ein weiteres Mal standesamtlich geheiratet hatte. Darin hatte der Arbeitgeber einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Loyalitätspflichten aus der katholischen Grundordnung gesehen.
„Eine Kündigung wegen etwas so Persönlichem wie einer zweiten Ehe auszusprechen, ist völlig aus der Zeit gefallen“, so Bühler weiter. Für Patientinnen und Patienten sei entscheidend, dass ein Arzt ein guter Mediziner sei und sich Zeit für sie nehme und nicht, ob er ein zweites Mal sein Ja-Wort gebe. „Wir fordern die Kirchen auf, die Zeichen der Zeit zu erkennen und endlich auch in ihren Betrieben das allgemeine Arbeitsrecht anzuwenden“, so Bühler. „Die Rechte von Beschäftigten müssen Anwendung finden; das betrifft insbesondere den Abschluss von Tarifverträgen und die Wirksamkeit des Betriebsverfassungsgesetzes.“

Donnerstag, 21. Februar 2019

Heute beginnt im Vatikan eine der wichtigsten Konferenzen der Kirchengeschichte.

Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung meint:
Papst Franziskus hat die Vorsitzenden aller Bischofskonferenzen und aller Ordensgemeinschaften nach Rom zitiert. Das Treffen trägt nicht den Namen Konzil, aber es ist ein Konzil: Es ist ein Konzil der Schande, der Buße und, so hoffen viele empörte Christen, der radikalen Umkehr.

Mittwoch, 20. Februar 2019

Breaking News: Bundesarbeitsgericht ... nochmal Chefarzt, unwirksame Kündigung wegen Wiederverheiratung

Soeben hat das Bundesarbeitsgericht folgende Pressemitteilung herausgegeben
 
Kündigung des Chefarztes eines katholischen Krankenhauses wegen Wiederverheiratung
 
Ein der römisch-katholischen Kirche verbundenes Krankenhaus darf seine Beschäftigten in leitender Stellung bei der Anforderung, sich loyal und aufrichtig im Sinne des katholischen Selbstverständnisses zu verhalten, nur dann nach ihrer Religionszugehörigkeit unterschiedlich behandeln, wenn dies im Hinblick auf die Art der betreffenden beruflichen Tätigkeiten oder die Umstände ihrer Ausübung eine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt.

Gratulation zur Mitgliederentwicklung im Fachbereich

Eigentlich ist es unüblich über die Zahl der Mitglieder zu sprechen, aber der Fachbereich 03, Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen weist seit Jahren in ver.di die höchste Mitgliederentwicklung auf – und dies kontinuierlich. Der kirchliche Bereich erhält hierbei stetig größeres Gewicht.

Während sich die Mitgliederentwicklung im Bereich der Diakonie und evangelischen Kirche auf einem in den letzten Jahren gewachsenem Niveau eingependelt hat, weist vor allem der Mitgliederbestand aus Caritas und katholischer Kirche hohe Zuwachsraten auf.
Die Mitglieder aus bayerischen Caritas-Einrichtungen (AVR-Anwendung) sind im Vergleichszeitraum um 16,19 % mehr geworden, die Mitglieder aus Einrichtungen der katholischen Kirche (ABD-Anwendung) konnten einen Zuwachs von 8,7 % erzielen.

Wir finden diese Entwicklung so bemerkenswert, dass wir im Blog darüber informieren und den Kolleg*innen von ver.di gratulieren wollen. Wir bitten aber auch um Verständnis, dass wir keine näheren Angaben, insbesondere nicht zu absoluten Mitgliederzahlen, machen können. Das wäre in der Verantwortung der Fachbereichsleitung.

Noch ist viel Luft nach oben – für eine starke Mitmach-Gewerkschaft bei Kirche und Caritas. Mach Dich und Deine Gewerkschaft stark.
http://macht-immer-sinn.de/

Dienstag, 19. Februar 2019

Kirche vor radikalem Strukturwandel

Wir haben eine Überschrift von RADIO VATIKAN leicht abgeändert. Dort wird über das Bistum Freiburg berichtet:
 
Das Ausmaß des Schwundes in Freiburg: Die Anzahl der Katholiken sank von 1,984 Millionen im Jahr 2010 auf zuletzt 1,87 Millionen. 2030 könnten es weniger als 1,6 Millionen sein, so Burger. 2017 besuchten 165.000 Gläubige regelmäßig die Sonntagsgottesdienste, 50.000 weniger als im Jahr 2010. Priesterberufungen sind absolute Mangelware, und auch die Zahl der anderen kirchlichen Mitarbeiter sinkt. Die gesellschaftliche Bedeutung und das Gesicht der Kirche werden sich vor diesem Hintergrund radikal ändern, darin ist man sich im Erzbistum einig.
 
Nun gilt es also, so Erzbischof Burger, eine "neue Vision von Kirche zu entwerfen". Vor einer Vision muss aber erst einmal die ehrliche und ungeschmikte Analyse stehen. Was ist die Ursache der vielen Probleme?
Freiburg, so meinen wir, steht symptomatisch für eine gewaltige Krise der katholischen Kirche in Deutschland. War vor einigen Jahren Freiburg noch Vorreiter auf dem "Dritten Weg" - nicht ohne Grund hat der "deutsche Papst Benedikt" seinen Aufruf zur Entweltlichung gerade in Freiburg gehalten - so ist es spätestens mit dem Freiburger Finanzskandal in die negativen Schlagzeilen geraten.
 
Ursächlich für all die Probleme, die auch ab Donnerstag dieser Woche mit einem Aspekt in Rom debatiert werden, ist eine Glaubwürdigkeitskrise der Kirche. Und auch diese Glaubwürdigkeitskrise hat Gründe. Auf die Diskrepanz zwischen katholisch-kirchlicher Soziallehre und kircheneigenem Arbeitsrecht habe wir schon öfter hingewiesen. Wer Wasser predigt und Wein trinkt ....
 
"Die Kirche befindet sich in einer existenziellen Krise, die vom Missbrauchsskandal nicht ausgelöst ist, hierin wohl aber einen Brennpunkt findet. Die Krise ist eine Glaubenskrise, eine Strukturkrise, eine Leitungskrise – mit einem Grundproblem: Leben und Reden fallen in der Kirche weit auseinander. Es braucht einen echten kirchlichen Wandel, der mit einem Mentalitätswandel (Demut) der Verantwortlichen beginnen muss…"
 
 
Klerikales Machtdenken stellt die weltliche Institution Kirche über den Menschen, über die gerechtfertigten Bedürfnisse der Menschen, überhöht die Institution und stellt sie damit ausserhalb des Gesetzes und außerhalb der Gesellschaft. Wer das tut, darf sich aber nicht wundern, dass diese Institution, die sich selbst von der Gemeinschaft ausschließt, auch in und von der Gemeinschaft nicht mehr akzeptiert wird. Die Kirche hat mit den Gewerkschaften die Arbeiter verloren - das ist spätestens seit der "Würzburger Synode" in der katholischen Kirche in Deutschland als Konsens anerkannt.
 
Und was tut die Kirche dagegen?
Nichts, was die Glaubwürdigkeit stärken würde.  

Montag, 18. Februar 2019

Prof. Friedhelm Hengsbach SJ zum kirchlichen Sonderarbeitsrecht "Der Dritte Weg - begradigt durch weltliche Arbeitsgerichte":

Friedhelm Hengsbach SJ hat sich am Tag der Dienstgemeinschaft des Bistums Mainz am 7. November
2018 einmal mehr* kritisch mit dem Dritten Weg befaßt:

Prof. Hengsbach beschreibt auch positive Entwicklungen und Errungenschaften der Arbeitnehmerseite auf den arbeitsrechtlichen kirchlichen Sonderwegen in den letzten Jahren, ohne dabei seine grundsätzlichen Vorbehalte gegen das kirchlicher Sonderrecht, wie es sich in Mitarbeitervertretungs- und Koda-Ordnungen niederschlägt, aufzugeben. 
Der letzte Satz des Referats führt in den Kern aktueller Debatten zur Tarifsituation insbesondere im Altenpflegebereich:

Sonntag, 17. Februar 2019

Kasper: Unabhängige Verwaltungsgerichte einrichten

Angesichts des kirchlichen Missbrauchsskandals plädiert der frühere Kurienkardinal Walter Kasper für die Einrichtung unabhängiger Verwaltungsgerichte: „Das Wichtigste scheint mir der Aufbau einer Verwaltungsgerichtsbarkeit zu sein“, sagte Kasper im Interview der Tageszeitung „Die Presse“ (Samstags-Ausgabe).
 
 
Die Forderung nach kirchlichen Verwaltungsgerichten ist schon in der "Würzburger Synode" erhoben worden. Sie hat im Kontext mit sexuellem Missbrauch allerdings nichts zu suchen. Da sind Fragen des Strafrechts betroffen. Und diesbezüglich wäre das Bestreben von Kardinal Kasper durchaus ehrenwert.
Etwas anderes wäre es, das kirchliche Strafrecht zu verschärfen - und sexuellen Missbrauch wie auch andere Arten von Missbrauch (z.B. finanziell) eines kirchlichen Amtes mit dem Amtsverlust bis hin zur Entlassung aus dem Klerikerstand zu ahnden. Das Beispiel des ehemaligen Kardinal Theodore McCarrick sollte in solchen Fällen kein Einzelfall bleiben. Dazu müsste die Vertuschung einer Tat genauso bestraft werden wie die Tat selbst.
 
Wir sehen den Vorstoß von Kasper zu einer eigenen Verwaltungsgerichtsbarkeit als den hilflosen und leider auch untauglichen (siehe kirchliche Arbeitsgerichte) Versuch, kirchliche Eigenständigkeit und Unabhängigkeit vom Staat mit einem Popanz an Instituitionen zu verteidigen.
Wenn der Staat den Kirchen schon verwaltungsrechtliche Kompetenz (öffentlich-rechtliche Rechtsetzungsbefugnis) einräumt (z.B. beim Erlass von Rechtsnormen wie MAVO oder MVG und deren Vollzug), dann muss er - bis hin zur Vollstreckung (Staatsgewalt) - auch einen umfassenden Rechtsschutz in diesen Bereichen gewährleisten (staatliche Justizgewährleistungspflicht).
 

Samstag, 16. Februar 2019

Zum Todestag von Hans Böckler

Hans Böckler, der erste Vorsitzende des nach dem Weltkrieg 1949 neu gegründeten Deutschen Gewerkschaftsbundes, ist am 16. März 1951 verstorben:
Sein Wirken beeinflusst bis heute das arbeitspolitische Leben in Deutschland: Hans Böcklers Name steht für die paritätische Mitbestimmung in der Montanindustrie und für die Schaffung der Einheitsgewerkschaft. Das Wohl der arbeitenden Menschen stand für Hans Böckler im Vordergrund.
Das DOMRADIO (Köln) widmet ihm heute einen Artikel und endet mit den Worten:
Hans Böckler lebte und vertrat Tugenden, die auch von den Kirchen vertreten werden: Das Verlangen nach sozialer Gerechtigkeit, das Aufbegehren gegen Diktaturen und der Einsatz für die Würde des Einzelnen.
Die Ehrung verdienter Gewerkschafter ist leicht geschrieben - solange sich die Kirchen weigern, selbst mit Gewerkschaften zu kooperieren und deren Arbeit zum Teil auch aktiv behindern, sind schöne Worte wohlfeil.

Es liegt mir fern, im Richtungsstreit in der katholischen Kirche theologische Positionen zu beziehen. Dazu sind wir nicht berufen. Es reicht zu wissen, dass die Treue zum Papst zur Genetik von Katholiken gehört. Ich meine aber, es würde der Glaubwürdigkeit der Kirche nicht schaden, wenn sich die Repräsentanten der Kirche auch selbst um mehr Umsetzung der eigenen Lehre bemühen würden. Und das schließt die eigene Soziallehre mit dem Bekenntnis zum Gewerkschaftsprinzip mit ein.

Freitag, 15. Februar 2019

Kita-Milliarden nicht für Beitragsfreiheit nutzen

Experten mahnen Länder, die Milliarden aus dem „Gute-Kita-Gesetz“ der Bundesregierung in Qualität statt in Beitragsfreiheit zu investieren.
 
Experten mahnen die Länder, vorwiegend in Qualität statt in Beitragsfreiheit zu investieren. Eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur hatte zum Jahreswechsel allerdings ergeben, dass viele Länder mit den Bundes-Milliarden die Kitagebühren abschaffen oder senken wollen.
 

Donnerstag, 14. Februar 2019

Was ist los bei Liebenau?

mit der Stiftung Liebenau haben wir uns schon öfter befasst (z.B. http://caritas-verdi.blogspot.com/2018/12/stiftung-liebenau-in-unserer-mitte-der.html)
 
Das Domradio (Köln) berichtet nun aktuell:
 
Träger von Pflegeheimen sucht Einigung mit Verdi Tarifstreit bei katholischer Stiftung Liebenau
 
Es geht um Geld – und es geht um Grundsätzliches. Die Stiftung Liebenau mag sich in ihren Pflegeheimen nicht an die Tarifrichtlinien der Caritas halten und will lieber mit Verdi verhandeln. Das irritiert viele.
 
...
Den öffentlichen Lärm hätten sich Bischof Gebhard Fürst und sein Generalvikar Clemens Stroppel gerne erspart, zumal der Streit kein gutes Licht auf den Dritten Weg wirft – damit ist das im Grundgesetz verankerte Recht der Kirchen gemeint, ihre arbeitsrechtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln. Kritiker nutzen Fälle wie den der Liebenau für den Vorwurf, dieses spezielle Arbeitsrecht nur anzuwenden, wo es der Kirche passt; und damit werde der Dritte Weg insgesamt beschädigt, wenn nicht sogar gefährdet.
...
 
Dazu ist anzumerken: die Kirchen und ihre Wohlfahrsverbände machen nur von dem jedermann - auch jedem Arbeitgeber - zustehenden Recht der "negativen Koalitionsfreiheit" Gebrauch, also der Weigerung, mit Gewerkschaften zu kooperieren.
Ob das auf dem Boden der eigenen Soziallehre zu verantworten ist, sei dahingestellt.
Natürlich kann dann aber auch jeder Arbeitgeber zu einem Tarifvertrag gezwungen werden, es besteht schließlich keine tarifvertragliche Friedenspflicht - auch der "Dritte Weg" hindert nicht.
 
Wenn denn die Stiftung Liebenau einen Tarifvertrag mit ver.di abschließen will, liegt es an ver.di, zu prüfen, ob ver.di entsprechende Verhandlungen führt. Dazu auch wieder das Domradio (am angegebenen Ort):
 
Würden die Beschäftigten Verdi aber ein Mandat erteilen, könnte es zu Verhandlungen kommen. Die dürften lange dauern und – im Unterschied zum Dritten Weg – alles andere als leise verlaufen. Denn Verdi dürfte den bestehenden Tarifverträgen der Branche sicher nicht mit einem schlechteren bei der Liebenau Konkurrenz machen wollen.
 
 
 

Mittwoch, 13. Februar 2019

Ver.di-Fachtagung Behindertenhilfe vom 12.-13.09.2019 in Weimar: dass nichts bleibt wie es war!

Thema der diesjährigen Fachtagung Behindertenhilfe "...dass nichts bleibt wie es war!" sind die Veränderungen in der Arbeitswelt der Behindertenhilfe im Zuge neuer gesetzlicher Regelungen
Termin teilen per:

  • Wie verändert sich die Arbeitswelt durch neue gesetzliche Regelungen? 
  • Was bedeutet dies für die Arbeitsbedingungen und insbesondere Arbeitszeiten? 
  • Welcher Gestaltungsbedarf entsteht für betriebliche Interessenvertretungen?

Dienstag, 12. Februar 2019

Personalmangel in der Pflege

berichtete die ZEIT am Sonntag, 10. Februar und führte dazu aus:
 
Mehr als die Hälfte der Pflegeheime haben offene Stellen
 
Laut einer Umfrage sind zahlreiche Stellen in der Pflege unbesetzt. Viele Heimbetreiber wollen durch Gehaltserhöhungen Personal anlocken – doch dafür fehle oft das Geld.
...
 
 
 
Dass das Geld - "dank" der Konkurrenz der unterschiedlichsten Wege und dem dadurch verursachten Kostenwettbewerb - fehlt, haben wir im Blog immer wieder beklagt. Ein allgemein verbindlicher Tarifvertrag würde wenigstens die Refinanzierung angemessener (höherer) Löhne sicherstellen. Dazu müssten aber die kirchlichen Wohlfahrtsverbände bereit sein, den "Dritten Weg" zu verlassen.

Montag, 11. Februar 2019

KODA-Kompass Februar 2019 - oder: Wie man mit Halbwahrheiten die eigene Schlafmützigkeit kaschiert !

Im KODA-Kompass der Bayerischen Regional-KODA wird es auf Seite 4 großspurig verkündet:
 
OptiPrax tariflich geregelt
 
Im Bericht wird dann deutlich, dass seit 01.03.2018 (!) eine Vergütung zwischen 1.090,69 Euro bis 1.253,38 Euro für die "Erzieherausbildung mit optimierten Praxisphasen" zu zahlen ist, was sich ab 01.03.2019 auf 1.140,69 Euro bis 1.303,38 Euro erhöht.
 
Das ist zwar nicht falsch - aber keine Regelung der Bayerischen Regional-KODA.

Fachtagung Inklusion am 12. Juni 2019 in Berlin

Die Forderungen und politischen Vorgaben nach Inklusion in allen gesellschaftlichen Bereichen erzeugen Handlungsdruck für die Träger der Einrichtungen und die Beschäftigten in den jeweiligen Arbeitsbereichen. Die Fachkräfte sind aufgefordert, Teilhabe von allen Menschen zu ermöglichen, gesetzliche Vorgaben umzusetzen und politisch formulierte Anforderungen zu realisieren. Das Gelingen von Inklusion in Kitas, in der Jugendhilfe, in der schulischen Ganztagsbetreuung und in den Einrichtungen der Behindertenhilfe stellt besonders die Beschäftigten vor große Herausforderungen. Inklusion braucht gute Rahmenbedingungen, eine gute fianzielle Ausstattung und setzt vielfältige Bildungs- und Beteiligungsprozesse aller Beschäftigten voraus.

Beginn: 12.06.19 um 10:00 Uhr / Ende: 17:00 Uhr

Inhalte: 

Sonntag, 10. Februar 2019

Sonntagsnotizen: "Macht muss kontrolliert und geteilt werden"

so zitiert das DOMRADIO den Hamburger Erzbischof Heße zu Missbrauch, Finanzkrise und Flüchtlingsfrage
... KNA: "Der Missbrauch von Macht steckt in der DNA der Kirche", sagte kürzlich der Hildesheimer Bischof Heiner Wilmer. Stimmen Sie dem zu?

Heße: (zögert) Machtmissbrauch ist etwas, vor dem niemand gefeit ist. Im Evangelium steht der kluge Ratschlag Jesu: "Bei euch aber soll es nicht so sein." Es braucht Macht zur Ausübung von Leitung, aber sie muss kontrolliert und geteilt werden. Ich persönlich verstehe mich nicht als Bischof, der Entscheidungen im stillen Kämmerlein trifft, sondern im Diskurs mit anderen. Bei Finanzfragen etwa beziehe ich immer den kürzlich neu eingerichteten Wirtschaftsrat mit ein.
Quelle: Domradio

Wir meinen:
Das wichtigste Kapital der Kirche sind die eigenen Mitarbeiter*innen. Warum verweigert dann die Kirche einen professionellen Umgang mit diesen und deren professionellen Vertretern? Hat man Angst, die eigene Soziallehre umzusetzen? Geht es auch hier um Macht und Machterhalt?
Ver.di wäre zu einem partnerschaftlichen Umgang bereit. Es ist Zeit, auf die Angebote unserer ver.di einzugehen.

Donnerstag, 7. Februar 2019

"Was die Länder mit den Kita-Milliarden planen"

Bereits vor Wochen haben wir darauf hingewiesen:
 
Inzwischen greifen auch andere Medien den Missbrauch der Bundesmittel auf - die für mehr Qualität in den Kindertagesstätten bestimmt waren:
 
 
Wie die Länder das Geld einsetzen, können sie selbst entscheiden - Hauptsache, es kommt der Kinderbetreuung zu Gute. Die Finanzspritze kann also sowohl für längere Kita-Öffnungszeiten oder mehr Personal eingesetzt werden, als auch für eine Senkung der Kitabeiträge.
 
Rund 5,5 Milliarden Euro sollen durch das „Gute-Kita-Gesetz“ an die Bundesländer gehen. Eine Handelsblatt-Umfrage zeigt, was sie damit vorhaben.

Mittwoch, 6. Februar 2019

Kirchenartikel im Grundgesetz - 100 Jahre Weimarer Verfassung

Vor einhundert Jahren sind die Kirchenartikel der Weimarer Verfassung (WRV) in Kraft getreten, die heute noch über das Grundgesetz das Miteinander von Kirche und Staat regeln.
 
In Art. 137 WRV ist unter anderem geregelt:
 
(1) Es besteht keine Staatskirche.
(2) Die Freiheit der Vereinigung zu Religionsgesellschaften wird gewährleistet. Der Zusammenschluß von Religionsgesellschaften innerhalb des Reichsgebiets unterliegt keinen Beschränkungen.
(3) Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes. Sie verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde.
...
 
Gerade der dritte Absatz wird heute vielfach missverstanden. Er enthält drei Bestimmungen:
  1. Jede Religionsgesellschaft "ordnet und verwaltet"
  2. "ihre Angelegenheiten" selbständig
  3. "innerhalb der Schranken des für allge geltenden Gesetzes"
"Ordnen und verwalten" ist etwas weniger als heute unter dem umfassenderen Begriff "Selbstbestimmung" unterstellt wird.
Was heute jedem Verein zugestanden ist, war seinerzeit - gerade auch in Preußen ("Kulturkampf" unter Bismarck) - für die Kirchen höchst umstritten. Die Kirchen waren nämlich dem Staat eingegliedert, die Pastoren (bis hin zum "Reichsbischof") waren Staatsbeamte. Der Staat befand auch über die Einrichtung von Pfarreien und die Besoldung und Versorgung der "Kirchendiener" (Kleriker, Mesner ...), und das Vermögen der Kirchen wurde vom Staat verwaltet. 
 
"Ihre Angelegenheiten" bezieht sich auf die "eigenen Angelegenheiten".
Es gibt einen kirchlichen und einen staatlichen Rechtskreis. Beide Rechtskreise überschneiden sich.
Die eigenen Angelegenheiten betreffen nur die Angelegenheiten der Kirche selbst. Also das, was den Staat nichts angeht.
Sobald sich die Rechtskreise überschneiden - also sobald eine Regelung der Kirche auch in den staatlichen Gestaltungsraum eingreift und Geltung im staatlichen Rechtskreis beansprucht - handelt es sich um keine eigene Angelegenheit mehr.

"Was die Kirche kaputt macht"

Unter dieser Überschrift kommentiert heute die Süddeutsche Zeitung (print, S. 4) anlässlich der Finanzskandale in unserer Kirche und führt dazu aus:
Das System, das da in Eichstätt sichtbar wird, hat einen Namen: Klerikalismus. Ein Bund der Brüder wähnt sich unangreifbar. Er schottet sich ab, Eindringlinge sind Feinde, kritische Fragen Blasphemie. Der gleiche Klerikalismus macht den Machtmissbrauchsskandal in der katholischen Kirche möglich. ....
...
Der Klerikalismus ist ein weltweites Problem. Jeder Priester sollte es bekämpfen, wenn er sein will, was er sein soll: Diener Gottes und der Menschen. Und die Gläubigen sollten es sowieso. Klerikalismus würdigt sie herab - und macht ihre Kirche kaputt.
 
Wir möchten dem nur hinzufügen, dass nach unserer Ansicht der Klerikalismus auch ursächlich für den Machtmissbrauch im kirchlichen Arbeitsrecht ist (die Weigerung, sich mit Gewerkschaften zu vertragen, steht als "negative Koalitionsfreiheit jedermann und jedem Arbeitgeber zu, widerspricht aber den kirchlichen Sozialenzykliken und damit dem universal geltenden Kirchenrecht und dem päpstlichen Lehramt).

Dienstag, 5. Februar 2019

Nach Brief an Marx: Katholikenforum kritisiert Reformforderungen

Wir haben am Sonntag über den - u.a. bei katholisch.de abgedruckten - "offenen Brief" von bekannten Katholiken an Kardinal Marx berichtet.
 
Die Chronistenpflicht gebietet es, auch über die Reaktion zu informieren:
 
Es sei der Versuch, "die Missbrauchsfälle für eigene Ziele zu instrumentalisieren": Das Forum Deutscher Katholiken kritisiert den Brief mehrerer Theologen an Kardinal Marx scharf. Dabei beruft man sich auch auf Regensburgs Bischof Voderholzer.
 

Montag, 4. Februar 2019

Tagungen zum kirchlichen Arbeitsrecht

Das kirchliche Arbeitsrecht steht immer wieder im Licht der öffentlichen Medien
- Loyalitätspflichten
- eigenes Mitbestimmungsrecht
- Verweigerung von Tarifverträgen
- eigene Kirchengerichte und inzwischen auch noch
- ein kirchliches Datenschutzrecht
machen bisweilen heftige Schlagzeilen.


Tatsächlich wird das kirchliche Arbeitsrecht von den Gerichten sukzessive in Frage gestellt.

Wir möchten hier auf zwei Tagungen hinweisen, die sich mit den Folgen der aktuellen Entwicklung befassen. Besonders die Tagung in Bochum, an der mit Prof. Jens Schubert, dem Justitiar von ver.di, ein fachkundiger Praktiker und Wissenschaftler angekündigt ist, dürfte dem sonst üblichen "Schmoren im eigenen Topf" eine erfrischende Würzung verleihen.

Sonntag, 3. Februar 2019

Sonntagsnotizen: Offener Brief an Marx - Theologen fordern Reformen

unter dieser Überschrift berichtet katholisch.de über einen Brandbrief namhafter Theologen an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, der dann auch im Wortlaut dokumentiert wird.
In all dem Desaster um sexuellen Missbrauch und Finanzskandale wird fast zugedeckt, dass sich eine klerikale Machtstruktur auch in anderen Bereichen zeigt. Wir möchten daher einen Auszug aus dem Brandbrief zitieren:
Lieber Herr Kardinal Marx,

der sexuelle Missbrauch von Schutzbefohlenen durch katholische Kleriker und die Versuche im Verantwortungsbereich der Bischöfe, solche Taten zu vertuschen, haben viel Unheil in das Leben der Betroffenen gebracht und im weiten Umkreis den Glauben von katholischen Christen erschüttert.


Wir bitten Sie darum, in Rom freimütig den wichtigsten Ertrag der MHG-Studie zur Sprache zu bringen: Missbrauch in unserer Kirche hat auch systemische Gründe. Die Versuchung des Klerikalismus folgt dem Klerus wie ein Schatten. Die Aussicht auf Macht in Männerbünden zieht Menschen aus Risikogruppen an.


Die aktiven Katholiken in Deutschland tragen in ihrer großen Mehrheit die vormoderne Ordnung der Kirche nicht mehr mit. Sie ertragen sie nur noch. Und jedes Jahr sind es Zigtausende, die die Last abwerfen und austreten.
Wir appellieren deshalb an unsere Bischöfe: Vertrauen Sie dem Glaubenssinn Ihrer Gläubigen, und gewinnen Sie der Kirche Wahrhaftigkeit und Weite zurück, ohne die das Evangelium nicht atmen kann! Nehmen Sie Ihre geistliche Vollmacht für mutige Reformen in Anspruch: Binden Sie sich selbst durch echte Gewaltenteilung – das passt besser zur Demut Christi und in den Rahmen der für alle geltenden Gesetze.

Samstag, 2. Februar 2019

Ver.di-Tarifkommission Tarifvertrag Pflege: So nimmt verdi Arbeitgeber in die Pflicht

Viele Arbeitgeber, unterschiedliche Interessen – in der Altenpflege steht es mit den Arbeitsbedingungen nicht zum besten. Vor allem kommerzielle Pflegekonzerne verweigern Tarifverhandlungen. Warum es schwierig ist, einen bundesweiten Tarifvertrag durchzusetzen, erklärt ver.di-Vorstand Sylvia Bühler im Interview.

16 Euro Stundenlohn, 30 Urlaubstage im Jahr und gleiche Bezahlung in Ost und West – das sind einige Forderungen von ver.di für einen Tarifvertrag in der Pflege.