Dienstag, 30. Juni 2020

Digitale Konferenz zum offenen Brief zur sozialen Arbeit am kommenden Dienstag, 7. Juli 2020 - jetzt anmelden!

Der offene Brief zur sozialen Arbeit wurde am 19.06.  im Bundesfamilienministerium mit rund 80.000 Unterschriften übergeben.

Bilder und einen Bericht gibt es hier



Jetzt wird nachgehakt:

Am 07.07. von 18.30-20.30 Uhr findet die digitale ver.di Konferenz für die Soziale Arbeit statt.


Hier kann man sich anmelden:  t1p.de/digital-konferenz

Auf dem Podium sitzen neben dem ver.di Vorsitzenden Frank Werneke drei aktive ver.di Kolleginnen aus verschiedenen Feldern der Sozialen Arbeit. Sie diskutieren mit der Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) und dem Präsidenten der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und Oberbürgermeister von Lüneburg, Ulrich Mädge.

Auch die Teilnehmenden an den Bildschirmen werden die Möglichkeit haben, Statements abzugeben und sich einzumischen.

Die zusammengefassten Infos gibt es im: Flyer (als pdf)

Montag, 29. Juni 2020

Beschluss der Bundeskommission der AK zur Ärztevergütung: die Umsetzung in den Regionen

Am 18. Juni 2020 hat die Bundeskommission der AK Tariferhöhungen und weitere tarifliche Verbesserungen nach dem Vorbild des Abschlusses des Marburger Bundes vom 19. Mai 2019 für den Caritasbereich beschlossen.

Über die Ergebnisse informiert das


sowie die gemeinsamen Erläuterungen von Dienstgeber- und Mitarbeiterseite zu den Ergebnissen







Ein Teil der Beschlüsse bedarf zu seiner Wirksamkeit die Bestätigung durch die Regionalkommission. 

Folgende Regionalkommissionen haben in der vergangenen Woche entsprechende Beschlüsse gefasst:

Sonntag, 28. Juni 2020

Sonntagsnotizen - kann ein Konkordat das kirchliche Arbeits- und Datenschutzrecht retten?

Mit einer etwas anderen Überschrift hat sich katholisch.de mit dem Staatskirchenrechtler Prof. Heinig, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Kirchenrecht und Staatskirchenrecht an der Georg-August-Universität Göttingen und Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland über das Spannungsverhältnis zwischen dem EuGH und dem Bundesverfassungsgericht unterhalten mit dem Schwerpunkt des kirchlichen Selbstorganisationsrechts unterhalten
Staatskirchenrechtler Heinig: EuGH "religionskulturell unterbelichtet"

Kann ein Konkordat die Religionsfreiheit in der EU stärken?


Die Richter am Europäischen Gerichtshof kennen sich mit Wirtschaft und Warenverkehr aus – aber was Religionen angeht, fehlt ihnen Feingefühl, sagt der Staatskirchenrechtler Hans Michael Heinig – obwohl die EU die Religionsfreiheit achten will. Gibt es eine Lösung dafür?


Heinig: Die jüngsten Entscheidungen zum kirchlichen Arbeitsrecht zeigen, dass es in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine hohe Sensibilität dafür gibt, dass kirchliches Arbeitsrecht immer die komplexe theologische Fragestellung mitverhandelt, was die Kirche zur Kirche macht. Dafür hat das Bundesverfassungsgericht stets einen Sensus gehabt, anders als der EuGH, dem diese Sinndimension völlig abgeht.

Frage: Konkordate auf nationaler Ebene gibt es bereits. Ist dadurch die katholische Kirche in der Rechtsprechung bisher besser gefahren als andere Religionsgemeinschaften ohne Staatskirchenverträge?
Heinig: Nein. Es gab einen Fall in Spanien, in dessen Fallkonstellation der EuGH auch mit konkordatsrechtlichen Aspekten zu tun hatte. Die haben aber letztlich für das Gericht keine Rolle gespielt. Deshalb ist mein Vorschlag, über ein EU-Konkordat nachzudenken, sicher noch nicht der Weisheit letzter Schluss. Es wäre immerhin ein Unterschied, einen Staatskirchenvertrag direkt auf EU-Ebene abzuschließen statt nur in den Mitgliedsstaaten.
Frage: Gibt es konkrete Bestrebungen, einen Vertrag zwischen der EU und dem Vatikan zu schließen?
Heinig: Mir sind keine bekannt. Ich sehe auch keine realistische Aussicht auf den Abschluss eines solchen Vertrags.
...
Quelle: katholisch.de

Hintergrund der Diskussion scheint auch zu sein, dass die nationalen Konkordatsvereinbarungen als völkerrechtliche Regelungen, die in nationales Recht umgesetzt wurden, der Rechtskontrolle durch den EuGH entzogen scheinen. Auf diesem Weg vermeint man, die Sonderrolle der Kirchen als "Staat im Staat" mit eigener Rechtsetzungsbefugnis retten zu können.

Wer sich da Hoffnungen macht, wird bei näherer Sicht auf die Konkordate - ein Blick ins Gesetz erleichtert gemeinhin die Rechtsfindung - schwer enttäuscht sein. Denn im Reichskonkordat (und beispielhaft im Bayerischen Konkordat nicht anders) ist schon im Artikel 1 geregelt, dass die Rechtsetzungsbefugnis der Kirche auf die eigenen Mitglieder beschränkt ist. Mit welcher Anmaßung dann kircheneigene Regelungen etwa zum Arbeitsrecht oder auch dem Datenschutzrecht ganz selbstverständlich auch für Nichtkatholiken und Nichtchristen gelten sollen - da bleibt den Verfechtern der "Kirche als Staat im Staat Lehre" jeder Erklärungsversucht stecken.
Diese Beschränkung der kirchlichen Rechtsetzungsbefugnis ist auch zwingende Auswirkung des religionspolitischen Neutralitätsgebotes staatlicher Akteure:
Das Grundgesetz verbietet dem Staat einer Religionsgesellschaft hoheitliche Befugnisse gegenüber Personen zu verleihen, die keiner Religionsgesellschaft angehören
(3. Leitsatz im Urteil es Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Dezember 1965 auf die mündliche Verhandlung vom 13. und 14. Juli 1965 - 1 BvR 413/60-)

Und was die in der Überschrift bemühte "Religionsfreiheit" betrifft … wir denken nicht, dass die Religionsfreiheit in Italien oder Frankreich beeinträchtigt wäre, nur weil der Kirche dort nicht die gleichen weltlichen Kompetenzen zugestanden sind, die von den Kirchen in Deutschland beansprucht wurden.

Freitag, 26. Juni 2020

Wann liegt eine abhängige Beschäftigung vor?

Mit dieser Frage hat sich das Hessische Landessozialgericht beschäftigt. Wenn Personen nach Stunden bezahlt sind und im Namen eines Dritten tätig werden, kann das für eine abhängige Beschäftigung sprechen. Sie gelten dann womöglich nicht als selbstständig, selbst wenn sie ein eigenes Gewerbe angemeldet haben. Unter anderem, weil sie kein Unternehmerrisiko tragen. Die Folge: Der Arbeitgeber muss für sie Sozialversicherungsbeiträge zahlen - gegebenenfalls auch nachträglich. Das zeigt ein Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts (Az.: L 1 BA 27/18).
Die Entscheidung des Landessozialgerichts kann auch in kirchlichen Betätigungsfeldern - etwa im Bereich der ambulanten Pflege - von Bedeutung sein.

Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts (Az.: L 1 BA 27/18)
Mitteilung des Landessozialgerichts

Donnerstag, 25. Juni 2020

Geldsegen für Kitas: Was tun mit der Milliarde aus dem Konjunkturpaket?

mit dieser Frage steht das Handelsblatt seit gestern online und verbindet seine Frage mit der Feststellung:
… Doch die Länder sollten sich gut überlegen, wie sie den neuen Geldsegen verplanen. Denn erste Auswertungen zum „Gute-Kita-Gesetz“ zeigen: Viel Geld muss nicht zwangsläufig große Fortschritte bei der Qualität der Einrichtungen bringen. Es gibt Zweifel, ob das Gesetz langfristig wirkt. …
Dass u.a. auch unsere ver.di erhebliche und ungeklärte Fragen zu diesem Gesetz sah, kann der aufmerksame Leser in diesem Blog feststellen. Das - sicher nicht gewerkschaftsfreundliche - Handelsblatt sieht die seinerzeitige Kritik inzwischen wohl als bestätigt an und zitiert die - ebenfalls wohl nicht gewerkschaftlich orientierte - kinder- und jugendpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Matthias Seestern-Pauly mit den Worten:
Die Beratungen zur Fortsetzung des „Gute-Kita-Gesetzes“ liefen nur halbherzig, im Bereich der Sprachkitas seien keine zusätzlichen Programme geplant, und selbst beim so wichtigen Thema Fachkräfte sehe der Bund seine Arbeit als erledigt an. „Die Zeche hierfür zahlen am Ende einmal mehr Erzieherinnen und Erzieher, Eltern und vor allem unsere Kinder“, sagte Seestern-Pauly dem Handelsblatt.
Man muss natürlich sehen, dass es keine tarifvertragliche Regelung "Qualifizierung für bessere KiTAs und mehr Entlohnung" zwischen den Gewerkschaften und den kommunalen Arbeitgebern gibt. Aber das wäre eine Lücke, die etwa mit den kirchlichen Trägern geschlossen werden könnte. Die kirchlichen Fachakademien könnten mit einem gezielten Qualifizierungsprogramm genauso profitieren wie die SozialpädagogInnen, ErzieherInnen, KinderpflegerInnen und nicht zuletzt vor allem auch die Kinder in den kirchlichen KiTAs. Dafür müssten aber die kirchlichen Träger - bei der katholischen Kirche vor allem die Bischöfe - "über ihren Schatten springen" und endlich auch das tun, was ihnen das päpstliche Lehramt und das universelle Kirchenrecht aufgibt.

Mittwoch, 24. Juni 2020

Mehr Rechte für Betriebsräte - Betriebsverfassung 2030

Thomas Klebe, Gründungsdirektor des HSI und langjähriger Justitiar der IG Metall, fordert in einem sehr lesenswerten Beitrag für Böckler-Impuls eine umfassende Modernisierung des Betriebsverfassungsgesetzes.
Um künftigen Herausforderungen im Blick auf Zukunftsthemen wie Datenschutz, Arbeitszeit oder Beschäftigungssicherung auf dem Hintergrund von Globalisierung, Klimawandel, Künstlicher Intelligenz und nicht zuletzt der Coronakrise gerecht werden zu können, benötigen Arbeitnehmer mehr Rechte.

Dienstag, 23. Juni 2020

Wir sind unverzichtbar - Nachtrag zu rund 80.000 Unterschriften aus dem Bereich KiTA, Jugend- und Behindertenhilfe übergeben: Wie weiter?

Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen,

im Rahmen der Aktion "wir sind unverzichtbar“ wurden dem Bundesfamilienministerium die Unterschriften übergeben (wir berichteten).
Drei Kolleg*innen aus den Bereichen Kita, Jugendhilfe und Behindertenhilfe haben das Wort ergriffen und von den aktuellen Problemen der Praxis berichtet. Damit wurden die Forderungen bei der Übergabe untermauert.

Ein Bericht und Fotos der Übergabe des offenen Briefes mit den rund 80 000 Unterschriften sind online.
https://mehr-braucht-mehr.verdi.de/offener-brief


Wie weiter:
„Am 07.07.2020 haken wir gemeinsam mit euch allen nach. Und zwar im Rahmen einer digitalen Konferenz für die Soziale Arbeit. Das Motto lautet „Wir sind unverzichtbar - für ausreichende Finanzierung und gute Arbeitsbedingungen“. Dann werden wir direkt bei Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und Arbeitgebervertreter*innen nachfragen, wie sie die Situation der Sozialen Arbeit konkret verbessern werden- merkt euch also das Datum. Auf dem Podium sind natürlich auch Beschäftigte aus der Sozialen Arbeit vertreten. Darüber hinaus kann sich jede*r Einzelne von euch interaktiv in die Diskussion einbringen. Alle Teilnehmenden der digitalen Konferenz werden per Chatfunktion die Möglichkeit haben, Fragen zu stellen oder Anmerkungen zu machen. Eine Einladung dazu folgt in Kürze.
Und es gibt noch eine gute Nachricht: Bundesfamilienministerin Franziska Giffey hat für unsere digitale Konferenz am 07.07. zugesagt.“

Montag, 22. Juni 2020

Heilerziehungspflege: Auszubildende fordern attraktivere Bedingungen

Die Heilerziehungspflege ist ein schöner und gesellschaftlich wichtiger Beruf. Die Auszubildenden erwerben sowohl pädagogische als auch pflegerische Kenntnisse und Fähigkeiten, um Menschen mit Beeinträchtigung zu unterstützen und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Doch bei den Ausbildungsbedingungen liegt einiges im Argen. Das zeigt eine Befragung von fast 900 angehenden Heilerziehungspfleger*innen, die die Gewerkschaft ver.di Ende 2019 durchgeführt hat. Das Ergebnis macht deutlich, dass die Ausbildung attraktiver werden muss. Durch einen gesetzlichen Anspruch auf eine angemessene Vergütung, die Abschaffung von Schulgeld, bessere Praxisanleitung und Entlastung bei der Gestaltung von Schul- und Arbeitszeiten.

Mehr: Heilerziehungspflege: Azubis fordern attrativere Bedingungen

Flugblatt als pdf


Mehr zum Thema/zum Tätigkeitsfeld Behindertenhilfe:

Sonntag, 21. Juni 2020

Sonntagsnotizen - Marienhaus GmbH: uneigennützig und caritativ?

Den Kliniken der Marienhausgruppe *) haben wir schon mehrfach einen Blogbeitrag gewidmet. Jetzt mach dieser katholische Krankenhauskonzern erneut Schlagzeilen. Der SWR berichtet aktuell:
Krankenhaus Rodalben soll schließen
(Sendung vom Mi, 17.6.2020 12:00 Uhr, Am Mittag, SWR4 Radio Kaiserslautern)

Wie war das doch gleich wieder mit den kirchlichen Krankenhäusern?
Sie sind caritativ, also uneigennützig und ohne die Absicht der Gewinnerzielung tätig. Caritas sei nämlich eine "Wesensäußerung" der Kirche. Und deshalb sei der Staat verpflichtet, den Kirchen weitestgehende Freiheiten bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten zu lassen **).

Aber was ist, wenn die Kirchen diese Freiheiten nutzen, um mit ihren Einrichtungen möglichst viel Gewinn zu erwirtschaften? Ist das dann immer noch christlich fundierte "Wesensäußerung der katholischen Kirche"?
Und lässt sich aus dem Subsidiaritätsgrundsatz nicht auch eine Verpflichtung zum Gemeinwohl ableiten? ***)

Wer wie ein privater, rein auf Gewinn orientierter Konzern agiert, der muss sich auch gefallen lassen, dass er wie ein rein auf Gewinn orientierter Konzern behandelt wird.

Samstag, 20. Juni 2020

Rund 80.000 Menschen unterzeichnen Offenen Brief „Soziale Arbeit ist unverzichtbar“ - ver.di übergibt Unterschriften an das Bundesfamilienministerium

COVID-19 Soziale Arbeit in der Corona-Krise stärken

Rund 80.000 Menschen unterzeichnen Offenen Brief „Soziale Arbeit ist unverzichtbar“ - ver.di übergibt Unterschriften an das Bundesfamilienministerium

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat am gestrigen Freitag (19. Juni) rund 80.000 Unterschriften unter den Offenen Brief „Soziale Arbeit ist unverzichtbar“ an das Bundesfamilienministerium übergeben und damit ihre Forderung nach einer Stärkung der Sozialen Arbeit in der Corona-Krise bekräftigt. „Die Beschäftigten in der Sozialen Arbeit – diese umfasst unter anderem Kitas, die Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe oder Hilfen für Wohnungslose und Geflüchtete – sind gefordert wie nie zuvor; viele fühlen sich aber in der Corona-Krise alleingelassen“, sagte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle. Den Beschäftigten würden häufig unzureichende oder fehlende Schutzmaßnahmen zugemutet, oder ihnen drohten Kurzarbeit oder Entlassung. „Qualifizierte Soziale Arbeit braucht gut entwickelte Träger und Strukturen; die entsprechenden Einrichtungen kann man nicht von heute auf morgen schließen und übermorgen wieder öffnen.“

Um den Gesundheitsschutz der Beschäftigten in der Sozialen Arbeit zu gewährleisten, brauche es bundesweite Regelungen, die Beschäftigten, Adressatinnen und Adressaten, Kindern und Eltern Sicherheit geben, so Behle weiter. Die durch das Bundesarbeitsministerium für die gesamte Arbeitswelt formulierten Standards seien in der Sozialen Arbeit, in der es um den Dienst an und mit den Menschen gehe, nicht anwendbar. „Hier besteht dringender Nachbesserungsbedarf.“ Die Bundesregierung müsse dafür die Verantwortung übernehmen und dürfe die Bundesländer und Träger der Sozialen Arbeit nicht damit allein lassen.

Der schon seit Jahren bestehende Fachkräftemangel werde durch die Corona-Krise verschärft, dies gelte insbesondere auch im Kita-Bereich, so Behle. „Die sprunghafte Öffnung der Kitas lässt die realen Kapazitäten unberücksichtigt.“ Dies gehe oftmals zu Lasten der Beschäftigten; dabei müssten insbesondere Beschäftigte, die Risikogruppen angehörten, geschützt werden. „Es kann nicht sein, dass Kolleginnen und Kollegen, die jahrelang den Kita-Ausbau unter schwierigen Bedingungen mitgetragen haben, jetzt in eine ungewisse Zukunft geschickt werden, wenn ihr Gesundheitszustand beeinträchtigt ist.“ Hier müsse der Bund eingreifen und Angebote machen, wie die Beschäftigten abgesichert werden können.

Die Forderungen des Offenen Briefes an Politik und Arbeitgeber wird ver.di in einer bundesweit digitalen Podiumsdiskussion per Stream Anfang Juli 2020 diskutieren.

Quelle: ver.di-Pressemitteilung vom 19. Juni 2020

Weitere Informationen unter: www.mehr-braucht-mehr.verdi.de



Freitag, 19. Juni 2020

Vergütungserhöhung für Caritas-Ärzte



Mehr als ein Jahr nach dem Tarifabschluss für Ärzte im Kommunalbereich am 22. Mai 2019 hat auch die Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas gestern (18. Juni 2020) entsprechende tarifliche Steigerungen beschlossen.
Ein Teil der beschlossenen Regelungen gilt unmittelbar (Arbeitszeitregelungen), die Regelungen zur Vergütungserhöhung müssen noch durch die Regionalkommissionen für die jeweiligen Regionen übernommen werden.


Das aktuelle ak.mas-Info führt im einzelnen aus:
"Die Gehälter der rund 30.000 Ärztinnen und Ärzte der zur Caritas gehörenden Einrichtungen steigen rückwirkend zum 1. Januar 2020 um 6,6 Prozent. Ab dem 1. Januar 2021 treten weitere zahlreiche Änderungen zur Arbeitszeit und zur Begrenzung von Bereitschaftsdiensten in Kraft.

Donnerstag, 18. Juni 2020

Tarifrunde öffentlicher Dienst: Bundestarifkommission beschließt Kündigung der Entgelttabellen - Forderungsdiskussion beginnt

M e d i e n i n f o r m a t i o n

Tarifrunde öffentlicher Dienst: Bundestarifkommission beschließt Kündigung der Entgelttabellen - Forderungsdiskussion beginnt

Berlin, 18.06.2020

Die Bundestarifkommission (BTK) der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), in der auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP), die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sowie die IG BAU vertreten sind, hat am Donnerstag die Kündigung der Entgelttabellen zum Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVÖD) sowie weiterer verbundener Tarifverträge beschlossen. Damit wurden die Weichen für die Verhandlungsrunde zum TVÖD im Herbst gestellt. Die Gespräche mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) waren am Dienstag ohne Ergebnis beendet worden. ver.di hatte angestrebt, angesichts der angespannten Situation im öffentlichen Dienst den Beginn der Tarifrunde gegen eine Einmalzahlung zu verschieben. Die VKA war jedoch zu keiner Verständigung bereit. "Die Arbeitgeber haben unsere ausgestreckte Hand ausgeschlagen. Damit sind Arbeitskämpfe im öffentlichen Dienst im Herbst vorprogrammiert", sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke.

"Die kommunalen Arbeitgeber lassen Respekt und Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten vermissen. Gestern wurde noch applaudiert, jetzt sind die Beschäftigten nur noch lästige Kostenträger. Wir werden jetzt angemessene Forderungen diskutieren, in die die Wertschätzung, die wichtige Rolle des öffentlichen Dienstes in der Corona-Krise und die volkswirtschaftliche Bedeutung einfließen werden. Wir streben eine Reallohnsteigerung an", so Werneke.

Die konkreten Forderungen für die Tarifrunde im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen wird die BTK auf ihrer Sitzung am 25. August 2020 beschließen. Die erste Verhandlungsrunde zum TVÖD findet am 1.September statt.

Die Tarifrunden für den öffentlichen Dienst verhandeln ver.di und die beteiligten DGB-Gewerkschaften gemeinsam mit dem dbb beamtenbund und tarifunion. Vom TVÖD werden etwa 2,3 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen sowie weiterer Bereiche erfasst.
so schätzen wir die gewerkschaftlich geführten Tarifrunden: die betroffenen Mitglieder diskutieren gemeinsam und in einem demokratischen Prozess, welche Ziele in den Tarifverhandlungen anzustreben sind. Und über das Ergebnis wird dann gemeinsam entschieden - nicht hinter verschlossenen Türen.

Mittwoch, 17. Juni 2020

Gespräche mit kommunalen Arbeitgebern ohne Ergebnis beendet

Die Gespräche mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) sind am Dienstagnachmittag (16. Juni 2020) ohne Ergebnis beendet worden. Ziel von ver.di war es, hinsichtlich der zeitlichen Anlage der Tarifrunde auf die Corona-Krise zu reagieren. Die VKA war jedoch zu keiner Verständigung bereit. Damit wird die Durchführung einer regulären Verhandlungsrunde zum Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVÖD) ab September 2020 wahrscheinlicher.

„Die kommunalen Arbeitgeber streben offensichtlich eine konfliktorientierte Tarifrunde im Herbst an. Applaus war gestern – jetzt scheint Undankbarkeit angesagt zu sein. Damit wissen wir, woran wir miteinander sind. ver.di wird sich in den kommenden Wochen entsprechend auf die Tarifrunde vorbereiten“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke im Anschluss an die Gespräche.

Am Donnerstag berät die Bundestarifkommission der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), in der auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP), die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sowie die IG BAU vertreten sind, über das weitere Vorgehen und einen Zeitplan. Die Tarifrunden für den öffentlichen Dienst verhandeln ver.di und die beteiligten DGB-Gewerkschaften gemeinsam mit der dbb tarifunion. Vom TVÖD werden etwa 2,3 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Kommunen und weiterer Bereiche erfasst.

[Quelle: https://www.verdi.de/presse]

Dienstag, 16. Juni 2020

DGB und ver.di zur Pflegekammer

Liebe Kolleg*innen,

ver.di und DGB haben eine Stellungnahme der ba.-wü- Landesregierung zukommen lassen, die sich fundiert und intensiv gegen die Einführung einer Pflegekammer ausspricht.

Hier der Link zum Downloaden:
https://bw.dgb.de/themen/++co++94d5808c-aed9-11ea-abfd-52540088cada

Nachfolgend bekommt ihr Infos des Ver.di LFB 3 Niedersachsen zur Befragung der Pflegenden in Niedersachsen zur Pflegekammer. Mittlerweile wurde die Befragung gestoppt – wegen eines Datenlecks! Never ending story.
Auszug PM Ver.di Bezirk Niedersachsen

überraschend hat das niedersächsische Sozialministerium an diesem Dienstag erklärt, dass bereits in dieser Woche die Online-Befragung von über 80.000 Pflegekräften zur Zukunft der niedersächsischen Pflegekammer beginnt. Hierzu haben wir gestern eine PE veröffentlicht (anliegend), Flugblatt und FAQ folgen heute. Es wird auch – etwas verklausuliert – die grundsätzliche Frage nach der Akzeptanz einer Pflegekammer mit verpflichtender Mitgliedschaft gestellt. Sie lautet: „Wünschen Sie sich für die Zukunft eine beitragsfreie Pflegekammer in Niedersachsen?“ Da die Landesregierung eine beitragspflichtige mittlerweile Kammer ausschließt, bedeutet eine Verneinung dieser Frage die grundsätzliche Ablehnung einer Pflegekammer mit Pflichtmitgliedschaft.

Pflegekammer-Befragung: Breite Beteiligung sicherstellen, Kritik an Fragestellung

Anlässlich der am heutigen Mittwoch startenden Vollbefragung zur niedersächsischen Pflegekammer ruft die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) zu einer breiten Beteiligung auf. Wie das niedersächsische Sozialministerium mitgeteilt hatte, sind rund 80.000 Pflegekräfte zur Online-Beteiligung aufgerufen. Abgefragt wird laut Ministerium nicht nur eine Bewertung der Arbeitsweise, sondern auch die grundsätzliche Akzeptanz der Pflegekammer. ver.di kritisiert einige missverständlichen Formulierungen und Unschärfen in den Fragen.

„Dass nun eine Vollbefragung zur Pflegekammer stattfinden, ist dem Protest von ver.di und vieler Pflegekräfte zu verdanken“, hält ver.di Landesleiter Detlef Ahting fest: „Endlich erhalten die Pflegekräfte selber die Chance über die Zukunft der Pflegekammer mitentscheiden, wir werben deshalb ausdrücklich für eine breite Beteiligung.“

ver.di begrüßt, dass auch nach der grundsätzlichen Akzeptanz einer Pflegekammer gefragt wird. Hierzu weist der Fragebogen am Ende die Frage aus: „Wünschen Sie sich für die Zukunft eine beitragsfreie Pflegekammer in Niedersachsen?“ Da die Landesregierung eine beitragspflichtige Kammer ausschließt, bedeutet eine Verneinung dieser Frage die grundsätzliche Ablehnung einer Pflegekammer mit Pflichtmitgliedschaft. „Nach wie vor haben viele Pflegekräfte Kritik an der Zwangsverkammerung“, betont David Matrai, beim ver.di Landesbezirk für Gesundheit und Soziales zuständig. „Die Pflegekammer kann keine höheren Löhne, flächendeckenden Tarifverträge oder mehr Personal durchsetzen“, so Matrai. „Es wäre deshalb richtig gewesen, die grundsätzliche Frage nach einer Pflegekammer an den Anfang der umfangreichen Befragung und nicht an ihr Ende zu setzen“, kritisiert er. Zudem lade die Fragegestellung zu Missverständnissen ein und erschwere eine eindeutige Bewertung der Ergebnisse. Deutliche Kritik übt ver.di auch an der intransparenten Vorbereitung der Befragung.. Der eigens für die Begleitung der Evaluation gegründete Beirat sei völlig unzureichend beteiligt worden – Kritik, Hinweise und Fragen zu Durchführung und Aufbau der Befragung wurden nicht berücksichtigt, der Beirat anscheinend nicht wirklich ernst genommen. „Ob wir uns mit diesen Erfahrungen weiterhin an der Mitarbeit im Beirat beteiligen, müssen wir jetzt neu bewerten,“ ergänzt Matrai weiter.

Ein Dank gilt den Kolleg*innen der AG Pflegekammer des Ver.di LFB 3 VS Ba.-Wü. und der hervorragenden Zusammenarbeit mit dem Kollegen Jendrik Scholz vom DGB Baden – Württemberg.

Hier nochmals der Link zum Downloaden : https://bw.dgb.de/themen/++co++94d5808c-aed9-11ea-abfd-52540088cada

Montag, 15. Juni 2020

Artikel vom DGB Rechtsschutz zum Thema „Betriebsrat in Coronazeit“

der recht gute Artikel findet sich im Internet unter https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/betriebsraete-und-personalraete/themen/beitrag/ansicht/betriebsraete-und-personalraete/betriebsratsarbeit-in-zeiten-von-corona/details/anzeige/
Die Corona-Pandemie beeinflusst die Arbeit des Betriebsrates. Das Virus zwingt auch sie dazu, persönliche Kontakte zu vermeiden. Das Gespräch am Arbeitsplatz mit Kolleg*innen ist in gewohnter Weise kaum noch möglich. Mitglieder des Gremiums sind häufig im Homeoffice oder stehen sogar unter Quarantäne. Aber grade in Zeiten einer Krise ist gute Betriebsratsarbeit besonders wichtig.
Da ist einiges auch für Mitarbeitervertretungen - insbesondere in kirchlichen Krankenhäusern - anregend.

Freitag, 12. Juni 2020

Schulbegleitung: Beschäftigung sichern – soziale Beziehungen erhalten – Finanzierung verstetigen - Beschäftigung sichern:

Die Kolleginnen und Kollegen in der Schulbegleitung bzw. Schulassistenz ermöglichen Kindern mit Behinderung oder anderem Unterstützungsbedarf den Besuch von Regelschulen, und im Fall besonderer Bedarfe der Kinder auch in Förderschulen. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur schulischen Inklusion. In der Corona-Krise zeigt sich allerdings wie fragil Inklusion noch immer ist. So sind Schulbegleiter*innen massiv von Kurzarbeit betroffen – viele von ihnen ohne Aufstockung des Kurzarbeitergeldes. Derzeit fahren bundesweit die Schulen wieder hoch. Doch die Zukunft der Kolleginnen und Kollegen ist weiterhin unsicher. Noch immer befinden sich viele in Kurzarbeit und nun drohen auch noch ihre befristeten Arbeitsverhältnisse auszulaufen. Jetzt gemeinsam handeln und Beschäftigung sichern!

Quelle und mehr: https://gesundheit-soziales.verdi.de/mein-arbeitsplatz

Flugblatt als pdf

Mittwoch, 10. Juni 2020

Bundestarifkommission für den öD ebnet den Weg für ein Sondierungsgespräch mit Bund und VKA

Die Corona-Pandemie hat das wirtschaftliche, öffentliche, soziale und private Leben aller auf den Kopf gestellt. Dabei kommt dem öffentlichen Dienst in der Krise eine ganz besondere Bedeutung und Verantwortung zu: Die Kolleginnen und Kollegen in Bund und Kommunen halten mit ihrer Arbeit das ganze Land zusammen. Sie beraten, betreuen und unterstützen die Bürgerinnen und Bürger an vorderster Front, ob in den Gesundheitsämtern, mit dem sozialen Dienst, in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen oder durch die Abwicklung von Anträgen auf Soforthilfen, um nur einige Beispiele zu nennen. Die Liste ließe sich endlos fortsetzen.

Für diesen großen persönlichen Einsatz müssen die rund 2,3 Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen eine angemessene Anerkennung bekommen. Darüber ist sich die ver.di-Bundestarifkommission einig. Deren Mitglieder haben in einer als Videokonferenz durchgeführten Sitzung am 3. Juni alle Optionen für die Tarifrunde 2020 ausführlich diskutiert und bewertet.

Dabei wurde die Entscheidung über die Kündigung von Tarifverträgen zur Vorbereitung der Tarifrunde 2020 mit Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber (VKA) vertagt. Zudem hat die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst (BTK ö. D.) die Aufnahme von Sondierungsgesprächen mit dem Bund und der VKA am 16. Juni 2020 beschlossen.

Eine weitere Videokonferenz der BTK ö. D. zur Bewertung der Sondierung und weiteren Beschlussfassung soll am 18. Juni 2020 stattfinden.

Quelle, weitere Infos: https://wir-sind-es-wert.verdi.de/

Montag, 8. Juni 2020

Ver.di-Arbeitszeitumfrage: Ergebnisse der Interviews

Im Rahmen der Vorbereitung der Tarifrunde 2020 hat die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst bereits 2018 die Durchführung einer Arbeitszeit-Umfrage beschlossen. In der ersten Phase fand dazu eine breit angelegte Umfrage unter den Beschäftigten im Tarifbereich des öffentlichen Dienstes statt.
Das Votum der befragten Beschäftigten im öffentlichen Dienst war eindeutig: 92 % der Kolleginnen und Kollegen wollen selbst entscheiden, ob sie eine (tarifliche) Entgelterhöhung in freie Zeit eintauschen. Wenn sie diese Wahlmöglichkeit hätten, würden mehr als die Hälfte der Beschäftigten die tarifliche Entgeltsteigerung zur Verkürzung ihrer Arbeitszeit eintauschen.

Mehr: https://www.verdi.de/arbeitszeitumfrage-oed


Flugblatt als pdf

Freitag, 5. Juni 2020

Corona-Prämie für die Beschäftigten in der Altenpflege kommt

Ab Juli 2020 wird es bundesweit in allen Einrichtungen und Diensten der Altenpflege eine einmalige Sonderprämie für alle Beschäftigten geben. Sie ist nach Arbeitszeit und Tätigkeit gestaffelt und beträgt bis zu 1.500 Euro. Diese flächendeckende Prämie ist eine Anerkennung der besonderen Anforderungen und Leistungen während der Corona-Pandemie. Sie ist ein Erfolg der Tarifinitiative von ver.di. Die dringend nötigen Verbesserungen der Arbeitsbedingungen und eine grundsätzlich bessere Bezahlung ersetzt die Prämie nicht. Diese wichtigen Ziele erreichen wir am besten gemeinsam: Die Beschäftigten in der Altenpflege mit ihrer starken Gewerkschaft ver.di.

Donnerstag, 4. Juni 2020

Tarifrunde für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen: Sondierungsgespräch am 16. Juni 2020

Die ver.di-Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst hat in ihrer gestrigen (3. Juni 2020) als Videokonferenz durchgeführten Sitzung die Optionen für die Tarif- und Besoldungsrunde 2020 diskutiert und bewertet. Dabei geht es um die rund 2,3 Millionen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen.

Die Bundestarifkommission hat aufgrund der Corona-Pandemie die Entscheidung über die Kündigung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) vertagt. Gleichzeitig wurde die Aufnahme von Sondierungsgesprächen mit dem Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) am 16. Juni 2020 beschlossen. Eine weitere Videokonferenz der Bundestarifkommission zur Bewertung der Sondierung und weiteren Beschlussfassung soll am 18. Juni 2020 stattfinden.

„Gerade in der jetzigen Krise kommt den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes eine ganz besondere Bedeutung und Verantwortung zu“, betont der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. „Sie leisten Tag für Tag mit starkem Engagement Großartiges für das Gemeinwesen in diesem Land.“ Das mache deutlich, dass die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes eine entsprechende Anerkennung ihres persönlichen Einsatzes erhalten müssen.

[Quelle: ver.di-Pressemitteilung 3.6.2020]

(Für die Katholische Kirche und ihre Caritas sind die Verhandlungen deshalb von Interesse, weil sie die wesentliche Orientierung und Grundlage für Vergütungsregelungen bei Kirche und Caritas bilden.)

Jetzt wird wieder hochgefahren!? Informationen zum Gesundheitsschutz in Kitas

Bundesweit werden die Kindertagesstätten und auch die sozialpädagogischen Angebote in den Schulen wieder hochgefahren. Für die Beschäftigten ist das mit vielen Fragen verbunden, wie in den Einrichtungen der Arbeits- und Gesundheitsschutz sichergestellt werden kann.

Das aktuelle Flugblatt widmet sich der Frage: wie kann die Arbeit in den Einrichtungen organisiert und wie können Kolleginnen und Kollegen geschützt werden?


Dienstag, 2. Juni 2020

Verhängnisvolle Dienstgemeinschaft

...ist der Titel einer Eingabe, die eine Reihe ehemaligere Sozialpfarrer und Sozialwissenschaftler aus Westfalen an die westfälische Kirchenleitung vorgelegt haben.

Die Verfasser fordern dazu auf,

daß der Begriff "Dienstgemeinschaft" in Kirche und Diakonie aufgegeben wird und aus allen einschlägigen Gesetzen, Verlautbarungen und offiziellen Äußerungen in Kirche und Diakonie entfernt wird und zukünftig nicht mehr verwendet werden soll.
Quelle:
Sozialethisches Autorenkollektiv KDA 123 - Belitz/Klute/Dr. Schneider/Wendt-Kleinberg: Verhängnisvolle Dienstgemeinschaft