Donnerstag, 30. Juni 2016

Auch eine Nachricht: bis zum späten Abend gibt es zu eventuellen Ergebnissen in den Regionalkommissionen Ost und Mitte, die heute getagt haben, keine Infos

Die fehlenden Infos könnten auch ein Indiz für ergebnislose Verhandlungen sein.

Der 3. Weg als Fußballspiel

In einem erhellenden Beitrag in "Arbeitsrecht und Kirche" hat Hermann Lührs den 3. Weg mit einem Fußballspiel verglichen ("Der 'Dritte Weg' ist zu Ende" AuK 2/2012). Der Artikel ist zwar schon mehrere Jahre alt - aber gute Gleichnisse altern bekanntlich nicht.

Zwei kurze Passagen aus dem - natürlich auch ansonsten sehr lesenswerten - Artikel:
"Es stehen sich die Mannschaften A und B mit gleich vielen Spielern gegenüber. Die Vereinsleitung der Mannschaft A legt dabei die Größe des Spielfel­ des fest und sämtliche Regeln des Spieles. Die Ver­ einsleitung der Mannschaft A bestimmt, auf welche Weise sich die Mannschaft B bilden muss, welche ihrer Spieler auf das Feld dürfen und welche nicht. Die Vereinsleitung von Mannschaft A gewährt und begrenzt die Mittel, die die Spieler der Mannschaft B zum Trainieren zur Verfügung bekommen. Nicht sel­ten erhalten Spieler der Mannschaft B die Gage von ihren direkten Gegenspielern der Mannschaft A. Die Vereinsleitung der Mannschaft A kann auch darüber befinden, ob eine Punkteentscheidung des Schieds­ richters zugunsten von Mannschaft B in die Tabelle eingetragen wird oder nicht. Und wenn der Vereinsleitung jener Mannschaft A die Spielweise der Mannschaft B gar nicht mehr zustatten kommt, dann beschließt sie die Komplettauswechslung der Mann­schaft B..."
und das Fazit:
"...Es hilft alles nichts. Der > Dritte Weg< ist zu Ende. Überlegungen zu dessen Fortbestand sind obsolet. Es geht jetzt um die qualitative Änderung der Gesamtsituation: Bildung eines Arbeitgeberverbandes der Wohlfahrtsverbände einschließlich Diakonie und Caritas; Tarifvertragsverhandlungen mit den zuständigen DGB-Gewerkschaften und Abschluss eines Branchentarifvertrags Soziales; Allgemeinverbind­lichkeitserklärung dieses Tarifvertrages. Solange das nicht passiert, dreht sich die Verschlechterungs­ spirale weiter nach unten - auf dem Rücken der Beschäftigten und zu Lasten der auf die sozialen Dienstleistungen angewiesenen Menschen."

Hermann Lührs, Der 'Dritte Weg' ist zu Ende, in Arbeitsrecht und Kirche Heft 2/2012, S. 49ff - online: AuK Heft 2/2012 
[Die EM-Zeit ist eine gute Gelegenheit an diesen Beitrag zu erinnern, den wir bereits im letzten Jahr veröffentlicht hatten.]

Übrigens: heute beraten die Regionalkommissionen Mitte und Nord über die regionale Umsetzung des Beschlusses der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas vom 16. Juni 2016

Mittwoch, 29. Juni 2016

Gesundheitsministerkonferenz: ver.di fordert mehr Personal für die Altenpflege

Anlässlich der am Mittwoch beginnenden Gesundheitsministerkonferenz bekräftigt die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ihre Forderung nach mehr qualifiziertem Personal in der Altenpflege. Nur mit zusätzlichem Personal könne der mit der jüngsten Pflegereform beschlossene neue Pflegebedürftigkeitsbegriff ab 2017 tatsächlich in die Praxis umgesetzt werden, betonte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. "Es ist überfällig, dass auch demenziell Erkrankte künftig ausreichend Unterstützung bekommen. Niemand wird ernsthaft behaupten, dass das mit dem schon heute viel zu schlechten Personalschlüssel zu stemmen ist", so Bühler. Die Gesundheitsministerkonferenz tagt am 29./30. Juni 2016 in Rostock-Warnemünde. Am Rande der Konferenz werden betroffene Beschäftigte heute um 11:00 Uhr im Rahmen einer ver.di-Aktion unter dem Motto "Die Altenpflege geht baden" gegen die hohe Belastung in ihrem Beruf demonstrieren.


"Die Beschäftigten in der Pflege versuchen immer wieder, das fehlende Personal durch persönliches Engagement auszugleichen. Sie wollen ihre Arbeit gut machen. Viele werden durch die ständige Überforderung krank", sagte Bühler. "Es ist unverantwortlich, ihnen ohne entsprechende Personalaufstockung noch mehr Verantwortung aufzubürden. Die Personalschlüssel in der stationären Altenpflege müssen unverzüglich verbessert werden, damit die neuen Leistungen bei den Pflegebedürftigen ankommen." Insgesamt seien für die nächsten vier Jahre 800 Millionen Euro für mehr Pflegekräfte vorgesehen. "Jetzt sind die Länder gefordert, die Personalschlüssel anzuheben und den Weg für eine gute Pflege frei zu machen", betonte Bühler. Die Forderung privater Pflegekonzerne, die Fachkraftquote von heute 50 Prozent noch weiter abzusenken, kritisiert ver.di scharf: "Gute Pflege braucht mehr qualifiziertes Personal, nicht weniger."

ver.di weise schon seit Jahren darauf hin, dass mehr Personal nötig und die Belastungsgrenzen der Beschäftigten längst überschritten seien. Die Folgen seien Krankheit und hohe Fehlzeiten sowie der frühzeitige Ausstieg aus dem Job. Dies schwäche die Altenpflege insgesamt und belaste die Pflegebedürftigen ebenso wie ihre Angehörigen. Nur mit entlastenden Maßnahmen für das Pflegepersonal werde es gelingen, den Bedarf an Fachkräften in der Zukunft zu decken und die Beschäftigten gesund im Beruf zu halten. 

Dienstag, 28. Juni 2016

Kommission empfiehlt Erhöhung des Mindestlohns auf 8,84 Euro

Die Mindestlohnkommission hat heute in Berlin beschlossen, der Bundesregierung eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 8,84 Euro/Stunde vorzuschlagen. Die Bundesregierung wird nun prüfen, ob sie dieser Empfehlung folgt und den gesetzlichen Mindestlohn per Rechtsverordnung zum 1. Januar 2017 anhebt.

DGB-Vorstands- und Kommissionsmitglied Stefan Körzell hält den Kompromiss mit der Arbeitgeberseite für vertretbar: "Es waren dicke Bretter zu bohren. Die erste Anhebung des Mindestlohns kommt zunächst einmal rund vier Millionen Geringverdienern zu Gute. Sie werden ab 1. Januar in einer Vollzeitstelle monatlich ca. 55 Euro mehr in der Tasche haben. Der höhere Mindestlohn ist aber auch positiv für Wirtschaft sowie Steuer- und Sozialsysteme: Jeder Cent bedeutet 70 Millionen Euro mehr Kaufkraft pro Jahr - und damit mehr Steuer- und Beitragseinnahmen."

Die Gewerkschaftsvertreterinnen und -vertreter sind mit einzelnen Aspekten des Evaluationsberichtes nicht einverstanden. Deshalb haben sie etwa zu Ausnahmen vom Mindestlohn, Kontrollen und Sanktionen und zur Rolle der Geflüchteten auf dem künftigen Arbeitsmarkt gesondert Stellung bezogen: www.dgb.de/-/gdm

Die Mindestlohnkommission besteht aus einem Vorsitzenden, jeweils drei stimmberechtigten Mitgliedern von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite sowie zwei beratenden Mitgliedern aus der Wissenschaft.

Level up3! Ausbildung aufwerten.

Jugend in Bewegung - mit vorhandener, aber durchaus ausbaufähiger Beteiligung auch kirchlicher Träger

Vom 8. bis 10.  Juni hat die bundesweite JAV-Konferenz im Gesundheits- und Sozialwesen mit 200 Teilnehmer_innen aus mehr als 70 Betrieben stattgefunden. Beteiligt haben sich Kollegen_innen aus allen ver.di-Landesbezirken. Es waren sowohl Kollegen_innen aus Krankenhäusern, als auch aus Altenpflegeeinrichtungen dabei, aus privaten, öffentlichen und konfessionellen Trägern. In 26 Workshops haben sich die Teilnehmer_innen zu den „brennendsten“ Themen der aktuellen, aber auch der zukünftigen Ausbildungen (-> Pflegeberufsgesetz) im Gesundheits- und Sozialwesen informiert, diskutiert und  auch deutlich positioniert. Das gilt sowohl in Bezug auf die beschlossene Resolution der 200 Kollegen_innen zum aktuellen Entwurf des Pflegeberufsgesetzes, als auch für die Demonstration und anschließende Aktion unter dem Motto „Pflege ist mehr als Waschen! Ausbildung aufwerten.“ Zudem ist es uns gelungen, neue Kollegen_innen für ver.di zu gewinnen und weitere Aktive für unsere gewerkschaftliche Arbeit in den Landesbezirken zu gewinnen.

Montag, 27. Juni 2016

Altenpflege - Infopost Juni 2016 - Aktion zur Konferenz der Gesundheitsminister am Mittwoch in Rostock

Die aktuelle Infopost Altenpflege ist erschienen. Inhalt u.a.:
  • Mehr Kräfte für die Pflege: bundeseinheitliche Personalbemessung für dei stationäre Pflege
  • Top und Flop in der Pflege: Landespersonalverordnung Baden-Württemberg
  • Ausbildung in der Altenpflege/Reform der Pflegeausbildung
  • Pflegekammern (lösen keine Probleme)








Zur Konferenz der Gesundheitsminister vom 29.6. bis 30.6.2016 im Rostock-Warnemünde (Hotel Neptun, Seestraße 19, 18119 Rostock-Warnemünde) hat Ver.di eine Aktion geplant, um der Politik klar zu machen, dass wir mehr Stellen brauchen und zwar JETZT!
Die Aktion findet am 29.6.2016 in der Zeit von 11 bis 12 Uhr in der Nähe des Hotels statt.

Wer Zeit und Zeit hat, der Politik Druck zu machen, dass es endlich bessere Arbeitsbedingungen gibt, der komme doch vorbei und unterstütze die Aktion. 

Samstag, 25. Juni 2016

Samstag abend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass die Nutzung der gestiegenen Kirchensteuereinnahmen für die Stabilisierung der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse sich schon deshalb verbiete, weil Rentner noch nicht einmal über einen Schutzpatron verfügten.

Vorletztes Gerücht

Freitag, 24. Juni 2016

Göttinger Erklärung Behindertenhilfe

Auf der Fachtagung Behindertenhilfe in der vergangenen Woche in Göttingen wurde folgende Erklärung verabschiedet:
Göttinger Erklärung Behindertenhilfe 
100 Mitglieder von Betriebsräten, Personalräten und Mitarbeitervertretungen aus der Behindertenhilfe haben sich auf ihrer Tagung vom 15. bis 17. Juni 2016 mit den Auswirkungen des neuen Bundesteilhabegesetz auseinander gesetzt und eine Bestandsaufnahme der bisherigen Veränderungen in der Arbeit der Behindertenhilfe gemacht. Um eine gute und ausreichende Versorgung der Menschen mit Behinderung einhergehend mit guten Arbeitsbedingungen und einem ausreichendem Einkommen für das Fachpersonal sicherzustellen, haben sich die Teilnehmer/innen auf die folgende Göttinger Erklärung geeinigt.
Die Arbeitsbedingungen in der Behindertenhilfe waren bereits in den vergangenen Jahren u.a. von Liberalisierung, Budgetierung und Wettbewerbsdruck geprägt. Fiskalische Argumente wurden von den Kostenträgern in den Vordergrund gestellt – fachliche Notwendigkeiten für eine gute Betreuung und Inklusion von Menschen mit Behinderung wurden an die zweite Stelle gerückt. Die Betroffenen selbst und das Fachpersonal gerieten aus dem Fokus.
Für eine gute Arbeit in der Begleitung und Betreuung unserer Klienten brauchen wir gute Voraussetzungen und andere gesetzliche Rahmenbedingungen.

  1. Es darf keine Preiskonkurrenz der Anbieter über Personalkosten geben. Ausschlaggebend muss die fachliche Qualifikation der Dienstleistung sein. Die Vergabe von Teilhabeleistungen, die aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, darf nur an tariftreue Anbieter erfolgen.

Donnerstag, 23. Juni 2016

Veranstaltungshinweis: "Diese Wirtschaft tötet" (Papst Franziskus") - Vortrag von Prof. Franz Segbers in Würzburg

Der Vortrag findet statt am Mittwoch, den 29. Juni 2016 in Würzburg (Buchhandlung Neuer Weg). Veranstalter sind Buchladen Neuer Weg, Ökopax, KAB Diözesanverband Würzburg in Zusammenarbeit mit der Rosa-Luxemburg-Stiftung Bayern, Kurt-Eisner-Verein. Prof. Segbers hat in Würzburg bei Prof. Dreier zum Thema Streik und Aussperrung in Theologie promoviert. 

In den Diskussionen um den 3. Weg sowohl im evangelischen wie auch im katholischen Bereich ist er kein Unbekannter. 


Mittwoch, 22. Juni 2016

Regionalkommission Nord: erste regionale Umsetzung des Beschlusses der Bundeskommission vom 16. Juni 2016 heute beschlossen

Die Mitarbeiterseite der Regionalkommission Nord meldet soeben:
Regionalkommission Nord beschließt eine Entgelterhöhung von 2,4 Prozent zum 1. Juni 2016. Zeitgleich wird die Beteiligung der Caritas-Beschäftigten an der betrieblichen Altersvorsorge eingeführt.
Osnabrück. Etwa 40.000 Caritas-Beschäftigte in Niedersachsen und Bremen erhalten rückwirkend zum 1. Juni 2016 mehr Geld. Die Lohnerhöhungen sind angelehnt an den Tarifabschluss des öffentlichen Dienstes aus dem Frühjahr. Die Regionalkommission Nord der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes hat heute in ihrer Sitzung beschlossen, in zwei Schritten die Entgelte zu erhöhen: Der erste Erhöhungsschritt um 2,4 Prozent wird zum 1. Juni 2016 umgesetzt. Der zweite Erhöhungsschritt von 2,35 % wird zum 01.07.2017 nach dem Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung vollzogen. Im Gegenzug sollen sich die Caritas-Beschäftigten Niedersachsen und Bremen ab dem 1. Juni 2016 mit 0,05 Prozent an den Beiträgen zur Kirchlichen Zusatzversorgungskasse (KZVK) beteiligen. Die Vergütung für Auszubildende erhöht sich ab 1. Juni 2016 um 35 Euro und um weitere 30 Euro zum Zeitpunkt des zweiten Erhöhungsschrittes.



(Anmerkung: der 2. Erhöhungsschritt, den die Bundeskommission auf den 1. 1. 2017 bestimmt hatte, erfolgt erst zum 1.7.2017. )

Nachtrag.
Inzwischen (23.6.2016) sind das Info der Mitarbeiterseite
sowie eine Pressemitteilung zum RK-Beschluss vom 22.6.2016 veröffentlicht worden.

AK-Info Nr. 5 zum Beschluss der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 16. Juni 2016

Das aktuelle Info der Mitarbeiterseite der AK informiert über die Kernpunkte des Beschlusses, der die Vorlage liefert, was von den Regionalkommissionen noch in geltende Regelungen zu verwandeln ist, wobei sowohl der BK- als auch die RK-Beschlüsse noch von den zuständigen Bischöfen zu prüfen und in Kraft zu setzen sind.

(Ansonsten ist immer wieder erstaunlich, wie kunstfertig die Nichterwähnung der durchsetzenden Koalition zuverlässig gelingt. Erwähnt wird lediglich der TVöD und die Erlaubnis, diesen direkt anzuwenden, ohne ihn vorher mit "AVR Caritas" zu überschreiben.)

ak-info Nr. 5 als pdf




Dienstag, 21. Juni 2016

An die Kolleginnen der kirchlichen Krankenhäuser: Er streikte und ist immer noch da (Aufruf Region Saar Trier) - Termine

Ohne Euch geht es nicht

An die Kolleginnen der kirchlichen Krankenhäuser:
Er streikte und ist immer noch da

Am 7. Juli kommt Kollege Georg Cravillon von Hannover nach Saarbrücken. Er ist ver.dianer. Er hat in den Diakonischen Diensten Hannover, heute diakovere, einem großen diakonischen Krankenhausträger gestreikt. Er war sogar Streikführer. Und obwohl die kirchlichen Arbeitgeber immer betonen, das gehe gar nicht, er ist ein Beweis, es geht. Und er lebt noch. Davon kann man sich gerne überzeugen. ver.di lädt ein.

Montag, 20. Juni 2016

Heute ist Weltflüchtlingstag

Die UN-Vollversammlung hat den 20. Juni zum zentralen internationalen Gedenktag für Flüchtlinge ausgerufen. Dieser Tag wird in vielen Ländern von Aktivitäten und Aktionen begleitet, um auf die besondere Situation und die Not von Millionen Menschen auf der Flucht aufmerksam zu machen.

„Überall auf der Welt fliehen Familien vor Gewalt. Die Zahlen sind gewaltig, aber wir dürfen nicht vergessen, dass diese Menschen Mütter und Väter, Töchter und Söhne sind, Menschen wie Du und ich – bevor der Krieg sie zur Flucht gezwungen hat. Am Weltflüchtlingstag sollten sich alle daran erinnern, was uns verbindet: unsere gemeinsame Menschlichkeit.“
(António Guterres, Flüchtlingshochkommissar)
Der Weltflüchtlingstag ist den FlüchtlingenAsylsuchendenBinnenvertriebenen,
Staatenlosen und RückkehrerInnen auf der ganzen Welt gewidmet, um ihre Hoffnungen und Sehnsüchte nach einem besseren Leben zu würdigen.
Mehr: fluechtlingstag.org

Bundesweit haben sich gestern Zehntausende an Menschenketten "Hand in Hand gegen Rassismus" beteiligt

Samstag, 18. Juni 2016

Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichten Kreisen ist zu vernehmen, dass die Dienstgeberseite der AK derzeit wieder eine vorzügliche Gelegenheit sieht, prägnante Vergleiche zwischen den Tarifen des öffentlichen Dienstes und den AVR Caritas vorzunehmen, weil momentan die Differenzen besonders deutlich würden:
so habe die Caritas bereits 5 Monate nach der Tariferhöhung für den SuE-Bereich eine weitere Tariferhöhung für die gesamte Caritas vorgenommen (1.1.2016- 1.6.2016), während im öffentlichen Dienst zwischen diesen Erhöhungen ganze 8 Monate lagen (1.7.2015-1.3.2016).

Und auch die nächste Steigerung folge deutlich schneller als im öffentlichen Dienst:
während zwischen den Erhöhungsschritten des öD (zum 1.3.2016 und 1.2.2017) ganze 11 Monate lägen, würde diese Differenz bei der Caritas nur 7 Monate (1.6.2016 - 1.1.2017) betragen.

Das bedeutet: die Caritas nimmt ihre Tariferhöhungen mit einer 57 - 60 % höheren Geschwindigkeit vor als der öffentliche Dienst!

vorletztes Gerücht

Freitag, 17. Juni 2016

Einzelheiten zum Beschluss der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission Caritas vom 16. Juni 2016

Thema war im wesentlichen der Tarifabschluss 2016/2017 für die Mitarbeitenden in der Caritas. Diese orientieren sich am Abschluss des öffentlichen Dienstes.

Beschlossen wurde u.a. eine

  • Vergütungssteigerung,
  • eine Eigenbeteiligung an der KZVK und
  • ein Verlaufsplan zur Umsetzung der neuen Entgeltordnung, incl. Überleitung der Mitarbeitenden in den Anlagen 2, 2b in die TVöD-Systematik.

Im Einzelnen:

Donnerstag, 16. Juni 2016

AK Caritas bleibt Anhänger des TVöD

Die Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission hat heute einen Beschluss gefasst, dessen Inhalt, soweit derzeit bekannt wie folgt aussehen:
  • Mittlere Werte: plus 2,4% ab 1.6.16
  • weitere 2,35% verknüpft mit Entgeltordnung ab 1.1.2017
  • Beteiligung an KZVK-Beiträgen
Die Beschlüsse der Bundeskommission gelten bekanntlich nicht unmittelbar, sondern sie bedürfen noch der Umsetzung durch die jeweiligen Regionalkommission (die auch hinsichtlich der Termine und Vergütungshöhe noch abweichen können) sowie der Inkraftsetzung durch die Bischöfe. 

(Die entsprechenden Steigerungstermine im öD sind übrigens 2,4 % zum 1.3.2016 und weitere 2,35 % zum 1.2.2017 - mit dem Vorziehen der zweiten Stufe der Erhöhung wird die Verzögerung der ersten Stufe nicht kompensiert.)

AK Caritas - heute Nagelprobe!

Das hat jedenfalls die Mitarbeiterseite anlässlich des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst angekündigt. Wir zitieren nochmals:
... Für die Caritas-Beschäftigten will man mindestens dasselbe Niveau erreichen. Durch verspätete Übernahme von Ergebnissen des Öffentlichen Dienstes hatten sich die Arbeitgeber in den letzten Jahren immer wieder Wettbewerbsvorteile verschafft und ihre Beschäftigten zu Arbeitskräften zweiter Klasse degradiert. Damit muss Schluss sein.
Die Erwartungen sind sehr ambitioniert. In den vergangenen Tarifrunden ist es in der Regel (zumindest außerhalb der Ärztevergütungen) nicht gelungen, die öD-Abschlüsse zeitgleich zu realisieren; es gab immer zeitliche Verzögerungen auf Bundesebene, die in den Regionen häufig noch einmal verstärkt wurden. caritas-verdi.blogspot: Rückblick Tarifrunden 2012-2015.

Der Verhandlungsführer der Dienstgeberseite, Norbert Altmann, hat kürzlich jedenfalls schon mal festgestellt, die Caritas habe doch "erst im Dezember 2015 eine Lohnsteigerung für den Sozial- und Erziehungsdienst von durchschnittlich 3,5 Prozent vereinbart", da könne man nicht schon wieder 6 % erhöhen. (Anmerkung: die Erhöhung gab es natürlich erst zum 1.1.2016 und auch nicht überall und das Vorbild, der TVöD hat die Erhöhungen schon ein halbes Jahr früher realisiert*! - ...auch eine Form, Benachteiligungen zu verstärken - Matthäus-Prinzip?)

In der aktuellen Tarifrunde kommt hinzu, dass aufgrund der neuen Entgeltordnung auch zu erwarten ist, dass die AK Caritas die Aktualisierung der 2er-Anlagen, die teilweise noch die alte BAT-Welt fortführen, angeht. Das verspricht schwierige und aufwändige Verhandlungen, zumal das Thema Zusatzversorgung auch bei der Caritas nicht zu umgehen ist.

Wir werden berichten, sobald wir Ergebnisse in Erfahrung bringen.

*und in der Region Ost erfolgen die Erhöhungen teilweise erst am 1. August

Mittwoch, 15. Juni 2016

Hand in Hand gegen Rassismus, für Menschenrechte und Vielfalt

Banner Menschenketten

Bundesweite Menschenketten am 18. und 19. Juni 2016.


Für die Aufnahme der Flüchtlinge engagieren sich in Deutschland Hunderttausende. Weltweit findet dies Anerkennung. Gleichzeitig brennen Häuser, Rassist*innen bedrohen Menschen auf offener Straße. Flüchtlinge werden attackiert und als Terroristen diffamiert, obwohl sie selbst vor Terror fliehen. Menschen anderer Hautfarbe, Religionen, aber auch Lesben, Schwule, Transgender, hauptamtliche und freiwillige Helferinnen und Helfer, Politikerinnen und Politiker werden in Deutschland beschimpft und angegriffen. Europa schottet sich ab. Der gesellschaftliche Zusammenhalt und die demokratischen Grundwerte werden auf die Probe gestellt. Mit der Aktion Menschenkette treten wir für ein weltoffenes, menschliches und vielfältiges Deutschland und Europa ein. Nur gemeinsam und miteinander werden wir die globalen Herausforderungen meistern.

Dienstag, 14. Juni 2016

Altenpflegekonferenz: ver.di fordert allgemeinverbindlichen Tarifvertrag - Mehr Personal nötig: Persönlicher Einsatz kann Defizit nicht ausgleichen

Für einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag Altenpflege hat sich ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler gestern (13. Juni) zum Auftakt der zweitägigen, bundesweiten ver.di-Altenpflegekonferenz in Göttingen ausgesprochen. "Die wenigsten privaten Träger sind freiwillig zu Tarifverhandlungen bereit. Es gibt Einrichtungen, die haben seit zehn oder 15 Jahren keine Lohnerhöhung mehr gezahlt. Wenn ver.di die Altenpflege durch ´Häuserkampf´ regulieren muss, dauert das Jahre. Diese Zeit haben wir nicht, wenn wir auch künftig genug Menschen für diesen Beruf gewinnen wollen", sagte Bühler vor Betriebsräten und Mitarbeitervertretungen aus dem gesamten Bundesgebiet. "Der Markt richtet es nicht", stellt Bühler fest. ver.di erwarte, dass die Altenpflege als elementarer Bereich der Daseinsvorsorge stärker politisch gesteuert werde.

Die Altenpflege in Deutschland brauche wesentlich mehr Personal und deutlich höhere Einkommen. "Mit noch so hohem persönlichem Einsatz können die professionell Pflegenden das strukturelle Defizit nicht ausgleichen. Wenn ab Januar 2017 der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff umgesetzt wird, braucht es mehr Personal", erklärte Bühler. ver.di fordert deshalb als Sofortmaßnahme einen Stellenschlüssel von einer Pflegekraft auf zwei Bewohner. Auch die Fachkräftequote von 50 Prozent müsse angehoben werden. "Die Forderung, die Fachkraftquote noch weiter abzusenken, ist unverantwortlich", so die Gewerkschafterin.

Das Pflegestärkungsgesetz II sieht vor, dass bis 2020 eine einheitliche Bemessung des Personalbedarfs entwickelt und erprobt werden soll. "Das ist noch viel zu lange hin", kritisiert das ver.di-Bundesvorstandsmitglied. "Für eine gute Pflegequalität und damit die Pflegekräfte durch die hohe Belastung nicht krank werden, brauchen wir eine schnelle Lösung."

Quelle: Pressemitteilung Ver.di vom 13.6.2016

Sonntag, 12. Juni 2016

Medienrückblick zur Fachtagung auf Schloß Hirschberg: Grundordnung - Quo Vadis

Am  2. bis 3. Juni lud die Diözese Eichstätt zu den Hirschberger Gesprächen zur Fortentwicklung des Dritten Weges zum Thema "Grundordnung - Quo vadis?" in das Schloss Hirschberg ein. Referenten waren:

  • Prof. Dr. Hermann Reichold, Leiter der Forschungsstelle für kirchliches Arbeitsrecht in Tübingen, der die Veranstaltung organisiert hatte
  • Prof. Dr. Andreas Lob-Hüdepohl, Berliner Institut für christliche Ethik und Politik - ICEP, 
  • Prof. Herbert Landau, Richter des Bundesverfassungsgerichts, 
  • Prof. Dr. Andreas Suchanek, HHL Leipzig Graduate School of Management
  • Generalvikar Peter Beer Erzdiözese München-Freising
An den Gesprächen haben sich auch die Bischöfe von Regensburg und Eichstätt beteiligt.

Berichte gab es auf 
und (offline) in der Eichstätter Kirchenzeitung.

Samstag, 11. Juni 2016

Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass die Vorschläge der Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschlands*, in der aktuellen Tarifrunde mit umfangreichen Übergangs- und Besitzstandsregelungen allen bisher Beschäftigten weiterhin ihr vereinbartes Gehalt zu sichern und sogenannte Anpassungen auf wenige Berufsfelder und überwiegend neu einzustellende Mitarbeitende zu fokussieren sowie der heterogenen regionalen Arbeitsmarktsituation angemessen Rechnung zu tragen, nicht bei allen Seiten der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas auf rückhaltlose Begeisterung gestoßen seien.


*siehe VdDD = ACU der Diakonie (bzw. umgekehrt)

Vorletztes Gerücht

Freitag, 10. Juni 2016

Auszubildende der Pflege fordern bessere Ausbildungsbedingungen und Erhalt der Mitbestimmung

Mehr als 200 Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) aus Krankenhäusern und
Pflegeeinrichtungen haben heute (9. Juni 2016) in Willingen die Sicherung der betrieblichen Mitbestimmung im Rahmen der Pflegeausbildungsreform verlangt. In der Resolution fordern sie die Bundesregierung auf sicherzustellen, dass auch künftig der Ausbildungsvertrag vom Ausbildungsbetrieb unterschrieben werden muss und dies nicht an die Schule delegiert werden darf.

Die Teilnehmenden der bundesweiten Konferenz von JAV-Mitgliedern aus dem Gesundheits- und Sozialwesen beraten vom 8. bis zum 10 Juni 2016 in Willingen unter dem Motto "Level up! Gemeinsam Ausbildung aufwerten", wie die Bedingungen vor allem in der Pflegeausbildung verbessert werden können. Es ist die größte Konferenz ihrer Art in der Branche.

Resolution als pdf

Donnerstag, 9. Juni 2016

Pflegeberufsreformgesetz

An der Diskussion zur Reform der Pflegeausbildung beteiligt sich Ver.di intensiv seit langen Jahren. Eine eigene Internetseite dokumentiert die Diskussion und Positionen von Ver.di zu den


Zuletzt hat Ver.di am 30. 5. 2016 eine ausführliche Stellungnahme im Rahmen der öffentlichen Anhörung im Bundestag (mit Mediathekdokumentation und verlinkten zahlreichen Einzelstellungneahmen)  zum Pflegeberufsreformgesetz abgegeben. 

Die Aufwertung der Pflegeberufe ist überfällig. Dazu gehört auch eine zukunftsgerechte Ausbildung. Wir brauchen daher eine Reform der Pflegeausbildung. Wichtig ist, dass die zentralen Weichen jetzt in die richtige Richtung gestellt werden. Das Fundament der neuen Ausbildung muss von Beginn an stimmen. Positiv sind die längst überfällige Schulgeldfreiheit, die Einführung von Umlageverfahren und die Vorgaben zum Umfang der Praxisanleitung in der beruflichen Pflegeausbildung. In zentralen Punkten besteht allerdings erheblicher Nachbesserungsbedarf im Pflegeberufsgesetz.

Mittwoch, 8. Juni 2016

Mitgliederzuwachs? - Das geht auch bei Caritas und Kirche

Das nebenstehende und verlinkte Flugblatt zeigt die Möglichkeiten, auch in Betrieben mit entwicklungsbedürtigem gewerkschaftlichen Organisationsgrad zu ordentlichen Entwicklungen zu kommen.

Und warum soll, was im Klinikum Sulzbach möglich war nicht auch bei Caritas und Kirche möglich sein.

Wenn wir in den Bereichen Gesundheit - Soziales - Pflege - Erziehung bessere Vergütungen und bessere Arbeitsbedingungen haben wollen (statt nur warmer Worte), dann müssen wir uns auch am Kampf für diese Dinge beteiligen und dürfen uns nicht nur darauf beschränken, das was ver.di erkämpft bloß zu übernehmen.


ver.di wächst im Gesundheits- und Sozialwesen - Flugblatt als pdf

Dienstag, 7. Juni 2016

Vor der BK-Sitzung*: deutsche Bischofskonferenz erinnert an die Bedeutung unbefristeter Normalarbeitsverhältnisse

Mit folgender Stellungnahme (Auszug aus der Stellungnahme des Kommissariats der deutschen Bischöfe zum Grünbuch „Arbeit weiter denken - Arbeiten 4.0“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales) hat das Kommissariat der deutschen Bischöfe sich in klaren Worten kritisch zu atypischen Erwerbsformen geäußert (und zwar bereits am 30. Dezember 2015).

Die veränderten ökonomischen Rahmenbedingungen wirken sich auf die Gestaltung der Arbeitsbedingungen aus. Eine Folge dieser Entwicklung ist die [...] Erosion des Normalarbeitsverhältnisses, die Zunahme atypischer Erwerbsformen (befristete Beschäftigung, geringfügige Beschäftigung, Zeitarbeit, Scheinselbständigkeit usw.) und instabilerer Erwerbsverläufe.
Unabhängig von lebensphasenorientierten Arbeitszeitmodellen wie etwa dem Vorschlag einer Familienarbeitszeit sollte das unbefristete Vollzeitarbeitsverhältnis auch in Zukunft das Rückgrat der Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bilden. Denn dieses birgt im Grundsatz eine hohe Gewähr für die Einhaltung hoher sozialer Schutzstandards. Aus- und Fortbildung sind hier stark ausgeprägt, die Identifikation mit den Zielen des Unternehmens ist groß. Die Stabilität der Sozialversicherungen und des Steuersystems wird durch die Zunahme atypischer Beschäftigungsformen zunehmend bedroht. Im Gegensatz zum Normalarbeitsverhältnis, das in der Regel darauf ausgerichtet ist, den eigenen Lebensunterhalt und den von Angehörigen voll zu finanzieren, können atypische Beschäftigungsformen diesen Anspruch häufig nur bedingt erfüllen. Der Gesetzgeber sollte auch in der digitalen Arbeitswelt das Normalarbeitsverhältnis stützen und fördern und keine Maßnahmen erlassen, die die Attraktivität atypischer und prekärer Beschäftigungsformen erhöht.

Montag, 6. Juni 2016

Malteser und ihre Töchter

Morgen findet vor dem Arbeitsgericht Duisburg der erste Termin von Beschäftigten und der Gewerkschaft IG Bau gegen Malta Clean & Service (MCS) im St.-Anna-Krankenhaus statt:
  •  Dienstag, den 7. Juni 2016, um 10:50, Saal II, Arbeitsgericht Duisburg
Ausführliche Informationen zu dem Konflikt, der auch in diversen Medien thematisiert wurde, gibt es hier: http://www.labournet.de

Interessant ist der Vorgang für uns auch aufgrund dessen, dass die Malteser in Teilen wohl unter die Grundordnung fallen bzw. diese übernommen haben, dass aber gleichzeitig Mehrheitsanteile an Unternehmen gehalten werden, für die die Grundordnung nicht gilt: ein interessantes Forschungsfeld für die Vielgestaltigkeit der Dienstgemeinschaft und die Kunst, sich mit der Weimarer Reichsverfassung den Pflichten zur Unternehmensmitbestimmung zu entziehen?

Sonntag, 5. Juni 2016

Medienrückblick - parlamentarischer Abend der AK

Am vergangenen Dienstag veranstaltete die Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes in Berlin unter der Schirmherrschaft von Beate Müller-Gemmeke, MdB Bündnis 90/Gruene.

Von der akmas gab es zu der Veranstaltung einen Bericht:

sowie einen anläßlich des Abends veröffentlichten 
findet sich ein etwas ausführlicherer Bericht zur Veranstaltung. 



Samstag, 4. Juni 2016

Samstag abend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichten Kreisen ist zu vernehmen, dass die Katholische Kirche in Deutschland beabsichtigt, das ihr vom Bundesarbeitsgericht auferlegte Prinzip der Parität in ihren "Kommissionen zur Ordnung des diözesanen und caritativen Arbeitsrechts" weiter auszubauen.
Angesichts der gelegentlich zu hörenden, aber völlig unbegründeten Kritik, dass das Erfordernis von qualifizierten Mehrheiten von 2/3 oder 3/4 der Stimmen der Dienstgeberseite ein ungebührliches Gewicht verleihe, denke man darüber nach, das Erfordernis qualifizierten Mehrheiten auf Erhöhungsbeschlüsse zu beschränken und sich für Tarifkürzungsbeschlüsse mit qualifizierten Mehrheiten von 1/3 oder 1/4 der Stimmen zu begnügen.

Vorletztes Gerücht

Freitag, 3. Juni 2016

Wir helfen Menschen - Tarifverträge helfen uns

Einen Bericht zur gestern angekündigten Aktion von Diakonie-Beschäftigten in Halle "Wir geben unser letztes Hemd" gibt es hier:

"Dritter Weg" in der Diakonie Mitteldeutschland erneut eindrucksvoll abgelehnt

Tarifverträge helfen natürlich auch der Caritas, wenn diese etwa am 16. Juni dann anpeilt, die Tariferhöhung und diverse Tarifregelungen des öffentlichen Dienstes auch für die Caritas zu realisieren.
Die substantielle und elegante Variante wäre natürlich, sich selber an Tarifverträgen zu beteiligen und solche abzuschliessen.

Juni-Ausgabe ver.di infodienst Krankenhäuser geht online

 
 
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

die neueste Ausgabe des Krankenhaus Infodienst ist online. Diesmal erwarten euch interessante Informationen zur Charité: Tarifvertrag Gesundheitsschutz und Mindestbesetzung, Impressionen aus der Tarifrunde öD 2016, Wissenswertes zur endlich abgeschlossenen Entgeltordnung TVöD kommunal und dem Skandal der schon langem unter dem Deckel rumort, 35,7 Millionen Überstunden in den Krankenhäusern und Altenpflegeeinrichtungen und das sind bei weitem noch nicht alle Überstunden.

 

All das und natürlich wie immer noch viel mehr Informationen findet ihr unter:

 

https://gesundheit-soziales.verdi.de/service/publikationen/++co++b07f35e6-1f65-11e2-b271-52540059119e

 

 

Viel Spaß beim Lesen und sammeln von interessanten Informationen

 

Homepage        www.gesundheit-soziales-bayern.verdi.de

                        www.mitgliedwerden.verdi.de

 

 

Donnerstag, 2. Juni 2016

Heute Aktion in Halle/Saale: Wir geben unser letztes Hemd


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Die Beschäftigten in den diakonischen Einrichtungen gehen ihren täglichen Aufgaben immer mit vollem Einsatz nach und geben jeden Arbeitstag ihr Bestes. Es ist an der Zeit, die tariflose Zeit zu beenden. Auch die Beschäftigten des diakonischen Werkes haben ein Recht, ihre Einkommens- und Arbeitsbedingungen mit zu gestalten. Unter dem Motto: „WIR GEBEN UNSER LETZTES HEMD“ rufen wir am 02. Juni 2016 um 14.00 Uhr zu einer Aktion (kein Streik oder Arbeitsniederlegung) vor dem Diakonischen Werk in der Merseburger Straße 44 in 06110 Halle/Saale 

Quelle (mit weiteren Infos):  www.streikrecht-ist-grundrecht.de

Vergleichbare Aktionen, da sind wir zuversichtlich, werden wir irgendwann auch bei der Caritas hinkriegen und erleben, denn: Nix machen nützt nix!

Warum sich Ver.di nicht am 3. Weg beteiligt

In der Neuen Caritas vom 23. Mai 2016 haben sich Ver.di und der Marburger Bund zu ihrer Nichtbeteiligung  bzw. Beteiligung geäußert:

Wir dokumentieren Sylvia Bühlers Statement in dieser Frage:


Keine Verhandlung auf Augenhöhe

Das Sozial- und Gesundheitswesen wird längst nach marktwirtschaftechen Kriterien organisiert.Die Leistungsanbieter stehen in Konkurrenz zueinander.Da es keinen Branchentarifvertrag gibt, wird der Wettbewerb in weiten Teilen über die Personal­ kosten ausgetragen.Wenn die belden großen Träger Caritas und Diakonie bereit wären,Tarifverträge mit Verdi abzuschließen, wäre das ein wichtiger Schritt hin zu einem Branchenni­veau. Heute schauen die christlichen Wohlfahrtsverbände von der Bank aus zu, was die Tarifvertragsparteien im öffentlichen Dienst auf dem Spielfeld aushandeln.
Das wird dann, häufig zeitverzögert, übernommen - oder auch nicht. 500.000 Arbeit­ nehmer(innen) der Caritas können sich dann darüber empören, warum die Gewerkschaft nicht noch mehr rausgeholt hat. Der Dritte Weg mag für viele Beschäftigte bequem sein. Respekt verschafft man sich, wenn man seine Interessen selbst in die Hand nimmt, mit einer starken Gewerkschaft an der Seite.
Vieles spricht für einen Caritas-Tarifvertrag. Die Wahl der Tarifkommissionsmitglieder ist demokratisch.Man muss nicht Mitglied der Mitarbeitervertretung sein, um hier aktiv mitzuwirken. Tarifverhandlungen sind transparent,Verdi informiert über den jeweiligen Verhandlungsstand und holt sich vor Abschluss des Tarifvertrages Rückmeldung aus den Betrieben.Tarifverträge schützen viel besser als Einzelarbeitsverträge, in die die AVR­-Regelungen ja erst übernommen werden müssen.

Die Arbeitsrechtlichen Kommissionen sind kirchliche Gremien, die Diözesen beschließen einseitig die Bedingungen. Die Ge­werkschaft Verdi will ihre Arbeitsweise nicht von den Bischöfen abhängig machen. Im System des Dritten Weges können Ge­werkschaften überstimmt werden. BeiSchlichtungsverfahren können die Gewerkschaften nicht frei über die Annahme oder Ablehnung eines Schlichtungsergebnisses entscheiden. Das Kirchenrecht schließt Arbeitskampfmaßnahmen aus. Das alles Ist das Gegenteil von Verhandlungen auf Augenhöhe. Deshalb setzt Verdi weiter auf Tarifverträge - die katholischen Kirchen anderswo auf der Welt übrigens auch.


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Für den Marburger Bund hat dessen Hauptgeschäftsführer Armin Ehl die Beteiligung des MB im selben Heft der Neuen Caritas erläutert: seine Beteiligung begründet der Marburger Bund damit, dass er in der Beteiligung als Zwischenschritt betrachtet, mit dem man aber an der grundsätzlichen Kritik am 3. Weg festhalte: dieser sei gekennnzeichnet durch faktische "Nachteile...zum Beispiel durch verspätete Tariferhöhungen". Festgehalten wird aber auch an der Erwartung "die Regelung der 'weltlichen' Arbeits- und Vergütungsbedingungen " sollte "nicht dem Selbstbestimmungsrecht der Kirchen unterliegen, sondern den Maßgaben des Grundgesetzartikels 9 Absatz 3 zur Koalitionsfreiheit."


Mittwoch, 1. Juni 2016

Caritas - 2.Weg/3. Weg - der Stand der Dinge in den Tarifrunden 2015-2016 - Update 1. Juni 2016

Seit unserer letzten Übersicht Anfang Mai, ist nichts Wesentliches passiert.
Die akmas hat in ihrem AK-Info Nr. 4 ihre Erwartung bekräftigt, auf der BK-Sitzung am 16. Juni "mindestens TVöD-Niveau" zu erreichen.

Die Dienstgeberseite der Regionalkommission Ost hat inzwischen am 28. April 2016 ein Angebot vorgelegt, die Tarife Ost am 1. Dezember 2016 um 3 % zu erhöhen und zum 1. Januar 2018 eine weitere Erhöhung um 2 % vorzunehmen. 

Die Mitarbeiterseite der Regionalkommission Ost hat am 20. Mai 2016 auf dieses Angebot mit einer Pressemitteilung reagiert: 
"Die Vertreter der Mitarbeiterseite der Regionalkommission Ost der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes (RK Ost) verfolgen das Ziel, die Vergütungen in der Region Ost mittelfristig dem Bundesniveau anzupassen. „Dem widerspricht das von den Dienstgebern vorgelegte Angebot, das die Orientierung an den Vergütungswerten des Bundes verlässt", sagt Andreas Jaster, Sprecher der Mitarbeiterseite der Regionalkommission Ost [...]  Die Mitarbeiterseite bleibt bei ihrer Forderung von durchschnittlich 6 Prozent mehr Lohn und einer Anhebung der Ausbildungsvergütung um 100 Euro pro Monat."
Einen Vergleich wollen wir uns aber dennoch nicht verkneifen: