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Samstag, 14. April 2018

Samstag Abend - Zeit für das jüngste Gerücht

Wie aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen zu erfahren ist, soll der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst besondere Leistungen für engagierte Gewerkschaftsmitglieder und Unterstützer enthalten, die auch bei den so genannten "Satelliten" z.B. über die Vergütungsautomatik u.a. zur Wirkung kommen sollen.
Zum Ausgleich werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich nicht zumindest mit einer Solidaritätsaktion an der Auseinandersetzung beteiligt haben (eine Fotodokumentation über die Soli-Aktion soll als "Gegenbeweis" ausreichen) ausdrücklich zu einer "Null-Runde" verpflichtet. Diese Beschäftigten sollen vom Tarifabschluss nicht betroffen sein.
Ein namhafter Rechtsexperte, Prof. Dr. Sch. aus Berlin, begründet dies wie folgt:
"Die Gewerkschaft kann und wird künftig vermehrt nur für ihre Mitglieder verhandeln.
Wer sich trotz Aufforderung der Gewerkschaften über Internet und andere Medien nicht an den Auseinandersetzungen beteiligt, macht durch konkludentes Handeln deutlich, dass er auch am Ergebnis nicht profitieren will. Es ist dann konsequent und entspricht dem Willen der Beteiligten, dass diese Personen auch ausdrücklich vom Tarifabschluss ausgenommen werden."
Von Seite des kommunalen Arbeitgeberverbandes wurde durch einen Vertreter, Herrn B. aus München, bereits erklärt:
"Wir begrüßen diesen Vorstoß. Damit wird einerseits den engagierten Beschäftigten eine höhere Entlohnung für deren Engagement ermöglicht, während andererseits die nicht engagierten Beschäftigten durch ihren Verzicht dazu beitragen, dass den Kommunen noch ausreichende Mittel für Investitionen etwa in Einrichtungen der Altenhilfe, in Krankenhäusern und in der Sozial- und Jugendhilfe verbleiben."



Vorletztes Gerücht


Freitag, 14. November 2014

Vor das Wirksamwerden der RK-Beschlüsse haben die Richtlinien noch die Inkraftsetzung durch die Bischöfe gesetzt

Bevor jetzt die Begeisterung überhand nimmt über die erfolgreichen RK-Beschlüsse in Bayern und NRW:

  • wirksam werden die Beschlüsse erst (gemäß der Richtlinien für die Inkraftsetzung der Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes durch die Diözesanbischöfe in der Fassung vom 26. November 2007)