Freitag, 28. April 2023

Benedikt fordert Entweltlichung - Franziskus warnt vor Verweltlichung

Dem päpstlichen Aufruf "entweltlicht Euch" aus Freiburg haben wir bereits mehrere Beiträge gewidmet. Dass Papst Franziskus diesbezüglich "nicht anders tickt" als sein Vorgänger, wurde jetzt in Ungarn deutlich:
... Franziskus ... warnte nachdrücklich und mehrfach vor einer "Verweltlichung" der Kirche...
Radio Vatikan berichtet etwas genauer:
Franziskus in Ungarn: Keine Angst vor der Säkularisierung

Papst Franziskus hat die katholische Kirche Ungarns dazu aufgerufen, mit „prophetischer Offenheit“ auf die immer säkularere Gesellschaft zuzugehen. Dabei kam er am ersten Tag seines Budapest-Besuchs auch auf das Stichwort „Entweltlichung“ zu sprechen.

Franziskus‘ Vorgänger Benedikt XVI. hatte 2011 bei einem Besuch in Freiburg zu einer „Entweltlichung“ der Kirche aufgerufen – und damit eine heftige Debatte ausgelöst. Bei seiner Begegnung mit katholischen Kirchenvertretern in der Stephanskathedrale machte sich Papst Franziskus nun die Benedikt-Formel zu eigen.
...

In diesem Sinne habe Benedikt XVI. in seiner berühmten Freiburger Konzerthausrede bemerkt, „dass die verschiedenen Epochen der Säkularisierung der Kirche zugutekommen, weil sie zu ihrer Läuterung und inneren Reform wesentlich beigetragen haben“, so Franziskus. „Die Säkularisierungen bedeuteten nämlich jedes Mal eine tiefgreifende Entweltlichung der Kirche“, zitierte er den am letzten Tag des Jahres 2022 verstorbenen Vorgänger. ...
Der Wortlaut der päpstlichen Ansprache an die Bischöfe, Priester, Diakone, Gottgeweihten, Seminaristen und pastoralen Mitarbeiter ist von Radio Vatikan wiedergegeben.
Weltlichkeit ist Heidentum soft: Sie raubt dir nicht den Schlaf, weil sie dich betäubt.

Nach dem Abschluss im öffentlichen Dienst ... folgt die Umsetzung bei den Kirchen?

Wenn das Verhandlungsergebnis angenommen wird stellt sich die Frage, ob, wann und in welchem Umfang der Tarifabschluss auf die Kirchen übertragen wird. Wir meinen dabei nicht die Einrichtungen mit der "Vergütungsautomatik" wie im Bereich der katholischen Kirche in Bayern - auch wenn auch dort wieder versteckte Kompensationen "durch die Hintertüre" drohen können. Es geht vielmehr um die "Nachverhandler" wie die AK Caritas, die den Abschluss des öffentlichen Dienstes lediglich als "Orientierungsrahmen" sehen. Ein klassisches Argument der Arbeitgeberseite wird der enge finanzielle Spielraum kirchlicher Einrichtungen sein.
Wie zur Vorbereitung sind aktuell wieder einige Berichte zur Finanzlage der katholischen Kirche in Deutschland aufgetaucht.
Katholisch.de: Von Verhetzungspotenzial bis Caritaslegende - Die Kirchen und das Geld

Es gibt dann (wieder einmal) aber auch Meldungen, die Fragen zum Umgang mit kirchlichen Finanzen und zur umfassend beanspruchten Selbstbestimmung der Kirchen ohne ensprechende Kontrollgremien aufwerfen.
katholisch.de berichtet: SCHADEN LIEGT WOHL IM MITTLEREN SECHSSTELLIGEN BEREICH - Bistum Eichstätt - Betrugsermittlungen gegen Ex-Mitarbeiter
In anderem Kontext hat der Passauer Strafrechtlers Holm Putzke inzwischen ausgeführt, es sei
notwendig, die selbstorganisierte Kirche zu kontrollieren. ...
Die Kirche habe in der Vergangenheit ihre eigenen Moralvorstellungen missachtet und gleichzeitig minimal ethische Standards geschaffen. Die bisherigen Strukturen seien unzureichend, das treffe auch auf die Beteiligung von Betroffenen sowie die Auswahl der Mitglieder in Aufarbeitungskommissionen zu.
Kontrolle durch die Arbeitnehmer und Mitbestimmung - das sind einige der wesentlichen Gedanken der eigenen Soziallehre (z.B. Mater et magistra Nr. 91 ff (97)) wie auch hinter dem Betriebsverfassungsgesetz, das ja bekanntlich in kirchlichen Einrichtungen nicht gelten soll. Dann müssen die Bischöfe aber auch zu ihrer eigenen originären Aufsicht und Verantwortung aus canon 381 § 1 CIC 1983 stehen und die finanziellen Folgen tragen.

Bei der Diakonie Bayern - die sich bekanntlich seit Jahren immer mehr vom öffentlichen Dienst abkoppelt, und das nicht im Interesse der Beschäftigten - hat Andreas Schlutter inzwischen eine Online-Petition "Forderung nach Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie Diakonie Bayern" gestartet:
die Unruhe und Ungeduld der Kolleg:innen bezüglich der Inflationsausgleichsprämie ist überall spürbar. Wir als MAV DMO sind zum Beispiel in unserer Teilmitarbeiter:innenversammlung heute darauf angesprochen worden.

Aus diesem Grunde habe ich mich mit einigen Kolleg:innen anderer MAVen bei der Diakonie Bayern (darunter auch Nicole Seidel von der HiA-Gesamt-MAV, aber auch Kolleg:innen von Rummelsberg, Diakoneo, Diakonie Rosenheim etc.) kurzgeschlossen, um eine an die ARK Bayern gerichtete Petition zu starten mit der Forderung, die Zahlung auf der nächsten Sitzung Mitte Mai zu beschließen. Sie kann online bei openPetition unterzeichnet werden. Die Petition ist am Mittwoch 11:30 Uhr bei openPetition freigeschaltet worden, also noch ganz frisch.

Darüber hinaus gibt es auch einen Zettel in Papierform, den ihr zum Sammeln in euren Einrichtungen nutzen könnt. Bitte diese Listen ausgefüllt an mich zurück (gerne auch eingescannt) und das möglichst bis zum 12.05., damit wir die Petition noch vor der ARK-Sitzung übergeben können.
Quelle: Andreas Schlutter
Vorsitzender Mitarbeiter*innenvertretung Diakonie München und Oberbayern Innere Mission München e.V.
Landshuter Allee 40, 80637 München, Tel: 089/126991-391, Fax: 089/126991-399, e-mail: aschlutter@diakonie-muc-obb.de, www.diakonie-muc-obb.de

Donnerstag, 27. April 2023

Inflationsausgleich - aktuelle Preissteigerungsrate

wie wir berichtet haben, ist die Forderung der Gewerkschaften insbesondere auch mit der Erhaltung der Kaufkraft (Inflationsausgleich) begründet. Dazu dient insbesondere auch das "Inflationsausgleichsgeld". Ob die Lohnentwicklung mit der Preissteigerung mithält - also kein Kaufkraftverlust eintritt - ist eine auch für die Wirtschaftsentwicklung (Nachfrage) spannende Frage. Dazu eine Anmerkung über die oft schwadronierte "Lohn-Preis-Spirale". Ein solcher Effekt kann nur eintreten, wenn die Lohnentwicklung sowohl die Preissteigerung wie auch die Rationalisierungseffekte übersteigt. Das ist noch lange nicht der Fall. Im Gegenteil: die Lohnentwicklung hat im letzten Jahr nicht einmal mit der Preissteigerung "Schritt gehalten". Viele Arbeitnehmer hatten einen Kaufkraftverlust zu verkraften (Verhandlungsergebnis öD im Vergleich).
Das statistische Bundesamt hat nun aktuelle Zahlen zur Preisentwicklung 2022 vorgelegt:
Die Reallöhne in Deutschland ... gaben um 4,0 Prozent im Vergleich zu 2021 nach, wie das Statistische Bundesamt mitteilte. Das ist der stärkste Rückgang seit Beginn dieser Statistik im Jahr 2008 und zugleich das dritte Minus in Folge. Bislang war nur von einem Minus von 3,1 Prozent ausgegangen worden. In den ersten beiden Corona-Jahren 2020 (minus 1,1 Prozent) und 2021 (minus 0,1 Prozent) hatte es weit geringere Einbußen gegeben.
Quellen:
(zitiert) n-tv, weitere Quellen: FAZ, Tagesschau, ZDF-heute,

Das Verhandlungsergebnis öD im Vergleich

Quelle und mehr: Robert Hinke am 26.04.2023 auf Facebook
ver.di auf Facebook

Mittwoch, 26. April 2023

Arbeitszeiterfassung im Land der 700 000 000 unbezahlten Überstunden

Als "Land der 700 000 000 unbezahlten Überstunden" wird Deutschland in der Süddeutsche Zeitung (unter Bezug auf einen IAB-Kurzbericht) bezeichnet und ergänzend kommentiert:
Die Arbeitszeit soll künftig nicht nur im Vertrag stehen. Sondern sie soll sogar gelten. Das sieht ein Plan von Minister Hubertus Heil vor. Endlich.

Dass die Arbeitszeiterfassung verpflichtend ist, haben wir unter Bezug auf die höchstrichterliche Rechtsprechng des Bundesarbeitsgerichts (BAG) bereits berichtet. Anzumerken ist, dass nach dem Urteil des BAG eine Betriebs- (Dienst-)-vereinbarung erst nachrangig zulässig ist, wenn keine gesetzliche oder tarifvertragliche Regelung besteht. Eine bestehende Betriebsvereinbarung wird durch eine widersprechende neue gesetzliche oder tarifvertragliche Regelung aufgehoben.

Nun soll (nach einer Verzögerung durch die regierungsinterne Abstimmung) ergänzend gesetzlich geregelt werden, wie diese Arbeitszeiterfassung erfolgen muss.
Der entsprechende Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums liegt vor. Die tägliche Arbeitszeit von Beschäftigten in Deutschland soll demnach elektronisch aufgezeichnet werden. Dies meldet die Süddeutsche Zeitung direkt aus dem dpa-Newskanal und weist auf Ausnahmemöglichkeiten durch die Tarifparteien hin:
Arbeitszeit wird wohl bald elektronisch erfasst werden
In einem ersten Artikel schreibt die Süddeutsche Zeitung:
Elektronische Zeiterfassung wird Pflicht - Ausnahmen sind möglich
Auch der SPIEGEL berichtet, Ausnahmen solle es "nur für die Tarifparteien" (also über Tarifverträge) geben.

Dienstag, 25. April 2023

Inflationsausgleichsgeld

Das sogenannte "Inflationsausgleichsgeld" spielt in der Mitgliederdiskussion zum Verhandlungsergebnis im öffentlichen Dienst eine große Rolle. Dabei schleichen sich viele Halsb- und Falschinformationen ein.
Eine Stellungnahme von ver.di gibt es hier: Mythen rund um das Inflationsausgleichsgeld

Sonntag, 23. April 2023

Sonntagsnotizen: Kirche und Recht

"Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande?", fragte der Kirchenvater Augustinus von Hippo (selbst Diözesanbischof) in seinem Hauptwerk "Vom Gottesstaat". Für die Kirche gilt dasselbe: Kirchenrecht will durch Regeln und Normen für Ordnung und Gerechtigkeit sorgen. Klare Verfahren statt Willkür. Dazu muss es aber auch angewandt werden, ohne Ansehen der Person und ohne Rücksicht auf das Ansehen der Kirche. ...
Felix Neumann auf katholisch.de - Gratulation an den Autor - und lesenswert

Wir haben hier schon über die Problematik der "unabhängigen kirchlichen Gerichte" berichtet. Dass sich diese Problematik des "Vertrauens in die unabhängige Rechtspflege" auch auf den Vatikan bezieht - und dort erkannt ist - machen andere Quellen deutlich.
Mit der mühsamen Annäherung des Vatikans an Rechtsstaatsprinzipien befasst sich aktuell das Domradio (Köln):
Zu den großen Reformprojekten im Pontifikat von Papst Franziskus gehört die Anwendung rechtsstaatlicher Prinzipien im Vatikanstaat und in der Leitung der katholischen Weltkirche. Der Weg ist steinig und voller Widersprüche.

Am Mittwoch nach Ostern veröffentlichte das vatikanische Presseamt ein neues päpstliches Gesetz, ein Motu Proprio. ... enthält wichtige Änderungen für die Entwicklung des Rechts im Vatikan. Die erste betrifft die Rolle des Staatsanwalts, der im vatikanischen Recht "Promotore di Giustizia" (Förderer der Gerechtigkeit) heißt. Im neuen "Gesetz über die Justizordnung des Vatikanstaats" - eine Art Strafprozessordnung - wird künftig dessen Rolle explizit benannt: Die Rechtsprechung obliegt, wie bereits seit 2020, dem vatikanischen Gericht und seinen zwei Berufungsinstanzen. Die Funktionen der Ermittlung und der Anklage liegen - und das ist neu im Gesetzestext - beim "Promotore di Giustizia".

Mit dieser scheinbar kleinen Änderung rückt das Gerichtswesen im kleinsten Staat Europas abermals einen Schritt näher an rechtsstaatliche Prinzipien, wie sie in der westlichen Welt seit langem gelten. Diese Neuerung wird aber erst wirklich relevant durch eine weitere Reform, die im nächsten Absatz enthalten ist. Sie kommt einer vorsichtigen Revolution gleich. Im alten Gesetzestext von 2020 hieß es noch ziemlich widersprüchlich: "Die Richter und Staatsanwälte unterstehen hierarchisch dem Papst. In der Ausübung ihrer Ämter sind sie allein dem Gesetz unterstellt." Nun lautet der neue Artikel 2 der vatikanischen Strafprozessordnung: "Die Richter und Staatsanwälte werden vom Papst ernannt und sind in der Ausübung ihrer Ämter allein dem Gesetz unterstellt." ....

Verhandlungsergebnis im öffentlichen Dienst

Mit der Tariferhöhung wird für die Beschäftigten der drastische Anstieg der Verbraucher- und Energiepreise abgefedert. Das sieht der Abschluss vor:

Inflationsausgleich von insgesamt 3.000 Euro in Teilzahlungen
netto 1.240 Euro davon sollen bereits in diesem Juni fließen, weitere netto 220 Euro dann jeweils in den Monaten von Juli bis Februar 2024
Zum 1. März 2024 sollen die Entgelte in einem ersten Schritt um einen tabellenwirksamen Betrag von 200 Euro angehoben werden.
In einem zweiten Schritt soll der dann erhöhte Betrag noch einmal linear um 5,5 Prozent steigen. Die Erhöhung soll allerdings in jedem Fall 340 Euro betragen.
Studierende, Auszubildende und Praktikantinnen und Praktikanten erhalten im Juni 2023 ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro sowie in der Zeit von Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 monatlich 110 Euro netto.
Die Ausbildungsentgelte werden für sie ab März 2024 um 150 Euro erhöht.
Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 24 Monate bis zum 31. Dezember 2024.
Es handelt sich, wie Frank Werneke feststellt, um "die größte Tarifsteigerung in der Nachkriegsgeschichte im öffentlichen Dienst". Das ist insbesondere der großen Teilnahme von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen an Demonstrationen, Unterstützungsaktionen und auch Warnstreiks zu verdanken. Das hat den Arbeitgebern gezeigt, dass es "wirklich ernst ist".

Wer mit dem Ergebnis nicht einverstanden ist und darüber meckert, nimmt sein gutes Recht als ver.di Mitglied in Anspruch. Wer aber aufgrund des Verhandlungsergebnisses aus der Gewerkschaft austreten will, der hat das "Prinzip Gewerkschaft" nicht verstanden. Denn über die Annahme des Verhandlungsergebnisses entscheiden die betroffenen Mitglieder selbst ab 4. Mai in einer demokratischen Befragung. Am 15. Mai wird die Bundestarifkommission (BTK) dann aufgrund dieser Mitgliederbefragung entscheiden. Und wer mit der Verhandlungsführung nicht einverstanden ist, kann bei den regelmäßigen Organisationswahlen auch das "Verhandlungspersonal" austauschen.
Es liegt nun also an den Mitgliedern, ob aus dem Verhandlungsergebnis ein Tarifabschluss folgt.

Quellen für das Verhandlungsergebnis u.a.:
verdi.de
Frankfurter Allgemeine; Frankfurter Rundschau; Handelsblatt; n-tv; SPIEGEL ONLINE; Süddeutsche Zeitung; Tagesschau 1; Tagesschau 2; ZEIT ONLINE; ZDF Heute;

Samstag, 22. April 2023

Aktuell aus den Verhandlungen in Potsdam

wie die Tagesschau um 09:45 Uhr meldet, ist "die Schlichtungsempfehlung auch auf Arbeitgeberseite mit deutlicher Mehrheit angenommen worden". Seitens der Gewerkschaften wird aber noch Verhandlungsbedarf gesehen.
Die Gewerkschaften signalisieren dagegen noch Verhandlungsbereitschaft:
Vor Beginn der vierten Verhandlungsrunde in Potsdam warnte der Chef des Beamtenbundes dbb, Ulrich Silberbach, vor zu viel Optimismus. "Die Schlichtungsempfehlung ist eine Grundlage für weitere Verhandlungen. Sie ist aber noch lange nicht die Lösung. Wir haben auf jeden Fall noch Gesprächsbedarf", sagte Silberbach der Nachrichtenagentur dpa.
...
Ver.di-Chef Frank Werneke zeigte sich vor den kommenden Gesprächen zurückhaltend. "Wir stehen am Samstag vor der entscheidenden Runde im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen. Die Gewerkschaften gehen mit großer Ernsthaftigkeit in die Verhandlungen", sagte er.
...

aktualisiert am 22. April 2023, 12:48 Uhr (ZEIT online)
Beamtenbund sieht Gesprächsbedarf bei Inflationsausgleich
Die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst gehen in die entscheidende Runde. Eine Einigung sei möglich, aber keineswegs sicher, heißt es von Beamtenbund und ver.di.
aktualisiert Pressekonferenz 24:00 Uhr nach der Verhandlungsrunde im Öffentlichen Dienst - Bundestarifkommission (BTK) empfiehlt Annahme durch Mitgliederbefragung
(Video - Frank ab 5:15)

Freitag, 21. April 2023

Petition: Kein Sonderweg beim Arbeitsrecht für Kirchen !

"Kein kirchliches Sonderrecht bei Missbrauch" zitiert aktuell katholisch.de den Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Und sonst soll es andere Sonderrechte geben? Eine Petition zum Thema "kein Sonderweg beim Arbeitsrecht" hat nun knapp 100.000 Unterschriften erreicht - am Mittwoch, den 9. Mai 2023 um 14:00 Uhr wird die Petition der Parlamentarischen Staatssekretärin Frau Anette Kramme übergeben!
Quelle (man kann immer noch unterschreiben)

Wir erinnern bei dieser Gelegenheit und am Vortag der Wiederaufnahme der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst gerne (wieder einmal) an die "Magdeburger Erklärung" der Zentral-KODA von 2011, die deutlich gemacht hat, dass dieser diskriminierende Sonderweg auch gewerkschaftsfeindlich intendiert ist, und damit nicht nur gegen die eigene, katholische Soziallehre und das päpstliche Lehramt verstößt, sondern auch noch durch die Verfassung geschützte Rechte der Mitarbeitenden verletzt. Der Einsatz für diesen Sonderweg ist natürlich den Funktionären und Profiteuren des "Dritten Weges" schon aus Eigeninteresse legitimiert und verständlich.
Dieser "Sonderweg" ist das Kernthema unseres Blogs. Es ist beispielsweise ein Unterschied, ob Tarifverhandlungen mit großer demokratischer Rückkoppelung bei den betroffenen Mitgliedern erfolgen - oder Allgemeine Geschäftsbedingungen im Hinterstübchen kirchlicher Tagungshäuser von einer kleinen Gruppe von (einmal für mehrere Jahre gewählten) "Dienstnehmern" mit den "Dienstgebern" ausgehandelt werden.
(Zeichnung: Facebook)


Auf unsere enge verfassungsrechtliche Interpretation der kirchlichen Sonderrechte "im Rahmen der für alle geltenden Gesetze" dürfen wir in diesem Zusammenhang verweisen. Da geht es nicht nur um den Tenor des Bundesjustizministers: "Kein kirchliches Sonderrecht bei Missbrauch", sondern schlicht und einfach um die Einhaltung der verfassungsrechtlich garantierten Rechte auch der kirchlichen Mitarbeitenden.

Donnerstag, 20. April 2023

Streikhelfer*innen für die Urabstimmung gesucht - jetzt melden

In unserer Tarifrunde öffentlicher Dienst Bund/Kommunen findet ab kommendem Samstag die entscheidende Verhandlungsrunde statt. Der Ausgang der Verhandlungen ist komplett offen, weshalb wir uns schon jetzt ganz intensiv auf alle Szenarien vorbereiten und weiterhin Streikhelfer*innen für die Urabstimmung suchen!

Was ist möglich?

❎ Es wird sich zeigen, ob auf Basis der Schlichtungsempfehlung eine Einigung zustande kommt, die unsere Bundestarifkommission öD (BTK) zur Annahme empfiehlt. In diesem Fall können sich unsere Mitglieder in einer Mitgliederbefragung für oder gegen das Ergebnis aussprechen. Dieses Ergebnis ist dann Grundlage für die finale Entscheidung unserer Mitglieder der BTK.

❎ Sollte keine Einigung möglich sein, entscheiden unsere Mitglieder in einer Urabstimmung, ob sie bereit sind, für unsere Forderung in einen unbefristeten Streik zu gehen. Dafür suchen wir weiterhin Streikhelfer*innen! Sie helfen dabei, die mögliche Urabstimmung in ihren Betrieben und Dienststellen durchzuführen. Allein gelassen wird dabei niemand, deshalb bieten wir u. a. kurze Online-Schulungen für Euch an.

Wir zählen auf eure Unterstützung - werdet jetzt Streikhelfer*in: https://zusammen-geht-mehr.verdi.de/++co++cc05ae36-ced6...
🔥 Übrigens: Natürlich dürfen auch neue ver.di-Mitglieder in beiden Fällen abstimmen!
Quelle: ver.di Facebook

Mittwoch, 19. April 2023

Die Diskussionen über die Schlichtungsempfehlung sind in vollen Gang.

Ver.di hat mit einigen Beispielen dargestellt, was diese Empfehlung für die verschiedenen Berufe bedeutet.
Was bedeutet die Schlichtungsempfehlung z.B. für Emma, Erzieher*in in der S 8a (Stufe 6)
mehr auf verdi.de
Zur Wahrheit gehört auch: wenn der Schlichtungsvorschlag abgelehnt wird, geht "alles zurück auf Null" - dann fangen die Verhandlungen von vorne an.

Montag, 17. April 2023

Tarif- und Besoldungsrunde öffentlicher Dienst Bund und Kommunen 2023

 Tarif- und Besoldungsrunde öffentlicher Dienst Bund und Kommunen 2023

Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission


mehr auf verdi.de
Am 22. April werden auf Grundlage dieses Schlichterspruches die Tarifverhandlungen noch einmal aufgenommen.

Sonntag, 2. April 2023

Osterferien - Blogpause

nachdem auch während des Schlichtungsverfahrens im öffentlichen Dienst "Friedenspflicht" herrscht (wir berichteten) werden auch wir die Ferienzeit nutzen, und uns bis Mitte April nur auf außerordentlich wichtige Meldungen beschränken.

Das heißt nicht, dass nichts berichtenswertes passieren wird. Aber über die Vorbereitung für Maßnahmen, die über die Warnstreiks hinaus gehen, wird naturgemäß nicht großartig öffentlich kommuniziert. Wichtig ist, dass nun vor allem auch die Ver.di-Mitglieder, die in kirchlichen Einrichtungen tätig sind, in Kontakt mit ihren örtlichen GewerkschaftssekretärInnen treten und gemeinsam beraten, wie bei einem Scheitern der Schlichtung der Kampf um Anerkennung und gerechte Löhne unterstützt werden kann.

Und weil wir gerade von den Mitgliedern sprechen - die Meldung von Gestern zum "Tarifvertrag TV-ZQF" war natürlich ein Aprilscherz. Ein Vertrag zu Lasten Dritter (franz. promesse de porte-fort) ist mit den Grundsätzen der Privatautonomie - die natürlich für alle gelten - nicht vereinbar (vgl. Christian Janoschek in: BeckOK BGB, Hau/Poseck, 58. Edition, Stand: 1. Mai 2021, BGB § 328 Rn. 5). Gewerkschaften bestehen aus den Mitgliedern und werden aufgrund der Mitgliedschaft auch nur für diese tätig.

Samstag, 1. April 2023

BREAKING NEWS: Tarifvertrag nur für Nichtmitglieder abgeschlossen !

Durchbruch im TV-ZQV

Erstmals Tarifvertrag nur für Nichtmitglieder abgeschlossen:
In zähen Verhandlungen hat die Gewerkschaft ver.di folgende Vereinbarungen durchgesetzt:

💪 Rückzahlung aller tarifliche Leistungen der letzten fünf Jahre an die ver.di Betriebsgruppe
💪 Verzicht auf alle weiteren tariflichen Errungenschaften
💪 Verbot der Beschwerde bei Nichtgefallen der Tarifabschlüsse
💪 Jährliche Einmalzahlung von 2000,- € immer am 30.02. als Kompensation

Der Verhandlungsführer Karl Valentin : "Ein super Ergebnis, eine Abstimmung für Nichtmitglieder ist nicht vorgesehen, somit tritt der Tarifvertrag sofort in Kraft und ist auf 10 Jahre fest."
Quelle: ver.di Bezirk Region Saar Trier am 01.04.2023 (Facebook)