Samstag, 23. Dezember 2017

Der Blog geht in die Weihnachtspause

Allen ein ruhiges und friedvolles und gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue
Jahr!

Im neuen Jahr lassen wir es langsam wieder angehen.

Als guten Vorsatz für den Jahreswechsel und das neue Jahr empfehlen wir eine Gewerkschaftsmitgliedschaft. Es geht ganz einfach:




Freitag, 22. Dezember 2017

Adventsnotiz: Weihnachtsansprache von Papst Franziskus

Der Blogbeitrag zum Jahresende soll  der Weihnachtsansprache von Papst Franziskus gewidmet sein, der mit schon gewohnt offenen Worten deutliche Positionen bezieht. Und als kirchliche Mitarbeiter müssen wir uns selbst auch immer wieder fragen, ob nicht die eine oder andere Aussage aus Rom auch für die eigene Tätigkeit zutreffen könnte.
Papst Franziskus zeigt offenbar nicht die Zurückhaltung, die Papst Benedikt etwa mit seiner "Konzerthausansprache" in Freiburg ("Entweltlicht Euch") an den Tag gelegt hat. Franziskus spricht unmissverständlich, deutlich und klar.

Donnerstag, 21. Dezember 2017

Regionalkommission Nord: Letzte Regionalkommissionssitzung in diesem Jahr

Am Dienstag tagte die Regionalkommission Nord der AK Caritas.

Die Mitarbeiterseite berichtet von einer durchwachsenenen Sitzung:

  • ein von der Mitarbeiterseite geforderter Nachteilsausgleich wurde durch Losentscheid des sogenannten erweiterten Vermittlungsausschusses geregelt mit dem Ergebnis: "Die Mitarbeiter, die in die Vergütungsgruppe P4 eingruppiert sind und über den 30. Juni 2017 hinaus beschäftigt waren, erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro."
  • Die neue Anlage 2e für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rettungsdienst wird rückwirkend zum 1. Oktober 2017 nun auch für den Bereich der RK Nord in Kraft gesetzt. Damit ist der Beschluss der Bundeskommission in allen Regionen umgesetzt.
  • 4 Anträge gemäß § 14 der AK-Ordnung wurden behandelt
  • Unter dem Titel "KONFLIKT IM EMSLAND - Pistole auf die Brust gesetzt: Dienstgemeinschaft geht anders!" wird im RK-Info über Praktiken berichtet, bei denen die Dienstgemeinschaft offensichtlich zur wirtschaftlichen Verfügungsmasse in einem Kommissionsgeschacher wird, gewissermassen nach dem Motto: "Wenn die Mitarbeiterseite in der Regionalkommission nicht brav ist, gehören die Beschäftigten eben nicht zur Dienstgemeinschaft und haben nicht teil an der Erfüllung des kirchlichen Auftrags und unterliegen nicht den kirchlichen Loyalitätsverpflichtungen.
Im Dienstgeberbrief zur Sitzung findet der Konflikt übrigens keine Erwähnung.

Mittwoch, 20. Dezember 2017

Was Beschäftigte mit starken Gewerkschaften erreichen können

Helios Amper Dachau: Unerwartetes Angebot erstritten

In einem längeren Tarifkonflikt der Helios Amper Klinik  in Dachau zeichnet sich inzwischen ein Ergebnis ab.

Nach längerer Verhandlungsunterbrechung hat die Arbeitgeberseite erklärt, sie würden eine reguläre Mitgliedschaft beim Kommunalen Arbeitgeberverband beantragen und somit den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-K) übernehmen.

Die Tarifkommission bewertet das Angebot als gut bis sehr gut und stimmte dem Verfahrensvorschlag zu. Innerhalb von acht Wochen nach Rückmeldung des Kommunalen Arbeitgeberverbandes werden erste Gesprächstermine vereinbart, um Details der Verbandsaufnahme bzw. die Übernahme des tariflichen Regelwerkes (TVöD) zu erörtern. Bis dahin ruhen die Tarifverhandlungen.

Die interessanten Einzelheiten sind hier nachzulesen:


Es gibt viele gute Gründe für eine Mitgliedschaft bei Ver.di:


Dienstag, 19. Dezember 2017

Wipo aktuell: Hände weg vom Feierabend!

Hände weg vom Feierabend!
Die Zahl der Überstunden in Deutschland ist nach wie vor hoch. 2016 waren es über 1,8 Milliarden, mehr als die Hälfte unbezahlt. Dennoch bekommen die Arbeitgeber den Hals nicht voll. Einige wollen sogar Heiligabend die Läden öffnen. Jetzt holen sie zum Generalangriff auf das Arbeitszeitgesetz aus. Ihr Präsident Ingo Kramer hält den Achtstundentag für „passé“. Eine radikale Flexibilisierung soll her.

Solche Forderungen gehen zu Lasten der Beschäftigten: Schon heute fehlen vielen von ihnen nach Feierabend die Energie und die Zeit, um Arbeit und Privates miteinander in Einklang zu bringen. Wer nachts arbeitet, ausufernde Arbeitszeiten hat oder ständig erreichbar sein muss, leidet oft auch gesundheitlich.


[Quelle: http://wipo.verdi.de/publikationen ]

Montag, 18. Dezember 2017

Letzte Regionalkommissions-Sitzungen in diesem Jahr.

Heute tagt die Regionalkommission Nord der AK Caritas.

Am vergangenen Donnerstag, den 14. Dezember 2017 haben die Regionalkommissionen Mitte und Ost getagt. Inzwischen sind zu beiden Sitzungen RK-Infos erschienen.


Regionalkommission Mitte:



  • übernommen wurde der BK-Beschluss zum Rettungsdienst vom 12. Oktober mit Wirkung 1. Oktober 2017
  • Eine Arbeitsgruppe aus Dienstgebern und Mitarbeitern hat ein Positionspapier zur Personalbemessung im Krankenhaus veröffentlicht


RK-Info Mitte 12/2017 als pdf - Erklärung zur Personalbemessung als pdf



Regionalkommission Ost:


Auch die Regionalkommission Ost hatte die Vergütung im Rettungsdienst auf der Tagesordnung. Auch hier wurde die die Anlage 2e der BK vom 12. Oktober "eins zu eins" zum 1.1.2018 übernommen. Die Westwerte gelten allerdings nur für die Zulagen, die eigentlichen Vergütungen folgen den entsprechenden Ost-Tabellen. 

Aufgrund eines Vorschlags des Vermittlungsausschusses hat die RK Ost "Vergütungserhöhungen bis 2021 beschlossen". Das heißt konkret, dass die Vergütungen im Bereich der Regionalkommission Ost schrittweise näher an die entsprechenden Werte im Westen herangeführt werden.

Sonntag, 17. Dezember 2017

Adventsnotiz: es geht um Menschen - nicht um Gewinne ...

meint jedenfalls Papst Franziskus (dem wir an seinem heutigen Geburtstag die besten Wünsche übermitteln und ihn auch zuerst zitieren wollen):
Papst warnt katholische Krankenhäuser vor Gewinnstreben

Samstag, 16. Dezember 2017

Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass im 3. Weg der Katholischen Kirche überlegt werde, nur noch Tariferhöhungen des öffentlichen Dienstes zu übernehmen, die dort ohne Streikmaßnahmen zustandegekommen sind, denn nur solche entsprächen dem Strukturprinzip des Propriums der kirchlichen Tariffindung. In den bayerischen Diözesen überlege man, diese Norm auf katholische Beschäftigte zu beschränken. 

Vorletztes Gerücht

Freitag, 15. Dezember 2017

AVR Caritas - Zusatzversorgung Anlage 8 auch künftig rechtswidrig?

Worum geht es?

A) Regelungen der AVR Caritas:
In der Anlage 8 (Versorgungsordnung A) der AVR Caritas ist geregelt:
§ 1 Versorgungszusage

(1) Mitarbeiter und die zu ihrer Ausbildung Beschäftigten (Anlage 7 zu den AVR), für die nach der Satzung der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands (im folgenden Zusatzversorgungskasse genannt) Versicherungspflicht besteht, sind durch ihren Dienstgeber bei der Zusatzversorgungskasse zum Zwecke der Alters-, Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversorgung sowie der Versorgung ihrer Hinterbliebenen zu versichern.

(2) Der Versorgungsanspruch des Mitarbeiters und des zu seiner Ausbildung Beschäftigten sowie der Versorgungsanspruch eines ihrer Hinterbliebenen richten sich ausschließlich nach der Satzung der Zusatzversorgungskasse und ihrer Ausführungsbestimmungen und können nur gegenüber der Zusatzversorgungskasse geltend gemacht werden.
Damit wird beschrieben:
1. Die Caritas-Arbeitgeber verpflichten sich zu einer Beitragszahlung, mit der eine bestimmte Leistung erwirkt werden soll.
2. Für die Leistungsbeschreibung ist auf die Satzung der Zusatzversorgungskasse verwiesen, bei der die jeweiligen Arbeitgeber auch Mitglieder sind - nicht aber eine arbeitsvertragliche Regelung geschaffen. *)
3. Ansprüche sollen nur gegenüber der jeweiligen Kasse geltend gemacht werden können, deren Garanten
a) bei öffentlichen Kassen die anderen Mitglieder (z.B. Kommunen) bzw. Bund und Länder sind,
b) bei der KZVK Köln die deutschen (Erz-)Diözesen sind.
Ein Anspruch an die Arbeitgeber soll nicht bestehen.


B) gesetzliche Normen:
Diese Regelungen erscheinen vor dem Hintergrund des aktuell geltenden Betriebsrentengesetzes zumindest problematisch. Dort ist in § 1 geregelt:
(1) Werden einem Arbeitnehmer Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber zugesagt (betriebliche Altersversorgung), gelten die Vorschriften dieses Gesetzes. Die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung kann unmittelbar über den Arbeitgeber oder über einen der in § 1b Abs. 2 bis 4 genannten Versorgungsträger erfolgen. Der Arbeitgeber steht für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen auch dann ein, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über ihn erfolgt.

Donnerstag, 14. Dezember 2017

Faktenchecks Gesundheit

Die Bertelsmann-Stiftung thematisiert in ihren "Faktenchecks Gesundheit" verschiedene Gesundheitsaspekte , die insbesondere auch für Beschäftigte im Gesundheitswesen von Interesse sind:

Mittwoch, 13. Dezember 2017

Betriebsrat (oder MAV) erzwingt Entlastung

In vielen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens sind Kolleginnen und Kollegen aktiv und erreichen konkrete Verbesserungen. Oft hört man vom Ergebnis. Um aber voneinander lernen zu können, muss auch die Geschichte, die zum Erfolg führte, erzählt werden.  Dies tun ver.di mit den Praxisheften. Das jetzt erschienene Heft, das sich mit der erfolgreichen Arbeit des Betriebsrates an der Helios Ostseeklinik Damp beschäftigt, ist das erste in der Reihe. Das Heft bekommt ihr in eurem ver.di-Bezirk.

Im Mitgliedernetz stehen exklusiv für ver.di-Mitglieder die Broschüre als PDF-Datei und eine Reihe Originaldokumente zur Verfügung, die zeigen, wie die Auseinandersetzung in der Praxis verlaufen ist. .

Beispiel Helios Ostseeklinik Damp
Die Gesundheit der Beschäftigten schützen – dabei können Interessenvertretungen eine wichtige Rolle spielen. In der Helios Ostseeklinik Damp hat der Betriebsrat in einer langwierigen Auseinandersetzung eine Betriebsvereinbarung durchgesetzt. Sie schreibt für die Stationen und Schichten je nach Belegung konkret fest, wie viel examiniertes Pflegepersonal zur Verfügung stehen muss. Wie hat der Betriebsrat das geschafft? Im Praxisheft findet ihr die Geschichte dieser Auseinandersetzung kurz zusammengefasst, sowie die Rechtsgrundlagen für die Mitbestimmung, auch bei kirchlichen und öffentlich-rechtlichen Häusern.


Dienstag, 12. Dezember 2017

Betriebsrätetag in Bonn

Leider ohne Beteiligung kirchlicher Gremien, die das Betriebsverfassungsgesetz zugunsten von Mitarbeitervertretungsordnungen und Mitarbeitervertretungsgesetzen verschmähen bzw. verschmähen müssen (aber vielleicht doch einen lehrreichen Seitenblick wert): 

Von heute an bis kommenden Donnerstag, den 14. Dezember 2017 treffen sich  mehrere hundert Betriebsräte aus allen Branchen zum Deutschen Betriebsrätetag (www.betriebsraetetag.de), dem Parlament der Betriebsräte.
Mit dabei sind unter anderem auch die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer, NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann, der SPD-Vorsitzende Martin Schulz und der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann.

Fragen, die dort diskutiert werden, sind etwa

  • Was tun Betriebsräte, um den Generationenwechsel im Gremium in den nächsten Jahren gut zu bewältigen? 
  • Von verlässlicher Urlaubsplanung über höhere Produktivität bis hin zu geringerer Ungleichheit: Was bringt Mitbestimmung für Beschäftigte, Unternehmen und Gesellschaft? Wo wird Mitbestimmung behindert? Wie lassen sich Blockaden auflösen?
  • ...

Montag, 11. Dezember 2017

Mitbestimmungsadventskalender für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Im Mitbestimmungsportal der Hans-Böckler-Stiftung gibt es seit 1. Dezember  einen schönen

Adventskalender:

Die bisherigen Adventsfenster widmeten sich diesen Themen: 

10. Mitbestimmung hilft Menschenrecht in Unternehmen durchzusetzen

9. Mitbestimmte Unternehmen zahlen TOP-Managern weniger

Sonntag, 10. Dezember 2017

Adventsnotiz: was bedeutet der Advent für uns?

Am Freitag auf dem Weg zur Arbeit - im Autoradio sticht die Werbung mit den Supersonderangeboten aus der üblichen Klangwolke heraus. Und die Moderatorin weist auch noch darauf hin, dass das zweite Adventswochenende traditionell das große Einkaufswochenende ist. Dazwischen klingt dann "das Christkind" durch den Äther, und wer danach beim Sender anruft und als erstes >durchkommt<, erhält vom Sender auch noch Eintausend Euro, damit das Weihnachtsfest erschwinglicher wird.

Ist Weihnachten jetzt ganz dem Kommerz gewichen? Geht es nur noch darum, wie man am meisten Geld ausgibt? "Süßer die Kassen nicht klingeln" - während gleichzeitig in griechischen Lagern Flüchtlinge verzweifeln, im Mittelmeer Flüchtlinge ertrinken und sich in Libyen neue Sklavenmärkte bilden?

Wohin eine nur an Eigeninteressen orientierte "deal-Mentalität" in der Politik führt, zeigt uns ein weiterhin umstrittener US-Präsident immer wieder auf's Neue.

Dabei sollte die Adventszeit eine Zeit des Nachdenkens, der Selbstreflektion und der daraus resultierenden Vorbereitung auf das "Reich Gottes" sein.

Deshalb zurück zu den Punkten, die wir gemeinsam beeinflussen können - mit denen wir die Welt ein Stückchen besser machen können:

Samstag, 9. Dezember 2017

Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienstleistungen (BPA) nach der Einführung von Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR), auch bereit ist, sogar danach zu vergüten, sofern genügend finanzielle Mittel vorhanden sind.   „Damit zeigen wir deutlich, dass auch die privaten Anbieter bereit sind, Gehälter auf dem Niveau einer Arbeitsvertragsrichtlinie zu bezahlen." heißt es hierzu beim BPA. Arbeitsvertragsrichtlinien enthielten ähnlich wie Tarifverträge einen allgemeinen Teil, Anlagen und Tabellen, Buchstaben, Satzzeichen sowie Zahlen.
Man trage sich sogar mit dem Gedanken, paritätisch besetzte arbeitsrechtliche Kommissionen einzurichten, die dann unter Zugrundelegung eines echten Konsensprinzips Tariferhöhungen beschließen können, sofern diese einstimmig (echter Konsens!) beschlossen werden. Man sei davon überzeugt, dass der grundgesetzlich garantierte Schutz des Eigentums (und der mit diesem verbundenen Renditeerwartungen) auch den Schutz vor Tarifverträgen und Streiks einschließt.

Vorletztes Gerücht

Freitag, 8. Dezember 2017

Streik im 3. Weg?

Im aktuellen Heft der Neuen Caritas kommentiert der Finanz- und Personalvorstand des Deutschen Caritasverbandes, Hans Jörg Millies, die aktuellen Tarifauseinandersetzungen zum Thema "Entlastung" im Saarland, an der sich auch Beschäftigte der Caritasklinik in Ottweiler mit zwei Warnstreiks beteiligt haben.
Über die Feststellungen, ob das Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen tatsächlich suspendiert werden kann und wenn, ob die Voraussetzungen dafür dann derzeit gegeben sind, kann man geteilter Meinung sein und darüber streiten bekanntlich auch die Juristen.

Ärgerlich ist aber, dass auf die "guten Arbeitsbedingungen" bei der Caritas hingewiesen wird, ohne dass realisiert wird, dass sich diese möglicherweise weniger dem "Dritten Weg" (mit Parität, Dreiviertelmehrheit und Zwangsschlichtung im System) verdanken, sondern eher dem Sachverhalt, dass man Jahrzehnte lang mit dem BAT und dem TVöD ein von Gewerkschaften erkämpftes Tarifwerk hatte, an dem man sich orientieren konnte. Ein Beweis dafür, dass ohne gewerkschaftliche Vorkämpfer und Vorbilder tarifliche Fortschritte im 3. Weg erreicht werden können, steht aus und ist wohl auch nicht zu erbringen.

Und die Auffassung, dass Entlastung in der Pflege, Finanzierungsbedingungen und bessere Personalausstattung eher in die Zuständigkeit der politischen Sphäre ("Finanzierungssysteme") fallen als in die von Gewerkschaften bzw. Tarifparteien, übersieht, dass alle (!) wesentlichen Errungenschaften von Arbeitnehmern und bei Arbeitsbedingungen, die irgendwann sich dann auch in Gesetzen und staatlichen Rechten niedergeschlagen haben, wie etwa die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, der gesetzliche Urlaub usw.  sich dem verdanken, dass streikende Arbeitnehmer diese Entwicklungen zunächst in Tarifverträgen durchgesetzt haben, bevor sie dann Gegenstand rechtlicher Standards wurden.

Zumindest im Saarland hat in diesem Bereich eine kleine Schar Beschäftigter der Caritas hier auch schon einiges in der Öffentlichkeit, bei Caritas und Kirche bewegt!

Man sollte sie nicht, man wird sie aber auch nicht entmutigen!










Donnerstag, 7. Dezember 2017

ver.di und Marburger Bund unterzeichnen Vereinbarung zum Umgang mit Tarifeinheitsgesetz

Gemeinsame Presseerklärung: ver.di und Marburger Bund unterzeichnen Vereinbarung zum Umgang mit Tarifeinheitsgesetz

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Marburger Bund (MB) haben heute eine Vereinbarung zum Umgang mit den Auswirkungen des Tarifeinheitsgesetzes unterzeichnet. Zuvor hatten die Beschlussgremien beider Seiten dem Anfang November dieses Jahres erreichten Verhandlungsergebnis zugestimmt. Mit der Vereinbarung soll verhindert werden, dass Arbeitgeber die Gewerkschaften auf Kosten der Beschäftigten gegeneinander ausspielen können. Die bisherige Möglichkeit tarifpluraler Regelungen – wenn also in einem Betrieb verschiedene Tarifverträge Anwendung finden - soll auch unter den Rahmenbedingungen des Tarifeinheitsgesetzes für die Zukunft erhalten bleiben.

Mittwoch, 6. Dezember 2017

Nikolaus: ver.di Infodienst Krankenhäuser Nr. 79 ist online

Die Dezember-Ausgabe des Infodienstes Krankenhäuser ist online.

Schwerpunktthemen:

Entlastung: Wahlversprechen halten!

ver.di-Krankenhaustagung: "Klinikwut steckt an"

ver.di-Positionen zur Neugestaltung der Personalbemessung in der psychiatrischen Krankenhausversorgung

Integration und Qualifizierung von Geflüchteten statt Fremdenfeindlichkeit und Rassismus

Ausführliche Informationen gibt es auch zum Streik in Ottweiler im Oktober und zu den Auseiandersetzungen zum 3. Weg in der Diakonie sowie der bayerischen Alternative zu einer "Pflegekammer".

Den Info-Brief findet ihr unter http://www.infodienst-krankenhaeuser.verdi.de/

Dienstag, 5. Dezember 2017

ver.di will einheitliches Tarifniveau für Soziale Arbeit bei allen Arbeitgebern!

Kasseler Konferenz mahnt Investitionsoffensive des Bundes an

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) will die Aufwertung der Sozialen Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, Familien und Menschen mit Behinderungen in Deutschland weiter vorantreiben. Ziel sei es, Flächentarifverträge für den gesamten Bereich zu etablieren, erklärte die Gewerkschaft nach Abschluss der 10. Kasseler Konferenz.

Zentrales Problem ist die Zersplitterung der Tariflandschaft bei den Wohlfahrtsverbänden und freien und privaten Trägern. Es gibt Tarifverträge, die erreichen das Niveau des öffentlichen Sozial- und Erziehungsdienstes und es gibt Träger sich beharrlich weigern überhaupt Tarifverträge abzuschließen. „Gut, dass immer mehr Beschäftigte erkennen, wie wichtig es ist, sich zu organisieren und mit ver.di für bessere Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen zu kämpfen“, so ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler.

Montag, 4. Dezember 2017

Betreiber von Caritas Pflegeeinrichtungen will AVR Tarif umgehen

...das befürchtet die Regionalkommission Nord der AK Caritas. Im einzelnen heißt es im Info:

"Am Montag, den 20.11.2017, hat die RK Nord über einen Antrag eines zur Caritas gehörigen Betreibers von neun Pflegeeinrichtungen beraten. Der Betreiber wollte die Mitarbeiter seiner außertariflich operierenden Tochtergesellschaften unter weiterer Umgehung des Tarifwerks AVR Caritas wieder in die Muttergesellschaft zurückholen.

Die Regionalkommission Nord hat am Montag den Antrag intensiv beraten. Die Mitarbeiterseite übte scharfe Kritik an den Plänen, die die betroffenen Mitarbeiter durch einen „Haustarif“ nachhaltig schlechter gestellt hätte.
Ebenso sollten nach Willen des Betreibers auch alle Neuanstellungen außerhalb des geltenden AVR-Tarifs der Caritas erfolgen. Hierfür sollte zudem keine feste zeitliche Begrenzung vereinbart werden.

Der Vorschlag hatte nichts mit dem AVR-Tarif der Caritas zu tun!


Sonntag, 3. Dezember 2017

Adventsnotiz - Kardinal Marx und Verfassungsrichter Schluckebier im Interview

Der Münchner Merkur und das Domradio berichten übereinstimmend von einem Interview, das Kardinal Marx zum zehnjährigen Jubiläum seiner Tätigkeit als Münchner Erzbischof gab. Marx wird darin wie folgt zitiert:
... jeder müsse seine ... Entscheidungen selbst treffen. "Aber er muss als katholischer Christ seine Entscheidung auch messen lassen an den Grundsätzen der Katholischen Soziallehre und des Evangeliums." ...
Quellen:
Münchner Merkur (Überschrift: Christen müssen sich in Politik einmischen)
Domradio unter Bezug auf KNA (Überschrift: Kardinal Marx räumt mit Gerüchten auf)

Samstag, 2. Dezember 2017

Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass die katholische Kirche in Deutschland größten Wert darauf legt, dass die Form der Einbindung der Gewerkschaften, wie sie Papst Franziskus praktiziert, nämlich sie in den Vatikan einzuladen und zu loben, ohne im Gegenzug den Verzicht auf das Streikrecht zu erwarten, kein Vorbild für die katholische Kirche in Deutschland sein könne, die die besten Erfahrungen mit dem 3. Weg gemacht habe, der den Gewerkschaften bekanntlich einen geziemenden Platz am Katzentisch der Kommissionen zuweise.
Man überlege, ob es nicht notwendig sei, einmal wieder in den Vatikan zu reisen, um der Kurie den 3. Weg zu erklären.

Vorletztes Gerücht