Freitag, 31. Juli 2020

Entgelttransparenzgesetz - Anspruch der Personalvertretung im Hinblick auf Bruttoentgeltlisten

Das Entgelttransparenzgesetz ist ein "für alle geltendes Gesetz". Es gilt also auch für die Kirchen und deren Einrichtungen. Daher sind die Entscheidungen zu diesem Gesetz auch für die kirchlichen Einrichtungen wichtig. Mit Beschluss vom 28. Juli 2020 - 1 ABR 6/19 - hat das Bundesarbeitsgericht nun eine Entscheidung getroffen, die zwar unmittelbar für Betriebsräte gilt - sich aufgrund der auch für kirchliche Einrichtungen geltenden Wirkung des Gesetzes aber auch im Kirchenbereich auswirken muss:
Pressemitteilung Nr. 24/20

Entgelttransparenzgesetz - Anspruch des Betriebsrats im Hinblick auf Bruttoentgeltlisten


Nach den Vorgaben im Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) ist der Betriebsrat in das individuelle Verfahren zur Überprüfung von Entgeltgleichheit durch die Beantwortung von Auskunftsverlangen der Beschäftigten eingebunden. Zu diesem Zweck ist ein von ihm gebildeter Betriebsausschuss berechtigt, Bruttoentgeltlisten des Arbeitgebers einzusehen und auszuwerten (§ 13 Abs. 2 Satz 1 EntgTranspG)*. Dieses Einsichts- und Auswertungsrecht besteht daher nicht, wenn der Arbeitgeber die Erfüllung der Auskunftsverpflichtung berechtigterweise an sich gezogen hat.
. . .

Das Einsichts- und Auswertungsrecht in § 13 Abs. 2 Satz 1 EntgTranspG korrespondiert mit der nach der Grundkonzeption des EntgTranspG dem Betriebsrat zugewiesenen Aufgabe, individuelle Auskunftsansprüche von Beschäftigten zu beantworten. Es besteht daher nicht, wenn - wie im vorliegenden Fall - der Arbeitgeber diese Aufgabe selbst erfüllt.
Quelle und mehr: Pressemitteilung Nr. 24/20 des Bundesarbeitsgerichts

Die maßgeblichen Vorschriften des Entgelttransparenzgesetzes lauten wie folgt:

Mittwoch, 29. Juli 2020

Herabsetzung einer Pensionskassenrente - Einstandspflicht des Arbeitgebers - Eintrittspflicht des Pensions-Sicherungs-Vereins

Die Entscheidung ist auch für die Caritas-Mitarbeiter von Interesse, deren Betriebsrentenansprüche z.B. bei der Caritas-Pensionskasse *) versichert sind.
Setzt eine Pensionskasse wegen ihrer mangelnden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eine Pensionskassenrente herab, hat insoweit der Arbeitgeber einzustehen, der die Rente zugesagt hat. Wird über das Vermögen des Arbeitgebers ein Insolvenzverfahren eröffnet, kommt eine Einstandspflicht des Pensions-Sicherungs-Vereins VVaG (PSV) für Sicherungsfälle vor dem 1. Januar 2022 nur dann in Betracht, wenn die Pensionskasse die nach der Versorgungszusage des Arbeitgebers vorgesehene Leistung um mehr als die Hälfte kürzt oder das Einkommen des ehemaligen Arbeitnehmers wegen der Kürzung unter die von Eurostat für Deutschland ermittelte Armutsgefährdungsschwelle fällt.
Quelle: Pressemitteilung Nr. 22/20 des Bundesarbeitsgerichts zum Urteil vom 21. Juli 2020 - 3 AZR 142/16 -


*)
Über die Probleme der Caritas-Pensionskasse und eine mögliche Einstandspflicht der Bischöfe wegen fehlerhafter Erfüllung der Aufsichtspflicht - bei gleichzeitigem Zwang zur Pflichtversicherung bei dieser Anstalt - hatten wir im Blog schon mehrfach berichtet.

Dienstag, 28. Juli 2020

Heute in Report Mainz: Mobbing, Druck, Einschüchterung ...

Mobbing, Druck, Einschüchterung

Arbeitgeber behindern Betriebsräte

Mitbestimmung ist ein verbrieftes Recht. Recherchen von Report Mainz zeigen jedoch, dass Arbeitgeber sich vieles einfallen lassen, um Betriebsratswahlen zu verhindern und Betriebsräte unter Druck zu setzen. ....
tja - es hat halt nicht jeder die Möglichkeit, eine Religionsgemeinschaft zu gründen und sich damit legal den geltenden Regelungen zu entziehen, wie das die Kirchen machen.

Beiträge zu diesen und anderen Themen sehen Sie heute um 21.45 Uhr bei Report Mainz im Ersten.

Montag, 27. Juli 2020

Gerichtsverfahren zu Arbeitszeit : Rund um die Uhr im Dienst

Unter dieser Überschrift berichtete die Süddeutsche Zeitung über einen Prozess vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg , der die häusliche "24 Stunden Pflege" durch (vielfach osteuropäische) Pflegekräfte und deren Arbeitszeit und Entlohnung zum Inhalt hatte.

Die Berliner taz war etwas deutlicher in der Aussage:
Gerichtsverfahren zu Arbeitszeit:
24-Stunden-Pflege gerät unter Druck
Wie viele Stunden arbeitet eine Betreuerin, die mit im Haushalt wohnt? Ein Gerichtsfahren bringt die häusliche Rundum-Pflege ins Wanken.

… D. wurde vermittelt über eine Agentur mit Hauptsitz in München und war angestellt bei einer bulgarischen Zeitarbeitsfirma, die sie entsandte. Nun klagt sie auf eine Lohnzahlung für die tatsächlich geleistete Arbeitszeit im Jahre 2015: 45.000 Euro. Ihr Arbeitsvertrag bei der bulgarischen Firma hatte nur eine Wochenarbeitszeit von 30 Stunden vorgesehen, für rund 1.000 Euro netto im Monat. Tatsächlich aber versorgte D. eine über 90-jährige Dame, die rund um die Uhr Hilfe brauchte.

Macht die Entscheidung des Gerichts die Runde in der Branche, „bringt das ein Geschäftsmodell in Gefahr, das vor allem auf der Ausbeutung von Frauen aus osteuropäischen Ländern beruht“, sagt Oblacewicz. Tausende weitere Betreuerinnen aus den Haushalten könnten versuchen, sich eine Lohnnachzahlung zu erstreiten. „Ich hoffe, dass noch viel mehr Frauen klagen“, sagt Oblacewicz. (Anm.: Justyna Oblacewicz ist vom Projekt „Faire Mobilität“ des Deutschen Gewerkschaftbunds (DGB)
Sie dringt darauf, dass die Arbeits- und Bereitschaftszeiten der Pflegehilfskräfte juristisch korrekt bezahlt werden. Laut Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts von 2016 muss der durchschnittliche Stundenlohn für die Arbeitszeiten einschließlich der Bereitschaftszeiten wenigstens dem Mindestlohn entsprechen. Müsste eine Pflegehilfskraft also tatsächlich 24 Stunden am Tag in dem Haushalt arbeiten oder sich während der Schlafzeiten der Pflegebedürftigen für einen Einsatz bereithalten, würden bei einem Mindestlohn von 9,35 Euro die Stunde insgesamt mehr als 6.700 Euro im Monat an Bruttolohn fällig.
Man darf gespannt sein, ob der gerichtliche Vergleichsvorschlag angenommen wird.

Freitag, 24. Juli 2020

Aktuelle Infos aus der AK: akmas-Sonderinfo zum Thema Ausschlussfrist, Info RK-Bayern zur Juli-Sitzung

Die Mitarbeiterseite der AK Caritas informiert im aktuellen ak.mas Sonder-Info über das Thema Ausschlussfrist in den AVR, deren Wirksamkeit mit einem BAG-Urteils vom 30.10.2019 für viele Fälle relativiert wurde.
Über die Sachlage hatte die Mitarbeiterseite der AK im Dezember 2019 berichtet:

Die Bundeskommission hat am 18. Juni 2020 hierzu einen Beschluss gefasst, über den das neue Sonderinfo berichtet und informiert:


Neu erschienen ist außerdem das RK-Info Bayern zur Sitzung am 8. Juli 2020. 
Es enthält Informationen zur Übernahme des Beschlusses der BK zur Vergütung der Ärzte, zu einer gemeinsamen Erklärung zu Inklusionsbetrieben und zu Änderungen in der Anlage 33: 




Die zugrunde liegende Frage ist vom Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 30.10.2019, 6 AZR 465/18 entschieden worden. Im Blog hatten wir bereits am 4. November letzten Jahres informiert.

Freitag, 17. Juli 2020

BK-Beschluss zur Ärztevergütung: auch die RK Mitte hat am 16.7.2020 den BK-Beschluss vom 18.6.2020 1:1 übernommen

...meldet die Mitarbeiterseite der RK Mitte.

Damit ist der Tarifabschluss des Marburger Bundes vom 19. März 2019 mit diversen Abweichungen auch im Bereich der Caritas angekommen und regional konkretisiert.

Donnerstag, 16. Juli 2020

Kaum neues Personal in der Pflege

mit dieser Überschrift berichtete gestern (15.07.2020) die Tagesschau über den seit Jahren anhaltenden Pflegenotstand
Vor anderthalb Jahren trat ein Gesetz in Kraft, um die Pflege zu stärken. Für die Altenpflege sollten 13.000 neue Jobs geschaffen werden. Doch nach ARD-Informationen konnte bisher nur ein Teil davon besetzt werden.

13.000 neue Stellen in der Altenpflege - das sollte als Sofortprogramm weiterhelfen. Doch anderthalb Jahre später ist nur jede fünfte davon besetzt. ... Das erfuhr das ARD-Hauptstadtstudio vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). "Mehr sind es leider nicht geworden", bedauert Sprecher Florian Lanz. Das Grundproblem bleibt laut GKV-Spitzenverband der Fachkräftemangel in der Pflege.

Lanz erklärt, woran es fehle: "Öffentliche Wertschätzung, aber auch eine persönliche Wertschätzung für die geleistete Arbeit. Natürlich Geld, also eine angemessene Bezahlung. Wir sind der Meinung, es sollte auf jeden Fall flächendeckend Tariflöhne geben, in der Langzeitpflege, in Pflegeheimen, für mobile Pflegedienste." Die Arbeitsbedingungen seien ein weiterer Faktor.
der GKV bestätigt also, was die Pflegegewerkschaft ver.di schon lange fordert - flächendeckende Tariflöhne. Die können über allgemein verbindliche Tarifverträge erreicht werden. Und dann lassen sich auch höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen finanzieren.

Montag, 13. Juli 2020

Morgen, Dienstag 14. Juli 2020: Altenpflege-Solidaritätsaktion vor der Stiftung Liebenau in Meckenbeuren

In der vorletzten Woche wurden die Tarifverhandlungen mit der Liebenau Leben im Alter gGmbH (LiLA) nach knapp vier Monaten Corona-bedingter Unterbrechung in der vierten Verhandlungsrunde fortgesetzt, um endlich einen Tarifvertrag für die rund 800 Beschäftigten zu erreichen. Das Ergebnis der Gespräche war für die ver.di-Tarifkommission ernüchternd.  Am Dienstag, 14. Juli, ruft ver.di deshalb vor der Stiftung Liebenau zu einer Solidaritätsaktion auf, um öffentlich auf die ungleiche Bezahlung innerhalb der Altenpflegeeinrichtungen bei der Stiftung Liebenau aufmerksam zu machen. Diese Aktion musste im März aufgrund des Lockdowns abgesagt werden. Weitere Verhandlungen finden nach einem Spitzengespräch am 17. Juli statt.

Freitag, 10. Juli 2020

BK-Beschluss zur Ärztevergütung: auch die RK Nord hat den Beschluss vom 18.6.2020 1:1 übernommen

Auch die RK Nord hat am 8. Juli 2020 den BK-Beschluss für die Ärzte 1:1 übernommen. 


RK Info Nord vom 8. Juli 2020 als pdf

Über das Ergebnis der Sitzung der RK Bayern vom 8. Juli 2020 ist noch nichts bekannt. Als letzte Regionalkommission tagt am 16. Juli 2020 die RK Mitte.

Donnerstag, 2. Juli 2020

Ver.di-Infopost Altenpflege 13/Juli 2020 - #GemeinsameSache

Schwerpunkt der aktuellen Ver.di-Infopost Altenpflege ist das

Thema "Solidarische Altenpflege" auf dem Hintergrund von Corona.

ver.di-Infopost Altenpflege 13/Juli 2020 als pdf



Siehe auch

gemeinsamesache.verdi.de:







Auch der aktuelle "Politik.brief" der Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission rückt das Thema in den Fokus.


akmas-Politikbrief Sommer 2020 als pdf






Interessant in diesem Zusammenhang und zum Nachlesen ist auch ein Beitrag von Sylvia Bühler aus der Neuen Caritas, der inzwischen schon über 6 Jahre alt, aber immer noch aktuell ist:

Caritas und Ver.di können gemeinsam viel erreichen

Quelle: verdiakonie-baden.de

Mittwoch, 1. Juli 2020

BK-Beschluss zur Ärztevergütung: auch die RK NRW hat den Beschluss vom 18.6.2020 1:1 übernommen

Die Regionalkommission NRW hat gestern den Beschluss der Bundestkommission zur Ärztevergütung 1:1 übernommen.

RK-Info NRW Juni 2020 als pdf

Folgende Sitzungen stehen noch aus:
  • RK Bayern: 8. Juli 2020
  • RK Nord: 8. Juli 2020
  • RK Mitte: 16. Juli 2020