Wenn das Verhandlungsergebnis angenommen wird stellt sich die Frage, ob, wann und in welchem Umfang der Tarifabschluss auf die Kirchen übertragen wird. Wir meinen dabei nicht die Einrichtungen mit der "Vergütungsautomatik" wie im Bereich der katholischen Kirche in Bayern - auch wenn auch dort wieder versteckte Kompensationen "durch die Hintertüre" drohen können. Es geht vielmehr um die
"Nachverhandler" wie die AK Caritas, die den Abschluss des öffentlichen Dienstes lediglich als "Orientierungsrahmen" sehen. Ein klassisches Argument der Arbeitgeberseite wird der enge finanzielle Spielraum kirchlicher Einrichtungen sein.
Wie zur Vorbereitung sind aktuell wieder einige
Berichte zur Finanzlage der katholischen Kirche in Deutschland aufgetaucht.
Katholisch.de:
Von Verhetzungspotenzial bis Caritaslegende - Die Kirchen und das Geld
Es gibt dann (wieder einmal) aber auch Meldungen, die Fragen zum Umgang mit kirchlichen Finanzen und zur umfassend beanspruchten Selbstbestimmung der Kirchen ohne ensprechende Kontrollgremien aufwerfen.
katholisch.de berichtet:
SCHADEN LIEGT WOHL IM MITTLEREN SECHSSTELLIGEN BEREICH - Bistum Eichstätt - Betrugsermittlungen gegen Ex-Mitarbeiter
In anderem Kontext hat der Passauer Strafrechtlers Holm Putzke inzwischen ausgeführt, es sei
notwendig, die selbstorganisierte Kirche zu kontrollieren. ...
Die Kirche habe in der Vergangenheit ihre eigenen Moralvorstellungen missachtet und gleichzeitig minimal ethische Standards geschaffen. Die bisherigen Strukturen seien unzureichend, das treffe auch auf die Beteiligung von Betroffenen sowie die Auswahl der Mitglieder in Aufarbeitungskommissionen zu.
Kontrolle durch die Arbeitnehmer und Mitbestimmung - das sind einige der wesentlichen Gedanken der eigenen Soziallehre (z.B.
Mater et magistra Nr. 91 ff (97)) wie auch hinter dem Betriebsverfassungsgesetz, das ja bekanntlich in kirchlichen Einrichtungen nicht gelten soll. Dann müssen die Bischöfe aber auch zu ihrer eigenen originären Aufsicht und Verantwortung aus canon 381 § 1 CIC 1983 stehen und die finanziellen Folgen tragen.
Bei der Diakonie Bayern - die sich bekanntlich seit Jahren immer mehr vom öffentlichen Dienst abkoppelt, und das nicht im Interesse der Beschäftigten - hat Andreas Schlutter inzwischen eine Online-Petition
"Forderung nach Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie Diakonie Bayern" gestartet:
die Unruhe und Ungeduld der Kolleg:innen bezüglich der Inflationsausgleichsprämie ist überall spürbar. Wir als MAV DMO sind zum Beispiel in unserer Teilmitarbeiter:innenversammlung heute darauf angesprochen worden.
Aus diesem Grunde habe ich mich mit einigen Kolleg:innen anderer MAVen bei der Diakonie Bayern (darunter auch Nicole Seidel von der HiA-Gesamt-MAV, aber auch Kolleg:innen von Rummelsberg, Diakoneo, Diakonie Rosenheim etc.) kurzgeschlossen, um eine an die ARK Bayern gerichtete Petition zu starten mit der Forderung, die Zahlung auf der nächsten Sitzung Mitte Mai zu beschließen. Sie kann online bei openPetition unterzeichnet werden. Die Petition ist am Mittwoch 11:30 Uhr bei openPetition freigeschaltet worden, also noch ganz frisch.
Darüber hinaus gibt es auch einen Zettel in Papierform, den ihr zum Sammeln in euren Einrichtungen nutzen könnt. Bitte diese Listen ausgefüllt an mich zurück (gerne auch eingescannt) und das möglichst bis zum 12.05., damit wir die Petition noch vor der ARK-Sitzung übergeben können.
Quelle: Andreas Schlutter
Vorsitzender Mitarbeiter*innenvertretung Diakonie München und Oberbayern Innere Mission München e.V.
Landshuter Allee 40, 80637 München, Tel: 089/126991-391, Fax: 089/126991-399, e-mail: aschlutter@diakonie-muc-obb.de,
www.diakonie-muc-obb.de