Donnerstag, 31. Mai 2018

High Noon an Fronleichnam - Chefarzturteil zum ... wieviele waren es jetzt schon?

der EuGH hat an Fronleichnam, Mittags, die Schlussanträge des Generalanwalts in der Rechtssache C-68/17 IR / JQ veröffentlicht, denen sich der EuGH in seinen Urteilen in der Regel anschließt:
Nach Ansicht von Generalanwalt Wathelet steht das Verbot der Diskriminierung wegen der Religion dem entgegen, dass einem katholischen Chefarzt eines katholischen Krankenhauses aufgrund seiner Scheidung und Wiederheirat gekündigt wird.

Die Anforderung, dass ein katholischer Chefarzt den heiligen und unauflöslichen Charakter der Ehe nach dem Verständnis der katholischen Kirche beachtet, stellt keine echte berufliche Anforderung und erst recht keine wesentliche und gerechtfertigte berufliche Anforderung dar
...

Sollte es dem Bundesarbeitsgericht nicht möglich sein, das einschlägige nationale Recht im Einklang mit der Richtlinie auszulegen, sei es daher verpflichtet, im Rahmen seiner Befugnisse den dem Einzelnen aus dem allgemeinen Verbot der Diskriminierung wegen der Religion erwachsenden Rechtsschutz zu gewährleisten und für die volle Wirksamkeit dieses Verbots zu sorgen, indem es erforderlichenfalls jede entgegenstehende nationale Vorschrift unangewendet lasse.
nach dem EuGH-Urteil vom April (wir berichteten: EuGH Urteil näher betrachtet: Diskriminierungs- und Willkürverbot auch bei Kirche - staatliche Gerichte zur Kontrolle berufen) zur Frage, ob und in welchen Fällen die Mitgliedschaft zur eigenen Kirche als Einstellungsvoraussetzung zulässig ist, wird der EuGH wohl dem wuchernden Sonderstatus der Kirchen in Deutschland erneut eine Absage erteilen - und damit den Appell von Papst Benedikt (entweltlicht Euch) auf seine Weise umsetzen.

hier die PM des EuGH:
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2018-05/cp180073de.pdf

Mittwoch, 30. Mai 2018

Europa kann nicht nur Wettbewerb, sondern auch Sozialpolitik!

Wie die Tagesschau gestern meldete, hat das Europaparlament einen wichtigen Schritt gegen Lohndumping beschlossen:
Neue Vorschriften
EU-Parlament geht gegen Lohndumping vor

Stand: 29.05.2018 15:03 Uhr

Wer als Arbeitnehmer nicht nur kurzfristig ins Ausland entsendet wird, soll ab Mitte 2020 den gleichen Lohn erhalten wie seine einheimischen Kollegen.
...

Demnach sollen entsandte Arbeitnehmer ab Mitte 2020 den gleichen Lohn erhalten wie ihre einheimischen Kollegen. Außerdem sollen sie von Tarifverträgen profitieren und ein Anrecht auf Zuschläge für die Anreise sowie Unterkunft und Verpflegung haben.
...
Quelle: Tagesschau

Das bedeutet:
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort in Europa!

Montag, 28. Mai 2018

BAG: Vereinbarung eines Entgelts unterhalb des Vergütungsniveaus kirchlicher Arbeitsvertragsregelungen mit kirchlichem Arbeitgeber zulässig

Wie die Pressestelle des Bundesarbeitsgerichts (BAG) mitteilt, kann ein kirchlicher Arbeitgeber in den durch das staatliche Arbeitsrecht gesetzten Grenzen wirksam Arbeitsverträge abschließen, welche keine oder nur eine eingeschränkte Bezugnahme auf kirchliche Arbeitsvertragsregelungen vorsehen.
Die Missachtung kirchengesetzlicher Vorgaben bzgl. der Ausgestaltung von Arbeitsverträgen berührt aber per se nicht die Wirksamkeit einer anderslautenden vertraglichen Vereinbarung. Die einschlägigen Satzungsbestimmungen des Diakonischen Werks evangelischer Kirchen in Niedersachsen e.V. entfalten keine drittschützende Wirkung, welche die Klägerin in Anspruch nehmen könnte. Der Beklagten ist es auch nicht nach den Grundsätzen von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB verwehrt, sich auf den Inhalt des Arbeitsvertrags zu berufen.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesarbeitsgericht Nr. 26/18 zum Urteil vom 24. Mai 2018 - 6 AZR 308/17 -

Die Entscheidung ist nicht überraschend. Vergütungsregelungen des "Dritten Weges" sind nichts anderes als "Allgemeine Geschäftsbedingungen". Das haben wir erst in unserem Beitrag vom letzten Freitag, 25. Mai, mit den in der Anmerkung 6 verlinkten Urteilen dargelegt. Daher sind die §§ 305 ff BGB anzuwenden. Und in § 305 b BGB ist eindeutig geregelt:
Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Solche individuellen Vereinbarungen sind also immer rechtswirksam, solange sie nicht gegen ein "gesetzliches Verbot" verstoßen. Und kirchliche Normen haben nicht die Qualität von förmlichen Gesetzen.

Damit ist aber erneut klar:
Die im Urteil des 1. Senats vom 20.11.2012 - 1 AZR 179/11 - u.a. geforderte "Verbindlichkeit des Verhandlungsergebnis für die Dienstgeberseite als Mindestarbeitsbedingung" ist auf dem "Dritten Weg" nicht erreichbar. Die Entscheidung der Kirchen für den "Dritten Weg" führt nicht zum einem Streikverbot für Gewerkschaften - im Gegenteil. Diese Entscheidung fördert geradewegs das Streikrecht.



Nachtrag:
Wir möchten aufgrund von Nachfragen einige Links anfügen: 1. § 305 b BGB
2. Pressemitteilung Nr. 26/18 des BAG
3. Urteil des 6. Senats vom 24.5.2018 - 6 AZR 308/17 -
4. Unser Blogbeitrag vom Dezember 2012: "Verbindlichkeit der AVR" - 2 "gigantische" Urteile vom BAG (20.11.) und KAGH (30.11.) und wo bleiben "wir"?"

Samstag, 26. Mai 2018

Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass die Datenschutzgesetze der Kirchen in Deutschland von dem Motiv getragen sind, weltliche und kirchliche Juristen, weltliche und kirchliche Datenschutzexperten, weltliche und kirchliche Bürger und weltliche und kirchliche Gläubige mit einem weltlichen und zwei kirchlichen Datenschutzgesetzen sowohl zu beschäftigen als auch zu überfordern. Man folge dabei darüberhinaus der Devise: "Man tut, was man kann!".



Vorletztes Gerücht

Freitag, 25. Mai 2018

"EU - Datenschutz-Grundverordnung" (DSGVO) vrs. "Gesetz über den kirchlichen Datenschutz" (KDG)

Die ZEIT beríchtete am 21. April über die Gefahr des grenzenlosen Datenzugriffs -
In einem ohne jegliche parlamentarische Anhörung durchgeboxten Gesetz (Cloud Act) hat der US-Kongress Ende März den Ermittlern weltweiten Zugriff auf Server verschafft, die US-Firmen gehören.
Dagegen steht das Recht der EU:
Datenschutz ist in der EU ein Grundrecht. "Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten", heißt es in (Anm. d. Red.: Art. 8) der EU-Grundrechtecharta aus dem Jahr 2000.
Quelle: Süddeutsche Zeitung, 24.04.2018

Vor zwei Jahren haben sich EU-Staaten und das Europaparlament nach intensiven Debatten auf die sogenannte Datenschutz-Grundverordnung (DSGV oder DSGVO) geeinigt und diese in Kraft gesetzt. Hintergrund waren ganz reale Missstände aufgrund der uneinheitlichen Regelungen in den EU-Ländern. International tätige Konzerne ("Datenkraken") wie Facebook, Google und Co. haben ihre Europazentralen in den Ländern mit den geringsten Beschränkungen angesiedelt. Diese "windigen Vorschriften" galten dann für alle Kunden aus der EU. Mit der neuen Regelung sollte nicht nur eine Vereinheitlichung, sondern vor allem auch eine vorbildliche Datenschutzregelung geschaffen werden. Die DSGV ist - so der SPIEGEL (print v. 19.05.201, S. 79) - eine Art Qualitätssiegel, mit der die EU auch global eine Vorreiterrolle in Sachen "Datenschutz" übernommen hat (ebenso SÜDDEUTSCHE ZEITUNG vom 24.05.2018 S. 2: "Nach diversen Skandalen sieht sich die EU in ihren strengen Regelungen bestätigt. Sogar US-Experten gelten sie als Vorbild").
Ab 25. Mai sind die neuen Regelungen in allen 28 EU-Staaten anzuwenden. Durch das neue EU-Recht werden unmittelbar das bisherige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG a.F.) und die EU-Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 95/46/EG), auf der das BDSG basiert, abgelöst. Zeitgleich tritt ein dazu gehöriges, modifiziertes Bundesdatenschutzgesetz neuer Fassung (BDSG n.F.) in Kraft, das die DSGVO zum Teil modifiziert und konkretisiert.

Was regelt die neue Verordnung? Und welche Auswirkungen hat das auf den Kirchenbereich?
Im Kern soll die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen, Vereine oder Behörden geregelt werden. Dazu gehören etwa Name, Adresse, Email-Adresse, Ausweisnummer oder IP-Adresse. Wie die Daten gespeichert werden - digital, auf Papier oder mittels Videoaufnahme - ist egal. Besonders empfindliche Daten zu religiösen Überzeugungen, Gesundheit oder Sexualleben dürfen nur in Ausnahmefällen verarbeitet werden. Die neuen Regeln gelten auch für Unternehmen, die außerhalb der EU sitzen, ihre Dienste aber hier anbieten. Deshalb sind Internetriesen mit US-Sitz wie Facebook oder Google davon betroffen.
Quelle: Süddeutsche Zeitung, 24.04.2018

Die EU-Datenschutzverordnung soll also überall in der EU für alle gelten, bei Facebook oder Google, bei "Whats-App" oder "E-Bay" - auch bei den Kirchen. Denn wer etwa ein kirchliches Krankenhaus besucht, bewirkt die Erstellung einer Unmenge von Daten, die für die Pharmaindustrie, für Versicherungen oder auch für die Arbeitgeber höchst interessant sind.

Gilt sie wirklich bei den Kirchen?

Donnerstag, 24. Mai 2018

ver.di kritisiert halbherziges Sofortprogramm zu Kranken- und Altenpflege

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert das heute von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgelegte Eckpunktepapier „Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege“ als halbherzig. „Die großen Probleme Personalmangel und Bezahlung in der Altenpflege werden nicht gelöst“, so Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand.

Positiv sei die bereits im Koalitionsvertrag enthaltene Regelung, dass Personaluntergrenzen auf alle Abteilungen ausgeweitet werden sollen. „Spahn muss jedoch sagen, was mit Personaluntergrenzen konkret gemeint ist. Sie müssen sich am Bedarf orientieren. Bislang geht es lediglich darum, zu vermeiden, dass Patienten im Krankenhaus noch kränker werden und auch noch Gefahren ausgesetzt werden. Das reicht nicht.“

Dienstag, 22. Mai 2018

EuGH-Urteil vom 17. April 2018 - Reaktion der Deutschen Bischofskonferenz

Der europäische Gerichtshof hat sich in seinem Urteil vom 16. April 2018 (C-414/15 Egenberger) mit der Frage der Rechtmäßigkeit einer Ungleichbehandlung wegen der Religion oder der Weltanschauung bei einer Stellenbewerbung befasst.
(Siehe hierzu auch: caritas-verdi.blogspot.de: EuGH-Urteil näher betrachtet)

In erstaunlich kurzer Zeit hat dieses Urteil zu einer Reaktion der Deutschen Bischofskonferenz geführt. Wie der Freiburger Caritas-Wissenschaftlicher Klaus Baumann  in einer Kolumne der Deutschen Tagespost vom 16. Mai 2018 berichtet, hat die "Serviceeinheit Recht des Verbands der Diözesen Deutschlands" in einem "Vermerk" empfohlen,
"flächendeckend für das Gebiet der Deutschen Bischofskonferenz zur Vermeidung von Klagen, im Ausschreibungsprofil und in Bewerbungsgesprächen etwa im Bereich der Caritas auf die Einstellungsvoraussetzung 'Religionszugehörigkeit' zu verzichten. Stattdessen solle im Stellenprofil von allen die 'Identifikation mit den Aufgaben, Zielen und Werten der katholischen Einrichtung' verlangt werden. Der Grad solcher Identifikation könne im Bewerbungsgespräch durch viele andere Fragen ermittelt werden: Jedenfalls nicht durch die Frage nach der Religionszugehörigkeit - und wohl auch nicht durch die nach einem Kirchenaustritt (dazu wird es wohl noch weiterer Klärung bedürfen)."
Die weitere Ausführungen von Klaus Baumann führen schließlich zum Fazit: "Kirche muss Gerichtshof dankbar sein". Der Beitrag schließt mit der Feststellung

"Schade nur, dass es der Autorität des Europäischen Gerichtshofes bedurfte, die zahlreichen theologischen Stimmen und Argumente (inclusive Benedikts XVI.) jedoch nicht gehört wurden."


Samstag, 19. Mai 2018

Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus   gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass die maßgebenden Akteure der AK Caritas (AcU, Dienstgeberseite, 3/4-Mehrheit) überlegen, sich künftig statt am starren und unbedeutenden TVöD an den Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) des BPA zu orientieren. Das hätte auch den Vorteil, dass man bei der Orientierung an und der Übernahme von Vergütungsregelungen in die Caritas nicht nur die Tabellen sondern auch noch den Titel nicht ändern müsste.

Vorletztes Gerücht

Donnerstag, 17. Mai 2018

Breaking news - Vatikan fordert: Mehr Marktkontrolle und mehr Ethik in der Wirtschafts- und Finanzwelt

Angesichts der weltweiten Finanzkrisen einerseits (z.B. Leeman) und von Finanzskandalen, die auch die katholische Kirche nicht nur in Deutchland (Limburg, Freiburg, Eichstätt) sondern auch in Rom selbst (Vatikan-Bank) erschüttern hat sich der Vatikan zu Veröffentlichung entsprechender Regulierungsforderungen entschlossen.
Der Mensch und das Gemeinwohl müssen im Zentrum der globalen Wirtschaft und Finanzwelt stehen, nicht der reine Profit.
berichtet Radio Vatikan.
Das vatikanische Dokument enthält klare Absagen zu neoliberalen Auswüchsen, die auch in Deutschland um sich greifen.

In den einschlägigen katholischen Medien in Deutschland ist das vatikanische Dokument bisher noch nicht gewürdigt. Katholisch.de fragt aber angesichts der Eichstätter Finanzrisiken nach, ob für Bischöfe andere Maßstäbe gelten:
Werden da die Mächtigen wieder geschont? Gelten für Bischöfe andere Maßstäbe? In der Politik mussten andere wegen weit geringerer Summen ihren Stuhl räumen. Man denke nur an Christian Wulff, Bundespräsident a.D.!

Ich meine: ja, für die Kirche gelten andere Maßstäbe. Die Kirche ist gehalten, ihre Finanzmittel ethisch vorbildlich zu verwenden und Rücklagen - die man schon zur Gewährleistung langfristiger Verpflichtungen anlegen muss - in ethisch sauberen Anlageformen umzusetzen. Auch wenn Kapitalanlagen in Rüstungsfirmen oder bei chemischen Industrien, die in großem Maße Umweltgifte produzieren - um extremere Beispiel zu nennen - nicht verboten sind. Was nicht verboten ist, kann dennoch ethisch angreifbar und verwerflich sein.
Und dass in katholischen Krankenhäusern der Patient Mensch vor dem Gewinnstreben stehen muss, hat Papst Franziskus ja schon vor Monaten angeordnet. Damit wird sogar von höchster Stelle die ver.di Kampagne zur Entlastung in der Pflege, die ja auch und gerade dem Wohl der Patienten und der Beschäftigten dient, mit getragen. Kirchliche Einrichtungen sind keine Unternehmen. Alles andere wäre ein Widerspruch in sich.

Das Dokument ist hier verfügbar:
Oeconomicae et pecuniariae quaestiones Erwägungen zu einer ethischen Unterscheidung bezüglich einiger Aspekte des gegenwärtigen Finanzwirtschaftssystems

Vatikan stellt heute neues Dokument zur Wirtschaftsethik vor

Die Glaubenskongregation und das Dikasterium für die ganzheitliche Entwicklung des Menschen haben ein gemeinsames Dokument mit dem Titel „Fragen der Wirtschaft und des Geldes. Überlegungen zu einer ethischen Unterscheidung über einige Aspekte des derzeitigen Wirtschafts- und Finanzsystems“ über Wirtschaftsethik erarbeitet.
Das Dokument wird heute in Rom vorgestellt. Angesichts der Tradition der päpstlichen Sozialenzylken darf man auf dieses Dokument gespannt sein.

edit: Die Pressekonferenz wird ab 11:00 Uhr life bei radio Vatikan übertragen: https://www.vaticannews.va/de.html

Dienstag, 15. Mai 2018

DGB Bundeskongress - Beschluss zum kirchlichen Beschäftigtendatenschutz

Der DGB-Bundeskongress hat soeben folgenden Beschluss (B 010) zum Beschäftigtendatenschutz gefasst:
... In Folge der Digitalisierung der Arbeit und unter Einsatz von Methoden der "Big Data Analytichs" entstehen neue Möglichkeiten der Überwachung und Auswertung der Leistung und des Verhaltens der Beschäftigten. Aufgrund weitreichender Möglichkeiten des Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten ist ein wirkungsvoller Datenschutz unverzichtbar. Diese Gefahren erfordern bessere Möglichkeiten für die betrieblichen Interessenvertretungen, um die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen durch die Europäische Datenschutzgrundordnung, das neue Bundesdatenschutzgesetz und ein dringend von der Bundesregierung auf den Weg zu bringendes eigenständiges und detailliertes Beschäftigtendatenschutzgesetz im Rahmen der Betriebsverfassung, Personalvertretung und im kirchlichen Arbeitsrecht zu konkretisieren. Für die aktive Mit- und Ausgestaltung datenschutzrechtlich zulässiger Verarbeitungsprozesse der Interessenvertretungen in den Betrieben und Verwaltungen ist ein gesetzlich zu verankerndes, erzwingbare und umfassendes Initiativ- und Mitbestimmungsrecht bei der Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Beschäftigungsdaten notwendig ...
In der Antragsdiskussion wurde deutlich, dass vom DGB eine "Kirchenklausel" (Ausnahme der Kirchen vom Beschäftigtendatenschutzgesetz) nicht mehr akzeptiert werden wird. Das Beschäftigtendatenschutzgesetz soll auch den kirchlichen Arbeitgebern "Schranken setzen" und unmittelbar auch für die Beschäftigten der Kirchen und ihrer Wohlfahrtverbände gelten.


siehe auch: "DGB: Keine Ausnahme für Kirche beim Datenschutz - Die Kirchen regeln ihren Datenschutz selbst – auch für ihre Angestellten. Der DGB will das nicht mehr akzeptieren: Die Gewerkschaft fordert ein Beschäftigtendatenschutzgesetz, das für alle gilt." auf katholisch.de

Samstag, 12. Mai 2018

Pflegenot bewältigen! Klotzen statt kleckern. ver.di macht zum Internationalen Tag der Pflege mobil.

Rund um den Internationalen Tag der Pflege am 12. Mai macht die Gewerkschaft ver.di auf die Arbeits- und Einkommensbedingungen in der Pflege aufmerksam. „Politik, Wissenschaft und Gesellschaft sind sich einig, die Bewältigung des Pflegebedarfs darf als einer der größten Herausforderungen der Gegenwart und nahen Zukunft gelten“, so Robert Hinke, Fachbereichsleiter für Gesundheit und Soziales bei ver.di Bayern: „Es gilt zu klotzen statt zu kleckern: Ohne deutlich mehr Personal, verlässliche Arbeitszeiten und Tariflöhne wird es keine Kehrtwende geben.“

Freitag, 11. Mai 2018

Gemeinsame Erklärung zum Stand der Beratungen über die Einführung von Pflegepersonaluntergrenzen

Gemeinsame Erklärung der Vertreter/innen anerkannter Organisationen der Patientenvertretung, der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft und des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum Stand der Beratungen über die Einführung von Pflegepersonaluntergrenzen nach § 137 SGB V
vom 8. Mai 2018


Das sich im Rahmen der Verhandlungen um Pflegepersonaluntergrenzen abzeichnende Ergebnis wird nach Einschätzung der Vertreterinnen und Vertreter anerkannter Organisationen der Patientenvertretung, der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) dem Ziel nicht gerecht, die pflegerische Versorgung in deutschen Krankenhäusern und die Arbeitssituation der Pflegekräfte spürbar zu verbessern. Damit dieses Ziel erreicht wird, müssen zwei grundlegende Forderungen erfüllt werden:


  1. Die Personalvorgaben für Krankenhäuser müssen so bemessen sein, dass sie eine bedarfsgerechte Pflege im Sinne der §§ 1, 2, 12 und 70 SGB V ermöglichen. Untergrenzen, die ausschließlich darauf abzielen, akute Patientengefährdung zu reduzieren, werden diesem Anspruch nicht gerecht.
  2. Die Einhaltung der Personalvorgaben in den Krankenhäusern muss adäquat und verlässlich kontrolliert werden und für Patienten in verständlicher und relevanter Form transparent gemacht werden.


Diese Mindestanforderungen werden vom Verhandlungsergebnis von DKG und GKV-SV absehbar nicht erfüllt. Die Politik ist nun gefordert, für spürbare Verbesserungen für Patienten und Pflegekräfte zu sorgen.

Mittwoch, 9. Mai 2018

Zum Katholikentag ...

... hat Heribert Prandl, Mitglied der Chefredaktion und Ressortleiter Meinung der Süddeutschen Zeitung (SZ), sich in seinem wöchentlichen Newsletter Gedanken gemacht "über den Zustand dieser Kirche und über die Zukunft der Religionen". Anlässlich der vielen Jubelmeldungen möchten wir auf diese nachdenklichen Überlegungen hinweisen:
6. Mai 2018, 16:04 Uhr

Prantls Blick zum Katholikentag
Die Spucke im Gesicht Gottes

...
Die katholische Kirche steckt in der tiefsten Vertrauenskrise seit 500 Jahren, seit der Reformation - und der evangelischen Kirche geht es auch nicht sehr berauschend.
...
Prandl widmet sich einem besonders schmutzigen Aspekt - dem Versagen Einzelner und einer systematischen Vertuschung durch Vorgesetzte.
Unabhängig von diesem individuellen Versagen möchten wir den Anlass nutzen, um wieder einmal ein systematisches Versagen der(beiden) Kirche(n) und den Appell von Papst Franziskus anzusprechen: Entweltlicht Euch !

Montag, 7. Mai 2018

Mehr Personal für Krankenhäuser und Altenpflege! - 20. Juni: auf nach Düsseldorf!

Gesundheitsministerkonferenz
Am 20. Juni freinehmen...
... und in Düsseldorf einspringen. Denn da tagen die Gesundheitsminister/innen. Wir sind zwar nicht eingeladen, dabei sind wir trotzdem.

Das Thema Pflegenotstand in Altenpflege und Krankenhäusern ist in Politik und Öffentlichkeit angekommen. Das haben wir geschafft. Doch ein Koalitionsvertrag ist noch kein Gesetz. In den Betrieben ist von Entlastung noch nichts zu spüren. Überall: Zu wenig Personal, damit die Menschen gut versorgt werden können. Die Zeit drängt. Der Koalitionsvertrag muss zügig und  konsequent umgesetzt werden.

Jetzt mehr Personal

  • Überall – das heißt einheitlich und bundesweit.
  • Für alle – das heißt für alle Bereiche und alle Berufsgruppen.
  • Genug – das heißt für eine bedarfsgerechte Versorgung und gesunde Arbeitsbedingungen.
  • Per Gesetz – damit es auch morgen noch gilt!


Samstag, 5. Mai 2018

Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass die Feststellung von ACU bzw. des Sprechers der Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission "Die Tarifrunde 2018/2019 bei der Caritas ist kein Selbstläufer" nicht als Aufforderung an die Beschäftigten  bzw. als Bekräftigung der Aufrufe der Mitarbeiterseite, deren Position mit öffentlichkeitswirksamen Aktionen zu unterstützen, zu verstehen sei.

Vorletztes Gerücht

Dienstag, 1. Mai 2018

1. Mai: mehr Solidarität!

Zum 1. Mai fordert die Landesbezirksleiterin von ver.di Bayern, Luise Klemens in ihrer Rede in Aschaffenburg, „mehr Solidarität und Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft“. Dazu müsse auch der Mindestlohn auf eine existenzsichernde Höhe steigen, fordert Klemens: „Und existenzsichernd bedeutet: 12 Euro aufwärts“, so Klemens.

Die Schere zwischen Arm und Reich klaffe immer weiter auseinander, beklagt Luise Klemens. Rechtspopulisten griffen diese Stimmung mit ihren rassistischen Parolen und nationalistischer Hetze auf; ihr Vormarsch sei Ausdruck der sozialen Spaltung. „Wir brauchen deshalb eine Politik, die mit aller Entschlossenheit für mehr Solidarität und sozialen Zusammenhalt eintritt“, fordert Klemens: „Zeigen wir den Rechtspopulisten die rote Karte!“