Montag, 30. November 2020

Die Mitarbeiterseite der AK Caritas verhandelt heute weiter

wie sich aus den Twitter-Meldungen der AK-MAS ergibt, die wir hier (für diejenigen, die nicht zur "Zwitscher-Generation" gehören) wiedergeben:
Caritas Tarifverhandlungen sind stark belastet, Forderungen der Dienstgeber unsozial und kurzsichtig!
Trotzdem verhandeln wir am Montag weiter - auf Basis ursprünglicher Forderungen! Warum?
Caritas Dienstgeber haben drei Verhandlungsrunden ungenutzt verstreichen lassen, dann unter Zeitdruck Corona-Einmalzahlung gegen Einschnitte im Urlaubsrecht angeboten. Auch bei laufender Tarifrunde provozieren sie mit unlauteren Tauschgeschäften:
Minimale Gehaltssteigerungen gegen Einschnitte in wesentliche Leistungen und Ansprüche der Beschäftigten. Liste umfasst 17 Themenbereiche! Das ist nicht attraktiv oder modern, es ist unsozial und kurzsichtig:
D diskutiert seit Jahren über Aufwertung sozialer Berufe und Überwindung der Personalnot. Ausgerechnet Caritas Dienstgeber legen hier Rückwärtsgang ein. Jetzt ist nicht die Zeit, Arbeitsbedingungen in systemrelevanten Berufen zu verschlechtern.
Spaltung der Belegschaft in wenige, die profitieren und viele, die abgehängt werden, werden wir verhindern. Es gibt entweder einen guten, für Alle gerechten Abschluss oder gar keinen! Am Montag 30.11.2020 geht es weiter.
Wir warten eigentlich seit Jahren darauf, dass die gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten selbst aktiv werden, wie Kolleginnen und Kollegen in den anderen Pflegeeinrichtungen - egal ob kommunal oder privat geführt. Denn manchmal braucht es Druck, um die Vertragspartner auf der Gegenseite zum Einlenken zu bewegen (vgl. BAG vom 10.06.1980 Aktenzeichen: 1 AZR 168/79 Rd.Nr. 21 (22) -24, i.V. mit BAG Urteil vom 20.11.2012, 1 AZR 179/11 insbesondere Rd.Nr. 110 - 119, vgl. auch bestätigend BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BvR 719/19 - und - 1 BvR 720/19 -)

Sonntag, 29. November 2020

Sonntagsnotizen - euer-klatschen-koennt-ihr-euch-sonst-wohin-stecken

berichtet aktuell der SPIEGEL (print)
Kranken- und Altenpfleger

Vom Klatschen blieb nichts übrig

Als »Corona-Helden« wurde den Beschäftigten in Kliniken und Heimen viel versprochen. Doch jetzt ist der Personalnotstand größer als je zuvor. Betroffene erzählen aus ihrem Alltag.
...
Pflege gilt in der öffentlichen Wahrnehmung nicht als hoch qualifizierte Profession, sondern als Beziehungsarbeit. Als sorgende Tätigkeit, die seit Jahrhunderten traditionell von Frauen geleistet wird, schlecht bezahlt oder ganz unentgeltlich. Unter diesem Bild leidet der Beruf bis heute.
Nirgendwo offenbarte sich das deutlicher als beim Gezerre um die Corona-Prämie. Als es darum ging, Wertschätzung für eine Branche zu zeigen, deren Löhne auch bei examinierten Kräften weit unter denen der Industrie liegen, verkündete die Bundesregierung eine steuerfreie Prämie von bis zu 1500 Euro für Pflegekräfte. Pro Jahr, nicht etwa pro Monat.
...
Der Personalmangel in den Krankenhäusern ist selbst verschuldet. Seit 2003 werden Leistungen über Fallpauschalen vergütet. Für jede Knie- oder Hüft-OP erhalten die Krankenhäuser eine festgesetzte Summe. Klinikmanager konnten mit planbaren Eingriffen gut verdienen, wenn sie möglichst wenig für Pflege ausgaben. So zeigen Statistiken, dass die Kliniken mehr Ärzte einstellten, aber Pflegestellen abbauten. ....
der Artikel sollte eine Pflichtlektüre für alle Verantwortlichen in caritativ tätige Einrichtungen sein

Donnerstag, 26. November 2020

Breaking news: St. Elisabeth Gruppe (Rhein-Ruhr) zahlt Mitarbeitern „Corona-Prämie“ aus eigenen Mitteln

Die St. Elisabeth Gruppe – Katholische Kliniken Rhein-Ruhr hat sich aus diesem Grund dazu entschlossen, Mitarbeitern der besonders durch die Behandlung von Corona-Patienten betroffenen Bereiche freiwillig und aus eigenen Mitteln eine Prämie auszuzahlen.
berichtet die Gruppe auf ihrer website und führt weiter aus:
Im Gegensatz zu den Plänen der Politik erhalten die Sonderzahlung der St. Elisabeth Gruppe aber nicht nur Pflegekräfte, sondern auch andere Berufsgruppen.

Die Gruppe *) setzt sich damit deutlich von der Blockadehaltung der Caritas-Dienstgebervertreter in der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas ab (wir berichteten gestern).
Es freut uns, dass wir auch einmal über positive Entscheidungen kirchlicher Arbeitgeber berichten können. Soweit zur Refinanzierung der "Corona-Prämie" eine tarifliche Grundlage benötigt würde, könnte sich die St. Elisabeth Gruppe auch an ver.di wenden, um eine tarifvertragliche Grundlage zu schaffen.


*)
Zur Gruppe gehören nach eigenem Bekunden fünf Krankenhäuser: das St. Anna Hospital Herne, das Marien Hospital Herne – Universitätsklinikum der Ruhr-Universität Bochum, das Marien Hospital Witten, das Rheumazentrum Ruhrgebiet, das St. Marien Hospital Eickel sowie die folgenden Einrichtungen zusammengeschlossen: die Medizinische Reha Eickel, das Gästehaus St. Elisabeth, das St. Elisabeth Stift Herne, die Senioreneinrichtungen Widumer Höfe, die Ambulante Pflege, das MVZ Herne – Ärzte Hölkeskampring, das MVZ Wanne – Ärzte Am Ruschenhof, das MVZ Witten - Ärzte Marienplatz, das Lukas Hospiz, das St. Elisabeth Hospiz, das Bildungszentrum Ruhr, das Bildungswerk e. V., die Pflegeschule, die Akademie der Logopädie, Physio- und Ergotherapie, die Schule für Berufe im Operationsdienst, die Hebammenschule und Kinder in der St. Elisabeth Gruppe.
Die Gruppe hat also trotz der Namensgleichheit nichts mit der Unternehmensgruppe Contilia zu tun, über die wir am Mittwoch melden mussten, dass diese Gruppe nach dem Marienhospital nun zum Jahresende auch das St. Vincenz-Krankenhaus in Stoppenberg schließen möchte.

Erstmaliger Streik in Caritas-Pflegeeinrichtungen: ver.di fordert für Beschäftigte der Liebenau Leben im Alter in Baden-Württemberg einen Tarifvertrag auf dem Niveau des öffentlichen Dienstes

teilte unsere ver.di gestern mit:
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Bundesvorstand www.verdi.de

Erstmaliger Streik in Caritas-Pflegeeinrichtungen: ver.di fordert für Beschäftigte der Liebenau Leben im Alter in Baden-Württemberg einen Tarifvertrag auf dem Niveau des öffentlichen Dienstes

Berlin, 25.11.2020

Bundesweit erstmalig findet heute ein Streik in Pflegeeinrichtungen der katholischen Caritas statt. In Baden-Württemberg traten am frühen Morgen Beschäftigte der Liebenau Leben im Alter gGmbH, einer Tochter der Caritas-Stiftung Liebenau, in den Ausstand. Sie fordern einen Tarifvertrag auf dem Niveau des öffentlichen Dienstes. "Bei der Liebenau Leben im Alter gGmbH nehmen Beschäftigte erstmals ihr Grundrecht auf Streik wahr. Sie sind nicht länger bereit, die jahrelange Benachteiligung hinzunehmen", erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler anlässlich des Streikbeginns.

Seit Jahren gelten in den 21 Einrichtungen der Liebenau Leben im Alter gGmbH schlechtere Arbeitsbedingungen als im öffentlichen Dienst und in anderen Caritas-Einrichtungen Baden-Württembergs. Der Arbeitgeber verweigerte sich den kirchlichen Regelungen und nun auch dem Abschluss eines Tarifvertrags. Deshalb sind die Beschäftigten gezwungen, sich zu wehren. Etliche traten ver.di bei: Waren 2019 noch lediglich vier Kolleginnen und Kollegen gewerkschaftlich organisiert, sind es mittlerweile rund 240. Lange Zeit erweckte der Arbeitgeber den Eindruck, als sei eine faire Tarifeinigung möglich, doch am 2. November brach er die Verhandlungen plötzlich ab. Zuvor wurde bereits in zehn Runden verhandelt.

"Während der Corona-Pandemie erfahren die Beschäftigten in den Pflegeeinrichtungen landauf, landab hohe Wertschätzung. Und ausgerechnet ein Arbeitgeber mit konfessionellem Hintergrund sucht in dieser Situation die maximale Konfrontation mit seinen rund 850 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern", kritisierte Bühler. "Die Beschäftigten, die sich mit großem Engagement für eine gute Versorgung einsetzen, haben gute Arbeitsbedingungen mehr als verdient. Es ist ein Unding, dass sie in einer solchen Zeit gezwungen sind, für ihre Interessen in den Streik zu treten." Wie bei allen Arbeitskämpfen achte ver.di auch bei der Stiftung Liebenau darauf, dass niemand wegen des Streiks zu Schaden komme.

Bezahlung und Arbeitsbedingungen der rund 1,8 Millionen Beschäftigten von Kirchen, Diakonie und Caritas werden in weiten Teilen nach kircheneigenen Regeln bestimmt. Ein Tarifvertrag bei der Liebenau Leben im Alter gGmbH wäre der bundesweit erste in einer Caritas-Einrichtung. In Teilen der evangelischen Diakonie, zum Beispiel in Niedersachsen, finden hingegen schon länger konstruktive Tarifverhandlungen statt. "Die Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen müssen attraktiver werden. Hierfür tragen auch die Kirchen eine erhebliche Verantwortung", erklärte Bühler.
Quelle: ver.di

Wir möchten hier noch zwischen "caritativ", also selbstlos und ohne Absicht der Gewinnerzielung - oder gewerblich tätig unterscheiden. So wird auch niemand auf den Gedanken kommen, ein großer Autohersteller aus Ingolstadt unterliege dem kirchlichen Arbeitsrecht, selbst wenn das Bistum Eichstätt die Aktienmehrheit bei diesem Autohersteller besitzt. Daher hat etwa der BayVGH schon vor Jahrzehnten das Kloster Andechs (einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, daher war das Betriebsverfassungsgesetz nicht anzuwenden) für seine Klosterbrauerei zu einem Personalrat nach BayPVG verpflichtet.

Auch Krankenhäuser, Pflegeheime u.a. Einrichtungen können gewerblich betrieben werden. Das beweisen die vielen privaten Anbieter und Konzerne "am Markt". Und Prof. Dr. Thüsing hat schon vor Jahren in der Zeitschrift "Kirche & Recht" die Auffassung vertreten, dass jede Einrichtung, die ihre Leistungen "am Markt anbietet", also im Wettbewerb steht, gewerblich tätig sei. Und dementsprechend ist das kirchliche Arbeitsrecht in der Liebenau nicht anzwenden. Und das gilt auch für alle anderen gewerblich tätigen Einrichtungen, selbst wenn diese Mitglieder der Caritas sind, also selbst zur Caritas gehören oder im Eigentum eines Caritas-Mitgliedes stehen. Auf die Eigentumsverhältnisse kommt es nicht an. Entscheidend ist die Art der Tätigkeit - selbstlos und ohne die Absicht der Gewinnerzielung, oder gewerblich.

Präzise ist also, dass die "Liebenau Leben im Alter gGmbH" mit ihren Einrichtungen zwar im Eigentum eines katholischen Trägers (der kirchlichen Stiftung Liebenau) steht - aber weder caritativ noch erzieherisch, sondern gewerblich tätig ist. Und das dürfte für eine Vielzahl sogenannter caritativer Einrichtungen genauso gelten.

Mittwoch, 25. November 2020

Breaking News: Keine Corona-Prämie für die über 650.000 Caritas-MitarbeiterInnen

meldet die Mitarbeiterseite der AK Caritas in einer Presseerklärung:
24. November 2020

PRESSEMITTEILUNG

Keine Corona-Prämie bei der Caritas

Die Dienstgeber in der Arbeitsrechtlichen Kommission lehnen die Zahlung einer Corona-Prämie für ihre über 650.000 Beschäftigten ab.


Am heutigen Dienstag haben die Dienstgeber- und die Mitarbeiterseite der Caritas in einer Sondersitzung der Bundeskommission über eine Auszahlung einer Corona-Prämie noch in diesem Jahr verhandelt. Ein Beschluss ist dabei nicht zustande gekommen.

Die Mitarbeiterseite der Caritas hatte eine Einmalzahlung beantragt, die sich an dem Corona-Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes orientiert.

Die Dienstgeberseite wollte die Einmalzahlung mit wesentlichen Eingriffen in die Urlaubsregelungen verbinden. Sie hätten dauerhaft Verschlechterungen insbesondere für langzeit erkrankte Beschäftigten mit sich gebracht.

Diese Verknüpfung hat die Mitarbeiterseite entschieden zurückgewiesen.

Rolf Cleophas, Pressesprecher der Caritas Mitarbeiterseite:
„Während tausende von Beschäftigten in den Caritas-Kliniken und Pflegeeinrichtungen im Kampf gegen die Auswirkungen der Corona-Pandemie unter zum Teil lebensgefährlichen Bedingungen ihren Dienst tun, hat die Caritas Dienstgeberseite kaltschnäuzig versucht, die Gelegenheit zu nutzen, sich die Corona-Prämie gegen Verschlechterungen im Urlaubsrecht abkaufen zu lassen. Die rund 650.000 Beschäftigten der Caritas haben lange auf eine Corona-Prämie als Zeichen der Wertschätzung gewartet. Umso größer ist jetzt die Enttäuschung."

Im Vorfeld der heutigen Sondersitzung der Bundeskommission hatte die Caritasdirektorin der Erzdiözese Berlin, Prof. Dr. Ulrike Kostka, mit einem Brandbrief an die verbandliche Caritas massiv auf die Entscheidung Einfluss genommen, in dem sie vor den finanziellen Belastungen durch eine Corona-Prämie warnte.

Rolf Cleophas: „Eine Corona-Einmalzahlung als Anerkennung für die besonderen Belastungen hätte der Caritas als kirchlichem Arbeitgeber sicher gut gestanden. Nun sind die Einrichtungen und Dienste der Caritas in ihrem Ansehen nachhaltig beschädigt.“ ...
wir ersparen uns eigene Anmerkungen

Ergänzung:
Die Pressemitteilung der Mitarbeiterseite und das Angebot der Arbeitgeberseite sind vom Lambertus-Verlag auf Twitter publiziert
https://twitter.com/LambertusVerlag/status/1331266323310112771

Coronaprämie, Liebenau - und kein Einde

wie die Mitarbeitseite der AK Caritas twitterte, fand gestern eine Video-Sondersitzung der Bundeskommission zur Corona-Prämie für Caritas-Beschäftigte statt.

Hintergrund:
diese Sonderzahlungen für Beschäftigte werden nur im Jahr 2020 bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt (BMF, Schreiben v. 26.10.2020, IV C 5 - S 2342/20/10012 :003). Erfasst von der Neuregelung werden Sonderleistungen, die die Beschäftigten zwischen dem 1. März und dem 31. Dezember 2020 erhalten. Voraussetzung ist, dass die Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Eine Entgeltumwandlung ist demnach ausgeschlossen. Für die Caritas-Einrichtungen wird es daher höchste Zeit, eine Rechtsgrundlage für die ungekürzte Auszahlung zu schaffen.
Das wird aufgrund der Formalitäten im Beschlussverfahren ohnenhin "knapp". Denn nach einem Empfehlungsbeschluss muss erst die Übernahme durch die jeweilige Regionalkommission erfolgen. Und erst deren Inkraftsetzung durch den jeweiligen Ortsbischof schafft die nötige kirchenrechtliche Verbindlichkeit (Art. 7 Abs. 1 S. 3 Grundordnung - GrO).

Und die Liebenau?:

Dienstag, 24. November 2020

Newsletter für Mitarbeitervertretungen

 Aktuell bieten zwei Verlage (kostenlose) Newsletter für (katholische und evangelische) Mitarbeitervertretungen an, welche die Informationen durch die bekannten Fachzeitschriften um aktuelle Infos ergänzen:

Vom Kellner-Verlag gibt es aus der Redaktion von "Arbeitsrecht und Kirche" einen (kostenlosen) monatlichen Newsletter für Mitarbeitervertretungen, der insbesondere über Entscheidungen der kirchlichen Arbeitsgerichte informiert:


Seit diesem Sommer bietet der Bund-Verlag neben den bewährten Newslettern für Betriebs- und Personalräte jetzt auch einen (kostenlosen) monatlichen Newsletter für Mitarbeitervertretungen, der über arbeitsrechtliche Themen für den Bereich der Kirchen und ihrer Wohlfahrtsverbände informiert:

Montag, 23. November 2020

Quo vadis Kirchenarbeitsrecht: Fünfte Berliner Gespräche der Humanistischen Union am 27./28.November 2020 in Berlin und online

Die Humanistische Union veranstaltet am 27./28. November 2020 ihr fünftes Berliner Gespräch zu religionsverfassungsrechtlichen Fragen: 

Quo vadis Kirchenarbeitsrecht?

Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen im Lichte aktueller Rechtsprechung zum kirchlichen Arbeitsrecht

Zwei-Tages-Konferenz in Berlin und online
27. – 28. November 2020

Referenten/Diskutanten sind: 
Prof. i.R. Dr. Dorothee Frings, Mönchengladbach, Oberkirchenrat Detlev Fey, EKD, Hannover, Rechtsanwalt Peter Stein, Richter a.D., Hamburg, Prof. Dr. Antje Von Ungern-Sternberg, Universität Trier, Prof. Dr. Christian Waldhoff, Humboldt-Universität zu Berlin, Mario Gembus, Verdi, Berlin, Prof. Dr. Stefan Klumpp, Universität Erlangen-Nürnberg, Uta Losem, Katholisches Büro, Berlin, Rechtsanwalt Dr. Till Müller Heidelberg, Humanistische Union, Bingen, Christian Twardy, Marburger Bund, Berlin,  Prof. Dr. Christoph Möllers, Wissenschaftskolleg und Humboldt-Universität
zu Berlin, Prof. i.R. Dr. Bernhard Schlink, Berlin/New York

Ausführliche Informationen zur Veranstaltung mit Anmeldemöglichkeit gibt es hier:

Sonntag, 22. November 2020

Sonntagsnotizen - Europa und der Islamismus: das Verhältnis von Staat und Religion wandelt sich

EIN KOMMENTAR VON UNSEREM REDAKTIONSMITGLIED ERICH SCZEPANSKI


Es ist eine illustre Runde, die am Freitag zur Videokonferenz zusammentritt. Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet und der frühere französische Premierminister Manuel Valls sind dabei. Die österreichische Integrationsministerin Susanne Raab hat eine Botschaft geschickt. Forscher und Experten treten auf. Peter Neumann, Professor für Sicherheitsstudien am renommierten King’s College in London, moderiert. Es geht um den Kampf gegen religiösen Extremismus und Terrorismus in Europa – das Thema, das seit den blutigen Anschlägen jüngst in Paris, Leipzig und Wien erneut drängende Aktualität erhalten hat.
berichtete die Neue Züricher Wochenzeitung (NZZ) und führte dabei aus, wie sich "die Politik" um Prävention und das Auffangen junger europäischer Muslime in Identitätskrisen sorgt.
«Islamistischer Terrorismus ist nicht nur ein französisches Problem. Wir haben seither Anschläge in ganz Europa gesehen, in Staaten mit ganz unterschiedlichen Integrationsmodellen.» Wie auch die jüngsten Attentate klargemacht hätten, sei ganz Europa, seien Demokratie und Toleranz bedroht.

Der Artikel beleuchtet auch das unterschiedliche Staatskirchenrecht in Frankreich und Deutschland:
In dieser Woche hat (Frankreichs Präsident Emmanuel Macron) verfügt, dass Imame in Frankreich in Zukunft dort ausgebildet und zertifiziert werden müssen. Armin Laschet sieht darin ein stimmiges Konzept in der republikanischen Tradition Frankreichs. In Deutschland allerdings sei die Lage komplizierter. Hier habe die Politik in den vergangenen Jahren versucht, mit dem Islam ein ähnliches Verhältnis zu finden wie mit den christlichen Kirchen in den Konkordaten. Das Ziel dabei: Der Islam müsse sich dadurch von fremden Mächten lossagen und gewissermassen europäischer werden.
Ob das wirklich gelingt, kann bezweifelt werden. Auch darauf weist die NZZ hin:
Gelungen ist das nur bedingt, wie auch Laschet einräumt. Allerdings seien inzwischen nicht mehr nur die salafistisch-wahhabitischen arabischen Moscheen in Deutschland das Problem, sondern auch die türkischen, bei denen man mit einer Türkei in laizistisch-kemalistischer Tradition noch gut zusammengearbeitet habe. Unter Recep Tayyip Erdogan habe sich das geändert: «Inzwischen wird türkische Politik in die Moscheen und somit nach Deutschland getragen.»

Angesichts der zunehmenden Rivalität zwischen der Türkei und arabischen Staaten, namentlich Ägypten und Saudi-Arabien, ist eher mit verstärkten politischen Einflußnahme aus den islamischen Staaten zu rechnen. So hat kurz vor der Konferenz der saudische Rat der Religionsgelehrten, die höchste theologische Instanz des Landes, die Muslimbrüder zur "Terroristengruppe" erklärt (Deutsche Welle), die den Politikwissenschaftlerin Madawi al-Rasheed vom Middle East Center der London School of Economics zitiert:
"Die saudische Führung hat sich immer gegen die sozialrevolutionären Tendenzen gestellt, die aus den arabischen Aufständen des Jahres 2011 entstanden. Die Muslimbrüder verbinden Demokratie und Islam. Das hat die Führungsmacht in Riad immer als Herausforderung oder gar Bedrohung ihrer eigenen Legitimation betrachtet. Denn bis heute glaubt die saudische Staatsführung nicht an die Werte der Demokratie."

Sorgen bereiteten der saudischen Staatsführung auch die enge Bindung der Muslimbrüder zur türkischen Regierungspartei AKP. "Die Türkei ist in den letzten Jahren zu einem Hauptkonkurrenten Saudi-Arabiens geworden. Die Rivalität zur Türkei ist teils noch schärfer als die zum Iran. Das hat auch eine ideologische Komponente: Die Türkei ist ein sunnitischer Staat, der Iran hingegen ein schiitischer. Das heißt, die Türkei fordert Saudi-Arabien auch als religiöse Führungsmacht der sunnitischen Welt heraus. Das kann der Iran naturgemäß nicht."

In der Rivalität zwischen der türkischen Religionsbehörde (DITIB), die Imame in die islamischen Gemeinden in Deutschland entsendet, und den von den Saudis finanzierten Moscheen kann die deutsche Politik nur neutral bleiben, wenn - nach französischem Vorbild - die Ausbildung der Imame "verstaatlicht" und damit "entnationalisiert" wird. Mit der Bereitstellung von Lehrstühlen an den Universitäten, wie das für die christlichen Theologen und Kirchenrechtler jetzt schon der Fall ist, wird es nicht getan sein. Und das kann dann nicht ohne Auswirkungen auf das durch Konkordatsvereinbarungen geregelte Verhältnis zu den Kirchen bleiben. Eine zunehmend säkulare Gesellschaft - an der die Kirche mit ihren Skandalen nicht ganz unschuldig ist - wird so manches kirchliche Selbstverständnis hinterfragen. Dazu dürften viele Bereiche aus den sich überschneidenden kirchlichen und staatlichen Rechtskreisen gehören, für die bisher eine kirchlichen Regelungsbefugnis beansprucht wird - von A wie Arbeitsrecht über D wie Datenschutz bis zu R wie Rechtsprechung und S wie Strafrecht werden sich die Kirchen von machen lieb gewordenen Freiheiten verabschieden müssen. Oder soll der Staat zusehen, wenn in islamischen Gemeinden die "Scharia" als Loyalitätspflicht und Verhaltensgrundlage eingeführt wird?

Der Staat bestimmt mit dem "für alle geltenden Gesetz" auch die Grenzen der kirchlichen Freiheiten. Und die kirchliche Befugnis zur Selbstordnung und Selbstverwaltung betrifft nur die eigenen Angelegenheiten, nicht aber die gemeinsamen Fragen, die auch den staatlichen Rechtskreis betreffen. Das hat die katholische Kirche in den Konkordatsverträgen auch anerkannt. Und daran werden sich dann auch die Kirchen wieder gewöhnen müssen.

Da ist es schön, dass sich wenigstens wichtige Religionsführer darin einig sind, dass nur menschliche Brüderlichkeit die Lösung gegen Hass sei.

Freitag, 20. November 2020

Rund um die Uhr im Dienst - häusliche Pflege

Unter der Überschrift
Gerichtsverfahren zu Arbeitszeit : Rund um die Uhr im Dienst
haben wir bereits am 27. Juli über ein wegweisendes Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin berichtet. Am 11. August konnten wir auf ver.di news und die darin enthaltene Urteilswürdigung verweisen.
Die Tagesschau berichtet nun aktuell (Stand: 20.11.2020 12:59 Uhr)
Arbeitsrecht
Die Illusion der 24-Stunden-Pflege

Ein neues Urteil macht klar: Auch Pflegekräfte, die bei Pflegebedürftigen einziehen, haben für jede Stunde ihres Einsatzes Anspruch auf den deutschen Mindestlohn. Das System der 24-Stunden-Pflege gerät dadurch ins Wanken.

...

... eine bulgarische Pflegerin nahm nicht mehr hin, dass sie bei ihrem Einsatz in Deutschland von 2015 bis 2016 deutlich mehr arbeiten musste, als in ihrem bulgarischen Arbeitsvertrag stand. Sie zog vor Gericht und bekam sowohl vom Arbeitsgericht als auch vom Landesarbeitsgericht in Berlin Recht: Die bulgarische Agentur muss rund 36.000 Euro an sie nachzahlen. Die Richter in beiden Instanzen fanden die Sache eindeutig: Wenn der Vertrag nicht eingehalten wird, hat die Helferin Anspruch darauf, auch die Stunden bezahlt zu bekommen, die sie "zu viel" gearbeitet hat.
...
Wer den Blog verfolgt, ist klar im Vorteil.

Donnerstag, 19. November 2020

In memoriam Stephan Haering

Wie "katholisch.de" und das "Domradio" melden, ist der Münchner Kirchenrechtler Prof. Dr. P. Stephan Haering (OSB) überraschend verstorben. Noch vor zwei Wochen hatte er gegenüber katholisch.de in einem Interview die jüngsten Änderungen des CIC durch Papst Franziskus eingeordnet (wir berichteten).
Mehrere Jahrzehnte forschender und lehrender Tätigkeit an den Universitäten Würzburg und München haben nicht nur eine Fülle an wissenschaftlichen Veröffentlichungen hinterlassen (von denen einige erst in Druck sind), sondern Generationen von Kirchenrechtlern geprägt.
Im Recht sah der Benediktiner nie einen Gegensatz zur christlichen Nächstenliebe; Recht sei vielmehr "das Minimum an Liebe", das einem Menschen geschuldet werde und damit Schutz für den Schwächeren, so seine Überzeugung.
(zitiert nach dem Domradio).

Damit reiht sich Haering nahtlos in die prägende Reihe weltweit geschätzter Münchner Kirchenrechtler ein. Heribert Schmitz etwa vermittelte als Grundsatz kirchlichen Handelns:
Wenn jemand auf etwas ein Recht hat, hat er das zu bekommen, bevor er seinen Mund aufmachen kann.
(zitiert nach der Münchner Kirchenzeitung vom 26. August 2018)

Ver.di: Corona-Infos für Beschäftigte

Die weiter steigenden Infektionszahlen haben die Zugriffszahlen auf die Corona-FAQ und Handreichungen von Ver.di wieder steigen lassen. Zudem hat sich der Fokus der Anfragen verändert. Aus diesem Grund wurden einige FAQs aktualisiert, neue hinzugefügt sowie weitere Materialien überarbeitet. Alle Infos sind nun auf dem aktuellen Stand.

NEU:

FAQ Mitbestimmung richtig nutzen

  • Darf der Arbeitgeber positiv getestete Kolleg*innen einsetzen?
  • Das RKI hat gesonderte Empfehlungen für die Bereiche Krankenhaus, Arztpraxis und Pflegeeinrichtung herausgegeben. Für diese Bereiche wird die Frage gesondert beantwortet.

FAQ für Beschäftigte

  • Muss ich arbeiten, wenn ich positiv getestet worden bin oder wegen eines Verdachts auf mein Testergebnis warte?

Aktualisiert: 

FAQ für Beschäftigte

  • Gibt es Tragebeschränkungen beim Mund-Nasen-Schutz?
  • Kann mein Arbeitgeber mich verpflichten, dass ich im Fall einer Quarantäne in der Einrichtung bleiben und auch übernachten muss?
  • Ist eine Streichung oder Zurückrufen aus dem Urlaub erlaubt?
  • Mein Arbeitgeber will 12-Stunden-Schichten einführen. In meinem Betrieb gibt es keinen Betriebsrat/Personalrat/Mitarbeitervertretung. Kann ich die Verlängerung meiner täglichen Arbeitszeit ablehnen?

 FAQ Coronaprämie in der Altenpflege

  • Was passiert bei Unterbrechungen wie Krankheit, Quarantäne oder Urlaub?
  • Wer bekommt die Prämie?
  • Was passiert, wenn ich den Arbeitgeber während der Corona-Krise wechsele?
  • Was ist mit den Auszubildenden?
  • Was ist mit den Krankenhäusern, Rehakliniken, dem Rettungsdienst, der Behindertenhilfe und den anderen Bereichen?

 Aktualisierte Handlungshilfe für Interessenvertretungen, Artikel & Vorlagen

  •         Arbeitszeitverlängerung (12-h-Dienste)

-          SodEG im ver.di-Check sowie SodEG und Kurzarbeit für Interessenvertretungen

-          Corona-Prämie Krankenhäuser

-          Checkliste „Zurück in den Beruf“

 

Die Handlungshilfen erhaltet ihr von euren ver.di-Ansprechpartner*innen vor Ort:
https://gesundheit-soziales.verdi.de/service/ver-di-vor-ort


Mittwoch, 18. November 2020

Trotz Corona - katholischer Krankenhaus- und Sozialkonzern schließt weitere Kliniken

Die Contilia GmbH ist nach Wikipedia eine soziale, katholische Dienstleistungs- und Trägergesellschaft, die unter anderem zahlreiche medizinische und Pflegeeinrichtungen in Essen und Mülheim an der Ruhr betreibt. Sie wurde nach eigener Aussage im Jahr 2006 von der St. Elisabeth-Stiftung Essen (66 Prozent), der Stiftung St. Marien-Hospital zu Mülheim an der Ruhr (33 Prozent) und dem Caritas-Trägerwerk im Bistum Essen e. V. (1 Prozent) gegründet. Dahinter stehen - ebenso nach eigener Aussage - die Barmherzigen Schwestern von der hl. Elisabeth, kurz Elisabeth-Schwestern. Diese sind eine Kongregation bischöflichen Rechts, die 1843 von Clara Kopp in Essen durch Umbildung von Beginenkonventen zu einer franziskanischen Drittordenskongregation gegründet wurde. Soziale Verantwortung also "in die Wiege gelegt" - möchte man meinen.

Dienstag, 17. November 2020

ver.di-Kirchen.info Nr. 36 - November 2020 erschienen

Das neue Kirchen.info Nr. 36 ist online bzw. für Besteller*innen auch in Printform auf dem Weg in den Briefkasten. Der aktuelle Titel „Jetzt sind wir dran – Solidarisch für höhere Löhne in kirchlichen und öffentlichen Betrieben“ hält wieder viele spannende Informationen und Berichte über gewerkschaftliche und kirchenrechtliche Entwicklungen in konfessionellen Betrieben bereit. Der Schwerpunkt liegt dieses Mal auf den Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst und ihrem Zusammenhang mit Betrieben der Kirchen, Caritas sowie auch der Diakonie.



Neben ver.di-Aktivitäten in den verschiedenen Hilfefeldern gibt es auch u.a. Berichte über die Tarifverhandlungen mit der diakonischen Altenhilfe in Hessen, bei der Caritas „Liebenau leben im Alter“ in Baden-Württemberg, die Umsetzung des Einigungsstellenverfahrens im evangelischen Bereich mit einem spannenden Erfahrungsbericht aus Hamburg und über kämpferische Kolleg*innen einer chirurgischen Station bei Agaplesion in Rotenburg, die ihrem Arbeitgeber Grenzen setzen.

Aus dem Inhalt des Kirchen.info Nr. 36, November 2020:
  • Tarifverhandlungen bei der Caritas-Stiftung Liebenau in Baden-Württemberg: Salto rückwärts auf der Zielgeraden

Montag, 16. November 2020

ver.di fordert, das System der Fallpauschalen (DRG) auszusetzen und dauerhaft durch eine bedarfsorientierte Vergütung zu ersetzen

 Neue Studie zur Krankenhausfinanzierung: ver.di fordert, das System der Fallpauschalen (DRG) auszusetzen und dauerhaft durch eine bedarfsorientierte Vergütung zu ersetzen

Anlässlich der am  12.11.20 von der Hans-Böckler-Stiftung veröffentlichten Studie zum Reformbedarf bei der Krankenhausfinanzierung bekräftigt die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ihre Forderung, das System der Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups, DRG) während der Corona-Pandemie auszusetzen und dauerhaft durch eine bedarfsorientierte Finanzierung zu ersetzen. „Das DRG-System hat zu eklatanten Fehlsteuerungen und massivem Personalabbau geführt. In der Corona-Pandemie wird für alle sichtbar, welche Folgen das hat“, sagte Sylvia Bühler, die im ver.di-Bundesvorstand für das Gesundheitswesen zuständig ist. Ausreichende Behandlungskapazitäten für den Fall einer solchen Pandemie könnten zwar nicht dauerhaft vorgehalten werden. „Aber dass ein Krankenhaus nur dann wirtschaftlich betrieben werden kann, wenn möglichst viele Betten belegt sind, zeugt von einem kranken System“, so Bühler. Das Vorhalten von Behandlungskapazitäten müsse vergütet und eine ausreichende Bevorratung von Schutzmaterial zur Regel werden. „Angesichts der dramatischen Zunahme der Covid-19-Fälle müssen die Krankenhäuser planbare Eingriffe ab sofort wieder verschieben. Wirtschaftliche Erwägungen dürfen dabei keine Rolle spielen“, betonte Bühler. „Am besten wäre, das DRG-System jetzt auszusetzen und alle tatsächlich anfallenden Kosten vollständig zu finanzieren. Das gibt den Kliniken Planungssicherheit.“

Die von dem Gesundheitssystemforscher Michael Simon vorgelegte Untersuchung mache deutlich, dass die Krankenhausfinanzierung grundlegend reformiert werden müsse. „Die Studie stellt dem DRG-System ein vernichtendes Zeugnis aus. Es schafft Anreize, selektiv Patientengruppen zu behandeln, die sich wirtschaftlich rechnen. Gute Qualität wird nicht honoriert“, kritisierte Bühler. Vor allem aber habe das Fallpauschalensystem zu einem drastischen Personalabbau beim Dienstleistungs- und Pflegepersonal geführt. Laut Professor Simon fehlen allein in der Krankenhauspflege rund 100.000 Vollzeitstellen. „Die systematische Überlastung gefährdet sowohl Patientinnen und Patienten als auch Beschäftigte und ist maßgeblich auf das DRG-System zurückzuführen“, sagte Bühler.

Die von der Bundesregierung beschlossene Herausnahme der Pflegepersonalkosten aus den Fallpauschalen sei daher ein erster richtiger Schritt. „Das DRG-System ist angebohrt. Zunehmend wird es auch von verantwortlichen Politikern in Frage gestellt. Die Umstellung auf eine bedarfsgerechte Krankenhausfinanzierung ist geboten“, so die Gewerkschafterin. „Dazu gehört auch, dass die Bundesländer ihrer Verpflichtung zur Finanzierung von Krankenhausinvestitionen endlich vollständig nachkommen.“

Weitere Informationen: https://tinyurl.com/y2mmagb5 

Quelle: Ver.di-Pressemitteilung 12. November 2020

Sonntag, 15. November 2020

Sonntagsnotizen - Amtsmissbrauch und kein Ende

EIN KOMMENTAR VON UNSEREM REDAKTIONSMITGLIED ERICH SCZEPANSKI


In der letzten Woche hat es mehrere Schlagzeilen gegeben, die ein Schlaglicht auf das Amtsverständnis kirchlicher Würdenträger werfen. Der "Kölner Stadtanzeiger" meint zum "Krisenthema im Vatikan":
Dubiose Finanzströme, wiederkehrende Missbrauchsskandale und ein geschasster Kardinal zeugen von Turbulenzen.

Gestern stellte die Neue Züricher Zeitung (NZZ) einen ausführlichen Bericht über einen "Machtkampf zwischen zwei Kardinälen, in dem es um Korruption und undurchsichtige Geschäfte geht" online.
Am 11.11. berichtete das Domradio
Der McCarrick-Bericht: Analyse vatikanischer Personalpolitik
Aufstieg und Fall eines begnadeten Bischofs und Kardinals
Mit dem "McCarrick-Report" legt der Vatikan eine ungewöhnliche Selbstanalyse der Verfahren seiner Personalpolitik vor. Wie valide diese ist und welche weiteren Lehren zu ziehen sind, muss sich noch zeigen.


Ein persönlicher Brief des damaligen Erzbischofs Theodore McCarrick im August 2000 an den päpstlichen Privatsekretär Stanislaw Dziwisz war eine entscheidende Wende, dass der smarte, engagierte US-Geistliche aus New York auch Kardinal und in der Folge einer der einflussreichsten und gefragtesten US-Kirchenvertreter werden konnte. Dies ist nur eine Erkenntnis aus dem am Dienstag veröffentlichten Untersuchungsbericht. In den 460 Seiten geht es gar nicht um McCarricks Fehlverhalten. Das Urteil über ihn ist schon gefällt: Entlassung aus dem Klerikerstand wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen. Der sogenannte "McCarrick-Report" soll vielmehr das Versagen der Kurie und der Kirche in den USA aufklären.
...

Deutlich wird, dass es nicht eine Entscheidung allein, nicht ein einzelner Verantwortlicher war - sondern dass auch das klerikale System Fehleinschätzungen beförderte und Hinweise auf Versagen unterdrückte.
...
(Link zum Bericht über den "McCarrick-Report" bei Radio Vatikan; der Bericht stützt sich auf Dokumente mehrerer Vatikanbehörden, vier US-Diözesen, zweier US-Seminare und der US-Botschaft des Vatikan. Er wertet Aussagen von 90 Personen aus, darunter auch von Missbrauchsopfern McCarricks
Link zum Leitartikel bei Radio Vatikan)

Mit dem im Domradio genannten päpstlichen Privatsekretär Stanislaw Dziwisz wird ein weiterer Name genannt, der - ebenfalls am 11.11. - zu einem Bericht der Tagesschau führte:
Missbrauchsskandal
Polens katholische Säulen wanken
Stand: 11.11.2020 11:34 Uhr

In Polen hat die katholische Kirche einen hohen Stellenwert - unantastbar ist sie aber längst nicht mehr. Eine Reportage greift nun den ehemaligen Privatsekretär von Papst Johannes Paul II. wegen mutmaßlicher Vertuschung und Bestechung an.

Von Jan Pallokat, ARD-Studio Warschau

Kardinal Stansilaw Dziwisz, dem jetzt eine Reportage abermals die Vertuschung von Missbrauch in der katholischen Kirche im großen Stil und sogar Bestechlichkeit vorwirft, ist in Polen nicht irgendwer: Er war der langjährige Privatsekretär von Papst Johannes Paul II. und nicht zuletzt deswegen gilt er als lebende Legende. Inzwischen rückt aber sogar das polnische Episkopat von dem 81-Jährigen ab.
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"Wir sehen, wie vor unseren Augen der sogenannte 'Kulturkatholizismus' *) zusammenbricht", sagt der Theologe Jacek Prusak vom Krakauer Jesuiten-Kolleg "Ignatianum". "Johannes Paul II. gibt es nicht mehr, wohl aber die Probleme, die wir nach ihm übernommen haben und die wir mit ihm verdeckt haben, weil wir vor uns selbst flüchteten." Es werde jetzt die "Büchse der Pandora" geöffnet, erklärt Prusak weiter, später als in anderen Kirchen der Welt, aber man müsse sich darauf vorbereiten, dass es wehtun werde.
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Aus Polen stammt auch die Nachricht, dass Kardinal Gulbinowicz Ehrenbürgerschaft und Orden verlieren soll, die dieser für seine Unterstützung der Gewerkschaft und Freiheitsbewegung Solidarnosc in den 80er Jahren erhalten hatte.

Und in Deutschland?

Am Samstag wurde bekannt, dass die Katholisch-Theologische Fakultät der Universität Tübingen dem Verdacht sexuellen Fehlverhaltens in ihren eigenen Reihen nachgeht.
Wie aus einer Email des Dekanats hervorgeht, soll es "in den vergangenen zehn Jahren zu sexuellem Grenzverletzungen und zu emotionalem Missbrauch gekommen" sein.

Das Bistum Aachen hat am Donnerstag (10:00 Uhr) ein Gutachten über sexuellen Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche des Bistums im Rahmen einer öffentlichen Online-Pressekonferenz vorgestellt. Es geht um einen Zeitraum von über 50 Jahren, von 1965 bis 2019. Der Bericht sollte im Anschluss auf der Homepage der untersuchenden Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl veröffentlicht werden. **)

Donnerstag, 12. November 2020

Die Pflege ist am Limit

stellt sogar das "Domradio" in einem Bericht zum Deutschen Pflegetag fest.
Die Stimmung ist angespannt: Gerade erst hat etwa das Land Niedersachsen entschieden, die Arbeitszeit in der Pflege - wie im ersten Lockdown - auf bis zu 60 Wochenstunden zu erhöhen. Bereits im August schlug der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung Alarm.

Nötig sei ein klares Signal für bessere Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungen; sonst drohe eine weitere Abwanderung von Personal. "Das wäre fatal", sagte Andreas Westerfellhaus. "Die Pflege ist am Limit", erklärte auch ein "Bündnis für gute Pflege" aus 23 Organisationen, zu denen Sozialverbände, Verbraucherschützer, kirchliche Wohlfahrtsverbände und Gewerkschaften gehören.
Unmittelbarer Auslöser dieser Debatte sind die aktuellen Coronafälle. Dabei ist diese Pandemie nur der Kumulationspunkt einer seit Jahrzehnten von der Pflegegewerkschaft ver.di angeprangerten Fehlentwicklung ("Belastungscheck"). Diese "Corona-Krise macht Probleme sichtbarer" (Tagesschau).
Anstatt sich für Pandemien vorzubereiten wurden über Jahrzehnte sind sogenannte "Überkapazitäten" (eigentlich: "Notfall- und Reservekapazitäten") abgebaut. Dies erfolgte insbesondere durch eine gezielte "Sparfinanzierung" des "Sozialstaates". Dabei wurden vor allem kleinere Krankenhäuser geopfert. Zugleich wurde der Personalstand so ausgedünnt, dass jede Grippewelle zu pesonellen Überlastungen führte. Heute mögen zwar noch Betten für die Intensivversorgung zur Verfügung stehen - es fehlt aber an qualifiziertem Personal. Und ähnlich sieht die Situation in der Altenpflege aus. Das Gewinnstreben vieler Träger einerseits und die Einsparbemühungen der öffentlichen Hand wurden zu Lasten der SeniorInnen und des Pflegepersonals "gelöst".
Kaum jemand will noch diesen Beruf ergreifen. Viele qualifizierte Kräfte wenden sich vorzeitig ab. Arbeitsdruck, geringe Vergütung (auch wenn von einer wunderbaren Welt schwadroniert wird) und hohe Anforderungen, die nicht erfüllt werden können sind die Ursachen.

Da passt es dann durchaus "ins Bild", wenn vorgeblich kirchliche Einrichtungen wie das "Allgäu-Stift" oder die Caritas-Altenhilfeeinrichtungen der „LiLA - Liebenau Leben im Alter gGmbH“ weiter Tarifverhandlungen mit der Pflege-Gewerkschaft ver.di verweigern.
Die Verhandlungen mit der Liebenau befanden sich schon auf der Zielgeraden, als die Arbeitgeberseite sie am 2. November überraschend und nicht nachvollziehbar abbrach und angekündigt hat, die kirchlichen Regelungen anwenden zu wollen (wir berichteten). Damit bleibt sich auch dieser Arbeitgeber treu: Kosten einsparen auf dem Rücken der rund 800 betroffenen Kolleg*innen in der Altenhilfe. Denn es ist nur ein weiteres Manöver, um möglichst lange weiterhin an gar kein Tarifwerk gebunden zu sein.

Dienstag, 10. November 2020

Tarifergebnis im öffentlichen Dienst - Caritas: Jetzt nachziehen!

Mit Streiks und Aktionen haben die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes einen respektablen Tarifabschluss erkämpft. Dazu zählen eine nach Entgeltgruppen gestaffelte Corona-Prämie zwischen 300 und 600 Euro sowie besondere Verbesserungen für die Pflege. Das haben auch die fast 700.000 Beschäftigten der Caritas verdient. 

Anbei die Aufforderung an die Caritas-Arbeitgeber, das Ergebnis für die 700.000 Beschäftigten mindestens nachzuvollziehen. Das gilt insbesondere auch in Bezug auf eine Corona-Prämie für alle Beschäftigten, denn die gesetzliche Regelung, die eine Prämie steuer- und abgabenfrei ermöglicht, endet in 2020.

Aktuell laufen die Verhandlungen zwischen Arbeitnehmerseite und Arbeitgebern der Caritas und wie seinerzeit im öffentlichen Dienst tun sich auch die Arbeitgeber der Caritas mit einem abschlussfähigen Angebot noch sehr schwer.

Aktuelles Ver.di-Flugblatt zum Thema.



Sonntag, 8. November 2020

Sonntagsnotizen - die Kirche und das Geld ...

manchmal hat es den Eindruck, als hätten kirchliche Instituionen eine "unheilige Allianz" mit dem "schnöden Mammon" gebildet. Finanzskandale erschüttern nicht nur den Vatikan oder die deutsche Kirche und führen so zu massivem Vertrauensverlust. In dieser Woche hat der Papst für die Vatikanischen Einrichtungen eine klare Entscheidung getroffen:
"Franziskus entzieht dem Staatssekretariat die Finanzverwaltung" titelt Radio Vatikan
"Behörde soll aus umstrittenen Investments aussteigen Papst entzieht seinem Staatssekretariat die Finanzhoheit" berichtet Kirche + Leben,
"Papst entzieht Spitzenbehörde die Finanzhoheit - Franziskus zieht die Zügel an" ergänzt das Domradio (Köln)
und führt weiter aus:
Ausdrücklich geht der Papst auf Investitionen des Staatssekretariats in London und bei der in Malta ansässigen Fondsgesellschaft Centurion ein. Aus diesen Anlagen müsse die Behörde "so schnell wie möglich aussteigen oder wenigstens in einer Weise darüber verfügen, dass jedes Risiko einer Rufschädigung unterbunden wird".

Wann wird der päpstliche Besen die deutschen Katholiken erreichen?

Freitag, 6. November 2020

Papst ändert Kirchenrecht: Neue Orden nur noch mit Vatikan-Anerkennung

berichtet katholisch.de und führt weiter aus:
Papst Franziskus zieht die römischen Zügel an: Künftig können Diözesanbischöfe neue Orden und andere Gemeinschaften nur noch mit Genehmigung des Heiligen Stuhls errichten – dafür sorgt eine Gesetzesänderung im Kirchenrecht.

Mit dem am Mittwoch veröffentlichten Motu proprio "Authenticum charismatis" ändert Papst Franziskus den can. 579 des Codex Iuris Canonici (CIC), des kirchlichen Gesetzesbuches. War es vorher Diözesanbischöfen möglich, Institute des geweihten Lebens "nach Beratung mit dem Apostolischen Stuhl" zu errichten, sieht die neue Norm nun vor, dass eine Errichtung nur mit Zustimmung aus dem Vatikan zulässig ist.
Zwar liege die Entscheidung über die Kirchlichkeit und die Zuverlässigkeit der Charismen neuer Gemeinschaften bei den Bischöfen der einzelnen Diözesen. Gleichzeitig müsse aber vermieden werden, dass "voreilig unzweckmäßige oder kaum lebensfähige Institute entstehen", heißt es in dem Schreiben unter Bezugnahme auf das Ordens-Dekret "Perfectae Caritas" (1965) des Zweiten Vatikanischen Konzils.
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Es ist gut, dass der Vatikan die Zügel anzieht. Der Wildwuchs von "scheinbar kirchlichen Organisationen" bis hin zu sektierererischen Erscheinungen muss eingedämmt werden.
Und dank der heutigen Medien ist der Weg nach Rom auch schneller als im Mittelalter. Andererseits: Rom ist weit - kann eine Täuschung der vatikanischen Instituionen nicht auch gelingen, wenn dies schon bei den Diözesanbischöfen möglich erscheint?

Aber einen kleinen Nebeneffekt gibt es allemal: die direkt unter der Aufsicht des Vatikans stehenden Gemeinschaften unterstehen kirchenrechtlich nicht den Diözesanbischöfen - können also nicht verpflichtet werden, arbeitsrechtlich irgendwelche nationale oder bischöfliche Sonderwege einzuhalten. Hier gelten einzig und alleine die Vorgaben aus Rom.

Mittwoch, 4. November 2020

Liebenau beendet Gespräche mit Gewerkschaften - ver.di wird jetzt Druck erhöhen

berichtete das Domradio (Köln) und führt weiter aus:
Die Stiftung interessiert sich wieder für den Dritten Weg
Tarifvertrag mit den Gewerkschaften, oder Beteiligung am Dritten Weg der katholischen Kirche? Seit Jahren ist unklar, wohin die Stiftung Liebenau. Jetzt wurden die Gespräch mit Verdi abgebrochen.


Die Stiftung Liebenau hat ihre Gespräche mit der Gewerkschaft Verdi über die Bezahlung von rund 800 Angestellten abgebrochen. Am Montag kündigte der Sozialkonzern aus dem Kreis Ravensburg an, wieder auf den Dritten Weg - also zu kirchlichem Arbeitsrecht - zurückkehren zu wollen. Geklärt ist die Auseinandersetzung damit aber nicht.
Zwischenzeitlich schwappten die Wellen aus dem Bodenseeraum bis nach Berlin. Denn durch den Aufruf eines großen konfessionellen Trägers zu Tarifverhandlungen sahen dort nicht wenige den Dritten Weg beschädigt, weil die Kirchen ansonsten auf ihr grundgesetzlich verbrieftes Recht pochen, ihr Arbeitsrecht selbst zu regeln.
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Verdi-Vertreterin Yvonne Baumann zeigte sich auf Anfrage wenig überrascht über den Verhandlungsabbruch. Die Frage werde jetzt sein, ob die Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas der Stiftung nun einen günstigeren Abschluss anbiete, so Baumann. Bei Gesprächen werde die Stiftung erneut versuchen, die Verhandlungen weiter in die Länge zu ziehen, so Baumanns Prognose.
Zentral scheint zu sein, dass die Liebenau auch jetzt nicht einfach die kirchlichen Regelungen übernehmen, sondern sich lediglich an ihnen "orientieren" will; der Dritte Weg werde lediglich "angestrebt". Übersetzt heißt das mit Blick auf die Löhne: drunter bleiben. Die Stiftung hatte daraus auch nie einen Hehl gemacht.

Frage nach Altersversorgung entscheidend
Auf die Frage, ob sie lieber im kirchlichen System bleiben oder mit einer Gewerkschaft sprechen wolle, antwortete die Stiftung vor rund einem Jahr, entscheidend sei, "dass am Ende dieser Verhandlungen Einvernehmen über ein Vergütungssystem" erzielt werde. Knackpunkt ist neben den Löhnen die Frage der Altersversorgung, die nach Einschätzung aller als unzureichend gilt. Das Modell der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse (KZVK) hatte die Liebenau aber immer strikt abgelehnt.
Jetzt liegt der Schwarze Peter bei der Caritas. Dort wollte man immer den Eindruck vermeiden, sich an einem Bieterwettbewerb zu Lasten der Beschäftigten in der Pflege zu beteiligen.
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Ver.di nimmt in einer Internet-Veröffentlichung ebenso Stellung:
Liebenau Leben im Alter gGmbH bricht Tarifverhandlungen abver.di wird jetzt Druck erhöhen

Dienstag, 3. November 2020

Mitarbeiterseite der AK Caritas: "In grundlegenden Punkten noch keine Fortschritte"


„In grundlegenden Punkten noch keine Fortschritte“

Auch am 29. Oktober, dem zweiten Verhandlungstermin zwischen Dienstgeber- und Mitarbeiterseite der Caritas, haben die Dienstgebervertreter kein Angebot für eine Tariferhöhung vorgelegt. Die Mitarbeiterseite drängt auf Fortschritte in wesentlichen Punkten, anderenfalls wird ein schneller Abschluss immer unwahrscheinlicher.

Rolf Cleophas, Pressesprecher der Caritas Mitarbeiterseite:

„Statt endlich ein Angebot neben unseres zu legen, kam die Dienstgeberseite erneut mit Änderungswünschen unter anderem zur Arbeitszeit und zum Urlaub. Eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen ist mit uns aber nicht zu machen. Hier glaubt man wohl, mit Verweis auf Corona kann man alles rechtfertigen. Das Gegenteil ist richtig: Gerade jetzt müssen wir die Berufe, die unsere Gesellschaft zusammenhalten, stärken!“

Zuvor hat sich die Dienstgeberseite noch öffentlich optimistisch gezeigt, zur Bundeskommission am 10. Dezember zu einem Abschluss kommen zu können. Aus Sicht der Mitarbeiterseite gibt es jedoch in grundlegenden Punkten noch keine Fortschritte. Auch im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit der Einrichtungen und Dienste der Caritas auf dem Personalmarkt sollten sich beide Seiten für einen Abschluss mindestens auf dem Niveau des Öffentlichen Dienstes stark machen.

Rolf Cleophas:

„Wenn es die Dienstgeberseite nicht bald schafft, ein diskussionsfähiges Angebot vorzulegen, wird ein schneller Abschluss immer unwahrscheinlicher. Wir verstehen, dass die über 600.000 Beschäftigten der Caritas immer ungeduldiger werden. Die Mitarbeiterseite in der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas wird jedenfalls nur einem Abschluss zustimmen, der für alle Beschäftigten gut und gerecht ist.“

Vorrangig sollte jetzt aber die Auszahlung der bereits im Öffentlichen Dienst vereinbarten Coronaprämie beschlossen werden, damit diese noch in diesem Jahr steuer- und abgabenfrei ausgezahlt werden kann.

[Quelle: https://www.akmas.de/aktuelles/tarifrunde-2020-wir-sind-systemrelevant/]

akmas-Info als pdf

Montag, 2. November 2020

Entgeltrunde TVöD 2020 - Ergebnisse für den Sozial- und Erziehungsdienst

Diese Entgeltrunde war nicht die Tarifrunde zur Aufwertung der Berufe im Sozial- und Erziehungsdienst!
Ver.di hatte dies Tarifrunde für den Sozial- und Erziehungsdienst im Frühjahr 2020 bereits begonnen. Dabei geht es – wie auch schon 2009 und 2015 – um die Bewertung der Tätigkeiten im SuE, gesondert von den allgemeinen Entgeltrunden.
Die SuE-Tarifrunde wurde mit Beginn der Pandemie ausgesetzt und wird voraussichtlich erst nach dem Ende der Pandemie fortgesetzt. Dann geht es wieder um die Attraktivität der Arbeit im SuE, die Arbeitsbedingungen und Regelungen zur Eingruppierung. 

 


Flugblatt als pdf

Sonntag, 1. November 2020

Sonntagsnotizen - ein leidenschaftlicher Appell an Europa

Pästliches Plädoyer an ein gespaltenes Europa.
"Ich träume von einem solidarischen und großzügigen Europa."

„Ich träume also von einem menschenfreundlichen Europa; von einem Kontinent, in dem die Würde eines jeden respektiert wird, in dem der Mensch an sich einen Wert darstellt und nicht zu einem Gegenstand wirtschaftlichen Kalküls oder zu einer Ware wird; von einem Kontinent, der das Leben zu jedem Zeitpunkt schützt, von dem Moment an, in dem es unsichtbar im Mutterleib entsteht, bis zu seinem natürlichen Ende, denn kein Mensch ist Herr über das Leben, weder über das eigene noch das anderer; von einem Kontinent, der die Arbeit als vorzügliches Mittel sowohl für das persönliche Wachstum als auch für den Aufbau des Gemeinwohls fördert und Beschäftigungsmöglichkeiten vor allem für die Jüngeren schafft. Menschenfreundlich zu sein, bedeutet, Bildung und kulturelle Entwicklung zu fördern.“

"Was ist mit dir los, humanistisches Europa, Verfechterin der Menschenrechte, der Demokratie und der Freiheit?"

"Europa, finde zu dir selbst! Entdecke deine Ideale wieder, die tiefe Wurzeln haben. Sei du selbst!",
schreibt Franziskus. Europa dürfe keine Angst haben vor seiner jahrtausendealten Geschichte, vor der Wahrheitssuche des antiken Griechenland, dem Streben nach Gerechtigkeit, wie es das römische Justizsystem formte, vor dem Verlangen nach Ewigkeit aus der jüdisch-christlichen Tradition.
Quellen und mehr:
Radio Vatikan
Domradio
Katholisch.de

Was los ist? Auch in der Kirche und ihren Wohlfahrtseinrichtungen hat die rein finanzielle, betriebswirtschaftliche Betrachtungsweise Einzug gehalten - unter der Leitung auch von Laien, die sich besonders kirchentreu halten, wenn Sie eine "Kultur der Angst" verbreiten.


Heute vor 75 Jahren starb der Jesuit "Sozialapostel" und "Münchner Volksheilige" Pater Rupert Mayer. Das Domradio (Köln) würdigt ihn in einem eigenen Bericht und meint
Die Not der Menschen lindern und das Wort erheben, wo es nötig ist, lautete seine Maxime. So schwieg der Ordensmann nicht, als die Nazis die Macht übernahmen: "Ich werde ihnen ganz klar sagen, dass ein deutscher Katholik niemals Nationalsozialist sein kann." Papst Johannes Paul II. sprach den NS-Widerstandskämpfer 1987 selig und würdigte ihn als "entschiedenen und unerschrockenen Kämpfer für die Wahrheit des Glaubens und für die Rechte der Kirche".