An alle: ein frohes und friedvolles Weihnachtsfest und alles Gute im Neuen Jahr!
Infoblog für Verdi-Betriebsgruppen in Caritas-Einrichtungen & Interessierte. In Bayern und anderswo.
Samstag, 24. Dezember 2016
Freitag, 23. Dezember 2016
Infos zu den AK-Sitzungen im Dezember
Im Anschluß an die BK-Sitzung vom 8. Dezember 2016 haben die Regionalkommissionen von NRW, Mitte, Bayern, Ost und Baden-Württemberg getagt.
Aus Mitte, Bayern, Ost und Bawü gibt es inzwischen Infos der Mitarbeiterseite:
RK-Info Bawü 22.12.2016
Aus Mitte, Bayern, Ost und Bawü gibt es inzwischen Infos der Mitarbeiterseite:
RK-Info Bawü 22.12.2016
Donnerstag, 22. Dezember 2016
Heute letzte RK-Sitzung in Baden-Württemberg - nachmittags mit Beschluss beendet
Die Regionalkommission Baden-Württemberg tagt heute und wird sich wohl mit dem BK-Beschluss vom 9. Dezember 2016 sowie dem Tarifabschluss für die Ärzte, für den es keine Vorlage durch die BK gibt, befassen.
Besonders spannend ist natürlich auch die Frage, wie die Premium-Region BW mit den Bawü-spezifischen Sonderregelungen für die unteren Lohngruppen in der Altenpflege (Anlage 32 § 12, Abs. (3)ff.) verfahren wird!
Nachmittäglicher Nachtrag:
Verschiedene Quellen melden:
Besonders spannend ist natürlich auch die Frage, wie die Premium-Region BW mit den Bawü-spezifischen Sonderregelungen für die unteren Lohngruppen in der Altenpflege (Anlage 32 § 12, Abs. (3)ff.) verfahren wird!
Nachmittäglicher Nachtrag:
Verschiedene Quellen melden:
- RK Bawü übernimmt Beschluss der Bundeskommission vom 9. Dezember sowie den Tarifabschluss MB für Ärzte.
Mittwoch, 21. Dezember 2016
Angesichts der traurigen Stunden in Berlin ...
unterbrechen wir heute unsere Serie von aktuellen Blogbeiträge zum Arbeitsrecht in kirchlichen Einrichtungen und der Sitzungsreihe der Regionalkommissionen der AK Caritas und schließen uns Erzbischof Koch an:
Rücken wir zusammenQuelle: Katholisch.de
Dienstag, 20. Dezember 2016
Rechte statt Reste - zum UN-Sozialpakt
Am 16. Dezember 1966 wurde Sozialpakt der Vereinten Nationen verabschiedet.
Das war Anlass für einen vorbildlich breiten Zusammenschluss kirchlicher und gewerkschaftlicher Organisationen, sich mit einer gemeinsamen Presseerklärung an die Öffentlichkeit zu wenden:
Der UN-Sozialpakt wird heute 50 Jahre alt. Die kirchlich- gewerkschaftliche Initiative „Rechte statt Reste!“ verurteilt Verstöße gegen die sozialen Menschenrechte in Deutschland
Heute vor genau 50 Jahren, am 16. Dezember 1966, verabschiedeten die Vereinten Nationen den Sozialpakt. Durch ihn wurden soziale Menschenrechte wie das Recht auf ausreichende Nahrung, Bekleidung und Unterbringung international verbindlich. Diese Rechtsgarantie wird jedoch in Deutschland nicht mehr voll eingelöst. Millionen Menschen in unserem reichen Land benötigen die regelmäßige Unterstützung von Lebensmitteltafeln, Suppenküchen, Kleiderkammern oder anderen Hilfseinrichtungen.
Das war Anlass für einen vorbildlich breiten Zusammenschluss kirchlicher und gewerkschaftlicher Organisationen, sich mit einer gemeinsamen Presseerklärung an die Öffentlichkeit zu wenden:
Armutsbekämpfung ist Aufgabe der Politik, nicht der Tafeln
Armutsbekämpfung ist Aufgabe der Politik, nicht der Tafeln
Der UN-Sozialpakt wird heute 50 Jahre alt. Die kirchlich- gewerkschaftliche Initiative „Rechte statt Reste!“ verurteilt Verstöße gegen die sozialen Menschenrechte in Deutschland
Heute vor genau 50 Jahren, am 16. Dezember 1966, verabschiedeten die Vereinten Nationen den Sozialpakt. Durch ihn wurden soziale Menschenrechte wie das Recht auf ausreichende Nahrung, Bekleidung und Unterbringung international verbindlich. Diese Rechtsgarantie wird jedoch in Deutschland nicht mehr voll eingelöst. Millionen Menschen in unserem reichen Land benötigen die regelmäßige Unterstützung von Lebensmitteltafeln, Suppenküchen, Kleiderkammern oder anderen Hilfseinrichtungen.
Montag, 19. Dezember 2016
Nicht nur bei den kirchlichen Wohlfahrtsverbänden ist der Weg zu Tarifverträgen lang
Im aktuellen Heft der "Blätter für deutsche und internationale Politik" berichten Jörn Boewe und Johannes Schulten über den Kampf für Tarifverträge bei Amazon:
Der sehr interessante Überblick über die Auseinandersetzungen in den letzten Jahren ist online vollständig verfügbar.
David gegen Goliath: Arbeitskampf bei AmazonIn der Adventszeit herrscht bei Amazon Hochbetrieb. Millionen Menschen ordern bei dem weltweit größten Onlinehändler ihre Weihnachtsgeschenke. Um die Bestellflut zu bewältigen, stellt Amazon vorübergehend tausende Saisonkräfte ein. Daneben arbeiten rund 12 000 Festangestellte für den Konzern.[1]
Aber nicht nur Amazon, sondern auch die Gewerkschaft Verdi hofft, von der Vorweihnachtszeit zu profitieren. Sie setzt Amazon derzeit bundesweit mit Arbeitsniederlegungen an fünf verschiedenen Standorten unter Druck. Auf diese Weise will die Gewerkschaft den Konzern zum Abschluss von Tarifverträgen zwingen. [...]
Der sehr interessante Überblick über die Auseinandersetzungen in den letzten Jahren ist online vollständig verfügbar.
Sonntag, 18. Dezember 2016
Sonntagsnotizen: Neues Recht für Flüchtlinge - Auf dem Weg in Arbeit und Ausbildung
Vor Krieg und Verfolgung Geflüchteten Schutz zu gewähren, ist ein Gebot der Menschlichkeit. Viele Flüchtlinge haben Schreckliches erlebt und alles verloren. Sie hatten Verwandte und Freunde, ein Zuhause, viele auch einen Arbeitsplatz, wenn sie nicht noch zur Schule gingen oder studierten. In Deutschland beginnen sie ganz von vorne mit nicht viel mehr als ihren schulischen und beruflichen Kenntnissen und Fertigkeiten im Gepäck.
....
Samstag, 17. Dezember 2016
Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht
Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass die AK Caritas nicht nur die regionale Gestaltung des Flächentarifvertrags AVR flexibler gestalten will, sondern die marktgerechte Flexibilität auch bei den formalen Beschlussregularien der AK intensivieren will. Sei es bislang so gewesen, dass RK-Beschlüsse zeitlich flexibel bezüglich Beschlussfassung und Geltungstermin auf die entsprechenden BK-Beschlüsse folgten, so will man künftig sich von dieser Abhängigkeit emanzipieren: so könnten Beschlüsse in den Regionen sowohl vor als auch nach sowie ohne entsprechende Beschlüsse der Bundeskommission gefaßt werden. Man sei sich auch sicher, dass die Befreiung der Regionen aus den Fesseln der Bundesebene problemlos mit dem Stolz auf den Flächentarif Caritas vereinbar ist, der unterschiedslos gilt und dennoch die raffinierte regionale Gestaltung als Prinzip hat!
Vorletztes Gerücht
Vorletztes Gerücht
Freitag, 16. Dezember 2016
AK Caritas: heute tagen die Regionen NRW und Ost - mit mehreren Aktualisierungen
...
Man darf gespannt sein, wie sich der "Flächentarif AVR Caritas" im Westen und Osten weiter (auseinander) entwickelt!
Der MDR hat gestern abend über Aktionen vor dem Roncalli-Haus in Magdeburg berichtet:
Nachtrag Freitag Nachmittag:
Nachtrag am Abend:
Per Pressemitteilung teilt die Dienstgeberseite am Abend mit:
Man darf gespannt sein, wie sich der "Flächentarif AVR Caritas" im Westen und Osten weiter (auseinander) entwickelt!
Der MDR hat gestern abend über Aktionen vor dem Roncalli-Haus in Magdeburg berichtet:
Nachtrag Freitag Nachmittag:
Seitens der Dienstgeberseite gibt es inzwischen:
Aus Magdeburg ist noch nichts zu vernehmen.
- DG-Briefe Mitte, Bayern, NRW, eine Pressemitteilung NRW sowie den Beschlusstext NRW.
Nachtrag am Abend:
Per Pressemitteilung teilt die Dienstgeberseite am Abend mit:
Tarifrunde 2016/17: Regionalkommission Ost beschließt Entgelterhöhung für Caritas-Beschäftigte
Magdeburg. Die Caritas-Beschäftigten in der Region Ost erhalten eine Erhöhung der Regelvergütung ab dem 1. Januar 2017 von 2,4 Prozent zuzüglich 0,5 Prozent als Angleichung an den Bundesmittelwert. Das haben die Dienstgeber- und die Mitarbeiterseite der Regionalkommission Ost der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes e.V. heute beschlossen.
Donnerstag, 15. Dezember 2016
AK Caritas: Infos zur BK-Sitzung vom 8.12.2016 und aktuell in dieser Woche folgende Sitzungen der Regionalkommissionen
Das aktuelle Tarif-Info 6 der Mitarbeiterseite der AK Caritas informiert über die aktuellen Bundes- und Regional-Verhandlungen im 3. Weg der Caritas.
Nach der BK-Sitzung vom 8. Dezember 2016 haben gestern und heute haben die Regionalkommissionen Bayern und Mitte getagt.
In Bayern wurde die neue Entgeltordnung (für den Bereich Pflege, die anderen Bereiche sind noch offen) nicht beschlossen, weil dieser Beschluss mit der Sitzung der Regionalkommission vom 13. Juli 2016 schon erledigt und nicht mehr erforderlich war. Die für den 1. Januar 2017 vorgesehene Erhöhung von 2,35 % für die mit Beschluss vom 16. Juni 2016 vorgesehenen Bereiche gelten entsprechend automatisch.
Für die Anlage 30 (Ärzte) kam kein Ergebnis zustande.
In der Region Mitte wurde der BK-Beschluss vom 8. Dezember 2016 "eins zu eins" übernommen. Auch hier gelten dann die Neuregelungen für den den Pflegebereich und die mit der Neuregelung verknüpfte 2. Stufe der Tariferhöhung. Für die Anlage 30 (Ärzte) ist die Region Mitte dem Vorbild von NRW gefolgt und hat ohne entsprechende BK-Vorlage die Tariferhöhung des MB zum 1. September 2016* übernommen.
Nach der BK-Sitzung vom 8. Dezember 2016 haben gestern und heute haben die Regionalkommissionen Bayern und Mitte getagt.
In Bayern wurde die neue Entgeltordnung (für den Bereich Pflege, die anderen Bereiche sind noch offen) nicht beschlossen, weil dieser Beschluss mit der Sitzung der Regionalkommission vom 13. Juli 2016 schon erledigt und nicht mehr erforderlich war. Die für den 1. Januar 2017 vorgesehene Erhöhung von 2,35 % für die mit Beschluss vom 16. Juni 2016 vorgesehenen Bereiche gelten entsprechend automatisch.
Für die Anlage 30 (Ärzte) kam kein Ergebnis zustande.
In der Region Mitte wurde der BK-Beschluss vom 8. Dezember 2016 "eins zu eins" übernommen. Auch hier gelten dann die Neuregelungen für den den Pflegebereich und die mit der Neuregelung verknüpfte 2. Stufe der Tariferhöhung. Für die Anlage 30 (Ärzte) ist die Region Mitte dem Vorbild von NRW gefolgt und hat ohne entsprechende BK-Vorlage die Tariferhöhung des MB zum 1. September 2016* übernommen.
Mittwoch, 14. Dezember 2016
Bündnis „Tariftreue und Tarifstandards in der Sozialwirtschaft" in Baden-Württemberg gegen Verschlechterungen für die Behindertenhilfe
Das Bündnis „Tariftreue und Tarifstandards in der Sozialwirtschaft", dem die Diakonie Baden-Württemberg, die Caritas in Baden-Württemberg, das Deutsche Rote Kreuz in Baden-Württemberg und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di in Baden-Württemberg angehören, hat Ministerpräsident Winfried Kretschmann aufgefordert, im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren für das Bundesteilhabegesetz erhebliche Verschlechterungen für die Behindertenhilfe zu verhindern.
Quelle und weitere Informationen:
http://www.dicv-rottenburg-stuttgart.caritas.de
https://bawue.verdi.de/
Quelle und weitere Informationen:
http://www.dicv-rottenburg-stuttgart.caritas.de
https://bawue.verdi.de/
Dienstag, 13. Dezember 2016
Die Lage der AK Caritas nach den Pressemitteilungen von West und Ost
PRESSEMITTEILUNG der Mitarbeiterseite der Caritas-AK-Region Ost vom 12. Dezember 2016
Caritas-Tarifrunde 2016 – Lohnungerechtigkeit zwischen Ost und West
Mitarbeiterseite fordert: Gleichen Lohn für gleiche Arbeit für 30.000 Caritas-Beschäftigte im Osten
Am 15. und 16. Dezember 2016 geht es bei den Verhandlungen in Magdeburg für die Mitarbeiterseite um die Angleichung der Gehälter der 30.000 Caritas-Beschäftigten im Osten, an die der West-KollegInnen.Denn Caritas-Beschäftigte im Westen profitieren bereits seit Juni 2016 von der in diesem Jahr beschlossenen Tariferhöhung.Für die KollegInnen im Osten liegen die Löhne jedoch aktuell bis zu 13 Prozent unter denen der Caritas-Beschäftigten im Westen – und das für die gleiche Arbeit mit einer Stunde mehr Regelarbeitszeit.
Montag, 12. Dezember 2016
DGB-Broschüre: Die gesetzliche Rente stärken
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
es gibt alle möglichen Patentrezepte, um für das Alter Vorsorge zu treffen.
Banken, Bausparkassen und Versicherungen bieten jeweils eigene "maßgeschneiderte" Produkte an, die mehr oder weniger staatlich gefördert werden ("Riester"). Aber - wer mit seinem Einkommen kaum über die Runden kommt, wird sich das nicht leisten können, und damit droht die Altersarmut. Wer aber sein Leben lang gearbeitet hat, der muss eine Rente über dem Sozialhilfesatz erhalten. Das ist schon eine Frage der Gerechtigkeit.
Die vom Arbeitgeber finanzierte (und ggf. ebenfalls staatlich geförderte) Betriebsrente ist eine weitere Möglichkeit - die aber nur sinnvoll ist, wenn
-- bei einem Arbeitgeberwechsel die Ansprüche ohne Wartezeiten "mitgenommen" werden können,
-- der Arbeitgeber eine Leistungszusage und nicht nur eine "Zahlungszusage" macht, die Anlage also "Mündelsicher" bzw. "vor Insolvenz" geschützt ist.
Beide Rentenarten haben also möglicherweise Nachteile, die nicht entstehen würden, wenn die gesetzliche Rente wieder gestärkt werden könnte. Warum also die staatliche Förderung von Anlagen in privaten Finanzinstituten nicht in die gesetzliche Rente stecken?
Anbei der Link zu unserer Broschüre „Die gesetzliche Rente stärken!“.
Selbstverständlich ist die Broschüre auch papieren zu haben.
https://wipo.verdi.de/++file++582ebf38f1b4cd68ffa3cbdf/download/Wipo_Gutes-Leben-im-Alter.pdf
es gibt alle möglichen Patentrezepte, um für das Alter Vorsorge zu treffen.
Banken, Bausparkassen und Versicherungen bieten jeweils eigene "maßgeschneiderte" Produkte an, die mehr oder weniger staatlich gefördert werden ("Riester"). Aber - wer mit seinem Einkommen kaum über die Runden kommt, wird sich das nicht leisten können, und damit droht die Altersarmut. Wer aber sein Leben lang gearbeitet hat, der muss eine Rente über dem Sozialhilfesatz erhalten. Das ist schon eine Frage der Gerechtigkeit.
Die vom Arbeitgeber finanzierte (und ggf. ebenfalls staatlich geförderte) Betriebsrente ist eine weitere Möglichkeit - die aber nur sinnvoll ist, wenn
-- bei einem Arbeitgeberwechsel die Ansprüche ohne Wartezeiten "mitgenommen" werden können,
-- der Arbeitgeber eine Leistungszusage und nicht nur eine "Zahlungszusage" macht, die Anlage also "Mündelsicher" bzw. "vor Insolvenz" geschützt ist.
Beide Rentenarten haben also möglicherweise Nachteile, die nicht entstehen würden, wenn die gesetzliche Rente wieder gestärkt werden könnte. Warum also die staatliche Förderung von Anlagen in privaten Finanzinstituten nicht in die gesetzliche Rente stecken?
Anbei der Link zu unserer Broschüre „Die gesetzliche Rente stärken!“.
Selbstverständlich ist die Broschüre auch papieren zu haben.
https://wipo.verdi.de/++file++582ebf38f1b4cd68ffa3cbdf/download/Wipo_Gutes-Leben-im-Alter.pdf
Sonntag, 11. Dezember 2016
Sonntagsnotizen: Die digitale Treppe - Wie die Digitalisierung unsere Arbeit verändert und wie wir damit umgehen
Die Adventszeit ist eine Zeit der Vorbereitung, sollte eine Zeit des Innehaltens und der Hoffnung sein, und der Besinnung auf zukünftige Entwicklungen. Vor etwas über 2.000 Jahren hat der Überlieferung nach die Geburt eines Menschen in einem unscheinbaren Gebäude eine gesellschaftliche Entwicklung ausgelöst, die zumindest den amerikanisch-europäischen Kulturkreis bis heute entscheidend geprägt hat.
Jede - auch unsere - Gesellschaft entwickelt und wandelt sich. Und es ist natürlich, dass man dem Unbekannten mit einer gehörigen Portion Skepsis und Vorsicht gegenüber tritt. Allerdings lässt sich eine Entwicklung nicht aufhalten. Wer das versucht, der wird scheitern. Man kann sich nur auf Entwicklungen einstellen und diese lenken. "Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben". Das gilt nicht nur für gesellschaftliche Entwicklungen.
Es gibt auch andere Entwicklungen, die sich gesellschaftlich extrem auswirken. Die "industrielle Revolution" war Ausgangspunkt für eine solche Entwicklung, die mit den Begriffen "Manchester-Kapitalismus" und "Marx - Das Kapital" durch zwei Schlagworte gekennzeichnet ist. Die industrielle Revolution, ausgelöst durch Entwicklungen wie die Erfindung der Dampfmaschine, hat letztendlich zur heutigen Globalisierung geführt. Die Entfernungen für den Transport von Waren über den Globus sind dadurch geschrumpft.
Heute erleben wir eine neue Art der Revolution - die Digitalisierung.
Jede - auch unsere - Gesellschaft entwickelt und wandelt sich. Und es ist natürlich, dass man dem Unbekannten mit einer gehörigen Portion Skepsis und Vorsicht gegenüber tritt. Allerdings lässt sich eine Entwicklung nicht aufhalten. Wer das versucht, der wird scheitern. Man kann sich nur auf Entwicklungen einstellen und diese lenken. "Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben". Das gilt nicht nur für gesellschaftliche Entwicklungen.
Es gibt auch andere Entwicklungen, die sich gesellschaftlich extrem auswirken. Die "industrielle Revolution" war Ausgangspunkt für eine solche Entwicklung, die mit den Begriffen "Manchester-Kapitalismus" und "Marx - Das Kapital" durch zwei Schlagworte gekennzeichnet ist. Die industrielle Revolution, ausgelöst durch Entwicklungen wie die Erfindung der Dampfmaschine, hat letztendlich zur heutigen Globalisierung geführt. Die Entfernungen für den Transport von Waren über den Globus sind dadurch geschrumpft.
Heute erleben wir eine neue Art der Revolution - die Digitalisierung.
Samstag, 10. Dezember 2016
Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht
Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass überlegt wird, das Bundessozialgericht (BSG) als letzte Revisionsinstanz in allen arbeitsrechtlichen Fragen kirchlicher Einrichtungen zu bestimmen. Seit einem wegweisenden Urteil zum ärztlichen Streikrecht *) sei klar, dass von den staatlichen Gerichten lediglich das BSG die Intentionen der Grundordnung richtig verstehen würde. Und das BSG habe auch einen Weg gefunden, Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes so zu interpretieren, dass Abreden zur Einschränkung und Behinderung des Koalitionsrechts doch wirksam sein könnten.
Die vertragsarztrechtlichen Bestimmungen, über die das BSG entschieden habe, seien im Grundsatz nichts anderes als die Regelungen des Dritten Weges.
Es müsse nur noch ein Weg gefunden werden, das Bundessozialgericht auch für die kirchlichen Sozialeinrichtungen und deren Mutter- und Tochtergesellschaften zuständig zu machen. Dann wären auch die entgegenstehenden Urteile des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts zum "Streikrecht im Dritten Weg" nicht weiter relevant.
*) 6. Senat (Aktenzeichen: B 6 KA 38/15 R).
Vorletztes Gerücht
Die vertragsarztrechtlichen Bestimmungen, über die das BSG entschieden habe, seien im Grundsatz nichts anderes als die Regelungen des Dritten Weges.
Es müsse nur noch ein Weg gefunden werden, das Bundessozialgericht auch für die kirchlichen Sozialeinrichtungen und deren Mutter- und Tochtergesellschaften zuständig zu machen. Dann wären auch die entgegenstehenden Urteile des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts zum "Streikrecht im Dritten Weg" nicht weiter relevant.
*) 6. Senat (Aktenzeichen: B 6 KA 38/15 R).
Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat das Streikverbot bekräftigt. Ein Streikrecht stehe sogenannten Vertragsärzten nach wie vor nicht zu. Es sei "mit der gesetzlichen Konzeption des Vertragsarztrechts" nicht vereinbar. Kassenärzte sind demnach nicht berechtigt, ihre Praxis während der Sprechstundenzeiten für einen Warnstreik zu schließen. Die vertragsarztrechtlichen Bestimmungen dazu seien verfassungsgemäß, hieß es in der Entscheidung.Quelle: *klick*
Vorletztes Gerücht
Heute: Bischofsweihe in München
Heute wird der Münchner Bischofsvikar Rupert Graf zu Stolberg um 9.30 Uhr durch den Erzbischof von München und Freising, Kardinal Reinhard Marx, zum Bischof geweiht.Quelle: Pressemitteilung des Erzb. Ordinariats München.
Als Bischofsvikar hat Stolberg wiederholt in öffentlichen Debatten die christliche Position deutlich gemacht. Frühzeitig wandte er sich vor dem Hintergrund der aufkommenden „Pegida“-Bewegung gegen eine Vereinnahmung des Begriffs Abendland für „fremdenfeindliche Parolen“. Bei der öffentlichen Kundgebung „Für ein buntes und weltoffenes München“ im Januar 2015 kritisierte er, dass „selbsternannte Verteidiger des Abendlandes versuchen, gegen Menschen anderer Herkunft, anderer Hautfarbe oder anderer Religion zu mobilisieren, und damit genau die Werte mit Füßen treten, die sich hinter dem Begriff Abendland verbergen“.
Graf zu Stolberg hat sich als Mitglied des Sprecherrats des Münchner Bündnisses für Toleranz, Demokratie und Rechtsstaat Anerkennung und Respekt auch von Gewerkschaftern erworben. Er steht als Mitbegründer des Rates der Religionen für gelebte Religionsfreiheit *) und damit für einen der originäre Werte des christlichen Abendlandes.
Wir wünschen ihm für seine weitere Tätigkeit alles Gute und Gottes Segen.
*)
Papst Franziskus@pontifex.de "twitterte" heute:
Arbeiten wir alle entschieden dafür, dass niemandem die Anerkennung seiner grundlegenden Menschenrechte verwehrt wird.
Freitag, 9. Dezember 2016
Kardinal Marx trifft heute jugendliche Flüchtlinge und Helfer
Im Rahmen seines diesjährigen vorweihnachtlichen Besuchs am heutigen Freitag, 9. Dezember, trifft Kardinal Reinhard Marx unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die im Jugendwohnheim Landshut des Katholischen Jugendsozialwerks München (KJSW) wohnen, sowie deren Helfer. Anlässlich seines Besuchs überbringt der Erzbischof von München und Freising auch eine Spende über 10.000 Euro, mit der ein Raum ausgestaltet werden soll, in dem die Flüchtlinge und Jugendliche aus Landshut einander begegnen können.
Der Besuch von Kardinal Marx steht im Kontext mit dem "Jahr der Barmherzigkeit". Im Lauf des „Heiligen Jahrs der Barmherzigkeit“ wird Kardinal Marx alle acht Kirchen des Erzbistums aufgesucht haben, in denen eine „Pforte der Barmherzigkeit“ eingerichtet ist. Der Besuch in der Stiftungsbasilika von St. Martin war daher schon längere Zeit geplant.
Es ist ein bemerkenswerter Zufall, dass der bayerische Landtag heute morgen um 05:00 Uhr nach sechzehnstündiger Debatte mit den Stimmen der CSU das "bayerische Ausgrenzungsgesetz" beschlossen hat, das den unbestimmten Begriff einer "bayerischen Lightkultur" enthält.
Bayerische Kultur? Wenn überhaupt, dann spiegelt sich diese im alten Satz des "Leb'n und Leb'n loss'n" (Leben und Leben lassen), und in einer Vielfalt der Kulturen vom Allgäu über Altbayern bis nach Franken.
Bayern ist und bleibt bunt.
Beschlüsse der Bundeskommission der AK Caritas vom 8. Dezember 2016
Gestern abend hat die Bundeskommission der AK in Köln die Umsetzung der Tarifabschlüsse des öffentlichen Dienstes für den Caritasbereich fortgesetzt. Inbesondere beschlossen wurde eine neue neue, an der Entgeltordnung des TVöD orientierte, Entgeltordnung für die Pflegeberufe bei der Caritas.
Für die Anlagen 31 und 32 wird es künftig eine sogenannte "P-Tabelle" geben.
Der am TVöD orientierte zweite Erhöhungsschritt von 2,35 % ab Januar 2017 (nach der ersten Erhöhung in Höhe von 2,4 % im Juni 2016) ist mit dem Kölner Beschluss für die regionale Umsetzung freigegeben. Dieser zweite Erhöhungsschritt war im Beschluß vom 16. Juni 2016 mit der Einführung einer neuen Entgeltordnung verknüpft.
In Bayern wird die Erhöhung zum 1. Januar wegen einer entsprechenden regionalen Vorlage unmittelbar wirksam, in den anderen Regionen muss die Erhöhung noch durch die jeweiligen Regionalkommissionen beschlossen werden.
Ein Antrag zur Ärztevergütung ist in der Bundeskommission gescheitert. Die Regionen sind allerdings ausweislich eines entsprechenden Beschlusses der Regionalkommission NRW frei, den MB-Abschluss für ihren Bereich umzusetzen. (Die Hintergründe dieses augenscheinlichen Widerspruchs sind kompliziert.)
siehe auch:
akmas zum BK-Beschluss
Beschlusstext (auf schiering.org)
Pressemitteilung der Mitarbeiterseite der AK vom 9.12.2016
Pressemitteilung der Dienstgeberseite vom 9.12.2016
Für die Anlagen 31 und 32 wird es künftig eine sogenannte "P-Tabelle" geben.
Der am TVöD orientierte zweite Erhöhungsschritt von 2,35 % ab Januar 2017 (nach der ersten Erhöhung in Höhe von 2,4 % im Juni 2016) ist mit dem Kölner Beschluss für die regionale Umsetzung freigegeben. Dieser zweite Erhöhungsschritt war im Beschluß vom 16. Juni 2016 mit der Einführung einer neuen Entgeltordnung verknüpft.
In Bayern wird die Erhöhung zum 1. Januar wegen einer entsprechenden regionalen Vorlage unmittelbar wirksam, in den anderen Regionen muss die Erhöhung noch durch die jeweiligen Regionalkommissionen beschlossen werden.
Ein Antrag zur Ärztevergütung ist in der Bundeskommission gescheitert. Die Regionen sind allerdings ausweislich eines entsprechenden Beschlusses der Regionalkommission NRW frei, den MB-Abschluss für ihren Bereich umzusetzen. (Die Hintergründe dieses augenscheinlichen Widerspruchs sind kompliziert.)
siehe auch:
akmas zum BK-Beschluss
Beschlusstext (auf schiering.org)
Pressemitteilung der Mitarbeiterseite der AK vom 9.12.2016
Pressemitteilung der Dienstgeberseite vom 9.12.2016
Donnerstag, 8. Dezember 2016
Heute tagt die Bundeskommission der AK...
...in Köln. Thema ist unter anderem die angestrebte Beschlussfassung der Bundeskommission zur neuen Entgeltordnung und die Fortführung des Beschlusses der AK im Juni 2016, mit dem der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst auch für den Caritas-Bereich adaptiert werden soll.
Wir gehen davon aus, dass wir morgen über erste Ergebnisse berichten können.
Für die Entgelthöhe, den Umfang der regelmäßigen Arbeitszeit sowie des Urlaubs legt die Bundeskommission bekanntlich nur mittlere Werte von Bandbreiten fest, die zu ihrer Konkretisierung noch der regionalen Umsetzung durch Beschlüsse der Regionalkommissionen bedürfen.
Wir gehen davon aus, dass wir morgen über erste Ergebnisse berichten können.
Für die Entgelthöhe, den Umfang der regelmäßigen Arbeitszeit sowie des Urlaubs legt die Bundeskommission bekanntlich nur mittlere Werte von Bandbreiten fest, die zu ihrer Konkretisierung noch der regionalen Umsetzung durch Beschlüsse der Regionalkommissionen bedürfen.
Mittwoch, 7. Dezember 2016
Kurswechsel in der Rente
Streitzeit befasst sich in der aktuellen Ausgabe mit dem Thema Rente:
Kurswechsel in der Rente
Der Rentenreport 2016 des DGB Bayern zeigt, dass wir dringend einen Kurswechsel in der Rentenpolitik brauchen. Damit sozialer Abstieg und Armut im Alter verhindert wird, muss jetzt gehandelt werden.
Leistungsfähigkeit sinkt
Der politisch gewollte Sinkflug des Rentenniveaus setzt sich fort. Von derzeit rund 48 Prozent soll es bis zum Jahr 2030 auf ca. 43 Prozent abgesenkt werden. Zur Erinnerung: Zur Jahrtausendwende lag es noch bei 53 Prozent.
Was zunächst technisch klingt, hat weitreichende Folgen für die Mehrheit der Bevölkerung.
Kurswechsel in der Rente
Der Rentenreport 2016 des DGB Bayern zeigt, dass wir dringend einen Kurswechsel in der Rentenpolitik brauchen. Damit sozialer Abstieg und Armut im Alter verhindert wird, muss jetzt gehandelt werden.
Leistungsfähigkeit sinkt
Der politisch gewollte Sinkflug des Rentenniveaus setzt sich fort. Von derzeit rund 48 Prozent soll es bis zum Jahr 2030 auf ca. 43 Prozent abgesenkt werden. Zur Erinnerung: Zur Jahrtausendwende lag es noch bei 53 Prozent.
Was zunächst technisch klingt, hat weitreichende Folgen für die Mehrheit der Bevölkerung.
Dienstag, 6. Dezember 2016
Operation Entlastung
Unser Arbeitsleben wird immer schneller. Aufgaben ändern sich, der Druck wächst, immer mehr Beschäftigte berichten von Stress und Überforderung. „Höheres Entgelt ist eine Sache, aber die Beschäftigten machen deutlich, dass ihnen zunehmend auch Regelungen zur Arbeitszeit und Entlastung wichtig sind“, sagt Norbert Reuter, Leiter der tarifpolitischen Grundsatzabteilung des ver.di-Bundesvorstands. In immer mehr Tarifverträgen verschiedenster Branchen werden Regelungen zur Entlastung der Beschäftigten vereinbart, eine Reaktion auf sich wandelnde Anforderungen und immer mehr Arbeitsverdichtung.
So fehlen beispielsweise nach ver.di-Berechnungen bundesweit 162.000 Stellen in Krankenhäusern. In allen Berufsgruppen der Krankenhäuser ist mehr Personal nötig, um eine gute Versorgung der Patienten gewährleisten zu können, allein in der Pflege fehlen 70.000 Stellen. Nicht nur die Patienten leiden unter der Personalnot, auch die Beschäftigten. Im ver.di-Fachbereich Gesundheit und soziale Dienste ist deshalb eine bundesweite Tarifbewegung für einen Tarifvertrag Entlastung angelaufen. ver.di fordert mehr Personal, verlässliche Arbeitszeiten und einen Belastungsausgleich. Zwar hält die Gewerkschaft weiter daran fest, dass die Politik für ausreichend Personal und damit für eine sichere Versorgung der Patient/innen sorgen muss. Aber gute Arbeitsbedingungen werden üblicherweise in Tarifverträgen geregelt.
Vorbild Charité
Montag, 5. Dezember 2016
Fernsehtipp: Wir Sklavenhalter
Heute (Montag, 5. Dezember 2016) um 23:30 Uhr in den ARD: "Wir Sklavenhalter"!
Auch die ARD macht mit einem Papst-Zitat für die sehenswerte Sendung:
Der ARD-Film »Wir Sklavenhalter« stellt Beispiele moderner Sklaverei in Deutschland vor. Zur Lage der Werkvertragsarbeiter in der Fleischindustrie äußert sich am Montag (5. Dezember) ab 23.30 Uhr im Ersten unter anderem Prälat Peter Kossen aus Vechta.Die Journalistin Joanna Michna hat Kossen zur Situation im Oldenburger Land befragt. Der scheidende stellvertretende Leiter des Bischöflich Münsterschen Offizialats Vechta engagiert sich seit Jahren gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen.Die Dokumentation stellt die Lage der Schlachtarbeiter dar, außerdem die Situation von Pflegekräfte in Privathaushalten, von Zwangsprostituierten und von Flüchtlingen, die Gefahr laufen, »Schattenarbeiter« zu werden. Nach der Sendung ist der Film im Internet in der ARD-Mediathek abrufbar.Quelle: Katholisches Online-Magazin "Kirche und Leben"
Auch die ARD macht mit einem Papst-Zitat für die sehenswerte Sendung:
Im vergangenen Jahr hat Papst Franziskus den Menschenhandel als "eine schädliche Plage, unwürdig einer zivilen Gesellschaft" bezeichnet und anlässlich des Welttages zur Abschaffung der Sklaverei Anfang Dezember gemeinsam mit Spitzenvertretern anderer Kirchen und Weltreligionen eine Erklärung unterzeichnet. Darin wird jede Form von Menschenhandel als Verbrechen gegen die Menschheit und als moderne Form der Sklaverei verurteilt, eingeschlossen Zwangsarbeit, Zwangsprostitution und Organhandel.Lektüretipp von unserer Seite:
- Stephan Lessenich: Neben uns die Sintflut. Die Externalisierungsgesellschaft und ihr Preis, Hanser-Verlag Berlin 2016 zum sozialen Versagen unserer Weltordnung.
Sonntag, 4. Dezember 2016
Sonntagsnotizen: Streikrepublik Deutschland?
Unter diesem Titel erläutern Klaus Dörre, Thomas Goes, Stefan Schmalz und Marcel Thiel die .
"Erneuerung der Gewerkschaften in Ost und West"
An Hand der Entwicklung vom Jahr 2000 bis zum "Streikjahr 2015" wird die gewerkschaftliche Entwicklung in Deutschland analysiert und genau beschrieben und das "Comeback der Gewerkschaften, insbesondere im Osten der Republik, schlaglichtartig beleuchtet.". *)
"Erneuerung der Gewerkschaften in Ost und West"
An Hand der Entwicklung vom Jahr 2000 bis zum "Streikjahr 2015" wird die gewerkschaftliche Entwicklung in Deutschland analysiert und genau beschrieben und das "Comeback der Gewerkschaften, insbesondere im Osten der Republik, schlaglichtartig beleuchtet.". *)
Samstag, 3. Dezember 2016
Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht
Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass ACU und VdDD mit großem Befremden wahrnehmen, dass sogar namhafte Vertreter von christlichen Parteien dem 2. Weg das Wort reden und sich nur unzureichend zum ökumenischen Projekt "3. Weg" bekennen.
Vorletztes Gerücht
Vorletztes Gerücht
Freitag, 2. Dezember 2016
Wir zahlen nicht mit unserer Gesundheit für Steuergeschenke
Ergänzend zum Thema Entlastung:
Heute im Bundestag 30.11.2016:
Betriebsräte beklagen Pflegenotstand
Gesundheit/Anhörung
Donnerstag, 1. Dezember 2016
Caritas - 2.Weg/3. Weg - der Stand der Dinge in den Tarifrunden 2015-2016 - Update 1. Dezember 2016
Seit dem letzten Update vom 2. November 2016 ist nichts Nennenswertes passiert. Es hat zwar Sitzungen der AK/von RKen gegeben, aber es sind keine Beschlüsse gefaßt worden.
Aktueller Stand ist also weiterhin:
Tarifeinigung zwischen Marburger Bund und VKA vom 19.10.2016
- lineare Gehaltsteigerung
- zum 1.9.2016 um 2,3 %
- zum 1.9.2017 um 2,0 %
- zum 1.5.2018 um 0,7 %
- die Stundenentgelte werden entsrpechend dieser Steigerungen erhöht.
Laufzeit: 31.12.2018.
Die Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission hatte noch keine Gelegenheit, sich mit diesem Beschluss zu befassen. Die Regionalkommission NRW hat die Beschlüsse am 28. Oktober 2016 für ihren Bereich übernommen.
Tarifeineinigung im öffentlichen Dienst vom 29. April 2016: Die Bundeskommission der Caritas hatte (siehe unten) am 16. Juni 2016 dieses Tarifergebnis für ihren Bereich mit den entsprechenden Abweichungen übernommen. Inzwischen hatten alle Regionalkommissonen den Beschluss der Bundeskommission vom 16. Juni 2016 auf den Tagesordnungen ihrer Sitzungen.
Noch keine Ergebnisse gibt es nach wie vor:
- am 30.6.2016 in der Region Ost
- am 29.9.2016 in der Region Ost
Ergebnisse in den übrigen Regionen gab es
- am 22. Juni 2016 in der Region Nord
- am 5. Juli 2016 in der Region NRW
- am 7. Juli 2016 in der Region Bawü
- am 13. Juli 2016 in der Region Bayern
- am 31. August 2016 in der Region Mitte
Aktueller Stand ist also weiterhin:
Tarifeinigung zwischen Marburger Bund und VKA vom 19.10.2016
- lineare Gehaltsteigerung
- zum 1.9.2016 um 2,3 %
- zum 1.9.2017 um 2,0 %
- zum 1.5.2018 um 0,7 %
- die Stundenentgelte werden entsrpechend dieser Steigerungen erhöht.
Laufzeit: 31.12.2018.
Die Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission hatte noch keine Gelegenheit, sich mit diesem Beschluss zu befassen. Die Regionalkommission NRW hat die Beschlüsse am 28. Oktober 2016 für ihren Bereich übernommen.
Tarifeineinigung im öffentlichen Dienst vom 29. April 2016: Die Bundeskommission der Caritas hatte (siehe unten) am 16. Juni 2016 dieses Tarifergebnis für ihren Bereich mit den entsprechenden Abweichungen übernommen. Inzwischen hatten alle Regionalkommissonen den Beschluss der Bundeskommission vom 16. Juni 2016 auf den Tagesordnungen ihrer Sitzungen.
Noch keine Ergebnisse gibt es nach wie vor:
- am 30.6.2016 in der Region Ost
- am 29.9.2016 in der Region Ost
Ergebnisse in den übrigen Regionen gab es
- am 22. Juni 2016 in der Region Nord
- am 5. Juli 2016 in der Region NRW
- am 7. Juli 2016 in der Region Bawü
- am 13. Juli 2016 in der Region Bayern
- am 31. August 2016 in der Region Mitte
Mittwoch, 30. November 2016
Wie die Ungleichheit das Wachstum hemmt
Der Spalt zwischen Arm und Reich in Deutschland wächst. Das gefährdet laut einer neuen Studie nicht nur den Zusammenhalt der Gesellschaft, sondern auch die Wirtschaftskraft.Die Tagesschau (Zitat oben) hat einen Auszug mit den wesentlichen Daten veröffentlicht: "klick"
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung untersucht, wie sich Ungleichheit in der Einkommensverteilung auf das Wirtschaftswachstum in Deutschland auswirkt. Kurz gesagt: negativ. Wegen der besonders seit der Jahrtausendwende gestiegenen Ungleichheit sind die Investitionen in Bildung, der private Konsum und das langfristige Produktivitätswachstum gesunken, die Leistungsbilanzüberschüsse gestiegen.
Die vollständige Studie finden Sie hier
Populistische Parolen, die Ausländer und Asylbewerber als Ursache der Ungleichheit suchen, und in neoliberalen Konzepten (weniger Sozialstaat, mehr Gewinnwirtschaft) eine Lösung sehen (wie z.B. bei der AfD), bringen nach meiner Überzeugung absolut nichts.
Im Gegenteil.
Deren Programme sind kontraproduktiv. Es ist kontraproduktiv, die Reichen immer reicher und die Mittelschicht und die Armen immer ärmer zu machen.
p.s.:
Wir haben bereits vor 2 1/2 Jahren - am 6. Mai 2014 - auf die Problemlage hingewiesen: "Verteilungsfrage ist Wachstumsfrage"
Dienstag, 29. November 2016
Tarifvertrag Entlastung - Beistand für Klinikbeschäftigte
»Wir lassen die Pflegekräfte und ihre Gewerkschaft ver.di in diesem Kampf nicht alleine. Solidarität ist unsere Kraft!« So heißt es in einem »Beistandspakt«, den der DGB und seine Einzelgewerkschaften am Samstag (26. November 2016) in Homburg an der Saar geschlossen haben. Noch bevor die Tarifbewegung Entlastung in Saarlands Kliniken richtig begonnen hat, machen sie klar: Die Krankenhausbeschäftigten können in der Auseinandersetzung um bessere Arbeitsbedingungen mit Unterstützung aus anderen Branchen rechnen.
»Der Beistandspakt ist ein Signal der Solidarität«, erklärt Rainer Tobae, DGB-Vorsitzender im Saarpfalz-Kreis und einer der Sprecher des »Saarbrücker Appells für mehr Pflegepersonal«. Der Erfolg von Streiks in sensiblen Bereichen wie dem Gesundheitswesen hänge zu einem großen Teil davon ab, ob sich die Menschen im Land soldarisch zeigten. Warum sie das tun sollten, erläutert die Geschäftsführerin DGB-Region Saar, Bettina Altesleben: »Der offensichtlich gewordene Pflegenotstand belastet die Beschäftigen ebenso wie Patient/innen und Bewohner/innen.« Zwar sei die öffentliche Wertschätzung für die Pflegeberufe enorm gestiegen. Doch das reiche nicht. Vorgeschobene Sparzwänge und die Privatisierung von Risiken dürften nicht darüber entscheiden, wie kranke und ältere Menschen behandelt werden. »Das ist zynisch, unsozial, unwürdig. Als Gewerkschafter/innen und als Menschen müssen wir gegen diese Fehlentwicklung ankämpfen«, appelliert Altesleben.
Quelle: Ver.di - Gesundheit/Soziales: Tarifvertrag Entlastung
Veranstaltungshinweis:
Heute in Saarbrücken: Das ganze System ist krank!
Saarbrücker Appell
»Der Beistandspakt ist ein Signal der Solidarität«, erklärt Rainer Tobae, DGB-Vorsitzender im Saarpfalz-Kreis und einer der Sprecher des »Saarbrücker Appells für mehr Pflegepersonal«. Der Erfolg von Streiks in sensiblen Bereichen wie dem Gesundheitswesen hänge zu einem großen Teil davon ab, ob sich die Menschen im Land soldarisch zeigten. Warum sie das tun sollten, erläutert die Geschäftsführerin DGB-Region Saar, Bettina Altesleben: »Der offensichtlich gewordene Pflegenotstand belastet die Beschäftigen ebenso wie Patient/innen und Bewohner/innen.« Zwar sei die öffentliche Wertschätzung für die Pflegeberufe enorm gestiegen. Doch das reiche nicht. Vorgeschobene Sparzwänge und die Privatisierung von Risiken dürften nicht darüber entscheiden, wie kranke und ältere Menschen behandelt werden. »Das ist zynisch, unsozial, unwürdig. Als Gewerkschafter/innen und als Menschen müssen wir gegen diese Fehlentwicklung ankämpfen«, appelliert Altesleben.
Quelle: Ver.di - Gesundheit/Soziales: Tarifvertrag Entlastung
Veranstaltungshinweis:
Heute in Saarbrücken: Das ganze System ist krank!
Saarbrücker Appell
Montag, 28. November 2016
Es wird höchste Zeit - Entlastung jetzt !
Auf die Frage
Bei dem Fachkräftemangel können wir es uns nicht leisten, unsere hochqualifizierten und bewährten Pflegekräfte zu verlieren, weil diese aufgrund der Arbeitsbedingungen selbst krank werden. Gesundheit kann man nicht kaufen - das gilt auch für diejenigen, die in Krankenhäusern selbst tätig sind.
"Meinen Sie, dass Sie unter den derzeitigen Anforderungen Ihre jetzige Tätigkeit bis zum Rentenalter ausüben können?"antworteten 67 % der Befragen im Pflegedienst:
"Nein, wahrscheinlich nicht"Quelle: Ines Roth, Input Consulting Stuttgart, "Die Arbeitsbedingungen in Krankenhäusern aus Sicht der Beschäftigten - Ein Branchenbericht auf Basis des DGB-Index Gute Arbeit", S. 53;
Bei dem Fachkräftemangel können wir es uns nicht leisten, unsere hochqualifizierten und bewährten Pflegekräfte zu verlieren, weil diese aufgrund der Arbeitsbedingungen selbst krank werden. Gesundheit kann man nicht kaufen - das gilt auch für diejenigen, die in Krankenhäusern selbst tätig sind.
Sonntag, 27. November 2016
Sonntagsnotizen: "...man kann das Feuer auch auspusten und sich dann wundern, dass es dunkel wird"
Prof. Stefan Sell hat in seinem unermüdlichen Blog "Aktuelle Sozialpolitik" am Mittwoch und Donnerstag dieser Woche zwei ausführliche Beiträge zur sozial- und berufspolitischen Situation in der Pflege gewidmet. Man kann zwar nicht alles lesen, was an Artikeln, Studien, Zustandsbeschreibungen durch die Medien und das Netz geht, aber diese beiden Beiträge lohnen sich:
aktuelle-sozialpolitik - Pflegekräftemangel: Sehenden Auges weiter rein in den großen Fachkräftemangel
aktuelle-sozialpolitik - Pflege & Co. auf der Rutschbahn des Mangels: Mit Schmerzmitteln zur Arbeit. Das Blaulicht bleibt aus, bis die Kopfprämie wirkt. Über einen real existierenden Fachkräftemangel
Wahrnehmbar ist aber auch, dass den kirchlichen Wohlfahrtsverbänden die Pflege ihrer arbeits- und tarifrechtlichen Sonderwege wichtiger ist, als die Bewältigung der Herausforderung, welche die Situation in der Pflege darstellt...
aktuelle-sozialpolitik - Pflegekräftemangel: Sehenden Auges weiter rein in den großen Fachkräftemangel
aktuelle-sozialpolitik - Pflege & Co. auf der Rutschbahn des Mangels: Mit Schmerzmitteln zur Arbeit. Das Blaulicht bleibt aus, bis die Kopfprämie wirkt. Über einen real existierenden Fachkräftemangel
Wahrnehmbar ist aber auch, dass den kirchlichen Wohlfahrtsverbänden die Pflege ihrer arbeits- und tarifrechtlichen Sonderwege wichtiger ist, als die Bewältigung der Herausforderung, welche die Situation in der Pflege darstellt...
Samstag, 26. November 2016
Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht
Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass fortschrittliche Arbeitgeberkreise in der Altenpflege Lösungen für Probleme bei der Sicherstellung der Fachkraftquote gefunden hätten:
so könne etwa eine "praxistaugliche Lösung" darin bestehen, die Fachkraftquote zu reduzieren; damit liesse sich nicht nur der Fachkräftemangel in der Altenpflege beheben, sondern es könnten auch die Kosten deutlich gesenkt werden.
Vorletztes Gerücht
so könne etwa eine "praxistaugliche Lösung" darin bestehen, die Fachkraftquote zu reduzieren; damit liesse sich nicht nur der Fachkräftemangel in der Altenpflege beheben, sondern es könnten auch die Kosten deutlich gesenkt werden.
Vorletztes Gerücht
Freitag, 25. November 2016
ver.di Beschäftigtenbefragung in der Diakonie Hessen
Im Sommer 2016 hat ver.di eine Umfrage zu den Lohn- und Arbeitsbedingungen unter den Beschäftigten der Diakonie Hessen durchgeführt. Die Beteiligung war erfreulich hoch, die Kernaussagen überdeutlich.
Die maßgeblichen Forderungen lauten:
- Tarifverträge statt 3. Weg
- bessere Arbeitsbedingungen
- spürbare Gehaltssteigerungen
Seit Januar 2016 hatte ver.di mit Vertretern der Diakonie Hessen und Diakonischen Arbeitgebern intensive Gespräche geführt. Anfang Oktober 2016 wurde eine Vereinbarung unterzeichnet, nach der Tarifverhandlungen für die Altenhilfe möglich werden.
Aus der Umfrage geht auch hervor, dass sich Kolleginnen und Kollegen aus allen Arbeitsbereichen der Diakonie Hessen für Tarifverträge aussprechen!
Quelle: https://www.streikrecht-ist-grundrecht.de
Interessant ist die Frage, zu welchen Ergebnissen entsprechende Befragungen im Caritasbereich, insbesondere in abschmierenden Regionen, etwas der Region Ost, führen würden.
Interessant wäre auch, warum bei der Frage, ob der paritätisch verfasste 3. Weg bei der Caritas Anwendung finden soll, nie die davon betroffenen Beschäftigten befragt werden...
Donnerstag, 24. November 2016
Kasseler Erklärung 2016: Die Aufwertung geht weiter!
Auf
der fachbereichsübergreifenden Konferenz für die Sozial-, Kinder-
und Jugendhilfe am 18./19. November 2016 wurde nach intensivem Austausch und informativer
Diskussion u.a. die Kasseler Erklärung verabschiedet.
Die
Kasseler Erklärung greift die Thematik Novellierung des KJHG (SGB VIII)
auf und wendet sich u.a. massiv gegen eine Regionalisierung und Öffnung
der Leistungsgewährung nach Kassenlage.
Kasseler Erklärung als pdf
Mittwoch, 23. November 2016
Tarifvertrag Entlastung - Bayerische Auftaktveranstaltung in Nürnberg - Fortsetzung übermorgen in München
Am 18.11.2016 fand in Nürnberg die nordbayerische Auftaktveranstaltung zur Tarifbewegung Entlastung statt. Die Veranstaltung stand unterer dem Motto: „Entlastung für uns – besser für alle!“. Die Tarifbewegung selbst wird durch drei Schwerpunkte geprägt: Verlässliche Arbeitszeiten, Belastungsausgleich und mehr Personal.
Unter den 50 TeilnehmerInnen fanden sich Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen sämtlicher Träger der bayerischen Krankenhauslandschaft. Nach einer Begrüßung durch Norbert Flach (Landesbezirksleitung), die deutlich machte, dass ver.di-Bayern unser Anliegen breit unterstützt, folgte ein Vortrag von Sven Bergelin (Bundesfachbereich, Tarifpolitik) zu unserem Tarifporjekt. Nach einem lebhaften Meinungsaustausch, der die Notwendigkeit unterstrich, tariflich für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu sorgen, erläuterte Robert Hinke (Landesfachbereichleiter) die Planung zur Tarifrunde für Bayern. In der anschließenden Diskussion, welche von Kathrin Weidenfelder (Fachsekretärin für den Krankenhausbereich) souverän moderiert wurde, begrüßten die Kolleginnen und Kollegen das bayerische Arbeitsprogramm - zahlreiche VertreterInnen der anwesenden Krankenhäuser nutzten die Gelegenheit ihre konkreten betrieblichen Aktivitäten und anstehenden Planungen für die Tarifrunde mitzuteilen. Es wurde deutlich, unser Tarifvorhaben hat einen Nerv getroffen. Unsere Forderungsdiskussion ist im vollen Gange und erste betriebliche Teamdelegierte sind bereits gewonnen. Unsere bereitgestellten 24.000 Fragebögen mussten örtlich mehrfach nachgedruckt werden.
Quelle: gesundheit-soziales-bayern.verdi.de
Die nächste Veranstaltung in dieser Reihe findet in München statt:
am 25. November 2016,
Dienstag, 22. November 2016
ver.di begrüßt Entscheidung des EuGH zur Anwendung der Leiharbeitsrichtlinie auf DRK-Schwesternschaft
DRK-Schwesternschaft: Mitglieder sind Leiharbeiter/innen
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), nach der DRK- Schwestern Arbeitnehmerinnen im Sinne der Leiharbeitsrichtlinie sind. Mit dem Urteil des EuGH wird in Zukunft die dauerhafte Ausleihe von
DRK-Schwestern an einzelne Einrichtungen auch außerhalb des DRKs beendet. DRK-Schwestern haben bislang als Vereinsmitglieder keine vollständigen Arbeitnehmerrechte – gedeckt durch die deutsche Rechtsprechung. Für sie gilt weder das deutsche Arbeitsrecht noch das Streikrecht nach Artikel 9 Abs. 3 GG. Auch werden den DRK-Schwestern der Zugang zu staatlichen Arbeitsgerichten und die Teilnahme an Betriebsratswahlen verwehrt. Betroffen sind etwa 25.000 Arbeitnehmerinnen in 33 DRK-Schwesternschaften.
„DRK-Schwestern müssen in Zukunft mit den Beschäftigten der Einsatzbetriebe gleichgestellt - oder noch besser - in diese Betriebe übernommen werden. Wir helfen gerne dabei, gute tarifliche Regelungen für den Übergang zu finden und die Ansprüche der Betroffenen zu sichern“, sagte ver.di-Bundesvorstandmitglied Sylvia Bühler.
Die EuGH-Entscheidung erfolgt im laufenden Verfahren der Ruhrland-klinik gGmbH in Essen gegen den dortigen Betriebsrat, der die Zustimmung zu Einstellungen von DRK-Schwestern als Vereinsmitglieder grundsätzlich mit dem Hinweis verweigert, diese würden dort tatsächlich als Arbeitnehmerinnen und nicht als Vereinsmitglieder beschäftigt werden. Daraufhin hatte der Arbeitgeber auf Zustimmungsersetzung geklagt. Das Verfahren ist vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) anhän- gig, das den Fall dem EuGH zur Prüfung der Frage vorgelegt hatte, ob die deutsche Interpretation mit EU-Recht vereinbar ist. Jetzt muss das BAG die bindenden Vorgaben des EuGH bei der Fortführung des Verfahrens berücksichtigen.
(Aktenzeichen EuGH C-216/15)
Quelle: ver.di 18.11.2016
Die Entscheidung des EuGH ist hier zugänglich: http://curia.europa.eu/juri...
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), nach der DRK- Schwestern Arbeitnehmerinnen im Sinne der Leiharbeitsrichtlinie sind. Mit dem Urteil des EuGH wird in Zukunft die dauerhafte Ausleihe von
DRK-Schwestern an einzelne Einrichtungen auch außerhalb des DRKs beendet. DRK-Schwestern haben bislang als Vereinsmitglieder keine vollständigen Arbeitnehmerrechte – gedeckt durch die deutsche Rechtsprechung. Für sie gilt weder das deutsche Arbeitsrecht noch das Streikrecht nach Artikel 9 Abs. 3 GG. Auch werden den DRK-Schwestern der Zugang zu staatlichen Arbeitsgerichten und die Teilnahme an Betriebsratswahlen verwehrt. Betroffen sind etwa 25.000 Arbeitnehmerinnen in 33 DRK-Schwesternschaften.
„DRK-Schwestern müssen in Zukunft mit den Beschäftigten der Einsatzbetriebe gleichgestellt - oder noch besser - in diese Betriebe übernommen werden. Wir helfen gerne dabei, gute tarifliche Regelungen für den Übergang zu finden und die Ansprüche der Betroffenen zu sichern“, sagte ver.di-Bundesvorstandmitglied Sylvia Bühler.
Die EuGH-Entscheidung erfolgt im laufenden Verfahren der Ruhrland-klinik gGmbH in Essen gegen den dortigen Betriebsrat, der die Zustimmung zu Einstellungen von DRK-Schwestern als Vereinsmitglieder grundsätzlich mit dem Hinweis verweigert, diese würden dort tatsächlich als Arbeitnehmerinnen und nicht als Vereinsmitglieder beschäftigt werden. Daraufhin hatte der Arbeitgeber auf Zustimmungsersetzung geklagt. Das Verfahren ist vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) anhän- gig, das den Fall dem EuGH zur Prüfung der Frage vorgelegt hatte, ob die deutsche Interpretation mit EU-Recht vereinbar ist. Jetzt muss das BAG die bindenden Vorgaben des EuGH bei der Fortführung des Verfahrens berücksichtigen.
(Aktenzeichen EuGH C-216/15)
Quelle: ver.di 18.11.2016
Die Entscheidung des EuGH ist hier zugänglich: http://curia.europa.eu/juri...
Montag, 21. November 2016
Kasseler Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht
Die Kasseler Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht hat sich in diesem Jahr am 17./18. November dem Thema gewidmet: "Zeit für bessere Arbeitsbedingungen in Diakonie und Caritas - was können wir tun?"
Der erste Tag war der Situation des 3. Weges insbesondere in der evangelischen Kirche und ihrer Diakonie mit einem Rückblick auf "5 Jahre Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetz" gewidmet. Fazit: Magdeburger Synode 2011 weitgehend folgenlos.
Zentrales Thema des zweiten Tages war der Tarifvertrag Entlastung, den Verdi anstrebt und zu dem Sylvia Bühler den Beschäftigten von Diakonie und Caritas gegenüber betont hat: "Ihr könnt viel zum Gelingen beitragen!"
Auch Diakonie und Caritas können und müssen Teil der Bewegung für Entlastung im Krankenhaus sein und werden.
Einstimmig haben sich die Teilnehmer der Resolution der Berliner ver.di-Krankenhaustagung vom 11. November 2016 angeschlossen: Die unternehmerische Freiheit des Arbeitgebers endet dort, wo der Gesundheitsschutz der Beschäftigten beginnt.
Die Beteiligung von Caritas-Kolleginnen und -Kollegen an der Kasseler Fachtagung, die üblicherweise Fragestellungen nachgeht, wie Beschäftigte bei Kirchen und ihren Wohlfahrtsverbänden selber Verantwortung für die Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen übernehmen können, ist ausbaufähig. Immerhin hat sich der Anteil der Teilnehmer aus der Caritas gegenüber dem letzten Jahr verdoppelt.
Der erste Tag war der Situation des 3. Weges insbesondere in der evangelischen Kirche und ihrer Diakonie mit einem Rückblick auf "5 Jahre Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetz" gewidmet. Fazit: Magdeburger Synode 2011 weitgehend folgenlos.
Zentrales Thema des zweiten Tages war der Tarifvertrag Entlastung, den Verdi anstrebt und zu dem Sylvia Bühler den Beschäftigten von Diakonie und Caritas gegenüber betont hat: "Ihr könnt viel zum Gelingen beitragen!"
Auch Diakonie und Caritas können und müssen Teil der Bewegung für Entlastung im Krankenhaus sein und werden.
Einstimmig haben sich die Teilnehmer der Resolution der Berliner ver.di-Krankenhaustagung vom 11. November 2016 angeschlossen: Die unternehmerische Freiheit des Arbeitgebers endet dort, wo der Gesundheitsschutz der Beschäftigten beginnt.
Die Beteiligung von Caritas-Kolleginnen und -Kollegen an der Kasseler Fachtagung, die üblicherweise Fragestellungen nachgeht, wie Beschäftigte bei Kirchen und ihren Wohlfahrtsverbänden selber Verantwortung für die Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen übernehmen können, ist ausbaufähig. Immerhin hat sich der Anteil der Teilnehmer aus der Caritas gegenüber dem letzten Jahr verdoppelt.
Sonntag, 20. November 2016
Sonntagsnotizen - Gute Pflege? Ohne uns!?
BR 5 aktuell - Das Gesundheitsmagazin - befasst sich heute mit der Frage:
Die bayerischen Wohlfahrtsverbände BRK und AWO versuchen derzeit, zusammen mit Ver.di, für die Ausbildung zur Altenpflege einheitliche Vergütungen durchzusetzen. In der BR 5 aktuell Sendung wird Herrmann Imhof mit der Feststellung zitiert, die Azubi-Vergütung in der Altenpflege betrage je nach Träger zwischen 300 und 1000 Euro brutto monatlich.*) Der Skandal liegt aber eher in den niedrigen Vergütungen bei den privaten Trägern, der tatsächlich in dem genannten unteren Bereich liegen dürfte und dem Problem, dass die kirchlichen Wohlfahrtsverbände anständige, allgemeinverbindliche flächendeckende Ausbildungsvergütungen nicht zu unterstützen vermögen, weil sie ihren 3. Weg gefährdet sehen. Bei der Caritas besteht der 3. Weg bekanntermaßen darin, die Ergebnisse des öffentlichen Dienstes, wenn sie dort durchgesetzt sind, zeitversetzt auch paritätisch zu beschließen.
Für die Süddeutsche Zeitung war das Thema in dieser Woche Gegenstand eines Beitrags:
1000 Euro während der Pflege-Ausbildung - Wie ein allgemeingültiger Lohn die Zahl der Azubis erhöhen soll - 20.11.2016 (Podcast hier - ab 12:28 - )
Die bayerischen Wohlfahrtsverbände BRK und AWO versuchen derzeit, zusammen mit Ver.di, für die Ausbildung zur Altenpflege einheitliche Vergütungen durchzusetzen. In der BR 5 aktuell Sendung wird Herrmann Imhof mit der Feststellung zitiert, die Azubi-Vergütung in der Altenpflege betrage je nach Träger zwischen 300 und 1000 Euro brutto monatlich.*) Der Skandal liegt aber eher in den niedrigen Vergütungen bei den privaten Trägern, der tatsächlich in dem genannten unteren Bereich liegen dürfte und dem Problem, dass die kirchlichen Wohlfahrtsverbände anständige, allgemeinverbindliche flächendeckende Ausbildungsvergütungen nicht zu unterstützen vermögen, weil sie ihren 3. Weg gefährdet sehen. Bei der Caritas besteht der 3. Weg bekanntermaßen darin, die Ergebnisse des öffentlichen Dienstes, wenn sie dort durchgesetzt sind, zeitversetzt auch paritätisch zu beschließen.
Für die Süddeutsche Zeitung war das Thema in dieser Woche Gegenstand eines Beitrags:
"Gleiches Geld für alle. Bayern fehlt es an Pflegefachkräften. Ein Branchentarifvertrag könnte das ändern - würden sich nur die Träger einigen"
Samstag, 19. November 2016
Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht
Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass die katholische Kirche und ihre Caritas die behauptete Feststellung einer "sehr hohen Tarifbindung" kirchlicher Einrichtungen demnächst mit einer groß angelegten empirischen Untersuchung belegen wollen.
Konkret wolle man die Vermutung beweisen, dass alle AVR-anwendenden Caritas-Einrichtungen die AVR anwenden.
Vorletztes Gerücht
Konkret wolle man die Vermutung beweisen, dass alle AVR-anwendenden Caritas-Einrichtungen die AVR anwenden.
Vorletztes Gerücht
Freitag, 18. November 2016
Veranstaltungshinweis - Gesetzliche Änderungen in der Pflegeversicherung - Was bringt das Pflegestärkungsgesetz II - Infoveranstaltung mit Dietmar Erdmeier in Würzburg
Was bringt das Pflegestärkungsgesetz II?
Am 1. Januar 2017 tritt das neue Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) in Kraft. Es hat erhebliche Auswirkungen auf die Pflege der Menschen in Deutschland und auch auf die ambulanten und stationären Einrichtungen der Altenhilfe.
Wie wird das PSG II wirken? Das wollen wir bei unserer Veranstaltung beleuchten.
Hier einige Schlagworte:
- Statt drei Pflegestufen gibt es künftig fünf Pflegegrade.
- Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wird zu einer vollkommen neuen Betrachtung von Pflegebedürftigkeit führen.
- Kognitiv oder psychisch beeinträchtigte Menschen und körperlich Beeinträchtigte haben künftig den gleichen Leistungsanspruch an die Pflegeversicherung.
- Einführung sog. einrichtungseinheitlicher Eigenanteile. Dadurch enden die gültigen Pflegesatzvereinbarungen zwingend zum 31. Dezember 2016.
- Die Umstellung auf die fünf Pflegegrade erfordert neue Pflegesatzverhandlungen im Jahr 2016. Dabei geht es neben der Vergütung auch um die Personalausstattung in der Pflege.
- Wie wird sich die Neuregelung künftig auf die Personalbemessung in der Altenpflege auswirken?
- Hat ver.di Alternativen?
- Wie soll die Finanzierung der Altenhilfe künftig aussehen?
- Welche Rolle spielen Tarifverträge und Löhne in der Altenhilfe
Donnerstag, 17. November 2016
Caritas und Ver.di rücken näher zusammen? - Ver.di-Bundesvorstandsmitglied Eva Maria Welskop-Deffaa zum Vorstand des Caritasverbandes gewählt!
Kay HerschelmannPortrait Eva Welskop-Deffaa |
Seit März 2013 ist Eva Maria Welskop-Deffaa Mitglied im Bundesvorstand von ver.di. Sie ist dort zuständige Leiterin des Ressorts Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik, Arbeitsschutz und Selbstverwaltung, Teilhabepolitik, Migranten und Migrantinnen.
Wir gratulieren ganz herzlich und hoffen natürlich, dass zusammenwächst, was zusammengehört: die tätige Nächstenliebe und die unteilbare Solidarität der Beschäftigten, die mit ihren Gewerkschaften teilnehmen "am Kampf für soziale Gerechtigkeit" und als Gewerkschaften Träger "einer echten Sozialpartnerschaft sind" , wie der Katholische Katechismus formuliert.
Mittwoch, 16. November 2016
"Für höhere Renten und Beiträge" - DGB Bayern Pressemeldung
Viele Versicherte müssen im Alter mit weniger als 600 Euro auskommen.Weitere Informationen: DGB - Pressemitteilung 085: DGB startet Rentenkampagne
München (dpa/lby) - Der DGB Bayern hat höhere Altersrenten und höhere Beitragszahlungen gefordert. Männer, die 2015 in Bayern in Rente gegangen seien, bekämen im Durchschnitt 1.049 Euro im Monat und Frauen 616 Euro, sagte der DGB-Landesvorsitzende Matthias Jena am Montag in München. Aber ein Viertel der Männer und die Hälfte der Frauen müssten mit weniger als 600 Euro auskommen.
Das Rentenniveau müsse "langfristig deutlich erhöht werden", forderte Jena. Um das zu finanzieren, sei eine "frühere und schnellere Anhebung" der Beitragszahlungen erforderlich als von der Bundesregierung geplant, sagte seine Stellvertreterin Verena Di Pasquale. Längere Lebensarbeitszeiten lehnte sie ab. Schon die Rente mit 67 gehe an der Lebenswirklichkeit vorbei.
DGB für Rückkehrrecht in Vollzeitarbeit
"Die niedrigen Renten der Frauen sind das Spiegelbild ihres Erwerbslebens", sagte Di Pasquale. Notwendig seien "ein Rückkehrrecht in Vollzeit, ein flächendeckender Ausbau der Kinderbetreuung und die Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung". Die Mütterrente sollte wie das Kindergeld von allen Steuerzahlern finanziert werden, nicht nur von den Beitragszahlern.
Neurentner in Bayern bekamen laut DGB im Durchschnitt am meisten im Landkreis Erlangen-Höchstadt (1.284 Euro), Rentnerinnen erhielten in München (763 Euro) die höchste durchschnittliche Rente. Auf dem letzten Platz lagen laut Erhebung die Stadt Landshut mit 724 Euro für Männer und der Landkreis Cham mit 462 Euro für Frauen.
Bereits in der Enzyklika Quadragesimo anno (lateinisch für im vierzigsten Jahr) vom 15. Mai 1931 wies Papst Pius XI. darauf hin, dass der gerechte Lohn (64–75) sich zusätzlich zur jeweiligen Arbeitsleistung nach dem Lebensbedarf des Arbeiters und seiner Familie bemessen müsse.
Und noch Papst Johannes Paul II bekräftigte in der Enzyklika Laborem exercens diese Aussage. Es sei immer nur der Mensch, der arbeite und deshalb auch Anspruch auf menschenwürdige Arbeitsbedingungen und gerechten Lohn habe.
Warum immer nur die Gewerkschaften diese Selbstverständlichkeiten durchsetzen müssen?
Dienstag, 15. November 2016
Personalnot: ver.di-Tarifbewegung Entlastung nimmt Fahrt auf – 21 Krankenhäuser im Saarland zu Verhandlungen aufgefordert - Aktionen
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat gestern alle 21 Krankenhäuser des Saarlandes gleichzeitig zu Verhandlungen über einen Tarifvertrag Entlastung aufgefordert. Die Gewerkschaft fordert mehr Personal, verlässliche Arbeitszeiten und einen Belastungsausgleich. Die Aufforderung an die saarländischen Arbeitgeber bildet den Auftakt für eine bundesweite Tarifbewegung, die alle Träger umfasst – gleich, ob öffentlich, freigemeinnützig, konfessionell oder privat.
Bundesweit fehlen nach ver.di-Berechnungen 162.000 Stellen in Krankenhäusern. In allen Berufsgruppen der Krankenhäuser sei mehr Personal nötig, um eine gute Versorgung der Patienten gewährleisten zu können, allein in der Pflege fehlen 70.000 Stellen. ver.di halte weiter daran fest, dass es Aufgabe der Politik sei, mit einer gesetzlichen Personalbemessung für genug Personal für eine sichere Versorgung der Patienten zu sorgen.
Montag, 14. November 2016
Kirchen-Info Nr. 29 vom November 2016: Zeit, dass sich was ändert
In der vergangenen Woche ist das Ver.di-Kirchen-Info 29 erschienen.
Thema des Heftes sind Löhne und Arbeitsbedingungen bei Diakonie und Caritas:
Gute Löhne und entlastende Arbeitsbedigungen fallen nicht vom Himmel - dafür muss gemeinsam gekämpft werden.
Das Kirchen-Info kann in gedruckter Fassung über die Ver.di-Bezirke bezogen werden.
Die digitale pdf-Fassung gibt es hier:
Kircheninfo 29.
Auch wenn alle Artikel von Interesse sind, ist es doch erfreulich, dass der Anteil der Beiträge aus dem katholischen/Caritas-Bereich zunimmt:
Thema des Heftes sind Löhne und Arbeitsbedingungen bei Diakonie und Caritas:
Gute Löhne und entlastende Arbeitsbedigungen fallen nicht vom Himmel - dafür muss gemeinsam gekämpft werden.
Das Kirchen-Info kann in gedruckter Fassung über die Ver.di-Bezirke bezogen werden.
Die digitale pdf-Fassung gibt es hier:
Kircheninfo 29.
Auch wenn alle Artikel von Interesse sind, ist es doch erfreulich, dass der Anteil der Beiträge aus dem katholischen/Caritas-Bereich zunimmt:
- Krankenhäuser Saarland: Mehr Personal, bessere Arbeitsbedingungen: Auch Caritas-Kliniken und die katholische Klinikseelsorge beteiligen sich an der Kampagne.
- Katholische Kirche: Streiken erlaubt: weder dem BAG-Urteil vom November 2012 noch dem Beschluss des BVerfG vom vergangenen Jahr ist zu entnehmen, dass kirchliche Beschäftigte nicht streiken dürfen
- Caritas: Ende einer Amtszeit: Resumee zweier Kollegen zur endenden Amtszeit 2013-2016
- Hamburger Erklärung zur Lohngerechtigkeit: Dokumentation der Erklärung der DiAG-MAV der Erzdiözese Hamburg zur Ost-West-Spaltung der Caritasvergütungen
Sonntag, 13. November 2016
Hinweis: Friedensgebet in der Münchner Fußgängerzone am Montag, den 14. November 2016 um 18:30
Der Rat der Religionen in München veranstaltet am Montag, 14.11.2016, um 18.30 Uhr vor der Münchner Jesuitenkirche St. Michael in der Neuhauser Straße 6 ein Friedengebet. Unter dem Motto „Vertrauen schaffen“ wollen die Religionsgemeinschaften mit dem Gebet aus ihren Traditionen ein gemeinsames Zeichen gegen Hass und Gewalt setzen und sich zu Frieden und Versöhnung bekennen. Der Rat der Religionen in München hat sich im Juli 2016 gegründet, um die Zusammenarbeit der Religionsgemeinschaften vor Ort zu stärken. Im Rat sind derzeit Juden, Christen, Muslime, Aleviten und Buddhisten vertreten. Das Friedensgebet dauert ca. 1 Stunde und richtet sich an die gesamte Bevölkerung. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Sonntagsnotizen: Gerechtigkeit und Barmherzigkeit
"Kirchen sollten keine Ersatzpartei sein" und "Die Kirchen sind nicht die Gewerkschaften des Himmels" waren prägnante Formulierungen, mit denen der bayerische Finanzminister und Synodale der evangelisch-lutherischen Landeskirche in Bayern, Markus Söder in seinem Interview mit "Christ und Welt" in der vergangenen Woche zitiert wird.
In der Süddeutschen Zeitung wird Kardinal Marx mit einer Entgegnung auf diese Feststellungen zitiert:
In guter ökumenischer Tradition hat sich auch die evangelische Kirche mit der Thematik befaßt, die zuvor schon Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble anlässlich der EKD-Synode mit dem Schwerpunktthema "Europa in Solidarität" ähnlich akzentuiert hatte:
Im Unions-geprägten Staat sollen sich die unbarmherzige Gerechtigkeit des Staates und die ungerechte Barmherzigkeit der Kirchen ergänzen? Oder wie muss man sonst Söder und Schäuble verstehen?
Übrigens: Tätige Solidarität verbindet Gerechtigkeit und Barmherzigkeit.
c.
"Zur DNA des Christentums gehört die Barmherzigkeit. Der Staat aber muss für nachvollziehbare Gerechtigkeit sorgen. Letztlich gilt da das Wort Jesu: "Mein Reich ist nicht von dieser Welt." Der Staat soll sich um seine Angelegenheiten kümmern, die Kirche um ihre."hieß es schließlich.
In der Süddeutschen Zeitung wird Kardinal Marx mit einer Entgegnung auf diese Feststellungen zitiert:
"Der Staat soll sich um seine Angelegenheiten kümmern, die Kirche um ihre." Kardinal Marx entgegnete, diese Aufteilung sei nicht im Sinne der katholischen Soziallehre. Der Münchner Erzbischof erinnerte zugleich daran, dass Barmherzigkeit und Gerechtigkeit zusammengehörten.
In guter ökumenischer Tradition hat sich auch die evangelische Kirche mit der Thematik befaßt, die zuvor schon Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble anlässlich der EKD-Synode mit dem Schwerpunktthema "Europa in Solidarität" ähnlich akzentuiert hatte:
Auch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble forderte am Sonntag in seinem Grußwort bei der EKD-Synode in Magdeburg mehr Bewusstsein für die Aufgabenteilung. Die hohen moralischen Ansprüche der Kirchen könne der Staat nicht erfüllen. Die Kirche sei für Barmherzigkeit, der Staat für Gerechtigkeit zuständig. Der EKD-Ratsvorsitzende, Heinrich Bedford-Strohm, sagte, Gerechtigkeit sei "routinisierte Barmherzigkeit", das eine ließe sich zwar vom anderen unterscheiden, aber nicht trennen.
(aus: Christ und Welt)
c.
Samstag, 12. November 2016
Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht
Aus gewöhnlich gut unterrichten Kreisen ist zu vernehmen, dass (entgegen den von interessierte Seite gestreuten Gerüchten) die Delegiertenversammlung des Deutschen Caritasverbandes (die für Ordnungsänderungen der Arbeitsrechtlichen Kommission zuständig ist), nicht durch Dienstgeber dominiert sei. Das Gegenteil wäre der Fall. Die überwiegende Mehrzahl der Delegiertenversammlung seien nämlich ganz normale, von Caritasgliederungen und -einrichtungen bezahlte und angestellte Mitarbeiter. Und die Satzung des Deutschen Caritasverbandes kenne nicht einmal den Begriff "Dienstgeber".
Vorletztes Gerücht
Vorletztes Gerücht
Freitag, 11. November 2016
Wer strickt den Dritten Weg bei der Caritas?
Die Neue Caritas informiert in ihrer aktuellen Ausgabe vom 7. November über die Delgiertenversammlung im Oktober 2016 in Köln.
Thema war unter anderem die hochinteressante Frage, wie Ordnungs- und Tarifpolitik miteinander verschränkt sind oder verschränkt sein sollen. (Bekanntlich gab es bei der Delegiertenversammlung 2014 in Regensburg heftige Mißstimmungen zu den Änderungen der AK-Ordnung.)
Der Vorschlag, der in Köln von Seiten des DCV-Vorstandes die Diskussion bestimmen sollte, nämlich, dass eine paritätisch besetzte Arbeitsgruppe Vorschläge zur Änderung der AK-Ordnung machen kann, die dann von der Delegiertenversammlung nur noch "in Gänze angeommen oder abgelehnt werden" kann, ist offensichtlich in der Delegiertenversammlung wegen dadurch gegebener Einschränkung ihrer (der Delegiertenversammlung) Souveränität auf Kritik gestoßen.
(Das wäre immerhin das bewährte Modell des 3. Weges gewesen: die Mitarbeiterseite darf paritätisch mitreden und Vorschläge machen; die Entscheidung trifft dann die eineArbeitgeber- Dienstgeberseite alleine.)
"Nun soll für die Delegiertenversammlung ein Gestaltungsvorschlag erarbeitet werden, der dann zur Abstimmung kommen soll."
Man wird schon eine Möglichkeit finden, der Gestaltung von Ordnungsänderungen den Schein der paritätischen Verfaßtheit zu verleihen.
Thema war unter anderem die hochinteressante Frage, wie Ordnungs- und Tarifpolitik miteinander verschränkt sind oder verschränkt sein sollen. (Bekanntlich gab es bei der Delegiertenversammlung 2014 in Regensburg heftige Mißstimmungen zu den Änderungen der AK-Ordnung.)
Der Vorschlag, der in Köln von Seiten des DCV-Vorstandes die Diskussion bestimmen sollte, nämlich, dass eine paritätisch besetzte Arbeitsgruppe Vorschläge zur Änderung der AK-Ordnung machen kann, die dann von der Delegiertenversammlung nur noch "in Gänze angeommen oder abgelehnt werden" kann, ist offensichtlich in der Delegiertenversammlung wegen dadurch gegebener Einschränkung ihrer (der Delegiertenversammlung) Souveränität auf Kritik gestoßen.
(Das wäre immerhin das bewährte Modell des 3. Weges gewesen: die Mitarbeiterseite darf paritätisch mitreden und Vorschläge machen; die Entscheidung trifft dann die eine
"Nun soll für die Delegiertenversammlung ein Gestaltungsvorschlag erarbeitet werden, der dann zur Abstimmung kommen soll."
Man wird schon eine Möglichkeit finden, der Gestaltung von Ordnungsänderungen den Schein der paritätischen Verfaßtheit zu verleihen.
Donnerstag, 10. November 2016
Konferenzen und Gespräche: Pflege, kirchliches Arbeitsrecht, Volksbewegungen...
Pflege.Zukunft.Gestalten - Besser statt billiger! war Thema der Podiumsdiskussion am Dienstag, welche die Mitarbeiterseite der AK (akmas) in Berlin veranstaltet hatte. Beeindruckend war die 100-%ige Frauenquote bei den geladenen Politikerinnen, mit der die übrigen Experten-Teilnehmer auf dem Podium (Caritaspräsident, AK-Vertreter, Wissenschaft, Pflegemanagement - Frauenquote 0 %) nicht ganz mithalten konnten.
Über Inhalt und Verlauf der Podiumsdiskussion informiert die akmas auf ihrer Internetseite. Erwähnt wird, dass Prof. Möhring-Hesse für einen "bundeseinheitlichen Tarifvertrag Soziales" sich eingesetzt hat. Vermisst haben wir etwas die Erwähnung der Verantwortung der Beschäftigten, die kürzlich der Generalsekretär des Deutschen Caritasverbandes im Spiegel betont hat: auf die Frage, ob den hart arbeitenden Beschäftigten etwa in der Pflege mit "mehr Macht den Gewerkschaften" zu helfen ist, lautete die Antwort: "Im Dienstleistungssektor jedenfalls werden wir nur dann Fortschritte erzielen." (http://www.spiegel.de/spiegel/georg-cremer-fordert-mehr-fakten-in-der-debatte-um-armut-a-1112816.html)
[Kleiner Nachtrag: die katholische Nachrichtenagentur KNA legt den Schwerpunkt ihrer Notiz zur Veranstaltung auf die Diskussion zur Reform der Pflegeausbildung, zu der sich Präsident Neher geäußert hat und seine Anregung, mit Blick auf den Fachkräftemangel Migranten stärker einzubinden. Rolf Cleophas, Mitarbeiterseite AK, wird mit dem Appell an alle Altenpfleger zitiert, sich auch selbst für eine bessere Bezahlung stark zu machen.]
Unter dem Titel "Wir sind noch nicht fertig..." diskutierten mehr als 100 Mitarbeitervertreter*innen aus der Diakonie in Deutschland, sowie Mitglieder der Bundesfachkommission Kirche von ver.di, mit dem Vizepräses der EKD, Klaus Eberl , dem Vorstand der Diakonie Deutschland, Dr. Kruttschnitt, Detlev Fey vom Kirchenamt der EKD und der Synodalen Frau Blütchen.
Über Inhalt und Verlauf der Podiumsdiskussion informiert die akmas auf ihrer Internetseite. Erwähnt wird, dass Prof. Möhring-Hesse für einen "bundeseinheitlichen Tarifvertrag Soziales" sich eingesetzt hat. Vermisst haben wir etwas die Erwähnung der Verantwortung der Beschäftigten, die kürzlich der Generalsekretär des Deutschen Caritasverbandes im Spiegel betont hat: auf die Frage, ob den hart arbeitenden Beschäftigten etwa in der Pflege mit "mehr Macht den Gewerkschaften" zu helfen ist, lautete die Antwort: "Im Dienstleistungssektor jedenfalls werden wir nur dann Fortschritte erzielen." (http://www.spiegel.de/spiegel/georg-cremer-fordert-mehr-fakten-in-der-debatte-um-armut-a-1112816.html)
[Kleiner Nachtrag: die katholische Nachrichtenagentur KNA legt den Schwerpunkt ihrer Notiz zur Veranstaltung auf die Diskussion zur Reform der Pflegeausbildung, zu der sich Präsident Neher geäußert hat und seine Anregung, mit Blick auf den Fachkräftemangel Migranten stärker einzubinden. Rolf Cleophas, Mitarbeiterseite AK, wird mit dem Appell an alle Altenpfleger zitiert, sich auch selbst für eine bessere Bezahlung stark zu machen.]
Unter dem Titel "Wir sind noch nicht fertig..." diskutierten mehr als 100 Mitarbeitervertreter*innen aus der Diakonie in Deutschland, sowie Mitglieder der Bundesfachkommission Kirche von ver.di, mit dem Vizepräses der EKD, Klaus Eberl , dem Vorstand der Diakonie Deutschland, Dr. Kruttschnitt, Detlev Fey vom Kirchenamt der EKD und der Synodalen Frau Blütchen.
„Tarifverträge statt Dritter Weg,echte Mitbestimmung, Entlastung ist notwendig, Zukunft gestalten - Diakonie ver.dient Tarifverträge“ bestimmten die einstündige Debatte. Beeindruckend und wichtig waren die kurzen Berichte zweier Mitarbeitervertreter aus der AltenpflegearbeitAuf der Konferenz der internationalen Begegnung der Volksbewegungen am vergangenen Samstag in Rom hat Papst Franziskus in seiner Ansprache an die subsidiäre Verantwortung der Gläubigen erinnert: die Zukunft der Menschheit liege nicht nur in den Händen der politischen Führer, der Mächtigen und der Eliten, sondern "vor allem in den Händen der Völker", in ihrer Fähigkeit, sich zu organisieren und einen Wandel "mit Demut und Überzeugung" voranzubringen, dazu könne und müsse auch die Kirche ihren Beitrag leisten, "ohne zu behaupten, ein Monopol auf die Wahrheit zu haben".
Mittwoch, 9. November 2016
Auch in Hessen macht sich die Diakonie inzwischen auf den Weg zu Tarifverträgen
Mit dem Abschluss einer Prozessvereinbarung zwischen der Diakonie Hessen, der Arbeitsgemeinschaft Diakonischer Dienstgeber in Hessen und dem ver.di Landesbezirk Hessen ist jetzt der Weg geebnet, auf dem zu Beginn des Jahres 2017 Tarifverhandlungen über die Arbeitsbedingungen in den Altenpflegeeinrichtungen der Diakonie Hessen aufgenommen werden können...
Am Ende des Flugblattes heißt es:
Tarifverträge fallen nicht vom Himmel – die Gewerkschaftmitglieder bestimmen den Kurs
Spätestens mit der Aufnahme von Tarifverhandlungen in der diakonischen Altenhilfe sind die Zeiten vorbei, in denen eine anonyme Arbeitsrechtliche Kommission hinter verschlossenen Türen die Arbeitsbedingungen in Geheimverhandlungen regelte. Die ver.di-Mitglieder der von den anstehenden Tarifverhandlungen in der Altenhilfe betroffenen Einrichtungen werden in den nächsten Monaten zu Mitgliederversammlungen eingeladen, um eine Tarifkommission zu wählen, die die Beschäftigteninteressen in den Verhandlungen vertritt, über Verhandlungsstände und –ergebnisse informiert und die Meinung der ver.di-Mitglieder wieder in die Tarifverhandlungen zurück trägt. Und für diese Verhandlungen gilt der alte Grundsatz:
Am Ende des Flugblattes heißt es:
Tarifverträge fallen nicht vom Himmel – die Gewerkschaftmitglieder bestimmen den Kurs
Spätestens mit der Aufnahme von Tarifverhandlungen in der diakonischen Altenhilfe sind die Zeiten vorbei, in denen eine anonyme Arbeitsrechtliche Kommission hinter verschlossenen Türen die Arbeitsbedingungen in Geheimverhandlungen regelte. Die ver.di-Mitglieder der von den anstehenden Tarifverhandlungen in der Altenhilfe betroffenen Einrichtungen werden in den nächsten Monaten zu Mitgliederversammlungen eingeladen, um eine Tarifkommission zu wählen, die die Beschäftigteninteressen in den Verhandlungen vertritt, über Verhandlungsstände und –ergebnisse informiert und die Meinung der ver.di-Mitglieder wieder in die Tarifverhandlungen zurück trägt. Und für diese Verhandlungen gilt der alte Grundsatz:
Die Gewerkschaft ist immer so stark wie die Anzahl ihrer Mitglieder im Betrieb ist - Daher:
Jetzt ver.di-Mitglied werden, gute Tarifbedingungen durchsetzen und beim Tarifabschluss mitbestimmen!
Dienstag, 8. November 2016
Erzieherinnen sind überwiegend zufrieden mit ihrer Arbeit, aber weniger mit dem Lohn
...meldet das DIW Berlin:
Den vollständigen Bericht gibt es hier: DIW Wochenbericht 43/2016. (Seite 1023 bis 1034)
Der Bericht unterstreicht, dass die Aufwertungskampagne SuE mit dem Tarifabschluss 2015, der leicht verspätet auch bei der Caritas angekommen ist, nicht beendet ist. Die Aufwertung im Sozial- und Erziehungsdienst muss ein nachhaltiges Projekt bleiben, an dem wir in den nächsten Jahren dran bleiben müssen.
Und die Erfolge werden um so größer sein, je besser es gelingt, auch diejenigen an den Kämpfen für bessere Arbeitsbedingungen und Vergütungen zu beteiligen, die sich bislang gewissermassen nur im Abschreibungswesen (also als Kopisten des TVöD, etwa Kirchen und Caritas) an den Tariferfolgen beteiligt haben.
Insgesamt wird es uns als Beschäftigte generell nicht schaden, wenn wir uns auch an den politischen und tarifpolitischen Diskussionen beteiligen, die die Inhalte unserer Arbeit, die Arbeitsbedingungen und Vergütungen betreffen.
Die Pressemitteilung des DIW vom 26.10.2016:
Den vollständigen Bericht gibt es hier: DIW Wochenbericht 43/2016. (Seite 1023 bis 1034)
Der Bericht unterstreicht, dass die Aufwertungskampagne SuE mit dem Tarifabschluss 2015, der leicht verspätet auch bei der Caritas angekommen ist, nicht beendet ist. Die Aufwertung im Sozial- und Erziehungsdienst muss ein nachhaltiges Projekt bleiben, an dem wir in den nächsten Jahren dran bleiben müssen.
Und die Erfolge werden um so größer sein, je besser es gelingt, auch diejenigen an den Kämpfen für bessere Arbeitsbedingungen und Vergütungen zu beteiligen, die sich bislang gewissermassen nur im Abschreibungswesen (also als Kopisten des TVöD, etwa Kirchen und Caritas) an den Tariferfolgen beteiligt haben.
Insgesamt wird es uns als Beschäftigte generell nicht schaden, wenn wir uns auch an den politischen und tarifpolitischen Diskussionen beteiligen, die die Inhalte unserer Arbeit, die Arbeitsbedingungen und Vergütungen betreffen.
Die Pressemitteilung des DIW vom 26.10.2016:
Viele Erzieherinnen möchten ihre Arbeitszeit gerne erhöhen – Mehr Investitionen in die frühe Bildung könnten Belastung der Erzieherinnen senken und Anerkennung erhöhen
Montag, 7. November 2016
"Teilhabe statt Ausgrenzung" - Demonstration heute in Berlin
Heute vom 14:00 bis 15:30 Uhr findet die große Lebenshilfe Demo #TeilhabeStattAusgrenzung
in Berlin am Brandenburger Tor (Platz des 18. März auf der West-Seite des Tors) statt.
in Berlin am Brandenburger Tor (Platz des 18. März auf der West-Seite des Tors) statt.
Sonntag, 6. November 2016
Sonntagsnotizen: Altenpflege-Veranstaltungen
Derzeit häufen sich die Veranstaltungen, in denen sich Experten mit dem Thema "Altenpflege" beschäftigen:
Die Mitarbeiterseite der AK hat am kommenden Dienstagabend eine Podiumsdiskussion organisiert, auf der zum Thema PFLEGE.ZUKUNFT.GESTALTEN: BESSER STATT BILLIGER !
folgende Teilnehmerinnen diskutieren werden:
Die Mitarbeiterseite der AK hat am kommenden Dienstagabend eine Podiumsdiskussion organisiert, auf der zum Thema PFLEGE.ZUKUNFT.GESTALTEN: BESSER STATT BILLIGER !
folgende Teilnehmerinnen diskutieren werden:
- Prof. Dr. Peter Neher, Präsident Deutscher Caritasverband
- Helmut Wallrafen, Sozialholding Stadt Mönchengladbach
- Prof. Dr. Matthias Möhring-Hesse , Theologe und Sozialethiker
- Hilde Mattheis, MdB, SPD, Gesundheitspolitische Sprecherin
- Maria Michalk, MdB, CDU, Gesundheitspolitische Sprecherin
- Elisabeth Scharfenberg, MdB, Bündnis 90/Die Grünen, Pflegepolitische Sprecherin
- Pia Zimmermann, MdB, Die Linke, Pflegepolitische Sprecherin
Und am kommenden Donnerstag, den 10. November lädt der DGB zur Fachveranstaltung des Bündnisses für gute Pflege unter dem Thema Mehr Personal in der Pflege - JETZT!
Teilnehmerinnen hier u.a.:
• Sylvia Bühler, Mitglied des ver.di-Bundesvorstands
• Karl-Josef Laumann, Bundesbeauftragter für die Pflege
• Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik Diakonie Deutschland
• Wolfgang Schröder, Professor für Politikwissenschaft an der Universität Kassel
Samstag, 5. November 2016
Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht
Aus gewöhnlich gut unterrichten Kreisen ist zu vernehmen, dass der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) sich derzeit mit einer MAVO-Novellierung befasse.
Weitere Gerüchte besagen, dass die Bundesarbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen seit mehreren Jahrzehnten ("Grüner Entwurf"1988!) Verbesserungen auf Grundlage der katholischen Soziallehre (z.B. Mater et Magistra, 82 ff) erwarte. Die kirchlichen und caritativen Dienstgeber, insbesondere die ACU, hingegen warne vor Veränderungen, die nur von einem Teil der Betroffenen als angebliche Verbesserungen wahrgenommen würden. Man vertraue auf die bewährte Weisheit des VDD, der immer einen entsprechenden, theologisch begründeten Abstand zu den weltlichen Beteiligungswerken sichergestellt habe. Diese Tradition müsse erhalten bleiben.
Ohnehin müsse es genügen, wenn die Kirchen die weltlichen Mitbestimmungssysteme (Betriebsverfassungsgesetz, Unternehmensmitbestimmung) regelmäßig über die Maßen loben, man müsse diese ja nicht gleich selber praktizieren.
Unwahr ist die Behauptung, mit dem spezifischen kirchlichen Arbeitsrecht würde die Katholische Kirche eine "gefährliche Liebschaft mit den Protestanten" eingehen. Wahr ist nur, dass die "ZEIT ONLINE" unter dieser Überschrift vor einer zu großen Nähe von Politik und Protestantismus in Deutschland warnt.
Dass dagegen die katholische Kirche in Deutschland weder die Vorgaben der katholischen Soziallehre noch das weltliche Arbeitsrecht einhalte *), sei dagegen noch nie auf kuriale oder gar mediale Kritik gestoßen.
*)
Zitat:
Vorletztes Gerücht
Weitere Gerüchte besagen, dass die Bundesarbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen seit mehreren Jahrzehnten ("Grüner Entwurf"1988!) Verbesserungen auf Grundlage der katholischen Soziallehre (z.B. Mater et Magistra, 82 ff) erwarte. Die kirchlichen und caritativen Dienstgeber, insbesondere die ACU, hingegen warne vor Veränderungen, die nur von einem Teil der Betroffenen als angebliche Verbesserungen wahrgenommen würden. Man vertraue auf die bewährte Weisheit des VDD, der immer einen entsprechenden, theologisch begründeten Abstand zu den weltlichen Beteiligungswerken sichergestellt habe. Diese Tradition müsse erhalten bleiben.
Ohnehin müsse es genügen, wenn die Kirchen die weltlichen Mitbestimmungssysteme (Betriebsverfassungsgesetz, Unternehmensmitbestimmung) regelmäßig über die Maßen loben, man müsse diese ja nicht gleich selber praktizieren.
Unwahr ist die Behauptung, mit dem spezifischen kirchlichen Arbeitsrecht würde die Katholische Kirche eine "gefährliche Liebschaft mit den Protestanten" eingehen. Wahr ist nur, dass die "ZEIT ONLINE" unter dieser Überschrift vor einer zu großen Nähe von Politik und Protestantismus in Deutschland warnt.
Dass dagegen die katholische Kirche in Deutschland weder die Vorgaben der katholischen Soziallehre noch das weltliche Arbeitsrecht einhalte *), sei dagegen noch nie auf kuriale oder gar mediale Kritik gestoßen.
*)
Zitat:
Can. 1286 — Die Vermögensverwalter haben:
1° bei der Beschäftigung von Arbeitskräften auch das weltliche Arbeits- und Sozialrecht genauestens gemäß den von der Kirche überlieferten Grundsätzen zu beachten
Vorletztes Gerücht
Freitag, 4. November 2016
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) ruft die Kirchen zu einer Weiterentwicklung ihres Arbeitsrechts auf
...meldet Radio Vatikan: http://de.radiovaticana.va in einer Meldung vom 3. November 2016
Darüber hinaus spricht sich Maas dafür aus, dass auch andere Religionsgemeinschaften die Möglichkeiten nutzen, die das Grundgesetz den Religionsgemeinschaften bietet.
Man möge das den Beitrag auf Radio Vatikan ("Kirchen sollen Arbeitsrecht überdenken") selber lesen. Dort wird auch angemerkt, wo Minister Maas nicht recht hat.
Ein paar Anmerkungen dazu: Nachdem die Bischöfe und die Caritas inzwischen selber (und sich selber) zur Barmherzigkeit gegenüber Beschäftigten aufrufen und von ihren rechtlichen Möglichkeiten ohnehin nur selten Gebrauch machen, ist es ein bisschen wohlfeil, wenn Maas sich dem nun anschließt.
Dass die Weigerung der Kirchen und ihrer Wohlfahrtsverbände (entgegen der päpstlichen Soziallehre wie der Enzyklika "Mater et Magistra, 71, 97"), Tarifverträge zu schließen, von Minister Maas unerwähnt bleibt, berührt bei einem SPD-Minister etwas seltsam.
Was er den anderen Religionsgemeinschaften offeriert, ist allerdings tatsächlich interessant: wir bekommen dann auch einen muslimischen und buddhistischen 3. Weg? Loyalitätsverpflichtungen gemäß der Scharia? Eine alevitische Betriebsverfassungsordnung?
Lektüretipp zum Thema:
Rauf Ceylan/Michael Kiefer: Muslimische Wohlfahrtspflege in Deutschland. Eine historische und systematische Einführung, Wiesbaden 2016
„Sie sollten an vielen Stellen einen toleranteren Umgang mit ihren Arbeitnehmern pflegen“Insbesondere die Frage der sexuellen Orientierung oder die Wiederheirat nach einer Scheidung und die daraus resultierenden Folgen für katholische Arbeitnehmer werden kritisch gewürdigt.
Darüber hinaus spricht sich Maas dafür aus, dass auch andere Religionsgemeinschaften die Möglichkeiten nutzen, die das Grundgesetz den Religionsgemeinschaften bietet.
Man möge das den Beitrag auf Radio Vatikan ("Kirchen sollen Arbeitsrecht überdenken") selber lesen. Dort wird auch angemerkt, wo Minister Maas nicht recht hat.
Ein paar Anmerkungen dazu: Nachdem die Bischöfe und die Caritas inzwischen selber (und sich selber) zur Barmherzigkeit gegenüber Beschäftigten aufrufen und von ihren rechtlichen Möglichkeiten ohnehin nur selten Gebrauch machen, ist es ein bisschen wohlfeil, wenn Maas sich dem nun anschließt.
Dass die Weigerung der Kirchen und ihrer Wohlfahrtsverbände (entgegen der päpstlichen Soziallehre wie der Enzyklika "Mater et Magistra, 71, 97"), Tarifverträge zu schließen, von Minister Maas unerwähnt bleibt, berührt bei einem SPD-Minister etwas seltsam.
Was er den anderen Religionsgemeinschaften offeriert, ist allerdings tatsächlich interessant: wir bekommen dann auch einen muslimischen und buddhistischen 3. Weg? Loyalitätsverpflichtungen gemäß der Scharia? Eine alevitische Betriebsverfassungsordnung?
Lektüretipp zum Thema:
Rauf Ceylan/Michael Kiefer: Muslimische Wohlfahrtspflege in Deutschland. Eine historische und systematische Einführung, Wiesbaden 2016
Samsung missachtet Gewerkschaftsrechte IGB ruft zu Online-Protesten auf
Samsung ist bekannt für moderne Technologie und berüchtigt für die Verletzung von Arbeitnehmerrechten. Ein internes Dokument der Chefetage, das dem Internationalen Gewerkschaftsbund (IGB) zugespielt wurde, zeige die „gewerkschaftsfeindlichen Strategien“ des südkoreanischen Konzerns, so der IGB. Der IGB fordert dazu auf, online gegen die Verletzung von Arbeitnehmerrechten zu protestieren.
Hier geht es zur Online-Aktion des IGB: Online-Aktion des IGB...
Hier geht es zur Online-Aktion des IGB: Online-Aktion des IGB...
Donnerstag, 3. November 2016
Veranstaltungshinweis: Fachtagung Altenpflege für Betriebliche Interessenvertretungen 23. November 2016 in München
Fachtagung für Altenpflege
Termin: 23.11.2016
Seminar im Auftrag von Verdi FB 3 Gesundheit, soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen
Seminar-Nr: 834-318-2016/TSG Link zur Anmeldung: http://www.bildungswerk-bayern.de
Folgende Themen sind auf der Fachtagung vorgesehen:
- Welche Rahmenbedingungen müssen sich "wie" ändern, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern?
Referenten: Fachkommission Altenpflege - Pflegestärkungsgesetz II: Auswirkungen und Herausforderungen für die Leistungserbringer und das Personal
Referenten: Timo Balmberger (Dipl.-Kfm., zertifizierter Rating-Analyst, zertifizierter Mediator und Mitarbeiter von BAB) - Pflegesatzverfahren in der stationären Pflege in Bayern
Referentin: Alexandra Krist (Bereichsleiterin Pflegeversicherung der AOK Bayern) - Berichte
Mittwoch, 2. November 2016
Caritas - 2.Weg/3. Weg - der Stand der Dinge in den Tarifrunden 2015-2016 - Update 2. November 2016
Tarifeinigung zwischen Marburger Bund und VKA vom 19.10.2016
- lineare Gehaltsteigerung
- zum 1.9.2016 um 2,3 %
- zum 1.9.2017 um 2,0 %
- zum 1.5.2018 um 0,7 %
- die Stundenentgelte werden entsrpechend dieser Steigerungen erhöht.
Laufzeit: 31.12.2018.
Die Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission hatte noch keine Gelegenheit, sich mit diesem Beschluss zu befassen. Die Regionalkommission NRW hat die Beschlüsse am 28. Oktober 2016 für ihren Bereich übernommen.
Tarifeineinigung im öffentlichen Dienst vom 29. April 2016: Die Bundeskommission der Caritas hatte (siehe unten) am 16. Juni 2016 dieses Tarifergebnis für ihren Bereich mit den entsprechenden Abweichungen übernommen. Inzwischen hatten alle Regionalkommissonen den Beschluss der Bundeskommission vom 16. Juni 2016 auf den Tagesordnungen ihrer Sitzungen.
Noch keine Ergebnisse gibt es nach wie vor:
- am 30.6.2016 in der Region Ost
- am 29.9.2016 in der Region Ost
Ergebnisse in den übrigen Regionen gab es
- am 22. Juni 2016 in der Region Nord
- am 5. Juli 2016 in der Region NRW
- am 7. Juli 2016 in der Region Bawü
- am 13. Juli 2016 in der Region Bayern
- am 31. August 2016 in der Region Mitte
Der zweite Erhöhungsschritt des Tarifergebnisses ist abhängig von der Verständigung über eine neue Entgeltordnung auf der Ebene der Bundeskommission. Diese befasst sich derzeit auf Arbeitsgruppenebene mit den damit zusammenhängenden Fragen. Auf der Tagesordnung der Bundeskommission steht das Thema am 7. und 8. Dezember 2016. Gleichzeitig ist diese Sitzung die letzte Sitzung der amtierenden Bundeskommission in der aktuellen Besetzung.
- lineare Gehaltsteigerung
- zum 1.9.2016 um 2,3 %
- zum 1.9.2017 um 2,0 %
- zum 1.5.2018 um 0,7 %
- die Stundenentgelte werden entsrpechend dieser Steigerungen erhöht.
Laufzeit: 31.12.2018.
Die Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission hatte noch keine Gelegenheit, sich mit diesem Beschluss zu befassen. Die Regionalkommission NRW hat die Beschlüsse am 28. Oktober 2016 für ihren Bereich übernommen.
Tarifeineinigung im öffentlichen Dienst vom 29. April 2016: Die Bundeskommission der Caritas hatte (siehe unten) am 16. Juni 2016 dieses Tarifergebnis für ihren Bereich mit den entsprechenden Abweichungen übernommen. Inzwischen hatten alle Regionalkommissonen den Beschluss der Bundeskommission vom 16. Juni 2016 auf den Tagesordnungen ihrer Sitzungen.
Noch keine Ergebnisse gibt es nach wie vor:
- am 30.6.2016 in der Region Ost
- am 29.9.2016 in der Region Ost
Ergebnisse in den übrigen Regionen gab es
- am 22. Juni 2016 in der Region Nord
- am 5. Juli 2016 in der Region NRW
- am 7. Juli 2016 in der Region Bawü
- am 13. Juli 2016 in der Region Bayern
- am 31. August 2016 in der Region Mitte
Der zweite Erhöhungsschritt des Tarifergebnisses ist abhängig von der Verständigung über eine neue Entgeltordnung auf der Ebene der Bundeskommission. Diese befasst sich derzeit auf Arbeitsgruppenebene mit den damit zusammenhängenden Fragen. Auf der Tagesordnung der Bundeskommission steht das Thema am 7. und 8. Dezember 2016. Gleichzeitig ist diese Sitzung die letzte Sitzung der amtierenden Bundeskommission in der aktuellen Besetzung.
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