Samstag, 29. April 2017

Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass die Kirchen sich der diesjährigen Losung zum 1. Mai "Wir sind viele, wir sind eins" besonders verbunden sähen. So habe man dem 1. und dem 2. Weg noch einen 3. hinzugefügt und damit die Vielfalt gefördert und man sei sich darin eins, dass kirchliche Arbeitnehmer weder Tarifverträge noch Betriebsräte benötigen.

Vorletztes Gerücht

Donnerstag, 27. April 2017

Wir sind viele. Wir sind eins. Aufruf zum 1. Mai 2017

Die Zentrale Maikundgebung des DGB findet in diesem Jahr in Gelsenkirchen statt: 

Das Programm

  • 09:45 Uhr: Treffen auf dem Vorplatz des Musiktheaters - Ökumenischer Gottesdienst und Platzkonzert
  • 10:30 Uhr: Demonstration
  • 11:00 Uhr: Kundgebung auf dem Neumarkt
  • Eröffnung: Josef Hülsdünker, Vorsitzender DGB Gelsenkirchen
  • Grußwort: Frank Baranowski, Oberbürgermeister
  • Mairede: Reiner Hoffmann, DGB-Vorsitzender
  • Grußwort: Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales
Infos zu den regionalen Maikundgebungen gibt es auf den jeweiligen Seiten der DGB-Regionen.

Weitere Infos: 


Mittwoch, 26. April 2017

Geriatrische Reha St. Wendel - Wir bleiben alle!

Protestversammlung am 24.4.17

Wir bleiben alle!
Schließung zum 30. Juni vorgesehen

Auf einer Protestversammlung protestierten am Abend des 24.April im völlig überfüllten Nebenraum des Lokals Journal Beschäftigte der Marienhausklinik in St. Wendel gegen die Schließung der Abteilung für geriatrische Rehabilitation. Insgesamt sind über 70 Beschäftigte betroffen. Gemeinsam mit der Mitarbeitervertretung informierte die ver.di Betriebsgruppe. Unverständnis äußerten die Anwesenden, dass der Träger sehr kurzfristig informierte und beabsichtigt bis zum 30. Juni die Schließung vollzogen zu haben.

Dienstag, 25. April 2017

Neuer Pflegemindestlohn - "vertretbar" - jedoch keine Lösung für Fachkräftemangel

Neuer Pflegemindestlohn: ver.di hält Einigung für „vertretbar“ – jedoch keine Lösung für Fachkräftemangel
25.04.2017

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hält die Einigung über die künftig geltenden Pflegemindestlöhne für akzeptabel, bedauert aber, dass es nicht gelungen sei, die Arbeitgeberseite von Mindestlöhnen für Pflegefachkräfte, der Einführung von 30 Tagen Urlaub und einer Gleichstellung der Pflegebeschäftigten in den ostdeutschen Bundesländern zu überzeugen. „Das Ergebnis ist vertretbar. Wichtig ist, dass es für diese verantwortungsvolle Pflegearbeit bei der Bezahlung wieder eine untere Haltelinie gibt, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler am Dienstag.

Montag, 24. April 2017

Steuergerechtigkeit statt "Steuersenkungen für alle"

Das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hat wieder einmal Zahlen in DIE WELT
gesetzt: 4,2 Millionen Menschen seien vom Spitzensteuersatz betroffen und 48 % des Aufkommens aus der Einkommensteuer und dem Solidaritätszuschlag stammten vom bestverdienenden Zehntel der Bevölkerung, so das IW. Diese Meldung kam den Marktschreiern der Springer-Presse gerade recht. Lässt sich mit ihr doch der Eindruck erwecken, durchweg alle Einkommensteuerpflichtigen hätten eine Entlastung verdient.

Fakt ist aber: Von einer generellen Senkung der Einkommensteuer hätte die Hälfte der deutschen Haushalte gar nichts. Denn 50 % bezahlen bereits heute keine Einkommensteuer, weil sie zu wenig verdienen. Sie finanzieren den Staat vielmehr über indirekte Steuern wie Mehrwert- , Mineralöl- oder Stromsteuer und über Sozialabgaben.

In der Debatte um die Einkommensteuerbelastung geht es also um die obere Hälfte der Arbeitnehmerhaushalte. Und hier kann und muss man in der Tat eine Entlastung fordern – aber gezielt und passgenau und keineswegs mit der Gießkanne.

Denn die besserverdienende Hälfte der Bevölkerung ist eine gemischte Gruppe. Zu ihr gehören Top-Verdiener aber auch normale Beschäftigte mit mittlerem Einkommen. Es sind Letztere, die durch den momentanen Einkommensteuertarif benachteiligt sind. Denn schnell werden heute mittlere Einkommen, die gut, aber längst nicht „spitze“ sind, von höheren Steuersätzen erfasst. Das ist ungerecht. Hier besteht Handlungsbedarf.

Völlig falsch ist es aber, diese steuerpolitische Schieflage zu instrumentalisieren, um „Steuersenkungen für alle“ zu fordern. Die reichsten 10 % oder gar die obersten 0,1 %, die mindestens 37.000 Euro im Monat verdienen, brauchen nicht noch mehr Netto vom Brutto! Vielmehr müssen sie sich stärker an der Finanzierung des Gemeinwesens beteiligen. Wir brauchen „Steuergerechtigkeit“ statt „Steuersenkungen für alle“.

Wie Steuergerechtigkeit geht, hat der DGB ausgerechnet und konkret aufgezeigt: Der Grundfreibetrag, ab dem überhaupt erst Einkommensteuer fällig wird, muss deutlich steigen. Der Spitzensteuersatz sollte 49 % betragen, dafür aber erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 70.000 Euro (Singles) wirken. Hinzukommen muss ein Reichensteuersatz, den endlich auch eine nennenswerte Zahl von Reichen zahlt (siehe Grafik).

Mit diesen Vorschlägen könnten mehr als 90 % aller Einkommensteuerzahler entlastet werden. Eine Familie mit zwei Kindern und einem Bruttojahreseinkommen von 50.000 Euro würde allein durch diese Tarifänderung rund 800 Euro mehr auf dem Konto haben. Rechnet man die Vorschläge des DGB für ein höheres Kindergeld und ein Mobilitätsgeld als Ersatz für die Entfernungspauschale hinzu, dann läge die Entlastung schnell bei deutlich mehr als 1.000 Euro. Der Preis dafür bestünde einzig darin, einen Teil der Steuerprivilegien wieder zurückzunehmen, die den Spitzenverdienern seit der Jahrtausendwende zu Gute kamen.

Die Masse entlasten, die Starken in die Pflicht nehmen – nur diese Kombination schafft Steuergerechtigkeit und erhält die Handlungsfähigkeit des Staates.

klartext 16/2017 - Steuergerechtigkeit statt "Steuersenkungen für alle" (PDF, 192 kB)

Quelle: DGB-Klartext

Samstag, 22. April 2017

Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass von Diskriminierung wegen der Religion in Einrichtungen der Caritas keine Rede sein könne.  Klienten und Patienten würden gar nicht nach Konfession oder Religion gefragt. Bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sei das nur deswegen anders, weil hier auch der Zahlungsverkehr in umgekehrter Richtung verlaufe.

Vorletztes Gerücht

Freitag, 21. April 2017

Zur Einführung von Vorgaben zur Personalausstattung im Krankenhaus

Anfang April hat das Bundeskabinett die Einführung von Vorgaben zu
Personaluntergrenzen beschlossen. Das ist ein Teilerfolg der jahrelangen gewerkschaftspolitischen Kampagnen und Aktivitäten für die gesetzliche Personalbemessung, denn damit erkennt die schwarz-rote Koalition an, dass es eine gute Versorgung nur mit einer angemessenen Personalausstattung geben kann. 
Aber das, was das Kabinett beschlossen hat, reicht nicht. 
Ver.di will die große Lösung und ein Sofortprogramm. Um das zu erreichen, müssen wir den Druck aufrecht erhalten, viele informieren und mobilisieren.


Weiterführende Informationen:

Donnerstag, 20. April 2017

Entlastung gibt es nur, wenn viele dafür aktiv werden. Beschäftigte katholischer Kliniken im Saarland machen es vor.

In den katholischen Krankenhäusern des Saarlands ist es wie überall: Die Pflegenden sind am Ende ihrer Kräfte, Patient/innen können nicht angemessen versorgt werden. Doch etwas ist anders: Beschäftigte der Marienhaus-Klinik Ottweiler, im Caritas-Klinikum Saarbrücken und anderen kirchlichen Einrichtungen wollen das nicht länger hinnehmen. Zusammen mit den Belegschaften aller saarländischer Kliniken fordern sie Entlastung. Und sie sind zum ersten Mal bereit, dafür zu streiken. Dadurch sehen sich die kirchlichen Arbeitgeber gezwungen, Gespräche mit ver.di zu führen. Schon das ist ein erster Erfolg. Doch ohne wirkliche Verbesserungen geben die Kolleginnen und Kollegen keine Ruhe

mehr:
Fachbereichszeitung drei.61

Mittwoch, 19. April 2017

Sozialwahlen - es geht in die heiße Phase

Mit einem Internetangebot macht ver.di die drittgrößten Wahlen in Deutschland selbstverständlicher und die Aufgaben der Selbstverwaltung transparenter:









Im Frühjahr sind rund 50 Millionen Wahlberechtigte zu den Sozialwahlen aufgerufen. Sie bestimmen in der immerhin drittgrößten Wahl in Deutschland ihre Vertreter/innen in den Versichertenparlamenten. Auch ver.di tritt dabei mit eigenen Listen an, alle sechs Jahre fin­den die Wahlen statt. Die Gewählten bestimmen mit in den Aufsichtsgremien der Sozialkassen. Damit sind sie an wichtigen Entscheidungen beteiligt, kontrollieren die Geschäftsführungen und legen Grundsätze fest über freiwillige Leistungen oder zu den Rehakliniken der Rentenversicherungsträger.

Dienstag, 18. April 2017

Tarifbewegung Entlastung: "Es ergreift die Köpfe und Herzen"

Die Tarifbewegung für Entlastung in Saarlands Krankenhäusern hat schon viel erreicht. Michael Quetting, ver.di-Sekretär im Fachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen des Bezirks Saar-Trier und dort zuständig für die Krankenhäuser, zieht im Interview eine Zwischenbilanz:

https://gesundheit-soziales.verdi.de/themen/entlastung

...mit umfangreichen weiteren Materialien und Informationen zur Tarifbewegung Entlastung im Saarland und der zunehmenden Beteiligung von Beschäftigten auch kirchlicher Kliniken.
Aus dem Gespräch mit Michael Quetting:

Auch in den katholischen Kliniken hat ver.di weit mehr als 100 neue Mitglieder gewonnen. Wie kommt das?
Die Überlastung in den katholischen Krankenhäusern ist genauso groß wie anderswo. Wir haben frühzeitig diskutiert, dass wir die Probleme nur angehen können, wenn es uns gelingt, die kirchlichen Einrichtungen in die Bewegung einzubeziehen. Im Sommer 2016 haben wir deshalb eine Schleife gedreht und Aktionen aufgeschoben, um die Kolleg/innen von Caritas und Diakonie mitzunehmen. Wir haben direkt an sie appelliert, sich zu beteiligen. Das hat allerdings erst funktioniert, als wir systematisch auf die Beschäftigten zugegangen sind. Es reicht also nicht, sich vor das Haus zu stellen und zum Streik aufzurufen. Man muss gezielt auf die Kolleg/innen zugehen und ihnen eine Möglichkeit aufzeigen, aktiv zu werden. So haben sich beispielsweise Kolleginnen und Kollegen in zwei Häusern untereinander verpflichtet, dass sie sich am Streik beteiligen, wenn eine Mindestzahl von Beschäftigten ihre Teilnahme erklärt. Das hat ihnen mehr Sicherheit gegeben.

Samstag, 15. April 2017

Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass die Verfechter des dritten Weges zunehmend empört seien, dass sie von den oberen Vertretern von Caritas und Kirche systematisch ignoriert würden. So hätten sowohl der Generalsekretär der Caritas, Prof. Cremer wie auch kürzlich der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx in ihren letzten Spiegel-Interviews (38/2016 und 15/2017) zwar auf die Bedeutung der Gewerkschaften für gute Vergütungen hingewiesen, dabei aber mit keinem Wort den dritten Weg in seiner entsprechenden Rolle gewürdigt. Man könne sich diesbezüglich inzwischen besser auf den staatlichen Gesetzgeber verlassen, der etwa wie kürzlich wieder im aktuellen Entgelttransparenzgesetz dem dritten Weg den gebührenden Respekt zollt. Hoffnungsvoll stimme allerdings, dass die Große Koalition des dritten Weges -  Zentralkoda, ACU und VDDD - in Fragen des dritten Weges die Große Koalition in der Politik zuverlässig auf ihrer Seite habe.

Vorletztes Gerücht

Donnerstag, 13. April 2017

Reform der Pflegeausbildung

Ende März haben sich SPD und CDU/CSU auf einen Kompromiss zum Pflegeberufsgesetz verständigt.

Die Bundesarbeitskreise Praxisanleiter/innen und Pflegelehrer/innen haben inzwischen eine erste Einschätzung vorgenommen:

Anforderungen aus Sicht der ver.di-Bundesarbeitskreise Pflegelehrer/innen und Praxisanleiter/innen zur Reform der Pflegeausbildung
Die Aufwertung der Pflegeberufe ist dringend erforderlich, dazu gehört auch eine attraktive Ausbildung mit guten Rahmenbedingungen. Die ver.di Bundesarbeitskreise Pflegelehrer/innen und Praxisanleiter/innen haben sich seit 2015 intensiv mit dem Pflegeberufereformgesetz befasst und nehmen zu den Ende März 2017 bekannt gewordenen Überlegungen eines möglichen Kompromissvorschlags Stellung. Wichtig ist aus unserer Sicht, dass eine fachlich fundierte Weiterentwicklung der Pflegeberufe erfolgt, die vorrangig den Anforderungen an eine qualitativ hochwertige pflegerische Versorgung der Menschen gerecht wird. Die Ausbildungsqualität darf nicht verloren gehen. Die bisher bekannt gewordenen Überlegungen werden diesen Anforderungen aus den nachfolgenden Gründen nicht gerecht, sondern scheinen vielmehr motiviert, eine politische Lösung zu finden. Dies dient aber nicht den zukünftigen Auszubildenden.
Wir begrüßen, dass die Altenpflege und Kinderkrankenpflege erhalten und aufgewertet werden sollen. Zielführend wäre aus unserer Sicht die Einführung einer integrierten Ausbildung...
mehr:  https://gesundheit-soziales.verdi.de
Die zentralen Ver.di-Forderungen zur Reform der Pflegeausbildung finden sich in einem ausführlichen Statement von Sylvia Bühler, das hier nachzulesen ist:

Integrierte Ausbildung als Lösung





Mittwoch, 12. April 2017

Tarifvertrag Entlastung: Aktionen auch vor katholischen Krankenhäusern

Die Karwoche hat im Saarland mit Aktionen vor katholischen Krankenhäusern begonnen. Mit Aktiven Mittagspausen starteten die Beschäftigten mit ver.di vor dem Marienkrankenhaus Ottweiler und Marienkrankenhaus St. Wendel. Auch am Caritaskrankenhaus in Saarbrücken gab es eine Zusammenkunft.

Mehr (und Fotos): https://gesundheit-soziales.verdi.de

Und mehr zum Thema überhaupt:


Montag, 10. April 2017

Pflegestreik Saar: Karwoche beginnt mit Aktionen vor katholischen Krankenhäusern

Aufstehn für die Pflege
Mit Aktiven Mittagspausen startet ver.di die Karwoche am Montag, 10.4.2017 um 13:00 Uhr, vor dem Caritasklinikum Saarbrücken, dem Marienkrankenhaus Ottweiler und Marienkrankenhaus St. Wendel.

Damit unterstützen die Beschäftigten die für Anfang Mai angekündigten Gespräche zwischen der Marienhausgruppe, der CTS und ver.di zum Thema Entlastung.

Auf einer Beratung der Tarifberaterinnen aus den katholischen Krankenhäusern im Saarland führte Gewerkschaftssekretär Michael Quetting aus: „Gerade in der Osterzeit wollen wir auf die schwierige Lage der Krankenhausbeschäftigten aufmerksam machen. Insbesondere die Pflege verlangt nach mehr Personal und humane Arbeitsbedingungen. Es fehlt an Zeit für eine würdevolle Pflege, für ausreichende Hygiene und menschliche Zuwendung.

[Quelle/mehr: https://saar-trier.verdi.de]

Samstag, 8. April 2017

Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass die Arbeitsgemeinschaft caritativer Unternehmen (AcU) von der AK erwarte, dass diese sicherstellt, dass die gesellschaftliche Spaltung auch in der Caritas ihren Ort finde. Hierfür seien eine deutliche Spreizung der Vergütungen, die Abschaffung von Besitzstandsregelungen, die Abkoppelung vom BAT/TVöD sowie die Beibehaltung der sachgrundlosen Befristung wesentliche Elemente.
Auch die Dienstgemeinschaft habe ein Recht darauf, an der gesellschaftlichen Spaltung teilzuhaben! Und entsprechende Entwicklungen würden auch die Freude von Vorständen, Geschäftsführern und Leitungskräften von caritativen Unternehmen befördern.

Vorletztes Gerücht

Freitag, 7. April 2017

Fachtagung für betriebliche Interessenvertretungen aus der Altenpflege vom 19.-20.06.2017 in Dortmund


Am 19. und 20. Juni 2017 veranstaltet ver.di wieder die jährliche, bundesweite Fachtagung für Interessenvertretungen. Die Tagung findet in Dortmund statt und ist hochkarätig besetzt: Neben verschiedenen Input-Referaten unter anderem von der Bundesfachbereichsleiterin Sylvia Bühler, werden auch verschiedene Praxisforen angeboten.

Der Vortrag von Sylvia Bühler ist ein Überblicksvortrag über die Branche: Altenpflegefachkraft gesucht – biete gutes Einkommen und gesunde Arbeitsbedingungen.


Wie viel ist Pflege mindestens wert!? Bei dem Vortrag zum Pflegemindestlohn von Berno Schuckart-Witsch wird die aktuelle gesetzliche Situation dargestellt und der Diskussionsstand der aktuellen Pflegemindestlohnkommission.

Donnerstag, 6. April 2017

Heute Protestaktion in Frankfurt/Main gegen den aktuellen Lohnabschluss der Diakonie im Bereich der Altenpflege

Der aktuelle Abschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission für die Diakonie Hessen-Nassau  ("für Fachkräfte um vier Prozent vor...von Hilfskräften...eine Erhöhung um 2,5 Prozent ...Der Dritte Weg funktioniert,")  stößt bei zahlreichen Beschäftigten auf heftige Kritik:

Wieder werden die unteren Lohngruppen von einer nennenswerten Lohnentwicklung abgekoppelt. Beschäftigte der Diakonie Hessen fordern deshalb erneut Tarifverträge für alle Arbeitsbereiche und verurteilen den aktuellen Lohnabschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission. Die unteren Lohngruppen E 1 bis E 5 erhalten nur 2,5 Prozent mehr Lohn – ab E 6 bis E 14 gibt es 4 Prozent mehr. Die bei der letzten Entgeltverhandlung eingeführte Spaltung der Mitarbeiterschaft durch Abkopplung und Absenkung der Altenhilfe wurde noch verschlimmert. Diese KollegInnen und Kollegen erhalten weiterhin viel später die angekündigten Lohnsteigerungen.
Für heute wurde zu einer Protestaktion aufgerufen:
Aufruf zum Protest
Protestaktion am Donnerstag, 06.04.17, Geschäftsstelle der Diakonie Hessen in Frankfurt/M., Ederstr. 12 - 11.00 Uhr - Redebeiträge der Mitarbeitervertretungen und Übergabe entsprechender Resolutionen der Beschäftigten und der Mitarbeitervertretungen
mehr: https://gesundheit-soziales.verdi.de

Mittwoch, 5. April 2017

Stopp Altersarmut - breites, beeindruckendes Bündnis gegen Altersarmut in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg haben sich am Anfang dieser Woche 31 kirchliche und säkulare  Organisationen, Verbände und Gewerkschaften aus Baden-Württemberg zu einem breiten gesellschaftlichen Bündnis gegen Altersarmut zusammengefunden.
Insbesondere im Hinblick auf den Bundestagswahl soll für einen Kurswechsel in der Rentenpolitik gekämpft werden.
Bei der Konstituierung im Haus der Katholischen Kirche in Stuttgart wurde das Bündnispapier am späten Vormittag des 3. April 2017 unterzeichnet. Zahlreiche Veranstaltungen zum Thema sind sind geplant.

Bündnispapier als pdf

Info auf Ver.di Baden-Württemberg:
Bündnis gegen Altersarmut/Baden-Württemberg fordert Kurswechsel...

Siehe auch die Kampagnenseite des DGB:
rente-muss-reichen.de

Dienstag, 4. April 2017

Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!


Reichtum umverteilen –  ein  gerechtes Land für alle! Bündnis "Umverteilen"  stellt Forderungen zur Bundestagswahl vor

Das Bündnis Umverteilen setzt im Wahljahr 2017 auf soziale Gerechtigkeit und startet pünktlich zum Bundestagswahlkampf die Kampagne „Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!“. Rund 30 Organisationen, von Gewerkschaften über Wohlfahrts- und Jugendverbände bis hin zu Umweltorganisationen, haben sich im Bündnis Umverteilen zusammen geschlossen. In einem Appell fordern sie als strategisches Ziel, neben der Frage der sozialen Gerechtigkeit, die Steuer- und Umverteilungspolitik in den Mittelpunkt des Wahlkampfs zu rücken.

„Die soziale Spaltung hat ein Ausmaß angenommen, das unerträglich ist“, so Frank Bsirske, Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di). Seit Jahrzehnten nähmen weltweit und in Deutschland soziale Ungleichheit, Unsicherheit und Ungerechtigkeit zu. Zentraler Schlüssel für eine gerechtere und bessere Politik für alle, sei eine steuerpolitische Kehrtwende. Deshalb müssten Millionäre und Milliardäre stärker zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben herangezogen werden, so Bsirske.

Montag, 3. April 2017

Fernseh-Hinweis: Hart aber fair, heute 21:00 Uhr in der ARD zur Situation in den Krankenhäusern

Unter dem Titel  Gefahr Krankenhaus – Wenig Personal, aber reichlich Keime? Gefahr Krankenhaus – Wenig Personal, aber reichlich Keime? befasst sich heute die Sendung "Hart aber fair" mit der Situation in deutschen Kliniken.
Neben Gesundheitsminister Gröhe, dem DKG-Präsidenten Reumann und anderen Gästen wird auch unsere Verdi-Kollegin Jana Langer in der Sendung sein. Jana hat vor einigen Wochen viel Aufmerksamkeit erregt, weil sie in einem offenen Brief an Angela Merkel die Personalnot in den Krankenhäusern angeprangert hatte. Sie ist engagierte ver.di-Kollegin und Personalrätin der Uniklinik Ulm und wir freuen uns sehr, dass sie Teil der Sendung ist.
Informationen zur Sendung und zu den Gästenr: http://www1.wdr.de/daserste/hartaberfair/

Seminar: Allgemeine Aufgaben der MAV in kirchl. Einrichtungen

Die Kirchen und ihre Einrichtungen erlassen ein eigenes Kirchenrecht für die Interessenvertretungen in ihren Betrieben, wobei sich das Kirchenrecht wesentlich vom weltlichen Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) unterscheidet.
 Wie wirken sich diese unterschiedlichen "Betriebsverfasssungen" auf die Vertretung der Interessen der Beschäftigten in kirchlichen Betrieben aus? Welche Unterschiede gibt es zwischen den Regelungen im evangelischen und katholischen Bereich? Welchen Wert und welche Perspektiven haben die kirchlichen Mitbestimmungs- und Mitwirkungsregelungen?
Das sind die Themen eines ver.di b+b - Seminars vom
30.05.2017, 12:00 – 02.06.2017, 15:00 – in Fulda

Zielgruppe: Mitglieder der Mitarbeitervertretung in evangelischen und katholischen Einrichtungen
Freistellung: § 19 Abs. 3 MVG, § 16 Abs. 1 MAVO

Weitere Informationen siehe: https://gesundheit-soziales.verdi.de/service/seminare

Anmeldeschluss ist der 21. April 2017

Sonntag, 2. April 2017

Sonntagsnotizen - Die Überflüssigen der Dienstgemeinschaft

Am Dienstag hat der RBB unter dem Titel "Schlechter Umgang mit Mitarbeitern" über den Wechsel des Berliner Franziskus Krankenhauses zum ebenso katholischen Elisabeth-Vinzenz Verbund.

Konkret heißt es im Beitrag von Jörn Kersten:
"Gemeinsames christliches Selbstverständnis und Synergie-Effekte im Verbund sichern die Zukunft des traditionsreichen Hauses im Zentrum von Berlin", heißt es in der Pressemitteilung zur Übernahme der Klinik. Für viele Mitarbeiter bedeutete das die Entlassung.
Als erstes wurde Küchenpersonal und einigen Pflegekräften gekündigt, wenig später waren die Physiotherapeuten an der Reihe. Aus beiden Bereichen Mitarbeiter, die seit Jahrzehnten für das Krankenhaus gearbeitet hatten. Die Arbeit der entlassenen Mitarbeiter werden nun von externen Firmen übernommen.
Auch Radio Vatikan hat sich unter dem Titel "Katholisches Krankenhaus in der Kritik" mit den Vorgängen und den im RBB bekannt gewordenen Vorwürfen befasst.

Samstag, 1. April 2017

Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass die Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände ihr Sonderarbeitsrecht weiterhin auf Erfolgskurs sehen. So sei es gelungen, im aktuellen Entwurf des Gesetzes zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen die Entgeltregelungen der Kirchen auf dem Dritten Weg den gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen gleichzusetzen, was sie auch verdient hätten und gleichzeitig von Ansprüchen der Mitarbeitervertretungen verschont zu bleiben. Diese würden mit vollem Recht, anders als Betriebs- und Personalräte im Gesetz nicht erwähnt, denn sie seien ja auch keine Betriebs- oder Personalräte (wäre ja noch schöner!).
Man nehme mit Genugtuung zur Kenntnis, dass der Gesetzgeber sich vom Irrweg verabschiedet hat, in vermeintlichen Schutzgesetzen den "betrieblichen Interessenvertretungen" Rechte einzuräumen, welche womöglich dann Mitarbeitervertretungen auch zu haben glauben, weil sie sich mit den "Interessenvertretungen" mitgemeint sehen! (Man müsse sich schon auch fragen, ob nicht die Informationsrechte, die etwa das Teilzeitbefristungsgesetz den betrieblichen Interessenvertretungen und damit auch den kirchlichen Mitarbeitervertretungen einräume, ohne dass diese sich dagegen wehren können, gegen die Verfassung sowie die Weimarer Reichsverfassung verstoßen.)
Im Übrigen, was nun Gleichstellungsfragen betreffe, sei mit der einmaligen Erwähnung von Frauen in der MAVO, nämlich im § 26, deren Einmaligkeit deutlich betont (Männer werden gar nicht erwähnt!), während das Betriebsverfassungsgesetz mit seinen ständigen und wiederholten Regelungsbemühungen zur "Gleichstellung von Männern und Frauen" vielleicht den weltlichen, aber sicher nicht den kirchlichen Verhältnissen gerecht werde.


Vorletztes Gerücht