Mittwoch, 30. September 2020

Umbrüche im Kardinalskollegium

darüber berichtet das Domradio mehrfach
28.09.2020
Im Senat des Papstes gibt es Bewegung
Kardinalsdämmerung im Vatikan?

Es rumort gegenwärtig im Kardinalskollegium. Nach dem Rücktritt von Giovanni Angelo Becciu in der vergangenen Woche reist nun George Pell nach Rom. Währenddessen wartete Joseph Zen Ze-kiun vergeblich auf eine Audienz bei Papst Franziskus.
und
29.09.2020
Warum Franziskus freimütiger mit dem Kardinalstitel umgeht
"Hire and Fire"?
Der Rücktritt eines Kardinals war bis zum Pontifikat von Papst Franziskus fast unvorstellbar. Nun hat mit Giovanni Becciu schon der dritte Purpurträger seinen Titel verloren. Warum geht Franziskus mit Kardinälen anders um als seine Vorgänger?
sowie
30.09.2020
Vatikanexperte Politi über Kardinalsrücktritte und Vatikanfinanzen
Die eiserne Faust des Papstes
Es rumort im Vatikan. Ein hoher Kardinal verliert wegen dubioser Finanzgeschäfte sein Amt und seinen Titel. Für den Vatikankenner Marco Politi ein klares Zeichen, dass Papst Franziskus im Kirchenstaat aufräumt.
...
Die bisherigen Demissionen stehen demnach in Zusammenhang mit Finanzskandalen und der unzureichenden Finanzkontrolle im Vatikan (Inspektoren der europäischen Anti-Geldwäsche-Kommission Moneyval sehen sich die nächsten zwei Wochen in Büros der päpstlichen Finanzaufsicht um) oder dem sexuellen Missbrauch. Damit wird allerdings nur ein Teil der Probleme angesprochen, die unsere Kirche bis in's Mark erschüttern.

Dienstag, 29. September 2020

TV- und Radio-Hinweis:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

unsere Landesbezirksleiterin Luise Klemens ist heute im Bayerischen Rundfunk zu sehen und zu hören: Von 12 bis 13 Uhr auf Bayern2 (Radio) und in ARD alpha (TV).

Die Sendung dreht sich (natürlich) um die Warnstreiks im öffentlichen Dienst und Nahverkehr. In der Sendung kann man auch anrufen, um Fragen zu stellen … Tel. 0800 / 94 95 95 5

Sonntag, 27. September 2020

Sonntagsnotizen - Ist die katholische Kirche noch zu retten?

Mit dieser Überschrift hat sich die Tagesschau am 30. Januar dem Beginn des "Synodalen Weges" gewidmet. Auch in der letzten Woche fanden anlässlich der Herbstvollversammlung der Deutschen Bischöfe in Fulda wieder Beratungen über die zukünftige Entwicklung und Positionierung statt. Auch darüber hat die Tagesschau berichtet und dabei einen interessanten Hinweis gegeben:
Der Synodale Weg berge keine Spaltungsgefahr, sagte der Limburger Bischof. "Wir sind Kirche im Kontext der katholischen Weltkirche und werden das bleiben. Es gibt keine Tendenzen, uns als Nationalkirche abzuspalten."
...
Grundsätzlich gehe es bei dem Reformprozess darum, "Kirche zu verändern, sie so zu gestalten, dass sie den Menschen den Weg zum Evangelium öffnet", sagte der Bischofskonferenz-Vorsitzende Bätzing. "Wir wollen Blockaden, die es da gibt, aus dem Wege räumen, damit die Evangelisierung - das ist unser Grundauftrag als Kirche - eine Chance hat im Kontext einer säkularen Welt, in der wir uns gesellschaftlich bewegen."
Nach Einschätzung des Kirchenrechtlers Thomas Schüller übt der Vatikan erheblichen Druck auf die deutschen Bischöfe aus. "Rom ist erkennbar nervös und schickt den Kölner Kardinal Woelki und den Regensburger Bischof Vorderholzer vor, die allen zarten Pflänzchen von Reformen kategorisch den Riegel vorschieben." Dabei interessiere sich der allergrößte Teil der deutschen Katholikinnen und Katholiken sowieso nicht für den Synodalen Weg, weil faktisch niemand mehr mit Reformschritten rechne.
Und auch die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) fragt:
Streit über Ökumene:
Droht eine deutsche Nationalkirche?


Nicht nur Laien gehen auf Konfrontationskurs mit dem Vatikan. Auch immer mehr Bischöfe lassen sich das Denken und Sprechen nicht länger verbieten. Droht jetzt eine deutsche Nationalkirche? ...
Als ob die deutsche Katholische Kirche nicht schon längst zumindest arbeitsrechtlich (mit dem "Dritten Weg" und der theologischen Überhöhung *) einer irrationalen, historisch schwer belasteten "Dienstgemeinschaft") die Ökumene und damit die Spaltung von der Weltkirche vollzogen hätte.

Donnerstag, 24. September 2020

Warnstreiks werden durch ver.di weiter ausgeweitet

Nachdem auch wir über die erste Ausweitung der Warnstreiks hier informiert hatten, berichtet u.a. die Tagessschau zusammenfassend über die Aktionen und weitere Ausweitungen der Warnstreiks im öffentlichen Dienst:
Öffentlicher Dienst - Ver.di weitet Warnstreiks aus
Stand: 24.09.2020 17:34 Uhr

AK Caritas - Mitarbeiterseite begrüßt mehr Lohngerechtigkeit in der Altenpflege

Mitarbeiterseite der Caritas begrüßt Zustandekommen eines flächendeckenden Tarifvertrags: vor allem Beschäftigte bei kommerziellen Trägern profitieren

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat sich mit der Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) auf einen flächendeckenden Tarifvertrag in der Altenpflege geeinigt.


Darin werden Mindestbedingungen festgelegt, die größtenteils über das hinaus gehen, was bisher in der Pflegekommission zum Pflegemindestlohn festgelegt wurde. Über das Arbeitnehmerentsendegesetz soll der Tarifvertrag vom Bundesarbeitsministerium auf die gesamte Pflegebranche erstreckt werden. Dazu bedarf es auch der Zustimmung durch die Arbeitsrechtlichen Kommissionen der Kirchen.

Thomas Rühl, Sprecher der Caritas Mitarbeiterseite:
„Die Einigung zwischen ver.di und BVAP ist ein wichtiger Schritt zu mehr Lohngerechtigkeit in der Altenpflege. Auch wenn der neue Tarifvertrag keine unmittelbare Wirkung auf die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) der Caritas entfalten wird, weil diese oberhalb des nun festgelegten Mindestniveaus liegen, sehen wir darin eine echte Chance, dem wirtschaftlichen Wettbewerb in der Altenpflege Einhalt zu gebieten. Das Lohndumping der kommerziellen Träger dürfte dann ein Ende haben.“
Die vorgesehenen Mindestentgelte sind eine deutliche Steigerung gegenüber dem bisher festgelegten Pflegemindestlohn und sollen ab dem 1. Juli 2021 gelten. Danach erfolgt eine schrittweise Erhöhung bis zum Januar 2023, sodass examinierte Kräfte dann mindestens 18,50 Euro, Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung 14,15 Euro und solche mit ein- bis zweijähriger Ausbildung 15,00 Euro pro Stunde erhalten.
Außerdem sind eine jährliche Sonderzahlung (Urlaubsgeld) von 500 Euro für Vollzeitbeschäftigte sowie ein Jahresurlaub von mindestens 28 Tagen vorgesehen.

Thomas Rühl:
„Obwohl es 30 Jahre nach dem Mauerfall eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte, freut es uns insbesondere, dass das Verhandlungsergebnis keinen Unterschied mehr zwischen Ost- und West-Löhnen vorsieht.“
Die Mitarbeiterseite der Caritas hofft nun auf ein schnelles Inkraftsetzungsverfahren und insbesondere darauf, dass jene Anbieter, die flächendeckende Regelungen bisher abgelehnt haben, nun ihre Widerstände aufgeben
Quelle: Twitter und Internet


Wir haben die Verhandlungen in unserem Blog begleitet und zuletzt am 18. September über den Abschluss berichtet. Und wir fragen uns - wo bleiben die Rückmeldungen der arbeitsrechtlichen Kommissionen aus der Diakonie? Gibt's da keine Altenpflege???

Und immer wieder - Rechtsfortbildung durch die Gerichte (hier zur Altersgrenze in einer Versorgungsordnung)

Man glaubt es kaum - aber es gibt immer wieder (auch kirchliche) Versorgungsordnungen, die Altersbeschränkungen für den Zugang von Beschäftigten zur betrieblichen Altersversorgung vorsehen. So schreibt die Ruhegeld- und Versorgungsordnung für die ordinierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im BEFG sowie weiterer Dienstnehmer vom Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland (KdöR) in § 1 Abs. 3 vor:
Nach Vollendung des 58. Lebensjahres ist die Aufnahme ausgeschlossen.
Wie das Bundesarbeitsgericht nun urteilt, ist eine
... in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Versorgungsregelung, wonach befristet Beschäftigte nicht und Arbeitnehmer, die in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen, nur dann versorgungsberechtigt sind, wenn sie bei Beginn des Arbeitsverhältnisses das xx. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ... dahin zu verstehen, dass sie auf das Lebensalter bei Beginn der Beschäftigung abstellt, wenn eine unbefristete Beschäftigung unmittelbar einer befristeten folgt. Werden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung in einer Versorgungsordnung davon abhängig gemacht, dass eine schriftliche Vereinbarung über die Versorgungszusage zu treffen ist, ist dies keine echte Anspruchsvoraussetzung.
...
Quelle: Pressemitteilung Nr. 33/20 des Bundesarbeitsgerichts zum Urteil vom 22. September 2020 - 3 AZR 433/19 -
(das gleich gelagerte Urteil 432/19 wurde durch den DGB-Rechtsschutz erstritten)

Weitere Informationen dazu:
Ihre Vorsorge de - Ein Arbeitnehmer darf an der betrieblichen Altersvorsoge teilhaben, auch wenn sein Arbeitsverhältnis anfangs befristet war.
DER BETRIEB zum Urteil "Auslegung einer Versorgungsordnung"

Mittwoch, 23. September 2020

Ver.di will Warnstreiks ausweiten ...

... berichten u.a.
die Tagesschau
Bisher sind die Warnstreiks im öffentlichen Dienst nur vereinzelt spürbar. Doch nun will die Gewerkschaft ver.di den Druck auf die Arbeitgeber erhöhen: Bundesweit ist eine Ausweitung der Arbeitsniederlegungen geplant.

"In den Krankenhäusern dampft und brodelt es"

Bereits für heute sind weitere Ausstände in mehreren Bundesländern geplant. "In dieser Tarifauseinandersetzung ist Energie", sagte der ver.di-Chef. Eine bedeutende Rolle werden laut Werneke die Kliniken spielen. "In den Krankenhäusern dampft und brodelt es", sagte er....
ZDF heute
Nach einem eher zögerlichen ersten Streiktag kündigt Verdi-Chef Werneke eine deutliche Ausdehnung der Arbeitsniederlegungen an. Vor allem Kliniken werden demnach betroffen sein.
und die ZEIT:
Ver.di will Warnstreiks im öffentlichen Dienst ausweiten
Der Auftakt ist nach Angaben der Gewerkschaft "ein flacher Einstieg" gewesen. In den nächsten Tagen und Wochen soll es deutlich mehr Streiks geben, vor allem in Kliniken. ...

vgl. dazu den Kommentar in der Frankfurter Rundschau: "Wir brauchen den Umbau" von Andreas Schwarzkopf
Es ist während der Corona-Krise im Interesse aller, den Tarifkonflikt im öffentlichen Dienst möglichst schnell beizulegen, um die Energie zu nutzen, weitere Probleme anzugehen.
..>br> Und wer die Warnstreikenden als maßlos schmäht, sollte nicht vergessen, dass die öffentlichen Arbeitgeber kein Angebot vorgelegt haben. Stattdessen spielen sie mit fadenscheinigen Gründen auf Zeit und nähren den Verdacht, den Konflikt unnötig eskaliert zu haben, damit der öffentliche Druck die Gewerkschaften dazu bringt einzuknicken. Dabei wäre es im Interesse aller gewesen, auf den Konflikt zu verzichten – und die Energie dazu zu nutzen, viele andere Probleme anzugehen.

Dienstag, 22. September 2020

Flugblatt zur zweiten Runde der Tarifverhandlungen 19./20. September 2020 in Potsdam: Arbeitgeber verweigern Angebot - Warnstreiks jetzt!

Corona-Prämie - Interessenvertretungen sagen Nein zur selektiven Nasenprämie

Bereits am 3. September hatten wir über die Vorstellung einer selektiven Corona-Prämie berichtet. Inzwischen ist diese Vorstellung auch bei den betrieblichen Interessenvertretungen auf heftige Kritik gestoßen. Ver.di berichtet dazu:.
Dutzende Betriebs- und Personalräte sowie Mitarbeitervertretungen großer Krankenhäuser lehnen Beteiligung an der Verteilung der Corona-Prämie an einen Teil der Pflegekräfte ab.

... Der Bundestag hat am Freitag (18. September 2020) das sogenannte Krankenhauszukunftsgesetz beschlossen. Neben einer Förderung von Investitionen und der Kompensation von Erlösausfällen – die ver.di grundsätzlich begrüßt und im Detail kritisiert – schafft es auch die gesetzliche Grundlage für eine Corona-Prämie in Krankenhäusern. Doch bei den Betroffenen löst der Beschluss keine Freude aus, sondern Empörung. Zeitgleich mit der Verabschiedung des Gesetzes veröffentlichten die betrieblichen Interessenvertretungen hunderttausender Klinikbeschäftigter einen offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), in dem sie ankündigen: »Wir werden bei der Verteilung dieser unzureichenden Prämie nicht mitwirken.«

Die Betriebs- und Personalräte sowie Mitarbeitervertretungen großer Kliniken und Krankenhauskonzerne kritisieren in dem Schreiben, dass lediglich bis zu 100.000 der insgesamt 440.000 Pflegekräften einen Bonus erhalten und alle anderen Beschäftigtengruppen komplett leer ausgehen sollen. »Alle Beschäftigten sind für die Krankenversorgung wichtig. Alle haben besondere Leistungen erbracht, sich vorbereitet und qualifiziert. Alle waren bereit, Verantwortung zu übernehmen, überall war die Anspannung zu spüren«, betonen die Interessenvertretungen. ...
Quelle und mehr: ver.di Internet

Montag, 21. September 2020

Neues aus den aktuellen Verhandlungen bei Caritas und im öffentlichen Dienst:

1.) bei der Caritas
Caritas Tarifrunde: In erstem Treffen haben die Dienstgeber vor allem die Forderung der Mitarbeiterseite nach Sockelbetrag von 150 Euro abgelehnt. Wir finden: Sockel muss sein, damit Gehaltsunterschied unten/oben nicht weiter wächst. Mehr auf http://akmas.de/tarif2020
Quelle: Tweet der Mitarbeiterseite der AK Carits unter Hinweis auf http://akmas.de/tarif2020


2.) im Referenztarif TVöD/VKA: Im Tarifinfo Nr. 9 teilt ver.di mit:
Tarifinfo Nr. 9

Liebe/r Kollege/in,

an diesem Wochenende haben wir erneut in Potsdam mit dem Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) verhandelt. Für diese zweite Runde haben wir eigentlich ein Angebot erwartet. Fehlanzeige! Stattdessen haben die Arbeitgeber betont, dass auch eine kleine Erhöhung auf jeden Fall mit einer sehr langen Laufzeitverbunden sein muss. Und eine soziale Komponente in Form eines Mindestbetrags lehnen sie strikt ab. Ebenso jegliche Form von Arbeitszeitverkürzung, auch was die Anerkennung von Pausenzeiten als Arbeitszeit bei Wechselschicht im Gesundheitsbereich angeht.

Tarifverhandlungen im Öffentlichen Dienst - „Wir werden uns den Respekt mit Warnstreiks verschaffen“

Zu Beginn der letzten Verhandlungsrunde haben die Gewerkschaften festgestellt: "Kommunen haben Geld für höhere Gehälter"
Vor der Fortsetzung der Tarifverhandlungen für Bund und Kommunen haben die Gewerkschaften die Darstellung der Arbeitgeber über knappe Kassen zurückgewiesen. Erst am Donnerstag habe der Bundestag eine Entlastung der Kommunen in Milliardenhöhe beschlossen, um die Einnahmeausfälle in der Coronakrise auszugleichen, sagte der Chef des Beamtenbunds dbb, Ulrich Silberbach, der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.
Auch an den Kosten für die Grundsicherung beteilige sich der Bund immer stärker. Deshalb hätten die Kommunen auch die Mittel für Einkommenserhöhungen. Verdi-Chef Frank Werneke hatte in der „Süddeutschen Zeitung“ zudem darauf hingewiesen, dass die Kommunen laut der jüngsten Steuerschätzung 2022 wirtschaftlich gesehen wieder auf Vorkrisenniveau seien.
(Quelle)

Alleine im Land Nordrhein-Westfalen werden 8,9 Milliarden Euro für Schulen, Kommunen, Krankenhäuser und Solo-Selbständige bereitgestellt:
Ministerpräsident Armin Laschet hat am Mittwoch im Landtag in Düsseldorf das Nordrhein-Westfalen-Programm in Höhe von insgesamt 8,9 Milliarden Euro vorgestellt. Die Mittel werden zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie und zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit des Landes eingesetzt. Die Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket des Bundes wirken sich unmittelbar mit 3,2 Milliarden Euro für Nordrhein-Westfalen aus. Nordrhein-Westfalen ergänzt die Hilfe nun um weitere 3,6 Milliarden Euro aus dem Landeshaushalt und setzt damit eigene Schwerpunkte. Zusätzlich stellt die Landesregierung 1,7 Milliarden Euro aus Landesmittel zur Kofinanzierung für Maßnahmen des Bundes bereit. Insbesondere für Arbeitsschutz und Hygienemaßnahmen in öffentlichen Einrichtungen werden weitere 300 Millionen Euro bereitgestellt.
Quelle: Internet von NRW
Es ist sogar genug Geld da, dass - nach Meldung des ZDF vom 18. September - die Karnevalsvereine in NRW
Im Gegenzug für die Absage des #Karneval|s in NRW, ... 50 Millionen Euro Entschädigung (erhalten).

Sonntag, 20. September 2020

Sonntagsnotizen: Süddeutsche Zeitung - Kommentar zur Befristung von Arbeitsverhältnissen

Mit einem lesenswerten Kommentar hat sich die Süddeutsche Zeitung am 18. September 2020 mit befristeten Arbeitsverträgen auseinander gesetzt
Wegwerfware Mitarbeiter

Millionen Menschen haben nur befristete Jobs. Sie können ihr Leben kaum planen, nur damit Arbeitgeber minimal Flexibilität gewinnen.
...
Dazu erst einmal ein unemotionaler Blick in die statistischen Zahlen:
Nach Auswertung durch das Statischen Bundesamt ist der Anteil von befristeten Beschäftigungsverhältnissen für die Zeit von 1993 bis 2011 von 5,7 % auf 8,9 % gestiegen. Seither war der Anteil leicht rückläufig und lag 2015 bei 8,4 % sowie 2018 bei 8,0 %. Besonders verbreitet waren die befristeten Arbeitsverhältnisse in der Altersgruppe der 25- bis 34-jährigen. Dort ist der Anteil an befristeten Beschäftigungsverhältnissen mit 17,9 % (2015) bzw. 16,9 % (2018) mehr als doppelt so hoch als im Gesamtdurchschnitt. Das ist die Altersgruppe, die in der Gründungsphase für die eigene Familie stecken - diese Familien mit ihren Kindern wachsen in einer ständigen Unsicherheit auf. Und ein weiteres ist Bemerkenswert:
Mit 11,4 % waren in Deutschland die Befristungsquoten für Hilfsarbeitskräfte ... am höchsten. Auch bei Erwerbstätigen in Dienstleistungsberufen war der Anteil der befristet Beschäftigten mit 9,2 % überdurchschnittlich hoch.
Wie kann das gerade bei den Dienstleistungsberufen sein? Heißt es nicht immer, es herrsche ein Fachkräftemangel - etwa im Pflegebereich oder bei den Sozial- und Erziehungsdiensten?
Ähnlich ist es bei den absoluten Zahlen der Arbeitsverhältnisse. Hier hat - ebenfalls nach Angabe des statistischen Bundesamtes - die absolute Zahl der befristenten Arbeitsverhältnisse von 2011 bis 2019 von 5,01 Millionen auf 4,56 Millionen reduziert. Gleichzeitig stieg die Zahl der unbefristeten Arbeitsverhältnisse im gleichen Zeitraum von 29,23 Millionen auf 33,65 Millionen an (Veröffentlicht 21.07.2020).
Die gesamte Dramatik zeigt sich bei den neuen Arbeitsverträgen. Nach einer Analyse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung vom 09.07.2020 (Seite 2) sind 2019 von insgesamt 4,016 Mio. Neueinstellungen nur 2,553 Mio. (64 %) unbefristet gewesen - aber 1,284 Mio. (32 %) waren befristet. Rund ein Drittel aller Neueinstellungen waren 2019 also befristet!

Und wie ist das bei den Kirchen?

Freitag, 18. September 2020

Arbeitgeberverband BVAP und ver.di gemeinsam gegen Dumpinglöhne - Tarifvertrag soll auf die gesamte Pflegebranche erstreckt werden

mit einer aktuellen Medieninformation teilt ver.di den Abschluss eines Tarifvertrages über Mindestbedingungen für die Altenpflege mit:
Berlin, 17.09.2020

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat gemeinsam mit der Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) einen wichtigen Schritt in Richtung eines flächendeckenden Tarifvertrags in der Altenpflege getan. Am Mittwochabend einigten sich beide Seiten auf ein vorläufiges Tarifergebnis, das vom Bundesarbeitsministerium auf die gesamte Pflegebranche erstreckt werden soll. "Wir, die Tarifparteien, kommen unserer Verantwortung nach", sagte Sylvia Bühler, die im ver.di-Bundesvorstand für das Gesundheitswesen zuständig ist. Die politische Entscheidung, die Altenpflege dem wirtschaftlichen Wettbewerb zu überlassen, habe einen Verfall der Löhne verursacht. "Heute ist die Altenpflege der Mangelberuf schlechthin. Mit einem Tarifvertrag, der bei der Bezahlung aller Altenpflegerinnen und Altenpfleger ein Mindestniveau sichert, indem er über das Arbeitnehmerentsendegesetz auf die gesamte Pflegebranche erstreckt wird, soll der Beruf wieder attraktiver werden", erklärte Bühler. "Die vorgesehenen Mindestentgelte können sich sehen lassen. Sie sind eine deutliche Steigerung gegenüber dem bisherigen Pflegemindestlohn."

Donnerstag, 17. September 2020

Verhandlungen in der AK Caritas

Die Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes (Caritas ak.mas) hat sich am vergangenen Donnerstag den Forderungen von ver.di in der laufenden Tarifrunde 2020 angeschlossen. Heute beginnen Verhandlung zwischen der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite der AK Caritas.


Infos:

unverzichtbar.verdi.de 

www.akmas.de/tarif2020

akmas-Tarifinfo 1/2020 - September 2020 als pdf







Montag, 14. September 2020

Jede zweite Kita-Gruppe ist zu groß.

berichtete DIE ZEIT Nr. 38/2020 vom 10. September 2020 und auch online
Erzieherinnen und Erzieher berichten von der Front.
bzw.
"Dann lässt du deine Frustration an den Kindern aus"
Aber jetzt einmal ehrlich: Wer will bei dem Gehalt und Lärmpegel noch Erzieher*in mit einer (in Bayern fünfjährigen) sehr langen Ausbildung werden?

Freitag, 11. September 2020

Tarifrunde 2020: Schulterschluss von Caritas Mitarbeiterseite und ver.di

Caritas Mitarbeiterseite fordert Aufwertung sozialer Berufe

Die Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes (Caritas ak.mas) schließt sich den Forderungen von ver.di in der laufenden Tarifrunde 2020 an. Das hat die Mitgliederversammlung am Donnerstag, den 10. September, in einer Videokonferenz beschlossen.

Die Mitarbeiterseite der Caritas wird am Donnerstag kommender Woche entsprechende Verhandlungen mit der Dienstgeberseite der Caritas aufnehmen.

Rolf Cleophas, Pressesprecher der Caritas ak.mas:

„Die Caritas hat mit 650.000 Beschäftigten ein großes Gewicht im Gesundheits- und Sozialwesen. Dieses legen wir gemeinsam mit unseren Kolleginnen und Kollegen des Öffentlichen Dienstes in die Waagschale und fordern, die Arbeit, die unsere Gesellschaft zusammenhält, spürbar aufzuwerten.“

Soziale Berufe sind von der Gehaltsentwicklung in anderen Wirtschaftsbereichen abgekoppelt. Die Gehälter sind gemessen an der Bedeutung der Arbeit für unsere Gesellschaft nicht leistungsgerecht. Ebenso herrscht nach wie vor ein großer Personalmangel – nicht nur in der Pflege: Es gibt zu wenig Nachwuchs und allzu oft verlassen Beschäftigte in sozialen und Gesundheitsberufen nach wenigen Jahren ihren Beruf.

Donnerstag, 3. September 2020

ver.di kritisiert »Minimallösung« bei Corona-Prämien für Pflegekräfte in ausgewählten Krankenhäusern. Bonus muss allen Pflegekräften und auch anderen Beschäftigten zustehen.

 Covid-19 - Kliniken und Krankenkassen knauserig - ver.di kritisiert »Minimallösung« bei Corona-Prämien für Pflegekräfte in ausgewählten Krankenhäusern. Bonus muss allen Pflegekräften und auch anderen Beschäftigten zustehen.

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt, dass sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) auf eine Prämie für Pflegekräfte in Krankenhäusern geeinigt haben. "Wir haben stets gefordert, den Einsatz der Beschäftigten in der Corona-Pandemie zu würdigen. Das hat allerdings nicht nur sehr lang gedauert, es ist auch nur eine Minimallösung herausgekommen, die viele Krankenhausbeschäftigte unzufrieden machen wird", sagte Sylvia Bühler, die im ver.di-Bundesvorstand für das Gesundheitswesen zuständig ist. Von dem Bonus sollen lediglich bis zu 100.000 Pflegekräfte profitieren, also nur ein kleiner Teil der insgesamt 440.000 Pflegekräfte in Krankenhäusern. Und das auch nur in Kliniken, die eine bestimmte Mindestzahl von Covid-19-Fällen versorgt haben. Dafür werden 100 Millionen Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt. "Ausgerechnet bei der Anerkennung der Leistungen in der Pandemie zeigen sich Kliniken und Krankenkassen knauserig. Das ist beschämend", kritisierte Bühler.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), dem das Konzept nun vorgelegt wird, müsse dafür sorgen, "dass nicht nur der Einsatz aller Pflegekräfte, sondern auch anderer Beschäftigter in den Krankenhäusern honoriert wird", betonte die Gewerkschafterin. "Alle Beschäftigten im Gesundheitswesen sind systemrelevant. Zum Beispiel spielen Reinigungskräfte und Beschäftigte im Labor eine große Rolle dabei, die Pandemie einzudämmen und Menschenleben zu schützen. Es ist nicht einzusehen, warum sie leer ausgehen sollten." Zu Recht komme die bereits im Mai beschlossene Prämie in der Altenpflege nicht nur Pflegekräften, sondern auch anderen Beschäftigten zugute. "Was in der Altenpflege möglich ist, sollte auch in den Kliniken gelten. Die Versorgung kranker Menschen ist Teamarbeit, an der unterschiedliche Berufsgruppen beteiligt sind."

Auch das Prozedere bei der Verteilung der Prämien sieht Bühler kritisch. Laut DKG und GKV-SV sollen die Krankenhausträger in Abstimmung mit den betrieblichen Interessenvertretungen entscheiden, wer wie viel Geld bekommt. "Wir brauchen eine klare und bundesweit einheitliche Regelung. Alles andere führt zu Ungerechtigkeit und Unfrieden." Bühler forderte zudem die Privatversicherungen und die Bundesländer auf, ihren Anteil an der Finanzierung zu leisten. DKG und GKV-SV haben an die Bundesländer appelliert, die Einmalzahlung auf bis zu 1.500 Euro aufstocken.

"Es ist erfreulich und angemessen, wenn die besonderen Leistungen der Beschäftigten in der Pandemie durch einen Bonus gewürdigt werden. Eine dauerhafte Aufwertung der Berufe ersetzt das jedoch nicht", betonte Bühler. Sie verwies auf die laufende Tarifrunde im öffentlichen Dienst, bei der es eigene Verhandlungen zum Gesundheitswesen und zur Pflege geben wird. "Hier haben die Entscheidungsträger bei Bund und Kommunen Gelegenheit, für dauerhafte Verbesserungen zu sorgen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken."


Quelle: Pressemitteilung ver.di 3.9.2020

Mittwoch, 2. September 2020

Enttäuschender Auftakt der Tarifrunde für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen - Faires Lohnangebot nicht in Sicht

Nach dem Ende der ersten Runde in den Tarifverhandlungen für die rund 2,3 Millionen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen stellt die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fest: "Der Verhandlungsauftakt war enttäuschend. Zwar haben die Arbeitgeber freundliche Worte für die Leistung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst gefunden, ein faires Angebot für Lohnsteigerungen ist jedoch nicht in Sicht. Sie jammern über eine angeblich angespannte Kassenlage bis 2023 und streben eine lange Laufzeit für einen Tarifvertrag an", sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke am Dienstag in Potsdam.

"Die Corona-Pandemie zeigt: Der öffentliche Dienst und seine Beschäftigten halten das Land zusammen. Das muss auch im Tarifergebnis deutlich werden. Klatschen allein hilft niemandem - schon gar nicht den Beschäftigten und der Konjunktur", so Werneke weiter. Der Tarifrunde im öffentlichen Dienst komme in diesem Jahr eine entscheidende Rolle bei der Stabilisierung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zu. "Wir haben einen robusten Binnenmarkt und die Chance auf eine dauerhafte wirtschaftliche Entwicklung. Diese Chance müssen wir nutzen."

ver.di fordert für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen eine Anhebung der Einkommen um 4,8 Prozent, mindestens aber 150 Euro pro Monat, bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Die Ausbildungsvergütungen und Praktikantenentgelte sollen um 100 Euro pro Monat angehoben werden. Erwartet wird die Ost-West-Angleichung der Arbeitszeit. Darüber hinaus soll in den Tarifverhandlungen das Thema der Entlastung der Beschäftigten behandelt werden. Die besonderen Themen des Gesundheitswesens und der Pflege sollen an einem eigenen Verhandlungstisch im Rahmen der Tarifrunde eingebracht werden.

Das Tarifergebnis soll später zeit- und wirkungsgleich auf Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten sowie auf Versorgungsempfängerinnen und -empfänger übertragen werden. ver.di führt die Tarifverhandlungen gemeinsam für GdP, GEW, IG BAU und dbb beamtenbund und tarifunion.

Quelle: Ver.di-Pressemitteilung 1.9.2020


Newsletter für MAVen

Im Bund-Verlag erscheint ab sofort ein neuer kostenfreier Newsletter speziell zugeschnitten für Mitarbeitervertretungen (MAV) in der evangelischen und katholischen Kirche, der Diakonie und Caritas.

Einmal monatlich informiert er über aktuelle Themen, Gesetzgebung und Rechtsprechung aus dem kirchlichen Arbeitsrecht. Die Redaktion stellt zudem aktuelle Literaturtipps für die MAV zur Verfügung.

Die erste Ausgabe beinhaltet folgende Meldungen:

  • Neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel
  • Krankschreibung künftig per Video-Chat
  • Schadensersatzanspruch gehört vor das Arbeitsgericht
  • Abmahnung erst nach Anhörung der SBV
  • Praxis der Mitarbeitervertretung von A bis Z

Anmeldung zum kostenfreien Newsletter: www.bund-verlag.de/newsletter


 Quelle: https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~Neuer-Newsletter-fuer-die-MAV~


 

Dienstag, 1. September 2020

Krankenhausträger verzichten auf Personalzuschüsse - ist die nicht ausreichende Versorgung gewollt?

Diese Frage stellt sich, wenn man den RND-Bericht vom Freitag letzter Woche liest:
RND exklusiv Gesundheitspolitik Krankenhäuser
Trotz Personalnot – Kliniken lassen Fördergeld für Pflegestellen verfallen

Seit Jahren wird über den Personalnotstand in der Krankenpflege geklagt.
Durch ein per Gesetz aufgelegtes Förderprogramm der Krankenkassen konnten in den Kliniken zusätzlich rund 7500 Stellen geschaffen werden.
Doch es hätten mehr sein können.


Berlin. Die Krankenhäuser haben trotz der akuten Personalnot in den vergangenen vier Jahren mehr als 200 Millionen Euro Fördermittel zur Einstellung von Pflegekräften verfallen lassen. Das ergibt sich aus einem Bericht des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen an das Bundesgesundheitsministerium, der dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt.
Danach wurden von den Kliniken zwischen 2016 und 2019 aus dem Pflegestellen-Förderprogramm insgesamt rund 800 Millionen Euro abgerufen. Es stand aber knapp über eine Milliarde Euro zur Verfügung.

Von den in Anspruch genommenen 800 Millionen Euro entfällt laut Bericht mehr als die Hälfte auf das Jahr 2019. Mit den Fördermitteln wurden schließlich zusätzlich insgesamt 7403 Vollzeitstellen für Pflegefachkräfte in 684 Krankenhäusern geschaffen.

das heißt doch dann auch:
wenn von 800 Millionen Euro über 7.400 Vollzeitstellen geschaffen werden konnten, dann hätten mit den weiteren - nicht beanspruchten - über 200 Millionen Euro rund 1.900 weitere Stellen geschaffen werden können. Offensichtlich scheint die in Teilen immer noch desolate Personalsituation gewollt.

Wir können nicht umhin, in dem Zusammenhang den ver.di Personalcheck vo Anfang 2013 anzusprechen, der neben den Pflegediensten auch die anderen Abteilungen in den Krankenhäusern - etwa im Bereich der Küchen - im Blick hatte:
Kliniken fehlen 162.000 Beschäftigte
Nicht nur den Pflegekräften und dem ärztlichen Personal, sondern auch den Beschäftigten in den Klinikküchen und Wäschereien, den Reinigungs- und den Technikkräften. Insgesamt müssten, so das Ergebnis, in den deutschen Kliniken rund 162.000 Kräfte mehr eingestellt werden. …
Insgesamt wurden bei der von ver.di erhobenen Stichprobe rund 3.900 Krankenhausabteilungen erfasst, Beschäftigte, Personal-, Betriebsräte sowie Mitarbeitervertreter/innen zu Auslastung und Arbeitsbedingungen befragt. Vom Gesamtbedarf an zusätzlichen Vollzeitstellen entfielen 70.000 auf den Pflegesektor. 92.000 Stellen fehlen demnach in den Bereichen ärztlicher Dienst, Funktionsdienste medizinisch-technischer Dienst, Service und Verwaltung.
Die Untersuchung wurde von mehreren - sicher nicht gewerkschaftsnahen - Medien aufgegriffen.
Das "Manager-Magazin" schrieb noch im Jahr 2018 - als das Förderprogramm bereits lief: In Krankenhäusern fehlen 80.000 Pflegekräfte
Und die ZEIT meldete zeitgleich: Für eine gute Versorgung fehlen rund 80.000 Pflegekräfte
Dabei richtete sich der Fokus der Medien - im Gegensatz zu ver.di - lediglich auf die Pflegekräfte. Deren Fehlen war in den letzten Monaten in Zeiten von Corona auch besonders augenfällig - während die ergänzenden Funktionsdienste, medizinisch-technische Dienste, Service und Verwaltung mangels "Patientenkontakt" leider von den Medien eher nicht wahrgenommen werden.
Begründet wird dies alles von den Krankenhausträgern mit dem "fehlenden Geld". Das ist eine "faule Ausrede", denn mit dem Fördergeld für Pflegestellen hätte wenigstens der Pflegebereich besser ausgestattet werden können.

Aber die "faule Ausrede", dass nicht genug Geld für mehr Personal da ist, zählt nicht mehr. Wir zitieren dazu auch noch einmal den RND-Bericht:
Ab diesem Jahr ist eine gesonderte Förderung überflüssig, weil durch eine Reform des Finanzierungssystems alle Pflegekräfte in Krankenhäusern gesondert von den Krankenkassen bezahlt werden. Davor mussten die Kliniken die Pflege aus den sogenannten Fallpauschalen für die Behandlung der Patienten finanzieren. Das hatte dazu geführt, dass aus Kostengründen insbesondere bei der Pflege gespart worden war.