Montag, 29. Juli 2019

Regionalkommissionssitzung in Bayern und Baden-Württemberg: die Ergebnisse der Juli-Sitzungen


Am 18. Juli 2019 hat die Regionalkommission Bayern getagt, am 24. Juli 2019 die Regionalkommission Baden-Württemberg. Inzwischen wurden die Ergebnisse veröffentlicht:

In beiden Regionen stand die Umsetzung zu den Änderungen in der Anlage 7 (Ausbildungsvergütung von Gesundheitsberufen) auf der Tagesordnung. In beiden Regionen wurden keine Beschlüsse zur Ärztevergütung gefasst (für die es auf der Bundesebene auch noch keine gemeinsame Grundlage gibt). Und schließlich haben sich beide Regionen mit der Ausbildungsvergütung von Heilzerziehungspfleger*innen befasst.

Zu den Ergebnissen im Einzelnen:

RK-Info Bayern als pdf

RK-Info Baden-Württemberg als pdf


Die Einschätzung der Arbeitgeberseite lassen sich in den sogenannten Dienstgeberbriefen Bayern und Baden-Württemberg  nachlesen.




Donnerstag, 25. Juli 2019

"Arbeiterbischof" Ketteler: Für das Streikrecht

zu unserem Beitrag "Sommergespräch: Das tun was wir predigen ..." und der Glaubwürdigkeitsdebatte in und an der katholischen Kirche möchten wir heute auf einen Beitrag eines katholischen Mediums verweisen:
 
Vor 150 Jahren: "Magna Charta der christlichen Arbeiterbewegung"

"Arbeiterbischof" Ketteler: Für das Streikrecht, gegen Kinderarbeit

Vielen kam die erste päpstliche Sozialenzyklika "Rerum novarum" 1891 zu spät. Doch es war bereits der "Arbeiterbischof" Wilhelm Emmanuel von Ketteler (1811-1877), der der katholischen Kirche in Zeiten großen Elends den Weg in ihre sozialpolitische Verantwortung wies.

Schlichtungsstelle der Erzdiözese München und Freising zu den Kosten für ein behördliches Führungszeugnis

Angesichts der Mißbrauchsdebatte fordert die katholische Kirche auch dort ein behördliches Führungszeugnis ein, wo die gesetzliche Regelung nach SGB VIII § 72a
*) Anmerkung:

Dienstag, 23. Juli 2019

Sommergespräch: Das tun was wir predigen - hat unsere Umwelt eine Zukunft?

Unter diesem Titel bringt RADIO VATIKAN ein Interview mit der Umwelthistorikerin Prof. Verena Winiwarter, Universität Wien. 
 
Im Gespräch wird anhand der aktuellen Klima-, Naturschutz- und Umweltkrise die Glaubwürdigkeit kirchlicher Einrichtungen und Organisationen hinterfragt.
 
Wann greifen kirchliche Medien auch den Widerspruch zwischen "Drittem Weg" und päpstlichem Lehramt beim kirchlichen Arbeitsrecht auf?
Die katholische Kirche in Deutschland hätte die Pole-Position ...

Sonntag, 21. Juli 2019

Sonntagsnotizen - Kirchenaustritte und Vertrauenskrise

Es ist kein Gerücht: die Kirchen hatten im letzten Jahr die größte Glaubwürdigkeits- und Vertrauenskrise zu bewältigen, die in der Vergangenheit aufgetreten sind.

Quellen:
Domradio
Katholisch.de
MSN online
Tagesschau 
Radio Vatikan
ZDF heute
Das Domradio veröffentlicht in einem weitern Bericht auch Zahlen aus einzelnen Bistümern und zitiert den Münsteraner Bischof: "Wir haben an Relevanz für das Leben der Menschen verloren", sagte der Münsteraner Bischof Felix Genn. Die Zahlen ließen sich nicht schönreden. "Die Menschen stimmen mit den Füßen darüber ab, ob sie uns für glaubwürdig und vertrauensvoll halten und ob die Gemeinschaft in der katholischen Kirche ihnen grundsätzlich als notwendig für ein gutes und gelingendes Leben erscheint." Das gelte für viele leider nicht mehr, so der Bischof.
(siehe auch katholisch.de)
Es geht ganz offensichtlich um die Glaubwürdigkeit der Kirche.

Zitat: Bischof Franz Jung
Dass die Glaubwürdigkeit der Kirchen auch durch das kircheneigene Arbeitsrecht torpediert wird, das zumindest für die katholische Kirche im diametralen Gegensatz zur eigenen Soziallehre und zum universellen Kirchenrecht steht, haben wir hier oft genug erläutert.

Donnerstag, 18. Juli 2019

Infopost Altenpflege 11/Juli 2019 veröffentlicht

Ausgabe der Infopost Altenpflege Nr. 11 / Juli 2019 u.a. mit folgenden Themen:
  • Tarif für alle!
    Die Infopost Altenpflege beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema flächendeckender Tarifvertrag in der Altenpflege.
  • Protest in Leipzig
    Demonstrierende vertreiben den Profitteufel! Bundesgesundheitsminister Jens Spahn verspricht verbindliche Personalbemessungsinstrumente in der Kranken- und Altenpflege und ruft die Beschäftigten auf, sich zu organisieren.
  • Respekt verschafft
    Die Kolleginnen und Kollegen im Evangelischen Sozialwerk Müllheim setzen Arbeitgeber mit einem Ultimatum Grenzen.
  • Konzertierte Aktion Pflege
    Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand und Leiterin des Fachbereichs Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen zieht eine vorläufige Bilanz zur Konzertierten Aktion Pflege.
  • Mut bringt Bewegung
    Rund 40 Kolleginnen und Kollegen der DRK Seniorenzentren Maintal legten die Arbeit nieder und zogen lautstark durch das Städtchen Maintal bei Frankfurt.
  • Altenpflege gewinnt
    Beim Tarifabschluss der Diakonie Niedersachsen schließen die Kolleg*innen aus der Altenpflege zur Krankenpflege auf.
  • Pflegekammer Niedersachsen – Hilft nicht!
    Ein Kommentar von Kerstin Günther, examinierte Altenpflegerin und Betriebsrätin im DRK-Kreisverband Gifhorn, stellv. Sprecherin der ver.di-Bundesfachkommission Altenpflege.


Infopost Altenhilfe Nr. 11/Juli 2019 als pdf

Dienstag, 16. Juli 2019

Regionalkommissionssitzungen NRW und Ost in der vergangenen Woche

In der vergangenen Woche haben die Regionalkommissionen NRW und Ost getagt und sich inbesondere mit der regionalen Umsetzung der Beschlüsse der Bundeskommission vom 4. Juli 2019 befasst.


Die Region Ost berichtet aus ihrer Sitzung am 11. Juli 2019 von einer Vertagung und einem gescheiterten Antrag der Mitarbeiterseite. Zur Ärztevergütung gibt es noch keine Vorlage der Bundeskommission; der BK-Beschluss zur Ausbildungsvergütung wirkt unmittel:,
RK Info Ost Juli 2019 als 


In der Region NRW wurde in der Sitzung vom 12. Juli 2019 verschiedene Beschlüsse zur Ausbildung in Gesundheits- und Erziehungsberufen gefaßt. Der BK-Beschluss zu den Ausbildungsberufen wurde 1:1 übernommen. Darüber hinaus hat die RK NRW weitergehende Beschlüsse zur Ausbildung in der praxisintegrierten Ausbildung für Erzieher*innen und Heilerziehungspfleger*innen gefaßt.  (Was die Heilerziehungspflegeausbildung betrifft, so gibt es in 2 der 6 Regionalkommissionen - nämlich Bawü und NRW - damit verbindliche AVR-Regelungen zur Vergütung.)

RK Info NRW Juli 2019 als pdf



Montag, 15. Juli 2019

Katholische Kirche zerlegt sich selbst

... die Reaktionen aus den unterschiedlichsten Bereichen der katholischen Kirche haben sicher nichts mit der heute morgen im Blog kommunizierten (Ent-) Täuschung von Gewerkschaftern in kirchlichen Einrichtungen und kirchlich orientierten Gewerkschaftern zu tun. Die Kirche vergibt demnach erneute eine Chance, die Arbeitnehmer für sich zurück zu gewinnen.

Synodaler Weg - Bekanntgabe der Teilnehmer an den vorbereitenden Foren

Radio Vatikan hat eine Liste der Teilnehmer an den Foren zur Vorbereitung des Dialogs zur Zukunft der katholischen Kirche in Deutschland veröffentlicht. Unter ihnen sind Bischöfe, Theologen, Mitglieder von Orden und Verbänden.
Uns interessiert natürlich vor allem das Thema "Machtmissbrauch durch kirchliches Arbeitsrecht". Die Teilnehmer an diesem Forum werden von Radio Vatikan wie folgt aufgelistet:
Forum Macht und Gewaltenteilung

Montag, 8. Juli 2019

Beschlüsse der Bundeskommission der AK Caritas 4. Juli 2019

Die Bundeskommission der AK Caritas hat am 4. Juli 2019 in Frankfurt getagt und eine Reihe von Beschlüssen gefasst:

Für Schüler in praxisintegrierten Ausbildungsgängen zum Erzieher und in betrieblich-schulischen Gesundheitsberufen wurde eine Ausbildungsvergütung beschlossen, die sich an den entsprechenden tarifvertraglichen Regelungen im öffentlichen Dienst orientiert.

Diese Regelung muss noch in den Regionalkommissionen im Rahmen der sogenannten Bandbreiten konkretisiert werden. Das heisst, es ist davon auszugehen, dass die Regionalkommissionen in den nächsten Wochen sich mit diesem Beschluss befassen und sich an die regionale Umsetzung machen werden.
Die übrigen gefassten BK-Beschlüsse gelten unmittelbar.

Bei der Ärztevergütung gibt es weiterhin kein Ergebnis:
"Ohne Ergebnis endeten die Verhandlungen zur Tarifrunde Ärzte zwischen

Donnerstag, 4. Juli 2019

Kardinal Marx: Niemand will deutsche Nationalkirche aufmachen (ausser beim Arbeitsrecht?)

Kardinal Marx: Niemand will deutsche Nationalkirche aufmachen
Möchten sich die Deutschen von der Weltkirche entfernen? Unsinn, sagt Kardinal Reinhard Marx. ...
berichtet "katholisch.de" vom Jahresempfang des Kardinals am 03.07. in der kath. Akademie München.
vgl. auch Radio Vatikan "Kardinal Marx weist Vorbehalte gegen „synodalen Weg" zurück" und das Domradio "Kirche steht vor Epochewandel"
Kritiker warnen vor Sonderweg in der Weltkirche
Na dann wird es doch Zeit, dass die katholische Kirche in Deutschland sukzessive von ihrem Sonderweg im Arbeitsrecht ablässt und zur kirchlichen Soziallehre und dem universellen Kirchenrecht (c. 1286 CIC) zurück kehrt.
Dass der "Dritte Weg" der Kirche allgemeinverbindliche Tarifverträge verhindert, und damit prekäre Arbeitsverhältnisse fördert, sollte jedenfalls auch zu den Bischöfen durchgedrungen sein. Es muss ja nicht sofort sein - Ende des Monates reicht vielleicht auch noch, morgen wäre aber besser.

BSG: Auch Honorarärzte im Krankenhaus und Honorarpflegekräfte in stationären Einrichtungen können nicht selbstständig tätig sein.

wie das Bundessozialgericht in Kassel aktuell unter Bezug auf § 7 Absatz 1 SGB IV entschieden hat, sind Honorarärzte in Krankenhäusern (Aktenzeichen B 12 R 11/18 R vom 04.06.2019 als Leitfall) und Honorarpflegekräfte in stationären Pflegeeinrichtungen regelmäßig nicht als Selbstständige anzusehen, sondern unterliegen als Beschäftigte der Sozialversicherungspflicht (Aktenzeichen: B 12 R 6/18 R – Urteil vom 07.06.2019). 
 
Damit ist nicht nur der "Scheinselbstständigkeit" und dem Sozialversicherungsbetrug ein Riegel vorgeschoben.
 
Da diese Honorarkräfte immer in die Organisation eingebunden sind, gelten auch die ganz normalen Mitbestimmungs- und Beteiligungsregelungen nach MAVO.
 
Weitere Informationen zu den entschiedenen Fällen:
Entscheidend ist, ob die Betroffenen weisungsgebunden beziehungsweise in eine Arbeitsorganisation eingegliedert sind. Letzteres ist bei Ärzten in einem Krankenhaus regelmäßig gegeben, weil dort ein hoher Grad der Organisation herrscht, auf die die Betroffenen keinen eigenen, unternehmerischen Einfluss haben.
Ein etwaiger Fachkräftemangel im Gesundheitswesen hat keinen Einfluss auf die rechtliche Beurteilung des Vorliegens von Versicherungspflicht. Sozialrechtliche Regelungen zur Versicherungs- und Beitragspflicht können nicht außer Kraft gesetzt werden, um eine Steigerung der Attraktivität des Berufs durch eine von Sozialversicherungsbeiträgen "entlastete" und deshalb höhere Entlohnung zu ermöglichen.
 

Die (evangelische) Kirche überzieht

»Die Kirche überzieht«
- so äußert sich die Bundeskonferenz der Mitarbeitervertretungen bei der Diakonie und kritisiert die Verfassungsklage gegen BAG-Entscheidung zur Diskriminierung wegen fehlender Kirchenmitgliedschaft (Fall "Egenberger").
(Quelle: Verdi)
In diesem Zusammenhang zitiert "katholisch.de" den Münchner Völkerrechtsexperten Christian Walter:
Akzente nur leicht zu Grundrechten der Arbeitnehmer verschoben
Völkerrechtler verteidigt EuGH-Urteile zu kirchlichem Arbeitsrecht
Ist das umfassende Selbstbestimmungsrecht der Kirchen in Deutschland noch zeitgemäß? Der Jurist Christian Walter hat daran Zweifel - und fordert auch von deutschen Gerichten andere Urteile zum kirchlichen Arbeitsrecht.


Dass die katholische Kirche im "Chefarztfall" (trotz möglicher Avancen von Richtern am Bundesverfassungsgericht) eine andere Entscheidung getroffen hat, haben wir gestern berichtet.

Mittwoch, 3. Juli 2019

Rechtsstreit um Chefarzt-Kündigung wegen Zweitheirat ist endgültig beendet

Der zehnjährige Rechtsstreit um die Kündigung eines Chefarztes an einem katholischen Krankenhaus ist beendet. Das Erzbistum Köln teilte am Dienstag mit, dass es keine Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts einlegt.
berichten katholisch.de sowie das Domradio (Köln)

Diese Entscheidung war zuletzt etwas zweifelhaft geworden, nachdem die Frankfurter Rundschau (FR) noch am 30. Juni einen anscheinend oder scheinbar gut informierten Artikel unter der Überschrift
Lockruf der Richter
schrieb und dabei u.a. ausführte:
Auf der diesjährigen Tagung (der Essener Gespräche) im März trauten Teilnehmer kaum ihren Augen und Ohren: Gleich drei Bundesverfassungsrichter waren gekommen, und zwei von ihnen reichten – bildlich gesprochen – ein Silbertablett herum: Die katholische Kirche solle den „Chefarzt-Fall“ doch noch einmal nach Karlsruhe tragen. So deutliche Avancen, berichten hochrangige Kirchenjuristen, hätten sie noch nie gehört.
...
(wir hatten über das Verfahren mehrfach berichtet)

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 20.2.2019, 2 AZR 746/14 ist damit rechtskräftig.